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Kapitel: 3 Systemhandbuch Thema: GEL Qualität Nr. 3 Änderungsdienst Datum rev. 11/01/2012 GEL Qualität NK,WRM,US/MT Stand: 01.02.2012 /GEL Qualität Seite 1 von 2 - GEL Qualität - Die Zufriedenheit der Kunden steht bei GEL an erster Stelle. Um sie zu gewährleisten, hat das Unternehmen strenge Qualitätsrichtlinien entwickelt und überprüft die Einhaltung dieser Richtlinien durch regelmäßige interne und externe Überwachungsaudits. Grundsätzlich gilt: GEL ist termintreu GEL-Mitarbeiter und -Partner achten Kunden und Waren gleichermaßen GEL führt ein Systempartnerhandbuch, nach dem alle Mitarbeiter handeln GEL behandelt alle Informationen der Kunden vertraulich GEL betrachtet Reklamationen auch als Chancen. Die konstruktive Aufarbeitung wird genutzt, um Prozesse und Dienstleistungen zu verbessern. Alle GEL-Systempartner sind zur Einhaltung dieser GEL-Qualitätsrichtlinien durch ein Qualitätsmanagementhandbuch sowie ein Systempartnerhandbuch verpflichtet. Regelmäßige Qualitäts-Schulungen und -Audits sichern den Standard. Jeder GEL-Systempartner ist verpflichtet, einmal jährlich seinen Betrieb einem Eigenaudit zu unterziehen. Der Prüfbericht ist an die GEL-Systemzentrale zu senden, im Betrieb zu dokumentieren und bei einer Auditierung vorzuweisen. Bei einem Auditergebnis unter 75 % erfolgt ein für den Systempartner kostenpflichtiges Nachaudit. Auf Verlangen des Systemgebers hat der Systempartner an einer Nachschulung verpflichtend teilzunehmen. Das GEL-Qualitätsmanagement-System ist seit 11/2002 zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und wird jährlich wiederkehrend, durch ein GEL-systemweites Überwachungsaudit der TÜV Cert Organisation (aktueller Stand November / 2011 gemäß DIN ISO 9001:2008) neu bestätigt.

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Page 1: GEL Qualität€¦ · Der Qualitätsmängelbericht (QMB) ist durch den feststellenden Systempartner des aufgetretenen Mangels in der GEL-Software zu generieren und wird automatisch

Kapitel: 3 Systemhandbuch

Thema: GEL Qualität Nr. 3 Änderungsdienst Datum rev. 11/01/2012 GEL Qualität NK,WRM,US/MT

Stand: 01.02.2012 /GEL Qualität

Seite 1 von 2

- GEL Qualität - Die Zufriedenheit der Kunden steht bei GEL an erster Stelle. Um sie zu gewährleisten, hat das Unternehmen strenge Qualitätsrichtlinien entwickelt und überprüft die Einhaltung dieser Richtlinien durch regelmäßige interne und externe Überwachungsaudits. Grundsätzlich gilt:

� GEL ist termintreu � GEL-Mitarbeiter und -Partner achten Kunden und Waren gleichermaßen

� GEL führt ein Systempartnerhandbuch, nach dem alle Mitarbeiter handeln

� GEL behandelt alle Informationen der Kunden vertraulich

� GEL betrachtet Reklamationen auch als Chancen. Die konstruktive

Aufarbeitung wird genutzt, um Prozesse und Dienstleistungen zu verbessern. Alle GEL-Systempartner sind zur Einhaltung dieser GEL-Qualitätsrichtlinien durch ein Qualitätsmanagementhandbuch sowie ein Systempartnerhandbuch verpflichtet. Regelmäßige Qualitäts-Schulungen und -Audits sichern den Standard. Jeder GEL-Systempartner ist verpflichtet, einmal jährlich seinen Betrieb einem Eigenaudit zu unterziehen. Der Prüfbericht ist an die GEL-Systemzentrale zu senden, im Betrieb zu dokumentieren und bei einer Auditierung vorzuweisen. Bei einem Auditergebnis unter 75 % erfolgt ein für den Systempartner kostenpflichtiges Nachaudit. Auf Verlangen des Systemgebers hat der Systempartner an einer Nachschulung verpflichtend teilzunehmen. Das GEL-Qualitätsmanagement-System ist seit 11/2002 zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und wird jährlich wiederkehrend, durch ein GEL-systemweites Überwachungsaudit der TÜV Cert Organisation (aktueller Stand November / 2011 gemäß DIN ISO 9001:2008) neu bestätigt.

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Kapitel: 3 Systemhandbuch

Thema: GEL Qualität Nr. 3 Änderungsdienst Datum rev. 11/01/2012 GEL Qualität NK,WRM,US/MT

Stand: 01.02.2012 /GEL Qualität

Seite 2 von 2

Dieses Systempartnerhandbuch ist lediglich ein Auszug aus dem Qualitätsmanagementhandbuch und als Arbeitsgrundlage für die GEL-Systempartner und die Führungsgesellschaft im System zu verstehen. Dieses Handbuch wird regelmäßig durch den Systemgeber aktualisiert und ist im jeweiligen Partnerbetrieb in einer ausgedruckten und aktuellen Version allen Mitarbeitern zugänglich zu machen. Die Ankündigungsfrist für Änderungen beträgt längstens 6 Wochen.

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Kapitel: 3 Systemhandbuch

Thema: GEL Qualität Nr. 3.2 Änderungsdienst Datum rev. 11/01/2012 GEL-Qualitätspolitik NK,WRM, US,

MT

Stand: 01.02.2012/GEL Qualitätspolitik-QM Bericht

Seite 1 von 1

- 3.2 GEL-Qualitätsmängelbericht -

Ziele

• Aufzeigen von Prozessmängeln

• Aufzeigen von Schlechtleistung / Minderleistung

• Basis für Qualitätsauswertungen

Der Qualitätsmängelbericht (QMB) ist durch den feststellenden Systempartner des aufgetretenen Mangels in der GEL-Software zu generieren und wird automatisch an den Verursacher übermittelt. (1.Versand/Versanddatenbank/QMB oder 2.Empfang/Empfangsdatenbank/QMB) Der GEL-Systemgeber ist berechtigt, Qualitätsmängelberichte zu erstellen. Eine Kopie des QMB geht automatisch an die GEL-Systemzentrale / QM Der betroffene Schlecht- / Minderleister ist aufgerufen, binnen 3 Werktagen eine entlastende Stellungsnahme an den QMB erstellenden und an das QM in der GEL-Systemzentrale zu senden. Andernfalls erfolgt eine Belastung entsprechend dem Maßnahmenkatalog Kapitel 11 und die Einstellung in das Clearing.

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Kapitel 4 Systemhandbuch

Thema: Systempartner Nr. 4 Änderungsdienst

Datum rev. 11/01/2012 Systempartner-Voraussetzungen NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Systempartner-Voraussetzungen

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- Systempartner-Voraussetzungen -

• Qualität

o Qualitätsbewusstes Denken und Handeln. o Benennung eines Qualitätsbeauftragten, der die Umsetzung der

DIN EN ISO 9001 im GEL-Depotbetrieb des Systempartners sicherstellt.

o Ist kein Qualitätsbeauftragter je Systempartner benannt, nimmt die Aufgabe der Geschäftsführer oder Inhaber des jeweiligen Unternehmens wahr.

• EDV

o Die technischen Mindestanforderungen an die Hard- und Software sind

im Kapitel 9 EDV näher beschrieben. o Schnittstellenkontrolle und Sendungsverfolgung bis zum Empfänger

erfolgen ausschließlich per Echtzeitscannung. o Bei technisch bedingtem Ausfall der Kommunikationsmedien ist

grundsätzlich die Informations- und Dokumentationspflicht in Papier-form aufrecht zu erhalten. (Fax / Hauspost / Rollkarte / E-Mail)

• Fuhrpark

o Die eingesetzten Fahrzeuge für Zustellung und Abholung von GEL-Sendungen müssen den GEL-systemkonformen Sendungs-abmessungen und Gewichten entsprechen.

o Die Größe des eingesetzten Fuhrparks muss den GEL-Warenströmen (insbesondere SSE) Rechnung tragen.

o Jede GEL-Zustellung / Selbstabholung ist mit einem Echtzeitscanner zu dokumentieren; hierzu sind Geräte in ausreichender Anzahl einschließlich Reservegeräten für Auftragsspitzen und Wartungsausfälle auf allen eingesetzten Fahrzeugen vorzuhalten.

o Ladebordwandfahrzeuge sind in ausreichender Anzahl und Größe als Pflicht vorzuhalten, um jede PLZ des Bedienungsgebietes systemkonform bedienen zu können.

o Die Fahrzeuge sollen technisch und optisch den GEL-Anforderungen entsprechen.

o Jedes Fahrzeug / Fahrer muss mit einem funktionierenden und für ausgehende Telefonate freigeschalteten Mobiltelefon ausgerüstet sein.

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Kapitel 4 Systemhandbuch

Thema: Systempartner Nr. 4 Änderungsdienst

Datum rev. 11/01/2012 Systempartner-Voraussetzungen NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Systempartner-Voraussetzungen

Seite 2 von 2

o Fahrpersonal, das mit Frachtsendungen und/oder deren Dokumentation betraut ist, muss zuverlässig und in die Tätigkeiten eingewiesen sein.

o Bevor Fracht angenommen wird, wird sie äußerlich überprüft, um sicherzustellen, dass die Sendung nicht durch einen unbefugten Zugriff beeinträchtigt wurde.

o Können bei einem Transport nicht alle Frachtsendungen einzeln gesichert oder gegen unbefugtes Öffnen geschützt werden, ist das Frachtabteil des Fahrzeuges unmittelbar nach erfolgter Beladung zu sichern oder durch geeignete Mittel gegen unbefugtes Öffnen zu schützen. Mögliche Manipulationen müssen erkennbar sein (z.B. Siegelbruch etc.)

o Das Fahrpersonal muss sich jederzeit zweifelsfrei ausweisen können. o Die verantwortlichen Fahrzeugführer sind weiterhin anzuweisen, das

Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt zu lassen, sofern nicht durch geeignete Maßnahmen (z.B. Versiegelung, Verschließen mit Schlössern mit kontrollierter Schlüsselverwaltung) der Versuch einer Manipulation verhindert oder erkannt werden kann. Erkannte Auffälligkeiten/Beschädigungen bei Rückkehr zum Fahrzeug sind unverzüglich dem Vorgesetzten oder der Disposition zu melden.

o Jeder Fahrer muss eine GEL-Fahrermappe auf der Tour mitführen. o Fahrzeuge, die überwiegend GEL-Sendungen befördern, sind mit GEL-

Logo gemäß CI / CD-Vorgabe zu versehen. o Depotlinienfahrzeuge müssen entsprechend der GEL-Depot / Ein- und

Ausgangsmengen zur Entsorgungspflicht an den LC dimensioniert sein. Als Pflichtstandard gilt pro angefangene 500 KG Ladegewicht gleich 1 Lademeter. Es ist verpflichtend, 30 % zusätzliche Laderaumkapazität zur Abdeckung von Volumenschwankungen, täglich vorzuhalten, um jeglichen Platzmangel auf den Depotlinienfahrzeugen auszuschließen. Basis ist die Durchschnittstonnage pro Tag der letzten sechs Monate. Bei Nichteinhaltung fallen Maßnahmengelder an.

• Lager- Umschlagskapazität im laufenden GEL-Depotbetrieb

o Die Lagerflächen- und Bürokapazitäten müssen den GEL- Warenströmen angepasst und entsprechend den Produkt-anforderungen ausgestattet sein, insbesondere durch

� ausreichende Anzahl Flurfördermittel � Wettergeschützte Laderampen in angemessener Anzahl und

Größe der umzuschlagenden Sendungsmengen � ausreichende Lichtverhältnisse im Umschlagsbereich � permanente Absicherung gegen unbefugten Zutritt � Lageröffnungszeiten werktäglich von 07:00 bis 18:00 Uhr

verpflichtend

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Kapitel 4 Systemhandbuch

Thema: Systempartner Nr. 4 Änderungsdienst

Datum rev. 11/01/2012 Systempartner-Voraussetzungen NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Systempartner-Voraussetzungen

Seite 3 von 3

� Lageröffnungszeiten am Samstag von 08.00 bis 12:00 Uhr verpflichtend

� Alle GEL-Sendungen sind während der Lagerung vor unbefugten Zugriffen zu schützen.

� Personal, das mit GEL-Sendungen und/oder deren Dokumentation betraut ist, muss zuverlässig und in die Tätigkeiten eingewiesen sein.

Zu den üblichen Geschäftszeiten muss jederzeit uneingeschränkter Zugriff auf die am Lager befindlichen Sendungen durch den Systemgeber oder dessen Beauftragte bestehen.

• Sicherheitsbereich im Lager

o Einlagerung von High Value- und wertintensiven Sendungen (auch Paletten) in derzeitigen und zukünftigen Mengen- und Größenord-nungen, in einem abgetrennten und verschließbaren Bereich / Zone ist verpflichtend.

o Regelung und Dokumentation der Zutrittsberechtigungen sind verpflichtend auszuhängen

o GEL-Sendungen sind während der Lagerung vor unbefugten Zugriffen zu schützen.

o Personal, das mit Frachtsendungen und/oder deren Dokumentation betraut ist, muss zuverlässig und in die Tätigkeiten eingewiesen sein.

• Messen und Wiegen

o Um korrekte Sendungsdaten im GEL-System zu gewährleisten ist jeder Systempartner verpflichtet, entsprechende Prüfmittel gemäß DIN ISO 9001 zum Messen und Wiegen vorzuhalten.

� Eichfähige und amtlich geeichte Waage � Zulassung für mindestens 1000 kg � Genormte Längenmesswerkzeuge

• GEL- unterwiesenes Personal in den Geschäftsräumen

o Eine physische Anwesenheit in den Depoträumen ist verbindlich sicherzustellen.

� Montag bis Freitag 07:00 - 18:00 Uhr � Samstags 08:00 - 12:00 Uhr

o Ausreichende Anzahl von geschultem Personal ist vorzuhalten. o Aufgabenbezogene Schulungen durch den Depotbetreiber sind

durchzuführen und gemäß DIN ISO 9001 zu dokumentieren.

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Kapitel 4 Systemhandbuch

Thema: Systempartner Nr. 4 Änderungsdienst

Datum rev. 11/01/2012 Systempartner-Voraussetzungen NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Systempartner-Voraussetzungen

Seite 4 von 4

o Die Teilnahme an GEL-Pflichtschulungen ist durch den Systempartner nachzuweisen

o Kommunikationssprache im GEL-System ist die deutsche Sprache o Personal, das mit Frachtsendungen und/oder deren Dokumentation

betraut ist, muss zuverlässig und in die Tätigkeiten eingewiesen sein.

• Erreichbarkeit des Depotbetriebes / Kommunikation

Zur Erreichbarkeit des Depotbetriebes außerhalb der regulären Geschäftszeiten ist der GEL-Systempartner verpflichtet, eine erreichbare und aktuelle Notfallnummer in der GEL-Systemzentrale zu hinterlegen, um bei Notfällen oder anderen zwingenden Umständen eine Kommunikation mit dem Depot zu ermöglichen. In der GEL-Software sind die Kommunikationsdaten der einzelnen Ansprechpartner im Depot zu hinterlegen und laufend zu aktualisieren.

• Gebietseinteilung

o Vor Beginn der Zusammenarbeit wird ein über Postleitzahlen

definiertes Vertragsgebiet festgelegt. o Dieses Gebiet wird dem Systempartner exklusiv zugesichert. o Ausnahmen sind möglich, bedürfen aber der Zustimmung der

betroffenen GEL-Systempartner und der GEL-Systemzentrale. o Die Genehmigung muss schriftlich vorliegen. o Über eine Änderung des Vertragsgebietes entscheidet der GEL-

Systemgeber mit Einwilligung der beteiligten GEL-Systempartner. o Eine Einwilligung ist nur dann nicht notwendig, wenn die Gebiets-

bereinigung als Maßnahme gravierender Leistungsmängel zu begründen ist oder es sich um eine Arrondierung handelt.

• Kommissarische Gebiete

o Es besteht die Verpflichtung zur zeitlich befristeten Übernahme angrenzender, geographisch sinnvoller kommissarischer Gebiete zur Aufrechterhaltung eines stabilen GEL-Netzwerkes durch den Systempartner.

o Der Systemgeber legt in diesem Fall das kommissarische Gebiet gemeinsam mit dem Systempartner fest, um den GEL-Leistungs-

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Kapitel 4 Systemhandbuch

Thema: Systempartner Nr. 4 Änderungsdienst

Datum rev. 11/01/2012 Systempartner-Voraussetzungen NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Systempartner-Voraussetzungen

Seite 5 von 5

standard aufrecht zu erhalten. Der wirtschaftliche und technische Aufwand wird gemeinsam zwischen den Parteien einvernehmlich festgestellt und durch den Systemgeber angemessen vergütet.

o Es gilt die uneingeschränkte GEL-Leistungsverpflichtung wie für das vertraglich festgelegte Stammgebiet.

• Vertrieb

o Aktiv betriebener Verkauf für das Depotgebiet ist Voraussetzung für eine langfristig positive Unternehmensentwicklung.

o Quartalsweise Durchführung von Vertriebsauswertungen als unternehmerisches Werkzeug, bestätigt durch Einsichtnahme und Abstimmung mit dem Systemgeber.

o Kundenorientierte unternehmerische Ausrichtung, die an die gegebenen regionalen Kunden- und Marktanforderungen angepasst ist.

• Rechtliches

o Zugelassener Betrieb im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes nebst aller für diesen Betrieb erforderlichen gültigen gesetzlichen Zulassungen.

Der GEL-Systempartner und / oder der von diesem beauftragte eingesetzte Transportunternehmer hat sich nach § 7a GüKG in Form einer Güterschaden-Haftpflichtversicherung gegen alle Schäden zu versichern, für die er bei innerstaatlichen Güterbeförderungen nach dem Vierten Abschnitt des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem Frachtvertrag haftet. Dieser hat dafür zu sorgen, dass während der Beförderung ein gültiger Versicherungsnachweis mitgeführt wird. Weiterhin ist eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung einzudecken und nachzuweisen.

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Kapitel 4 Systemhandbuch

Thema: Systempartner Nr. 4.1 Änderungsdienst Datum rev. 11/01/2012 Aufgaben des GEL-Systempartners NK,WRM,US, MT

Stand: 01.02.2012 /Aufgaben des GEL-Systempartners

Seite 1 von 2

- 4.1 Verpflichtende Aufgaben des

GEL- Systempartners -

Jeder Systempartner hat folgende, vertragliche Pflichten innerhalb des

GEL-Systems zu erfüllen:

• Betrieb eines GEL-Depots.

• Das Depot fungiert innerhalb des GEL-Systems immer als Versand- und

Empfangs-Depot.

• Tägliche Abholung und Zustellung aller vom GEL-System angedienten

Sendungen innerhalb des vertraglichen Franchisegebietes gemäß der GEL-

Leistungs- und Produktdefinition. Die Nichteinhaltung der geforderten

Serviceleistungen / Dienste ist eine Schlechtleistung und kann durch den

Systemgeber gemäß Maßnahmenkatalog geahndet werden.

• Werktägliche Bedienung des zugeordneten Logistik-Centers mit

ausreichender Fuhrparkkapazität. (Es gilt Entsorgungspflicht!)

• Systempartner in Feiertagsgebieten, die bundeslandübergreifend arbeiten,

müssen die Zustellung und Abholung in Nicht-Feiertagsgebieten, sowie die

Depotbereitschaften zu den normalen Betriebszeiten sicherstellen.

• Korrekte Pflege der Stammdaten in der GEL-Systemsoftware.

• Korrekte Eingabe der GEL-Sendungsdaten in die GEL-Systemsoftware .

• Repräsentation des GEL-Systems und Vermarktung der GEL-Produkte im

zugewiesenen Vertragsgebiet

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Kapitel 4 Systemhandbuch

Thema: Systempartner Nr. 4.1 Änderungsdienst Datum rev. 11/01/2012 Aufgaben des GEL-Systempartners NK,WRM,US, MT

Stand: 01.02.2012 /Aufgaben des GEL-Systempartners

Seite 2 von 2

Der Systempartner ist insbesondere verpflichtet sein Depot so zu betreiben, dass es

den Anforderungen der Zertifizierungs-, Überwachungs- und Wiederholungsaudits

nach DIN EN ISO 9001:2008 sowie den internen GEL-Depot-Audits zur Erhaltung

der Systemqualität genügt. Dazu hat jeder Systempartner dem Systemgeber

namentlich einen Qualitätsbeauftragten zu benennen, der innerhalb des Depots die

Erbringung der geforderten Qualität verantwortet.

Ersatzvornahme

Verletzt der Systempartner die im vorhergehenden Absatz genannten

Verpflichtungen, so ist der Systemgeber nach einmaliger fruchtloser Abmahnung und

Setzung einer angemessenen Frist, zur Beseitigung des Mangels berechtigt,

• auf Kosten des Systempartners selbst die notwendigen technischen,

personellen oder sonstigen Mittel zu beschaffen, um einen ordnungsgemäßen

Ablauf der übernommenen Verpflichtungen des Systempartners zu

gewährleisten.

• Auf Kosten des Systempartners einen Dritten mit der Durchführung der

übernommenen Verpflichtungen solange zu beauftragen, bis der

Systempartner wieder in der Lage ist, den übernommenen Verpflichtungen

nachzukommen. Wann dies der Fall ist, entscheidet der Systemgeber.

• Auf Anforderung des Systemgebers stellt der Systempartner dem

Systemgeber die Depot-Räumlichkeiten gegen ein festzulegendes Entgelt zur

Verfügung, um den Depotbetrieb aufrecht zu erhalten.

