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Kersten Sitte
Verein Frauenweisheit
Wildpflanzen sammeln
Allgemeines
1. Auflage April 2015
www.frauenweisheit.info 1. Auflage April 2015 1
Inhalt
Pflanzenbestimmung ............................................................................................................................... 2
Sammeln .................................................................................................................................................. 4
Erlaubnis, Dankbarkeit, Gedanken ........................................................................................................... 5
Sammel-Standorte ................................................................................................................................... 6
Hinweis zur Verwendung der Wildpflanzen ............................................................................................. 6
Giftigkeit (Toxikologie) ......................................................................................................................... 6
Maßnahmen bei Vergiftungen ............................................................................................................. 7
24-Stunden-Notrufe bei Vergiftungen ................................................................................................. 8
Geschützte Pflanzen ................................................................................................................................ 8
Rote Listen der Pflanzen ...................................................................................................................... 8
Pflanzenschutz in Österreich ............................................................................................................... 9
Burgenland....................................................................................................................................... 9
Kärnten ............................................................................................................................................ 9
Niederösterreich .............................................................................................................................. 9
Österreich gesamt............................................................................................................................ 9
Oberösterreich: ................................................................................................................................ 9
Salzburg: .......................................................................................................................................... 9
Steiermark ..................................................................................................................................... 10
Tirol ................................................................................................................................................ 10
Vorarlberg ...................................................................................................................................... 10
Wien .............................................................................................................................................. 10
Pflanzenschutz in Deutschland .......................................................................................................... 10
Pflanzenschutz in der Schweiz ........................................................................................................... 10
Impressum ............................................................................................................................................. 11
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Pflanzenbestimmung
Wichtig ist es, dass Sie die essbare Wildpflanze eindeutig bestimmen können.
Es reichen ein paar wenige Bestimmungsbücher aus. Entweder ist die Bestimmung nach den Umrissen
der Blätter wie im Buch „Essbare Wildpflanzen. 200 Arten bestimmen und verwenden“ oder der
Blütenfarben und deren Formen wie im Buch „Was blüht denn da?“ sortiert.
Im „Was blüht denn da?“ gibt es keine Hinweise zur Essbarkeit. Erleichtert jedoch dank der wunderbar
gemalten Pflanzen die Bestimmung.
Große Brennnessel, Auszug (Urtica dioica L.):
Essbare Wildpflanzen. 200 Arten bestimmen und
verwenden. Seite 93; 3. Auflage 2008:
Gewöhnliche Brennnessel (Urtica dioica): Was
blüht denn da? Seite 342, 343; 58. Auflage
2008:
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In den deutschen wissenschaftlichen Bestimmungsbüchern „Rothmaler“ wird nach Sporenpflanzen
(Algen, Moose, Gefäß-Sporenpflanzen), nacktsamige Pflanzen, Einkeimblättrige Pflanzen,
Zweikeimblättrige Pflanzen u.s.w. sortiert.
Der „Rothmaler. Exkursionsflora von Deutschland. Gefäßpflanzen: Grundband“ ist für Nicht-Botaniker
beinahe unlesbar. Alleine die vielen Abkürzungen sind für das Lesen eine große Herausforderung,
abgesehen von den zahlreichen Fachausdrücken.
Im „Rothmaler. Exkursionsflora von Deutschland. Gefäßpflanzen: Atlasband“ sind die gezeichneten
Pflanzen dargestellt.
Die beiden Bücher sind für den Einstieg nicht zu empfehlen.
Brennnessel (Urtica L.): Rothmaler.
Exkursionsflora von Deutschland. Gefäßpflanzen:
Grundband. Seite 483; 20. Auflage 2011:
Große Brennnessel (Urtica dioica): Rothmaler.
Exkursionsflora von Deutschland.
Gefäßpflanzen: Atlasband. Seite 382; 12.
Auflage 2013:
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Beim Bestimmungsbuch „Flora Vegetativa“ der Schweizer Pflanzen ist das Besondere, dass außerhalb
der Blütezeit die exakte Artgehörigkeit zuzuordnen ist. Die Pflanzen sind hervorragend zeichnerisch,
mit für die Pflanze typischen Merkmalen im Detail dargestellt. Und mit für die Bestimmung relevanten
Beschreibungen ergänzt.
