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Jugendhilfeplanung Kreis Wesel Planungsbereich A: Tagesbetreuung für Kinder (Planungszeitraum 2016/2017) Stand: Februar 2016 Tagesbetreuung für Kinder

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Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

Planungsbereich A:

Tagesbetreuung für Kinder

(Planungszeitraum 2016/2017)

Stand: Februar 2016

Tagesbetreuung für

Kinder

Planungsbereich A: Bedarfsplan für Tagesbetreuung für Kinder

2

Planungsbereich A: Bedarfsplan für Tagesbetreuung f ür Kinder Stand: 02/2016

Inhalt

1. Einleitung ................................................................................................................. 3

2. Gesetzliche Grundlagen ........................................................................................... 3

2.1 Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ...................................................................... 3

2.2 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes ........................................................... 8

3. Betreuung von Kindern im Alter von 3 bis 5 Jahren ............................................... 10

3.1 Grundlagen der Bedarfsermittlung ................................................................... 10

3.2 Bestand und Bedarf an Kindergartenplätzen ................................................... 10

3.3 Tageseinrichtungsplätze für Kinder mit Behinderung ...................................... 17

4. Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren ............................................................. 22

4.1 Gesetzliche Grundlagen .................................................................................. 22

4.2 Bedarf und Bestand an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren ............................... 22

5. Tagesbetreuung von Kindern im schulpflichtigen Alter........................................... 27

6. Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII ................................................................... 28

7. Angebots- und Versorgungssituation im Bereich Tageseinrichtungen für Kinder ... 32

7.1 Gemeinde Alpen .............................................................................................. 36

7.2 Stadt Hamminkeln ........................................................................................... 42

7.3 Gemeinde Hünxe ............................................................................................. 50

7.4 Stadt Neukirchen-Vluyn ................................................................................... 56

7.5 Gemeinde Schermbeck ................................................................................... 62

7.6 Gemeinde Sonsbeck ....................................................................................... 68

7.7 Stadt Xanten .................................................................................................... 74

8. Zusammenfassung und Ausblick............................................................................ 80

Anhang I: Übersicht über die zu beantragenden Pausc halen für 2016/2017 ......... 83

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

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1. Einleitung Die sich verändernde gesellschaftliche Situation der Familien hat dazu geführt, dass die

Tagesbetreuung für Kinder stetig an Bedeutung gewonnen hat, zunehmend auch für

den Bereich der Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Daher wurde die

Kindertagespflege als Mittel zur Bildung, Erziehung und Betreuung eines Kindes den

Kindertageseinrichtungen durch gesetzliche Veränderungen im Sozialgesetzbuch

(SGB) Achtes Buch (VIII) und mit dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) gleichgesetzt.

Der vorliegende Bedarfsplan für die Tagesbetreuung für Kinder bezieht sich auf

Angebote für die Altersgruppen: Kinder unter drei Jahren und Kinder im Alter von drei

Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht.

Für jede Stadt bzw. Gemeinde erfolgt in den Kapiteln 7.1 – 7.7 eine eigenständige

Bedarfsplanung. Wie auch in den früheren Kindergartenbedarfsplänen wird innerhalb

der Gemeinden die Darstellung der Bedarfslage nach einzelnen Ortsteilen

vorgenommen.

2. Gesetzliche Grundlagen Das Kinder- und Jugendhilfegesetz erklärt in seinem ersten Paragraphen, dass jeder

junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer

eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat. Dazu regelt das

SGB VIII die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege in

seinem dritten Abschnitt. In den §§ 22 bis 26 sind sowohl Aussagen zu den

Grundsätzen der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in

Kindertagespflege als auch zur Ausgestaltung des Förderangebotes und schließlich

zum Landesrechtsvorbehalt gemacht.

2.1 Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz –

KiBiz) ist zum 1. August 2008 in Kraft getreten und hat damit das „Gesetz über

Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen (GTK)“ abgelöst.

Im Kinderbildungsgesetz sind drei Gruppenformen vorgesehen, die mit 25, 35 oder 45

Stunden Betreuungszeit angeboten werden können.

Planungsbereich A: Bedarfsplan für Tagesbetreuung für Kinder

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Typ I: Kindergartengruppe mit Kindern von zwei Jahren bis zum Schuleintritt,

Typ II: Gruppe mit Kindern unter 3 Jahren,

Typ III: Kindergartengruppe mit Kindern von drei Jahren bis zum Schuleintritt.

Alle Gruppenformen sind sowohl untereinander als auch in Hinblick auf die

Betreuungszeiten kombinierbar.

Finanzierung

Für die Zuordnung der Kinder zu den Gruppenformen und für die Berechnung der

Pauschalen wird das Alter zu Grunde gelegt, welches die Kinder bis zum 1. November

des begonnenen Kindergartenjahres erreicht haben werden. Als Ausnahme zählen die

Kinder, die erst mit ihrem dritten Geburtstag aufgenommen werden.

Zur Ermittlung der auf eine Einrichtung entfallenden Pauschalen wird im Rahmen der

Jugendhilfeplanung entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in

den Einrichtungen angeboten werden sollen.

Seit dem 01.08.2015 werden Abweichungen von der Planung bei der Festsetzung der

endgültigen Bezuschussungen berücksichtigt. Dabei ist die endgültige Zahlung bei

Unterschreitungen mindestens in Höhe der Planungsgarantie festzusetzen.

Planungsgarantie heißt, dass mindestens die Summe der Kindpauschalen abzüglich

des Trägeranteils gezahlt wird, die sich nach der Istbelegung des Vorjahres zuzüglich

der 1,5-%- Erhöhung ergibt. Die Planungsgarantie findet keine Anwendung bei

Einrichtungs- oder Gruppenschließungen.

Die finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung erfolgt pro Kindergartenjahr. Sie

setzt eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII und eine Bedarfsfeststellung der

örtlichen Jugendhilfeplanung voraus (§ 19 KiBiz).

Die Jugendämter beantragen die Landesmittel zu den Kindpauschalen (§ 21 Abs. 1

KiBiz) zum 15. März eines Jahres beim Landesjugendamt. Grundlage für die Anträge

der Jugendämter ist die für das Land verbindliche Entscheidung der örtlichen

Jugendhilfeplanung im Sinne des § 19 Abs. 3 KiBiz. Der Jugendhilfeausschuss

beschließt im Rahmen der Bedarfsplanung über die Tagesbetreuung für Kinder, welche

Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden.

Daraus wiederum ergeben sich die Betriebskostenzuschüsse entsprechend der

Pauschalen.

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

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Das Kinderbildungsgesetz sieht auch eine finanzielle Förderung der Kindertagespflege

pro Kind vor Schuleintritt vor. Vorausgesetzt wird eine Erlaubnis nach § 43 SGB VIII

und dass das Kind nicht gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besucht.

Verfügungspauschale / U-3 Pauschale

Seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 erhalten die Einrichtungen eine zusätzliche

Verfügungspauschale zur Beschäftigung von unterstützendem zusätzlichem Personal je

nach Anzahl der Gruppen zwischen 1.000 und 11.000 € pro Jahr. Damit sollen die

pädagogischen Kräfte von nicht-pädagogischen Tätigkeiten entlastet werden. Die

Verfügungspauschale wird, wie bereits die für zusätzliches Personal einzusetzende

zusätzliche U-3-Pauschale von 1.400 € / 1.800 € / 2.200 € pro U-3-Kind, die weiter

gewährt wird, ausschließlich mit Landesmitteln finanziert.

Sprachförderung

Mit dem zweiten Kibiz-Änderungsgesetz wurde festgelegt, dass die Sprachförderung

nicht mehr als gesonderte Aufgabe gesehen werden soll, sondern dass sie gezielt

entsprechend dem individuellen Bedarf als Teil der alltagsintegrierten frühkindlichen

Bildung einschließlich ihrer verbindlichen Dokumentation durchgeführt wird.

Dementsprechend endet die bisherige finanzielle Förderung der Sprachförderung pro

Kind mit festgestelltem Bedarf zum 31.07.2016. Zusätzliche Mittel für Sprachförderung

erhalten nur noch einzelne Einrichtungen, die besonders viele zu fördernde Kinder

betreuen. Landesmittel für zusätzliche Sprachförderung sind an die Jugendämter

entsprechend ihrem Anteil an Kindern unter sieben Jahren im SGB-II-Bezug und ihrem

Anteil an Kindern, in deren Familien vorrangig nicht deutsch gesprochen wird, verteilt

worden. An welche Einrichtung(en) die Zusatzmittel in Höhe von 5.000 € jährlich pro

Einrichtung weitergegeben werden, entscheidet die örtliche Jugendhilfeplanung. Die

Einrichtung/en erhalten diese Mittel für 5 Jahre. Bei Erhalt zusätzlicher Mittel für

Sprachförderung muss eine Fachkraft für Sprachförderung in der Einrichtung vorhanden

sein und kontinuierlich weitergebildet werden. In der Sitzung des

Jugendhilfeausschusses im September 2014 wurde beschlossen, welche

Kindertageseinrichtungen zusätzliche Sprachfördermittel erhalten sollen (vgl.

Drucksache 17/IX). Die Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten danach

folgende Kindertageseinrichtungen:

1. Kommunale Kindertageseinrichtung / Familienzentrum, Leibnizstraße,

Neukirchen-Vluyn

Planungsbereich A: Bedarfsplan für Tagesbetreuung für Kinder

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2. Kommunale Kindertageseinrichtung, Diesterwegstraße, Neukirchen-Vluyn

3. Elternverein, Kindertageseinrichtung, Wolfsdeich, Hamminkeln

4. Katholische Kindertageseinrichtung, Diersfordter Straße, Hamminkeln

5. Kindertageseinrichtung der Arbeiterwohlfahrt / Familienzentrum, Larfeldsweg,

Neukirchen-Vluyn

6. Katholische Kindertageseinrichtung, Birkenstraße, Neukirchen-Vluyn

7. Katholische Kindertageseinrichtung, Mentorstraße, Neukirchen-Vluyn

8. Elterninitiative, Integrative Kindertageseinrichtung Am Feldrain, Hamminkeln

9. Evangelische Kindertageseinrichtung / Familienzentrum, Im Dahlacker, Alpen

10. Kindertageseinrichtung der Arbeiterwohlfahrt / Familienzentrum, Heinrich-Lensing

- Straße, Xanten

11. Integrative Evangelische Kindertageseinrichtung, Erler Straße, Schermbeck

Die Landesmittel sollen in einer Höhe von 5.000 € pro Kindergartenjahr und

Kindertageseinrichtung über einen Zeitraum von 5 Jahren (vorbehaltlich

Landeshaushalt) ausgezahlt werden.

plusKita

Ebenfalls im Rahmen des zweiten KiBiz-Änderungsgesetzes wurde festgelegt, dass

Einrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf

künftig als sog. „plusKita“ arbeiten und hierfür zusätzliche Landesmittel erhalten. Die

zusätzlichen Landesmittel für die plusKita-Förderung werden an die Jugendämter

entsprechend ihrem Anteil an Kindern unter sieben Jahren im SGB-II-Bezug verteilt.

