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Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung Georg Recht, Ministerialdirektor Abteilungsleiter der Abteilung IV „Sozialversicherung, Sozialgesetzbuch, Kriegsopferversorgung und sonstiges soziales Entschädigungsrecht im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Beitragssatzperspektive 2030 Beitragssatzperspektive 2030 vor RRG 1992; 40% nach RRG 92; 27% nach RV- Nachhaltigkeitsgesetz ; 22% 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 45% vor RRG 1992 nach RRG 92 nach RV-Nachhaltigkeitsgesetz

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Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung

Georg Recht, Ministerialdirektor

Abteilungsleiter der Abteilung IV „Sozialversicherung, Sozialgesetzbuch,

Kriegsopferversorgung und sonstiges soziales Entschädigungsrecht im

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Beitragssatzperspektive 2030

Beitragssatzperspektive 2030

vor RRG 1992; 40%

nach RRG 92; 27% nach RV-Nachhaltigkeitsgesetz

; 22%

0%

5%

10%

15%

20%

25%

30%

35%

40%

45%

vor RRG 1992 nach RRG 92 nach RV-Nachhaltigkeitsgesetz

Reformmaßnahmen in der Rentenversicherung seit 2003

Langfristige MaßnahmenDämpfung des Beitragssatzanstiegs durch den Nachhaltigkeitsfaktor

Berücksichtigung der demografischen Entwicklung durch Beteiligung der

Rentner an demografischen Lasten

Berücksichtigung der Veränderungen am Arbeitsmarkt

Kurzfristige MaßnahmenAusgleich konjunkturbedingter geringerer Beitragseinnahmen

Aussetzen der Rentenanpassung 2004

Absenkung der Mindestnachhaltigkeitsrücklage (ehem. Schwankungsreserve)

Verschiebung des Auszahlungstermins der Renten

Übernahme der Beiträge zur Pflegeversicherung durch die Rentner

Vorziehen des Fälligkeitstermins der Sozialversicherungsbeiträge

Keine Rentenkürzung

Rentenversicherungsbeitrag ab 1.1.2007 19,9% schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters bis2029 auf 67 Jahre, beginnend ab 2012

Abschlagsfreier Rentenzugang nach 45 Pflichtbeitragsjahren

Ergänzung der Rentenformel durch einen „Nachholfaktor“Stopp der Dynamik der Zuweisung aus dem Bundeshaushalt

Weitere Reformmaßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Koalitionsvertrag

Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung

2,7 5,4

15,120,7

65,0

77,2 77,4 77,5 77,4

1960 1970 1980 1990 2000 2003 2004 2005 2006

Milliarden Euro

in Prozent der Gesamt-ausgaben des Bundes

17,4

%

12%

13,7

%

10,6 26

,6%

30,1

%

30,5

%

30,7

%

29,6

%

Ausgaben im Bundeshaushalt 2006

77,4

37,6 38,5

23,9

12,4 10,5 8,50

10

20

30

40

50

60

70

80

90

- in Mrd. Euro Leistungen an die Renten-

versicherung

Zinsen

Bildung, Forschung,

KulturVerkehr

(ohne Bahn)

Ausgaben 2006 insgesamt: 261,6 Mrd. Euro

Versor-gungs-

leistungen

Arbeits-markt

Vertei-digung

Gesetzliche Rentenversicherung 2006

Langfristige Ziele in der Rentenversicherung

Begrenzung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung auf: max. 20% bis zum Jahr 2020

max. 22% bis zum Jahr 2030

Sicherung des Rentenniveaus (vor Steuern) bei:min. 46% bis zum Jahr 2020

min. 43% bis zum Jahr 2030

Perspektive: Beibehaltung des Niveaus von 46% über 2020 hinaus.

Versorgungsniveau im Alter für den Rentenzugang aus GRV-Rente und Riester-Rente

Quelle: Rentenversicherungsbericht 2007

38,0

40,0

42,0

44,0

46,0

48,0

50,0

52,0

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

GRV

GRV + Riester

Sicherungsniveau vor Steuern bei unterschiedlichen Versorgungsmodellen in %

30,0

35,0

40,0

45,0

50,0

55,0

60,0

2004 2005 2010 2015 2020 2025 2030

54,4 %

51,0 %

46,5 %

43,2 %nur GRV-Rente (neues Recht)

nur GRV-Rente (altes Recht)

GRV-Rente plus Riester-Rente (neues Recht)

GRV-Rente + Riester-Rente + Rente aus Steuerfreistellung (neues Recht)

Rentenartfaktor X Persönliche Entgeltpunkte

Prinzip der Rentenberechnung

X Aktueller Rentenwert

Individuelle monatliche Rente =

Bestimmt in Abhängigkeit der unterschiedlichen Sicherungsziele der verschiedenen Rentenarten die Rentenhöhe, z. B. 1,0 für Altersrenten.

