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Anrnerkungen Anmerkungen zur Einleitung 1 Antrage an den SPD-Parteitag, Vorlage 3, Antrag G 4 S. 95 2 Elektronische Datenverarbeitung in der Medizin, Denkschrift der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Bonn-Bad Godesberg 1971, S. 15 3 Thesen fiir ein gesundheitspolitisches Programm, verabschiedet yom Verband der Ante Deutschlands (Hartmannbund) am 1. Mai 1972, Schriftenreihe des Hartmannbundes, Verlag Kirchheim & Co GmbH, Mainz, S. 10 4 Zitiert aus Thesen des Hartmannbundes, S. 14 5 Gesundheitspolitisches Programm des Deutschen Gewerkschaftsbundes, beschlossen am 5. 5. 1972, DGB-Zentrale, Diisseldorf, Hans-Bockler-Haus, S. 5, 11 6 DGB-Programm S. 8 Anmerkungen zu Kapitell 1 So die Reichsversicherungsordnung in § 368 2 Gerhard A. Friedl, Die Selbstverwaltung demonstriert ihre Ohnmacht m: »Die Zeit« yom 8. 12. 1972 3 Zitiert nam Gerhard A. Friedl, ebd. 4 ebd. 5 Giinther Wollny, Eine Schule fiir Kompromisse, Bayerischer Rundfunk, 1. Programm yom 18. 5. 1973 6 Detaillierte Angaben dazu s. Tabellarismer Teil, Tabellen 1 und 2 7 Eine Dbersicht iiber die Beitragssatze in der gesetzlimen Krankenversime- rung s. Tabellarismer Teil, Tabelle 3 8 Hier sind im Gegenteil nom viele Notwendigkeiten offen. Erst im Friihsom- mer 1973 gab die DAG ein Memorandum zur Gesetzlimen Krankenver- simerung hera us, in dem u. a. folgende weitere Leistungen fiir die Versimer- ten gefordert wurden: " Ausbau der Vorsorgeuntersuchungen * Volle Einbeziehung der prothetismen Versorgung durm den Zahnarzt in das Samleistungssystem, ebenso der Leistungen der Kriegsorthopaden * Beratung iiber Smwangersmaftsverhiitung " Dbernahme der Kosten beim Schwangersmaftsabbrum aus medizinischen Griinden oder bei aufgezwungener Smwangersmaft (Vergewaltigung) In den Regierungsfraktionen sind als neue Leistungen im Gesprach: 173

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Anrnerkungen

Anmerkungen zur Einleitung

1 Antrage an den SPD-Parteitag, Vorlage 3, Antrag G 4 S. 95 2 Elektronische Datenverarbeitung in der Medizin, Denkschrift der Deutschen

Forschungsgemeinschaft, Bonn-Bad Godesberg 1971, S. 15 3 Thesen fiir ein gesundheitspolitisches Programm, verabschiedet yom Verband

der Ante Deutschlands (Hartmannbund) am 1. Mai 1972, Schriftenreihe des Hartmannbundes, Verlag Kirchheim & Co GmbH, Mainz, S. 10

4 Zitiert aus Thesen des Hartmannbundes, S. 14 5 Gesundheitspolitisches Programm des Deutschen Gewerkschaftsbundes,

beschlossen am 5. 5. 1972, DGB-Zentrale, Diisseldorf, Hans-Bockler-Haus, S. 5, 11

6 DGB-Programm S. 8

Anmerkungen zu Kapitell

1 So die Reichsversicherungsordnung in § 368 2 Gerhard A. Friedl, Die Selbstverwaltung demonstriert ihre Ohnmacht m:

»Die Zeit« yom 8. 12. 1972 3 Zitiert nam Gerhard A. Friedl, ebd. 4 ebd. 5 Giinther Wollny, Eine Schule fiir Kompromisse, Bayerischer Rundfunk,

1. Programm yom 18. 5. 1973 6 Detaillierte Angaben dazu s. Tabellarismer Teil, Tabellen 1 und 2 7 Eine Dbersicht iiber die Beitragssatze in der gesetzlimen Krankenversime­

rung s. Tabellarismer Teil, Tabelle 3 8 Hier sind im Gegenteil nom viele Notwendigkeiten offen. Erst im Friihsom­

mer 1973 gab die DAG ein Memorandum zur Gesetzlimen Krankenver­simerung hera us, in dem u. a. folgende weitere Leistungen fiir die Versimer­ten gefordert wurden: " Ausbau der Vorsorgeuntersuchungen * Volle Einbeziehung der prothetismen Versorgung durm den Zahnarzt in

das Samleistungssystem, ebenso der Leistungen der Kriegsorthopaden * Beratung iiber Smwangersmaftsverhiitung " Dbernahme der Kosten beim Schwangersmaftsabbrum aus medizinischen

Griinden oder bei aufgezwungener Smwangersmaft (Vergewaltigung) In den Regierungsfraktionen sind als neue Leistungen im Gesprach:

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* Einfiihrung eines Rechtsanspruches auf zeitlich unbegrenzte Gewahrung von Krankenhauspflege statt der 78 Wochen Limitierung bisher.

* Zahlung von Krankengeld bei einem Verdienstausfall, wenn ein erkrank­tes Kind bis zu 8 Jahren zu Hause betreut werden muB.

* Eine Haushaltshilfe, wenn wegen eines Krankenhaus- oder Kuraufent­haltes dem Versicherten oder dem Ehegatten die Haushaltsfiihrung nicht moglich ist und ein Kind unter 8 Jahren oder ein auf Hilfe angewiesenes Kind zum Haushalt gehort.

Dariiber hinaus gibt es Uberlegungen, daB die gesetzlichen Krankenkassen in jedem FaIle die Kosten des legalisierten Schwangerschaftsabbruches iiber­nehmen sollen.

9 Prof. Dr. Bruno Molitor, Sozialpolitische Experimente: Krankenschein-Pra­mie und prozentuale Rezeptgebiihr in »Soziale Sicherheit« vom Januar 1973

10 Eine Ubersicht iiber das Verh1iltnis von Mitgliedern und Rentnern in der AOK nach L1indern geordnet, s. Tabellarischer Teil, Tabelle 4

11 Zit. nach »Die Krankenversicherung«, herausgegeben vom Bundesverband der Innungskrankenkassen, M1irz 1973

12 ebd. 13 Deutsches Institut fiir Wirtschaftsforschung, Wochenbericht 18/73 vom 3. Mai

1973 14 Eine Ubersicht iiber den Krankenstand der Pflichtmitglieder nach Kassen-

arten von 1969 bis 1972 s. Tabellarischer Teil, Tabelle 5 15 Detaillierte Angaben dazu s. Tabellarischer Teil, Tabelle 6 16 DIW-Wochenbericht 18/73 vom 3. Mai 1973 17 ebd. 17a Eine Fortschreibung des Ausgabenanstiegs der GKV bis 1985 am Beispiel der

Leistungsausgaben je Mitglied s. Tabellarischer Teil, Tabelle 11

Anmerkungen zu Kapitel2

1 Pressedienst der Ortskrankenkassen, Ausgabe 12/1972 2 Zit. nach »Siiddeutsche Zeitung« vom 1. 2. 1973 3 DIW-Wochenbericht 18/73 vom 3. 5.1973 4 Eine Ubersicht iiber die Versichertenstruktur bei der GKV s. Tabellarischer

Tei!, Tabelle 7 5 DIW-Wochenbericht 18/73 6 Pressedienst der Ortskrankenkassen 12/1972 7 »Frankfurter Rundschau« vom 14. 5. 1973 8 Eine Darstellung der Verwaltungskosten der Ortskrankenkassen von 1951

bis 1971 nach Landern geordnet im Tabellarischen Tei!, Tabelle 7 9 Zit. nach »Neue Ruhr Zeitung« vom 26.1. 1973

10 Dr. Christoph Uleer, Es gibt keine Zwei-Klassen-Medizin in »Arbeit und Sozialpolitik« Heft 1, Januar 1973

11 Volksversicherung - eine sozialpolitische Torheit in »Der niedergelassene Arzt« vom Februar 1973

12 Zit. nach »Hannoversche Allgemeine Zeitung« vom 30. 5. 1973 13 Umfrage der Wickert-Institute vom Sommer 1973 im Auf trag des Hart­

mannbundes

174

Anmerkungen zu Kapitel3

1 DIW-Wochenbericht 18/73 vom 3. Mai 1973 2 vgl. Tabellarischer Teil, Tabelle 6 3 Deutsches Krzteblatt vom 5. 4. 1973 4 ebd. 5 So Pohl in einem Leserbrief an den »Kolner Stadt-Anzeiger« vom 15. 2. 1973 6 Peter-Paul Henkel im 2. Programm des Siidwestfunks am 25. 1. 1973 7 »Selecta« vom 26. 2. 1973 8 So der Frankfurter Medizinsoziologe Horst Baier in Wiesbaden vor dem

JahreskongreB 1973 der Deutschen Gesellschaft fiir Innere Medizin 9 »HB-Information« des Verbandes der Krzte Deutschlands (Hartmannbund)

Bonn-Bad Godesberg, Anlage zur Presseschau Nr. 123/73 vom 9. Juli 1973 S. 1

10 Fragebogenerhebung des Marburger Bundes, Landesverband Berlin, ber 1972, S. 22

11 Marburger-Bund-Erhebung, S. 21 12 Zit. nach »Krztliche Praxis« vom 6.1. 1973 13 ebd. 14 »Berliner Gesundheitsinformationen« vom September 1972

Okto-

15 Giinther Wollny, 1m Arzthonorar steckt eine Monopolrente, Bayerischer Rundfunk 1. Programm v. 1. 3.1973

16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28

ebd. Gerhard A. Friedl nennt einen Preis von 130,- fiir 18 Untersuchungen Zit. nach »Der Spiegel« vom 19. 2. 1973 Zit. nach »Berliner Krzteblatt« vom 16.2.1973 ebd. ebd. Zit. nach »Rheinische Post« vom 21. 2. 1973 ebd. »Berliner Krzteblatt« vom 16. 2.1973 Zit. nach »Der Spiegel« vom 19. 2. 1973 Giinther Wollny im 1. Programm des Bayerischen Rundfunks vom 1. 3. 73 ebd. ebd. So Gerhard A. Friedl, Medizinisch-technische Leistungen der Krzte im Kreuz­feuer, in »Bayerische Staatszeitung und Bayerischer Staatsanzeiger« vom 2. 3. 1973

29 ebd. 30 Zit. nach »Der Spiegel« vom 19. 2.1973

»Frankfurter Rundschau« vom 16. 2. 1973 Zit. nach »Die Welt« vom 15. 2.1973

31 32 33 Leserbrief von Dr. Otto Fenner und Dr. Hermann Lommel an »Die Welt«,

veroffentlicht am 24. 2.1973 34 »Deutsche Zeitung - Christ und Welt« vom 23. 2. 1973 35 Die Gesundheitssicherung in der Bundesrepublik Deutschland, herausgegeben

vom Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Institut des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bund-Verlag, Koln 1971, S. 65

36 Die Gesundheitssicherung ... (WSI-Studie) S. 66 37 WSI-Studie, S. 68 38 WSI-Studie, S. 68/69

175

Anmerkungen zu Kapitel4

1 2 3

4

5

»Bonner Rundschau« vom 2.8.1973 » Welt der Arbeit« vom 1. Mai 1973 Eine Ubersicht tiber den Pro-Kopf-Verbrauch von Medikamenten in euro­pais chen und auBereuropaischen Landern s. Tabellarischer Teil, Tabelle 9 Gtinther Windschild, Von Pillen und Milliarden - Der Arzneimittelmarkt in der Bundesrepublik, Deutsche Welle am 2. 2. 1973 Zit. nach » Welt der Arbeit« vom 5. 6. 1973

6 So das »Bauer-Papier« 7 »Mannheimer Morgen« vom 5.16. 5. 1973 8 »Frankfurter Allgemeine Zeitung« vom 16. 4. 1973 9 »Der Spiegel« vom 30. 4. 1973

10 Preisangaben in »Der Spiegel« vom 30. 4. 1973 11 »Die Welt« vom 23. Juli 1973 12 Aufstellung aus »Arbeit und Sozialpolitik« vom Februar 1973 13 Eine Ubersicht tiber die Preisvergleiche s. Tabellarischer Teil, Tabelle 10 14 "Die Pharmazeutische Industrie« vom April 1973 15 "Mannheimer Morgen« vom 5.16.1973 16 "Rheinische Post« vom 7.12.1972 17 So die »Bonner Rundschau« am 2. 8. 1972 18 Kurt Joachim Fischer, Contergan ist schon verges sen, in "Rheinischer Mer­

kur« vom 26.1. 1973 19 »Offertenblatt«, Zentralmarkt am 26. 5.1973 20 »Die Ersatzkasse« vom Oktober 1972 21 Zit. nach »Handelsblatt« vom 20. 12. 1972 22 Ob er allerdings den Anteil von 40 Prozent der Gesamtkosten erreicht, den

23 24

die ansonsten nicht gerade industriefeindliche »Bonner Rundschau« vom 2. 8. 1973 nennt, ist sehr zweifelhaft »Sozialdemokratischer Pressedienst« vom 30.10.1972 So das »Liefmann-Keil-Gutachten«, Zit. nach »Welt der Arbeit« vom 1. 5. 1973

25 »Rheinische Post« vom 12.10.1972 26 Nach dem Bericht von Karl-Heinz Welkens in »Rheinische Post« vom 12.

10.1972 27 »Rheinische Post« vom 3. 3.1973 28 Ein detaillierter Bericht tiber die Tagung von Alfred Pullmann in »Rhei­

nische Post« vom 3.3.1973 29 ebd. 30 Zit. nach Dr. K. J. FisdJ.er, Katastrophe mit MiBbildungen kann sich wieder-

holen; in »Bonner RundsdJ.au« vom 13.4.1973 31 Thomas von Randow, Arme SdJ.lucker, »Zeit-Magazin« vom 16. 2.1973 32 ebd. 33 Ministerin Dr. Focke in einem GespradJ. mit der NRZ, dort veroffentlicht am

13.3.1973 34 Th. von Randow, Arme Schlucker, »Zeit-Magazin« vom 16. 2. 1973 35 ebd. 36 ebd. 37 »Der Spiegel« vom 28. 5.1973 38 ebd.

176

39 Jiirgen Peter Stossel, »Psychopharmaka - Die verordnete Anpassung -Miinchen 1973, Zit. nach »Der Spiegel« vom 28.5.1973

40 ebd. 41 »Die Zeit« vom 9. 3. 1973 42 ebd. 43 Christian Schiitze, Arznei - Wirksam, aber unsch1idlich In »Siiddeutsche

Zeitung« vom 1. 3. 1973 44 Neue Ruhr/Rhein-Zeitung vom 13. 3. 1973 45 So die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« vom 30. 4.1973 46 FAZ vom 30. 4. 1973 47 ebd. 48 »Die Arznei-Polizei« Zu einem dubiosen Buch iiber die amerikanische

Arzneimittel-Behorde. Rezension von A. Student in FAZ v. 4. 7. 1973 49 » Westdeutsche Allgemeine Zeitung« vom 14. 6. 1973 50 »Gesundheitspolitische Umschau« vom M1irz 1973 51 Aus der Umfrage des Hartmannbundes 52 Aus dem »Bauer-Papier«

Anmerkungen zu Kapitel 5

1 Martin Woythal, Das klassenlose Krankenhaus - Eine Zwischenbilanz, Hanau 1971, S. 15 H.

2 Woythal, a.a.O., S. 16 3 Gesundheitsbericht der Bundesregierung, S. 13 4 Statistisches Jahrbuch fiir die Bundesrepublik, S. 67 5 ebd. 6 Gesundheitsbericht, S. 68 7 ebd. 8 Deutsches lirzteblatt Nr. 24/72, S. 1690 9 lirzteblatt 24/72, S. 1692

10 Gesundheitsbericht der Bundesregierung, S. 133 11 Bayerische Staatszeitung und Bayerischer Staatsanzeiger, vom 9. 3. 1973 12 K. Fritz, Krankenhausprobleme und Krankenhausreform, in »Der Kranken-

hausarzt« 12/72 13 ebd. 14 Eigene Ermittlungen des Autors 15 Hannoversche Allgemeine vom 27. 4. 1973 16 ebd. 17 ebd. 18 Sozialbericht 1970 der Bundesregierung, S. 83 19 Die Ortskrankenkassen 1971; herausgegeben vom Bundesverband Cler Orts-

krankenkassen Bonn-Bad Godesberg, S. 84 20 Ortskrankenkasse 1971, S. 85 21 Handelsblatt vom 1. 3.1973 22 H. Clade, Das kranke Krankenhaus, Deutsche Industrie Verlags GmbH,

Koln 1973, S. 89 23 Clade, S. 87 24 Clade, S. 88

177

25 Frankfurter Rundschau vom 30. 3. 1973 26 Stuttgarter Zeitung vom 23. 6. 1973

Anmerkungen zu Kapitel6

1

2 3 4 5 6 7 8 9

10 11 12 13 14 15 16

Bundesdrucksame 7/454; Berimt der Bundesregierung iiber die Erfahrungen mit der Einfiihrung von Magnahmen zur Friiherkennung von Krankheiten als Pflimtleistungen der Krankenkassen sowie den zusatzlim von den Kran­kenkassengewahrten Magnahmen der Vorsorgehilfe, Heger Verlag, Bonn­Bad Godesberg, 1973 7/454, S. 5 7/454, S. 61 7/454, S. 63 7/454, S. 64 7/454, S. 25 7/454, S. 67 Informationssmrift der Deutsmen Medizinismen Zentren, Frankfurt/Main Bundestagsdrucks. 7/454, S. 6 ebd. ebd. 7/454, S. 7 ebd. 7/454, S. 6 7/454, S. 7 Versimertenbefragung zur Inansprumnahme der Friiherkennungs-Unter­sumungen auf Krebs fiir Frauen und Manner (Unterrimtsveranstaltung All-gemeinmedizin des 2. Studienjahres 1972/73 Universitat Ulm unter Leitung von PD Dr. med. Siegfried Haussler), Smriftenreihe der Vereinigung der Homsmullehrer und Lehrbeauftragten fiir Allgemeinmedizin e. V., Stutt­GART/Degerlom, Xrztehaus, Jahnstr. 30, Heft 2

17 Versichertenbefragung, S. 3 18 Versimertenbefragung, S. 10 19 Versimertenbefragung, S. 15 20 Versimertenbefragung, S. 16 21 Versimertenbefragung, S. 17 22 23 24 25

Versimertenbefragung, S. 11 Versimertenbefragung, S. 20 Versimertenbefragung, S. 19 ebd.

