toolbook für schüler_innenvertretungen

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Das Toolbook ist eine äußerst nützliche Broschüre für Schulsprecher_innen und Mitglieder der Schüler_innenvertretung. Neben Projektideen findest du auch deine Rechte als Schüler_innenvertreterin

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Page 1: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

das schülerInnenvertretungs handbuch

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Page 2: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

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Herausgeberin und Redaktion:

Aktion Kritischer SchülerInnen

Amtshausgasse 4

1050 Wienüberarbeitete

Neuauflage 2009

Layout: Lucia Bischof

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Page 3: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ Einleitung }3 Vorwort

LiebeRSchülerInnenvertreterIn!

Als SchülerInnenvertreterIn warten viele Aufgaben und Herausforderungen auf dich. Du wurdest gewählt, um die Interessen der SchülerInnen gebenüber der Schulleitung, den LehrerInnen und Eltern zu vertreten. Anfangs ist es schwer, die Möglichkeiten, und Rechte der SchülerInnenvertretung zu überblicken. Was ist der Schulgemeinschaftsausschuss, welche Rechte haben SchülerInnen, was bedeuten Abkür-zungen wie zum Beispiel “LSV”, wie kann ich der Schulleitung Paroli bieten, wie funktioniert Teamarbeit und wie kann ich Projekte und Ideen umsetzen?

Diese Broschüre soll Antworten auf diese Fragen bieten und eine kompakte Hilfestellung für deine Arbeit in der SchülerInnenvertretung darstellen. Wir, die Aktion Kritischer SchülerInnen, sammeln seit Jahren Know-How für und in der SchülerInnenvertretung und geben dieses an SchülerInnen-vertreterInnen weiter. Die Broschüre und ihre Inhalte sollen dir als Werkzeug dienen, die SchülerInnenvertretung erfolgreich zu gestalten. Die Bandbreite dieses „Toolbooks“ reicht von Grundwissen für dich als SchülerInnenvertreterInnen über Rhetorik&Kommunikations-Grundlagen bis hin zu Projektideen und hilfreichen Kontaktadressen.

SchülerInnen sitzen leider oft am kürzeren Ast. Die SchülerIn-nenvertretung bietet jedoch die Möglichkeit das zu verbessern. Zwar hängt oft viel vom guten Willen der Schulleitung und der LehrerInnen ab, wer jedoch die eigenen Rechte und Möglich-keiten kennt, wer geschickt agiert und verhandelt, kann viel erreichen! Gerade als SchülerInnenvertreterIn kannst du das Schulleben aktiv mitgestalten und wir möchten dich dabei unterstützen. Wenn du Fragen, Probleme oder Anregungen hast, stehen wir dir jederzeit zur Verfügung

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Page 4: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ Einleitung }4 Das Binnen-I

Sprache ist männlichSprache stellt einen zentralen Bereich im Leben eines Menschen dar und beeinflusst unser Denken, denn sie transportiert bestim-mte Bilder in unseren Köpfen. Um das zu veranschaulichen, ein kleines Rätsel:

Ein Vater und sein Sohn unternehmen im neuen Sportwagen des Vaters eine Spritztour. Während der Vater zu schnell um die Kurve fährt, gerät das Auto ins Schleudern. Der Vater stirbt sofort, der Sohn wird ins nächste Kran-kenhaus gebracht, wo die diensthabenden Ärzte schon auf ihn warten. Einer von ihnen eilt zur Bare auf der der Bub liegt, schreckt zurück und schreit auf: „Oh nein, ich kann nicht operieren! Das ist mein Sohn!“ – wer sagt das?

Nach kurzer Zeit wird klar: die Mutter sagt das. Mädchen und Frauen erscheint es oft selbstverständlich, von sich in der männli-chen Form zu sprechen (”Ich bin Schüler...”) oder sich mitgemeint zu fühlen, wenn männliche Bezeichnungen verwendet werden. Im Unterschied dazu ist es aber unvorstellbar, nur in weiblichen End-ungen zu sprechen. Nun zeigt dieses Rätsel jedoch eines sehr deutlich: Sprache transportiert, wie oben erwähnt, Bilder. Doch selbst wenn Frauen in der männlichen Sprachform mitgemeint sind, werden sie nicht mitgedacht. Das Bild, das bei unserem Rätsel entsteht, ist bei fast jedem/jeder eine Gruppe von Män-nern in weißen Kitteln. Dass es auch Ärtztinnen gibt, wird außer Acht gelassen. Durch ein bewusstes Mitsprechen und –schrei-ben der weiblichen Formen kann aber besser vor Augen geführt werden, dass (um in einem typischen Rollenbild zu sprechen) z.B. auch Frauen Automechanikerinnen sein können. Frauen und Mädchen werden somit sichtbarer in den Köpfen – werden aus der Passivität geholt und nehmen so eine aktive Rolle in der Gesellschaft ein.

basics 1.erste schritte 1.1

arbeitsvoraussetzungen 1.2klassensprecherInnensitzungen 1.3sv-schülerInnen-kommunikation 1.4

who is who in the school 1.5lehrerInnen-schülerInnen-verhältnis 1.6

vernetzung & seminare 1.7

>> 8>> 8>> 9>> 10>> 12>> 14>> 15

projekte & ideen 5.klassenrat 5.1 58

schülerInnenvollversammlung 5.2 63schülerInnenzeitung 5.3 66lehrerInnenfeedback 5.4 67

alternative leistungsbeurteilung 5.5 71ruf dir doch dein eigenes seminar 5.6 72

lebensraum schule 5.7 73more ideas 5.8 74

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{ Einleitung }5

2. skills & know-how18 >> 2.1 moderationsbasics20 >> 2.2 projektmanagement21 >> 2.3 wie delegiere ich?23 >> 2.4 konfliktmanagement23 >> 2.5 finanzen

3. schulrecht29 >> 3.1 rechte der schülerInnenvertretung33 >> 3.2 rechte der schülerInnen37 >> 3.3 das schulrechtsservice der aks

4. sga - how to act?40 >> 4.1 wie funktioniert der sga44 >> 4.2 möglichkeiten & bedrängnisse50 >> 4.3 standpunkte durchsetzen

6. überschulische vertretung82 >> 6.1 landesschülerInnenvertretung84 >> 6.2 bundesschülerInnenvertretung84 >> 6.3 direktwahl der landes- und bundesschülerInnenvertretung

Inhaltbasics 1.

erste schritte 1.1arbeitsvoraussetzungen 1.2

klassensprecherInnensitzungen 1.3sv-schülerInnen-kommunikation 1.4

who is who in the school 1.5lehrerInnen-schülerInnen-verhältnis 1.6

vernetzung & seminare 1.7

>> 8>> 8>> 9>> 10>> 12>> 14>> 15

projekte & ideen 5.klassenrat 5.1 58

schülerInnenvollversammlung 5.2 63schülerInnenzeitung 5.3 66lehrerInnenfeedback 5.4 67

alternative leistungsbeurteilung 5.5 71ruf dir doch dein eigenes seminar 5.6 72

lebensraum schule 5.7 73more ideas 5.8 74

>> 58>> 63>> 66>> 67>> 71>> 72>> 73>> 74

nützliches 7.kontaktadressen 7.1 88

glossar 7.2 95>> 88>> 95

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Page 6: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

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Page 7: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

basics

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{ Basics }8

>> 1.1 erste schritteNach deiner Wahl stellt sich zunächst die Frage, was deine ersten Schritte als neueR SchülerInnenvertreterIn sind. Anfangen solltest du mit einer Vorstellungstour. Wich-tige Ansprechpersonen in der Schule sind vor allem DirektorIn, AdministratorIn, die Personalvertretung der LehrerInnen, die ElternvertreterInnen, SchulwartInnen und KlassensprecherInnen. Am einfachsten ist es, sich kurz vorzustellen und die Themen und Projekte anzureißen, mit denen du gewählt worden bist. In diesem Zusammen-hang kannst du sie auch durchaus um ihre Unterstützung bitten. Dazu solltest du dir aber davor genau überlegen, wobei dir wer auf welche Art und Weise behilflich sein kann. Wichtig ist bei deinen Projekten neben der Unterstützung oder zumindest Duldung der Schulleitung die Zusammenarbeit mit den KlassensprecherInnen. Sie sind deine direkte Verbindung mit den SchülerInnen, über sie solltest du die wichtigsten Informa-tionen weitergeben und sie natürlich auch in deine Arbeit einbeziehen.

>> 1.2 arbeitsvoraussetzungen Damit deine Arbeit funktionieren kann, musst du dir natürlich auch die technischen Voraussetzungen schaffen. Du solltest mit der Schulleitung ausmachen, in welchem Rahmen du gratis kopieren kannst. Grundsätzlich ist es dir – genau wie der Person-alvertretung der LehrerInnen – erlaubt, die Schulausstattung für Zwecke der Schül-erInnenvertretung zu nutzen (genaueres im Schulrechts-Teil). An manchen Schulen gibt es sogar eigene Räumlichkeiten für die SchülerInnenvertretung, wo Sprechs-tunden abgehalten werden können. Auch darüber lässt sich, falls diese noch nicht vorhanden sein sollten, mit deiner/m DirektorIn durchaus diskutieren, wenn gerade Räume ungenutzt sind. Wie in allen Fällen ist es aber auch hier am geschicktesten, dir davor genau zu überlegen, was du an Ressourcen benötigst - so verhandelt es sich leichter.

1. Schritte

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Was du auf jeden Fall haben solltest, ist eine Pinnwand oder ein Schwarzes Brett an einer zentralen Stelle der Schule, wo du über die Tätigkeiten der SchülerInnenvertretung berichten kannst. Ne-ben der Kommunikation über die KlassensprecherInnen ist so eine Informationsstelle das zweite wichtige Kommunikationsorgan, das du nutzen solltest. So bleiben die SchülerInnen einerseits über die Aktivitäten ihrer Vertretung am Laufenden, andererseits hast du die Möglichkeit zu Projekten, Veranstaltungen oder Sitzungen einzu-laden. Je mehr du es schaffst, SchülerInnen auf verschiedene Art und Weise für die Aktivitäten der SchülerInnenvertretung zu interes-sieren und in die Planung und Arbeit einzubinden, desto einfacher wird es sein, sie für Projekte zu begeistern.

Was deine Post betrifft, solltest du zu Beginn deiner Tätigkeit mit dem Sekretariat einen fixen Platz ausmachen, wo du sie abholen kannst. Wichtig ist, dass auch deine Post dem Postgeheimnis un-terliegt, also nur von dir eingesehen werden darf – es sei denn du zeigst sie freiwillig jemand anderem.

