die abschlussprüfung an der realschule rheinmünster es wird gelernt, was geprüft wird und es wird...
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Die Abschlussprüfung an der Realschule
Rheinmünster
Es wird gelernt, was geprüft wirdund es wird so gelernt, wie geprüft wird.
Überblick über das 10 Schuljahr:Eurokom, schriftliche Prüfung, Fachinterne
Überprüfung und KompetenzprüfungRolf Schemel
Die Abschlussprüfung berücksichtigt:
Den Bezug zu den Bildungsstandards
Zeitgemäße Prüfungsformen
Den Kompetenzerwerb über die Fächergrenzen hinaus
Zielsetzungen der Abschlussprüfung
T/ MUM/ 2. FS
Auf Wunsch: Mündliche Prüfung
Jahres-leistung
2
Rel, Eth, G, EWG, Mu,
BK, Sp
Jahres-leistung
Deutsch
Jahres-leistung
Schriftliche Prüfung
Mathe-matik
Jahres-leistung
Schriftliche Prüfung
EuroKom
1. Fremd-sprache
Schriftliche Prüfung
Jahres-leistung
NWA
Jahres-leistung
2
Fächerübergreifende Kompetenzprüfung
1Fachinterne Überprüfung
1Fachinterne Überprüfung
Die Realschulabschlussprüfung / Leistungsfeststellung
Die EuroKom► Die EuroKom ist der erste Teil der Abschlussprüfung und
findet in der englischen Sprache statt.
► Zeitpunkt:
►03/04.12.2013
►Hr. Freudenberger/Fr. Mangler/Hr. Nock
► Themen wurden in Klasse 9 besprochen
► Die EuroKomPrüfung wird vom Englischlehrer und einem Englischkollegen abgenommen.
► Die EuroKomPrüfung zählt die Hälfte der Prüfungsleistung
► Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten
Präsentation des Schwerpunktthemas
Hörverstehen
kommunikative und situative Aufgabenformen
Allgemeines:
Schriftliche Prüfung
Mittwoch, 30.04.14. 8:00 – 12:00 Uhr Deutsch
Dienstag, 06.05.14. 8:00 – 11:00 Uhr Mathematik
Freitag, 08.05.14. 8:00 – 10:30 Uhr Englisch
Die Fachinterne Überprüfung
► ist verpflichtend in NWA und im Wahlpflichtbereich
► ist nicht Bestandteil der Abschlussprüfung
► wird durchgeführt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit, aber …
► …Teile der Arbeit können auch außerhalb der Unterrichtszeit/Schule erledigt werden
► Schüler und Schülerinnen bearbeiten selbstständig eine fachspezifische Thematik (→ Orientierung an den Bildungsstandards Kl. 9/10)
► Einzel- und Gruppenarbeit sind möglich
Allgemeines:
Die Fachinterne Überprüfung
3 Leistungskomponenten:
I.
Fachspezifisches Arbeiten
II.
Protokollieren, Darstellen,
Dokumentieren
III.
Präsentieren, Kommunizieren, Reflektieren
Die Fachinterne Überprüfung
I. Fachspezifisches Arbeiten
in NWA:
Formen naturwissen-schaftlichen Arbeitens
Experimen-tieren in unterschie-dlichen Ausprägungen
in MUM:
Erstellung einer Facharbeit, z.B.:
►Recherche
►Praktisches Arbeiten (Erprobung v. Arbeitsver-fahren, Pro-duktvergleiche usw.)
in 2. FS:
Selbstständige Auseinander-setzung mit einer Thematik des Fremdsprachen-unterrichts(z.B. Landeskunde, kulturelle Besonderheiten…)
in TECHNIK:
Selbstständige Bearbeitung einer technischen Problemstellung in Form einer fachpraktischen Arbeit
Die Fachinterne ÜberprüfungIII. Präsentieren, Kommunizieren,
ReflektierenDie Schülerinnen und Schüler stellen ihre Arbeit vor und zeigen im Gespräch ihre Fähigkeiten zur kritischen Reflexion.
Die Präsentationsformen können vielfältig sein, z.B.:
►Vortrag/ Referat ► Multimediale Präsentation ► Ausstellung ► Wandzeitung ► Marktstand ► Gestaltung einer Unterrichtssequenz ► Bericht für die Abschlusszeitung ► …
(2.FS: Schwerpunkt auf mündliche Kommunikation)
Die Fachinterne Überprüfung
Jahresleistung
2/3
1/3Fachinterne Überprüfung
Gewichtung für die Zeugnisnote :
Themen- und Gruppenfindung:
Schüler wählen in Klasse 10 bis zu 23.10.2013 als Team (i.d.R. drei bis fünf Schüler, begründete Ausnahmen möglich) aus zwei Fächern oder Fächerverbünden das Thema der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung.