26 Versimertenbefragung, S. 26 27 Versimertenbefragung, S. 20 28 Versimertenbefragung, S. 22 29 Versimertenbefragung, S. 25 30 Versimertenbefragung, S. 26 31 Versimertenbefragung, S. 21 32 HB-Information, Anlage zur Pressesmau des Verbandes der Xrzte Deutsch­

Ian des (Hartmannbund), Bonn-Bad Godesberg, Nr. 123/73, S. 14 33 HB-Information, S. 14 34 HB-Information, S. 37

178

35 Statistisches Jahrbuch 1972, Herausgeber: Statistisches Bundesamt Wiesbaden, Kohlhammer Verlag, Stuttgart, S. 60

36 Bundestagsdrucksache, 7/454, S. 25 37 ebd. 38 ebd. 39 ebd. 40 ebd. 41 7/454, S.39 42 ebd. 43 ebd. 44 Gesundheitsbericht der Bundesregierung, S. 51 45 Statistisches Jahrbuch 1972, S. 60 46 Statistisches Jahrbuch der DDR 1973, S. 503 47 Versichertenbefragung Ulm, S. 14 48 Versichertenbefragung Ulm, S. 37 49 Statistisches Jahrbuch der DDR, S. 502 50 Gesundheitsbericht, S. 56 51 Deutsches Krzteblatt, 21/73, S. 1379 52 Bundesdrucksache, 7/454, S. 41 53 Modell einer allgemeinen Vorsorgeuntersuchung, SchluBbericht, Stuttgart

1972,S.5 54 SchluBbericht Vorsorgeuntersuchung, S. 7 55 SchluBbericht Vorsorgeuntersuchung, S. 7 56 ebd. 57 SchluBbericht Vorsorgeuntersuchung, S. 13 58 ebd. 59 SchluBbericht Vorsorgeuntersuchung, S. 14 60 SchluBbericht Vorsorgeuntersuchung, S. 16 61 SchluBbericht Vorsorgeuntersuchung, S. 17 62 ebd. 63 SchluBbericht Vorsorgeuntersuchung, S. 19 64 SchluBbericht Vorsorgeuntersuch~ng, S. 23 65 SchluBbericht Vorsorgeuntersuchung, S. 24 66 SchluBbericht Vorsorgeuntersuchung, S. 27 67 Modell einer allgemeinen Vorsorgeuntersuchung, Zwischenbericht, Baden-

Wiirttemberg, 1969/70, Stuttgart S. 83 68 SchluBbericht Vorsorgeuntersuchung, S. 36 69 SchluBbericht Vorsorgeuntersuchung, S. 36-37 70 Zwischenbericht Vorsorgeuntersuchung, S. 11 71 SchluBbericht Vorsorgeuntersuchung, S. 37

Anmerkungen zu Kapitel7

Studienreform und Berufsbild. Umfrage unter Examenskandidaten der Medizin an der Freien Universitat Berlin im SS/1971 Pressedienst Wissenschaft FU Berlin 9/1972

2 Arbeitstitel: Fragebogenerhebung des Marburger Bundes Landesverband Berlin im Oktober 1972

179

3 Vgl. insbesondere Fragen 1-53 4 Studienreform und Berufsbild. Einleitung der Auswerter S. 6/7 5 So der Abschnitt 5 der MB-Umfrage. Vgl. auch unser Kap. 7.4 6 Studienreform und Berufsbild. Interpretation der Ergebnisse der Umfrage

durch die Auswerter S. 23 7 Fragebogenerhebung des Marburger Bundes. Darstellung des Auswerters

Manuskript S. 20 8 MB-Erhebung. Darstellung des Auswerters, S. 24 9 ebd.

10 Studienreform und Berufsbild. Interpretation der Umfrage S. 24

Anmerkungen zu Kapite18

1 Gunther Wollny, Kommentar im Bayerischen Rundfunk, 26. 4.1973 2 Zit. nach »Vorwarts«, 29. 9. 1973 3 Deutsches Arzteblatt, 23/72, S. 1448 4 s. Dokument 2 5 Bonner Informationsdienst, lOllS. 10. 1972 6 Dienst fur Gesellschaftspolitik, 2. 11. 1972 7 ebd. 8 ebd. 9 ebd.

10 Die Gesundheitssicherung in der Bundesrepublik Deutschland, Studie des WSI-Instituts des DGB, Bund-Verlag, Kaln 1971, S. 9

11 Zur Reform der Krankenversicherung - Gutachten uber die Einstellung der Bevalkerung, Institut fUr Demoskopie Allensbach/Bodensee, 1958

12 Allensbach-Gutachten, Tab. 29 13 Allensbach-Gutachten, Tab. 30 14 Allensbach-Gutachten, Tab. 18 15 Allensbach-Gutachten, Tab. 37 16 Allensbach-Gutachten, Tab. 6 17 Allensbach-Gutachten, Tab. 13 18 Allensbach-Gutachten, Tab. 16 19 Allensbach-Gutachten, S. 33/34 20 Allensbach-Gutachten, S. 6 21 AuBerordentlicher Parteitag der SPD 12.-13. Oktober 1972, Dortmund,

Protokolle, herausgegeben vom SPD-Vorstand, Bonn, Seite 193. Auszuge aus den Diskussionen s. Dokument 1

22 Parteitagsprotokolle, Dortmund S. 195 23 Parteitagsprotokolle, Dortmund S. 202 24 Parteitagsprotokolle, Dortmund S. 199 25 Parteitagsprotokolle, Dortmund S. 208 26 Parteitagsprotokolle, Dortmund S. 460 27 Parteitagsprotokolle, Dortmund, S. 460 28 Antrage an den SPD-Parteitag in Hannover, herausgegeben vom SPD-Vor­

stand Bonn, Vorlage 3, S. 95

180

Anmerkungen zu Kapitel9

1 Zit. nach »Der Spiegel« vom 30. 4.1973 2 Ota Sik, Der dritte Weg. Die marxistisch-Ieninistische Theorie und die

moderne Industriegesellschaft, Hamburg 1972, S. 16 3 Grundsatzprogramm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Beschlos­

sen vom AuBerordentlichen Parteitag der SPD in Bad-Godesberg vom 13. bis 15. November 1959 in: Programm der deutschen Sozialdemokratie, Hanno­ver 1963, S. 200

4 ebd. 5 Paul Liith, Die Arzte und ihr Stand. Essay in »Der Spiegel« vom 15. 1. 1973

181

Tabellarischer Teil

Tabelle 1: Obersicht iiber die Beitragssatze verschiedener Ortskranken-kassen .... . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 185

Tabelle 2: Obersicht iiber die Beitragssatze in der gesetzlichen Kran-kenversicherung ..................................... 187

Tabelle 3: Verhaltnis von Mitgliedern und Rentnern bei den Orts-krankenkassen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 187

Tabelle 4: Verteilung der allgemeinen Beitragssatze bei den Allgemei-nen Ortskrankenkassen ... . . .. . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 188

Tabelle 5: Obersicht iiber den Krankenstand der Pflichtmitglieder nach Kassenarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 190

Tabelle 6: Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Millio-nen ................................................ 190

Tabelle 7: Zahl der Versicherten in der gesetzlichen Kranken versiche-rung 191

Tabelle 8: Verwaltungskosten je Versicherten der AOK ............. 192

Tabelle 9: Pro-Kopf-Verbrauch von Arzneimitteln in verschiedenen europaischen und auBereuropaischen Landern ............ 192

Tabelle 10: Preisvergleich verschiedener Arzneimittel in der BRD, der Schweiz und Frankreich ............................... 193

Tabelle 11: Leistungsausgaben je Mitglied in der Gesetzlichen Kranken-versicherung fUr 1985 ................................. 194

Tabelle 12: Eine Muschallik widerlegende Statistik .................. 195

183

TABELLE 1 o bersicht uber die Beitragssiitze verschiedener Ortskrankenkassen Stand 1. 1. 1973

Kasse allgemeiner Kasse allgemeiner Beitragssatz Beitragssatz

Schleswig-Holstein Hessen

Ahrensburg 7,8 Dieburg 8,3 Bad Segeberg 8,2 Erbach 8,2 Meldorf 8,5 Frankfurt 7,4 Tanning 8,0 Friedberg 8,0

GroB-Gerau 8,0 Nordrhein-Westfalen Hanau 7,4

Bonn 10,5 Melsungen 8,2 Offenbach 7,8

Euskirchen 10,5 Wetzlar 8,0 Gladbach u. Neuss 8,1 Kempen 10,8 Rheinland-Pfalz Leverkusen 10,5 Monschau 8,2 Bitburg-Prum 11,0 Remscheid 8,1 Daun 10,5 Bottrop 10,5 Kirchheimbol. 8,5 Brackwede 8,5 Simmern 8,1 Bunde 8,5 Trier 11,2 Halle 8,5 Hamm 11,0 Baden-W urttemberg Herford -Stadt 8,5

Heidenheim Herford-Land 8,5 8,5

Herne 11,1 Schwab. Gmund 8,5

Wanne-Eickel 10,5 Vaihingen/Enz 7,5

Wattenscheid 10,5 Baden-Baden 8,4 Bruchsal 7,8

Niedersachsen Mannheim 11,0 Rastatt 8,2

Braunschweig 8,5 Sinsheim 8,4 Borkum 8,0 Balingen 8,0 Emden 8,2 Blaubeuren 8,0 Esens 8,0 Ebingen 7,8 Gifhorn 8,0 Hechingen 8,0 Hannover 8,2 Laupheim 8,5 Leer 8,3 Reutlingen 7,7 Neustadt a. Rbge 8,4 Riedlingen 8,5 Peine 8,5 Tailfingen 7,5 Rinteln 8,0 Tubingen 7,9 Soltau 8,3 Ulm 7,9 Walsrode 8,5 Vrach 8,5 Winsen 8,0 Emmendingen 8,0 Delmenhorst 10,5 Schramberg 8,2

185

Kasse allgemeiner Kasse allgemeiner Beitragssatz Beitragssatz

Schwenningen 7,9 Kelheim 8,5 Spaichingen 8,5 Landshut 7,5

Passau 7,5 pfarrkirchen 8,0

Bayern Regen 7,6 Straubing 7,0

Bad Tolz 8,5 Bamberg 7,0 Erding 7,0 Bayreuth 8,0 Freising 7,5 Coburg 7,0 Garmisch-Partenk. 8,5 Hof 7,1 Ingolstadt 7,5 Wunsiedel 7,2 Landsberg 8,0 Aschaffenburg 8,0 Miihldorf 7,8 Schweinfurt 8,0 Rosenheim 8,0 Wiirzburg 7,8 Amberg 7,6 Augsburg 7,8 Cham 8,0 Donauworth 7,8 Neumarkt 7,5 Giinzburg 7,5 Regensburg 7,7 Immenstadt 7,4 Tirschenreuth 8,0 Kaufbeuren 8,0 Weiden 7,6 Kempten . 7,5 Bogen 6,8 Lindau 8,0 Deggendorf 6,6 Memmingen 7,4

186

TABELLE 2

Vbersicht uber die Beitragssatze in der gesetzlichen Krankenversicherung

Beitragssatz in v. H. des Grundlohnes am

Kassenart 1. Januar 1. Januar 1. Juli 1. Januar 1971 1972 1972 1973

Ortskrankenkassen 8,09 8,24 8,40 8,95 Landkrankenkassen 8,83 8,81 9,01 Betriebskrankenkassen 7,47 7,62 7,76 8,19 Innungskrankenkassen 7,79 7,96 8,05 8,47 See-Krankenkasse 6,60 6,20 6,20 6,20 Bundesknappschaft 9,60 9,60 9,60 11,60 Ersatzkassen fUr Arbeiter 8,00 8,05 8,22 8,97 Ersatzkassen fUr Angestellte 8,68 8,68 8,69 9,65

Samtliche Kassen 8,12 8,25 8,37 9,01

TABELLE 3

Verhaltnis von Mitgliedern und Rentnern bei den Ortskrankenkassen (nach Landern geordnet) Stand 1. Januar 1972

Land Pflicht- Freiwillige Rentner mitglieder Mitglieder

Schleswig-Holstein 376612 42772 250914 Hamburg 260025 20782 168622 Niedersachsen 968870 98472 634929 Bremen 144608 17522 78896 Nordrhein-Westfalen 2205068 179741 1 180306 Hessen 902939 99831 483915 Bayern 1909826 210898 1013 534 Rheinland-Pfalz 541 581 47822 323645 Baden-Wiirttemberg 1763738 173933 824854 Saarland 205650 19220 91493 Berlin (West) 409446 83984 380457

Bundesrepublik Deutschland mit Berlin (West) 9688169 994977 5431565

187

TABELLE 4

Bundesverband der Ortskrankenkassen Bonn-Bad Godesberg

Verteilung. deT allg.emeinen Beitrag.ssiitze bei den Ortskrankenkassen des Bundesg.ebietes einschlief1lich Berlin (West)

(Zahl der Kassen und ihr vH-Anteil an der Gesamtzahl der Pflimtmitglieder mit Ansprum auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle fur mindestens

6 Women)

Stand

1.2.70 1. 4.70 1. 7.70 1.10.70 1. 1.71 1. 4.71 1. 7.71 1.10.71 1. 1.72 1. 2.72 1. 3.72 1. 4.72 1. 5.72 1.6.72 1. 7.72 1. 8.72 1. 9.72 1.10.72 1.11.72 1.12.72 1. 1.73

Zugang Abgang

188

6,5-6,9

Kas- vH sen der

Mitgl.

1 2

3 0,92 3 0,94 3 0,98 4 1,12 5 3,97 5 3,97 5 3,96 5 3,98 5 3,97 4 3,86 4 3,85 5 3,94 5 3,94 5 3,93 5 3,93 5 3,94 5 3,93 5 3,94 4 3,85 4 3,86 2 0,32

7,0-7,4 7,5-7,9

Kas- vH Kas- vH sen der sen der

Mitgl. Mitgl.

3 4 5 6

16 7,30 62 20,13

16 7,33 61 20,08

17 7,47 60 20,01

15 6,84 63 20,90

23 8,06 73 20,30

25 8,76 72 19,97

27 9,23 70 19,61

26 9,15 67 19,46

18 6,54 54 17,34

18 6,49 54 16,30

18 6,50 53 16,06 18 6,54 52 16,10

17 6,47 53 16,26 17 6,46 53 16,26 16 6,31 46 15,06

15 6,07 44 14,87 15 6,06 43 14,73 15 6,08 43 14,73 15 6,09 44 14,88 15 6,08 44 14,89 10 5,07 26 11,20

1

1,01 19 2,87 6,49

8,0-8,4

Kas- vH sen der

Mitgl.

7 8

191 43,96 186 42,61 182 41,84 176 .41,01 176 41,55 176 41,24 172 40,75 164 38,69 134 32,86 129 31,63 124 30,80 113 29,09 110 27,94 104 26,27 96 25,07 89 21,32 87 20,96 82 20,23 81 20,02 81 20,00 41 9,61

8,5- 8,9

Kas-sen

9

88 90 94 93 87 87 88 96

115 121 121 122 122 119 118 114 114 105 105 104 83

vH der

Mitgl.

10

17,50 18,02 18,87 18,57 18,24 18,37 18,37 19,96 22,71 25,13 24,99 24,78 24,76 22,50 21,18 19,99 20,15 18,71 18,71 18,58 18,79

9,96 9,89

9,0-9,4

Kas-sen

11

34 38 37 41 31 29 33 35 53 53 57 67 66 73 82 91 91 93 91 91 99

58 50

vH cler

Mitgl.