Auch hier entscheidet die örtliche Jugendhilfeplanung, welche Einrichtung(en) die

Zusatzmittel in Höhe von 25.000 € jährlich erhalten. Die Einrichtung/en soll/en diese

Mittel sodann für 5 Jahre erhalten. Mit der Drucksache 17/IX hat der

Jugendhilfeausschuss entschieden, welche Kindertageseinrichtungen in seinem

Zuständigkeitsbereich zukünftig als plusKita Einrichtung gefördert werden sollen. Dies

sind folgende Kindertageseinrichtungen:

1. Kindertageseinrichtung der Arbeiterwohlfahrt / Familienzentrum, Larfeldsweg,

Neukirchen-Vluyn

2. Kindertageseinrichtung der Arbeiterwohlfahrt / Familienzentrum, Heinrich-Lensing-

Straße, Xanten

3. Kommunale Kindertageseinrichtung / Familienzentrum, Leibnizstraße,

Neukirchen-Vluyn

4. Integrative Kindertageseinrichtung des DRK, Alte Kornbrennerei, Hamminkeln

5. Kommunale Kindertageseinrichtung, Diesterwegstraße, Neukirchen-Vluyn

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

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Bedarfsanzeige und Anmeldung

Das zweite KiBiz-Änderungsgesetz hat mit dem neuen § 3b geregelt, dass der

Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz davon abhängig gemacht wird, dass

Betreuungsbedarf sowie Betreuungsumfang und Betreuungsart in der Regel –

begründete Ausnahmen sind möglich - sechs Monate vor gewünschter

Inanspruchnahme schriftlich beim Jugendamt angemeldet wurden. Die Bedarfsanzeige

kann über elektronische Systeme erfolgen. Der Eingang der Bedarfsanzeige muss den

Eltern innerhalb von vier Wochen unter Mitteilung der Kostenbeiträge durch das

Jugendamt bestätigt werden. Die Jugendämter sollen den Platz in der Regel innerhalb

von 8 Wochen, spätestens 6 Wochen vor Betreuungsbeginn, zuweisen, sofern nicht

bereits ein Betreuungsvertrag mit einer Einrichtung abgeschlossen wurde. Es sollen

auch Verfahren zulässig sein, nach denen die Bedarfsanzeige neun Monate vor

Inanspruchnahme erfolgen muss, wobei die Rechtswahrungsfrist von sechs Monaten

unberührt bleibt.

Seit dem 01.09.2015 hält das Kreisjugendamt ein Meldeverfahren (KITA-ONLINE) vor,

über das die Eltern ihren Bedarf online anzeigen können/müssen. Die Eltern erhalten

dabei eine Bestätigungsmail über den gemeldeten Bedarf sowie im Anhang die

Elternbeitragssatzung. Eltern ohne Internetzugang haben weiterhin die Möglichkeit die

Bedarfsmeldung in einer Kindertageseinrichtung vorzunehmen, dabei wird ihnen ein

Ausdruck über die Bedarfsmeldung zusammen mit der Elternbeitragssatzung

ausgehändigt. Die Kindertageseinrichtungen berücksichtigen nur diejenigen Kinder für

ihre Platzvergabe, die ihren Bedarf im KITA-ONLINE-Verfahren gemeldet haben und

bei denen sich die Eltern in der Einrichtung vorgestellt haben.

Aufnahme gemeindefremder Kinder

Eine wesentliche Änderung der zweiten Revision ist der interkommunale Ausgleich, der

mit dem § 21d in das KiBiz aufgenommen wurde. Eltern sollen ausdrücklich auch

gemeindefremde Einrichtungen z.B. am Arbeitsort belegen können, sofern hierdurch

keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen. Das „aufnehmende Jugendamt“

kann hierfür vom Wohnortjugendamt einen Kostenausgleich verlangen, der 40 % der

Kindpauschale betragen soll. Die Erhebung des Elternbeitrags soll durch das

Wohnortjugendamt nach seiner Beitragssatzung erfolgen und die Einnahme dort

verbleiben. Die Aufnahme der Kinder soll in Abstimmung mit der örtlichen

Jugendhilfeplanung erfolgen.

Planungsbereich A: Bedarfsplan für Tagesbetreuung für Kinder

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Mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen gibt es dahingehend die Vereinbarung,

dass gemeindefremde Kinder nur dann aufgenommen werden können, wenn laut

Jugendhilfeplanung ausreichend Plätze vorhanden sind. Außerdem muss es für die

Aufnahme der gemeindefremden Kinder nachvollziehbare Gründe geben wie z.B. der

Arbeitsplatz der Eltern liegt in der Kommune, der Wohnort der Familie befindet sich

unmittelbar an der Gemeindegrenze.

Davon ausgehend, dass auch Kinder aus dem Kreisjugendamtsbereich in

Kindertageseinrichtungen anderer Kommunen betreut werden, hat die Kreisverwaltung

bislang auf einen interkommunalen Ausgleich verzichtet. Durch den neuen Paragrafen

§ 21 d KiBiz entsteht nun jedoch die Notwendigkeit, darüber hinaus gehende

Regelungen zur Aufnahme gemeindefremder Kinder einzuführen, da erste Kommunen

wie Krefeld und der Kreis Kleve einen interkommunalen Ausgleich fordern. Mit den

Jugendämtern im Kreis Wesel wurde eine einvernehmliche Vereinbarung erarbeitet. Mit

den Jugendämtern anderer Kommunen gibt es bislang Einzelfallregelungen. Zukünftig

soll aber gelten, dass der interkommunale Ausgleich durch den Kreis für Kinder,

die aus dem Jugendamtsbereich des Kreises Wesel kom men und eine

Kindertageseinrichtung in einem anderen Jugendamtsb ereich besuchen, nur

dann erfolgt, wenn im Vorfeld seitens des Kreisjuge ndamtes der Aufnahme des

Kindes zugestimmt wurde. Außerdem werden maximal 40 % der Betriebskosten

erstattet.

Elternmitwirkung

Pro Jugendamtsbezirk können die Elternbeiräte der Tageseinrichtungen einen örtlichen

Elternbeirat, den Jugendamtselternbeirat, bilden. Die Jugendamtselternbeiräte können

sich auf Landesebene in der Versammlung der Jugendamtselternbeiräte

zusammenschließen und einen Landeselternbeirat gründen.

Mit dem zweiten KiBiz-Änderungsgesetz wurde der § 5 des 1. AG-KJHG insoweit

geändert, als dass ein/e Vertreter/in des Jugendamtselternbeirats als weiteres

beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss aufgenommen wurde.

2.2 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes

Es ist notwendig, zu Planung, Umsetzung und Verfahren örtliche Regelungen und

Vereinbarungen zu treffen.

Im November 2014 hat der Jugendhilfeausschuss die Richtlinien des Kreises Wesel zur

Durchführung des Kinderbildungsgesetzes verabschiedet (vgl. Drucksache 195/IX), in

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

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denen es u.a. um die Förderbeziehungen zwischen dem örtlichen Jugendhilfeträger und

dem Einrichtungsträger geht.

Darüber hinaus gilt, dass Abweichungen von der im Rahmen der Jugendhilfeplanung

festgelegten Gruppenstruktur nur nach Rücksprache mit dem Jugendamt möglich sind.

Dabei soll u.a. auch vermieden werden, dass einige Einrichtungen überbelegen,

während andere unterbelegt sind.

• Bei der Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren gelten folgende Regelungen:

o Kinder, die bis zum 01.11. eines Jahres 3 Jahre alt werden und bereits

zum Beginn des Kindergartenjahres aufgenommen werden, zählen als

dreijährige Kinder.

o Kinder, die nach dem 01.11. des Aufnahmejahres 3 Jahre alt werden und

bereits mit Beginn des Kindergartenjahres aufgenommen werden, sind für

das gesamte Kindergartenjahr als Kinder unter 3 Jahren zu rechnen. Das

gleiche gilt, wenn zweijährige Kinder im Verlauf des Kindergartenjahres

aufgenommen werden. D.h. es dürfen auch nur entsprechend genehmigte

Plätze des Gruppentyps I oder II belegt werden.

o Kinder, die nach dem 01.11. eines Jahres 3 Jahre alt werden und mit dem

Monat ihres dritten Geburtstages aufgenommen werden, werden als

dreijährige Kinder gerechnet.

o Diese Regeln gelten sowohl für die Zuordnung der Kinder zu den Plätzen

als auch für die Festsetzung des Elternbeitrags.

• Die Aufnahme eines gemeindefremden Kindes, muss vorab durch das Jugendamt

genehmigt werden. Dabei werden folgende Angaben benötigt: Name,

Geburtsdatum, Anschrift des Kindes, gewünschte Betreuungsform, Aufnahmedatum,

Grund der gewünschten Aufnahme im Zuständigkeitsgebiet des Kreises Wesel.

o Die Jugendhilfeplanung prüft, ob der von den Eltern gewünschte Platz für

Kinder aus dem eigenen Zuständigkeitsbereich benötigt wird.

o Falls Plätze vorhanden sind, die voraussichtlich nicht für Kinder aus dem

eigenen Zuständigkeitsbereich benötigt werden, prüft das Jugendamt, ob

durch die Aufnahme Mehrkosten entstehen und ob diese vertretbar sind.

o Entstehen keine Mehrkosten oder sind die Mehrkosten vertretbar, kann

das gemeindefremde Kind aufgenommen werden.

Planungsbereich A: Bedarfsplan für Tagesbetreuung für Kinder

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3. Betreuung von Kindern im Alter von 3 bis 5 Jahre n

3.1 Grundlagen der Bedarfsermittlung

Seit dem 1.1.1996 hat jedes Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Beginn der

Schulpflicht Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Im fünften

Schulrechtsänderungsgesetz ist der Stichtag für die Schulpflicht auf den 30. September

festgelegt worden.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die einzelnen Jahrgänge, die den

Berechnungen für die nächsten drei Kindergartenjahre zugrunde gelegt wurden:

Tabelle 1 : Kindergartenjahrgänge 2015/2016 bis 201 7/2018

Unter 1 Geburten von

bis

1 bis 2 Jahre Geburten von

bis

2 bis 3 Jahre Geburten von

bis

3 Jahre bis zur

Einschulung Geburten von

bis Kindergartenjahr

2015/2016

02 .11.2014 bis

31.07.2015

02.11.2013 bis

01.11.2014

02.11.2012 bis

01.11.2013

01.10.2009 bis

01.11.2012 Kindergartenjahr

2016/2017 02.11.2015

bis 31.07.2016

02.11.2014 bis

01.11.2015

02.11.2013 bis

01.11.2014

01.10.2010 bis

01.11.2013 Kindergartenjahr

2017/2018 02.11.2016

bis 31.07.2017

02.11.2015 bis

01.11.2016

02.11.2014 bis

01.11.2015

01.10.2011 bis

01.11.2014

3.2 Bestand und Bedarf an Kindergartenplätzen

Das Kreisjugendamt verfügt in seinem Zuständigkeitsbereich über eine gute

Grundversorgung mit Kindertageseinrichtungen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es

63 Kindertageseinrichtungen. Zurzeit werden insgesamt 3.377 Plätze angeboten, davon

564 Plätze für Kinder unter 3 Jahren. 111 Plätze sind auf die Bedürfnisse von Kindern

mit Behinderung ausgerichtet. 39 % aller Kindergartenplätze (Alter 3 bis 5 Jahre) sind

ganztätige Betreuungsangebote.

Um ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in den Kindertageseinrichtungen

vorhalten zu können, werden die Wünsche und Bedarfe der Eltern ermittelt und

ausgewertet, und werden regelmäßig Planungsgespräche mit allen

Kindertageseinrichtungen durchgeführt, um die Umsetzung adäquater Angebote in den

Kindertageseinrichtungen festzulegen.

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

11

Lange Zeit waren die Kinderzahlen in fast allen Kommunen des Kreisjugendamtes stark

rückläufig. In dieser Zeit wurden viele Kindergartengruppen umgewandelt in Gruppen

für Kinder unter 3 Jahren oder für behinderte Kinder. Da, wo es nötig war, wurden auch

Gruppen geschlossen. Die Prognose des Landes ging davon aus, dass dieser Trend

sich bis zum Jahr 2015 fortsetzen würde.