Grosse Brennnessel (Urtica dioica L.): Flora
Vegetativa. Seite 711; 3. Auflage 2013:
Die erwähnten Bücher finden Sie auf unserer Website „Bücher – Pflanzen“:
http://www.frauenweisheit.info/buecher-pflanzen/
Sammeln
Ideal ist am Vormittag bis frühen Nachmittag. Wenn Sie aus beruflichen Gründen nach der Arbeit
sammeln ist das auch in Ordnung.
Beim Sammeln von Wildpflanzen für Beschwerden spielt der Zeitpunkt jedoch eine Rolle.
Zum Sammeln verwenden Sie einen Korb, Papiersackerl (-tüte) oder wenn Sie ansonsten nichts
anderes zur Hand haben ein Plastiksackerl bzw. -gefäß.
Ich sammle häufig während des Laufens meine essbaren Wildpflanzen. Für diese Zeit verwende ich ein
Plastiksackerl und gebe dieses gefüllt mit Wildpflanzen in die „Bananentasche“ oder bei größeren
gesammelten Mengen trage ich sie in der Hand. Da anschließend im Idealfall die Pflanzen verarbeitet
werden, ist es meiner Meinung nach eine akzeptable Alternative. Ansonsten kann man die Pflanzen in
ein Glas- oder Keramikgefäß umfüllen und in den Kühlschrank stellen.
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Vor dem Plastiksackerls verwendete ich ein Papiersackerl. Wenn jedoch die Pflanzen nass waren oder
es regnete, wurde das Papiersackerl schnell durchgeweicht und bekam Löcher.
Ich zwicke mit meinen Nägeln die Pflanze ab. Alternativ ein Messer oder eine kleine Schere
verwenden.
Bitte die Pflanze nicht ausreißen.
Niemals alle Pflanzen von einem Standort entnehmen, nur einen Teil nehmen. Eventuell kann der
Bestand ausgerottet werden.
Und das gleiche gilt bei der einzelnen Pflanze: nur eine bis wenige Blüten und Blätter ernten.
Säubern
Gleich vor Ort die welken Teile dort belassen und die Pflanze reinigen.
Bevor die Pflanze geerntet wird, bitte beobachten, ob kleine Tierchen sich darauf befinden. Wie z.B. in
den Blüten, am Blatt oder Stängel. Ich fand öfters kleine Käfer in der Löwenzahnblüte, Ameisen am
Stengel, kleine Schnecken mit Gehäuse oder abgelegte Eier. Nach der Ernte schüttel ich die Pflanze
und, wenn da noch nicht alle Tierchen herunten sind, puste ich noch mal kräftig.
Von Läusen befallende Pflanzen ernte ich nicht.
Wie auch jene, wo Eier abgelegt wurden. Ich möchte die Tierart nicht unnötig dezimieren.
Menge
„Äpfel im Kübel, Kräuter im Korb, Knospen im Fingerhut.“
Nur so viel mitnehmen, als man verarbeiten möchte.
Aufgrund der jeweiligen Landesgesetze für Arten- bzw. Naturschutz hat jede/r das Recht, wild
wachsende Pflanzen im ortsüblichen Umfang zu entnehmen. Das bedeutet an Mengen, die nicht über
einen Handstrauß hinausgehen.
Waschen oder nicht?
Ich wasche die Pflanzen nicht ab. Die auf den Pflanzen befindlichen Mikroorganismen und je nach
Saison die Blütenpollen sind unserem Körper dienlich.
Falls Sie aus irgendeinem Grund unsicher sind, waschen Sie die Pflanzen ab.
Hinweis: Unter Naturschutz bzw. Artenschutz stehende Pflanzen dürfen nicht gepflückt werden. Auch
nicht für ein Herbarium verwendet werden.
Erlaubnis, Dankbarkeit, Gedanken
Bevor Sie eine Pflanze abschneiden, bitten Sie um Erlaubnis, dies tun zu dürfen. Nach dem
Abschneiden bedanken Sie sich bei der Pflanze. Ich spreche die Danksagung nicht laut aus, sondern in
Gedanken.
