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Verpackungshandbuch für Lieferanten Vorschriften für die Verpackung
von Zukaufteilen Stand: März 2011
Verantwortungsbereich: Zentrale Verpackungstechnik
Freigeber: Hr. Haßdenteufel, M.
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1 ............................................................................................ 3 Aktuelle Änderungen
2 ........................................................................................................... 4 Allgemeines
2.1 ........................................................................................................... 4 Ziel des Handbuches
2.2 ....................................................................................... 4 Geltungsbereich des Handbuches
2.3 .................................................................................................................. 5 Ansprechpartner
3 ........ 6 Ablauf der Verpackungsfestlegung von der Anfrage bis zur Bestellung
4 ............................ 7 Verpackungsvorschriften und Verpackungsanforderungen
4.1 ..................................................................................................... 7 Verpackungsvorschriften
4.2 .............................................................................. 8 Allgemeine Verpackungsanforderungen
4.3 ..................................................................... 8 Verpackungsanforderungen bei Handelsware
5 ................................................................................. 9 Auslegung der Verpackung
5.1 ................................................... 9 Verpackungsdatenblatt und INA-Verpackungsanweisung
5.2 .................................................................................. 10 Auslegung einer Einwegverpackung
5.2.1 .................................................................................... 10 Zulässige Verpackungsmaterialien
5.2.2 ............................................................................................. 11 Abmessungen und Gewichte
5.3 ........................................................... 12 Auslegung und Einsatz einer Mehrwegverpackung
5.3.1 .......................................................................................... 12 Arten der Mehrwegverpackung
5.3.2 .................................................................... 13 VDA-Kleinladungsträger und Spezialbehälter
5.3.3 ............................................................................................................... 14 Innenverpackung
5.3.4 ................................................................................................................... 14 Versandpalette
5.3.5 .............................................................................................................. 14 Ladungssicherung
5.3.6 ................................................................................. 15 Auslegung der Mehrwegverpackung
5.3.7 ....................................................................................... 15 Beschaffung und Umlaufmengen
5.3.8 ..................................................................................... 16 Reinigung der Mehrwegpackmittel
5.3.9 ........................................................................................................... 17 Leergutfrachtkosten
5.3.10 ................................................................................................................ 17 Bestandsführung
5.4 ....................................................................................................... 17 Packmittelanforderung
5.4.1 ........................................... 18 Ansprechpartner für die Bestellung von Mehrwegpackmitteln
6 ....................................................................... 19 Kennzeichnung der Verpackung
6.1 ................................................................................... 19 Kennzeichnung der Versandeinheit
6.2 ........................................................ 19 Kennzeichnung von Einzelschachteln und Behältern
6.3 ......................................................................... 20 Kennzeichnung von INA-Transportkästen
6.4 ........................................................................................................................ 20 Lieferschein
7 ..................................................................... 21 Korrosionsschutz der Zukaufteile
7.1 ............................................ 21 Geforderte Korrosionsschutzmittel und Wirksamkeitsdauern
7.2 ................................................................................................................ 21 Ansprechpartner
8 ................................................................................................................ 22 Anlagen
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1 Aktuelle Änderungen
Folgene Kapitel wurden seit der Ausgabe Verpackungshandbuch (Ausgabe 2010) geändert:
Kapitel 2.3 Ansprechpartner angepasst
Kapitel 6.1 Änderungsindex lt. Zeichnung ersetzt durch „ Änderungsindex des Produktes (Index des Dokumentenpaketes sofern vorhanden, ansonsten der der Zeichnung)
Kapitel 6.2 Änderungsindex lt. Zeichnung ersetzt durch „ Änderungsindex des Produktes (Index des Dokumentenpaketes sofern vorhanden, ansonsten der der Zeichnung)
Kapitel 6.3 Änderungsindex lt. Zeichnung ersetzt durch „ Änderungsindex des Produktes (Index des Dokumentenpaketes sofern vorhanden, ansonsten der der Zeichnung)
Kapitel 6.4 Änderungsindex lt. Zeichnung ersetzt durch „ Änderungsindex des Produktes (Index des Dokumentenpaketes sofern vorhanden, ansonsten der der Zeichnung)
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2 Allgemeines
Die nachstehenden Richtlinien & Vorschriften zur Anlieferung von Waren an die Schaeffler-Werke bilden die Grundlage für unsere Geschäftsbedingungen und gelten als ergänzende vertragliche Vereinbarungen zu den allgemeinen Einkaufsbedingungen.
2.1 Ziel des Handbuches
Dieses Handbuch soll bei der Verpackungstechnologie als einfach gegliederter, gut verständlicher und praxisorientierter Leitfaden dienen, sowie die Lieferanten über bestehende Richtlinien und Vorschriften im Bereich Verpackung informieren. Die nachfolgenden Vorschriften sollen dazu beitragen, durch optimale Verpackungsauslegung, standardisierte Abmessungen für Behälter, Kartonagen und Ladungsträger, abgestimmte Mengeninhalte pro Packmittel sowie richtige und vollständige Kennzeichnung der Verpackungen einen störungsfreien Materialfluß zwischen den Lieferanten und Schaeffler Technologies zu erreichen und unnötige Umpackarbeiten zu vermeiden.
2.2 Geltungsbereich des Handbuches
Das vorliegende Verpackungshandbuch ist für Lieferungen an die Schaeffler-Werke in Herzogenaurach, Gunzenhausen, Hirschaid, Höchstadt, Homburg, Ingolstadt, Kysuce, Lahr, Llanelli, Luckenwalde, Skalica, Brasov, TaiCang sowie Steinhagen gültig. Im Verpackungshandbuch werden die Abläufe zur Verpackung von
Produktionsteilen und Handelsware
geregelt. Für die Verpackung von Normteilen nach DIN sowie von Hilfs- und Betriebsstoffen gelten die Festlegungen des Verpackungshandbuches in gleicher Weise. Allerdings werden hierfür keine typenbezogenen Verpackungsdatenblätter erstellt.
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2.3 Ansprechpartner
Die Zentrale Verpackungstechnologie befindet sich in Herzogenaurach. Als Ansprechpartner für Verpackungsfragen wurden für die jeweiligen Werke folgende Ansprechpartner benannt:
Werk Verpackungs-technologen Telefon-Nr.
