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Migration in Europa -Daten und Hintergründe
Edda Currle
unter Mitarbeit von
Harald W. Lederer Matthias Neske Stefan Rühl
. Ludus & Ludus · Stuttgart · 2004
3. Frankreich
Frankreich ~~~ T)I>T
3.1 Migrationsgeschichte, Migrationspolitik und gesetzliche Grundlagen der Zuwanderung in Frankreich
3.1.1 Einführung
Frankreich ist das Land mit der größten Einwanderungstradition Europas. Schon im neunzehnten Jahrhundert wurde aufgrunddes damaligen Geburtenrückgangs die Zuwanderung als bevölkerungspolitisches Instrument verwendet, um die Wehrfähigkeit des Landes zu erhalten und die niedrigen Geburtenraten, vor allem im Hinblick auf die bevölkerungsmäßige Überlegenheit des deutschen Nachbarn, auszugleichen. Bereits 1889 wurde das ius soli in das Staatsangehörigkeitsrecht integriert. Frankreich unterscheidet sich damit in wesentlichen Punkten von den meisten anderen europäischen Ländern bis zum Zweiten Weltkrieg.
Die zwei großen Einwanderungswellen des zwanzigsten Jahrhunderts fanden zwischen 1920 und 1930 sowie zwischen 1956 und 1973 statt. In den zwanziger Jahren war Frankreich- nach absoluten Zahlen- das zweitgrößte Einwanderungsland der Welt hinter den Vereinigten Staaten. Seine koloniale Geschichte prägte in der nachfolgenden Zeit die Migrationssituation Frankreichs. Insbesondere das komplexe Verhältnis zu Algerien bestimmte die weitere migrationspolitische Entwicklung.
Migranten in Frankreich sollen traditionsgemäß assimiliert werden. Der Anspruch, Zuwanderer und vor allem ihre im Land geborenen Kinder in französische Bürger "umzuformen", bestimmt im wesentlichen die Integrationspolitik des Landes. Dementsprechend existiert keine Minderheitenpolitik
In Europa gehört Frankreich zu den Initiatoren der migrationspolitischen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene und zu den Gründungsmitgliedern des Schengen-Vertrages.
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3.1.2 Grund- und Strukturdaten 1
Bevölkerung: 61,1 Mio. Einwohner
Fläche: 547.026 km2 (ohne Übersee-Departements)
Landessprache: Französisch
Religionen: 82 % römisch-katholisch; ca. 0,8 Mio. Protestanten; 2,4 Mio. Moslems; 0,7 Mio. Juden
Regierungsform: Parlamentarische Präsidialdemokratie mit 2 Kammern: Nationalversammlung mit 577 Abgeordneten, für 5 Jahre gewählt; Senat mit 321 Senatoren, für 9 Jahre gewählt
3.1.3 Das Migrationsgeschehen in Frankreich seit dem Zweiten Weltkrieg
Die Zuwanderungssituation Frankreichs wird stark von seiner kolonialen Geschichte geprägt. Die Zuwanderung aus den nordafrikanischen Ländern Algerien, Marokko und Tunesien hat ihre Wurzeln in der Kolonialisierung dieser Länder. Aus dem im Jahr 1830 kolonialisierten Algerien kamen bereits zum Ende des neunzehnten Jahrhunderts die ersten Arbeiter nach Frankreich. Dieser Trend setzte sich verstärkt während des Ersten Weltkrieges fort und brach auch in den zwanziger Jahren nicht ab. Bereits zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts lebten ca. 1 Million Einwanderer2 in Frankreich. Ihr Anteil an der französischen Bevölkerung betrug ca. 3%, der bis zum ersten Höhepunkt im Jahr 1931 stetig anstieg. Die Weltwirtschaftskrise führte zu einer Rückkehr vieler Nordafrikaner.
Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde bereits im Jahr 1946 das 11 0ffice national d'immigration" gegründet (1987 in 11 0ffice des migrations internationales", OMI, umbenannt). 1952 ratifizierte Frankreich die Genfer Flüchtlingskonvention und schuf das "Office franc;ais de protection des retugies et apatrides" (OFPRA), welches für die Durchführung der Asylverfahren zuständig und dem Außenministerium nachgeordnet ist.
Für den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg wurden nordafrikanische Arbeitskräfte ein weiteres Mal benötigt. 1947 wurden Zuwanderungsbeschrän-
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1 Quelle: Auswärtiges Amt, Stand Dezember 2002
2 Wenn im folgenden von Einwanderern die Rede ist, bezieht sich dieser Terminus auf den Fachbegriff der "immigres", der mit dem Begriff des "Ausländers", wie er z.B. in Deutschland verwendet wird, nicht zu vergleichen ist. Die "immigres" sind im Ausland geborene Personen, die zum Zeitpunkt der Geburt nicht die französische Nationalität besaßen, mittlerweile aber in Frankreich leben und sowohl französischer als auch ausländischer Staatsangehörigkeit sein können (s. auch Kapitel3.2.1).
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kungen für algerische Staatsangehörige, die ab diesem Zeitpunkt als französische Staatsangehörige galten, aufgehoben -eine Regelung, die zunächst auch nach der Unabhängigkeit Algeriens im Jahr 1962 aufrecht erhalten blieb und erst in den 70er Jahren aufgehoben wurde. Durch diese Maßnahme änderte sich die Zusammensetzung der Zuwanderung von Algeriern nach Frankreich: Während aus Tunesien und Marokko, die beide 1956 unabhängig wurden, nach wie vor in der Regel junge Männer nach Frankreich kamen, wurde für Algerier nun auch der Familienzuzug möglich. In der Folgezeit nutzten zahlreiche Familienmitglieder aus Algerien die Möglichkeit, zu ihren in Frankreich lebenden Angehörigen zu ziehen. Dies hatte zur Folge, dass auch heute noch der überwiegende Teil der nordafrikanischen Zuwanderer aus Algerien stammt.
Gleichzeitig fand im Zuge der Unabhängigkeitsbewegungen der drei Länder eine Rückkehrbewegung der ursprünglich aus Frankreich stammenden Personen statt. Diese so genannten "pieds noirs" verließen nach dem Algerien-Krieg, der in die Unabhängigkeit des Landes im Jahr 1962 mündete, in großer Anzahl das Land, während aus Tunesien und Marokko nur wenige unmittelbar nach der Unabhängigkeit nach Frankreich zurückkehrten. Erst in den 60er Jahren kam es auch in diesen beiden Ländern zu großen Abwanderungsbewegungen von Franzosen.
Das "Office national d'immigration" war in den 60er Jahren für den Betrieb von Anwerbebüros in mehreren südeuropäischen Ländern zuständig und wurde, entsprechend seiner damaligen Bestimmung, dem Arbeitsministerium nachgeordnet, wo es auch heute noch verankert ist. Insbesondere die Zuwanderung aus Portugal wurde gefördert. 1963 eröffnete es Anwerbebüros auch in Marokko und Tunesien, mit denen ein Anwerbevertrag geschlossen wurde. Ein Jahr später folgte ein Vertrag mit Algerien. 1974 wurde angesichts der wirtschaftlichen Situation auch in Frankreich ein Zuwanderungsstopp von Arbeitsmigranten beschlossen.
In Folge des Familiennachzugs nahm die Zuwanderung in den sechziger und siebziger Jahren stetig zu. Im Jahr 1968 überstieg die Zahl der im Land lebenden Einwanderer die Drei-Millionen-Grenze und stabilisierte sich auf einem hohem Niveau ab 1975 bei ca. 4 Millionen. Der Anteil der Einwanderer an der Gesamtbevölkerung blieb stabil und lag 1990 bei ca. 6,6o/o (Daguet/Thave 1996).
3.1.4 Migrationspolitik in Frankreich
Bereits im 19. Jahrhundert wurde Migration als bevölkerungspolitisches Mittel in Frankreich angewandt. Die Integrationspolitik Frankreichs zielte auf die Assimilierung der neuen Bevölkerungsteile ab, indem den Einwanderern weitgehende politische Rechte zugestanden wurden. Das "republikanische Modell" der Integration erwartet von den Einwanderern die Übernahme der französischen Kultur und Sprache. Kulturelle Eigenheiten sind auf den privaten Bereich
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zu beschränken. Integrationsinstrumente dieses Modells sind der leichte Zugang zur französischen Staatsbürgerschaft, - das Prinzip des ius soli gab es in Frankreich bereits 1889- die laizistische öffentliche Schule, das Militär und die Gewerkschaften sowie die Katholische Kirche (Schnapper 1995: 102 ff.). Insbesondere die starke regionale Konzentration der Einwandererbevölkerung in den wenigen Ballungsräumen in Kombination mit der Tatsache, dass die traditionellen nationalen Integrationsinstanzen mit Ausnahme der Schule alle an Bedeutung verloren haben, hat jedoch auch in Frankreich zu Integrationsproblemen insbesondere der Nachkommen von Einwanderern geführt.3
Die Grundlage der Migrationspolitik Frankreichs knüpft nach wie vor an die 1945 erlassenen Verordnungen von Charles de Gaulle an, die einerseits die Bedingungen für Einreise und Aufenthalt, andererseits den Zugang zur französischen Staatsbürgerschaft regeln. Seit den 80er Jahren wird die wechselvolle Geschichte der Migrations- und Integrationspolitik Frankreichs von den Machtwechseln bestimmt. Nach dem Zuwanderungsstopp von 1974 versuchte Präsident Giscard d'Estaing während seiner Regierungszeit von 1974 bis 1981, eine restriktive Migrationspolitik umzusetzen. Algerische Migranten versuchte man zu bewegen, in ihr Heimatland zurückzukehren. Diese Phase wurde abgelöst von einer liberalen Politik der Linken, die, 1981 an die Macht gekommen, mit dem Gesetz von 1984 ausdrücklich die Dauerhaftigkeit des Aufenthalts der im Land lebenden Migranten anerkannten. Erstmals wurde in Frankreich eine Legalisierung illegal im Land lebender Personen durchgeführt.
Der erneute Machtwechsel1993 brachte wiederum eine Neukonzeption der Migrationspolitik mit sich. Im Rahmen der so genannten 11 Lois Pasquas", benannt nach dem damaligen Innenminister, wurden verschiedene Bestimmungen verschärft. Zu diesen gehörten unter anderem der Zugang zum Asyl, die Einbürgerungsformalitäten für im Land geborene Kinder ausländischer Eltern, die Intensivierung der Kontrollen gegen illegale Zuwanderung sowohl an den Grenzen als auch im Inland und die Ausweisungsbestimmungen. Pasqua war es auch, der den Begriff der "Immigration Zero" prägte. Im Zuge des erneuten Regierungswechsels von 1997 wurden einige Bestimmungen wieder gelockert, z.B. durch die Rücknahme der Formalitäten für eine Einbürgerung volljähriger, im Land geborener Kindern ausländischer Eltern (s. auch 3.1.5.3).
1996 besetzten etwa 300 von Abschiebung bedrohte so genannte 11 Sans papiers" in Paris zwei Kirchen, um auf die Situation dieser illegal im Land lebenden Personengruppe aufmerksam zu machen. Eine grundlegende Änderung dieser Situation strebte die 1997 an die Macht gekommene Mitte-Links-Regierung unter Lionel ]ospin an, die zu diesem Zweck den sans papiers die Möglich-
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3 Diesem Umstand trägt die im Oktober 2002 vorgestellte Idee des Staatspräsidenten Jacques Chirac Rechnung, auch in Frankreich die Neuzuwanderer einen Integrationsvertrag nach dem Vorbild der Niederlande schließen zu lassen.
