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PRODUKTÜBERSICHT PVC-U, PP UND PE-SORTIMENT 2015

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Fiedler Kunststofftechnik Vertriebsgesellschaft mbH a

PrOdUKTÜBerSiCHT

PVC-U, PP Und Pe-SOrTimenT

2015

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Fiedler Kunststofftechnik Vertriebsgesellschaft mbH

1992 wurde die Firma FIEDLER Kunststofftechnik Vertriebsgesellschaft mbH in Wächtersbach / Hessen gegründet.Zu Beginn übernahmen wir den Alleinvertrieb der PVC-U Fittings und Armaturen der Firma COMER.

Beim Fachhandel konnte die hohe Qualität der Produkte überzeugen.Aufgrund der hochwertigen Markenrohstoffe und den Erfahrungen von COMER im hauseigenen Formenbau wird eine Qualität erzeugt, die allen Anforderungen des Handels und der Industrie genügt.

Viele namhafte Großhändler zählen seit unserer Firmengründung ohne Unterbrechnung zu unseren Stammkunden.

Das Programm wurde durch ein Sortiment ausgereifter PVC-U Armaturen erweitert.Das Modell Industriekugelhahn war durch seine integrierte Halterung Vorreiter einer Entwicklung, der sich später einige Mitbewerber anschlossen.

Durch die Übernahme des Alleinvertriebs Deutschland von PP-Klemmfittings und Anbohrschellen der Marke UNIDELTA wurde das Verkaufssortiment wesentlich verstärkt.

Nach einigen Modifizierungen konnten wir zusammen mit den Technikern von UNIDELTA erstmals die DVGW-Zertifizierung erreichen.

Dank vorbildlicher technischer Weiterentwicklung und Erweiterung des Programms zählt UNIDELTA heute zu den führenden Marken im Bereich der lösbaren Rohrverbindungen für PE-Rohrleitungen.

Auch in diesem Bereich zählen „Abnehmer der ersten Stunde“ bis heute zu unseren Stammkunden.Unser Marktanteil steigt stetig an.

Im Jahr 2000 fand der Neubau unseres modernen und gleichzeitig zweckmäßigen Firmengebäudes in Schlüchtern / Hessen statt.Auf 1000 m² Lagerfläche unterhalten wir ein gut sortiertes Warenlager in den Bereichen PVC-U und PP.

Dem sehr hohen Qualitätsbewußtsein unserer Herstellerwerke COMER und UNIDELTA und unserem gewissenhaften Einsatz hinsichtlich Preisgestaltung, Lieferfähigkeit,klarem Vertriebskonzept und freundlichem Um-gang mit unseren Geschäftspartnern verdan-ken wir es, dass wir uns in den vergangenen zwei Jahrzehnten am Markt behaupten konnten.

Vermittlung, Lagerhaltung und Vertrieb von Kom-ponenten für die Vakuumtechnik in Zusammen-arbeit mit der Firma VALVON für einen Markt-führer in diesem sehr anspruchsvollen Segment zählen ebenfalls zu unseren Geschäftsbereichen.

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Fiedler Kunststofftechnik Vertriebsgesellschaft mbH 1Fiedler Kunststofftechnik Vertriebsgesellschaft mbH

Zertifikate / Qualitätsmanagement

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Fiedler Kunststofftechnik Vertriebsgesellschaft mbH2

Zertifikate / Qualitätsmanagement

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Fiedler Kunststofftechnik Vertriebsgesellschaft mbH 3

Zertifikate / Qualitätsmanagement

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Fiedler Kunststofftechnik Vertriebsgesellschaft mbH4

AnwendungsgebieteCOMER PVC-U Fittings für Druckrohrleitungen eignen sich z.B. hervorragend für Bewässerungssysteme, Lebensmittelindustrie, Trinkwasserversorgung, Wasseraufbereitung,chemische Industrieanwendungen, Schwimmbadtechnik oder Industrieanlagenbau.

Betriebsdruck (bei 20° Wasser)Klebeverbindungen d16-d160 PN 16Klebeverbindungen d200-d315 PN 10Gewindeverbindungen 3/8“- 4“ PN 16Übergangsfittings d16-d110 PN 16

WerkstoffePVC-U (Polyvinylchlorid ohne Weichmacher) entsprechend denKTW-Empfehlungen des UBA.Eignung für den Einsatz mit Trinkwasser aus mikrobiologischer Sicht gemäß Prüfung nach DVGW W270.

EPDM - DutralFPM - Viton

Betriebstemperaturmax 60°C(bei entsprechend reduziertem Betriebsdruck)

StandardsCOMER PVC-U Klebefittings werden entsprechend folgender Standards hergestellt:ISO 727, DIN 8063, KIWA BRL-K 17301, EN ISO 1452Die Gewindefittings entsprechen den Standards:ISO 7/1, DIN 2999, BS 21, UNI ISO 228/1Zur Abdichtung nur PTFE-Band verwenden!

QualitätssicherungQualitätsmanagement nachISO 9001.2008Umweltmanagement nach UNI EN ISO 14001.2004

WerkstoffePVC-U (Polyvinylchlorid ohne Weichmacher) entsprechend den KTW-Empfehlungen des UBA.

NormenISO 2045-ISO/Dis.6455DIN 8063-NF T 54038ISO 16/1-UNI EN ISO 1452-DIN 8062KIWA 49-NFT 54016

Betriebsdruck PN 10 bar bei 20°C Wasser

Betriebstemperaturmax 60°C(bei entsprechend reduziertem Betriebsdruck)

Anwendungsgebieteu.a. Schwimmbadtechnik, Teichbau,Bewässerungssysteme, Systeme für med.Bäder, Abwasser-und Belüftungssysteme,Absaugsysteme für flüssige und feste Stoffe, Reinigungssysteme für Klimaan-lagen

Eigenschaften-Flexibles PVC-Rohr verstärkt mit einer Spirale aus PVC-hart-Schlag- und bruchfest nach EN ISO 3994- Weiche innere und äißere Oberfläche- Genormt für alle PVC-Druck- und Abwasserfittings sowie Klemmfittings für PE-Rohr nach ISO