Brasov Daramus, Monica +40 (268) 505206 [email protected]
Brasov Persa, Claudia +40 (268) 505193 [email protected]
Großbritannien Mock, Christopher +44(1554)747760 [email protected]
Gunzenhausen Braun, Jochen +49(9831)6786-265 [email protected] Herzogenaurach/ Handelsware Hopfauer, Nina +49(9721)91-2506 [email protected] Herzogenaurach/ Produktionsware Waczenski, Klaus +49(9132)82-2962 [email protected] Hirschaid Kredel, Bernhard +49(9543)68-549 [email protected]
Hirschaid Reichold, Winfried +49(9543)68-247 [email protected]
Höchstadt (HMF-K) Salomon, Michael +49(9193)80-337 [email protected]
Höchstadt (HMF-S) Kautnik, Matthias +49(9193)80-424 [email protected]
Homburg (ILH) Kiefer, Frank +49(6841)701-2128 [email protected]
Homburg (IWH) Clemenz, Jürgen +49(6841)705-1151 [email protected]
Homburg (SWH) Burkholder, Gerd +49(6841)701-2228 [email protected]
Homburg (SWH) Schneider, Silvia +49(6841)701-2416 [email protected]
Homburg (SWH) Gries, Norbert +49(6841)701-2438 [email protected]
Ingolstadt Lippert, Maximilian +49(0841)889-154 [email protected]
Kysuce Janis, Milan +421(41)420 6462 [email protected]
Lahr Gauch, Andreas +49(7821)584-485 [email protected]
Luckenwalde Zangl, Andreas +49(3371)674-260 [email protected]
Skalica Marchfeldova, Hana +421(34)696-1438 [email protected]
Skalica Bagova, Anna +421(34)696 1436 [email protected]
Steinhagen Krueger, Brigitte +49(5204)999-162 [email protected]
TaiCang Xu, Cheng +86(512)53957817 [email protected]
Die Betreuung der Verpackungen nach dem Serienstart erfolgt durch die jeweiligen Fachabteilungen der Fertigung (Ansprechpartner in Disposition) oder den zuständigen Vertretern im Einkauf.
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3 Ablauf der Verpackungsfestlegung von der Anfrage bis zur Bestellung
Zuständigkeit INA
Interne Vorabstimmung
Lie
fera
nt
Spezielle Anforderungen zum Anlieferzustand mit der Fertigung/ Montage bzw. den verantwort-lichen Ansprechpartnern der Zweigwerke klären und im Verpackungsdatenblatt fixieren.
Anfrage an den Lieferanten gemäß aktuellem INA-Verpackungshandbuch
Inkl. Verpackungsdatenblatt, spätestens bei Auftragsvergabe der M4-Muster.
Fachliche und kaufmännische Beurteilung
Abstimmung mit dem Lieferanten hinsichtlich: • Verpackungsart und -menge • Verpackungskennzeichnung • Verpackungskosten Abstimmung mit der Fertigung/ Montage und Bestätigung des Verpackungsdatenblattes
Weiterleitung des vollständigen Verpackungsdatenblattes zum Einkauf
Bestätigung durch den Einkauf
Bestellung an den Lieferanten
inkl. Verpackungsfestlegungen und -vorschriften
Zentrale Ablage des bestätigten Verpackungsdatenblattes in der elektronischen Datenbank
Einkauf
Einkauf
E-mail „Liefpack“ mit Produkt, Type, Lieferant sowie INA-Anlieferwerk erstellen.
1
Verpackungs-Technologie
Einkauf
3 2
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Verpackungs-Technologie
Verpackungs-Technologie
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Verpackungs-Technologie
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4 Verpackungsvorschriften und Verpackungsanforderungen
4.1 Verpackungsvorschriften
Für die Verpackung von Schaeffler-Zukaufteilen existieren hinsichtlich der Verpackungsvorschriften zwei grundlegende Fälle:
1. Verpackungsauslegung durch den Lieferanten: Für diesen Fall, es handelt sich meist um Produktionsware, die in den Schaeffler-Werken verarbeitet wird, ist die Verpackung insbesondere unter Beachtung der in den Abschnitten 4.2 Allgemeine Verpackungsanforderungen, 5.2 Auslegung einer Einwegverpackung, 6.1 Kennzeichnung der Versandeinheit sowie 6.2 Kennzeichnung von Einzelschachteln und Behältern aufgeführten Richtlinien durch den Lieferanten auszulegen. In der Regel werden lieferanteneigene Packmittel verwendet. 2. Verpackungsauslegung durch INA: Diese Variante kommt in aller Regel bei folgenden Fällen zur Anwendung:
Mehrwegverpackung von Produktionsware Ein- oder Mehrwegverpackung von Handelsware, also von Produkten, die von der Schaeffler Gruppe weitervertrieben werden.
Von der Abteilung Verpackungstechnologie wird eine teilespezifische Verpackungsvorschrift ausgearbeitet und dem Lieferanten in Form einer Verpackungsanweisung und eines Verpackungsdatenblattes durch den Schaeffler-Einkauf übergeben.
INA-spezifische Packmittel können vom Lieferanten, nach Rücksprache mit dem Einkauf, unmittelbar beim Packmittelhersteller angefordert werden.
Nur bei Lieferung von Kleinmengen werden die Packmittel dem Lieferanten durch den Schaeffler-Einkauf zur Verfügung gestellt. Die Anforderung der benötigten Einwegpackmittel liegt in Verantwortung des Lieferanten und ist von ihm rechtzeitig (15 Arbeitstage vor Bedarf) beim Schaeffler-Einkauf durch ein Formblatt durchzuführen (siehe Anlage 6). Die angeforderte Packmittelmenge ist bei Kleinmengen anhand des aktuellen Jahresbedarfes festzulegen.
