sonderausgabe makazin "steuerlöscher"
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Infomagazin der AK Salzburg für Betriebsratsmitglieder & SVP | Sonderausgabe/Jänner 2011 www.ak-salzburg.at
Für Recht und Gerechtigkeit.
AK/ÖGB-Steuerlöscher:
Holen Sie Ihr Geld zurück!
Mit Wandzeitung
zum Aufhängen!
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steuern löschen
Der Steuerlöscher von AK und ÖGB ist
aus Salzburg nicht mehr wegzudenken:
Seit 2008 holen sich die Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer mit Hilfe
dieses kostenlosen Services von Jahr
zu Jahr mehr Geld vom Finanzminister
zurück. Dass dies unkompliziert und
unbürokratisch funktioniert, dafür sorgt
das bewährte Steuerlöscher-Team von
Arbeiterkammer und Gewerkschaft.
3,5 Mio. für die KaufkraftIm Vorjahr kam dabei ein neuer Rekord
zustande: „Die über 3,5 Millionen Euro,
die das Steuerlöscher-Team im Vorjahr
an Steuergutschriften erreichte, waren
in der Tat ein kleines Konjunkturpaket
für die Arbeitnehmer und die Wirtschaft
in Salzburg. Die Kunden unserer Aktion
sind durchgehend keine Großverdiener.
Wir wissen aus der Beratung, dass die
Menschen die Steuergutschriften für
Anschaffungen oder notwendige Repa-
raturen dringend brauchen. Das heißt,
von unserer Aktion geht auch ein star-
ker wirtschaftlicher Impuls durch die
erhöhte Kaufkraft aus. Denn in der
aktuellen Lage ist privater Konsum als
Motor für die Konjunktur unverzichtbar“,
betont Siegfried Pichler, Präsident der
AK Salzburg.
Auch 2011 werden selbstverständlich
wieder die Steuern gelöscht: Nach dem
Aktionsstart am 5. Jänner ist das AK-
Servicecenter für Terminvereinbarungen
für die persönlichen Beratungen bis
4. März erreichbar (nähere Infos zum
Ablauf siehe Seite gegenüber).
Hotline-Start am 5. Jänner„Leider lassen die Salzburger im Jahr
aber noch immer rund 20 Millionen
Euro an zuviel bezahlter Lohnsteuer
beim Finanzminister liegen. Der AK/
ÖGB-Steuerlöscher ist ein unkomplizier-
ter, unbürokratischer Weg, sich das
Geld zurückzuholen. Nützen Sie die
Gelegenheit und machen auch Sie mit
Hilfe des Steuerlöscher-Teams Ihre
Arbeitnehmerveranlagung. Es zahlt sich
aus!“, appelliert AK-Präsident Pichler.
Impressum
Das Sparbudget der Regierung macht bei vie-
len Sozialleistungen Abstriche. Wieder schul-
tern überwiegend die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer die Kosten der Krise. Wie eh
und je: Lohn- und Umsatzsteuer, die fast zwei
Drittel des gesamten Steuer- und Abgabenauf-
kommens des Bundes ausmachen, sind übri-
gens jene beiden Einnahmequellen des Staa-
tes, die seit 1995 am meisten zur Budgetfi-
nanzierung beigetragen haben. Geht es in der
politischen Diskussion aber um konkrete Maß-
nahmen zum „Fair-Steuern“, dann hagelt es
Gegenargumente, wie: Das trifft vor allem den
Mittelstand. Oder:
Vermögen, Wirt-
schaft und Arbeits-
plätze wandern
ab. Nicht jeder
dieser Standpunk-
te in der Vertei-
lungsdebatte ist richtig.
Die Broschüre „Wir wollen Gerechtigkeit! Steuer-
mythen“ erklärt die wichtigsten Irrtümer und
kann gratis bezogen werden: Tel.: 0662-8687-
432; E-Mail: susanne.berger@ak-salzburg.at;
Download: www.ak-salzburg.at
Steuermythen!
