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Vorbeugender Brandschutz aus Sicht der (Sach-) Versicherer Dipl.-Ing. Jan Heinemann Sicherheitstechnik 06.2015

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Page 1: Vorbeugender Brandschutz aus Sicht der (Sach-) Versicherer · - Publikationen, wie Sicherheitstechnische Fachinformationen, VdS-Merkblättern Juni 2015, Seite 34 Versicherer. Sicherheitstechnik

Vorbeugender Brandschutzaus Sicht der (Sach-) Versicherer

Dipl.-Ing. Jan Heinemann

Sicherheitstechnik 06.2015

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Sicherheitstechnik - Hannover

Aufgaben eines Versicherers

Juni 2015, Seite 2

Brandschutz - Industrieversicherer

Deckung eines durch zufällige Ereignisse hervorgerufenen schätzbaren Bedarfs unter (organisierter) Verteilung auf zahlreiche, gleichartige bedrohte Wirtschaftseinheiten. (Quelle: Brockhaus 2006)

� Der Versicherungsnehmer (VN) hat grundsätzlich Anspruch auf die vereinbarte Versicherungs- oder Deckungssumme.

� Dies auch dann, wenn sich das bauaufsichtlich genehmigte Konzept als nicht geeignet zur Verhinderung eines Totalschadens herausgestellt hat.

� Das bedeutet, dass ein Versicherer (VR) auch dann zahlen muss, wenn die bauaufsichtlich angenommen Konzept-Randbedingungen im Brandfall nicht zutreffen, sich als nicht ausreichend beweisen oder die Ergebnisse von Rechenmodellen in einem Konzept oder Nachweis nicht der Realität entsprachen bzw. der Brandverlauf anders eingetreten ist, als er berechnet wurde.

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Sicherheitstechnik - Hannover

Versicherungsarten/ -anspruch

Feuerversicherung:deckt Schäden durch ein Brandereignis an den versicherten Sachen.

Feuer-Betriebs-Unterbrechungsversicherung (FBU):deckt den finanziellen Schaden ab, der aus einem Brandereignis und dessen Folgeschäden während der vereinbarten Haftzeit (i. A. 12 oder 24 Monate) resultiert, z. B. Kosten, entgangener Gewinn, Löhne und Gehälter.

Natur-, EC- oder Allgefahrenversicherung (auch mit BU):deckt Schäden durch Sonderereignisse,wie Sturm, Erdbeben, Überschwemmung, Löschmittelaustritt, innere Unruhen, unbenannte Gefahren, soweit nicht ausgeschlossen

Der Versicherungsnehmer (VN) hat grundsätzlich Anspruch auf die vereinbarte Versicherungs- oder Deckungssumme.Dies gilt auch dann, wenn sich das bauaufsichtlich genehmigte Konzept als ungeeignet zur Verhinderung eines Totalschadens herausgestellt hat.

Juni 2015, Seite 3

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Sicherheitstechnik - Hannover

Ursache - Wirkung - Reaktion

Das ist Praxis für einen Industrie-Sachversicherer:

Brand einer Wurstherstellung

Juni 2015, Seite 4

Brandschutz - Industrieversicherer

Brandursache:Überhitzung einer Friteuse mit Versagen der Löschanlage

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 5

Brandschutz - Industrieversicherer

Ursache - Wirkung - Reaktion

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 6

Brandschutz - Industrieversicherer

Ursache - Wirkung (F)

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 7

Brandschutz - Industrieversicherer

Ursache - Wirkung - Reaktion: Betriebsunterbrechung

� Ursache: Anlagenbrand (Techn. Anlagenschutz unzureichend)

� Unzureichender Objektbrandschutz,

� Baulich begünstigte Brandausbreitung: Baustoffe, Brandwand

Folge:

� ca. 96 Mio.€ Sach- und Betriebsunterbrechungsschaden

� Produktionsbeginn erst nach 18 Monaten:

versicherte Haftzeit jedoch nur 12 Monate!