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4.2 Allgemeine Verpackungsanforderungen
Für eine qualitätsgerechte Anlieferung der Teile ist die Einhaltung nachfolgender Punkte unbedingt erforderlich: Die Teile müssen frei von jeglicher Verunreinigung sein. Ein direkter Kontakt mit unbeschichteter Well- oder Vollpappe sowie mit Füllmaterialien ist unzulässig. Durch die Sammelpackung (Behälter, Schachtel) und gegebenenfalls zusätzliche Grund- packung (Folie, Folienbeutel, Rohre, Tiefzieheinlagen etc.) ist ein Schutz der Teile
• vor mechanischer Beschädigung (z.B. Deformationen, Schlagstellen) und • vor Korrosion
zu gewährleisten. Schachteln sind wegen des erhöhten Verletzungsrisikos nicht mit Metallklammern, sondern
mit Klebeband zu verschließen. Durch die Versandverpackung ist eine ausreichende Sicherung der Behälter bzw. Schachteln
während des Transportes und Umschlages zu gewährleisten, insbesondere sind
• vorgegebene Palettenmaße und -konstruktionen (siehe Anlage 6), • modulare Abmessungen von Paletten, Behältern und Schachteln, aufbauend auf dem halben Euromaß 800*600 mm, • zulässige Handlings- und Ladungsgewichte (max. Bruttogewicht für Palettenlade- einheiten = 500 kg), • 2 fache Stapelbarkeit der Ladeeinheiten
einzuhalten bzw. zu gewährleisten. Sonderregelungen für die einzelnen Werke befinden sich im Kapitel 5.2.2.1.
4.3 Verpackungsanforderungen bei Handelsware
Bei der Anlieferung von Handelsware sind ausschließlich INA-eigene Packmittel zu
verwenden. Lieferanteneigene Packhilfsmittel (z.B. Klebestreifen) dürfen nur in neutraler Ausführung und nach Absprache mit EBV verwendet werden. Firmenlogos von Lieferanten sind bei dieser Verpackungsform in jedem Fall zu vermeiden.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die Zentrale Verpackungstechnologie (Ansprech- partner befinden sich im Kapitel 2.3). Die mengenmäßige Überlieferung ist bei Handelsware grundsätzlich unzulässig.
Die Anlieferung von Restmengen ist in Ausnahmefällen nur nach Abstimmung und Freigabe durch den Schaeffler-Einkauf zulässig. In diesem Fall ist der INA-Wareneingang rechtzeitig vor dem Eintreffen der Sendung zu informieren.
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Verschließen der Schachteln Schachteln mit Boden- und Deckelverschlußklappen sind mit einem neutralen Klebestreifen (Mindestbreite 50 mm) durchgehend zu verschließen. Schachteln mit anhängendem Deckel, z.B. INA-Standardfaltschachteln, sind ebenfalls mit einem neutralen Klebestreifen (Mindestbreite 19 mm) an vier Stellen (2 x längsseits, je 1 x stirnseitig) zu verkleben. Bei der Anlieferung von Handelsware nach ELGES (Steinhagen) ist die Verpackung gemeinsam mit dem dortigen Ansprechpartner (siehe Kapitel 2.3) festzulegen.
5 Auslegung der Verpackung
5.1 Verpackungsdatenblatt und INA-Verpackungsanweisung
Zur Erfüllung der Verpackungsanforderungen ist es erforderlich, den Verpackungsaufbau für jedes Produkt festzulegen. Die schriftliche Fixierung erfolgt im INA-Verpackungsdatenblatt Das Verpackungsdatenblatt wird dem Lieferanten bei Neufestlegung oder Änderung der
Verpackung gemäß dem Ablaufdiagramm in Kapitel 2 von der Schaeffler-Verpackungstechnologie zugesendet und ist vom Lieferanten innerhalb von 15 Arbeitstagen ausgefüllt und bestätigt an die Zentrale Verpackungstechnologie zurückzuschicken.
Die Verpackung ist bis auf Widerruf änderungsindexübergreifend gültig. Beim Einsatz von
• Mehrwegverpackungen sowie für • Handelsware
wird nach Ermessen von der Zentralen Verpackungstechnologie eine INA-Verpackungsanweisung erstellt und dem Lieferanten als Anlage zum Verpackungsdatenblatt zugesendet. Die Erläuterungen zum Verpackungsdatenblatt sind in den Anlagen 1 & 2, zur INA-Verpackungs- anweisung in Anlage 3 enthalten. Die Verpackungsauslegung wird als Vereinbarung mit der Unterschrift des Lieferanten und den Bestätigungen durch die Abteilung Verpackungstechnik und den Schaeffler-Einkauf rechtswirksam. Die Freigabe einer Verpackung entbindet den Lieferanten jedoch nicht von seiner Verantwortung für eine beschädigungsfreie Teileanlieferung. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Verpackung behält sich INA vor, den Lieferanten mit den Umpackkosten zuzüglich der entstehenden Handlingskosten, jedoch mit mindestens € 130,-- pro Ladeeinheit, zu belasten. Abweichungen in begründeten Fällen (z.B. Vorserienverpackungen bei Neuanläufen) sind mit der Zentralen Verpackungstechnologie abzustimmen.
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5.2 Auslegung einer Einwegverpackung
5.2.1 Zulässige Verpackungsmaterialien
Material Zugelassene Materialien Unzulässige Materialien
Verbundstoffe
Verbundstoffe sind nicht
zugelassen
Kunststoffe allgemein
Einweg-
Mehrweg-
PE, PP, PS, PET
Kennzeichnung nach DIN 6120
PE, PP, PET, ABS
Kennzeichnung nach DIN 6120
PVC, Styropor
PVC, Styropor
Ausgewählte Packmittel aus
Kunststoffen
Folienzuschnitte
Beutel und Säcke
Schutz- und Isolierkappen
Rohre
Tiefzieheinlagen
PE
PE
PE
PE, PP, PS
PE, PP, PS, PET, ABS
Kartonagen und Papier
gekennzeichnet mit
RESY-Symbol
Wachs-, Paraffin-,
Bitumen oder Ölpapiere
Umreifungsbänder
PP, PET Polyamidbänder
Korrosionsschutzpapiere
nur VCI-Papiere, die
nachweislich gemeinsam mit
Papier/Pappe stofflich verwertbar
sind (Fa. Brangs & Heinrich)
Holz
Massivholz lt.