Achten Sie beim Sammeln und Verarbeiten auf liebevolle, positive Gedanken.
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Sammel-Standorte
Geeignete Standorte
• Wiese bei einem Bio-Bauern (Erlaubnis einholen).
• Naturbelassene Wiese wo keine Gülle/Kuhmist ausgeführt wird (Erlaubnis einholen).
• Aushubhügel
• Schutthalden
• Waldränder
• im Wald
• im eigenen Garten oder Garten in der Nachbarschaft (Erlaubnis einholen)
Ungeeignete Standorte
• neben befahrenen Straßen
• neben Bahngleisen
• überdüngte Wiesen
• Industriegebiet
• Wo Hunde und Menschen ihr Geschäft verrichten
• Im Naturschutzgebiet ist das Sammeln grundsätzlich verboten
Hinweis zur Verwendung der Wildpflanzen
Die Wildpflanzen können Überempfindlichkeits-Reaktionen und Nebenwirkungen hervorrufen.
Achtung bei Schwangerschaft: manche Pflanzen können wehnenerregende, abtreibende Wirkungen
haben.
Giftigkeit (Toxikologie)
Die Verwechslung mit unterschiedlich starken giftigen Pflanzen kann bei Unkenntnis möglich sein.
„Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift;
allein die Dosis machts, daß ein Ding kein Gift sei.“
Paracelsus (1493 – 1541), Arzt, Alchemist, Mystiker und Philosoph
Die dritte Defension wegen des Schreibens der neuen Rezepte.
In: Septem Defensiones 1538. Werke Bd. 2, Darmstadt 1965, S. 510
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Salinisch: salzartig (d.h. nur in Wasser und
nicht in Öl löslich)
Diurese: (griech. diá „durch“ und uréō
„harnen“) Harnausscheidung durch die Nieren.
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Diurese;
08.04.2015)
Maßnahmen bei Vergiftungen
Bei Pflanzenvergiftungen geht die größte Gefahr von unwissenden Ärzten oder in Panik geratende
Personen aus.
Als Vorsorge machen Sie einen kompetenten Mediziner oder Heilpraktiker auf dem Gebiet der
Pflanzen in ihrer Region aus.
Maßnahmen wie das Injizieren von hochwirksamem Brechmittel, Magenspülung und die Diurese ist
nur bei schweren Vergiftungen anzuwenden.
Keine fetthaltigen Flüssigkeiten wie Milch, alkoholische Getränke oder Kochsalzlösung einnehmen, um
das Erbrechen auszulösen. Das Fett löst die Giftstoffe aus der Pflanze und erhöht somit die Giftdosis
im Körper. Beim nicht vollständigen Erbrechen der
eingenommenen Kochsalzlösung kann besonders
bei Kleinkindern eine schwere Kochsalzvergiftung
eintreten.
„Zusammenfassend [sind] folgende Maßnahmen bei Pflanzenvergiftungen empfohlen:
• Sicherstellung von Pflanzenmaterial, das zur Identifizierung beitragen kann
• versuchen Sie herauszufinden welche Menge und welche Teile (Beeren, Samen, Blätter etc.)
eingenommen wurden
• keine Gabe von fetthaltigen Getränken
• keine Gabe von alkoholhaltigen Getränken
• keine Gabe von Kochsalzlösung
• ansonsten ist die Zufuhr großer Flüssigkeitsmengen … angebracht
• darüberhinaus ist im häuslichen Bereich allenfalls die Gabe von Medizinalkohle zu empfehlen
(die im schlimmsten Fall nutzlos ist, z. B. bei cyanogenen Glykosiden, aber keine schädlichen
Nebenwirkungen hat)
• einen kompetenten Arzt aufsuchen, der in der Lage ist Bagatellvergiftungen von schweren
Vergiftungen zu unterscheiden
• bei der Notwendigkeit einer Darmentleerung nur salinische Abführmittel (Glaubersalz)
verwenden, keinesfalls Abführtees oder gar
Rizinusöl
• eine Behandlung der Symptome sollte dem
Arzt vorbehalten bleiben.“1
1 http://www.giftpflanzen.com/; Siehe Vergiftungen; 17.03.2015
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IUCN: Abkürzung für International Union for
Conservation of Nature and Natural Resources,
(www.iucn.org) übersetzt „Internationale Union zur
Bewahrung der Natur und natürlicher Ressourcen“,
auch Weltnaturschutzunion.
