dienstcharta amt für demographische dienste

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Dienstcharta Amt für Demographische Dienste Amt für Demographische Dienste

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Gemeinde Bozen 2014

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Page 1: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

DienstchartaAmt für Demographische Dienste

Amt fürDemographische Dienste

Page 2: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

Erstellt vonDemographische DiensteGemeinde Bozen

Donatella Lorenzi de PretisMiriam GigliottiGraziella De BianchiClaudia Conticello

ProjektkoordinierungB.S.S. - Qualitäts- undInnovationsplanGemeinde Bozen

Cristina Pierotti

ÜbersetzungÜbersetzungsdienstGemeinde BozenDonatella TrevisanM. Maddalena Rudari

GrafikLito Calegari

FotoAlbertiPresseamt Gemeinde Bozen

DruckLito Calegari

1. Auflage: 20062. Auflage: 2009

Page 3: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

DienstchartaAmt für DemographischeDienste

1

Inhaltsverzeichnis

Vorwort des Stadtrates für Vermögen, Wohnungspolitik undDemographische Diensteund des Stadtrates für Innovation und Arbeit

1. EINLEITUNG

Die Merkmale der Dienstcharta Seite 5Die Grundsätze Seite 5

2. DIENSTE UND QUALITÄTSTANDARDS

Angebotene Dienste Seite 8Qualitätstandards Seite 9

3. BÜRGERNÄHE

Den BürgerInnen Gehör schenken Seite 22Vorschläge und Beschwerden Seite 23

4. NÜTZLICHE INFORMATIONEN

Was tun, wenn... Seite 25Adressen und Öffnungszeiten der Ämter Seite 31Weitere Informationen und nützliche Dienste Seite 34

5. GESETZESRAHMEN UND DATENBANKEN

Die Datenbanken des Amtesfür demographische Dienste Seite 37Bescheinigungen und Selbsterklärungen Seite 38Die gesetzliche Grundlage Seite 39

DATENBLÄTTER

A - Verbesserungskonzepte 2010B - Stadtplan

Page 4: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

2

VORWORT Die Dienstcharta des Amtes für demographische Dienste beschreibt den

Zweck, die Modalitäten und die Kriterien der Tätigkeit des Amtes.

In der Dienstcharta sind Rechte und Pflichten, Beteiligungsinstrumente und

Abwicklungsdauer sowie die Kontrollverfahren angegeben, die den

BürgerInnen zur Verfügung stehen.

Sie stellt somit ein nützliches Hilfsmittel dar, das uns das Leben in unserer

Stadt und die damit verknüpften bürokratischen Erledigungen erleichtert:

bei der Geburt oder Adoption eines Kindes, bei der Beantragung der

Staatsbürgerschaft oder des Wohnsitzes, bei der Eheschließung, bei den

Wahlen …

Die Qualität einer Gemeinde misst man an der Qualität ihrer demographischen

Dienste. Die Transparenz ist dabei ein grundsätzliches Prinzip, das gerade

durch die Dienstchartas zur Geltung kommt, in denen Rechte und Pflichten

der Angestellten und der DienstnutzerInnen aufgelistet werden.

Die Stadt Bozen nimmt bei den Erhebungen, die die Zufriedenheit der

BürgerInnen mit den demographischen Diensten ihrer Stadt betreffen, immer

die vordersten Plätze ein. Das heißt, dass die Qualität der Dienste hoch ist

und anerkannt wird.

Ich möchte deshalb dem Personal danken, das diese hohen Effizienzstandards

garantiert, die erst durch die Einführung der Dienstcharta überhaupt möglich

wurden.

Nur wenn Verwaltung und BürgerInnen am selben Strang ziehen, können

ein hochqualitativer Dienst und eine angemessene Kontrolle über die

Einhaltung der Qualitätsstandards gewährleistet werden.

Dieser Ansatz bietet die Möglichkeit, dass aus der Einbindung der Bevölkerung

eine echte Partizipation auf gleicher Augenhöhe erwächst.

Der Stadtrat für Vermögen, Wohnungspolitik und Demographische Dienste

Dr. Sandro Repetto

Page 5: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

Die vorliegende Neuauflage der “DIENSTCHARTA DES AMTES FÜR

DEMOGRAPHISCHE DIENSTE” stellt einen weiteren Schritt auf dem Weg

der ständigen Verbesserung der Leistungen der Gemeinde für die Bevölkerung

dar.

An der Ausarbeitung haben wie immer viele BürgerInnen und

Gemeindeangestellte mitgewirkt, denen ich für ihre wertvolle und fruchtbare

Zusammenarbeit danke.

Wir haben versucht, die neue Dienstcharta “schlanker” und verständlicher

zu gestalten: Sie soll uns allen ein Hilfsmittel sein, da wir uns alle früher

oder später an die demographischen Diensten wenden. Denn die

demographischen Ämter spielen eine zentrale Rolle in unserem Leben: Sie

registrieren die Geburten, stellen Dokumente aus, die unsere Identität oder

unsere BürgerInnenschaft bezeugen, verzeichnen die Eheschließungen,

stellen die Wahlscheine aus, halten die Verzeichnisse der im Ausland

wohnenden BürgerInnen und vieles mehr.

Kurz: Die demographischen Dienste sind unentbehrlich, auch wenn ihre

Wichtigkeit oft verkannt wird. In Wirklichkeit aber verdanken wir es auch

ihrer wenig spektakulären Tätigkeit, wenn sich unsere Gesellschaft in

ordentlicher und ziviler Weise weiterentwickelt und wächst.

Der Stadtrat für Innovation und Arbeit

Dr. Silvano Baratta

DienstchartaAmt für DemographischeDienste

3

VORWORT

Page 6: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

EINLEITUNG

Page 7: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

DienstchartaAmt für DemographischeDienste

5

EINLEITUNG

DIE MERKMALE DER DIENSTCHARTA

Die Dienstcharta beschreibt die angebotenen Dienste, dieZugangsmöglichkeiten, die Phasen der einzelnen Verwaltungsverfahren, diedafür benötigten Zeiten, die Beteiligungsmöglichkeiten, die Qualitätstandardsund die Erhebungen zur Feststellung des Zufriedenheitsgrades derDienstnutzerInnen.

DIE GRUNDSÄTZE

Die Charta des Amtes für demographische Dienste beruht auffolgenden Grundsätzen:

• Beteiligung der BürgerInnen an den Verfahren, damit sie ihr Rechtauf korrekte Nutzung des Dienstes geltend machen können.

• Gleichheit und Unparteilichkeit: Die BenutzerInnen habenAnrecht auf eine unparteiliche und auf objektive Kriterien beruhendeBehandlung.

• Kontinuität der Erbringung der Dienste und der direkten Beziehungmit den NutzerInnen.

• Transparenz: Die Verwaltungsakten sind gemäß den vom Gesetzfestgelegten Modalitäten zugänglich. Die DienstnutzerInnen haben dasRecht, die Namen der SachbearbeiterInnen und die Bearbeitungszeitender Verfahren zu erfahren.

• Effizienz und Wirksamkeit: Die demographischen Dienste verfolgendas Ziel der ständigen Verbesserung ihrer Leistungen nach denGrundsätzen der Wirtschaftlichkeit, der Effizienz und der Wirksamkeitdurch die Anwendung der jeweils besten organisatorischen undverfahrenstechnischen Lösungen.

Page 8: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

DIENSTEUNDQUALITÄT-STANDARDS

Page 9: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

DienstchartaAmt für DemographischeDienste

7

DEMOGRAPHISCHE DIENSTE

Das Amt für demographische Dienste gehört zur Abteilung fürAllgemeine Angelegenheiten und Personal und befindet sich in derVintlerstraße 16.Es umfasst folgende Dienste:

Meldeamt, Standesamt, Wahlamt, Musterung und Militäreinberufung.

Das Amt für demographische Dienste verfügt über 56 MitarbeiterInnen.

Adressen, Rufnummern und Öffnungszeiten sind ab Seite 31 im Kapitel„Nützliche Informationen“ angegeben.Die Ausstellung der meldeamtlichen Bescheinigungen, die Beglaubigungder Unterschriften und der Kopien, die Entgegennahme der Erklärungenzum Ersatz eines Notorietätsaktes sowie der Erklärungen für die Aktualisierungder Adresse werden auch von den beauftragten BeamtInnen des Meldeamtesin den 5 Bügerzentren vorgenommen, deren Adressen auf Seite 35angegeben sind.Die angebotenen Dienste mit den garantierten Qualitätstandards undanderen Informationen finden Sie gleich anschließend zu diesem Absatz.

Page 10: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

8

ANGEBOTENE DIENSTE

• Führung und Aktualisierung des Verzeichnisses der ansässigen (italienischenund ausländischen) BürgerInnen und des Verzeichnisses der im Auslandansässigen italienischen StaatsbürgerInnen (A.I.R.E);

• Führung und Aktualisierung des Verzeichnisses der zeitweiligen Bevölkerung;

• Ausstellung der Bescheinigung über den rechtmäßigen Aufenthalt undder Bescheinigung über den Daueraufenthalt für EU-BürgerInnen;

• Ausstellung und Verlängerung der Identitätskarte;

• Ausstellung der meldeamtlichen Bescheinigungen und Beglaubigungen;

• Ausstellung der Identitätskarten und der Beglaubigungen der Unterschriftim Haus oder in den Pflegeeinrichtungen (für BürgerInnen mit schwerenGehbehinderungen);

• Beratung der NutzerInnen.