12

8,93 9,76 9,59

10,26 7,37 6,86 7,48 8,02

12,98 13,01 14,07 15,64 15,28 18,49 20,16 22,21 22,16 22,37 21,99 21,97 22,70

9,5-9,9

Kas- vH sen cler

Mitgl.

13 14

7 1,26 7 1,26 7 1,24 8 1,30 4 0,51 4 0,50 3 0,27 4 0,41

12 2,65 12 2,64 13 2,71 13 2,71 17 4,15 18 4,72 23 5,37 28 8,68 29 8,81 41 10,68 42 10,87 43 11,04 77 18,48

10,0-10,4

Kas- vH sen cler

Mitgl.

15 16

- -- -- -- -- -1 0,33 1 0,33 1 0,33 6 0,95 6 0,94 7 1,02 8 1,20 8 1,20 9 1,37

12 2,92 12 2,92 14 3,20 15 3,26 17 3,59 17 3,58 45 10,77

10,5-10,9 11,0 u. hoher durch-schnitt-

Kas- vH Kas- vH licher sen der sen cler Bei-

Mitgl. Mitgl. trags-satz

17 18 19 20 21

- - - - 8,14 - - - - 8,15 - - - - 8,15

- - - - 8,16 - - - - 8,07 - - - - 8,07 - - - - 8,07

- - - - 8,08

- - - - 8,25 - - - - 8,27

- - - - 8,28 - - - - 8,30 - - - - 8,32 - - - - 8,35

- - - - 8,40 - - - - 8,46 - - - - 8,47 - - - - 8,49 - - - - 8,50

- - - - 8,50 10 1,40 5 1,66 8,95

189

TABELLE 5

Vbersicht fiber den Krankenstand der Pflichtmitglieder nach Kassenarten

] ahresdurchschnitt Kassenarten 1969 1970 1971 1972

Ortskrankenkassen 5,2 5,6 5,1 5,3 Lanclkrankenkassen 3,0 3,1 2,9 3,1 Betriebskrankenkassen 6,1 7,2 6,9 7,1 Innungskrankenkassen 4,3 4,7 4,5 4,6 See-Krankenkasse 3,9 5,0 6,0 7,5 Knappschaftliche Krankenkassen (Bundesknappschaft) 7,7 9,5 9,4 10,0 Ersatzkassen fiir Arbeiter 4,9 5,2 5,3 5,6 Ersatzkassen fiir Angestellte 3,8 4,6 4,7 4,8

Samtliche Kassen 5,1 5,6 5,3 5,5

TABELLE 6

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Millionen DM (1972 geschatzt)

Kostenarten

Leistungsausgaben insgesamt Arzte Zahnarzte Arzneien (Apotheken) Krankenhauser

Leistungsausgaben insgesamt Arzte Zahnarzte Arzneien (Apotheken) Krankenhauser

Leistungsausgaben insgesamt Arzte Zahnarzte Arzneien (Apotheken) Krankenhauser

190

1960 1965 1970 1972

Allgemeine Krankenversicherungen 7636 12257 17273 24720 1 536 2 536 3 995 5 490

436 892 1 564 2 050 754 1 349 2378 3 160

1 175 2093 3 869 5 980

Krankenversicherung cler Rentner

1 329 2657 6 576 9943 338 658 1 463 2 090

31 62 144 200 340 671 1 846 2 560 393 854 2140 3400

Zusammen 8965 14914 23849 34663 1874 3195 5458 7580

468 953 1708 2250 1093 2021 4224 5720 1568 2947 6009 9380

TABELLE 7

Zahl der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresdurchschnitt)

1961 1966 1971

in 1000

Samtliche Kassen Pflichtmitglieder und freiwillige Mitglieder 22012 22901 23228 Rentner 5582 6023 8259 Mitglieder und Rentner zusammen 27594 28924 31487 Mitversicherte Familienangehorige 19437 21369 23530 Versicherte insgesamt 47031 50293 55017

Ortskrankenkassen Pflichtmitglieder und freiwillige Mitglieder 11 618 11 527 10900 Rentner 3838 3846 5245 Mitglieder und Rentner zusammen 15456 15373 16145

Betriebskrankenkassen Pflichtmitglieder und freiwillige Mitglieder 3155 3163 3248 Rentner 549 707 1016 Mitglieder und Rentner zusammen 3704 3870 4264

Ersatzkassen fur Angestellte Pflichtmitglieder und freiwillige Mitglieder 4952 5804 6746 Rentner 316 503 909 Mitglieder und Rentner zusammen 5268 6307 7655

Verande­rungen

1961/1971 in Prozent

5,5 48,0 14,1 21,1 17,0

- 6,2 36,7 4,5

2,9 85,1 15,1

36,2 187,7 45,3

191

TABELLE 8

Verwaltungskosten je Versicherten (ohne Rentner) der AOK in DM

Bereich 1951 1961 1965 1970 1971

Schleswig-Holstein 9,73 20,25 26,75 38,96 47,54 Hamburg 11,82 27,62 36,31 43,83 55,18 Niedersachsen 9,33 20,06 27,92 41,96 52,37 Bremen 11,14 23,53 28,91 44,77 53,95 Nordrhein 10,07 21,52 30,00 41,57 51,87 Westfalen 9,62 20,13 27,70 38,07 49,54 Hessen 12,42 23,58 28,70 37,17 48,92 Bayern 9,55 20,45 26,32 38,77 45,07 Rheinland-Pfalz 11,06 21,51 28,22 39,36 49,71 ehem. Wiirttemberg-Baden 9,85 18,22 23,20 34,20 42,21 ehem.Baden 10,13 17,86 22,74 32,32 40,70 ehem. Wiirtt.-Hohenzollern 8,77 16,17 20,70 28,83 37,18 Saarland 28,09 35,49 45,66 55,04 Berlin (West) 28,31 35,55 51,65 61,16

Bundesgebiet 10,11 21,22 27,72 39,12 48,37

TABELLE 9

Pro-Kopf-Verbrauch von Arzneimitteln In verschiedenen europaischen und aufiereuropaischen Landern

Bundesrepublik Deutschland Frankreich Italien Japan Niederlande Schweden Schweiz Ungarn USA Bolivien Chile Columbien Ecuador Peru

192

1969: 1969: 1969: 1969: 1969: 1969: 1969: 1968: 1968: 1970: 1970: 1970: 1970: 1970:

105,- DM 141,- DM 95,- DM

127,- DM 85,- DM

101,- DM 128,- DM 118,- DM 120,- DM

5,- DM 19,- DM 17,- DM 16,- DM 16,- DM

1960: 45,- DM 1960: 51,- DM 1962: 52,- DM 1960: 28,- DM 1960: 29,- DM 1960: 41,- DM 1963: 71,- DM 1960: 60,- DM 1960: 80,- DM Vergleichszahlen liegen nicht vor

TABELLE 10

Preisvergleich verschiedener Arzneimittel in deT BRD, der Schweiz und Frankreich

Das Heilmittel der Firma kostet in Deutsche Franzosen Deutsch- bezahlen zahlen land soviel soviel OM mehr als weniger als

Schweizer Schweizer

100 Stuck Bellergal-Dragees Sandoz 17,60 + 66 Ofo -27,S Ofo

100 Stuck Gynergen-Dragees Sandoz 27,80 + 54,S Ofo -44 0/0

100 Stuck Optalidon-Dragees Sandoz 14,20 + 25 Ofo -62 0/0

10 Stuck Madribon-Tabletten Roche 5,05 + 6 Ofo -49 0/0

SO Stuck Valium-Tablet ten (5 mg) Roche 13,05 + 27,S Ofo -11 0/0

SO Stuck Librium-Tabletten (10 mg) Roche 10,90 + 21,S Ofo -14 0/0

15 ml Coranin-Tropfen Ciba-Geigy 3,10 + 55 Ofo -55 0/0

100 Stuck Glyvenol-Kapseln Ciba-Geigy 42,80 + 23 Ofo -21,S Ofo

20 Stuck Mexaform-Tabletten Ciba-Geigy 6,25 + 38 Ofo -15 Ofo

15 Gramm Locacorten -Creme Ciba-Geigy 8,90 + 24 Ofo -84 Ofo

SO Stuck Butazolidin Ciba-Geigy 17,95 + 116 0/0 - 7 Ofo

SO Stuck Irgapyrin Ciba-Geigy 18,55 + 102 Ofo -37 Ofo

193

TABELLE 11

Leistungsausgaben je Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung (aIle Kassen ohne KVdR) nach Schatzung von Dr. Peter Rosenberg, DIW Berlin

Kostenarten 1970 1972 1985

Leistungsausgaben insgesamt 763,02 DM 1045,42 DM 4452,14 DM Arzte 176,46 DM 232,17 DM 834,65 DM Zahnarzte 69,08 DM 86,70 DM 419,28 DM Arzneien (Apotheken) 105,03 DM 133,64 DM 571,31 DM Sonstige Heil- und Hilfsmittel 20,58 DM 33,83 DM 167,46 DM Zahnersatz 25,51 DM 43,98 DM 209,96 DM Krankenhauser 170,91 DM 252,90 DM 1333,54 DM Bar leistungen 109,00 DM 147,17 DM 451,22 DM Vorbeugung und Verhiitung 8,65 DM 22,84 DM 111,87 DM Muttersmaftshilfe 48,56 DM 56,25 DM 191,87 DM Sonstiges 29,25 DM 35,95 DM 160,98 DM

194

TABELLE 12

Eine Muschallik widerlegende Statistik

Aus: Deutsmes lirzteblatt, Heft 21 vom 24. Mai 1973

Redaktioneller Vorspann: Thesen und Tatsachen Die Erhaltung der freiberuflichen arztlimen Ta.tigkeit auf der Grundlage des der­zeitigen Kassenarztrechts dient den Iilteressen der Kranken

Dr. med. Bans Wolf Musmallik Mit den aktueIlen gesundheits- und sozialpolitismen Vorstellungen und Entwick­lungen im Rahmen der allgemeinen gesellsmaftspolitismen Auseinandersetzungen beschaftigte sim Dr. med. Hans Wolf MuschaIIik in einem groBangelegten Referat am 5. Mai 1973 in Koln vor der Vertreterversammlung der Kassenarztlimen Ver­einigung Nordrhein, deren Vorsitzender er ist. Er untermauerte seinen in diesem Zusammenhang erstatteten Berimt iiber die Simerstellung der kassenarztlimen Versorgung der Bevolkerung mit einer FiiIle von - bisher in diesem Umfang nimt zur Verfligung stehenden - Daten und Fakten aus dem Bereich Nordrhein. Dr. MusmaIlik, der bekanntlim aum Erster Vorsitzender der Kassenarztlichen Bun­desvereinigung ist, ging in seinem Referat, das von den 123 Delegierten in der Vertreterversammlung der KV Nordrhein mit groBem Beifall aufgenommen wurde, insbesondere auf die Bundespolitik und deren aktueIle Stromungen ein, wodurm seine Ausfiihrungen iiber den Landesteil Nordrhein hinaus Bedeutung gewinnen und Interesse verdienen.

Zitat aus dem Referat: »Aum die Ergebnisse der Friiherkennungsuntersuchungen im Landesteil Nord­rhein im Jahre 1972 sind, wie ich meine, wohl nimt zum wenigsten aum wegen unseres anhaltenden AppeIls zur verstarkten Inansprumnahme durch aIle Ver­sicherten smon durmaus beachtlim ... Bei der Krebsuntersumung flir Manner wurden 123 043 Untersumungen durmgefiihrt und dabei 7024 Krebserkrankun­gen des Enddarms oder der Prostata .. festgestellt.«

Dazu Notiz in der FAZ vom 22.8.:

Dberschrift: Vorsorgeuntersuchungen zu wenig genutzt » ••• Wie wimtig Vorsorgeuntersumungen sein konnen, zeigen Untersuchungs­ergebnisse im Bereich der Kassenarztlichen Vereinigung Nordrhein ... Danach wurden bei 5,7 Prozent der 123043 untersuchten Manner Prostata- und Mast­darmkrebs ... festgesteIlt.«

Widerlegende Statistik: Zahl der Krebskranken in der BRD (Gesundheitsbericht der Bundesregierung, S. 51) Anteil der mannlichen Krebskranken je 10000 (Da in der BRD keine Krebsstatistik, entnommen dem Statistischen Jahrbum der DDR 1973, S. 502) Zahl der krebskranken Manner in der BRD (Unter Zugrundelegung der mannlichen Krebskranken­quote aus der DDR-Statistik, S. 502»

350000

35,02

167510

195

Anteil der Krebserkrankungen des Mastdarms in Prozent (Gesundheitsbericht, S. 56) Anteil der Krebserkrankungen der Prostata in Prozent (Gesundheitsbericht, S. 56) Anteil der Krebserkrankungen von Mastdarm und Prostata Krebserkrankungen des Mastdarms und der Prostata (12,9 Prozent der Gesamtzahl krebskranker Manner von 167510) Einwohnerzahl der Bundesrepublik Einwohnerzahl des Bereichs der KV Nordrhein (Deutsches ltrzteblatt 21/73) Anteil der Einwohner des KV-Bereichs Nordrhein in Prozenten der Einwohnerzahl der BRD Anspruchsberechtigte Manner tiber 45 Jahre in der BRD (Bundestagsdrucksache 7/454, S. 7) Anteil der anspruchsberechtigten Manner im Bereich der KV Nordrhein = 15,08 Prozent von 8,2 Millionen Entsprechender Anteil der Mastdarm- und Prostata­krebskranken unter den anspruchsberechtigten Mannern im KV-Bereich Nordrhein = 15,08 Prozent von 20668 Untersucht wurden nach Angaben Muschaliiks von den 1,23 Millionen anspruchsberechtigten Mannern im KV-Bereich Nordrhein Untersuchte Manner im KV -Bereich Nordrhein in Prozent alier anspruchsberechtigten Manner (123 043 von 1,23 Millionen) Vorhandene Krebserkrankungen des Mastdarms und der Prostata bei den 123 043 untersuchten Mannern im Bereich der KV-Nordrhein (10 Prozent von 3 099) Bundesdurchschnitt der diagnostizierten Mastdarm­krebse bei laut Bundestagsdrucksache 7/454, S. 39 in Prozenten Nach dem Bundesdurchschnitt von 0,07 Prozent zu erwartende Diagnosen auf Mastdarmkrebs bei 123043 untersuchten Mannern im KV-Bereich Nordrhein Zu erwartende Diagnosen bei Prostatakrebs bei den 123043 im Bereich der KV Nordrhein untersuchten Mannern entsprechend der Relation von 5,0 zu 7,9 Prozent alier Krebserkrankungen bei Mannern Insgesamt nach dem Bundesdurchschnitt von 0,07 Prozent bei den 123 043 untersuchten Mannern des KV-Bereichs Nordrhein zu erwartende Diagnosen von Mastdarmkrebs plus Prostatakrebs Laut Behauptung Muschalliks von den ltrzten der KV Nordrhein angeblich entdeckte Krebserkrankungen bei 123 043 untersuchten Mannern

5,0

7,9

12,9 20668

61000000 9200000

15,08

8200000

1230000

3099

123043

10,0

310

0,07

86

136

222

7024 Diese Zahl tibertrifft die nach dem Bundesdurchschnitt zu erwartenden Diagnosen urn das 31 fache.

196

Dokumentarischer Teil

Dokumentarische Dbersicht tiber die Entwicklung der gesundheitspoliti­schen Diskussion in der SPD bis 1973

A. Einfiihrung .................................................. 199

B. Dokumente iiber die letzte Phase der gesundheitspolitischen Diskussion in der Partei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 200

Dokument 1: Aus dem Protokoll des AuBerordentlichen Parteitages der SPD yom 12. - 13. Oktober 1972 in Dortmund .......... 200

Dokument 2: Brief von Gesundheitsminister Frau Kate Strobel an die Krzte in der BRD yom November 1972 ................. 204

Dokument 3: Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Wiirttemberg - Drucksache 6/1690, yom 15.2.1973. 206

Dokument 4: Antrage G 12 und G 15 (gleichlautend) an den Bundes­parteitag der SPD in Hannover yom 10. -14. April 1973 .. 210

Dokument 5: Initiativantrag Nr. 24 an den Parteitag in Hannover, ein­gebracht von Dr. Horst Schmidt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 214

Dokument 6: Initiativantrag Nr. 25 an den Parteitag in Hannover, ein-gebracht von Joseph Scholmer ......... . . . . . . . . . . . . . . . .. 216

Dokument 7: Bilanz der gesundheitspolitischen Ereignisse beim SPD­Parteitag in Hannover, gezogen yom berufsstandischen Krzteorgan »Status« in Nr. 1'0/73 ...................... 219

197

Dokumentarische Dbersicht iiber die Entwiddung der gesundheitspolitischen Diskussion in der SPD bis 1973

A. Einfuhrung

1. Die offizielle parteipolitische Diskussion in der SPD iiber das Gesundheits­wesen begann mit den 19 Antragen an den Saarbriicker Parteitag von 1970. Die Antrage sind abgedruckt im dokumentarischen Anhang zu: Joseph Schol­mer, Die Krankheit der Medizin, Darmstadt und Neuwied, 1972 2 S. 154-170

