ein bisschen frieden - klÄner rechtsanwälte

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24 www.fvw.de TOBIAS PUSCH R aubritter, Abzocker, Wegelagerer: Die Umschreibungen, die man in der Branche für das Hamburger Unternehmen RS Reisen & Schlafen hört, sind wenig schmeichelhaft. Die Firma hat- te zahlreiche touristische Unternehmen abgemahnt, zumeist wegen marginaler Verstöße im Impressum oder in den Da- tenschutzerklärungen auf der Homepage. Schnell wurde auf diese Weise ein vier- stelliger Betrag fällig. Doch nun schiebt der Bundestag dieser Art von Geschäfts- modell einen Riegel vor. KONKRET GEHT ES um das „Gesetz zur Stär- kung des fairen Wettbewerbs“. Es soll mit seinen Klauseln ausdrücklich Selbststän- dige sowie kleine und mittlere Unterneh- men vor den Folgen serieller Abmahnun- gen schützen. „Der Missbrauch von Ab- mahnungen schadet dem Wettbewerb und vor allem Selbstständigen und klei- nen sowie mittleren Unternehmen. Durch den nun beschlossenen Gesetzentwurf entziehen wir diesem Geschäftsmodell die Grundlage“, sagt Justizministerin Christi- ne Lambrecht. Zum einen fällt dank des Gesetzes der Anspruch auf Kostenerstat- tung bei Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten. Zusätzlich erhalten zu Unrecht Abgemahnte einen Gegenanspruch auf Ersatz der Kosten für die erforderliche Rechtsverteidigung. Ab- mahner müssen die Berechtigung also in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, um fi- nanzielle Risiken zu vermeiden. In den Augen von Rechtsanwalt Tobias Kläner, der in der Causa Reisen & Schlafen Dutzende Büros vertreten hatte, ist das Gesetz überfällig. „Endlich drohen bei Ba- gatellverstößen keine drastischen Zahlun- gen mehr. Dadurch wird die Szene der professionellen Abmahner zusammen- schrumpfen“, ist er sich sicher. Noch darf die Reisebranche aber nicht ganz aufat- men. Denn auch wenn das Gesetz bereits Ein bisschen Frieden Firmenschild von Reisen & Schlafen bei einem Hamburger Büroservice. FVW MEDIEN/TOP Mit einem neuen Gesetz soll dem Abmahnungsmissbrauch ein Riegel vorgeschoben werden. Doch die erhoffte Sicherheit könnte trügerisch sein.

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TOBIAS PUSCH

R aubritter, Abzocker, Wegelagerer:Die Umschreibungen, die man inder Branche für das Hamburger

Unternehmen RS Reisen & Schlafen hört,sind wenig schmeichelhaft. Die Firma hat-te zahlreiche touristische Unternehmenabgemahnt, zumeist wegen marginalerVerstöße im Impressum oder in den Da-tenschutzerklärungen auf der Homepage.Schnell wurde auf diese Weise ein vier-stelliger Betrag fällig. Doch nun schiebtder Bundestag dieser Art von Geschäfts-modell einen Riegel vor.

KONKRET GEHT ES um das „Gesetz zur Stär-kung des fairen Wettbewerbs“. Es soll mitseinen Klauseln ausdrücklich Selbststän-dige sowie kleine und mittlere Unterneh-men vor den Folgen serieller Abmahnun-gen schützen. „Der Missbrauch von Ab-mahnungen schadet dem Wettbewerbund vor allem Selbstständigen und klei-nen sowie mittleren Unternehmen. Durchden nun beschlossenen Gesetzentwurfentziehen wir diesem Geschäftsmodell dieGrundlage“, sagt Justizministerin Christi-ne Lambrecht. Zum einen fällt dank desGesetzes der Anspruch auf Kostenerstat-tung bei Verstößen gegen Informations-und Kennzeichnungspflichten. Zusätzlicherhalten zu Unrecht Abgemahnte einenGegenanspruch auf Ersatz der Kosten fürdie erforderliche Rechtsverteidigung. Ab-mahner müssen die Berechtigung also injedem Einzelfall sorgfältig prüfen, um fi-nanzielle Risiken zu vermeiden.