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Kapitel 4.2 Systemhandbuch

Thema: Systempartner Nr. 4.2 Änderungsdienst Datum rev. 11/01/2012 Fahrermappe NK. WRM, US, MT

Stand: 01.02.2012 /Fahrermappe

Seite 1 von 1

- 4.2 Fahrermappe -

Alle Zustell- / Abholfahrer eines GEL-Systempartners sind grundsätzlich mit allen Prozessen und Verfahrensanweisungen, die sich aus dem normalen operativen Betrieb eines GEL-Depots für diese Aufgabe ergeben, sach- und fachgerecht durch den GEL-Systempartner oder seinen Beauftragten zu schulen und vertraut zu machen. Eine Schulungsdokumentation muss aktuell vorgehalten werden.

In den Zustell- und Abholfahrzeugen sind die nachstehenden GEL-Formulare und Materialien mitzuführen:

• GEL-Frachtbriefaufkleber, Minibarcodes

• Blanko-Abholaufträge oder am Morgen vorliegende Abholaufträge

• Kurzrollkarten und Blanko-Ersatzrollkarten in ausreichender Anzahl

• Benachrichtigungsscheine

• Gelbe Unregelmäßigkeitsaufkleber

• AGB lebender Tiertransport und Aufkleber Tiertransport

• Express Letter und Express-Mailbag und NEE-Eurobag

• High-Value-Übergabeformulare, Siegelaufkleber, Versandtaschen und

Sicherheitsklebeband

• Gültige Fassung der ADSp

• GEL-Klebeband

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Produkte,Leistungsarten,Sonder-leistungen,Versand

Nr. 5 Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012 Inhaltsangabe Kapitel 5 BS

Stand: 01.02.2012 /Versand Seite 1 von 2

Kapitel Thema Seiten 5.1.1 Matrix Produkte-Leistungsarten-Sonderdienste 3 5.1.2. Produkte allgemein 2 5.1.2.1 Standard

5.1.2.2 Paletten-Service 5.1.2.3 Schwer - Sperrig - Empfindlich (SSE) 5.1.3. Leistungsarten 5.1.3.1 Express- und Terminoptionen 1 5.1.3.2 Tierversand 1 5.1.3.3 Nicht belegt 1

5.1.3.4 Nicht belegt 1 5.1.3.5 Latenight 1 5.1.3.6 Eurobag 1 5.1.3.7 Nicht belegt 1 5.1.3.8 Hauspost 1 5.1.3.9 Nicht belegt 1

5.1.3.10 Leerfahrt 1 5.1.3.11 Nacherfassung 1 5.1.3.12 Return Express Rücksendung 1 5.1.3.13 DUO (Zwei-Personen-Zustellung) 3 5.1.3.13.1 UNO (Ein-Personen-Zustellung) 3 5.1.3.14 nationales Paket 2

5.1.3.15 Internationales Paket 1 5.1.4.1 Sonderleistungen 5.1.4.2 Nicht belegt 1 5.1.4.3 Zusätzliches POD 1 5.1.4.4 Avisierung 3 5.1.4.5 Expo Messe-Service 1

5.1.4.6 SWAP 1 5.1.4.7 High Value 1 5.1.4.8 Zusatzversicherung Verdeckter Schaden 1 5.1.4.9 Nachnahme 1 5.1.4.10 Time definite 1

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Produkte,Leistungsarten,Sonder-leistungen,Versand

Nr. 5 Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012 Inhaltsangabe Kapitel 5 BS

Stand: 01.02.2012 /Versand Seite 2 von 2

Kapitel Thema Seiten 5.1.5. Sonderdienste 3 5.1.5.1 Gefahrgut 5.1.5.2 Geld-zurück-Garantie 5.1.5.3 Versicherung 5.1.5.4 Inselzustellung in Deutschland

5.1.5.5 International 5.1.5.6 Zollgut 5.1.5.7 Ausfuhrdokumente 5.1.5.8 Freihafenzustellung 5.1.5.9 Informationen zur Luftsicherheit

5.2 Versand 4 5.3.0 Tiertransportabläufe allgemein 6 5.3.1 Tiertransport Regularien Depot 4 5.3.2 Zoo- und Kadaverliste 2

5.4 Sonderfahrten 2 5.5 High Value 5.5.1 High Value Versand-Depot 4 5.5.2 High Value Logistik-Center 4 5.5.3 High Value Empfangs-Depot 4

5.6 Nicht belegt 1 5.7 Nachnahme 4 5.8 Beschaffungslogistik 4 5.8.1 U-Bericht Beschaffungslogistik 1

5.9 Verpackungsregelung der GEL 4

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Produkte / Leistungen / Sonderleistungen

Nr.5.1.1 Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012

Matrix Produkte,Leistungsarten,Sonderleist

ungen

NK/WRM/BS

Stand: 01.02.2012 /Leistungsarten

Seite 1 von 2

- 5.1.1 Produkte - Leistungsarten - Sonderleistungen-

Produkte Beschreibung

STD Standard Zustellung 07 - 16 Uhr Bis 60Kg Realgewicht pro

Kollo

P Palettiert Zustellung 07 - 16 Uhr Nur palettiert

bis 1000 Kg pro Kollo

SSE

Schwer Sperrig Empfindlich

Zustellung 07 - 16 Uhr Bis 6,10 Meter Länge bis 1000 Kg pro Kollo, Avisierungspflichtig

Leistungs- arten

Gebietsabdeckung Kombinierbar mit Sonderleistungen und Nachnahme (NN) möglich

O EXPRESS 24 Bundesweit P,A,E,S,W,V,T + NN

2 EXPRESS 48 Bundesweit P,A,E,S,W,V,T + NN

9 EXPRESS 09 Teilregionen ausgenommen P,A,E,S,W,V + NN

T EXPRESS 10 Bundesweit P,A,E,S,W,V + NN

M EXPRESS 12 Bundesweit P,A,E,S,W,V + NN

S EXPRESS Samstagzustellung 8 - 12 Uhr Avisierung, Bundesweit P,A,E,S,W,V + NN

9S EXPRESS 09 Samstagzustellung Avisierung, Bundesweit P,A,E,S,W,V + NN

TS EXPRESS 10 Samstagzustellung Avisierung, Bundesweit P,A,E,S,W,V + NN

A TIER 24 nur Montag bis Donnerstag Bundesweit P,A,E,V,T

A9 TIER 09 nur Montag bis Donnerstag Teilregionen ausgenommen P,A,E,V

AT TIER 10 nur Montag bis Donnerstag Bundesweit P,A,E,V

AM TIER 12 nur Montag bis Donnerstag Bundesweit P,A,E,V

P PALETTIERT 24 Bundesweit P,A,E,S,W,V,T + NN

P2 PALETTIERT 48 Bundesweit P,A,E,S,W,V + NN

P9 PALETTIERT 09 Teilregionen ausgenommen P,A,E,S,W,V + NN

PT PALETTIERT 10 Bundesweit P,A,E,S,W,V + NN

PM PALETTIERT 12 Bundesweit P,A,E,S,W,V + NN

PS PALETTIERT Samstagzustellung Avisierung, Bundesweit P,A,E,S,W,V + NN

P9S PALETTIERT Samstagzustellung 9 Uhr Avisierung, Teilregionen ausgenommen

P,A,E,S,W,V + NN

PTS PALETTIERT Samstagzustellung 10 Uhr Avisierung, Bundesweit P,A,E,S,W,V + NN

SSE Schwer Sperrig Empfindlich 24 *in Verbindung mit NVM

Teilregionen ausgenommen, Avisierung

P,A,E,S,V,T + NN

SS2 Schwer Sperrig Empfindlich 48 Std. nur mit NVM

Bundesweit P,A,E,S,V,T + NN

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Produkte / Leistungen / Sonderleistungen

Nr.5.1.1 Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012

Matrix Produkte,Leistungsarten,Sonderleist

ungen

NK/WRM/BS

Stand: 01.02.2012 /Leistungsarten

Seite 2 von 2

SSS Schwer Sperrig Empfindlich Samstagszustellung mit NVM

Avisierung, Bundesweit P,A,E,S,V + NN

Leistungs- arten

Kombinierbar mit Sonderleistung

N9 LATENIGHT 09 * nur fakturarelevant

P,A,R,E,S,W,V + NN

NT LATENIGHT 10 * nur fakturarelevant

P,A,R,E,S,W,V + NN

NM LATENIGHT 12 * nur fakturarelevant

P,A,R,E,S,W,V + NN

EB EUROBAG Nur international Nicht möglich

H HAUSPOST Nur GEL intern Nicht möglich

LF Leerfahrt (nur bei Abholaufträgen) Nicht möglich

NA NACHERFASSUNG Nicht möglich

R Return-Express Rücksendung Bundesweit Nicht möglich

TF Terminzustellung bis 10 Uhr (nur durch die Systemzentrale möglich) Bundesweit

P,A,R,E,S,W,V, + NN

DUO Zwei-Mann-Zustellung Bundesweit P,R,V,T,Z,G + NN

NU Nationales Paket Bundesweit Nicht möglich

IU Internationales Paket Nur International Nicht möglich

Sonder-leistungen

P POD Bundesweit

A Avisierung Bundesweit

E Expo-/Messe-Express Bundesweit

S SWAP Bundesweit

W High Value Bundesweit ohne Inseln

V Verdeckter Schaden Bundesweit

N Nachnahme Bundesweit

T Time definite Bundesweit

Z Verpackung zurück Bundesweit Nur in Verbindung mit DUO möglich

G Altgeräte Entsorgung Bundesweit Nur in Verbindung mit DUO möglich

Page 16: GEL Qualität€¦ · Der Qualitätsmängelbericht (QMB) ist durch den feststellenden Systempartner des aufgetretenen Mangels in der GEL-Software zu generieren und wird automatisch

Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Produkte,Leistungsarten, Sonderleistungen,Versand

Nr.5.1.2 Änderungsdienst

Datum rev.11/01/2012 Produkte allgemein NK,WRM,

Stand: 01.02.2012 /Produkte

Seite 1 von 2

- 5.1.2 Produkte -

Produkte national 5.1.2.1 Standard (STD) Sendungen, bestehend aus einem oder mehreren Kolli. Die Sendung muss von einer Person gehandhabt werden können. Maximales Realgewicht pro Kollo ist 60 kg. Warenfenster: maximale Länge 320 cm, maximale Breite 120 cm, maximale Höhe 225 cm. Volumenfaktor 1 cbm = 125 kg 5.1.2.2 Paletten-Service: (P-Service) Sendung besteht aus einem oder mehreren Kolli. Die Sendung muss von einer Person unter Zuhilfenahme von Standardgabelhubwagen zu bewegen sein. Sendung muss aus dem Heck des Fahrzeuges be- / entladen werden können. Minimales Frachtgewicht 101 kg pro Kollo. Maximales Bruttogewicht pro Packstück 1000 kg. Nicht auf genormte Tauschpackmittel beschränkt. Ladegut muß mit der Palette transportsicher verbunden sein. Warenfenster: max. Länge 205 cm, maximale Breite 120 cm, maximale Höhe einschließlich Palette 225 cm. Volumenfaktor 1 cbm = 125 kg Normgerechte Eurotauschpaletten nehmen durch entsprechende Erfassung in der GEL-Software am GEL-Palettenclearing teil, siehe Kapitel 10 Clearing. Gitterboxenrückführung (kein Clearing) ist im Kapitel 5.1.3.12 beschrieben. 5.1.2.3 SSE-Service: Als Schwer Sperrig Empfindlich gilt:

Sendungen, die nicht die Kriterien der unter Punkt 1 oder 2 genannten Produkte erfüllen. Warenfenster: maximale Länge 600 cm (610 cm incl. Zugabe und Verpackung), maximale Breite 120 cm, maximale Höhe 225 cm . Volumenfaktor 1 cbm = 125 kg

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Produkte,Leistungsarten, Sonderleistungen,Versand

Nr.5.1.2 Änderungsdienst

Datum rev.11/01/2012 Produkte allgemein NK,WRM,

Stand: 01.02.2012 /Produkte

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Es gilt der Grundsatz der Be- und Entladbarkeit mit standardisierten Hilfsmitteln (Gabelhubwagen, Elektroameise, Rollwagen) durch das Heckportal eines Fahrzeuges. Ein Mischen aus den drei Produktgruppen innerhalb einer Sendung ist nicht möglich. Multikollisendungen sind ohne Aufschlag möglich. Für die Produkte P-Service und SSE gilt eine Gewichtsbeschränkung von maximal 1.000 kg pro Packstück und 2.500 kg pro Sendung. Für alle Sendungen gilt das Standardwarenfenster L/B/H 320/120/225 cm. Bei einer Länge über 320 cm wird die Sendung automatisch als SSE eingestuft. Bis zu einer Länge von 400 cm muss die Sendung nicht avisiert werden, es gilt Beförderungspflicht für alle Versand- / Empfangsdepots. Bei einer Länge von 401-600 cm gilt seitens des auftraggebenden Depots eine schriftliche Avisierungspflicht bis um 17:30 Uhr des Versandtages und seitens der Versand- / Empfangsdepots eine Beförderungspflicht innerhalb 24 Stunden (ohne die Serviceart Uhrzeit-Termine). Samstagszustellungen (Serviceart S) sind ausdrücklich verpflichtend durchzuführen. Bilaterale Absprachen Sendungen, welche die maximalen Dimensionen: Länge 600 cm / 610 cm incl. Zugabe und Verpackung Breite 120 cm überschreiten, unterliegen grundsätzlich bilateralen Absprachen zwischen den Systempartnern. Eventuell notwendige Sonderfahrten für die Zustellung, sind vor dem Transport, inklusive einer einvernehmlich geregelten Kostenüber-nahmebestätigung zu bestätigen. Die Beförderung der Sendung ist zwischen den Systempartnern schriftlich zu vereinbaren. Die maximale Höhe von 225 cm darf aufgrund der Systemverkehre und der Logistikcenter (Bauhöhe der Tore) nicht überschritten werden. Der Systemgeber kann für diese Sonderleistung nicht in das Obligo gezwungen werden. Dies bezieht sich ebenfalls auf Servicearten und Terminoptionen.

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Leistungsarten

Nr.5.1.3.1 Änderungsdienst

Datum rev. 11/01/2012 Express O,2,9,T,M,S,9S,TS NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Leistungsarten Express

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- 5.1.3.1 Express- und Termin-Optionen -

Express 24 Stunden

• Standardzustellung von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr

• Generelle Zustellpflicht am Eingangstag (Montag bis Freitag)

• Maßnahmenkatalog-relevant

Express 48 Stunden

• 48 Stunden Laufzeit

• Zustellung maximal am zweiten Werktag nach Versandtag

Express-Terminoptionen 9, T (10 Uhr ), M (12 Uhr)

• Express 9.00 Uhr (9), nur mit vorheriger, bilateraler einvernehmlicher Absprache mit Empfangs-Depot möglich

• Express 10.00 Uhr (T) Pflichtzustellung Maßnahmenkatalog-relevant Technische Machbarkeit, gesteuert über die Empfangs-Postleitzahl in der GEL-Software

• Express 12.00 Uhr (M) Pflichtzustellung Maßnahmenkatalog-relevant

• SSE-Sendungen ab 401 cm Länge grundsätzlich ohne Terminoption

• Kombinationsmöglichkeiten siehe Matrix

Samstagszustellung (S)

• Express - S Pflichtzustellung zwischen 08:00 und 12:00 Uhr Maßnahmenkatalog-relevant

• Express - 9S 9.00 Uhr, nur mit vorheriger bilateraler einvernehmlicher Absprache mit Empfangsdepot möglich.

• Express - TS 10:00 Uhr, Avisierung, Pflichtzustellung, Maßnahmenkatalog-relevant Samstags-Zustellsendungen sind am Versandtag bis 17:30 Uhr an das Empfangs-Depot schriftlich zu avisieren

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Leistungsarten

Nr.5.1.3.2 Änderungsdienst

Datum rev. 11/01/2012 Leistungsart Tiersendung NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Leistungsart Tierversand

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- 5.1.3.2 Tiersendungen

A , A9 (9 Uhr), AT (10 Uhr), AM (12 Uhr) -

• Tiertransport nur von montags bis donnerstags möglich.

• Freigabe des wöchentlichen Transportes immer freitags durch die GEL- Systemzentrale (Bekanntgabe durch Rundschreiben Tiertransport).

• Tiersendungen sind mit Zeitoptionen koppelbar.

• Tiersendungen sind mit der Zusatzleistung Fahrer-Avis koppelbar.

• Nachnahme ist nicht möglich.

• A9 bedeutet, die Sendung muss bis 9:00 Uhr zugestellt sein. Bilaterale Absprache mit Empfangs-Depot erforderlich.

• AT und AM ist Pflichtzustellung, vorbehaltlich der Möglichkeiten nach Kapitel 5.1.3.1.

• Alle anderen Regelungen weiter im Kapitel 5 Tiertransportabläufe.

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Leistungsarten

Nr.5.1.3.6 Änderungsdienst

Datum rev. 11/01/2012 Leistungsart Eurobag NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Leistungsart Eurobag

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- 5.1.3.6 Leistungsart Eurobag -

Eurobag

• Maximales Gewicht 5 Kg.

• Nur internationaler Versand.

• Näheres regelt das Handbuch International.

• Ausschließlich Versand in einer NEE-Eurobag-Standardverpackung.

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Leistungsarten

Nr.5.1.3.12 Änderungsdienst

Datum rev. 17/01/2012 Leistungsart R eturn Express R Rücksendung

NK/WRM/US/MS

Stand: 01.02.2012 /Leistungsart Return Express

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- 5.1.3.12 Leistungsart Return Express Rücksendung R-

Return Express R Die Leistungsart R ist die Rückführung einer beschädigten Sendung an das ursprünglich auftraggebende Depot nach ausgesprochener Annahmever-weigerung durch den Empfänger.

Nur das auftraggebende Depot kann die Rückführung per Abholauftrag mit der Leistungsart R (Rücksendung) an seine Adresse veranlassen. Für Sendungen der Leistungsart R besteht generell Haftungsausschluss bei Beschädigungen. Unter Return Express versteht man die Rückführung einer Sendung an den Absender bzw. das Versand-Depot, wenn die Sendung bereits mit einer GEL- Sendungsnummer behaftet und durch das GEL-System transportiert worden ist.

Erfassung unter der Serviceart: R

Return Express können nur folgende Sendungen sein:

• Die Rückführung einer im Gewahrsam des GEL-Systems beschädigten Sendung, die nicht vom Empfangs-Depot zugestellt werden konnte, aufgrund einer Annahmeverweigerung des Empfängers.

• Erfassung zwingend unter den Packstücknummern vom Hintransport

• Erfassung erfolgt unter 1 Kg pro Packstück Nicht unter diese Regelung fallen:

• Sonstige Annahmeverweigerungen

• Rücksendungen an ein anderes als das auftraggebende Depot (B-C)

• Sonstige Unzustellbarkeiten

• Austauschlieferungen (SWAP)

• Rücksendung von leeren Ladungsträgern und Ladehilfsmitteln, Packmitteln außerhalb des GEL-Palettenclearings (erfolgt zu 50% des realen Gewichts).

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Leistungsarten

Nr.5.1.3.12 Änderungsdienst

Datum rev. 17/01/2012 Leistungsart R eturn Express R Rücksendung

NK/WRM/US/MS

Stand: 01.02.2012 /Leistungsart Return Express

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Für diese Sendungen gilt das reguläre Procedere Beschaffung (Abholauftrag) Kapitel 5.8

Besonderer Hinweis Die Rücksendung einer bereits beim Empfänger zugestellten Sendung, die den Status verdeckter Schaden hat, kann nur durch einen Abholauftrag zurück befördert werden; die Serviceart R Return Express ist hierfür nicht zulässig. Eine Rücksendung R ist nicht zu verwechseln mit dem Begriff Return-Express, der für das Produkt Beschaffungslogistik im Markt verwendet wird.

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Leistungsarten

Nr.5.1.3.13 Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012 DUO (Zwei-Personen-Zustellung) NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Leistungsart Zwei-Personen-Zustellung

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- 5.1.3.13 DUO (Zwei-Personen-Zustellung) -

Die Leistungsart „2-Personen-Zustellung“ bedeutet, dass ein Packstück immer durch zwei Mitarbeiter/innen des GEL-Systempartners an der Zustelladresse zu einer bestimmten Örtlichkeit Verwendungsstelle verbracht wird. Möglich sind auch Abholungen (B-A-Konstellation) sowie Querverkehre (B-C-Konstellation). Diese Leistungsart kann nur durch das auftraggebende Depot gebucht werden.

Definition

• Jedes Packstück muss von 2 Personen getragen werden können (ab der 5. Etage muss ein geeigneter und funktionsfähiger Aufzug vorhanden sein, der zum Transport der Sendung zugelassen ist).

• Darf maximal bis 120 Kilogramm pro Packstück Realgewicht wiegen. • Darf bei einem maximalen Volumen von 4 m³ pro Packstück folgende Maße nicht

überschreiten: Länge 600 cm / 610 cm incl. Zugabe, Breite 230 cm, Höhe 225 cm. • Versicherungslösung nach GEL-Regularien nur bis Warenwert 50.000 Euro. • Pflichteindeckung der Güterschadenversicherung nach GEL-Regularien. • Pflichteindeckung einer Betriebshaftpflicht für den ausrollenden GEL-Systempartner

oder dessen Beauftragten (siehe auch Kapitel 12). • Pflichteingabe in der GEL-Software mit der Zusatzleistung Depot- Avis.

Zustellung Standard

• Depot-Avis ist zwingend halbtagsgenau durch das Empfangsdepot durchzuführen. • Standarddefinition der halbtagsgenauen Zustellzeit ist wie folgt:

o Vormittags bedeutet von 8:00 - 12:00 Uhr o Nachmittags bedeutet von 12:00 - 16:00 Uhr.