S121000-1 und S121000-2,
Sperrholz
Preßspanplatten/-paletten
imprägniertes, lackiertes,
beschichtetes Holz
Füllmaterialien
Wellpappe, Papier Chips aus pflanzlichen
Produkten
Chips oder Formteile aus
Styropor
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5.2.2 Abmessungen und Gewichte
Die Einwegverpackung muß mit dem Palettenmodul
800*600 mm (z.B. INA-Palette)
übereinstimmen. Die Außenmaße der Palette dürfen max. 830 x 630 mm betragen. Sonderregelungen für die einzelnen Werke befinden sich im Kapitel 4.2.2.1. Daraus ergeben sich die zulässigen Kartongrundflächenmaße zu 800*600 mm 600*400 mm 400*300 mm 300*200 mm 200*150 mm. Bei Stapelung von Einzelkartons auf Paletten sind nur komplette Lagen zulässig. Die Höhe der gesamten Ladeeinheit darf max. 850 mm betragen. Die Ladeeinheiten müssen einer 2fachen Stapelung ohne Deformation bzw. anderweitiger Beschädigung standhalten. Als Ladungssicherungsverfahren sind zulässig:
Umreifen unter Verwendung von Kantenschutzwinkeln, Palettenumkarton mit Umreifung Der Einsatz von Pool-Gitterboxen oder anderen Großladungsträgern, wie z.B. Stahlbehälter, ist nur in Ausnahmefällen zulässig und ist mit der Zentralen Verpackungstechnologie abzustimmen. Bei Einzelkartons beträgt das zulässige Gewicht max. 10 kg. In Ausnahmefällen kann das Schachtelbruttogewicht bei Verwendung eines entsprechend stabilen Kartons max. 15 kg betragen. Das zulässige Bruttogewicht einer Ladeeinheit beträgt max. 500 kg. Alternativ zum Palettenversand ist bei kleineren Stückzahlen der Paketversand möglich, Gewicht pro Versandpaket max. 30 kg. Mischsendungen erfordern das Beilegen einer Ladeliste mit folgenden Daten für jede Type: Sachkurzbezeichnung, Anzahl Kartons für die jeweilige Type, Stückzahl je Karton.
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5.2.2.1 Sonderregelungen für die einzelnen Werke
Werk Zulässiger
Palettenmodul
(in mm)
Maximale
Palettenhöhe
(in mm)
Maximales
Palettengewicht
(in kg)
Bemerkungen
Hirschaid
830 x 630
1.000 x 800
1.200 x 800
1.150
900
900
500
1.000
1.000
Stahlpalette
Europalette
Höchstadt
830 x 630
1200 x 800
900
900
400
800
Europalette
Homburg (IWH) 830 x 630 850 700
Homburg
(SWH/ ILH)
830 x 630
1.000 x 800
1.000 x 800
640
780
780
1.000
1.000
1.000
Hochregalpalette
Stahlpalette
Kysuce 1.000 x 800 750 1.000 Stahlpalette
Lahr
830 x 630
1.000 x 800
870
870
1.000
1.000
Stahlpalette
Llanelli 830 x 630 850 650
Luckenwalde 1.200 x 800 1.000 700 Europalette
Skalica
830 x 630
1.200 x 800
1.000
1.000
500
1.000
Europalette
Steinhagen 1.200 x 800 850 1.000 Europalette
5.3 Auslegung und Einsatz einer Mehrwegverpackung
5.3.1 Arten der Mehrwegverpackung
Standardmäßig kommt das genormte und poolfähige VDA-Kleinladungsträger (KLT)-System nach DIN 30 820 bzw. VDA-Empfehlung 4500 zum Einsatz. Für Teile mit größeren Abmessungen bzw. sperriger Geometrie sind folgende Sonder-Mehrweg- verpackungen möglich:
Aufsetzrahmen auf Mehrwegpaletten, stapelbare Spezialbehälter (z.B. Tiefziehtrays) mit modularen Abmessungen.
Für Halbteile bzw. Teile, die direkt in den Schaeffler-Materialfluß eingehen, sind Schaeffler-eigene schwarze KLT einzusetzen. Vorzugsweise ist der R-KLT zu wählen. Nur in folgenden Ausnahmefällen darf auf den schwarzen C-KLT zurückgegriffen werden:
1. Bei einem Behälterbruttogewicht zwischen > 20 kg und < 50 kg 2. Beim Einsatz von speziell auf den C-KLT abgestimmten Hebehilfen zur Teilezuführung in der
Montage
Wenn Zubehör, wie Deckel benötigt werden, so sind ebenfalls die schwarzen zu verwenden. Sonderregelungen für die einzelnen Werke befinden sich im Kapitel 5.2.2.1. Bezüglich der Materialien für Mehrwegverpackungen gilt die Übersicht im Kapitel 5.2.1.
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5.3.2 VDA-Kleinladungsträger und Spezialbehälter
Prinzipiell setzt sich die Mehrwegverpackung aus folgenden Bestandteilen zusammen: Mehrwegbehälter (KLT mit Zubehör oder Tray), Innenverpackung, Mehrwegpalette, Ladungssicherung. Folgende Typen des VDA-KLT-Systems werden eingesetzt: R-KLT 3215 (300*200*147.5) R-KLT 4315 (400*300*147.5) R-KLT 6415 (600*400*147.5) R-KLT 6429 (600*400*280) C-KLT 3214 (300*200*147.5) C-KLT 4314 (400*300*147.5) C-KLT 6414 (600*400*147.5) C-KLT 4328 (400*300*280) C-KLT 6428 (600*400*280) KLT-Deckel sind in folgenden Fällen anzuwenden: Verschließen von KLT‘s mit besonders zu schützenden Produkten. Anstelle der Mehrwegdeckel ist die Verwendung von Einweg-Wellpappdeckeln nach INA-Norm N 158 580 oder entsprechend ähnliche Ausführungen möglich. beim Versand von Einzel-KLT. Unterlagen zu den KLT-Systemen können bei Bedarf von der Zentralen Verpackungstechnologie angefordert werden. Trays sind auf die Maße 400*300 mm oder 600*400 mm (Länge*Breite) abzustimmen. Lieferanteneigene Behälter können nur in begründeten Ausnahmefällen zum Einsatz kommen. Dazu ist die Abstimmung und eine Freigabe durch die jeweiligen INA-Ansprechpartner (siehe unter Punkt 2.3) notwendig.