Grafik 1: Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen ( 3 bis 5 Jahre)

2.000

2.500

3.000

3.500

4.000

4.500

5.000

5.500

Gesamt Kinder ü3 Gesamt Plätze ü3

Doch bereits seit 2012 hat sich im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes dieser

Trend verändert. In vielen Regionen hat es Zuzüge von Familien mit jüngeren Kindern

gegeben. Die Zahl der Kinder ist nicht mehr im erwarteten Umfang rückläufig bzw. hat

sich in verschiedenen Orten erhöht. Da, wo Neubaugebiete entstehen, ist der Zuzug

vorhersehbar, da, wo ein Generationenwechsel in vorhandener Wohnbebauung

stattfindet, eher nicht. Durch die aktuelle Flüchtlingssituation in Deutschland sind die

Kinderzahlen in den Kommunen noch weiter gestiegen. Dabei gestaltet sich auch hier

die Situation in den Kommunen unterschiedlich.

Die größte Schwierigkeit ist dabei zu entscheiden, ob der Bedarf nach zusätzlichen

Plätzen für Kinder über 3 Jahre dauerhaft oder nur vorübergehend ist. In einigen

Kommunen wurden zunächst befristete Lösungen zur Versorgung eingerichtet. D.h.,

Kindertageseinrichtungen haben im vertretbaren Rahmen zusätzliche Kinder

aufgenommen oder es wurden provisorische Gruppen mit 10 bis 20 Kindern in

Planungsbereich A: Bedarfsplan für Tagesbetreuung für Kinder

12

gesondert dafür hergerichteten Räumen geschaffen. In anderen Kommunen wurden

dauerhaft neue Plätze geschaffen.

Für die sieben Kommunen des Kreisjugendamtes sieht die Entwicklung der

Kinderzahlen (3 bis 5 Jahre) wie folgt aus:

Tabelle 2 : Entwicklung der Kinderzahlen (3-5 Jahre ) nach Orten

2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017

Alpen 297 293 289 284 275

Hamminkeln 676 670 683 713 754

Hünxe 294 280 286 283 322

Neukirchen-Vluyn 606 614 603 626 654

Schermbeck 313 335 319 303 298

Sonsbeck 197 212 208 224 198

Xanten 463 494 462 492 488

KW gesamt 2.846 2.898 2.850 2.925 2.989 Quelle: KRZN

Einzig in Alpen sind die Kinderzahlen „noch“ rückläufig. In Schermbeck hatten die

Kinderzahlen 2013/2014 noch einmal einen Höhepunkt, seitdem gehen sie zurück. In

Sonsbeck gibt es im laufenden Kindergartenjahr einen solchen Höhepunkt. Hier wurde

eine dritte Gruppe an die Kindertageseinrichtung des DRK angebaut.

In Neukirchen-Vluyn wurden der steigende Bedarf an Betreuungsplätzen für

Kindergartenkinder und der wachsende Bedarf an U-3 Betreuungsplätzen mit dem

Neubau einer Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet „Niederberg“ gedeckt.

In den Kommunen Hamminkeln und Hünxe gestaltet sich die Versorgung mit

Kindergartenplätzen für Kinder ab drei Jahren trotz erster Maßnahmen schwierig.

Zur Deckung von kurzfristigen Bedarfen sind seit 2013 folgende Maßnahmen ergriffen

worden:

Hamminkeln:

• 12 zusätzliche Plätze (halbe Gruppe, zunächst befristet 2014 bis 2015) in der

evangelischen Kindertageseinrichtung in Hamminkeln. Die halbe Gruppe wurde

zum Kindergartenjahr 2015/2016 nicht mehr benötigt, wird aber zum

kommenden Kindergartenjahr 2016/2017 wieder reaktiviert.

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

13

• 13 zusätzliche Plätze (halbe Gruppe, 2014 befristet bis 2016) in der Einrichtung

der Elterninitiative „Dohlenstraße“. Der Kindergarten wird ab August 2016 eine

dauerhafte dritte Gruppe mit 20 Plätzen, davon 6 für Kinder unter 3 Jahren

vorhalten.

• Eine Gruppe (2014 befristet bis 2017) mit zunächst 20, inzwischen 25, Plätzen

in Anbindung an den katholischen Kindergarten in Dingden. Ab August 2016

wird es eine dauerhafte vierte Gruppe nach Fertigstellung der

Umbaumaßnahmen im Obergeschoss der Kindertageseinrichtung geben. Die in

unmittelbarer Nähe der Kita vorgehaltene befristete Gruppe soll bis mindestens

2017 fortgeführt werden.

• Außerdem haben alle anderen Kindertageseinrichtungen - je nach Größe –

zusätzliche Kinder aufgenommen und werden dies auch zukünftig tun.

Hünxe

• In Bruckhausen wurde 2013 bereits eine halbe Gruppe in der katholischen

Kindertageseinrichtung eingerichtet. Im Sommer 2016 sollte diese Gruppe

schließen. Der Bedarf, diese Gruppe vorzuhalten, besteht jedoch weiterhin.

• Die evangelische Kindertageseinrichtung in Hünxe wird ab Sommer 2016 für

zwei Jahre eine zusätzliche Gruppe mit 20 Plätzen anbieten.

• Außerdem haben alle anderen Kindertageseinrichtungen - je nach Größe –

zusätzliche Kinder aufgenommen und werden dies auch zukünftig tun.

Zur Deckung von dauerhaften Bedarfen sind folgende Maßnahmen ergriffen worden:

Hamminkeln

• In Hamminkeln eröffnete im Sommer 2015 eine zusätzliche Gruppe, die an die

Kindertageseinrichtung der AWO in Mehrhoog angebaut wurde. In dieser Gruppe

können 14 Kinder über 3 Jahre und 6 Kinder unter 3 Jahren betreut werden.

• Zum Sommer 2016 wird eine weitere Gruppe, und zwar im Ortsteil Hamminkeln,

an der Kindertageseinrichtung der Elterninitiative an der Dohlenstraße eröffnen

und die bisherige provisorische Gruppe ablösen. Auch hier sind 20 Plätze

vorgesehen.

Planungsbereich A: Bedarfsplan für Tagesbetreuung für Kinder

14

• 13 zusätzliche Plätze (halbe Gruppe, zunächst befristet bis 2016) wurden im

kommunalen Kindergarten in Dingden geschaffen. Diese Gruppe wurde

zwischenzeitlich vom Landesjugendamt dauerhaft genehmigt.

• In Dingden wird zum Sommer im katholischen Kindergarten eine vierte Gruppe

mit 20 Plätzen für Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren eröffnet.

Neukirchen-Vluyn

Im November 2015 wurde, in Trägerschaft des DRK, eine dreigruppige

Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet Niederberg eröffnet. Je nach Bedarf können

bis zu 16 Kinder unter 3 Jahren betreut werden.

Sonsbeck

In Sonsbeck wurde im Sommer 2015 in der Kindertageseinrichtung des DRK eine neue

Gruppe mit 14 Plätzen für ältere und 6 Plätzen für jüngere Kinder eröffnet.

Flüchtlingskinder 1 Ermittelt man den zukünftigen Bedarf an Plätzen für Kinder in Tageseinrichtungen stellt

sich auch die Frage, in welchem Ausmaß Plätze für Flüchtlingskinder benötigt werden.

Wie jedes andere Kind haben auch diese Kinder einen Anspruch auf einen Platz in

einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflegestelle. Der Besuch des

Kindergartens ist darüber hinaus für den Spracherwerb und die Integration sehr wichtig.

Das Kreisjugendamt geht davon aus, dass der Bedarf bei der Versorgung mit

Kindergartenplätzen vorrangig bei den 3-bis 5-jährigen Kindern liegt. Die Betreuung von

jüngeren Kindern erfolgt nur im Einzelfall. Der Wunsch zu einer so „frühen“

Kinderbetreuung existiert bei den Familien, vor allem nach der langen und

beschwerlichen Fluchtsituation, nicht. Dringend ist die Integration in eine

Kindertageseinrichtung für die 5- und 4-jährigen Kinder, die im laufenden oder im

kommenden Jahr schulpflichtig werden.

Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes gestaltet sich der Bedarf an Kita-

Plätzen für Flüchtlingskinder sehr unterschiedlich, da den Jugendamtsgemeinden 1 „Der Begriff „Flüchtlingskind“ umfasst eine Gruppe Menschen, deren Gemeinsamkeit sich rechtlich auf

den angestrebten Aufenthaltstitel gründet. Allen gemeinsam ist, dass sie ihre Heimatländer verlassen

haben, um Krieg, Gewalt, existenziellen Nöten, Diskriminierung oder einem Leben ohne Perspektive zu

entfliehen.“ Berthold (2014) „In erster Linie Kinder. Flüchtlingskinder in Deutschland.“ Deutsches Komitee

für UNICEF e.V., S. 11)

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

15

bisher in sehr unterschiedlichem Umfang Familien mit kleinen Kindern zugewiesen

worden sind. Um planen zu können, steht das Kreisjugendamt mit den sieben

Kommunen im engen Austausch über die Anzahl der Kinder im Alter von unter 6

Jahren. Diese verändern sich wöchentlich.

Als in der zweiten Jahreshälfte 2015 der Flüchtlingsstrom nach Deutschland stetig

zunahm, ging das Kreisjugendamt anhand vorliegender erster Daten von einem Bedarf

von 62 Kindergartenplätzen (Altersgruppe drei bis fünf Jahre) verteilt über die sieben

Jugendamtskommunen, aus. Im Januar 2016 lebten in den sieben Kommunen des

Kreisjugendamtes bereits 2.714 Flüchtlinge. Für den Augenblick bedeutet dies, dass für

132 Kindergartenkinder Plätze vorzuhalten sind.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Flüchtlingskinder im

Kindergartenalter nach Orten und darüber, wie viele Kinder bereits eine

Kindertageseinrichtung besuchen.

Tabelle 3: Flüchtlingskinder (3 – 5 J.) in Kinderta geseinrichtungen (Stand: 20. 01.2016)

Ort Anzahl der Kinder 3 bis 5 Jahre davon in Kita Versorgungsquote

Alpen 8 5 62,5

Hamminkeln 43 18 41,9

Hünxe 8 3 37,5

Neukirchen-Vluyn 24 16 66,7

Schermbeck 10 7 70,0

Sonsbeck 14 10 71,4

Xanten 25 10 40,0

Summe 132 69 52,3

Während z.B. in Sonsbeck alle Kinder, die in diesem oder im kommenden Jahr in die

Schule gehen sollen, derzeit in einer Kindertageseinrichtung betreut werden können, ist

die Anzahl der Flüchtlingskinder in Hamminkeln so groß, dass die vorhanden Plätze

auch mit Überbelegungen in den Kindergartengruppen nicht ausreichen.

Laut Aussage der Kommunen wird außerdem mit einem Anstieg der Flüchtlingszahlen

bis Ende 2016 auf 5.200 Menschen gerechnet. Der Anteil der 3- bis 5- jährigen liegt

Planungsbereich A: Bedarfsplan für Tagesbetreuung für Kinder

16

bislang bei kreisweit 4,9%, für 2016 hochgerechnet bedeutet dies bis zum Ende des

Jahres einen Bedarf von ca. 250 Plätzen.

Die nächste Tabelle gibt einen Überblick über die Anzahl der Flüchtlinge in den sieben

Jugendamtskommunen am 20.01.2016 und über die erwarteten Kinderzahlen bis zum

Ablauf des Jahres 2016. Die Tabelle zeigt auch, dass der Anteil der zugewiesenen

Familien und damit der Kindergartenkinder unterschiedlich hoch ist. So lag der Anteil

der Kindergartenkinder in Alpen am 20. Januar 2016 bei 2,8% und in Hamminkeln bei

7,0%.

