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Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

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Page 1: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen

Zeiten

Page 2: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Inhalt

• Abbau von Urlaubs- und Zeitguthaben

• Durchrechnung und Gleitzeit

• Vereinbarung von Teilzeit

• Kurzarbeit

• Überstundenpauschalen

• Verschlechterungsvereinbarung

• Aussetzung von Arbeitsverhältnissen

• Bildungskarenz

• Beendigung des Dienstverhältnisses

Page 3: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Abbau von Urlaubs- und Zeitguthaben (1)

Urlaubsverbrauch:

• zwischen AG und AN zu vereinbaren

• Rücksichtnahme auf Erfordernisse des Betriebes und Erholungsmöglichkeiten des AN

• einseitiges Anordnen von Urlaub ist nicht möglich

Page 4: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Abbau von Urlaubs- und Zeitguthaben (2)

Urlaubsvorgriff:

• wenn Urlaub im laufenden Urlaubsjahr bereits verbraucht ist

• Vereinbarung über den Vorgriff auf den Urlaub künftiger Jahre

• Rückzahlung von zu viel bezahltem Urlaubsentgelt nur bei

- Ende des Dienstverhältnisses vor Entstehen des Urlaubsanspruches- AN-Kündigung, verschuldeter Entlassung und unberechtigtem Austritt

Page 5: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Abbau von Urlaubs- und Zeitguthaben (3)

Urlaub im laufenden Kalenderjahr:

• Urlaub im laufenden Urlaubsjahr über das aliquote Ausmaß hinaus verbraucht

• = kein Urlaubsvorgriff!

• Rückzahlung von zu viel bezahltem Urlaubsentgelt nur bei

- verschuldeter Entlassung und - unberechtigtem Austritt

Page 6: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Abbau von Urlaubs- und Zeitguthaben (4)

Zeitausgleich:

• Vereinbarung, dass Überstunden und Mehrarbeit in Freizeit vergütet werden

• sowohl Grundstundenvergütung als auch Mehrstunden-/Überstundenzuschlag

• Zeitpunkt und Ausmaß des Zeitausgleiches zu vereinbaren (!)

Page 7: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Abbau von Urlaubs- und Zeitguthaben (5)

• möglich für Mehrarbeit von- Teilzeitbeschäftigten- Vollzeitbeschäftigten mit kollektivvertraglich reduzierter Normalarbeitszeit (z.B. 38,5 Std.)

• Mehrstunden bei Teilzeitbeschäftigten sind- im Quartal oder- in einem anderen 3-Monatszeitraum

auszugleichen

Page 8: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Abbau von Urlaubs- und Zeitguthaben (6)

Vorteile:

• keine Zusatzkosten für AG

• keine Entgeltschmälerung für AN

Nachteile:

• Vereinbarungspflicht

• zeitlich begrenzte Wirkung

• Urlaub bzw. Zeitausgleich aus Arbeitnehmersicht möglicherweise zu unpassender Zeit

Page 9: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Durchrechnung und Gleitzeit (1)

Durchrechnung:

• im KV geregelt (ohne KV keine Durchrechnung!)

• wöchentliche Normalarbeitszeit kann in einzelnen Wochen auf über 40 Stunden ausgedehnt werden, wenn sie im Schnitt im Durchrechnungszeitraum 40 Stunden beträgt

• tägliche Normalarbeitszeit darf 9 Stunden nicht überschreiten

• je nach Branche unterschiedliche Flexibilisierung

Page 10: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Durchrechnung und Gleitzeit (2)

Arbeitszeiteinteilung:

• einvernehmlich festzulegen bzw. zu ändern

• einseitige Änderung nur möglich

- bei sachlicher Rechtfertigung- unter Berücksichtigung der beidseitigen Interessen- bei zweiwöchiger Vorankündigung und- bei dienstvertraglicher Vereinbarung

Page 11: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Durchrechnung und Gleitzeit (3)

• Übertragung von Zeitguthaben oder Zeitschulden in den nächsten Durchrechnungszeitraum in den meisten KVs nicht möglich

• AG darf bestehende Minusstunden nicht zurückverrechnen, wenn AN zu wenig gearbeitet hat

• Zeitguthaben wird bei Beendigung des Dienstverhältnisses zu Überstunden zuschlagspflichtig