• Erfassung, Archivierung, Aufbewahrung und Aktualisierung allerPersonenstandsurkunden;

• Beratung der NutzerInnen und Überprüfung der Unterlagen bzgl.Personenstand;

• Ausstellung von Auszügen, Personenstandsbescheinigungen undoriginalgetreuen Abschriften der Urkunden.

• Ermittlung, Erstellung und Aktualisierung der Musterungslisten;

• Eintragung und Unterzeichnung der Entlassungsscheine.

• Führung und Aktualisierung der WählerInnenverzeichnisse;

• Organisation, Koordinierung, Beratung und Überprüfung derWahltätigkeiten;

• Domizilstimmabgabe in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.

MELDEAMT

STANDESAMT

MUSTERUNGUND

MILITÄREIN-BERUFUNG

WAHLAMT

Page 11: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

DienstchartaAmt für DemographischeDienste

9

QUALITÄTSSTANDARDSDas Amt für demographische Dienste verfolgt das Ziel der ständigenVerbesserung seiner Dienste. Aus diesem Grund wurden Qualitätsstandardsfestgelegt, anhand derer die BürgerInnen das vom Amt garantierteQualitätsniveau für die Erbringung der Dienste überprüfen können.Die Qualitätsstandards sind in eigenen Tabellen aufgelistet: Jede Person, dieunsere Dienste in Anspruch nimmt, kann somit gleich feststellen, ob dieeingegangen Verpflichtungen auch wirklich eingehalten werden.Im Falle der Nichteinhaltung der in der Tabelle enthaltenen Angaben kanner/sie Beschwerde einreichen und eine Entschädigung in folgenden Formenerhalten:• CD-ROM, Buch oder Katalog der Ausstellungen oder der Veranstaltungen,

welche im Archiv der Initiativen der Gemeinde zur Verfügung stehenoder

• 1 Eintrittskarte für eine Theateraufführung oder eine Kulturveranstaltung,die von der Gemeinde organisiert wird (Tanzsommer Bozen, Dichtungin Bozen usw.).

MELDEAMT 1. Stock - MeldeamtSchalter 2-3-4

Identitätskarte(Gültigkeit: 10 Jahre)KostenEuro 5,42

30Minuten

- 3 gleiche und aktuellePassfotos aufFotopapier(mit hellemHintergrund und ohneKopfbedeckung, mitklar erkenntlichenGesichtszügen);

- verfallene Identitätskarte oder max. 180Tage vor Ablauf derselben;

- bei Beschädigung: beschädigteIdentitätskarte;

- bei Diebstahl oder Verlust: die bei denzuständigen Behörden eingereichteAnzeige und einen gleichwertigenPersonalausweis oder zwei Zeugen mitgültigem Personalausweis.

BeiBeschädigung,Verlust oderDiebstahl der gültigenIdentitätskarte kostetdie NeuausstellungEuro 10,58.

Jasofortbeim Schalter

Verlängerung derGültigkeit derIdentitätskartekostenlos

- die Identitätskarte (nur wenn sie nachdem 26.06.2008 verfallen ist).

sofortbeim Schalter

IdentitätskartefürMinderjährigezwischen 15 und18 Jahren

sofortbeim Schalter

- 3 gleiche Passfotos wie obenbeschrieben.

Es ist die Anwesenheit des/rMinderjährigen sowie der beiden Elternteilemit gültigem Personalausweis oder von nureinem Elternteil mit schriftlicher Einwilligungdes anderen Elternteils und einer Kopieseines Personalausweises erforderlich.

Ja30Minuten

Tätigkeit/Produkt

MaximaleWartezeitbeimSchalter/Amt

MaximaleBearbeitungszeit

NotwendigeDokumente Anmerkungen

Entschädigung

Page 12: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

10

MELDEAMT 1. Stock - MeldeamtSchalter 5-6

VerlegungdesWohnsitzes(aus eineranderenGemeinde oderaus demAusland)

40Minuten

Max.90 TageAußer beibesonderemErmittlungsbedarf

- Personalausweis;- Steuernummer;- Führerschein und

Fahrzeugbüchlein;- für EU-BürgerInnen:

falls von einer anderenGemeinde kommend,Bescheinigung über denrechtmäßigen Aufenthalt;

- für AusländerInnen: Aufenthaltserlaubnis/Aufenthaltsbescheinigung.

Die Frist für diemeldeamtlicheEinschreibungkann sich gemäß derStreichungsfrist derHerkunftsgemeindeändern; auf jeden Fallbeginnt die Laufzeitder Einschreibung abVorlage des Gesuchs.

Nein

MELDEAMT 1. Stock - MeldeamtSchalter 7

MeldeamtlicheÄnderungen

20Minuten

- Unterlagen, diedie beantragtenÄnderungenbestätigen.

Ja

Ausstellung derBescheinigungüber dieRechtmäßigkeitdes Aufenthalts fürEU-BürgerInnen

40Minuten

30 Tage - Der Vordruck für die Anfrage, inwelchem die notwendigenDokumente angeführt sind, ist beiden Schaltern 5 und 6 desMeldeamtes oder auf der Webseiteder Gemeinde Bozenwww. gemeinde.bozen.it erhältlich.

Ja

- Der Vordruck für die Anfrage, inwelchem die notwendigenDokumente angeführt sind, ist beiden Schaltern 5 und 6 desMeldeamtes oder auf der Webseiteder Gemeinde Bozenwww. gemeinde.bozen.it erhältlich.

Ja

3 Tage

Bescheinigungüber denDaueraufenthaltfür bereits ansässigeEU-BürgerInnen

40Minuten

30 Tage

Tätigkeit/Produkt

MaximaleWartezeitbeimSchalter/Amt

MaximaleBearbeitungszeit

NotwendigeDokumente Anmerkungen

Entschädigung

Tätigkeit/Produkt

MaximaleWartezeitbeimSchalter/Amt

MaximaleBearbeitungszeit

NotwendigeDokumente Anmerkungen

Entschädigung

Page 13: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

DienstchartaAmt für DemographischeDienste

11

MELDEAMT 1. Stock - MeldeamtSchalter 8-9

MeldeamtlicheBescheinigung

20Minuten

Sofortbeim Schalter

- Personalausweis;- begründete Anfrage.

Ja

Ja

JaBeglaubigung nurzwecks Ausstellungvon persönlichenDokumenten

JaErklärungüber denständigen Wohnortin der Gemeinde(nur für Nicht-EU-BürgerInnen)Art. 7, D.P.R Nr. 223/1989

- Personalausweis;- erneuerte

Aufenthaltserlaubnis/Aufenthaltsbescheinigung.

MELDEAMT 1. Stock - MeldeamtSchalter 10-11

Adressenänderung90 Tageaußer beibesonderemErmittlungsbedarf

- Personalausweis;- Führerschein und

Fahrzeugbüchlein;- für AusländerInnen:

Aufenthaltserlaubnis/Aufenthalts-bescheinigung.

NeinWichtig:Unterlagenvorweisen, aus denendie Haus- undWohnungsnummerhervorgehen.Die Änderung gilt abVorlage des Gesuchs.

- Personalausweis. Das Gesuch für diemeldeamtlicheEintragung muss beider neuenWohnsitzgemeindeeingereicht werden.Unser Schalter liefert nurAuskünfte über dasUmsiedlungsverfahren!

Ja

Beglaubigungenvon Kopien undUnterschriften

BeglaubigungvonLichtbildern

20Minuten

Sofortbeim Schalter

20Minuten

Sofortbeim Schalter

20Minuten

Sofortbeim Schalter

- Personalausweis.

Für die Beglaubigung der Kopien ist die Vorlagedes Originaldokuments erforderlich. Für dieBeglaubigung der Unterschriften muss dieUnterschrift in Anwesenheit des/der zuständigenBeamten/Beamtin geleistet werden.

- Personalausweis,Passfoto und diebetroffene Person.

30Minuten

30Minuten

Umsiedlungin eineandereGemeinde

20 Tageaußer beibesonderemErmittlungsbedarf

Tätigkeit/Produkt

MaximaleWartezeitbeimSchalter/Amt

MaximaleBearbeitungszeit

NotwendigeDokumente Anmerkungen

Entschädigung

Tätigkeit/Produkt

MaximaleWartezeitbeimSchalter/Amt

MaximaleBearbeitungszeit

NotwendigeDokumente Anmerkungen

Entschädigung

Page 14: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

Auswanderung insAusland von Unions-und ausländischenBürgerInnen(obligatorische Meldung)

20Minuten

20 Tageaußer beibesonderemErmittlungsbedarf

- Personalausweis;- für AusländerInnen:

Aufenthaltserlaubnis/ Aufenthaltsbescheinigung.

Die Erklärung derAuswanderung insAusland muss von derbetroffenen Person innerhalbvon 90 Tagen beim zuständigenKonsulat eingereicht werden.Das Verfahren wird ausgesetzt,bis das Konsulat der Gemeindedie entsprechendeKonsulatsurkunde zuschickt.

Fall 1BeimMeldeamt derWohnsitzgemeindein Italien(fakultative Meldung)

20Minuten

20 Tageaußer beibesonderemErmittlungsbedarf

- Personalausweis.

Nein

Nein

Die Erklärung derAuswanderung insAusland muss von derbetroffenen Person innerhalbvon 90 Tagen beim zuständigenKonsulat eingereicht werden.Das Verfahren wird ausgesetzt,bis das Konsulat der Gemeindedie entsprechendeKonsulatsurkunde zuschickt.

