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Seite 1

Erben und Schenken seit 01.08.2008

Ihre Raiffeisenbank Going informiert

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Seite 2

Mag. Hannes Laner

Rechtsabteilung RaiffeisenBank

KitzbühelAchenweg 16

6370 Kitzbühel

[email protected]

tel.: +43/5356/6960-962

Mag. Johann Trixl

Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder

Ulmbichlweg 3

6380 St. Johann in Tirol

[email protected]

tel.: +43/676/371 2610

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Inhaltsübersicht

1. Wesentliche Grundbegriffe und Regelungen des Erbrechtes2. Verlassenschaftsverfahren3. Grundsatzüberlegungen4. Der richtige Zeitpunkt5. Die Rolle Ihrer Hausbank und unsere Tipps6. Fehler in Theorie und Praxis7. Neuerungen in der Besteuerung8. Zusammenfassung9. Beispiele

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1. Wesentliche Grundbegriffe und Regelungen des Erbrechtes

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Erbvermögen / Verlassenschaft

Was ist vererbbar?– Vermögen– Schulden

Nicht vererbbar sind …– persönliche Rechte

(akademische oder Berufstitel)– persönliche Dienstbarkeiten

(Wohnrecht, Fruchtgenussrecht)– Gewerberechte, Konzessionen– Recht auf Unterhalt

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Erbe / Vermächtnisnehmer

Erbe

Erhält das gesamte Erbe oder eine Quote davon.

Vermächtnisnehmer / Legatar

Erhält konkrete Sachen, Beträge oder Zuwendungen aus dem Nachlass.

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Arten der Erbschaften

– Gesetzliche Erbfolge

– Testamentarische Erbfolge

– Erbvertrag

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• Eintritt der gesetzlichen Erbfolge

• Gesetzliche Erben der überlebende Ehegatte die Verwandten der ersten 4 Linien Gesetzliches Erbrecht unehelicher Kinder Achtung: Sondererbfolge Eigentümer-

partnerschaft beim Wohnungseigentum

• Lebensgefährten/Lebensabschnittspartner (keine Absicherung, außer bei Wohnungseigentum und Mietrechten)

Gesetzliche Erbfolge

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Das Parentelsystem (nach Erbrecht)

Erblasser Gattin

Eltern

Großeltern

Kinder

Enkel

(Halb) Geschwister

Neffe/Nichte

Großneffe/Großnichte

Onkel/Tante

Cousin/Cousine

Großcousin/Großcousine

UrgroßelternLegende:

-----1. Parentel

-----2. Parentel

-----3. Parentel

-----4. Parentel

Weiterstehende Verwandte bzw. angeheiratete „Verwandte“ haben kein gesetzliches Erbrecht!

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Arten Testament (Erbe) Kodizill (Vermächtnisnehmer)

Formen Schriftlich, eigenhändig, ohne Zeugen Schriftlich, fremdhändig, mit drei Zeugen KEIN mündliches Testament

Inhalt Datum, Widerruf früherer Testamente wer soll was, wann und wie oder unter welchen

Bedingungen bekommen

Testamentarische Erbfolge

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• Notariatsakt

• Ehegatten setzen sich als Erben ein

• nur über ¾ des Verlassenschaftsvermögens kann so verfügt werden

• das „reine“ Viertel muss für die gesetzlichen und testamentarischen Erben bleiben

Erbvertrag

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• Bestimmte Verwandte haben Anspruch auf einen Mindestanteil aus der Verlassenschaft – sogenannte Noterben!

• Höhe des Pflichtteils (Noterbes) 1. Parentel: die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches 2. Parentel: ein Drittel des gesetzlichen Erbanspruches

Pflichtteilsrecht

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Pflichtteilsrecht - Beispiele

Ehemann stirbt und hinterlässt eine Ehefrau und 2 Kinder:

• Gesetzliche Erbfolge: 1/3 Kind 1 1/3 Kind 2

1/3 Ehefrau

• Pflichtteil bei Übergehen der Kinder (1/2 des gesetzlichen Erbrechtes):