2. 1m Oktober 1970 nahm der Landesparteitag der SPD-Saar einen Initiativ­antrag der Genossen Dr. Brandenburg, Lapple (heute Vorsitzender des gesundheitspolitischen Ausschusses der SPD) und Dr. Heintz mit einer pro­gressiven Weichenstellung an. Der Antrag ist abgedruckt bei Scholmer, a.a.O. S. 188-189

3. Zwei Monate spater faBten die Jungsozialisten auf ihrem Bremer Bundeskon­greB die bis dahin umfassendsten Beschliisse. Sie legten bereits ein Programm vor. Die wichtigsten Passagen daraus sind abgedruckt bei: Anne Winters, Das Gesundheitswesen in der Diskussion, Kammweg-Verlag, Troisdorf 1973

4. Zu den Landtagswahlen im Friihjahr 1971 in Rheinland-Pfalz und Schleswig­Holstein nahmen die jeweiligen Landesdelegiertenkonferenzen progressive Gesundheitsprogramm an; sie sind abgedruckt bei Scholmer, a.a.O., S. 190/191 bzw. 192-197

5. Die SPD in Baden-Wiirttemberg erarbeitete zu Beginn des Jahres 1971 ihr »Modell fiir ein demokratisches Gesundheitswesen«. Es ist als Broschiire erhaltlich, herausgegeben yom SPD-Landesverband Baden-Wiirttemberg, 7000 Stuttgart 1, Friedrichstr. 13 (s. Dok. 3)

6. Der regen Aktivitat an der Basis der Partei wurde konservativer Widerstand aus den Reihen der Partei entgegengesetzt. In Travemiinde fand im April 1971 eine gesundheitspolitische Konferenz statt, bei der diese Krafte, insbesondere aus der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Arzte (ASA), unterstiitzt von der damaligen Gesundheitsministerin Strobel, Vertreter der arztlichen Standesorganisationen und der pharmazeutischen Industrie, in der Mehrheit waren. Der »Dienst fiir Gesundheitspolitik« zog Bilanz: Es war die Absicht des SPD-Parteivorstandes, mit Hilfe der Travemiinder Gesundheitskonferenz die zum Teil sehr extremen Antrage zu neutralisieren, die dem Saarbriicker Parteitag vorgelegen hatten. Dieses taktische Ziel wurde in Travemiinde zweifellos erreicht, denn die Mehrheit der Delegierten zeigte sich nicht bereit, der radikalen Linken zu folgen. Immerhin bildeten die Ver­fechter eines klassenlosen Krankenhauses, einer forcierten Expansion des offentlichen Gesundheitsdienstes und einer staatlichen Preisaufsicht in der pharmazeutischen Industrie in Travemiinde eine zumindest quantitativ ernst­zunehmende Gruppe. In informellen Gesprachen mit diesen Verfechtern sozia­listischer Gesundheitspolitik konnte man auch unverbliimt die Meinung horen, die »Realisierung progressiver Gesundheitspolitik« miisse zwangslaufig eine empfindliche Beeintrachtigung des Status der niedergelassenen Arzte wie der marktwirtschaftlichen Verfassung der pharmazeutischen Industrie zur Foige haben. Die Partei sei nur zur Stunde noch nicht bereit, sich zu dies en Konse­quenzen offen zu bekennen. In der Tat war die KongreBleitung in Travemiinde ebenso wie Bundesgesund­heitsministerin Kate Strobel immer wieder geflissentlich bemiiht, diese Partei

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vor einer totalen Konfrontation mit der niedergelassenen l'i.rzteschaft und der pharmazeutischen Industrie zu bewahren. In den Diskussionsbeitragen zu ihren Vortragen bekamen jedoch die Gastreferenten aus l'i.rzteschaft, Kranken­haustragern und pharmazeutischen Industrie deutlich zu spiiren, wohin der Wind in der sozialdemokratischen Gesundheitspolitik weht. Insofern diirfte Travemiinde die betroffenen Gruppen in ihrem traditionellen Argwohn vor der gesundheitspolitischen Strategie und Taktik der SPD nur bestarkt haben.

7. Die Diskussion an der Basis war indes nicht zu stoppen. Der Parteitag des SPD-Bezirkes Rheinland-Hessen-Nassau nahm am 17.6.1972 in Simmern ein progressives gesundheitspolitisches Programm an. Es ist abgedrudu in Anne Winters, a.a.O., S. 145-148

B. Dokumente uber die letzte Phase der gesundheitspolitischen Diskussion in der Partei

Dokument 1

Aus dem Protokoll des auEerordentlichen Parteitags der SPD vom 12.-13. Okto­ber 1972 in Dortmund

Dr. Edith Schieferstein, Baden-Wurttemberg: Genossen! Der Unterabschnitt »Gesundheit« kann in der Wahlplattform so nicht stehenbleiben. Ich will euch das begriinden. Man fragt sich, wenn man ihn liest, warum er eigentlich so diirftig aus­gefallen ist. Er enthalt, so wichtig es wiederum ist, nichts weiter als eine Aufzah­lung der allerwichtigsten Reformen der letzten drei Jahre. Vielleicht haben die Verfasser der Wahlplattform gemeint, es gabe wichtigere Probleme als Gesund­heitspolitik. Nun muE man allerdings fragen: Was niitzt der Wohlstand, wenn die deutschen Arbeiter zu Tausenden in die Friihinvaliditat getrieben werden, nur wei! sie am Arbeitsplatz verheizt werden? Was niitzt ein modernes Betriebsverfassungsgesetz, wenn sich der Arbeiter in der sensibelsten Zeit seines Lebens, namlich wenn er krank ist, einer Klassenmedizin ausgeliefert sieht?

(Beifall)

Auch etwas anderes ist unverstandlich: Warum nimmt diese Partei keine Stellung zu den gesundheitspolitischen Vorstellungen des Gewerkschaftsbundes? Der DGB hat in den letzten Monaten zwei bedeutende Schriften publiziert, namlich die WWI-Studie und das gesundheitspolitische Programm. Die erste Schrift analysiert unser Gesundheitswesen, wie gesagt, die Klassenmedizin. Das gesundheatspoli­tische Programm des DGB zeigt ganz detailliert Wege auf, wie die MiEstande abzubauen sind .... Jetzt frage ich euch: Wie sollen wir uns vor dieser Wahl verhalten, wenn die Biirger fragen, was wir denn dazu meinen? Die in den offentlichen Medien der Offentlichkeit bekanntgemachten gesundheitspolitischen Leitsatze der SPD unter­scheiden sich in keiner Weise von den Zielvorstellungen der CDU. Wie verhalten wir uns also gegeniiber der Frage des Wahlers: Unterstiitzt ihr die Bemiihungen der Gewerkschaften oder nicht?

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Man kann sich schlecht vorstellen, daB es keinen Widerspruch zwischen den Interessen der Krzteschaft und denen der Patienten gibt. Das erschiene einiger­maBen schizophren. Wenn es aber Widerspriiche, wenn es Alternativen gibt, dann miissen wir uns fragen: Wen unterstiitzen wir? Eine kleine Lobby oder die Mehr­heit der arbeitenden Bevolkerung?

(Beifall) ...

Dr. Dierkesmann, Baden-Wurttemberg: Genossinnen und Genossen! Es ist tat­sachlich so, daB in dieser Partei in den letzten Jahren wesentliche Papiere erarbei­tet worden sind, die eine breite Mehrheit gefunden haben und die gesundheitspoli­tischen Vorstellungen dieser Partei in der Basis, in den Gliederungen dargelegt haben. Diese Vorstellungen finden sich in der sogenannten Wahlplattform nicht wieder. Hier besteht also eine Kluft zwischen der BewuBtseinslage und dem Dis­kussionsstand in der Partei, in den Gliederungen und dem, was uns hier vorgelegt worden ist. Diese KIuft ist uniibersehbar. Dariiber hinaus meine ich, wir aIle in diesem Saal sind uns dariiber einig, daB eine Wahlplattform einerseits auf die Verdienste dieser Regierung Bezug nehmen und sie wiirdigen muB - das ist geschehen -, andererseits aber auch die Perspektiven fiir die nachste Regierung, fiir unsere Regierung aufweisen muB; genau das aber tut sie nicht ... Die Sozialdemokratische Partei hat sich eigentlich im Gegensatz zu dem Selbstver­standnis der CDU immer -lassen Sie es mich mit dem Schlagwort sagen - urn den ganzen Menschen gekiimmert. Die CDU hat in ihren Vorlagen den Menschen immer sehr viel starker oder ausschlieBlich daran gemessen, inwieweit er als Pro­duzent von Bruttosozialprodukt zu gebrauchen ist. Es besteht kein Zweifel daran, daB der Mensch hoher zu bewerten ist, daB er nicht ausschlieBlich danach zu bewerten ist, obwohl Leistung - darin ist kein Zweifel- einen wesentlichen Punkt fUr die Lebensqualitat und fiir die Selbstverwirklichung des Menschen darstellt. Wir wollen Krankheit aber nicht nur deshalb verhindern, weil sie Arbeitsunfahig­keit zur Folge hat. Gesundheit im weitesten Sinne ist eben mehr, sie ist zentrales Bediirfnis eines Menschen, Voraussetzung, ohne die es nicht geht, fiir seine Selbst­verwirklichung ... Ich stelle die Frage: Wo steht in dies em Papier etwas von Chancengleichheit fiir aIle Biirger? Wo steht etwas von einer etwas umfassenderen Gesundheitsdefinition, wobei ich nicht nur auf die Definition der Weltgesund­heitsorganisation abheben mochte? Wo zeigt sich, daB wir schon lange erkannt haben - lange vor allen anderen -, daB Gesundheitspolitik integrierte Gesell­schaftspolitik ist, daB es hier keine heiligen Kiihe gibt, die wir aus Angst nicht schlachten wollen, daB das Gesprach gefiihrt werden muB? Wir finden keine kri­tisch-analytischen Ansatze, keine Perspektiven. Wo bleibt die Forderung nach Aktivierung der Betroffenen, sprich: nach funktionsgerechter Mitbestimmung auch im Gesundheitssektor? .. Noch eine Frage: Wo steht die Forderung nach grundgesetzlicher Verankerung des Rechts auf moglichst beste Versorgung auf Schutz vor schadigenden Umweltein­fliissen? Das Recht auf Bildung ist im Grundgesetz verankert, ist quasi einklagbar geworden. Gesundheit ist nicht einklagbar, sondern einem freien Wechselspiel aus­gesetzt. Ich glaube, es miissen endlich Ansatze kommen, hier Mittel und Wege zu einer Losung zu finden. Genossinnen und Genossen, bevor ich zu unserem Antrag selbst Stellung nehme, laBt mich einen Appell an euch richten, den ich mit den Worten von Erhard Eppler verbinde, der gesagt hat, es werden Progressive sein, die sich der Realitat stellen, die sich fragen, was innerhalb der nun sichtbar werdenden Grenzen Fort-

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schritt sei, und sie werden griindliche Kurskorrekturen verlangen, nicht weil sie behaupten, den Weg zur Seligkeit gefunden zu haben, sondern weil sie begriffen haben, daB die Fortschreibung des Gewohnten nicht nur keine idea Ie, sondern gar keine Zukunft mehr ergibt. Sie werden den Fortschritt wollen, ohwohl oder gerade deshalb, weil er sehr viel schwieriger zu hahen ist, als viele glauhen ... Lothar Klemm, Hessen-Sud: ... Gestern wurde die Sozialdemokratische Partei hier von allen Rednern eindeutig als die Partei verstanden, die die Interessen der abhangig Beschaftigten, der Arbeiter und Angestellten vertritt. Ich glauhe, dar an sollten wir uns auch erinnern, wenn wir hier die Vorstellungen der Partei auf dem Gebiete des Gesundheitswesens diskutieren ... Genossinnen und Genossen, ich glauhe, daB diese Vorstellungen ... hinter die Dis­kussionen in der Partei zurii<kgegangen sihd ... In dem uns vorliegenden Vor­schlag ist kein Wort iiber die Krankenhausreform enthalten, die dar auf abgestellt sein muB, die Privilegien einer Minderheit abzubauen und Strukturreformen im Krankenhauswesen zu schaffen. Genossinnen und Genossen, es ist kein Wort iiber den Bereich der Hessen-Klinik, iiber die Diskussion des klassenlosen Kranken­haues enthalten. Ich glaube, das ist zu wenig ... In der Vorlage ist kein Wort iiber die unzureichende arztliche Versorgung auf dem flachen Land enthalten, kein Wort dariiher, daB die .i'i.rztekammer in weiten Bereichen nicht in der Lage ist, ihrer Verpflichtung nachzukommen, die arztliche Versorgung der Bevolkerung in diesem Lande tatsachlich zu gewahrleisten. Es ist kein Wort dariiber enthalten, daB ambulante medizinische Versorgung zumindest anzustreben ist, urn der breiten Masse der Bevolkerung in dies em Lande tatsachlich ausreichende arztliche Versorgung zur Verfiigung zu stellen .... Genossinnen und Genossen, es geht darum, durch die Einschaltung von Betriebs­arzten bei der Gestaltung der Bedingungen am Arbeitsplatz die Veranderung der Arbeitsbedingungen zu ermoglichen. Durch Einrichtung auch iiberhetrieblicher betriebsarztlicher Programme miissen Moglichkeiten geschaffen werden, zu men­schenwiirdigen Bedingungen am Arbeitsplatz zu kommen ... Horst-Werner Franke, Bremen: Liebe Genossinnen und Genossen! Ich bitte euch, den Antrag Nr. 6, den die Landesorganisation Bremen gestellt hat, vorzunehmen. Aus diesem Antrag ist von der Antragskommission ein Satz in die Wahlplattform iibernommen worden, ein, wie ich glaube, bemerkenswerter Satz: Nicht die wirtschaftliche und soziale Stellung des Kranken, sondern allein die Art und Schwere der Krankheit diirfen maBgebend sein. Genossinnen und Genossen, hierzu wird sich natiirlich jeder verstehen. Die Frage ist aber: Wie machen wir das? Unser Antrag enthalt einen zweiten Satz, der wenigstens einigermaBen kon­kret andeutet, wie Sozialdemokraten es bewerkstelligen konnen, daB nicht die soziale Stellung, sondern die Art und Schwere der Krankheit fiir die Behandlung der einzige Bezugspunkt sind. Dieser Satz, der der wichtigere ist, der aussagt, wie man es macht, ist von der Antragskommission leider nicht iibernommen worden. Dieser Satz lautet: »Deshalb wollen wir die herkommliche Klasseneinteilung mit erheblich unterschiedlicher Berechnung erkaufter arztlicher Sonderbehandlung und Sonderpflege iiberwinden.«

(Beifall) Genossen, ich ware sehr neugierig auf die Begriindung, warum Sozialdemokraten, die Dberwindung - und Dberwindung als ProzeB - der Klasseneinteilung sowie die Abschaffung erkaufter Sonderbehandlung und Sonderpflege nicht als Ziel in ihre Wahlplattform hineinschreiben wollen.

(Erneuter Beifall)

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Die Antragskommission muB sim dabei ja etwas gedamt haben. Vielleimt kann nom einmal begrlindet werden, warum die Sozialdemokraten in dieser Situation, wo wir dom fortwahrend hier am Pult erklaren, daB wir in unserem Wahlkampf flir die sozial Smwamen, flir die Anhangigen die Akzente setzen, das Kranken­haus, das allein auf seine Bedlirfnisse zugesmnitten ist, in unserer Wahlplattform nimt anspremen.

(Beifall)

Wir waren also, wie gesagt, auf eine Antwort neugierig. Diese Antwort kann nimt so lauten - wie es hier heute vom Pult smon einmal angedeutet worden ist -: Das ist ein unausgegorener Begriff. Genossen, das klas­senlose Krankenhaus ist eine sehr prazise Same, und man kann es nimt damit ablehnen, daB man sagt: Na ja, darunter konnen wir uns nimts vorstellen. Wenn Sozialdemokraten diesen Begriff nimt inhaltlim ausflillen konnen, dann hatten wir ja in den Landen drauBen, in den Unterbezirken und Landesorganisationen, Dutzende von Diskussionen bis heute vergeblim geflihrt, die auf die Prazision dieses Begriffes ausgerimtet waren.