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SEKRETARIATDEMOGRAPHISCHEDIENSTE

Erdgeschoss - Zimmer 0.01

Ersatzerklärungendes Notorietätsaktes

20Minuten

SofortbeimSchalter

- gültiger Personalausweis;- Erklärungen über Umstände,

Tatsachen undEigenschaften, über welchedie Betroffenen direkteKenntnis haben.

Ja

JaHistorischemeldeamtlicheBescheinigungen

20Minuten

Max7 Tage

- Personalausweis;- begründeter Antrag.

20 Tageaußer beibesonderemErmittlungsbedarf

MELDEAMT 1. Stock - MeldeamtSchalter 10-11

Eintragung indas A.I.R.E.-Verzeichnis

Fall 2Beim eigenen Konsulat(obligatorische Meldung)

Die Eintragung ins A.I.R.E.- Verzeichnis erfolgt nur, wenn der Aufenthalt im Ausland mehrals 12 Monate dauert. Für SaisonsarbeiterInnenn oder staatliche Stammrollenangestellte,die im Ausland ihren Dienst verrichten, ist die Eintragung nicht zulässig.

Tätigkeit/Produkt

MaximaleWartezeitbeimSchalter/Amt

MaximaleBearbeitungszeit

NotwendigeDokumente Anmerkungen

Entschädigung

Tätigkeit/Produkt

MaximaleWartezeitbeimSchalter/Amt

MaximaleBearbeitungszeit

NotwendigeDokumente Anmerkungen

Entschädigung

Page 15: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

DienstchartaAmt für DemographischeDienste

13

STANDESAMT 1. Stock - Zimmer 1.02Todesfälle

Meldung vonTodesfällen inder Gemeinde Bozenund darauf folgendeAusstellung derBestattungserlaubnis

- Todesfeststellung;- Todesbestätigung;- Todeserklärung;- Istat-Tabelle.

Sofort Max10/20Minuten

Nein

STANDESAMT 1. Stock - Zimmer 1.03Geburten und Staatsbürgerschaft

Geburtsurkunde - Geburtsbescheinigung;- Personalausweis.

SofortMax15Minuten Die Meldung muss innerhalb von 10 Tagen

nach der Geburt übermittelt werden.

Nein

- Identitätskarte odergleichwertigerPersonalausweis.

SofortTerminvereinbarungnötig

1. Phase:persönlicheAnmeldung derbetroffenen Personenfür die Vereinbarung desTermins zur Unterzeichnungder Urkundemax. 15 Minuten2. Phase:Unterzeichnung der Urkundemax. 15 Minuten

- Identitätskarte odergleichwertigerPersonalausweis;

- Auszüge aus dem Geburtenregistervon beiden Eltern mit Mutter- undVaterschaftsangabe;

- Ärztliche Bescheinigung über dieSchwangerschaftswoche.

- Identitätskarte oder gleichwertigerPersonalausweis.

SofortTerminvereinbarungnötig

1. Phase:persönlicheAnmeldung derbetroffenen Personenfür die Vereinbarung desTermins zur Unterzeichnungder Urkundemax. 15 Minuten2. Phase:Unterzeichnung der Urkundemax. 15 Minuten

Anerkennungvor der Geburtgemäß Art. 44D.P.R. 396/2000

Nein

Nein

AbänderungenvonGeburtsurkundengemäß Art. 98D.P.R. 396/2000

- Die notwendigenDokumente hängen vonder Art der beantragtenAbänderung ab und werdenvom Amt eingeholt.

Max15Minuten

Max30 Tage

Ja

AnerkennungdesnichtehelichenKindes

Tätigkeit/Produkt

MaximaleWartezeitbeimSchalter/Amt

MaximaleBearbeitungszeit

NotwendigeDokumente

Entschädigung

Tätigkeit/Produkt

MaximaleWartezeitbeimSchalter/Amt

MaximaleBearbeitungszeit

NotwendigeDokumenteAnmerkungen

Entschädigung

Page 16: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

14

Nein

Ja

Eintragung desDekrets für dieNamensänderung

- Identitätskarte odergleichwertigerPersonalausweis;

- Dekret der Namensänderung, dasvom Regierungskommissariatausgestellt wurde.

Max15Minuten

Terminverein-barungnötig

Wahl dergenauen Angabedes eigenenVornamensgemäß Art. 36D.P.R. 396/2000

- Identitätskarte odergleichwertigerPersonalausweis.

Max15Minuten

Max30 Tage

Nein

Die Staatsbürgerschaftsbescheinigungkann erst 3 Tage nach der Vereidigungausgestellt werden.

Urteil für diegerichtlicheAn- oderAberkennungund fürGeschlechtsumwandlung

- Identitätskarte odergleichwertigerPersonalausweis;

- Urteil.

Max15Minuten

Max30 Tage

Vereidigungund Eintragungdes Dekrets fürdie Vergabe deritalienischenStaatsbürgerschaft

- Personalausweis;- 1 Stempelmarke

zu 14,62 Euro.

AufEinladung

Max10Minuten

Nein

Eheaufgebot(1. Phase)

15Minuten

- Personalausweise der Ehepartner und sofortige

Vereinbarung des Termins für dieUnterzeichnung des Eheaufgebots,außer wenn die Unterlagen andererGemeinden von Amts wegeneingeholt werden müssen.Ausländische BürgerInnenbenötigen das„Ehefähigkeitzeugnis“ derentsprechenden diplomatischenBehörde in Italien sowie dieAufenthaltsgenehmigung oder einegleichwertige Bescheinigung, dieden Aufenthalt in Italien ermächtigt.

NeinSofortbeim Amtgegen Vorlage dernotwendigenUnterlagen

STANDESAMT 1. Stock - Zimmer 1.03Geburten und Staatsbürgerschaft

STANDESAMT 1. Stock - Zimmer 1.05Trauungen

Tätigkeit/Produkt

MaximaleWartezeitbeimSchalter/Amt

MaximaleBearbeitungszeit

NotwendigeDokumente

Anmerkungen

Entschädigung

Tätigkeit/Produkt

MaximaleWartezeitbeimSchalter/Amt

MaximaleBearbeitungszeit

NotwendigeDokumente

Entschädigung

Page 17: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

UnterzeichnungdesEheaufgebots(2. Phase)

NeinTerminverein-barung nötig

- Personalausweise undSteuernummer der

Ehepartner; 1 Stempelmarke zu14,62 Euro, wenn beide Ehepartnerin Bozen ansässig sind, oder 2Stempelmarken zu 14,62 Euro,wenn sie in zwei verschiedenenGemeinden ansässig sind.

Max30Minuten

Innerhalb von 180 Tagennach Ablauf der gesetzlichvorgeschriebenenVeröffentlichungsdauer

- Keine. Nein

DienstchartaAmt für DemographischeDienste

15

Ausstellung desEhefähigkeits-zeugnisses fürdie kirchlicheEheschließung

Max10 minuti

- Keine. Neinnach Ablauf der gesetzlichvorgeschriebenenVeröffentlichungsdauer(11 Tage)

- Die notwendigenDokumente hängen von derArt der beantragtenAbänderung ab und werdenvom Amt eingeholt.

innerhalb von 5Tagen ab Erhalt

Ja

Max15 minuti

Max30 Tage

Max15Minuten

Max 15Minuten

- Personalausweis derEhepartner (sowohl für dieTerminvereinbarung als auchfür die Unterzeichnung derUrkunde).

Ja

Nein

für die Vereinbarung des Termins beim Amt(nicht telefonisch). Der Termin wirdinnerhalb von 10 Tagen festgelegt.

Eintragung derkirchlichenEheschließung in Bozen

STANDESAMT Erdgeschoss - Zimmer 0.05Standesamtliche Bescheinigungen

Geburts-, Trau-undTodesbescheinigungund/oder Auszüge aus demGeburten-, Trauungs- undTotenregister

- Identitätskarte odergleichwertiger Personalausweisoder unterschriebene Vollmacht derbetroffenen Person mit beigelegterKopie ihres Personalausweises undBegründung der Anfrage.

NeinSofortbeimSchalter

Max20 Minuten

STANDESAMT 1. Stock - Zimmer 1.05Trauungen

Versöhnungder Ehegattengemäß Art. 63,Abs. 1, Buchs. g),D.P.R. 396/2000

AbänderungderTrauungsurkundegemäß Art. 98D.P.R. 396/2000

StandesamtlicheEheschließung

Tätigkeit/Produkt

MaximaleWartezeitbeimSchalter/Amt

MaximaleBearbeitungszeit

NotwendigeDokumente Anmerkungen

Entschädigung

Tätigkeit/Produkt

MaximaleWartezeitbeimSchalter/Amt

MaximaleBearbeitungszeit

NotwendigeDokumente Anmerkungen

Entschädigung

außer für Ehepartner auszwei verschiedenen Gemeinden.

Page 18: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

VollinhaltlicheKopie derGeburtsurkunde,Trau- undTotenurkunde

Nein

Max 1 Tagfür die Übermittlungan das Versandbüroder Gemeinde.

- Identitätskarte odergleichwertiger Personalausweis;

- oder unterschriebene Vollmacht derbetroffenen Person mit beigelegterKopie ihres Personalausweises undBegründung der Anfrage.

SofortbeimSchalter

Max20Minuten

- Schriftliche und begründeteAnfrage;

- Identitätskarte oder gleichwertigerPersonalausweis.

NeinAusstellung und Übermittlungper Fax oder per Post vonBescheinigungen und/oderAuszügen

16

Geburtsurkunde für dieAusreise vonMinderjährigenunter 15 Jahren

- 2 Passfotos der/des Minderjährigen- Die Bescheinigung muss von einem

Elternteil oder von der Person, die die elterlicheGewalt über den Minderjährigen/dieMinderjährige ausübt, beantragt werden. Der/DieMinderjährige muss anwesend sein.

