die rechtsprechung des eugh auf dem gebiet des verbraucherrechts, insbesondere im hinblick auf...

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Die Rechtsprechung des EuGH auf dem Die Rechtsprechung des EuGH auf dem Gebiet des Verbraucherrechts, Gebiet des Verbraucherrechts, insbesondere im Hinblick auf online insbesondere im Hinblick auf online abgeschlossene Verträge abgeschlossene Verträge Prof. Dr. Verica Trstenjak, Prof. Dr. Verica Trstenjak, Generalanwältin am EuGH Generalanwältin am EuGH Luxemburg, 11. Oktober 2011 Die Stellungnahmen in dieser Präsentation stellen die persönliche Meinung der Autorin dar und nicht die Meinung des EuGH. Zitieren und Vervielfältigen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Autorin gestattet. Entwur f

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Page 1: Die Rechtsprechung des EuGH auf dem Gebiet des Verbraucherrechts, insbesondere im Hinblick auf online abgeschlossene Verträge Prof. Dr. Verica Trstenjak,

Die Rechtsprechung des EuGH auf Die Rechtsprechung des EuGH auf dem Gebiet des Verbraucherrechts, dem Gebiet des Verbraucherrechts, insbesondere im Hinblick auf online insbesondere im Hinblick auf online

abgeschlossene Verträgeabgeschlossene Verträge

Prof. Dr. Verica Trstenjak,Prof. Dr. Verica Trstenjak,

Generalanwältin am EuGHGeneralanwältin am EuGH

Luxemburg, 11. Oktober 2011

Die Stellungnahmen in dieser Präsentation stellen die persönliche Meinung der Autorin dar und nicht die Meinung des EuGH.

Zitieren und Vervielfältigen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Autorin gestattet.

Entwurf

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MerkurMerkur – –römischer Gott römischer Gott

der Händlerder Händler

Hermes –Hermes –griechischer Gott griechischer Gott

der Händlerder Händler

www.mysticmedusa.com/wp-content/uploads/2009/08/hermes.jpg

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Verbraucherschutzrecht Verbraucherschutzrecht in der EUin der EU

Art. 169 des Vertrages über Art. 169 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU die Arbeitsweise der EU (AEUV)(AEUV)

VerordnungenVerordnungen RichtlinienRichtlinien Urteile des EuGHUrteile des EuGH

http://www.ethicore.co.za/wp-content/uploads/2011/01/consumer-protection-umbrella1.jpg

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Verbraucherschutzrecht Verbraucherschutzrecht in der EUin der EU - - HarmonisierungHarmonisierung

MindestharmonisierungMindestharmonisierung (MS dürfen über Richtlinie hinausgehen)(MS dürfen über Richtlinie hinausgehen) VollharmonisierungVollharmonisierung

* * * * * * Neue VorschlägeNeue Vorschläge:: - Vorschlag für die neue - Vorschlag für die neue

Richtlinie über Rechte der Richtlinie über Rechte der VerbraucherVerbraucher

- optionales Vertragsrecht- optionales Vertragsrecht

http://www.inspectorate-egy.org/pics/consumers.gif

UnterschiedUnterschiedee für die für die Auslegung Auslegung durch durch EuGHEuGH

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GerichtshofGerichtshof der Europäischen der Europäischen UnionUnion

Luxemburg (EuGH)Luxemburg (EuGH)

G.FESSY©CJCE

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Rolle des EuGH für Rolle des EuGH für VerbraucherschutzVerbraucherschutz ? ?

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/db/Lady_justice_standing.png

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VerbraucherschutzVerbraucherschutzAnalyse der Rechtsprechung des Analyse der Rechtsprechung des

EuGHEuGH

http://www.consumercourt.net.in/consumer.jpg

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Neue elektronische Neue elektronische Technologien – neue Technologien – neue

Rechtsprobleme Rechtsprobleme Rechte der Verbraucher

http://technologyarticlestoday.com/wp-content/uploads/Latest-Computer-Techonogy1.jpg