Tabelle 4: Prognose der Flüchtlingszahlen

Stand: 20. Januar 2016 Prognose 2016 für die Kommunen

nach Anteil Ort nach Anteil Kreis

Alpen 285 8 2,8 450 13 22

Hamminkeln 617 43 7,0 1.117 78 54

Hünxe 318 8 2,5 500 13 24

Neukirchen-Vluyn 540 24 4,4 1.260 56 61

Schermbeck 310 10 3,2 600 19 29

Sonsbeck 203 14 6,9 400 28 19

Xanten 441 25 5,7 880 50 43

2.714 132 4,9 5.207 256 253

Gesamtanzahl der Flüchtlinge in der Kommune

Ort

Anteil der Kinder von 3 bis 5 J. an der Gesamtzahl der Flüchtlinge pro Ort

davon Kinder im Alter von 3- 5 J.Gesamtanzahl der Flüchtlinge in der Kommune

davon: Kinder im Alter von 3 bis 5

Um die Situation im Rahmen der anstehenden Kindergartenbedarfsplanung

einzuplanen, geht die Jugendhilfeplanung davon aus, dass im Jahr 2016 den

Gemeinden genauso viele Kinder im Kindergartenalter zugewiesen werden wie 2015.

Dieser zusätzliche Bedarf kann in einigen der sieben Kommunen mit Hilfe von

Gruppenüberbelegungen gedeckt werden. In den Kommunen, in denen das

vorhandene Platzangebot nicht ausreicht, müssen zusätzlich Plätze geschaffen werden.

Darüber hinaus stellen sich folgende Fragen:

• Wo sind die Familien in den Kommunen untergebracht?

• Sind noch Umzüge in andere Ortsteile eingeplant?

• Wie mobil sind die Flüchtlinge? Dies betrifft vor allem die Flächengemeinden.

• Wer informiert die Familien über die Kindertagesbetreuung?

• Wie kann die Anmeldung über Kita Online erfolgen?

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

17

Hierzu wird ein intensiver, strukturierter Austausch mit den Jugendamtsgemeinden

aufgebaut.

Am 17.02.2016 hat eine Arbeitsgruppe des Jugendhilfeausschusses über die

Möglichkeiten zur Schaffung weiterer Kindergartenplätze und ihrer Finanzierung

beraten.

In den Kapiteln zu den einzelnen Kommunen sind die angedachten Maßnahmen

beschrieben.

3.3 Tageseinrichtungsplätze für Kinder mit Behinder ung

Wie alle anderen Kinder haben auch Kinder mit seelischen, geistigen oder körperlichen

Behinderungen einen Anspruch auf optimale Entwicklungs- und

Entfaltungsbedingungen.

Im Absatz 4 des § 22 a SGB VIII ist die Verpflichtung zur integrativen Förderung

geregelt. Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen

mit Behinderung in Deutschland verbindlich geworden. Danach verpflichtet die

Konvention die Staaten „volle Inklusion“ im Bildungssystem zu ermöglichen – vom

Kindergarten über die Schule bis zur beruflichen Ausbildung. Damit hat sich die

Verpflichtung zu einer gemeinsamen Förderung behinderter und nicht behinderter

Kinder nochmals verstärkt. Es ist staatlicherseits sicherzustellen, dass Kinder mit

Behinderungen gemeinsam mit nicht behinderten Kindern gefördert werden.

Angebote für Kinder mit Behinderung

Zur Betreuung von Kindern mit Behinderung gibt es verschiedene

Betreuungsmöglichkeiten im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes.

Heilpädagogische Tagesstätten/ oder Gruppen

Heilpädagogische Tagesstätten (Sonderkindergärten) sind Einrichtungen des

Sozialhilfeträgers zur teilstationären Betreuung von Kindern mit Behinderungen in

kleinen Gruppen. Die Gruppenstärke kann zwischen acht und zwölf Kindern betragen.

Raum und Ausstattung dieser Einrichtungen sind behindertengerecht und auf die

Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet. Sie haben ihr eigenes therapeutisches Angebot

mit speziell ausgebildeten Fachkräften. Heilpädagogische Tagesstätten können

Planungsbereich A: Bedarfsplan für Tagesbetreuung für Kinder

18

überörtlich belegt werden, da ihre Finanzierung durch den überörtlichen

Sozialhilfeträger erfolgt.

Im Kreis Wesel gibt es folgende Heilpädagogische Kindertagesstätten : Die Heil-

pädagogische Tagesstätte in Kamp-Lintfort, die seit dem 01.08.2015 als Schwerpunkt-

Kindertageseinrichtung von einer Elterninitiative betrieben wird, eine Heilpädagogische

Tagesstätte der Albert-Schweizer-Einrichtung GmbH in Dinslaken und eine Tagesstätte

der Lebenshilfe Unterer Niederrhein e.V. in Wesel. In Xanten gibt es eine

Heilpädagogische Tagesstätte u.a. mit einer Gruppe für Kinder mit

Sprachauffälligkeiten. Darüber hinaus gibt es zwei heilpädagogische Gruppen mit je 8

Plätzen in Anbindung an Kindertageseinrichtungen mit Regelplätzen. Eine gehört zur

Kindertageseinrichtung „Waldmannsweg“ in Neukirchen-Vluyn und eine zur

Kindertageseinrichtung „Waldblick“ in Xanten.

Inklusiv arbeitende Kindertageseinrichtungen

a) Schwerpunkt-Kindertageseinrichtungen

Bislang wurden zur gemeinsamen Betreuung Kindern mit und ohne Behinderung die

sogenannten Integrativen Gruppen betrieben. In einer Gruppe von 15 Kindern wurden 5

behinderte Kinder aufgenommen. Zusätzlich zum eigentlichen Personal wurden

therapeutisch qualifizierte Fachkräfte ins Team eingebunden. Integrative Gruppen

konnten sowohl in Regelkindergärten als auch in Sondereinrichtungen eingerichtet

werden.

Im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Wesel wird versucht, die

Kindertageseinrichtungen mit ehemals integrativen Gruppen als Schwerpunkt-

Kindertageseinrichtungen fortzuführen. Auf der Basis des neuen Fördersystems des

Landschaftsverbandes sind die Gruppenstruktur und Größe einer inklusiv arbeitenden

Gruppe abhängig vom Alter und den Betreuungszeiten der Kinder. So kann es Gruppen

mit bis zu 17 Kindern geben, von denen bis zu 6 Kinder eine Behinderung haben.

Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes existieren im laufenden

Kindergartenjahr 2015/2016 11 Schwerpunkt-Kitas, die am 31.12.2015 86 Kinder mit

Behinderung auf 106 möglichen Plätzen betreut haben. Zum kommenden

Kindergartenjahr 2016/2017 werden 96 Plätze angeboten.

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

19

b) Einzelinklusion

Im Rahmen der Inklusion können auch einzelne Kinder mit Behinderung im

Regelkindergarten ihres Wohnbereiches betreut werden. Auch diese Plätze werden

über die erhöhte KiBiz-Pauschale und bei Erfüllung der Voraussetzungen über weitere

zusätzliche Mittel des Landschaftsverbandes gefördert.

Insgesamt 6 solcher Plätze werden im laufenden Kindergartenjahr angeboten. Für das

kommende Kindergartenjahr wurden 9 Plätze angemeldet.

Für die Ermittlung des Platzbedarfs fehlen die genauen Zahlen über die Anzahl von

Kindergartenkindern mit Behinderung. Es gibt keine Meldepflicht, die Abgrenzungen

von Behinderungen sind fließend und die Feststellung einer vorliegenden Behinderung

ist bei Kleinstkindern oft noch nicht möglich. Erst im Rahmen des Kita-Online

Bedarfsmeldeverfahrens erfährt die Jugendhilfeplanung die genauen Bedarfszahlen.

Die Tabelle 5 gibt einen Überblick über alle Plätze für behinderte Kinder, die im

Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes ab Sommer 2016 vorgehalten werden.

Tabelle 5: Plätze für Kinder mit Behinderung ab 01. 08.2016

Ort Plätze insg. davon u 3 Alpen 6 0 Hamminkeln 38 5 Hünxe 6 1 Neukirchen-Vluyn 10 plus 8 HPT 1 Schermbeck 12 0 Sonsbeck 7 0 Xanten 17 plus 28 HPT 0 Insgesamt 96 plus 36 HPT 7

Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes wurde stets auf den Ausbau von

integrativen, heute inklusiven Gruppen gesetzt. Die Angebote sind über den gesamten

Zuständigkeitsbereich verteilt. Zusätzlich gibt es zwei heilpädagogische Gruppen, die

an Regelkindertageseinrichtungen angebunden sind.

Allen Angeboten gemeinsam war die zur Betreuung von Kindern mit Behinderung

sowohl quantitativ als auch qualitativ besondere personelle Ausstattung, das extra

große Raumangebot sowie die gute Ausstattung mit ausgewähltem Spiel- und

Therapiematerial. D.h., in diesen Gruppen waren und sind die besten Voraussetzungen

für eine optimale Förderung, aber auch für eine gelungene, wohnortnahe Inklusion für

Kinder mit Behinderung gegeben.

Planungsbereich A: Bedarfsplan für Tagesbetreuung für Kinder

20

Aus diesem Grunde sah und sieht das Kreisjugendamt keine Veranlassung, diese

Angebote zu Gunsten von Einzelinklusionsplätzen zurückzufahren. Dennoch zeigt die

aktuelle Bedarfsplanung, dass die Zahl der Einzelinklusionsplätze zu Lasten der

Inklusiven Gruppen zunimmt. Es wird erwartet, dass bei der Einrichtung von

Einzelinklusionsplätzen ein Mindeststandard zur Betreuung der Kinder mit Behinderung

besteht. Vor der Aufnahme eines Kindes ist daher Kontakt zum Kreisjugendamt

aufzunehmen. Dies ist notwendig, um auch für Eltern die optimale Lösung für ihr Kind

zu finden.

Zur Schaffung von Einzelinklusionsplätzen ist wie folgt zu verfahren:

1. Einzelinklusionsplätze können nur in Abstimmung mit dem Kreisjugendamt

eingerichtet werden.

2. Sie sollen dauerhaft eingerichtet werden und konzeptionell in die Arbeit der

gesamten Kindertageseinrichtung eingebunden sein.

3. Es wird die Aufnahme von zwei bis drei Kindern empfohlen, um eine Vereinzelung

der Kinder mit Behinderung zu vermeiden.

4. Je nach Art der Behinderung des Kindes ist die Gruppenstärke entsprechend den

Vorgaben des Landesjugendamts zu reduzieren.

5. Mit der Umsetzung des KiBiz erfolgt die Förderung der Einzelinklusion im Rahmen

der Pauschale für Kinder mit Behinderungen. Diese Pauschale ist u.a. für die o.g.

Gruppenreduzierung, zusätzliche Fach- oder Ergänzungskraftstunden und für

Fortbildungen der pädagogischen Kräfte einzusetzen.

6. Außerdem sollen die zusätzlichen Pauschalen des Landschaftsverbandes Rheinland

(LVR) für Kinder mit Behinderung in Höhe von 5.000 € beantragt werden, um

zusätzliche Fachraftstunden finanzieren zu können.