24-Stunden-Notrufe bei Vergiftungen
Österreich Vergiftungsinformationszentrale für Österreich
Tel.: +43(0)1 / 406 43 43 (Notruf täglich 0-24 Uhr)
Tel.: +43(0)1 / 406 68 98 (Allgemeine Anfragen)
E-Mail: [email protected]
Website: http://www.goeg.at/de/VIZ, Gesundheit Österreich GmbH
Schweiz Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum
Tel.: +41 44 251 51 51 (international)
24-h-Notfallnummer 145
Tel.: 044 21 66 66 (nicht dringliche Anrufe)
E-Mail: [email protected]
Website: www.toxi.ch
Deutschland Liste der Giftnotrufzentralen und Giftinformationszentren in
Deutschland 2
Geschützte Pflanzen
Pflanzenarten haben oft eine sehr enge Bindung an bestimmte Biotop- und Vegetationstypen. Darin
liegen die Gefährdung und auch das Ausmaß der Arten.
Geschützte und gefährdete Pflanzen dürfen nicht gesammelt werden. Die Unterschutzstellungen sind
regional unterschiedlich und sind bei den regionalen Naturschutzbehörden nachzufragen.
Auch der Anbau von unter Naturschutz stehenden Arten ist eingeschränkt.
Hinweis: In Naturschutzgebieten ist das Sammeln prinzipiell verboten.
Rote Listen der Pflanzen
In den Roten Listen werden regional oder überregional gefährdete Pflanzen aufgeführt, die nicht in
bestimmten Regionen oder überhaupt nicht gesammelt werden dürfen.
Pflanzen mit besonderem Schutz dürfen nicht gesammelt bzw. beschädigt werden.
“Heute ist die IUCN die einzige
Organisation, die eine umfassende Rote
Liste als Dokumentation aller weltweit
gefährdeten Arten führt. Daneben werden
seit den 1970er Jahren sowohl von der
IUCN als auch von anderen internationalen
Organisationen, Staaten, politischen
Gliederungen wie Bundesländern oder von Naturschutzverbänden Rote Listen mit geographischer
Beschränkung veröffentlicht.
2
http://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/03_Verbraucher/09_InfektionenIntoxikationen/02_Giftnotrufzent
ralen/lm_LMVergiftung_giftnotrufzentralen_node.html; 17.03.2015
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Die IUCN erstellt unter anderem die Rote Liste gefährdeter Arten und kategorisiert Schutzgebiete
mittels der World Commission on Protected Areas („Weltkommission für geschützte Gebiete“).“3
Pflanzenschutz in Österreich
Burgenland
• „Rote Liste Burgenland"4
• Schutzgebiete5
• „Welche Schutzgebiete gibt es im Burgenland?“ als pdf 6
Kärnten
• „Rote Liste der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen Kärntens“, 1995, als pdf mit 39 Seiten.7 Im
Landesmuseum (www.landesmuseum.at) der Bereich Biologiezentrum Linz/Austria. Niederösterreich
• Gänzlich geschützte Pflanzenarten – Anlage8
Österreich gesamt
• Umweltbundesamt 9
• Buch: Niklfeld, H. et al. (1999): Rote Listen gefährdeter Pflanzen Österreichs. Grüne Reihe des
Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie, Wien.
Oberösterreich:
• „Rote Liste gefährdeter Farn- und Blütenpflanzen Oberösterreichs und Liste der einheimischen
Farn- und Blütenpflanzen Oberösterreichs“, 1997, als pdf mit 62 Seiten.10 Im Landesmuseum
(www.landesmuseum.at) der Bereich Biologiezentrum Linz/Austria.