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5.3.3 Innenverpackung
Aus Produktschutz- und Handlingsgründen ist bei einer Reihe von Verpackungen eine Innen- verpackung im KLT, Transportkasten oder bei Verwendung von Aufsetzrahmen erforderlich. Diese kann mehrwegfähig sein oder aus Einwegverpackungsmaterialien bestehen. Mehrweginnenverpackungen sind z.B.
• Tiefziehblister oder Rohre aus Kunststoff. Einweginnenverpackungen betreffen analog zur Einwegverpackung
• Tiefziehformen aus Kunststoff • Einsätze oder Zuschnitte aus Vollpappe, • Folien als Beutel oder Zuschnitte, • Korrosionsschutzpapiere.
Entscheidungen über die Erfordernis von Innenverpackungen, ihre Entwicklung und Umsetzung liegen in Verantwortung des Lieferanten, wobei sich INA die Option der Überprüfung offenhält.
5.3.4 Versandpalette
Vor allem aus logistischen und Gewichtsgründen wird von INA im Zusammenhang mit Mehrweg- verpackungen das Maß 800*600 mm eingesetzt. Bei Stapelung von Behältern auf Paletten sind nur komplette Lagen zulässig. Die Höhe der gesamten Ladeeinheit darf max. 850 mm betragen. Sonderregelungen für die einzelnen Werke befinden sich im Kapitel 5.2.2.1.
5.3.5 Ladungssicherung
Die Ladungssicherung auf der Palette ist durch einen Palettenabschlußdeckel (Stülpdeckel) sowie
Umreifung mit Kunststoffband (2fach oder 4fach) (Wenn ein KLT-Modul 32xx verwendet wird, ist die Längsseite der Ladeeinheit generell 4fach zu umreifen.)
vorzunehmen. VDA-KLT sind zusätzlich durch die Verwendung einer Sicherungsplatte auf der Palette zu arretieren.
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5.3.6 Auslegung der Mehrwegverpackung
Bei Auslegung der Mehrwegverpackung ist darauf zu achten, daß ein zulässiges Behälterbrutto- gewicht von max. 15 kg und ein maximales Bruttogewicht der Ladeeinheit von 500 kg eingehalten wird. Analog zur Einwegverpackung sind nur komplette Lagen auf der Palette zulässig. Bei geringeren Stückzahlen ist der Einzelversand von KLT‘s (verschlossen mit Mehrwegdeckel und umreift mit Kunststoffband) zulässig. Mischsendungen erfordern in Analogie zur Einwegverpackung das Beilegen einer Ladeliste mit folgenden Daten pro Type: Sachkurzbezeichnung, Anzahl Behälter für die betreffende Type, Stückzahl je Behälter. Die verschiedenen Typen sind auf der Palette übersichtlich anzuordnen; Ausnahmen sind mit der Zentralen Verpackungstechnologie abzustimmen.
5.3.7 Beschaffung und Umlaufmengen
INA-eigene Mehrwegpackmittel (wie z.B. Mehrwegpaletten 800*600 mit Sicherungsplatte und Abschlußdeckel sowie Aufsetzrahmen 800*600) als auch poolfähige Mehrwegpackmittel (wie z.B. VDA-KLT und Deckel) werden ausschließlich durch die Fa. INA beschafft.
Die Übernahme der Kosten wird mit dem Lieferanten individuell vereinbart.
Lieferanteneigene Mehrwegpackmittel beschafft grundsätzlich der Lieferant für den Gesamtkreislauf.
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5.3.7.1 Bedarfsermittlung Im Umgang mit allgemeinen Mehrwegpackmitteln wird in aller Regel von einer Umlaufzeit von 36 Arbeitstagen (AT) ausgegangen, die sich wie nachfolgend dargestellt zusammensetzt:
Lieferant INA
Leergut im
Produktionslager
5 AT ---
Produktionsbindungsdauer 2 AT 1 AT
Sicherheitsbestand Vollgut 5 AT 10 AT
Sicherheitsbestand
Leergut
--- 5 AT
Transportbindungsdauer 3 AT 3 AT
Leergutreinigung
2 AT (*)
Der Bedarf an Ladungssicherungselementen (wie z.B. Sicherungsplatte und Abschlußdeckel) ist gleich dem Palettenbedarf. Auf alle ermittelten Mengen wird ein Zuschlag von 10 % für den Packmittelverschleiß und –schwund erhoben.
5.3.8 Reinigung der Mehrwegpackmittel
Bei Lieferanten, die keine Möglichkeit zur Reinigung von Mehrwegpackmitteln haben, können diese in gereinigtem Zustand zur Verfügung gestellt werden. Die dadurch entstehenden Reinigungskosten sind mit dem Lieferanten bilateral zu vereinbaren. Die Werke in Lahr, Llanelli und Steinhagen sind von dieser Regelung ausgenommen. Dort trägt grundsätzlich der Lieferant die Verantwortung für die Sauberkeit der Packmittel. Für lieferanteneigene Mehrwegpackmittel ist durch den Lieferanten bei Bedarf eine Reinigung durchzuführen. Sämtliche Mehrwegpackmittel dürfen weder zusätzlich beschriftet, beklebt, zweckentfremdet verwendet sowie mehr als unvermeidbar mit Ölen oder Fetten in Verbindung gebracht werden. Beschriftete, beklebte oder nicht mehr zu reinigende Mehrwegpackmittel dürfen nicht in Umlauf gebracht werden.
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5.3.9 Leergutfrachtkosten
Die Frachtkosten für die Leergutanlieferung zum Lieferanten sind, falls keine speziellen Regelungen getroffen werden, wie folgt zu vereinbaren: bei Lieferungen ab Werk: Übernahme durch den Lieferanten bei Lieferungen frei Haus: Übernahme durch INA.
5.3.10 Bestandsführung
Die Grundlage für einen störungsfreien Mehrwegkreislauf ist eine Bestandsführung und Verwaltung der Mehrwegpackmittel. Unabhängig von eventuell vorhandenen Lieferantenbestandsführungen wird durch die Schaeffler Gruppe eine EDV-mäßige Verwaltung der Mehrwegpackmittel durchgeführt. Die Konten werden bei der Spedition Wormser quartalsweise, in Homburg (Werk SWH) monatlich überprüft.
