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Dienstcharta Amt für Personalwesen

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Gemeinde Bozen 2014

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Page 1: Dienstcharta Amt für Personalwesen

DienstchartaAmt für Personalwesen

Page 2: Dienstcharta Amt für Personalwesen

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TEXT UND REDAKTIONStadtgemeinde Bozen - Amt für PersonalwesenMaria Christina ObkircherIrena CasciaroAnnalisa Dal BoscoRossella DalloFabio ValentinottiAnselmo Zampatti

PROJEKTKOORDINATIONBereichsübergreifende Sondereinheit - Qualität und InnovationCristina Pierotti

ÜBERSETZUNGClaudia Tarfusser

IN ZUSAMMENARBEIT MITAmt für Informatik und Logistik Marco FerrautiMarco Rizzardi

BERATUNGVerbraucherschutzbund Altroconsumo

LAYOUTAgentur DigitalWorld, Lana

FOTOSDavide Stella

Erste AusgabeApril 2010

Stadt BozenGewinnerin des Qualitätspreisesder Öff. Verwaltung2. Ausgabe 2007/08

Lobende Erwähnungdes ital. Verbraucherrates(CNCU) für die Servicequalitätder Stadt Bozen

Page 3: Dienstcharta Amt für Personalwesen

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Inhaltsverzeichnis - Vorwort

1. EINFÜHRUNG 81.1 Die Dienstcharta Personalwesen 81.2 Allgemeine Grundsätze 81.3 Über uns 9-11

2. STELLENPLAN 12-14

3. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN 153.1 Wettbewerbe und Auswahlverfahren 15-173.2 Einstellungsverfahren 183.2.1 Unbefristete Einstellung 18-193.2.1.1 Wiedereinstellung 203.2.2 Zeitlich befristete Einstellung 21-263.2.3 Einstellung von Menschen mit Behinderung 273.2.4 Probezeit 283.2.5 Tutorship & Newcomer 293.2.6 Anerkennung der Rentenversicherungszeiten 29-313.3 Abwesenheiten und Arbeitszeiterfassung 323.3.1 Kurzfristige Abwesenheit, Urlaub, Sonderurlaub 323.3.2 Ärztliche Untersuchungen 323.3.2.1 Arztbesuche (Hausarzt, Facharzt, Reha) 323.3.2.2 Häusliche Kontrollvisiten 323.3.3 Regress 323.3.4 Unbezahlter Wartestand aus persönlichen, familiären oder Fortbildungsgründen 333.3.5 Überstunden und Zeitkonto 333.3.6 Stempelungen und Monatsübersicht 333.4 Mensaersatzdienst 333.5 Familie und Beruf 333.5.1 Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub 333.5.2 Tägliche Stillpausen 343.5.3 Elternzeit 343.5.4 Wartestand für Personal mit Kindern 34

Inhaltsverzeichnis - Vorwort

3.5.5 Freistellung aus Erziehungsgründen 343.5.6 AdoptionundPflege 343.5.7 Sonderurlaub bei Krankheit des Kindes 343.5.8 Freistellungen und Sonderurlaub für das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind mit Behinderung 343.5.9 Wartestand und Freistellung vom Dienst zur Betreuung von Personen mit Behinderung 343.5.10 Familienzulage 343.5.11 Steuerabzüge für zu Lasten lebende Familienmitglieder 343.5.12 Betriebskinderhort 353.5.13 Fahrtkostenzuschuss 353.6 Gesundheitsuntersuchungen 353.6.1 Dienstfähigkeitsuntersuchung und Anspruch auf eine angemessene Entschädigung 35-393.7 Horizontale Mobilität und Neueinstufungen 40-423.8 Mobilität zwischen Körperschaften, Abordnungen 433.8.1 Mobilität zwischen Körperschaften 43-443.8.2 Abordnungen 453.9 Umwandlung von Arbeitsverhältnissen 463.10 Psychologische Betreuung 463.11 Außerdienstliche Tätigkeiten 463.12 Anzahlung auf die Abfertigung 463.13 Kündigung des Arbeitsverhältnisses 463.14 Dienstzeugnisse 473.15 Schutz der personenbezogenen Daten 47

4. QUALITÄTSSTANDARDS UND QUALITÄTSSICHERUNG 48-49

5. INFORMATION UND DIALOG 505.1 Anregungen und Beschwerden 50-51

BEIBLÄTTERA Qualitätsverbesserungsmaßnahmen für das Jahr 2010 52BErgebnissederUmfragezumWohlbefindenamArbeitsplatz 53-54

Page 4: Dienstcharta Amt für Personalwesen

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VorwortVorwort

Vorwort

Die Dienstcharta des Personalamtes ist ein weiterer Mosaikstein in dem Bemühen der Stadt Bozen um qualitativ hochwertige Dienstleis-tungen und ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem nachhaltigen Bürokratieabbau, dem sich alle Länder der Europäischen Union ver-schrieben haben und der auch in unserer Stadt intensiv vorangetrie-ben wird. Die vorliegende Dienstcharta soll sowohl den Beschäftigten der Stadt-verwaltung als auch den Bürgerinnen und Bürgern eine Hilfestellung bieten. Durch die klare, verständliche und transparente Darlegung wichtiger Personalangelegenheiten können die Bearbeitungszeiten re-duziert werden. Besonderer Wert wurde auch auf die elektronische Interaktion und damit auf einen raschen und nutzerfreundlichen Ge-brauch dieser Dienstcharta gelegt. Ihr liegt der Gedanke zugrunde, dass nur durch ein auf Gegenseitigkeit beruhendes Engagement ein strukturübergreifender, nachhaltiger Informationsfluss gewährleistetwerden kann.Diese Dienstcharta fügt sich in den weiter gefassten Ansatz der Op-timierung des Qualitätsmanagements in der öffentlichen Verwaltung ein. Durch Dialogportale, Zufriedenheitsumfragen sowie strategische und interne Fokusgruppen sollen die Leistungen der Stadtverwaltung dahingehend geprüft werden, ob sie den Erwartungen und Bedürf-nissen der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechen. Gleichzeitig werden Optimierungsmaß-nahmen angestoßen, die sich aus einer kritischen Auseinandersetzung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nähren.

Silvano BarattaStadtrat für Innovation und Arbeit

Vorwort

Warum gibt das Personalamt eine Dienstcharta heraus? Und wozu?

Das Personalamt ist das Herzstück der Stadtverwaltung. Ihm obliegt die Auswahl und die Vermittlung unseres wichtigsten Kapitals - der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die vorliegende Dienstcharta ist das ErgebniseinergemeinsamentiefgreifendenReflexionüberdieTätig-keiten, Abläufe und Zuständigkeiten im Bereich des Personalmanage-ments, an der alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Personal-amtes mitgewirkt haben und bei der Ansatz einer systematischen Qualitätsoptimierung im Mittelpunkt stand. Für die übrige Verwaltung, vor allem für die Führungskräfte, Gewerk-schaften und die anderen gemeindeinternen Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, ist diese Dienstcharta ein Instrument, das den kommunikativen Austausch erleichtert und gleichzeitig Trans-parenz und Klarheit schafft, indem die einzelnen Arbeitsschritte in diesem sensiblen Bereich des Personalmanagements detailliert und nachvollziehbar erläutert werden.Die Dienstcharta Personalwesen ist eine Charta sui generis, richtet sie sich doch vorrangig an eine verwaltungsinterne Leserschaft. Trotzdem nimmt sie auch die klassischen Aufgaben einer Dienstcharta wahr und ist in diesem Sinne auch Anhaltspunkt für all jene Bürgerinnen und Bürger, die Näheres über die Personalaufnahme und über die Verwal-tungsabläufe bei einem so wichtigen öffentlichen Arbeitgeber wie der Stadtverwaltung erfahren wollen.Diese Dienstcharta wird in elektronischer Form auf der Website der Stadt Bozen veröffentlicht. Dadurch kann sie regelmäßig aktualisiert werden, schließlich soll diese Dienstcharta ein nützliches Hilfsmittel für die Bürgerinnen und Bürger sein und nicht als eine reine Formsa-che wahrgenommen werden.

Luigi GalloStadtrat für Personal

Page 5: Dienstcharta Amt für Personalwesen

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1. EINFÜHRUNG1.1 Die Dienstcharta Personalwesen

Die Dienstcharta des Personalamtes bietet den Bediensteten, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern, einen umfassenden Überblick über die Leistungen und Qualitätsgrundsätze des Personalamtes und soll dazu beitragen, die Servicequalität im Sinne der Richtlinie des Minister-präsidenten vom 27.01.1994 über die Erbringung öffentlicher Dienst-leistungen und der im Bereich geltenden Bestimmungen zu steigern.Die vorliegende Dienstcharta besteht aus einem Hauptteil, der mehr-jährige Gültigkeit hat, und einem Zusatzteil in Form von Beiblättern, die jährlich aktualisiert werden und allen Interessierten einen Überblick über die jeweiligen Neuerungen und Optimierungsmaßnahmen geben sollen.

1.2 Allgemeine Grundsätze

Gleichheit und UnparteilichkeitDas Personalamt garantiert gleiche Leistungen für alle Bürgerinnen und Bürger und für alle Bediensteten der Stadtverwaltung. Das Per-sonalamt ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit den Grundsätzen der Unparteilichkeit,ObjektivitätundTransparenzverpflichtet.

Kontinuität und VerlässlichkeitDie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Personalamtes sind während der allgemeinen Öffnungszeiten und gegebenenfalls auch nach Ver-einbarung für Sie da.

Partizipation Die Bediensteten der Stadtgemeinde Bozen können direkt Verbesse-rungen im Organisationsablauf anregen und im Rahmen von Umfra-gen zum Arbeitsklima und zumWohlbefinden am Arbeitsplatz eineentsprechende Bewertung vornehmen. Die Bürgerinnen und Bürger hingegen haben die Möglichkeit, ihre Anregungen und Beschwerden am Beschwerdeschalter der Stadt Bozen vorzubringen.

Klarheit und TransparenzDas Personalamt ist bestrebt, seine Tätigkeit sowie die Kriterien, Ver-waltungsabläufe und Bearbeitungszeiten, die dieser Tätigkeit zugrun-de liegen, nach Maßgabe der geltenden Gesetzgebung klar und trans-parent darzulegen.

Nachhaltigkeit und EffizienzDas Personalamt strebt eine kontinuierliche qualitative Weiterentwick-lungnachdenGrundsätzenderNachhaltigkeitundderEffizienzan.

1.3 Über uns

Unser Team setzt sich aus 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu-sammen und wird von einer Amtsdirektorin geführt.

DasSekretariatdesPersonalamtesbefindetsichim1.StockdesRat-hauses in der Gumergasse 7, Zimmer 102, und hat montags, mitt-wochs und freitags von 09.00 bis 12.30 Uhr, dienstags von 09.00 bis 12.30 Uhr und von 15.00 bis 16.30 Uhr und donnerstags von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr geöffnet.

SekretariatTelefon Fax E-MailChristian Kob 0471/997368 0471/997472 [email protected]

Unsere MISSION:Das Personalamt der Stadt Bozen ist für die Auswahl und die Verwal-tung des Personals der Stadtverwaltung zuständig. Dabei orientieren wir uns an den zentralen Bedürfnissen der Stadtverwaltung, der Be-dienstetenundderBürger/-innensowieandenGrundsätzenderEffi-zienz, Nachhaltigkeit, Schnelligkeit und Gerechtigkeit.