(Beifall)

Hans Schweitzer, Rheinland-Hessen-Nassau: Liebe Genossinnen und Genos­sen! ... Aus unserem Antrag wurde der Ansprum unserer Blirger »auf eine zeitlim nimt begrenzte, ambulante oder station are medizinisme Behandlung mit den modern­sten wissensmaftlimen Methoden bis zur hochstmoglimen Wiederherstellung seiner Gesundheit« in die neue Fassung libernommen. Das gleime gilt flir die Fest­stellung, daB nimt die wirtsmaftlime und soziale Stellung des Kranken, sondern allein die Smwere seiner Krankheit maBgebend sein mlisse. Damit ist der erste Absatz unseres Vorsmlages zu Abs. 9 erflillt. Wenn man das soeben Erwahnte aber will, muB man, so meinen wir, aum sagen, wie man es mamen will. Und hier ist die Antragskommissiori meines Eramtens an der Same vorbeigegangen. Sie ver­smiebt die Losung dieser Frage auf den namsten ordentlimen Parteitag. Wir hatten es flir erforderlim gehalten, daB wir uns bekennen. Vor der Beantwortung der Frage: »Sozialdemokraten, wie haltet ihr's mit der Gesundheitspolitik?«, braumen wir uns namlim nimt zu smeuen. Aber wir konnen sie aum nimt mehr langer vor uns hersmieben ... Was wir nimt wollen, ist, daB das Gesmaft mit der Gesundheit im Vordergrund steht. Vielmehr wollen wir die Sorge urn den Mensmen als offentlime Aufgabe. Wer das will, muB zu einigen Punkten deutlim mamen, daB wir aum bereit sind, heiBe Eisen anzufassen. Dazu gehoren erstens der jetzt in die Formulierung aufgenommene Ansprum des Blirgers auf zeitlim unbegrenzte ambulante oder station are Behandlung und dill Feststellung, daB niemand anders als nam der Smwere seiner Krankheit behandelt werden darf. Dazu gehort zweitens - und hier bin im anderer Meinung als der Kollege Bardens, der meint, daB wir das nimt aufnehmen konnen, weil wir nimt wissen, ob wir es in vier Jahren smaffen; dann mliBte so manmes aus diesem Pro­gramm gestrimen werden - der erklarte Wille zum stufenweisen Ausbau der begrenzten Vorsorgeuntersumungen zu allgemeinen Vorsorgeuntersumungen. Dazu gehort drittens der Ausbau des Betriebsgesundheitswesens und das Remt der Zulassung zur vollen Behandlung. 1m teile nimt die Meinung des Genossen Bar­dens, daB das problematism sei; denn wir haben nimt gesmrieben, daB wir die Pflimt zur Behandlung aufgenommen wissen wollen. Hierzu hat librigens die

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Bundesregierung bereits einen Gesetzentwurf verabschiedet. Warum solI eigentlich zu dieser Frage nichts in unserer Wahlplattform stehen? Dazu gehort viertens, daB das in den meisten Bereichen noch vorherrschende System der Krankenhausklassen nach Armen und Reichen abgeschafft wird. Ich weiB gar nicht, Genossinnen und Genossen, warum wir uns so scheuen, hier die Bezeichnung »klassenloses Krankenhaus« zu verwenden ... Horst-Werner Franke, Bremen: ... Genossen, zum SchiuB noch ein Wort zu einer Sache, die mir untersmwellig in der Ablehnung des Wortes »klassenlos« mitzusmwingen smeint, obwohl man es nicht aussprimt. Deswegen will im es tun. Ich glaube, wir smeuen uns, in Wahlplattfor­men die Worte »klassenloses Krankenhaus« hineinzusmreiben, weil uns der Begriff »klassenlos« moglimerweise als Sozialdemokraten diskreditieren konnte. Genossen, die anderen vertreten aber gerade die Aufrechterhaltung der Klassen, die anderen smeuen sim nimt, von den Klassen, die sie haben wollen, weiter zu spremen. Die anderen operieren mit dem Begriff der Klassen. Warum sollte in dies em speziellen Punkt die sozialdemokratisme Gegenposition »klassenlos« belastend sein? Sie ist ein Ehrentitel, ein Ehrenwort, und nimt etwas, das uns dis­kreditiert.

(Beifall)

Dokument2

Brief von Gesundheitsminister Frau Kate Strobel an die Krzte der BRD Yom November 1972

Kate Strobel Bundesminister fiir Jugend, Familie und Gesundheit

An alle Krzte in der Bundesrepublik Deutsmland

Sehr geehrte Frau Doktor, sehr geehrter Herr Doktor!

53 Bonn-Bad Godesberg 1, Kennedyallee 105-107 Telefon 7061

Es mag Ihnen etwas ungewohnlim erscheinen, daB die Bundesregierung sich mit diesem offenen Brief unmittelbar an Sie wendet. Der Grund liegt darin, daB die gegenwartige, zuweilen remt heftig gefiihrte gesundheitspolitische Diskllssion Zll einer gewissen Unrllhe bei einem Teil der Krzteschaft gefiihrt hat. Bei einigen von Ihnen besteht die Sorge, es sei beabsichtigt, die Freiheit der arztlimen Berllfsalls­iibung zu besmranken. Diese Befiirmtungen sind unbegriindet. Die Bundesregierllng hat nichts get an oder aum nur angekiindigt oder geplant, was eine solme Besorgnis rechtfertigen wiirde.

Bereits in der Regierungserklarung yom 28. Oktober 1969 ist ZlI den Grllndvor­aussetzungen Ihres Berufs eindeutig Stellung genommen worden. »Die Bundesregierung bekennt sim zum Grundsatz der freien Arztwahl und der freien Berufsausiibung der Heilberufe.«

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1m Gesundheitsberidu der Bundesregierung von 1971 ist diese klare Aussage bekraftigt und erlautert worden. In den vom Kabinett beschlossenen »Grundsat­zen zur Gesundheitspolitik« heiih es: »Die Bundesregierung begriilh und fordert die freie Initiative und das Engage­ment vieler Trager, Einrichtungen, Berufe und Personen im groBen Aufgaben­gebiet des Gesundheitswesens. Sie halt die gegenwartige Form des Wirkens und Zusammenwirkens von freien Kraften und Staat fiir die unserer GeselIschaft gem aBe Praxis des Gesundheitswesens. Sie will auf dieser Basis fUr die Menschen die Sicherung der Gesundheit und die Hilfe und Heilung bei Krankheit we iter ausbauen.« Mitglieder der Bundesregierung sowie fiihrende Vertreter der sie tragenden Par­teien haben diese unabdingbaren Grundsatze im Bundestag, auf den Deutschen Krztetagen und auch bei vielen anderen Veranstaltungen nicht nur der Krzte­schaft, sondern auch bei anderen Organisationen immer wieder bekraftigt. Diese Haltung der Bundesregierung ist auch von den Vertretern der Krzteschaft aner­kannt worden. Wir solI ten es aIle begriiBen, daB die Gesundheitspolitik zu einem wichtigen Thema der innenpolitischen Diskussion geworden ist, denn keine Politik kann ohne das echte Interesse und Engagement der Offentlichkeit, den offenen Dialog und ohne die zum Wesen der Demokratie gehorende freimiitige Auseinanderset­zung iiber strittige Fragen wirklich zu gangbaren Losungen kommen. Es muB unser gemeinsames Ziel sein, im Interesse der Gesundheit der Bevolkerung unser System der Gesundheitssicherung weiter zu entwi<keln und zu verbessern. Diese Notwendigkeit wird von niemandem ernsthaft bestritten. Dabei miissen wir aber erkennen, daB es keine umfassenden Patentrezepte gibt und geben kann. Die Bundesregierung weiB, daB Verbesserungen und Fortschritte auf dem Gebiet des Gesundheitswesens ohne die Mitwirkung der Krzte nicht moglich sind. Gesundheit.spolitik ist gewiB nicht nur die Aufgabe des Staates oder staatlicher Einrichtungen oder der Krzteschaft und ihrer Organisationen, sondern gemein­schaftliche Aufgabe und zugleich Verpflichtung alIer in un serer GeselIschaft tatigen Krafte. Aus vielen Beitragen und Vorschlagen der jiingsten Zeit, so unter­schiedlich sie auch sein mogen, spricht die Bereitschaft, an der zukiinftigen Ent­wi<klung unseres Gesundheitswesens mitzuwirken und mitzuhelfen. Wir wissen, daB sich die Krzteschaft ihrer besonderen Verantwortung bewuBt ist und daB sie wie in der Vergangenheit auch in der Zukunft bereit sein wird, mit Vorschlagen und auch Kritik mitzuwirken. Gerade im Gesundheitswesen, in dem sich weite Bereiche fiir eine gesetzliche Rege­lung nicht eignen, ist das gegenseitige Vertrauen unerlaBliche Voraussetzung fUr den Erfolg der gemeinsamen Bemiihungen; das Vertrauen zwischen Arzt und Patient, aber auch das Vertrauen zwischen freien Kraften und Staat. Nur wenn dieses Vertrauen zerstort oder auch nur ernsthaft gestort wird, ist unser Gesund­heitswesen und mehr als das wirklich in Gefahr. Fiir uns sind nach wie vor die Freiheit der Berufswahl, die Niederlassungsfreiheit, die freie Berufsausiibung und die freie Arztwahl unabdingbare Bestandteile unserer freiheitlichen Demokratie.

Mit freundlichen GriiBen

Kate Strobel

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Dokument3

Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Wiirttemberg -Drucksadte 6/1690 yom 15. 2.1973

Der Landtag wolle besdtlieBen, dem nadtstehenden Initiativgesetzentwurf seine Zustimmung zu erteilen:

Entwurf eines Krankenhausgesetzes Der Landtag hat am ......... das folgende Gesetz besdtlossen, das hiermit ver-kiindet wird:

ERSTER ABSCHNITT Sicherstellung der Krankenhausversorgung und Krankenhausplanung

§ 1 Sidterstellung Das Land sowie die Stadt- und Landkreise stellen die Krankenhausversorgung der Bevolkerung als offentlidte Aufgabe sidter.

§ 2 Tragersdtaft Krankenhauser konnen von offentlidt-redttlidten, freigemeinniitzigen und priva­ten Tragern erridttet und unterhalten werden.

§ 3 Aufstellung des Krankenhausbedarfsplanes (1) Zur Versorgung der Bevolkerung mit Krankenhausleistungen erstellt die Lan­desregierung einen Krankenhausbedarfsplan. Er sieht ein System leistungsfahiger Krankenhauser fiir die Grund-, Regel- und Zentralversorgung vor und schlieBt die Geriatrie, die stationare und teilstationare psydtiatrische Versorgung und den Ausbau von Rehabilitationseinrichtungen in Verbindung mit Krankenhausern ein. Der Krankenhausbedarfsplan muB auch eine Gliederung nadt Akut- und Lang­zeitkrankenhausern enthalten. (2) Der Krankenhausbedarfsplan weist den Bedarf an Krankenhausbetten nach Zahl und Standort und die hierzu erforderlidten Krankenhauser aus. (3) Der Bedarf an Krankenhausern ist insbesondere nach der Bevolkerungszahl und -struktur, der Verweildauer, der Bettenausnutzung, der Morbiditat, der Krankenhaushaufigkeit sowie nach der sonstigen arztlichen und medizinischen Versorgung zu bestimmen. (4) Bei der Aufstellung des Krankenhausbedarfsplans sind Versorgungsgebiete zu bilden, in denen die Krankenhauser nadt fadtlichen und organisatorischen Erfordernissen zu einem bedarfsgerecht gegliederten System zusammengefaBt werden. Die Krankenhauser sind entsprechend dem Bedarf des Versorgungs­gebietes nach ihrer GroBe, Ausstattung und Zweckbestimmung aufeinander ab­zustimmen. (5) Der Krankenhausbedarfsplan wird im Staatsanzeiger fiir Baden-Wiirttem­berg veroffentlicht. (6) Die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan wird durch Bescheid des Ministeriums fiir Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung fest­gestellt.

§ 2 Durdtfiihrung des Krankenhausbedarfsplanes (1) Auf der Grundlage des Krankenhausbedarfsplanes sind nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur wirtschaftlidten Sicherung der Krankenhauser und zur Regelung der

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Krankenhauspflegesatze - KHG - yom 29. Juni 1972 (BGBl. I S. 1009) die Pro­gramme zur Durchfiihrung des Krankenhausbaues und deren Finanzierung auf­zustellen. (2) Die Programme werden yom Ministerium fiir Arbeit, Gesundheit und Sozial­ordnung im Einvernehmen mit dem 1nnenministerium und dem Finanzministe­rium aufgestellt und fortgeschrieben; sie bediirfen der Zustimmung der Landes­regierung. (3) Die Landesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung die sonstigen wesent­lich Beteiligten, die nach § 6 Abs. 3 Satz 1 KHG bei der Aufstellung des Kranken­hausbedarfsplanes und der Programme anzuhoren sind.

ZWElTER ABSCHNITT

Pflichten der Krankenhaustriiger

§ 5 Geltungsbereich Dieser Abschnitt gilt fiir aIle Krankenhauser, die in den Krankenhausbedarfsplan aufgenommen sind.

§ 6 Krankenhausbettennachweis (1) Es wird ein nach Versorgungsgebieten gegliederter Bettennachweis eingerich­tet, der die freien Bettenkapazitaten und die Belegungsquote der Krankenhauser erfaBt sowie den Krankentransport koordiniert. Er weist bei Bedarf stationare Behandlungsmoglichkeiten nacho Das Recht auf freie Krankenhauswahl bleibt unberiihrt. (2) Die Krankenhaustrager sind verpflichtet, dem Bettennachweis ihre freien Bettenkapazitaten zu melden. (3) Der Bettennachweis kann einer Leitstelle des Unfallhilfs- und Rettungsdien­stes oder einem Gesundheitsamt angegliedert werden. (4) Das Nahere, insbesondere iiber Zahl, Standort, Verfahren und Kosten des Bettennachweises sowie iiber die Form, den Inhalt und das Verfahren der Meldungen wird durch Rechtsverordnung geregelt.

§ 7 Anspruch auf Aufnahme in ein Krankenhaus (1) Wer nach arztlicher Beurteilung der stationaren Behandlung bedarf, hat Anspruch auf Aufnahme in ein Krankenhaus. (2) Der Anspruch auf Aufnahme richtet sich gegen den Trager des Kranken­hauses. (3) Der Krankenhaustrager ist nach MaBgabe seiner stationaren Behandlungs­moglichkeiten zur Aufnahme von Patienten verpflichtet. Durch die Aufnahme erlangt der Patient einen Anspruch auf eine seiner Krankheit angemessene Behandlung, ohne Riicksicht auf seine wirtschaftliche Leistungsfahigkeit oder soziale Stellung. (4) Der Anspruch des Krankenhaustragers gegeniiber dem Patienten oder seinem Kostentrager auf Obernahme der Behandlungskosten bleibt unberiihrt. (5) Unbeschadet der Aufnahmepflicht nach Absatz 3 besteht die Pflicht zur Hilfe in Notfallen.

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DRITTER ABSCHNITT

Innere Struktur der Krankenhauser

§ 8 Geltungsbereich Dieser Abschnitt gilt fiir Krankenhauser, die Forderungsmittel nach dem KHG erhalten, flir die Krankenhauser des Landes und flir die Universitatskliniken; das Hochschulgesetz bleibt unberiihrt.

§ 9 Arztliche und pflegerische Versorgung (1) Der Anspruch des Patienten auf arztliche und pflegerische Versorgung ein­schlieBlich seiner Unterbringung im Krankenzimmer richtet sich nach Art und Schwere seiner Erkrankung. (2) Eine Differenzierung nach Pflegeklassen und ein besonderes Liquidations­recht fiir arztliche Leistungen sind unzulassig.

§ 10 Gliederung der Krankenhauser (1) Krankenhauser sind nach medizinischen Fachgebieten so aufzugliedern, daB die einzelnen Fachabteilungen ein iiberschaubares MaB nicht iiberschreiten. (2) Soweit dies zur Verwirklichung der Ziele des Krankenhausbedarfsplans erforderlich ist, werden GroBe, Ausstattung und Organisation der Abteilungen, Stationen, Funktions- und Pflegeeinheiten und Krankenzimmer durch Rechtsver­ordnung bestimmt.

VIERTER ABSCHNITT

Forderung der Krankenhauser

§ 11 Forderungsvoraussetzung (1) Krankenhauser werden in die Forderung nach dem KHG nur einbezogen, wenn Sle 1. die Verpflichtungen aus dem Zweiten und Dritten Abschnitt erfiillen oder 2. die Forderung benotigen, urn die Voraussetzungen zur Erflillung dieser Ver­

pflichtungen zu schaffen. (2) Die Forderung wird eingestellt, wenn die Krankenhauser ihren Verpflichtun­gen aus dem Zweiten und Dritten Abschnitt nicht nachkommen.

FDNFTER ABSCHNITT

Verbundsystem der Datenverarbeitung

§ 12 Datenverarbeitung im Krankenhauswesen (1) Die Landesregierung wird ermachtigt, Aufgaben aus dem Bereich der Kran­kenhausversorgung in ein Verbundsystem der Datenverarbeitung einzubeziehen.

(2) Die Krankenhaustrager der Krankenhauser, die in den Krankenhausbedarfs­plan aufgenommen sind, sind verpflichtet, die notwendigen medizinischen und wirtschaftlichen Daten im Bereich der Krankenhausversorgung unter Wahrung der arztlichen Schweigepflicht weiterzuleiten und sich dem Datenverarbeitungssystem anzuschlieBen, soweit die erforderlichen technischen Voraussetzungen gegeben sind.

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(3) Das Nahere, insbesondere 1. die Mitwirkung der Krankenhaustrager 1m Verbundsystem der Datenver­

arbeitung, 2. die Abgeltung der Kosten durch die Krankenhaustrager fur die Inanspruch­

nahme des Verbundsystems, 3. die Bestimmung der medizinischen und wirtschaftlichen Daten, die nach

Absatz 2 weiterzuleiten sind, 4. Beginn und Umfang des AnschluBzwanges sowie die Ausnahme von

AnschluBzwang wird durch Rechtsverordnung geregelt.