Einzelinklusion kann aber auch als Übergangslösung genutzt werden, wenn keine

anderen, qualitativ besseren Angebote zur Verfügung stehen. Dies ist z.B. dann der

Fall, wenn die Behinderung eines Kindes erst im laufenden Kindergartenjahr festgestellt

wird. Auch in diesem Fall ist laut Gesetzgeber die 3,5 fache Pauschale zu gewähren

und vom Träger adäquat für die Betreuung des Kindes einzusetzen. In diesen Fällen

sollte jedoch im Interesse einer optimalen Förderung des Kindes zum nächst möglichen

Zeitpunkt ein Wechsel in eine entsprechend ausgerichtete Kindertageseinrichtung

erfolgen.

Seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 sieht der LVR ein neues Fördersystem für Kinder

mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen vor. In Ergänzung der Mittel auf der

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

21

Grundlage des Kinderbildungsgesetzes wird seit dem 01.08.2014 Trägern von

Kindertageseinrichtungen eine zusätzliche LVR-Kindpauschale pro Kind mit

Behinderung in Höhe von 5.000 € zur Verfügung gestellt. Diese Pauschale ist für

zusätzliche Fachkraftstunden (bei fünf Kindern mit Behinderung 19,5 Std.) sowie für

Qualifizierung des Personals, Vernetzung mit interdisziplinär arbeitenden Einrichtungen

sowie zur Beratung der Eltern einzusetzen. Voraussetzung für den Erhalt der LVR-

Pauschale ist eine Platzreduzierung. Bei der Aufnahme eines Kindes mit Behinderung

soll jeweils ein Platz reduziert werden. Die maximale Gruppengröße soll bei der

Aufnahme von fünf bis sechs Kindern mit Behinderung 17 Plätze nicht überschreiten.

Kosten für therapeutisches Personal in den Einrichtungen werden nur noch

übergangsweise bis Sommer 2016 finanziert. Danach verweist der LVR auf die

Finanzierung durch die Krankenkassen.

Diese Entscheidung bedeutet für die Kindertageseinrichtungen mit Inklusiv-Gruppen,

dass die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung des therapeutischen Personals nur noch

eingeschränkt möglich ist und viele Kindertageseinrichtungen daher zukünftig die

Therapien nicht mehr in den eigenen Räumlichkeiten anbieten können. Für Eltern und

Kinder bedeutet dies, dass sie vermehrt auf ambulante Hilfen außerhalb der

Kindertageseinrichtung zurückgreifen müssen.

Eine Abfrage bei den betroffenen Kindertageseinrichtungen, wie ab Sommer 2016 die

Therapien für die Kinder stattfinden werden, hat folgende Ergebnisse gebracht:

1. Nur die zwei größeren Schwerpunkt-Kindertageseinrichtungen können

ausreichend therapeutisches Personal halten, um Therapien in den

Kindertageseinrichtungen vorzuhalten.

2. Drei weitere Kindertageseinrichtungen werden wenige Therapien mit eigenem

Personal anbieten, alle anderen Therapeuten müssen von den Eltern selbst

aufgesucht werden.

3. Zukünftig werden in vier Kindertageseinrichtungen die Therapeuten zur

Behandlung auf Rezept ins Haus kommen (eine Kita hat dies schon vorher so

praktiziert).

4. Bei zwei Kindertageseinrichtungen müssen die Eltern die Therapeuten mit ihren

Kindern selbst aufsuchen (eine Kita hat dies schon vorher so praktiziert).

Planungsbereich A: Bedarfsplan für Tagesbetreuung für Kinder

22

4. Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren

4.1 Gesetzliche Grundlagen

Zum 16. Dezember 2008 trat das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) in Kraft. Mit diesem

Gesetz wurde u.a. der § 24 SGB VIII erneut überarbeitet. Danach haben seit August

2013 alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjah res Anspruch auf

frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege. Vor

Vollendung des ersten Lebensjahres greifen die gleichen Kriterien, die bis Juli 2013 für

alle Kinder unter 3 Jahren galten. D.h., ein Kind hat Anspruch auf Förderung in

Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege, wenn diese Leistung für seine

Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit

geboten ist oder die Erziehungsberechtigten

a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit

suchend sind,

b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder

Hochschulausbildung befinden oder

c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten.

4.2 Bedarf und Bestand an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren

Wie groß ist der Bedarf an Betreuungsplätzen im Zuständigkeitsbereich des

Jugendamtes des Kreises Wesel und wie wird er sich jetzt, nach Abschluss des U3-

Ausbaus weiterentwickeln? Im Unterschied zur Betreuung von Kindern im Alter von 3

bis 5 Jahren, von denen gut 98 % im Zuständigkeitsbereich einen Kindergarten

besuchen, konnte und kann auch zukünftig der Bedarf an Plätzen für Kinder unter 3

Jahren nur auf der Basis des Nachfrageverhaltens der Eltern ermittelt werden. Dieses

ist neben den Faktoren, die eine Betreuung notwendig machen, wie z.B. eine

Berufstätigkeit, auch abhängig von der Akzeptanz frühkindlicher Betreuungsangebote.

Der Kreis hatte sein Ausbauziel bis zum Jahr 2013, wie der Bund, auf die

Schaffung von Plätzen für 35% der Ein- und Zweijähr igen 2 festgelegt.

2 Der Platzbedarf für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen wird daher auf der Basis der Bevölkerungsdaten der Ein- und Zweijährigen berechnet. Dies gilt sowohl für die Kindertageseinrichtungen als auch für die Kindertagespflege. Plätze, die von Kindern unter einem Jahr in der Kindertagespflege belegt sind, werden bei der Berechnung der Versorgungsquote nicht berücksichtigt.

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

23

Im Kindergartenjahr 2015/2016 gibt es über die Kindertageseinrichtungen ein Angebot

für 29,3 % aller ein- und zweijährigen Kinder. Im Rahmen der Kindertagespflege

werden weitere 12,2% betreut. D.h. die Versorgungsquote liegt damit im

Kindergartenjahr 2015/2016 bei 41,5 % und wird im Kindergartenjahr 2016/2017 durch

Inbetriebnahme weiterer Plätze auf 42,1 % steigen. Die Jugendhilfeplanung geht davon

aus, dass die Betreuung von unter einjährigen Kindern im Regelfall durch eine

Kindertagespflegeperson gesichert und nur in Ausnahmefällen durch eine

Kindertageseinrichtung erfolgen wird. Am 31.12.2015 waren 10 Kinder unter einem Jahr

in Kindertagespflege, und 4 Kinder unter einem Jahr besuchten eine

Kindertageseinrichtung.

Grafik 2: Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen ( 1 bis 2 Jahre)

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

Gesamt Kinder u3 Gesamt Plätze u3

Die Umsetzung des geplanten U-3 Ausbaus ist in allen Kindertageseinrichtungen, in

denen ein Umbau möglich war, abgeschlossen. Zusätzlich werden in einigen

Kindertageseinrichtungen weitere Plätze mit der Einrichtung neuer Gruppen geschaffen,

wie in Mehrhoog, Hamminkeln und in Sonsbeck. Insgesamt gibt es im Kindergartenjahr

2015/2016 564 Plätze in 59 von 63 Kindertageseinrichtungen. Ab dem Sommer 2016

werden 573 Plätze angeboten. Obwohl in einigen Kommunen noch weitere Plätze für

Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden, ist die Nachfrage in anderen Kommunen so

gering, dass hier aufgrund des hohen Platzbedarfs für ältere Kinder U-3 Plätze für

Kinder über 3 Jahren genutzt werden.

Planungsbereich A: Bedarfsplan für Tagesbetreuung für Kinder

24

Zusätzliche U-3-Plätze sind mit dem Neubau der katholischen Kindertageseinrichtung in

Vluyn geplant, die voraussichtlich im Sommer 2017 eröffnet wird und mit der neuen

Gruppe in der Kindertageseinrichtung Dohlenstraße in Hamminkeln, die zum Sommer

2016 eröffnet wird.

Tabelle 6: Plätze für Kinder unter 3 Jahren 2008 b is 2016

2008/09 2010/11 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17

Alpen 5 21 30 39 42 46 48

Hamminkeln 25 54 89 114 143 146 154

Hünxe 25 34 38 52 56 61 60

Neukirchen-Vluyn 34 69 84 98 100 114 122

Schermbeck 19 42 54 52 53 58 56

Sonsbeck 5 19 28 29 32 38 38

Xanten 38 57 85 96 98 101 95

Summe 151 296 408 480 524 564 573

Zur Schaffung der bisherigen U-3 Plätze erhielten 58 Einrichtungen im Zeitraum 2009

bis 2015 Zuschüsse des Bundes, des Landes und/oder des Kreises in einer

Gesamthöhe von 7.582.267 €. Für eine weitere Kindertageseinrichtung sind 37.800 €

eingeplant, die voraussichtlich aus Bundesmitteln gezahlt werden können. Bislang sind

158.700 € an Bundes-, Landes- und Kreismitteln als Zuschüsse zur Einrichtung und

zum Umbau in die Kindertagespflege geflossen.

Die Tabelle 7 gibt einen Überblick über den Stand der Umsetzung des U-3 Ausbaus.

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

25

Tabelle 7: Stand der Umsetzung des U-3 Ausbaus nach Orten

Stand: Februar 2016

Anzahl der

Kitas

August 2016

Fertig gestellt

Im Umbau

Umbau in Kürze

Keine Umbau-

mgl

Alpen 6 46 6 46 6 0 0 0 4 1 1 0 0Hamminkeln 14 160 16 158 15 1 0 0 8 4 0 4 0Hünxe 6 63 7 60 7 0 0 0 4 3 0 0 0Neukirchen-Vluyn * 12 132 11 105 9 1 1 1 6 3 0 0 1Schermbeck 6 58 6 57 6 0 0 0 2 3 1 0 0Sonsbeck 5 38 6 38 6 0 0 0 3 3 0 0 0Xanten 14 101 12 94 12 0 0 2 9 2 0 1 0Summe 63 598 64 558 61 2 1 3 36 19 2 5 1Fördersumme in € 3.938.000 2.913.150 731.117

* Umbau und Förderung aus Bundesmitteln für 1 Kita noch nicht erfolgt. Vorraussichtlich 37.800 €

Alle OrteKreis-mitteln

151 18

Fördersumme in € 158.700 25.076

Anzahl der Plätze finanziert aus:

KindertageseinrichtungenAnzahl der Anträge finanziert aus:

Kommune

Geplante u-3

Plätze

Anzahl der

Anträge

Plätze in den

Anträgen

Ausbaustand (nach Anträgen)

Bundes-mitteln

Landes-mitteln

Landes- und

Kreism.Kreis-mitteln

Bundes- und

Kreism.

