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www.attac.deAttac-Vortrag EU-DienslteistungsrichtlineHarald Klimenta
Die Dienstleistungsrichtline der Europäischen Union
(H. Klimenta) Darmstadt, 17.1.05
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Attac-Kampagne 2005:Stoppt die EU-
Dienstleistungsrichtlinie
Quellen: .ppt-Foliensatz auf www.attac.de/bolkestein, Blue21-Reader von Thomas Fritz „Auf dem Weg zur Sonderwirtschaftszone“, Rundbrief der EU-AG zum Thema,
Gesetzestext, u.a.m…
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Die Dienstleistungsrichtline der Europäischen UnionInhalt: I) Einführung:
- Die Lissabon-Strategie- Dienstleistungen an und für sich- Probleme im Vor-Bolkestein-Zeitalter
II) Der Bolkestein-HammerIII) Was tun?
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Europa auf dem Weg zur erfolgreichsten
Weltregion
Die Lissabon-Strategie
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Lissabon-Strategie
Geschichte: • 1998 Brainstorming auf EU-Ministerkonferenz 3. Weg• März 2000, Ministerkonferenz in Lissabon:
„Wettbewerbsfähigste auf Wissen basierende Region Europas“ Vollbeschäftigung bis 2010, mit Hilfe von Wachstum, 3 % /
a Vollendung des Binnenmarktes (Strom, Gas, Flugverkehr,
Finanzmarkt, …) Operationalisierbarkeit (festgelegte
Beschäftigungsquoten, Forschungsausgaben, u.v.a.m…)
• Dezember 2000: „Binnenmarktstrategie für den Dienstleistungssektor“ d. EU-Kommission, Breite Unterstützung. DL grenzüberschreitend soll genauso einfach werden wie
national Zustimmung 2002 auch vom EU-Parlament
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Lissabon-Strategie
• Ursprünglich: Viel Soziales, seit 2001 auch Nachhaltigkeit, aber LS wegen Börsenkrach fast tot
• 2001/2002 Neuakzentuierung (v. a. auch von Berlusconi): Probleme struktureller Art
• EU-Gipfel in Barcelona. U. a. in der Diskussion: Lohnspreizung, im unteren Lohnbereich Löhne senken, Arbeitsrecht überprüfen , (Eingang und Beendigung
von Arbeitsverhältnissen erleichtern) Arbeitszeiten verlängern (Rentenalter), Aktivierungspolitik erweitern
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Lissabon-Strategie
Halbzeitbilanz (Kok-Bericht, Beratungen darüber am 19.3.2005 in Brüssel):
• Informationsgesellschaft ausbauen, strategisch investieren• Binnenmarktliberalisierung vertiefen (Bolkestein)• Unternehmerfreundliche Gesetzgebung, EU-Industriepolitik• Arbeitsmarktliberalisierungen• Ökoeffiziente Technologien fördern. „Viele wohlklingende Namen“
(Klaus Dräger)
• Wirkungsweise der Strategie: „Offene Koordinierung“, wirkt als Leitbild; Regierungen, die scheitern, an Pranger stellen,
Lissabon-Strategie setzt ein Leitbild in die Welt; nicht-anpassungswillige Regierungen können an Pranger gestellt werden
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Verwicklungen im „Vor-Bolkestein-Zeitalter“
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Heute
• Keine Freizügigkeit von Personal (Recht auf freie Arbeitsplatzwahl) aus neuen Beitrittsländern f. max. 7 Jahre
• Aber: freier Dienstleistungshandel seit 1.5.04!• Folge:
Osteuropäische Unternehmen schickt Fax an D-Unternehmen
Angebot f. beliebige Dienstleistung, AN „mitgeliefert“, zu den Standards des Angebotslands
Bsp.: „Schlachten v. 1 Mio. Rindern als Dienstleistungsangebot“
• „Dienstleistungserbringung“ oder „illegale Arbeitnehmerüberlassung“? Prüfungs-„recht“ bei Heimatland.