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keit eröffnete, ihren Status zu legalisieren. Die Legalisierung im Juni 1997 nutzten ca. 80.000 Ausländer. In der Hauptsache handelte es sich dabei um Eltern in Frankreich geborener Kinder, um Angehörige legal im Land lebender Ausländer und um Ehepartner französischer Staatsangehöriger. Mit dem nach dem französischen Innenminister benannten "Loi Chevenement" von 1998 wurde ein härteres Vorgehen gegen illegale Einwanderung beschlossen und die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen im Land lebender Personen verbessert. Die grundlegenden Bestimmungen wurden jedoch nicht geändert.
Nachdem die konservative Union mouvement populaire (UMP) im Juni 2002 einen deutlichen Wahlsieg errungen hatte, kündigte die neue Regierung im darauf folgenden Monat eine Reform des Asylrechts an und legte bereits im September ihre Vorschläge vor. Im Mittelpunkt der bis April2003 diskutierten Vorhaben stehen eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten bei gleichzeitiger Begrenzung der Aufnahmefristen von Asylbewerbern sowie eine effizientere Gestaltung des Abschiebeverfahrens. Gleichzeitig wurde eine Liste dreizehn sicherer Herkunftsstaaten vorgelegt, worunter sich Staaten mit traditionell hohen Zugangszahlen wie z.B. Mali befinden. Außerdem sieht das neue Gesetz angesichts steigender Asylbewerberzahlen eine personelle Aufstockung des "Office fran\=ais de protection des retugies et apatrides" (OFPRA) bei gleichzeitiger Dezentralisierung der Organisation vor. Die neue Gesetzgebung tritt nach der Annahme vom Ministerrat im April voraussichtlich zum 1. Januar 2004 in Kraft.
Im April 2003 wurde ein umfangreiches Aktionsprogramm zur Integration von Zuwanderern in Frankreich vorgestellt. Neu sind die aus anderen Ländern bekannten Integrationsverträge mit Neuzuwanderern, die ab 2004 zur Teilnahme sowohl an Sprachkursen als auch an Kursen zur gesellschaftlichen Bildung mit einem Gesamtumfang von 200 bis 300 Stunden verpflichtet werden. Weiterer Schwerpunkt des Aktionsprogramms sind Maßnahmen der individuellen beruflichen und sozialen Förderung, flankiert von der Einrichtung einer unabhängigen Behörde zur Bekämpfung von Diskriminierung.
Die zuwanderungsrechtlichen Kompetenzen sind in Frankreich wie folgt aufgeteilt: Das Innenministerium ist zuständig für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnisse und die effektive Kontrolle der Wanderungsströme. Das Außenministerium ist über das OFPRA in die Migrationspolitik involviert. Ferner ist die "Direction de la population et des migrations" (DPM) des Arbeitsministeriums aktuell zuständig für die Durchführung des Familiennachzugs, für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen, für Maßnahmen der Integrationspolitik, die auch Asylbewerber einschließen, und für Einbürgerungen. Einige Kompetenzen des Arbeitsministeriums wurden 1993 ins Justizministerium verlagert.
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3.1.5 Maßgebliche gesetzliche Regelungen in Frankreich für Migration und Integration von Migranten
Im Laufe der 90er Jahre wurden die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen der Migrationspolitik in Frankreich mehrfach und grundlegend geändert. Die folgende Übersicht über die Bereiche Einreise und Aufenthalt, Flucht und Asyl, Staatsangehörigkeit und Zugang zum Arbeitsmarkt bezieht sich auf die aktuelle Rechtslage, schließt einen kursorischen Überblick über die Veränderungen aber dennoch mit ein.
3.1.5.1 Einreise und Aufenthalt
Ordonnance No. 45-2658, 2. November 1945, geändert 1974 Gesetz Nr. 98-349, 11. Mai 1998 ("Chevenement-Gesetz")
Basis des Ausländerrechts in Frankreich ist nach wie vor die 1974 veränderte Verordnung von 1945. Die Neuregelungen vom 11. Mai 1998 berühren diese Grundlagen nicht. Ausländer über 18 Jahre benötigen demnach für einen Aufenthalt in Frankreich, der länger als drei Monate dauert, eine so genannte "carte de sejour". EU-Bürger und Staatsangehörige des europäischen Wirtschaftsraumes haben Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung. Bei einer auf mehr als 12 Monate angelegten Tätigkeit wird sie von Beginn an für 10 Jahre ausgestellt und mit der ersten Verlängerung in eine unbefristete umgewandelt. Grundsätzlich gibt es drei Arten von Aufenthaltsgenehmigungen: die befristete ("carte de sejour temporaire"), die Niederlassungsgenehmigung ("carte de resident") und eine "Rentnerkarte" für Ausländer, die über Altersversorgungsansprüche in Frankreich verfügen, ihren Lebensabend aber nicht dort verbringen möchten ("carte de sejour retraite"). Sie gilt 10 Jahre und ist verlängerbar.
Befristete Aufenthaltsgenehmigungen gelten für jeweils ein Jahr und werden für einen bestimmten Zweck ausgestellt. Dazu gehören Genehmigungen für Besucher, für Studenten, für Wissenschaftler oder für Familienangehörige von Ausländern. Die Niederlassungsgenehmigung hat eine Dauer von 10 Jahren und ist stets mit einer Arbeitserlaubnis verbunden. Voraussetzung ist in der Regel ein seit drei Jahren dauernder, ununterbrochener legaler Aufenthalt in Frankreich und die Fähigkeit, für den eigenen Unterhalt sorgen zu können. Ausländer, die seit mindestens 10 Jahren legal in Frankreich leben, erhalten die Niederlassungsgenehmigung ohne weitere Prüfung von Voraussetzungen.
Die Familiennachzugsregelung wurde zuletzt am 11. Mai 1998 geändert. Es wurde zwar eine Lockerung des Verfahrens beschlossen, ohne jedoch die grundsätzlichen Bedingungen zu verändern. Der Familiennachzug wird Ehegatten und minderjährigen Kindern gewährt, wenn sich der Antragsteller seit mindestens einem Jahr im Land aufhält, ausreichenden Wohnraum zur Verfügung stellen und ein geregeltes und gesichertes Einkommen nachweisen kann. Die nachziehenden Familienangehörigen müssen sich zum Zeitpunkt des Antrages
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im Ausland aufhalten. Der Familiennachzug für algefische und togolesische Staatsangehörige ist in bilateralen Abkommen geregelt. Die im Vergleich zu anderen Ländern liberale Regelung des Familiennachzugs wird durch ein kompliziertes Antragsverfahren jedoch teilweise wieder aufgehoben.
3.1.5.2 Asyl und Flucht
Präambel der Verfassung vom 27. Oktober 1946, integriert in die aktuelle Verfassung von 1958 Gesetz Nr. 52-893, 25. Juli 1952 Lettre Circulaire, 26. September 1991
Gesetz Nr. 98-349, 11. Mai 1998 ("Chevenement-Gesetz")
Die Präambel der Verfassung sieht über die internationalen Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention hinaus für jene Personen einen Schutz vor, die von Verfolgung aufgrund ihres Engagements für die Freiheit ("action en faveur de la liberte") bedroht sind.
Asylbewerber in Frankreich, die nach dem 1.10.1991 einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben, besitzen nicht das Recht, während des Verfahrens eine Arbeit anzunehmen. Ihre provisorische Aufenthaltserlaubnis wird auf einen Monat befristet, ist aber verlängerbar. Die pekuniäre Unterstützung der Bewerber während der Dauer des Verfahrens ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern niedrig und nur für kurze Zeit angesetzt. Anerkannte Asylbewerber nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten eine Niederlassungsgenehmigung für 10 Jahre. Ein nach der Verfassung anerkannter Flüchtling erhält eine Aufenthaltsgenehmigung "vie privee et familiale", die mit einer Arbeitserlaubnis verbunden ist.
In Frankreich gab es bis 1998 keinen offiziellen vorübergehenden Schutzstatus aus humanitären Gründen für Flüchtlinge. Die nach Frankreich eingereisten Personen aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawien erhielten jedoch provisorische, drei oder sechs Monate gültige Aufenthaltserlaubnisse, die eine Arbeitserlaubnis einschlossen. 1998 wurde diese gesetzliche Lücke mit der Einführung des "asile territoriale" geschlossen, das Personen, die nicht nach der Genfer Konvention anerkannt werden, einen Flüchtlingsstatus auf Antrag zugestehen kann. Das "asile territoriale" gewährt Menschen entsprechend der Europäischen Menschenrechtskonvention Abschiebeschutz, wenn ihnen bei der Abschiebung Tod oder Folter drohen. Anerkannte Personen erhalten zunächst eine befristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Während Flüchtlinge aus Bosnien von der Regelung noch nicht profitieren konnten, erhielten ca. 10.000 Kosovo-Flüchtlinge diesen offiziellen Status. 2.547 von ihnen waren bis zum Ende des Jahres 1999 mit Rückkehrhilfen zurückgekehrt.
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Ähnlich dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Deutschland obliegt in Frankreich dem "Office fran<;:ais de protection des refugies et apatrides" (OFPRA) die Entscheidung über Asylanträge. Das Amt ist dem Außenministerium nachgeordnet. Gegen abgelehnte Bescheide kann bei der "Commission des recours des refugies", die Teil der französischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist, Einspruch erhoben werden.
3.1.5.3 Staatsangehörigkeit
Code de nationalite, 1998 eingefügt in den Code Civil
Die französische Staatsangehörigkeit durch Abstammung erhalten Kinder mindestens eines französischen Elternteils. Eine Zurückweisung der französischen Staatsbürgerschaft ist ab sechs Monaten vor und bis zwölf Monate nach dem 18. Geburtstag möglich, vorausgesetzt, eine andere Staatsangehörigkeit liegt vor.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Einbürgerungen in Frankreich: Einbürgerungen "par decret" sind Ermessenseinbürgerungen. Eingebürgert werden können volljährige Ausländer, die seit fünf Jahren legal in Frankreich leben. Die Fünf-Jahres-Frist verkürzt sich auf zwei Jahre, wenn der Ausländer mindestens zwei Jahre erfolgreich an einer französischen Hochschule studiert hat oder eine für Frankreich wichtige Tätigkeit ausübt. Für bestimmte Personengruppen kann von einer Wartefrist abgesehen werden. Voraussetzungen für eine Ermessenseinbürgerung sind ein "einwandfreier Lebenswandel", die Integration bzw. Assimilation in die französische Gesellschaft, ein gesichertes Einkommen und eine gute gesundheitliche Verfassung.
Bei Einbürgerungen "par declaration" handelt es sich um Anspruchseinbürgerungen. Hierunter fallen zum einen Einbürgerungen von Ehegatten französischer Staatsangehöriger, die frühestens ein Jahr nach der Hochzeit erfolgen können. Von dieser Frist wird bei einem gemeinsamen Kind französischer Staatsangehörigkeit abgesehen.
Zum anderen haben aufgrundder ius-soli-Regelung in Frankreich geborene Jugendliche ausländischer Eltern ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen Anspruch auf die französische Staatsangehörigkeit, sofern sie zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Wohnsitz in Frankreich haben und seit Vollendung des elften Lebensjahres mindestens fünf Jahre ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich hatten. Zwischen 1993 und 1998 gab es als dritte Gruppe von Einbürgerungendie so genannten "manifestations de volonte": Hatten bis 1993 in Frankreich geborene Kinder von Immigranten die französische Staatsbürgerschaft mit der Volljährigkeit ohne große Formalitäten erhalten, wurden sie mit der Rechtsänderung im Rahmen der "Lois Pasqua" nun gezwungen, sie zwischen ihrem sechzehnten und dreiundzwanzigsten Lebensjahr zu beantragen. Der Anspruch darauf bestand aber nach wie vor. Im Zuge des erneuten
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Frankreich ~~; ,.~ ...