SECHSTER ABSCHNITT

Schluftbestimmungen

§ 13 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am ... in Kraft. 14. 2. 1973 Walter Krause, Dr. Schieler, Weyrosta, Daffinger, Dr. Schroder und Fraktion

Begrundung Mit dem Initiativgesetzentwurf eines Krankenhausgesetzes will die SPD-Fraktion die Versorgung der Bevolkerung mit leistungsfahigen Krankenhausern sicher­steIlen. Diesem Ziel dient eine landesweite Planung (§§ 3 und 4). Der Kranken­hausbedarfsplan des Landes solI sich nicht auf die Krankenhauser beschranken, die nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes gefordert werden. In die Planung sollen die Geriatrie, die stationare und teilstationare psychiatrische Ver­sorgung sowie der Ausbau von Rehabilitationseinrichtungen einbezogen werden. Bei der Ermittlung des Bedarfs an Krankenhausern ist neben der Bevolkerungs­zahl, der Verweildauer und der Bettenausnutzung auch die sonstige arztliche und medizinische Versorgung zu berucksichtigen. Daruber hinaus sieht das Gesetz vor, die finanzieIle Forderung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes von der Voraussetzung abhangig zu machen, daB die innere Struktur der Krankenhauser verbessert wird (§§ 8 bis 11). Diese Vorschriften gelten auch fUr die Universitatskliniken und aIle Landeskran­kenhauser. Fur Krankenhauser, die Forderungsmittel nach dem Krankenhausfinanzierungs­gesetz erhalten, fur die Landeskrankenhauser und die Universitatskliniken wird eine Differenzierung nach Pflegeklassen und ein besonderes Liquidationsrecht fUr arztliche Leistungen nicht mehr zugelassen (§ 9). Anstelle des bisherigen Liquida­tionsrechts sollen aIle Krzte im Krankenhaus feste Bezuge erhalten. Die Kranken­hauser sind nach medizinischen Fachgebieten so aufzugliedern, daB die einzelnen Fachabteilungen ein uberschaubares MaB nicht uberschreiten. Mit einem Krankenhausbettennachweis und einem Verbundsystem der Datenver­arbeitung solI mehr Dbersichtlichkeit und mehr Information im Krankenhaus­wesen ermoglicht werden. Der Krankenhausbettennachweis weist bei Bedarf station are Behandlungsmoglichkeiten nach - er beruhrt das Recht des Patienten auf freie Krankenhauswahl nicht.

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Dokument4

Antrag G 12 und G 15 (gleimlautend) an den Bundesparteitag der SPD in Han­nover vom 10.-14. April 1973

Der Bundesparteitag moge besmlieBen:

1. Die Gesundheitspolitik muB simerstellen, daB jedermann in der Bundesrepu­blik den bestmoglimen Smutz flir seine Gesundheit erhalt und liber alle Mog­limkeiten informiert wird, diesen Smutz zu erlangen. Dazu ist erforderlim, - daB ihm alle Moglimkeiten und Einrimtungen zur gesundheitlimen Vor­

sorge und zur Frliherkennung von Krankheiten offenstehen; - daB er bei Gefahrdung oder Smadigung seiner Gesundheit aile vorbeu­

genden und heilenden MaBnahmen erhalt, die notwendig sind, urn die Gefahr abzuwenden und die Gesundheit wiederherzustellen;

- daB er bei vorlibergehenden oder dauernden korperlimen, geistigen oder psymismen Smaden in die Lage versetzt wird, so gut wie moglim arbeiten und am gesellsmaftlimen Leben teilnehmen zu konnen.

Zu diesem Zwedt muB das bisherige System der gesundheitlimen Versorgung durm ein temnism und betriebswirtsmaftlim rationell arbeitendes und bedarfsgeremt gegliedertes System ersetzt werden, das llidtenlos vorbeugende, frliherkennende, heilende und rehabilitierende MaBnahmen gewahrleistet. Auf dem Weg zu diesem Ziel - sind alle Einrimtungen zu fordern, die eine traditionelle und optimale

gesundheitlime Betreuung ermoglimen, so vor allem miteinander zusam­menarbeitende Zentren flir Beratung, Vorsorge, Diagnose und Behandlung;

- sind Ausbildungswege und Berufsbilder zu smaffen, die den Anforderun­gen dieser Zentren entspremen;

- sind die Leistungen der Trager der gesundheitlimen Sicherung zu harmo­nisieren und weiterzuentwidteln und die Organisationsformen auf die Zielvorstellung auszurimten;

- ist die Honorierung der arztlimen Tatigkeit auf der Grundlage einer staat­limen Geblihrenordnung zu harmonisieren;

- sind Planung und Ausbau aller Einrimtungen nam einem bundesweiten Bedarfsplan so auszurimten, daB sie die geforderten Leistungen flir jeder­mann leimt erreimbar erbringen konnen.

2. Jeder hat das Remt auf Lebensumstande, die ihn vor Krankheit bewahren. Dazu gehoren: - der umfassende Smutz gegen Gefahren der Umwelt; - umfassende Simerheit am Arbeitsplatz und die gesundheitliche Betreuung

bei der Arbeit; - der Schutz vor Stoffen und Erzeugnissen, die die Gesundheit gefahrden

oder schadigen.

3. Smutz der Gesundheit setzt Wissen, eigenes Interesse und Mitwirken voraus. Deshalb sind - aile Einrichtungen zu fordern und auszubauen, die Wissen liber Gesund­

erhaltung vermitteln und das Interesse daran wedten konnen; - alle MaBnahmen dieser Einrichtungen zu koordinieren.

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4. Bestmogliche Heilung ist nur zu erreichen, wenn Krankheiten friih erkannt werden. Deshalb miissen - rationelle und methodische MaBnahmen zur Friiherkennung von Krank­

heiten erforsmt und angewendet werden; aIle Einrimtungen gefordert werden, die der Friiherkennung dienen;

- aIle dafiir personell und apparativ ausgestatteten Einrimtungen Unter­sumungen zur Friiherkennung vornehmen, iiber die eine umfassende Dokumentation anzulegen ist;

- geeignete Formen gefunden werden, um aIle Biirger zu einer Beteiligung an den FriiherkennungsmaBnahmen anzuhalten.

5. Angeborene oder erworbene korperliche, geistige oder psymische Smaden kon­nen nur gemildert oder beseitigt werden, wenn Vorsorge, Friiherkennung, Heilung und wiederhersteUende MaBnahmen nahtlos ineinandergreifen. Dazu ist erforderlim - die SmadensfaIle so friih wie moglim zentral zu erfassen; - die fiir jeden Gesmadigten jeweils besten MaBnahmen ohne Riicksimt auf

seine Zugehorigkeit zu einer bestimmten Personengruppe sofort einzulei­ten und

- ohne Unterbremung bis zum bestmoglichen Erfolg durmzuhalten.

6. Eine umfassende und liickenlos ineinandergreifende Gesundheitsversorgung kann nur iiberregional gewahrleistet werden. AUe Institutionen, Trager und Einrimtungen sind organisatorisch zusammenzufassen. Dazu ist erforderlim, aus einzelnen Einrimtungen und Institutionen verschiedener Trager medizinism-temnism, personeU und verwaltungsmaBig verbundene Einheiten zu bilden, die aUe Leistungen erbringen konnen.

7. Auf diese Ziele ist die Gesetzgebung auszurimten. 1m Gesundheitswesen ist dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zu geben, die es ihm ermoglimt, Smritt fiir Smritt, aber doch in begrenztem Zeitraum zu bewirken, - daB aUe Biirger ohne Untersmied, die fiir die Gesundheit erforderlimen

Leistungen erhalten konnen; daB Qualitat und Preis der Medizinischen Leistungen fur jedermann gleim sind; daB nimt iiberlieferte Begrenzungen, sondern aUein die ZweckmaBigkeit MaBstab fiir die Zuordnung bestimmter Aufgaben zu einzelnen Heilberu­fen ist. Dabei ist die Entwicklung neuer Berufsbilder zu fordern. Die Aus­bildung ist darauf auszurimten;

- daB die medizinisme Versorgung ungeachtet privatwirtschaftlimer Interes­sen gesimert ist;

- daB die staatlime Aufsimt iiber das Gesundheitswesen so zu ordnen ist, daB sie wirksamer wird.

Begriindung:

Zu 1: Das Gesundheits-»System« der Vergangenheit war auf die Sicherstellung der Krankenversorgung ausgerimtet, d. h. der Mensm, der mit diesem System in Beriihrung kam, befand sim bereits in einem akuten Stadium seiner Krank­heit. Nach dem derzeitigen System gibt es fiir ihn zwei Moglichkeiten, medizinische Leistungen in Ansprum nehmen zu konnen:

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1. durch den niedergelassenen Arzt in ambulanter Form (zur ambulanten Form zahlen auch die Leistungen der Polikliniken an Universitats- und Lehrkran­kenhausern) ;

2. in der Institution Krankenhaus als stationare Versorgung (wobei man es als symptomatisch bezeichnen kann, daB die Qualitat dieser Institution heute noch durch die Anzahl der vorgehaltenen Betten und nicht der medizinischen Leistungsstellen definiert wird).

Dariiber hinaus bietet der offentliche Gesundheitsdienst in auBerst beschranktem Umfang Leistungen an, die ihm durch Gesetz als Aufgabe der Gesellschaft zuge­wiesen sind, z. B. Umwelthygiene, schularztliche Betreuung, Seuchenbekampfung etc. Jede dieser an der Gesundheitsversorgung beteiligten Organisationsreformen versuchi, diese Aufgabe als in sich geschlossene Einrichtung wahrzunehmen bzw. darzubieten und gegen Obergriffe aus anderen Zustandigkeitsbereichen zu vertei­digen. Die Folge davon sind neben Doppelleistungen und daraus resultierenden unnotigen betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Kosten auch Ver­zogerung in der Behandlung und vermeidbare Belastun~en fiir den Patienten. Die Entwicklung der Medizin setzt heute zur Entfaltung ihrer vollen Wirksamkeit nicht nur den Arzt, sondern auch entsprechende technische Einrichtungen voraus. Dies wiederum bedingt ein entsprechend fachlich ausgebildetes Personal. Die durch die Forschung bedingte Expansion des Wissensstoffs versetzt den im Gesundheitswesen Tatigen immer weniger in die Lage, das notwendige Gesamt­wissen zu beherrschen. Die zunehmende Differenzierung bewirkt, daB die Medi­zin flir den Patienten uniibersichtlich wird, bis er schlieBlich nicht mehr weiB, wohin bzw. an wen er sich mit seinem Leiden wenden muE. Bei dieser Spezialisierung entstehen wesentlich hohere Kosten flir medizinische Leistungen. Diesem Trend kann dadurch entgegengewirkt werden, daB man - bei­spielsweise - bestimmte technische Leistungen automatisiert. Hand in Hand mit einer Rationalisierung der medizinischen Versorgung muB eine Harmonisierung auf dem Gebiet der Sozialen Krankenversicherung erfolgen, urn den unbefriedigenden Zustand zu beseitigen, daB fiir gleiche Leistungen unter­schiedliche Honorare gezahlt und unterschiedliche Beitrage gefordert werden. In der Sozialen Krankenversicherung darf kein Platz mehr sein flir Privilegien einzelner Kassenarten und Personengruppen. Das bisherige Nebeneinander und -schlimmer noch - Gegeneinander der Kassenverbande und Kassen verbaut den Sozialversicherten die Durchsicht, verursacht unverantwortliche Reibungsverluste und schwacht nicht zuletzt auch die Verhandlungsposition der Versicherten-Ver­tretungen.

Zu2: Auf diesem Gebiet ist stark der offentliche Gesundheitsdienst angesprochen. Er solIte einmal in die Lage versetzt werden, seine bisherigen Aufgaben wirklich effektiv wahrzunehmen, dariiber hinaus den Schutz der Gesundheit vor den zunehmenden Umweltgefahren sicherzustellen. Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Beratung und Betreuung der arbeitenden Menschen ist fiir ihre Gesunderhaltung von besonderer Bedeutung. Die korperlichen und seelischen Belastungen am Arbeitsplatz bestimmen heute in weitem MaBe das gesundheitliche Schicksal vieler Arbeitnehmer. Deshalb sind Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsbedingungen an den Menschen anzu­passen, ebenso wie dem Menschen die Moglichkeit gegeben werden muB, sich auf diese Bedingungen einzustellen.

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Eine spiirbare Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung der Arbeitnehmer in Betrieben und Verwaltungen kann nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschrif­ten erreicht werden. Insofern unterstiitzen wir die Forderungen des DGB ...

Zu4: Mit den gesetzlichen Bestimmungen iiber die Friiherkennung von Krankheiten ist erst ein Anfang der umfassenden vorsorgenden arztlichen Betreuung der gesamten Bevolkerung gemacht. Die ersten Erfahrungen zeigen, daB von den damit gegebe­nen Moglichkeiten nur zogernd Gebrauch gemacht wird. Dies liegt offenbar nicht nur daran, daB die Aufklarung iiber die Friiherkennung noch liickenhaft ist, son­dern vor allem daran, daB die Form des Angebots durch die frei praktizierenden Arzte nicht ausreicht. Als zweckmaBigste Losung bietet sich an, die arztlichen und technischen Kapazi­taten der Krankenhauser liickenlos in die Friiherkennung einzuschalten. Es ist auch nicht einzusehen, warum schon vorhandene staatliche Einrichtungen nicht fiir die Friiherkennung genutzt werden sollen. Wenn alle denkbaren Trager Material zu einer umfassenden zentralen Dokumentation liefern konnten, diirfte sich schon bald klarer abzeichnen, wo neue Schwerpunkte der Friiherkennung gesetzt werden miissen. Das Interesse und die Teilnahme der Biirger an der Friiherkennung konnte durch ein brei teres und bequemeres Angebot erhoht werden, das allein diirfte aber nicht ausreichen. Neben einer verbesserten Information sind deshalb materielle Anreize zu erwagen, beispielsweise in Form verminderter Beitrage zur Krankenversiche­rung bei liickenloser Inanspruchnahme der friiherkennenden MaBnahmen. Von besonderem Gewicht ist die Entwicklung effektiver rationeller MaBnahmen zur Friiherkennung; Untersuchungen in dieser Hinsicht miiBten angestellt werden. Eines der groBten H,emmnisse bei der Inanspruchnahme ist der dafiir erforderliche zeitliche Aufwand. Je rationeller und gleichzeitig bevolkerungsnaher die Einrich­tungen arbeiten konnen, desto breiter kann die Streuung der MaBnahmen werden.

Zu5: Wie friiher andere Gesellschaften, hat auch die Industriegesellschaft gangige »nor­male« Kriterien entwickelt, nach denen Menschen bewertet werden (Einkommen, sozialer Rang und personliche Wertschatzung, erworben durch Arbeitsleistung, Verantwortlichkeit und Kontaktfahigkeit). Der Mensch mit angeborenen korper­lichen, geistigen oder psychischen Schaden steht auf der Wertskala am SchluB. Da er am »normalen« Rollenverhalten gemessen wird, wird er in die Rolle des AuBenseiters abgedrangt. Gesellschaft und Staat haben die gleiche Verantwortung fUr die korperlich und seelisch Kranken sowie fiir die korperlich und geistig Behinderten. Ziel sozialdemokratischer Gesundheitspolitik muB es sein, zwischen dem Rechts­anspruch auf freie Entfaltung der Personlichkeit derjenigen Biirger, die durch kor­perliche, geistige oder psychische Schad en stark benachteiligt sind bzw. fiir die die Gefahr solcher Beeintrachtigungen besteht, und dem derzeitigen iiberwiegend mangelhaften, vielfach nur gewinnorientierten Angebot der gesundheitlichen Betreuung der geschadigten Mitbiirger einen ange­messenen Ausgleich herzustellen. Dieser Anspruch kann nur erfiillt werden, wenn aIle MaBnahmen und Hilfen nach neuen Erkenntnissen hinsichtlich Vorsorge, Friiherkennung, Diagnose, Therapie und Rehabilitation sofort angewandt und ohne Unterbrechung durchgefiihrt

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werden. Sozialer Status des Geschadigten und die Hohe der entstehenden Kosten diirfen dabei keine Rolle spielen ...