� Geplanter Umsatz 2008: 95 Mio. € (vor Schaden: 126 Mio. €)

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 8

Brandschutz - Industrieversicherer

Ursache - Wirkung -Reaktion (F): Schutzmaßnahmen

Aus dem Brand resultierende Schutzmaßnahmen

(Auflagen/ Obliegenheiten!):

� Vollflächige Sprinkleranlage gemäß CEA 4001 mit

- Wasserversorgung 4. Art,

- 3x 300 m³ Nutzwassermenge, 25 m³ Druckluftwasserkessel,

- 3 Dieselpumpen;

� Filmbildendes Mittel

� Automatische Brandmeldeanlage in ungesprinklerten Bereichen

(Technikgebäude), vollflächig Druckknopfmelder

� Gaswarnanlage in der Kältezentrale (Ammoniak)

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Sicherheitstechnik - Hannover

Der Schaden zeigt eindrucksvoll:

� Brände können jederzeit entstehen und zu verheerenden Ergebnissen (= Totalschaden) führen.

� Die Brandursachen sind vielfältig und häufig nicht für jeden erkennbar.

� Der Schaden für den Versicherer beschränkt sich auf einen – wenn auch hohen –finanziellen Schaden.

� Der Unternehmer verliert innerhalb weniger Stunden seine Geschäftsbasis,d. h. die Lieferung seiner Produkte (= Betriebsunterbrechung) und ggf. seine Kunden (= Insolvenz).

� Brandschäden haben im allgemeinen erhöhte Auflagen zum Brandschutz, nicht nur seitens der Versicherer sondern auch der Bauaufsicht zur Folge.

Versicherung bedeutet nicht nur Zahlung einer Prämie und Empfang von Entschädigung sondern auch „technischen Brandschutz“!

Juni 2015, Seite 9

Brandschutz - Industrieversicherer

Ursache - Wirkung -Reaktion: Fazit/ Erkenntnis

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 10

Brandschutz - Industrieversicherer

Erfahrungen der Versicherer

� Es brennt, speziell in Betriebsarten mit augenscheinlich geringen Brandlasten, zu häufig!

� Ein Objektschutz bei dezentralen Gefahrenstellen oder BU-relevanten Einrichtungen (z. B. Schalt- und Steuereinrichtungen) ist häufig nicht vorhanden oder nicht risikogerecht!

� Die bauaufsichtlichen Brandschutzkonzepte sind für eine versicherungs-technische komplexe Risikobewertung unzureichend (Beispiel: BMA bei schneller Brandausbreitung und freiwilliger Feuerwehr)!

� Der Brandschutz entspricht bei vielen Betriebsrisiken nicht der Wertbelastung oder deren BU-Bedeutung, z. B. zu große Brandabschnitte mit hohen Wertkonzentrationen und integrierten betriebsnotwendigen Maschinen, Einrichtungen, Engpässen, wie einem Formenlager!

� Mängel im Brandschutz werden durch unzureichende Organisation nicht erkannt oder wahrgenommen!

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 11

Brandschutz - Industrieversicherer

Vorgehensweise der Versichererzur Risikoermittlung und -bewertung

a) Kaufmännische Entscheidung aus- grundsätzlicher „Schwere“ einer Betriebsart,- Prämieneinnahmen,- Schadenverlauf- Schadenquote

F -/ FB U -P rä m ieg em ä ß K on to

B a u a rtk la s s en -R a b a tt/ Z us c hla g

Z us c h la g fü rG e fa h re rh öh un g

Z us c h la g fü ru ng ü ns tige

R is ik e n

b es o n de reK o n te nr ab a tte

R a b a tt fürB r an d ve rh ü tu ng

Z us c h la g fü rn eg a tive n

S ch a de n v er la uf

R a b a tt fürp os it iv e n

S ch a de n v er la uf

Z us c h la g fü rB r an d st ift un g

R a b a tt fürp os it iv e A sp e k te

R L P

b) Zielbeschreibungder Risiko-Akzeptanz

c) Risikotechnische Bewertungdes speziellen Einzelrisikos,mittels einer Risikoberechnung