Quelle: FR, 7.1.05
Systematisches unterschreiten hiesiger Standards
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Vorbemerkung zu Dienstleistungen
• DL höchst unterschiedlich: Unternehmerische und berufsbezogene Dienstleistungen, Kommunikationsdienstleistungen, Bau- und Montagedienstleistungen, Vertriebsdienstleistungen, Bildungsdienstleistungen, Umweltdienstleistungen, Finanzdienstleistungen, Medizinische und soziale Dienstleistungen, Tourismus und Reisedienstleistungen, Erholung, Kultur und Sport, Transportdienstleistungen Altenpflege u. Softwaredownload über einen Kamm geschert…
• Basisdienstleistungen dürfen nicht unter Gewinnerzielungsinteressen stehen (Gesundheitsversorgung, Wasserversorgung, Bildung)
• Entwicklung hieße: Anreizsysteme zu setzten, die zu einer Erhöhung der Standards führen
• Vernünftige Frage würde lauten: Wie erreicht man eine Verbesserung der DL?
• „Hindernisse“ im DL-Handel: Staatl. Regelungen, Standards, Sicherstellung (d. freien Zugangs), Schutz der AN KEINE „Hindernisse“
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Neues aus der EU…
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Wozu den „Bolkestein-Wozu den „Bolkestein-Hammer“?Hammer“?
„Die nationalen Vorschriften sind z. T. archaisch, übertrieben aufwendig,
und sie verstoßen gegen das EU-Recht. Diese Vorschriften müssen
Schlichtweg verschwinden.
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Der Bolkestein – Hammer
Facts:
• Richtlinienvorschlag der EU-Kommission (vorgelegt am 13.1.04), muss „nur“ noch v. EU-Parlament u. Ministerrat (qualifizierte Mehrheit!) verabschiedet werden
• Geltungsbereich: Alle wirtschaftliche Tätigkeiten, die „in der Regel gegen Entgelt erbracht“, werden. (Entgelt nicht notwendig vom Empfänger der Dienstleistung gezahlt, auch z. B. vom Staat in Form von Beihilfen)
• Geltungsbereich u. a.: Z.B. Zeitarbeit, Baudienstleistungen, Wachschutz, Fremdenverkehr, Altenpflege, Gesundheitsdienstleistungen, öffentliche Nahverkehr.
• Jede Einheit, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, gilt als Unternehmen, (Gleichstellung von Ich-AG, gemeinnütziger Verein, GmbH, GbR, Genossenschaften)
• Verabschiedung noch 2005 geplant
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Der Bolkestein – Hammer
Wesentliches Gestaltungselement:
• Einführung des Herkunftslandprinzips:
Dienstleistungsunternehmen fast aller Branchen in weiten Bereichen den gesetzlichen Vorschriften ihres Herkunftslandes unterworfen
Keine Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des Umfangs v. grenzüberschreitend tätigen DL
Unternehmen: mehrere Erstsitze möglich
Wenige Ausnahmen (z. B. Finanzdienstleister)
Übergangsregelungen (bis 2010)
Kontrolle in ausschließlicher Hand der Herkunftsländer eines Unternehmens
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Ausnahmen vom Herkunftslandsprinzip
1. Bereits in anderen Rechtsakten festgelegt, dass Auflagen des Landes der Dienstleistung zu befolgen sind: Richtlinie 96/71/EG (Entsendung von Arbeitnehmern), die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (soziale Sicherheit), die Verordnung (EWG) Nr. 259/93 (Transport von Abfällen), Anerkennung von Berufsqualifikationen bestimmte Rechtsakte über die Freizügigkeit von Personen
1. Weiterhin: „Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten wie notarielle Akte, für Postdienste, Dienste der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung, ebenso wie für bestimmte Fragen wie das geistige Eigentum, die durch Gründe der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigten generellen Verbote bestimmter Tätigkeiten, die mit den besonderen Merkmalen des Ortes der Dienstleistungserbringung verbundenen Regeln, die durch die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder den Schutz der öffentlichen Gesundheit oder der Umwelt gerechtfertigt sind, die Genehmigungserfordernisse für die Erstattung von Kosten für Krankenhausbehandlungen, die Zulassung von Leasingfahrzeugen in einem anderen Mitgliedstaat, oder die Ausnahmen im Bereich der Verträge oder für die außervertragliche Haftung.“
Nicht: Ausnahmen von der Dienstleistungsrichtlinie GENERELL, nur vom HLP
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Logische Konsequenz
Von Dienstleistern darf im Ziel- bzw. Tätigkeitsland nicht verlangt werden:
„die auf ihrem Hoheitsgebiet für die Erbringung einer Dienstleistung geltenden Anforderungen zu erfüllen“ (Art. 16 Abs. 3e).
