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(inside bag)
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Welche Flüssigkeiten darf ich im Handgepäck mit auf den Flug nehmen?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte vor der Abreise an Ihren Flughafen, Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro
Nicht erlaubt sind
Mobility and Transport
Vorbereitung Ihrer Flüssigkeiten für dieSicherheitskontrolle
Ab dem 31. Januar 2014
Duty-free-Artikel in versiegelten SicherheitsbeutelnArtikel und Einkaufsbeleg müssen im Sicherheitsbeutelverbleiben, welcher beim Kauf bereitgestellt wurde.
Flüssigkeiten in Behältnissen mit Fassungsvermögen bis zu 100 Milliliterverpackt in einem durchsichtigen, wieder verschliessbaren 1-Liter-Plastikbeutel.
Medikamente und Spezialnahrung z.B. Babynahrung
Alle anderen Flüssigkeiten müssen in das aufzugebende Gepäck gepackt werden.
Erlaubt sind
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MI-04-13-001-EN
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ISBN 978-92-79-33768-0doi:10.2832/50179
Übersetzung: Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Mobility and Transport
Weitere Informationen zuFlüssigkeiten, Aerosolen und Gelen
Nur bestimmte Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck mitgeführt werden und müssen an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.Die nachstehenden Vorschriften gelten für alle Flüssigkeiten, Aerosole, Gele, Pasten, Lotionen, Schäume, Cremes, Gelees, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststo�en und andere Artikel von ähnlicher Konsistenz.
Reisen mit Duty-free-Flüssigkeiten:
Reisen mit anderen Flüssigkeiten
Ab dem 31. Januar 2014 dürfen alle an Flughäfen oder bei Fluggesellschaftenerworbenen Duty-free-Flüssigkeiten als Handgepäck mitgenommen werden.
Die Duty-free-Flüssigkeiten müssen beim Kauf zusammen mit dem Kaufbeleg in einen Sicherheitsbeutel mit rotem Rand versiegelt werden (siehe Bild).
Ö�nen Sie den Sicherheitsbeutel nicht, bevor Sie Ihren Ziel�ughafen erreicht haben.
Das Sicherheitspersonal muss Ihren Sicherheitsbeutel möglicherweise zu Prüfzwecken ö�nen. Wenn Sie einen Anschluss�ug haben, teilen Sie diesbitte dem Sicherheitspersonal mit, damit Ihre Duty-free-Flüssigkeit in einemneuen Sicherheitsbeutel versiegelt werden kann.
Legen Sie die Flüssigkeiten getrennt vom restlichen Handgepäck vor.
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass das SicherheitspersonalFlaschen und Behältnisse zu Prüfzwecken ö�nen muss.
In Ausnahmefällen und ausschliesslich aus Sicherheitsgründen kann dieMitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck untersagt werden.
ERLAUBT: Flüssigkeiten in Behältnissen mit Fassungsvermögen bis zu100 Milliliter in einem durchsichtigen, wieder verschliessbaren 1-Liter-Plastikbeutel (siehe Bild).
ERLAUBT: Medikamente und Spezialnahrung, z.B. Babynahrung, diewährend der Reise benötigt werden. Gegebenenfalls ist hierfür einNachweis vorzulegen.
NICHT ERLAUBT: Alle anderen Flüssigkeiten müssen in das aufzugebendeGepäck gepackt werden.
Am Flughafen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte vor der Abreise an Ihren Flughafen, Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro