business consortiaby a. harding boulton

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Business Consortia by A. Harding Boulton Review by: Adolf Moxter FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 22, H. 1 (1962/63), pp. 148-149 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40909664 . Accessed: 12/06/2014 22:16 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 185.2.32.89 on Thu, 12 Jun 2014 22:16:43 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

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Business Consortia by A. Harding BoultonReview by: Adolf MoxterFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 22, H. 1 (1962/63), pp. 148-149Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40909664 .

Accessed: 12/06/2014 22:16

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148 Besprechungen

betriebe sind gegenwärtig in ständig wachsendem Umfange zu Anlageinvestitionen gezwungen. Die Eigenkapitalbasis ist häufig schmal; für die Aufnahme von Fremd- kapital fehlt es an Sicherheiten, so daß die Finanzierung aus Gewinn eine wichtige Quelle ist, deren Ergiebigkeit durch die Forderung an den Gesetzgeber nach ver- besserten Möglichkeiten der Kapitalbildung im Klein- und Mittelbetrieb gesteigert werden soll. Das Investitionsbedürfnis, dem die Handelsbetriebe derzeit gegenüber- stehen, hebt diese Forderung über die üblichen Interessentenwünsche hinaus.

Die Arbeit von Werner Engelhardt, die sich mit der umfangreichen Literatur zur Frage der Finanzierung aus Gewinn in erfreulicherweise kritisch auseinander- setzt, ist nicht frei von „Längen", was die Lektüre erschwert. Der Verfasser hätte m. E. gut getan, sich um eine Straffung zu bemühen. Die hohe Qualität der Arbeit wird aber durch diesen „Schönheitsfehler" nicht beeinträchtigt.

lt. Nieschlag

Associazione fra le società italiane per azioni: Ta vole sinottiche dei sistemi tributari dei sei paesi della C.E.E. Zweite Auflage. Rom 1961. 168 Seiten. Der große Erfolg der ersten Auflage dieser synoptischen Übersicht über die

Steuersysteme in den 6 Ländern der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hat die Herausgeber zu einer zweiten Auflage bewogen. Im vorliegenden Werk wurden aber die Angaben aus der ersten Auflage nicht nur auf den neuesten Stand gebracht, sondern auch vertieft.

Die Herausgeber haben darauf verzichtet, für die einzelnen Steuern syste- matische Oberbegriffe zu bilden, und sie weisen im Vorwort darauf hin, daß ähnlich konstruierte Steuern auf Grund ihrer unterschiedlichen Stellung im Steuersystem der 6 Länder des gemeinsamen Marktes nicht ohne Vorbehalte mit einander ver- glichen werden können.

Aus dieser Erkenntnis wurde aber leider nicht die Folgerung gezogen, die Aufkommen aus den einzelnen Steuern und deren Verhältnis zum Gesamtsteuer- aufkommen anzugeben. Erst durch diese konkreten Angaben würde es dem Be- nutzer des Werkes ermöglicht, den gesamten Steuerdruck und das Gewicht der einzelnen Steuerarten sinnvoll zu überblicken.

Es bleibt auch unverständlich, weshalb bei einigen Steuern die gesetzliche Grundlage angegeben wird (z.B. für Deutschland bei der Einkommensteuer, bei der allerdings noch das Gesetz vom 23. 9. 1958 angeführt wird), bei anderen Steuern dagegen nicht (z.B. bei der Umsatzsteuer). Bei der Lohnsteuer wird für Deutschland nur auf die Einkommensteuer verwiesen, ohne auf die Besonderheiten dieser Er- hebungsform einzugehen.

Bei den Gemeinde-Verbrauchsteuern wird für alle Länder außer Italien an- gegeben, daß es sie nicht gibt.

Diese kritischen Bemerkungen sollen darauf hinweisen, daß dieses Werk, das vor allem einer raschen Orientierung über Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den EWG-Ländern dienen soll, durch seine Ausführlichkeit gegenüber der ersten Auflage nicht immer gewinnt.