• Disposition der Zustellzeit ausschließlich durch das Empfangs-Depot. • Ausgeschlossen ist die Disposition der Zustellung durch den Empfänger oder das

Versand-Depot (ausgenommen ist der Wunschtermin). • Zustellpflicht bis zum sechsten Werktag nach Versand. Maßnahmenkatalog-

relevant • Inselzustellungen nur für Rügen, Usedom, Fehmarn - alle anderen Inseln nur auf

Anfrage beim jeweiligen GEL-Systempartner, der dieses Gebiet bedient.

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Leistungsarten

Nr.5.1.3.13 Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012 DUO (Zwei-Personen-Zustellung) NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Leistungsart Zwei-Personen-Zustellung

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Zusätzliche Services:

• Wunschtermin o kann nur durch das Versand-Depot beauftragt werden o schriftliche Vereinbarung mit Zustell-Depot erforderlich

• Nachnahme siehe auch Kapitel Nachnahme 5.7 • Rücknahme / Entsorgung Altgerät

o bedeutet, dass ein Altgerät durch das Empfangs-Depot zurückgenommen und nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen durch dieses sach- und fachgerecht entsorgt werden muss. Gemeint sind Elektrogeräte wie zum Beispiel Waschmaschine, Kühlschrank, Fernseher, PC, Stereoanlagen usw. „Neugerät gegen Altgerät-Entsorgung“.

o Ausgeschlossen sind Altgeräte, die einer besonderen amtlichen Beförderungs- oder Entsorgungsgenehmigung bedürfen (zum Beispiel Nachtspeicheröfen, die asbestbelastet sind).

• Entsorgung Altmöbel

o auf Anfrage beim Empfangs-Depot

• Entsorgung der Verpackung o Die ursprüngliche Verpackung der Sendung wird durch das Empfangs-Depot

zurückgenommen und durch dieses nach den gesetzlichen Bestimmungen sach- und fachgerecht entsorgt. Die Volumenangabe in der Tarifierung bezieht sich immer auf das Volumen der Sendung, nicht auf die Menge des zurückgenommenen Verpackungsmaterials.

• Verpackung von abzuholenden Sendungen

o Nur auf Anfrage o Material, Kosten und Umfang der Verpackungsleistung sind mit dem

auftragnehmenden GEL-Systempartner abzustimmen

• Retouren / Querverkehre siehe Kapitel Beschaffungslogistik 5.8, Laufzeiten wie oben angeführt

Fahrzeugausrüstung Die Zustell- / Abholfahrzeuge müssen zwingend mit Ladebordwand, Sackkarre, Rollwagen und entsprechenden Tragegurten sowie entsprechenden Zurrgurten (mindestens 12 Gurte) und sonstigen Ladungssicherungseinrichtungen in ausreichender Anzahl ausgestattet sein.

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Leistungsarten

Nr.5.1.3.13 Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012 DUO (Zwei-Personen-Zustellung) NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Leistungsart Zwei-Personen-Zustellung

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Ausgeschlossene Abhol- und Zustelladressen Hierunter fallen Sendungen, bei denen die Abholadresse oder die Zustelladresse ungeeignet oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten erreichbar ist, wie zum Beispiel:

• weitläufige Firmengelände

• Kleingartenanlagen • Kasernengelände, die einer Sicherheitskontrolle unterliegen

• weitläufige Behördengebäude • Für deren Abholung oder Zustellung besondere Aufwendungen oder

Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind o gesicherte Behördengebäude o Amts-Land-Bundesgerichte

• Postfachanschriften, Packstation, Großkundenpostleitzahl Schriftlich dokumentierte bilaterale Absprachen zwischen GEL-Systempartnern sind möglich, solange die GEL-Systemvorgaben eingehalten werden.

Haftung und Versicherung Bei der Leistungsart DUO wird der Gefahrenübergang ausgedehnt bis zur Verwendungsstelle. Daher ist die Eindeckung der Güterschadenversicherung Pflicht. Mit der Sonderleistung DUO plus kann darüber hinaus die versicherungstechnische Abwicklung von Betriebshaftpflichtschäden durch den Versicherungsdienstleister der GEL eingekauft werden. Ein Empfangsdepot kann sich mittels Erklärung gegenüber dem Systembetreiber gegen Minderung der Vergütung von einer Betriebshaftpflicht-Schadenregulierung befreien lassen.

Es gelten die üblichen Ausschlüsse von der Beförderung gemäß ADSp.

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Leistungsarten

Nr.5.1.3.13.1 Änderungsdienst

Datum: 12/01/2012 UNO (Ein-Personen-Zustellung) NK, WRM, US, MT

Stand: 01.02.2012 /Leistungsart Ein-Personen-Zustellung

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- 5.1.3.13.1 UNO (Ein-Personen-Zustellung bis zur Verwendungsstelle) -

Die Leistungsart "1-Personen-Zustellung“ bedeutet, dass ein Packstück immer durch eine(n) Mitarbeiter/in des GEL-Systempartners an der Zustelladresse zu einer bestimmten Örtlichkeit Verwendungsstelle verbracht wird. Möglich sind auch Abholungen (B-A-Konstellation) sowie Querverkehre (B-C-Konstellation) Diese Leistungsart kann nur durch das auftraggebende Depot gebucht werden.

Definition

• Jedes Packstück muss von einer Person getragen werden können. • Ab der 5. Etage muss ein geeigneter und funktionsfähiger Aufzug vorhanden sein, der

zum Transport der Sendung zugelassen ist. • Jedes Packstück darf maximal bis 35 Kilogramm pro Packstück Realgewicht wiegen,

wobei die Anzahl der Packstücke pro Sendung auf maximal 10 limitiert ist. • Der Volumenfaktor beträgt 125 kg/m³. • Darf pro Packstück folgende Maße nicht überschreiten: Länge 600 cm / 610 cm incl. Zugabe, Breite 230 cm, Höhe 225 cm. • Versicherungslösung nach GEL-Regularien nur bis Warenwert 50.000 Euro. • Pflichteindeckung der Güterschadenversicherung nach GEL-Regularien

• Pflichteindeckung einer Betriebshaftpflicht für den ausrollenden GEL-Systempartner oder dessen Beauftragten (siehe Kapitel 12).

• Bei Empfängern ohne regelmäßige Öffnungszeiten ist die • Pflichteingabe in der GEL-Software mit einer der drei möglichen Zusatzleistungen der

Zusatzleistung „Fahrer-Avis“ oder "Depot-Avis" zwingend vorgeschrieben!

Zustellung Standard

• Es gelten alle Regellaufzeiten und Servicearten ohne Einschränkung. • Es gilt pro Sendung nur eine Verwendungsstelle. Die Sendung kann nicht an mehrere

Verwendungsstellen in einem Gebäude zugestellt werden. • Inselzustellungen nur für Rügen, Usedom, Fehmarn - alle anderen Inseln nur auf

Anfrage beim jeweiligen GEL-Systempartner, der dieses Gebiet bedient.

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Leistungsarten

Nr.5.1.3.13.1 Änderungsdienst

Datum: 12/01/2012 UNO (Ein-Personen-Zustellung) NK, WRM, US, MT

Stand: 01.02.2012 /Leistungsart Ein-Personen-Zustellung

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Zusätzliche Services

• Nachnahme siehe auch Kapitel Nachnahme 5.7. • Rücknahme / Entsorgung Altgerät

Es gelten die Maß und Gewichtsbedingungen analog der Zustellung: o Das bedeutet, dass ein Altgerät durch das Empfangs-Depot zurückgenommen

und nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen durch dieses sach- und fachgerecht entsorgt werden muss.

o Gemeint sind Klein-Elektrogeräte wie zum Beispiel Kühlschrank, Fernseher, PC, Stereoanlagen usw. „Neugerät gegen Altgerät Entsorgung“.

o Ausgeschlossen sind Altgeräte, die einer besonderen amtlichen Beförderungs- oder Entsorgungsgenehmigung bedürfen (zum Beispiel Nachtspeicheröfen, die asbestbelastet sind)

• Entsorgung Altmöbel

o auf Anfrage beim Empfangs-Depot

• Entsorgung der Verpackung o Die ursprüngliche Verpackung der Sendung wird durch das Empfangs-Depot

zurückgenommen und durch dieses nach den gesetzlichen Bestimmungen sach- und fachgerecht entsorgt. Die Volumenangabe in der Tarifierung bezieht sich immer auf das Volumen der Sendung, nicht auf die Menge des zurückgenommenen Verpackungsmaterials.

• Verpackung von abzuholenden Sendungen

o Nur auf Anfrage o Material, Kosten und Umfang der Verpackungsleistung sind mit dem

auftragnehmenden GEL-Systempartner abzustimmen

• Retouren / Querverkehre siehe Kapitel Beschaffungslogistik 5.8, Laufzeiten / Maße / Gewichte wie oben angeführt

Fahrzeugausrüstung Die Zustell- / Abholfahrzeuge müssen zwingend mit Sackkarre, Rollwagen und entsprechenden Zurrgurten sowie sonstigen Ladungssicherungseinrichtungen in ausreichender Anzahl ausgestattet sein.

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Leistungsarten

Nr.5.1.3.13.1 Änderungsdienst

Datum: 12/01/2012 UNO (Ein-Personen-Zustellung) NK, WRM, US, MT

Stand: 01.02.2012 /Leistungsart Ein-Personen-Zustellung

Seite 3 von 3

Ausgeschlossene Abhol- und Zustelladressen Hierunter fallen Sendungen, bei denen die Abholadresse oder die Zustelladresse ungeeignet oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten erreichbar ist, wie zum Beispiel:

• weitläufige Firmengelände

• Kleingartenanlagen • Kasernengelände, die einer Sicherheitskontrolle unterliegen

• weitläufige Behördengebäude • Für deren Abholung oder Zustellung besondere Aufwendungen oder

Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind o gesicherte Behördengebäude o Amts-Land-Bundesgerichte

• Postfachanschriften, Packstation, Großkundenpostleitzahl • Ab der 5. Etage in einem Gebäude muß ein funktionsfähiger Aufzug vorhanden sein

• Ausschließlich das Empfangs-Depot entscheidet über die Eignung der Empfangsstelle Schriftlich dokumentierte bilaterale Absprachen zwischen GEL-Systempartnern sind möglich, solange die GEL-Systemvorgaben eingehalten werden.

Datenkorrekturen Der Service GEL-UNO ist ausschließlich vom auftraggebenden Depot buchbar, d. h. also nicht per Datenkorrektur vom Empfangs-Depot einzufordern.

Zustellsituation Falls der Service gebucht wurde, die Empfangsstelle allerdings nicht geeignet ist, so ist der UNO-Zuschlag trotzdem fällig und zahlbar. Das Empfangs-Depot entscheidet „vor Ort“, also bei der Empfangsadresse, über die Eignung der Empfangsstelle. Abholsituation Stellt das auftragnehmende Depot vor Ort fest, dass die Verwendungsstelle nicht den GEL-Vorgaben entspricht, dadurch eine Abholung nicht unter den Regularien „UNO“ durchführbar ist und keine daraus resultierende Leistung erbracht wird, so ist lediglich eine Leerfahrt zu vergüten. Der UNO-Zuschlag kann nicht eingefordert werden.

Haftung und Versicherung Bei der Leistungsart UNO wird der Gefahrenübergang ausgedehnt bis zur Verwendungsstelle. Daher ist die Eindeckung der Güterschadenversicherung Pflicht. Mit der Sonderleistung UNO plus kann darüber hinaus die versicherungstechnische Abwicklung von Betriebshaftpflichtschäden durch den Versicherungsdienstleister der GEL eingekauft werden. Ein Empfangsdepot kann sich mittels Erklärung gegenüber dem Systembetreiber gegen Minderung der Vergütung von einer Betriebshaftpflicht-Schadenregulierung befreien lassen.

Es gelten die üblichen Ausschlüsse von der Beförderung gemäß ADSp

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Leistungsarten

Nr.5.1.3.14

Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012 Leistungsart nationales Paket NP NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Leistungsart nationales Paket

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- 5.1.3.14 Leistungsart nationales Paket NU- Nationales Paket

• Nur über die GEL-Software zu erfassen

• Nur ein Packstück pro Sendung

• Dienstleister zur Zeit der Paketdienst UPS

• Nationaler Lieferservice innerhalb 48 Stunden

• Gewichtsband nur bis max. 31,5 Kg pro Packstück

• Kein P-Service

• Kein SSE-Produkt

• Keine unverpackte Ware

• Statusabfrage im GEL-System / GEL-Intranet / Internet erst ab 20:00 Uhr am Zustelltag möglich

• Packstückabmessungen unterliegen ausschließlich den UPS Beförderungs-bedingungen

• Kundenservice nur möglich via UPS-Servicecenter oder regionalem UPS- Ansprechpartner; Anfragen nicht möglich über die GEL-Zentrale in Willich

• Nicht kombinierbar mit Servicearten oder Leistungsarten jedweder Art

• Sendungen unterliegen ausschließlich den UPS-Beförderungsbedingungen

• Sendungen unterliegen ausschließlich den UPS-Haftungsbedingungen

• Sendungen unterliegen ausschließlich den UPS-Versicherungsbedingungen

Die Sendungen werden durch den UPS-Fahrer zu der in der Region üblichen Zeit beim Systempartner abgeholt oder durch diesen in der für den Systempartner zuständigen UPS-Niederlassung aufgeliefert.

Das Prozedere hierzu ist durch den GEL-Systempartner individuell mit der UPS- Niederlassung abzustimmen.

Die Nutzung dieser Paketoption unterliegt der Genehmigung durch die GEL- Geschäftführung in der GEL-Systemzentrale in Willich. Hierzu müssen durch den GEL-Systempartner die Geschäftsbedingungen für dieses Produkt vor der Nutzung gegengezeichnet werden. Erst dann wird die Nutzung des Produktes NU gestattet und freigeschaltet.

Page 30: GEL Qualität€¦ · Der Qualitätsmängelbericht (QMB) ist durch den feststellenden Systempartner des aufgetretenen Mangels in der GEL-Software zu generieren und wird automatisch

Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Leistungsarten

Nr.5.1.3.14

Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012 Leistungsart nationales Paket NP NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Leistungsart nationales Paket

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Beachten Sie, dass Sonderleistungen, die nicht dieses Produkt betreffen, eine Sondervergütung, beziehungsweise höhere Vergütungen beinhalten, die durch den GEL-Systemgeber weiterbelastet werden müssen.

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Sonderleistungen

Nr.5.1.4.3 Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012 Sonderleistungen POD NK,WRM,US,MT,

Stand: 01.02.2012 /Sonderleistung POD

Seite 1 von 1

- 5.1.4.3 Sonderleistung POD -

POD (Proof of Delivery) - zusätzlicher Ablieferungsnachweis P:

POD ist ein Sonderservice, der vom Kunden gewünscht und vom auftraggebenden /

erfassenden GEL-Systempartner bei der Sendungserfassung dem Empfangs-Depot

kenntlich zu machen ist. Es handelt sich um einen zusätzlichen Nachweis der

Ablieferung in Papierform, der nicht zu verwechseln ist mit der normalen

Ablieferquittung einer Sendung.

Abwicklung POD

Bei einer Sendung, die mit einem POD-Zusatz versehen ist, wird automatisch im

Empfangs-Depot das Formular POD (Proof of delivery / Einzel-Abliefernachweis)

aus der GEL-Systemsoftware bei KurzRollkartendruck mit erzeugt. Dieses Formular

ist bei Zustellung dem Empfänger im Original vorzulegen und ist von diesem als

zusätzliche Auslieferquittung unterschreiben zu lassen.

Diese POD-Quittung muss spätestens einen Tag nach Auslieferung der Sendung

unaufgefordert dem auftraggebenden GEL-Systempartner im Original per Hauspost

mit Sendungsnummer in einem gesonderten Umschlag übersandt werden.

Maßnahmenkatalog-relevant!

Nachträglich angeforderte, normale Abliefernachweise, die nicht die

Sonderleistung POD betreffen

Ablieferungsnachweise, die vom auftraggebenden GEL-Systempartner nachträglich

angefordert werden sind, soweit diese nicht in der Onlinescannung erfasst und

archiviert worden sind, vom zustellenden GEL-Systempartner innerhalb einer

Stunde dorthin zu übermitteln. (Maßnahmenkatalog-relevant)

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Produkte Nr. 5.1.4.4. Änderungsdienst Datum rev. 12/01/2012 Avisierung

NK,US,WRM,MT

Stand: 01.02.2012 /Produkte/Avisierung

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- 5.1.4.4 Avisierung - Fahrer-Avis, Depot-Avis, Technisches Avis 24h und 48 h A Ein Avis ist im Warenverkehr die Ankündigung einer Lieferung (Quelle: Wikipedia)

• Gilt für Zustellungen an alle nationalen Zustelladressen.

• Die Eingabe der Sonderleistung erfolgt durch den auftraggebenden GEL- Systempartner in die GEL-Software und muss in Verbindung mit einer erreichbaren Telefonnummer (Fahrer-Avis und Depot-Avis) bzw. einer erreich-baren Mobiltelefonnummer oder einer E-Mail-Adresse des Sendungsempfängers (technisches Avis) zwingend erfolgen. Verantwortlich für die Beschaffung der Kontaktdaten und die vollständige Adresse des Empfängers ist grundsätzlich der auftraggebende GEL-Systempartner.

• Bei Zustellung an Zustelladressen ohne regelmäßige Öffnungszeiten

tagsüber (insbesondere Privatanschriften), ist diese Mehrwertdienstleistung zwingend mit einer der drei Avis-Auswahlmöglichkeiten in die GEL-Software einzugeben (Pflichteingabe).

• Stellt der ausliefernde GEL-Systempartner fest, dass es sich um eine

Zustelladresse ohne regelmäßige Öffnungszeiten handelt, so ist dieser berechtigt, eine Datenkorrektur auf die Serviceart Depot-Avis hierfür vorzunehmen, wenn keine der Avis-Arten im Datensatz eingetragen war.

• Eine fehlende Telefonnummer ist per U-Bericht anzufordern. Eine Zustellverpflichtung für den Eingangstag entfällt.

• Veto siehe auch Kapitel 9 und 10 dieses Systempartnerhandbuches

• Ein Empfänger kann nicht über die Zustelluhrzeit bestimmen; dies obliegt

ausschließlich der Disposition des ausliefernden GEL-Systempartners.

Page 33: GEL Qualität€¦ · Der Qualitätsmängelbericht (QMB) ist durch den feststellenden Systempartner des aufgetretenen Mangels in der GEL-Software zu generieren und wird automatisch

Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Produkte Nr. 5.1.4.4. Änderungsdienst Datum rev. 12/01/2012 Avisierung

NK,US,WRM,MT

Stand: 01.02.2012 /Produkte/Avisierung

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Wahlmöglichkeiten Bei 24 Std.-Sendungen: nur Fahrer-Avis möglich Bei allen Termin-Optionen nur Fahrer-Avis möglich Bei 48 Std.-Sendungen: nur Depot-Avis oder Technisches Avis möglich

Fahrer-Avis bedeutet, dass die Sendung am Eingangstag auf das Zustellfahrzeug verladen werden muss. Der GEL-Zustellfahrer nimmt rechtzeitig vor der Zustellung (mindestens 30 Minuten) telefonischen Kontakt zum Empfänger auf. Kann der Empfänger tel. nicht erreicht werden, so ist trotzdem ein Zustellversuch zu unternehmen. Dem nicht angetroffenen Empfänger ist eine Benachrichtigungskarte zu hinterlassen, auf der zusätzlich vermerkt ist, dass dieser unter der bekannten Telefonnummer, telefonisch nicht erreicht werden konnte. Ein U-Bericht ist sofort anzufertigen.

Depot-Avis bedeutet, dass die Sendung am Eingangstag nicht auf das Zustellfahrzeug verladen wird. Im Empfangs-Depot wird eine tägliche Avisierungsliste ausgedruckt, anhand derer alle Empfänger angerufen werden; erfolglose Anrufversuche werden mit Zeitstempel in der GEL-Systemsoftware dokumentiert. Der dritte erfolglose Avisierungsversuch löst einen U-Bericht an das Versand-Depot sowie ein Benachrichtigungsschreiben an den Empfänger aus.

Technisches Avis (E-Mail oder SMS an den Empfänger) bedeutet, dass die Sendung am Eingangstag nicht auf das Zustellfahrzeug verladen wird. Durch entsprechende Sendungserfassung und Hinterlegung der Kontaktdaten erhält der Sendungsempfänger eine elektronische Information über die geplante Zustellung der Sendung. Ausgelöst wir das Technische Avis durch Setzen des ED1-Status. Die Zustellung wird dem Empfänger für den folgenden Werktag angekündigt.

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Produkte Nr. 5.1.4.4. Änderungsdienst Datum rev. 12/01/2012 Avisierung

NK,US,WRM,MT

Stand: 01.02.2012 /Produkte/Avisierung

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Erfolgt keine andere Verfügung durch den Empfänger, so gelangt die Sendung am folgenden Werktag in die Zustellung. Erfolgt bei Nichtzustellung der Sendung auf den erstellten Unregelmäßigkeitsbericht keine zeitnahe Versandverfügung durch den auftraggebenden GEL-Systempartner, so ist die Sendung erst nach 4 Wochen (gerechnet vom Tag nach der erfolglosen Zustellung an) auf Kosten des auftraggebenden GEL-Systempartners, an diesen zu retournieren. Bei Nachnahmesendungen beträgt die maximale Frist bis zur Retournierung einer Sendung ebenfalls 4 Wochen. Siehe hierzu bitte auch Kapitel 5.7

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Sonderleistungen

Nr.5.1.4.9 Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012 Sonderleistung Nachnahme N NK,WRM,US,MT,

Stand: 01.02.2012 /Sonderleistung Nachnahme

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- 5.1.4.9 Sonderleistung Nachnahme N -

Nachnahme N

• NN nur national

• Zwangsverknüpft mit jeweils einer der drei Avisierungsarten bei allen

nationalen Empfangsadressen. bei Empfängern ohne regelmäßige

Öffnungszeiten tagsüber (insbesondere Privatkunden) verbunden mit der

Sonderleistung Avisierung

• Nachnahmen immer als Barzahlung bis € 5.000 pro Sendung / pro Empfänger

/ pro Tag

• Verrechnungsschecks ab 01.04.2011 nicht mehr möglich

• Sendung muss als Nachnahme-Sendung mit NN-Aufkleber gekennzeichnet

beklebt sein! Optional können entsprechende GEL-Aufkleber verwendet

werden.

