seite 1 erben und schenken seit 01.08.2008 ihre raiffeisenbank going informiert
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Erben und Schenken seit 01.08.2008
Ihre Raiffeisenbank Going informiert
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Mag. Hannes Laner
Rechtsabteilung RaiffeisenBank
KitzbühelAchenweg 16
6370 Kitzbühel
tel.: +43/5356/6960-962
Mag. Johann Trixl
Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder
Ulmbichlweg 3
6380 St. Johann in Tirol
tel.: +43/676/371 2610
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Inhaltsübersicht
1. Wesentliche Grundbegriffe und Regelungen des Erbrechtes2. Verlassenschaftsverfahren3. Grundsatzüberlegungen4. Der richtige Zeitpunkt5. Die Rolle Ihrer Hausbank und unsere Tipps6. Fehler in Theorie und Praxis7. Neuerungen in der Besteuerung8. Zusammenfassung9. Beispiele
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1. Wesentliche Grundbegriffe und Regelungen des Erbrechtes
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Erbvermögen / Verlassenschaft
Was ist vererbbar?– Vermögen– Schulden
Nicht vererbbar sind …– persönliche Rechte
(akademische oder Berufstitel)– persönliche Dienstbarkeiten
(Wohnrecht, Fruchtgenussrecht)– Gewerberechte, Konzessionen– Recht auf Unterhalt
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Erbe / Vermächtnisnehmer
Erbe
Erhält das gesamte Erbe oder eine Quote davon.
Vermächtnisnehmer / Legatar
Erhält konkrete Sachen, Beträge oder Zuwendungen aus dem Nachlass.
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Arten der Erbschaften
– Gesetzliche Erbfolge
– Testamentarische Erbfolge
– Erbvertrag
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• Eintritt der gesetzlichen Erbfolge
• Gesetzliche Erben der überlebende Ehegatte die Verwandten der ersten 4 Linien Gesetzliches Erbrecht unehelicher Kinder Achtung: Sondererbfolge Eigentümer-
partnerschaft beim Wohnungseigentum
• Lebensgefährten/Lebensabschnittspartner (keine Absicherung, außer bei Wohnungseigentum und Mietrechten)
Gesetzliche Erbfolge
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Das Parentelsystem (nach Erbrecht)
Erblasser Gattin
Eltern
Großeltern
Kinder
Enkel
(Halb) Geschwister
Neffe/Nichte
Großneffe/Großnichte
Onkel/Tante
Cousin/Cousine
Großcousin/Großcousine
UrgroßelternLegende:
-----1. Parentel
-----2. Parentel
-----3. Parentel
-----4. Parentel
Weiterstehende Verwandte bzw. angeheiratete „Verwandte“ haben kein gesetzliches Erbrecht!
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Arten Testament (Erbe) Kodizill (Vermächtnisnehmer)
Formen Schriftlich, eigenhändig, ohne Zeugen Schriftlich, fremdhändig, mit drei Zeugen KEIN mündliches Testament
Inhalt Datum, Widerruf früherer Testamente wer soll was, wann und wie oder unter welchen
Bedingungen bekommen
Testamentarische Erbfolge
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• Notariatsakt
• Ehegatten setzen sich als Erben ein
• nur über ¾ des Verlassenschaftsvermögens kann so verfügt werden
• das „reine“ Viertel muss für die gesetzlichen und testamentarischen Erben bleiben
Erbvertrag
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• Bestimmte Verwandte haben Anspruch auf einen Mindestanteil aus der Verlassenschaft – sogenannte Noterben!