>> 1.3 klassensprecherInnensitzung Zur Kommunikation mit den KlassensprecherInnen, die – wie schon erwähnt – Bindeglied zwischen der SchülerInnenvertretung und den SchülerInnen sind, eignet sich eine KlassensprecherInnensitzung am besten. Ziel einer KlassensprecherInnensitzung ist in allererster Linie die gemeinsame Planung von Aktivitäten und Projekten und die Verteilung der zu erledigenden Aufgaben. Für dich ist diese Sitzung die optimale Möglichkeit, die KlassensprecherInnen für deine Ideen und Projekte zu begeistern und sie in die Planung und Durchführung einzubinden. Um die KlassensprecherInnensitzung zu einem wirklich handlungsfähigen Gremium zu machen, solltest du auch versuchen, dem ganzen einen persönlichen Rahmen zu geben. Dabei ist es wichtig zum einen auf die Fragen und Probleme der KlassensprecherIn-nen einzugehen und zum anderen die Projekte wirklich gemeinsam mit den KlassensprecherInnen zu planen und sie auch in deine Arbeit einzubinden.

1. Schritte

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Als SchülerInnenvertreterIn bist du das Sprachrohr der Schülerinnen und Schüler deiner Schule. Dementsprechend sinnvoll ist es für dich auch, dir bei wichtigen Fragen, die alle SchülerInnen betreffen, die Zustimmung der Klas-sensprecherInnen zu holen und sie nach ihrer Meinung zu fragen. Gerade bei Streitigkeiten mit den Interessens-vertretungen der Eltern und LehrerInnen ist es ein entscheidender Vorteil, sich auf die Betroffenen berufen zu können. Als Unterstützung für deine KlassensprecherInnensitzungen haben wir eine Checklist zusammengestellt. Sie enthält, was du bei der Vorbereitung und Durchführung unbedingt beachten solltest.

Für die Kommunikation mit den SchülerInnen stehen dir im Wesentlichen zwei Wege zur Ver-fügung: die Informationsvermittlung über die KlassensprecherInnen und über eine Pinnwand. Daneben bleibt dir die einfachste aller Möglich-keiten: persönlicher Kontakt. Ganz wichtig ist, mit den SchülerInnen persönlich zu sprechen und auf Probleme oder besondere Vorfälle schnellst-möglich zu reagieren.

Du bist an und für sich die erste Anlaufstelle für SchülerInnen mit Problemen aller Art. Gerade bei Problemen mit einzelnen Lehrpersonen macht es oft mehr Sinn sich als SchülerInnenvertre-tung einzumischen, als wenn einzelne Eltern

versuchen die Probleme mit der Lehrperson zu lösen. Schließlich kommt es in solchen Fällen oft zu persönlichen Lösungen für einzelne Schüler-Innen, das Verhalten der Lehrperson ändert sich jedoch meist nicht grundsätzlich. Als gewählteR VertreterIn der SchülerInnen vertrittst du die In-teressen aller SchülerInnen und kannst deshalb auch Veränderungen für die ganze Klasse be-wirken und nicht nur für einzelne SchülerInnen. Allerdings ist es hier wieder wichtig, möglichst viel gemeinsam mit den KlassenvertreterInnen und den SchülerInnen gemeinsam auszuarbe-iten. Damit steigt das Gewicht deiner Stimme deutlich.>>

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{ Basics }11

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ChecklistKlassensprecherInnensitzung

Datum, Zeit und Dauer fixierenRaum reservierenHilfsmittel besorgen (Unterlagen, Flip-Chart, Mikrofon, etc.)Sitzordnung festlegen und Sessel vorbereitenTagesordnung festlegenVorbereitung auf die TeilnehmerInnen (Interesse, Informationsstand,etc.)

Vorbereitung

Die Einladung muss rechtzeitig erfolgen, aus ihr soll hervorgehen, wann und wo die Sitzung ist, was besprochen werden soll und wie sich die TeilnehmerInnen vorbereiten können (z.B. in den Klassen Ideen sammeln).

Solltet ihr Personen beiziehen wollen (z.B. DirektorIn, einzelne LehrerInnen, externe ReferentInnen) müsst ihr diese ebenfalls rechtzeitig einladen. Überlegt euch gut, bei welchen Punkten ihr aber als SchülerInnen unter euch bleiben wollt.

Einladung

Begrüßung und VorstellungKlärung der Zielsetzungen und Erwartungen (z.B. mit einer Kreativtechnik)

Hintergründe zu den einzelnen Punkten klarlegen (eventuell schriftlich oder mit Einsatz von Medien)Zielsetzungen jedes Tagesordnungs-Punktes klarlegen.Zusammenfassungen und Aufgaben ableitenDeadlines und Termine klar festlegenFrage nach offenen Punkten oder zusätzlichen Wünschen (die nicht auf der Tagesordnung stehen)

Schriftliches Protokoll aushängenKontrolle der Umsetzung bei der nächsten Sitzung

Eröffnung

Moderation

Protokoll und Umsetzung

Checklist

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{ Basics }12

Wie schon erwähnt, solltest du dich zunächst mit den wichtigstenhandelnden Personen in der Schule bekannt machen:

DirektorInnen sind formell die wichtigsten Personen in der Schule. Dein Verhältnis zu ihnen sollte dementspre-chend zumindest korrekt sein. Für viele Aktivitäten benötigst du leider die Zustimmung oder zumindest die Duldung der Schulleitung. Gerade was Sponsoring und andere Unterstützungen betrifft, können dir Direk-torInnen normalerweise als Personen des öffentlichen Lebens einiges an Hilfe zukommen lassen. Das alles bedeutet aber nicht, dass du dich ihnen bedingungs-los anpassen musst und nicht mit ihnen streiten darfst. Wichtig ist nur, dass du dich bei Streitigkeiten – beispielsweise um deine Kompetenzen und Möglich-keiten als SchülerInnenvertreterIn – sachlich korrekt verhältst und die jeweiligen gesetzlichen Regelungen im Hinterkopf hast. Wenn es etwa Probleme mit einzelnen ausfälligen Lehrpersonen gibt, hilft es dir sehr, genau zu wissen welche Sanktions-maßnahmen erlaubt und welche verboten sind. Denn auch unan-genehme Schulleitungen haben in ihrer Willkür eine Grenze, über die sie nicht hinausgehen können, wenn sie darauf hingewiesen werden: das Gesetz.

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Die LehrerInnenvertretung

Ähnliches wie für SekretärInnen gilt auch für Schulwar-tInnen, die gerade bei Veranstaltungen am Schulgelän-de oder in der Schule ganz wichtige Ansprechpersonen sein können.

DirektorInnen

SchulwartInnen

>> 1.5 who is who

who is who

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Die Elternvertretung macht sich immer Sorgen um ihre Kinder. Für sie ist es zum einen wichtig, dass die SchülerInnen in der Schule auch wirklich etwas lernen, andererseits liegt ihnen aber auch das Wohlbefinden der SchülerInnen am Her-zen. Sie laufen manchmal Gefahr über-zogene Disziplinierungsmaßnahmen gut zu heißen, weil sie permanent vermittelt bekommen, wie furchtbar locker in den

Schulen unterrichtet wird. Grundsätzlich sind sie aber immer daran interessiert die Schul- und die Unterrichtsqualität für Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Wenn du ihnen immer aus der Position ihrer Kinder heraus vermittelst, welche Vor- und Nachteile der Schulalltag für sie hat, kannst du, gerade was Projekte zur Verbesserung der Schul- und Unter-richtsqualität betrifft, einiges erreichen.

SekretärInnen sind Informationsquellen, auf die du nicht verzichten kannst. Sie haben mit allen SchulpartnerInnen gle-ichzeitig zu tun und sind für dich wichtige Verbündete. Gerade bei Problemen mit LehrerInnen oder der Schulleitung können sie dir oft weiterhelfen, weil sie die handelnden Personen gut kennen. Auch für allerlei technische Dinge – Post, Kopien, Schneidemaschine etc. – kannst du ihre Hilfe brauchen, es gilt also: freundlich sein!

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Page 14: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ Basics }14

Das Verhältnis zwischen SchülerInnen und LehrerInnen ist in der Regel ganz in Ordnung und für beide erträglich, in manchen Fällen jedoch autoritär und für die Schül-erInnen unzumutbar. Bei solchen Fällen gilt es zual-lererst, juristisch sattelfest zu sein. Die Schulgesetze lassen an und für sich keinerlei Spielraum für physis-che Übergriffe seitens der Lehrpersonen, aber auch nicht für Kollektivstrafen oder demütigende Sanktionen wie das “in-der-Ecke-Stehen”. Auch wenn LehrerInnen in solchen Fällen damit argumentieren, dass sie Dinge „schon immer so gemacht“ hätten und dass sich noch nie jemand darüber aufgeregt habe, gilt das Schulunter-richtsgesetz. Wenn die LehrerInnen uneinsichtig sind, ist die erste Anlaufstelle die Schulleitung, dann der Elternverein und schließlich – wenn das alles nichts nützt – die Öffentlichkeit. Bei groben Verstößen und Übergriffen oder bei permanenten kleinen Übertretun-gen geltenden Rechts lassen sich in der Regel alle bis hinauf in den Landesschulrat mit der Drohung an die Öffentlichkeit zu gehen, so unter Druck setzen, dass

die beanstandeten Vorgangsweisen eingestellt werden. Das solltest du aber – wie erwähnt – nur als allerletztes Druckmittel verwenden, wenn gar nichts anderes mehr hilft. Normalerweise helfen Beschwerden des Elternv-ereins in solchen Fällen sehr viel, denn um ihren Ruf kümmern und sorgen sich Schulen wirklich.

Generell ist für das gesamte Schulklima ein möglichst partnerschaftliches, fast schon familiäres Verhältnis zwischen SchülerInnen und LehrerInnen nützlich. Ge-meinsame außerschulische Aktivitäten oder größere Projekte, an denen auch die LehrerInnen persönliches und nicht nur berufliches Interesse haben, fördert ein positives Klima. Du solltest das nicht als Ausgangs-punkt für eine spezielle Aktivität nehmen, allerdings ist es hilfreich, die positive Idee gemeinsamer außerschu-lischer Aktivitäten von LehrerInnen und SchülerInnen mit all den angenehmen Begleiteffekten im Hinterkopf zu haben, wenn größere Projekte in Angriff genommen werden.

>> 1.6 lehrerInnen-schülerInnen-verhältnis

LeherInnen-SchülerInnen

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Page 15: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ Basics }15

www.aks.at

Die aks bietet recht bald nach Schulanfang Seminare an, auf die alle SchülerInnen- vertreterInnen eingeladen werden. Zusätzlich kann es sein, dass regionale Treffen mit den VertreterInnen anderer Schulen stattfinden. All diese Möglichkeiten zur Vernetzung und zum Kennenlernen anderer SchülerInnenvertreterInnen solltest du - wenn möglich - wahrnehmen. Auf Veranstaltungen der gewählten Landesschül-erInnenvertretung muss dich deine Schulleitung auf jeden Fall fahren lassen, wenn andere Organisationen Seminare anbieten, bist du auf dein Verhandlungsgeschick angewiesen, kannst aber auch darauf hinweisen, dass das Veranstaltungen im Rahmen deiner Tätigkeit als SchülerInnenvertreterIn (siehe Rechtsteil) sind.