• Das Clearing der Bar-Nachnahmen erfolgt über die GEL-Systemzentrale.

Näheres siehe Verfahrensanweisung Kapitel 5.7

Waren-Nachnahmen im internationalen Verkehr sind länderspezifisch geregelt

und in den jeweils gültigen Dokumentationen nachzulesen.

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Sonderleistungen

Nr.5.1.4.10 Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012 SonderleistungTime Definite und Fixtermin

NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Sonderleistungen time definite / Fixtermin

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- 5.1.4.10 Sonderleistung Time definite und

Fixtermin T - Time definite T

• Zeitraster für eine zeitbezogene Zustellung von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr

• Zustellung in diesem Zeitfenster +/- 30 Minuten

• Wird wie Terminsendung behandelt, Maßnahmenkatalog-relevant

Fixtermin F Der Sonderdienst Fixtermin ist wählbar für einen beliebigen Zustelltag, jedoch nicht für den Werktag nach dem Tag der Versendung. Der Fixtermin ist taggenau einzuhalten - kein Tag früher, kein Tag später. Maßnahmenkatalog-relevant. Der Fixtermin darf maximal der 6. Arbeitstag nach dem Versandtag sein. Avisierungspflicht Bei beiden Sonderleistungen (Time definite und Fixtermin) gilt uneingeschränkt die Pflicht zur Auswahl einer der drei Avisierungsarten (Fahrer-Avis, Depot-Avis, technisches Avis), soweit es sich um eine Empfangsadresse ohne regelmäßige Öffnungszeiten tagsüber handelt.

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Produkte,Leistungsarten, Sonderleistungen,Versand

5.1.5 Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012 Sonderdienste NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Sonderdienste

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5.1.5.1 Gefahrgut:

Im GEL-System ist der Transport von Gefahrgut grundsätzlich ausgeschlossen. Grundsätzlich sind auch Mindermengen und Freimengen (LQ) ausgeschlossen. 5.1.5.2. Geld-zurück-Garantie bei Termin-Sendungen:

Gilt nur national für nicht eingehaltene Zustelltermine 10:00 – 12:00 Uhr sowie alle nicht termingerecht erfüllten Samstagszustellungen

• Die Inanspruchnahme ist schriftlich, maximal 7 Tage nach dem Bekannt- werden der Nichterfüllung, beim Verursacher (E-Depot) und in der GEL- Systemzentrale einzureichen.

• Frachtgutschrift erfolgt durch Systemzentrale an V-Depot gegen Kopie der Rechnung vom Kunden mit Vermerk, dass er die Geld-zurück-Garantie in Anspruch nimmt.

• Die Frachtgutschrift ist an den Auftraggeber ohne Abzüge durch das V-Depot durchzureichen.

• Weiterbelastung an E-Depot (Verursacher) zzgl. Bearbeitungsgebühr durch die Systemzentrale.

5.1.5.3. Versicherung:

Siehe Kapitel 12 5.1.5.4. Inselzustellung in Deutschland

• Postleitzahlzuordnung zum Inseltarif wird durch GEL-Systemzentrale festgelegt. Auch mit dem Kfz erreichbare Inseln fallen ausdrücklich unter diese Regelung.

• Zustellung teilweise durch spezielle Inselspediteure.

• Regellaufzeit 48 Stunden oder länger.

• Terminsendungen sind vorab zu klären; bilaterale Vereinbarungen zwischen den Beteiligten erforderlich.

• High Value-Sendungen ausgeschlossen.

• Nachnahme möglich, höhere Laufzeit des Geldrückflusses möglich.

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Produkte,Leistungsarten, Sonderleistungen,Versand

5.1.5 Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012 Sonderdienste NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Sonderdienste

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5.1.5.5. International:

Wird durch das internationale Handbuch geregelt! Dieses ist im GEL-Intranet demnächst verfügbar und wird zurzeit überarbeitet. 5.1.5.6. Zollgut

• Die Beförderung von Zollgut/unverzollten Sendungen im GEL-System ist grundsätzlich ausgeschlossen

• Freihafen- und Zollenklaven-Vergütung siehe Vergütungssätze 5.1.5.7. Ausfuhrdokumente Die warenbegleitenden Ausfuhrdokumente sind mangels anders lautender Weisung in die entsprechenden roten Export-Dokumentenumschläge zu verbringen und als Dokumentenlabel unter der dazugehörenden Sendungsnummer in der GEL-Software als zusätzliches Packstück zu erfassen. Die Export-Dokumentenumschläge sind in der roten Box den LC anzudienen. und werden dort im Eingang gescannt. Erst dann gilt der Nachweis der Verbringung. 5.1.5.8. Freihafenzustellung

• Zustellung von Sendungen in die Freihafenzone im Stadtgebiet Hamburg ist vergleichbar mit einer Zollsendung (besondere Anlieferbedingungen, die sich ändern können).

• Zuordnung erfolgt über die Postleitzahlzuordnung.

• Inseltarif ist anzuwenden.

• Sendungen müssen mit einem Kaianlieferungsschein versehen sein; dieser muss vom auftraggebenden Depot am Werktag vor der Zustellung dem Empfangsdepot schriftlich vorliegen.

• Sendungen ohne Kaianlieferungsschein verbleiben im Empfangs-Depot, bis die gültigen Unterlagen vorliegen.

• Sendungen müssen in der GEL-Systemsoftware mit der Freihafenpostleitzahl erfasst sein. Ansonsten erfolgt eine Datenkorrektur durch das Empfangs-Depot.

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Produkte,Leistungsarten, Sonderleistungen,Versand

5.1.5 Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012 Sonderdienste NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Sonderdienste

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5.1.5.9 Luftsicherheit Abhol- und Zustellfahrzeuge unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen des Luftsicherheitsgesetzes der jeweils neuesten gültigen Fassung, wenn Luftfrachtsendungen in diesen Fahrzeugen befördert werden. Ebenso gelten die gesetzlichen Auflagen aus diesem Gesetz (LuftSiG) für Gebäude und eingesetztes Personal.

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Versand Nr.5.2 Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012 Versand NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Versand

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- 5.2 Versand -

1. Erfassung von Sendungsdaten - Versandabwicklung: 1.1 Auftragsannahme: Die Auftragsannahme erfolgt schriftlich (per Fax, E-Mail, Internet) oder telefonisch. Die Besonderheiten der Sendungsstruktur sowie der Zustell- und Abholanforderungen sind abzufragen. Wichtig hierbei ist die Abfrage der Art der Verpackung und der Transportversicherung, um den Kunden eine schadensfreie, zeitnahe und termingerechte Beförderung nach den Regularien des GEL-Systems zu garantieren. 1.2 Zustell- und Abholanforderungen:

• Firmenname, Adresse, Ansprechpartner und erreichbare Telefonnummer • Genaue Beschreibung der Abholadresse (z.B. Hinterhof 1. Stock, Treppe

rechts, Lastenaufzug) • Abholtag (alle Werktage innerhalb Deutschlands) • Abholzeiten (Bedenken Sie die Rückkehr zum Depot, umladen, erfassen) • Fahrzeugart – Hilfsmittel (Ladebordwand, Flurförderfahrzeuge, Hubwagen) • Leistungsarten (z.B. High Value / Tiere, Beschaffungslogistik)

1.3 Disposition: Die Disposition der Abholaufträge hat mit Hilfe eines Dispositionsplans (EDV / Buch / Liste) zu erfolgen, der nachstehende Informationen beinhalten muss:

a) eingesetzte Fahrzeuge und Fahrer b) Versender / Auftraggeber der Abholung c) Sendungsstruktur d) Verpackung e) Abholzeiten f) Planung Fahrtzeit Rückkehr zum Depot g) Interne Verladezeiten im Depot zur Route h) Kontrolle der disponierten Aufträge

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Versand Nr.5.2 Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012 Versand NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Versand

Seite 2 von 4

2. Erfassung: 2.1 Versenderstammdaten: Alle Versenderdaten müssen vor der Erfassung in der GEL-Software hinterlegt werden und der aktuellen Datenpflege unterliegen. 2.2 Auftragserfassung: Alle sendungsrelevanten Daten müssen unter Berücksichtigung der Leistungs- und Sonderleistungsarten in den entsprechenden Erfassungsfeldern über- nommen werden. 2.3 TVS:

• Eingabe des tatsächlichen Warenwertes und der Versicherungsart der Sendung (keine Unterdeckung oder Überdeckung der Sendung).

• Bei einem Warenwert über € 150.000 muss vorab eine schriftliche Versicherungsbestätigung durch die GSS Frankfurt eingeholt werden.

2.4 Retouren: Siehe Kapitel 5.1.3.12 Return Express Rücksendung 2.5 Avisierung an den GEL-Empfangspartner: Avisierung bis 17.30 Uhr zu: SSE, Ladebordwand, Freihafenanlieferung, 09.00 Uhr-Termin mit vorheriger bilateraler Klärung, Samstagszustellung. 3. Routenmeldung:

• Routenmeldung bis 19.00 Uhr fix per Fax an das zuständige Logistik-Center / Faxvorlage siehe Anlage.

• Aktionswaren sind 24 Stunden zuvor in der Abteilung Transportlogistik in Willich anzumelden.

• Überhänge Zusätzliche Linienfahrzeuge sind bis spätestens 17.00 Uhr 19.00 Uhr unter Angabe von Fahrzeuggröße und Auslastung per Fax an die Logistik-Center zu avisieren. Siehe dazu auch Kapitel 9 Datenmischzeiten.

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Versand Nr.5.2 Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012 Versand NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Versand

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• Das Überhangfahrzeug muss spätestens bis 20:30 Uhr (LC Kassel bis 21.00 Uhr) am Logistik-Center entladebereit angedockt sein. Erfolgt die Ankunft zu einem späteren Zeitpunkt, besteht durch das Logistik-Center keine Verpflichtung auf Entladung vor regulärem Schichtende und Weiterverladung am Anliefertag.

4. Sendungsbelabelung:

• Minibarcode nur in Verbindung mit Empfangsanschrift je Kollo möglich • Andere GEL-Sendungslabel nur mit Empfangsanschrift möglich • Anbringung des Versandlabels, das die Route ausweist, durch das

Versand-Depot, soweit technisch möglich • Siehe auch Kapitel 9.3 • Ein GEL-Sendungslabel mit Barcode ist einmalig und darf nur auf einem

Packstück aufgebracht werden. • Sendungen, die mehr als ein GEL-Sendungslabel aufweisen oder mit alten

Aufklebern behaftet sind, werden vom Versand-Logistik-Center nicht angenommen.

• Spezielle GEL-Aufkleber müssen bei den Leistungsarten Samstagzustellung und Tierversand, Nachnahme, Tiersendung, Terminsendung an der Sendung neben dem Adressaufkleber sichtbar angebracht sein.

• Nachnahme- und Terminsendungen sind zu kennzeichnen, optional können GEL-Aufkleber verwendet werden.

5. Ausgangskontrolle: Für die gesamte Ausgangsabfertigung in einem Versand-Depot ist arbeitstäglich eine verantwortliche Person namentlich zu benennen und zu dokumentieren. 5.1 Sendungsbeschaffenheit:

• Eingabe des tatsächlichen Gewichtes und des Volumengewichtes • Es darf nur einwandfrei verpackte und nicht beschädigte Ware verladen

werden - siehe Verpackungshinweise und Empfehlungen. • Nicht systemkonforme Sendungen dürfen nur eingespeist werden, wenn

eine bilaterale Vereinbarung mit dem Empfangs-Depot bereits schriftlich getroffen worden ist.

• Die Packstücke werden bei der Verladung in das Routenfahrzeug auf Vollzähligkeit und Schadenfreiheit kontrolliert.

• Besonderheiten siehe Wertgut und Tiere.

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Versand Nr.5.2 Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012 Versand NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Versand

Seite 4 von 4

• Frachtgut ist während der Lagerung vor unbefugten Zugriffen zu schützen. • Personal, das mit der Frachtsendung und/oder deren Dokumentation

betraut ist, muss zuverlässig und in die Tätigkeiten eingewiesen sein. • Bevor Fracht angenommen wird, wird sie äußerlich überprüft um

sicherzustellen, dass die Sendung nicht durch einen unbefugten Zugriff beeinträchtigt wurde.

5.2 Verladung in das Nachtlinienfahrzeug:

• Heckentladung muß sichergestellt sein • Einhaltung und Dokumentation der Ladungssicherung gemäß StvO

5.3 Datenübertragung:

• DFÜ der Versanddaten bis 20.00 Uhr, siehe unbedingt auch Kapitel 9! • Kontrolle des DFÜ-Protokolls auf Fehlermeldung • Nicht gesendete Daten: siehe Maßnahmenkatalog

5.4 Abfahrt Nachtlinienfahrzeug:

• Einhaltung der vorgegebenen Abfahrtszeiten. • Verpflichtende, zeitnahe Unterrichtung über Verkehrsunregelmäßigkeiten

telefonisch an das Logistik-Center, notfalls durch den Fahrzeugführer. • Können bei einem Transport nicht alle Frachtsendungen einzeln gesichert

oder gegen unbefugtes Öffnen geschützt werden, ist das Frachtabteil des Fahrzeuges unmittelbar nach erfolgter Beladung zu sichern oder durch geeignete Mittel gegen unbefugtes Öffnen zu schützen. Mögliche Manipulationen müssen erkennbar sein (z.B. Siegelbruch etc.).

• Die Fahrer sind anzuweisen, sich bei Ankunft LC / Depot entsprechend zweifelsfrei auszuweisen.

• Die verantwortlichen Fahrzeugführer sind weiterhin anzuweisen, das Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt zu lassen, sofern nicht durch geeignete Maßnahmen z.B. Versiegelung (Verschließen mit Schlössern mit kontrollierter Schlüsselverwaltung), der Versuch einer Manipulation verhindert oder erkannt werden kann. Erkannte Auffälligkeiten /Beschädigungen bei Rückkehr zum Fahrzeug sind unverzüglich dem Vorgesetzten / Disposition zu melden.

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Prozessbeschreibung

Nr. 5.7

Änderungsdienst,

Datum rev. 12/01/2012 Nachnahme N NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Nachnahme Seite 1 von 4

- 5.7 Nachnahme - Nachnahme beschreibt eine Versand- und Zahlungsart, bei der eine Bezahlung von Waren und / oder Abgaben auf diese Waren bei Empfang der Sendungen durch den Empfänger an das ausliefernde GEL-Systempartner-Unternehmen erfolgt. Das GEL-System kennt ausschließlich unterscheidet zwischen

- Bar-Nachnahmen bis maximal 5.000 Euro pro Sendung / Empfänger / Tag - Scheck-Nachnahmen (entfallen ab dem 01.04.2011)

- Es sind keine Scheckformen oder Wechsel als Zahlungsart bei der Ablieferung beim Empfänger zugelassen.

- Ausschließliche Währung ist der € (Euro).

Jeder Nachnahmebetrag ist ohne jegliche Abzüge immer in voller Höhe zu kassieren.

Erst nachdem der Zustellfahrer die Nachnahme kassiert hat, ist der Empfänger berechtigt, diese Nachnahmesendung zu öffnen. Nachnahmegelder sind Treuhandgelder der GEL-Versandkunden und dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.

• NN nur national • Bei Adressen ohne regelmäßige Öffnungszeiten tagsüber (insbesondere

Privatempfänger) Verbunden mit Sonderleistung Avisierung (Pflichteingabe).

• Gilt auch samstags, dann aber mit der zusätzlichen Leistungsart S, 9S oder TS zu erfassen.

• Internationale NN - siehe jeweils gültiges Länderblatt. • Barzahlung bis € 5.000 pro Sendung / pro Empfänger / pro Tag • Verrechnungsschecks (entfallen ab dem 01.04.2011) • Sendung muss als Nachnahme-Sendung gekennzeichnet sein! • Bar-Nachnahmen werden über die GEL-Systemzentrale gecleart.

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Prozessbeschreibung

Nr. 5.7

Änderungsdienst,

Datum rev. 12/01/2012 Nachnahme N NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Nachnahme Seite 2 von 4

1. Abwicklung / Clearing

1.1 Bar-Nachnahmen

Für das Nachnahme-Clearing unterhält jeder GEL-Systempartner ein separates Girokonto (getrennt von Privat- und Geschäftskonten), auf dem ausschließlich alle Bar-Nachnahmegelder unmittelbar nach Rückkehr von der Zustelltour einzuzahlen sind. Für dieses Girokonto ist der GEL-Systemzentrale eine Abbuchungserlaubnis zu erteilen. Die Ausliefermeldung ED2 löst automatisch die Abbuchung (Clearing) des kassierten Geldbetrages beim zustellenden GEL- Systempartner und die unverzügliche Auskehrung (Clearing) an den auftraggebenden GEL-Systempartner aus.

1.2 Scheck-Nachnahmen entfallen ab dem 01.04.2011

2. Information an die GEL-Systemzentrale bei Unregelmäßigkeiten

Hat der auftraggebende GEL-Systempartner innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung einer Nachnahme-Sendung beim Empfänger, keine entsprechende Überweisung aus dem GEL-Clearing erhalten, so hat er die GEL-Systemzentrale schriftlich unter Angabe der Sendungsdaten darüber zu informieren. Gleiches gilt für nicht erbrachten Auslieferstatus durch den ausliefernden GEL- Systempartner.

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Prozessbeschreibung

Nr. 5.7

Änderungsdienst,

Datum rev. 12/01/2012 Nachnahme N NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Nachnahme Seite 3 von 4

3. Folgen der unterbliebenen Weiterleitung von Nachnahmen

Aufgrund der Information nach Ziffer 2 überprüft die GEL-Systemzentrale den Sachverhalt.

Wird festgestellt, dass die Nachnahme durch den ausliefernden GEL- Systempartner tatsächlich nicht fristgerecht zurückgemeldet / eingezahlt / weitergeleitet worden ist, ergreift die GEL-Systemzentrale folgende Maßnahmen:

- Dem ausliefernden GEL-Systempartner wird eine Nachfrist von weiteren 3 Werktagen zur Rückmeldung / Einzahlung / Weiterleitung der entgegengenommenen Nachnahmezahlung gesetzt.

- Bei festgestellten Verstößen wird durch die GEL-Systemzentrale ein Bußgeld von € 200 pro Verstoß erhoben, die der verursachende GEL- Systempartner zu zahlen hat. Die Zahlung wird durch Einzug erhoben.

- Wird durch die GEL-Systemzentrale festgestellt, dass ein GEL-

Systempartner wiederholt seiner Verpflichtung der unverzüglichen Rückmeldung / Einzahlung / Weiterleitung der entgegengenommenen Nachnahmezahlung nicht nachkommt, so legt die GEL-Systemzentrale ein Bußgeld folgender Staffelung fest

2. Fall: 500,00 € pro Verstoß 3. Fall: 1.000,00 € pro Verstoß

- Unabhängig davon behält sich die GEL-Systemzentrale jederzeit vor, einen GEL-Systempartner für eingehende Nachnahmesendungen zu sperren. Alle daraus resultierenden Kosten, insbesondere Ersatzvornahmen, gehen vollumfänglich zu Lasten des verursachenden GEL-Systempartners.

4. Annahmeverweigerung einer Nachnahmesendung durch den Empfänger

Annahmeverweigerte Nachnahmesendungen unterliegen dem üblichen Sendungsprocedere (siehe Kapitel 8)

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Prozessbeschreibung

Nr. 5.7

Änderungsdienst,

Datum rev. 12/01/2012 Nachnahme N NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Nachnahme Seite 4 von 4

5. Versandverfügung einer Nachnahmesendung

A.) Erneute Zustellung ohne Nachnahme Schriftliche Verfügung der Rücknahme der zu erhebenden Nachnahme- summe in Form einer Datenkorrektur durch den beauftragenden GEL- Systempartner an den ausliefernden GEL-Systempartner sowie an die Clearingstelle der GEL-Systemzentrale. Die Austragung der Sendung erfolgt mit dem Status ED2 CR und dem Text „NN erlassen“ im Infofeld. Seitens des auftraggebenden Depots wird ein neuer Datensatz ohne den NN-Betrag aber mit der Gewichtsangabe (1 Kg, 1 Kollo) an das Empfangs-Depot gesendet, damit die Auslieferung der NN-Sendung korrekt erfolgen kann. B.) Betragsänderung der Summe der zu kassierenden Nachnahme Eine einmal erfasste NN-Summe kann nicht vom Betrag (die zu kassie- rende Summe in Euro) her geändert werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit auf ausdrücklichen Wunsch des Versenders, einen neuen Betrag für eine bereits zum Versand gebrachte NN-Sendung zu erfassen. Dies geschieht mittels der Vergabe einer neuen Sendungs- nummer (1 Kg, 1 Kollo) durch den auftraggebenden GEL-System- partner, der ursprünglichen NN-Sendung. Der ausliefernde GEL- Systempartner muss die ehemalige Sendung mit dem Status ED2, dem Kürzel CR und der Eintragung der neuen Sendungsnummer im Infofeld austragen. Durch Auslieferung, Kassierung des neuen Betrages und dem Setzen des Status ED2 OK sowie Austragung der neuen Sendung wird dann das Clearing ausgelöst.

C.) Rücksendung einer annahmeverweigerten Nachnahmesendung Übliches Rücksendeprozedere, der Status CR (cash on delivery CoD Return und die Eingabe der Rücksendenummer im Infofeld) hebt das Clearingverfahren für diese Sendung auf.

D.) Ältere Sendungen und Sendungen ohne Verfügungen

NN-Sendungen, die älter als 4 Wochen, bis dato keine klare

Versandverfügung des auftraggebenden GEL-Systempartners haben

und nicht zustellbar sind, werden an diesen retourniert. Hier hebt die

Statusmeldung ED2 CR-Austragung mit der Eingabe der Rücksende-

nummer im Infofeld das NN-Clearing auf.

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Kapitel 5 Systemhandbuch

Thema: Prozessbeschreibung

Nr.5.8.1 Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012 Abholunzustellbarkeit NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Abholunzustellbarkeit

Seite 1 von 1

- 5.8.1 Unregelmäßigkeitsbericht Abholungen -

Aufbau des URB für Abholungen:

• Uhrzeit der Unregelmäßigkeit • Name des Bearbeiters • Gründe

o Versender nicht angetroffen � Urlaub � Geschlossen � Warenausgabe � Örtliche Gegebenheiten

o Abholadresse falsch � Hausnummer � Strasse � Name � Ortsteil � Versender verzogen

o Sendung nicht abholbereit � Mangelhafte Verpackung, die eine Gefahr für

Menschen, Umwelt , Tiere darstellt � Nicht systemkonforme Verpackung � Bereits abgeholt � Abholung storniert

o Platzmangel aufgrund falscher Mengen- und Gewichtsangaben durch A-Depot

o Unabwendbares Ereignis o Versender ist nicht über Abholung informiert o Sonstige Gründe

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Kapitel 6 Systemhandbuch

Thema: Depotlinie z/v LC Nr. 6 Änderungsdienst Datum rev. 12/01/2012 Inhaltsangabe Kapitel 6 NK/BS

Stand: 01.02.2012 /Inhaltsangabe Kapitel 6 Seite 1 von 1

Kapitel Thema Seiten 6.1 Depotlinie zum / vom Logistik-Center 5

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Kapitel 6 Systemhandbuch

Thema: Prozessbeschreibung

Nr. 6.1 Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012 Route NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Route / Nachtlinie

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- Depotlinie zum / vom LC -

6.1 Depotlinien-Voraussetzungen:

• Das Fahrzeug muss in seiner Beschaffenheit allen gesetzlichen Bestimmungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr entsprechen. Die zu transportierenden GEL-Sendungen sind vor Zugriffen Dritter und äußeren Einflüssen zu schützen.

• Alle Depotlinienfahrzeuge müssen den Rampenverhältnissen in den GEL-Logistik-Centern entsprechen.

• Eine ausreichende Menge / Anzahl an eigenen Ladehilfsmitteln ist entsprechend der Sendungsmenge im Versand / Empfang mitzuführen. GEL stellt keine Behältnisse zur Verfügung.

• Mitzuführen sind ein GEL-systemkompatibler Handscanner sowie ein funktionsfähiger Gabelhubwagen und alle erforderlichen Ladungs-sicherungselemente.

• Der Fahrer ist rechtzeitig vor Abfahrt der Depotlinie zum LC umfassend zu unterweisen (incl. schriftlicher Dokumentation) über

o Fahrtziel, Fahrtstrecke, Fahrtzeit o Die geplanten Ankunfts- / Abfahrtszeiten am LC o Die detaillierten Abläufe am LC (Meldepflicht, Unregelmäßigkeiten) o Alle Pflichten im Zusammenhang mit der Sendungsübergabe /

Übernahme an einem LC o Verhalten bei Ablaufstörungen inklusive Notfallrufnummern

• Das Depot hat sich über die vorherrschende Verkehrs- und Wettersituation

zu informieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die pünktliche Ankunft am LC zu gewährleisten.

• Der Fahrer muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig und mit einem funktionsfähigen und zum Telefonieren freigeschalteten Mobiltelefon ausgestattet sein sowie Sicherheitsschuhe und geeignete Arbeitskleidung tragen.

• Fahrer, die nicht problemlos rückwärts andocken und / oder die Fahrzeugeinheiten nicht selbstständig an- und abkoppeln können, riskieren Hausverbot am LC.

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Kapitel 6 Systemhandbuch

Thema: Prozessbeschreibung

Nr. 6.1 Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012 Route NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Route / Nachtlinie

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6.2 Ankunft am LC:

• Ist durch den Fahrer abzusehen, dass die Zeiten nicht eingehalten werden können, ist das zuständige LC darüber zeitnah in Kenntnis zu setzen.

• Meldung am Fahrermeldepunkt des zugeordneten Logistik-Centers und Ankunftsscannung als Nachweis der durch den Systemgeber bestimmten / vorgegebenen Ankunftszeit (Pünktlichkeitsregel, Maßnahmenkatalog-relevant).

• Zuweisung eines Rampenplatzes durch das LC-Personal. Dieser Rampenplatz wird nach den Erfordernissen des LC vergeben (GEL-Systemplanung, Warenströme, Volumenerfordernisse innerhalb eines LC) und kann täglich wechseln.

• Andocken und Fahrzeugsicherung an der Rampe durch den Fahrer. Dieser muss in der Lage sein, selbstständig, ohne Hilfe Dritter, das ihm überlassene Fahrzeug an die Rampe zu manövrieren. Das Fahrzeug ist am Stellplatz durch den Fahrer mit Eigenmitteln (Sicherungskeile gegen Wegrollen) nach Maßgabe gesetzlicher Vorgaben zu sichern.

• Verbringung der Wertgutsendungen an den vorbestimmten Platz durch den Depotlinienfahrer.

• Depotlinienfahrer ist während des gesamten Entladevorgangs unmittelbar im Entladebereich und bestätigt Beschädigungen auf einer durch das LC zu erstellenden Negativliste mit Beschädigungsscans. Alternativ B-Scann mit Foto am Entladekopf durch das LC erstellt.

• Bei Abwesenheit des Depotlinienfahrers (alternativ: eingesetzter Transportunternehmer) oder Verweigerung der Unterschrift, gilt der B-Scan und die Fotodokumentation, die durch das LC erstellt wurde.

6.3 Empfangsablauf:

Der Fahrer hat die für sein Depotgebiet angedienten Sendungen am zugewiesenen Stellplatz im LC entgegen zu nehmen. Dort hat sich der Fahrer so rechtzeitig zur Übernahme der Sendungen einzufinden, dass ihm • die lückenlose Vereinnahmung per Scanner • die ordnungsgemäße Stauung von Packstücken in Corletten • die transportsichere Verladung von Packstücken auf das

Depotlinienfahrzeug • die Einhaltung der geplanten Abfahrtzeit am LC

möglich ist. Das LC kann im Rahmen der Möglichkeiten Ladehilfe gewähren.

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Kapitel 6 Systemhandbuch

Thema: Prozessbeschreibung

Nr. 6.1 Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012 Route NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Route / Nachtlinie

Seite 3 von 5

Pflichten des Depotlinienfahrers

• Durchsicht Bordero auf Besonderheiten (Terminsendungen, Samstagstermine,

SSE, Tiere, Wertsendungen, Tagesmenge) • Empfangskontrolle (Beschaffenheits- und Vollzähligkeitskontrolle) der

Empfangssendungen. • Sichtkontrolle Routerlabel auf Empfangs-Depotzuordnung. • Scannung des GEL-Barcodes und Prüfung, ob die Scannerdaten auf dem

Display stehen, ggfs. Beschädigung scannen. Beschädigte Packstücke sind vor Verladung einem authoriserten LC- Mitarbeiter (gekennzeichnet durch orange Weste) vorzustellen.

• Die Beschädigung ist auf dem Bordero zu vermerken und vom authoriserten LC-Mitarbeiter gegenzuzeichnen.

• Die Entscheidung der Weiterbeförderung einer beschädigten Sendung obliegt ausschließlich dem LC-Personal, nur insoweit keine Gefahr für Menschen oder andere Güter besteht.

• Es besteht generelle Entsorgungspflicht. • Übernahme Wertgutsendungen. • Nach „Beladeende“ Scanner auslesen lassen durch das LC-Personal. • „Logistikcenter-Fehlerliste" komplett ausdrucken und abgleichen lassen,

Differenzen klären • Quittungsleistung durch den Nachtlinienfahrer • Verplombung durch LC-Personal • Freigabe der Abfahrt zum Depot durch das LC-Personal Haftungsregelung bei Shuttle-führenden Depots: Bei der LC-Ent-/ Verladung und B-Scannung besteht keine Sonder-regelung; es gilt die oben genannte Durchführung. Das LC-Personal ist bei der teilweisen Ent- / Beladung lediglich der eingesetzte Erfüllungs-gehilfe des Shuttle-führenden Depots, ohne Haftungsanspruch gegen den Systemgeber oder Dritte. Es gelten alle Rechte und Pflichten eines Versand- und Empfangs-Depots - ohne Ausnahmen oder andere Regelungen.

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Kapitel 6 Systemhandbuch

Thema: Prozessbeschreibung

Nr. 6.1 Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012 Route NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Route / Nachtlinie

Seite 4 von 5

6.4 Entsorgungspflicht:

• Der Systempartner in seiner Funktion als Empfangs-Depot ist verantwortlich für die komplette Übernahme aller in der jeweiligen Nacht am zugeordneten Logistik-Center angedienten Sendungen. Dies bezieht sich auf sein aktuelles Vertragsgebiet einschließlich etwaiger kommissarischer Gebiete. Es besteht eine grundsätzliche Entsorgungspflicht, auf eigene Kosten durch den Systempartner mittels ausreichender Fahrzeuggestellung.

• Obergrenze dieser Pflicht ist die durchschnittliche Tagestonnage der Empfangsmenge der vergangenen sechs Monate plus 30 % Reserve.

• Pro 500 Kg Ladegewicht ist ein Fahrzeuglademeter durch den Systempartner vorzuhalten.

• Kommt der Systempartner seiner Entsorgungspflicht nicht nach, so kann der Systemgeber die betroffenen Sendungen zu Lasten des Systempartners, diesem zur taggleichen Verteilung andienen. Auch für diese Sendungen besteht an diesem Tag eine Zustellpflicht durch den Systempartner. Notfalls müssen diese angedienten Sendungen per Sonderfahrt durch den Systempartner zu seinen Kosten zugestellt werden.

• Der Systemgeber behält sich ausdrücklich vor, Überhangsendungen aus Qualitätsgründen direkt zu distribuieren.

• Der Systemgeber kann im Falle des festgestellten Leistungseinbruches des Systempartners jederzeit Ersatzvornahme zu Lasten des Systempartners tätigen.

6.5 Freitags-Regelung

Im Sinne der GEL-Systemoptimierung und der absoluten Minimierung der Transportunterbrechungen ist die LC-Leitung ausdrücklich autorisiert, in der Nacht zu Samstag alle Abfahrtszeiten außer Kraft zu setzen. Dies bedeutet, dass der eingesetzte Nachtlinienfahrer das LC-Gelände nicht ohne Abfahrterlaubnis der LC-Leitung eigenständig verlassen darf (Maßnahmenkatalog-relevant).

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Kapitel 6 Systemhandbuch

Thema: Prozessbeschreibung

Nr. 6.1 Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012 Route NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Route / Nachtlinie

Seite 5 von 5

6.6 Sonstige Besonderheiten in der Nachtlinien-Abfertigung im LC

Die LC-Leitung optimiert permanent die operativen Abläufe innerhalb eines LC und passt diese den täglichen Gegebenheiten im Interesse des GEL-Systems an. In der Wahrnehmung des Hausrechtes in einem LC kann der Betriebsleiter Änderungen und Optimierungen in den Arbeitsprozessen vornehmen, die auch die Depotnachtlinienfahrer / Shuttlefahrer betreffen können. Hierzu gehören insbesondere Platzzuweisung, Rampenbelegung, Personal- und Aufliegereinteilung, Hallen- und Hofordnung sowie Sauberkeit und Hygiene.

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Kapitel 7 Systemhandbuch

Thema: Umschlag im LC Nr. 7 Änderungsdienst Datum rev. 27/01/2012 Inhaltsangabe Kapitel 7 BS

Stand: 01.02.2012 /Inhaltsangabe Kapitel 7 Seite 1 von 1

Kapitel Thema Seiten 7 Umschlag im LC Allgemein 2 7.1 Zentraldisposition 3 7.2 Sortierprozess 3 7.3 Wiegen und Messen 1 7.4 In einem LC verbliebene Sendungen 2

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Kapitel 7 Systemhandbuch

Thema: Umschlag im LC Nr. 7 Änderungsdienst Datum rev. 12/01/2012 Umschlag im Logistik-Center

(Güterumschlag u. Datenmischzeiten)

NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Logistik-Center (Güterumschlag)

Seite 1 von 2

- 7. Umschlag im Logistik-Center (LC) / Allgemein - Der Systemgeber unterhält zurzeit (Stand März 2009 Januar 2012) vier Logistik-Center für den Systemtransport im GEL-System. Diese befinden sich an den folgenden Standorten Raunheim (bei Frankfurt) Werl (bei Dortmund) Kassel Kürnach (bei Würzburg) Der Systemgeber betreibt diese Logistik-Center in verantwortlicher Eigenregie und Kostenregelung. Ansprechpartner ist die GEL Express Logistik GmbH in Willich, vertreten durch den Geschäftsführer. oder den jeweils beauftragten Personenkreis Die Organisationsstruktur - LC -, beinhaltet als Vorgesetzten den Leiter Logistik-Center Deutschland. Dieser bedient sich der eingesetzten LC-Betriebsleiter Logistik-Center vor Ort. Die grundsätzliche Aufgabe eines Logistik-Centers ist der Güterumschlag von systemgeführten Sendungen innerhalb des GEL-Systems. Weiterhin unterhält der Systemgeber innerhalb dieser Organisationseinheit sogenannte Shuttleverkehre, um den reibungslosen Weitertransport einer GEL-Sendung zwischen den Logistik-Centern zu gewährleisten. Hierzu wird eine Zentraldisposition dieser Verkehre betrieben. Die Auswahl und der Einsatz ausgesuchter Vertragsunternehmen für diese Shuttleverkehre erfolgt ausschließlich durch den Systemgeber. Weiterhin werden Transportbehältnisse zentral verwaltet und eingesetzt. Zum operativen Betrieb wird eine zentral erstellte und verwaltete Schnittstellen-dokumentation (LC-Soft- und Hardware) vorgehalten. An jeder Schnittstelle in einem LC wird jedes zu sortierende Packstück mittels Scannung erfasst. Sämtliche eingehende und ausgehende Packstücke werden auf Unversehrtheit überprüft und stichprobenartig vermessen und verwogen. Die Zuordnung eines Systempartners an einen oder mehrere LC-Standorte erfolgt ausschließlich durch den Systemgeber.

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Kapitel 7 Systemhandbuch

Thema: Umschlag im LC Nr. 7 Änderungsdienst Datum rev. 12/01/2012 Umschlag im Logistik-Center

(Güterumschlag u. Datenmischzeiten)

NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Logistik-Center (Güterumschlag)

Seite 2 von 2

Abruf Sendungsdaten Aufgrund regionaler Besonderheiten erfolgt der erste Datenabruf bereits ab 18:00 Uhr. Letztmaliger Datenabruf für alle Umschläge ist um 20.30 Uhr. LC Kassel 111 20.30 Uhr LC Kürnach 112 19.30 Uhr und 20.30 Uhr LC Raunheim 113 19.30 Uhr und 20.30 Uhr LC Werl 115 18.00 Uhr, 19 Uhr, 19.45 Uhr, 20.30 Uhr Anhand dieser Daten erfolgt eine Auswertung der Warenströme, die zur Einteilung der Shuttleverkehre (Anmeldung von Laderaumkapazitäten bei der Zentral-disposition, mit deren Abstimmung / operativem Leiter und zur operativen Einteilung der betrieblichen Abläufe im Umschlag genutzt werden). Datenmischzeiten Im TH Rechenzentrum gelten ab dem 01.06.2011 folgende Datenmischzeiten: 12:00 Uhr 18:00 Uhr 13:00 Uhr 19:00 Uhr 14:00 Uhr 19:30 Uhr 15:30 Uhr 20:00 Uhr

Für den Mischvorgang sind 30 Minuten einzuplanen. Das heißt als Beispiel konkret:

Fahrzeugankunft 18:15 Uhr, Mischvorgang läuft aktuell und kann nicht unterbrochen werden, daher Datenübermittlung bis 15:30 Uhr.

An den Logistik-Centern erfolgt die Entladung der ankommenden Fahrzeuge grundsätzlich erst bei Vorliegen der entsprechenden Versanddaten. Wenn ein Fahrzeug eingetroffen ist, allerdings keine Daten rechtzeitig übermittelt wurden, gilt die Ankunft als verspätet mit allen entsprechenden Konsequenzen.

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Kapitel 7 Systemhandbuch

Thema: Prozessbeschreibung LC / Zentraldisposition

Nr.7.1 Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012 Zentraldisposition NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Zentraldisposition

Seite 1 von 3

- 7.1 Zentraldisposition -

1. Einleitung

Die Shuttleverkehre stellen neben den vier Logistik-Centern eine wichtiges Grundlage Rückgrat des GEL-Systemnetzwerks dar. Diese Verkehre stellen sicher, dass jede verspätungsfrei eingespeiste Sendung rechtzeitig am jeweiligen Empfangs-Logistik-Center eintrifft. Dort erfolgt die Feinsortierung und Bereitstellung der Sendung für das nach PLZ-Routung zuständige Empfangs-Depot.

Im Vordergrund des Handelns steht immer die Systemqualität und Einhaltung der Kundenzufriedenheit unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Vorgaben.

2. Aufgaben

Die Zentraldisposition ist die zentrale Koordinations- und Überwachungszentrale für die durchgeführten Shuttleverkehre innerhalb des GEL-Systems. Die Einteilung der Shuttleverkehre erfolgt durch die GEL-Zentraldisposition in Abstimmung mit dem Leiter Logistik-Center und den LC-Betriebsleitern. Notwendigerweise sind eventuelle zusätzliche Shuttles unter allen operativen und betriebswirtschaftlichen Aspekten zu ermitteln und einzusetzen.

Weiterhin ist die Zentraldisposition Meldestelle für alle Unregelmäßigkeiten zu den eingesetzten Shuttleverkehren und zu allen Unregelmäßigkeiten innerhalb der Logistik-Center.

3. Auswahl und Einkauf der Frachtführer

Die Zentraldisposition ist für die Auswahl und den Einsatz der Frachtführer alleinverantwortlich. Sämtliche Verkehre können aufgrund eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens und der abgegebenen, eingehenden Angebote betriebswirtschaftlich vergeben werden.

4. Planung und Abwicklung der Trailer

Hierzu gehören die Dokumentation und Terminkontrolle der gesetzlichen Prüfungen der Trailer (TÜV, Wartung, SP). Zu diesen Aufgaben gehört auch die ständige Aktualisierung der geleasten oder angemieteten Aufliegerbestände.

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Kapitel 7 Systemhandbuch

Thema: Prozessbeschreibung LC / Zentraldisposition

Nr.7.1 Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012 Zentraldisposition NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Zentraldisposition

Seite 2 von 3

5. Corletten-Bestände

Die aktuellen Corletten-Bestände und deren aktueller Abgleich mit den Logistik-Centern Umschlag- und Depotbeständen fallen ebenfalls in den Aufgabenbereich der Zentraldisposition.

Dazu ist einmal im Quartal eines Jahres eine Corletten-Bestandsmeldung der Depots abzufragen und mit Hilfe dieser Daten der aktuelle Bestand zu ermitteln. Abweichungen sind sofort der Zentraldisposition zu melden und die Fehlerquellen für die entstandenen Differenzen sind zu ermitteln. Den aktuellen täglichen Corlettenbestand erhält die Zentraldisposition von den LC Betriebsleitern.

6. Dispositionsplan

In dem Dispositionsplan sind alle für den operativen Betrieb relevanten Daten einzupflegen. Ebenso verhält es sich mit der Aufstellung der Warenströme. Die Umschlagsbetriebe haben in eigener Verantwortung diese Daten der Zentraldisposition zur Verfügung zu stellen.

7. Abruf der Sendungsdaten

Gemäß Vorgabe (letztmalig um 20.30 Uhr) werden die Sendungsdaten aus der EDV-Zentrale abgerufen und in einer Versand- und Empfangsliste ausgedruckt. Das Versandaufkommen zwischen den Umschlagplätzen ist auf der Liste - Depots Empfang - aufgedruckt.

8. Bewertung der eingesetzten Frachtführer im Shuttleverkehr

Alle Abweichungen vom Unternehmervertrag, Verspätungen und andere Unregelmäßigkeiten sind in einer geeigneten Matrix je Frachtführer durch die Zentraldisposition zu dokumentieren. Mit diesen Daten hat eine Unternehmerbewertung zu erfolgen, die monatlich zum dritten Werktag des Folgemonats dem Leiter Transportlogistik vorzulegen ist.

Die Frachtführerbewertung stellt kein statisches Informationsinstrument dar.

Ziel ist die Aufdeckung und Beseitigung von Fehlerquellen im Sinne der Qualitätssteigerung im GEL-System. Diese Bewertung schließt die Dokumentation der eingeleiteten Maßnahmen mit dem Verursacher ein und stellt eine Entscheidungshilfe zur Fortführung der Vertragsdauer dar.