Auf Anfrage vom Lieferanten kann von der Spedition Wormser ein aktueller Bestandskontoauszug zur Verfügung gestellt werden.
Korrekturen können innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Vorlage der Bestandskontenauszüge vorgenommen werden. Erfolgt kein Kontoabgleich in dieser Frist, gilt der Kontostand als anerkannt und dient als Grundlage für die Belastung zwecks Wiederbeschaffung von Mehrwegpackmitteln.
5.4 Packmittelanforderung
Die Anforderung der benötigten Mehrweg- / Einwegpackmittel liegt, sofern diese von der Schaeffler Gruppe beigestellt werden, in Verantwortung des Lieferanten. Die Packmittel sind vom Lieferanten rechtzeitig (10 Arbeitstage vor Bedarf) bei den zuständigen Stellen durch ein Formblatt anzufordern (siehe Anlage 6). Hierbei ist zu beachten, daß
Einweg-Packmittel über den Schaeffler-Einkauf anzufordern und Mehrweg-Packmittel bei den nachfolgend aufgeführten Ansprechpartnern für die einzelnen
Anlieferwerke zu bestellen sind.
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5.4.1 Ansprechpartner für die Bestellung von Mehrwegpackmitteln
Werk Externer
Dienstleister
Ansprech-partner
Telefon / Fax Bemerkungen
Herzogenaurach
Gunzenhausen
Hirschaid
Höchstadt
Ingolstadt
Kysuce
Luckenwalde
Skalica
Spedition
Wormser
Herzogenaurach
Herr Denzlein
09132 / 903-303 09132 / 903-319
Homburg
(IWH)
Herr Clemenz
Herr Vogel
06841 / 705-1151
06841 / 705-45151
06841 / 705-1261
06841 / 705-45261
Auftragsbearbeitung
sowie Packmittelbe-
reitstellung erfolgen
werksintern
Homburg
(SWH)
Herr Schreyer 06841 / 701-2326
06841 / 701-45 2326
Auftragsbearbeitung
sowie Packmittelbe-
reitstellung erfolgen
werksintern
Lahr Frau Späth
Herr Braun
07821 / 584-403
07821 / 584-451
07821 / 584-163
Auftragsbearbeitung
sowie Packmittelbe-
reitstellung erfolgen
werksintern
Steinhagen
Frau Krüger 05204 / 999-162
05204 / 999-45162
Auftragsbearbeitung
sowie Packmittelbe-
reitstellung erfolgen
werksintern
Anmerkung: Im Werk Homburg (ILH) werden derzeit keine Mehrweg-Packmittel für Zulieferteile
eingesetzt.
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6 Kennzeichnung der Verpackung
6.1 Kennzeichnung der Versandeinheit
Jede Versandeinheit (Palettenladeeinheit oder Versandkarton) ist mit einem VDA - Warenanhänger, dessen Inhalt und Form der VDA-Empfehlung 4902 entspricht, zu kennzeichnen. Dabei sind die folgenden Festlegungen zur Feldbelegung beim VDA - Warenanhänger zu beachten: (8) Sachnr. Kunde: INA-Materialnummer* (z.B. 005760771- 0000) (10) Bezeichnung Lieferung, Leistung: INA-Sachkurzbezeichnung (z.B. SKFED F-230 757-1181) (14) Änderungsstand Konstruktion: INA-Änderungsindex des Produktes (Index des Dokumentenpaketes sofern vorhanden, ansonsten der der Zeichnung) (z.B. „a“) Ein ausgefüllter VDA-Warenanhänger befindet sich als Muster in Anlage 5. Das Bekleben von Mehrwegversandpackmitteln ist unzulässig. Bei Bedarf können hier Etikettenträger aus Wellpappe eingesetzt werden, die unter dem Umreifungsband anzubringen sind. * Aufgrund der SAP Einführung wird ab sofort die INA-Materialnummer (alte Bezeichnung: INA-Sachnummer) 13-stellig, bei Handelsware 15-stellig, abgebildet. Die neunstellige „Sachummer“ (ohne Bindestrich) wird um „- 0000“ ergänzt. (xxxxxxxxx-0000). Bei Handelsware wird zusätzlich zu der 13 stelligen Nummer eine 2 stellige Verpackungsnummer (Bezugszahl) vergeben (z.B. xxxxxxxxx-0000-10).
6.2 Kennzeichnung von Einzelschachteln und Behältern
Das Etikett muß folgende Angaben beinhalten:
INA-Materialnummer (Produktionsware 13-stellig, Handelsware 15-stellig) Stückzahl Sachkurzbezeichnung mit INA-Änderungsindex des Produktes (Index des Dokumentenpaketes sofern vorhanden, ansonsten der der Zeichnung) Produktionsdatum Chargennummer
Lieferanten von Handelsware, die keine Möglichkeiten zum Bedrucken von Schaeffler-Etiketten haben, können vorgedruckte Schaeffler-Etiketten über den Schaeffler-Einkauf anfordern. Bei diesen Etiketten ist vom Lieferanten der Änderungsindex von Hand hinter der Sachkurzbezeichnung sowie das Produktions-Datum und die Chargennummer mittels Datumsstempel zu ergänzen. In die KLT sind Etiketten prinzipiell einzustecken. Das Aufkleben von Etiketten jeglicher Art an den KLT ist unzulässig.
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6.3 Kennzeichnung von INA-Transportkästen
Bei Verwendung von INA-Transportkästen sind diese mit einer Kastenbegleitkarte, welche am Kastengriff zu befestigen ist, zu kennzeichnen. Es sind folgende Angaben einzutragen:
INA-Materialnummer (13-stellig) Stückzahl Sachkurzbezeichnung mit INA-Änderungsindex des Produktes (Index des Dokumentenpaketes sofern vorhanden, ansonsten der der Zeichnung) Fertigungsauftragsnummer AFO-Ausführung Nächste AFO Bemerkungen zum Bearbeitungsstand
6.4 Lieferschein
Auch auf dem Lieferschein ist der Schaeffler-Änderungsindex des Produktes (Index des Dokumentenpaketes sofern vorhanden, ansonsten der der Zeichnung) zu vermerken. Beim Einsatz von Mehrwegpackmitteln sind diese als Anlage zum Lieferschein für die Teile wie folgt aufzuführen: Beispiel:
Packmittel- Bezeichnung
Packmittel- Materialnummer
Packmittel Anzahl
VDA-KLT 4314 002 628 988-0000 20
Die INA-Packmittelbezeichnung sowie die dazugehörige Packmittel-Materialnummer sind der INA-Verpackungsanweisung (siehe auch Anlage 3) zu entnehmen. Ferner ist im Lieferschein das frachtpflichtige Gewicht und die Chargennummer anzugeben. Eine getrennte Zusendung der Lieferscheine für die Teile und die Mehrwegpackmittel ist unzulässig.