UrheberrechtDatenschutz

Zahlung mit Kreditkarte Widerrufsrecht

Zuständigkeit beiOnline-Verträgen

Nutzungsersatz beimWiderrufsrecht

Rücksendung der Ware

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Beispiel: Beispiel: Online - Online - Kauf eines Kauf eines BuchesBuches,, Computers… Computers…

Neue FragenNeue Fragen Zuständiges Zuständiges

Gericht (VO Gericht (VO Brüssel I)Brüssel I)

Anwendbares Anwendbares Recht (VO Rom I)Recht (VO Rom I)

Welche Rechte hat Welche Rechte hat der Verbraucherder Verbraucher

““Alte” FragenAlte” Fragen PreisPreis QualitätQualität GarantieGarantie

http://img.clubic.com/01739550-photo-logo-amazon-com.jpg

http://images.buch.de/images-adb/b0/ec/b0ecad8f-04c0-4ec5-a8e7-e68ba326c4cd.jpg

http://www.ecolex.at/zs-werbepool/abgb_1.jpg

http://www.decitre.fr/gi/02/9782247078202FS.gif

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1010

Internet-KaufvertragInternet-KaufvertragWiderrufsrechtWiderrufsrecht

Wertersatz für die Nutzung der Wertersatz für die Nutzung der Ware Ware

http://us.123rf.com/400wm/400/400/yakobchuk/yakobchuk0704/yakobchuk070400004/855251.jpg

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1111

Messner (Messner (C-489/07C-489/07))

Vorabentscheidungsersuchen Vorabentscheidungsersuchen (Art. 234 EGV, jetzt Art. 267 AEUV): Amtsgericht Lahr Amtsgericht Lahr (Deutschland)(Deutschland)

Auslegung der Auslegung der Richtlinie 97/7/EGRichtlinie 97/7/EG – – FernabsatzFernabsatz

WiderrufsrechtWiderrufsrecht

Wertersatz für die Nutzung der Ware im Fall Wertersatz für die Nutzung der Ware im Fall des des WiderrufsWiderrufs

www.aclibrary.org/.../Graphics/SLZ/computer.jpg

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Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 97/797/7

WiderrufsrechtWiderrufsrecht “ “Der Verbraucher kann jeden Der Verbraucher kann jeden

Vertragsabschluss im Fernabsatz Vertragsabschluss im Fernabsatz innerhalb einer Frist von mindestens innerhalb einer Frist von mindestens sieben Werktagen ohne Angabe von sieben Werktagen ohne Angabe von Gründen und ohne Strafzahlung Gründen und ohne Strafzahlung widerrufenwiderrufen. . Die einzigen KostenDie einzigen Kosten, die , die dem Verbraucher infolge der dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind auferlegt werden können, sind die die unmittelbaren Kosten der unmittelbaren Kosten der Rücksendung der WarenRücksendung der Waren..””

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SachverhaltSachverhalt (Messner)(Messner)

Verbraucher kauft per Internet ein Verbraucher kauft per Internet ein gebrauchtes Notebookgebrauchtes Notebook

Verbraucher: Widerruf des KaufvertragsVerbraucher: Widerruf des Kaufvertrags Verkäufer: verlangt Wertersatz für die Verkäufer: verlangt Wertersatz für die

Nutzung Nutzung BGBBGB: Rechtsgrundlage für Wertersatz : Rechtsgrundlage für Wertersatz

für die Nutzung im Fall des Widerrufs für die Nutzung im Fall des Widerrufs ((§ 357 § 357 und § 346 BGB )und § 346 BGB )

FrageFrage: Umsetzung der : Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie in DeutschlandFernabsatzrichtlinie in Deutschland

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Vorlagefrage Vorlagefrage (Messner)(Messner)

StehtSteht diedie Richtlinie 97/7/EG einer Richtlinie 97/7/EG einer nationalen Regelung nationalen Regelung entgegenentgegen, die , die besagt, dass der Verkäufer im Falle des besagt, dass der Verkäufer im Falle des WiderrufesWiderrufes beim Fernabsatz beim Fernabsatz von demvon dem Verbraucher Verbraucher Wertersatz für die NutzungWertersatz für die Nutzung des gelieferten Verbrauchsgutes des gelieferten Verbrauchsgutes verlangen kann?verlangen kann?