Page 12: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Durchrechnung und Gleitzeit (4)

Gleitzeit:

• Arbeitnehmer kann innerhalb des vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende der Arbeitszeit selbst bestimmen

• Betriebsrat existent Einführung durch Betriebsvereinbarung

• kein Betriebsrat schriftliche Gleitzeitvereinbarung mit AN

Page 13: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Durchrechnung und Gleitzeit (5)

• AN ist verpflichtet, Zeitguthaben bzw. Minusstunden bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses auszugleichen

• Zeitguthaben werden bei Beendigung des Dienstverhältnisses zu Überstunden zuschlagspflichtig

• Minusstunden bei Verletzung der Ausgleichspflicht Abzug bei der Endabrechnung

• wenn Ausgleich der Minusstunden nicht mehr möglich ist (z.B. kurzfristiges Ende des Dienstverhältnisses) Abzug unzulässig

Page 14: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Durchrechnung und Gleitzeit (6)

Vorteile:

• keine Zusatzkosten für AG

• keine Entgelteinbuße für AN

Nachteile:

• allfällige Probleme bei Zeitschulden

• erhöhte Kontrollerfordernisse bei Gleitzeit

• zeitlich begrenzte Wirkung

Page 15: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Vereinbarung von Teilzeit (1)

• wenn der Beschäftigungsbedarf stark bzw. längerfristig absinkt

• befristet oder dauerhaft

• wöchentliche Arbeitszeit von weniger als 40 Stunden bzw. weniger als Normalarbeitszeit lt. KV

• entsprechende Entgeltkürzung

• schriftlich zu vereinbaren

Page 16: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Vereinbarung von Teilzeit (2)

• einmalige Verlängerung von befristeter Teilzeit bei sachlicher Begründung möglich

• Anspruch auf finanziellen Zuschlag für Mehrarbeit (25%), wenn kein Zeitausgleich erfolgt

- innerhalb des Quartals oder - in einem anderen 3-Monatszeitraum

• Sonderregeln für Altersteilzeit (Förderung: Altersteilzeitgeld) und Elternteilzeit (Kündigungsschutz)

Page 17: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Vereinbarung von Teilzeit (3)

Vorteile:

• Reduktion der Arbeitskosten für AG

• bei Altersteilzeit teilweise Lohnausgleich für AN

Nachteile:

• Entgeltschmälerung für AN

• AN muss zustimmen

• Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte reduziert Flexibilität

Page 18: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Kurzarbeit (1)

• besondere Form der Teilzeit

• Unterstützung durch Kurzarbeitshilfe

• vom AMS dem AG gewährt und als „Kurzarbeitsunterstützung“ an den AN weitergegeben

• Höhe: Pauschalsätze – orientieren sich an den Tagsätzen des Arbeitslosengeldes und an den tatsächlich ausfallenden Arbeitsstunden

Page 19: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Kurzarbeit (2)

Voraussetzungen für Gewährung der Kurzarbeitsbeihilfe:

• vorübergehende wirtschaftliche Schwierigkeiten, die vom Unternehmer kaum/nicht beeinflussbar sind

• davor sind andere Möglichkeiten zu nutzen (Abbau von Zeitguthaben, Urlaube, etc.) = „ultima ratio“

• Beratung durch AMS

• Abschluss einer Sozialpartnervereinbarung auf Basis des vorliegenden Musters

Page 20: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Kurzarbeit (3)

Sozialpartnervereinbarung ÖGB-WKÖ - Muster:

• Grundlage einer Vereinbarung für einen konkreten Betrieb

• zwischen Fachgruppen bzw. Fachverband (WKO) und der jeweiligen Gewerkschaft abzuschließen

• Kurzarbeit ist darin zu konkretisieren:- Arbeitszeitreduktion - Behaltepflicht nach Ablauf der Kurzarbeit- Lohnausgleich (Nettoersatzrate ~ 90%)

Page 21: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Kurzarbeit (4)

Dauer:

• 6 Monate

• Verlängerung um maximal 6 Monate auf insgesamt 18 Monate

• wenn bis spätestens Ende 2010 eine Kurzarbeitsbeihilfe gewährt wurde, Verlängerungen bis zu einer Gesamtdauer von insgesamt 24 Monaten