1/6 Kind 11/6 Kind 2

4/6 (=2/3) Ehefrau

• Pflichtteil bei Übergehen der Kinder bei der Lebensgefährtin:1/4 Kind 1

1/4 Kind 21/2

Lebensgefährtin

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Pflichtteilsrecht - Beispiele

Ehemann stirbt und hinterlässt eine Ehefrau und keine Kinder:

• Gesetzliche Erbfolge: 2/3 Ehefrau1/3 Eltern

• Pflichtteil bei Übergehen der Eltern (1/3 des gesetzlichen Erbrechtes):

8/9 Ehefrau1/9 Eltern

• Pflichtteil bei Übergehen der Eltern bei der Lebensgefährtin:2/3 Lebensgefährtin1/3 Eltern

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Pflichtteilberechtige Personen (inkl. Reihenfolge)

Erblasser Gattin(1)

Eltern (3)

Großeltern(4)

Kinder (1)

Enkel (2)

(Halb) Geschwister

Neffe/Nichte

Großneffe/Großnichte

Onkel/Tante

Cousin/Cousine

Großcousin/Großcousine

Urgroßeltern

Nur die „senkrechte“ Erblinie ist überhaupt pflichtteilsberechtigt

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• Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte werden auf das Erbe zeitlich unbegrenzt angerechnet

• Schenkungen an Dritte – zwei Jahre vor dem Tod

• Schenkung auf den Todesfall

Pflichtteilserhöhung durch Schenkungen

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Pflichtteilsanspruch kann auf die Hälfte vermindert werden:

• beim Fehlen jeglichen Naheverhältnisses

Pflichtteilsminderung

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2. VERLASSENSCHAFTS-VERFAHREN

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1. Anzeige des Todesfalls2. Todesfallaufnahme durch den Gerichtskommissär3. Aufforderung zur Erbserklärung4. Erbschaftsantretung durch die Erben5. Errichtung des Inventars durch den Gerichtskommissär6. Abgabe des Vermögensbekenntnisses7. Einantwortung, Endbeschluss8. Bezahlung der Steuern und Gebühren,

Unbedenklichkeitsbescheinigung9. Eintragung in das Grundbuch

Verlassenschaftsverfahren

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3. Grundsatzüberlegungen

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Grundsatzüberlegungen

„Was muss ich berücksichtigen?“

„Was besitze ich eigentlich alles?“

„Wie mache ich es richtig?“

„Was kostet es?“

„Wann soll ich es tun?“

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Zivilrechtliche Basis

„Was muss ich berücksichtigen?“

- Erben oder schenken- Testament, gesetzliches Erbrecht, Erbvertrag- Parentelen- Pflichtteilsrecht- Ehegatten, Geschiedene und Lebensgefährten- Kinder (ehelich, außerehelich, adoptiert)

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Inhaltliche Umstände

„Was besitze ich eigentlich alles?“

- Geld- Wertpapiere- Grund und Boden, Wohnung und Haus- Auto - Beteiligungen- Schmuck

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Inhaltliche Umstände

„Was besitze ich eigentlich alles?“

Besondere Bereiche

• Unternehmen• Immobilien• Land- und Forstwirtschaft• Mietrechte• Lebensversicherungen

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Unternehmensübergabe

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Unternehmensübergabe - Lösungsansätze

1. Unentgeltliche Betriebsübergabe als Einzelunternehmer:

– ein geeigneter Nachfolger– relativ einfach, nur GREST– Ausgleich für andere Familienmitglieder– Mitarbeit Übergeber ?

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Unternehmensübergabe - Lösungsansätze

2. Gründung Personengesellschaft:

– alle Familienmitglieder Gesellschafter ?– Haftungen ( beschränkt, unbeschränkt )– Gewinnverteilung– Zurückbehaltung Grundvermögen

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Unternehmensübergabe - Lösungsansätze

3. Gründung GmbH:

– leicht vererbbar– mögliche Steuerersparniss bei hohen Gewinnen– Geschäftführung unabhängig von Beteiligungen– vorher Umgründung notwendig, zeitaufwendig

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Grundsatzüberlegungen

Formale Umstände („Wie mache ich es richtig?“)

– Formgebundenheit des letzten Willens– Verfahren

Steuerrechtliche Basis („Was kostet es?“)