-Geeignet für Temperaturen von -10°C bis +60°C, sowie Vakuum-Systeme bis -0,7bar- Passt sich leicht bereits verlegten Installationen an

PVC-U Produktinformationen

PVC-U Fittings und Armaturen

PVC-U Steckmuffen

PVC-U Flexibles Rohr

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Fiedler Kunststofftechnik Vertriebsgesellschaft mbH 5

211-2001...T-Stück 90° egal

d16 - d315

211-3001...Kreuzstück 90°

d20 - d110

211-1001...Winkel 90°

d16 - d315

211-0001...Bogen 90°

d20 - d160

211-2501...T-Stück 45°

d20 - d160

211-7901...Bundbuchse gerillt

d20 - d315

211-8001...Bundbuchseflach

d20 - d225

211-8101...Bundbuchsemit Nut(!Auslaufartikel)

d20 - d225

211-9604...Druckschlauchtülle

d12 - d63

211-5101...Verschraubungmit O-Ring EPDM

d16 - d110

211-6001...Einlegteil für 211-5101...

d16 - d110

211-6401...Einschraubteil für211-5101...

d16 - d110

211-6900...Überwurfmutter für211-5101...

d16 - d110

211-9601...Kappe

d16 - d250

211-9003...Reduktion kurz

d16 x d12 - d400 x d355

211-9101...Muffeegal

d16 - d315

211-9101...Muffereduziert

d20 x d16 - d225 x 200

211-2001...T-Stück 90° reduziert

d20 x d16 - d250 x d200

211-1501...Winkel 45°

d16 - d315

211-9103...Reduktion lang

d20 x d16 - d140 x d160

PVC-U Klebefittings

PVC-U Sortiment

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Fiedler Kunststofftechnik Vertriebsgesellschaft mbH6

211-1002...Winkel 90°mit Verstärkung IG

d16 x ⅜“ - d63 x 2“

211-1032...Winkel 90° IG

d16 x ⅜“ - d110 x 4“

211-1502...Winkel 45° IG

d16 x ⅜“ - d110 x 4“

211-2002...T-Stück 90°mit Verstärkung IG

d16 x ⅜“ - d63 x 2“

211-2032...T-Stück 90° IG

d16 x ⅜“ - d110 x 4“

211-5102...Verschraubung Klebemmuffe/Gewindemuffe IG

d16 x ⅜“ - d110 x 4“

211-5109...VerschraubungKlebemuffe /Außengewinde

d50 x 1½“ - 63 x 2“

211-9114...MuffennippelIG

d16 x ⅜“ - d110 x 4“

211-9124...Muffennippelmit VerstärkungIG

d16 x ⅜“ - d75 x 2“

211-9117...Muffennippel /Übergangs-Nippel mit AG(mit Klebestutzen/Klebemuffe)d12 x d16 x ⅜“ - d110 x d125 x 5“

211-9116...Muffennippel AG

d90 x 3“ - d160 x 6“

211-9132...Muffe IG ohne Verstärkung

d16 x ⅜“ - 125 x 5“

211-9999...Gewindereduktionkurz, IG

d25 x ½“ - 110 x 3“

211-5502...VerschraubungPVC/Messingmit IG

d16 x ⅜“ - d90 x 3“

211-5507...VerschraubungPVC/Messingmit AG

d16 x ⅜“ - d90 x 3“

211-9112...ÜbergangsmuffePVC-Rotgussmit IG

d20 x ½“ - d63 x 2“

211-9107...ÜbergangsmuffePVC-Rotgussmit AG

d16 x ½“ - d63 x 2“

211-1000...WandscheibePVC-U mit IG aus Messing

d20 x ½“ - 32 1“

211-9102...Muffe mit VerstärkungIG

d16 x ⅜“ - d63 x 2“

PVC-U Übergamgsfittings

PVC-U Sortiment

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Fiedler Kunststofftechnik Vertriebsgesellschaft mbH 7

PVC-U Sortiment

211-1006...Winkel 90° IG

⅜“ - 4“

211-1506...Winkel 45° IG

⅜“ - 4“

211-2006...T-Stück 90° IG

⅜“ - 4“

211-5106...VerschraubungIGmit O-Ring

⅜“ - 4“

211-6411...Einschraubteilfür 211-5106...

⅜“ - 4“

211-5116...Einlegteil für211-5106...

⅜“ - 4“

211-9006...Reduktion kurzAG - IG

⅜“ x ½“ - 4“ x 3“

211-9106...MuffeIG

⅜“ - 4“

211-9106...ReduziermuffeIG

½“ x ⅜ - 4“ x 3“

211-9202...Behälteranschluß

1 1/2“

211-9118...ReduktionAG - IG

½“ x ⅜ - 4“ x 3“

211-9119...DoppelnippelAG - AG

⅜“ - 4“

211-9128...Reduzier-MuffennippelAG -IG

⅜“ x ½“ - 4“ x 3“

211-9129...ReduziernippelAG - AG

⅜“ x ½“ - 4“ x 3“

211-9200...Kontermutter

⅜“ - 4“

211-9606...Kappe IG

⅜“ - 4“

211-9600...Druckschlauchtüllemit Überwurfmutter

¾“ - 2 3/4“

211-9607...Druckschlauchtüllemit AG

¼“ - 2“

211-9609...StopfenAG

⅜“ - 4“

PVC-U Gewindefittings

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Fiedler Kunststofftechnik Vertriebsgesellschaft mbH8

211-7000...Losflansch PN 10-16DIN 8063

d20 - d315

211-7010...BlindflanschPN 10-16DIN 8063

d20 - d225

211-7014...FestflanschPN 10-16

d20 - d110

211-7015...FestflanschPN 10-16mit IG

½“ - 4“

PVC Sonstiges

271-0600...Rohrklemme PP(ab d40 mit Bügel)

d16 - d160

501-5103...O-Ring fürVerschraubungenEPDM

d16 - d160

501-8004...Flachdichtungfür BundbuchsenEPDM

d20 - d315

271-8103...O-Ring fürBundbuchse mit NutEPDM (!Auslaufartikel)

d20 - d225

PVC Flexrohr

211-2150...Flexibles PVC-RohrHidrotubo

Ø innen/außen (mm)16/20-110/125

211-2151...Flexibles PVC-RohrHidrotubo PLUS

Ø innen/außen (mm)42/50-55/63

PVC-U Flansche

PVC-U Sortiment

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Fiedler Kunststofftechnik Vertriebsgesellschaft mbH 9