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Kapitel 7 Systemhandbuch

Thema: Prozessbeschreibung LC / Zentraldisposition

Nr.7.1 Änderungsdienst

Datum rev. 12/01/2012 Zentraldisposition NK,WRM,US,MT

Stand: 01.02.2012 /Zentraldisposition

Seite 3 von 3

9. Tagesabschluss

Alle während des Arbeitsverlaufs aufgetretenen Unregelmäßigkeiten in den Logistik-Centern, Depot-An- / Abfahrtszeiten, Shuttleverspätungen und sonstige Problemfälle, sind bis 5:00 Uhr morgens an die Zentraldisposition per Fax oder Mail mitzuteilen. In jedem Fall muss die Unregelmäßigkeit, deren Auswirkungen, die Ursachen, die Fehlerquellen und die eingeleiteten Maßnahmen dokumentiert werden. Einzelheiten regelt das LC-Handbuch.

9.1 Übergabe Daten an die Transportlogistik in Willich

Diese Unregelmäßigkeitsdaten sind aufzubereiten, und dem Customer Service (Transportlogistik in Willich) bis 6:00 Uhr morgens zur Verfügung zu stellen.

10. Notfallmeldungen

Betriebsstörungen, Arbeitsunfälle, Großereignisse, die eine massive Laufzeitverzögerung von Sendungen zur Folge haben, sind zeitnah zu melden.

11 Unfallberichte bei Arbeitsunfällen in einem LC / Shuttleverkehr

Die Unfallberichte müssen am Tag des Unfalles unterschrieben vom LC- Betriebsleiter / Sicherheitsbeauftragten / Unfallopfer an die Lohnbuch-haltung zur Weiterleitung an die Berufsgenossenschaft übergeben werden.

12. Berichtswesen

Die Zentraldisposition untersteht dem Leiter Transportlogistik. Der aktuelle Verspätungsstand zu den Shuttleverkehren wird zusätzlich mit einer Fehlerquellenanalyse an das GEL-Qualitätsmanagement einmal monatlich gemeldet.

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Kapitel 7 Systemhandbuch

Thema: Prozessbeschreibung / Sortierprozess im LC

Nr.7.2 Änderungsdienst

Datum rev. 27/01/2012 Sortierprozess WRM,US,MT,MS

Stand: 01.02.2012 /Sortierprozess

Seite 1 von 3

- 7.2 Sortierprozess -

Sendungskontrolle im LC-Eingang

- Bei der Eingangskontrolle ist grundsätzlich zu Beginn der Entladung das Fahrzeug auf fehlerhafte Ladungssicherung zu prüfen und bei Mängeln ein Foto des Beladezustandes anzufertigen.

- Sofern bei der weiteren Entladung des Fahrzeuges Mängel festgestellt werden, muss über den festgestellten Mangel an der Ladung erneut ein Foto angefertigt werden. Ist anhand des gesamten schlechten Beladezustandes erkennbar, dass mehrere Sendungen beschädigt sind, wird ein genereller Haftungsausschluss für dieses Fahrzeug ausgesprochen. Alle Sendungen dieses Fahrzeuges werden dann mit einem HA scanntechnisch erfasst.

- Die Fotos sind mit Datum und Liniennummer zu archivieren und dem Verursacher mit einem Qualitätsmängelbericht zur Verfügung zu stellen.

- Während der Eingangsscannung sind alle eingehenden Sendungen auf Beschädigungen zu kontrollieren. Wird eine Beschädigung festgestellt, ist diese mit einem Foto zu dokumentieren und mit dem Fehlercode „B“ scanntechnisch und fototechnisch zu erfassen. Die Fotos werden mit der Sendungsnummer und U-Bericht archiviert.

- Der Depotlinienfahrer ist während des gesamten Entladevorgangs unmittelbar im Entladebereich / Scannbereich anwesend und bestätigt Beschädigungen auf einer durch das LC zu erstellenden Negativliste mit Beschädigungsscanns.

- Ist der Fahrer bei der Entladung nicht anwesend, wird der Sachverhalt zusätzlich per Unterschrift eines zweiten LC-Mitarbeiters (Zeugenfunktion) bestätigt. alternativ ein B-Scann mit Foto der beschädigten Sendung am Entladekopf durch das LC erstellt (siehe auch Kapitel 6 Depotlinie).

- Zurückgewiesen an das Versand-Depot werden nur Sendungen An das Versand-Depot werden nur Sendungen zurückgewiesen oder annahme-verweigert, die aufgrund fehlender oder mangelhafter Verpackung eine Gefahr für Menschen, beigeladene Güter oder die Umwelt darstellen. Hierzu ist unterwiesenes LC-Personal (orange Weste) für die Feststellung verantwortlich.

- Mangelhafte oder unverpackte Sendungen, die den vorgenannten Punkt nicht erfüllen, werden per Foto dokumentiert und weiter transportiert.

- Beschädigte Sendungen im Shuttle- und Depotlinienverkehr, die einen schadenmindernden Rück- oder Weitertransport nicht zulassen, sind ebenfalls nicht weiter zu transportieren, sondern verbleiben bis zur eingeholten Versandverfügung durch den Auftraggeber im LC.

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Kapitel 7 Systemhandbuch

Thema: Prozessbeschreibung / Sortierprozess im LC

Nr.7.2 Änderungsdienst

Datum rev. 27/01/2012 Sortierprozess WRM,US,MT,MS

Stand: 01.02.2012 /Sortierprozess

Seite 2 von 3

Sortierung der Sendung zum Bestimmungsort

Nach erfolgter Eingangskontrolle wird die Sendung durch das eingesetzte LC- Personal gemäß Routung sortiert. Regionale Sendungen (für Empfangs-Depots am gleichen LC) werden auf den Depotstellplatz verbracht.

Sendungen, die per Shuttle an ein anderes LC zu verbringen sind, werden am zugeordneten Verladetor / Platz zur Weiterverladung durch das LC-Personal bereitgestellt.

Die eingesetzten Depot- / Linienfahrer haben sich nur in den für sie - durch die festgelegten Regularien eines LC - zugeordneten Arbeitsbereichen zu den angewiesenen Zeiten aufzuhalten und die notwendigen Arbeiten nur an diesen Orten durchzuführen.

Während der Pausenzeiten in einem LC haben alle Personen den Hallenkörper zu verlassen.

Tierkontrollen

- Siehe hierzu das Kapitel „Tiertransport“.

Fehlerhafte Kennzeichnung

• Nicht GEL-systemkonform gekennzeichnete Packstücke, die angeliefert werden, sind sofort durch das LC an das jeweilige Versand-Depot zu retournieren.

• Auch adressierte Packstücke ohne GEL-systemkonformen, scanbaren Barcode sind sofort durch das LC an das Versand-Depot zu retournieren.

• Adressierte GEL-systemkonform gekennzeichnete Packstücke ohne Sendungs-datensatz (überzählige Sendungen) werden per manueller Eingabe der Ziel-PLZ weitergeleitet.

• Der Systembetreiber haftet nicht für hieraus entstehende Fehlroutungen sowie Fehlroutungen aufgrund:

o doppelter Sendungslabel

o nicht entfernter “Altlabel“

o Fremdlabel

oder daraus abzuleitenden Vermögensschäden.

• Ein genereller Anspruch auf Handroutung und Weiterverladung der Packstücke besteht nicht.

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Kapitel 7 Systemhandbuch

Thema: Prozessbeschreibung / Sortierprozess im LC

Nr.7.2 Änderungsdienst

Datum rev. 27/01/2012 Sortierprozess WRM,US,MT,MS

Stand: 01.02.2012 /Sortierprozess

Seite 3 von 3

Überzähligkeiten an einem Depotstellplatz

• Befinden sich Packstücke auf einem Depotplatz, die nicht auf dem Bordero ausgewiesen sind, hat der eingesetzte Depotlinienfahrer zu überprüfen, ob das Packstück gemäß Routung zu dem jeweiligen Depotgebiet gehört.

• Steht eine Sendung auf dem Depotplatz, die nicht gemäß Routung dorthin gehört, so hat der Depotlinienfahrer dies umgehend dem LC-Personal (orange Weste) zu melden.

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Kapitel 7 Systemhandbuch

Thema: Prozessbeschreibung im LC / verbliebene Sendungen im LC

Nr.7.4 Änderungsdienst

Datum rev. 27/01/2012 In einem LC verbliebene Sendungen WRM,US,MT;MS

Stand: 01.02.2012 /In einem LC verbliebene Sendungen

Seite 1 von 2

- 7.4 In einem LC verbliebene Sendungen -

• Nach Sortierende werden alle im LC verbliebenen Sendungen erfasst und bearbeitet. Der erstellte U-Bericht ergeht dann in der Nacht an das Versand-Depot bzw. auftraggebende Depot.

• Die jeweiligen Versand-, Empfangs- und auftraggebenden Depots werden zeitnah durch den Systemgeber mittels der „Transportunterbrechungsliste“ informiert.

• Beschädigte Sendungen im Shuttle- und Depotlinienverkehr, die einen schadenmindernden Rück- oder Weitertransport nicht zulassen,

- sind nicht weiter zu transportieren

- verbleiben bis zur eingeholten Versandverfügung, längstens drei Werktage im LC.

• Sendungen, von denen eine Gefahr für Menschen, Umwelt oder andere Güter ausgeht, werden

- maximal drei Werktage bis zur Klärung im LC aufbewahrt.

- Nach drei Werktagen erfolgt ein für den Verursacher kostenpflichtiger Abtransport durch den Systemgeber.

• Sendungen, die durch das Versand-Depot nicht zeitgerecht eingespeist wurden, werden (siehe auch Beschaffungslogistik )

- in der Folgenacht weitergeleitet.

- Taggleiche Verfügungen - gegen Kostenübernahme durch das auftraggebende Depot für eine Sonderfahrt - sind an den Systemgeber (Abteilung Transportlogistik) zu richten.

• Transport- und Sortierfehler durch den Systemgeber werden

- in der Folgenacht weitergeleitet.

- Taggleiche Verfügungen - gegen (anteilige) Kostenübernahme durch das auftraggebende Depot - sind an den Systemgeber (Abteilung Transportlogistik) zu richten.

- Nicht durch den Systemgeber beauftragte Sonderfahrten werden nicht vergütet.

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Kapitel 7 Systemhandbuch

Thema: Prozessbeschreibung im LC / verbliebene Sendungen im LC

Nr.7.4 Änderungsdienst

Datum rev. 27/01/2012 In einem LC verbliebene Sendungen WRM,US,MT;MS

Stand: 01.02.2012 /In einem LC verbliebene Sendungen

Seite 2 von 2

• Transportunterbrechungen durch Platzmangel auf dem Depotlinienfahrzeug werden

- in der Folgenacht weitergeleitet.

- Taggleiche Verfügungen durch das auftraggebende Depot sind an den Systemgeber (Abteilung Transportlogistik) zu richten.

- Der Systemgeber entscheidet über die Kostenbelastung an das verursachende Empfangs-Depot.

- Nicht schriftlich durch den Systemgeber beauftragte Sonderfahrten werden nicht vergütet.

Sollte ein Systempartner jedoch seiner Entsorgungspflicht gem. Kapitel 4 nicht vollumfänglich nachgekommen sein, so behält sich der Systembetreiber vor, erforderliche Sonderfahrten zu Lasten des Empfangsdepots zu veranlassen (Ersatzvornahme).

• Transportunterbrechungen im Shuttlenetzwerk oder Depotlinienverkehr aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse (Streik, Wetterbedingungen, Verkehrsbehinde-rungen, technische Ereignisse, höhere Gewalt) werden

- in der Folgenacht weitergeleitet.

- Taggleiche Verfügungen - gegen Kostenübernahme durch das auftraggebende Depot - sind schriftlich bis 11:00 Uhr an den Systemgeber (Abteilung Transportlogistik) zu richten.

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Kapitel 8 Systemhandbuch

Thema: Eingangs-Depot Nr. 8 Änderungsdienst Datum rev.27/01/2012 Inhaltsangabe Kapitel 8 BS

Stand: 01.02.2012 /Inhaltsangabe Kapitel 8 Seite 1 von 1

Kapitel Thema Seiten 8.1 Empfangs-Depot Eingang 8 8.2 Unzustellbarkeitsbericht 2

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Kapitel 8 Systemhandbuch

Thema: Prozessbeschreibung Eingangsdepot

Nr. 8.1 Änderungsdienst

Datum rev. 27/01/2012 Eingang WRM,US,MT,MS

Stand: 01.02.2012 /Eingang

Seite 1 von 8

- 8.1 Eingang -

1. Empfangsdaten abrufen:

Die Daten der morgens eintreffenden Sendungen vom LC können bereits am Versandtag ab 20.30 Uhr zur Disposition in der GEL-Software vom Rechenzentrum abgerufen werden.

2. Disposition:

Disposition ist die Zuordnung aller für den Zustelltag vorliegenden Zustell- und Abholaufträge auf die vorgesehenen Fahrzeuge bzw. eingesetzten Transport-unternehmer. Hierbei müssen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:

a) Terminvorgaben, 9,10,12 Uhr, Time definite, Samstagtermine 10:00 + 12:00 Uhr, Ladebordwand-Zustellungen, SSE-Sendungen.

b) Strikte Einhaltung aller vorgegebenen Fixtermine.

c) Avisierung: nur Sendungen der Avisart Fahrer-Avis sind einem

Fahrzeug zuzuordnen. Sendungen der Avisarten Depot-Avis und Technisches Avis sind ausdrücklich nicht zu disponieren (siehe auch Kapitel 5.1.4.4).

d) Verfügungen zu bisher unzustellbaren Sendungen.

e) Handbuchkonforme Voravise aller Versand-Depots und bilateral

getroffene Einzelabsprachen mit Avisierungskunden der Avisarten Depot-Avis und Technisches Avis (siehe Kapitel 5.1.4.4).

f) Alle Abholaufträge (Beschaffungslogistik), die zum Zeitpunkt der

Disposition vorliegen, sind in dem vorgegebenen Abholzeitfenster einzuplanen.

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Kapitel 8 Systemhandbuch

Thema: Prozessbeschreibung Eingangsdepot

Nr. 8.1 Änderungsdienst

Datum rev. 27/01/2012 Eingang WRM,US,MT,MS

Stand: 01.02.2012 /Eingang

Seite 2 von 8

3. Ausrollscanner / Rollkarten:

Sämtliche Ausrolldaten sind auf die jeweiligen Scanner für die entsprechende Ausrolltour zu laden. (Echtzeitscannung). Bei technischen Problemen ist ein Druck der Rollkarten und Übergabe an die Fahrer zu tätigen.

4. Dispositionsübersicht:

In der Dispositionsabteilung hat für jeden Tag ein Plan in Listenform vorzuliegen aus dem ersichtlich ist, welche Fahrer und Fahrzeuggrößen / geplante Transportunternehmer zum Einsatz bereitstehen. Die Disposition der Abholaufträge für diesen Tag (Eigen- und GEL- Systemabholaufträge) hat mit Hilfe dieses Dispositionsplans zu erfolgen, der zwingend nachstehende Informationen beinhalten muss:

a) eingesetzte Transportunternehmer, Fahrzeugart und Größe sowie Fahrer

b) Versender / Auftraggeber der Abholung (Ladestelle)

c) Sendungsstruktur (Gewichte, Größe, Art der Sendung)

d) Abholzeiten

e) Besonderheiten (Ladebordwand, SSE-Sendungen, Packmitteltausch, High Value, Tiersendungen)

f) Zeitpunkt der Übermittlung an den Fahrer mit Namenszeichen

g) Erledigung durch Kontrolle der durchgeführten Abholaufträge auf diesem Dispoplan.

h) Unregelmäßigkeiten

5. Depotlinienankunft im Empfangs-Depot:

• Entgegennahme der Empfangsunterlagen (Logistik-Centerfehlerliste, Bordero, Fehlerliste vom Logistik-Center, Lademitteldokumentation, Differenzliste) durch den Disponenten.

• Entplombung des Depotlinienfahrzeuges einschließlich Kontrolle der Plombennummer.

• Körperliche Übergabe der verplombten roten High Value-Box vom Routen-fahrer an die Disposition und Vollzähligkeitskontrolle der High Value-Sendungen.

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Kapitel 8 Systemhandbuch

Thema: Prozessbeschreibung Eingangsdepot

Nr. 8.1 Änderungsdienst

Datum rev. 27/01/2012 Eingang WRM,US,MT,MS

Stand: 01.02.2012 /Eingang

Seite 3 von 8

6. Entladung / Verteilung / Eingangskontrolle:

Die Entladung hat unverzüglich nach Depotlinienankunft zu erfolgen. Die Umschlaghalle ist nach Tourenstellplätzen einzuteilen und zu markieren. Der Umschlag hat wettergeschützt stattzufinden. Bei der Eingangsprüfung muss der Scanner vor der Entladung mit den disponierten Soll-Daten geladen werden. Dadurch ist es möglich, jedes gescannte Packstück einer Zustelltour zuzuordnen. bei Scannung der jeweils zu entladenden Sendung eine Zuordnung zum Tourenstellplatz / Zustelltour Nr. gegeben. Bei der Entladung des Depotlinienfahrzeuges sind alle Packstücke zu scannen (ED1) und deren Datensätze unverzüglich, spätestens jedoch bis 10:00 Uhr an das Rechenzentrum zu übertragen. Der Zustand einer Sendung ist gemäß der ADSp Ziffer 7 mit ED1 - B zu erfassen, wenn ein Packstück beschädigt ist und ein Foto ist anzufertigen. (Maßnahmenkatalog-relevant).

a) Überzähligkeiten (Sendungen ohne verfügbaren Datensatz, aber für dieses E-Depot bestimmt) sind bei der Eingangsscannung zu separieren, damit ein Abgleich der Sendungsdaten und ggf. die Nacherfassung erfolgen kann. Zustellpflicht am Eingangstag nur dann, wenn vom Versand-Depot / auftraggebenden Depot ein vollständiger Datensatz (Kopie der Versandladeliste) bei Linienankunft im Empfangs-Depot vorliegt.

Tiersendungen sind grundsätzlich am Eingangstag zustellpflichtig! b) Überzähligkeiten (Sendungen, die nicht für dieses E-Depot bestimmt sind) wie Fehlverladungen, falsches aufgebrachtes Routerlabel, Fehlroutung) sind ebenfalls zu separieren. Fotodokumentation und Empfangsdaten-Nacherfassung sind mit Entladebericht zu senden. Verfügung des Versand-Depots ist einzuholen.

c) Beschädigte Packstücke sind als beschädigt in der Scanart Eingang Depot (ED1 - B) zu scannen und zustellpflichtig.

d) Unvollständige Sendungen sind uneingeschränkt zustellpflichtig, Nachlieferungen werden zu Lasten des Verursachers vergütet.

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Kapitel 8 Systemhandbuch

Thema: Prozessbeschreibung Eingangsdepot

Nr. 8.1 Änderungsdienst

Datum rev. 27/01/2012 Eingang WRM,US,MT,MS

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e) Datenkorrektur: Sendungen sind am Eingangstag stichprobenartig mit geeichten Prüfmitteln nachzuwiegen / zu vermessen und mit den korrigierten Daten am Eingangstag in der GEL-Software als Datenkorrektur zu erfassen. Eine Dokumentation über die Maße und Gewichte (Foto) ist vorzuhalten. f) Erfasste Europaletten GiBo werden auf Tauschfähigkeit überprüft; Abweichungen sind per Foto zu dokumentieren und gegebenenfalls durch eine Datenkorrektur in der GEL-Software zu korrigieren (siehe Kapitel Paletten-Clearing).

g) Das Auslesen der Handscannerdaten - siehe Kapitel 9 EDV

h) Nähere Beschreibung der Scannerprozesse im Kapitel 9 EDV

7. Zustellbeladung:

Der Zustellfahrer hat unter Zuhilfenahme von Scanner oder Rollkarte / Ladeliste in umgekehrter Zustellreihenfolge das zugewiesene Zustellfahrzeug zu beladen. Alle verladenen Packstücke sind in der Scanart EDZ zu scannen und deren Datensätze unverzüglich an das Rechenzentrum zu übertragen. (Maßnahmenkatalog-relevant)

• Die ordnungsgemäße Ladungssicherung und produktgerechte Verladung von Packstücken ist sicherzustellen und per Foto zu dokumentieren.

• Die depotintern festgelegten maximalen Entlade-, Belade- und Abfahrtszeitfenster der Touren sind verbindlich einzuhalten und schriftlich zu dokumentieren.

• Die Anzahl der Sendungen auf dem Scanner / Rollkarte / Ladeliste sind bei der Zustellbeladung auf Vollzähligkeit zu überprüfen. Alle Unregelmäßigkeiten sind zu dokumentieren. Scanner / Rollkartenabgleich / Ladeliste bei der Zustellbeladung und Dokumentation aller Unregelmäßigkeiten auf dem Scanner / Rollkarte / Ladeliste.

• Die ordnungsgemäße und vollzählige Übernahme der Packstücke ist durch Quittungsleistung des Zustellfahrers / TU auf einer Übergabeliste schriftlich zu dokumentieren. Beschädigte Sendungen sind als solche ordnungsgemäß zu erfassen und müssen von der Disposition auf der Übergabeliste gegengezeichnet werden (ADSp Ziffer 7).

