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Logo Fachtag Flachdach 2011 Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit …………………………………………………. 1 Bernhard von Mühlenen / Suva / [email protected] 17.11.2011 / Fachtag Flachdach Gebäudehülle Schweiz

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Logo Samuel Mäder

Fachtag Flachdach 2011

Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit

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1

Bernhard von Mühlenen / Suva / [email protected] 17.11.2011 / Fachtag Flachdach Gebäudehülle Schweiz

Logo Samuel Mäder

Fachtag Flachdach 2011

Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit

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Referent

Bernhard von Mühlenen

Suva

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Fachtag Flachdach 2011

Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit

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Themen

• Bauarbeitenverordnung 2011

• Übersicht über aktuelle und neue Publikationen der Suva

mit "Flachdachrelevanz"

• Fakten & Kernaussagen zu Oblichtern

• Beispiel Flachdach in Bern

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Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit

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Fachtag Flachdach 2011

Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit

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Bauarbeitenverordnung 2011 (BauAV)

was ist neu / was ist Flachdachrelevant?

– Seit 01.November 2011 ist die revidierte

BauAV in Kraft

– Kaminfegerverordnung aus dem Jahr 1963

wurde revidiert und integriert

– Mehrere dachrelevante Punkte präzisiert

– Redaktionelle Anpassungen

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Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit

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Öffnungen ungeachtet der Absturzhöhe sichern

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Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit

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Öffnungen zuverlässig sichern

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Fachtag Flachdach 2011

Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit

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Nicht durchbruchsichere

Dachflächen sichern

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Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit

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Schutzmassnahmen ab 3.0m Absturzhöhe

ungeachtet der Arbeitsdauer treffen (< 2 Manntage Anseilschutz möglich)

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Fachtag Flachdach 2011

Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit

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Sicherheitsabstand

Verkehrswege:

Wo möglich immer

> 3.0m aber

mind. 2.0m

Hinweis Leiter mit Rückenschutzkorb: Wenn auf dem Dach PSAgA getragen werden muss, soll eine Steigschutzleiter (z.B. Schienensystem) anstelle des Rücken- schutzkorbs installieren.

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Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit

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Auffangnetzmontagepflicht und

EN13374 - geprüfte Dachdeckerschutzwand

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Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit

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Nur EN795 zertifizierte Haken / Anschlagpunkte verbauen!

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Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit

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2. Neue & geplante Publikationen

• www.suva.ch/sicherheitsbauteile

Factsheets mit technischen Details zu

Gerüstkomponenten, Geländern etc.

Ab Februar 2012:

• 9 lebenswichtige Regeln Flachdach

• 9 lebenswichtige Regeln PSA gegen Absturz

• Neuauflage MB 44066 Arbeiten auf Dächern

• Planungshilfe Anschlageinrichtungen

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Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit

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3. Oblichter sind ohne Zusatzmassnahmen

nie durchsturzsicher!

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Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit

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Oblichter / Lichtbänder / Lichtplatten (1)

• Als Oblichter gelten sämtliche lichtdurchlässigen

Bauteile in einem Dach wie beispielsweise:

Lichtkuppeln, Lichtbänder, Lichtplatten, Glasoblichter,

Shedverglasungen und dergleichen.

• Acryl & Polycarbonat ist langfristig nicht

durchbruchsicher. Dies ist von Ausgangswerkstoff-

Herstellerfirmen seit Jahrzehnten unbestritten.

• Oblichter müssen mit einem baulichen Kollektivschutz

gesichert sein (Geländer, Gitter etc.), ausser das Dach

kann / muss nur Jahre später für Sanierungszwecke

betreten werden.

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Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit

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Oblichter / Lichtbänder / Lichtplatten (2)

• Auf Dächern mit Oblichtern mit über drei Metern

Absturzhöhe sind für den Unterhalt am geöffneten

Oblicht Anschlageinrichtungen (Ankerpunkte,

Sekuranten) gemäss EN 795 anzubringen.

• Werden Oblichter ausgewechselt bzw. saniert, sind

diese in dieser Zeit vollflächig zu sichern (z.B.

Auffangnetze), sofern keine Kollektivschutzeinrichtung

vorhanden ist.

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Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit

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Wann muss ein Oblicht durchbruchsicher sein?

Wenn

• der betroffene Gebäudebereich ist für Dritte frei

zugänglich.