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7 Korrosionsschutz der Zukaufteile
7.1 Geforderte Korrosionsschutzmittel und Wirksamkeitsdauern
Zukaufteile, die während des Transportes bzw. der Lagerung zur Korrosion neigen, sind durch den Lieferanten durch geeignete, mit dem Hause INA abgestimmte Korrosionsschutzsmittel zu schützen. Die in der Schaeffler Gruppe von der Abteilung Produktionschemie zugelassenen Korrosionsschutzsverfahren sind folgende: KA 2 = Tauchkorrosionsschutz KA 4 = Sprühkorrosionsschutz KB 4 = Montagekorrosionsschutz (Teile leicht beölt) KC 2 = Trockenkorrosionsschutz Bei Einsatz der von der Schaeffler Gruppe vorgschlagenen Korrosionsschutzverfahren, ist die Norm der „verbotene Stoffe“ S 132030-2 einzuhalten, die von dem Einkauf der Schaeffler Gruppe bereitgestellt werden. Bei Produktionsware (also Teilen, die im Hause INA verbaut werden) ist in der Regel eine Trockenkorrosionsschutz (= VCI-Papier) in Verbindung mit einer leichten Montagekorrosionsschutz (= leichte Beölung) vorzusehen.
Bei Handelsware kann der Korrosionsschutz ebenfalls durch Trockenkorrosionsschutz realisiert werden.
Im Exportbereich ist für Produktions- und Handelsware in aller Regel eine Tauchbad- bzw. Sprühkorrosionsschutz (= Beölung) zu verwenden. Wird kein von der Schaeffler Gruppe vorgeschlagener Korrosionsschutz verwendet, sind durch den Lieferanten folgende Korrosionsschutzzeiten zu garantieren: Produktionsware: 12 Monate Handelsware: 36 Monate Entsprechende Erklärungen und Nachweise sind vom Lieferanten ab M4 Musterstatus im „ „Erstmuster - Werkstoffprüfergebnisblatt“ und im „Prozessflowchart“ bzw. „Fertigungsplan“ zu dokumentieren. Dies kann z.B. in Form eines Schreibens des Herstellers des Korrosionsschutzmittels erfolgen. Ausnahmeregelungen können nur in Absprache mit der Abteilung Produktionschemie getroffen werden und sind im INA-Verpackungsdatenblatt zu dokumentieren.
7.2 Ansprechpartner
Bei Fragen hinsichtlich Korrosionsschutz wenden Sie sich bitte an die Zentrale Verpackungs-technologie bzw. direkt an die Fachabteilung Produktionschemie:
Ansprechpartner Telefon Telefax Herr Richter 09132 / 82-3673 09132 / 82-45 3673 Herr Zaudtke 09132 / 82-4326 09132 / 82-45 4326
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8 Anlagen
Anlage 1 Verpackungsdatenblatt (VDB) Anlage 2 Verpackungsdatenblatt, Ausfüllmuster mit Erläuterungen, Anlage zum VDB Anlage 3 INA-Verpackungsanweisung mit Erläuterungen Anlage 4 Fehlerquellen bei der Anlieferung von Zukaufteilen Anlage 5 VDA-Warenanhänger zur Versandetikettierung Anlage 6 Faxvordruck: Packmittelanforderung Anlage 7 Lagerung von VCI-Papier
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Anlage 1
Produkt:
Lieferantenteilenummer:
Ort/ Lieferant:
Version Datum Verpackungstechnik Datum Lieferant
Verpackungstechnologie Einkauf
Grundpackung (GP)
Verpackung, Konservierung und Etikettierung nach aktuellem INA-Verpackungshandbuch!
Verpackung ist vom Lieferanten zu ergänzen.
3. Konservierung
2. AnsprechpartnerLieferant
Werk / Lieferant:
Ansprechpartner:
75
Materialnummer:Kurzbezeichnung:
4. Verpackungsdaten
Gewicht / Teil (kg):Jahresbedarf lt. Anfrage (St.):Liefertermin der Erstserie:
Telefon-Nr.:
Packschema
Lieferantennummer:
Sammelpackungen / VP
Füllmenge / EinheitAbmessungen L x B x H (mm)
Bruttogewicht (kg)
Packmittel
E-mail:
6. Unterschriften: (Maschinell erstelltes Formular, gültig auch ohne Originalunterschriften)
Ladungssicherungweitere Packmittel
5. Bemerkung
Foto / Skizze
Fax-Nr.
weitere Packmittel
Taragewicht (kg)
Grundpackungen / SP
Anlage 2
Produkt: PAPF-174 901
Lieferantenteilenummer:
12345XYZ-Lieferant
Ort/ Lieferant: 12345, MusterstadtHerr MusterlieferantTel 0123 / 34567Fax 0123 / [email protected]
Version Datum Verpackungstechnik Datum Lieferant
1 24.09.2009 Daniela Junghans 26.09.2009 XY-Mustermann
Einwegpalette VDA-C-KLT 4314
09721 / 91-4208SZ/HZA-SM1/ Herr Honer0049(9132)82-2131
09721 / 91-3839 0049(9132)82 45-2131
SP/SWE-EBV /Fr. Junghans
Grundpackung (GP)
Fax-Nr.