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 12

Brandschutz - Industrieversicherer

Schutzzielbedeutung

Der Brandschutz

- ist nicht nur von bauaufsichtlicher Bedeutung im Rahmen der(erstmaligen) Baugenehmigung, sondern

- besitzt eine erhebliche versicherungstechnische,

- eine unternehmerische Bedeutung und

- eine volkswirtschaftlicher Bedeutung, denn Brandschäden müssen durch dieAllgemeinheit im Rahmen (erhöhter) Prämien bezahlt werden,d. h. es wird Geld der Volkswirtschaft in Form von Asche und Rauch entzogen.

Brandschutz ist ein wesentliches Instrument und ein wichtiger Baustein des unternehmerischen Risk-Managements zur Sicherung der Produktion (Umsatz, Gewinn), von Arbeitsplätzen und der Umwelt.

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 13

Brandschutz - Industrieversicherer

(Akzeptanz-) Kriterienzur Versicherbarkeit - Schutzzielgrundlagen

� sachlicher ZerstörungsgradObjekt (Maschine) – Raum - Gebäude - Brandabschnitt – Industriebau/ Komplex - Werk,

� ideeller oder Fremd-Schadenumfang:Personen-, Nachbarschafts- oder Umweltschaden;

� finanzieller Schadenumfang(Sachschaden, z.B. 5, 10 ... 100 Mio.€, beispielsweise im Verhältnis zur Versicherungsprämie, wie x-fache Jahresprämie, oder zur GVS oder zum PML-Schaden;

� Betriebsunterbrechungsschaden/ Unterbrechungsdauer:max. 1 Produktionslinie <8 Stunden - Just-in-Time-Zusage <24 Stunden, Fertigwarenpuffer bis 1 Woche, Maschinenneulieferung mit x-Monaten � Marktabstinenz

Ein Konzept mit ausschließlicher BA/ BBA-Gliederung bedeutet den jeweiligen Totalschaden eines BA/BBA!

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 14

Brandschutz - Industrieversicherer

Wesentliche Unterschiede zwischenVersicherer und Bauaufsicht (Auswahl)

� keine Zündgefahren oder Gefahrerhöhungen und der hieraus abzuleitenden Notwendigkeit von Objektschutzmaßnahmen, die verhindern, dass überhaupt ein kritisches Brandereignis eintreten kann.

� nur bedingt negative Baustoffkombinationen oder Baustoffe, deren Brandverhalten sich zunehmend als kritisch erweisen,

� kein Sachschutzorientiertes Rauchfolgeschadenrisikos

Das Bauordnungsrecht berücksichtigt

Für die Versicherung ist die Wertbelastung pro m² und eine hieraus dann notwendigerweise abzuleitende kleinere BA-/ BBA-Fläche maßgeblich (Versicherer versichern Werte - keine m²!).

Für den Unternehmer ist einzig die störungs-/ unterbrechungsfreie Produktions- und Lieferfähigkeit maßgeblich.

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 15

Brandschutz - Industrieversicherer

Wesentliche Unterschiede zwischenVersicherer und Bauaufsicht

� keine Randbedingungen eines Betriebsunterbrechungsrisikos, d. h.keine notwendige Gliederung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Produktions- oder Lagerbereiche oder Abteilungen, die für den Fortbestand bzw. die ungestörte Weiterproduktion einer Firma überlebenswichtig ist,

� kein Konzept (oder nur bedingt), was für den Bauherrn oder Betreiber langfristig (20 oder 50 Jahre) günstige Versicherungsprämien ermöglicht und nicht nur einmalig günstige Erstellungskosten bietet (s. Beispiel):

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 16

Brandschutz - Industrieversicherer

Wesentliche Unterschiede zwischen Versicherer und Bauaufsicht: Beispiel mit brandschutztechnisch unterschiedlichen Lösungen

