steuerlehre wie läuft das steuerverfahren ab? wie wird die einkommenssteuer berechnet? in welchen...
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SteuerlehreSteuerlehreWie läuft das Steuerverfahren ab?
Wie wird die Einkommenssteuer berechnet?In welchen Formen wird die Einkommenssteuer erhoben?
Hilfreiche Links…
(c) Mag. Karin Kilian 2012
Steuern, Steuerbehörde, Steuern, Steuerbehörde, SteuerpflichtigerSteuerpflichtiger
Hier lernen Sie …wer ein Steuerpflichtiger istwelche Arten von Steuern es gibtwer eine Steuerbehörde istwie die Kommunikation zwischen Steuer-
pflichtigem und Steuerbehörde erfolgtwie die Vorgänge Steuererklärung, Steuerfest-
setzung und Zahlung ablaufenwie in einem Rechtsmittelverfahren
vorzugehen ist
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Der SteuerpflichtigeDer Steuerpflichtige
Jene natürlichen u. juristischen Personen, die Abgaben schulden.
Sie werden als „Parteien“ bezeichnet.Sie können sich vertreten lassen:
◦Von gesetzlichen Vertretern (zB GF der GmbH)◦Von Bevollmächtigten◦Von geschäftsmäßigen Vertretern (zB Steuer-
berater, Rechtsanwalt,…)
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Die wichtigsten Steuern…Die wichtigsten Steuern…
Nach der Art der Einhebung:◦Direkte Steuern (ESt), belasten Stfpl. direkt◦Indirekte Steuern (Ust), werden von einem
anderen Stpfl. eingehoben, als dem der sie trägt.
Nach der Art der Berechnung:◦Veranlagte Steuern (zB Grunderwerbssteuer) –
werden mittels Bescheid festgesetzt◦Selbstbemessungssteuern (zB Ust, LSt) –
werden selbst berechnet – periodisch kontroll.
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Die wichtigsten Steuern…Die wichtigsten Steuern…
Nach der wirtschaftlichen Anknüpfung:◦Ertragssteuern (ESt, LSt, KESt, KSt) –
besteuern den Ertrag bzw. das Einkommen eines Stpfl.
◦Vermögenssteuern (zB Grundsteuer) – besteuern das Vermögen eines Stpfl.
◦Verkehrssteuern (zB USt) – besteuern bestimmte Rechtsakte (z. B. Warenlieferungen, Leistungen)
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Die SteuerbehördenDie Steuerbehörden
FinanzämterUnabhängiger Finanzsenat (UFS)Bundesministerium für Finanzen (BMF)
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Kommunikation zwischen Steuer-Kommunikation zwischen Steuer-pflichtigem und Finanzbehördepflichtigem und Finanzbehörde
Steuerpflichtiger
Eingaben:-Mündl. Anbringen-Schriftl. Eingaben-Elektron. Eingaben (FinanzOnline)
Erledigung:-Schriftlich (Steuerbescheide,..)-Elektronisch(FinanzOnline, elektron. Steuer-konto)
Steuerbehörde
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Grundsätze für Eingaben beim FAGrundsätze für Eingaben beim FA
Nachweispflicht (fristgerechte Einreichung durch eingeschriebenen Brief, Eingangsstempel im Service-Center, FinanzOnline – elektr. Bestätigung)
Aufbewahrungspflicht (Kopie von jeder schriftl. Eingabe, Ausdruck jeder Online-Eingabe)
Keine Gebührenpflicht
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Aufbau und Inhalt von brieflichen Aufbau und Inhalt von brieflichen EingabenEingaben
1. Name und Adresse des Steuerpflichtigen2. Angabe der Steuernummer im Betreff3. Brieftext, gegliedert in
◦ Zweck der Eingabe ◦ Begründung des Begehrens◦ Hinweis auf beigelegtes Beweismaterial
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Obliegenheiten des Obliegenheiten des AbgabepflichtigenAbgabepflichtigen
Anzeigepflicht (aller steuerrechtlich relevanten Umstände)
Offenlegungspflicht (vollständig und wahrheitsgemäß)
Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflicht (entsprechend den gesetzl. Vorschriften)
Aufbewahrungspflicht (7 Jahre)Pflicht zur Abgabe von SteuererklärungenHilfeleistungspflicht (bei Amtshandlungen)
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SteuererklärungSteuererklärung= Eine elektronisch übermittelte (FinanzOnline)
oder auf einem amtlichen Formular eingereichte Erklärung über steuererhebliche Umstände.