http://retrieverimages.lycos.com/images/f/r/e/french-euro-coins/i/001.jpg

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AG Trstenjak (Messner)AG Trstenjak (Messner)EntscheidungsvorschlagEntscheidungsvorschlag

DieDie Richtlinie 97/7/EG Richtlinie 97/7/EG steht steht einer einer nationalen Regelung nationalen Regelung entgegen,entgegen, die die generell generell besagt, dass der Verkäufer im besagt, dass der Verkäufer im Falle des Widerrufes Falle des Widerrufes von demvon dem Verbraucher Verbraucher Wertersatz für die NutzungWertersatz für die Nutzung des gelieferten Verbrauchsgutes des gelieferten Verbrauchsgutes verlangen kannverlangen kann

www.anwalt-grundausstattung.daae/catalog/images

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Argumentation AG Argumentation AG Trstenjak (Messner)Trstenjak (Messner)

Verbraucher hatte keine Möglichkeit, sich die Ware Verbraucher hatte keine Möglichkeit, sich die Ware früher früher anzuschauenanzuschauen und/oder diese auszuprobieren und/oder diese auszuprobieren

Fälle des Fälle des MissbrauchsMissbrauchs – – allgemeine zivilrechtliche allgemeine zivilrechtliche Regelungen Regelungen (z.B. (z.B. mitgliedstaatlichemitgliedstaatlichess BereicherungsrechtBereicherungsrecht))

Fälle, in denen ein tatsächlicher Fälle, in denen ein tatsächlicher SchadenSchaden entstanden istentstanden ist – – entsprechendeentsprechendess mitgliedstaatlichemitgliedstaatliches s SchadenersatzrechtSchadenersatzrecht

VerkäuferVerkäufer kann gegen solche Fälle kann gegen solche Fälle

im Einzelfall vorgehen (Klage)im Einzelfall vorgehen (Klage)

http://images.buch.de/images-adb/b0/ec/b0ecad8f-04c0-4ec5-a8e7-e68ba326c4cd.jpg

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1717

Argumentation AG TrstenjakArgumentation AG Trstenjak

Unterschied Probe – NutzungUnterschied Probe – Nutzung

ProbeProbe

= = die Ansicht, die die Ansicht, die Anprobe und Anprobe und

das das Ausprobieren Ausprobieren

NutzungNutzung

= = in Gebrauch in Gebrauch nehmen nehmen

http://img5.abload.de/img/kap_139186jh0.jpg www.weddingphotos4u.com/bkground/Seattle_wedding_2.jpg

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EuGH (Messner)EuGH (Messner)

• DieDie Richtlinie 97/7/EG Richtlinie 97/7/EG steht steht einer nationalen einer nationalen Regelung Regelung entgegenentgegen,, die die generell generell besagt, dass der besagt, dass der Verkäufer im Falle des Widerrufes Verkäufer im Falle des Widerrufes von demvon dem Verbraucher Verbraucher Wertersatz für die NutzungWertersatz für die Nutzung des des gelieferten Verbrauchsgutes verlangen kanngelieferten Verbrauchsgutes verlangen kann

• DieDie Richtlinie 97/7/EG Richtlinie 97/7/EG steht dem Wertersatz steht dem Wertersatz nicht nicht entgegenentgegen,, wenn der Verbraucher die Ware auf eine wenn der Verbraucher die Ware auf eine Art und Weise Art und Weise benutzt hatbenutzt hat, die nicht , die nicht mit den mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts Grundsätzen des bürgerlichen Rechts vereinbar istvereinbar ist (z.B. (z.B. Treu und GlaubenTreu und Glauben, , ungerechtfertigte ungerechtfertigte BereicherungBereicherung))

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Probleme (Messner)Probleme (Messner)

sehr schnelle Entwicklung der sehr schnelle Entwicklung der InformationstechnologieInformationstechnologie

das Recht soll die Entwicklung dieses das Recht soll die Entwicklung dieses Bereichs nicht Bereichs nicht behindernbehindern

nicht zu gronicht zu großßes Risiko für:es Risiko für:– den Verbraucherden Verbraucher– den Verkäuferden Verkäufer