Page 22: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Kurzarbeit (5)

Kurzarbeit mit Qualifikation:

• Förderungen durch das AMS

• detailliert geplantes Ausbildungskonzept

• allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen: in anderen Unternehmen einsetzbar und arbeitsmarktpolitisch sinnvoll

Page 23: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Kurzarbeit (6)

Vorteile:

• Reduktion der Arbeitskosten für AG (eher gering)

• Halten von sehr qualifiziertem Personal im Betrieb

• nur geringe Entgeltschmälerung für AN

• mögliche Nutzung der ausgefallenen Arbeitszeit für Qualifizierungen

Page 24: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Kurzarbeit (7)

Nachteile:

• schwierige Rahmenbedingungen

• viele Voraussetzungen und Vorgaben

• hoher Verwaltungsaufwand für kleinere Unternehmen und Dienstleistungsbranchen wenig geeignet

Page 25: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Überstundenpauschalen (1)

All-in-Vereinbarung:

• geleistete Überstunden werden mit der Überzahlung auf den KV-Mindestbezug abgegolten

• scheint nicht als eigener Entgeltbestandteil auf

• auch zu bezahlen, wenn keine oder weniger Überstunden geleistet werden, als durch die Überzahlung abgedeckt sind

• kein Widerruf möglich

Page 26: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Überstundenpauschalen (2)

Echtes Überstundenpauschale:

• Betrag, der zusätzlich zum monatlichen Bezug zwecks Abgeltung einer bestimmten Anzahl von Überstunden ausgezahlt wird

• einseitiges Kürzen oder Streichen möglich, wenn Widerrufsmöglichkeit vereinbart ist

• Konsequenz: Umstellung auf Einzelverrechnung

Page 27: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Überstundenpauschalen (3)

Vorteile:

• einfache Kostenreduktion für AG

• länger andauernde Wirkung

Nachteile:

• Entgeltschmälerung für AN Motivationsverlust

• AN muss zustimmen, wenn keine Widerrufsmöglichkeit vereinbart ist

Page 28: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Verschlechterungsvereinbarung (1)

„klassische“ Verschlechterungsvereinbarung:

• einvernehmliche verschlechternde Vertragsänderung für die Zukunft

• verschlechterte Position muss KV-Mindestanforderungen entsprechen

• kein Ausüben von unerlaubtem Zwang, Druck, etc.

• zu Beweiszwecken schriftlich festzuhalten

Page 29: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Verschlechterungsvereinbarung (2)

Änderungskündigung:

• hat verschlechternde Vertragsänderung zum Ziel

• Kündigung mit dem Angebot, das Dienstverhältnis unter geänderten (= schlechteren) Bedingungen ununterbrochen fortzusetzen

• bei Zustimmung zum Verschlechterungsangebot einvernehmliche Änderung des DV und einvernehmliche Rücknahme der Kündigung

Page 30: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Verschlechterungsvereinbarung (3)

Vorteile:

• Reduktion der Arbeitskosten für AG

Nachteile:

• Entgeltschmälerung für AN Motivationsverlust

• AN muss zustimmen

• Wegfall von Leistungsanreizen

• Gefahr einer Kündigungsanfechtung

Page 31: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Aussetzung von Arbeitsverhältnissen (1)

Echte Aussetzung (Karenzierung, unbezahlter Urlaub):

• zwischen AG und AN zu vereinbaren

• keine Endabrechung, Arbeitsverhältnis bleibt aufrecht, kein Arbeitslosengeldanspruch

• wird ein Monat überschritten Abmeldung von der Sozialversicherung

• wird ein Monat nicht überschritten Weiterbestehen Pflichtversicherung (DG+DN-Anteile zur Sozialversicherung vom DN zu bezahlen)

Page 32: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Aussetzung von Arbeitsverhältnissen (2)

Auflösende Aussetzung (Unterbrechung):

• einvernehmliche Auflösung des DV zu einem bestimmten Tag

• verbindliche Zusage bzw. Vereinbarung der Wiedereinstellung zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt

• Endabrechnung (im wesentlichen mit Ausnahme Abfertigung alt)

Page 33: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Aussetzung von Arbeitsverhältnissen (3)

• regelmäßig Anrechnung von Vordienstzeiten für neues Dienstverhältnis

• Unterbrechung gilt nicht als Dienstzeit

• Anspruch des DN auf Arbeitslosengeld

• keine Wiederantrittspflicht des DN Anspruch auf etwaige Abfertigung alt!