Gesamtfördersumme: 7.582.267

Kindertagespflege

Bundes- oder Landesmitteln

Anzahl der Einrichtungspauschalen pro Platz 275Anzahl der Plätze mit Bezuschussung zum Umbau

Gesamtsumme: 133.624

26

Tabelle 8: Übersicht über die Angebote und den Beda rf an Betreuungsplätzen für Kinder von 1 bis unter 3 Jahren auf der Basis der Bevölkerungszahlen 31.10.2015

Ort Kinder in

Tagespflege

Plätze in Kindertageseinrichtungen Plätze

insgesamt

am 31.12.2015 Platzangebot 2015/2016 belegte Plätze

am 31.12.15

geplante Plätze 2016/2017 2015/2016

Abs. VQ* Abs. VQ* Abs. VQ* Abs. VQ*

Alpen 20 11,3 % 46 26,0 % 37 48 27,4 % 66 37,3 % Hamminkeln 44 9,3 % 146 30,8 % 141 154 33,1 % 190 40,1 % Hünxe 37 16,7 % 61 27,5 % 60 60 29,6 % 98 44,1 % Neukirchen-

Vluyn 42 9,6 % 114 23,3 % 116 122 27,9 % 156 35,7 %

Schermbeck 37 19,5 % 58 30,5 % 54 56 30,8 % 95 50,0 % Sonsbeck 16 15,1 % 38 35,8 % 28 38 31,4 % 54 50,1 % Xanten 39 12,2 % 101 31,6 % 86 95 31,0 % 140 43,8 % Gesamt 235 12,2 % 564 29,3 % 522 573 30,3 % 799 41,5%

* Versorgungsquote auf der Basis von 2 Jahrgängen, de n ein- und zweijährigen Kindern (Daten: KRZN)

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

27

5. Tagesbetreuung von Kindern im schulpflichtigen Alt er Die Betreuung von Grundschulkindern wurde aufgrund der landespolitischen

Entscheidung, Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter durch Angebote der

offenen Ganztagsgrundschule abzudecken, mehr und mehr von den

Kindertageseinrichtungen in die Grundschulen verlagert. Dazu wird geregelt, dass die in

§ 24 SGB VIII bestehende Verpflichtung, bedarfsgerecht Plätze in

Kindertageseinrichtungen für Schulkinder bereitzuhalten, auch durch Angebote in

Schulen erfüllt werden kann.

Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes stehen folgende Angebotsformen für

die Tagesbetreuung von Kindern im Grundschulalter mit unterschiedlichen qualitativen

Standards und unterschiedlichem Betreuungsumfang zur Verfügung:

• die offene Ganztagsgrundschule mit einem Angebot bis 16.00/17.00 Uhr,

• die Grundschule von acht bis eins für Betreuungsbedarfe bis 13.00/13.30 Uhr,

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über alle vorhandenen Angebote zur

Schulkinderbetreuung:

Tabelle 9: Tagesbetreuungsangebote für Grundschulki nder im Schuljahr 2015/2016 Stadt/Gemeinde Alpen Hamminkeln Hünxe Neukirchen -

Vluyn

Schermbeck Sonsbeck Xanten Summe

Angebote an den

Grundschulen :

„Offene

Ganztagsgrundschule“

Anzahl genutzter Plätze

„Schule von acht bis eins“

Anzahl genutzter Plätze

3

98

2

75

5

302

1

22

3

232

0

0

4

324

0

0

2

178

0

0

1

63

1

32

3

220

3

130

21

1.417

7

259

Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in den Schulen ist in den vergangenen Jahren

stark gestiegen. Mittlerweile werden 1.676 Schülerinnen und Schüler in den Schulen

betreut, davon 83,7% ganztägig.

Da, wo das schulische Angebot zur Betreuung von Grundschulkindern nicht ausreicht,

greift nach wie vor die Kindertagespflege. Am 31.12.2015 wurden 83 Kinder zusätzlich

über die Kindertagespflege betreut.

28

6. Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII Die Kindertagespflege ist eine eigenständige Jugendhilfeleistung. Sie gilt als

ergänzende Betreuungsform zur Familie und stellt insbesondere für Kinder unter 3

Jahren wegen ihrer familienähnlichen Form und der kontinuierlich vorhandenen

Bezugsperson ein geeignetes Betreuungsangebot dar. Bundesdurchschnittlich soll ein

Anteil von 30 % aller neu zu schaffenden Plätze für Kinder unter 3 Jahren in der

Kindertagespflege geschaffen werden (der Anteil beim Kreis Wesel liegt bei 30 %).

Tagespflege greift auch für ältere Kinder oft dort, wo die Betreuungszeit oder das

Betreuungsangebot der Kindertageseinrichtungen oder der Schulen nicht ausreichen.

Durch Kindertagespflegepersonen werden Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der

Kindertagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten für einen Teil des

Tages oder ganztags betreut.

Die Änderungen des SGB VIII durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), das

Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) sowie durch das

Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in

Kindertagespflege (KiFöG) haben die Kindertagespflege als Leistung der Jugendhilfe

aufgewertet und in das System der Tagesbetreuung von Kindern integriert. Die

Grundsätze der Förderung werden in § 22 SGB VIII sowohl für die

Kindertageseinrichtung als auch für die Kindertagespflege geregelt. Der § 23 SGB VIII

sieht folgende Regelungen für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege vor:

- die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson,

- die fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung der

Tagespflegeperson,

- Kriterien für die Eignung einer Kindertagespflegeperson einschließlich des

Nachweises einer Qualifizierung sowie

- die Gewährung einer laufenden Geldleistung mit folgenden Bestandteilen:

- der Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand,

- einem Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung, der leistungsgerecht

auszugestalten ist. Dabei sind der zeitliche Umfang der Leistung und die

Anzahl sowie der Förderbedarf der betreuten Kinder zu berücksichtigen.

- der Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer

Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung der Aufwendungen zu einer

angemessenen Alterssicherung der Kindertagespflegeperson,

- der hälftigen Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer

angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung.

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

29

Im Kinderbildungsgesetz wurde die Kindertagespflege erstmals in das Landesgesetz

aufgenommen. Der § 4 regelt die landesrechtlichen Bestimmungen. So geht die

landesrechtliche Regelung über die bundesrechtliche Regelung hinaus, in dem im

Einzellfall die Erlaubnis zur Betreuung von maximal acht fremden Kindern erteilt werden

kann, wenn diese nicht gleichzeitig anwesend sind. Ein weiteres Novum nach KiBiz ist

die finanzielle Förderung der Kindertagespflege für Kinder. 769 Euro zahlt das Land pro

Kind und Jahr, wenn u.a. das Kind regelmäßig mehr als 15 Stunden wöchentlich betreut

wird, die Tagespflegeperson eine Qualifikation und eine Erlaubnis nachweisen kann

und das Kind nicht gleichzeitig eine Tageseinrichtung besucht.

Das Angebot an Kindertagespflege im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes

konnte in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut werden. Die Qualität der

Angebote liegt zwischenzeitlich auf einem hohen Niveau. Eltern greifen gerne und

verstärkt auf dieses Betreuungsangebot zurück, vor allem, wenn die Betreuung für

weniger als 25 Stunden pro Woche oder zu Zeiten stattfindet, die die

Kindertageseinrichtungen nicht abdecken können.

Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Fallzahlen zum Stichtag 31.12 eines

Jahres seit 1998.

30

Grafik 3: Entwicklung der Anzahl der Kinder in Kind ertagespflege (Stichtag 31.12)

14 19 15 1532

51 4768

121 123

164

194219

245

85 7798

67

76

87109

92

96

118

127

157

140

131

0

50

100

150

200

250

300

350

400

1998 2000 2002 2004 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

3 bis unter 14

unter 3

Insgesamt stehen dem Kreisjugendamt 148 Tagespflegepersonen mit einer vom

Jugendamt erteilten Erlaubnis zur Betreuung der Kinder zur Verfügung.

Grundlage für die Erteilung der Erlaubnis sind: Bewerbung, Lebenslauf, polizeiliches

Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigung, Qualifizierung, geeignete Räumlichkeiten

zur Betreuung der Kinder sowie persönliche Gespräche mit den Bewerbern/Innen.

Der Kreis Wesel verfügt über „Richtlinien zur Förderung von Kindern in

Kindertagespflege“ und zusätzlich über „Richtlinien zur Förderung von

Großtagespflegestellen“, in denen die rechtlichen Vorgaben des § 23 SGB VIII

präzisiert und insbesondere die Erstattung des Aufwands der Kindertagespflege sowie

die Förderung von Großtagespflegestellen und Kindertagespflege in anderen

geeigneten Räumen geregelt sind.

Im laufenden Kindergartenjahr gibt es im Zuständigkeitsbereich des Kreises Wesel

sechs Großtagespflegestellen sowie vier Kindertagespflegestellen für fünf Kinder in

angemieteten Räumen.

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

31

Eine siebte Großtagespflegestelle eröffnet nach Abschluss der Umbaumaßnahmen.

Bedarf wäre noch für eine weitere Großtagespflegestelle in Hünxe-Bruckhausen. Das

Kreisjugendamt ist bemüht, das Angebot an Tagespflegeplätzen weiter auszubauen

und den Qualitätsstandard weiter zu erhöhen. Neben der kontinuierlichen begleitenden

Beratung der Tagespflegepersonen, aber auch der Eltern, bietet das Jugendamt als

Austauschplattform für die Tagespflegepersonen zum einen eigene

Fortbildungsveranstaltungen an, zum anderen werden in allen sieben Kommunen

Tagespflegetreffen durchgeführt.

Finanzierung der Kindertagespflege

Die Kommunen erhalten Bundes- und Landesmittel für den Ausbau der Betreuung von

Kindern unter 3 Jahren, die auch für Plätze in der Tagespflege eingesetzt werden

können. Neben Neu-, Umbau und Ausstattungsmitteln können Pauschalen in Höhe von

500 € pro Kind für die Erstausstattung der Tagespflegestelle beantragt werden. Für die

Kindertagespflegepersonen im Zuständigkeitsbereich des Kreises Wesel wurden

bislang 290 Einrichtungspauschalen in Höhe von 500 € bewilligt. Darüber hinaus

wurden auch im vergangenen Jahr Umbaumaßnahmen finanziert. Zusätzlich zahlt der

Kreis einen Mietkostenzuschuss von 50,- € pro Platz, wenn der Bedarf für diese Plätze

im Rahmen der Jugendhilfeplanung festgestellt wurde. Zurzeit erhalten fünf

Großtagespflegestellen diese Mietkostenzuschüsse.

32

7. Angebots- und Versorgungssituation im Bereich Tageseinrichtungen für Kinder

Die nachfolgend aufgeführten Tabellen stellen die Betreuungsangebote der

Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2015/2016 und die Planung für das

Jahr 2016/2017 dar, die auf der Basis von Gesprächen mit den Trägern der

Kindertageseinrichtungen vereinbart wurde.

Die Darstellung der Angebote der Kindertageseinrichtungen in den Tabellen

differenziert zwischen Plätzen für Kinder unter 3 Jahren und Plätzen für Kinder ab

Vollendung des dritten Lebensjahres. Beide Altersgruppen sind unterteilt in 25-, 35- und

45-Stunden-Betreuungszeit. Eine Darstellung auf der Basis der Gruppentypen I bis III

wäre zu unübersichtlich, ist aber im Anhang zur Information beigefügt.