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2020

Verkäufer – Verbraucher?Verkäufer – Verbraucher?

http://2.bp.blogspot.com/_ZtuF613gRbw/TLxh5cii36I/AAAAAAAAAAs/ouaybOvFNjU/s1600/justicia.jpg

VERKÄUFER VERBRAUCHER

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2121

Zuständigkeit: im Internet Zuständigkeit: im Internet abgeschlossene Verträgeabgeschlossene Verträge

http://www.eradar.eu/main/wp-content/uploads/2011/06/online-contract.jpg

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2222

PammerPammer (C-585/08) und (C-585/08) und Hotel Alpenhof (C-Hotel Alpenhof (C-

144/09)144/09) Vorabentscheidungsersuchen Vorabentscheidungsersuchen (Art. 234 EGV, (Art. 234 EGV,

jetzt Art. 267 AEUV): jetzt Art. 267 AEUV): Oberster Gerichtshof Oberster Gerichtshof ((ÖÖsterreich)sterreich)

Verordnung Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und Handelssachen – – VO Brüssel IVO Brüssel I

Auslegung von Auslegung von Art. 15 Abs. 1 lit. c Art. 15 Abs. 1 lit. c VO Nr. VO Nr. 44/2001 – 44/2001 – "Ausrichten" der Tätigkeit "Ausrichten" der Tätigkeit – – Internet Internet

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2323

Sachverhalt Sachverhalt (Pammer)(Pammer)

Verbraucher Pammer aus Verbraucher Pammer aus Österreich Österreich – – bucht im Internet eine bucht im Internet eine FrachtschiffsreiseFrachtschiffsreise

Unternehmen – Sitz in DeutschlandUnternehmen – Sitz in Deutschland Reise – Abreise von Triest nach Reise – Abreise von Triest nach Fernost Fernost Pammer verweigerte den Antritt der Pammer verweigerte den Antritt der

FrachtschiffsreiseFrachtschiffsreise – Schiff entsprach – Schiff entsprach nicht der nicht der Beschreibung Beschreibung – – Klage auf Klage auf Zahlung des Zahlung des gezahlten Bgezahlten Betrags etrags

Zuständigkeit?Zuständigkeit?

http://slovensko-morje.net/sm_staro/reportaze/pomorska_kronika/23.htm

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2424

Facts (Hotel Alpenhof)Facts (Hotel Alpenhof)

Verbraucher aus Verbraucher aus Deutschland bucht ein Deutschland bucht ein Hotelzimmer in Hotelzimmer in ÖÖsterreich per e-mailsterreich per e-mail

Verbraucher zahlt das Verbraucher zahlt das Hotel nichtHotel nicht

Hotel erhebt Klage auf Hotel erhebt Klage auf die Zahlungdie Zahlung

Zuständigkeit?Zuständigkeit?

http://www.alpenhof-kruen.de/index-en.html

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Rechtsgrundlage – günstigere Rechtsgrundlage – günstigere Rechtsgrundlage für VerbraucherRechtsgrundlage für Verbraucher Art. 15 Abs. 1 lit. c Art. 15 Abs. 1 lit. c VO Nr. 44/2001 VO Nr. 44/2001

Zuständigkeit bei VerbrauchersachenZuständigkeit bei Verbrauchersachen

(1) Bilden ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag, (1) Bilden ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag, den den …… der Verbraucher der Verbraucher … … geschlossen hatgeschlossen hat … … den den Gegenstand des Verfahrens, so bestimmt sich die Gegenstand des Verfahrens, so bestimmt sich die Zuständigkeit Zuständigkeit …… nach diesem Abschnitt, nach diesem Abschnitt,……

c) in allen anderen Fällen, wenn der andere Vertragspartner c) in allen anderen Fällen, wenn der andere Vertragspartner in dem Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet der in dem Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, eine berufliche oder Verbraucher seinen Wohnsitz hat, eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübt oder eine solche auf irgend gewerbliche Tätigkeit ausübt oder eine solche auf irgend einem Wege auf diesen Mitgliedstaat einem Wege auf diesen Mitgliedstaat …… ausrichtetausrichtet und und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.