Anregungen und Planungshilfen: Leitfaden für Schülerinnen und Schüler : www.schule-bw.de
Die Themen müssen von zwei verschiedenen Fachlehrern als mögliches Thema genehmigt werden. Die Lehrer sind nicht automatisch die prüfenden Lehrer!
Genehmigung durch den Schulleiter in der Regel nach Beratung in der Stufenkonferenz der Klasse 10.
Fächerübergreifende Kompetenzprüfung
Zeitplan:
Vor den Herbstferien Gruppen und Themenfindung (15.10) Genehmigung und Zuteilung der betreuenden Lehrer durch
Schulleiter nach den Herbstferien 1. Beratungstermin 07.11.2013 November-April: Die Gruppen treffen sich in regelmäßigen
Abständen mit den betreuenden Lehrern, protokollieren dies und lassen dies unterschreiben
Bis 23.10.13: Abgabe des Prüfungsthemas Bis 20.12.13: Abgabe der Projektskizze 26.05 – 27.06.14: Intensivphase 30.06. – 02.07.14: Kompetenzprüfung/Mündliche Prüfung
Fächerübergreifende Kompetenzprüfung
Organisation und Durchführung:
Die FüK wird als Gruppenprüfung durchgeführt, wobei jeder Schüler eine individuelle Note erhält.
Vor der Prüfung erstellen die Schüler eine Dokumentation.
Die FüK umfasst eine Präsentation zu einem bestimmten Thema und ein daran anknüpfendes Prüfungsgespräch.
Die Präsentation kann schriftliche, mündliche und praktische Leistungen enthalten.
Fächerübergreifende Kompetenzprüfung
Organisation und Durchführung:
Das Prüfungsgespräch bezieht sich auf das Thema des Schülers, die Themenfelder der Gruppenmitglieder und weitere, vorwiegend aus den Klassen 9 und 10 stammende Inhalte der betroffenen Fächer oder Fächerverbünde.
Die Prüfungszeit beträgt für jeden Prüfling etwa 15 Minuten, zeitliche Anteile von Präsentation und Prüfungsgespräch sind annähernd gleich.
Fächerübergreifende Kompetenzprüfung
Interaktion in der Gruppe
Teamfähig-
keit
Auftreten Kreativität Reflexion des
Arbeits- und Lernprozes-ses
Strukturierung Sprache
(Tempo, Verständlich-keit)
Medieneinsatz
Informationsgehalt sachliche
Richtigkeit angemessene
Nutzung der Fachsprache
Verwendung von fachspezifischen Arbeitsmitteln
fächerübergrei-fende Darstellung
Soziale Kompetenz
Personale Kompetenz
Methodische Kompetenz
Fachliche Kompetenz
Kriterien für die PräsentationKriterien für die Präsentation
Sicherheit bei der Beantwortung von Fragen
Sachliche und überzeugende Darstellung der eigenen Meinung
Flexibilität Reflexionsfähigkeit
Vertiefung des Themas fächerübergreifende
Darstellung Einbindung des Themas in
die beteiligten Fächer fachliche Korrektheit /
Fachbegriffe Transfer Entwicklung von
Perspektiven / Alternativen
Personale KompetenzFachliche Kompetenz
Kriterien für das Kriterien für das Prüfungsgespräch
Ausgleichsregelung – Grundlagen:
Realschulversetzungsordnung §1 Abs. 2:1. Durchschnitt aller maßgeblichen Fächer mind. 4,02. Durchschnitt der Kernfächer mind. 4,03. Kein „ungenügend“ in einem Kernfach4. Qualifizierter Ausgleich bei mehr als einer (und max. 3) Noten
unter 4,0 oder bei einer „ungenügend“ in einem Nichtkernfach
Fächerübergreifende Kompetenzprüfung
Abschlussprüfungsverordnung § 6 Abs. 3.:„In die Berechnung des Durchschnitts aus den Noten der maßgebenden Fächer nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 und der Kernfächer nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 wird die Prüfungsleistung der Kompetenzprüfung einbezogen. In den übrigen Bestehens- und Ausgleichsregelungen nach § 1 Abs. 2 wird die Kompetenzprüfung nicht einbezogen.“
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