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

33

Tabelle 10a: Plätze im Zuständigkeitsbereich des Kr eisjugendamtes 2015/2016 Stand: 01.08.2015

Ort

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-Plätze

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-Plätze

Alpen 46 3 27 16 0 269 8 183 78 5 315

Hamminkeln 146 0 73 73 4 698 14 395 289 41 844

Hünxe 61 4 42 15 1 274 14 186 74 9 335

Neukirchen-Vluyn 114 0 47 67 1 612 39 320 253 10/8 726

Schermbeck 58 3 35 20 2 283 10 154 119 9 341

Sonsbeck 38 8 19 11 0 200 18 122 60 7 238

Xanten 101 0 51 50 1 477 3 248 226 16/28 578

Kreis Wesel 564 18 294 252 9 2.813 106 1.608 1.099 97/36 3.3773,2% 52,1% 44,7% 3,8% 57,2% 39,1%

Plätze für Kinder von 1 bis unter 3

Plätze für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres

Gesamt Platzzahl

34

Tabelle 10b: Plätze im Zuständigkeitsbereich des Kr eisjugendamtes 2016/2017 Stand: Februar 2016

Ort

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-Plätze

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-Plätze

Alpen 48 0 30 18 0 264 9 174 81 6 312

Hamminkeln 154 0 80 74 6 771 8 459 304 33 925

Hünxe 60 1 42 17 1 313 15 228 70 5 373

Neukirchen-Vluyn 122 0 53 69 1 685 19 374 292 9/8 807

Schermbeck 56 0 35 21 0 285 12 140 133 12 341

Sonsbeck 38 2 25 11 0 198 14 120 64 7 236

Xanten 95 0 46 49 0 486 0 271 215 17/28 581

Kreis Wesel 573 3 311 259 8 3.002 77 1.766 1.159 88/36 3.5750,5% 54,3% 45,2% 2,6% 58,8% 38,6%

Plätze für Kinder von 1 bis unter 3

Plätze für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres

Gesamt Platzzahl

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

35

Tabelle 10c: Versorgungsquoten im Zuständigkeitsber eich des Kreisjugendamtes

Basis: Bevölkerungszahlen 31.12.2015

Ortsteil

Plätze Kinder Versor-gungs-quote

Plätze Kinder Versor-gungs-quote

2015/2016 46 177 26,0% 269 289 93,1%2016/2017 48 175 27,4% 264 275 96,0%2015/2016 146 474 30,8% 698 729 95,7%2016/2017 154 465 33,1% 771 754 102,3%2015/2016 61 222 27,5% 274 288 95,1%2016/2017 60 203 29,6% 313 322 97,2%2015/2016 114 437 26,1% 612 633 96,7%2016/2017 122 438 27,9% 685 654 104,7%2015/2016 58 190 30,5% 283 298 95,0%2016/2017 56 182 30,8% 285 298 95,6%2015/2016 38 106 35,8% 200 228 87,7%2016/2017 38 121 31,4% 198 198 100,0%

Xanten 2015/2016 101 320 31,6% 477 498 95,8%2016/2017 95 306 31,0% 486 488 99,6%2015/2016 564 1.926 29,3% 2.813 2.963 94,9%2016/2017 573 1.890 30,3% 3.002 2.989 100,4%

3 - 5 Jahre1 bis unter 3 JahrePlanungs-jahr

Alpen

Sonsbeck

Kreis Wesel

Hamminkeln

Hünxe

Neukirchen-VluynSchermbeck

Quelle: KRZN

50

7.3 Gemeinde Hünxe

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

51

Tabelle 14a: Kindertageseinrichtungen in Hünxe 2015 /2016 Stand: 01.08.2015

Ortsteil Einrichtung

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-Plätze

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-Plätze

Hünxe / Gartrop 1 FZ Evgl. Int. TS In den Elsen 6 0 4 2 1 54 0 36 18 4 60

2 Kom. Kita Friedrich-Endemann Str.18 0 14 4 0 61 0 48 13 0 79

4 Evgl. KiGa Danziger Platz 11 0 7 4 0 27 0 20 7 0 38

3 Kath. KiGa Albertus-Magnus 6 0 6 0 0 52 0 34 18 0 58

5 FZ Evgl. Int. TS Buschweg 3 10 4 5 1 0 55 14 34 7 5 65

6 EI TS Buschweg 10 0 6 4 0 25 0 14 11 0 35

2015/2016 61 4 42 15 1 274 14 186 74 9 3356,6% 68,9% 24,6% 5,1% 67,9% 27,0%

Drevenack / Krudenburg

Gesamt Platzzahl

Plätze für Kinder von 1 bis unter 3

Plätze für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres

Bruckhausen / Bucholtwelmen

52

Tabelle 14b: Kindertageseinrichtungen in Hünxe 2016 /2017 Stand: 01.02.2016

Ortsteil Einrichtung

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-Plätze

Insges. 25 h 35 h 45 h davon I-Plätze

Hünxe / Gartrop FZ Evgl. Int. TS In den Elsen 6 0 5 1 1 75 0 59 16 4 81

Kom. Kita Friedrich-Endemann Str. 20 0 15 5 0 65 0 51 14 0 85

Evgl. KiGa Danziger Platz 8 0 5 3 0 32 0 22 10 0 40

Kath. KiGa Albertus-Magnus 6 0 4 2 0 58 0 41 17 0 64

FZ Evgl. Int. TS Buschweg 3 10 1 8 1 0 58 15 40 3 1 68

EI TS Buschweg 10 0 5 5 0 25 0 15 10 0 35

Gemeinde Hünxe 2016/2017 60 1 42 17 1 313 15 228 70 5 3731,7% 70,0% 28,3% 4,8% 72,8% 22,4%

Drevenack / Krudenburg

Gesamt Platzzahl

Plätze für Kinder von 1 bis unter 3

Plätze für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres

Bruckhausen / Bucholtwelmen

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

53

Tabelle 14c: Versorgungsquoten in Hünxe Basis: Bevölkerungszahlen 31.12.2015

Ortsteil

Plätze Kinder Versor-gungs-quote

Plätze Kinder Versor-gungs-quote

2015/2016 24 95 25,3% 115 124 92,7%2016/2017 26 81 32,1% 140 148 94,6%2015/2016 17 62 27,4% 79 90 87,8%2016/2017 14 63 22,2% 90 93 96,8%2015/2016 20 65 30,8% 80 74 108,1%2016/2017 20 59 33,9% 83 81 102,5%2015/2016 61 222 27,5% 274 288 95,1%2016/2017 60 203 29,6% 313 322 97,2%

3 - 5 Jahre1 bis unter 3 JahrePlanungs-jahr

Hünxe / Gartrop

Gemeinde Hünxe

Bruckhausen / BucholtwelmenDrevenack / Krudenburg

Quelle: KRZN

Kinder im Kindergartenalter

In der Gemeinde Hünxe gab es einen unerwarteten Anstieg der Kinderzahlen. In der

Altersgruppe der 3-5-jährigen liegen die Kinderzahlen im laufenden Kindergartenjahr bei

288 Kindern. Im kommenden Kindergartenjahr sind 322 Kinder in dieser Altersgruppe

zu versorgen. Der Anstieg der Kinderzahlen zeichnete sich im vergangenen Jahr noch

nicht ab. Daher ist davon auszugehen, dass die gestiegenen Kinderzahlen auf Zuzüge

zurückzuführen sind, die zum einen in Neubaugebiete zum anderen aber auch durch

Generationenwechsel in bestehenden Wohngebiete erfolgt sind. Nur acht der 322

Kinder sind Flüchtlingskinder.

Grafik: 8: Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen (3-5 J.) in Hünxe

200

250

300

350

400

450

500

550

Hünxe Kinder ü3 Hünxe Plätze ü3

54

Des Weiteren plant die Gemeinde Hünxe im Ortsteil Hünxe / Gartrop ab 2016

insgesamt 31 neue Wohneinheiten. Im Bereich Drevenack / Krudenburg könnten 21

neue Wohneinheiten entstehen, der Zeitpunkt der Umsetzung ist jedoch noch ungewiss.

Für Bruckhausen / Bucholtwelmen gibt es Überlegungen, ab dem Jahr 2017 neue

Flächen zu bebauen.

Da in Hünxe perspektivisch in den nächsten Jahren nicht mit einem Rückgang der

Kinderzahl in der Altersgruppe der 3-5-jährigen zu rechnen ist, wird eine dauerhafte

Erhöhung der Betreuungsplätze angestrebt.

Eine Überlegung ist, den kommunalen Kindergarten um eine fünfte Gruppe zu

erweitern. Da dies nicht kurzfristig umzusetzen ist, hat sich der evangelische

Kindergarten „In den Elsen“ angeboten, befristet für 2 Jahre, eine zusätzliche Gruppe

einzurichten.

Darüber hinaus wird die seit 2013 befristete halbe Gruppe im Pfarrheim der

katholischen Kirchengemeinde in Anbindung an die katholische Kindertageseinrichtung

„Albertus-Magnus“ im Ortsteil Bruckhausen von bisher 12 auf nun 15 Plätze

aufgestockt. Gleichzeitig finden Gespräche statt, auch hier eine der beiden

Bruckhausener Kindertageseinrichtungen um eine Gruppe zu erweitern.

Kinder mit Behinderung

Mit einem Angebot von zwei Inklusiven Gruppen ist die Gemeinde Hünxe ausreichend

versorgt. Die evangelische Kindertageseinrichtung in Drevenack hat im Rahmen ihrer

Umbaumaßnahmen auch für die Inklusive Gruppe ein Angebot für Kinder unter 3

Jahren geschaffen. Im laufenden Kindergartenjahr werden 9 Kinder betreut, im

kommenden Kindergartenjahr besteht nur Bedarf für 6 Kinder mit Behinderung.

Flüchtlingskinder

In Hünxe leben (Stand: 20. Januar 2016) 318 Flüchtlinge. Unter diesen befinden sich

nur wenige Familien mit Kindern im Kindergartenalter. Insgesamt sind es 8 Kinder in der

Altersgruppe der 3-5-jährigen (2,3%). 3 Kinder besuchen eine Kindertageseinrichtung.

Die Prognose für Hünxe geht davon aus, dass sich diese Zahl 2016 auf 13 Kinder im

Kindergartenalter erhöhen wird. Diese werden bei der Schaffung von neuen

Kindergartenplätzen berücksichtigt.

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

55

Kinder unter 3 Jahren

Im aktuellen Kindergartenjahr gibt es ein Angebot von 61 Plätzen für Kinder unter 3

Jahren. Alle Plätze sind belegt.

Grafik: 9: Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen (1-2 J.) in Hünxe

0

50

100

150

200

250

Hünxe Kinder u3 Hünxe Plätze u3

Am 31.12.2015 wurden 40 Kinder unter 3 Jahren (davon 3 unter einem Jahr) von 18

Kindertagespflegepersonen in Hünxe betreut. Dies entspricht einer Versorgungsquote

von 16,7 %. Insgesamt können in Hünxe 44,2 % aller ein- und zweijährigen Kinder

einen Betreuungsplatz finden. In Hünxe gibt es zwei Großtagespflegestellen, für den

Ortsteil Bruckhausen wäre eine weitere Großtagespflegestelle wünschenswert, da die

Nachfrage nach Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in Hünxe hoch ist.

80

8. Zusammenfassung und Ausblick Auf die Kindertageseinrichtungen ist in den letzten Jahren eine Reihe von

Veränderungen zugekommen, die nicht alle im Rahmen dieses Plans benannt werden

konnten. Der Auftrag der Kindertageseinrichtungen hat sich gewandelt. Die Bildungs-

und Erziehungsarbeit der Kindertageseinrichtungen hat zugenommen, der

Aufgabenschwerpunkt verlagert sich mehr auf jüngere Kinder. Hinzu kommt die neue

Situation der Betreuung von Flüchtlingskindern und dies häufig im Rahmen von

Überbelegungen. Die Flexibilität der Einrichtungen ist stärker denn je gefragt. Umso

wichtiger ist es, vor Ort in einer gemeinsamen Planung ausreichende Platzangebote zu

schaffen und für jede Kindertageseinrichtung ein spezielles Profil zu entwickeln, um ein

örtlich ausgewogenes und bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.

Aus diesem Grunde haben auch im vergangen Jahr wieder viele Gespräche mit den

Kindertageseinrichtungen stattgefunden.

In den letzten Jahren sind Versorgungsengpässe bei den älteren Kindern aufgetreten.

Es zeigt sich, dass wieder verstärkt Familien mit jungen Kindern in den Kreis Wesel

ziehen. Außerdem sind durch die Flüchtlingswelle mehr Kinder in den Kreis Wesel

gekommen. Die Überbelegung von einzelnen Gruppen zur Deckung des Fehlbedarfs

um ein bis zwei Kinder kann nur vorübergehend eine Lösung sein und reicht in einigen

Kommunen zur Deckung des Bedarfs nicht mehr aus. So wurden vorübergehend

zusätzliche Gruppen mit 12 bis 20 Plätzen in Hünxe, Hünxe-Bruckhausen, Hamminkeln-

Dingden und Hamminkeln geschaffen. In Hamminkeln-Mehrhoog, Hamminkeln, und

Sonsbeck sind dauerhaft zusätzliche Gruppen geschaffen worden bzw. werden ab

Sommer 2016 in Betrieb gehen. Darüber hinaus wurde in Neukirchen-Vluyn ein neuer

dreigruppiger Kindergarten im November 2015 eröffnet.