Bilden die individuelle Biografie ab. Grundsätzlich entspricht ein Jahr Beschäftigung zu Durchschnittsentgelt einem Entgeltpunkt.

Die Preiskomponente, d. h. Wert eines Entgeltpunktes (monatliche Rente). Der Rentenwert wird jährlich angepasst. Entspricht derzeit 26,27 € in den Alten Ländern und 23,09 € in den Neuen Ländern.

1 2 3

1

2

3

Mit dem allgemein so bezeichneten „„RiesterfaktorRiesterfaktor““ werden die

Veränderungen bei den Aufwendungen der Beschäftigten für ihre

Altersvorsorge berücksichtigt. Zum einen wird die

Rentenanpassung wegen des Aufbaus der Riester-Renten bis

2011 systematisch gedämpft. Zum anderen wirken sich

Veränderungen des Beitrags-

satzes der gesetzlichen Rentenversicherung auf die

Rentenanpassung aus.

Lohnentwicklung X „Riesterfaktor“

Anpassungsformel in der Rentenversicherung

X Nachhaltigkeitsfaktor

Mit dem durch das Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz

im Jahr 2004 eingeführten Nachhaltigkeitsfaktor Nachhaltigkeitsfaktor werden

zudem seit dem Jahr 2005 das sich ändernde Verhältnis von

Rentnern zu Beitragszahlern und damit die Auswirkungen des

demografischen Wandels (steigende Lebenserwartung, niedrige

Geburtenzahlen) bei der Rentenanpassung berücksichtigt. Der

Nachhaltigkeitsfaktor

wirkt langfristig anpassungsdämpfend.

X NachhaltigkeitsfaktorLohnentwicklung X „Riesterfaktor“

Anpassungsformel in der Rentenversicherung

Die jährliche Rentenanpassung darf nicht durchAnwendung des Riesterfaktors oder des Nachhaltigkeitsfaktors negativ werden.

Aber: Nichtanwendung der beiden Faktoren aufgrund derSchutzklausel muss von 2011 an durch Halbierung der(positiven) Rentenanpassungen ausgeglichen werden.

Schutzklausel nach§ 68 SGB VI

0

10.000

20.000

30.000

40.000

50.000

60.000

70.000

80.000

90.000

Personen(in Tsd.)

1950 2000 2050

über 65 Jahre

20 bis 65 Jahre

unter 20 Jahre

60,1 %

9,4 %

30,5 %

16,4 %

62,3 %

21,2 %

30,1 %

53,9 %

16,0 %

Veränderung des Altersaufbaus

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

Lebenserwartung Neugeborener in Deutschlandin Jahren

1949/1951 2002/2004

64,6 68,575,6

81,3

Jungen

Mädchen

Quelle: Statistisches Bundesamt

Steigende Lebenserwartung

Die deutsche Bevölkerung von 1900 bis 2050

800 600 400 200 0 200 400 600 800

0

10

20

30

40

50

60

70

80

Männer

1900

Frauen

800 600 400 200 0 200 400 600 800

0

10

20

30

40

50

60

70

801950

Männer Frauen

800 600 400 200 0 200 400 600 800

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

Männer Frauen

2005

800 600 400 200 0 200 400 600 800

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

Frauen

2050

Männer

Herausforderung (3):Steigende Lebenserwartung- fernere Lebenserwartung im Alter 65 -

12,8

16,3

19,8

22,6

19,1

13,7

0,0

5,0

10,0

15,0

20,0

25,0

1949-1951 2002-2004 2030

Jahr

e

Männer

Frauen

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

Durchschnittliche Rentenbezugsdauer in Jahren

9,6

14,7

10,6

19,8

0

5

10

15

20

1960 2005

JahreMänner

Frauen

Männer

Frauen

Verlängerung der Rentenbezugsdauer

Durchschnittliches Zugangsalter bei Renten wegen Alters

62,4

62,6

62,9 63,162,9

62,1

62,7

63,1

63,1

62,262,162,1

62,0

62,3

63,2

63,0

62,562,4

62,362,2 62,2

62,362,5

62,8

63,062,9

61,6

61,8

62,0

62,2

62,4

62,6

62,8

63,0

63,2

63,4

1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005

Jahr

Zug

angs

alte

r in

Jah

ren

Männer

Frauen

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

1950 1953 1956

1940 1943 19461947

19591962

1964

60

61

62

63

64

65

66

67

68

2005 2010 2015 2020 2025 2030

Geburtsjahrgänge

Alter

in

Jahren

Schrittweise Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze bis 2029

Anhebung der Regelaltersgrenze ist angemessene Antwort auf steigende Lebenserwartungfernere Lebenserwartung im Alter 65