PVC-U Sortiment

211-3460... EPDM/PTFEIndustrie-Kugelhahnradial ausbaubar, gesicherte KugelKlebemuffend16 - d110

211-3460F... FPM/PTFEIndustrie-Kugelhahnradial ausbaubar, gesicherte KugelKlebemuffend16 - d110

211-3462... EPDM/PTFEIndustrie-Kugelhahnradial ausbaubar, gesicherte KugelIG-Muffen⅜“ - 4“

211-3462F... FPM/PTFEIndustrie-Kugelhahnradial ausbaubar, gesicherte KugelIG-Muffen⅜“ - 4“

211-5410... EPDM/PTFEKugelhahnradial ausbaubar, eins. gesicherte KugelKlebemuffend16 - d110

211-5416... EPDM/PTFEKugelhahnradial ausbaubar, eins. gesicherte KugelFlanschanschlußd20 - d110

211-3455... EPDM/PTFEKomapkt-Kugelhahnmit IG-Muffe aus PVC-Uund Klemmanschluß PPfür Rohre aus PEd20 x 15 x ½“ - d63 x 50 x 2“

211-5417... EPDM/PTFEKugelhahnradial ausbaubar, eins. gesicherte KugelStutzen aus PEd20 - d63

211-5420... EPDM/PTFEKugelhahnradial ausbaubarbeids. gesicherte KugelKlebemuffend16 - d110

211-5422... EPDM/PTFEKugelhahnradial ausbaubarbeids. gesicherte KugelIG-Muffen⅜“ - 4“

211-5424... EPDM/PTFEKugelhahnradial ausbaubarbeids. gesicherteKugel / Klebestutzend20 - d63

211-5412... EPDM/PTFEKugelhahnradial ausbaubar, eins. gesicherte KugelIG-Muffen⅜“ - 4“

211-5426... EPDM/PTFEKugelhahnradial ausbaubarbeids. gesicherteKugel / Flanschanschlußd20 - d110

211-5427... EPDM/PTFEKugelhahnradial ausbaubarbeids. gesicherteKugel / Stutzen auus PEd20 - d63

211-5414... EPDM/PTFEKugelhahnradial ausbaubar, eins. gesicherte KugelKlebestutzend20 - d63

211-3450... EPDM/PTFEKompakt-KugelhahnKlebemuffen

d16 - d110

211-3454... EPDM/PTFEKompakt-KugelhahnKlebemuffe - IG-Mufffe

d16 x ⅜“ - d63 x 2“

272-3456... PPH Kompakt-Kugelhahnmit IG-Muffen

⅜“ - 3“

211-3452... EPDM/PTFEKompakt-Kugelhahnmit IG-Muffen

⅜“ - 4“

211-3453... EPDM/PTFEKompakt-KugelhahnIG - AG

⅜ - 2“

Überwachungsarmaturen

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Fiedler Kunststofftechnik Vertriebsgesellschaft mbH10

211-3442L... EPDM/PTFE3-Wege Kugelhahnmit L-KugelKlebemuffen

d16 - d63

211-3680... AbsperrschieberKlebemuffen

d32 - d110

211-3670... ePdm(FPM auf Anfrage)Absperrklappemit Handhebel

d63 - d250

211-3443L...EPDM/ PTFE3-Wege Kugelhahnmit L-KugelIG-Muffen

⅜“ - 2“

211-1818... Rückschlagklappe

d40 - d315

Überwachungsarmaturen

211-1640... ePdmFußventilgewichtsbelastetKlebemuffen

d16 - d110

211-1060... ePdmRückschlagventilfederbelastetKlebemuffen

d16 - d110

211-1062... ePdmRückschlagventilfederbelastetIG-Muffen

⅜“ - 4“

211-1632... ePdmEntlüftungsventilIG-Muffen

⅜“ - 4“

211-1642... ePdmFußventilIG-Muffen

⅜“ - 4“

211-1630... ePdmEntlüftungsventilKlebemuffen

d16 - d110

211-4260... ePdmSchmutzfängertransparentmit KunststoffsiebKlebemuffend16 - d110

271-6096...Druckanbohrschelle

⅜“ - 2“

211-3442T... EPDM/PTFE3-Wege-Kugelhahnmit T-KugelKlebemuffen

d16 - d63

211-3443T... EPDM/PTFE3-Wege Kugelhahnmit T-KugelIG-Muffen

⅜“ - 2“

sonstige Armaturen

PVC-U Sortiment

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Fiedler Kunststofftechnik Vertriebsgesellschaft mbH 11

PVC-U Sortiment

212-1000...T-Stück 90° Steckmuffen

d63 - d160

212-1030...T-Stück 90° reduziert Steckmuffen

d75 x d63 - d160 x d125

212-1020...T-Stück 90° Steckmuffen /Flansch

d63 x d50 - d160 x d150

212-1010...T-Stück 90° Steckmuffen /Muffe

d63 - d160

212-1040...Übergangsstück Steckmuffen /Klebestutzen

d75 - d140

212-1050...Reduktion Stutzen /Steckmuffen

d90 x d75 - d225 x d160

212-1060...ÜbergangsstückStutzen / Flansch

d63 x d50 - d200 x d200

212-1070...ÜbergangsstückSteckmuffe /Flansch

d63 x d50 - d200 x d200

212-2010...Steckmuffemit Anschlag

d63 - d315

212-2020...Steckmuffe, glatt

d63 - d315

212-2030...Reparatur-Muffelang

d63 - d315

212-2040...Bogen 11°Steckmuffe / Stutzen

d63 - d315

212-2050...Bogen 22°Steckmuffe / Stutzen

d63 - d315

212-2060...Bogen 45°Steckmuffe / Stutzen

d63 - d315

212-2070...Bogen 90°Steckmuffe / Stutzen

d63 - d315

501-1001...DichtungsmanschetteNBR

d63 - d315

PVC-U Steckmuffen

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Fiedler Kunststofftechnik Vertriebsgesellschaft mbH12

211-3460HG...Handgriff, orange für Industrieserie211-5410HG...Handgriff, blaufür Wasser-Serie

211-3460Um...Überwurfmutterfür Industrieserie211-5410Um...Überwurfmutter fürWasser-Serie und Kompakt-Serie

211-3460Km...Klebemuffe211-3460Gm...Gewindemuffe (IG)

211-3460KS...Klebestutzen211-3460eTPe..Schweißstutzen PE 100 SDR11

501-5410ePdm...O-Ring EPDM

211-3460ePdm....Dichtungssatz EPDM211-3460FPm..Dichtungssatz FPM

PVC-U Verteilersystem

Verteilersystem

Das Verteilersystem von COMER in Modulbauweise ist vielfältig ein-setzbar ud kann passgenau auf ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.