Regierungswechsels von 1997 wurden diese Bestimmungen wieder rückgängig gemacht, so dass seit 1999 wieder die alte Rechtslage gilt. Bis einschließlich 1993 und seit 1999 können die Anspruchseinbürgerungeil dieser Art nur geschätzt werden.
Wieder eingeführt wurde 1999 die Möglichkeit für die gesetzlichen Vertreter von in Frankreich geborenen Kindern ausländischer Eltern bereits ab Vollendung des 13. Lebensjahres, die französische Staatsangehörigkeit zu beantragen. Sie war 1993 abgeschafft worden. Die Voraussetzungen sind dieselben wie bei Sechzehnjährigen, eine Zustimmung des Kindes muss vorliegen.
Die Aufgabe der früheren Staatsangehörigkeit wird in Frankreich nicht verlangt. Die Wirkung der Einbürgerung erstreckt sich auch auf minderjährige Kinder, wenn sie im Antrag erwähnt sind und denselben Wohnsitz haben. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres kann das Kind eine so erworbene französische Staatsbürgerschaft zurückweisen.
3.1.5.4 Zugang zum Arbeitsmarkt
Code du Travail
EU-Bürger und Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes brauchen keine Arbeitserlaubnis für Frankreich, sind aber an einige Formalitäten gebunden. Nicht-EU-Bürgern gewährt die Niederlassungsgenehmigung stets die freie Berufsausübung.
Ein Drittstaatsangehöriger, der einen Arbeitsvertrag mit einem in Frankreich niedergelassenen Arbeitgeber nachweisen kann, erhält eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis für Erwerbszwecke. Die Arbeitserlaubnis ist in der Aufenthaltsgenehmigung vermerkt, sie hängt jedoch von der Arbeitsmarktlage ab. Die Arbeitserlaubnis kann auf eine bestimmte Region oder auf einen bestimmten Beruf beschränkt erteilt werden. Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung für Familienangehörige erhalten auf Anfrage eine befristete Arbeitserlaubnis. Sie sind nicht von der Arbeitsmarktsituation abhängig.
Für Saisonarbeitnehmer gilt der behördlich genehmigte Arbeitsvertrag als Arbeitserlaubnis. Saisonarbeit darf innerhalb eines Jahres maximal acht Monate ausgeübt werden und ist außerdem auf genau festgelegte Tätigkeiten beschränkt.
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3.2 Migration in Frankreich: Daten und Fakten
3.2.1 Die Bevölkerung der Einwanderer und Ausländer in Frankreich
Aufgrund des fehlenden Meldewesens bilden die Volkszählungen aus den Jahren 1990 und 1999 die Grundlage der Bestandsdaten der französischen Bevölkerung. Die Zahlen zur Gesamtbevölkerung zum 1. Januar jeden Jahres werden vom zentralen statistischen Amtes Frankreichs, dem "Institut national de la Statistique et des Etudes Economiques" (INSEE) aus den jährlichen Fortschreibungen auf der Basis der Zivilstandsregister, kombiniert mit einer Schätzung zum jährlichen Migrationssaldo gewonnen.
Die Bevölkerungsstatistiken Frankreichs unterscheiden zwischen Ausländern ("etrangers") und Einwanderern ("immigres"), wobei sich diese Teilgruppen überschneiden. Einwanderer sind Personen, die als Ausländer im Ausland geboren wurden und in Frankreich leben, unabhängig von ihrer jetzigen Staatsangehörigkeit. Eingebürgerte zählen, sofern sie im Ausland geboren wurden, somit zu dieser Kategorie. Ein im Ausland geborener Franzose, der mittlerweile im Land lebt, ist jedoch nicht zu den Einwanderern zu rechnen. Dasselbe gilt für einen im Inland geborenen Ausländer. In Frankreich geborene Kinder von Migranten werden daher den immigres nicht zugerechnet.
Offizielle Statistiken des INSEE nehmen stets Bezug auf die Gruppe der Einwanderer. Aus diesem Grund ist eine internationale Vergleichbarkeit der Ausländerzahlen nicht gegeben. Das folgende Schema zeigt die Definitionsgrundlagen (Geburtsland und Staatsangehörigkeit) der Begriffe des Einwanderers und des Ausländers anhand möglicher Beispiele:
Tab. 3.1: Die Begriffe "immigre fran~ais", "immigre etranger" und
"etranger" in Frankreich
französische Staatsangehörigkeit bei Geburt
französische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
andere Staatsangehörigkeit
Im Inland geboren
Kind französischer Eitern
im Inland geboren, später eingebürgert
etranger (Ausländer, nicht eingebürgert)
Im Ausland geboren
im Ausland geborener Franzose
immigre fran~ais (im Ausland geborener Eingebürgerter)
immigre etranger (Ausländer, im Ausland geboren)
Die Volkszählung von 1999 ergab zum 8. März 1999 58.520.000 in Frankreich lebende Personen gegenüber 56.660.000 im Jahr 1990 (gerundete Zahlen). Die folgende Tabelle 3.2 zeigt Ergebnisse dieser zwei Volkszählungen: Wie
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Frankreich ~~;Tl>T
haben sich die Einwandererbevölkerung und die ausländische Bevölkerung in den einzelnen Kategorien verteilt?
Tab. 3.2: "lmmigres" und "etrangers" in Frankreich: Ergebnisse der
Volkszählungen 1990 und 1999 (in Tausend)
Im Inland geboren1 Im Ausland geboren Zusammen
1990
französische Staats- 49.560.000 1.720.000 51.280.000 angehörigkeit bei Ge-burt
französische Staats- 470.000 1.310.000 1.780.000 angehörigkeit durch lmmigres fran~aises Einbürgerung
andere Staatsangehö- 740.000 2.860.000 3.600.000 rigkeit Etrangers lmmigres etrangers
Zusammen 50.770.000 5.890.000 56.660.000
1999
französische Staats- 51.340.000 1.560.000 52.900.000 angehörigkeit bei Ge-burt
französische Staats- 800.000 1.560.000 2.360.000 angehörigkeit durch lmmigres fran~aises Einbürgerung
andere Staatsangehö- 510.000 2.750.000 3.260.000 rigkeit Etrangers lmmigres etrangers
Zusammen 52.650.000 5.870.000 58.520.000 1 Einschließlich überseeischer Gebiete
Quelle: INSEE
1999 lebten insgesamt 4.310.000 Einwanderer ("immigres fran<;:ais" plus "immigres etrangers") in Frankreich, was einem Anteil von 7,4% an der Gesamtbevölkerung entsprach. Dieser Anteil ist seit 1975 stabil. Der Ausländeranteil lag bei 5,6o/o. 85o/o der im Land lebenden Ausländer wurden im Ausland geboren, zählen also auch zu der Kategorie der Einwanderer. Während sich die absolute Zahl der Einwanderer von 1990 auf 1999 leicht um 145.000 (+3,4o/o) erhöht hat, nahmen sowohl die absolute Zahl als auch der Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung ab (s. Tabelle 3.3):
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Tab. 3.3: Die Bevölkerung Frankreichs: Einwanderer und Ausländer und
ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung 1990 und 19991
Gesamtbevölkerung
Ausländer
in % der Gesamtbevölkerung
Veränderung in %
Einwanderer
in % der Gesamtbevölkerung
Veränderung in %
1990
56.660.000
3.600.000
6,0
4.170.000
7,0
1999
58.520.000
3.260.000
5,6
-9,0
4.310.000
7,4
+3,4 1 Ergebnisse der Volkszählungen in Tausend
Quelle: INSEE
Abb. 3.1: Ausländer (etrangers) und Zuwanderer (immigres) in Frank
reich: Die Ergebnisse der Volkszählungen 1990 und 1999
4.500.000
4.000.000
... 3.500.000 C1l "C c '"' 3.000.000 -;;; ~
<( "C 2.500.000 c ~ .. C1l
2.000.000 ... C1l
"C c ~ 1.500.000 c
ü:i 1.000.000
500.000
0 1990
Daten nach Angaben von INSEE
Jahr
liillmmigres D Etrangers
1999
© efms 2003
Nach Angaben von INSEE wurden 1997 ca. 80.000 Ausländer in Frankreich legalisiert. Knapp ein Drittel darunter befand sich bereits vor 1990, dem Zeitpunkt der letzten Volkszählung, im Land. Von ihnen wurde angenommen, in
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Frankreich ~ ~ :,...,,..
die damalige Volkszählung eingegangen zu sein. Die verbliebenen zwei Drittel wurden dem ausländischen Bevölkerungsteil zum 1. Januar 1999 hinzugerechnet (Kerjosse 1999). Die Entwicklung der Einwanderer- und der Ausländeranzahl zeigt Abbildung 3.1.
Abbildung 3.2 zeigt, dass mehr als ein Drittel der 1999 im Land lebenden Einwanderer die französische Staatsbürgerschaft besaß. Die Zahl der Eingebürgerten unter den immigres hat sich im Laufe des Jahrzehnts um 250.000 (+19o/o) erhöht (s. auch Tabelle 3.1). Insgesamt nahm die Zahl der Eingebürgerten sogar um 33o/o zu. Im Gegenzug nahm der Anteil der Ausländer unter den Einwanderern um 105.000 (-4o/o) ab und lag 1999 bei ca. 2J5 Millionen.
Abb. 3.2: Die Zuwanderer (immigres) Frankreichs 1990 und 1999:
Ergebnisse der Volkszählungen
100 Daten nach Angaben von INSEE
-------©efms 2003
90
80
70
~ 0 60 .5 ·a; 50 ..... c <:
40
30
20
10
0 1990
Jahr 1999
II andere Staatsangehörigkeit: immigre etranger
D französische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung: immigre fran<;ais
Für die Jahre 1990 und 1999liegen die Ergebnisse der Volkszählung für die Verteilung der häufigsten Staatsangehörigkeiten der in Frankreich lebenden Ausländer vor. 1999 waren 17o/o der ausländischen Bevölkerung portugiesischer Staatsangehörigkeit. Marokko und Algerien folgten mit jeweils 15%. Mit Italien
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;;;- Edda Currle .... ~ ....
und Spanien lagen zwei weitere EU-Länder vor Tunesien. Die ausländische Bevölkerung in Frankreich kam damit in den 90er Jahren hauptsächlich entweder aus Nordafrika oder aus EU-Ländern (s. Abbildung 3.3).