Zu7: Die volle Gesetzgebungskompetenz des Bundes ist vonnoten, damit dieser auch auBerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung bundeseinheitlich Ordnungsfunk­tionen wahrnehmen kann. Dies ist ihm bisher nur auf einigen Gebieten (z. B. Seuchengesetzgebung, Regelung der Krankenhausfinanzierung und der Kranken­hauspflegesatze, Zulassung zu den Heilberufen, der Larmbekampfung, der Luft­reinhaltung, Lebensmittelgesetzgebung, Arzneimittelsektor) moglich. Nur auf­grund einer Rahmengesetzgebungskompetenz kann der Bund heute versuchen, den schlimmsten Auswiichsen der Wasserverunreinigung zu wehren, nur mittelbar kann er versuchen, einen bescheidenen EinfluB auf die regionale Verteilung der Krankenhauser, ihre Kapazitat und ihre innere Struktur zu nehmen. Ganz ver­wehrt ist es ihm, iiber die Seuchengesetzgebung hinaus und auBerhalb des Lei­stungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung gesetzgeberische MaBnahmen z. B. auf dem Gebiete der Jugendzahnpflege sowie der Gesundheitsbetreuung von Klein- und Schulkindern zu treHen. Gerade auf diesen Gebieten traten deshalb betrachtliche Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Bundeslandern ein. Die Gesundheitschancen der jungen Bundesbiirger hangen also entscheidend davon ab, in welchem Land ihre Eltern zufallig wohnen. Auf dem Gebiet der Zulassung zu den Heilberufen und damit auch der Formung der Berufsbilder verfiigt der Bund zwar iiber die konkurrierende Gesetzgebungs­kompetenz, sollte sie aber in Zukunft verstarkt auch zur SchaHung neuer Berufs­bilder nutzen. Die Zahl der Krzte diirfte auch bei einer erheblichen gesteigerten Ausbildungskapazitat in Zukunft kaum ausreichen, urn den Anforderungen, die neue Erkenntnisse, gewandelte Erwartungshaltungen sowie gesellschaftliche und umweltbedingte Faktoren an die gesundheitliche Betreuung steIlen, gerecht zu werden. Darum wird man urn die Schaffung neuer, nichtarztlicher Berufsbilder nicht herumkommen. Man sollte dabei aber immer priifen, inwieweit diese neuen Berufe durch eine entsprechende spezialisierte Ausbildung in die Lage versetzt werden konnen, Funktionen und Tatigkeiten zu iibernehmen, die he ute noch traditionell dem Arzt vorbehalten sind.

Dokument 5

Initiativantrag Nr. 24 an den Parteitag in Hannover, formuliert von Dr. Horst Schmidt

Der Antrag entspricht den Voraussetzungen der Ziffer 9 der Geschaftsordnung. Der Parteitag moge beschlieBen:

Gesundheitspolitische Leitsatze Der als Material zum Parteitag vorgelegte Entwurf der gesundheitspolitisd7en Leitsatze der SPD bedarf der Dberarbeitung, Konkretisierung und Erganzung. Fiir die Dberarbeitung der Leitsatze sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu beriicksichtigen:

1. Gesundheitspolitik muB die Voraussetzung dafiir schaffen, daB aIle Biirger unabhangig von ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage die gleichen Chan­cen zur Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Gesundheit erhalten

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- durch einen Ausbau der Vorsorge, Friiherkennung, Behandlung und Rehabilitation entsprechend dem jeweiligen Erkenntnisstand der Wissen­schaft.

2. Zu diesem Zweck muB unser System der gesundheitlichen Versorgung so wei­terentwickelt und verbessert werden, daB es tedmisch und betriebswirtschaft­lich rationell arbeitet, bedarfsgerecht gegliedert ist und ineinandergreifende vorbeugende, friiherkennende, heilende und rehabilitierende MaBnahmen gewahrleistet. Dabei miissen niedergelassene Krzte, Krankenhaus und offent­licher Gesundheitsdienst unter Abbau der bestehenden starren Schranken eng zusammenarbeiten.

3. Die gesundheitspolitischen MaBnahmen von Bund, Landern und Gemeinden sind so zu koordinieren, daB auch in diesem Bereim die Einheitlichkeit der Lebensverhaltnisse voll gewahrleistet wird. Bund und Lander miissen die ihnen gegebenen Kompetenzen und Moglichkeiten voH nutzen.

4. Der Ausbau der Gesundheitsvorsorge und der Friiherkennung von Krank­heiten haben vorrangige Bedeutung. Durch planmaBige Aufklarung ist die 13evolkerung mit allen Moglichkeiten der Gestaltung eines gesunden Lebens und der Vorbeugung gegen Krankheiten einschlieBlim der Inanspruchnahme von Friiherkennungsuntersuchungen vertraut zu machen. Es sind schnellst­mogJich die Voraussetzungen zu schaffen, daB weitere gezielte Friiherken­nungsuntersuchungen - vor aHem zur Bekampfung der modernen Zivilisa­tionskrankheiten - in den Leistungskatalog der sozialen Krankenversicherung aufgenommen werden. An den MaBnahmen zur Vorsorge und Friiherkennung sind auBer den niedergelassenen Krzten auch die Krankenhauser, der offentliche Gesund­heitsdienst und andere Organisationsformen, wie zum Beispiel medizinisch­technische Zentren zu beteiligen.

5. Uber die Friiherkennung hinaus erfordert die wissenschaftliche und tech­nische Entwicklung der Medizin zur Sicherstellung der ambulanten arztlichen Versorgung insbesondere in den landlichen und Stadtrandgebieten neben der herkommlichen Praxis und neuen Formen gemeinsamer arztlicher Berufsaus­iibung die Schaffung von medizinisch-technischen Einrichtungen, in denen die fortschreitende Technologie der Bevolkerung voll verfiigbar gemacht wird. Diese konnten sowohl von den Kassenarztlichen Vereinigungen, den Kran­kenhausern, den Kommunen und anderen Tragern, zum Teil auch als Gemeinschaftseinrichtungen, errichtet werden. Sie miissen auch aus wirt­schaftlichen Erwagungen sowohl fiir die ambulante wie flir die stationare Diagnostik genutzt werden.

6. Die starre Abgrenzung zwischen ambulanter und stationarer Versorgung ist, vor aHem flir die vorstationare Diagnostik und die ambulante Nachbehand­lung durch die Krankenhauser, zu iiberwinden. Dies ist besonders flir die Behandlung von psychism Kranken von Bedeutung. Entgegenstehende recht­liche Bestimmungen sind zu andern.

7. Die begonnene Krankenhausreform ist konsequent fortzufiihren mit dem Ziel, Unterschiede in Behandlung und Pflege voll zu beseitigen, hierarchische Strukturen abzubauen, eine leistungsgerechte Honorierung aller Kranken­hausarzte bei gleichzeitigem Abbau der Privatliquidation einzuflihren und dem Krankenhauspersonal konkrete Mitbestimmungsrechte zu sichern.

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8. Die Gebuhrenordnung muB kostenneutral so umgestaltet werden, daB den technischen Leistungen der Vorrang genommen wird und Anreize entstehen, den eigentlichen arztlichen Leistungen wie der eingehenden Untersuchung und der Beratung das Hauptgewicht zu geben.

9. Die Arzneimittelsicherheit ist durch eine schnelle Reform des gesamten Arz­neimittelrechts bestmoglichst zu gewahrleisten. Diese 5011 auf folgenden Grundsatzen beruhen: - Voraussetzung fur die Zulassung eines Arzneimittels durch das Bundes­

gesundheitsamt ist, daB der Herste11er den Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit und der Unschadlichkeit £Uhrt, wobei den Besonderheiten von Naturheilmitteln angemessen Rechnung zu tragen ist.

- Das Bundesgesundheitsamt erhalt eine umfassende Auflagenbefugnis, urn sicherzuste11en, daB aus den Packungsbeilagen, der Information und der Werbung das Anwendungsrisiko eindeutig hervorgeht.

- Ein Beobachtungs- und Alarmsystem zur Erfassung von Nebenwirkungen und sonstiger Risiken a11er auf dem Markt befindlichen Arzneimittel soIl gesetzlidi verankert werden.

- Die Moglichkeiten, gefahrliche Arzneimittel aus dem Markt zu ziehen, mussen erweitert und somit wirksamer gestaltet werden.

10. Gleichzeitig ist durch eine erweiterte objektive Information uber Qualitats­vergleiche, Wirkung und Preiswurdigkeit der Arzneimittel eine bessere Dber­schaubarkeit des Arzneimittelangebotes zu schaffen. Diese dient, ebenso wie die notwendige Starkung der Ste11ung der Versicherungstrager auf dem Arz­neimittelmarkt, auch dem Schutz vor uberhohten Preisen.

Es muB uberpruft werden, ob die in der endgultigen Fassung der gesundheitspoli­tischen Leitsatze vorgeschlagenen MaBnahmen Kosten verursachen, die uber den im »Orientierungsrahmen« vorgesehenen Anteil am Bruttosozialprodukt hinaus­gehen.

Begrundung:

Da es auf dem Parteitag nicht moglich ist, eine ausfuhrliche gesundheitspolitische Diskussion zur Dberarbeitung der Leitsatze zu fuhren, bedarf es einiger richtungs­weisender Aussagen von grundsatzlicher Bedeutung zu umstrittenen Fragen bei der Weiterentwicklung unseres Systems der Gesundheitssicherung, die zur Ver­deutlichung und Konkretisierung der Leitsatze auch als Grundlage fur die entspre­chenden Abschnitte des neuen Orientierungsrahmens notwendig sind.

Dokument6

Initiativantrag Nr. 25 an den Parteitag in Hannover, formuliert von Joseph Scholmer Der Antrag entspridlt den Voraussetzungen der Ziffer 9 der Geschaftsordnung. Der Parteitag moge beschlieBen: Der Parteitag moge den Antrag G 15 (Vorlage 3, Seite 104-111) nach Ziffer 7 durch die nachfolgenden 12 gesundheitspolitischen Forderungen erganzen und durch BeschluB zur gesundheitspolitischen Platt form der SPD erheben. Diese Platt form 5011 die Grundlage fur ein gesundheitspolitisches Programm der SPD darste11en. Zu seiner Erste11ung ist eine Programmkommission aus den Ver-

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tretern der Bezirke und des Parteivorstandes zu bilden, deren Arbeit innerhalb eines J ahres abzusmlieBen ist.

1m AnschluB an G 15, Ziffer 7: Fiir den Anfang der Verwirklimung dieses Reformprogramms sind als namste die folgenden MaBnahmen erforderlim:

1. Die mit dem 1. Juli 1971 eingefiihrten begrenzten Vorsorgeuntersumungen sind stufenweise zu allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen fiir die gesamte Bevolkerung auszubauen. Ais namste MaBnahme hierzu sind Herz und Kreislauf in die Vorsorgeuntersumungen einzubeziehen. Um den Sozialversimerten moderne Labortests zu ermoglimen, sind in Dber­einstimmung mit dem Gesundheitspolitismen Programm des DGB Medizi­nism-Temnisme Zentren einzurichten oder regionale Diagnostikzentren fiir Vorsorgeuntersumungen zu smaffen.

2. In allen Krankenhausern ist die Unterteilung der Patienten in Kassenpatien­ten und Privatpatienten grundsatzlim abzuschaffen. Der sozial ungeremte Typ des traditionellen Mehrklassenkrankenhauses ist in den sozial gerechten Typ des klassenlosen Krankenhauses umzuwandeln. Die Belegung der Betten hat ausschlieBlich nach medizinischen Kriterien (Smwere der Krankheit usw.) zu erfolgen. Zusmiisse der offentlichen Hand an Krankenhauser sind nur dann zu gewahren, wenn diese Reform seitens der Trager eingeleitet wird. Die Gewahrung offentlicher Mittel fiir Kranken­hausneubauten wird an die Planung klassenloser Krankenhauser gebunden.

3. Aile Krankenhauser haben das Recht, nam dem Modell der Universitatskli­niken eigene Polikliniken oder Ambulatorien einzurichten. Jeder Sozialver­simerte hat das Remt, diese Institutionen ohne Dberweisung durm den frei­praktizierenden Arzt aufzusumen. Die Einbeziehung der Krankenhauser in die ambulante medizinisme Versorgung der Bevolkerung muB rechtlich gesichert werden. Entgegenstehende gesetzlime Bestimmungen sind zu andern.

4. Das gegenwartige Chefarztsystem in den Krankenhausern wird durch ein arztliches Kollegialsystem ersetzt. Die Privatliquidationen der leitenden Arzte sind im Zusammenhang mit einer Reform der Vergiitungsstrukturen samtlimer Krankenhausarzte schon jetzt abzubauen. Es sind keine Anstel­lungsvertrage mehr abzuschlieBen, in denen dieses Recht enthalten ist. Der Krankenhausleitung gehoren Vertreter aller im Krankenhaus tatigen Berufsgruppen an.

5. Das Betriebsgesundheitswesen ist auszubauen. Der werksarztliche Dienst hat grundsatzlim von der Unternehmensleitung unabhangig zu sein. In allen GroBbetrieben mit mehr als 5000 Beschaftigten sind Betriebspolikliniken ein­zurichten. Aile Werksarzte haben das Remt der vollen Behandlung der Betriebsangehorigen.

6. Die arztlime Versorgung auf dem Lande und in den Stadtrandgebieten ist sicherzustellen. Dazu ist es erforderlich a) die Niederlassung von Arzten auf dem Lande durch groBziigige mate­

rielle Vergiinstigungen zu fordern; b) in Dbereinstimmung mit dem Deutschen Landkreistag an den Landkran­

kenhausern besmleunigt Ambulatorien zu errimten;

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c) in arztlich stark unterversorgten Gebieten mobile Ambulatorien einzu­setzen.

Dariiber hinaus sind wirksame gesetzliche Regelungen fiir den Fall zu schaffen, daB die genannten MaBnahmen nicht ausreichen.

7. Als gemeinsame Einrichtung der beteiligten Sozialversicherungstrager ist ein unabhangiger sozialarztlicher Dienst in Form der Korperschaft des offent­lichen Rechts zu errichten. Seine Selbstverwaltungsorgane werden von der Selbstverwaltung der beteiligten Trager bestimmt. Von ihnen wird auch die Finanzierung anteilig getragen.

8. 1m Zuge einer langfristigen Planung sind die ghettoartigen Landesheilan­stalten und psychiatrischen GroBkliniken aufzulosen. An ihrer Stelle sind in Schwerpunkt- und Allgemeinkrankenhausern psychiatrische Abteilungen ein­zurichten. Auf diese Weise bleiben die Kranken im Kontakt mit ihren Familien und konnen besser als bisher der Resozialisierung und beruflichen Rehabilitation zugefiihrt werden.

9. Das Arzneimittelwesen ist neu zu ordnen. Die Zahl der auf dem Markt befindlichen Arzneimittel ist wesentlich zu vermindern. Neue Medikamente bediirfen der Lizensierung durch eine staatliche Arzneimittelkommission. Die Lizensierung darf nur bei Vorliegen eines nachweisbaren Bedarfs und nach wissenschaftlicher Priifung durch staatliche Institute erfolgen.

10. Es sind wirksame MaBnahmen zu treffen mit dem Ziel, die Beitrage zur gesetzlichen Krankenversicherung auf dem gegenwartigen prozentualen Bei­tragssatz konstant zu halten. Dabei soIlen die unvermeidlichen Ausgaben­steigerungen fiir die Krankenanstalten zu Lasten der Honorare fiir Krzte und Zahnarzte sowie der Ausgaben fiir Arzneimittel gehen.

11. Da die Arbeitgeber den von ihnen zu zahlenden Anteil an den Krankenver­sicherungsbeitragen iiber die Preise auf die Verbraucher, das heiBt: iiber­wiegend auf die Sozialversicherten selbst abwalzen, haben sie keinen Anspruch auf eine paritatische Vertretung in den Organen der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb scheiden die Arbeitgeber aus den Leitungsgre­mien der gesetzlichen Krankenversicherung aus.

12. Die gesetzlichen Krankenversicherungen werden mit dem Ziel der Einfiih-rung einer Volksversicherung fiir aIle Personengruppen geoffnet.

Begrundung

Mit der Verabschiedung des »Gesundheitspolitischen Programms« des Deutschen Gewerkschaftsbundes auf dessen Berliner BundeskongreB im Mai 1972 sind erst­mals Forderungen erhoben worden, die sich bewuBt an den Interessen der Arbeit­nehmer orientieren. Leider ist dieser gewerkschaftlichen Initiative kein inhaltlich entsprechender Programmentwurf der SPD gefolgt, der den gesundheitspoliti­schen Anspriichen der Sozialversicherten in gleicher Weise gerecht geworden ware. Die yom Gesundheitspolitischen AusschuB beim Parteivorstand im Juni 1972 vor­gelegten »Leitsatze« bieten zumeist nur Absichtserklarungen und Leerformeln an. Sie eignen sich nicht als Diskussionsbasis. Inzwischen hat sich die Krise des Gesundheitswesens weiter verscharft, vor aIlem im finanzieIlen Bereich. Die gesetzliche Krankenversicherung belastet die Sozial­versicherten mit Beitragssteigerungen, die fiir einkommensschwache Arbeitnehmer­schichten in Zukunft nicht mehr tragbar sind. Unter den vermeidbaren Faktoren

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sind ein uberhohter Honoraranstieg fur l'trzte und Zahnarzte sowie ungerecht­fertigte Preissteigerungen fur Arzneimittel besonders anzufuhren. Den wachsen­den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung, die fur 1973 Yom Bundes­ministerium fUr Arbeit und Sozialordnung auf rund 40 Milliarden DM geschatzt werden, stehen keine entsprechenden Leistungsverbesserungen gegeniiber. Die seit Juli 1971 gesetzlich eingefiihrten Vorsorgeuntersuchungen fur Sozialversichertc werden iiberwiegend auf die freie arztliche Praxis beschrankt und haben sich des­halb in wesentlichen Teilen als ein Fehlschlag erwiesen. Fur die vorbeugende Medizin ist eine Entwiddung in Gang gekommen, »die dazu fuhrt, daB moderne Methoden - insbesondere im Bereich der diagnostischen Technik - nicht fiir den von der sozialen Krankenversicherung erfaBten Personenkreis nutzbar gemacht werden, sonderen einkommensstarken Schichten vorbehalten bleiben« (Gesund­heitspolitisches Programm des DGB). Als fUhrende Regierungspartei, die sich zudem als der Arbeitnehmerflugel in der westdeutschen Gesellschaft versteht, kann die SPD zu dieser, die Sozialversicher­ten mehr und mehr benachteiligenden Entwicklung im Gesundheitswesen nicht schweigen. Sie muB auf diesem Parteitag eine programmatische Erklarung dazu abgeben und ihren festen Willen bekunden, die Krise im Gesundheitswesen zu uberwinden. In dieser Absicht wurden 1970 dem Saarbrucker Parteitag 19 gesundheitspolitische Antrage vorgelegt, die eine entschiedene Reform des Gesundheitswesens forderten. In den folgenden Jahren wurden in zahlreichen Landesverbanden oder Bezirken und Unterbezirken gesundheitspolitische Programme verabschiedet, die dem An­spruch der modernen Industriegesellschaft gerecht zu werden such en. Auch auf dem Dortmunder Parteitag sprachen sich zahlreiche Delegierte fUr eine Struktur­reform des Gesundheitswesens aus. Ferner ist diesem Parteitag nach einem BeschluB des Saarbrucker Parteitags aufgetragen, ein gesundheitspolitisches Pro­gramm fUr die Sozialdemokratie zu verabschieden.