Die LandesschülerInnenvertretung leidet strukturell darunter, dass sie immer von den SchülerInnenvertreterInnen des vorangegangenen Schuljahrs gewählt wird und dementsprechend kaum Kontakt mit den aktuellen SchülerInnenvertreterInnen hat. Gerade deshalb ist es für sie wichtig, ihre Leute an den Schulen – also auch dich – kennen zu lernen. Eine LandesschülerInnenvertretung ist nur stark, wenn die Arbeit direkt an den Schulen funktioniert.

Gerade größere, regionale Projekte – seien das Seminare für Klassensprecher-Innen, Workshops zu bildungspolitischen Themen oder Schulfeste – gewinnen dadurch, dass sie schulübergreifend organisiert werden. Zudem ist die Schlagkraft einer vernetzten SchülerInnenvertretung ganz eine andere, wie die einzelner SchülerInnenvertreterInnen– gerade wenn es um regionale Anliegen geht, die mehrere Schulen mit all ihren SchülerInnen betreffen.

>>1.7 vernetzung & seminare

Seminare

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Page 16: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

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Page 17: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

Skills & Know-How

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Page 18: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

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Ideen und Projekte umzusetzen, bringt neue Farbe und Dynamik in den Schul- alltag. Um die Umsetzung zu erleichtern, behandelt dieses Kapitel essentielle Grundlagen der Moderation bis hin zum Konfliktmanagement.

>> 2.1 moderationsbasics

Skills & Know-How

Worauf du besonders achten musst: in einer Gruppe kristallisieren sich schnell die heraus, die besonders gerne besonders viel reden und sich in den Mittelpunkt stellen. Deine Aufgabe ist es einerseits, diese eindeutig in die Schranken zu weisen und andererseits, die anderen dazu zu motivieren, aktiv an der Diskussion teilzunehmen. Je mehr Meinungen einfließen, desto wertvoller ist das Ergebnis eines Arbeitsprozesses in der Gruppe, das musst du klar vermitteln.

Einleitung

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Page 19: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ }19Skills & Know-How

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Skills & Know-How

Für die Moderation mit Flipchart-Ständern eignen sich bunte Kärtchen („Metaplan“) besonders gut. Mit ihrer Hilfe kannst du z.B. Fragen zu verschiedenen Themen stellen, die dann von den anderen beantwortet werden, indem sie ihre Stichwörter auf die Karten schreiben: z.B. „Was für ein gemeinsames Projekt können die KlassensprecherInnen gemeinsam mit der SchülerInnenvertretungstarten?“. Die Metaplankärtchen werden dann auf dem Flipchartständer oder auf einer Pinnwand gesammelt. Der Sinn dieser anonymen Abfrage ist, dass sich nicht immer nur die Lautesten durchsetzen, sondern dass alle in irgend-einer Form dazu kommen, ihre Meinung kund zu tun, ohne ausgelacht zu werden.

Eine weitere Möglichkeit, Ideen zu sammeln, ist das Brainstorming. Wichtig beim Brainstormen ist, der Kreativität freien Lauf zu lassen. Jede Idee ist es wert, festgehalten und verwertet zu werden. Die Beiträge werden nicht sofort besprochen, sondern zuerst gesammelt (unbedingt aufschreiben).

4 GRUNDREGELN EINES BRAINSTORMING1. Kein Kritisieren fremder Gedanken2. Freies und ungehemmtes Äußern von Gedanken, auch von außergewöhnlichen Ideen3. Aufgreifen aller Ideen4. Produzieren möglichst vieler Ideen (Quantität vor Qualität)

Ein hilfreiches Werkzeug - vor allem in hitzigen Diskussionen - ist eine RednerInnenliste (Wann darf wer reden). So vermeidest du chaotisches Durcheinanderschreien, und jedeR kommt zu Wort.

Zusammenfassend bleibt zur Moderation zu sagen: sie ist die beste Möglichkeit, eine kontroverse, scheinbar endlose Diskussion zu Ende zu führen, indem sie wieder in sinnvolle Bahnen gelenkt wird. Und umso früher jemand moderiert, desto weniger wahrscheinlich wird ein kom-plettes Chaos. Deswegen unser Tipp: keine Diskussion von über sechs Leuten ohne ModeratorIn.

Brainstorming

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>> 2.2 projektmanagement Im Grunde ist alles, egal was du auch machst, eine Art Projekt. Ob Schulfest oder das Organisieren eines Vortrages - die Schwierigkeiten und Herausforderungen sind oft die gleichen. Das Um und Auf jedes Projektes ist die Verantwortlichkeit. Du als ProjektleiterIn hast die Verantwortung, was nicht heißt, dass du alles allein machen musst, sondern nur, dass du die handelnden Personen koordinierst und den Überblick hast.

AnalysephaseStell folgende Überlegungen an: Welche Möglichkeiten habt ihr? Wie stark ist euer Team? Wo liegen eure Stärken, eure Schwächen?

DefinitionsphaseNachdem die Situation analysiert wurde, geht es darum, sich klare Ziele abzustecken. Klar formulierte Ziele sind entscheidend, denn wenn du weißt, was du erreichen willst, wirst du auch konsequenter bei der Umsetzung deiner Vorhaben sein. Dein Ziel sollte realistisch, aber trotzdem ambitioniert sein. Wenn das Ziel in ein oder zwei Sätzen nieder-schreibbar ist und sich alle über das Ziel einig sind, wurde ein wichtiger Schritt getan.

PlanungsphaseEin bewährtes Instrument für die Planung ist der so genannte Planungsraster. Er gibt eine Übersicht, wer für welche Tätigkeit verant-wortlich ist, und bis wann diese geschehen muss.

was? wer? mit? bis? beachte!Text schreiben Anna Franzi 10.6. 1000 ZeichenFlyer layouten ...

Planungsraster

projekt-management

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EvaluationsphaseDiese Phase wird oft vergessen, zählt aber zu den wichtigsten. Wir lernen aus unseren Fehlern, also müssen wir uns dieser bewusst werden. Auf der anderen Seite ist es motivierend zu analysieren, warum das Projekt erfolgreich war. Wichtige Punkte bei der Evaluation sind: Endabrechnung der Finanzen, Zielerreichung und Proble-manalyse.

UmsetzungsphaseDas Wichtigste bei der eigentlichen Umset-zung ist die ständige Kontrolle, weil viele Aufgaben von der Erfüllung anderer, zeitlich vorgelagerter Aufgaben abhängen. Deshalb ist es wichtig, dass Verspätungen, Probleme oder Änderungen kommuniziert werden. Du solltest immer den Überblick behalten und regelmäßig in Kontakt mit den anderen treten.

was? wer? mit? bis? beachte!Text schreiben Anna Franzi 10.6. 1000 ZeichenFlyer layouten ...

Eine der allerwichtigsten Fähigkeiten für deine SchülerInnenvertretungsar-beit ist das Delegieren. Arbeit zu delegieren heißt nicht nur weniger Arbeit für dich als SchülervertreterIn, sondern auch mehr begeisterte Mitarbeiter-Innen für deine Projekte! Macht euch beispielsweise sehr schnell nach der Wahl im SchülerInnenvertretungsteam aus, wer sich ins Schulrecht einliest, wer die KlassensprecherInnensitzungen koordiniert und wer prinzipiell für welches Projekt verantwortlich ist.

Aber nicht nur in der Zusammenarbeit mit den anderen SchülervertreterInnen, vor allem in der Projektarbeit ist es eine große Hilfe, wenn du Leute findest, die dir Arbeit abnehmen können. Denk z.B. an ein großes Schulfest oder an ein KlassensprecherInnenseminar – hier macht es Sinn, eine ganz klare Aufgabenverteilung durchzuführen, aus der sich dann auch eine klare Ve-rantwortlichkeitsverteilung ergibt. Es muss im Rahmen

jedes Projekts klar sein, wer für welche Tätigkeiten, Anrufe, Materialien etc. zuständig ist. Dazu brauchst du bei größeren Projekten immer eine Person, die die verschiedenen Arbeitsschritte koordiniert. Bei ihr müs-sen alle Fäden zusammenlaufen, sie muss den großen Überblick über alle Aktivitäten im Rahmen des Projekts haben.

>> 2.3 wie delegiere ich?delegieren

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{ Skills & Know-How }22

Die Frage, was du delegierst, ist schon schwieriger. Es geht nicht nur darum, Unangenehmes oder Zeitraubendes zu delegieren – sinnvoller ist folgende Aufteilung der Aufgaben in vier Bereiche:

Alles, was unwichtig und nicht

dringend ist, schiebst du auf die Wart-eliste und erledigst du, wenn sich gerade einmal eine Lücke ergibt.

Alles, was wichtig, aber nicht so

dringend ist, kannst du delegieren, musst du aber im Auge behalten. Besser vor Ablauf der Frist noch einmal nachfra-gen, ob die Tätigkeit erledigt worden ist und wenn nicht, selber machen. Je verläss-licher die Person ist, an die du delegierst, desto besser.

Alles, was nicht so wichtig ist,

aber schnell passieren muss, solltest du entweder – wenn gerade Zeit ist – selber machen, oder an eine verlässliche Person delegieren. Wenn diese es wider erwarten nicht schafft, die Aufgabe zu er-füllen, im Nachhinein selber erledigen.

Alles Wichtige und dringende solltest du am besten sofort selber-machen.

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{ }23Skills & Know-How

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>> 2.4 konfliktmanagement Bei Konflikten spielt es eine wichtige Rolle, zwischen wem Konflikte ausgetragen werden:

Leider gibt es immer noch kein fixes, gesetzlich abgesichertes Budget für SchülerInnenvertretungen. Es ist jedoch möglich, selbst Geld zu „erwirtschaften“, beispielsweise durch den Verkauf einer SchülerInnenzeitung oder der Organisation eines Schulfestes.Ist dies bei euch der Fall, solltet ihr ein Konto (oder ein Sparbuch) einrichten (falls es das noch nicht gibt) auf das ihr gemeinsam zugreifen und das ihr verwalten könnt. Als Sicherheit mit mehreren

Zeichnungsberechtigten.