Abb. 3.3: Ausländische Bevölkerung in Frankreich nach den häufigsten
Staatsangehörigkeiten im Jahr 1999
Algerien 15%
Marokko 15%
Gesamtzahl: 3.263.186
Tunesien 5%
Daten nach Angaben von INSEE © efms 2003
Die Geschlechterverhältnisse unter den Immigranten Frankreichs haben sich derjenigen der Gesamtbevölkerung weitgehend angenähert. Nach Angaben des INSEE ist gegenüber 1990 die Immigrantenpopulation von 1999 zwar gealtert, umfasst aber nach wie vor mehr junge Menschen als der Rest der französischen Bevölkerung. Eine Vergleich der Altersstruktur der Immigres mit dem Rest der französischen Bevölkerung ist aufgrund der vorliegenden Daten nicht möglich. Für die folgende Darstellung wurden daher die 2,3 Millionen Franzosen, welche die französische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben haben, mit
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Frankreich ;;;... ~..,
den 3,2 Millionen Ausländern zusammengefasst und den französischen Staatsangehörigen gegenübergestellt, die ihre Nationalität von Geburt an besitzen. Die Graphik zeigt die Auswirkungen des Staatsangehörigkeitsrechts in Frankreich, wonach ein in Frankreich geborenes Kind ausländischer Eltern die französische Staatsangehörigkeit erwirbt: Die Kategorie der unter 15jährigen ist bei den französischen Staatsangehörigen durch Geburt deutlich höher besetzt. Dies gilt vor allem im Vergleich mit anderen Staaten Europas, in denen es keine iussoli-Regelungen gibt. Die größte Gruppe unter den Ausländern und Eingebürgerten sind die 40 bis 59jährigen (31,3%), gefolgt von den Personen zwischen 25 und 39 Jahren (24,6%).
Abb. 3.4: Französische Staatsangehörige durch Geburt im Vergleich mit
Ausländern und französischen Staatsangehörigen durch Einbürgerung
nach Altersgruppen im Jahr 1999
c "' c. c.
über 60 Jahren
40 bis 59 Jahre
~25 bis 39 Jahre ~ ~ <
15 bis 24 Jahre
unter 15 Jahren
'I I
I I
I I
I I
I I
/ 0 5
Daten nach Angaben des INSEE
I u
I
I l
I IJ
I u
/ / / /
10 15 20 25 Anteil in%
D Französische Staatsangehörige durch Geburt
II Ausländer und Eingebürgerte
3.2.2 Das Migrationsgeschehen in Frankreich seit 1990
© efms 2003
/
30 35
"La mesure des entrees d'etrangers reste difficile." (Kerjosse 1999). Die Zuwanderungs- und Einbürgerungszahlen Frankreichs werden seit 1987 in einem von Andre Lebon jährlich verfassten Bericht des Arbeitsministeriums ("Ministere de l'Emploi et de la Solidarite, Direction de la Population et des Migrations,
95
~~:- Edda Currle "~"
DPM") veröffentlicht4• Der Bericht fasst dabei verschiedene Datenquellen zu
sammen. Für die Wanderungszahlen sind die hauptsächlich zuständigen Stellen das OMI (Arbeitsministerium) und das OFPRA (Außenministerium). Die Berechnungen und Schätzungen der Wanderungszahlen erfolgen dabei nach einer 1990 vom Haut Conseil de l'Integration festgelegten Berechnungsart auf der Basis dieser Daten. Der Haut Conseil de l'Integration wurde 1990 ins Leben gerufen. Eine seiner Aufgaben besteht nach eigenen Angaben darin, Statistiken zu Migration und Integration zu koordinieren, zu harmonisieren und zu produzieren. Die "groupe permanent charge des statistiques" des Haut Conseil besteht aus Vertretern verschiedener, mit der Thematik befasster Ministerien und Institutionen und veröffentlicht jährlich einen eigenen Bericht. Dieser bildet eine weitere Quelle für eine umfassende Darstellung von Migrations- und Integrationsstatistiken in Frankreich. Daneben veröffentlicht das OMI einen eigenen Jahresbericht (11Annuaire des migrations").
Die eingangs erwähnte Problematik der Messung und Darstellung der Wanderungszahlen Frankreichs liegt daher nicht nur in methodischen Schwierigkeiten begründet, sondern auch in der institutionellen Fragmentierung der Zuständigkeiten. Die im folgenden verwendeten Angaben entstammen den Berichten des Arbeitsministeriums, die im Moment der Veröffentlichung bei der
11Documentation fran~aise" offiziellen Status haben.
Die Zuwanderungsstatistik Frankreichs umfasst grundsätzlich nur Ausländer, Franzosen sind nicht enthalten. Eine Abwanderungsstatistik existiert nicht. Es wird unterschieden zwischen dauerhafter Migration (Aufenthaltserlaubnisse ab einem Jahr Gültigkeit) und vorübergehender Migration (Aufenthaltserlaubnisse mit einer Gültigkeit zwischen drei Monaten und einem Jahr). Für zehn der insgesamt achtzehn ausgewiesenen Zuwanderungskategorien der dauerhaften Wanderung werden die Informationen aus den Daten des OMI und des OFPRA gewonnen, wobei lediglich für die Arbeitsmigration und die anerkannten Flüchtlinge ausschließlich registrierte und keine geschätzten Daten vorliegen. Alle weiteren Zuwanderungsarten müssen durch geschätzte Angaben ergänzt werden. In die Wanderungsstatistik der dauerhaften Zuwanderung gehen neben den Neuzuwanderern die im Rahmen von Legalisierungen erfassten Personen genauso ein wie Immigranten, deren Aufenthaltsstatus sich von "vorübergehend" zu "dauerhaft" geändert hat.
Im einzelnen bestehen die Kategorien der dauerhaften Migration aus: Arbeitsmigranten und nicht beschäftigten Arbeitnehmern auf der Basis der
96
4 Das erste Mal wurde 1987 eine Statistik vom Office national d'immigrants, dem Vorläufer der DPM veröffentlicht, die aus den Länderberichten für die OECD hervorging. Der damalige Direktor der Abteilung gab den Anstoß, die Zahlen in einem eigenständigen Bericht öffentlich zu machen- daraus entstanden die seit 1986/87 bei der Documentation franc;:aise erhältlichen jährlichen Publikationen.
Frankreich ~~~ T~T
Arbeitserlaubnisse des OMI, anerkannten Flüchtlingen (zuständig: OFPRA), dem Familiennachzug zu Drittstaatsangehörigen, zu französischen Staatsangehörigen und zu Flüchtlingen auf der Grundlage der vom OMI verwalteten Anträge, Besuchern, Beziehern von Unfallrenten, legalisierten Personen sowie einer Sonstigen-Kategorie (OMI). Das OMI erfasst im Gegensatz zum OFPRA Alter, Geburtsjahr, Geschlecht und Nationalität. Herkunfts- und Zielländer von Wanderung werden in beiden Organisationen nicht erhoben.
Die zusätzlichen, geschätzten Kategorien der Zuwanderung sind im Laufe der 90er Jahre im Rahmen immer weitergehender Verbesserungen der Zuwanderungsstatistik hinzu gekommen. Ein Grund hierfür liegt darin, dass das Innenministerium seit 1994 eine Statistik zu den jährlich erteilten Aufenthaltserlaubnissen, unabhängig von ihrer Dauer und für alle Herkunftsländer, einschließlich der Europäischen Union, zur Verfügung stellt. Seit 1998 werden diese Daten jährlich in einer eigenständigen Publikation des Innenministeriums herausgegeben. Die Statistik zu den Aufenthaltsgenehmigungen des Innenministeriums sind allerdings keine echten Flow-Daten, da der Zeitpunkt der Einreise und der Zeitpunkt der Erfassung nicht derselbe sind. Von Experten wird sie nicht als geeignete Gesamtwanderungsstatistik bewertet. Ein Manko des Datenbestandes besteht darin, dass es sich um eine Statistik handelt, in die Daten aus den einzelnen Präfekturen eingehen. Diese Meldungen sind oft nicht befriedigend ausgefüllt. Zudem waren vor allem zu Beginn der Erfassung Doppelzählungen offensichtlich unvermeidbar.
Dem Arbeitsministerium bietet sich jedoch seitdem die Möglichkeit, für seine Berichte einige zusätzliche Zuwanderungskategorien, insbesondere den Familiennachzug aus der Europäischen Union, zu schätzen. Die Daten des Innenministeriums werden dabei nicht als eigentliche Quelle, sondern lediglich als Grundlage für Schätzungen herangezogen. Eine Vergleichbarkeit der Daten bis und ab 1994 ist daher nicht gegeben und muss bei der Betrachtung der folgenden Abbildungen und Tabellen berücksichtigt werden. Bereits seit 1993 sind folgende Kategorien hinzu gekommen: Zuzug von EU-Angehörigen, die keine Arbeitnehmer sind, die Familienzusammenführung von EU-Angehörigen, der Nachzug von EU-Angehörigen zu französischen Staatsangehörigen, sowie als Besucher einreisende EU-Bürger. Im Rahmen von Angleichungen werden ferner Zuwanderungsarten, für die nur unzureichend genaue Angaben vorlagen, nun geschätzt. Dazu zählen die Familienzusammenführung von Flüchtlingen sowie, seit 1997, weitere Kategorien von Drittstaatsangehörigen, auf die nicht näher eingegangen wird, da ihre Gesamtzahlen sehr gering sind. In die dauerhafte Wanderungsstatistik gehen seit 1997 auch Personen ein, die im Rahmen einer Legalisierungskampagne einen legalen Status erlangt haben. Dennoch bleiben nach Angaben von Experten Gruppen von Zuwanderern übrig, die nicht in die Zuständigkeit der drei beteiligten Ministerien fallen. Die Gesamtzahlen sind daher als ein Minimum zu sehen.
97
~~;- Edda Currle T~T
In den Darstellungen zur vorübergehenden, temporären Migration (Aufenthaltserlaubnisse von 3 bis zu 12 Monaten) sind Asylbewerber enthalten. Diese gehen damit nicht, wie in den meisten europäischen Ländern, in die Gesamtzuwanderungsstatistik ein. Weitere Gruppen bestehen aus Studenten und Praktikanten sowie Besitzern einer vorläufigen Arbeitserlaubnis (seit 1999). Als dritte Kategorie der temporären Migration werden Saisonarbeitnehmer geführt.
Die folgenden Darstellungen der Gesamtzahlen beziehen sich ausschließlich auf die dauerhafte Migration ab einem Jahr Aufenthalt. Das Gesamtzuwanderungsvolumen ausländischer Staatsangehöriger nach Frankreich lag für die Jahre 1990 bis 2001 bei folgenden Zahlen:
Tab. 3.4: Zuwanderung von Ausländern nach Frankreich von 1990 bis
2001
Jahr Zuwanderung Veränderung Registrierte Veränderung Geschätzte Veränderung insgesamt in °/o 1 Zahlen in o/o1 Zahlen in °/o1
1990 115.796 102.424 9.300
1991 123.413 6,6 109.885 7,3 10.000 7,5
1992 135.372 9,7 116.588 6,1 12.200 22,0
1993 116.161 -14,2 99.186 -14,9 16.975 39,1
1994 82.770 -28,7 69.290 -30,1 13.480 -20,6
1995 68.289 -17,5 56.739 -18,1 11.550 -14,3
1996 73.983 8,3 55.593 -2,0 18.390 59,2
1997 102.417 38,4 80.877 45,5 21.540 17,1
1998 138.138 34,9 116.903 44,5 21.235 -1,4
1999 104.398 -24,4 86.263 -26,2 18.135 -14,6
2000 119.250 +14,2 97.340 +12,8 21.910 +20,8
2001 140.953 +18,2 128.131 +31,6 12.822 -41,5 1 Bezug auf das Vorjahr
Quelle: Ministere de l'emploi et de Ia solidarite; eigene Berechnungen
Dabei werden zwei dominante Entwicklungen sichtbar (s. Abbildung 3.5). Der erste Höhepunkt 1992 geht auf die Regularisierungsmaßnahme von 1991 zurück, bei der ca. 18.000 Personen einen legalen Status erhielten und in die Zuwanderungsstatistik eingingen. Der nachfolgende Rückgang wird auf die veränderte rechtliche Lage nach dem Regierungswechsel von 1993 zurückgeführt. Der zweite Sprung zeigt sich in einem Anstieg zum Jahr 1997, der 1998 noch einmal signifikant deutlich wurde (+38,4 Prozentpunkte und +34,9 Pro-
98
Frankreich ~~;"'.,_"'
zentpunkte). Der Anstieg zum Jahr 1998lässt sich auf die 1997 erfolgte Legalisierung von insgesamt ungefähr 80.000 Ausländern zurückführen, die zum Teil (45.773) in die Zuwanderungsstatistik eingingen und so 1998 zum Höhepunkt der 90er machten. Die Zahl der in die Statistik eingehenden ehemaligen "sans papiers" verringerte sich im darauf folgenden Jahr wieder auf 3.322, entsprechend sank die Zuwanderungszahl von 1999 auf das Niveau von 1997. Seit 2000 ist eine kontinuierliche Zunahme der Zuwanderung nach Frankreich zu erkennen, die insbesondere auf gestiegene Zahlen bei der Familienzusammenführung zurückzuführen ist. Insgesamt sind die Zuwanderungszahlen Frankreichs im europäischen Vergleich allerdings eher niedrig, was unter anderem darauf zurückgeht, dass die Asylbewerberzahlen in die Darstellung der dauerhaften Migration nicht eingehen.