- Für die Ausreise muss die Bescheinigung von derPolizeidirektion (Quästur) beglaubigt werden.

- Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 5 Jahrenund verfällt jedenfalls mit Vollendung des 15.Lebensjahres.

SofortbeimSchalter

Max20Minuten

Nein

MUSTERUNG UNDMILITÄREINBERUFUNG Erdgeschoss - Zimmer 0.04

AushändigungdesEntlassungsscheins

- Identitätskarte odergleichwertigerPersonalausweis;

- Einladungsbrief.

SofortAufEinladung

Es wirdempfohlen, aufdie Einladung desAmtes zu warten odersich im Voraus mit demAmt in Verbindung zusetzen.

- Identitätskarte odergleichwertiger Personalausweis;

- Entlassungsschein.

SofortMax10Minuten

Nein

- Identitätskarte odergleichwertiger Personalausweis;

- Einladungsbrief und die darinbeantragte Dokumentation.

SofortAufEinladungdes Amtes

- Identitätskarte odergleichwertiger Personalausweis;

- Einladungsbrief.

SofortAufEinladungdes Amtes

Nein

Nein

Nein

AktualisierungdesVerzeichnisses

STANDESAMT Erdgeschoss - Zimmer 0.05Standesamtliche Bescheinigungen

Eintragung undUnterzeichnungdes schon erhaltenenEntlassungsscheins

Aushändigung derUntauglichkeits-erklärung

Tätigkeit/Produkt

MaximaleWartezeitbeimSchalter/Amt

MaximaleBearbeitungszeit

NotwendigeDokumente Anmerkungen

Entschädigung

Tätigkeit/Produkt

MaximaleWartezeitbeimSchalter/Amt

MaximaleBearbeitungszeit

NotwendigeDokumente Anmerkungen

Entschädigung

Page 19: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

DienstchartaAmt für DemographischeDienste

17

Nein- Identitätskarte odergleichwertigerPersonalausweis.

30bis 60Tage

Max10Minuten

- Identitätskarte odergleichwertigerPersonalausweis.

Max10Minuten

Nein

Musterungs-ergebnis(Sichtvermerk desMusterungsausschussesin Padua inbegriffen)

WAHLAMT Erdgeschoss - Zimmer 0.09

Eintragungin dasVerzeichnisderStimmzählerInnen

- Personalausweis;- Gesuchsformular

(beim Amt oder imInternet unterwww.gemeinde.bozen.it„Dienste“ - „aktiveTeilnahme amöffentlichen Leben“erhältlich).

Das ausgefüllteGesuchsformularkann auch per Post oderFax mit beigelegter Kopie einesPersonalausweises geschicktwerden.Die Gesuche müsseninnerhalb November jedenJahres eingereicht werden;Das Verzeichnis derStimmzählerInnen wirdinnerhalb 15. Januar jedenJahres aktualisiert.

Innerhalb15. JanuarjedenJahres

Max10Minuten

Ja

Eintragungin dasVerzeichnisder Wahlspren-gelvorsitzenden

- Personalausweis;- Gesuchsformular

(beim Amt oder imInternet unterwww.gemeinde.bozen.it„Dienste“ - „aktiveTeilnahme amöffentlichen Leben“erhältlich).

Das ausgefüllteGesuchsformularkann auch per Postoder per Fax mit beigelegterKopie einesPersonalausweises geschicktwerden.Die Gesuche müsseninnerhalb Oktober jedenJahres eingereicht werden.Das Verzeichnis derWahlsprengelvorsitzendenwird jedes Jahraktualisiert.

InnerhalbFebruarjedenJahres

Max10Minuten

Ja

Aushändigungdes von denGemeindebotennicht zugestelltenWahlausweises

- Die vom Zustellungsbotenausgestellte Einladungskarte;

- Personalausweis;- Allfälliger vorheriger

Wahlausweis einer anderenGemeinde.

SofortimWahlamt

Max10Minuten

Nein

MUSTERUNG UNDMILITÄREINBERUFUNG Erdgeschoss - Zimmer 0.04

Gesuch umBescheinigungüber die Eintragungin die Musterungsliste

Tätigkeit/Produkt

MaximaleWartezeitbeimSchalter/Amt

MaximaleBearbeitungszeit

NotwendigeDokumente Anmerkungen

Entschädigung

Tätigkeit/Produkt

MaximaleWartezeitbeimSchalter/Amt

MaximaleBearbeitungszeit

NotwendigeDokumente Anmerkungen

Entschädigung

Page 20: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

Gesuch umAusstellungeines DuplikatsdesWahlausweises

- Personalausweis;- Ersatzerklärung des Notorietätsaktes

für Diebstahl, Verlust oder Beschädigungdes Wahlausweises (Gesuchsformularverfügbar beim Amt oder im Internet unterwww.gemeinde.bozen.it, „Dienste“ -„aktive Teilnahme am öffentlichen Leben“).

SofortMax10Minuten

Gesuch umAusstellungeines Duplikatsder selbstklebendenEtikette für die Aktualisierung dermeldeamtlichen Daten des Wahlausweises

- Personalausweis.SofortMax10Minuten

Bescheinigungüber dieEintragung indie WählerInnenlisten

- Personalausweis.Max10Minuten

Max1 Tag

Nein

Nein

Ja

18

WAHLAMT Erdgeschoss - Zimmer 0.09

Tätigkeit/Produkt

MaximaleWartezeitbeimSchalter/Amt

MaximaleBearbeitungszeit

NotwendigeDokumente Anmerkungen

Entschädigung

Page 21: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

DienstchartaAmt für DemographischeDienste

19(*) Der Wert bezieht sich sowohl auf die von den verschiedenen Ämtern abgewickelten Verfahren als auch auf telefonische Kontakte mit den NutzerInnen.

QUALITÄTSFAKTOREN

Qualitätsfaktoren Indikatoren Standards

Kontaktmöglichkeitmit dem Meldeamt

Kontaktmöglichkeitmit dem Dienst für dieIdentitätskarten

Kontaktmöglichkeitmit dem Standesamt

Kontaktmöglichkeitmit dem Amt fürMusterung undMilitäreinberufung

Kontaktmöglichkeitmit dem Wahlamt

TelefonischeKontaktmöglichkeitmit dem Amt fürdemographische Dienste

AndereKontaktmöglichkeitmit dem Amt fürdemographische Dienste

Nutzerinnen- undNutzeraufkommenDemographische Dienste

Orientierung undEmpfang

Genauigkeit undZuverlässigkeit

Pünktlichkeit desDienstes

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Erreichbarkeit der Angestellten

Telematischer Dienst des Amtes(elektronische Post)Anzahl der E-Mail-Adressen:

Durchschnittliche Anzahl vonNutzerInnen pro Tag(bei durchschn. 277 Arbeitstagen pro Jahr)

DienstnutzerInnen pro Jahr (*)

Verteilung von Fragebögen zurFeststellung desZufriedenheitsgrads unter denNutzerInnen und Auswirkung aufden Dienst.

Erhebung City Monitor(Untersuchung über die Leistungsfähigkeitund die Wirkung der von den Gemeindenangebotenen Dienste auf nationaler Ebene).

Anzahl der eingetroffenenBeschwerden

Zeit für die Antwort ab Erhalt einerBeschwerde

22,5Stunden pro Woche

26Stunden pro Woche

26Stunden pro Woche

22,5Stunden pro Woche

22,5Stunden pro Woche

38Stunden pro Woche

15

450

124.650

Ja

90,4%

11

8 Tage

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3 BÜRGERNÄHE

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DienstchartaAmt für DemographischeDienste

DIE BEZIEHUNGEN ZU DEN BÜRGERINNENUND BÜRGERN

Die Empfangshalle des Meldeamtes wurde gänzlich renoviert, um einebessere Funktionsfähigkeit der Schalter zu gewährleisten und gleichzeitigdie Privatsphäre der DienstnutzerInnen bestmöglich zu schützen.

Die einzelnen Schalter sind sofort an ihrer Kennzahl und Farbe erkenntlich,und ein Bildschirm zeigt an, welche Nummer gerade an der Reihe ist. DieDienstnutzerInnen können die eventuell anfallende Wartezeit in einemeigenen Wartesaal verbringen, wo zusätzlich zum genannten Bildschirmauch eine Sprechanlage die jeweilige Nummer rechtzeitig aufruft.

Am zweisprachigen Wartenummern-Automat, der eine Übersicht allerangebotetenen Dienste enthält, scheint beim Ziehen der eigenen Nummerauf, welche Nummer gerade an der Reihe ist.

Um den Zugang zum Dienst zu erleichtern wurde zudem die alte Tür, diesehr groß und schwer ist, mit einem automatischen Öffnungssystemausgestattet.

Auch die Sicherheitssysteme wurden durch den Einbau einer modernenVideoüberwachungsanlage mit externen und internen Kameras im Einklangmit den Vorgaben in Sachen Arbeitsschutz und Privacy verstärkt.

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DEN BÜRGERiNNEN GEHÖR SCHENKEN

Die Aufmerksamkeit gegenüber den Anliegen der BürgerInnen, welche dieDienstleistungen der Gemeindeverwaltung in Anspruch nehmen, ist inAnlehnung an die Richtlinie des Ministers für Öffentliche Ämter vom24.3.2004 «Erhebung der von den BürgerInnen empfundenen Qualität»eines der Hauptziele der Verwaltung.