• Höhe des Pflichtteils (Noterbes) 1. Parentel: die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches 2. Parentel: ein Drittel des gesetzlichen Erbanspruches
Pflichtteilsrecht
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Pflichtteilsrecht - Beispiele
Ehemann stirbt und hinterlässt eine Ehefrau und 2 Kinder:
• Gesetzliche Erbfolge: 1/3 Kind 1 1/3 Kind 2
1/3 Ehefrau
• Pflichtteil bei Übergehen der Kinder (1/2 des gesetzlichen Erbrechtes):
1/6 Kind 11/6 Kind 2
4/6 (=2/3) Ehefrau
• Pflichtteil bei Übergehen der Kinder bei der Lebensgefährtin:1/4 Kind 1
1/4 Kind 21/2
Lebensgefährtin
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Pflichtteilsrecht - Beispiele
Ehemann stirbt und hinterlässt eine Ehefrau und keine Kinder:
• Gesetzliche Erbfolge: 2/3 Ehefrau1/3 Eltern
• Pflichtteil bei Übergehen der Eltern (1/3 des gesetzlichen Erbrechtes):
8/9 Ehefrau1/9 Eltern
• Pflichtteil bei Übergehen der Eltern bei der Lebensgefährtin:2/3 Lebensgefährtin1/3 Eltern
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Pflichtteilberechtige Personen (inkl. Reihenfolge)
Erblasser Gattin(1)
Eltern (3)
Großeltern(4)
Kinder (1)
Enkel (2)
(Halb) Geschwister
Neffe/Nichte
Großneffe/Großnichte
Onkel/Tante
Cousin/Cousine
Großcousin/Großcousine
Urgroßeltern
Nur die „senkrechte“ Erblinie ist überhaupt pflichtteilsberechtigt
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• Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte werden auf das Erbe zeitlich unbegrenzt angerechnet
• Schenkungen an Dritte – zwei Jahre vor dem Tod
• Schenkung auf den Todesfall
Pflichtteilserhöhung durch Schenkungen
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Pflichtteilsanspruch kann auf die Hälfte vermindert werden:
• beim Fehlen jeglichen Naheverhältnisses
Pflichtteilsminderung
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2. VERLASSENSCHAFTS-VERFAHREN
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1. Anzeige des Todesfalls2. Todesfallaufnahme durch den Gerichtskommissär3. Aufforderung zur Erbserklärung4. Erbschaftsantretung durch die Erben5. Errichtung des Inventars durch den Gerichtskommissär6. Abgabe des Vermögensbekenntnisses7. Einantwortung, Endbeschluss8. Bezahlung der Steuern und Gebühren,
Unbedenklichkeitsbescheinigung9. Eintragung in das Grundbuch
Verlassenschaftsverfahren
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3. Grundsatzüberlegungen
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Grundsatzüberlegungen
„Was muss ich berücksichtigen?“
„Was besitze ich eigentlich alles?“
„Wie mache ich es richtig?“
„Was kostet es?“
„Wann soll ich es tun?“
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Zivilrechtliche Basis
„Was muss ich berücksichtigen?“
- Erben oder schenken- Testament, gesetzliches Erbrecht, Erbvertrag- Parentelen- Pflichtteilsrecht- Ehegatten, Geschiedene und Lebensgefährten- Kinder (ehelich, außerehelich, adoptiert)
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Inhaltliche Umstände
„Was besitze ich eigentlich alles?“
- Geld- Wertpapiere- Grund und Boden, Wohnung und Haus- Auto - Beteiligungen- Schmuck
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Inhaltliche Umstände
„Was besitze ich eigentlich alles?“
Besondere Bereiche
• Unternehmen• Immobilien• Land- und Forstwirtschaft• Mietrechte• Lebensversicherungen
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Unternehmensübergabe
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Unternehmensübergabe - Lösungsansätze
1. Unentgeltliche Betriebsübergabe als Einzelunternehmer:
– ein geeigneter Nachfolger– relativ einfach, nur GREST– Ausgleich für andere Familienmitglieder– Mitarbeit Übergeber ?