Also z. B. Regelungen, die „das Verhalten der Dienstleistungserbringer, die Qualität oder den Inhalt der Dienstleistung, die Werbung, die Verträge und die Haftung der Dienstleistungserbringer“ betreffen (Art. 16 Abs. 1).
Standards des Tätigkeitslands nur noch für inländische Unternehmen, nicht mehr für all jene, die ihren Sitz in anderen EU-Staaten haben oder dorthin verlagern, um strengere inländische Auflagen zu umgehen.
28 Rechtsordnungen (Arbeitsrecht, Sozialrecht, Steuer, Gläubigerschutz,
Unternehmensregistrierung und –kontrolle ) konkurrieren direkt Race-to-the-bottom
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Die Dienstleistungsrichtlinie der EU:
Der Bolkestein-Hammer
Weitere Gestaltungselemente:• Gezielter Abbau von Kontrollmöglichkeiten
Überwachung von Vorschriften zum Schutz von Beschäftigten und VerbraucherInnen wird massiv erschwert
Keine Adresse mehr im Erbringungsland notwendig Genehmigungsverpflichtung in Drittland nicht mehr
erlaubt Keine Eintragungen in Unternehmensregistern
notwendig Zwang zur Vorlage von Aufenthalts- und
Arbeitserlaubnispapieren d. Personals in Drittland ebenfalls nicht erlaubt, nicht einmal beglaubigte Übersetzungen
Kontrolle allein durch Erstsitzland
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Die Dienstleistungsrichtlinie der EU:
Der Bolkestein-Hammer
Weitere Gestaltungselemente:• Begründungszwang für zahllose Regelungen (u. a.
Mindestkapitalausstattung, Rechtsform, Zahl der Marktteilnehmer, Mindest- oder Höchstpreise)
• Rechtsanspruch darauf, auch DL aus anderen Ländern in Anspruch nehmen zu dürfen (etwa Gesundheitswesen)
• Harmonisierung etwa der Rechtsvorschriften im Bereich des Verbraucherschutzes
• Verwaltungsvereinfachung und einheitliche Ansprechpartner für alle Formalia
• Alle Vorgänge müssen auch elektronisch abwickelbar sein
• Vereinheitlichung der Grundsätze der Genehmigungsverfahren
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Die Dienstleistungsrichtlinie der EU: Folgen: Demokratieabbau
• Gebietskörperschaften können durch Beschränkungen von Genehmigungen oder Auflagen immer weniger regulierend in den Markt eingreifen
• Ausschreibungen für öffentliche Dienstleistungen (etwa: Wasserversorgung, ÖPNV, Pflege, Kita, …) dürfen nicht mehr an bestimmte Unternehmensformen (Karitative Organisationen, e. V.s, gemeinnützige, nicht-profitorientierte, …) gebunden werden.