Abgabetermin schriftlich: 30.4. des Folgejahres
Abgabetermin elektronisch: 30.6. des Folgejahres https://finanzonline.bmf.gv.at
Verspätungszuschlag bis zu 10% der Steuerhttps://finanzonline.bmf.gv.at
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Der SteuerbescheidDer Steuerbescheid Nach dem Ermittlungsverfahren wird die Steuer
per Bescheid festgesetzt.Ein Bescheid enthält …die Bezeichnung „Bescheid“die Behörde, die den Bescheid erlassen hatName der Person, an die der Bescheid ergehtArt, Höhe, Fälligkeit der Abgabe sowie die Bmgl.
(„Spruch“)BegründungDatumRechtsmittelbelehrung (ob, wo, bis wann
Einspruch erhoben werden kann)
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Fälligkeit und EntrichtungFälligkeit und EntrichtungOhne Angabe: 1 Monat nach Zustellung des
Bescheides fälligUst-Fälligkeiten: 1 Mo + 15 Tg. nach dem
Entstehen der SteuerschuldESt-Vorauszahlungen: 15.2., 15.5., 15.8.,
15.11. fälligÜberweisungen bzw. Electronic Banking –
gilt Tag der Gutschrift auf dem Steuerkonto (Respirofrist 3 Tage)
Bareinzahlung (Zahlungsanweisung) bei Kreidtinstitut – gilt Tag der Einzahlung
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SäumniszuschlägeSäumniszuschläge
2% des nicht entrichteten Abgabebetrages
Nach 3 Monaten nochmaliger Säumniszuschlag von 1%
Nach weiteren 3 Monaten nochmals 1%Sind die Säumniszuschläge geringer als
€50,-- werden sie nicht erhoben.
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ZahlungserleichterungZahlungserleichterung
StundungRatenzahlung
Das Ansuchen um Zahlungserleichterung muss spätestens bis zum Fälligkeitstermin eingebracht werden.
Es fallen Stundungszinsen an!
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Das RechtsmittelverfahrenDas RechtsmittelverfahrenSteuer-
pflichtigerFinanzamt (1. Instanz)
Finanzsenat (2. Instanz)
VwGH bzw. VfGH
SteuererklärungBescheid
BerufungBerufungs-
entscheidung
Vorlageantrag
Berufungs-bescheid
Beschwerde
Erkenntnis
Ordentliche Rechtsmittel: Berufung, a.o. Rechtsmittel: Beschwerde(c) Mag. Karin Kilian 2012
Berufung:Berufung:
Was muss sie enthalten?die Bezeichnung des angefochtenen
Bescheidesdie Erklärung, in welchen Punkten der
Bescheid angefochten wirddie beantragte Änderungdie Begründung
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Erhebungsformen der Erhebungsformen der Steuern auf das EINKOMMENSteuern auf das EINKOMMEN
Die Einkommenssteuer – ESt folgt im Detail
Die Lohnsteuer – LStEinkünfte aus unselbständiger Tätigkeit – lt. Lohnsteuer-Effektiv-Tarif-Tabelle
Die Kapitalertragssteuer – KESt auf inländische Einkünfte aus Kapital-vermögen – 25% - Endbesteuerung
Die Körperschaftssteuer – KStbesteuert werden die Einkünfte juristischer Personen – 25% des steuerpfl. Gewinnes
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Die EinkommenssteuerDie Einkommenssteuer
Einkommenssteuer-SkriptumDas EStGDie Einkommensteuererklärung
Die LohnsteuerDie LohnsteuerDie Arbeitnehmerveranlagung
Hilfreicher LinkHilfreicher Linkwww.bmf.gv.at
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