Abb. 3.5: Zuwanderung von Ausländern nach Frankreich von 1990 bis 2001: Registrierte und geschätzte Zahlen
Daten nach Angaben des Ministere de l'emploi et de Ia solidarite ©efms 2003 160.000 ,--------"--------'---------------,
40.000 +----------------------------1
20.000 +-------------
0 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001
Jahr Geschätzte Zahlen -+-Registrierte Zahlen -.-Insgesamt
Da es, wie bereits erwähnt, aufgrund des fehlenden Melderegisters keine Daten zur Auswanderung gibt, schätzt INSEE zu Beginn jeden Jahres den Wanderungssaldo des voran gegangenen Jahres für die dauerhafte Migration (gemäß der Definition des Haut Conseil a l'integration) auf der Grundlage der Zuwanderungsdaten des OMI und des OFPRA, der geschätzten Abwanderungsdaten sowie der Bevölkerungsfortschreibungen und der Angaben der Volkszählungen. Die Salden wurden für die 90er Jahre folgendermaßen ausgegeben:
99
~~~ Edda Currle ........
Tab. 3.5: Geschätzter Migrationssaldo in Frankreich
Jahr Migrationssaldo
1990 +80.000
1991 +90.000
1992 +90.000
1993 +70.000
1994 +50.000
1995 +40.000
1996 +35.000
1997 +40.000
1998 +45.000
19991 +45.000
20001 +55.000 I vorläufige Angaben
Quelle: INSEE
1996 war das vierte Jahr in Folge, in dem der Migrationssaldo im Vergleich zum Vorjahr abgenommen hatte (s. Tabelle 3.5): Für 1992 wurde ein Saldo von 90.000 angegeben, der sich in den kommenden Jahren stetig verringert hat. Der Einbruch der Zuwanderungszahlen zwischen 1993 und 1994 wird auf die veränderte rechtliche Lage zurückgeführt. Der Saldo der kommenden Jahre wurde auf dieselbe ungefähre Höhe festgelegt, wobei ein leichter Zuwachs von Jahr zu Jahr zu verzeichnen war: +40.000 für 1997, +45.000 für 1998 und1999 sowie +55.000 für 2000, wobei es sich bei den letzten zwei Salden um vorläufige Angaben handelt.
Für die Gesamtzahlen der Zuwanderung werden seit 1994 Drittstaatsangehörige und Angehörige aus dem Europäischen Wirtschaftsraum unterschieden (s. Abbildung 3.6 und Tabelle 3.8). Aufgrund der traditionellen Bindungen zu vor allem Portugalliegen die Zahlen der nach Frankreich zugewanderten Personen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum fast durchgängig bei rund einem Viertel und sind damit im europäischen Vergleich relativ hoch.
100
Frankreich ;;:""~'"'
Abb. 3.6: Anteile der Drittstaatsangehörigen und der Staatsangehörigen
des Europäischen Wirtschaftsraumes an der Zuwanderung nach
Frankreich von 1994 bis 2001: Registrierte und geschätzte Zahlen
100
90
80
70
# 60 .5 ] 50 c < 40
30
20
10
0 1994 1995
Jahr D EWR-Angehörige II Drittstaatsangehörige
Staatsangehörigkeiten
Die Zuwanderung französischer Staatsangehöriger kann nicht gesondert ausgewiesen werden. Sie sind in der Gesamtzahl der EU-Angehörigen enthalten. Man kann jedoch für jede Zuwanderungsart, mit Ausnahme der nur geschätzten Arten, Angaben zu allen anderen Staatsangehörigkeiten machen. Noch zu Beginn der 90er Jahre repräsentierten Portugal, Algerien, Italien, Marokko und Spanien die Hauptherkunftsländer der Zuwanderer nach Frankreich. Aus diesen fünf Ländern stammten beinahe zwei Drittel aller im Land lebenden Immigranten (Daguet/Thave 1996). Diese Situation hat sich insofern gewandelt, als die Zuwanderung aus der EU stetig abgenommen hat (s. auch Kap. 3.2.3.1). In einer Gesamtbetrachtung für die 90er Jahre (s. Abbildung 3.7) ist kein Land der EU mehr vertreten. Marokko und Algerien lagen mit 14 bzw. 13 Prozentpunkten Anteil an der Gesamtzuwanderung jedoch nach wie vor auf Platz eins und zwei, gefolgt nun von der Türkei mit 7%, Tunesien, Ex-Jugoslawien und dem Libanon. Alle drei Maghrebländer sind demnach auch noch in den 90er Jahren Hauptausgangsländer der Zuwanderung nach Frankreich. Gemeinsam bilden sie 31% der Gesamtzuwanderung. Die Zuwanderung aus Osteuropa hat in Frankreich in den 90er Jahren keine große Rolle gespielt.
101
~~:- Edda Currle ... ,.. ...
Abb. 3.7: Zuwanderung nach Frankreich nach den sechs häufigsten
Staatsangehörigkeiten (nur registrierte Zuwanderung, ohne geschätzte
Kategorien) von 1990 bis 1999
Daten nach Angaben des Ministere de l'emploi et de Ia solidarite
Gesamtzahl: 888.300
3.2.3 Formen der Migration in Frankreich
3.2.3.1 EU-Binnenmigration
Marokko
© efms 2003
Die EU-Zuwanderung von Ausländern lässt sich aus den Angaben des Arbeitsministeriums zur Zuwanderung nach Staatsangehörigkeit ziehen - allerdings sind dann die wesentlich höheren geschätzten Anteile nicht enthalten. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich lediglich auf Zuwanderer der Kategorie Arbeitsmigration, da EU-Ausländer sich für den Zweck der Arbeitsaufnahme beim OMI registrieren lassen müssen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch dies nicht durchgängig geschieht, da die Meldung von Seiten der Unternehmen auf Freiwilligkeit basiert.
Seit dem Zuwanderungshöhepunkt von 1992 ist die Zuwanderung der EUAngehörigen stetig im Sinken und lag 1998 bei 5,2% Anteil an der Gesamtwanderung (s. Tabelle 3.6 und Abbildung 3.8). Seit der Süderweiterung der EU gingen die Zahlen der Arbeitsmigration aus Spanien zurück. Es handelt sich allerdings nur um die offiziell registrierten Zahlen der dauerhaft beschäftigten Arbeitnehmer. Hinzu kommen die nicht gemeldeten Arbeitnehmer sowie ein nicht genau zu beziffernder Anteil weiterer EU-Angehöriger. Entgegen der in Tabelle 3.6 d(lrgestellten Zahlen wird davon ausgegangen, dass jährlich rund 30.000 Personen aus der Europäischen Union sich in Frankreich dauerhaft niederlassen.
102
Frankreich ~~:T~T
Tab. 3.6: Zuwanderung von EU-Ausländern nach Frankreich von 1990 bis
19981
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998
EU-Ausländer 11.300 11.700 25.900 14.400 10.800 7.900 7.100 6.400 6.100
in % der Gesamt- 11,0 10,6 22,2 14,5 15,6 13,9 12,8 7,9 5,2
wanderung I Nur registrierte Zuwanderungsarten; dies gilt auch für die Gesamtwanderung, auf die sich die
Prozentanteile beziehen.
Quelle: Ministere de l'emploi et de la solidarite; eigene Berechnungen
Abb. 3.8: Zuwanderung von EU-Ausländern nach Frankreich von 1990
bis 1998
30.000
25.000
.. 20.000 ~
"Cl c :..s
'u; 15.000 :::1
1 ::::> ..... V
10.000
5.000
0 1990
Daten nach Angaben des Ministere de J'emploi et de Ia solidarite
1t
j\\ I
j
1991 1992
\ "'-~~
1993 1994
Jahr
~
1995 1996 1997
3.2.3.2 Asylzuwanderung
©efms2003
~v
1998
Die Gesamtzahlen der Asylzuwanderung werden vom OFPRA verwaltet. In die Asylstatistik der Organisation gehen beide Ehegatten als Fälle dann ein, wenn sie beide einen Antrag gestellt haben. Stellt nur ein Ehepartner einen Antrag, wird die ganze Familie als ein Antrag gewertet. Kinder von Asylbewerbern müssen bei Volljährigkeit einen eigenen Antrag auf Asyl stellen und gehen so in Anbetracht ihres zum Teil schon langen Aufenthalts in Frankreich mit erheblicher Verspätung in die Statistik ein.
103
~~~ Edda Currle
"""'""
Die Gesamtzahlen der Asylantragsteller lassen sich für die 90er Jahre als uförmige Wellenbewegung charakterisieren. Seit dem Höchststand von 1990 mit knapp 55.000 Asylsuchenden sank ihre Zahl, bis 1996 mit 17.405 ein Tiefstand erreicht wurde. Der drastische Rückgang zwischen 1991 und 1992 geht dabei auf eine Serie von Restriktionen im Asylrecht zurück. Als Beispiel mag hier das Arbeitsverbot für Asylbewerber gelten. Seit 1997 sind die Zahlen wieder im Steigen begriffen und erreichten im Jahr 2001 fast exakt den Stand von 10 Jahren zuvor (s. Abbildung 3.9).