BürokratieabbauDas Personalamt hat sich dem Bürokratieabbau und einer einfacheren, bürgernahen Verwaltungspraxis verschrieben, die Erleichterungen vorallem für die Bürgerinnen und Bürger vorsieht.

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Verbesserung der Dialog- und Kommu nikations-fähigkeit sowie der Vereinbar keit von Familie und Beruf; förderung ein es positiven Arbeits-klimas

Vorbeugung und Behandlung von Berufskrankheiten

- durch regelmäßige Erhebungen zum Wohl- befinden am Arbeitsplatz (2002 und

2007), die in gezielte Verbesserungen mün-den (z. B. Einführung des Tutoring);

- durch den Newsletter, der über die wich-tigsten Neuerungen im Personalbereich in-formiert;

- durch die Teilnahme des Komitees für Chan-cengleichheit an Projekten zur Vereinbarung von Familie und Beruf (z. B. Einrichtung ei-nes Betriebskinderhorts);

- durch Förderung der Telearbeit; - durch vermehrte Nutzung des Intranets als

Kommunikations medium (z. B. elektroni-sche Gehaltsmitteilung);

-durchdieimRahmenderZertifizierungAu-dit Familie & Beruf ergriffenen Maßnah-men (Einrichtung eines Arbeitszeitkontos, flexible Arbeitszeitmodelle, Berufung einerFamilienbeauftragten usw.);

- durch Einrichtung der psychologischen Beratungsstelle, an die sich Bedienstete und Führungskräfte für Einzel- oder Grup-pensitzungenbeiKonflikten imArbeitsum-feld wenden können.

durch regelmäßige arbeits me di zinische Un-tersuchungen.

Unsere Ziele …

Rationalisierung und mehrjährige Personalplanung

Förderung eines produktiven Aus-tausches mit den Gewerkschaften

Einstellung von Men schen mit Behin de rung

… und wie wir sie erreichen wollen

- durch den „dreijährigen Personalplan 2010-2012”: der Personalplan enthält eine Personalbedarfsanalyse, die ausgehend von den künftigen Aufgaben sowie von den po-litischen Weichenstellungen und Strategien erstellt wurde.

- durch den „einjährigen Wett be-werbsplan”: anhand dieses Wettbe-werbs-plans sollen zeitlich befristete Beschäftigungs verhältnisse Schritt für Schritt abgebaut werden.

- durch gezielte Einstellungs gespräche: dadurch soll bei zeitlich befristeten Einstel-lungen eine qualitäts orientierte Personal-auswahl gewährleistet werden.

- durch speziell auf die Stadtverwaltung zu-geschnittene Vorschläge und Anregungen bei Vertrags verhandlungen;

- durch monatliche Treffen zwischen dem Personalassessorat und den Gewerkschaf-ten und durch dezentrale Abkommen in Bereichen, die von der Stadtverwaltung selbständig geregelt werden können (z. B. gemischte Berufsbilder, Regelung des Men-sadienstes usw.).

- durch eine Vereinbarung mit der Landesver-waltung über die stufenweise Besetzung der Dienstposten, die Menschen mit Behinde-rung vorbehalten sind;

- durch Vereinbarungen über die beruflicheEingliederung von Menschen mit Behinde-rung.

Unsere wichtigsten Qualitätsziele:

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2. STELLENPLANArt. 47 der Personal- und Organisationsordnung

Der Stellenplan enthält eine Aufstellung aller Dienstposten in der Stadtverwaltung, der freien wie der besetzten, und gibt Auskunft über die Zugehörigkeit dieser Dienstposten zu den jeweiligen Orga-nisationseinheiten. Der Stellenplan wurde mit 01.04.2004 auf der Grundlage politischer Weichenstellungen, organisatorischer und be-triebswirtschaftlicher Kriterien - etwa der Arbeitslast - und der Neu-entwicklungen im IT-Bereich überarbeitet. Zum 01.01.2010 enthielt der Stellenplan der Stadt Bozen 1.014,42 Vollzeitstellen.

Über die Schaffung zusätzlicher Dienstposten bzw. über deren Abbau entscheidet der Gemeinderat.

Maßnahmen, die keine zahlenmäßige Veränderung mit sich bringen, etwa die Umwandlung von Dienstposten, d. h. die Bestimmung eines neuen Berufsbildes für eine bestehende Stelle, bzw. die Zuordnung eines Dienstpostens zu einer anderen kommunalen Organisationsein-heit, fallen in den Zuständigkeitsbereich des Stadtrates.

Der Stadtrat beschließt in der Regel halbjährlich - jeweils am Ende des ersten bzw. zweiten Halbjahres - über Änderungen im Stellenplan.

Bei Änderungen im Personalbestand (Einstellungen, Beendigung von Arbeitsverhältnissen usw.) aktualisiert das Personalamt den Stellen-plan alle 30 bis 60 Tage.

Im Zuge ihrer Mehrjahresplanungen hat die Stadtverwaltung einen dreijährigen Personalplan erarbeitet, in dessen Rahmen der Per-sonalbedarf der Organisationseinheiten hinterfragt wurde, damit eine effiziente und nachhaltige Planung derWettbewerbe, Einstellungenund Personalzuweisungen gewährleistet werden kann.

Ein laut Stellenplan freier Dienstposten wird nicht automatisch besetzt bzw. nachbesetzt. Voraussetzung für eine Besetzung ist, dass der Stabilitätspakt eingehalten wird und entsprechende Haus-haltsmittel zur Verfügung stehen.

Was ist der Landes-stabilitätspakt?

Was besagt der Stabilitätspakt?

Was bedeutet dies für die Stadt-gemeinde Bozen?

Im Stellenplan ist von „auslaufenden”, „nicht verfügbaren” und „gestrichenen” Dienstposten die Rede. Was ist da-runter zu verstehen?

Der Landesstabilitätspakt gründet auf einer Vereinbarung zwischen der Landesverwaltung und dem Gemeindenverband über die Steu-erung und Senkung der Personalkosten. Der Stabilitätspakt hat einjährige Gültigkeit.

Mit dem Stabilitätspakt wurde bestimmt, dass in Gemeinden mit mehr als 65.000 Einwoh-nern auf 120 Bürger/-innen nur ein Bedien-steter bzw. eine Bedienstete kommen darf. - Gemeinden, die diesen Wert um 10 % oder mehr überschreiten, müssen ihren Personal-bestand abbauen. - Gemeinden, die diesen Wert um maximal10 % unter- bzw. überschreiten, müssen keine Änderungen im Personalbestand vornehmen. - Gemeinden, die diesen Wert um mehr als 10 % unterschreiten, dürfen Neueinstellun-gen vornehmen.

Die Stadtgemeinde Bozen muss derzeit keine Änderungen im Personalbestand vornehmen, da sie die Obergrenze von 901 Vollzeitstellen einhält. Bestimmte Kategorien sind von den Begren-zungen des Stabilitätspaktes ausgenommen (z. B. Invaliden, Apotheken personal, Leichen-wagen fahrer).

Diese Begriffe sind Teil einer zukunftsorien-tierten Personalplanung. „Auslaufende“ Dienstposten sind Dienstposten, die nicht mehr in derselben Form nachbesetzt, son-dern durch ein anderes Berufsbild ersetzt werden. Hierzu wird im Stellenplan für jeden „auslaufenden“ Dienstposten ein „nicht ver-fügbarer” Dienstposten mit einem anderenBerufsbild eingeplant. Dieser Dienstposten

FAQ - Häufig gestellte Fragen:

Page 8: Dienstcharta Amt für Personalwesen

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In der Stadt ver-wal tung wird der Dienst pos ten eines „Ver waltungs assi-stenten“ bzw. einer „Ver wal tungs assi-stentin“ mit un be-fristetem Ar beits-verhältnis frei. Wie kann ich mich für die se Stelle be wer-ben?

Aus dienstlichen Grün den soll der Dienst posten eines “Ver waltungs-beamten” bzw. einer „Ver waltungs-beamtin“ in einen Dienstposten eines „Ver waltungs-assistenten“ bzw. einer „Ver waltungs-assistentin“ um ge-wan delt werden.

wird „verfügbar“, sobald der/die Bedien-stete, der/die einen „auslaufenden“ Dienst-posten besetzt, aus dem Dienst ausscheidet. „Gestrichene“ Dienstposten werden nach dem Ausscheiden des/der Bediensteten, der/die diese Stelle besetzt, nicht mehr nachbe-setzt, es kommt zu einer Reduzierung der Planstellen. Die Führungskräfte können dem Personal-amt im Rahmen der Personalplanung mittei-len, welche Stellen beibehalten, umgewan-delt oder gestrichen werden sollten.

Wird der Dienstposten innerhalb von 3 Jah-ren nach Genehmigung der Wettbewerbs-rangliste für die besagte Stelle wieder frei und besteht die tatsächliche Notwendigkeit einer Neubesetzung, wird die in der Wett-bewerbsrangliste nächstplatzierte Person eingestellt. Dabei ist die Einhaltung der Sprachgruppen zugehörigkeit zu beachten. Besteht keine gültige Wettbewerbsrangliste oder ist keine der in der Rangliste ange-führten Personen an einer Einstellung inte-ressiert, wird eine befristete Einstellung vor-genommen.

In diesem Fall muss der Stadtrat - nach Ein-bindung der Gewerkschaften - eine Ände-rung des Stellenplanes beschließen.Da es sich um eine Umwandlung eines be-reits bestehenden Dienstpostens handelt, kann dieser nicht durch eine Person von der Wettbewerbsrangliste für Verwaltungsassis-tenten und Verwaltungsassistentinnen be-setzt werden.Aus diesem Grund wird eine zeitlich befriste-te Einstellung vorgenommen.

Es gibt verschiedene Wettbewerbs- und Auswahlverfahren:- Wettbewerb nach Titeln und Prüfungen, ab der 7. Funktions-ebene zwingend vorgeschrieben (neben den Prüfungsergebnissen fließtauchderSchul-bzw.StudienabschlussindieBewertungein)- Wettbewerb nach Prüfungen (es wird nur die Prüfungsleistung bewertet)- Ausleselehrgang (vor Ablegung der Prüfung muss ein entspre-chender Weiterbildungslehrgang besucht werden)- Interner Wettbewerb nach Titeln und/oder Prüfungen (Quali-fizierungvonMitarbeiterinnenundMitarbeitern)- Mobilität zwischen Körperschaften- Öffentliches Auswahlverfahren für die Befähigung zur Aus-übung von Leitungsbefugnissen und Einschreibung in das entsprechende Einheitsverzeichnis

3. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN3.1 Wettbewerbe und AuswahlverfahrenArt. 7-13 des D.P.Reg. Nr. 2/L vom 01.02.2005Art. 61-84 der Personal- und Organisationsordnung

Die Abteilungs- bzw. Amtsdirekti-on teilt dem Personalamt die Prü-fungsfächer und das gewünschte Kompetenzprofil mit

Der Beschluss über die Geneh-migung der Wett bewerbs-ausschreibung wird auf die Tagesordnung des Stadtrates ge-setzt

Die Wettbewerbsausschreibung wird im Amtsblatt der Region, in der Lokalpresse, an der Amtsta-fel und auf der Website der Stadt Bozen, an der Amtstafel der grö-ßeren Südtiroler Gemeinden so-wie am Anschlagbrett von Ver-einigungen und Gewerkschaften veröffentlicht

innerhalb von 21 Kalenderta-gen ab Beantragung durch das Personal amt

innerhalb von 21 Kalendertagen ab Eingang der Prüfungsfächer

innerhalb von 13 Kalendertagen ab Genehmigung der Wettbewerbs-ausschreibungen, bei Feiertagen innerhalb von 20 Kalendertagen