Egal ob Sie sich für eine vormontierte Fertiglösung (die wir auch gerne nach Ihren Wünschen zusammenstellen) entscheiden, oder ob Sie die Einzel-komponenten nach den jeweiligen Er-fordernissen selbst zusammenstellen, das neue System wird Ihnen helfen, platz- und zeitsparend zu arbeiten.

Material und Herstellung

Die Verteiler sind aus PVC-UH, einem besonders hochwertigen Werkstoff hergestellt und werden in 63, 90 oder 110mm angeboten.

Anschlüsse

Abhängig von der Größe, stehen entweder obere Klebeanschlüsse (Muffen/Stutzen) in den Abmes-sungen 32x25, 50x40 und 63x50 oder seitlichen Gewindeanschlüs-se in 1 1/2“, 2“, 2 1/2“ und 3“ zur Verfügung.Die Ausgänge bestehen aus Klebeverbindungen in den Größen 32x25, 50x40 oder 63x50.

Verbindungsmöglichkeiten

Die Ausgänge können mit den unter-schiedlichsten Kugelhähne bestückt werden (z.B. mit Klemmanschluß für PE-Rohr, PE-Schweißstutzen, PVC-Klebemuffe, PVC-Klebestutzen oder PVC-IG-Muffe).Selbstverständlich können auch Fittings oder Verschraubungen ange-schlossen werden.

PVC-U Sortiment

Ersatzteile

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Fiedler Kunststofftechnik Vertriebsgesellschaft mbH 15

Klemmfittings

UNIDELTA-Klemmfittings / Klemmver-binder eignen sich hervorragend zum Verbinden von allen PE-Leitungen (PE HD, PE LD, PE 80, PE 100)

Schnelle und problemlose Montage auch unter schwierigsten Bedingungen.Verlegung bei jedem Wetter und ohne Energiequelle vor Ort möglich.Dadurch kostengünstige Neuverlegung, Rohrnetzerweiterung und Reparatur.

Einsatzbeispiele u.a.:- Hauptleitungen in der Wasserversor- gung- Hausanschlußleitungen Trinkwasser- Abwasserleitungen- Einsatz in Industrie und Bergbau (Förderleitungen)- Golfplatzberegnung- Sportrasenbewässerung (Tennis- und Fußballplätze)- Besprühanlagen im Pferdesport(Reithallen, Renn- und Trainingsbahnen)- Freizeitparks, Grünanlagen und Land-wirtschaft- Regelbauzeug bei der anspruchsvollen Glasfaserverkabelung- Schwimmbadtechnik- Geothermie- Solaranlagen

Anbohrschellen

UNIDELTA-Anbohrschellen eignen sich sehr gut für Abgänge von PE-Leitungen PE HD, PE LD, PE 80, PE 100

Einfache Montage vor Ort.

Flexible und kostengünstige Verwendung bei Neuverlegung, Reparatur und Rohrnetzerweiterung.Eine nachträgliche Installation bei drucklosen, bereits bestehenden Leitungen ist möglich.

Drei verschiedene Ausführungen mit Einfach- oder Doppelabgang in verschiedenen Abmessungen, sowie Druckanbohrschellen.

Betriebsdruck(bei 20° Wasser)

Klemmfittings: PN16 - d16-d110Anbohrschellen: PN16 - blau PN10 - schwarzGewindefittings: PN6 / PN4,5

Zertifizierung / Zulassung

Normen:EN12201, ISO 4427, ISO 14236, ISO 13460, DIN 8074

Bezugsnormen:Fittings und Anbohrschellen:UNI 9561, UNI 9562, DIN 8076-3,ISO 14236, ISO 14360Gewinde: ISO 7/1, DIN 2999, BS 21Flansche: UNI 2278, DIN 8063

Zulassungen:DVGW DW-8616AU2045Prüfberichte:Mechanikprüfung K0 07 1292 MPDKTW-Prüfung KR 194/08 TZWMikrobiologische Prüfung m0 001A TZW

Betriebstemperatur(bei entsprechend reduziertem Betriebsdruck)

PP - max. 100°CPOM - max. 80°CPVC - max. 60°C

delT-One ist die neue Klemmverschraubung von Unidelta für die Durchmesser 63, 75, 90 und110.

Druckring, Klemmring und Überwurfmutter stellen ein einziges, integriertes Bauteil dar. Weniger Zeit für die Montage erforderlichLeichtere Montage auch in nicht optimalen ArbeitssituationenEinsetzvorgang bleibt sichtbarPerfekte hydraulische und mechanische Dichtigkeit

PP Produktinformationen

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Fiedler Kunststofftechnik Vertriebsgesellschaft mbH16

272-8010...Kupplung

d16 - d110

272-8011...Reparatur-Kupplung

d25 - d110

272-8110...Kupplung reduziert

d20 x d16 - d110 x d90

272-8050...Winkel 90°

d16 - d110

272-8040...T-Stück 90°

d16 - d110

272-8340...T-Stück 90°reduziert

d20 x d16 - d110 x d90

272-8850...Winkel 90°mitAußengewinde

d16 x ½“ - d110 x 4“

272-8150...Winkel 90° mitInnengewinde

d16 x ½“ - d110 x 4“

272-8120...EndstopfenmitKlemmver-schraubungd16 - d110

272-8840...T-Stück 90° mitAußengewinde am Mittelstutzen

d16 x ½“ - d110 x 4“

272-8020...Anschluß-verschraubungmit Außengewinde

d16 x ⅜“ - d110 x 4“

272-8650...Winkel 90°mit seitlichem Innengewinde-Abgangbis d25 x ½“ - 32 x 3/4“

272-8610Spezialkupplung für Überrgänge vonPE auf Stahl, Kupfer,Blei, Kunststoffd15-22 x d20 - d27-34 x d32