Francesca Schinzinger

A. Harding Boulton: Business Consortia. London 1961. Sweet & Maxwell Limited. 124 Seiten. Der Verfasser ist bemüht, eine vollständige Betriebslehre der Konsortien zu

bieten, das heißt jener Gelegenheitsgesellschaften, die zur Durchführung bestimmter Geschäfte für eine begrenzte Zeitspanne gebildet werden. Er schildert die besonde- ren Probleme des Rechnungswesens und der Gewinnverteilung bei derartigen Be- triebstypen, gibt Ratschläge hinsichtlich der Wahl der zweckmäßigsten Rechtsform, der Bestimmung der Beiträge, der von den Partnern zu übernehmenden Risiken und so fort. Obgleich das Buch auf die englischen Verhältnisse abgestellt ist, wird es

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Besprechungen 149

auch in anderen Ländern allen mit der Planung und Leitung derartiger Zusammen- schlüsse Befaßten nützlich sein, insbesondere in Deutschland, wo entsprechende Handbücher nicht existieren und nur die Banken- (das heißt Kredit- und Emissions-) Konsortien eine ihrer Bedeutung entsprechende Würdigung in den allgemeinen rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Lehrbüchern finden, nicht dagegen die Arbeitsgemeinschaften der Industrie und des Handels (insbesondere im Außenhandel und bei der Forschung und Entwicklung auf Spezialgebieten sowie bei Großbauauf- trägen sind Konsortien häufig anzutreffen). Die Behandlung von Problemen mehr theoretischer Natur, wie etwa die recht schwierige Abgrenzung der Konsortien gegenüber den Kartellen oder die optimale Besteuerung jener Gebilde, darf man freilich in einem solchen Handbuch nicht erwarten.

Adolf Moxter

A.Heining / A. Timbart: Kommentar zum deutsch-französischen Doppel- besteuerungsabkommen. Herausgegeben vom Bundesverband der Deut- schen Industrie und vom Conseil National du Patronat Français. Köln Paris 1961, dtsch./frz. 443 Seiten. Die wirtschaftliche Verflechtung zwischen der Bundesrepublik und Frankreich

wird im Gemeinsamen Markt immer enger. Gleichzeitig wächst die Gefahr der inter- nationalen Doppelbesteuerung. Ihr begegnet das neue deutsch-französische Doppel- besteuerungsabkommen. Es ist für Unternehmen des einen Staates mit Interessen im Nachbarlande von großer Bedeutung.

Doppelbesteuerungsverträge sind schwer verständliche, abstrakte Vorschriften, die eine komplizierte Materie regeln. Ihre Anwendung verlangt eine Durchdringung des Kollisionsfalles von beiden nationalen Steuerrechten her, eine integrierte Sicht. Erläuterungen der Abkommen sind für den Praktiker notwendig, gute Kommentare auf diesem Rechtsgebiete aber selten.

Es gibt schon ausgezeichnete Kommentare auf diesem Gebiet, so die Erläute- rungen von Kochj Rothstein zum französisch -britischen Abkommen und von Locher zum deutsch-schweizerischen und amerikanisch-schweizerischen Vertrag. Dieser neue Kommentar ist ideal.

Die Qualität des besprochenen Werkes liegt in der vollkommenen gegenseitigen Durchdringung des Stoffes vom deutschen und französischen Steuerrecht her, die zu einer erschöpfenden Behandlung der Kollisionsfälle führt. Ein weiterer Vorzug liegt in der streng logischen Deduktion französischen Rechtsdenkens, die auch auf die deutsche Bearbeitung nachhaltig eingewirkt hat.

Der Kommentar enthält hinter dem geschlossen abgedruckten Text des Ab- kommens, des Zusatzprotokolls und des Notenwechsels in beiden Sprachen, die Er- läuterungen, getrennt aber gleichlautend in französisch und deutsch. Die Erläute- rungen folgen dem Abkommenstext, ohne die Zusammenhänge außer acht zu lassen. Besondere Beachtung wird den für die gewerbliche Wirtschaft beider Länder be- deutsamen Vorschriften geschenkt. Die Erläuterungen gehen vom Text des einzelnen Artikels aus, an den sich eine Übersicht und eine Beschreibung des Inhaltes der Vor- schrift anschließt. Die Begriffe werden nicht nur positiv umschrieben, sondern auch negativ abgegrenzt und beispielhaft erläutert.

Eine Tabelle mit den steuerlichen Aufteilungsregeln des Abkommens erleich- tert die Übersicht. Einem allgemeinen Informationsbedürfnis kommen ein kurzer Überblick über das französische Steuersystem (in deutscher Sprache), über das deut- sche Steuersystem (in französischer Sprache) sowie Hinweise auf die für Auslands- investitionen bedeutsamen allgemeinen Vorschriften des Meldewesens, Niederlassungs- und Handelsrechts der Bundesrepublik (in französischer Sprache) und Frankreichs (in deutscher Sprache) entgegen. Die Stichwortregister erleichtern die praktische Benutzung.

Einige Einzelheiten, die aufgefallen sind, sollen noch angemerkt werden. Im Rahmen der Erörterungen des sachlichen Anwendungsbereiches werden

internationale Doppelbesteuerung und ähnliche Erscheinungen, die das Abkommen

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