Rechtsformzwang muss geprüft und begründet werden. Vergünstigungen gemeinnütziger Organisationen
diskriminieren u. U. andere Anbieter Folge: Privatisierung weiterer sozialer Bereiche
• Nivellierung von Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsstandards
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Problem: Demokratie-AbbauProblem: Demokratie-Abbau
• Kompetenzen der Mitgliedsstaaten, Länder und Kommunen werden ausgehebelt
• BürgerInnen können nicht mehr entscheiden, wie Daseinsvorsorge organisiert werden soll
Zum Beispiel öffentliche Daseinsvorsorge: • Gesundheitswesen, Universitäten, Bibliotheken usw. werden explizit
genannt.• Mindest- und Höchstpreise / Niederlassungsbeschränkungen /
Bindungen an bestimmte DL-Erbringer werden verboten.• (Steuerliche) Begünstigung gemeinnütziger Träger wird unmöglich.
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Problem: DeregulierungProblem: Deregulierung
Direkter Eingriff der EU in staatliche RegulierungsmöglichkeitenHohe Hürden für neue Gesetze u. VorschriftenAbschaffungszwang vieler bestehender RegulierungenAusnahme Entsenderichtlinie, aber Kontrollen der AN werden erschwert
Überprüfungs/-Begründungszwang (z.B. bei Mindestkapital-Ausstattung von DL-Unt.) bestehender RegulierungenLiberalisierungszwang bei entgeltlich erbrachten öffentlichen Dienstleistungen
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Problem: „Ausflaggung“Problem: „Ausflaggung“
„Ausflaggung“ wird erleichtert: Unternehmen bleibt zwar auf Inlandsmarkt tätig, im Inlandsbesitz und beschäftigt Inländer weiter, gilt aber als Auslandsunternehmen
Richtlinie verbietet viele Gestaltungsmöglichkeiten des Staates bei Unternehmensregistrierung
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Problem: HerkunftslandprinzipProblem: Herkunftslandprinzip
(Häufig rein formale) Mehrfachregistrierung ohne Hauptsitzzwang wird zulässig (Art. 14, Abs. 2). Folge: Briefkastenfirmen können sich des jeweils passenden Rechts bedienen und werden praktisch ungreifbar.
Nur das (formale) „Herkunftsland“ darf die Tätigkeit der bei ihm registrierten Unternehmen EU-weit noch kontrollieren
Das Tätigkeitsland darf dies nur auf Aufforderung durch das Herkunftsland oder im ganz besonderen Ausnahmefall nach Einleitung umständlicher Verfahren
Verfolgung von Verstößen durch das „Herkunftsland“wird praktisch nicht stattfinden
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Problem: SteuerwettbewerbProblem: Steuerwettbewerb
Weitere Verschärfung des Steuerwettbewerbs, denn:
Neue Anreize zum Ausflaggen (alle Auflagen)
Arbeitsland kann Unternehmen trotz Dauerpräsenz auf dem Markt nicht real greifen (durch die diversen Verbote staatlicher Anmeldepflichten usw.)
Ausnahme nur bei harmonisierten Steuern (MWSt.)
Bei Gewerbe-, Unternehmens-, Einkommens-, Vergnügungssteuern usw. gilt idR das HKL-Prinzip
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Bolkestein:…Staaten unter
Vormundschaft…Neue Rechts- und Verwaltungsvorschriften sind bereits „im Entwurfsstadium“ der Kommission mitzuteilen, die sie wiederum an die übrigen Mitgliedstaaten weiterleitet (Art. 15 Abs. 6).
„Binnen drei Monaten nach der Mitteilung prüft die Kommission die Vereinbarkeit dieser neuen Vorschriften mit dem
Gemeinschaftsrecht und entscheidet gegebenenfalls, den betroffenen Mitgliedstaat aufzufordern, diese nicht zu erlassen
oder zu beseitigen“ (ebd.).