272-8640...T-Stück 90°mit vergrößertemSeitenabgang

d20 x d25 x d20 - d40 x d50 x d40

272-8220...Flansch-Muffenstückmit Klemm-verschraubungd40 - d110

272-8030...Anschluß-verschraubungmit IG

d16 x ½“ - d110 x 4“

272-8631...Wandscheibe mitInnengewinde m.V.

d20 x ½“ - d25 x 3/4“

272-8720...Anschluß-verschraubung mitAußengewinde ausMessingd20 x ½“ - d63 x 2“

272-8730..Anschluß-verschraubung mitInnengewinde ausMessingd20 x ½“ - d63 x 2“

272-8641...T-Stück mit IG-Abgang undAnschlußstutzen fürPflöcked32 x 3/4“

272-8140...T-Stück 90° mitInnengewindeam Mittelstutzen

d16 x ½“ - d110 x 4“

PP-Sortiment

PP Klemmfittings

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Fiedler Kunststofftechnik Vertriebsgesellschaft mbH 17

PP Sortiment

272-8750...Winkel 90°mit Außen-gewinde aus Messingd20 x ½“ - d63 x 2“

PP Ersatzteile

272-8910...Überwurfmutter

d16 - d110

272-8920...Druckring

d16 - d110

502-8930...Klemmring aus Polyacetal

d16 - d110

502-8609...O-Ring Dichtungaus NBR

bis d110

PP Armaturen

272-3039...Schnellkupplungsventil,zerlegbar

¾“ - 1“

272-3139...Anschlußschlüsselfür272-3039 3/4“

211-3455...Kompakt-KugelhahnPVC-U / Klemmanschluß PP

d20 x ½“ - d63 x 2“

PP Klemmfittings

272-3456... PPH Kompakt-Kugelhahnmit IG-Muffen

⅜“ - 3“

271-6096...Druckanbohrschelle

⅜“ - 2“

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Fiedler Kunststofftechnik Vertriebsgesellschaft mbH18

PP Anbohrschellen

271-6006...AnbohrschelleohneVerstärkung

d25 x ½“ - d200 x 4“

271-6106...Doppel-AnbohrschelleohneVerstärkungIGd25 x ½“ - d315 x 4“

271-6076...Anbohrschellemit VerstärkungIG

d25 x ½“ - d200 x 4“

271-6186...Doppel-Anbohrschellemit VerstärkungPN 16 (blau)

d20 x ½“ - d110 x 2“

PP Gewindefittings

272-5167...Nippel AG / AG

½“ - 3/4“

272-5177...StopfenAG

½“ - 3“

272-5065...DoppelnippelreduziertAG / AG

¾“ x ½“ - 3“ x 2 1/2“

272-5141...T-Stück 90°mit AG

½“ - 1 1/4“

272-5021...ReduziermuffeIG / IG

½“ x ⅜“ - 3“ x 2 1/2“

272-5151...Winkel 90°AG / IG

½“ - 1“

272-5017...Muffe IG / IG

½“ - 3“

272-5047...T-Stück 90°IG / IG / IG

½“ - 2“

272-5057...Winkel 90°IG / IG

½“ - 2“

272-5067...DoppelnippelAG / AG

½“ - 3“

272-5077...Kappe IG

⅜“ - 2“

271-6176...Doppel-Anbohrschellemit VerstärkungIG

d25 x ½“ - d125 x 2“

272-5092...Reduktion langAG / IG

½“ x ⅜“ - 2“ x 1 1/2“

271-6086...Anbohrschellemit VerstärkungPN 16 (blau)

d20 x ½“ - d110 x 2“

PP-Sortiment

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Fiedler Kunststofftechnik Vertriebsgesellschaft mbH 19

PP Sortiment

272-5027...ReduktionAG / IG

¾“ x ½“ - 3“ x 2 1/2“

PP Techn. Zubehör

272-4080...Anschrägglockefür PE-Rohre

d20-63

272-4081...Anschräggerätfür PE-Rohre

d16-160 - d40-250

272-4091...Kettenschlüssel

d32-110

272-4090POm...Schlüssel aus Polyacetal

d16-63 - d63-d110

272-4090PP...Schlüssel ausPolypropylen

d16-63

PP Gewindefittings

PP Verteilersystem

Neben dem Verteilersystem aus PVC-U hat COMER nun auch ein Verteilersystem aus dem Werkstoff PP-H entwickelt, ein Werkstoff der sich durch eine hohe Stei-figkeit, Härte und Festigkeit auszeichnet.

Das System ist modular aufgebaut und kann somit ideal auf Ihre Bedürfnisse und die technischen Gegebenheiten ange-passt werden.

Die einzelnen Module werden durch Verschweißen miteinander verbun-den, verfügen über unterschiedliche Anschlußmöglichkeiten mit Innen- und Außengewinde und können überKugelhähne oder direkt über Fittings mit der Anlage verbunden werden.

Auf Wunsch werden die Verteilersys-teme direkt vom Hersteller nach Ihren Wünschen vorgefertigt um Ihnen die Arbeit zu erleichtern und die Monta-gezeiten zu verkürzen.

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Fiedler Kunststofftechnik Vertriebsgesellschaft mbH20

PE Elektroschweißfittings

WerkstoffeNiederdruck-Polyethylen (HDPE),PE 100, schwarz

BetriebsdruckElektroschweißfittings von Unidelta können mit folgenden Rohren verbunden werden:

SDR 26 (außer Durchmesser bis 125mm),SDR 17,6 und SDR 17(außer Durchmesser bis 32mm),SDR 11 und SDR 7,4 (für alle Durchmesser)

Diese Fittings sind für einen Nominal-druck von 16 bar zugelassen, außer es sind andere Werte bei den Fittings angegeben.Bei der Verbindung (Rohrsystem + Fitting) gilt der jeweilige niedrigere Wert des Rohrs oder des Fittings.