Abb. 3.9: Asylzuwanderung nach Frankreich von 1990 bis 2001
60.000 ~------------Da_te_n_n_ac_h _An-=ga_b_en_d_es_O_FP_RA ___ ©_ef_m_s 2_00--,3
50.000
gp 40.000 ::l ... QJ
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1ä 30.000 ::: ::l N
>-< 20.000
10.000
0 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001
Jahr
Im europäischen Vergleich hat die Asylzuwanderung in Frankreich in den 90er Jahren eine eher unbedeutende Rolle gespielt, vor allem im Vergleich mit dem Nachbarland Deutschland: Dort wurden zwischen 1990 und 2001 insgesamt 2.046.440 Asylsuchende registriert. In Frankreich hingegen beträgt die Gesamtzahl für diesen Zeitraum lediglich 382.880. Ein Grund für die insgesamt niedrigen Zahlen liegt in der stetigen Verschärfung der Asylgesetzgebung, gekoppelt mit der Tatsache, dass nur wenige Personen aus osteuropäischen Ländern in Frankreich Asyl beantragten und eher dazu neigten, in andere Länder zu emigrieren. Eine "Entlastung" zeigte sich auch in der Tatsache, dass sich gegen Ende der 90er Jahre ein Anstieg der Asylbewerberzahlen im Vereinigten Königreich (s. Kapitel 4.2.3) abzuzeichnen begann: Viele Personen verließen Frankreich über den Ärmelkanal wieder. Sie benutzten das Land also lediglich
104
Frankreich ~~;.,..,...,..
als Transitland, um die wirtschaftliche Situation im Königreich auszunutzen, die mehr so genannte "low jobs" bietet als die stark auf den öffentlichen Sektor ausgerichtete Ökonomie Frankreichs. 5
Abb. 3.1 0: Asylzuwanderung nach Frankreich nach den acht häufigsten
Herkunftsländern von 1990 bis 2001
andere
Gesamtzahl: 382.880
Daten nach Angaben des OFPRA
Türkei
ehern. Jugoslawien Mali 5% 5%
11%
Kambodscha, Laos,
Vietnam 6%
6%
©efms2003
Sri Lanka 7%
China 7%
*für Zaire/RDC liegen für 2000 und 2001 keine Angaben vor
Zu Beginn der 90er Jahre ging vor allem die Zahl türkischer Asylantragsteller in Frankreich zurück, was sich auf eine hohe Zahl negativer Entscheide in den vorangegangenen Jahren zurückführen lässt. Dasselbe gilt für Angola, wofür im Jahr 1991 zusätzlich Visabestimmungen eingeführt wurden (Böcker/Havinga 1998: 42). Trotzdem liegt die Türkei mit 11 o/o aller Asylantragsteller der 90er Jahre an der Spitze der häufigsten Herkunftsländer, gefolgt von Rumänien, ein Herkunftsland, das bei den Asylzahlen in Frankreich aktuell keine Rolle mehr spielt. Sri Lanka, China, die Demokratische Republik Kongo, die zusammengefasste Gruppe der drei Länder Kambodscha, Laos und Vietnam sowie Mali
5 So kam es in den letzten Jahren immer wieder zu regelrechten Anstürmen auf das Vereinigte Königreich über den Eurotunnel, die von dem sich in der Nähe des Tunneleingangs befindlichen Flüchtlingslager Sangatte ausgingen. Noch im Juni 2002 hatte Frankreich für die immer wieder von der britischen Regierung geforderte Schließung des Lagers die Gegenforderung aufgestellt, das britische Asylrecht zu verschärfen. Im September 2002 verständigten sich die Innenminister beider Länder auf eine Schließung im Frühjahr 2003.
lOS
;;;- Edda Currle ... ~ ...
folgen in den Top 8 der Herkunftsländer mit nahe beieinander liegenden Zahlen. Staatsangehörige des ehemaligen Jugoslawien sind in Frankreich bei den Hauptherkunftsländern mit 5% vertreten- ihre Gesamtzahllag jedoch für den Zeitraum der Neunziger lediglich bei 19.240. Die Gesamtsituation seit 1990 zeigt Abbildung 3.10.
3.2.3.3 Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge
Frankreich hat im Gegensatz zu Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Schweden nur wenige Flüchtlinge aus Jugoslawien aufgenommen. Aufgrund geringer Migrationsbeziehungen zwischen den beiden Regionen kamen auch nur relativ wenige Asylantragsteller nach Frankreich. Zwar stieg die Zahl der anerkannten Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien 1993 rapide an, wie aus Abbildung 3.11 ersichtlich wird. Ihre Gesamtzahllag selbst in diesem Jahr jedoch nur bei insgesamt knapp 2.000.
Abb. 3.11: Anerkannte Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien in
Frankreich von 1990 bis 2001
<II CJ)
:§ .:c
(,J :::J u::
2.000 Daten nach Angaben des Ministere de l'emploi et de Ja solidarite ©efms2003
1.750
1.500
1.250
1.000
750
500
k.A. 0
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001
Jahr
Ein weiterer Grund für die niedrigen Zahlen liegt darin, dass es in Frankreich bis 1998 einen vorübergehenden Schutz aus humanitären Gründen für Flüchtlinge offiziell nicht gab. Erst 1998 wurde das "asile territoriale" für Flüchtlinge,
106
Frankreich ;;;TI>T
die nicht nach der Genfer Schutzkonvention anerkannt werden, eingeführt. Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina waren von diesen Regelungen demnach noch nicht betroffen (s. auch Kapitel 3.1.5.2). Über ihre Anzahlliegen keine offiziellen Schätzungen vor. Es wird aber davon ausgegangen, dass aus dem Kosovo ca. 10.000 Personen nach Frankreich emigrierten. 2.547 sind bis zum Ende des Jahres 1999 unter Ausnutzung von Rückkehrhilfen in ihr Heimatland zurückgekehrt. Im Jahr 2001 wurden 4.659 Flüchtlinge offiziell registriert- eine im internationalen Vergleich niedrige Zahl.
3.2.3.4 Ehegatten- und Familiennachzug
Die Angaben zum Familiennachzug nach Frankreich bestehen aus drei Gruppen: dem Familiennachzug zu Drittstaatsangehörigen, dem Nachzug von Familienmitgliedern zu französischen Staatsbürgern und dem Familiennachzug von Familienmitgliedern anerkannter Flüchtlinge. Die Zahlen beinhalten keine geschätzten Anteile, es handelt sich lediglich um vom OMI registrierten Zuzug. Dabei macht die erste Gruppe den weitaus größten Anteil aus. In den Jahren 1990 bis 1999 lag ihr Prozentanteil bei über 56. Die Zuwanderung von Familienmitgliedern französischer Staatsangehöriger machte rund 42% aus, während Familienmitglieder von Flüchtlingen lediglich 1,5% stellten (s. Tabelle 3.14 im Anhang).
Abb. 3.12: Ehegatten- und Familiennachzug nach Frankreich nach den
sechs häufigsten Staatsangehörigkeiten von 1990 bis 1999
Gesamtzahl: 435.296
ehern. Jugoslawien 2%
Daten nach Angaben des Ministere de l'emploi et de la solidarite
Marokko
10%
© efms 2003
107
;;:- Edda Currle ........
Die beim Familiennachzug vertretenen häufigsten Staatsangehörigkeiten spiegeln die Gesamtsituation der Zuwanderung nach Frankreich wider (s. Abbildung 3.12): Die Maghreb-Staaten sind mit insgesamt fast der Hälfte aller Bewilligungen der 90er Jahre vertreten- allein marokkanische Staatsangehörige bekamen fast ein Viertel dieser insgesamt 435.296 Bewilligungen. 9% des Familiennachzugs betrafen türkische Staatsangehörige, des weiteren sind Polen und Angehörige der ehemaligen jugoslawischen Staaten vertreten. Die beiden letztgenannten Länder bilden allerdings bereits sehr kleine Gruppen (s. auch Tabelle 3.13 im Anhang).
3.2.3.5 Arbeitsmigration
Die Daten zur Arbeitsmigration werden vom OMI verwaltet. Seit dem Anwerbestopp für Arbeitsmigranten im Jahr 1974 werden nur sehr begrenzt Arbeitserlaubnisse für Drittstaatsangehörige ausgestellt. Bei der Arbeitsmigration dominiert daher die Europäische Union mit 53% aller Aufenthaltsbewilligungen zum Zweck der Arbeitsaufnahme die Situation der 90er Jahre eindeutig. Andere Länder machen nur sehr geringe Anteile aus (s. Abbildung 3.13).
Abb. 3.13: Arbeitsmigration nach Frankreich nach den sechs häufigsten
Staatsangehörigkeiten von 1990 bis 1998
Daten nach Angaben des Ministere de l'emploi et de Ia solidarite ©efms 2003
Gesamtzahl: 178.876
108
Frankreich ~~~ .... ,. ....
In Kapitel3.2.3.1 zur EU-Binnenmigration wurde bereits davon gesprochen, dass nur diejenigen Zuwanderer aus der Europäischen Union registriert werden, die als angestellte Arbeitnehmer von ihren Arbeitgeber beim OMI tatsächlich gemeldet werden. Da diese Zahlen nicht valide sind, weist das Arbeitsministerium seit 1999 die Daten zu EU-Angehörigen nicht mehr aus. Die folgende Abbildung zeigt die Arbeitsmigration seit 1999:
Abb. 3.14: Arbeitsmigration nach Frankreich nach den sechs häufigsten
Staatsangehörigkeiten von 1999 bis 2001
Gesamtzahl: 57.227
1% Polen 1%
2%
Algerien 3%
5%
Daten nach Angaben des Ministere de l'emploi et de Ia solidarite © efms 2003
andere
64%
EWR-Angehörige machten zwischen 1999 und 2001 zwei Drittel aller nach Frankreich gekommenen Arbeitsmigranten aus. Nach wie vor sind die Anteile weiterer Länder recht gering- die Türkei war 2001 z.B. mit nur 210 Personen vertreten (s. auch Tabelle 3.15 im Anhang).
109
~~:- Edda Currle ... ~ ...
Abb. 3.15: Ehegatten- und Familiennachzug und Arbeitsmigration nach
Frankreich von 1990 bis 2001
Daten nach Angaben des Ministere de l'emploi et de Ia solidarite © efms 2003 § 60.000 ..---....,.--------------------,--------,
~ ·e 5o.ooo -~---------...-...r-------------1--~--1
.~ ~ < 40.000-t-----~~---+----------~~-----1 "Cl c :::1 100 1:1 30.000 t-------;(.__(._\:-----==,.""=~-----------i
~ c c ~ 20.000~-------~~-------------~~---~
·e .s: -c 10.000 l------------L~::::::=::!="'="L-------1 c :::1
c i 0 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001
.c Jahr .....
-11-Arbeitsmigration +Ehegatten- und Familiennachzug
Insgesamt folgen sowohl die Arbeitsmigration als auch der Familiennachzug dem Trend der Gesamtzuwanderung der 90er Jahre, wie aus Abbildung 3.15 ersichtlich wird. Seit 1992 ging die Arbeitsmigration nach einem starken Abfall stetig zurück und ist erst seit 1999 wieder im Steigen begriffen. Der Familiennachzug folgte mit einem Jahr Zeitverzögerung und nahm ebenfalls rapide ab, stabilisierte sich in den Jahren 1995 bis 1997, um 1998 wieder leicht anzusteigen. 2000 lag der Höhepunkt der Familienzuwanderung bei 58.526 Personen. Insgesamt sind beide Kategorien quantitativ jedoch gering besetzt (s. auch Tab. 3.13 bis 3.15 im Anhang).
Saisonarbeitnehmer
Die Saisonarbeitnehmer in Frankreich arbeiten vor allem in der Landwirtschaft, im Obst- und Gemüseanbau und bei Ernteeinsätzen. Nur wenige arbeiten im Hotel- und Gaststättengewerbe. Ihr behördlich zu genehmigender Arbeitsvertrag gilt als Aufenthaltserlaubnis für die Dauer ihres Arbeitseinsatzes. Quelle der Daten zu Saisonarbeitnehmern ist das OMI. Seit 1992 sind aufgrund der Freizügigkeitsregelungen für Spanien und Portugal Saisonarbeitnehmer aus diesen Ländern nicht mehr in der Statistik enthalten. Da Spanien und Portugal traditionell viele Saisonarbeitnehmer nach Frankreich entsenden, fällt die Gesamtzahl des Jahres 1992 gegenüber 1991 stark ab, was dem realen Zuzug
110
Frankreich ;;~
"'~"'
jedoch nicht entspricht (s. Abbildung 3.16). In den 90er Jahren dominierten marokkanische und polnische Saisonarbeitnehmer den französischen Markt, gefolgt von Tunesiern und Angehörigen der Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien (s. auch Tabelle 3.16 im Anhang). Seit 1993 liegt die Zahl der Saisonarbeitnehmer aus Drittstaaten pro Jahr zwischen 7.000 und 11.000 Personen, eine vor allem im Vergleich zu Deutschland sehr niedrige Zahl.
