uni köln gleichstellungsbeauftragte 2014
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§1, Abs. 2 Landesgleich-stellungsgesetz NRW vom
09.11.1999„Frauen und Männer dürfen
wegen ihres Geschlechts nicht diskriminiert werden. Eine Diskriminierung liegt auch
dann vor, wenn sich eine ge-schlechtsneutral formulierte
Regelung oder Maßnahme tatsächlich auf ein Ge-
schlecht wesentlich häufi ger nachteilig oder seltener
vorteilhaft auswirkt und dies nicht durch zwingende Grün-de objektiv gerechtfertigt ist.
Maßnahmen zur Förderung von Frauen mit dem Ziel,
tatsächlich bestehende Ungleichheiten zu beseitigen,
bleiben unberührt.”
Gemäß LGG NRW zählen zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten:
• Gremien- und Kommissionsarbeit (Hochschulrat, Rektorat, Senat, Kommissionen u. v. m)
• Beteiligung, Beratung und Mitbestim-mungsrecht bei Berufungs-, Stellen- besetzungs- und Beförderungs-verfahren
• Verwendung von Fördermitteln zur Gleichstellungsförderung
• Beratungstätigkeit • Vereinbarkeit von Karriere und Familie
in Wissenschaft und Verwaltung• Vernetzung der Arbeit der Gleich-
stellungsbeauftragten der Fakultäten und des Universitätsklinikums
• Leitung der Projekte zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses
• kommunale, landes- und bundesweite politische Netzwerkarbeit
Zudem leitet die Gleichstellungsbeauftragte das Büro mit seinen vielfältigen Aktivitäten und Projekten.Sie wird dabei unterstützt von ihren Stellver-treterinnen im Amt, den Gleichstellungsbe-auftragten der Fakultäten, dem Beirat für die Gleichstellung, der Gleichstellungskom-mission und dem Büro der Gleichstellungs-beauftragten.
Einrichtung des Amtes an der Universität zu Köln: 8. Mai 1991
AUFGABEN DER GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEN
ZIELE & UMSETZUNG
PROJEKTE &SERVICESKARRIERE-FÖRDERUNG
• Moot Court “Gender & Diversity“: Simulierte Gerichts-verhandlung
• Interdisziplinäre Veranstaltungs-reihe zur Genderforschung (IVG)/Ringvorlesungen
• Genderkompetenzseminare für Mitarbeitende der Verwaltung
• Leitfaden für geschlechter-gerechte Sprache
• Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung
SENSIBILISIERUNGS-MAßNAHMEN
• Rechtsberatung für Studierende mit Kind/ern, Webseite „Uni mit Kind”
• Jenny Gusyk-Preis für inno-vative Gendermaßnahmen und exzellente Abschlussarbeiten
FÖRDERUNGEN & PREISE
I) Cornelia Harte MENTORING-PROGRAMME• CHM2001: Förderung von Studen-
tinnen und Doktorandinnen im Übergang von Studium in den Beruf
• CHM PRO: Förderung der wissenschaftlichen Laufbahn von Promovendinnen, Postdocs und Habilitandinnen
• CHM PROmed: Förderung der wissenschaftlichen Laufbahn von Nachwuchswissenschaft-lerinnen der Medizinischen Fakultät
• CHM MINT: Förderung von Studentinnen und Doktoran-dinnen insbesondere der Mathematisch-Naturwissen-schaftlichen, der Rechtswissen-schaftlichen oder Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät
• CHM FAMILIE: Förderung bei Vereinbarkeitsanforderungen im Bereich Familie oder Pfl ege für Studierende und wiss. Beschäftigte
II) MANAGEMENTPROGRAMM für Professorinnen und weibliche Füh-rungskräfte der Universität zu Köln und der Deutschen Sporthochschule Köln
Die Gleichstellungsbeauftragte be-rät und unterstützt die Dienststelle, ihre Mitglieder und Angehörigen in allen Belangen des GenderMain-streaming und überwacht die Um-setzung gesetzlicher Vorgaben, im Besonderen die des Landes-gleichstellungsgesetzes NRW. Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellevertreter_innen wirken auf die Gleichstellung von Mann und Frau hin.Die Universität zu Köln wurde im Jahr 2011 und 2013 aufgrund ihrer Er-folge bei der Umsetzung von Gleich-stellungsmaßnahmen in Stufe 3 der „Forschungsorientierten Gleichstel-lungsstandards“ der DFG eingestuft. Ein überzeugendes Gesamtkonzept zur Umsetzung von Gender Main-streaming ist somit implementiert, die Zahl an Professorinnen und Frauen in Leitungsfunktionen wurde als noch ausbaufähig bewertet.Diese Einstufung wird durch das „Hochschulranking nach Gleich-stellungsaspekten 2013“ des CEWS gestützt, welches die Universität zu Köln in Ranggruppe 5 von 12 einstuft - als zweitbeste Hochschule in NRW und bundesweit unter den „TOP 12“. Sie hat sich damit seit dem Ran-king von 2011 um einen weiteren Platz verbessert.
2013 in überarbeiteter Neuaufl age erschienen: Der Leitfaden ÜberzeuGENDERe Sprache,
auch online unter www.gb.uni-köln.de
Das Büro der Gleichstellungsbeauftragten ist zentral auf dem Universitätscampus verortet.
für Mitglieder, Angehörige und Studierende der Universität:• Karriereförderung• Angelegenheiten aus dem
Dienstverhältnis/ Berufungsverhandlungen
• geschlechterspezifi sche Diskriminierung
• Studieren mit Kind/ern• Wiedereinstiegsmöglichkeiten
nach der Erziehungsphase
BERATUNGSANGEBOTE
Nähere Informationen unter www.gb.uni-koeln.de.
Die Gleichstellungsbeauftragteder Universität zu KölnDipl.-Soz.Päd.‘ Annelene Gäckle, M.A.
GeschäftsleitungDipl.-Soz.wiss.‘ Oya YardaşGleichstellungsbüroChristina Adriani
Servicezeiten:Mo: 800-1400
Di: 800-1230
Mi: 800-1430
Do: 800-1430
Fr: 800-1200
Eckertstraße 450931 KölnTel.: 0221/470 4830Fax: 0221/470 5138gleichstellungsbeauftragte@gb.uni-koeln.dewww.gb.uni-koeln.de
REKTORAT
Prorektorin für Planung, Finanzen und Gender
Zentrale Gleichstellungs-beauftragte
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DUAL CAREER & FAMILY SUPPORT
(CFS)
ZENTRUM FÜR GENDER
STUDIES IN KÖLN
REFERAT FÜR GENDER-QUALITÄTS-
MANAGEMENT
Gleichstellungs-kommission
Beirat für die Gleichstellung von Frauen
Die Universität zu Köln versteht Gleichstellung und die Umsetzung von Chancengerechtigkeit als eine Querschnittsaufgabe. Sie ist auf verschiedenen Ebenen an der Universität zu Köln verankert:
GENDERMANAGEMENT
• Prorektorat für Planung, Finanzen und Gender• Zentrale Gleichstellungsbeauftragte• Referat für Gender-Qualitätsmanagement• Beirat für die Gleichstellung von Frauen • Gleichstellungsbeauftragte in den Fakultäten• Gleichstellungskommission• Dual Career & Family Support • GeStiK – Gender Studies in Köln
DIE GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEDER UNIVERSITÄT ZU KÖLN
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