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Unternehmensübergabe - Lösungsansätze
2. Gründung Personengesellschaft:
– alle Familienmitglieder Gesellschafter ?– Haftungen ( beschränkt, unbeschränkt )– Gewinnverteilung– Zurückbehaltung Grundvermögen
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Unternehmensübergabe - Lösungsansätze
3. Gründung GmbH:
– leicht vererbbar– mögliche Steuerersparniss bei hohen Gewinnen– Geschäftführung unabhängig von Beteiligungen– vorher Umgründung notwendig, zeitaufwendig
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Grundsatzüberlegungen
Formale Umstände („Wie mache ich es richtig?“)
– Formgebundenheit des letzten Willens– Verfahren
Steuerrechtliche Basis („Was kostet es?“)
– Erbschaftssteuer bis 31.7.2008, seither frei
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4. Der richtige Zeitpunkt
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Zeitpunkt
Notwendige Entscheidungsgrundlagen:
- Wissen über die eigene Situation (Vermögen, Familie)- Klarheit über das erwünschte Ziel - Erforderliches Know-How zur Umsetzung (gute Berater)
>>> Richtiger Zeitpunkt ergibt sich oft aus Situationen, Ereignissen oder Umständen („noch rechtzeitig“)
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Zeitpunkt
Typische Situationen für Handlungsbedarf :
- Familienrechtliche Ereignisse oder Situationen (Krankheit, Heirat, Scheidung, Freund/in, Kinder, Erbfall)
- Streit in der Familie- Offene Betriebs- oder Unternehmensübergabe oder
–nachfolge- Geplanter Unternehmensverkauf - Plötzlicher Vermögenszuwachs (Verkauf, Lotto,...)
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5. DIE ROLLE IHRER HAUSBANK
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§ 38 BWG: „Kreditinstitute {…} dürfen Geheimnisse, die ihnen ausschließlich auf Grund der Geschäftsverbindungen mit Kunden {…} anvertraut worden sind, nicht offenbaren oder verwerten.”
Bankgeheimnis
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Ausnahmen:
• gerichtlich eingeleitetes (Finanz)Strafverfahren
• Verlassenschaftsabhandlung
• Kunde ermächtigt die Bank ausdrücklich und schriftlich zur Auskunft an Dritte
• gegenüber Vormundschafts- und Pflegschaftsgericht
Bankgeheimnis
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legitimierteSpar- und Girokonten,
Vermögenswerte(Verfügung mit Unterschrift)
Verlassenschaftssperre
Verlassenschaftsaufnahme durch den Notar als Gerichtskommissär
Ablauf Verlassenschaft
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Einantwortungsbeschlussvom Gericht
Auszahlung an die Erben
Ablauf Verlassenschaft
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Tipps aus der Bankpraxis
1. Gemeinschaftskonto („und-Konto“/ „oder-Konto“)
2. Zeichnungsberechtigung und Inhaberschaft am Konto
3. Aufbewahrungsort (Testament, Sparbücher, Safeschlüssel, Versicherungspolizzen, Dokumente,..)
4. Klarheit von Anordnungen (Anzahl, Inhalt, Ausmaß)
5. Minderjährige Erben
6. Produkte: SparbuchLebensversicherung
7. Unternehmensnachfolge
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3. 6. HÄUFIGE VELER IN DEORIE UND BRAXIS
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Häufige Fehler in Theorie und Praxis
1. Angst vor dem Umgang mit der Materie2. Zu langes Hinauszögern aus anderen Gründen3. Falsche oder keine Vorsorge bzw. Beratung4. Versäumnis von Anpassungen5. Handlungsunfähigkeit bei Unternehmern6. Falsche Inhalte (Freundin, außereheliche Kinder,..) 7. Mündliches Testament8. (Unnötige Kostenbelastung)
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7. NEUERUNGEN BEI DER ERBSCHAFTS- UND
SCHENKUNGSSTEUER
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bisEuro I II III IV V
7.300,00 2 4 6 8 14 14.600,00 2,5 5 7,5 10 16 29.200,00 3 6 9 12 18 43.800,00 3,5 7 10,5 14 20 58.400,00 4 8 12 16 22 73.000,00 5 10 15 20 26
109.500,00 6 12 18 24 30 146.000,00 7 14 21 28 34 219.000,00 8 16 24 32 38 365.000,00 9 18 27 36 42 730.000,00 10 20 30 40 46
1.095.000,00 11 21 32 42 48 1.460.000,00 12 22 34 44 51 2.920.000,00 13 23 36 46 54 4.380.000,00 14 24 38 48 57
darüber 15 25 40 50 60
in Steuerklasse
Steuersätze und Steuertarife
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• Entstehung der Steuerschuld!• Meldepflicht für Schenkungen• Seit 01.08.2008• Keine Meldung von Erbschaften
SchenkMG 2008
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SchenkMG 2008
Meldepflicht für Schenkungen von:
– Bargeld– Depotwerte– Sparbücher– sonstiges, bewegliches, körperliches Vermögen– Firmen-/Unternehmensanteile– Wenn Erwerber oder Geschenkgeber Steuerinländer
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SchenkMG 2008
Keine Meldepflicht:
– Erwerb zwischen nahen Angehörigen mit Wert bis zu 50.000,- Euro p.a.