Anhebung Altersgrenze

FrauenMänner

zukünftiger Anstieg gemäß 11. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes

60,0

65,0

70,0

75,0

80,0

85,0

90,0

1970 1980 1990 2000 2010 2020 2030 2040 2050

Alte

r

Steigerung Lebenserwartung

Frauen

Steigerung Lebenserwartung Männer

Anhebung Altersgrenze

Regelaltersrente

Geltendes Recht:

Mindestalter 65 Jahre

5 Jahre Beitragszeiten

Das ändert sich:

Mindestalter 67 Jahre

Altersrente für langjährig Versicherte

Geltendes Recht:

Mindestalter 63 Jahre(ab Jahrgang 1948: stufenweise Absenkung auf 62 Jahre)

35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten

Abschlag 7,2 % (2 x 3,6 %)

Das ändert sich:

Absenkung auf 62 Jahre unterbleibt

Abschlag 14,4 % (4 x 3,6 %)

Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren

Einführung: Mit Beginn der Anhebung der Regelaltersgrenze zum 1. Januar 2012

Abschlagsfreier Rentenzugang ab Alter 65

Voraussetzung: 45 Jahre an Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit, Pflege sowie Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes

Rente wegen Erwerbsminderung

Geltendes Recht:5 Jahre Beitragszeitenin den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge Abschlag (max. 10,8 %) bei Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente vor dem 63. Lebensjahr

Das ändert sich:Abschlag (max. 10,8 %) bei Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente vor dem 65. Lebensjahr

Geltendes Recht bleibt unverändert für Versicherte mit 35 Pflichtbeitragsjahren (Berechnung wie bei 45-Jahre-Regelung).Ab dem Jahr 2024 erhöht sich die hierfür erforderliche Anzahl an

Pflichtbeitragsjahren auf 40.

Große Witwen- und Witwerrente

Geltendes Recht:

der Verstorbene hat 5 Jahre Beitragszeiten

der Hinterbliebene hat entweder

das 45. Lebensjahr vollendet oder

erzieht ein eigenes Kind unter 18 Jahren oder

ist erwerbsgemindert

Das ändert sich:

der Hinterbliebene hat

das 47. Lebensjahr vollendet

Geltendes Recht bleibt unverändert soweit beim Verstorbenen die

Voraussetzungen entsprechend der Ausnahmeregelung bei

Erwerbsminderungsrenten vorliegen.

Vertrauensschutz

Anhebung der Altersgrenze erst ab dem Jahr 2012

Anhebung in moderaten Schritten

Arbeitsrechtlicher Vertrauensschutz

Vertrauensschutz bei Altersteilzeit etc.

Vertrauensschutz durch verzögerten Beginn der Anhebung

Die Altersgrenzenanhebung erfolgt erst ab dem Jahr 2012.

= Vorlaufzeit von mind. 5 Jahren

Die rentennahen Jahrgänge bis 1946 sind von der Anhebung nicht betroffen

Vertrauensschutz durch Anhebung in moderaten Schritten

Die Anhebung erfolgt über einen Zeitraum von 18 Jahren

zunächst einen Monat pro Jahr (65 bis 66),

dann zwei Monate pro Jahr (66 bis 67).

Vertrauensschutz beiAufhebungsvereinbarungen sowie arbeits- und tarifvertraglich festgelegte Altersgrenzen

Arbeitsrechtlicher Vertrauensschutz (§ 41 SGB VI):

stellt sicher, dass das auf ein Rentenalter befristete Arbeitsverhältnis bis zur Regelaltersgrenze fortgeführt werden kann.

• Es wird gesetzlich festgelegt, dass die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften vom Jahre 2010 an alle vier Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben hat, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können.

Bestandsprüfungsklausel

Sonstige Änderungen im Rentenrecht

Geltendes Recht:Hinzuverdienstgrenzen werden mit dem aktuellen Rentenwert entsprechend der Rentenanpassung fortgeschrieben.

Das ändert sich:Hinzuverdienstgrenzen werden mit der Umstellung auf die Bezugsgröße entsprechend der Lohnentwicklung fortgeschrieben.

Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen

Einschränkung von Nachzahlungsverpflichtungen nach BSG-Urteilen

Geltendes Recht: Rückwirkende Aufhebung rechtswidriger Rentenbescheide über durch BSG entschiedenen Einzelfall hinausNachzahlungen für bis zu 4 Jahre

Das ändert sich:Aufhebung rechtswidriger bestandskräftiger Rentenbescheide nur mit Wirkung für die Zukunft (entsprechend Regelung zu BVerfG-Urteilen)

Gegenseitige Vorwürfe sind keine Lösung!

Gemeinsam für eine solidarische Renten-, Gesundheits- und Arbeitsmarktpolitik!

Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!