Manchmal lassen sich auch Lösungen abseits von Disziplinarkonferenzen fin-den, wenn beide Streitparteien sich be-reit erklären, den Konflikt miteinander statt gegeneinander auszutragen. Geht es etwa um eine Note oder um eine disziplinäre Angelegenheit, sollte es dein oberstes Ziel sein, zunächst einmal her-auszufinden, was sich der/die SchülerIn wünscht. Sinnvoll ist in solchen Fällen immer, konkret nach Lösungen zu fra-gen. Ein Beispiel: „Was müsste pas-sieren, damit Sie Carina nicht bei der Direktorin melden, Herr Professor?“ oder „Welche Leistungen muss Klara noch erbringen, um einer Semesterprüfung zu entgehen?“. Dein Ziel sollte es sein, die Interessen der SchülerInnen bestmöglich zu vertreten und - wenn möglich - zu ver-mitteln.

Hier kannst du die Funktion eines Me-diators bzw. einer Mediatorin einnehmen. Wenn beide SchülerInnen sich damit einverstanden erklären gemeinsam eine Lösung für den Konflikt zu suchen, kannst du sozusagen als Brücke zwischen ihnen fungieren. Wichtig dabei ist, dass du nicht Partei für eineN der beiden SchülerInnen ergreifen darfst, sondern möglichst neu-tral versuchst, beiden die Meinung des/der anderen verständlich zu machen.

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>> 2.5 finanzen

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{ Skills & Know-How }24

MÖGLICHE FINANZQUELLEN

Das Schulbudget Nur in wenigen Schulen ist es üblich, dass die SchülerInnenvertretung mit Geld aus dem Schulbudget ausgestattet wird. Das hängt zwar oft mit der Geldknappheit zusammen, mit der die Schulen leider ohnehin konfrontiert sind, eine höfliche Anfrage um Unterstützung des einen oder anderen Projektes kann aber nicht schaden.

Der ElternvereinEtwas zahlungskräftiger und bereitwilliger ist oft der Elternverein, der sich unter anderem aus Mitgliedsbeiträgen finanziert, oft aber das so eingenommene Geld mangels Ideen gar nicht verbraucht. Ein guter Draht und innovative Ideen für Projekte finden beim Elternverein oft durchaus Unterstützung.

Die Abhaltung von VeranstaltungenUnterschiedlichste Veranstaltungen können die Kasse der SchülerInnenvertretung rasch füllen. Sei es ein Fest, die Organisation eines Buffets, oder auch die Organisation einer Schulfoto-Aktion (mit Provisions-Einnahmen). Hier ist es wichtig, die sich bietende Gelegenheiten zu ergreifen und die Finanzen sorgfältig zu verwalten.

SponsoringEin ebenfalls sehr offener Bereich, in dem fast alles möglich ist, ist das Sponsoring. Solltet ihr etwa eine SchülerInnenzeitung in eurer Schule herausgeben, ist es durchaus möglich, dass Firmen oder Lokale dort inserieren. Dafür könnt ihr selbstverständlich Geld verlangen.

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Unser Konzept:“Learning by Doing” mit jungen, kompe-tenten ReferentIn-nen. Zu den Seminar-en der aks gehören aber nicht nur das Er-lernen neuer Fähig-keiten sondern auch eine gehörige Por-tion Spaß.

Auf unseren Seminaren kannst du Fähigkeiten wie Projektman-agement oder Rhetorik abseits vom Frontalunterricht der Schule erlernen.

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{ Schulrecht }28

Wer seine Rechte nicht kennt, kann sie nicht nutzen! Deshalb ist es für dich als SchülerInnenvertreterIn wichtig, Bescheid zu wissen, was LehrerInnen bzw SchülerInnen dürfen und was nicht. Die Aktion

Kritischer SchülerInnen setzt sich schon seit Jahren für die Rechte der Schülerinnen und Schüler ein und unterstützt dich jederzeit bei schulrechtlichen Problemen!

Im folgenden Kapitel bekommst du einen Überblick über Rechte der SchülerInnen, aber auch über die speziellen Rechte der SchülerInnenvertretung. Die Rechte werden erklärt und es werden Orginalab-

schnitte des Schulunterrichtsgesetzes zitiert. Als SchülervertreterIn hast du die Chance, die Rechte der SchülerInnen zu verteidigen, Missstände aufzuzeigen und Lösungsansätze zu liefern.

Damit du deinen Job erledigen kannst, wurde die SchülerInnenvertretung mit speziellen Rechten ausgestattet, die deinE DirektorIn akzeptieren muss! Auf die Frage, wozu eine SchülerInnenvertretung

gebraucht wird, liefert das SchUG (Schulunterrichtsgesetz) eine plausible - wenn auch trockene - Antwort: „Die Schüler haben das Recht auf Mitverwaltung, auf Interessensvertretung im Rahmen des

Schullebens gegenüber Lehrern, dem Schulleiter und den Schulbehörden.“ (SchUG § 58)

Wichtige Abkürzungen, auf die du noch oft stoßen wirst:SchUG / SchulunterrichtsgesetzSV / SchülerInnenvertretungSchOG / Schulorganisationsgesetzweitere Abkürzungen findest du übrigens im Glossar (S. 95/96)

Einleitung

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{ Schulrecht }29

>> 3.1 rechte der schülerInnenvertretung Im Rechtsteil I wird es vor allem um die Rechte der SchülerInnenvertretung gehen:

MITWIRKUNGSRECHTE Mit Hilfe dieser Rechte kannst du die Entscheidungen der Schulleitung bzw der Lehrer-Innen durch dein Handeln bzw. Verhandeln beeinflussen! Sie sind im SchUG § 58 Abs. 2 zu finden. _ Recht auf AnhörungIhr könnt jederzeit, eure Anliegen vorbringen. Klingt zwar selbstverständlich, aber LehrerIn-nen wie DirektorInnen weichen oft Diskussionen mit „Das geht dich jetzt nichts an“ oder „Ich hab die ganze Woche leider keine Zeit für dich, ich werde das Problem schon lösen“ aus. Lasst euch solche Reaktionen nicht ohne weiteres gefallen!

_ Recht auf Information über alle Angelegenheiten, die die SchülerInnen allgemein betreffenIhr müsst über alle Angelegenheiten, die SchülerInnen betreffen, informiert werden. Konkrete Vereinbarungen mit der Schulleitung, worüber und wie ihr informiert werdet, sind ein gutes Mittel um den regelmäßigen Informationsfluss an euch sicher zu stellen.

_ Recht auf Abgabe von Vorschlägen und StellungnahmenIhr habt also das Recht, Lösungsansätze einzubringen und eure Meinung der Schulleitung kundzutun.

_ Recht auf Teilnahme an LehrerInnenkonferenzenAusgenommen sind Beratungen und Beschlussfassungen über Angelegenheiten der Leistungsbeurteilung einzelner SchülerInnen bzw. dienstrechtliche Angelegenheiten der LehrerInnen sowie die Teilnahme an Konferenzen zur Wahl der LehrerInnenvertreterInnen. “Die Einladung zu diesen Konferenzen hat rechtzeitig vor dem anberaumten Termin und nachweislich [per Brief] zu erfolgen.“ (SchUG 57 Abs.11)

SV Rechte

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{ Schulrecht }30

_ Recht auf Mitsprache bei der Gestaltung des Unterrichts im Rahmen des LehrplansEin wichtiger Punkt, der die Bestrebungen der aks für mehr SchülerInnenmit-bestimmung unterstützt. Ideen wie der Klassenrat (der dieses Rechtkonkretisiert) bauen auf dieser Bestimmung auf. Mehr zum Klassenrat findest du im Kapitel “Projekte & Ideen”.

_ Recht auf Beteiligung an der Wahl der Unterrichtsmittel Gute Schulbücher können uns beim Lernen unterstützen, schlechte bewirken leider das Gegent-eil. Im Schulgemeinschaftsausschuss wird die Wahl der Unterrichtsmittel bes-chlossen. Mehr dazu im Kapitel “SGA”.

_ Recht auf Mitentscheidung bei der Anwendung von Erziehungsmittel z.B. Versetzung eines/einer SchülerIn in eine Parallelklasse oder Antrag auf Auss-chluss.

_ Recht auf Mitentscheidung bei dem Antrag auf Ausschluss eines/einer Schül-erIn. Während ihr bei LehrerInnenkonferenzen grundsätzlich kein Rede- und Stimmrecht habt, habt ihr bei einer Sitzung, die über den Antrag auf Ausschluss eines/einer SchülerIn berät, beides: Rede- und Stimmrecht. Gerade in Hinblick auf die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte soll Folgendes nicht uner-wähnt bleiben. Unter SchülervertreterInnen verstehtdas SchUG nicht nur den/die SchulsprecherIn und seine/ihre StellvertreterInnen sondern auch den/die KlassensprecherIn oder den/die AbteilungssprecherIn. (SchUG § 59, Abs.4). Wobei bestimmte Mitbestimmungsrechte, wie etwa das Recht auf Teilnahme an LehrerInnenkoferenzen und das Recht auf Beteiligung bei der Wahl der Un-terrichtsmittel, nur den/die SchulsprecherIn und seine/ihre StellvertreterInnen betreffen.

MIT BESTIMMUNGSRECHTE

Mitbestimmung

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{ Schulrecht }31

POST, FEHLSTUNDEN & SCHULKOPIERER BENÜTZEN

Sei misstrauisch wenn die Direktion „so nett“ war, dir die Post zu öffnen. Die Post der SchülerInnenvertretung unterliegt dem Briefgeheimnis. Die Direktion muss jede Post-sendung an die SchülerInnenvertretung original-verschlossen weitergeben. Wenn ihr das Gefühl habt, dass ihr die Post zu spät bekommt oder dass sie wegen Zensur nicht bei euch ankommt (kommt leider immer noch an einigen Schulen vor), melde dich bei der aks.

Klär ab, dass ihr jederzeit das Telefon und das Faxgerät im Schulsekretariat benützen dürft. Dasselbe gilt für die Benützung des Kopierers. Es ist nicht einzusehen, dass ihr für Kopien im Rahmen eurer SV-Tätigkeit selbst zahlen müsst. Da unbegrenzt gratis ko-pieren oft auf wenig Gegenliebe stößt, macht zumindest eine sinnvolle Zahl aus (z.B. 60 Kopien pro Klasse und pro Monat).

Auch ein Raum, wo ihr euch treffen könnt, kann euch die Arbeit massiv erleichtern, da ihr dort ungestört seid und nicht jedes Mal bevor ihr euch besprechen wollt, erst eine leere Klasse suchen müsst. Eine leider etwas schwammige Unterstützung für Punkte wie Kopierer, Fax und Räumlichkeiten bietet das SchUG im § 58 Abs. 5:„Die Schulleiter haben die Tätigkeit der Schülervertreter zu

unterstützen und zu fördern.“

Post

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Page 32: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ Schulrecht }32Wenn du für Tätigkeiten im Rahmen der SchülerInnenvertretung im Unterricht fehlst, ist das vom Gesetz her auf jeden Fall erlaubt. Das SchUG regelt im § 45 das Fernblei-ben von der Schule. In Abs. 4 wird als Entschuldigungsgrund angeführt:„Als wichtige Gründe sind jedenfalls Tätigkeiten im Rahmen der Schülervertretung zu verstehen.“ Sollte eine Veranstaltung der aks oder der LandesschülerInnenvertretung länger als einen Tag dauern, musst du in der Direktion vorher um Erlaubnis fragen. Eine Teil-nahmebestätigung (die dann als Entschuldigung gilt) bekommst du auf diesen Ver-anstaltungen. Diese müssen dann vom Klassenvorstand / von der Klassenvorständin akzeptiert werden.