• unbedingt zu empfehlen: Schriftlichkeit

Page 34: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Aussetzung von Arbeitsverhältnissen (4)

Vorteile:

• Reduktion der Arbeitskosten für AG

Nachteile:

• Entgeltschmälerung für AN

• Abfertigung Alt kann fällig werden (bei Unterbrechung)

• AG muss zustimmen

• kein Arbeitslosengeld für AN (bei Karenzierung)

Page 35: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Bildungskarenz (1)

• zwischen AG und AN zu vereinbaren

• verbesserte Regelung ab 1.9.2009: - Voraussetzung: mindestens 6 Monate Dienstverhältnis- Dauer: mindestens 2 Monate, maximal ein Jahr

• wird für dienstzeitabhängige Ansprüche nicht angerechnet

• AN: Anspruch auf Weiterbildungsgeld

• Bildungskarenz Plus: Förderung der Ausbildung, wenn der AG die Kosten dafür übernimmt

Page 36: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Bildungskarenz (2)

Vorteile:

• Reduktion der Arbeitskosten für AG

• Qualifizierung des AN

• AN bleibt dem Unternehmen erhalten

Nachteile:

• Entgeltschmälerung für AN

• AN muss zustimmen

Page 37: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Beendigung des Dienstverhältnisses (1)

Einvernehmliche Auflösung:

• freie Wahl des Zeitpunkts der Beendigung

• keine Bindung an Fristen und Termine

• aber: kein Ausüben von unerlaubtem Zwang, Druck, etc.

• keine besonderen Inhalts- und Formvorschriften (außer: besonders geschützte Personen, wie z.B. werdende

Mütter, Präsenzdiener, Lehrlinge)

• unbedingt zu empfehlen: Schriftlichkeit

Page 38: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Beendigung des Dienstverhältnisses (2)

Arbeitgeberkündigung:

• Einhalten von Fristen und Terminen

• keine besonderen Inhalts- oder Formvorschriften (außer: besonders geschützte Personen, wie z.B. werdende

Mütter, Präsenzdiener)

• unbedingt zu empfehlen: Schriftlichkeit

• Kündigungsausspruch empfangsbedürftig

• Gefahr einer Kündigungsanfechtung

Page 39: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Beendigung des Dienstverhältnisses (3)

Frühwarnsystem:

• beabsichtigte Auflösung einer bestimmten Zahl von Arbeitsverhältnissen innerhalb eines (ständig wandernden) Zeitraumes von 30 Tagen

• rechtzeitige schriftliche Anzeige beim AMS durch den AG

• Übermittlung der Durchschrift an den Betriebsrat

• Zustimmung des Landesdirektoriums des AMS zu vorzeitigen Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen möglich

Page 40: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Beendigung des Dienstverhältnisses (4)

Auflösung des DV von mindestens:

• fünf Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 20 und weniger als 100 Beschäftigten

• fünf Prozent der Arbeitnehmer in Betrieben mit 100 bis 600 Beschäftigten

• 30 Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 600 Beschäftigten

• fünf Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben (Ausnahme: bei Saisonbetrieben)

Page 41: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Beendigung des Dienstverhältnisses (5)

• zu beachten bei Arbeitgeberkündigungen und einvernehmlichen Auflösungen

• bei Nichteinhalten des Frühwarnsystems Rechtsunwirksamkeit aller Kündigungen

• Stufenkündigungen sind erlaubt, die Fristen sind aber exakt einzuhalten

• oft verbunden mit Sozialplänen oder anderen Abfederungsmaßnahmen gegen soziale Härten

Page 42: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Beendigung des Dienstverhältnisses (6)

Vorteile:

• nachhaltige Reduktion der Arbeitskosten für AG

Nachteile:

• Gefahr von Kündigungsanfechtungen

• Gefahr von sehr teuren Sozialplänen

• dauernder Verlust von qualifizierten Arbeitskräften

Page 43: Personalmaßnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!