Mitgliedstaaten unter Zwangsverwaltung
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Wozu die Dienstleistungsrichtline (DLR)?Z. B.: DIHK-Newsletter, 9.7.2004 (Gekürzt)
„Den Markt der Dienstleistungen entfesseln – 4 Bedingungen für einen funktionsfähigen Binnenmarkt“
DL sind Motor der wirtschaftlichen Entwicklung, Binnenmarkt unvollständig: Überbordenden Regulierungen und Bürokratismen; v.a. KMU betroffen. Abhilfe: DLR .
Verwaltung vereinfachen: Überprüfung aller bestehenden rechtlichen Anforderungen auf ihre Verhältnismäßigkeit hin
Herkunftslandprinzip stärken: Erhält eine bestehende Leistungsvielfalt und breite Angebotspalette bei Dienstleistungen und fördert darüber hinaus den Wettbewerb der Systeme. Dynamischer Prozess der Integration.
Unternehmen von bürokratischen Hürden befreien: „Einheitliche Ansprechpartner" für alle Verfahren, Formalitäten und Erlaubnisse, Straffung der Verfahren
Selbstkontrolle der Wirtschaft stärken: Gemeinschaftsweite Verhaltenskodizes von betroffenen Interessensgruppen selbst ausarbeiten. Fördert Akzeptanz b. betroffenen Gruppen. Der Erfolg des „Prinzips Selbstkontrolle" lässt sich in Deutschland am Beispiel des Werberates nachweisen.
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Clement-Aussagen zur Diensltleistungsrichtlinie
(während des EU-Ministerratstreffen in Brüssel, 25.11.2004 )
• Die EU-Regierungen befürworten mehrheitlich das Herkunftslandprinzip (andere Quellen: Massive bedenken von Dänemark, Belgien, Schweden,Frankreich, Portugal, Griechenland)
• "Natürlich bedarf dieses Prinzip noch intensiver Diskussionen über Umfang und Anwendungsbereich der Richtlinie",
• Deutschland fordert eine Ausnahmeregelung für Gesundheits- und Sozialdienste, Glückspiele und Sicherheitsbereiche wie Waffen und explosive Stoffe.
• "In einem Europa schwindender Grenzen müssen wir uns bewegen, auch die Gewerkschaften müssen sich darauf einstellen“
• Im Dienstleistungsbereich sei Deutschland ein "sehr introvertiertes Land"
• Harmonisierung der Dienstleistungsbestimmungen bis zu 2,5 Mio. neue Arbeitsplätze in Europa
• "Ohne eine Harmonisierung der Dienstleistungen, werden wir auch nicht die Ziele von Lissabon erreichen können„
• Verabschiedung der Dienstleistungs-richtlinie Ende kommenden Jahres.
• Nationalen Behörden für den Dienstleistungssektor sollen künftig zusammenarbeiten.
Quelle: Ali Ulucay, Dow Jones Newswires; [email protected], 25.11.2004
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In welcher EU leben wir?
„Im März 2003 hat der Europäische Rat im Hinblick auf eine Stärkung der wirtschaftlichen Komponente der Strategie von Lissabon in seiner
Frühjahrssitzung die bereichsübergreifende Rolle des Rates 'Wettbewerbsfähigkeit' hervorgehoben, um die Wettbewerbsfähigkeit
und das Wachstum im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, das von der Kommission zu erarbeiten ist. Die Schaffung eines klaren und ausgewogenen rechtlichen Rahmens
zur Förderung des freien Dienstleistungsverkehrs im Binnenmarkt ist eine der notwendigen Voraussetzungen, um die Ziele des neuen
Gesamtkonzeptes für die Wettbewerbsfähigkeit erreichen zu können.“
Aus: Bericht der EU-Kommission: Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Dienstleistungen im Binnenmarkt, Brüssel, den 25.2.2004.
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In welchem Europa werden wir leben? – 3 Beispiele aus der EU-
Verfassung
Neoliberalismus bekommt Verfassungsrang:
„Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern … einen Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb. (Art. I-3)
Demnächst also Klagen gegen jede Art von Umverteilung?