KLASSENSPRECHERiNNENSITZUNG = VERSAMMLUNG DER SCHÜLERiNNENVERTRETERiNNEN Das Schulunterrichtsgesetz bezeichnet die KlassensprecherInnensitzung als “Ver-sammlung der SchülerInnenvertreterInnen“. Als SchulsprecherIn darfst du die Ver-sammlung der SchülerInnenvertreterInnen einberufen. Zu den KlassensprecherInn-ensitzungen sind die KlassensprecherInnen und ihre StellvertreterInnen eingeladen. Diese dürfen im Semester die Anzahl von fünf Unterrichtsstunden nicht überschreiten. Die Direktion muss diese Sitzungen formell genehmigen und euch einen Raum für die Versammlung zu Verfügung stellen.

UNTERSTUFENSPRECHERiN Die UnterstufensprecherInnen in der AHS heißen im Gesetz auch KlassensprecherIn-nen-VertreterInnen. Diese VertreterInnen werden von den KlassensprecherInnen der betreffenden Schule - an der AHS nur von den KlassensprecherInnen der Unterstufe gewählt. Eine Direktwahl wurde bisher nicht eingeführt weil eine „Überforderung“ der Betroffenen befürchtet wird. Die aks setzt sich für die Direktwahl der Unterstufenschul-sprecherInnen ein. Denn um Demokratie zu erlernen sind UnterstufenschülerInnen nicht zu jung! Im SGA ist der/die VertreterIn der KlassensprecherInnen mit beratender Stimme vertreten. In der AHS muss der/die SchulsprecherIn in allen Angelegenheiten, die die Unterstufe betreffen, mit dem/der UnterstufensprecherIn zusammenarbeiten.

Vertretung

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>> 3.2 rechte der schülerInnen Im Rechtsteil II werden wir uns einigen allgemeinen Schulrechtsinfos widmen,die alle SchülerInnen betreffen. Für dich als SchüleInnenrvertreterIn ist es wichtig, die Rechte der SchülerInnen zu-mindest im Groben zu kennen. So kannst du schnell auf Fragen reagieren! Um dir einen Überblick zu verschaffen sind hier die wichtigsten Rechte zusammengefasst.Die einzelnen SchülerInnen haben das Recht: _ sich nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten im Rahmen der Förderung der Unterrichtsar-beit an der Gestaltung des Unterrichtes und _ an der Wahl der Unterrichtsmittel zu beteiligen, _ gehört zu werden und _ Vorschläge und Stellungnahmen (ihre Meinung) abzugeben. Weiters haben die SchülerInnen das Recht:

_ Veranstaltungen zu organisieren, die ihrer politischen, staatsbürgerlichen und kul-turellen Bildung im Sinne demokratischer Grundsätze dienen, ihr soziales Verhalten entwickeln und festigen und ihren Neigungen entsprechende Betätigungsmöglich-keit in der Freizeit bieten oder _ SchülerInnenzeitungen herauszugeben (SchUG § 58 Abs. 3)

Rechte

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Page 34: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ Schulrecht }34

Tätigkeiten wie eine Veranstaltung zu organisieren müssen zwar vom Schulgemein-schaftsausschuss mit einfacher Mehrheit genehmigt werden, unterliegen dann aber keinerlei Aufsichtspflicht der Schule. Der Beschluss des SGA kann zur Hürde werden, aber das Gesetz gibt euch Rückendeckung, wenn ihr Projektwochen, Schulfeste oder Aktionen umsetzen wollt.

RECHTE VON EIGENBERECHTIGTEN SCHÜLERiNNEN Ab Beendigung der Schulpflicht (ab der 9. Schulstufe) können deine Erziehungs-berechtigten schriftlich auf gewisse Informations- und Vorrechte verzichten und sie dir übertragen, dann bist du eigenberechtigt. Diese „Verzichtserklärung“ kann jederzeit von deinen Erziehungsberechtigten widerrufen oder in einzelnen Punkten einge-schränkt werden!

Unter anderem kannst du dann folgende Entscheidungen selbst treffen: _ Benachrichtigung von einer Verhinderung am Schulbesuch („Entschuldigungen selbst unterschreiben“), Ansuchen um Erteilung der Erlaubnis zum Fernbleiben von der Schule; _ Ansuchen um Befreiung vom Besuch einzelner Pflichtgegenstände; _ Anmeldung zu schulbezogenen Veranstaltungen; _ Ansuchen um Stundung (Verschiebung) der Feststellungsprüfung sowie Antrag auf Zulassung zu einer Wiederholung der Nachtragsprüfung; _ Verlangen auf Ausstellung einer Schulbesuchsbestätigung; _ Ansuchen um Aufschub der Aufnahmsprüfung anlässlich des Übertrittes in eine andere Schulart oder eine andere Form oder Fachrichtung einer Schulart; _ Ansuchen um Verlängerung der Höchstdauer für den Abschluss einer höheren Schule; _ Ansuchen um Zulassung zur Wiederholung von Teilprüfungen der abschließenden Prüfung; _ Antrag auf Ausstellung einer Ersatzbestätigung für ein verlorenes Zeugnis

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Page 35: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

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PFLICHTEN DER SCHÜLERiNNEN _ Pünktlicher und regelmäßiger Besuch des Unterrichts _ Teilnahme an Schulveranstaltungen _ Befolgung der Hausordnung _ Unterricht durch Mitarbeit fördern (Hausübungen gehören zur Mitarbeit) (SchUG § 43)

KOLLEKTIVSTRAFEN & PUTZSTRAFE Es kann durchaus zulässig sein, wenn eine Schülerin oder ein Schüler eine von ihr/ihm vorsätzlich verursachte Verunreinigung entfernen muss. Dies muss aber zumutbar sein und es muss von der Schulleitung oder einem/einerLehrerIn angeordnet werden (§ 43 Abs. 2 SchUG). Kollektivstrafen, also die Bestrafung einer Mehrzahl von Schülerinnen und Schülern, deren Schuld nicht festgestellt wurde bzw Kollektivmaßnahmen mit Folgen (z.B. alle Schül-erinnen und Schüler müssen am Nachmittag die Klasse putzen, unabhän-gig davon, wer die Verunreinigung herbeigeführt hat) sind nicht erlaubt. Das SchUG § 47 Abs. 3 sagt sehr klar:„Körperliche Züchtigung, beleidigende Äußerung und Kollektivstrafen sind verboten“

BESCHLAGNAHME Nur Gegenstände, die die Sicherheit anderer gefährden oder den Schulbe-trieb stören, sind dem/der LehrerIn auf Verlangen zu übergeben. Nach Been-digung des Unterrichts müssen sie grundsätzlich zurückgegeben werden, außer es sind sicherheitsgefährdende Gegenstände. Diese müssen den Er-ziehungsberechtigten übergeben werden, ausgenommen du bist schon eigen-berechtigt. (Also: Wenn du z.B. in der Pause die Kopfhörer deines Walkman aufsetzt, kann man ihn dir nicht wegnehmen.)

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Page 36: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ Schulrecht }36RELIGIONSABMELDUNG SchülerInnen, die das 14. Lebensjahr noch nicht er-reicht haben, können schriftlich von ihren Eltern vom Religionsunterricht abgemeldet werden. Ab dem vol-lendeten 14. Lebensjahr ist das Einverständnis der Eltern nicht mehr nötig. Die Abmeldung muss am Anfang (während der ersten zehn Kalendertage) des Schuljahres schriftlich bei der Schulleitung erfolgen. Die Teilnahme an Schulgottesdiensten, religiösen Übungen (z.B. Schulgebet) und Veranstaltungen ist prinzipiell freiwillig.

BILDUNGSDOKUMENTATION Musstest auch du deine Sozialversicherungsnum-mer an deinen Klassenvorstand abgeben? Im Rah-men des Bildungsdokumentationsgesetzes werden die Daten der SchülerInnen gesammelt, mit der So-zialversicherungsnummer verknüpft und verschlüs-selt. Laut Ministerium dient diese Datensammlung der „Bildungsevaluierung“. KritikerInnen jedoch sehen dieses Gesetz im Widerspruch zum Recht auf Datenschutz. Vor allem wird kritisiert, dass die Daten an die Sozialversicherungsnummer gekop-pelt werden und es keine Abfragemöglichkeit durch andere öffentliche Institutionen gibt. Mehr Infos zu diesem Gesetz findest auf www.ad.or.at (Homepage der Arbeitsgruppe für Datenschutz) und auf www.aks.at.

AUFGABE DER ÖSTERREICHISCHEN SCHULELaut Gesetz hat auch die Schule als Institution gewisse Aufgaben. Sie sind im so genannten Ziel-paragraph angeführt. Grundsätzlich ist also jede Handlung (von dir, wie auch von deinen LehrerIn-nen), die klar gegen diese Bestimmung verstößt, rechtlich anzweifelbar.

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Page 37: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ Schulrecht }37

In deiner Tätigkeit als SchülerInnenvertreterIn wirst du noch weiteren schulrechtlichen Fra-gen begegnen. Sämtliche Schulrechtliche relevante Fragen zu beantworten, benötigt eine eigene Broschüre. Die aks Broschüre “123 Fragen an das SchUG” liefert einen Überblick rund ums Thema Schulrecht. Die häufigsten Schulrechtsfragen, unter anderem zur Benotung, Schularbeiten und Berufungen sind in dieser Broschüre gesammelt und verständlich aufbereitet (siehe Rücksender). Aufgrund der komplizierten und umfangre-ichen Materie des Schulrechts, stehen wir dir natürlich bei Fragen jederzeit zur Verfügung. Die e-Mail Adresse unserer Schrechtsservice ist: [email protected]

>> 3.3 das schulrechtsservice der aks

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Page 38: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

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Page 40: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ SGA }40

>> 4.1 wie funktioniert der sga?