Das Amt für demographische Dienste führt auf Hinweis der BürgerInnenBewertungen und Überprüfungen durch und nimmt bei der täglichenDurchführung seiner Arbeit Ratschläge und Anregungen entgegen, die dieNutzerInnen direkt einbringen oder auch indirekt durch ihre Verhaltensweiseausdrücken, und die auf nicht eingehaltene Qualitätsverpflichtungen derDienste oder auf eine mangelnde Koordinierung mit anderen Körperschaftenund/oder Ämtern hinweisen.

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DienstchartaAmt für DemographischeDienste

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VORSCHLÄGE UND BESCHWERDEN

Die Beschwerden müssen schriftlich verfasst werden und alle Angabenenthalten, die zur Überprüfung des Sachverhalts dienen. Sie müssen die Artdes Verfahrens, die festgestellte Verletzung, das Verhalten des Personals(mit Angabe des Namens) und die Personalien des/der Unterfertigtenbeinhalten.

Entsprechende Formulare stehen im Amt für demographische Dienste zurVerfügung. Beschwerden können auch an die Bürgerzentren und an denBürgerschalter (Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit) im Erdgeschossdes Gemeindesitzes in der Gumergasse oder per E-Mail an den «Schalterfür Beschwerden und Tipps» auf den Internetseiten der Gemeindewww.gemeinde.bozen.it weitergeleitet werden. Binnen 8 Tagen mussdas Amt schriftlich zur vorgebrachten Beschwerde Stellung nehmen. ImFalle von besonderen Anfragen, die einer eingehenden Analyse bedürfen,werden der betreffenden Person binnen 8 Tagen schriftlich die Gründemitgeteilt, warum die Behandlung seines/ihres Antrages mehr Zeit in Anspruchnimmt.

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NÜTZLICHEINFORMATIONEN

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DienstchartaAmt für DemographischeDienste

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NÜTZLICHE INFORMATIONEN

WAS TUN, WENN ...

In diesem Abschnitt werden einige kurze Antworten auf häufig gestellteFragen gegeben.

Trauungen:

Wie viele Zeugen sind fürdie standesamtlicheHochzeit nötig?Können die ZeugInnenauch Verwandte sein?

Ich möchte nach derstandesamtlichenEheschließung kirchlichheiraten. Was muss ichtun?

An welchen Tagen kannich heiraten?

Wo wird diestandesamtliche Ehegeschlossen?

Was muss ich für dieEheschließung bezahlen?

PERSONENSTANDFragen

• Nötig ist ein volljähriger Zeuge odereine volljährige Zeugin für jedenEhepartner; die ZeugInnen können auchVerwandte oder AusländerInnen sein,unter der Bedingung, dass er/sie dieitalienische oder deutsche Sprachesprechen und verstehen.

• Wenden Sie sich an Ihren Pfarrer, derIhnen das kirchliche Verfahren erklärenwird. Auf jeden Fall hat bereits diestandesamtl iche Eheschl ießungvollständige zivilrechtliche Wirkung.

• Von Montag bis Samstag, während derÖffnungszeiten des Amtes.

• Im Gemeindesitz am Rathausplatz, imStadtratssaal (nur am Samstag), imRoten Saal (von Montag bis Freitag)oder im Saal des alten Rathauses,Laubengasse 30 (siehe Seite 3).

• Nichts, außer wenn die Ehepartner imSaal des alten Rathauses in derLaubengasse 30 heiraten wollen. DieKosten für die Nutzung des Saalsbetragen 155,00 Euro.

Antworten

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Archiv des Standesamtes:

Wie viel kosten dieBescheinigungen desStandesamtes?

Kann ich auch die Zeitder Geburt erfahren,wenn ich um denGeburtsschein ansuche?

Fragen

• Nichts, sie sind stempelsteuerfrei.

• Ja, wenn der Antrag von der direktbetroffenen Person gestellt wird.

Antworten

Geburten:

Bis wann muss ich dieGeburt melden undwelche Dokumente mussich mitbringen?

Ich bin nicht verheiratet.Was muss ich tun, um dieGeburt zu melden?

Wie kann ich mein Kindvom Vater anerkennenlassen?

• Um die Geburt zu melden, muss dieGeburtsbescheinigung der Hebammeund der Personalausweis der/desErklärenden innerhalb von 10 Tagen abGeburtsdatum beim Standesamt derGeburts- oder der Wohnsitzgemeindeeines der beiden Elternteile vorgelegtwerden. Als Alternative können dieselbenDokumente innerhalb von 3 Tagen nachder Geburt bei der Sanitätsdirektion desKrankenhauses vorgelegt werden, indem sich die Mutter und dasneugeborene Kind befinden.

• Wenn die Eltern nicht verheiratet sind,kann die Meldung gemeinsam durchbeide Eltern (in diesem Fall nimmt dasKind den Zunamen des Vaters an) odernur durch die Mutter (in diesem Fallnimmt das Kind den Zunamen derMutter an) erfolgen.

• Die Eltern melden sich gemeinsam beimStandesamt irgendeiner italienischenGemeinde, um die Anerkennung zuerklären.

Todesfälle:

Wie kann ich dieTodesbescheinigungerhalten, wenn eine inBozen ansässige Personim Ausland gestorben ist?

• Die Todesbescheinigung wird vomitalienischen Konsulat des Landes, indem die Person gestorben ist,ausgestellt.

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DienstchartaAmt für DemographischeDienste

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Wie kann ich dieTodesbescheinigungerhalten, wenn eine inBozen ansässige Person ineiner anderen italienischenGemeinde gestorben ist?

Wie vieleTodesbescheinigungen sindnötig?

• Die Ausstellung der Todesbescheinigungerfolgt sofort in der Gemeinde, in derdie Person gestorben ist. Für den Erhaltdurch die Gemeinde Bozen können biszu 10-15 Tagen erforderlich sein.

• Die Anzahl hängt von der Familien- undVermögenslage der verstorbenen Personab.

Staatsbürgerschaft:

Was sind die Voraus-setzungen für dieVerleihung der Staats-bürgerschaft?

Welche Dokumente mussich vorlegen und womuss ich den Antrageinreichen?

Was muss ich nach Erhaltdes Dekrets für dieVerleihung der Staats-bürgerschaft tun?

Erhalten auch meineKinder die italienischeStaatsbürgerschaft,wenn ich sie erhalte?

• 10 Jahre Ansässigkeit in Italien für Nicht-EU-BürgerInnen;

• 4 Jahre Ansässigkeit in Italien für EU-BürgerInnen;

• 2 Jahre Ansässigkeit und 6 Monate Ehemit e inem/e iner i ta l ien i schenStaatsbürgerIn sowohl für EU- als auchfür Nicht-EU-BürgerInnen. Haben dieE h e p a r t n e r n a t ü r l i c h e o d e rAdoptivkinder, wird die Frist halbiert.

• D e r A n t r a g m u s s d e mRegierungskommissariat für dieAutonome Provinz Bozen mitbeigelegter Geburtsurkunde inOriginalausfertigung und (nur für Nicht-E U - B ü r g e r I n n e n ) d e m v o mHerkun f t s s t aa t au sges te l l t enStrafauszug (beide ordnungsgemäß vonder örtlichen italienischen Botschaftübersetzt und beglaubigt) zugestelltwerden.

• Auf die Einladung des Standesamtes(Bereich Staatsbürgerschaft) warten unddann den Eid ablegen.

• Nur die minderjährigen Kinder, die beidem Elternteil leben, dem dieStaatsbürgerschaft verliehen wird.

Fragen Antworten

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Musterung und Militäreinberufung:

Kann ich eine Kopie desEntlassungsscheinserhalten?

Ich habe keinen Ent-lassungsschein (oder ichhabe die Untauglichkeits-erklärung verloren), aberich brauche eine Urkundefür die Bestätigung derregulären Position hin-sichtlich der Wehrdienst-pflicht. Was muss ich tun?

Kann ich auf den Status alsWehrdienstverweigererverzichten?

Wo finde ich die Aus-schreibungen der Wettbe-werbe für die Einberufungzum Militärdienst?

Fragen

• Nein, den Entlassungsschein gibt es nurin einer einzigen Ausfertigung. Mankann nur eine Kopie des Matrikelblatteserhalten. Der diesbezügliche Antragwird beim Amt des Wehrbezirks in derDrususallee Nr. 20 gestellt.

• Das Musterungsamt kann eineBescheinigung (beglaubigt vomMusterungskommissar des WehrbezirksPadua) erstellen, die das Ergebnis derUntersuchung (nur für die als untauglichoder zeitweise untauglich erklärtenPersonen) bestätigt.

• Es kann nur darauf verzichtet werden,wenn 5 Jahre ab Ausstellung desunbegrenzten Entlassungsscheinsverstrichen sind. Der Vordruck für dasGesuch ist im Amt erhältlich oder kannvon der Webseite www.serviziocivile.it(notizie – art. 39) heruntergeladenwerden.

• Beim Wehrbezirk der Gemeinde Paduaoder im Amtsblatt.

Antworten

Meldeamt:

Kann ich eine Wohnsitz-oderFamilienstandsbescheinigung per Fax oder perE-Mail beantragen?

• Ja, aber zum Zwecke der Anwendungder Bes t immungen über d ieStempelsteuer muss auch der Grundgenannt werden, weshalb dieBescheinigung beantragt wird.

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DienstchartaAmt für DemographischeDienste

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Ich bin gehbehindert.Wie kann ich dieIdentitätskarte erhalten?

Wahlamt:

Wieso bin ich bei denGemeindewahlen (undLandtagswahlen) nichtwahlberechtigt, auchwenn ich in Bozenansässig bin?