Abb. 3.16: Saisonarbeitnehmer in Frankreich von 1990 bis 2001
© efms 2003 Daten nach Angaben des Ministere de l'emploi et de Ia solidarite 70.000.---------------------------------------------------.
.. 50.000 QJ
E -= ~ 40.000 ...
'Ql .Q
~ 30.000 s; 'iü
"' 20.000
10.000
0 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001
Jahr
3.2.4 Einbürgerungen in Frankreich
Daten zu Einbürgerungen in Frankreich liegen in der Verantwortung einer Unterabteilung des Arbeitsministeriums, weitere Angaben stammen aus dem Justizministerium. Beide Institutionen veröffentlichen einen gemeinsamen jährlichen Report. Die Daten werden zudem in den jährlichen Berichten des Arbeitsministeriums publiziert, welche als Quelle für die im folgenden verwendeten Angaben fungieren. Angaben zu Einbürgerungen lassen sich sowohl nach den verschiedenen Arten als auch nach den ehemaligen Staatsangehörigkeiten differenzieren. Wie bereits aus Kapitel3.2.1 hervorgegangen ist, besaßen 1999 nach Angaben von INSEE mehr als ein Drittel der im Land lebenden Immigranten die französische Staatsangehörigkeit.
Bis 1993 lag die Gesamtzahl der jährlich Eingebürgerten konstant bei ca. 70.000. Die Zunahme der Gesamtzahlen seit 1994 geht auf die 1993 beschlos-
111
~~;- Edda Currle ... ~ ....
sene Rechtsänderung zurück, nach der im Land geborene Kinder von Einwanderern mit 16 Jahren eine so genannte I/manifestation de volonte" abgeben mussten, um die französische Staatsangehörigkeit zu erlangen. Diese Gesetzesänderung wurde mit Wirkung des Berichtsjahres 1999 wieder rückgängig gemacht. In der folgenden Abbildung 3.17 sind ab 1999 in dieser Kategorie jene Einbürgerungen verzeichnet, die aufgrund dieser erneuten Gesetzesänderung von 1998 von ausländischen Eltern für ihre in Frankreich geborenen Kinder ab 13 Jahren gestellt werden können. Auch hier handelt es sich um Anspruchseinbürgerungen (s. auch Kapitel 3.1.5.3 und Tabelle 3.17 im Anhang). Der Erhalt der französischen Staatsbürgerschaft für in Frankreich geborene Kinder von Einwanderern im Alter von 18 Jahren ging bis einschließlich 1993 und erneut seit 1999 nicht in die Statistik ein. Diese Daten wurden geschätzt und in der folgenden Darstellung nicht berücksichtigt. Seit 2000 gehen die Gesamtzahlen deutlich nach oben.
Abb. 3.17: Einbürgerungen in Frankreich von 1990 bis 2001
180.000 .------D_a_ten_n_a_ch_A_n-"-ga-'-b_en_d_es_M_in_is_te_re_d_e _re_m_,_pl_oi_e_t d_e_Ia_so_li_da_ri_te_---,=©=-e_fm_s __ Z-'-00'-'-,3
1.-r\ 160.000 +----------------------1'---1 1--\---1 I .-14o.ooo +----------_----------
1-_-+----, 1\
~ 120.000 -t--------111 \ ~- I f r--
§ 1 00.000 /- :--- :::::-- !-- t--
i 80000 ~ ~ - // ~ -~ ~ = ~ - ,_ i!i 60.000 I-- I-- ,------- - - - - - - - I--
40.000 t--r--r--~------t--
I-- I-- - - - - - -
= I-- I--20.000
0 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001
Jahr II Einbürgerungen 0 dar. freiwillige Erklärungen
Die Darstellung der häufigsten Staatsangehörigkeiten Eingebürgerter für die neunziger Jahre zeigt ein sehr differenziertes Bild. Die klassischen Zuwanderungsländer der 90er sind alle auf den ersten Rängen vertreten, jedoch ließen sich auch viele andere Staatsangehörige einbürgern. Dies zeigt die hohe Iiedeutung, welche die französische Staatsangehörigkeit für die Einwanderer einnimmt und reflektiert die Tradition des Landes, seine Einwanderer als französische Staatsbürger zu sehen, eine Einbürgerung mithin zu begrüßen.
112
Frankreich ; ; ;"...,."..
Abb. 3.18: Einbürgerungen in Frankreich per Dekret und per Erklärung
in Folge von Heirat nach den neun häufigsten Staatsangehörigkeiten von 1990 bis 2001
Daten nach Angaben des Ministere de l'Emploi et de la Solidarite ©efms 2003
Gesamtzahl: 866.275
3%
3.3 Resümee
Die Wanderungs- und Einbürgerungszahlen Frankreichs werden in mehreren Veröffentlichungen verschiedener Institutionen dokumentiert. Die Problematik einer Darstellung liegt darin, dass verschiedene Quellen, die inkohärent sind, genutzt werden müssen. Am besten gelingt dies in den jährlich veröffentlichten Berichten des Arbeitsministeriums, die neben den Zahlen des OMI die Daten der Flüchtlingsbehörde OFPRA nutzt, sowie die Statistiken des Innenministeriums zu den jährlich erteilten Aufenthaltsgenehmigungen verwendet. Zudem sind in diesen Berichten die jährlichen Einbürgerungszahlen dokumentiert.
Eine Problematik der Wanderungsstatistik Frankreichs liegt zum einen darin, dass sie Kategorien beinhaltet, die keine echten Flussdaten darstellen. Dazu gehören die anerkannten Flüchtlinge oder die Gruppe legalisierter Personen. Einige Gruppen beruhen lediglich auf Schätzungen. Da die Gesamtzahlen lediglich ein Minimum darstellen, sind sie für einen internationalen Vergleich aus methodischen Gründen nur unter Einschränkungen verwendbar. Ein weiteres großes Manko der französischen Statistik besteht in der fehlenden Information über Abwanderungen. Daten zu Wanderungssaldi beruhen also auf Schätzungen der Abwanderungen. Daneben ist es nicht möglich, Angaben über die Zuwanderung französischer Staatsangehöriger zu machen.
113
;;;- Edda Currle T~T
Wie im Vereinigten Königreich auch ist die Zuwanderungsgeschichte Frankreichs stark von seiner kolonialen Vergangenheit geprägt. Daneben wurden in Frankreich in den 60er Jahren zusätzliche Arbeitsmigranten aus südeuropäischen Ländern angeworben. Die Einwandererbevölkerung Frankreichs wird daher von wenigen starken Gruppen dominiert: Traditionellleben viele Einwanderer aus dem Maghreb und aus Portugal in Frankreich. Die Zuwanderungssituation der neunziger Jahre hat sich jedoch diversifiziert, weitere Länder spielen eine zunehmend große Rolle bei der Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen. Die Asylzuwanderung jedoch blieb in Frankreich im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten quantitativ eher gering. Und sowohl die Arbeitsmigration als auch der Ehegatten- und Familiennachzug haben seit den frühen 90er Jahren stetig abgenommen. Warum ist in der Zuwanderungskurve in den späten 90er Jahren trotzdem ein drastischer Anstieg zu verzeichnen? Er geht im wesentlichen auf die Regularisierung von bereits im Land lebenden Personen zurück. Es handelt sich also um keine echte Flussgröße, was für einen internationalen Vergleich der Zuwanderungsstatistik Frankreichs mit anderen Ländern ein großes Problem birgt.
Literatur zu Kapitel 3
Böcker, Anita I Havinga, Tetty 1998:
Asylum migration to the European Union: Patterns of origin and destination. Luxemburg
Oaguet, Fabienne I Thave, Suzanne 1996:
La population immigree. Le resultat d'une longue histoire. INSEE Premiere No 458- Juin 1996
Kerjosse, Roselyne 1999:
Bilan ctemographique 1998. INSEE Premiere W 633-Fevrier 1999
Rey, Annette 1997:
Einwanderung in Frankreich 1981 bis 1995. Opladen
Schnapper, Oominique 1995:
114
The Significance of French Immigration and Integration Policy. Ip: Heckmann, Friedrich I Bosswick, Wolfgang (Hrsg.): Migration Policies: a Comparative Perspective. Stuttgart
Frankreich ;;;
"'~"'
Schnapper, Dominique I Krief, Pascale I Peignard, Emmanuel 2001:
French Immigration and Integration Policy. A Camplex Combination. In: Heckmann, Friedrich I Schnapper, Dominique (eds.): The Integration of Immigrants in European Societies. National Differences and Trends of Convergence. Stuttgart, S. 15-44
Tribalat, Micheie 1997:
Chronique de l'immigration. Les populations d'origine etrangere en France metropolitaine. In: Population 52 (1997), S. 163-219
Wihtol de Wenden, Catherine 1994:
Frankreich. In: Heinelt, Hubert (Hrsg.): Zuwanderungspolitik in Europa. Nationale Politiken - Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Opladen, S. 255-271
Tabellen zu Kapitel 3
Tab. 3.7: Ausländische Bevölkerung in Frankreich nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten 1990 und 19991
Spanien
Italien
Portugal
Algerien
Marokko
Tunesien
andere
Insgesamt 1 Ergebnisse der Volkszählungen
1990
216.047
252.759
649.714
614.207
572.652
206.336
1.084.887
3.596.602
1999
161.762
201.670
553.663
477.482
504.096
154.356
1.210.157
3.263.186
Quelle: INSEE
115
~~;- Edda Currle .........
Tab. 3.8: Zuwanderung von Staatsangehörigen des Europäischen
Wirtschaftsraumes und Drittstaatsangehörigen nach Frankreich von 1990
bis 2001 1 (Teil I: 1994 bis 1999)
Jahr Staatsangehörig- Registrierte Geschätzte Insgesamt keit Daten Daten
1994 EWR 11.932 9.980 21.372
Drittstaaten 57.898 3.500 61.398
1995 EWR 7.917 8.150 16.067
Drittstaaten 48.822 3.400 52.222
1996 EWR 7.183 15.440 22.623
Drittstaaten 48.410 2.950 51.360
1997 EWR 6.422 17.890 24.312
Drittstaaten 74.455 3.650 78.105
1998 EWR 6.175 18.435 24.610
Drittstaaten 110.728 2.800 113.528
1999 EWR 5.569 16.135 21.704
Drittstaaten 80.694 2.000 82.694
2000 EWR 5.487 20.785 26.272
Drittstaaten 91.853 1.125 92.978
2001 EWR 24.580 8.910 33.490
Drittstaaten 103.551 3.912 107.463 1 registrierte und geschätzte Daten
Quelle: Ministere de l'emploi et de Ia solidarite
Tab. 3.9: Zuwanderung nach Frankreich nach den häufigsten Staats-
angehörigkeiten von 1990 bis 2001 1 (Teil I: 1990 bis 1995)
1990 1991 1992 1993 1994 1995
Marokko 18.000 18.200 16.400 13.800 8.100 6.600
Algerien 13.800 12.900 12.300 13.100 9.700 8.400
Türkei 7.000 9.200 9.200 6.800 4.700 3.600
Ex-Jugoslawien 1.200 1.100 1.200 4.000 1.300 1.600
Libanon 6.400 4.400 1.800 900 600
Kambodscha 1.300 1.200 800 800 700 600
andere 54.700 62.900 74.900 60.700 43.900 35.300
Insgesamt 102.400 109.900 116.600 99.200 69.300 56.700
Fußnoten und Quellen siehe Teil II
116
Frankreich ~~;..,.~,.