ZUSAMMENSETZUNG Im SGA sind je 3 VertreterInnen der SchulpartnerInnen sowie die/der SchulleiterIn (mit beratender Stimme, aber ohne Stimmrecht). Den Vor-sitz im SGA hat der/die SchulleiterIn, er/sie verfügt jedoch, wie schon gesagt, über kein Stimmrecht. Sollte es jedoch zu Stimmengleichheit bei Abstimmungen kommen, entscheidet der/die DirektorIn. Unter-stufensprecherInnen müssen (ohne Stimme) hinzugezogen werden, und auch andere Personen (z.B. Schularzt/Schulärtzin oder Expert- Innen wie etwa LandesschulsprecherInnen) können zu SGA-Sitzungen eingeladen werden. An Privatschulen muss zusätzlich der/die Schul-erhalterIn bei den SGA-Sitzungen dabei sein. An Berufsschulen sind ElternvertreterInnen nicht automatisch im SGA vertreten, sondern nur wenn mindestens 20 % der Eltern (oder der Elternverein) das verlangt. Innerhalb der ersten 3 Monate des Schuljahres wählen die Eltern und LehrerInnen je 3 Mitglieder und 3 StellvertreterInnen. Gibt es einen Elternverein, so entsendet dieser die SGA-Mitglieder.

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>> Vertretung bei Abwesenheit Die/den DirektorIn vertritt der/die DirektorIn-StellvertreterIn oder einE von ihm/ihr bestimmte LehrerIn. Ist ein Mitglied verhindert, so kann er/sie aus den Reihen der StellvertreterInnen jemanden bestimmen. Passiert das nicht, kann das älteste (anwesende) Mit-glied jeder Gruppierung eineN StellvertreterIn bestimmen.

>> Einberufung Wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder verlangt, dass eine SGA-Sitzung einberufen wird (und dabei einen Grund oder ein zu diskutierendes Thema nennt) muss der/die SchulleiterIn dieser Forderung innerhalb einer Woche nachkommen. Er/sie kann das aber auch alleine, wenn etwas Wichtiges ansteht. Die erste SGA- Sitzung muss spätestens 2 Wochen, nachdem alle Mitglieder gewählt sind (also maximal dreieinhalb Monate nach Schulbeginn) stattfinden. Pro Jahr müssen mindestens zwei SGA-Sitzungen st-attfinden, in Berufsschulen eine. Eine Einladung muss mindestens 2 Wochen vor der Sitzung an alle Mitglieder ergehen, außer alle stimmen einem früheren Temin zu. Jeder Einberufung muss eine Tagesordnung angefügt sein.

Achtung: Wenn nicht genug Personen in den SGA gewählt worden sind (z.B. nur 2 SchülerInnenvertreterInnen, weil zu wenige bei der SchulsprecherInnen-wahl kandidiert haben) können trotz-dem nur die „tatsächlich gewählten“ VertreterInnen das Stimmrecht im SGA ausüben.

3 LehrerInnenvertreterInnen

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Vorsitz: DirektorIn

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{ SGA }42

BESCHLÜSSEEs gibt 3 Kategorien von Beschlüssen bzw. Beratungen im SGA:

Beschlüsse, für die mindestens 50 % der anwesenden Mitglieder stimmen müssen

Beschlüsse, für die mindestens 2/3 aller Mitglieder (und jeweils ein/e VertreterIn aller 3 SchulpartnerInnen) stimmen müssen

Beratungen

Welche Dinge in welche Kategorie fallen, ist aus der Info-Box rechts ersichtlich.

>> Beschlußfähigeit und Mehrheiten Der/die SchulleiterIn leitet die Sitzungen. Der SGA ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder und je ein/e VertreterIn aller SchulpartnerInnen anwesend sind. Für einen Beschluss müssen mehr als die Hälfte der anwesenden Personen zustimmen. Bei Stimmengle-ichheit entscheidet in Fragen der Kategorie A der/die SchulleiterIn, in Fragen der Kategorie C ist der Antrag abgelehnt. Für Beschlüsse, die in die Kategorie B fallen, ist die Anwesenheit von mindestens 2/3 der Mitglieder jeder Gruppierung notwendig, und zusätzlich müssen 2/3 der Mitglieder und mindestens eine Person pro Gruppe mitstimmen. Das nennt man die „paritätische“ Zwei-Drittel-Mehrheit.Wenn am Beginn einer SGA-Sitzung keine Beschlussfähigkeit gegeben ist, muss die/der SchulleiterIn umgehend eine neue Sitzung einberufen. Sind (bei der neuen) Sitzung wieder nicht ausreichend Mitglieder an-wesend, kann der SGA eine halbe Stunde warten und ist beschlussfähig, sobald aus jeder Gruppierung mindestens einE VertreterIn da ist.

Kategorie A

Kategorie C

Kategorie B

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{ SGA }43

Kategorie A_Fragen der Planung von mehrtägigen Schulveranstaltungen_Die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung_Die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen_Die Hausordnung (siehe Achtung Erziehungsmittel)_Die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen (z.B. Kopierbeiträge)_Die Bewilligung zur Organisation der Teilnahme von SchülerInnen an schulfremden Veranstaltungen_Die Durchführung von Veranstaltungen zur Schullaufbahnberatung_Die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege_Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen

Kategorie B_Die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen_Die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen_Schulautonome Schulzeitregelungen_Die schulautonome Festlegung von Reihungskriterien_Die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern

Kategorie C- wichtige Fragen des Unterrichts- wichtige Fragen der Erziehung- Fragen der Planung von Schulveranstaltungen (insbesondere von Wandertagen und mehrtägigen Schulveranstaltungen).- die Wahl von Unterrichtsmitteln- die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln- Baumaßnahmen im Bereich der Schule- Die Kompetenzen des SGAs sind im SchUG §64 geregelt. Ratschläge zu den Kategorien findest du unter Tipps&Tricks!

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{ SGA }44

Über jede SGA-Sitzung muss ein Protokoll geführt werden, das allen Mitgliedern zur Ver-fügung steht. Im Gesetz ist nicht eindeutig geregelt wer das Protokoll zu schreiben hat. Als SchülerInnenvertreterIn kann es einerseits von Vorteil sein, selbst das Protokoll zu schreiben, andererseits ist es aber auch viel Arbeit. Am besten ihr entscheidet gemeinsam mit den anderen Gruppierungen, wer das Protokoll schreibt. Eine genaue Kontrolle, ob alles richtig festgehalten wurde (bzw. das Fordern einer Korrektur wenn etwas fehlt oder unrichtig ist), ist auf jeden Fall zu empfehlen. Bei Beschwerden über das Protokoll wende dich an den/die DirektorIn oder bring es in der nächsten Sitzung ein.

>> 4.2 möglichkeiten & bedrängnisse

ACHTUNG ERZIEHUNGSMITTEL Die so genannten Verhaltensvereinbarungen können im Rahmen der Hausord-nung im SGA beschlossen werden. (SchUG § 44) Grundsätzlich sollen die Verh-altensvereinbarungen Regeln für alle 3 SchulpartnerInnen (LehrerInnen, Eltern, SchülerInnen) darstellen. Leider läuft dies in der Praxis anders ab: Die Verh-altensvereinbarungen gelten meist nur für SchülerInnen. Unter ihrem Schleier wird oft versucht neue Disziplinarmaßnahmen für SchülerInnen festzuschrei-ben, oder sogar Strafen (etwa für den Verstoß gegen die Hausschuhpflichtoder für Unpünktlichkeit) einzuführen.

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Für den Beschluss reicht eine einfache Mehrheit. Das bedeutet, dass Leh-rerInnen- und ElternvertreterInnen sich zusammenschließen könnten, die SchülerInnenvertreterInnen überstimmen und somit bewusst übergehen können.Konsequenzen bei einer Nichteinhaltung der Verhaltensvereinbarung kann im schlimmsten Fall der Ausschluss des/der SchülerIn sein (SchUG § 49). Hier ist es wichtig, dass ihr den anderen SGA Mitgliedern klar macht, dass Strafen keine pädagogisch wirksamen Maßnahmen sind, um SchülerInnen zu erziehen. Sie wirken meist kontraproduktiv und machen den ohnehin oft anstrengenden Schulalltag nur noch frustrierender. Ein Hinweis auf rechtlich erlaubte Erziehungsmittel ist sicher hilfreich. Die Schulordnungsverordnung enthält eine Aufzählung dieser. Das heißt, dass alle hier nicht ausdrücklich erwähnten Erziehungsmittel (Strafarbeiten, Nachsitzen, etc.) verboten sind!

„(1) Im Rahmen des § 47 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes sind folgende Erziehungsmittel anzuwenden:a) bei positivem Verhalten des Schülers:Ermutigung, Anerkennung, Lob, Dank; b) bei einem Fehlverhalten des Schülers:Aufforderung, Zurechtweisung, Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten, beratendes bzw. belehrendes Gespräch mit dem Schüler, beratendes bzw. belehren-des Gespräch unter Beiziehung der Erziehungsberechtigten, Verwarnung.

Die genannten Erziehungsmittel können vom Lehrer, vom Klassenvorstand und vom Schulleiter, in besonderen Fällen auch von der Schulbehörde erster Instanz, angewendet werden.(2) Erziehungsmaßnahmen sollen möglichst unmittelbar erfolgen und in einem sinnvollen Bezug zum Verhalten des Schülers stehen. Sie sollen dem Schüler einsichtig sein und eine die Erzie-hung des Schülers fördernde Wirkung haben.“(SO-VO §8)

Erziehungs-mittel

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{ SGA }46

Sollten LehrerInnen- und Elternvertretung dennoch unangebrachte, für Schüler und Schülerinnen demütigende sowie herabsetzende Verhaltensvereinbar-ungen beschließen wollen, könnt ihr als letzten Ausweg geschlossenden Sitzungsraum verlassen! Dann ist der SGA nicht mehr beschlussfähig (da aus jeder Gruppe mindestens eine Person anwesend sein muss) und muss vertagt werden. Wichtig hierbei ist allerdings, dass dies nur der letzte Ausweg ist, denn in der nächsten SGA Sitzung werdet ihr natürlich nicht auf euch gegenüber positiv gestimmte Menschen treffen. Solltest du dich für diesen Schritt entscheiden, bedenke dass du unbedingt mit den anderen SchülerInnenvertreterInnen abgesprochen sein musst, denn um den SGA zu blockieren, müsst ihr ihn wirklich geschlossen verlassen. In den meisten Fällen ist es allerdings nicht notwenig zu solch drastischen Maßnahmen zu greifen, da LehrerInnen- und Elternvertretungen in der Regel kooperativ sind. Sollte es längere Diskussionen über die Verhaltens- vereinbarungen geben, ist es auch möglich einen Ausschuss einzurichten, der zu gleichen Teilen von SchülerInnen-, LehrerInnen- und ElternvertreterIn-nen beschickt wird und außerhalb des SGAs einen gemeinsamen Vorschlag ausarbeitet. Das schafft etwas Ruhe abseits des offiziellen Gremiums und kann durchaus Vorteile bringen.