– Erbschaftssteuer bis 31.7.2008, seither frei

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4. Der richtige Zeitpunkt

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Zeitpunkt

Notwendige Entscheidungsgrundlagen:

- Wissen über die eigene Situation (Vermögen, Familie)- Klarheit über das erwünschte Ziel - Erforderliches Know-How zur Umsetzung (gute Berater)

>>> Richtiger Zeitpunkt ergibt sich oft aus Situationen, Ereignissen oder Umständen („noch rechtzeitig“)

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Zeitpunkt

Typische Situationen für Handlungsbedarf :

- Familienrechtliche Ereignisse oder Situationen (Krankheit, Heirat, Scheidung, Freund/in, Kinder, Erbfall)

- Streit in der Familie- Offene Betriebs- oder Unternehmensübergabe oder

–nachfolge- Geplanter Unternehmensverkauf - Plötzlicher Vermögenszuwachs (Verkauf, Lotto,...)

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5. DIE ROLLE IHRER HAUSBANK

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§ 38 BWG: „Kreditinstitute {…} dürfen Geheimnisse, die ihnen ausschließlich auf Grund der Geschäftsverbindungen mit Kunden {…} anvertraut worden sind, nicht offenbaren oder verwerten.”

Bankgeheimnis

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Ausnahmen:

• gerichtlich eingeleitetes (Finanz)Strafverfahren

• Verlassenschaftsabhandlung

• Kunde ermächtigt die Bank ausdrücklich und schriftlich zur Auskunft an Dritte

• gegenüber Vormundschafts- und Pflegschaftsgericht

Bankgeheimnis

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legitimierteSpar- und Girokonten,

Vermögenswerte(Verfügung mit Unterschrift)

Verlassenschaftssperre

Verlassenschaftsaufnahme durch den Notar als Gerichtskommissär

Ablauf Verlassenschaft

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Einantwortungsbeschlussvom Gericht

Auszahlung an die Erben

Ablauf Verlassenschaft

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Seite 38

Tipps aus der Bankpraxis

1. Gemeinschaftskonto („und-Konto“/ „oder-Konto“)

2. Zeichnungsberechtigung und Inhaberschaft am Konto

3. Aufbewahrungsort (Testament, Sparbücher, Safeschlüssel, Versicherungspolizzen, Dokumente,..)

4. Klarheit von Anordnungen (Anzahl, Inhalt, Ausmaß)

5. Minderjährige Erben

6. Produkte: SparbuchLebensversicherung

7. Unternehmensnachfolge

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3. 6. HÄUFIGE VELER IN DEORIE UND BRAXIS

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Häufige Fehler in Theorie und Praxis

1. Angst vor dem Umgang mit der Materie2. Zu langes Hinauszögern aus anderen Gründen3. Falsche oder keine Vorsorge bzw. Beratung4. Versäumnis von Anpassungen5. Handlungsunfähigkeit bei Unternehmern6. Falsche Inhalte (Freundin, außereheliche Kinder,..) 7. Mündliches Testament8. (Unnötige Kostenbelastung)

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7. NEUERUNGEN BEI DER ERBSCHAFTS- UND

SCHENKUNGSSTEUER

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bisEuro I II III IV V

7.300,00 2 4 6 8 14 14.600,00 2,5 5 7,5 10 16 29.200,00 3 6 9 12 18 43.800,00 3,5 7 10,5 14 20 58.400,00 4 8 12 16 22 73.000,00 5 10 15 20 26

109.500,00 6 12 18 24 30 146.000,00 7 14 21 28 34 219.000,00 8 16 24 32 38 365.000,00 9 18 27 36 42 730.000,00 10 20 30 40 46

1.095.000,00 11 21 32 42 48 1.460.000,00 12 22 34 44 51 2.920.000,00 13 23 36 46 54 4.380.000,00 14 24 38 48 57

darüber 15 25 40 50 60

in Steuerklasse

Steuersätze und Steuertarife

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• Entstehung der Steuerschuld!• Meldepflicht für Schenkungen• Seit 01.08.2008• Keine Meldung von Erbschaften

SchenkMG 2008

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SchenkMG 2008

Meldepflicht für Schenkungen von:

– Bargeld– Depotwerte– Sparbücher– sonstiges, bewegliches, körperliches Vermögen– Firmen-/Unternehmensanteile– Wenn Erwerber oder Geschenkgeber Steuerinländer

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SchenkMG 2008

Keine Meldepflicht:

– Erwerb zwischen nahen Angehörigen mit Wert bis zu 50.000,- Euro p.a.