SachbearbeiterAnselmo Zampatti, Personalamt, Zimmer 116 Tel.0471/997416Fax0471/[email protected]

Page 9: Dienstcharta Amt für Personalwesen

1716

Einreichung der Gesuche

PrüfungskommissionAuswahl von 6 gemeinde internen oder -externen Kommissionsmit-gliedern (3 Voll mitglieder und 3 Ersatz mitglieder, wobei der/die Kommissions vorsitzende eine lei-tende Führungskraft sein muss) nach den folgenden Grundsätzen:- Einhaltung des Sprach gruppen-

proporzes- Gewährleistung der Geschlech-

tergleichstellung - Fachliche Kriterien- Rotation

Der Beschluss über die Ernen-nung der Wettbewerbskom-mission wird auf die Tagesord-nung des Stadtrates gesetzt

Die Bewerbungs unterlagen werden auf das Bestehen der Vo-raussetzungen für die Zulassung zum Wettbewerb überprüft

Prüfungen

Der Beschluss über die Geneh-migung der Rangordnung wird auf die Tagesordnung des Stadt-rates gesetzt

MaximaleZeitspanne

innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung im Amtsblatt der Region

die Benennung durch das Perso-nalamt ist innerhalb von 5 Arbei-tstagen anzunehmen oder abzu-lehnen

innerhalb von 30 Kalendertagen ab Ablauf der Einreichfrist

bis spätestens 20 Tage vor dem ersten Prüfungstag

innerhalb von 90 Kalendertagen nach der ersten Sitzung der Prü-fungskommission

in der Regel innerhalb von 90 Ka-lendertagen nach Beendigung der Arbeiten durch die Prüfungs-kommission

180 Tage

FAQ - Häufig gestellte Fragen:

Kann ich an einem Wett be-werb teilnehmen, auch wenn ich nicht über den für das ent sprechende Berufsbild erforderlichen Schul- bzw. Studienabschluss verfüge?

Muss ich bei Ablauf der Teil-nahmefrist bereits im Besitz aller Voraussetzungen sein?

Wann erfahre ich, welchen Platz ich in der Wett be-werbsrangliste belege?

Kann ich am Wettbewerb teilnehmen, wenn ich einer anderen Sprachgruppe als jener angehöre, für die der Dienstposten laut Ausschrei-bung vorgesehen ist?

Ja, anstelle des Schul- bzw. Stu-dienabschlusses kann das Dienst-alter geltend gemacht werden (vertikale Mobilität). Das erfor-derliche Dienstalter ist in der Aus-schreibung zum Wettbewerb an-geführt.

Ja.

Nach Genehmigung der Rang-ordnung durch den Stadtrat.

Ja.

SachbearbeiterinnenAnnalisa Dal Bosco, Miriam Moser Personalamt, Zimmer 113 Tel.0471/997450–997516-Fax0471/[email protected]

Page 10: Dienstcharta Amt für Personalwesen

1918

3.2 Einstellungsverfahren

3.2.1 Unbefristete EinstellungArt. 5, 7, 14 und 15 des D.P.Reg. Nr. 2/L vom 01.02.2005

Nachdem der Stadtrat die Wettbewerbsrangliste genehmigt hat, ernennt er die Gewinner/-innen. Bei der Einstellung werden die Gewinner/-innen in der Reihenfolge ihrer Ranglistenplatzierung kontaktiert, wo-bei die Zugehörigkeit zur vorgesehenen Sprachgruppe beachtet wer-den muss. Die Wettbewerbsrangliste bleibt drei Jahre lang gültig.

Folgende Kategorien werden, sofern in der Ausschreibung vorgesehen, bei der Ernennung der Gewinner/-innen bevorzugt berücksichtigt:- Personen, die einer geschützten Gruppe angehören,- Soldaten aller vier Teilstreitkräfte, die nach einer drei- bzw. fünfjähri- gen Dienstzeit ohne Beanstandung aus dem Dienst ausgeschieden sind,- Personen, die bereits in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei der

Stadtverwaltung tätig sind.

Aufnahme des Beschlusses zur Er-nennung der Gewinnerin bzw. des Gewinners in die Tagesord-nung des Stadtrates

Ernennungsmitteilung an den Kandidaten bzw. die Kandidatin

Annahme der Stelle durch die den Kandidaten bzw. die KandidatinAnnahmeformular

Verzichterklärung des Kandi-daten bzw. der KandidatinVerzichterklärung

Dienstaufnahme

in der Regel innerhalb von 7 Kalendertagen ab Genehmigung der Rangliste

in der Regel innerhalb von 5 Tagen ab Ernennung der Gewinnerin bzw. des Gewinners durch den Stadtrat

in der Regel innerhalb von 7 Kalendertagen ab Erhalt der Mitteilung

in der Regel innerhalb von 7 Kalendertagen ab Erhalt der Mitteilung

in der Regel innerhalb von 30 Tagen ab Stellenannahme;die Dienstaufnahme kann bei Vor-liegentriftigerGründeummaximal3 Monate verschoben werden.

Vor Dienstaufnahme muss der Arbeitsvertrag unterschrieben werden.

Lehnt der Kandidat oder die Kandidatin eine Einstellung ab oder tritt er/sie den Dienst ohne gerechtfertigten Grund nicht innerhalb der vor-genannten Frist an, verliert er/sie den Anspruch auf eine Einstellung. Sachbearbeiter Anselmo Zampatti, Personalamt, Zimmer 116 Tel.0471/997416Fax0471/[email protected]

Unbefristete Einstellungen

Page 11: Dienstcharta Amt für Personalwesen

2120

3.2.1.1 WiedereinstellungArt. 34 DPReg. Nr. 2/L vom 01.02.2005

Kündigt ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin seine/ihre Stelle bei der Stadtverwaltung und beantragt er/sie in der Folge die Wiederein-stellung im selben Berufsbild und mit derselben Vergütung, kann dem nur stattgegeben werden, wenn der besagte Dienstposten noch un-besetzt ist.

Beantragung der offiziellen Freigabe für die Wiederaufnahme in den Dienst von Seiten des Per-sonalamtes

Bewertung durch die paritätische Kommission für Personalangele-genheiten

Mitteilung der Entscheidung an den/die Antragsteller/-in

Innerhalb von 15 Kalenderta-gen ab Beantragung:Stellungnahme des Direktors bzw. der Direktorin jener Abteilung, bei welcher die Person zuvor beschäf-tigt warinnerhalb von 10 Kalendertagen ab Beantragung:Freigabe durch den/die Generalsekretär/-in

innerhalb von 30 Kalendertagen ab Erhalt der Freigabe

innerhalb von 15 Kalendertagen ab Bewertung durch die Kommis-sion

Für die Beantragung der Wiedereinstellung gibt es keine zeitliche Be-grenzung.

SachbearbeiterAnselmo Zampatti, Personalamt, Zimmer 116 Tel.0471/997416Fax0471/[email protected]

3.2.2 Zeitlich befristete EinstellungArt. 87 - 98 der Personal- und Organisationsordnung

Bei der zeitlich befristeten Einstellung von Personal wird auf folgende Ranglisten zurückgegriffen: - Wettbewerbsrangordnungen oder öffentliche Ranglisten- Liste der Anwärter/-innen für das entsprechende Berufsbild und die entsprechende Wochenarbeitszeit (Teilzeit oder Vollzeit).

Die Anwärterlisten werden in der Regel zwei Mal jährlich unter Be-rücksichtigung der ein ge gangenen Bewerbungen erstellt

Eine zeitlich befristete Ein-stellung, bei der ebenfalls die Zugehörigkeit zur entsprechenden Sprachgruppe zu gewährleisten ist, kann folgende Gründe haben:

- Einreichtermin 15. März für Anwärterlisten mit Gültigkeit ab dem 1. Juni

- Einreichtermin 15. September für Anwärter listen mit Gültig-keit ab dem 1. Dezember

Die Anwärterlisten bleiben bis zur Genehmigung der neuen Listen gültig.

Zeitlich befristete EinstellungenZeitlich befristete Einstellungen

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a) Ein Bediensteter/eine Bediens-tete, der/die vorübergehend ab-wesend ist, muss ersetzt wer-den: Mutter- bzw. Vater schafts-urlaub, Elternzeit, Freistellung aus Erziehungs gründen, Warte-stand, Krank heit, Unfall, Sonder-urlaub, Urlaub (sofern unmittel-bar vor oder nach den genannten Abwesenheiten, ohne dass die ersetzte Person den Dienst wie-der aufnimmt), Ersetzung wegen Verlängerung der Abwesenheit (Mutter schafts urlaub, Krankheit, Wartestand usw.)

b) Ein freier Dienstposten wird bis zur Ausschreibung eines Wettbe-werbs vorübergehend besetzt oder inderWettbewerbsranglistefindetsich kein geeigneter Kandidat bzw. keine geeignete Kandi datin der entsprechenden Sprachgruppe

c) Es bestehen außerordentliche dienstliche Gründe, die unauf-schiebbar und zeitlich befristet sind, denen nicht mit bestehen-dem Personal begegnet werden kann, die aber ebenso wenig eine unbefristete Neueinstellung recht-fertigen

Um bei Abwesenheit des Planstel-leninhabers bzw. der Planstellenin-haberin oder bei vorübergehender Besetzung einer freien Stelle eine reibungslose Einführung und Dienst-übergabe an die neu eingestellte Person zu gewährleisten,

Die Vertragsdauer darf die Dauer der Abwesenheit des/der zu erset-zenden Bediensteten nicht über-schreiten

Der Erstvertrag wird für eine Dauer vonmaximal1 Jahr geschlossen und darf nur einmal fürmaximal18 Monate verlängert werden

Der Erstvertrag wird für eine Dau-ervonmaximal1 Jahr geschlos-sen und darf nur einmal für nicht mehr als 2 Jahre verlängert wer-den

kann die befristete Einstellung um maximal3 Monate vorgezogen werden

Die Bewerber/-innen werden in der Reihenfolge ihrer Platzierung auf der Anwärterliste zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Der zuständi-gen Amtsleitung werden die Namen der ersten 3 Personen, die sich für die Teilnahme am Auswahlgespräch bereiterklärt haben, mitgeteilt.

Das Auswahlgespräch wird vom/von der Abteilungs- bzw. Amtsdirektor/-in der entsprechenden Organisationseinheit geführt. Gegebenenfalls können weitere Mitarbeiter/-innen hinzugezogen wer-den, damit eine noch ausführlichere Bewertung vorgenommen werden kann. In der Regel nimmt auch eine Fachkraft für Personalauswahl aus den Reihen des Personalamtes am Auswahlgespräch teil.

Die Gestaltung des Gesprächs richtet sich nach den Erfordernissen des jeweiligen Dienstpostens. Alle wesentlichen Aspekte (fachliche Eignung,Berufserfahrung,Auftretenusw.)fließen indieBewertungmit ein.

Der/die Abteilungs- bzw. Amtsdirektor/-in verfasst eine Niederschrift über den Hergang des Auswahlverfahrens

Werden die 3 eingeladenen Bewerber/-innen für nicht geeig-net befunden,

Nach Abschluss der Auswahl-gespräche wird die Bewertung dem Personalamt ausgehändigt

teilt das Personalamt dem/der Abteilungs- bzw. Amtsdirektor/-in innerhalb von 5 Arbeitstagen die Namen der 3 nächstplatzier-ten Anwärter/-innen mit

Bewerber/-innen, die die Auswahlprüfung nicht bestanden haben, werden zwar nicht von der Liste der Anwärter/-innen gelöscht, kom-men jedoch nur mehr für Auswahlgespräche zur Besetzung anderer Stellen in anderen Ämtern der Stadtverwaltung in Frage.