EigenschaftenUnidelta-Elektroschweißfittings eignen sich zur Verschweißung von Rohren und Formteilen aus PE 80 und PE 100. Elektri-sche Verbindungen über Klemmen Ø 4,7 mm für Fittings in PE80 und Ø 4,0 mm für Fittings in PE100. Schweiß-spannung 39,5 V.

Jeder Artikel ist mit einem maschinen-lesbaren Barcode versehen, der Angaben zu Nominaldurchmesser, Schmelzzeit und Abkühlzeit enthält.

Gesundheitstechnische VorschriftenUnidelta Elektroschweißfittings sind aus entsprechend den in Italien und zahlrei-chen anderen Ländern geltenden Geset-zen und Vorschriften zur Beförderung von Trinkwasser und Lebensmittelflüssigkei-ten geeigneten Materialien hergestellt.Sie eignen sich zur Beförderung von Trink-wasser, da sie die hygienisch-gesund-heitstechnischen Normen desMinisterialerlasses Nr.174 vom 06.04.2004 erfüllen.

Zertifizierung / ZulassungNormen:UNI EN 12201, UNI EN ISO 15494,EN12201, EN 1555Zulassung:DVGW DV-8601BP5567DVGW DV-8606BP5568DVGW DV-8611BP5569für Gas- und Trinkwasserlöeitungen und zahlreiche internationale Zulassungen

PE Produktinformationen

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Fiedler Kunststofftechnik Vertriebsgesellschaft mbH 21

PE Elektroschweissfittings

251-9010Muffe PE100

d20 - d400

251-9040...T-Stück egalPE 100

d20 - d180

251-9050...Winkel 90°PE 100

d32 - d180

251-9060...Winkel 45°PE 100

d32 - d180

251-9120...EndkappePE 100

d20 - d315

PE Abzweigschellen

251-9630...AbzweigschellePE 100

d40 x d20 - d 250 x d 63

251-9580...Schelle mitStutzenabgangPE 100

d 63 x d 32 - d 250 x d 90

PE Übergangsstücke

251-9031...ÜbergangsstückPE 100 / SDR 11auf Gusseisen mitInnengewinded25 x ¾“ - d110 x 4“

251-9020...ÜbergangsstückPE 100 / SDR 11auf Messing mitAußengewinded20 x ½“ - d110 x 4“

251-9001...ÜbergangsstückPE 100 / SDR 11auf Stahl mitAußengewinded25 x ¾“ - d110 x 4“

251-9003...ÜbergangsstückPE 100 / SDR 11auf Kupfer

d32 x 22 - d40 x d28

251-9005...Übergangsstück(Bogen) PE 100 / SDR 11auf Stahl (beschichtet)mit Außengewinded25 x ¾“ - d63 x 2“

251-9000...ÜbergangsstückPE 100 / SDR 11auf Stahl (verzinkt)ohne Gewinded25 x ¾“ - d110 x 4“

251-9004...Übergangsstück(Bogen) PE 100 / SDR 11auf Stahl (verzinkt)mit Außengewindebis d63 x 2“

251-9110...Muffe reduziertPE 100

d25 x d20 - d315 x d250

251-9030...ÜbergangsstückPE 100 / SDR 11auf Messing mitInnengewinded25 x ¾“ - d90 x 3“

251-9002...ÜbergangsstückPE 100 / SDR 11auf Stahl (beschichtet)mit Außengewinded25 x ¾“ - d125 x 4“

PE Sortiment

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Fiedler Kunststofftechnik Vertriebsgesellschaft mbH22

PE Flansche

290-3804...Flansch ausverzinktem StahlPN 10

d200 - d250

290-3806...Flansch ausverzinktem StahlPN 16

d32 - d250

271-7011...PP BlindflanschPN 10

d75 - d 225

271-7300...PP-Flansch mitStahleinlagePN 10

d75 - d 225

PE Formteile - lang

251-9231...VorschweißbundlangPE100/SDR11

d40 - d315

251-9051...Winkel, langPE100/SDR11

d25 - d315

251-9061...Winkel 45°PE100/SDR11

d32 - d315

251-9041...T-Stück egal, langPE100/SDR11

d25 - d315

251-9121...Endkappe, langPE100/SDR11

d25 - d315

PE Formteile - kurz

251-9233...VorschweißbundkurzPE100

d125 - d400

251-9023...Reduktion, kurzPE100/SDR11

d86 x d63 - d500 x d450

251-9053...Winkel 90° kurzPE100

d63 - d225

251-9043...T-Stück egal, kurzPE100

d63 - d315

251-9044...T-Stück reduziertkurzPE100

d90 x d63 - d225 x d160

251-9021...Reduktion, langPE100/SDR11

d25 x d20 - d315 x d250

PE-Sortiment

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Fiedler Kunststofftechnik Vertriebsgesellschaft mbH 23

1. Allgemeines – Geltungsbereich 1.1 Unsere Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers, einschließlich etwaiger Vergaberichtlinien öffentlich-rechtlicher Körperschaften, die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. 1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages/Auftrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 1.3 Unsere Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller im Rahmen seiner Tätigkeit aus laufender Geschäftsbeziehung. 1.4 Unsere Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i. S. des § 14 Abs. 1 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt oder wir nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich erklärt haben. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn wir einen Auftrag schriftlich bestätigt haben oder wir den Auftrag ausführen. 2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als »vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