– Erwerb zwischen anderen Personen mit Wert bis zu 15.000,- Euro für 5 Jahre

– übliche Gelegenheitsgeschenke bis 1.000,- Euro

– gebrauchter Hausrat, Kleidung, Wäsche

– Immobilien, weil GrESt

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SchenkMG 2008

Anzeigeverpflichtung:

– Erwerber, Geschenknehmer– Rechtsanwalt, Notar– binnen 3 Monaten– in elektronischer Form, wenn möglich!– mittels Formular „Schenk1“

(www.bmf.gv.at/formulare)

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Formular „Schenk1“

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SchenkMG 2008Sanktionen:

– Vorsätzlicher Meldeverstoß: Geldstrafe bis 10% des nicht gemeldeten Wertes (§ 49a FinStrG)

– Selbstanzeige innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Meldefrist möglich!

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Seite 49

SchenkMG 2008

Grunderwerbsteuer:

– Unentgeltliche ErwerbeSchenkungen & Erbschaften

– 3-facher Einheitswert bzw. Gegenleistung

– 2 % bei Ehegatten, Kindern und Enkel

– Sonst 3,5 %

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SchenkMG 2008

Von der GRESt ausgenommen:

– Grundstücksübertragung bei Unternehmensnachfolge (365.000,- Euro Freibetrag)

– Grundstückschenkung zwischen Ehegatten für gemeinsame Wohnung mit max. 150 m²

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8. ZUSAMMENFASSUNG

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– Aussetzung der ErbSt und SchSt per 01.08.2008

– GrESt bleibt bestehen

– Zivilrechtliche Grundlagen bleiben erhalten

– Neue Gestaltungsmöglichkeiten– Schenkung zu Lebzeiten

Zusammenfassung

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Zusammenfassung

Änderung vieler Ratschläge von früher:

– Wegfall der (aufsteigend teureren) Steuerklassen– Vorbehaltsrechte zur Senkung der Steuerbasis – Partner und Freundinnen– Adoption wegen ErbSt– Lebensversicherungslösungen zugunsten Dritter– Erbschaftssteuerversicherung hinfällig

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9. BEISPIELE

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Schenkung einer Wohnung

Schenkung an die Lebensgefährtin

Wohnung hat EW 20.000,- Euro

Bis 31.07.: SchSt 17.700,- Euro(29,5% von 3-fachen EW = 60.000,- Euro)

Seit 01.08.: GRESt 2.100,- Euro(3,5% von 3-fachen EW = 60.000,- Euro)

15.600,- Euro Ersparnis seit 01.08.2008!

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Schenkung unter Vorbehalt des Fruchtgenusses

– Wohnhaus: EW 50.000,- Euro– Übergeber: Vater– Beschenkter: Sohn– Zurückbehaltung Wohnrecht mit 70.000,- Euro

Bis 31.07.:SchSt von 150.000,- Euro abzgl. 70.000,- EuroSchSt (2 % - 6 %) von 80.000,- Euro = 6.400,- Euro2 % GRESt von 70.000,- Euro = 1.400,- Euro

Belastung SchSt+GRESt: 7.800,- Euro

Seit 01.08.: 2% GRESt von € 150.000,- Euro = 3.000,- Euro

4.800,- Euro Ersparnis seit 01.08.2008!

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Seite 57

Schenkung eines Sparbuches

Vater schenkt Sparbuch in Höhe von 100.000,- Euro an Tochter

- Bis 31.07.: SchSt i.H.v. 6.000,- Euro- Seit 01.08.: keine Schenkungsteuer!- aber Meldepflicht (> 50.000,- Euro)

6.000,- Euro Ersparnis seit 01.08.2008!

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Seite 58

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!