Personen,diefüreinenZeitraumvonmaximal90 Tagen eingestellt werden, behalten ihren Listenplatz bei und können anschließend er-neut für eine befristete Einstellung kontaktiert werden.

In folgenden Fällen wird die kontaktierte Person von der Liste der Anwärter/-innen für das entsprechende Berufsbild gelöscht:

a) Die Person steht ohne gerechtfertigten Grund für ein Auswahlge-spräch nicht zur Verfügung.b) Die Person legt die Einstellungsunterlagen nicht vor.c) Die Person erscheint am ersten Arbeitstag ohne gerechtfertigten Grund nicht zum Dienst.

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In folgenden Fällen wird die kontaktierte Person von der Liste der Anwärter/-innen für das entsprechende Berufsbild gestrichen, wobei ein Jahr lang keine Neueinschreibung möglich ist:

a) Die Person besteht die Probezeit nicht.b) Der Arbeitsvertrag wird auf Grund einer negativen Bewertung nicht verlängert.

In folgendem Fall wird die kontaktierte Person von allen Anwärterlis-ten gestrichen, wobei zwei Jahre lang keine Neueinschreibung möglich ist:

a) Das Arbeitsverhältnis wird aus disziplinarrechtlichen Gründen vor-zeitig beendet.

FAQ - Häufig gestellte Fragen:

Wie werden Anwärter listen erstellt?

Wer hat Vorrang bei Punkte-gleichheit?

Was passiert, wenn bereits alle Anwärter/-innen, die in der entspre chenden Liste einge tra gen sind, kontaktiert wurden?

Bei der Erstellung der Listen werden folgende Kriterien berücksichtigt:

•Studienabschluss•Berufserfahrung (gemeint ist Berufserfahrung im öffentlichen Dienst; Berufs er fahrung in der Privatwirtschaft wird nur berück-sichtigt, wenn eine detaillierte Tätigkeitsbeschrei bung des Arbeit-gebers vorgelegt wird)•andere Vorzugstitel (Ein schrei-bung in die Arbeitslosenlisten oder die entsprechenden Verzeichnisse für besonders geschützte Perso-nengruppen, Erhalt der Grundsi-cherung für das Lebensminimum, Zugehörigkeit zu einer geschütz-ten Personengruppe).

Dem/der jüngeren Bewerber/-in wird der Vorrang gegenüber dem/der älteren gegeben.

In diesem Fall werden nach einer entsprechenden Bekanntmachung neue Listen auf der Grundlage der neuen Bewerbungen erstellt.

Können auch Personen, die bereits in der Stadt-verwaltung tätig, jedoch zu-gleich in einer oder mehreren Listen ein ge schrieben sind, kontak tiert werden?

Wird in jedem Fall ein Aus-wahlgespräch ge führt?

Nach der Kündigung eines/einer Bediensteten mit befris-tetem Arbeits verhältnis wird ein Dienst posten frei. Was muss ich tun, um mich für diese Stelle zu be werben?

Ja, dies ist möglich, allerdings nur für die Besetzung eines höher be-werteten Dienstpostens im Ver-gleich zum Dienstposten, den die Person bisher besetzt.

Nein. Kein Auswahlgespräch wird geführt, wenn das befristete Arbeits-verhältnis weniger als 60 Tage dauert oder der Bewerber bzw. die Bewerberin aus einer Wettbewerbs-rangordnung bzw. einer öffentli-chen Rangliste ausgewählt wurde.

In einem solchen Fall kann erneut eine zeitlich befristete Einstellung vorgenommen werden. Ist zur Besetzung dieses Dienstpos-tens bereits ein Wettbewerb in Vorbereitung:- kann die Einstellung der Gewin-nerin bzw. des Gewinners abge-wartet werden;- kann bis zur Einstellung des Gewinners bzw. der Gewinnerin eine befristete Einstellung vorge-nommen werden.

Ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis endet automatisch: a) bei Ablauf der Fristenb) bei Dienstaufnahme durch den Inhaber bzw. die Inhaberin der

Planstelle

Die Stadtverwaltung kann das Arbeitsverhältnis aus triftigem Grund auch vorzeitig beenden. Triftige Gründe sind:

a) disziplinarrechtliche Gründeb) Nichtbestehen der Probezeit auf Grund einer negativen Bewertungc) Besetzung des Dienstpostens durch eine unbefristete Einstellungd) Streichung des Dienstpostense) Erreichen des Rentenaltersf) Fehlen oder Verlust der subjektiven Voraussetzungen oder Fehlen des Einstellungsgrundes (z. B. falsche Angaben in der Eigenerklärung)

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Auch der/die zeitlich befristet Beschäftigte kann das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden, indem er/sie eine schriftliche Kündigung einreicht.

Vor Ablauf der Beschäftigungszeit kann der Arbeitsvertrag aus zwin-genden dienstlichen Gründen und mit Einverständnis des/der Bediens-teten verlängert werden, wobei die im ursprünglichen Arbeitsvertrag genannte Tätigkeit beizubehalten ist.

Antrag der/des Vorgesetzten auf Verlängerung des Arbeits-verhältnisses mit genauer Angabe des Zeitraums (6 Monate, 1 Jahr, höchst mög li cher Zeitraum, ge-samte Dauer des Wartestandes)

Der Antrag muss spätestens 20 Tage vor Ablauf des Arbeits-vertrags eingereicht undvorab als E-Mail an alessandra.martinelli @gemeinde.bozen.it ge-sandt werden

Ersetzt die befristet eingestellte Person einen Bediensteten bzw. eine Bedienstete, muss dem Antrag auf Verlängerung des Arbeitsverhältnis-ses der Antrag auf Wartestand bzw. das ärztliche Attest der zu erset-zenden Person beigelegt werden.

FAQ - Häufig gestellte Fragen:

Kann die befristet einge-stellte Person bei Rückkehr des Planstelleninhabers bzw. der Planstellen inhaberin zur Ersetzung einer anderen Person oder zur Besetzung eines freien Dienst postens im Dienst verbleiben?

Der Inhaber bzw. die Inhabe-rin der Plan stelle nimmt den Dienst wieder auf, allerdings in einer Teilzeit be schäftigung. Kann die ihn/sie ersetzende Person weiterhin im Dienst verbleiben?

Nein, das ist nicht möglich. Wer als Ersatz für einen befristet ab-wesenden Bediensteten bzw. eine befristet abwesende Bedienstete eingestellt wurde, kann nur für die Zeit, in der der Inhaber/die Inha-berin der jeweiligen Planstelle ab-wesend ist, im Dienst bleiben.

Ja, das ist möglich, unter der Voraussetzung, dass der/die Planstelleninhaber/-in mit maxi-mal 60 % der wöchentlichen Ar-beitszeit in den Dienst zurückkehrt und die Tatsache, dass er/sie die Arbeitszeit reduziert hat, auf einen Wartestand für Bedienstete mit Kindern zurückzuführen ist. In diesem Fall gilt die Ersetzung für die verbleibende Restarbeits-zeit.

SachbearbeiterinnenAlida Buccudu, Irena Casciaro, Alessandra Martinelli Personalamt, Zimmer 115-116 Tel.0471/997241-997372–997281Fax0471/[email protected]

3.2.3 Einstellung von Menschen mit BehinderungGesetz Nr. 68 vom 12.03.1999

Die Stadt Bozen vereinbart mit der Landesverwaltung alle 2 Jahre ei-nen Einstellungsplan für die stufenweise Besetzung von Dienstposten, die Personen mit Behinderung vorbehalten sind.

In diesem Einstellungsplan werden die numerischen und zeitlichen Vorgaben für die Einstellungen sowie die entsprechenden Berufsbilder verbindlich festgehalten. Die unbefristete Einstellung erfolgt auf Vor-schlag des Landesarbeitsservices entweder durch namentliche Benen-nung oder durch Berufung von der entsprechenden Vermittlungsliste.

Voraussetzung für die namentliche Einstellung ist eine mindestens 74%ige körperliche Invalidität oder eine psychische Invalidität. In der Regel geht der Einstellung eine kurze Heranführung oder ein Prakti-kum bei der Stadtverwaltung voraus, in deren Rahmen die Eignung für die entsprechende Tätigkeit bereits festgestellt wurde.

Geschützte Personen mit einer mindestens 46%igen Invalidität, die in den entsprechenden Vermittlungslisten eingetragen sind und im Rahmen eines Wettbewerbs für „geeignet“ befunden wurden, werden vorrangig eingestellt, sofern in der Wettbewerbsausschreibung ein entsprechender Vorbehalt vorgesehen ist.

Wenden Sie sich für die Einschreibung in die Verzeichnisse für ge-schützte Personengruppen an den Arbeitsservice der Landesver-waltung, Kanonikus-Michael-Gamper-Str. 1, Bozen. Tel0471418600Fax0471418619E-Mail [email protected]

SachbearbeiterAnselmo Zampatti, Personalamt, Zimmer 116 Tel.0471/997416Fax0471/[email protected]

Kann ein befristetes Ar beits-verhältnis ver längert werden, weil der Inhaber bzw. die Inhaberin der Plan stelle im Urlaub ist?

Das ist nur möglich, wenn der Ur-laub unmittelbar vor oder nach einem Wartestand genossen wird und der/die Planstelleninhaber/-in den Dienst in der Zwischenzeit nicht wieder aufnimmt.

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2928

3.2.4 ProbezeitArt. 16 des D.P.Reg. Nr. 2/L vom 01.02.2005

Dauer der Probezeit für Bediens-tete mit unbefriste tem Arbeits-verhältnis:

Dauer der Probezeit für Bediens-tete, die zuvor bereits 1 Jahr lang oder länger im selben Berufsbild beschäftigt waren:

Dauer der Probezeit für Bediens-tete mit befristetem Arbeitsver-hältnis:

Dauer der Probezeit bei Arbeits-verhältnissen von maximal ein-jähriger Dauer:

in der Regel 6 Monate

3 Monate

in der Regel 3 Monate

30 Arbeitstage

Für die Berechnung der Probezeit gilt die tatsächlich geleistete Ar-beitszeit. Bei Abwesenheit - Urlaub ausgenommen - wird die Probezeit unterbrochen.

Während der Probezeit können beide Parteien den Arbeitsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vorzeitig beenden. Beendet die Stadtverwaltung den Vertrag vorzeitig, muss sie dies ausführlich be-gründen.

Noch vor Ablauf der Probezeit erstellt der Leiter bzw. die Leiterin der Or-ganisationseinheit, der der/die Bedienstete angehört, ein Dienstzeugnis, das ausschlaggebend ist für das Bestehen der Probezeit. Formular

Ein Bediensteter/eine Be-dienstete gewinnt einen Wett-bewerb für einen höher einge-stuften Dienst posten, besteht die Probezeit jedoch nicht. Was passiert in diesem Fall?

Der/die Bedienstete behält den Dienstposten, den er/sie zuvor in-nehatte.

SachbearbeiterAnselmo Zampatti, Alida Buccudu Personalamt, Zimmer 116 Tel.0471/997416/997241Fax0471/[email protected]

3.2.5 Tutorship & NewcomerSiehe: Info-Broschüre “Mein Weg in der Gemeinde”, S. 23 und 24

3.2.6 Anerkennung der Rentenversicherungszeiten

Die Bediensteten der Stadt Bozen sind bei der Rentenversicherungsan-stalt für die öffentliche Verwaltung (I.N.P.D.A.P.) rentenversichert.