3. Preise – Zahlungsbedingungen 3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Auslieferungsstelle“ (»ex works“), ausschließlich Verpackung. Der Transportpreis wird daher zusätzlich berechnet. Bei Aufträgen mit einem Netto-Warenwert unter € 100,00 können wir einen Mindermengenzuschlag von € 10,00 netto berechnen. Ab einem Netto-Warenwert von € 600,00 erfolgt die Lieferung frachtfrei Empfangsstation innerhalb Deutschlands; bei Auslandslieferung erfolgt die Lieferung ab einem Netto- Warenwert von € 600,00 frachtfrei bis Deutsche Grenze. Für die Lieferung von Rohren gelten hiervon abweichende Frachtfreigrenzen. 3.2 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro oder, wenn von uns angegeben, einer anderen Währung, und ausschließlich der jeweils darauf zu entrichtenden Umsatz-steuer (Mehrwertsteuer). Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. 3.3.1 Alle sonstigen Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar in Euro oder in einer anderen vereinbarten Währung. Bei Zahlung binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt gewähren wir 2 % Skonto, soweit sämtliche fälligen Rechnungen von dem Besteller beglichen sind. Rechnungen für Serviceleistungen und Formenbau sind sofort nach Vornahme der Leistungen ohne Skontoabzug fällig. 3.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts durch den Besteller ist nur berechtigt, wenn die gleichen Voraussetzungen erfüllt sind und außerdem sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 3.5 Wechsel und Schecks werden - wenn überhaupt - nur erfüllungshalber angenommen. Wechsel- und Scheckkosten gehen zu Lasten des Bestellers. 3.6 Sind wir zur Vorleistung verpflichtet, und werden uns nach Abschluß des Vertrages Umstände bekannt, nach denen von einer wesentlichen Vermögensverschlech-terung des Bestellers auszugehen ist, so können wir nach unserer Wahl entweder Sicherheit binnen einer angemessenen Frist oder Zug- um- Zug-Zahlung gegen Aus-lieferung verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht nach, so sind wir vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Rechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 3.7 Die Rückgabe unserer Fittings und Armaturen ohne rechtlichen Grund kann nur nach vorheriger Absprache mit uns erfolgen. Bei der Anmeldung von Rückgaben muss grundsätzlich unsere Lieferschein- oder Rechnungsnummer angegeben werden. Für genehmigte Rückgaben von originalverpackten Produkten in gebrauchs-freiem Zustand werden von dem Rückzahlungsbetrag Kosten in Höhe von 15 % des Netto-Warenwertes in Abzug gebracht, mindestens jedoch € 15,--.. Nicht angemel-dete und nicht genehmigte Rücksendungen werden unfrei zurückgesandt. Auftragsfertigungen und speziell für den Besteller beschaffte Waren sind grundsätzlich von Rückgaben ausgeschlossen.

4. Lieferzeit 4.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit, setzt die Abklärung aller erforderlichen Fragen und die Einhaltung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Sofern nichts anderes vereinbart ist, oder sich aus dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, ist die von uns angegebene Lieferzeit stets unverbindlich. 4.2 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund unvorhergesehener und nicht durch uns zu vertretende Umstände wie Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen, nicht rechtzeitige Belieferung durch unseren Liefe-ranten führen nicht zu unserem Verzug. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, so sind wir und der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. Bei nachträglichen Änderungswünschen des Bestellers verlängert sich unsere Lieferzeit angemessen. 4.3 Setzt uns der Besteller nach unserem Verzug eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist be-rechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung vertragswesentlicher oder von Kardinalpflichten beruhte. 4.4 Die Haftungsbegrenzungen gemäß Absatz 4.3 gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. 4.5 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. 4.6 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. 4.7 Zu Teillieferungen sind wir berechtigt, sofern dem kein erkennbares Interesse des Bestellers entgegensteht.

5. Gefahrübergang 5.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, gilt als Lieferklausel »ex works“ (Incoterms 2000). 5.2 Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

6. Mängelgewährleistung Wir haften für Sachmängel wie folgt: 6.1 Die Gewährleistungsrechte (Mängelansprüche) des kaufmännischen Bestellers setzen voraus, dass dieser unverzüglich nach Erhalt der Ware diese untersucht und etwaige sichtbare Mängel unverzüglich nach der Untersuchung bzw. versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung unter spezifizierter Angabe des Mangels schriftlich gegenüber uns rügt (§ 377 HGB). Ist der Besteller nicht Kaufmann, so hat dieser offensichtliche Mängel binnen 14 Tagen nach deren Entdeckung uns gegenüber schriftlich zu rügen, anderenfalls seine Mängelansprüche für derartige Mängel erlöschen. 6.2 Mängelansprüche bestehen nicht, sofern nur unerhebliche Abweichungen von der Beschaffenheit oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vorliegen. Handelsübliche Abweichungen sind keine Mängel. 6.3 Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind von uns - nach unserer Wahl - unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. 6.4 Rügt der Besteller aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zu Unrecht das Vorliegen eines von uns zu vertretenden Mangels, so sind wir berechtigt, die uns entstandenen angemessenen Aufwendungen für die Mangelbeseitigung oder -feststellung dem Besteller zu berechnen. 6.5 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen durch nachträgliche Verbringung des gelieferten Gegenstandes an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort erhöhen, es sei denn es handelt sich um eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verbringung. Wir sind berechtigt, den Besteller mit derartigen Mehrkosten zu belasten. 6.6 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns aus Verbrauchsgüterverkauf ( §§ 478, 479 BGB) sind im Hinblick auf Vereinbarungen des Bestellers mit seinen Abnehmern, die über die gesetzlichen Mängelansprüche der Abnehmer hinausgehen, insoweit ausgeschlossen. vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen (mindern).

Liefer- und Zahlungsbedingungen

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Fiedler Kunststofftechnik Vertriebsgesellschaft mbH24

6.7 Sachmängelansprüche des Bestellers verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Es gelten jedoch die gesetzlichen Verjährungsfristen für Sachen, die für Bauwerke üblicherweise verwendet worden sind (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b) BGB), für den Rückgriffanspruch (§ 479 Abs. 1 BGB) und für Bauten und Baumängel (§ 634 a,438 Abs. 1 Nr. 2 a) BGB) sowie im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Mängelverursachung und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Diese Verjährungsfristen gelten auch für Mangelfolgeschäden, die unter § 437 Nr. 3 BGB (Schadensersatz bei Mängeln) fallen. Bedarf es aufgrund eines Mangels einerNacherfüllung, so wird die Verjährungsfrist bis zur Nacherfüllung nur gehemmt und nicht erneut in Lauf gesetzt. 6.8 Bevor der Besteller weitere Ansprüche oder Rechte (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz) geltend machen kann, ist uns zunächst Gele-genheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit wir keine anderslautende Garantie abgegeben haben. Schlägt die Nacherfüllung trotz we-nigstens zweimaligem Nacherfüllungsversuch fehl, ist die Nacherfüllung unmöglich, verweigern wird diese oder ist dem Besteller unzumutbar, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen (mindern). 6.9 Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gilt Ziff. 8 dieser Bedingungen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche und Rechte gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels ist ausgeschlossen.