******Klage Verbraucher gegen Händler – Verbraucher kann Klage Verbraucher gegen Händler – Verbraucher kann

wählenwählenKlage Händler gegen Verbraucher – vor den Gerichten des Klage Händler gegen Verbraucher – vor den Gerichten des

MS des VerbrauchersMS des Verbrauchers******

““ausrichtetausrichtet” – ” – directsdirects, , dirigedirige

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2626

FrageFrage(Pammer und Hotel (Pammer und Hotel

Alpenhof)Alpenhof) Reicht es für das Reicht es für das AusrichtenAusrichten der Tätigkeit der Tätigkeit

i.S.v. Art. 15 Abs. 1 Buchst. c der VO Nr. i.S.v. Art. 15 Abs. 1 Buchst. c der VO Nr. 44/2001 aus, dass die 44/2001 aus, dass die WebsiteWebsite der Person, die der Person, die eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübtausübt,, im Wohnsitzmitgliedstaat des im Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers im Internet abrufbar istVerbrauchers im Internet abrufbar ist??

Kriterien für Kriterien für AusrichtenAusrichten??

http://hottelling.files.wordpress.com/2011/04/hoteltaste-hoteltaste-kebox-fotolia-com.jpg

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2727

EuGHEuGH(Pammer und Hotel Alpenhof)(Pammer und Hotel Alpenhof)

7.12.20107.12.2010

Für die Feststellung, ob ein Für die Feststellung, ob ein GewerbetreibenderGewerbetreibender seine Tätigkeit auf seine Tätigkeit auf den Mitgliedstaat des Verbrauchers den Mitgliedstaat des Verbrauchers i.S.v. Art. 15 Abs. 1 Buchst. c der i.S.v. Art. 15 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 44/2001 „ausrichtet“, ist Verordnung Nr. 44/2001 „ausrichtet“, ist zu prüfen, ob aus dieser Website und zu prüfen, ob aus dieser Website und der gesamten Tätigkeit des der gesamten Tätigkeit des Gewerbetreibenden hervorgeht, dass Gewerbetreibenden hervorgeht, dass dieser mit Verbrauchern aus anderen dieser mit Verbrauchern aus anderen Mitgliedstaaten zu einem Mitgliedstaaten zu einem Vertragsschluss bereit war. Vertragsschluss bereit war.

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2828

EuGH (Pammer und Hotel EuGH (Pammer und Hotel Alpenhof)Alpenhof)

NNicht erschöpfendicht erschöpfendee Aufzählung der Aufzählung der Anhaltspunkte Anhaltspunkte - - Sache des nationalen Sache des nationalen Richters, zu prüfenRichters, zu prüfen::– der der internationale Charakter der Tätigkeitinternationale Charakter der Tätigkeit, , – die Angabe von die Angabe von AnfahrtsbeschreibungenAnfahrtsbeschreibungen von anderen von anderen

Mitgliedstaaten aus zu dem Ort, an dem der Mitgliedstaaten aus zu dem Ort, an dem der Gewerbetreibende niedergelassen ist, Gewerbetreibende niedergelassen ist,

– die Verwendung einer anderen die Verwendung einer anderen SpracheSprache oder Währung, oder Währung,– die Angabe von die Angabe von TelefonnummernTelefonnummern mit internationaler mit internationaler

Vorwahl, Vorwahl, – die Tätigung von Ausgaben für einen die Tätigung von Ausgaben für einen

InternetreferenzierungsdienstInternetreferenzierungsdienst, , – die Verwendung eines anderen die Verwendung eines anderen DomänennamensDomänennamens oberster oberster

Stufe als desjenigen des Mitgliedstaats der Niederlassung Stufe als desjenigen des Mitgliedstaats der Niederlassung des Gewerbetreibendendes Gewerbetreibenden (z.B.: .eu, .com) (z.B.: .eu, .com)

– die Erwähnung einer die Erwähnung einer internationalen Kundschaft internationalen Kundschaft

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2929

EuGH (Pammer und EuGH (Pammer und Hotel Alpenhof)Hotel Alpenhof)