Wenn Sie bei der Stadtgemeinde Bozen gearbeitet haben oder ar-beiten, können Sie bei der Rentensachbearbeiterin im Personalamt bei Bedarf die Zusammenlegung der Rentenversicherungszeiten be-antragen. Das Personalamt stellt die entsprechenden Dienst- und Ver-gütungsbescheinigungen für eine Zusammenlegung der in der Stadt-verwaltung geleisteten Dienstzeiten durch den aktuellen Arbeitgeber oder bei einem anderen Rentenversicherungsinstitut aus (Vordrucke 98 bzw. PA04). Das Personalamt hilft bei der Rekonstruktion der in der Stadtverwal-tung geleisteten Dienstzeiten und beim Ausfüllen der Unterlagen für die Zusammenlegung oder den Nachkauf von Dienstjahren bzw. für die Zusammenrechnung aller Beiträge, die bei den verschiedenen Rentenversicherungsanstalten oder im Ausland eingezahlt wurden.

FAQ - Häufig gestellte Fragen:

Wie wird die Rente bei einer Teilzeit be schäf ti gung berech-net?

Ich arbeite bei einem privaten Unternehmen. Vor Jahren war ich für einige Monate bei der Stadtverwaltung be schäftigt. Was muss ich tun, damit die-se Bei tragszeiten zusammen-gelegt werden?

Ich arbeite in der öf fentlichen Verwaltung und bin beim I.N.P.D.A.P. renten ver sichert. Vor längerer Zeit war ich ei-nige Mo nate bei der Stadt ver-waltung beschäftigt.

Die Teilzeitbeschäftigung zählt voll für das Erreichen des Rentenan-spruchsalters. Der Umfang der Rentenzahlungen jedoch verringert sich anteilig zur Arbeitszeitverkür-zung.

Bitte wenden Sie sich an das Per-sonalamt, das Ihnen beim Ausfül-len des Formulars für die Über-tragung der Rentenbeiträge vom I.N.P.D.A.P. zum N.I.S.F./I.N.P.S. behilflichseinwird.

Es reicht, wenn Sie Ihrem derzeiti-gen Arbeitgeber melden, dass Sie bei der Stadt Bozen gearbeitet ha-ben. Ihr/e Personalsachbearbeiter/-in wird sich mit uns in Verbindung setzen und die entsprechenden

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Was muss ich tun, damit die-se Beitrags zeiten zusammen-gelegt werden?

Ich arbeite bei der Stadtver-waltung. Vor dieser Zeit war ich in einem privaten Unter-nehmen bzw. in einer ande-ren öffent lichen Körperschaft tätig, deren Bedienstete nicht beim I.N.P.D.A.P. rentenversi-chert sind. Was muss ich tun, damit diese Beitrags zeiten zusammen ge legt werden?

Ich habe ein Jahr lang in Deutschland ge arbeitet. Gel-ten diese Beitragszeiten für meine Rente?

Bescheinigungen und Unterlagen für die Anerkennung des bei der Stadt Bozen geleisteten Dienstes in die Wege leiten.

Wenden Sie sich bitte an unser Personalamt. Wir sind Ihnen beim Ausfüllen des Antrags auf Aner-kennung dieser Rentenzeiten be-hilflich.

Im Ausland geleistete Beitrags-zeiten von weniger als einem Jahr werden zu den in Italien ge-leisteten Beitragszeiten hinzuge-rechnet, d. h., sie zählen sowohl für den Renteneintritt als auch für den Rentenumfang. Beitragszei-ten von über einem Jahr zählen in Italien nur mit Blick auf den Renteneintritt (d. h. für die Erfül-lung der Voraussetzungen). Der in Deutschland erwirtschaftete Ren-tenbetrag wird von der deutschen Rentenversicherungsanstalt nach den dort geltenden Bestimmun-gen und Renteneintrittszeiten aus-bezahlt.

Bedienstete, die vor dem 31.12.1995 keine Beitragszahlungen getätigt haben, erhalten die Rente nach dem beitragsbezogenen Berech-nungssystem, d. h., die Rente wird auf der Grundlage der während dergesamtenberuflichenLaufbahneingezahltenBeiträgeberechnet.

Bedienstete, die zum 31.12.1995 weniger als 18 Beitragsjahre vor-weisen, erhalten die Rente nach dem gemischten Berechnungs-system, d. h., Beitragsjahre bis zum 31.12.1995 werden nach dem lohnbezogenen System berechnet, Beitragsjahre ab dem 01.01.1996 nach dem beitragsbezogenen System.

FAQ - Häufig gestellte Fragen:

Ich habe 1997 zu arbeiten begonnen, damals bei einem privaten Unter neh men. Nach welchem System wird meine Rente berechnet?

Ich habe zum31.12.1995 ins ge samt 15 Beitrags jah re vorzu-weisen. Nach welchem Sys tem wird meine Rente berechnet?

Wenn Sie vor dem 31.12.1995 bei kei-nem Renteninstitut Rentenbeiträge ein-gezahlt haben, wird die Rente nach dem beitragsbezogenen System berechnet. Wenn Sie jedoch vor dem 31.12.1995 ein Universitätsstudium absolviert und in der Folge auch abgeschlossen haben und diese Studienjahre oder einen Teil davon nachgekauft haben, wird Ihre Rente nach dem gemischten System be-rechnet. Dasselbe gilt auch für den Nach-kauf der Wehrdienstzeiten oder von Mutterschaftszeiten, sofern kein Arbeits-verhältnis bestand.

In diesem Fall wird die Rente nach dem gemischten System berechnet. Wenn Sie jedoch die Möglichkeit haben, Studien-jahre oder andere Beitragszeiten nach-zukaufen und dadurch zum 31.12.1995 18 Beitragsjahre oder mehr erreichen, wird die Rente nach dem beitragsbezo-genen System berechnet.

Siehe: Info-Broschüre “Mein Weg in der Gemeinde”, S. 21 und 22

SachbearbeiterinMarina Marcato, Personalamt, Zimmer 108 tel.0471/997515Fax0471/[email protected]

Bedienstete, die dem gemischten System unterliegen, können die Aus-zahlung der gesamten Rente nach dem beitragsbezogenen System beantragen.

Bedienstete, die zum 31.12.1995 mehr als 18 Beitragsjahre vorwei-sen, erhalten ihre Rente nach dem lohnbezogenen System, d. h., die Rente wird auf der Grundlage der Entlohnung der letzten Arbeits-jahre und nicht auf der Grundlage der eingezahlten Beiträge berech-net.

Page 17: Dienstcharta Amt für Personalwesen

3332

3.3 Abwesenheiten und Arbeitszeiterfassung

3.3.1 Kurzfristige Abwesenheit, Urlaub, SonderurlaubSiehe: Info-Broschüre “An- und Abwesenheit”, S. 4 - 12

3.3.2 Ärztliche Untersuchungen3.3.2.1 Arztbesuche (Hausarzt, Facharzt, Reha)Siehe: Info-Broschüre “An- und Abwesenheit”, S. 26 - 27

3.3.2.2 Häusliche KontrollvisitenSiehe: Info-Broschüre “An- und Abwesenheit”, S. 13

3.3.3 Regress bei UnfallBedienstete, die auf Grund eines von Drittpersonen außerhalb der Dienstzeiten verursachten Unfalls krankgeschrieben sind, sind verpflichtet, das Personalamt umgehend darüber in Kenntnis zu setzen, damit die Stadtverwaltung gegebenenfalls auf den/die Unfallverursacher/-in zurückgreifen und von ihm/ihr Ersetzung des Schadens (entspricht der Höhe der Vergütung, das dem/der Bediens-teten während der Abwesenheit zusteht) fordern kann.Gegebenenfalls muss der/die direkte Vorgesetzte dem Personalamt den Unfall melden, sofern er/sie Kenntnis davon hat.

FAQ - Häufig gestellte Fragen:

Welche Unterlagen muss ich im Personalamt vorle gen?

Kommen irgendwelche Kosten auf mich zu?

Den Unfallbericht, auch wenn sich der Unfall außerhalb Südtirols ereignet hat.

Nein, die Versicherung des Un-fallverursachers bzw. der Unfall-verursacherin ersetzt den der Stadtverwaltung entstan denen Schaden.

SachbearbeiterinRossella Dallo, Personalamt, Zimmer 121 Tel.0471/997534-Fax0471/[email protected]

3.3.4 Unbezahlter Wartestand aus persönlichen, familiären oder FortbildungsgründenSiehe: Info-Broschüre “An- und Abwesenheit”, S. 3

3.3.5 Überstunden und ZeitkontoSiehe: Info-Broschüre “An- und Abwesenheit”, S. 17 - 19

3.3.6 Stempelungen und MonatsübersichtSiehe: Info-Broschüre “An- und Abwesenheit”, S. 28- 29

3.4 Mensaersatzdienst

Siehe: Info-Broschüre “Mein Weg in der Gemeinde”, S. 11 und 12 und 13

3.5 Familie und Beruf

3.5.1 Mutterschafts- und VaterschaftsurlaubSiehe: Info-Broschüre “Familie und Beruf”, S. 3 und 4

Page 18: Dienstcharta Amt für Personalwesen

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3.5.2 Tägliche StillpausenSiehe: Info-Broschüre “Familie und Beruf”, S. 5

3.5.3 ElternzeitSiehe: Info-Broschüre “Familie und Beruf”, S. 6 und 7

3.5.4 Wartestand für Personal mit KindernSiehe: Info-Broschüre “Familie und Beruf”, S. 8 und 9

3.5.5 Freistellung aus ErziehungsgründenSiehe: Info-Broschüre “Familie und Beruf”, S. 10 und 11

3.5.6AdoptionundPflegeSiehe: Info-Broschüre “Familie und Beruf”, S. 12 und 13

3.5.7 Sonderurlaub bei Krankheit des KindesSiehe: Info-Broschüre “Familie und Beruf”, S. 14

3.5.8 Freistellungen und Sonderurlaub für das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind mit BehinderungSiehe: Info-Broschüre “Familie und Beruf”, S. 15 und 16

3.5.9 Wartestand und Freistellung vom Dienst zur Betreuung von Personen mit BehinderungSiehe: Info-Broschüre “An- und Abwesenheit”, S. 20-22

3.5.10 FamilienzulageSiehe: Info-Broschüre “Familie und Beruf”, S. 17 und 18

3.5.11 Steuerabzüge für zu Lasten lebende Familien mitglieder Siehe: Info-Broschüre “Familie und Beruf”, S. 19 und 20

3.5.12 BetriebskinderhortSiehe: Info-Broschüre “Familie und Beruf”, S. 21

3.5.13 FahrtkostenzuschussSiehe: Info-Broschüre “Mein Weg in der Gemeinde”, S. 10

3.6 Gesundheitsuntersuchungen

Anlage 5 des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags vom 12.02.2008

3.6.1. Dienstfähigkeitsuntersuchung und Anspruch auf eine angemessene EntschädigungSiehe: Info-Broschüre “Mein Weg in der Gemeinde”, S. 25 und 26

Für die Beantragung der ärztlichen Dienstfähigkeits untersuchung ist das entsprechende Formular auszufüllen, aus dem die Krankheit des/der Bediensteten eindeutig hervorgehen muss. Folgende Personen bzw. Stellen können diese Untersuchung beantragen:

- der/die Bedienstete: Die Formulare für die Beantragung der Dienstfähigkeitsuntersuchung sind im Intranet abrufbar. Dem An-trag sind die ärztlichen Unterlagen beizulegen. Der/die Vorgesetzte muss dem Personalamt innerhalb von 15 Tagen nach Beantragung der Untersuchung eine detaillierte Aufgabenbeschreibung des/der Bediensteten zukommen lassen.