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Kapitel 8 Systemhandbuch

Thema: Prozessbeschreibung Eingangsdepot

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8. Lagerkontrolle und Statusrückmeldung:

Lagerkontrolle beinhaltet

- Aufnahme aller Sendungen, die sich noch in der Halle befinden, per Scanner. Pflichtscannung aller Lagersendungen in der Scanart EDL lückenlos - einschließlich unverzüglicher Übertragung an das Rechen-zentrum bis maximal 10:00 Uhr. Maßnahmenkatalog-relevant

- Abgleichen der ausgelesenen Scannerliste mit der Disposition. - Abarbeitung und Dokumentation der festgestellten Differenzen. - Tägliche Kontrolle und Überprüfung der Unregelmäßigkeiten oder nicht

zustellbaren Sendungen auf Rücksendefristen, Verfügungen seitens Versand-Depot

9. Zustellung aller Sendungen

• Jede Eingangssendung ist entsprechend der Termin- und Laufzeitoption uneingeschränkt zustellpflichtig.

• Hindernisse im Tourenverlauf sind unmittelbar bei Bekanntwerden des

Ereignisses per U-Bericht an den auftraggebenden GEL-Systempartner zu melden (Meldepflicht). Diese entbinden jedoch in keinster Art und Weise von der uneingeschränkten Zustellpflicht entsprechend der Termin- und Laufzeitoption.

• Begründungen wie Platzmangel, Zeitmangel, Personal- und

Fahrzeugmangel sind reine Dispositionsfehler und werden in keinster Weise akzeptiert.

• Quittungsleistung mit Unterschrift, Klarschrift und Uhrzeit auf dem Scanner.

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Kapitel 8 Systemhandbuch

Thema: Prozessbeschreibung Eingangsdepot

Nr. 8.1 Änderungsdienst

Datum rev. 27/01/2012 Eingang WRM,US,MT,MS

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10. Unzustellbarkeiten:

• Unzustellbarkeiten auf der Tour sind unmittelbar nach Eintreten des Ereignisses noch vor Ort (Zustelladresse) an das auftraggebende Depot per Unregelmäßigkeitsbericht zu übermitteln.

• Unzustellbarkeiten bei Terminsendungen, Tiersendungen sind unmittelbar

durch den Zustellfahrer telefonisch bei der Disposition zu melden und eine schriftliche Verfügung (des auftraggebenden Depots) bis zu 10 Minuten maximal ist abzuwarten. Zusätzlich ist ein U-Bericht zu versenden.

• Empfänger, die nicht angetroffen werden, müssen per

Benachrichtigungskarte eine Information über den Zustellversuch erhalten. (Dokumentation auf der Benachrichtigungskarte mit: Sendungsnummer, Zustellzeit, Rückrufnummer, Firma/Depot). Die Kopie der Karte ist vom Zustellfahrer im Depot abzugeben und vom diesem entsprechend zu archivieren. Ein Foto von der Zustelladresse (Klingelschild, Haus) ist mittels Scanner zu erzeugen.

• Bei Annahmeverweigerungen sind der Name des Annahmeverweigernden

und der Grund der Annahmeverweigerung mittels Scanner zu erfassen. Der Annahmeverweigernde muss mit seiner Unterschrift die Annahmeverweigerung bestätigen. Annahmeverweigerungen ohne Grund lassen eine Schlechtleistung in der Ausrollung vermuten.

• Adressfehler sind nach erfolgloser Anfahrt unmittelbar per U-Bericht dem

auftraggebenden Depot zu melden. Erneute Zustellpflicht am erfolglosen Zustelltag besteht nicht.

• Dokumentation der Unzustellbarkeiten erfolgt mittels Scanner.

• Nach Rückkehr zum Depot ist jede unzustellbare Sendung in der Scanart

EDR zu erfassen und der Datensatz unverzüglich an das Rechenzentrum zu übertragen. Maßnahmenkatalog-relevant

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Thema: Prozessbeschreibung Eingangsdepot

Nr. 8.1 Änderungsdienst

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• Immer vorausgesetzt, dass ein GEL-systemkonformer U-Bericht erzeugt und übermittelt worden ist, beträgt die Aufbewahrungsfrist (Lagerfrist):

- Empfänger nicht erreicht und Handbuch-konform benachrichtigt: 4 Wochen - Alle anderen Unzustellbarkeiten: 10 Tage Erfolgt bis dahin keine Reaktion des auftraggebenden Depots, kann die Sendung unfrei an dieses Depot retourniert werden. für unzustellbare Sendungen maximal vier Wochen.

11. Sonderformen der Ablieferung

• Abstellerlaubnis

- Eine Sendung kann ohne Quittungsleistung zugestellt werden, wenn dem Empfangs-Depot eine schriftlich dokumentierte Abstellerlaubnis vom auftraggebenden Depot oder dem Empfänger selbst in schriftlicher Form vorliegt.

- Die schriftlich vorliegende Abstellerlaubnis kann auf die Einzelsendung

oder auf alle abzuliefernden GEL-Sendungen bezogen sein.

- Die Abstellerlaubnis unterliegt den gesetzlichen Aufbewahrungs-vorschriften für geschäftliche Unterlagen und gilt als Abliefernachweis der zugestellten Sendung.

- Ein Formblatt „Abstellerlaubnis“ ist auf der GEL-Homepage abrufbar.

• Nachträgliche Verfügungen (Abweichungen bei Zustelladresse, Servicearten, Sonderleistungen usw.)

- Eine Verfügung des Versand-Depots muss in schriftlicher Form

vorliegen.

- Weisungen des Empfängers sind vom auftraggebenden Depot schriftlich zu bestätigen.

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Thema: Prozessbeschreibung Eingangsdepot

Nr. 8.1 Änderungsdienst

Datum rev. 27/01/2012 Eingang WRM,US,MT,MS

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Seite 8 von 8

- Keine Zustellpflicht am Tag der nachträglichen Verfügung.

- Nachnahmebeträge (Summen in Euro) können nur in Ausnahmefällen

nachträglich verändert werden.

Siehe hierzu Kapitel 5.7.5

- Nachträgliches Auflegen einer Nachnahme ist nicht möglich

12. ED2- Status / Ausliefermeldung:

Schnittstellenkontrolle und Sendungsverfolgung bis zum Empfänger erfolgen ausschließlich per Echtzeitscannung. Bei Echtzeitscanner Ausfall

• Termin-Optionen sind spätestens nach 30 Minuten im ED2-Status zurückzumelden und per DFÜ zu übertragen.

• Alle anderen Eingangssendungen sind taggleich bis 20.00 Uhr im ED2-

Status zurückzumelden.

• Bei Zustellungen: Name und Uhrzeit eintragen

• Bei Unzustellbarkeiten: Plausibler Unzustellbarkeitsstatus und Uhrzeit eintragen.

• Wenn Handrollkarten für die Zustellung benutzt worden sind, muss der

Status / Nachweis der Zustellung am Zustelltag bis 20:00 Uhr an das Rechenzentrum übertragen werden.

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Thema: Eingangsdepot Nr. 8.2 Änderungsdienst Datum rev. 27/01/2012 Unzustellbarkeitsbericht Zustellung WRM,US,MT;MS

Stand: 01.02.2012 /Unzustellbarkeitsbericht Seite 1 von 2

- 8.2 Unregelmäßigkeitsbericht Zustellung -

Der Unregelmäßigkeitsbericht (U-Bericht) wird mittels Echtzeitscanner unmittelbar nach Eintreten des Ereignisses noch vor Ort (Zustelladresse) zum Zeitpunkt der Feststellung der Unregelmäßigkeit generiert. Bei technischen Ausfällen der Echtzeitscanner wird Alternativ muss der manuelle U-Bericht unverzüglich in der GEL-Software erzeugt und versendet werden. Ein Kontrollausdruck ist möglich. Aufbau des URB für Zustellungen:

• Depotnummer • Sendungsnummer • Tournummer • Name des Fahrers • Datum und Uhrzeit der Unregelmäßigkeit • Name des Bearbeiters • Gründe:

o Annahme verweigert � Doppelte Lieferung � Falsche Lieferung � Nicht bestellt � Zu späte Anlieferung � Lieferschein / andere Sendungsunterlagen fehlt(en) � Beschädigung � Teilfehlmenge � Sonstige Gründe

o Zustelladresse falsch � Postleitzahl � Hausnummer � Strasse � Name � Ortsteil � Empfänger verzogen � Postfachadresse � Empfänger unbekannt � Richtige Adresse lautet

o Unverhältnismäßige Wartezeit länger als 15 Minuten

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Kapitel 8 Systemhandbuch

Thema: Eingangsdepot Nr. 8.2 Änderungsdienst Datum rev. 27/01/2012 Unzustellbarkeitsbericht Zustellung WRM,US,MT;MS

Stand: 01.02.2012 /Unzustellbarkeitsbericht Seite 2 von 2

o Empfänger nicht angetroffen * � Benachrichtigungskarte wurde hinterlegt � Urlaub (Betriebsferien bis...) � Geschlossen � Warenannahme geschlossen,

• Vor Ort ermittelte Öffnungszeiten von…bis… � Örtliche Gegebenheiten

o NN nicht vorhanden o Neue Zustellung vereinbart für o Sendung auf Lager, warten auf Verfügung o Entladeprobleme o Sonstige Gründe

* Bei dem Grund "Empfänger nicht angetroffen", ist der Zustellfahrer verpflichtet, von der Örtlichkeit ein Foto anzufertigen, die dokumentiert, dass er dort war. Diese Möglichkeit ist nur bei der GEL-Scannerlösung (M3) gegeben. Bei anderen Scannlösungen darf der Grund "Empfänger nicht angetroffen", ausschließlich durch den Disponenten gesetzt werden (der Disponent ist unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses durch den Zustellfahrer zu informieren, der dann in der GEL-Software den Eintrag vornimmt.

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Kapitel 9 Systemhandbuch

Thema: EDV Nr. 9 Änderungsdienst

Datum rev. 27/01/2012

EDV NK/WRM/MS/MT

Stand: 01.02.2012 /EDV Seite 1 von 6

- EDV - 1. Grundsätzliches über die Systemsoftware

Ein besonderes Merkmal des GEL Express Logistik Systems ist ein einheitliches EDV-System, das in Verbindung mit einem Barcodesystem einen elektronischen Austausch der Sendungsdaten und sendungsbezogenen Informationen zwischen allen Depots und der GEL-Systemzentrale und damit eine lückenlose Sendungsverfolgung und Schnittstellenkontrolle sicherstellt. Die Systempartner sind verpflichtet, die Daten aller Sendungen, welche in das GEL-System eingebracht werden, in der GEL-Systemsoftware zu erfassen oder per Schnittstelle einzuspielen. Mittels Datenfernübertragung / DFÜ sind alle Daten gemäß Datenmischzeitvorgabe bis 30 Minuten vor Ankunft des jeweiligen Nachtlinienfahrzeuges (gemeint sind alle Fahrzeuge, die ein LC anfahren), jedoch spätestens bis 20.00 Uhr des Versandtages an das EDV-Rechenzentrum zu senden. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Datenmischzeiten hat das Versand-Depot unbedingt sicherzustellen, dass die Datenübertragung an das Rechenzentrum mit ausreichendem Vorlauf erfolgt ist. Ein entsprechendes Datenslot ist allgemein oder für den Einzelfall mit der GEL-Systemzentrale rechtzeitig abzustimmen. Eine Linienankunft ist nur dann pünktlich, wenn die Datensätze zum Entladezeitpunkt dem LC vorliegen.

Meldet das Depot die Daten der Sendungen gar nicht zeitgerecht an das GEL-EDV-Rechenzentrum, so dass die zur Sendungseingangserkennung und Routung am Logistik-Center erforderlichen Informationen nicht vorliegen, werden pro angeliefertem Packstück, Sendungsnummer und Postleitzahl des Empfängers gegen eine zu erhebende Aufwandsentschädigung manuell erfasst (ohne Gewähr). GEL ist nicht zur verbindlichen Weiterleitung und zur Ermittlung von Gewicht und Volumen verpflichtet. In Ausnahmefällen (Computerdefekte, Übertragungsstörungen usw. kann, soweit technisch möglich, dem Empfangs-Depot ein vollständiger Datensatz der jeweiligen Sendung (z.B. Kopie der Versandladeliste) bis spätestens zur Linienankunft am Empfangs-Depot übermittelt werden, um eine Zustellung am Eingangstag zu gewährleisten. Die Nacherfassung wird dem Empfangs-Depot vergütet.

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Kapitel 9 Systemhandbuch

Thema: EDV Nr. 9 Änderungsdienst

Datum rev. 27/01/2012

EDV NK/WRM/MS/MT

Stand: 01.02.2012 /EDV Seite 2 von 6

Für jedes an einem LC manuell nacherfasste Packstück berechnet die GEL- Systemzentrale dem Versand-Depot den zusätzlichen, manuellen Aufwand. Gleiches gilt für unterzählige Packstücke, die in der täglichen Linienplanung fehlen.

2. Handhabung des EDV-Programms (Support)

Für die praktische Handhabung der GEL-Systemsoftware stellt die GEL-Führungsgesellschaft einen EDV-Support zur Verfügung.

3. Weiterentwicklung der Systemsoftware

Der für die EDV verantwortliche Mitarbeiter in der GEL-Systemzentrale ist für die permanente Weiterentwicklung des gesamten GEL-EDV-Systems verantwortlich. Alle Anforderungen, Mängel, Verbesserungsvorschläge usw., die das GEL-EDV-System betreffen, sind deshalb von allen Beteiligten formlos schriftlich an den zuständigen Mitarbeiter in der GEL-Systemzentrale zu richten. Ausschließlich dort werden Änderungswünsche und -Anforderungen an die GEL-Systemsoftware geprüft und nach Freigabe an das EDV-Rechenzentrum weitergegeben. Es ist Systempartnern nicht gestattet, sich bezüglich Programmänderungen und Verbesserungsvorschlägen direkt an das EDV-Rechenzentrum zu wenden.

4. Einführung von Updates

Weiterentwicklungen, Änderungen oder Behebung von Mängeln werden ausschließlich auf Veranlassung und durch Freigabe des EDV-Verantwortlichen der GEL-Führungsgesellschaft beim Rechenzentrum veranlasst. Die GEL-Systemzentrale stellt dem GEL-Systempartner Updates für die GEL- Software zur Verfügung. Der GEL-Systempartner ist verpflichtet, die jeweils vorhandene GEL-Software in der neuesten verfügbaren Version einzusetzen und anzuwenden.

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Kapitel 9 Systemhandbuch

Thema: EDV Nr. 9 Änderungsdienst

Datum rev. 27/01/2012

EDV NK/WRM/MS/MT

Stand: 01.02.2012 /EDV Seite 3 von 6

Alle Nachteile, die sich aus dem Einsatz veralteter Versionen der GEL- Systemsoftware beim GEL-Systempartner ergeben, gehen ausschließlich zu seinen Lasten.

5. Depotstammdaten

Als Depotstammdaten sind solche Daten zu verstehen, die spezielle Informationen über den jeweiligen GEL-Systempartner enthalten. Sie werden zu Beginn der Zusammenarbeit erfasst und im GEL-EDV-System hinterlegt. Die jeweiligen Kontaktdaten der Ansprechpartner eines GEL-Systempartners sind durch diesen permanent aktuell zu halten. Im Fall von GEL-Systempartner-Depotstammdatenkorrekturen ist rechtzeitig eine entsprechende schriftliche Anzeige an die GEL-Systemzentrale / Abteilung EDV zu richten.

6. Sendungsdatenkorrekturen

Grundsatz Die Nachweispflicht zu Ansprüchen aus Datenkorrekturen liegt immer beim Anspruchsteller. Für entsprechende Dokumentation (z.B. Foto, Wiege-protokoll) ist zu sorgen. Bei der Leistungsart Avisierung ist dieses näher im Kapitel 5.1.4.4 geregelt und beschrieben. Korrekturen zu Sendungsdaten können ausschließlich über den Menüpunkt „Datenkorrekturen“ in der GEL-Software beantragt und bestätigt werden. Die Frist zur Beantragung einer Datenkorrektur beträgt 2 Werktage nach Eingang einer Sendung im Empfangs-Depot. Für die Änderung von Sendungsdaten gelten aus Sicherheitsgründen (diese Daten dienen als Basis zur Erstellung von Rechnungen bzw. Gutschriften) die nachfolgenden Regelungen: Ist-Daten sind Angaben zur Sendung, die vom Versand-Depot im Datenbestand erfasst und gemeldet wurden. Soll-Daten beinhalten die geforderten Änderungen. Im Menüpunkt Datenkorrekturen werden die geforderten Änderungen vom Antragsteller beantragt und anschließend per DFÜ übertragen.

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Kapitel 9 Systemhandbuch

Thema: EDV Nr. 9 Änderungsdienst

Datum rev. 27/01/2012

EDV NK/WRM/MS/MT

Stand: 01.02.2012 /EDV Seite 4 von 6

Wird dieser Korrektur nicht innerhalb von 2 Tagen per Veto widersprochen bzw. seitens der Betroffenen bestätigt, gilt die Korrektur als anerkannt und wird vom GEL-Rechenzentrum automatisiert zum nächsten Rechnungslauf berücksichtigt.

Vetopassus

Die mit einem Widerspruch versehenen Datenkorrekturen, müssen vom Antragsteller per Datenkorrekturblatt an die GEL-Systemzentrale gesendet werden. Dort wird dann im Einzelfall entschieden. Für diesen erhöhten Aufwand, teilweise mit intensiven Nachforschungen verbunden, erhebt der Systemgeber ein erhöhtes Maßnahmengeld in Höhe von 100,- Euro zu Lasten desjenigen, der den jeweiligen Sachverhalt unrichtig dargestellt hat. Selbst der Versuch berechtigt den Systemgeber zu diesem erhöhten Entgelt. Korrekturgebühren werden im Kapitel 10 Clearing spezifiziert geregelt. Ein Versand-Depot kann Daten nach der Sendezeit 20:00 Uhr nicht mehr korrigieren!

Nicht durch das Versand-Depot/auftraggebende Depot korrigierbar sind:

• Nachnahme (nähere Beschreibung in den Kapiteln 5.1.4.9 und 5.7) • Transportversicherung • Eindeckung verdeckter Schaden • Serviceart High Value • Avisierung

8. Einarbeitung und Schulung

Die Einarbeitung neuer GEL-Systempartner in die Verfahrensweise der GEL- Software ist im Einarbeitungsplan „neue Depotpartner“ sowie in den Einarbeitungschecklisten geregelt. Der GEL-Systemgeber organisiert in Absprache mit dem neuen GEL-Systempartner die Einarbeitung. EDV-Schulungen können durch die GEL-Systemzentrale zu einer kostenpflichtigen Pflichtschulung erklärt werden, wenn festgestellte Defizite durch den GEL-Systempartner nicht zeitnah beseitigt worden sind.

9. Echtzeitscannung GEL

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Kapitel 9 Systemhandbuch

Thema: EDV Nr. 9 Änderungsdienst

Datum rev. 27/01/2012

EDV NK/WRM/MS/MT

Stand: 01.02.2012 /EDV Seite 5 von 6

Seit dem 01. April 2009 setzt der GEL-Systemgeber den Beladescan (Event EDZ) verpflichtend für alle Zustellsendungen systemweit ein. Dieser Scan dokumentiert die Verladung einer Sendung auf ein Zustellfahrzeug. Der EDZ ist unmittelbar nach erfolgter Verladung einer Sendung auf ein Zustellfahrzeug, zum Rechenzentrum der GEL zu übertragen. Verpflichtender Scan, Ziffer 7.2 ADSp.

Sendungen, die in einem Depotbetrieb verbleiben und nicht in die Zustellung am Eingangstag gelangen oder vom Vortag sind, werden seit dem 01. April 2009 täglich als EDL (Event Lagerscan) erfasst. Verpflichtender Scan, Ziffer 7.2 ADSp. Sendungen, die am Zustelltag durch das Zustellfahrzeug an das Depot retourniert werden, müssen täglich als EDR (Event Retoure an Depot) gescannt werden. Verpflichtender Scan, Ziffer 7.2 ADSp.

Alle verpflichtenden Scans sind Maßnahmenkatalog-relevant Seit dem 01.04.2008 ist innerhalb des GEL-Systems als weiteres Qualitätsmerkmal eine Rückmeldung der Zustelldaten (Name und Uhrzeit) sowie das zugehörige POD in Echtzeit auf elektronischem Wege an das GEL-Rechenzentrum für alle GEL-Systempartner Pflicht. Als Echtzeit wird in diesem Zusammenhang eine Rückmeldezeit der Daten innerhalb von maximal 15 Minuten nach Zustellung bzw. Eintreten eines Statusereignisses (Event) gewertet. Nicht mit diesem Merkmal versehene Sendungen sind Maßnahmenkatalog-relevant (siehe Kapitel 10 Clearing). Das nachträgliche Scannen von Sendungen, die mit Papier-Ausrolllisten zugestellt worden sind, ist strikt untersagt und wird als Datenmanipulation gewertet (Maßnahmenkatalog-relevant) Bei einem schriftlich nachweispflichtigen Defekt von Abliefergeräten siehe Kapitel 8.1 muss der GEL-Systemnehmer verpflichtend dafür Sorge tragen, dass einzelne Sendungen innerhalb von 30 Minuten nach der Zustellung manuell zurückgemeldet werden. Die zugehörigen Rollkarten müssen in diesem Fall am gleichen Tag noch gescannt und auf elektronischem Weg bis 20:00 Uhr an die GEL-Systemzentrale übermittelt werden.

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Kapitel 9 Systemhandbuch

Thema: EDV Nr. 9 Änderungsdienst

Datum rev. 27/01/2012

EDV NK/WRM/MS/MT

Stand: 01.02.2012 /EDV Seite 6 von 6

Bei Selbstabholungen im Depotbetrieb ist die Übergabe der Sendung an den Empfänger ebenso mittels Echtszeitscannern durchzuführen.

10. Zustellquote

Die Quote aus Zustellung und Rückmeldeverhalten wird den Systempartnern täglich zur eigenen Leistungsüberprüfung im GEL-Intranet zur Verfügung gestellt. Die geforderte Zustellqoute aller auszuliefernden Sendungen am Eingangstag beträgt aus Qualitätsgründen mindestens 97 % (siehe auch Kapitel 10 Clearing).