Kinder mit Behinderung

Der Bedarf an Plätzen für behinderte Kinder ist im Zuständigkeitsbereich des

Kreisjugendamtes leicht rückläufig. Zunehmend werden Kinder im Rahmen von

Einzelinklusion aufgenommen. Dennoch favorisiert die Kreisverwaltung die Vorhaltung

von Inklusiven (ehemals Integrativen) Gruppen, da hier die besseren sächlichen und

personellen Voraussetzungen für die Förderung der Kinder gegeben sind. Hier bleibt

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

81

abzuwarten, wie das neue Fördersystem des Landschaftsverbandes sich auf die

„Überlebenschancen“ dieser Gruppen auswirkt.

Flüchtlingskinder

Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes lebten am 20. Januar 2016 2.714

Flüchtlinge. 132 davon waren Kinder der Altersgruppe 3 bis 5 Jahre. Auf der Basis der

Prognosen der Kommunen wird im Jahr 2016 mit 256 Kindern im Alter von drei bis fünf

Jahren zu rechnen sein. In etwa genau so viele Kinder werden im Alter von unter 3

Jahren in den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes ziehen. Ob diese Prognose

zutreffen wird, bleibt abzuwarten. Möglicherweise werden in diesem Jahr deutlich mehr

Familien in den Kreis Wesel kommen. In einem ersten Schritt werden zusätzliche Plätze

für die 3- bis 5-jährigen Kinder in den Kindertageseinrichtungen zu schaffen sein. Die

Betreuung von jüngeren Kindern erfolgt nur im Einzelfall, da hier zunächst davon

ausgegangen wird, dass der Bedarf nach U-3 Betreuung bei den Familien nicht vorliegt.

Dringend ist die Integration für die 5- und 4-jährigen Kinder, die im laufenden oder

kommenden Jahr schulpflichtig werden. Ohne zusätzliche Finanzmittel, lässt sich dieser

Bedarf nicht befriedigen. In den drei Kommunen, in denen die Notwendigkeit, neue

Plätze zu schaffen, am höchsten ist, sind verschiedene Lösungen angedacht und sollen

möglichst kurzfristig umgesetzt werden.

Plätze für Kinder unter 3 Jahren

Bund und Land haben den Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren zu einem

vordringlichen Thema gemacht. Dabei sollten nach Schätzung des Bundes bis zum

Jahr 2013 für durchschnittlich 35 % aller ein- und zweijährigen Kinder Plätze in

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vorgehalten werden. Mit dem

kommenden Kindergartenjahr 2016/2017 wird der Kreis eine Versorgungsquote von ca.

42 % (30% durch Kindertageseinrichtungen und 12% durch Kindertagespflege) in

seinem Zuständigkeitsbereich erreichen. Dieses Angebot ist in den meisten Gemeinden

z.Zt. ausreichend.

Bislang sind gut 7,7 Mio € an Fördermitteln in den U-3-Ausbau geflossen.

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege wandelt sich im Rahmen der gesetzlichen Veränderungen (TAG,

KICK, KiBiz und KiFöG) zu einer professionellen und anerkannten Betreuungsform. Die

82

Kindertagespflegepersonen müssen über Qualifizierungen verfügen und in der Regel

eine Erlaubnis des örtlichen Jugendamtes haben. Im Zuständigkeitsbereich des Kreises

Wesel wird es, wenn auch weniger als in Großstädten, Bedarf für

Großtagespflegestellen geben, da die Kindertageseinrichtungen örtlich nicht jeden

Bedarf decken können, so dass hier vor allem bei Randzeiten und bei

Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren die Angebote der Kindertagespflege

benötigt werden. Bei der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren hat sich die Anzahl der

Tagespflegeverhältnisse bereits deutlich erhöht. So ist hier ein Anstieg von 67 Kindern

im Jahr 2007 auf 376 betreute Kinder im Jahr 2015 zu verzeichnen.

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

83

Anhang I: Übersicht über die zu beantragenden Pausc halen für 2016/2017

Bedarfsplanung 2016/2017 Stand: 07.03.2016

Typ I Typ II Typ III dv. I-Kinder Insges. Alpen 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h Kath Kirchplatz 0 20 0 0 0 0 0 36 0 0 1 0 56 Kath Kirchstraße 7 12 1 0 0 0 0 6 17 0 0 0 43 Kath Schulstraße 0 0 20 0 0 0 0 18 6 0 0 0 44 Kath Ulrichstraße 0 19 21 0 0 0 0 25 0 0 0 0 65 Kath Bönninghardter Straße 0 15 7 0 0 0 0 10 7 0 1 4 39 Evgl Im Dahlacker 0 20 20 0 0 0 2 23 0 0 0 0 65

7 86 69 0 0 0 2 118 30 0 2 4 312

Typ I Typ II Typ III dv. I-Kinder Insges. Hamminkeln 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h Kath Bonhoeffer Str. 0 22 17 0 0 0 0 15 10 0 1 0 64 Kath Elsholtweg 0 11 9 0 0 0 0 26 19 0 0 0 65 Kath Lüdgenfelder Weg 0 18 22 0 0 0 0 67 0 0 0 0 107 Kath Diersfordter Str. 0 13 9 0 0 0 0 15 10 0 0 0 47 Evgl Mehrhooger Straße 0 3 18 0 4 5 0 29 7 0 1 0 66 Evgl Rohstraße 0 24 8 0 3 2 1 15 9 0 0 0 62 EI Wolfsdeich 0 15 7 0 0 0 1 46 0 0 0 0 69 AWO Meisenstraße 0 7 23 0 0 5 4 14 22 0 0 6 75 EI Dohlenstraße 0 10 10 0 3 8 0 12 12 0 0 0 55 EI Am Feldrain 0 21 1 0 0 0 0 44 10 0 9 1 76 EI Jahnstraße 0 0 0 0 5 7 0 28 22 0 0 0 62 KO Krechtinger Straße 0 17 15 0 3 2 0 22 15 0 0 0 74 DRK Alte Kornbrennerei 0 14 50 0 0 0 0 0 0 0 3 17 64 LH Zum Schnellenhof 2 13 24 0 0 0 0 0 0 0 0 1 39

2 188 213 0 18 29 6 333 136 0 14 25 925

Typ I Typ II Typ III dv. I-Kinder Insges. Hünxe 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h Kath Albertus-Magnus-Weg 0 4 18 0 0 0 0 41 1 0 0 0 64 Evgl In den Elsen 0 14 3 0 0 0 0 50 14 0 1 4 81 Evgl Danziger Platz 0 3 7 0 2 3 0 22 3 0 0 0 40 Evgl Buschweg 3 10 27 4 0 0 0 6 21 0 0 0 1 68 EI Buschweg 5a 0 0 0 0 5 5 0 15 10 0 0 0 35 KO Friedrich-Endemann-Str. 0 22 10 0 9 3 0 35 6 0 0 0 85

10 70 42 0 16 11 6 184 34 0 1 5 373

84

Typ I Typ II Typ III dv. I-Kinder Insges. Neukirchen-Vluyn 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h Kath Birkenstraße 0 0 0 0 0 0 5 37 23 0 0 0 65 Kath Mentorstraße 0 20 20 0 0 0 0 20 5 0 0 0 65 Evgl Pastoratstraße 0 27 4 0 0 0 0 23 14 0 0 0 68 Evgl Lindenstraße 0 22 13 0 0 0 0 3 12 0 2 8 50 AWO Waldmannsweg 0 0 10 0 0 5 0 17 8 0 0 0 40 DRK Andreas-Bräm-Straße 0 10 12 0 0 0 0 0 22 0 0 0 44 DRK Hochstraße 0 0 0 0 0 0 0 27 0 0 0 0 27 AWO Larfeldsweg 0 27 13 0 0 0 0 9 13 0 0 0 62 KO Leibnizstraße 0 22 22 0 0 0 12 29 10 0 0 0 95 KO Diesterwegstraße 0 11 11 0 0 10 0 15 31 0 0 0 78 KO Kranichstraße 0 11 11 0 0 10 2 21 25 0 0 0 80 DRK Dicksche Heide 0 6 26 0 0 5 0 20 6 0 0 0 63 frei neu in NV 0 0 20 0 0 0 0 50 0 0 0 0 70

0 156 142 0 0 30 19 221 169 0 2 8 807

Typ I Typ II Typ III dv. I-Kinder Insges. Schermbeck 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h

Kath Johann-von-der-Recke-Str. 0 20 0 0 0 0 8 22 16 0 0 1 66

Kath Heggenkamp 0 16 34 0 0 0 0 12 20 0 0 1 82 Evgl Kempkesstege 0 13 17 0 3 2 0 11 11 0 0 0 57 Evgl Widemweg 0 20 0 0 0 0 4 21 0 0 0 0 45 Evgl Erler Straße 0 10 10 0 0 0 0 18 17 0 4 6 55 EI Zur Obstwiese 0 9 12 0 0 5 0 0 10 0 0 0 36

0 88 73 0 3 7 12 84 74 0 4 8 341

Typ I Typ II Typ III dv. I-Kinder Insges. Sonsbeck 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h Kath Marienbaumer Straße 0 10 0 0 0 0 0 22 0 0 0 0 32 Kath Spülstraße 10 10 0 0 0 0 5 26 17 0 0 0 68 Kath Hubertusweg 0 10 0 0 0 0 1 13 0 0 0 0 24 DRK Zur Licht 0 16 17 0 0 0 0 18 6 0 0 7 57 AWO zum Copray 0 20 10 0 0 5 0 0 20 0 0 0 55

10 66 27 0 0 5 6 79 43 0 0 7 236

Jugendhilfeplanung Kreis Wesel

85

Typ I Typ II Typ III dv. I-Kinder Insges. Xanten 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h 25h 35h 45h Kath Timmermannsweg 0 20 0 0 0 0 0 8 10 0 2 0 38 Kath Klosterstraße 0 0 10 0 0 0 0 7 4 0 0 0 21 Kath Pantaleonstraße 0 0 0 0 0 0 0 37 11 0 0 0 48 Kath Rheinstraße 0 12 8 0 0 0 0 25 0 0 0 0 45 Kath Landwehr 0 10 10 0 7 3 0 15 9 0 0 0 54 Kath Römerstraße 0 0 0 0 0 0 0 35 9 0 0 0 44 Evgl Heinrich-Lensing-Straße 0 15 15 0 0 0 0 14 0 0 0 0 44 DRK Am Vynschen Feld 0 7 9 0 0 0 0 0 20 0 0 6 36

DRK Heinrich-Hegmann-Straße 0 10 10 0 0 0 0 10 11 0 0 2 41

AWO Heinrich-Lensing-Straße 1 0 0 20 0 0 10 0 0 20 0 0 0 50

EI Fildersteg 0 10 20 0 0 0 0 15 0 0 0 0 45 EI Milchstraße 0 10 0 0 0 0 0 13 0 0 0 0 23 LH Waldblick 0 2 15 0 0 0 0 12 5 0 5 7 34 AWO Lüttinger Straße 0 10 10 0 0 5 0 13 20 0 0 0 58

0 106 127 0 7 18 0 204 119 0 7 15 581

3575