– Erwerb zwischen anderen Personen mit Wert bis zu 15.000,- Euro für 5 Jahre
– übliche Gelegenheitsgeschenke bis 1.000,- Euro
– gebrauchter Hausrat, Kleidung, Wäsche
– Immobilien, weil GrESt
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SchenkMG 2008
Anzeigeverpflichtung:
– Erwerber, Geschenknehmer– Rechtsanwalt, Notar– binnen 3 Monaten– in elektronischer Form, wenn möglich!– mittels Formular „Schenk1“
(www.bmf.gv.at/formulare)
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Formular „Schenk1“
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SchenkMG 2008Sanktionen:
– Vorsätzlicher Meldeverstoß: Geldstrafe bis 10% des nicht gemeldeten Wertes (§ 49a FinStrG)
– Selbstanzeige innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Meldefrist möglich!
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SchenkMG 2008
Grunderwerbsteuer:
– Unentgeltliche ErwerbeSchenkungen & Erbschaften
– 3-facher Einheitswert bzw. Gegenleistung
– 2 % bei Ehegatten, Kindern und Enkel
– Sonst 3,5 %
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SchenkMG 2008
Von der GRESt ausgenommen:
– Grundstücksübertragung bei Unternehmensnachfolge (365.000,- Euro Freibetrag)
– Grundstückschenkung zwischen Ehegatten für gemeinsame Wohnung mit max. 150 m²
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8. ZUSAMMENFASSUNG
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– Aussetzung der ErbSt und SchSt per 01.08.2008
– GrESt bleibt bestehen
– Zivilrechtliche Grundlagen bleiben erhalten
– Neue Gestaltungsmöglichkeiten– Schenkung zu Lebzeiten
Zusammenfassung
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Zusammenfassung
Änderung vieler Ratschläge von früher:
– Wegfall der (aufsteigend teureren) Steuerklassen– Vorbehaltsrechte zur Senkung der Steuerbasis – Partner und Freundinnen– Adoption wegen ErbSt– Lebensversicherungslösungen zugunsten Dritter– Erbschaftssteuerversicherung hinfällig
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9. BEISPIELE
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Schenkung einer Wohnung
Schenkung an die Lebensgefährtin
Wohnung hat EW 20.000,- Euro
Bis 31.07.: SchSt 17.700,- Euro(29,5% von 3-fachen EW = 60.000,- Euro)
Seit 01.08.: GRESt 2.100,- Euro(3,5% von 3-fachen EW = 60.000,- Euro)
15.600,- Euro Ersparnis seit 01.08.2008!
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Schenkung unter Vorbehalt des Fruchtgenusses
– Wohnhaus: EW 50.000,- Euro– Übergeber: Vater– Beschenkter: Sohn– Zurückbehaltung Wohnrecht mit 70.000,- Euro
Bis 31.07.:SchSt von 150.000,- Euro abzgl. 70.000,- EuroSchSt (2 % - 6 %) von 80.000,- Euro = 6.400,- Euro2 % GRESt von 70.000,- Euro = 1.400,- Euro
Belastung SchSt+GRESt: 7.800,- Euro
Seit 01.08.: 2% GRESt von € 150.000,- Euro = 3.000,- Euro
4.800,- Euro Ersparnis seit 01.08.2008!
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Schenkung eines Sparbuches
Vater schenkt Sparbuch in Höhe von 100.000,- Euro an Tochter
- Bis 31.07.: SchSt i.H.v. 6.000,- Euro- Seit 01.08.: keine Schenkungsteuer!- aber Meldepflicht (> 50.000,- Euro)
6.000,- Euro Ersparnis seit 01.08.2008!
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!