Randbedingungen Lösung A Lösung B Lösung CSchutzsystem 1 Brandabschnitt

Sprinklerschutz1 Brandabschnitt

F 60-Bauart2 Brandabschnitte

F 0-Bauart, autom. BMAmaßgebl. Betriebsart Lager Lager BA B: Produktion BA C: LagerVersicherungswert 85 Mio.€ 85 Mio.€ 60 Mio.€ 25 Mio.€Bauartklassenbewertg. ±0 % -5 % ±0 % ±0 %Brandschutzbewertg. 73 % 10 % 25 % 25 %Bs-Einrichtungen 300.000 € 25.000 € 135.000 €Betriebskosten/a 25.000 € 0 € 20.000 €10-Jahreskosten inkl. Versicherungsprämien

903.340 € 1.856.410 € 1.202.370 €

Faktor zur Lösung A 1,00 2,06 1,33Mehrkost. pro Jahr ±0 €/a +95.307 €/a 29.903 €/a

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Sicherheitstechnik - Hannover5. Februar 2015, Seite 17

Job-Talk: Nischenstudium mit Topchance

Technische Risikobewertung:Tool zur Risikobeschreibung – Risikobewertung –Tarifierung

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 18

Job-Talk: Nischenstudium mit Topchance

Technische Risikobewertung:Beispiel der Brandabschnittsbewertung eines Standortes

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 19

Brandschutz - Industrieversicherer

Technische Risikobewertung: Grundlage einer Bewertungmit Darstellung der Komplexität der BrandschutzparameterBrand-

last

Brand-aus-

breitung

Zündge-fahren

Rauch-gase

BA,BBA-

Fläche

Geb.-F-

Dauer

F-Räume

BMA

BA-/BBA-

LA

RWA

Lösch-wasser

Objekt-schutz

öffentl.Feuer-wehr

privateFeuer-wehr

Bau-stoffe

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 20

Brandschutz - Industrieversicherer

Randbedingungen der technischen Risikobewertung:Bauliche Brandlasten� Tragwerke, z. B. Holzstützen, Holzleimbinder, Holzpfetten,

� Außenwände, z. B. aus Holz, PUR-Sandwich,

� Verglasungen aus Kunststoff (-stegplatten),

� Innen-Trennwände, z. B. Sandwichwände aus GFK-PS, Holz (OSB-Platten),

� Dämmungen, Dämmstoffe, z. B. zur Lärmminderung auf Wänden oder unterhalb von Decken,

� Bekleidungen, Beschichtungen, z. B. Fiberboardplatten (GFK) häufig im Bereich der Nahrungsmittelindustrie,

� Abdichtungen, z. B. von Dächern, speziell mehrschichtige Bitumenbahnen in Kombination mit brennbaren Dämmstoffen,

Empfehlung: Verwendung nicht brennbarer Baustoffe

Vorteile: Bessere Risikoakzeptanz bei den Versicherern, ggf. günstigere Prämien

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 21

Brandschutz - Industrieversicherer

� Rohstoffe: Kunststoffgranulate, Zuschlagstoffe, Nahrungsmittel,

� Rohwaren: Holz, Kunststoffe, Textilien, chemische Produkte, ...,

� Halbfertigwaren, Halbzeuge, Fertigwaren,

� Verpackungsmittel: Kartonagen, Folien,Kunststoffkästen (KLT),

� Transportmittel: Holz-/ Kunststoffpaletten,Gitterboxen, Kanten-/ Stossschutz

� Lagerhilfsmittel: Regalböden,

� Hilfsstoffe: Schmier-/ Schneidöle,

� Einrichtungen: Möblierung, Regale,

� Ausstattungen

Randbedingungen der technischen Risikobewertung:Betriebliche (Nutzungs-) Brandlasten

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 22

Brandschutz - Industrieversicherer

Beispiele ermittelter Brandbelastungen:

� Elektronikfertigung: 162 kWh/m²;

� Blechmetallkonstruktion: 86 kWh/m²;