Vollpappzuschnittweitere Packmittel PE-Beutel
Taragewicht (kg)
nicht erforderlich
Grundpackungen / SP
Telefon-Nr.:
Packschema
6. Unterschriften
Ladungssicherungweitere Packmittel
5. Bemerkung
Foto / Skizze
Lieferantennummer:
Sammelpackungen / VP
Füllmenge / EinheitAbmessungen L x B x H (mm)
Bruttogewicht (kg)
Packmittel
E-mail:
3. Konservierung
20
4.Verpackungsdaten
400x300x147,5800x600x830
Gewicht / Teil (kg):Jahresbedarf lt. Anfrage (St.):
0,097200.000
Liefertermin der Erstserie: läuft bereits
1. Produktdaten
Materialnummer:Kurzbezeichnung:
001751760-0000
2. Ansprechpartner
gestapelt2400
Lieferant
Werk / Lieferant:
Ansprechpartner:
Versandverpackung (VP) Sammelpackung (SP)
KLT mit Beutel ausschlagen und Teile nach Schema verpacken.
-
[email protected] [email protected]
1206 Reihen a 4 (24x5)
-
Umreifung längs
0,570240
20-
Verpackungstechnologie Einkauf
11,1
PE-Beutel
-
Angaben zum Produkt (Type, Material-Nr., Teilegewicht, etc.)
Lieferantenangaben (Standort, Ansprechpartner, Telefonnummer, etc.)
INA-Ansprechpartner (Einkauf, Verpackungstechnik)
Konservierung
Aufbau der Verpackung, unterteilt in VP, SP und GP. (Mengenangaben, Maße und Gewichte pro Verpackungs-stufe)
Bemerkungstext (Zusätzliche Angaben zum Verpackungs-aufbau, Konservierung, etc.)
Bestätigungsfelder (Verpackungstechnik, Lieferant)
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Erläuterungen zum Ausfüllmuster "INA-Verpackungsdatenblatt": 1. Grundverpackung (GP): In diesem Fall keine notwendig 2. Sammelverpackung (SP): 120 Teile im VDA-C-KLT 4314, der mit einem Seitenfaltenbeutel ausgekleidet ist. Als Abschluss ist ein Einwegdeckel aufzulegen. Abmessungen der SP: 400 x 300 x 147,5 mm Bruttogewicht der SP: 11,1 kg Taragewicht der SP: 0,57 kg 3. Versandverpackung (VP): 5 Lagen á 4 Behälter gestapelt
Palettenabschlußdeckel aufgelegt Ladungssicherung mit Kunststoffumreifungsbändern Stapelfähigkeit der Palette während des Transportes: 2fach
Abmessungen der VP: 800 x 600 x 830 mm Bruttogewicht der VP: 240,0 kg Taragewicht der VP: 20 kg (nur Verpackung, ohne Teilegewicht) Kennzeichnung der Verpackung nach N 030 070
Anlage zum Verpackungsdatenblatt
Für unterschiedliche Typen mit gleicher Verpackung wird nur noch ein einziges Verpackungsdatenblatt ausgefüllt. In der Anlage sind die variablen Werte, wie Typenbezeichnung, Gewicht, etc. einzutragen (siehe Anlage auf der nächsten Seite).
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Anlage 3 INA-Verpackungsanweisung SAP System
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INA-Verpackungsanweisung MIPS System
Erläuterungen:
1 INA-Materialnummer 2 INA-Sachkurzbezeichnung 3 Menge je Verpackungseinheit
4 Art der Verpackung, z.B. Schachtel KLT-Behälter Beutel Palette 5 Lagerungsart der Teile, z.B. gestapelt geschüttet 6 Teilegewicht 7 Bruttogewicht der Verpackungseinheit 8 Liste der Packmittel und den dazugehörigen INA-PackmittelMaterialnummern 9 Menge je Packmittel 10 Mengeneinheit, z.B. St = Stück cm = Zentimeter gr = Gramm 11 Packmittelbezeichnung 12 Zusätzliche Bemerkungen zum Aufbau der Verpackung
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Anlage 4
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Anlage 5
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Seite 31
Anlage 6
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Seite 33
Anlage 7
Lagerung von VCI-Papier Qualitäten: S5, S48, B5, B48, L, KML und Z
Lagerart Lagerdauer
1
2
geschlossene Umverpackung (z.B.: 100 Blatt in Folie eingeschrumpft)max. 24 Monate
(ab Herstelldatum !)
geöffnete Umverpackung, offener Stapel od Einzelblatt
geöffnete Umverpackung (z.B.: Folie stirnseitig geöffnet)
Die Lagerung als er ist zu vermeiden! Die indiesen Fällen vorgegebenen Richtwerte sind einzuhalten.
geschlossene Box
Um die maximale Lagerdauer des angebrochenen VCI-Papiers zu erreichen, ie Lagerungin einer mverpackung oder Box erfolgen.Bei Papierentnahme aus der Box darf diese nur öffnet werden!
Darstellung des Herstelldatums auf dem VCI-PapierDer Hersteller beauflagt das VCI-Papier im 2-monatlichen Abstand, deshalb wurde die Kennzeichnung 1.3.5.usw. d.h. Januar - März - Mai usw. gewählt. Für die Jahreszahlen wurden Striche gewählt. Beispiele:
sollte dgeschlossenen U
kurzzeitig ge
3
5
offener Stapel
Einzelblatt
hier offen
4
vermeiden !
vermeiden !
max. 2 Wochen(ab Öffnung oder Entnahme !)
max. 1 Woche(ab Öffnung oder Entnahme !)
vermeiden !max. 4 Wochen
(ab Öffnung oder Entnahme!)
Achtung: Bei Überschreitung der max. zulässigen Lagerdauer ist hinsichtlich Wiederverwend- barkeit der VCI-Papiere Rücksprache mit der Abteilung Tribologie (IWS-QWC) zu halten. Oben genannte Vorgaben gelten nur bei Einhaltung nachfolgender Lagerbedingungen - Ware nicht im Freien lagern -Relative Luftfeuchtigkeit <65% - keine Einwirkung chemischer Agenzien (Dämpfe, Gase) - 0° C > T < 40°C
Beispiel 1 Beispiel 2
somit ergibt sich dasHerstelldatum:Juli/August 1998
- - - 981.3.5.7.9.11. 00- - - - - - 99
3.5.7.9.11. 00
somit ergibt sich dasHerstelldatum:März/April 2000
Date: VCI-Papier.ppt Stand: 01.01.22