Formulare:

Antrag auf Anerkennung dienstlicher Krankheits- bzw. Unfallgründe

Antrag auf eine angemessene Entschädigung

Antrag auf Durchführung einer Kollegialvisite

- der/die Vorgesetzte: Dem Antrag ist eine detaillierte Aufgaben-beschreibung des/der Bediensteten beizufügen.

- das Personalamt.

Die ärztliche Dienstfähigkeitsuntersuchung ist unentgeltlich. Die Vor-untersuchung (Erhebung der Anamnese) wird vom zuständigen rechtsmedizinischen Dienst jenes Gesundheitsbezirks durchge-führt, in dem der/die Bedienstete seinen/ihren Wohnsitz hat. Die end-gültige Untersuchung wird von der rechtsmedizinischen Kommission in Bozen durchgeführt.

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Der/die Bedienstete hat seinen/ihren Wohnsitz im Gesund heitsbezirk:

Rechtsmedizinischer Dienst

Bozen Bozen - Amba-Alagi-Str. 33Tel.0471/909215-Fax0471/909238E-Mail [email protected]

Brixen BrixenBrixen–Dantestr.51Tel.0472/812460-Fax0472/812469E-Mail [email protected]

Meran Meran - Goethestr. 7Tel.0473/222536-Fax0473/221962E-Mail [email protected]

Bruneck Bruneck - Krankenhausstr. 11 Tel.0474/581002-Fax0474/581001E-Mail [email protected]

Der rechtsmedizinische Dienst informiert den Bediensteten bzw. die Bedienstete schriftlich über den Tag und die Uhrzeit der Untersuchung sowie über die Möglichkeit, einen Vertrauensarzt bzw. eine Ver-trauensärztin hinzuzuziehen. Grundsätzlich hat die Untersuchung durch den rechtsmedizinische Dienst innerhalb von 2 Monaten zu erfolgen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Dienstunfähigkeit:

Wie geht das Personalamt vor…

… wenn der/die Bedienstete nicht über die für sein/ihr Berufsbild geforder te ge-sundheitliche Eignung, wohl aber über die gesund heitliche Eignung für ein anderes Berufs bild verfügt?

… wenn der/die Bedienstete für dauerhaft dienst unfähig befunden wird?

… wenn der/die Bedienstete für vorübergehend dienstun-fähig befunden wird?

… wenn der/die Bedienstete für nur bedingt dienstfähig befunden wird?

Wer übernimmt die Kosten für weitergehende medizi-nische Beratungen oder Un-tersuchungen, die vom Ärzte-kollegium beantragt werden?

1. Der/die Bedienstete wird in einem anderen Berufsbild be-schäftigt und gegebenenfalls in ein anderes Amt versetzt. 2. Das Personalamt regt in Ab-sprache mit dem/der Bedienste-ten eine Verwendung in einer nie-drigeren Funktionsebene an. 3. Sind Punkt 1 und 2 nicht an-wendbar, wird der/die Bedienste-te vom Dienst enthoben.

Der/die Bedienstete wird vom Dienst enthoben.

Der/die Bedienstete gilt für den von der rechtsmedizinischen Kommission bestimmten Zeit-raum als krankgeschrieben.

Das Personalamt weist den/die Bedienstete/n sowie die/den Vorgesetze/-n darauf hin, dass die Tätigkeiten, die mit dem je-weiligen Berufsbild verbunden sind, nur unter Einhaltung der ärztlichen Anweisungen durchge-führt werden dürfen.

Der/die Bedienstete streckt die Kosten vor und kann diese an-schließend vom Personalamt zurückfordern.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zur angemessenen Entschädigung:

Welche Unterlagen müssen dem Antrag auf Feststel-lung einer dienstbedingten Krankheit/Verletzung bzw. eines Arbeits un falls beigelegt werden?

Besteht bei Fest stel lung einer dienstbe dingten Krank-heit/ Verletzung bzw. eines Arbeitsun falls immer ein An spruch auf Zah lung einer ange messen en Entschädi-gung?

Erhalte ich automatisch die Dienstunfähigkeits-bescheinigung, wenn fest-gestellt wird, dass eine Krankheit/ Ver letzung bzw. ein Unfall dienstlich bedingt ist?

Welche Ausgaben werden rückerstattet, wenn eine Krankheit bzw. ein Unfall dienstlich bedingt ist?

Kann bei Verschlech terung des Gesund heits zustandes eine neue ärztliche Unter-suchung beantragt werden?

- ärztliche Bescheinigung- ausführliche Beschreibung des Sachverhalts - ggf. Zeugenberichte

Nein, dieser Anspruch besteht nur, wenn es sich um eine Krankheit bzw. einen Unfall gemäß Anlage 5 Art. 9 des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags vom 12.02.2008 handelt.

Nein, das sind zwei separate Ver-fahren, die jedoch gleichzeitig be-antragt werden können.

Folgende Ausgaben werden rück-erstattet, sofern sie nicht vom Südtiroler Sanitätsbetrieb über-nommen werden:- Arztkosten- Aufenthalte in Fachkliniken- Ankauf von Prothesen

Ja, innerhalb von 5 Jahren kann eine weitere Untersuchung bean-tragt werden.

Wird mir nach Zuer kennung einer ange messenen Entschädi gung automatisch eine Leibrente ausbezahlt?

Besteht:- bei Fest stellung einer

dienstlich bedingten Krank-heit/Verletzung bzw. eines Arbeits unfalls

- bei Dienstunfähigkeit- bei bedingter Fähigkeit zur

Durchführung der bishe-rigen Tätigkei ten

automatisch Anspruch auf Anerkennung der Zivilinvali-dität?

Nein, das sind zwei unterschied-liche Verfahren. Die Leibrente muss beim Institut für Versi-cherungen gegen Arbeitsunfälle I.N.A.I.L. - Europaallee 31 – Tel. 0471/560215, beantragt werden.

Nein. Diese muss bei der Kom-mission für die Anerkennung der Zivilinvalidität des Gesundheits-bezirks Bozen, A.-Alagi-Str. 33 - Tel. 0471/909280, beantragt werden.

SachbearbeiterinRossella Dallo, Personalamt, Zimmer 121 Tel.0471/997534-Fax0471/[email protected]

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4140

3.7 Horizontale Mobilität und Neueinstufungen

Mit der Möglichkeit einer Versetzung von Mitarbeiterinnen und Mitar-beitern auf andere Dienstposten innerhalb der Stadtverwaltung soll sowohl dem Wunsch der Bediensteten als auch den Bedürfnissen der StadtverwaltungnachberuflicherWeiterentwicklungunddemErwerbneuerberuflicherErfahrungenRechnunggetragenwerden.

Nähere Auskünfte können Sie der Broschüre „Mein Weg in der Ge-meinde” (S. 13 und 14) entnehmen.

Mobilität zwischen den Abteilungen

Folgende Personen müssen dem Personalamt eine entsprechende Stellungnahme zukommen lassen:

- die beteiligten Amts- bzw. Ab-teilungs direk toren und -direkto-rinnen

- der/die Generalsekretär/-in

innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Aufforderung

innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Aufforderung

Dienstanweisung innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Eingang der Stellungnahmen; gleichzeitig werden alle Beteilig-ten benachrichtigt

Was passiert, wenn der Direktor bzw. die Direktorin der abgebenden Abteilung eine Versetzung ablehnt?

In einem solchen Fall wird dem Ver-setzungswunsch des/der Bediens-teten in der Regel nicht entspro-chen. Allerdings kann der Stadtrat bzw. die Stadträtin für Personal sich in begründeten Einzelfällen über den ablehnenden Entscheid des Abteilungsdirektors bzw. der Abtei lungs direktorin hinwegsetzen. Das Personalamt prüft in regel-mäßigen Abständen, ob die organi-satorischen Voraussetzungen und das entsprechende Arbeitsumfeld für eine Veränderung gegeben sind, um eine für alle zufriedenstellende Lösung herbeizuführen.

Mobilität innerhalb derselben AbteilungDie Entscheidung über die Zuweisung eines/einer Bediensteten zu einem anderen Dienstposten innerhalb derselben Abteilung aus dienstlichen Gründen obliegt dem/der Abteilungsdirektor/-in nach einem Gespräch mit dem/der Bediensteten.

Versetzungsanweisung des Ab-teilungsdirektors bzw. der Abtei-lungsdirektorin

Übermittlung der Versetzungsan-weisung an das Personalamt

in der Regel 15 Arbeitstage vor Versetzung des/der Bediensteten

zugleich mit der Versetzung

Anzahl der Versetzungen

Page 22: Dienstcharta Amt für Personalwesen

4342

Ein weiterer Grund für die Zuweisung eines/einer Bediensteten zu ei-nem anderen Dienstposten derselben Funktionsebene kann die Än-derung des Berufsbilds sein. Die Einstufung in das neue Berufsbild wird nach Ablauf einer dreimonatigen Probephase endgültig.

Der/die Bedienstete oder der/die Vorgesetzte beantragt die Ände-rung des Berufsbildes

Das Personalamt prüft die Vor-aussetzungen und Rahmenbedin-gungen für die dadurch notwen-dige Versetzung

Einberufung der paritätischen Personalkommission

Mitteilung der Entscheidung

Dem Antrag müssen die Stellung-nahmen des Amtsleiters bzw. der Amtsleiterin sowie des Direktors bzw. der Direktorin der entspre-chenden Abteilung beigelegt wer-den

innerhalb von 15 Arbeitstagen ab Beantragung

innerhalb von 15 Arbeitstagen ab Prüfung der Voraussetzungen

innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Stellungnahme durch die pari-tätische Personalkommission

Was passiert, wenn der/die Bedienstete die Probephase nicht be steht?

In einem solchen Fall wird der/die Bedienstete im bisherigen Be-rufsbild weiterbeschäftigt.

Sachbearbeiterin Irena Casciaro, Personalamt, Zimmer 115 Tel.0471/997372-Fax0471/[email protected]

3.8 Mobilität zwischen Körperschaften, Abordnungen

3.8.1 Mobilität zwischen KörperschaftenArt. 18 des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags vom 12.02.2008 und

Art. 22 des Bereichsvertrags vom 25.09.2000

Die Mobilität zwischen Körperschaften entspricht dem Grundsatz der guten Verwaltung und dient dazu, den Wunsch der Bediensteten mit unbefristetem Arbeitsverhältnis nach Versetzung oder nach einer be-ruflichenNeuorientierungnachzukommen.VersetzungenzwischendenKörperschaften, die zu den Unterzeichnerinnen des bereichsübergrei-fenden Kollektivvertrags gehören, müssen innerhalb von 6 Monaten genehmigt werden.

Versetzung zur Stadtgemeinde Bozen

Die Auswahl des geeigneten Bewerbers bzw. der geeigneten Bewerbe-rin erfolgt im Rahmen eines Auswahlgesprächs mit dem Leiter bzw. der Leiterin der aufnehmenden Organisationseinheit.