� Batteriezellenfertigung: 153 kWh/m²;

� Härterei: 212 kWh/m²;

� Kunststoffspritzerei: 165 kWh/m²;

� K.-Recycling: 401 kWh/m²

� Galvanik: 158 kWh/m²;

� Grobe Metallbearbeitung: 35 kWh/m²;

� Drahtzieherei: 49 kWh/m²;

� Metallbearbeitung: 50-85 kWh/m²

� Lager: 300 ...2000 kWh/m²;

Randbedingungen der technischen Risikobewertung:Brandlasten

Empfehlung: Minimierung von Brandlasten, z. B. durch Verwendung nicht brennbarer Transporthilfsmittel wie Stahlgitterroste statt Spanplatten als Regalauflagen,risikogerechte/ brandlastorientierte Gebäude-/ Tragwerksausführung

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 23

Brandschutz - Industrieversicherer

Randbedingungen der technischen RisikobewertungZündquellen - BrandentstehungsgefahrenBrandentstehungsphase:

� Zündquellen,

� Verfahrens-, Prozessrisiken

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Sicherheitstechnik - Hannover

Randbedingungen der technischen RisikobewertungZündgefahren - Elektrizität

Schwachstrom???

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Sicherheitstechnik - Hannover

Randbedingungen der technischen RisikobewertungZündgefahren - Elektrizität - Ladegeräte

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 26

Brandschutz - Industrieversicherer

Randbedingungen der technischen RisikobewertungZündquellen – Maßnahmen der Schadenverhütung� Sauberkeit und Ordnung

� regelmäßige Kontrollen(Brandschutzbeauftragter)

� Überwachungstechnik

� Sicherheitstemperaturbegrenzer

� Mess- und Regeltechnik

� Prüfung elektrischer Anlagen

� Substitution kritischer Verfahrens- undProzessrisiken, -einrichtungen/ -anlagen

� Brandfrüherkennung (BMA)

� Objektschutz-Löschanlagen

� F 90-Raumabtrennung

� …

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 27

Brandschutz - Industrieversicherer

Randbedingungen der technischen Risikobewertung:Verhinderung eines Vollbrandes� Bildung räumlich getrennte

Komplexe/ IndBauten (räumlicher Abstand: >10/ 20 m, auch unter Berücksichtigung von Explosionen)

� Bildung von Brandabschnitten zur Untergliederung großflächiger Komplexe und Trennung unterschiedlicher Nutzungsbereiche zur BU-Minderung

� keine Anlagerungen brennbarer Stoffe, ausreichende Abstände bei Freilagerungen

� Löschanlagen, z. B. Sprinkleranlagenoder gleichwertige Anlage

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 28

Brandschutz - Industrieversicherer

Beispiele für falsche und richtige (gemäß VdS 2234)Abdichtung im Bereich Brandwandführung über Dach:

© VdS 2234

Randbedingungen der technischen Risikobewertung:ordnungsgemäße Ausführung bei Brandabschnitten

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 29

Herleitung einer risikogerechtenBrandabschnittstrennung

Anlage BW-v02:

(Stand: 24.11.2010)

R = 15 m

15,00

F90-Decke

28,17

23,45

Brandschutz - Industrieversicherer

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 30

Brandschutz - Industrieversicherer

Aspekte für eine risikogerechte BMA-Entscheidung sind:

� Brandausbreitungsgeschwindigkeit (Schwelbrandphase ... ex.-artige Ausbreitung),

� Weitermeldemöglichkeiten (Standleitung ... örtlicher Alarm),

� Verfügbarkeit einer Feuerwehr, (ständig besetzt ... freiwillig, Anfahrtszeit, Hindernisse, Erreichbarkeit, Übersichtlichkeit, Erkundungszeit, Rettungsmaßnahmen),

� Schlagkraft einer Feuerwehr für das spezielle Risiko, Eignung der Ersteinsatzkräfte im Vergleich zum vorhandenen Brandszenarium,

� Beherrschbarkeit des Brandverlaufes und der Brandabschnitts-grenzen,

Daumenwert: Brandbekämpfung muß innerhalb der ersten 10 min. beginnen. Dabei darf die Brandfläche nicht größer als ca. 400 m² sein.