Tab. 3.9: Zuwanderung nach Frankreich nach den häufigsten Staats-
angehörigkeilen von 1990 bis 2001 1 (Teil II: 1996 bis 2001)
1996 1997 1998 1999 2000 2001
Marokko 6.600 10.300 16.100 14.100 k.A. 18.700
Algerien 7.800 12.200 16.700 11.400 k.A. 15.000
Türkei 3.400 5.100 6.800 5.700 k.A. 6.900
Ex-Jugoslawien 1.300 1.500 2.400 1.800 k.A. 2.000
Libanon 500 700 700 800 k.A. 1.200
Kambodscha 500 600 800 700 k.A. 800
andere 35.500 50.500 73.400 51.800 k.A. 83.500
Insgesamt 55.600 80.900 116.900 86.300 97.340 128.100 I nur registrierte Zuwanderungsarten ohne geschätzte Kategorien
Quelle: Ministere de l'emploi et de Ia solidaritt;>; eigene Berechnungen
Tab. 3.10: Asylzuwanderung nach Frankreich von 1990 bis 2001
Jahr Insgesamt
1990 54.813
1991 47.380
1992 28.873
1993 27.564
1994 25.964
1995 20.415
1996 17.405
1997 21.146
1998 22.375
1999 30.907
2000 38.747
2001 47.291
Quelle: OFPRA
117
;;;- Edda Currle TIJ>T
Tab. 3.11: Asylzuwanderung nach Frankreich nach den häufigsten
Herkunftsländern von 1990 bis 2001
1990 1991 1992 1993 1994 1995
Türkei 11.727 9.915 1.770 1.286 1.298 1.676
Rumänien 3.312 2.486 2.206 2.709 4.009 4.005
Sri Lanka 2.529 3.400 3.959 2.818 1.733 1.097
China 1.052 2.439 2.096 399 734 557
Zaire/RDC 5.806 4.402 3.065 2.197 1.758 1.243
Kambodscha, Laos, Vietnam 5.480 4.393 2.331 2.711 1.544 1.083
Mali 3.607 3.223 1.128 1.372 799 505
Ex-Jugoslawien 363 875 2.354 2.629 1.882 1.368
andere 20.937 16.247 9.964 11.443 12.207 8.881
Insgesamt 54.813 47.380 28.873 27.564 25.964 20.415
1996 1997 1998 1999 2000 2001
Türkei 1.205 1.367 1.624 2.219 3.597 5.347
Rumänien 4.035 5.140 3.027 394 337 204
Sri Lanka 1.169 1.582 1.832 2.001 1.879 2.000
China 1.435 1.744 2.075 5.169 4.961 2.948
Zaire/RDC 1.064 1.187 1.778 2.272
Kambodscha, Laos, Vietnam 1.087 1.123 963 785 577 505
Mali 485 228 427 1.661 2.931 2.940
Ex-Jugoslawien 933 576 1.252 2.457 2.405 2.146
andere 5.992 8.199 9.400 13.949 22.060 31.201
Insgesamt 17.405 21.146 22.375 30.907 38.747 47.291
Quelle: OFPRA; eigene Berechnungen
Tab. 3.12: Anerkannte Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien in
Frankreich von 1990 bis 1999 und 2001
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2001
ehern. 85 91 132 1.977 1.368 845 586 327 353 692 676 Jugoslawien
dar. Bosnien- k.A. 249 336 226 103 82 98 200 Herzegowina
dar. BR k.A. 487 241 174 137 211 594 46<)
Jugoslawien
Quelle: Ministere de l'emploi et de la solidarite
118
Frankreich ~~~ ...........
Tab. 3.13: Ehegatten- und Familiennachzug nach Frankreich nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten von 1990 bis 2001
1990 1991 1992 1993 1994 1995
Marokko 16.831 16.951 15.397 13.057 7.437 5.904
Algerien 10.745 9.890 9.722 10.698 7.346 6.052
Türkei 5.013 5.912 5.480 3.246 2.033 2.994
Tunesien 3.544 3.769 3.520 5.596 3.813 1.753
Ex-Jugoslawien 920 844 813 1.802 1.045 582
Polen 753 839 778 882 605 642
andere 18.500 20.407 20.002 22.709 15.199 13.640
Insgesamt 56.306 58.612 55.712 57.990 37.478 31.567
1996 1997 1998 1999 2000 2001
Marokko 5.710 6.281 8.185 8.214 k.A. 9.033
Algerien 5.384 6.042 8.448 7.846 k.A. 10.177
Türkei 2.735 3.332 3.693 3.448 k.A. 3.090
Tunesien 1.887 1.952 2.491 3.014 k.A. 5.107
Ex-Jugoslawien 522 519 606 491 k.A. 471
Polen 463 385 418 325 k.A. 251
andere 13.693 12.545 14.438 14.654 k.A. 15.116
Insgesamt 30.394 31.056 38.279 37.992 58.526 43.245
Quelle: Ministere de l'emploi et de Ia solidarite; eigene Berechnungen
Tab. 3.14: Arten des Familiennachzugs und ihr Anteil an der Gesamtzahl von 1990 bis 2001
Art des Familiennachzugs insgesamt Anteil in%
Familiennachzug 290.041 54,0
Familienmitglieder von 237.973 44,3 franz. Staatsbürgern
Familienmitglieder von 9.153 1,7 Flüchtlingen
insgesamt 537.167 100
Quelle: Ministere de l'emploi et de Ia solidarite; eigene Berechnungen
119
~~~ Edda Currle ..........
Tab. 3.15: Arbeitsmigration nach Frankreich von 1990 bis 2001
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001
EUIEWR' 8.783 8.551 23.768 14.361 10.837 7.871 7.143 6.385 6.143 11.820 12.395 12.885
Libanon 3.570 2.591 899 637 420 283 208 243 241 319 351 586
Algerien 612 605 513 517 527 576 569 548 438 560 582 748
Marokko 758 760 643 523 407 359 341 320 333 528 814 1.335
Polen 1.978 1.560 339 154 74 77 58 62 69 105 108 186
Türkei 87 936 2.075 371 152 75 63 79 66 47 100 210
andere 59 219 254 162 94 81 74 77 80 3.767 4.035 5.746
Insgesamt 22.393 25.607 42.255 24.388 18.349 13.106 11.450 11.004 10.324 17.146 18.385 21.696 I ab 1999 EWR
Quelle: Ministere de l'emploi et de la solidarite; eigene Berechnungen
Tab. 3.16: Saisonarbeitnehmer in Frankreich nach Staatsangehörigkeiten
von 1990 bis 2001
1990 1991 1992 1993 1994 1995
Marokko 4.177 4.304 5.181 5.173 4.960 4.744
Polen 2.353 5.916 7.257 5.012 4.186 3.585
Tunesien 689 745 803 772 710 683
Ex-Jugoslawien 162 207 107 155 114 88
andere 50.868 43.069 249 171 369 252
Insgesamt 58.249 54.241 13.597 11.283 10.339 9.352
1996 1997 1998 1999 2000 2001
Marokko 4.529 4.278 4.083 4.182 3.946 5.386
Polen 3.351 3.012 2.591 2.608 3.271 4.634
Tunesien 626 629 587 637 537 517
Ex-Jugoslawien 77 69 59 19 54 40
andere 183 222 203 176 121 217
Insgesamt 8.766 8.210 7.523 7.612 7.929 10.794
Quelle: Ministere de l'emploi et de la solidarite; eigene Berechnungen
120
Tab. 3.17: Einbürgerungen in Frankreich nach den
Frankreich ~~~ ·~ ...
verschiedenen gesetzlichen Grundlagen von 1990 bis 2001
1990 1991 1992 1993 1994 1995
Einbürgerungen per Dekret 34.899 39.445 39.346 40.739 49.449 40.867
dar. Einbürgerung 20.827 23.177 22.792 23.283 29.106 24.718
dar. Reintegration 3.462 3.710 4.205 4.299 4.948 4.108
dar. minderjährige Angehörige 10.610 12.558 12.349 13.157 15.396 12.041
Einbürgerung per Erklärung 30.092 32.797 32.249 32.425 43.633 21.017
dar. durch Heirat 15.627 16.333 15.601 15.246 19.493 16.659
dar. andere 2.265 1.703 2.390 2.866
Freiwillige Erklärungen von im 33.255 30.526 land geborenen Nachkommen von Migranten bei Volljährigkeit
Insgesamt 64.991 72.242 71.596 73.164 126.337 92.410
1996 1997 1998 1999 2000 2001
Einbürgerungen per Dekret 58.098 60.485 58.123 67.569 77.478 64.595
dar. Einbürgerung 34.650 35.703 34.697 39.832 45.485 39.394
dar. Reintegration 6.525 6.311 5.753 6.512 7.340 5.785
dar. minderjährige Angehörige 16.923 18.471 17.673 21.225 24.653 19.436
Einbürgerung per Erklärung 21.880 23.191 23.789 68.866 63.977 57.036
dar. durch Heirat 19.127 20.845 22.113 24.088 26.056 23.994
dar. Erklärung von Einwanderern 42.433 35.883 31.071 für ihre minderjährigen Kinder ab 13 Jahren
dar. andere 2.204 2.346 1.676 2.345 2.038 1.971
Freiwillige Erklärungen von im 29.845 32.518 25.549 land geborenen Nachkommen von Migranten bei Volljährigkeit
Insgesamt 109.823 116.194 107.461 136.435 141.455 121.631
Quelle: Ministere de l'emploi et de Ia solidarite
121
~~;- Edda Currle ... ~ ...
Tab. 3.18: Einbürgerungen in Frankreich per Dekret und per Erklärung
in Folge von Heirat nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten von 1990
bis 2001
1990 1991 1992 1993 1994 1995
Marokko 7.741 10.289 12.292 13.131 22.676 12.249
Algerien 5.355 6.631 7.410 7.909 10.868 9.499
Portugal 6.876 7.126 5.575 5.233 6.908 3.775
Tunesien 3.076 4.375 4.991 5.370 9.248 4.182
Türkei 914 1.124 1.296 1.515 3.197 2.143
Kambodscha 1.827 1.729 1.701 1.847 3.319 2.445
Vietnam 2.326 1.390 1.888 1.775 2.660 1.950
Libanon k.A. 2.139 1.508 1.568 2.445 1.689
ehern. Jugoslawien 1.405 1.367 1.400 1.652 2.278 1.499
andere 21.006 19.608 16.886 15.985 5.343 18.095
Insgesamt 50.526 55.778 54.947 55.985 68.942 57.526
1996 1997 1998 1999 2000 2001
Marokko 15.452 16.365 16.345 21.245 23.856 22.794
Algerien 13.218 13.488 13.377 15.468 17.302 15.136
Portugal 4.644 4.997 4.505 4.517 3.815 2.819
Tunesien 5.109 5.420 5.699 5.914 7.330 5.886
Türkei 3.447 3.977 4.530 6.018 7.209 6.586
Kambodscha 2.950 2.896 2.404 2.297 2.268 1.560
Vietnam 2.773 2.432 2.186 1.940 1.986 1.432
Libanon 2.390 2.104 1.783 1.495 1.681 1.093
ehern. Jugoslawien 1.722 1.549 1.536 1.828 2.513 1.918
andere 25.520 28.102 27.871 30.935 35.574 29.365
Insgesamt 77.225 81.330 80.236 91.657 103.534 88.589
Quelle: Ministere de l'emploi et de Ia solidarite
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