Salzburg:
• Übersicht des Pflanzenartenschutzes11
• Pflanzenschutzgebiet Untersberg und Obertauern12
3 http://de.wikipedia.org/wiki/Rote_Liste_gef%C3%A4hrdeter_Arten; 27.02.2015
4 http://www.naturschutzbund-burgenland.at/de/literatur-i-publikationen-i-presse/category/11-rote-liste-
burgenland.html; 27.02.2015 5 http://www.naturschutzbund-burgenland.at/de/schutzgebiete.html; 27.02.2015
6 http://www.naturschutzbund-
burgenland.at/images/stories/images/naturschutz_im_burgenland/schutzgebiete_im_burgenland.pdf;
27.02.2015 7 http://www.landesmuseum.at/pdf_frei_remote/CAR_185_105_0353-0391.pdf; 27.02.2015
8 http://www.bergwacht-noe.com/index.php?option=com_content&view=article&id=54:geschuetzte-
pflanzenarten&catid=35:avo&Itemid=77; 17.03.2015 9 http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/naturschutz/artenschutz/rl_pflanzen/; 27.02.2015
10 http://www.landesmuseum.at/pdf_frei_remote/BNO_0005_0003-0064.pdf; 27.02.2015
11 http://www.salzburg.gv.at/pflanzenartenschutz.htm; 27.02.2015
12 http://www.salzburg.gv.at/themen/nuw/naturschutz/pflanzentierlebensraumschutz-
1/pflanzenartenschutz/pflanzenschutzgebiete.htm; 27.02.2015
www.frauenweisheit.info 1. Auflage April 2015 10
Steiermark
• Naturschutz in der Steiermark – Geschützte Pflanzen13 Tirol
• Tiroler Naturschutzverordnung 2006 (geschützte Pflanzenarten …)14
• Tiroler Schutzgebiete15
Vorarlberg
• Geschützte Pflanzen in Vorarlberg16
• Schutzgebiete in Vorarlberg17 Wien
• Verordnung der Wiener Landesregierung über den Schutz wild wachsender Pflanzen- und frei
lebender Tierarten und deren Lebensräume, sowie zur Bezeichnung von Biotoptypen (Wiener
Naturschutzverordnung – Wr. NschVO)18
• Naturschutz und Grünraum19
• Geschützte Arten und Biotope20
Pflanzenschutz in Deutschland
Die Rote Liste der Pflanzen Deutschlands (LUDWIG & SCHNITTLER 1996; pdf mit 224 Seiten) finden Sie
unter http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/RoteListePflanzen.pdf (16.04.2015)
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG):
http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/ (16.04.2015)
Pflanzenschutz in der Schweiz
Rote Listen: http://www.artenschutz.ch/rlist.htm (16.04.2015)
Vom Aussterben bedrohte Blütenpflanzen:
• Blütenpflanzen (A-L): http://www.artenschutz.ch/cr4.htm#CR (16.04.2015)
• Blütenpflanzen (M-Z) und Farne: http://www.artenschutz.ch/cr5.htm#CR (16.04.2015)
13
http://www.umwelt.steiermark.at/cms/dokumente/10218136_1563917/b8e60aa5/Gesch%C3%BCtzte-
Pflanzen.pdf; 17.03.2015 14
https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/umwelt/umweltrecht/Naturschutz/LGBL_39_2006.pdf; 17.03.2015 15
http://www.tiroler-schutzgebiete.at/schutzgebiete.html; 17.03.3015 16
http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/umwelt_zukunft/umwelt/natur-
undumweltschutz/weitereinformationen/daten_fakten/geschuetztepflanzen2005.htm; 17.03.2015 17
http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/umwelt_zukunft/umwelt/natur-
undumweltschutz/weitereinformationen/daten_fakten/schutzgebieteinvorarlberg/uebersicht_schutzgebiete.ht
m; 17.03.2015 18
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/l4800200.htm; 17.03.2015 19
http://www.wien.gv.at/umweltschutz/naturschutz/index.html; 17.03.2015 20
http://www.wien.gv.at/umweltschutz/naturschutz/biotop/geschuetzt/; 17.03.2015
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Impressum
© 2015 Verein Frauenweisheit zur Gestaltung eines neuen Gemeinwohls und einer neuen Umwelt,
Sitz: Wien, ZVR-Zahl: 292993729
1. Auflage April 2015
Covergestaltung, Innenlayout: Kersten Sitte
Cover Bildnachweise: Kersten Sitte
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