Jetzt erst recht: Steuern löschen!„Das Sparbudget der Regierung ist enttäuschend und
ungerecht. Schenken Sie dem Finanzminister also
keinen Euro und holen Sie Ihr Geld zurück. Jetzt erst
recht!“, startet AK-Präsident Siegfried Pichler den
Steuerlöscher 2011.
Herausgeber, Medieninhaber und
Verleger: Kammer für Arbeiter und
Angestellte für Salzburg, Markus-Sit-
tikus-Straße 10, 5020 Salzburg. Für
den Inhalt verantwortlich: Roman
Hinterseer; Redaktion: Cornelia
Beens (CVD); Layout: Ursula
Brandecker; Fotos: acadmy, fotolia;
Homepage: www.ak-salzburg.at;
E-Mail: mAKazin@ak-salzburg.at;
Druck: GWS Handel Produktions
GmbH Salzburg; P.b.b. „AK Report“
Nr. 1/2011; Z-Nr. 02Z031838M;
Verlagspostamt 5020 Salzburg
www.ak-salzburg.at 3
steuern löschen
Vom 5. Jänner bis 4. März können
beim Servicecenter der AK Salzburg
(Montag bis Donnerstag 8-16 Uhr,
Freitag 8-12 Uhr) unter der Hotline-
Nummer 0662-8687-86 die persön-
lichen Beratungstermine vereinbart
werden. Danach wird ein Bestäti-
gungsschreiben mit dem Beratungs-
termin und einer Checkliste zuge-
sandt und beim Beratungstermin
erhalten die Kunden den notwendi-
gen FinanzOnline-Code.
„Der FinanzOnline-Code ist der Schlüs-
sel zum persönlichen Steuerakt. Und
wir machen mit den Kunden über
FinanzOnline gemeinsam die jeweilige
Arbeitnehmerveranlagung. Eine mögli-
che Gutschrift wird sofort berechnet!",
erklärt der Leiter des Projekts Steuer-
löscher, Peter Lederer von der AK
Salzburg.
Weitere Infos zum Steuer-
löscher: www.ak-salz-
burg.at
Am 1. März 2011 starten
die persönlichen Bera-
tungen in der AK Salz-
burg. Anschließend wird
in den Bezirken beraten:
u Salzburg Stadt:
1. März bis 7. April
uHallein:
13. bis 21. April
uBischofshofen:
26. bis 29. April
uTamsweg:
26. bis 28. April
uZell am See:
3. bis 6. Mai
uNeumarkt:
jeweils Montag
7., 14., 21. und 28. März
Steuerlöscher gestartet – Hotline bereit!Die Erfolgsgeschichte Steuerlöscher wird von AK und ÖGB Salzburg mit voller Kraft auch heuer fortgesetzt – und so funktioniert der Steuerlöscher 2011:
Steuern löschen direkt im Betrieb:
Ein Zusatzangebot für Betriebsratskörperschaften als Service
und Möglichkeit der Mitgliedergewinnung ist der „ÖGB-Steuer-
löscher“ vor Ort. Dazu kommen Christoph Schulz und Sonja
Luginger vom ÖGB Salzburg (im Bild bei der Vorjahrsaktion mit
Miele-BRV Richard Pfeifenberger/links) zum Steuerlöschen
direkt in den Betrieb und helfen bei der Arbeitneh-
merveranlagung. Die Aktion, die im Vorjahr zum
ersten Mal durchgeführt wurde, fand sofort großen
Anklang: 43 Betriebsratskörperschaften nahmen
diese kostenlose Dienstleistung des ÖGB Salzburg
in Anspruch, für 311 ÖGB-Mitglieder konnten insge-
samt rund 238.000 Euro vom Finanzminister
zurückgeholt werden, was einem durchschnittlichen
Betrag von rund 765 Euro pro Person entspricht.
Information und Anmeldung:
E-Mail: Christoph.Schulz@oegb.at oder Telefon:
0662-881646-218.