Randbedingungen der technischen Risikobewertung:Bewertung/ risikogerechter Einsatz von Brandmeldeanlagen

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 31

Brandschutz - Industrieversicherer

Brände, die einen Brandverlauf

� mit kurzer oder keiner Schwelbrandphase und

� einer schnellen horizontalen oder vertikalen Brandausbreitung (>400 m² innerhalb 10 min, HRL mit Kamineffekt) und/ oder

� mit schneller Temperaturentwicklung und/ oder

� hoher Energiefreigabe,

aufweisen, können risikogerecht nur mit automatisch auslösenden Löschanlagen beherrscht werden.

Neben diesem risikotechnischen Erfordernis einer LA können LA - speziell Sprinkleranlagen - auch zum Personenschutz bei erhöhter Brandgefährdung oder bei der Kompensation großer Flächen sowie hohen Wertbelastungen erforderlich sein.

Randbedingungen der technischen Risikobewertung:Notwendigkeit automatischer Löschanlagen (LA)

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 32

Brandschutz - Industrieversicherer

Randbedingungen der technischen Risikobewertung:Funktionsweise eines Sprinklers

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 33

Brandschutz - Industrieversicherer

Randbedingungen der technischen Risikobewertung:Rauch- und Wärmeabzug

Während für die Öffentlichkeit insbesondere die Toxizität der Abbrandprodukte wesentlich ist, interessieren sich die (Sach-) Versicherungen und der Unternehmer vor allem für die Einwirkung korrosiver Abbrandprodukte auf Maschinen und Vorräte.

In der Regel sind - abgesehen von Totalschäden - die Rauchgasfolgeschäden um ein vielfaches (10 ... 100-fach) höher als die eigentlichen thermischen Schäden. In Folge der notwendigen mehrwöchigen oder sogar mehrmonatlichen Sanierung tritt für den Unternehmer eine erhebliche Betriebsunterbrechung ein, die zu Verärgerungen bei Kunden und - trotz FBU-Versicherung - zu Marktverlusten führen kann.

© VdS 3454

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Sicherheitstechnik - Hannover

Versicherer führen technische Risikobesichtigungen zur

Risikoerfassung – Risikobewertung – Beratung – Empfehlung

durch.

Sie unterstützen den Versicherungsnehmer beim risikotechnischen Management,z. B. mit

- Analysen zur Betriebsunterbrechung,

- Brandschutzkonzepten im Rahmen von Baugenehmigungen,

- risikogerechter Auswahl und Ausführung von Brandschutzeinrichtungen

- Schulungen

- Publikationen, wie Sicherheitstechnische Fachinformationen, VdS-Merkblättern

Juni 2015, Seite 34

Brandschutz - Industrieversicherer

Randbedingungen der technischen Risikobewertung:Wege zum Brandschutz – Unterstützung durch den Versicherer

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 35

Berücksichtigung von LT-Anlagen im Brandschutzkonzept

VdS-Information 3547„Brandschutzkonzepte und -nachweise“,speziell Punkt 28 der Muster-Checkliste,

mit den wesentlichen Aspekten:- Art-/ Ausführung/ Umfang,- System, Versorgungsbereich,- Schutzmaßnahmen (Leitungen,

Klappen, Überwachung),- Regelungs- und Steuerungskonzept

speziell im Brandfall

Randbedingungen der technischen Risikobewertung:Wege zum Brandschutz – Unterstützung durch den Versicherer

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Sicherheitstechnik - HannoverJuni 2015, Seite 36

Brandschutz - Industrieversicherer

Randbedingungen der technischen Risikobewertung:Wege zum Brandschutz – Unterstützung durch den Versicherer

… und einige mehr!

Danke!