SCHULAUTONOMIE Die Schulautonomie hat in den letzten Jahren die Schulen massiv verändert. Neben der Tatsache, dass der SGA - und damit auch wir SchülerInnen - auf-gewertet wurden, hat sie aber auch negative Seiten. Eine der größten Ge-fahren der Schulautonomie ist es, dass seitens des Staates Verantwortung einfach abgegeben wird. Es ist kein Zufall dass SchülerInnen seit einigen Jahren plötzlich „Unkostenbeiträge“ für Kopier- und Unterrichtsmaterialien zahlen mussten und es immer noch müssen. Viele Schulen sind um ihre Ko-sten zu decken bereits jetzt auf Sponsoring durch Firmen angewiesen. Das birgt selbstverständlich die Gefahr, dass diese Firmen dann auch Einfluss auf das Schulleben bekommen.

Autonomie

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Page 47: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ SGA }47

Aufgrund von Bildungseinsparungen kam es im Jahr 2003 trotz massiver Proteste seitens der LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern zu Stundenkürzungen. Hier wurde es unter dem Deckmantel der Autonomie ein-fach den Schulen überlassen welche Stunden sie kürzen. Viele autonome Schulschwerpunkte sind dadurch leider verloren gegangen. Es gilt also die Schulautonomie kritisch zu betrachten und sich im Falle von „Un-kostenbeiträgen“ dagegen zu wehren, dass schlechte Finanzpolitik seitens der Regierung auf dem Rücken der SchülerInnen ausgetragen wird! Hier ein kurzer Überblick, damit du weißt welche Bereiche der Schule überhaupt in die Schulautonomie fallen:Schulautonome Lehrpläne Die jeweiligen Lehrpläne eines Gegenstandes können an allen Schulen durch den SGA bzw. durch das Schulforum bei Anwesenheit von mindestens 2/3 der Mitglieder jeder Kurie (SchülerInnen, Eltern, LehrerIn-nen) und mit Zustimmung von mindesten 2/3 der “abgegebenen Stimmen” pro Kurie abgeändert werden. Die Abänderung der Lehrpläne bedarf nicht der Genehmigung des jeweiligen Landesbzw. Stadtschulrates, und ist ab Kundmachung in der Schule gültig. Folgende Möglichkeiten werden im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen eröffnet:_Erhöhung und Reduktion der Stundenzahl bestehender Pflichtgegenstände_Schaffung von neuen Pflichtgegenständen_Einführung von Freigegenständen und unverbindlichen Übungen_Gestaltungsmöglichkeiten des Förderunterrichts(ausführlich geregelt im SchOG §6)

Autonomie

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Page 48: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ SGA }48

Schulautonomie ist ein rie

siger Themenkomplex, der eine ganze Brosch

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füllen würde. Wenn du m

ehr Fragen hast -

wende dich einfach an uns.

[email protected]

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Page 49: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

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Aufnahme-

bestimmungen

Der SGA entscheidet auch

über die Bedingungen unter

denen SchülerInnen in einer Schule

aufgenommen werden oder auch nicht.

Diese sind sehr bedeutend für SchülerIn-

nen, weil durch gewisse festgesetzte Rich-

tlinien manchen SchülerInnen der Zugang zu

ihrer Wunschschule einfach verwährt werden kann.

Einführung der 5-Tage WocheDer SGA kann die Einführung der 5-Tage Woche (also Samstag schulfrei) beschließen.

SCHULVERANSTALTUNGEN Der SGA kann über Schulveranstaltungen entsche-iden. Diese sollen als Ergänzung zum lehrplanmäßigen Unterricht und zur Förderung der SchülerInnen dienen. Schulveranstaltungen sind:_Lehrausgänge und Exkursionen_ Wandertage_Berufspraktische Tage und Wochen_Sportwochen_SchülerInnenaustausch_Abschlusslehrfahrten Grundsätzlich müssen alle SchülerInnen an Schulver-anstaltungen teilnehmen. Die Kosten dürfen dafür nicht zu hoch sein. Kostenbeiträge dürfen ausschließlich für Fahrt, Nächtigung, Eintritte, Kurse, Vorträge, Arbeitsmaterialien, oder ähnliches anfallen, aber keinesfalls für LehrerInnen-bezahlung eingehoben werden. Für Schulveranstaltungen können SchülerInnen einkommensschwächerer Familien Förderungen beantragen (Siehe Kontaktadressen: Sozialministerium). Die Organisation muss sichergestellt sein und die SchülerInnen dürfen körperlich und “sittlich” nicht gefährdet sein.

>> Schulbezogene Veranstaltung Veranstaltungen wie z.B.: Theaterbesuche, Vorträge oder der Besuch von Diskussionsveranstaltungen fallen unter schulbezogeneVeranstaltungen. Diese Veranstaltungen sollen auf dem lehrplanmäßigen Unterricht aufbauen

5-Tage

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Page 50: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ SGA }50und der Erfüllung der „Aufgabe der österreichis-chen Schule“ (siehe Rechtsteil) dienen. Wenn sich LehrerInnen dazu bereit erklären diese durch-zuführen und die Finanzierung sichergestellt ist, kann der SGA eine solche Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung erklären.

>> 4.3 standpunkte durchsetzen TIPPS UND TRICKSWenn sich ein SGA-Beschluss gegen eure Interessen deutlich abzeichnet, könnt ihr den SGA verlassen, anstatt eine Abstimmungsniederlage hinzunehmen. Dann kann nichts mehr beschlossen werden. Mit solchen Methoden sollte man allerd-ings nur sehr vorsichtig umgehen - die anderen Gruppen könnten das nächste Mal das gleiche mit euren Anträgen machen. Wendet dieses Mittel also wirklich nur in Notfällen an.

Die SchülerInnen im SGA sollten sich vorher auf alle Fälle immer absprechen und nicht unvorbereitet in eine SGA-Sitzung gehen. Es ist nichts peinlicher, als wenn die SchülerInnen im SGA verschieden abstimmen. Ihr solltet euch immer vor der SGA-Sitzung “intern” zusammensetzen. Wenn ihr dann in den SGA geht, achtet darauf nebeneinander zu sitzen. Dadurch könnt ihr euch auch zwischendurch im-mer absprechen, ohne dass die anderen Gruppen etwas davon mitbekommen.

Wenn es um wichtige Themen geht, trefft euch vorher mit den LehrerInnen und ElternvertreterInnen. Es ist wichtig PartnerInnen für eure Vorschläge zu suchen. Hin und wieder kann man untereinander besser Absprachen und somit Kompro-misse finden, wenn der/die DirektorIn nicht dabei ist. Die ElternvertreterInnen können zu wichtigen Verbündeten im SGA werden. Meistens ist der/die Vorsitzende des Elternvereins auch ElternvertreterIn. Die finanzielle Unterstützung des Elternvereins wird oft benötigt um Vorschläge um-zusetzen.

Tipps &

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{ SGA }51

“Dieser dezidiert als besonderer Beratungsgegenstand (Anmk.: Schulfinanzen) hervorgehobenen Angelegenheit kann von den Schulpartnern nur dann sinnvoll nachgekommen werden, wenn ihnen von der Schulleitung auch die entsprechenden Informationen gegeben werden. Unter Budgetmittel sind alle in die Gebarung zu integrierenden finanziellen Mittel einer Schule zu verstehen, somit auch Sponsorenleistungen. Auch die finanziellen Mittel gemäß § 128a und § 128b SchOG sind Teil der Gebarung einer Schule und daher von der genannten Beratungskompetenz der Schulpartner erfasst. Die Offenlegung der einer Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmittel wird innerh-alb der Schulgemeinschaft sicher als Zeichen einer guten und zeitgemäßen Schule anerkannt werden.”

(Quelle: Rundschreiben Nr. 17/2002 , GZ 26.978/19-V/2/2002 )

Kontrolliere ob die im SGA beschlossenen Punkte auch wirklich von der Schulleitung umgesetzt werden. Hier lohnt es sich, die Protokolle der Sitzungen in einer Mappe zu sammeln. Ihr habt das Recht auf einen Einblick in die Schulfinanzen. Oft weigern sich die Direktor-Inenn die Schulfinanzen offenzulegen. Zitiert aus einem der aks vor-liegenden Rundschreiben:

Tricks

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Page 52: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ SGA }52

Klär mit der Schulleitung ab, dass wenn der/die SchulleiterIn plant einen SGA einzuberufen, ihr vor-her gefragt werdet ob ihr einen Tagesordnungspunkt hinzufügen wollt. Es kann zermürbend sein, sämtliche Anliegen der SchülerInnenvertretung immer unter “Allfälliges” zu behandeln, da unter diesem Tagesor-dnungspunkt keine Beschlüsse mehr gefasst werden können und die meisten TeilnehmerInnen schon ans Heimgehen denken.

Scheut euch nicht bei wichtigen Themen einen

SGA einzuberufen.

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Page 53: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ SGA }53

ChecklistSchulgemeinsachtsausschuss Sitzung

Checklist

Protokoll von der letzten Sitzung abstimmen evtl. beanstandenBeschlussfähigkeitAnträge vorbringenKonzentriert mitdiskutieren und mitdenken, sollte es zuviel werden verlange eine Pause.

in der Sitzung

Wünsche, Beschwerden von SchülerInnen einholenProjekte aufbereiten (Gesetztestexte, was will ich eigentlich ...)Tagesordnung lesen (heikle Punkte vorbereiten)Team informieren um gemeinsam hinzugehenProtokoll vom letzten Mal lesen

vor der Sitzung

Protokoll schreiben wenn ihr an der Reihe seit, ansonst lesen und auf Richtigkeit kontrollierenInformationen und Beschlüsse an SchülerInnen weitergeben

nach der Sitzung

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Page 54: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

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Page 55: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

aktuelle informationen, hintergründe zu kampagnen, schulrechtsinformationen, presseaussendungen schülerInnenzei-tungsnetwork, diskussionen, kontakte, links, downloads, aks-frauen online, syn-tax online, online-shop und vieles mehr.

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Page 56: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

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Page 57: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

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Page 58: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ Projekte & Ideen }58Klassenrat

Im kommenden Kapitel findest du Ideen für Projekte, die man in der SchülerInnenvertre-tung umsetzen kann. Die Ideen reichen von Verbesserungen der Unterrichtsqualität bis zum Ausbau und zur Stärkung der Schuldemokratie. Hilfreich ist es sicher auch mit einer Umfrage die Bedürfnisse und Ideen der SchülerInnen deiner Schulen zu erheben und dementsprechende Projekte zu initieren.

>> 5.1 der klassenrat Der Klassenrat ist die Versammlung aller SchülerInnen einer Klasse mit dem/der LehrerIn des jeweiligen Faches, die in regelmäßigen Abständen stattfindet (einmal pro Woche, Monat, Semester). Ziel ist es, gemeinsam Konflikte auszudiskutieren, Schwerpunkte im Lehrplan zu setzen und Exkursionen und Projekte zu planen. Außerdem können Ver-einbarungen beschlossen werden, die für alle Angehörigen der Klassengemeinschaft (einschließlich der LehrerInnen) einzuhalten sind und gegebenenfalls beim nächsten Klassenrat verändert werden können. Der Klassenrat stellt, sobald LehrerInnen und SchülerInnen hinter der Idee stehen und Unsicherheiten überwunden sind, eine Bereich-erung für das Schulleben dar.