Dokument 7

Bilanz der gesundheitspolitischen Ereignisse beim SPD-Parteitag in Hannover, gezogen von der l'trztezeitschrift »Status« in Nr. 10173: »Was sich bereits seit einiger Zeit abzeichnete, traf auf dem ordentlichen Bundes­parteitag der SPD in Hannover ein: Die Gesundheitspolitik der fuhrenden Regie­rungspartei bewegt sich auf Linkskurs. Bereits anHiBlich des XIII. Bundeskongres­ses der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer l'trzte und Apotheker (ASK) in Freiburg Anfang April dieses Jahres wurde deutlich, daB die »Basis« (Beispiele: Heidelberg, Hannover) Gesundheitspolitik nicht langer einer von »elitarem Den­ken« gepragten Gruppe einer »standes-politischen Vertretung in der SPD« (so in einem Kommentar des gesundheitspolitischen Publizisten Peter Paul Henckel im parteioffiziellen» Vorwarts« Nr. 6) allein uberlassen will. Bereits lange vor Beginn der Hannoveraner Veranstaltung wurde die Trommel kraftig geruhrt, urn die Genossen auch auf gesundheitspolitischem Gebiet auf kon­sequenten Linkskurs zu bringen. Das unterstreichen beispielsweise einseitig auf die Person des gesundheitspolitischen Obmannes und Bundestagsabgeordneten der SPD, Dr. med. Hans Bardens MdB, zugeschnittene Artikel und Kommentare im parteioffiziellen »Vorwarts«, die zuvor schon von der ehemaligen Gesundheits-

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ministerin Kate Strobel als »Diffamierungskampagne« und als »ungeredlt und unfair« bezeidmet wurden. Ungeachtet dessen unternahm der »Arzt und Publizist« Joseph Scholmer mit seinem Artikel »Nachhinken ist ungesund« (in der Parteitagsausgabe des» Vor­warts«) den Versuch, dem Parteitag eine eindeutige gesundheitspolitische Marsch­zahl auf den Weg zu geben. Erneut wurde die ASa und deren »konservative Mehrheit« als Lobby der freipraktizierenden arzte in der SPD apostrophiert, die »ein fortschrittliches gesundheitspolitisches Programm bisher verhindert hat« (Scholmer). Und wortlich hieB es: »Sie beeinfluBt auch den gesundheitspolitischen AusschuB beim Parteivorstand, dem unter anderem der Vorsitzende des Verban­des der niedergelassenen arzte Deutschlands, Kaspar Roos, als Mitglied angehort. Andere AusschuBmitglieder gehoren dem reaktionaren Hartmannbund an.« Der Eiferer in Sachen Gesundheitspolitik, Joseph Scholmer, kreuzte in Hannover schlicht unter seinem richtigen Namen Joseph Scholmerich als Delegierter des SPD-Bezirks Rheinland-Hessen-Nassau auf und tat sich denn auch als Antrag­steller hervor. Mit seinen »Vorwarts«-Prophezeihungen sollte Scholmer zumindest in einem entscheidenden Punkt Recht behalten: Das auf dem Saarbriicker Partei­tag im Mai 1970 geforderte neue gesundheitspolitische Programm wurde von den Delegierten in Hannover nicht verabschiedet. Es zeigt sich vielmehr erneut, daB sich die Parteispitze offenbar noch nicht der groBen innenpolitischen Brisanz und Tragweite der Gesundheitspolitik und der yom extrem linken Fliigel der SPD ver­flochtenen Reformvorstellungen bewuBt ist. Zwar wurden anliiBlich einer gesund­heitspolitischen Bundestagung der SPD in Travemiinde im April 1971 in einem meist von ASa-Gesundheitspolitikern beherrschten Plenum vorbereitende Bera­tungen fUr die Verabschiedung eines gesundheitspolitischen Programms getroffen. Doch machte die »Basis« vor allem in den Reihen einiger extrem linker arzte, der Gewerkschaften und gesundheitspolitischer Publizisten keinen Hehl aus ihrer Ent­tauschung iiber den Fortgang der Beratungen. Dies fUhrte in der Folgezeit zu einer lebhaften Aktivitiit in verschiedenen Zirkeln und Unterorganisationen der Partei, die sich im Gegensatz und weit auBerhalb der Vorstellungen der ASa bewegten. Klassenloses Krankenhaus, Wiedererrichtung von Polikliniken und Ambulatorien an den offentlichen Gesundheitseinrichtungen - insbesondere Krankenhausern und Kliniken zur besseren gesundheitlichen Versorgung der BevOlkerung -, Vereinheit­lichung der Krankenversicherung und Einfiihrung einer Volksgesundheitspflege waren die Postulate der verschiedenen gesundheitspolitischen Papiere (The sen, die im iibrigen auch in den 19 Saarbriicker Antragen zu finden sind). Zu nennen ist vor allem die von Joseph Scholmer maBgeblich formulierte sogenannte Neuwieder Plattform eines gesundheitspolitischen Programms, deren wichtigste Elemente Ein­gang in das gesundheitspolitische Programm der SPD Saar (Oktober 1970) fanden. Auch der Bremer JungsozialistenkongreB yom Dezember 1970 sowie die von verschiedenen Landesverbanden der SPD entwickelten gesundheitspolitischen Aktivitaten (etwa Baden-Wiirttemberg, Bremen, Rheinland-Hessen-N assau) zeigten, daB sie das Furore machende Buch von Joseph Scholmer »Die Krankheit der Medizin« sowie dessen programmatische Vorstellungen gelesen hatten und sic fiir akzeptabel hielten. Nach dem Probegalopp fUr die gesundheitspolitische Kon­Ferenz in Travemiinde, der XII. ASa-Tagung in Berlin, kam fiir den link en Flii­gel der SPD-Gesundheitsgenossen in Travemiinde ein Riickschlag. Denn die Antriige von Scholmer, Rudnitzki und Schieferstein verfielen allesamt der Ableh­nung des ASa-Establishments. Vielleicht gerade deswegen gingen die regionalen Aktivisten in Baden-Wiirttem-

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berg (Heidelberg) und in Rheinland-Pfalz (Simmerner Parteitag im Mai 1972) erst recht auf Gegenkurs, urn die sozialdemokratische Gesundheitspolitik aus der Rolle der »Nachhut der Reformbewegung« in eine "fortschrittliche« Richtung zu bringen (Joseph Scholmer im »Vorwarts« Nr. 20 yom 12. April 1973). Daneben gab es verschiedene Einzelkampfer, wie zum Beispiel im Unterbezirk Bonn und Beuel, die in einem 20kopfigen AusschuB an einem neuen Modell eines »integrierten Gesundheitswesens« in zweijahriger Arbeit werkelten. Dieses Opus fand in den voluminosen Antragen Nummer zwolf des Ortsvereins Beuel sowie dem gleichlautenden Antrag Nummer 15 des Ortsvereins Bonn-Sud seinen konkreten Niederschlag. Die Antrage sind das Werk eines Arbeitskreises urn die aktiven Bonner Journalisten Peter Paul Henckel (Dr. Hans Bardens: ,.Ein Juso­Xquivalent«) und Werner Lurges (dpa-Sozialpolitische Nachrichten) sowie den Geschaftsfuhrer der Gesellschaft fUr Sozialen Fortschritt, Dr. Gerhard Wilhelm Briick. Der AusschuB machte sich irn wesentlichen ein theoretisches Gutachten der Arbeitsgruppe Leverkusen, einer privatwirtschaftlichen Beratungsfirma fur Kran­kenhausplanungsfragen, zu eigen ... Die Crux war nun die, daB zwar Joseph Scholmer alias Joseph Scholmerich als ordentlicher Delegierter des Bezirks Rheinland-Hessen-Nassau im Plenum in Hannover vertreten war, sich aber kein direkter Promoter des Bonn-Beueler An­trags unter den Delegierten befand. Scholmer, offenbar von den Bonner Ideen angetan, pfropfte dem Antrag einen eigenen Initiativantrag Nr. 25 als Ergan­zung auf, in dem er forderte, den Antrag G 15 (Vorlage 3, Seite 104 bis 111) -erganzt urn zwolf gesundheitspolitische Scholmer-Forderungen - zur gesundheits­politischen Plattform der SPD zu erheben. Gefordert wurden von Scholmer die Einrichtung medizinisch-technischer Zentren und regionale Diagnostikzentren fUr Vorsorgeuntersuchungen. Der »sozial ungerechte Typ des traditionellen Mehr­klassenkrankenhauses« solI "in den sozial gerechten Typ des klassenlosen Kran­kenhauses« umgewandelt werden. Die iibrigen von Scholmer vielerorts propa­gierten Forderungen sind mit Stichworten ausreichend gekennzeichnet: Die Errichtung von eigenen Polikliniken an allen Krankenhausern oder Ambula­torien; Einbeziehung der Krankenhauser in die ambulante medizinische Versor­gung; Ersetzung des gegenwartigen Chefarztsystems in den Krankenhausern durch ein arztliches Kollegialsystem; Ausbau des Betriebsgesundheitswesens durch Einrichtung von Betriebspolikliniken in allen GroBbetrieben mit mehr als 5000 Beschaftigten; Forderung der Niederlassung von Xrzten auf dem Land durch »groBziigige materielle Vergiinstigungen«; Einsatz von mobilen Ambulato­rien in arztlich stark unterversorgten Gebieten; Einrichtung von Ambulatorien in Landkrankenhausern; Errichtung eines unabhangigen sozialarztlichen Dienstes samtlicher Sozialversicherungstrager; Reduzierung der Zahl der auf dem Markt befindlichen Arzneimittel und Lizenzierung durch eine staatliche Arzneimittel­kommission; wirksame MaBnahmen mit dem Ziel, die Beitrage zur gesetzlichen Krankenversicherung auf dem gegenwartigen prozentualen Beitrag konstant zu halt en (Scholmer: »Dabei sollen die unvermeidlichen Ausgabensteigerungen fUr die Krankenanstalten zu Lasten der Honorare fUr Xrzte und Zahnarzte sowie der Ausgaben fur Arzneimittel gehen.«); Ausbau der Krankenversicherung mit dem Ziel einer Volksversicherung fiir aIle Personengruppen. Die 30 Abanderungsantrage zum Abschnitt »Gesundheitssicherung« des sogenann­ten Orientierungsrahmens bis 1985 sowie die weiteren 40 allgemein-gesundheits­politischen Antrage wurden bis auf drei Ausnahmen dem Parteivorstand als Material oder zur weiteren Behandlung der gesundheitspolitischen Leitsatze iiber-

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wiesen. Der Hessische Sozialminister Dr. med. Horst Schmidt, der diesen vorher abgesprochenen Schachzug vor dem Plenum begriindete, nahm lediglich die Antdige Nummer G 3 des Landesverbandes Baden-Wiirttemberg und der Antrag G 29 des Unterbezirks Wuppertal (zum Krankenhausfinanzierungsgesetz) aus und pHidierte fiir die Annahme. Die 433 SPD-Delegierten, durch die Beratung der insgesamt 977 Antrage (plus 30 Initiativantr:ige) am letzten Tag schon reich­lich strapaziert, nahmen diese Empfehlung dankend auf und entsprachen Dr. Schmidts Vorschlag, ohne sich dariiber offenbar im klaren zu sein, daB damit die Weichen fUr eine eindeutige linksbestimmte Gesundheitspolitik in der SPD ge­setzt wurden. In dem angenommenen Antrag Nummer drei wird festgestellt, daB die gesund­heitspolitischen Leitsatze der SPD »hinsichtlich ihres Ansatzes erheblich hinter den aktuellen Stand der innerparteilichen Diskussion« zuriickfallen und zudem deut­lich Riicksicht auf "die einseitigen Standesinteressen der organisierten Xrzteschaft nehmen, der die Verfasser bezeichnenderweise denn auch entstammen.« ... Ein weiteres Indiz fUr den bevorstehenden Linkskurs in Sachen Gesundheitspolitik ist auch dies: Auf Grund eines Votums der Antragskommission, unterstiitzt von Dr. Horst Schmidt, wird die gesundheitspolitische Kommission beim Parteivorstand neu gebildet, der dem Vernehmen nach acht Mitglieder des neugewahlten Parte i­vorstandes (von 36 Mitgliedern gehoren 13 der extremen Linken an, vorher waren es nur drei), und 22 Vertreter der Bezirke angehoren sollen. Entscheidendes wird von dem Vorsitzenden dieses Gremiums abhangen. Frau Kate Strobel wird es mit Sicherheit nicht mehr fUhren; ihr wurde in Hannover mit nur 130 von insgesamt 433 abgegebenen Stimmen eine klare Absage erteilt.

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Probleme der Medilinsoziologie Herausgegeben von Rene Konig und Margret Tonnesmann 4. Auflage. 336 Seiten. Kart. OM 26,-

"Das dritte Sonderheft der

,Kainer Zeitschrift fUr Soziologie

und Sozialpsychologie' ...

fuhrt nichts anderes vor Augen

als den Einbruch der Sozio­

logie in die heiligen HaUen

einer medizinischen Wissen­

schaft, die bei a"er technischen

Perfektion ihre Zeit und

den Menschen dieser Zeit nicht

mehr recht zu verstehen

scheint. Es sind renommierte

Vertreter ihres Fachs, die

da an die Tore des medizini­

schen Elfenbeinturms pochen,

und sie pochen mit den

feinsten Manieren. Der Umsturz

kommt im schwarzen Talar.

DaB dieser Umsturz Erfolge

haben wird, ist abzusehen. Es

ist eine dringende Aufgabe,

die soziologische Struktur

unserer Kliniken, Kranken­

stationen, Sanatorien und

Erholungsheime unter der

Fragestellung zu untersuchen,

wieweit sie optimale Bedin­

gungen fUr die Gesundheit von

Patienten verwirklichen.

Stichproben, die auf diesem

Gebiet in den USA gemacht

worden sind, gaben alarmie­

rende Resultate. Das kann

sowohl einen Grund bilden, die

Fragestellung zu fardern,

wie auch, sie zu bekampfen.

Mediziner, die die erstere

Hartung fur gesunder halten,

sollten einmal einen Blick in

dieses Heft werfen, zumal am

SchluB zwei Arbeiten ab­

gedruckt sind, die einen aus­

gezeichneten Oberblick uber

die gesamte medizinsoziolo­

gische Literatur in den USA

und Westdeutschland geben."

(Frankfurter Rundschau)

WeSldeUlscher Verlag

LEXIKON ZUR

SOZIOLOGIE Hrsg. von Werner Fuchs, Rolf Klima, Rudiger Lautmann,

Otthein Rammstedt und Hanns Wienold.

1973. 783 Seiten. Ln. 45,- OM. Kart. 29,- OM

1m Lexikon zur Soziologie finden sich fast 6000 zuverlassige

Definitionen aus: Soziologie, Sozialpsychologie, Psychologie,

Statistik, Anthropologie, Verhaltenswissenschaften,

Spieltheorie, Sozialphilosophie, PolitischerOkonomie und anderen.

Mit dem Lexikon zur Soziologie wird zum erstenmal auf dem

deutschen Biichermarkt ein soziologisches Nachschlagewerk

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anhand von Begriffen theoretische Probleme und

Kontroversen ausgebreitet. Dabei sind die Erklarungen zu den

Stichwortern kurz und elementar gehalten.

Das Lexikon zur Soziologie ist ein Hilfsmittel fUr aile jene,

die soziologische Literatur in ihrer Ausbildung oder ihrer

Berufsausubung lesen mussen. Es ist daruber hinaus ein

Nachschlagewerk fUr die Bevolkerungsgruppen, die an den

Problemen unserer Gesellschaft interessiert sind und

daher zu politisch-soziologischen Veroffentlichungen greifen.

Westdeutscher Verlag

I