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Kapitel 9 Systemhandbuch

Thema: EDV Nr. 9.1 Änderungsdienst

Datum rev. 27/01/2012 ED1-Vollständigkeit WRM,US,MT,MS

Stand: 01.02.2012 /ED1-Vollständigkeit Seite 1 von 1

- 9.1 ED1-Vollständigkeit -

Vollständigkeitsmeldung (Entladebericht): Die Vollständigkeitsmeldung (Entladebericht / ED1-Meldung) muss bis spätestens 10.00 Uhr am Eingangstag per DFÜ an die EDV-Zentrale gemeldet werden. Dabei sind folgende mögliche Eingaben zu verwenden: OK = Okay, die Sendung ist ordnungsgemäß eingegangen. N = Paket nicht vorhanden R = falsche Routung B = Packstück beschädigt G = falsches Gewicht Ü = überzählig (nacherfasst) RÜ = überzählig, falsch geroutet ÜB = überzählig, beschädigt X = Packstück nie erhalten (Meldung nach drei Tagen)

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Thema: EDV Nr. 9.2 Änderungsdienst

Datum rev. 27/01/2012 ED2-Vollständigkeit WRM,US,MT,MS

Stand: 01.02.2012 /ED2-Vollständigkeit Seite 1 von 1

- 9.2 ED2-Vollständigkeit - Vollständigkeitsmeldung (Rückmeldung): OK = Okay, Uhrzeit, Name eintragen LT = Liefertermin, Datum eintragen RL = falsche Routung, Lager RR = falsche Routung, Retour RS = falsche Routung, Sonderfahrt AL = falsche Adresse, Lager AR = falsche Adresse, Retour AS = falsche Adresse, Sonderfahrt VL = Annnahme verweigert, bleibt auf Lager VR = Annnahme verweigert, Retour VS = Annnahme verweigert, Sonderfahrt BL = Beschädigt, Lager BR = Beschädigt, Retour BA = Beschädigt, vom Empfänger quittiert CL = NN nicht erhalten, Lager CR = NN nicht erhalten, Retour KL = Kunde nicht angetroffen, Lager UR = Unzustellbar, Retour EA = Empfänger avisiert Zusätzliche Information Sendungen sind grundsätzlich in Echtzeit zurückzumelden. Diese Daten sind auf mehreren Servern vorhanden; auch im Falle des Ausscheidens eines Depots aus dem GEL-System. Sendungen, die nicht mit einem Scanner zugestellt werden müssen eingescannt, verschlagwortet (als Sendungsnummer.pdf oder Sendungsnummer.tif) an die GEL-Systemzentrale übermittelt werden. Bei einem schriftlich nachweispflichtigen Defekt von Abliefergeräten muss der GEL-Systempartner verpflichtend dafür Sorge tragen, dass einzelne Sendungen innerhalb von 30 Minuten nach der Zustellung manuell per DFÜ zurückgemeldet werden. Die zugehörigen Rollkarten müssen in diesem Fall am gleichen Tag noch per Scanner fotografiert und übermittelt werden. Dabei ist der Zustand der Sendung z. B. beschädigt oder "OK" mit zu übermitteln. 1 x pro Monat erfolgt eine Prüfung. Fehlende PODs bei zugestellten Sendungen sind Maßnahmenkatalog-relevant.

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Kapitel 9 Systemhandbuch

Thema: EDV Nr. 9.3 Änderungsdienst

Datum rev. 27/01/2012

GEL-Sendungslabel WRM,US,MT,MS

Stand: 01.02.2012 /GEL-Sendungslabel Seite 1 von 1

- 9.3 GEL-Sendungslabel -

Jedes einzelne Kollo einer Sendung ist mit vollständiger Empfängeranschrift und einem individuellen, GEL-systemkonformen Barcode = Packstücknummer zu versehen. Hierzu stehen zur Verfügung

• Dreifachlabel der GEL, selbstklebend mit zwei Durchschlägen und gleich-zeitiger Funktion des schriftlichen Speditionsauftrages.

• Thermolabel, selbstklebend GEL-systemkonform (wird aus der GEL- Software erzeugt).

• Minibarcode, individuell pro Packstück mit zwei Kontrollabschnitten (Talon) zu verwenden, wenn der Versender bereits jedes Packstück mit vollständiger Adresse versehen hat.

• Andere Versender - eigene Frachtdokumente müssen mit einem GEL- konformen Barcode behaftet und kenntlich gemacht sein.

Neue Label & Dokumente müssen vor der ersten Benutzung dem EDV- Mitarbeiter der GEL-Systemzentrale zur Prüfung und Zulassung vorgelegt werden. Jedes Label ( Sendung und auch Kollolabel ) muss mindestens aufweisen: - Barcode im GEL-Format (aktuell 2/5 Interleaved, Gewichtung 32 nach Modulo 10) - Informationen Versender - Name - Strasse - PLZ - Ort - Informationen Empfänger - Name - Name2 - Strasse - PLZ - Ort - Anzahl Kolli gesamt - Gewicht gesamt, Gewicht Kolli - Maße Kollo - Leitweg - bestehend aus Empfangs-Logistik-Center - Empfangs-Depot in

min. 4 x 4 cm soweit technisch möglich - Serviceart GEL - Sonderleistungen - sowie ein Hinweis auf Nachnahme

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Kapitel 9 Systemhandbuch

Thema: EDV Nr. 9.4 Änderungsdienst

Datum rev. 27/01/2012 Dreifach-Sendungslabel WRM,US,MT,MS

Stand: 01.02.2012 /Dreifach-Sendungslabel Seite 1 von 3

- 9.4 Dreifach-Sendungslabel -

Aufklebernutzung: Nachfolgend werden die Felder auf dem Sendungslabel beschrieben, die vom Versender oder vom Ausgangs-Depot ausgefüllt werden müssen. 1. Sendungsbarcode: Der Sendungsbarcode beinhaltet die Sendungsnummer. Die ersten drei Ziffern stehen für das jeweilige Versand-Depot (Sondernummern sind möglich). 2. Nachnahmewert: Hier ist bei einer Nachnahmesendung der Nachnahmebetrag in EURO einzutragen. 3. Transportversicherungs-Warenwert: Hier muss der Warenwert der Transportversicherung eingetragen werden, wenn der Absender eine Transportversicherung wünscht. 3.1 Sonderdeckung verdeckter Schaden Nur in Verbindung mit angekreuzter Transportversicherung. 4. Frankaturfelder: 4.1 Unfrei: Feld zur Kennzeichnung einer Unfreisendung. 4.2 Bar / Nachnahme: Kennzeichnungsfeld für eine Bar-Nachnahme (Einschränkung bis maximal 5.000 €). 4.3 VS-Verzicht: Vermerk auf Verzicht der Transportversicherung durch den Absender. 4.4 A: Vermerk für Tiertransport

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Kapitel 9 Systemhandbuch

Thema: EDV Nr. 9.4 Änderungsdienst

Datum rev. 27/01/2012 Dreifach-Sendungslabel WRM,US,MT,MS

Stand: 01.02.2012 /Dreifach-Sendungslabel Seite 2 von 3

5. Zusatzfelder: 5.1 Kundennummern: Platz zum Eintrag der Kundennummer 5.2 Datum: Eintrag des Versanddatums 5.3 Zustellhinweise: Vermerk von Zusatzhinweisen für die Zustellung, wie z.B. die Etage oder Hinterhaus usw. 6. Sendungsabmessungen:

• Der Eintrag der Sendungsabmessungen dient zur Errechnung des Volumens und Ermittlung des Volumengewichtes

• Hierfür sind die Felder „Länge“, „Breite“, „Höhe“ vorgesehen. 7. Weitere Angaben zur Sendung: 7.1 Anzahl total: Vermerk, aus wie vielen Packstücken die Sendung besteht. 7.2 Reales Gewicht: Eintrag des realen Bruttogewichtes der Sendung, des Gewichtes der Lade- mittel wie z.B. Palette, Gitterbox, Corlette. 7.3 Gitterbox / Europalette: Eintrag für die Anzahl verwendeter Tauschpackmittel. 7.4 Packstücknummer Ist im Barcode hinterlegt. 8. Leistungsarten:

• Hier stehen 15 13 Felder für die unterschiedlichen Leistungsarten zur Verfügung. Kreuzen Sie die entsprechenden Leistungsfelder an. Kombinationen sind möglich.

• Bei „Time definite“ müssen zusätzlich der Zustelltag und die Zustellzeit hinterlegt werden.

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Kapitel 9 Systemhandbuch

Thema: EDV Nr. 9.4 Änderungsdienst

Datum rev. 27/01/2012 Dreifach-Sendungslabel WRM,US,MT,MS

Stand: 01.02.2012 /Dreifach-Sendungslabel Seite 3 von 3

9. Zusatzleistungen „ADDED VALUES“: Kreuzen Sie hier bitte die gewünschten Zusatzleistungen an. A = Animal = Tiersendung 10. Absenderfeld: Tragen Sie hier bitte die komplette Versandanschrift und entsprechende Referenzen wie z.B. (einheitl.) Lieferscheinnummer / Auftragsnummer / Ansprechpartner usw. ein. 11. Empfangsfeld: Tragen Sie hier bitte die komplette Empfangsanschrift (keine Postfachadressen) mit Ansprechpartner und Telefonnummer ein. 12. Feld für die Unterschrift:

• Hier bestätigt der Fahrer / das Depot die Übernahme der Sendung / des Packstücks vom Versender.

• Eine Kopie verbleibt als Übergabebestätigung beim Versender.

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Kapitel 9 Systemhandbuch

Thema: EDV Nr. 9.5 Änderungsdienst Datum rev. 27/01/2012 Checkliste & Mindestanforderung WRM,US,MT,MS

Stand: 01.02.2012/Checkliste Seite 1 von 3

THCargoGEL Mindestanforderungen zum 01.01.2008

Software THCargoGEL : minimum requirements ( Mindestanforderung ) sowie recommended ( in kursiv ) Workstation : Betriebssystem : Windows XP Professional, Windows Vista Prozessor : Pentium/AMD 1.8 GHz, Pentium/AMD od. vergl. ab 2.3 GHz Arbeitsspeicher : 512 MB, 1024 MB oder höher Festplattenkapazität : 40 GB, ab 60 GB oder höher Peripherie : Drucker : Thermoprinter oder Laserdrucker ( Fabrikatunabhängig ) Empfohlene Thermoprinter sind Produkte von Zebra/Eltron bzw. Thermodrucker, welche über Windowsdruckertreiber ansteuerbar sind. Übertragung : DSL mind. 1000er / ADSL ab 3000er aufwärts oder Standleitung SDSL etc. ab 1 MBit ( ISDN Verbindungen, auch gebündelte und Analogverbindungen sind theoretisch zwar möglich, werden aber aus Perfomancegründen nicht empfohlen ! ) Serverseitig : Microsoft ab Server 2003, Ausrüstung nach Bedarf, vorhandene Server müssen im Einzelfall geprüft werden ( Grundvorr. ist dabei, dass MySQL auf dem Serversystem lauffähig installiert werden kann.)

THG GEL Mindestanforderungen

zum 01.01.2007 Software THG GEL : minimum requirements (Mindestanforderung) sowie recommended (in kursiv) Workstation : Betriebssystem : Windows XP Professional, 2000, Windows Vista, Windows 7 (32 bit) Prozessor : Pentium/AMD 1.8 GHz, Pentium/AMD od. vergl. ab 2.3 GHz Arbeitsspeicher : 512 MB, 1024 MB oder höher Festplattenkapazität : 40 GB, ab 60 GB oder höher Peripherie : Drucker : Thermoprinter oder Laserdrucker ( Fabrikatunabhängig ) Empfohlene Thermoprinter sind Produkte von Zebra/Eltron bzw. Thermodrucker, welche über Windowsdruckertreiber ansteuerbar sind. Übertragung : ISDN Verbindung, ISDN Controller ( vergl. AVM Fritzcard ) oder ISDN Router DSL Serverseitig : Windows Familie, Novell,

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Kapitel 9 Systemhandbuch

Thema: EDV Nr. 9.5 Änderungsdienst Datum rev. 27/01/2012 Checkliste & Mindestanforderung WRM,US,MT,MS

Stand: 01.02.2012/Checkliste Seite 2 von 3

9.5 Checkliste GEL / EDV-Systempartneranbindung Nr.

Vorgehensweise Installationshinweise Verantwortlichkeiten

1

Prüfung und Schaffung der notwendigen Voraussetzungen zur Installation der GEL- Software

• Installation der GEL-

Software im Depot • Eventuelle Einbindung ins

Netzwerk • Serverlösungen • Verknüpfung zu Clients • Schnittstellenabstimmung

zu depoteigenen Softwareprogrammen

GEL-EDV

2

Installation der EDV- Technik und deren Komponenten

• Erstellung der DFÜ-

Verbindungen • Abstimmung mit

Peripheriegeräten (Hard- und Software / Netzwerkumgebung, Drucker, Etikettendruck, Faxware etc.)

GEL-EDV

3

Softwareabstimmung

• Einrichtung der

Depotnummer • Aktualisieren der GEL-

Software vor Ort

GEL-EDV

4

Ersteinweisung

• Ersteinweisung in den

Aufbau der GEL-Software

GEL-EDV

5 Mitarbeiterschulung • Einweisung in die EDV- technische Abarbeitung der einzelnen Arbeitsschritte

Hinweise zu den vorgegebenen und einzuhaltenden DFÜ-Zeiten

GEL-Systemgeber

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Kapitel 9 Systemhandbuch

Thema: EDV Nr. 9.5 Änderungsdienst Datum rev. 27/01/2012 Checkliste & Mindestanforderung WRM,US,MT,MS

Stand: 01.02.2012/Checkliste Seite 3 von 3

6

Fakturierungsgrundlagen

• Einführung in die

Fakturierung (GEL-Software und Prozedere zum Clearing im Rechenzentrum) für die Buchhaltungsmitarbeiter

GEL-Systemgeber

7

Einweisung zu Softwaremodulen / bzw. Kundenanbindungen

• Einweisung zu

bestehenden Softwaremodulen

• Sofern erforderlich Unterweisung in die EDV- Kundenanbindung

GEL-Systemgeber

8

Echtzeitscannung mit GEL-Lösung Mobile Compia M3

• Einbindung der Geräte • Installation des ERP-

Connectors durch 4 mobile • Schulung Anwendung und

Abläufe der Echtzeitscannung

GEL-Systemgeber

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Kapitel 11 Systemhandbuch

Thema: Maßnahmenkatalog

Nr. 11 Änderungsdienst

Datum rev. 01/02/2012 Maßnahmenkatalog NK,WRM

Stand: 01.02.2012 /Maßnahmenkatalog Seite 1 von 4

- Maßnahmenkatalog -

Dieser Maßnahmenkatalog dient ausschließlich der permanenten und nachhaltigen Steigerung der GEL-Systemqualität. Mittels einer monetären Maßnahme werden Korrekturen an einem Prozessmangel eingeleitet.

Monetäre Maßnahmen für festgestellte Qualitäts- / Leistungsmängel:

Nicht / nicht korrekt gemeldeter Status Betrag • ED1-Status bis 10:00 Uhr Eingangstag pro Sendung 1,00 € • EDZ Verladung auf Zustellfahrzeug bis 10:00 Uhr pro Sendung 1,00 € • EDL (Lagersturz) bis 10:00 Uhr pro Sendung 1,00 € • EDR Return Depot bis 8:00 Uhr Folgetag pro Sendung 1,00 € • ED2-Zustellmeldung ohne POD in Echtzeitformat pro Sendung 1,00 €

• ED2-Zustellmeldung ohne POD in Echtzeitformat ab 01.04.2012 pro Sendung 2,00 € Unterbliebene Weiterleitung von Nachnahmegeldern oder manipulierte Status-meldung 1. Verstoß gemäß Kapitel 5.7 SPH pro Fall 200 €

2. Verstoß gemäß Kapitel 5.7 SPH pro Fall 500 €

3. Verstoß gemäß Kapitel 5.7 SPH pro Fall 1.000 €

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Kapitel 11 Systemhandbuch

Thema: Maßnahmenkatalog

Nr. 11 Änderungsdienst

Datum rev. 01/02/2012 Maßnahmenkatalog NK,WRM

Stand: 01.02.2012 /Maßnahmenkatalog Seite 2 von 4

Operative Maßnahmen (siehe auch Kapitel 3.2) • Datenkorrektur Gewicht / Volumen pro Sendung 10,00 € (Das feststellende Depot bekommt 5,00 € Gutschrift) • Alle verrechnungssatzrelevanten Datenkorrekturen pro Sendung 5,00 €

• Datenkorrekturen wegen fehlender oder unrichtiger

Sonderleistung AVIS (wird an das E-Depot durchgeleitet) pro Sendung 5,00 € Hierzu zählen ausdrücklich Pseudo-Mobilfunknummern und E-Mail-Adressen, die nicht dazu dienen, den Warenempfän- ger auf direktem Wege zu erreichen

• Überzählige / unterzählige Sendungen in das

GEL-System (nicht) eingebracht pro Sendung 6,00 €

• Nicht zugestellte Sendung am Eingangstag gemäß Kapitel 8.1 pro Sendung 50,00 €

• Nichterfüllung Terminsendung pro Sendung 50,00 € • Unerlaubtes Abpacken / vorsätzliches Verändern pro Sendung 50,00 € • Nichterbringung Sonderleistungen DUO, UNO, Avisierung,

Time definite, Zustellung m. Ladebordwand, Fixtermin pro Sendung 50,00 € • nicht durchgeführter Abholauftrag

gemäß Kapitel 5.8 pro Auftrag 50,00 € • Entsorgungspflicht am LC nicht eingehalten pro Tag 150,00 €

(nur bei Nichteinhaltung 30% Puffer Vorhaltung Laderaum)

• Nichterbringung POD auf Anforderung innerhalb 1 Std. pro Sendung 25,00 € • Nichterreichbarkeit des Depots gemäß Kapitel 4 pro Verstoß 50,00 €

Audits • Nicht fristgerecht durchgeführtes Eigenaudit pro Verstoß 100,00 €

Im Wiederholungsfall 200,00 € • Auditergebnis unter 75 % 500,00 € • Durchzuführendes Nachaudit durch Systemgeber nach Aufwand

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Kapitel 11 Systemhandbuch

Thema: Maßnahmenkatalog

Nr. 11 Änderungsdienst

Datum rev. 01/02/2012 Maßnahmenkatalog NK,WRM

Stand: 01.02.2012 /Maßnahmenkatalog Seite 3 von 4

Verspätungsgebühren Die Ankunftszeit am LC gilt nur bei entladebereitem Fahrzeug an der Rampe / zugewiesenem Stellplatz / Entladetor und erfolgtem Fahrereingangsscan. Eine Verspätung liegt nicht vor, wenn die zugewiesene Rampe / Stellplatz noch belegt ist oder andere Gründe durch das LC zu vertreten sind. Gebührenpflichtig sind ebenso Verzögerungen aufgrund mangelnder Rangierkenntnisse des Nachtlinienfahrers. Bei Verspätung besteht kein Anspruch auf die Weiterverladung von Sendungen durch den Systemgeber. Begründete und dokumentierte Einsprüche, gegen festgestellte, gebührenpflichtige Verspätungen, sind ausschließlich an die Abteilung Transportlogistik der GEL Express Logistik GmbH / Willich schriftlich am folgenden Werktag bis 11:00 Uhr zu richten. Schriftlich eingereichte Einsprüche nach dieser Frist gelten als verwirkt und werden durch den GEL-Systemgeber nicht anerkannt. Minuten Basis in Euro pro Minute in Euro Betrag in Euro

1 10 1,50 11,50 2 10 1,50 13,00 3 10 1,50 14,50 4 10 1,50 16,00 5 10 1,50 17,50 6 10 3,00 28,00 7 10 3,00 31,00 8 10 3,00 34,00 9 10 3,00 37,00 10 10 3,00 40,00 11 10 4,50 59,50 12 10 4,50 64,00 13 10 4,50 68,50 14 10 4,50 73,00 15 10 4,50 77,50 16 10 6,50 114,00 17 10 6,50 120,50 18 10 6,50 127,00 19 10 6,50 133,50 20 10 6,50 140,00 21 10 10,00 220,00 22 10 10,00 230,00 23 10 10,00 240,00 24 10 10,00 250,00 25 10 10,00 260,00 26 10 15,00 400,00 27 10 15,00 415,00 28 10 15,00 430,00

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Kapitel 11 Systemhandbuch

Thema: Maßnahmenkatalog

Nr. 11 Änderungsdienst

Datum rev. 01/02/2012 Maßnahmenkatalog NK,WRM

Stand: 01.02.2012 /Maßnahmenkatalog Seite 4 von 4

29 10 15,00 445,00 30 10 15,00 460,00 31 10 15,00 475,00 32 10 15,00 490,00 33 10 15,00 505,00 34 10 15,00 520,00 35 10 15,00 535,00 36 10 15,00 550,00 38 10 15,00 580,00 39 10 15,00 595,00 40 10 15,00 610,00 41 10 15,00 625,00 42 10 15,00 640,00 43 10 15,00 655,00 44 10 15,00 670,00 45 10 15,00 685,00 46 10 20,00 930,00 47 10 20,00 950,00 48 10 20,00 970,00 49 10 20,00 990,00 50 10 20,00 1010,00 51 10 20,00 1030,00 52 10 20,00 1050,00 53 10 20,00 1070,00 54 10 20,00 1090,00 55 10 20,00 1110,00 56 10 30,00 1690,00 57 10 30,00 1720,00 58 10 30,00 1750,00 59 10 30,00 1780,00 60 10 30,00 1810,00