Ich habe meinenWohnsitz nach Bozenverlegt.Was muss ich tun, um indie Wahlverzeichnisseeingetragen zu werden?

• Weil dafür eine ununterbrocheneAnsässigkeit von 4 Jahren in der RegionTrentino-Südtirol (2 davon in der ProvinzBozen) erforderlich ist.

• Nichts, Sie werden automatisch vomWahlamt eingetragen.

Fragen Antworten

WelchePersonalausweise sindder Identitätskartegleichgestellt?

Was ist die Beglaubigungdes Lichtbildes?

Kann ich die Ausstellungmeiner Identitätskartein einer anderenGemeinde als meinerWohnsitzgemeindebeantragen?

• Der Reisepass, der Führerschein, derBootsführerschein, das Pensions-büchlein, der Befähigungsnachweis fürdie Bedienung von Heizanlagen, derWaffenschein, die Erkennungsausweisemit Foto und Stempel oder anderengleichwertigen Kennzeichen, welchevon einer öffentlichen Behördeausgestellt wurden.

• Der/die vom Bürgermeister beauftrageBeamte/Beamtin bestätigt die Identitätder abgel ichteten Person. DieBeglaubigung erfolgt nur, wenn sie fürein bestimmtes Verfahren gesetzlichvorgeschrieben wird.

• Ja, nachdem die Wohnsitzgemeindedie entsprechende, von Amts wegenbeantragte Unbedenklichkeitserklärungzugestellt hat.

• Beim Schalter für die Identitätskartenmuss ein Termin für die Ausstellung desPersonalausweises zu Hause oder imPflegeheim vereinbart werden.

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Ich bin ein/e im Auslandansässige WählerIn.Darf ich mittels Briefwahlwählen?

Ich bin ein/e im Auslandansässige WählerIn.Darf ich in Italien wählen?

Ich bin ein/e WählerIn,der/die von medizin-technischen Gerätenabhängig ist, bzw. ich leidean einer äußerst schwerenKrankheit, die meinenTransport unmöglich macht,aber ich befinde mich nichtin einer Pflegeeinrichtung.Kann ich wählen?

Fragen

• Ja, aber nur für die Parlamentswahlenund Volksabstimmungen. Wir ratenIhnen, sich an das zuständige Konsulatzu wenden.

• Ja, für die Parlamentswahlen undVolksabstimmungen, wenn derdiesbezügliche Antrag beim zuständigenKonsulat innerhalb der gesetzlichvorgesehenen Fristen gestellt wurde.

• Ja, zu Hause. Sie müssen an denBürgermeister der Gemeinde, in derenWahlverzeichnisse Sie eingetragen sind,innerhalb der gesetzlichen Fristen denAntrag mit beigelegter Kopie desWahlausweises und der entsprechendenärztlichen Bestätigung stellen.

Antworten

Ich werde bei der Wahlnicht anwesend sein.Wird es Folgen haben,wenn ich nicht wähle?

Ich bin gehbehindert.Kann ich Hilfebeantragen, um in denWahlsprengeln wählenzu können?

• Nein.

• Das Rote und das Weiße Kreuz stellendafür einen kostenlosen Transportdienst,der 2-3 Tage vor der Wahl vorzumerkenist, zur Verfügung.

Ich bin ein/eine EU-BürgerIn und in derGemeinde Bozenansässig. Darf ichwählen?

Ich befinde mich imKrankenhaus. Was mussich tun, um wählen zukönnen?

• Nur mit Antrag auf Eintragung in dieZusatz l i s te für d ie Wahl desBürgermeisters, des Gemeinderates,der Stadtv ie r te l rä te und desEuropäischen Parlaments. Falls dieantragstellende Person bereits in denZusatz l i s ten ih re r vorher igenWohnsitzgemeinde eingetragen war,erfolgt die Neueintragung automatisch.

• Sie müssen einen Antrag bei derSanitätsdirektion der Einrichtung, in derSie sich befinden, einreichen. Diesewird Ihnen d ie notwendigenBescheinigungen für die Wahl geben.

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DienstchartaAmt für DemographischeDienste

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ADRESSEN UND ÖFFNUNGSZEITEN DER ÄMTER

Das Amt für demographische Dienste befindet sich in der Vintlerstraße 16.

http://www.comune.bolzano.it/servizidemografici/http://www.gemeinde.bozen.it/demographischedienste/

AUSKÜNFTE

Sekretariat

Mo-Fr08.30-13.00Sa08.30-12.00

Mo-Fr8.30-13.00

Tel. 0471/997155

Tel. 0471/997156Tel. 0471/997162Tel. 0471/[email protected]

Fax 0471/997170

Page 34: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

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Identitätskarten

meldeamtlicheEinschreibungen

meldeamtlicheÄnderungen

- meldeamtliche Bescheinigungen- Beglaubigungen- Renten

Mo-Fr08.30-13.00Sa08.30-12.00

Mo-Fr08.30-13.00

Mo-Fr08.30-13.00

Mo-Fr08.30-13.00

Mo-Fr08.30-13.00

Tel. 0471/997124Tel. 0471/997126

Tel. 0471/997167Tel. 0471/997168

Tel. 0471/997122Tel. 0471/997123

Tel. 0471/997120Tel. 0471/997128

Tel. 0471/997163Tel. 0471/997165

Fax 0471/997169Fax 0471/997161

Fax 0471/997169Fax 0471/997161

Fax 0471/997169Fax 0471/997161

Fax 0471/997169Fax 0471/997161

Fax 0471/997169Fax 0471/997161

[email protected]

Adressen und Parteienverkehr der Ämter:

[email protected]

[email protected]

[email protected]

MELDEAMT

- Wohnsitzän- derungen- meldeamtliche Streichungen- A.I.R.E

[email protected]@[email protected]

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Todesfälle (*)

Geburten (*)

Staatsbürgerschaft

Trauungen

StandesamtlicheBescheinigungen

Musterung undMilitäreinberufung

Mo-Fr08.30-13.00Sa08.30-12.00

Mo-Fr08.30-13.00Sa08.30-12.00

Mo-Fr08.30-12.00

Mo-Fr08.30-13.00Sa08.30-12.00

Mo-Fr08.30-13.00Sa08.30-12.00

Mo-Fr08.30-13.00

Tel. 0471/997141Tel. 0471/997142

Tel. 0471/997135Tel. 0471/997136

Tel. 0471/997136

Tel. 0471/997138Tel. 0471/997139Tel. 0471/997140Tel. 0471/997143

Tel. 0471/997146Tel. 0471/997147

Tel. 0471/997144Tel. 0471/997145

Fax 0471/997119

Fax 0471/997134

Fax 0471/997134

Fax 0471/997137

Fax 0471/997129

Fax 0471/997129

[email protected]

[email protected]

[email protected]

[email protected]

[email protected]

[email protected]

STANDESAMT UND MILITÄREINBERUFUNG

DienstchartaAmt für DemographischeDienste

33

(*) Im Fall von drei aufeinander folgenden Feiertagen werden die wichtigsten Dienstleistungen des Amtes auf jeden Fall gewährleistet.

WAHLAMT

Mo-Fr08.00-13.00

Tel. 0471/997150Tel. 0471/997152Tel. 0471/997153Tel. 0471/997154

Fax 0471/997151

[email protected]

Wahlamt

Page 36: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

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Für nationale undinternationaleAdoptionen vonMinderjährigen

Für dieSprachgruppenzuge-hörigkeitserklärungoder -angliederung

Für Staatsbürgerschaft,Wechsel des Vor-und/oder Zunamens

Für meldeamtlicheRekurse

Für Verfahren bezüglichAusländerInnen,Aufenthaltserlaubnisse,Familienzusammenfüh-rungen

Für italienischeBürgerInnen: Ausstellungdes Reisepasses undAusreise vonMinderjährigen

Für die Meldungder Geburt

Für Rekursebzgl. Wahlen

Jugendgericht BozenFreiheitsstraße 25Tel. 0471/226479 - Fax 0471/226471

Gericht BozenDuca-d’Aosta-Allee 40 Tel. 0471/266629 - Fax 0471/266976www.provinz.bz.it

Regierungskommissariat für dieAutonome Provinz BozenPrinz-Eugen-Allee 11HerzogspalastTel. 0471/294611 - Fax 0471/[email protected]

Regierungskommissariat für dieAutonome Provinz BozenPrinz-Eugen-Allee 11HerzogspalastTel. 0471/294611 - Fax 0471/[email protected]

Regierungskommissariat für dieAutonome Provinz BozenPrinz-Eugen-Allee 11HerzogspalastTel. 0471/294611 - Fax 0471/[email protected]

QuästurMarconistraße 33Tel. 0471/947611 - Fax 0471/947625questure.poliziadistato.it

Alternativ zur Meldung binnen 10 Tagen bei derGemeinde, kann binnen 3 Tagen nach der Geburtdie Meldung bei der SANITÄTSDIREKTION DESKRANKENHAUSES, DER PFLEGESTÄTTE ODER DERKLINIK erfolgen, wo die Geburt stattgefunden hat.