Genehmigung der Aus schreibung durch Be schluss des Stadtrates

Veröffentlichung der Aus-schreibung in elektronischer Form an der Anschlagtafel der Landesabteilung für Arbeit, an der Amtstafel und auf der Website der Stadtgemeinde Bozen

Einreichung der Bewerbungen

Prüfung der Bewer bungen

Auswahlgespräch

Ernennung des Gewinners bzw. der Gewinnerin mit Be-schluss des Stadtrates

innerhalb von 6 Kalendertagen ab Genehmigung der Ausschrei-bung

innerhalb von 15 Kalendertagen ab Veröffentlichung an der An-schlagtafel der Landesabteilung Arbeit

bis spätestens 15 Tage vor dem Tag des Auswahlgesprächs

innerhalb von 45 Kalendertagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist

innerhalb von 30 Kalenderta-gen ab dem Tag des Prüfungsge-sprächs

Mobilität aus zwingenden dienstlichen Gründen

Versetzung von Personal innerhalb derselben Ab teilung nach dem Rota tionsprinzip aus zwin gen den, unvorher sehbaren dienstlichen Gründen

für maximal 30 Kalendertage, sofern keine anderslautenden Ver-einbarungen getroffen wurden

Page 23: Dienstcharta Amt für Personalwesen

4544

Versetzung zu einer anderen Körperschaft

Die Versetzung eines/einer Gemeindebediensteten zu einer anderen Körperschaft kann nur auf Initiative der beantragenden Körperschaft er-folgen. Das Datum und der Ablauf der Versetzung werden mit dem Lei-ter bzw. der Leiterin der abgebenden Organisationseinheit, mit dem/der Bediensteten sowie mit der aufnehmenden Körperschaft vereinbart.

Kann ein Bediensteter bzw. eine Bedienstete mit un-befristetem Ar beitsvertrag eine Ver setzung zum Außen-ministerium nach Rom bean-tragen?

Ja, das ist möglich, vorausgesetzt, das Außenministerium beteiligt sich an der Mobilität zwischen Körperschaften, wobei die recht-lichen und vertraglichen Bestim-mungen des Außenministeriums zur Anwendung kommen.

SachbearbeiterAnselmo Zampatti, Personalamt, Zimmer 116 Tel.0471/997416-Fax0471/[email protected]

3.8.2 Abordnung von PersonalArt. 5 del D.P.Reg. Nr. 2/L vom 01.02.2005

Art. 85 und 86 der Personal- und Organisationsordnung

Die Stadtgemeinde Bozen greift auf die Möglichkeit einer Abordnung zurück, wenn sie für eine begrenzte Zeit Personen mit speziellen beru-flichenQualifikationenundnachweislicherErfahrungineinembestimm-ten Fachbereich braucht, um einen vorübergehenden dienstlichen Bedarf zu decken, der nicht durch die Bediensteten oder über die geltenden Rangordnungen gedeckt werden kann.Nach mindestens 1 Jahr im Dienste der Stadt Bozen kann abgeordne-tes Personal unbefristet übernommen werden, sofern dies im Interes-se der Stadtverwaltung und der abgebenden Körperschaft ist. In Ausnahmefällen kann auch die Stadtgemeinde Bozen mit Blick auf die Wahrung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit und der Zusammen-arbeit zwischen Körperschaften ihre Bediensteten zu anderen öffentli-chen Verwaltungen abordnen. Bei einer Abordnung muss die entsprechende Funktionsebene oder eine gleichwertige Funktionsebene gewahrt bleiben. Abgeordnet werden können Bedienstete mit unbefristetem Arbeits-verhältnis, die im Besitz des entsprechenden Zweisprachigkeitsnach-weises sind.

SachbearbeiterAnselmo Zampatti, Personalamt, Zimmer 116 Tel.0471/997416-Fax0471/[email protected]

Page 24: Dienstcharta Amt für Personalwesen

4746

3.9 Umwandlung eines Vollzeit- in ein Teilzeitarbeits- verhältnisSiehe: Info-Broschüre “An- und Abwesenheit”, S. 23-25

3.10 Psychologische Betreuung

Siehe: Info-Broschüre “Mein Weg in der Gemeinde”, S. 6

3.11 Außerdienstliche Tätigkeiten

Siehe: Info-Broschüre “Mein Weg in der Gemeinde”, S. 7-9

3.12 Anzahlung auf die Abfertigung

Siehe: Info-Broschüre “Mein Weg in der Gemeinde”, S. 3-5

3.13 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Art. 32 des D.P.Reg. Nr. 2/L vom 01.02.2005

Art. 14 und 17 des bereichsübergr. Kollektivvertrags vom 12.02.2008

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen. Fül-len Sie hierzu bitte das entsprechende Formular aus. Die Kündigungs-frist beträgt 30 Kalendertage und beginnt mit dem Tag nach dem Eingang des Kündigungsschreibens im Personalamt. Die Zeit zwischen dem Einreichen der Kündigung und dem Ausscheiden aus dem Dienst gilt als effektive Arbeitszeit. Bestehende Urlaubsansprüche sind noch vor Beendigung des Arbeits-verhältnisses abzugelten. Hält eine Partei die Kündigungsfrist nicht ein, steht der anderen Partei eine Entschädigung in Höhe der Vergütung für die verbleibende und nicht eingehaltene Kündigungszeit zu. Für leitendes Personal mit Führungsauftrag gilt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten.

SachbearbeiterAnselmo Zampatti, Personalamt, Zimmer 116 Tel.0471/997416-Fax0471/997441

Bei Kündigung mit Recht auf RuhestandMarina Marcato, Personalamt, Zimmer 108 Tel.0471/997515-Fax0471/[email protected]

3.14 Dienstzeugnisse

Begründete Be an tra-gung eines Dienst-zeug nisses beim Personal amt (ggf. auchperFaxoderE-Mail) Beantragung eines Dienst zeugnisses zwecks Erhalt der Arbeits losen unter-stützung

Das Formular liegt im Personalamt, Zimmer 121, in den Bürger-zentren und beim Bürgerschalter auf

Das Formular liegt beim NISF-INPS, Amt für Arbeit, Freiheitsstr. 1, Tel. 996834/996835, auf

Ausstellung inner halb von 10 Tagen ab Beantragung

Ausstellung inner halb von 10 Tagen ab Beantragung

Wenn Sie hingegen eine genaue Aufgabenbeschreibung benötigen, wenden Sie sich bitte an den Leiter bzw. die Leiterin Ihres Organisa-tionsbereichs.

SachbearbeiterinRossella Dallo, Personalamt, Zimmer 121 Tel.0471/997534-Fax0471/[email protected]

3.15 Schutz der personenbezogenen Daten

Datenschutzkodex,GvD.Nr.196/2003

Siehe: Info-Broschüre “Mein Weg in der Gemeinde”, S. 15 und 16

Page 25: Dienstcharta Amt für Personalwesen

4948

4. QUALITÄTSSTANDARDS UND QUALITÄTSSICHERUNG Das Personalamt der Stadt Bozen hat verbindliche Qualitätsstan-dards eingeführt. Damit soll die Qualität unserer Dienstleistungen si-chergestellt, aber auch überprüfbar gemacht werden. Anhand dieser Qualitätsstandards können Sie auf einfache Weise selbst prüfen, ob dasQualitätsniveau, zu dem sich das Personalamt verpflichtet hat,tatsächlich erreicht wird.

Sollten wir die Qualitätsstandards einmal nicht einhalten können, ma-chen Sie uns bitte darauf aufmerksam.

QUALITÄTSBEREICHE

Kontaktmöglichkeit

Verlässlichkeit

Zugänglichkeit für Menschen mit Be-hinderung

Personalstabilität

Informations-austauschInfo-Broschüren- Mein Weg in der Gemeinde- Familie und Beruf- An- und Abwesenheit

QUALITÄTSSTANDARDSin Zahlen oder Prozent- punkten ausgedrückt

23,5 Wochenstunden bzw. nach Vereinbarung

38 Wochenstunden

100 %

100 %

≤2%

jährlich

BESCHREIBUNG

Öffnungszeiten

telefonische Erreich-bar keit

begründende Beant-wortung von Be-schwerden innerhalb von 8 Tagen

barrierefreie Amts-räume

Personal mit be fris-tetem Arbeitsvertrag

Aktualisierung der Broschüren

Monatlicher E-Mail-Newsletter des Stadt-rats für Personal

Rundschreiben des Personalamtes an das nicht im Dienst befindlichePersonal

Austausch mit den Beschäftigten

Umfragen zum Thema “WohlbefindenamArbeitsplatz”

Fokusgruppen, Treffen mit Vorgesetzten und Bediensteten

Psychologische Bera-tung (Einzel- oder Gruppen ge sprä che)

Vereinbarkeit Familie und Beruf

FlexibleArbeitszeiten

Familienbeauftragte

Telearbeit

Betriebskinderhort

Parttime

Umwelt-verträglichkeit

100 %

100 %

1 Umfrage alle 5 Jahre

1 Umfrage pro Jahr

100 %

≥400

23 Std.

≥10

≤5

≥15%

100 %

Verbreitungsgrad

Verbreitungsgrad

Anzahl der quantitati-ven Umfragen

Anzahl der qualita-tiven Umfragen

Anzahl der Bediens-teten, die diese Beratung in Anspruch nehmen können

Anzahl der Arbeits-zeitmodellewöchentliche Erreich-barkeitAnzahl der Bedien s-tetenverfügbare Plätze

Anteil am Ge samt-personalbestand Papier- und Tonerre-cycling

Page 26: Dienstcharta Amt für Personalwesen

5150

5. INFORMATION UND DIALOG Wir wollen die Qualität unserer Leistungen und unsere Kommunikations-fähigkeit laufend verbessern. In diesem Sinne setzen wir auf folgende Maßnahmen:a) Info-Broschüren „Mein Weg in der Gemeinde”, „Familie und Beruf” und „An- und Abwesenheit”b) E-Mail-Newsletter c) Intranet bzw. Website sowie [email protected]) Umfragen zum Arbeitsklimae) Prüfung aller Anregungen, Mitteilungen und Beschwerden, die an das Personalamt herangetragen werdenf)ÜberprüfungundEinhaltungderVerpflichtungen,diemitdervorliegen-den Dienstcharta eingegangen wurden

5.1 5.1 Anregungen und Beschwerden

Anregungen und Beschwerden nehmen das Personalamt, die Bürger-zentren(dieAnschriftenfindenSieindernachstehendenTabelle)undder ABÖ-Bürgerschalter entgegen. Sie können Ihre Anregungen und Beschwerden aber auch auf elektronischem Wege vorbringen. Füllen Sie hierzu das entsprechende Online-Formular auf der Website der Stadt Bozen (www.gemeinde.bozen.it, Schalter Beschwerden und Tipps) aus oder schreiben Sie uns eine E-Mail ([email protected]). Anregungen und Beschwerden müssen schriftlich vorgebracht werden und all jene Angaben (Hinweise zu Personen und Servicequalität, Miss-achtung von Qualitätsstandards) enthalten, die für eine gezielte Aus-einandersetzung mit dem Problem erforderlich sind. Innerhalb von 8 Tagen werden wir Ihnen ein Antwortschreiben zukommen lassen. In besonderen Fällen, die einer genaueren Untersuchung bedürfen, schreiben wir Sie innerhalb von 8 Tagen an, um Ihnen die Gründe für die längeren Bearbeitungszeiten zu erläutern.