„Die Tätigkeit der Mitgliedstaaten und der Union umfasst die Einführung einer Wirtschaftspolitik, die dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet ist.“ (Art. III-69; Verfassungsentwurf)
Erzwungene Erhöhung der Rüstungsausgaben?
„Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Es wird ein Europäisches Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten eingerichtet…“ (Art. I-40)
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Kräfteverhältnisse Kräfteverhältnisse
Unterstützung u.a. von
Industrie- und HandelstagBundesverband Groß- und
EinzelhandelAmerikanische Handelskammer
bei der EUInternational Communication
Round TableEuro Commerce
Bundeskanzler Schröder Superminister Clement
Kritik u.a. von
Europäischen GewerkschaftenVer.di / IG BAU / IGM …/ SoVD …/ WohlfahrtsverbändeBundesrat / KulturratVerband kommunaler Arbeitgeber Zentralverband des Deutschen
Handwerks Verband der BauunternehmerBund der SelbstständigenEU-Abgeordnete / E-CDA /
GUE/NGL-Fraktion
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Vernünftig wäre…
• Herkunftslandprinzip immer auf Basis gemeinsamer Grundsätze u. Regulierungen, die DAVOR einzuführen sind.
• Gerade nach Osterweiterung und damit größerem Gefälle: Wege und Ziele, um Standards zu heben
• Relativ höhere ArbeitnehmerInnen-Standards müssen geschützt werden
• Eine differenzierte Behandlung von DL
…die normative Kraft des Wortes „Dienstleistung“ macht blind für deren unterschiedlichen Arten, Aufgaben und Ziele…
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Vernünftig wäre…
• Ausbau d. Entsenderichtlinie: Erweitern des Geltungsbereich auf die noch nicht erfassten
Dienstleistungssektoren Regulierung dauerhafter Entsendung Das Arbeitsortprinzip so verankern, dass es für den AN günstiger
ist Wirksame Umsetzung in der Praxis gewährleisten
• Arbeitsbedingungen von LeiharbeitnehmerInnen gemeinschaftsweit regeln, Entsprechende EU-Richtlinie, die den Grundsatz der
Gleichbehandlung mit den Beschäftigten des Einsatzbetriebes vorsieht, unverzüglich verabschieden.
• Dienste von allgemeinem Interesse bedürfen besonderer Behandlung und sollen unter nationaler Hoheit bleiben, bis sich entsprechende Standards europaweit angeglichen haben.
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Was tun ? – Was tun!Was tun ? – Was tun!
Die Bolkestein-Kampagne rollt langsam an – aber sicher!
1. Lesen, lesen, lesen!
2. In immer mehr Regionalgruppen bilden sich Arbeitszusammenhänge
3. Organisiert Veranstaltungen!
4. Erarbeitet Flugis …. verteilen!
5. Die Zahl der Kritiker steigt mit steigendem Wissen um die Richtlinie
6. Mobilisieren zum europäischen Aktionstag gegen neoliberale EU am 19. März 2004 zur EU-Ratssitzung
7. Europaweiter Protest ist angesagt! Attac-Koordination
8. Planung und Durchführung weiterer Kongresse
9. Lobbying, MdEP- und BuTa-MdBs schreiben
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Europa-Konferenz in Stuttgart, 4.-5.3.05
• Verfassung – Lissabon-Strategie – Dienstleistungsrichtlinie
• attac – verdi – Kairos – dfg-vk – gesellsch. Kultur d. Friedens – Forum3
• U. A. mit U. Duchrow, N. Paech, Ch. Zeiler, A. Wehr, W. Sauerborn, H. Schui, E. Wesselius, B. Lechtaler, Th. Rupp, S. Jäger, C. Strawe
• Plenarveranstaltungen, Workshops, Open Space
• Infos: www.attac.de/stuttgart // Carol Bergin 07071-255608
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Attac-Kampagne 2005:Stopp Bolkestein