BezirkswahlkommissionVintlerstrasse, 16Tel. 0471/997115 - 0471/997116Fax 0471/[email protected]

VERFAHREN

WEITERE INFORMATIONEN UND NÜTZLICHE DIENSTE

ZUSTÄNDIGES AMT

Page 37: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

BÜRGERZENTREN

DienstchartaAmt für DemographischeDienste

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ÖFFNUNGSZEITEN DER BÜRGERZENTREN:

Adressen und Telefonnummern der Bürgerzentren:

Zentrum - Bozner Boden -RentschRosengartenstraße 5/ATel. 0471 / 978728Fax 0471 / [email protected]

Gries–QuireinGrieser Platz 18Tel. 0471 / 285836Fax 0471 / [email protected]

Don BoscoDon-Bosco-Platz 17Tel. 0471 / 920961Fax 0471 / [email protected]

Europa–NeustiftDalmatienstraße 30/CTel. 0471 / 997080Fax 0471 / [email protected]

Oberau-HaslachClaudia-Augusta-Straße 52Tel. 0471 / 997070Fax 0471 / [email protected]

Montag, Dienstag und Mittwoch:8.30 bis 12.30 Uhr und 15.00 bis 16.30 Uhr

Donnerstag:8.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr

Freitag:8.30 bis 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)Jeden ersten Montag des Monats bleiben die Bürgerzentren amNachmittag geschlossen.

Adresse des Amtes für Bürgerservice:

ABÖ - Gumergasse 7Tel. 0471 / 997621 - 616 - Fax 0471 / 997622E-Mail: [email protected]: www.gemeinde.bozen.it

Page 38: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

GESETZESRAHMENUNDDATENBANKEN5

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DienstchartaAmt für DemographischeDienste

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DIE DATENBANKEN DES AMTES FÜRDEMOGRAPHISCHE DIENSTE

Das Amt für demographische Dienste verfügt über einige der wichtigstenvon den italienischen Gesetzesbestimmungen vorgesehenen Datenbanken.

Die Daten über Vor- und Zuname, Geburtsort und -datum, Steuernummerund Adresse können von allen Anbietern öffentlicher Dienste, die darumansuchen, von den für Beitrags- und Steuereinhebung zuständigen Organenund im Allgemeinen von allen Körperschaften eingesehen werden, die einevon Privaten eingereichte Ersatzerklärung überprüfen oder Feststellungenvon Amts wegen durchführen müssen.

Im Eingangsraum des Amtes für demographische Dienste und im erstenStock sind zwei Verzeichnisse mit Gesetzen angeschlagen, die im jeweiligenBereich die Verarbeitung und die Weitergabe der Daten der BürgerInnenregeln. Außerdem scheinen dort die Namen der verantwortlichen Personfür die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und die Orte auf, wodie Ermächtigungen an die Beauftragten, die für jedes einzelne Verfahrenzuständig sind, verwahrt werden.

Die Direktion des Amtes steht jederzeit für weitere Information über dieAufbewahrung, die Verarbeitung, die Weitergabe und die Verbreitung derpersonenbezogenen Daten zur Verfügung.

Page 40: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

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BESCHEINIGUNGEN UNDSELBSTERKLÄRUNGENSeit dem Jahr 2000 ist gemäß D.P.R. Nr. 445/2000 „Einheitstext dergesetz l i chen Best immungen und Verordnungen über d ieVerwaltungsurkunden« die Beglaubigung der Unterschrift für dieErsatzerklärungen anstelle von Bescheinigungen und anstelle derNotorietätsakte in den meisten Fällen nicht mehr erforderlich. Demzufolgemüssen Stempelsteuer und Sekretariatsgebühren nicht mehr bezahlt werden.Nur falls die Erklärung für die Gewährung von wirtschaftlichenVergünstigungen oder im Privatsektor benutzt wird, muss die Unterschriftvon einem Notar, Kanzleibeamten, Gemeindesekretär oder einem vomBürgermeister beauftragten Beamten beglaubigt werden.In den restlichen Fällen genügt es, dass die Erklärenden vor dem Beamten,der für die Entgegennahme der Unterlagen ermächtigt ist, unterschreibenoder dass die Erklärenden der unterschriebenen Erklärung eine Kopie ihresPersonalausweises beilegen.Diesbezüglich, angesichts der zahlreichen Anträge am Schalter, hat dasAmt für demographische Dienste versucht, sowohl mündlich (im Fall vonGesuchen, bei denen die Bescheinigung oder Beglaubigung unnötig undteuer ist) als auch schriftlich (auf der Hinterseite der Gesuchsformulare fürdie Beglaubigungen werden die wichtigsten Informationen dazu angegeben)darüber zu informieren.

Auszug aus dem D.P.R 445 vom 28. Dezember 2000:

FÜR DIE BÜRGERINNEN, DIE DIE ERKLÄRUNG UNTERSCHREIBEN:

1. Wer unwahre Erklärungen abgibt, Urkunden fälscht oder davon Gebrauchmacht, wird in den Fällen, die in diesem Einheitstext vorgesehen sind,gemäß Strafgesetzbuch und nach Maßgabe der einschlägigen Gesetzebestraft.

2. Die Vorlage einer Urkunde mit Angaben, die nicht mehr der Wahrheitentsprechen, gilt als Verwendung einer Falschurkunde.

FÜR DEN BEAMTEN/DIE BEAMTIN, WELCHER/WELCHE DIE ERKLÄRUNGENTGEGENNIMMT:

1. Die Nichtannahme von bescheinigungsersetzenden Erklärungen undErsatzerklärungen anstelle des Notorietätsaktes, die gemäß vorliegendemEinheitstext abgegeben wurden, stellt eine Verletzung der Amtspflichtdar.

2. Weitere Verletzungen der Amtspflicht:

a) wenn der Beamte Bescheinigungen oder Notorietätsakte in Fällenverlangt, in denen er laut Art. 43 zur Annahme einer Ersatzerklärungverpflichtet ist;

b) die Weigerung des zuständigen Beamten, die Vorlage eines Ausweisesals Nachweis für persönliche Angaben zu akzeptieren.

Page 41: Dienstcharta Amt für Demographische Dienste

DienstchartaAmt für DemographischeDienste

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DIE GESETZLICHE GRUNDLAGE

In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Gesetzes- undVerordnungsbestimmungen bezüglich folgender Bereiche angeführt:Personenstand, Musterung und Militäreinberufung, Meldeamt und Wahlamt.

STANDESAMT

• D.P.R. Nr. 396 vom 3.11.2000: „Verordnung über die Revidierung undVereinfachung der Personenstandsordnung“;

• Gesetz Nr. 184 vom 4.5.1983: „Vom Recht des Kindes auf eine Familie”;

• Gesetz Nr. 91 vom 5.2.1992: „Neue Bestimmungen über dieStaatsbürgerschaft”;

• D.P.R Nr. 572 vom 12.10.1993: „Durchführungsverordnung des GesetzesNr..91/1992”;

• Gesetz Nr. 379 vom 14.12.2000: „Bestimmungen für die Anerkennungder italienischen Staatsbürgerschaft von Personen, die in den Gebieten derösterreichisch-ungarischen Monarchie geboren sind und dort ansässigwaren, sowie ihrer Nachkommen”;

• Gesetz Nr. 218 vom 31.5.1995: „Reform des italienischen internationalenPrivatrechtssystems”;

• Gesetz Nr. 218 vom 11.3.1972 und Gesetz Nr. 114 vom 28.3.1991:„Wiedereinführung des deutschen Namens”;

• Gesetz Nr. 898 vom 1.12.1970: „Regelung der Fälle der Eheauflösungen”;

• Gesetz Nr. 847 vom 27.5.1929: „Bestimmungen für die Anwendungdes Konkordats vom 11.02.1929 zwischen dem Heiligen Stuhl und Italien“;

• Gesetz Nr. 121 vom 25.3.1985: „Ratifizierung und Ausführung desin Rom am 18.02.1984 unterzeichneten Abkommens, das Änderungen anden Lateranverträgen vom 11.02.1929 anbringt“;

• Zivilgesetzbuch

MUSTERUNG UND MILITÄREINBERUFUNG

• Gesetz Nr. 331 vom 14.11.2000, ges. vertr. Dekret Nr. 215 vom8.5.2001 und Gesetz Nr. 226 vom 23.8.2004: „Vorzeitige Enthebungvom obligatorischen Militärdienst und Regelung der Truppenfreiwilligenfür den Wehrdienst«;

• D.P.R. Nr. 237 vom 14.2.1964;• Ges. Nr. 191 vom 31.5.1975;• Ges. Nr. 958 vom 24.12.1986;• königliches Dekret Nr. 1481 vom 6.6.1940;• königliches Dekret Nr. 1133 vom 3.4.1942;• Ges. Nr. 259 vom 31.3.1966;• Ges. Nr. 890 vom 22.11.1977;• Ges. Nr. 64 vom 31.1.1992;• M.D. Nr. 114 vom 22.3.1990;• M.D. Nr. 405 vom 8.7.1991;

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MELDEAMT

• Nr. 1228 vom 24.12.1954: „Verordnung der Meldeämter der ansässigenBevölkerung“;

• D.P.R. Nr. 223 vom 30.5.1989: „Genehmigung der neuenMeldeamtsordnung der ansässigen Bevölkerung“;

• D.P.R. Nr. 323 vom 6.9.1989: „Verordnung für die Durchführung desGesetzes Nr. 470 vom 27.10.1988 über das Meldeamt und die Volkszählungder im Ausland lebenden italienischen StaatsbürgerInnen“;

• Ges. Nr. 470 vom 27.10.1988: „Meldeamt und Volkszählung der imAusland lebenden italienischen StaatsbürgerInnen“;

• königliches Dekret Nr. 773 vom 18.6.1931: „Genehmigung desEinheitstextes über die Gesetze zur öffentlichen Sicherheit (Ausstellung derIdentitätskarte)“;

• königliches Dekret Nr. 635 vom 6.5.1940: „Genehmigung derVerordnung für die Durchführung des Einheitstextes Nr. 773 vom 18.6.1931über die Gesetze zur öffentlichen Sicherheit (Ausstellung der Identitätskarte)“;

• G. Nr. 1185 vom 21.11.1967: „Vorschriften über die Reisepässe“;• D.P.R. Nr. 649 vom 6.8.1974: „Ordnung über die Verwendung der

Identitätskarte und der anderen Ausreisedokumente, die dem Reisepassgleichgestellt sind“;

• Dekret des Präsidenten des Ministerrates Nr. 437 vom 22.10.1999:„Ordnung über die Merkmale und die Ausstellungsmodalitäten derelektronischen Identitätskarte und des elektronischen Personalausweises“;

• M.D. 19.7.2000: „Technische Bestimmungen und Sicherheitsbestimmungenüber die Identitätskarte und den Personalausweis im elektronischen Format“;

• MInisterialdekret vom 8.11.2007: „Technische Regelung deselektronischen Personalausweises“.