7.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind wir lediglich verpflichtet, die Lieferung im Lande des Lieferorts frei von Rechten Dritter zu erbringen. 7.2 Im Falle einer von uns zu vertretenden Verletzung von Schutzrechten Dritter, können wir nach unserer Wahl entweder auf unsere Kosten ein für die vereinbarte oder vorausgesetzte Nutzung ausreichendes Nutzungsrecht erlangen und gewähren, oder die Liefersache so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder die Liefersache austauschen, soweit hierdurch die vereinbarte oder vorausgesetzte Nutzung des Liefergegenstandes durch den Besteller nicht beeinträchtigt wird. Ist uns dies nicht möglich oder unzumutbar, so stehen dem Besteller die gesetzlichen Ansprüche und Rechte zu. Für Ansprüche auf Schadensersatz gilt Ziff. 8. 7.3 Ziff. 6.4, 6.5, 6.8 und 6.10 dieser Bedingungen gelten entsprechend.

8.1 Die Geltendmachung von Mangelschäden aufgrund von Mängeln unserer dem Besteller geschuldeten Leistungen ist ausgeschlossen, es sei denn wir haben die Mängel vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch eine fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, auf deren Erfüllung durch uns der Besteller vertrauen darf) verursacht. Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinns, aufgrund solcher Mängel ist ausgeschlossen, soweit wir den Mangel nur leicht fahrlässig oder unverschuldet verursacht haben. Dies gilt insbesondere, wenn wir eine Nacherfüllung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht durchführen können. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers aufgrund von Mängeln.Diese Haftungsbeschränkung für Mangelschäden gilt nicht für eine leicht fahrlässige Verursachung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 8.2 Die Geltendmachung von Schadensersatz für eine Verletzung einer etwaig von uns oder Dritten, für die wir einzustehen haben, abgegebenen Haltbarkeitsgaran-tie (§ 443 Abs. 2 BGB) ist ausgeschlossen, sofern wir die Verletzung nicht verschuldet haben. 8.3 Ansonsten sind Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche (im Folgenden „Schadensersatzansprüche“) des Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen. 8.4 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen unseres Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, auf deren Erfüllung durch uns der Besteller vertrauen darf). Im Falle unserer Fahrlässigkeit ist unsere Haftung aber in jedem Fall auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen bei der Verletzung des Lebens, bei Körper- und Gesundheits-schäden, im Falle der Verletzung einer Garantie und Ansprüchen nach § 4 und 1 Produkthaftungsgesetz. 8.5 Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen gemäß Ziff. 8.1 - 8.3 nicht verbunden. 8.6 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertre-ter und Erfüllungsgehilfen. 8.7 Die Verjährung der Ansprüche zwischen Lieferant und Besteller richtet sich nach Ziff. 6.8 dieser Bedingungen, soweit nicht Ansprüche aus der deliktischen Produzentenhaftung §§ 823 ff. BGB) und dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

9.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug nach Mahnung, sind wir berechtigt, die gelieferte Sache zurückzunehmen. Dies gilt nicht, soweit der Besteller bereits ein lnsolvenzverfahren beantragt hat oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, aufgrund dessen eine sofortige Rücknahme der gelieferten Gegenstände durch uns nicht gestattet ist. In der Zurücknahme der Sache durch uns liegt kein Rücktritt des Vertrages, sofern wir dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt haben. Nach Rücknahme der gelieferten Sache sind wir zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Die Verwertungsregelungen der InsO (lnsolvenzordnung) bleiben unberührt. 9.2 Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller dies auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. 9.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Besteller haftet uns für die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer etwa notwendigen Klage gern. § 771 ZPO (Drittwiderspruchsklage). 9.4.1 Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritter erwachsen, und zwar unab-hängig davon, ob der gelieferte Gegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Wir sind jedoch befugt, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht mehr nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder einen Antrag auf Eröffnung eines lnsolvenzver-fahrens gestellt hat oder gestellt wurde oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesen Fällen können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen herausgibt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Eine Einziehung der Forderung durch uns ist jedoch nicht möglich, sofern dem die Insolvenzordnung entgegensteht. 9.5 Die Verarbeitung oder Umbildung des gelieferten Gegenstandes durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird der gelieferte Gegenstand mit ande-ren, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt ins Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Gegenstände. 9.6 Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung der gelieferten Sache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. 9.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers auch insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichern-den Forderungen um mehr als 20% übersteigt, die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 9.8 Befindet sich der Liefergegenstand im Ausland, so gilt folgendes: Wurde der Liefergegenstand vor Zahlung aller vom Besteller aus dem Vertrag geschuldeten Beträge geliefert, so bleibt er bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum, soweit das nach dem Recht, in dessen Bereich sich der Liefergegenstand befindet, zulässig ist. Lässt dieses den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es uns aber, sich andere Rechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so können wir alle Rechte dieser Art ausüben.Der Besteller ist verpflichtet, bei unseren Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutz unseres Eigentumsrechtes oder des an dessen Stelle tretenden Rechtes am Liefergegenstand treffen werden.

10.1 Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist Gerichtsstand Schlüchtern. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz bzw. Wohnsitz zu verklagen. 10.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort bei Kaufleuten Schlüchtern.

11.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (UNCI-TRAJJCISG). 11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestim-mungen nicht berührt

7. Gewerbliche Schutzrechte/Rechtsmängel

8. Schadensersatzansprüche und Haftung aus sonstigen Gründen

9. Eigentumsvorbehalt

10. Gerichtsstand - Erfüllungsort

11. Anwendbares Recht- Salvatorische Klausel

Liefer- und Zahlungsbedingungen

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