Bürgerschalter und Bürgerzentren

Oberau-HaslachC.-Augusta-Str. 52

0471/[email protected]

BürgerschalterGumergasse 7

0471/997616, 0471/[email protected]

Europa-NeustiftDalmatienstr. 30/C

0471/[email protected]

Don BoscoDon-Bosco-Platz 17

0471/[email protected]

Gries-QuireinGrieser Platz 18

0471/[email protected]

Öffnungszeiten:Bürgerschalter im RathausMontag, Dienstag, Mittwoch: 8.30-13.00 und 14.00-17.00 Donnerstag: 8.30-13.00 und 14.00-17.30 Freitag: 8.30-13.00, 14.00-16.00 Am ersten Montag Nachmittag im Monat bleibt der Bürgerschalter geschlossen.

BürgerzentrenMontag, Dienstag, Mittwoch: 8.30-12.30 und 15.00-16.30 Donnerstag: 8.30-13.00 und 14.00-17.30 Freitag: 8.30-12.30 Am ersten Montag Nachmittag im Monat bleiben die Bürgerzentren geschlossen.

Zentrum-Bozner-Boden-RentschRosengartenstr. 5/A

0471/[email protected]

Page 27: Dienstcharta Amt für Personalwesen

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Beiblatt A

QUALITÄTSVERBESSERUNGSMASSNAHMEN FÜR DAS JAHR 2010

Projekt 1 WettbewerbsplanIm Jahr 2010 wird die Stadtverwaltung auf der Grundlage der mehrjährigen Personalplanung mehrere Wettbewerbe für die unbefris-tete Besetzung freier Dienstposten ausschreiben. Ziel ist es, zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse nachhaltig zu reduzieren, da die Unsi-cherheit, die diese Arbeitsverhältnisse mit sich bringen, sich negativ aufdieLeistungseffizienzunddieLebensqualitätderBedienstetenaus-wirkt.

2010 wurden 9 Wettbewerbe für die unbefristete Besetzung von in-sgesamt 10 Stellen durchgeführt. Dadurch konnte der Anteil der befri-steten Arbeitsverhältnisse weit unter der Höchstgrenze von 2 Prozent gehalten werden, die das Personalamt als Qualitätsstandard festge-legt hat.

Projekt 2 Dreijahresplan PersonalDer dreijährige Personalplan, der 2010 in Kraft tritt, ermöglicht eine verlässliche Ermittlung des Personalbedarfs in den einzelnen Organi-sationseinheiten,waseineeffizientereundnachhaltigerePlanungvonWettbewerben, Einstellungen und Versetzungen innerhalb der Stadt-verwaltung ermöglicht.

2010 wurden 40 % aller im Dreijahresplan vorgesehenen Einstellun-gen und Versetzungen vorgenommen. Daneben wurde der Personal-plan entsprechend den aktuellen Erfordernissen ergänzt und überar-beitet.

Projekt 3 Neuregelung bei befristeten Einstellungen2010 treten die neuen Bestimmungen für die zeitlich befristete Einstel-lung von Personal in Kraft. Neben einer halbjährlichen Aktualisierung der Anwärterlisten gehört auch ein Auswahlgespräch zu den Neuerun-gen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Bewerber/-innen mit den besten Voraussetzungen eingestellt werden.

Am 1. Juli und am 1. Dezember 2010 traten die neuen Anwärterlisten für die befristete Personalaufnahme in Kraft. Erste Auswahlgespräche haben bereits stattgefunden.

Projekt 4 PraktikaAuch im Jahr 2010 bietet das Personalamt wieder Praktika für Hochschüler/-innen in- und ausländischer Universitäten sowie für Schülerinnen und Schüler an. Durch den hohen Praxisbezug sollendie Praktikanten und Praktikantinnen einen ersten Vorgeschmack auf die spätere Berufswelt erhalten, der ihnen letztlich die Berufswahl er-leichtern wird.

Im Jahr 2010 wurden bei der Stadt Bozen 23 Praktika absolviert.

Projekt 5 Aktualisierung der Info-Broschüren2010 werden die Informationsbroschüren des Personalamtes zur Ver-einbarkeit von Familie und Beruf, zu den An- und Abwesenheiten und zu den unterschiedlichen Aspekten der Arbeit in der Stadtverwaltung aktualisiert.

Die Info-Broschüren wurden auf den neuesten Stand gebracht und können online abgerufen werden. Zudem wurden Links zu den jewei-ligen Rechtsquellen und Vorschriften eingerichtet.

Page 28: Dienstcharta Amt für Personalwesen

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Beiblatt B

ERGEBNISSE DER UMFRAGE ZUM WOHLBEFINDEN AM ARBEITSPLATZ

Zwischen Mai 2002 und März 2003 führte die Abteilung Personal in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und dem Komitee für Chan-cengleichheit eine Umfrage zum Arbeitsklima in der Stadtverwaltung durch. Im Rahmen dieser „Klimastudie“ sollten die Bediensteten ihr Arbeitsumfeld bewerten und gegebenenfalls angeben, wo sie noch Verbesserungsspielraum sehen.

Die Umfrage bestand aus mehreren Schritten:• Erarbeitung eines Fragebogens durch Fokusgruppen und Be-fragungen, die für die Auswahl der Umfragethemen und Rangfolgen sowie für die Herausarbeitung möglicher Schwachstellen von großer Bedeutung waren;•Austeilen des Fragebogens an alle Bediensteten (in elektroni-scher und in Papierform); 712 von insgesamt 1136 Bediensteten - das sind 63,7 % - nahmen an der Umfrage teil;•Sammlung und Auswertung der Fragebögen, unter umfassen-der Wahrung der Anonymität;•Einladung der Bediensteten zur Präsentation der Ergebnisse;•Beseitigung von Schwachstellen und Erarbeitung von Opti-mierungsprojekten (Info-Broschüren „Familie und Beruf” „Mein Weg in der Gemeinde” „An und Abwesenheit”, Arbeitszeitkonto, Arbeitszeit-flexibilisierung,Familienbeauftragte,Telearbeit,Betriebskinderhort).

Die Ergebnisse haben im Allgemeinen ein positives Stimmungsbild ge-zeigt:- Die Bediensteten sind mit ihrem Arbeitsumfeld zufrieden.- Die zwischenmenschlichen Beziehungen wurden positiv bewertet,

die Kollegen und Kolleginnen werden als fähige Personen wahrge-nommen, es besteht ein gutes Gesprächsklima und Miteinander.

- Die leitenden Angestellten wurden positiv bewertet und als kompe-tent,höflichundzuverlässigbeschrieben.

Beiblatt AQUALITÄTSVERBESSERUNGSMASSNAHMEN FÜR DAS JAHR 2011

Projekt 1 Dreijahresplan PersonalIm Jahr 2011 wird mit der Umsetzung des dreijährigen Personalplans for-tgefahren. Der Dreijahresplan stellt ein wichtiges Planungsinstrument dar, da er eine verlässliche Ermittlung des Personalbedarfs in den einzelnen OrganisationseinheitenundsomiteineeffizientereundnachhaltigerePla-nung von Wettbewerben, Einstellungen und Versetzungen innerhalb der Stadtverwaltung ermöglicht.

Projekt 2 Aktualisierung der Info-BroschürenAb September 2011 wird es möglich sein, über entsprechende Links in den Informationsbroschüren für das Personal der Stadtverwaltung („Ve-reinbarkeit von Familie und Beruf“, „An- und Abwesenheiten“, „Mein Weg in der Gemeinde“) Vordrucke und Vorschriften zu den jeweiligen Themen-bereichen direkt aufzurufen.

Projekt 3 PraktikaAuch im Jahr 2011 bietet das Personalamt wieder Praktika für Studenten/Studentinnen in- und ausländischer Universitäten sowie für Schülerinnen undSchüleran.DurchdenhohenPraxisbezugsollendiePraktikantenundPraktikantinnen einen ersten Vorgeschmack auf die spätere Berufswelt erhalten, der ihnen letztlich die Berufswahl erleichtern wird.

Projekt 4 Elektronische PersonalakteZu den Mehrjahreszielen des Personalamtes zählt die elektronische Ver-waltung aller Personalakten; diese werden künftig in einer elektronischen Datenbank archiviert.

Projekt 5 Aktualisierung der Anlage B zur Personal- und Organisation-sordnung2011 wird die Anlage B zur Personal- und Organisationsordnung überar-beitet, die für den Dienst bei der Stadtverwaltung geforderten Studientitel werden an die Neuerungen, die mit der Universitätsreform in Kraft getre-ten sind, angepasst.

Projekt 6 Soziologisch-pädagogische/-r Mitarbeiter/-in für das Persona-lamt Das Personalamt wird 2011 durch einen soziologisch-pädagogischen Mi-tarbeiter bzw. eine soziologisch-pädagogische Mitarbeiterin verstärkt, der/die als Mediator/-in zwischen dem Personalamt und den Bediensteten bzw. den Kunden fungiert und sich um die Eingliederung der Bedienste-ten mit Behinderung und um den Ausbau und die Förderung der internen Mobilität kümmert.

Page 29: Dienstcharta Amt für Personalwesen

5756

In einigen Bereichen wurden Verbesserungen angeregt. So etwa wün-schen sich die Bediensteten:- mehr Arbeitsplatzsicherheit und ein verlässliches Arbeitsumfeld -mehrorganisatorischeFlexibilitätundbessereberuflicheEntwick-

lungsmöglichkeiten- Ausbau der Führungskompetenzen- mehr Unterstützung für neu eingestelltes Personal- Verbesserung des Zusammengehörigkeitsgefühls

Zwischen September 2007 und Februar 2008 wurde im Rahmen des Projekts „Wohlbefinden am Arbeitsplatz”, das vom Ministerium für die öffentliche Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Fakultät für Arbeitspsychologie der römischen Universität “La Sapienza” ins Leben gerufen wurde, eine neue Umfrage zum Arbeitsklima in der Stadt-verwaltung durchgeführt. Diesmal beteiligten sich 426 von insgesamt 1071 Bediensteten an der Umfrage, das sind 39,8 %. Die Umfrage hat viel Positives zu Tage gebracht. Durchschnittlich wur-dedasWohlbefindenamArbeitsplatzaufeinerSkalavon1bis4mit2,6 bewertet.

Folgende Sachverhalte wurden von den Bediensteten positiv bewer-tet:- Die eigene Tätigkeit ist von gesellschaftlicher Bedeutung.- Der zwischenmenschliche Umgang am Arbeitsplatz ist positiv, das

Verhältnis zwischen Arbeit und Freizeit ausgeglichen.- Die Bediensteten schätzen die Bemühungen der Stadtverwaltung,

durch Verbesserung der Arbeitsbedingungen positiv auf die Arbeitspro-zesse einzuwirken.

In folgenden Bereichen gibt es Verbesserungsbedarf:- Die Bediensteten wünschen sich einen besseren Austausch mit den

Vorgesetzten, insbesondere mit Blick auf die Einbeziehung in Entscheidungen und die Weiterleitung von Informationen über anste-hende strukturelle und organisatorische Veränderungen.

- Der organisatorische Aufbau wird als zu starr empfunden und bedarfeiner Überholung.

-DieBedienstetenmöchtenmehrberuflicheWertschätzungerfahren,insbesondere mit Blick auf die Karrierechancen.

Beiblatt C

VERBESSERUNG DER QUALITÄTSSTANDARDS

Das Personalamt verpflichtet sich mit der Einführung des Quali-tätsfaktors „Aktualität“, alle Rechtsquellen und Vorschriften, die über einen Link in der Dienstcharta online abgerufen werden kön-nen, vierteljährlich zu aktualisieren.

Der Qualitätsfaktor “Austausch mit den Beschäftigten” wurde ergän-zt; künftig nehmen auch die Gewerkschaften an den Fokusgruppen teil.