• G.D. Nr. 112 vom 25.6.2008, abgeändert und umgewandelt mitG. Nr. 133 vom 6.8.2008: “Dringende Maßnahmen für die wirtschaftlicheEntwicklung, die Vereinfachung, die Wettbewerbsfähigkeit, die Stabilisierungder öffentlichen Finanzen und die Steuerangleichung“;

• Ges. vertr. Dekret Nr. 286 vom 25.7.1998: „Einheitstext derBestimmungen über die Einwanderung und Bestimmungen über denAusländerstatus“;40

• Ges. vertr. Dekret Nr. 504 vom 30.12.1997;• Ges. Nr. 230 vom 8.7.1998; M.D. Nr. 71 vom 1.2.1999;• Ges. Nr. 64 vom 6.3.2001;• Ges. vertr. Dekret Nr. 215 vom 8.5.2001;• Ges. Nr. 331 vom 14.11.2000;• Dekret des Präsidenten des Ministerrates Nr. 453 vom 21.11.2001;• M.D. 25.2.2003; ges. vertr. Dekret Nr. 77 vom 5.4.2002, betreffend:

Erstellung der Musterungsliste, Erhebung und Einleitung von Verfahren für dieBefreiung vom Militärdienst, Streichung aus der Musterungsliste, Zustellung derMinisterialdepeschen für die Befreiungsgesuche, Anmerkung im Matrikelblatt vonBefreiungen, Untauglichkeitserklärungen, Wehrdienstverweigerung, freiwilligemZivildienst usw.;

• Gesetz Nr. 130 vom 2.8.2007: „Änderungen am Gesetz Nr. 230 vom8. Juli 1998 betreffend die Wehrdienstverweigerung“.

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DienstchartaAmt für DemographischeDienste

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WAHLAMT

• D.P.R. Nr. 223 vom 20.3.1967: „Genehmigung des Einheitstextes überdie Bestimmungen für das aktive Wahlrecht und für die Führung und dieAktualisierung des WählerInnenverzeichnisses“;

• Ges. Nr. 18 vom 24.1.1979; Ges. Nr. 90 vom 8.4.1980; ges. vertr.Dekret Nr. 408 vom 24.6.1994: „Bestimmungen für die Wahl der Italienzustehenden Mitglieder des Europäischen Parlaments“;

• D.P.R Nr. 361 vom 30.3.1957; ges. vertr. Dekret Nr. 533 vom20.12.1993; Ges. Nr. 62 vom 16.4.2002; Ges. Nr. 270 vom21.12.2005: „Gesetze und Bestimmungen für die Wahl zurAbgeordnetenkammer und zum Senat der Republik“;

• Ges. Nr. 352 vom 25.5.1970: „Gesetze für die von der Verfassungvorgesehenen Volksabstimmungen und die Volksbegehren“;

• Ges. Nr. 212 vom 4.4.1956 i.g.F.: „Regelung der Wahlwerbung«;• Gesetz Nr. 120 vom 30.4.1999; D.P.R. Nr. 299 vom 8.9.2000:

„Bestimmungen und Regelung für die Einführung, die Ausstellungsmodalitäten,die Aktualisierung und die Erneuerung des persönlichen, ständigenWahlausweises“;

• Ges. Nr. 459 vom 27.12.2001 und D.P.R. Nr. 104 vom 2.4.2003:„Bestimmungen über die Stimmabgabe der im Ausland lebenden italienischenStaatsbürgerInnen“;

• D.P.R. Nr. 394 vom 31.8.1999: „Ordnung der Durchführungs-bestimmungen des Einheitstextes der Bestimmungen über die Einwanderungund Bestimmungen über den Ausländerstatus“;

• M.D. 18.12.2000: „Modalitäten für die Übermittlung der Daten vonausländischen Nicht-EU-BürgerInnen zwischen den Meldeämtern derGemeinde, den Verzeichnissen der ArbeiterInnen aus Nicht-EU-Staaten undden Archiven der zuständigen zentralen und peripheren Organen desInnenministeriums, sowie die technischen Modalitäten und die Frist für dieAktualisierung und Überprüfung der meldeamtlichen Stellung der ausländischenBürgerInnen, die bereits in das Verzeichnis der ansässigen Bevölkerungeingetragen wurden“;

• D.P.R. Nr. 54 vom 18.1.2002: „Einheitstext der gesetzlichen Bestimmungenund Verordnungsbestimmungen über den Personenverkehr und den Aufenthaltder BürgerInnen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union“;

• D.P.R. Nr. 334 vom 18.10.2004: „Ordnung mit Abänderungen undErgänzungen des D.P.R Nr. 394 vom 31.8.1999 bezüglich der Einwanderung“;

• ges.vertr. Dekret Nr. 30 vom 6. Februar 2007: „Umsetzung derRichtlinie 2004/38/CE des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen,sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten,zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612 und zur Aufhebung derRichtlinien 64/221/EG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/194/EWG, 75/34/EWG,75/35 (EG), 90/3164/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG“;

• D.P.R Nr. 642 vom 26.10.1972: „Regelung für die Stempelsteuer“.

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• Ges. Nr. 22 vom 27.1.2006 i.g.F.: „Bezüglich der Stimmabgabe zu Hausefür bestimmte WählerInnen“;

• Verfassungsges. Nr. 2 vom 31.1.2001; Gesetz der Region Trentino-Südtirol Nr. 10 vom 23. Oktober 1998; L.G. Nr. 4 vom 14.3.2003i.g.F.: „Bestimmungen über die Wahl des Landtages“;

• D.P.R.A. Nr. 1/L vom 1.2.2005 i.g.F.: „Einheitstext der Regionalgesetzeüber die Zusammensetzung und die Wahl der Gemeindeorgane“;

• Ges. vertr. Dekret Nr. 197 vom 12.4.1996: „Umsetzung der Richtlinie94/80/EG bezüglich der Modalitäten für die Ausübung des Stimmrechts unddie Wählbarkeit bei Gemeindewahlen für die BürgerInnen der EuropäischenUnion in einem Mitgliedstaat, von dem sie nicht StaatsbürgerInnen sind“;

• Ges. vertr. Dekret Nr. 267 vom 18.8.2000; Ges. Nr. 120 vom30.4.1999: „Bestimmungen über die Wahl der Organe der örtlichenKörperschaften und über die bei Wahlen vorgesehenen Verfahren“;

• D.P.R. Nr. 50 vom 1.2.1973 i.g.F.: „Stimmabgabe bei der Wahl desRegionalrates von Trentino-Südtirol und der Wahl der Gemeinderäte in derProvinz Bozen gemäß Verfassungsges. Nr. 1 vom 10. November 1971“;

• G. Nr. 26 vom 25.3.2009: "Abänderung und Umwandlung in Gesetz desGesetzesdekrets Nr. 3 vom 27. Januar 2009 betreffend Dringende Maßnahmenfür die Abhaltung der Wahlen und Volksabstimmungen im Jahr 2009”.

ALLGEMEINE GESETZESBESTIMMUNGEN

• D.P.R. Nr. 445 vom 28.12.2000: „Einheitstext der gesetzlichenBestimmungen und Verordnungen über die Verwaltungsurkunden“;

• Ges. vertr. Dekret Nr. 196 vom 30.06.2003: „Datenschutzkodex“;• Ges. Nr. 241 vom 7.8.1990: „Neue Bestimmungen auf dem Gebiet des

Verwaltungsverfahrens und des Rechtes auf Zugang zu denVerwaltungsunterlagen« und darauf folgende Änderungen und Ergänzungen“;

• Regionalges. Nr. 13 vom 31.7.1993: „Bestimmungen auf dem Gebietdes Verwaltungsverfahrens und des Rechtes auf Zugang zu denVerwaltungsunterlagen“;

• Ges. vertr. Dekret Nr. 286 vom 30. Juli 1999 - Abs. 3 - Art. 11:„Dienstqualität und Dienstcharta“;

• Richtlinie des Ministeriums für öffentliche Verwaltung vom24.3.2004: „Erhebung der von den BürgerInnen wahrgenommenen Qualität“;

• Richtlinie des Präsidenten des Ministerrates vom 27. Januar1994: „Grundsätze für die Erbringung der öffentlichen Dienste“;

• Richtlinie vom 20. Dezember 2006 des Ministeriums für dieReformen und Innovation in der öffentlichen Verwaltung: „Füreine qualitativ hochwertige öffentliche Verwaltung“;

• G. Nr. 94 vom 15.7.2009: „Maßnahmen für die öffentliche Sicherheit".

Alle genannten gesetzlichen Bestimmungen stehen im Amtfür demographische Dienste zur Einsichtnahme zurVerfügung.

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ANMERKUNGEN

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ANMERKUNGEN