Auch von der Salzburger Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) wurde das
Instrument „Steuerlöscher“ übrigens aufgegriffen: seit 2010
nahmen rund 190 Jugendliche das Angebot in Anspruch, sich
bei der Arbeitnehmerveranlagung beraten zu lassen. Als beson-
deres Service besuchte die Gewerkschaftsjugend die Jugendli-
chen vor und in den Berufsschulen.
Service für ÖGB-Mitglieder
Unser Tipp: Seit der Steuerreform 2009 sind Kinderbetreuungs-
kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich
absetzbar! Das gilt für Kinder bis zum 10. Lebens-
jahr, pro Kind und Jahr sind das maximal 2.300 Euro. Auch Kinderfreibeträge können steuerlich gel-
tend gemacht werden. Nutzen Sie diese Steuervor-
teile – mehr auf der Rückseite dieser Ausgabe.
Peter Lederer, AK-Salzburg
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Ab der Arbeitnehmerveranlagung 2009 („Lohnsteuerausgleich“) sind Kinderbetreuungskosten bis zu einem Betrag von 2.300 € pro Kind und Jahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.
Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
Begünstigt sind nur Kinder bis zum 10. Lebensjahr (behinderte Kinder bis zum 16. Lebensjahr). Beispiel: Das Kind ist im Jänner 2010 zehn Jahre alt geworden, die Kosten für das Jahr 2010 sind noch absetzbar. Für das Kind muss länger als 6 Monate im Kalenderjahr der Kinderabsetzbetrag bzw. der Unterhaltsabsetzbetrag zustehen.
Welche Kosten sind absetzbar?
Belege für das Finanzamt
Allgemeine Voraussetzungen
Personen, denen der Kinderabsetzbetrag für dieses Kind für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht, oderdessen (Ehe)Partner/in, oder der unterhaltsverpflichtete (z.B. geschiedene) Elternteil, wenn ihm der Unterhaltsabsetz-betrag für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht, soweit die Kinderbetreuungskosten zusätzlich zum Unter-halt geleistet wurden.
Abzugsfähig sind nur die unmittelbaren Kosten für die Kinderbetreuung. Bis zum Besuch der Pflichtschule ist immer von Kinderbetreuung auszugehen. Danach sind die Aufwendungen für den Schulbesuch und für die Betreuung außerhalb der Schulzeit zu trennen. Die Nachmittagsbetreuung und die Betreuung in einer Ferienschule oder einem Ferienlager sind absetzbar, wenn die Be-treuung durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgt. Nicht absetzbar sind die Kosten für die Verpflegung und Unterkunft, Sportveranstaltungen, Fahrtkosten zum und vom Ferienlager und Kosten für Nachhilfeunterricht. In der Rechnung hat eine detaillierte Darstellung zu erfolgen, aus der die Gesamtkosten und die abzugsfähigen Kosten für die Kinderbetreuung hervorgehen.
Zum Nachweis der Kinderbetreuungskosten hat die Kinderbetreuungseinrichtung oder die pädagogisch qualifizierte Betreuungsperson eine Rechnung bzw. einen Zahlungsbeleg auszustellen, der folgende Angaben enthalten soll:• Name und Sozialversicherungsnummer des Kindes,• Zeitraum der Kinderbetreuung,• bei Kinderbetreuungseinrichtungen Name und Anschrift,• bei privaten Einrichtungen Hinweis auf die Bewilligung zur Führung der Einrichtung,• bei pädagogisch qualifizierten Personen Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer und Vorliegen der konkreten
Qualifikationen durch Beilage einer Kopie des entsprechenden Zeugnisses (z.B. Kursbestätigung). • Wie alle Belege sind auch diese sieben Jahre aufzubewahren und auf Verlangen dem Finanzamt vorzuweisen.
Info KinderbetreuungskostenHier ein Überblick über die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Nähere Infos unter www.ak-salzburg.at („Steuerlöscher“)
oder direkt im AK-Lohnsteuerreferat anrufen: Tel. 0662-8687-93
Wer kann die Kosten absetzen?
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