Nicht ausreichend sind:Nicht ausreichend sind:– ddie bloße ie bloße Zugänglichkeit der WebsiteZugänglichkeit der Website des des

Gewerbetreibenden in dem MitgliedstaatGewerbetreibenden in dem Mitgliedstaat des Verbrauchersdes Verbrauchers

– die Angabe einer die Angabe einer elektronischen Adresseelektronischen Adresse oder anderer Adressdatenoder anderer Adressdaten

– die Verwendung einer die Verwendung einer SpracheSprache oder oder WährungWährung, die in dem Mitgliedstaat der , die in dem Mitgliedstaat der Niederlassung des Gewerbetreibenden die Niederlassung des Gewerbetreibenden die üblicherweise verwendete Sprache und/oder üblicherweise verwendete Sprache und/oder Währung sindWährung sind

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3030

EuGH EuGH (Pammer und Hotel (Pammer und Hotel

Alpenhof)Alpenhof) - Bedeutung - Bedeutung

- Einheitliche Auslegung in allen - Einheitliche Auslegung in allen MitgliedstaatenMitgliedstaaten

- Nationales Gericht muss die Kriterien - Nationales Gericht muss die Kriterien ((aus aus

dem EuGH Urteil)dem EuGH Urteil) überprüfenüberprüfen

- Händler, der den Verbraucher im Ausland - Händler, der den Verbraucher im Ausland ansprechen will, muss sich an ansprechen will, muss sich an Verbraucherschutzrichtlinien haltenVerbraucherschutzrichtlinien halten

sonst muss er damit rechnen, dass er auch sonst muss er damit rechnen, dass er auch im Mitgliedstaat des Verbrauchers verklagt im Mitgliedstaat des Verbrauchers verklagt werden kann werden kann

http://www.utahconsumerprotection.com/images/links.jpg

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3131

In dubio proIn dubio pro

cconsumenteonsumente??

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3232

Bedeutung von UrteilenBedeutung von Urteilendes EuGHdes EuGH

Bedeutung für die Entscheidung im Bedeutung für die Entscheidung im konkreten Rechtsstreit in einem konkreten Rechtsstreit in einem MitgliedstaatMitgliedstaat

Auslegung des EU Rechts ist bindend in allen Auslegung des EU Rechts ist bindend in allen Mitgliedstaaten Mitgliedstaaten

Mitgliedstaaten können finanzielle Mitgliedstaaten können finanzielle Sanktionen auferlegt werden Sanktionen auferlegt werden

erga omnes erga omnes EffektEffekt Urteile bindend fürUrteile bindend für

500 Millionen EU-Bürger500 Millionen EU-Bürger ex tunc ex tunc EffektEffekt 22 (23) Amtssprachen22 (23) Amtssprachen

http://www-tc.iaea.org/tcweb/images/europe/gallery/story227_s_01.jpg

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3333

Bedeutung von UrteilenBedeutung von Urteilen des EuGH des EuGH ffür dür daass VerbraucherrechtVerbraucherrecht

Einheitliche Auslegung und einheitlicheEinheitliche Auslegung und einheitliche Anwendung Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten (z.B. Schaden; “Ausrichten” der Tätigkeit)(z.B. Schaden; “Ausrichten” der Tätigkeit)

EuGH entscheidet über die EuGH entscheidet über die VereinbarkeitVereinbarkeit der der nationalen Regelungen mit dem EU-Rechtnationalen Regelungen mit dem EU-Recht (z. B. (z. B. Nutzungsersatz in der Rs. Messner)Nutzungsersatz in der Rs. Messner)

EuGH trägt zur ständigen EuGH trägt zur ständigen WeiterentwicklungWeiterentwicklung des des Verbraucherschutzes bei - auch im Licht der neuen Verbraucherschutzes bei - auch im Licht der neuen technischen Möglichkeiten technischen Möglichkeiten (z. B. Internet)(z. B. Internet)

Inhaltliche AusgestaltungInhaltliche Ausgestaltung der unionsrechtlichen der unionsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften Verbraucherschutzvorschriften (z. B. Ausrichten(z. B. Ausrichten))

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Quo vadis, Europa?Quo vadis, Europa?

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Villmols merci!Villmols merci!

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