• sich technische Anlagen auf dem Dach befinden, welche

regelmässig Unterhalt benötigen

Beispiele: Lüftungskomponenten , Solaranlagen etc.

• eine intensive oder extensive Begrünung vorliegt.

• der Gebäudebereich ungesicherte Verkehrswege hat.

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Beispiel Flachdach in Bern

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Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit

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Rechtliches / Hilfsmittel / Unterstützung Aufgaben & Vollzugsmöglichkeiten der Suva:

– Beratung (Tel 041 419 50 49 / [email protected])

– Stichprobenkontrollen, präventive Verfügung,

Arbeitseinstellungsverfügung, Ermahnung, Strafanzeige

– Arbeiten ohne Absturzsicherung: Verfügung und Ermahnung

bis hin zur Suva-Prämienerhöhung

– Vorgängige Besprechung einer Problemsituation:

präventive Verfügung der Suva zum Schutz des Unternehmers

– Zusammenfassung gesetzl. Grundlagen (Merkblätter, Dachbrief)

Kantonale Behörden

– Plangenehmigungsverfahren (kant. Arbeitsinspektorat)

Auflagen für die Betriebsbewilligung (Planbuchsätze)

Probleme? Verweigerung der Betriebsbewilligung mögl.

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Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit

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Präventive Verfügung

• Kommt zum Einsatz, wenn beispielsweise

bauseits der Kollektivschutz fehlt

• Ist unmittelbar verbindlich

• Schützt den Unternehmer!

• Hat keinen Einfluss auf die Prämie, respektive

das Durchführungsverfahren

• Missachtung hat aber unmittelbare

Konsequenzen für den Unternehmer!

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Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit

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Bernhard von Mühlenen / Suva / [email protected] 17.11.2011 / Fachtag Flachdach Gebäudehülle Schweiz

Anhang

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Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit

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BauAV:2011 - Das Wichtigste in Kürze (1)

• Art. 2: Unter Bauarbeiten fallen neu auch , Arbeiten an

wärmetechnischen Anlagen und Hochkaminen

sowie am hängenden Seil

• Art. 2: Der Begriff mittlere Absturzhöhe existiert nicht mehr

• Art. 19: Nennt neu explizit die Verwendung von Auffangnetzen

• Art. 31: Dachfangwand für eine dynamische Belastung bemessen

• Art. 32: Arbeiten von geringem Umfang (< 2 Manntage)

– Schutzmassnahmen gegen Absturz ab 3.0m treffen

– Seilsicherung mit Ausbildungsnachweis (≥ 1 Tag Dauer) weiterhin möglich, ab

40° Neigung mit Dachleitern

• Art. 33: Sturz durchs Dach:

– im Zweifelsfall Schutzmassnahmen gemäss Art. 35

– Dachöffnungen unabhängig der Absturzhöhe tragfähig und unverrückbar

sichern

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Fachtag Flachdach 2011

Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit

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BauAV:2011 - Das Wichtigste in Kürze (2)

• Art. 35 Nicht durchbruchsichere Dachflächen (Eternit & Co.)

• Keine Laufstege möglich? ab 3.0m Absturzhöhe Auffangnetze oder

Fanggerüste montieren

• Art. 36 Montage von Dachelementen

Ab einer Absturzhöhe von 3 m Auffangnetze / Fanggerüste

Komplett Neu aus Kaminfegerverordnung:

• Art. 81b Persönliche Anforderungen

Definiert Anforderungen an das "Kletter-Personal"

• Art. 81e Zugänge zu Anlagen zur Ableitung der Abgase auf Dächern

Laufstege oder feste Leitern zwischen den Aussteigöffnungen im Dach

und den betreffenden Anlagen oder Fanggerüste, Auffangnetze oder

Seilsicherungen

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Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit

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www.suva.ch/waswo/44092.d

News für Kaminfeger:

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Rechtliche Aspekte zur Arbeitssicherheit

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VUV Art. 17 Dächer

• 1 Dächer, die aus betrieblichen Gründen oft

betreten werden müssen, sind so zu gestalten,

dass sie von den Arbeitnehmern sicher

begangen werden können.

• 2 Bevor andere Dächer betreten werden, sind

Massnahmen zu treffen, die den Absturz von

Arbeitnehmern verhindern.

• Fakten: Referat Jurist / Hr. Mäder