In den Augen von Rechtsanwalt TobiasKläner, der in der Causa Reisen & SchlafenDutzende Büros vertreten hatte, ist dasGesetz überfällig. „Endlich drohen bei Ba-gatellverstößen keine drastischen Zahlun-gen mehr. Dadurch wird die Szene derprofessionellen Abmahner zusammen-schrumpfen“, ist er sich sicher. Noch darfdie Reisebranche aber nicht ganz aufat-men. Denn auch wenn das Gesetz bereits

Ein bisschen Frieden

Firmenschild von Reisen& Schlafen bei einemHamburger Büroservice.

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Mit einem neuen Gesetz soll dem Abmahnungsmissbrauch ein Riegelvorgeschoben werden. Doch die erhoffte Sicherheit könnte trügerisch sein.

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beschlossen wurde – in Kraft tritt es erstmit der Veröffentlichung im Bundes-gesetzblatt. „Das sollte aber binnen we-niger Tage der Fall sein“, hofft Kläner.

Zudem warnt der Fachanwalt für Ab-mahnungsrecht aber davor, dass dieÜbeltäter jetzt einfach ihre Taktik än-dern könnten. „Man könnte jetzt daraufumschwenken, vor allem über die Ver-tragsstrafen Erlöse zu generieren“, soKläner. Im Klartext: Die Abmahnung wä-re zwar kostenlos, aber die Falle sinddann die beigefügten, vorformuliertenUnterlassungserklärungen. In diesenverpflichtet sich der Abgemahnte dazu,die beanstandete Handlung in Zukunftzu vermeiden. Andernfalls drohen Ver-tragsstrafen, die locker Höhen von 5000Euro erreichen können.

DIE KOSTENFALLE LAUERT IM GOOGLE-CACHE„Das ist vor allem deswegen gefährlich,weil die Erklärungen häufig Klauselnenthalten, deren Einhaltung so gut wieunmöglich ist“, so der Anwalt. Ein Bei-spiel dafür ist die Verpflichtung, einefehlerhafte Datenschutzerklärung um-gehend aus dem Netz zu nehmen. „Dochselbst wenn ich meine Homepage ent-sprechend ändere, ist die Seite im Goo-gle-Cache noch lange einsehbar – ohnedass ich einen Einfluss darauf habe, dasssie gelöscht wird. Da ist Strafe dann pro-grammiert“, sagt Kläner. Deswegen rät erdazu, bei Abmahnungen nach wie vorwachsam zu sein.

IN SACHEN REISEN & SCHLAFEN hat sichbei Kläner übrigens – abgesehen von Be-rufungsverhandlungen – schon längernichts mehr getan. Und auch auf derHomepage des vermeintlichen Reisebü-ros ist es schon länger ruhig. Der einst so

aktive „News“-Bereich wurde bereits seitmehr als einem Jahr nicht mehr bestückt.„Und neue Abmahnungen sind mir be-reits seit eineinhalb Jahren nicht mehruntergekommen“, sagt der Anwalt.

JUSTIZ ERMITTELT GEGENSERIENABMAHNER Dafür hat mittlerweile die Justiz ein ver-schärftes Auge auf das Unternehmen ge-worfen. Die Staatsanwaltschaft Leipzighatte bereits im März vergangenen Jah-res ein Verfahren gegen die Geschäfts-führerin Petra Wesche und gegen Rechts-anwalt Andre Pollack eingeleitet. Letzte-rer hatte von der sächsischen Stadt auszahlreiche der Abmahnungen versandt.Der Vorwurf lautet „gemeinschaftlichergewerblicher Betrug.

Eine Nachfrage der fvw bei der Staats-anwaltschaft förderte nun Bemerkens-wertes zutage. Demnach wird mittler-weile gegen drei weitere – namentlichnicht genannte – Personen ermittelt.„Nach Ansicht der Staatsanwaltschaftbesteht der Verdacht, dass die Abmah-nungen betrügerisch erfolgten, weil dieRS Reisen & Schlafen zu keiner Zeit wer-bend am Markt aktiv war und dies auchnicht vorhatte“, sagt Staatsanwältin An-drea Salz.

DIE AUSWEITUNG des Personenkreises istFolge einer Durchsuchungsaktion, beider Polizei und Staatsanwaltschaft vierObjekte unter die Lupe nahmen und um-fangreiches Beweismaterial sicher stell-ten. „Diese Durchsuchungen offenbartenzudem, dass etwa 900 Abmahnungen imNamen von Reisen und Schlafen ausge-sprochen wurden“, so Salz. Eine Zahl, dieselbst Insider überraschen dürfte. Siewaren bislang von einer etwa halb so ho-hen Fallzahl ausgegangen. f

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