ANLIEGEN DES KLASSENRATESLeistungsbeurteilungWie setzt sich die Note zusammen? Welche Kriterien müssen erfüllt werden?Schwerpunkte im Lehrplan Im Lehrplan ist in Kern- und Erweiterungsstoff unterteilt. Der Erweiterungsstoff soll laut SchUG nach Interessen und in Zusammenarbeit mit den SchülerInnen erarbeitet werden.Methoden der Unterrichtsvermittlung Unterricht kann mehr sein als langweiliger Frontalunterricht. Arbeiten mit Flipcharts, Ton-band, Videos, CD-Roms, Internetrecherchen oder Projektunterricht würden den Unter-richt um einiges interessanter werden lassen.Klassenklima Konflikte und Probleme werden in Schulklassen leider oft unter den Tisch gekehrt. Der Klassenrat bietet die Möglichkeit auf zwischenmenschliche Probleme einzugehen und Lösungsansätze zu erarbeiten.

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Page 59: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ }59Projekte & Ideen

Klassenrat

DURCHSETZUNG DES KLASSENRATES

1) Informelle Vereinbarung mit dem/der LehrerIn 2) SGA-Beschluss Kategorie C (Empfehlung durch den SGA) 3) SGA-Beschluss Kategorie A (Verankerung in der Hausordnung)

Den Klassenrat in der Hausordung zu verankern ist zweifellos eine schwier-ige Aufgabe. Der Zwang könnte negative Auswirkungen auf die Klassenräte haben. Um den Widerstand gegen dieses Projekt zu vermindern, müssen auf jeden Fall alle SchulpartnerInnen informiert und aufgeklärt werden.

ORGANISATION DES KLASSENRATES Im Vorfeld des Klassenrates wir eine Wandtafel in der Klasse aufgehängt, die in drei Bereiche eingeteilt wird:

Ausflugsziel

Methode für Vektoren

mehr Bücher lesen in Deutsch

Englisch = zuviel HÜ

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Page 60: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ Projekte & Ideen }60Klassenrat

Die eingetragenen Punkte werden dann im Klassenrat diskutiert. Bei den Sitzungen ist immer einE andereR SchülerIn ModeratorIn. Er/Sie hat die Aufgabe die auf der Wandtafel aufgeführte Themen in die Gruppe einzubringen, Probleme die mündlich eingebracht werden niederzuschreiben, um sie später aufgreifen zu können und auf die Einhaltung der RednerInnenliste zu achten. Jeder Punkt wird von der gesamten Gruppe behandelt. Einträge, die nicht die ganze Klasse betreffen (Streitigkeiten zwischen zwei SchülerInnen) werden nicht aufgegriffen. Hier sollte zu anderen Lö-sungsmöglichkeiten gegriffen werden wie z.B.: MediatorInnen.

>> Protokoll Diskussionsbeiträge, Regeln und Abmachungen die von der Klasse getroffen werden, sollten zu Protokoll gebracht werden. Das Protokoll wird in der Klasse aufgehängt. Beschlossenes gilt für den Zeitraum zwischen zwei Klassenräten und ist verbindlich für alle SchülerInnen und den/die LehrerIn. Die Regeln können natürlich jederzeit neu diskutiert und modifiziert werden.

>> Abstimmungen Vorschläge können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Alle haben eine Stimme (auch der/die LehrerIn). Enthaltungen oder Egal ist nicht erlaubt. Jedoch sollte nicht ohne Diskussion über Einzelne hinweg abgestimmt werden.

>> Die Funktion der Lehrperson Der Erfolg des Klassenrates hängt stark von der Lehrperson ab. Die Lehrperson darf in Diskussionen nicht zu schnell eingreifen und nicht mit seinen/ihren Vorschlägen die Entscheidungsfindung vorwegnehmen. Der Klassenrat darf auf keinen Fall zu einer Versammlung werden, die nur zur Erstellung von disziplinären Maßnahmen und Sank-tionen wird. In der ehrlichen Gesprächsführung liegt die Chance, eine gemeinsame Basis zu finden und kreative, fortschrittliche Lösungen gemeinsam zu erarbeiten.

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Page 61: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ }61Projekte & Ideen

ChecklistEinführung eines Klassenrates

Der Klassenrat (KR) ist grundsätzlich so definiert, wie er individuell in der Klasse vereinbart wird. Das heißt, dass der Ablauf gemeinsam von SchülerInnen und LehrerInnen beschlossen wird.Dabei ist es wichtig, dass der beschlossene Ablauf jedoch immer wieder reflektiert wird, die positiven und negativen Aspekte ausdiskutiert werden und unter Um-ständen zu einer Änderung des Ablaufes führen. Für den Beginn ist es notwendig einige Dinge zu koordinieren und zu planen:

Über die Notwendigkeit, den Sinn und Zweck eines Klassenrates sollte immer die ganze Klasse Bescheid wissen. Von Beginn an sollten sich alle einig sein worum es geht, um ihre Meinung optimal vertreten zu können. Niemand soll die Bedeutung des bevorste-henden Klassenrates missverstehen.

Information

Klärt im Vorhinein ab, wer eventuell euer Gast sein könnte (z.B. DirektorIn, LSV, aks, usw.). Falls es in einer Klasse wichtig sein sollte, kann man sich auch auf eine bestimmte Sitzordnung einigen (wobei der Sesselkreis die kommunikativste Form ist).

Wer den Klassenrat moderieren möchte, wer das Protokoll schreibt und wer die Red-nerInnenliste (falls notwendig) führt, bestimmt ihr am Anfang gemeinsam. Bei den weit-eren Sitzungen können diese Rollen verändert oder beibehalten werden. Wichtig ist es jedoch, dass der/die ModeratorIn von jedem/r akzeptiert wird und ihn/ihr die Leitung der Gruppe überlassen wird.

Was im Klassenrat besprochen werden kann, ist wie schon gesagt vielfältig. Es ist jedoch ratsam einen Themenspeicher innerhalb der Klasse zu erstellen, wo die Themen, die relevant und aktuell sind, eingetragen werden, um im Klassenrat diskutiert zu werden.

Rahmenbedingungen

Rollenbestimmung

Protokoll und Umsetzung

Checklist

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Am Beginn jeder KR-Sitzung kann (kein Muss!) jeder und jede sagen was ihm/ihr seit der letzten KR-Sitzung gefallen bzw. nicht gefallen hat (z.B. im Bezug auf Leistungs-beurteilung, Lehrinhalte, Unterrichtsmethodik, soziales Klima, sonstige Vorkommnisse). So kommt gleich zu Beginn jedeR zu Wort und fühlt sich integriert; gleichzeitig werden auch etwaige Probleme gleich am Anfang erwähnt.

Blitzlichrunde

Auf der Tafel oder einem anderen Medium werden jetzt die Probleme aufgeschrieben, die seit der letzten KR-Sitzung aufgetreten sind. Auch positive Aspekte sollten aufge-schrieben werden, wenn die Tafel zweigeteilt wird (um die Motivation eines funktionier-enden Klassenrates zu erhalten).

Jetzt werden die aufgeschriebenen Punkte nach der Reihe diskutiert und Lösungs-vorschläge dafür gesucht. Wichtig ist , dass der/die ModeratorIn die Meinungen ausgle-icht und versucht alle zu Wort kommen zu lassen (dabei die Zurückhaltenden auffordert auch ihre Meinung preiszugeben). Auch eine RednerInnenliste kann eingeführt werden, damit kein Chaos entsteht.

In der Endphase soll versucht werden, auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Ver-steift euch nicht auf ein Problem, das unter Umständen nicht jetzt zu lösen ist, sondern versucht die anderen konstruktiv zu Ende zu führen und Leute zu bestimmen die sich darum kümmern, dass das Geplante auch umgesetzt wird (Ziele definieren und Dead-lines festsetzen).

Problemsammlung

Problembehandlung

Lösungsumsetzung

Checklist

Wenn ein Klassenrat erst einmal läuft, entwickelt er meist eine Eigendynamik und man muss sich keine Sorgen mehr machen, dass es funktioniert. Nach einigen Sitzungen wird der Ablauf zur Routine und der KR wird ein Instru-ment zur besseren Schuldemokratie innerhalb der Klassen Österreichs.

ChecklistEinführung eines Klassenrates

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{ }63Projekte & Ideen

>> 5.2 schülerInnenvollversammlung (svv)Die SchülerInnenvollversammlung (SVV) ist ein Instrument für SchülerInnenverterInnen, die Schülerinnen und Schüler einer Schule besser in die Arbeit der SV miteinzubeziehen.

Die SchülerInnen können dort aktiv die Arbeit der SchülerInnenvertretung mitbestimmen und sich auch daran beteiligen. Das bedeutet nicht nur mehr Demokratie für SchülerInnen,

sondern steigert vor allem das Interesse der Schülerinnen und Schüler an ihrer SchülerIn-nenvertretung.

Eine SVV läuft so ab, dass die gesamte SchülerInnenvertretung sich mit den Schülerinnen und Schülern zusammensetzt und sowohl über die Positionen der SV im SGA, als auch über die restliche Arbeit der SV (Projekte, SchülerInnenzeitung, etc) diskutiert und darüber abstim-mt. Das Ergebnis ist für die SchülerInnenvertretung dann bindend.

WAS ALLES IN EINER SVV BESPROCHEN WIRD Das Konzept eurer SVV erstellst du am besten natürlich selbst. Hier sind jedoch einige Vorschläge für dich, wie man eine SVV gestalten kann:

BegrüßungHier wird erklärt, warum die SchülerInnenvollversammlung überhaupt stattfindet und dass sie sowohl zur Aufgabe hat, dass die SchülerInnen die Arbeit der SV mitbestimmen können, als auch dazu dient, die Wünsche, Probleme und Anliegen der SchülerInnen aufzugreifen und zu lösen.

Bericht der SVNatürlich ist es auch wichtig die Schülerinnen und Schüler ständig am Laufenden darüber zu halten, was die SchülerInnenvertretung gerade macht. Wenn du regelmäßig in den SchülerInnenvollversam-mlung über die laufende Arbeit der SV berichtest, verlieren die SchülerInnen zum einen nicht das Interesse an der SchülerInnenvertretung, zum anderen kannst du sie vielleicht auch für die Mitarbeit an euren Projekten gewinnen.

SVV

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Einsammeln der ProblemeEs sollte auch Platz sein für Probleme und Wünsche die von den SchülerInnen kommen (beispiels-weise mit LehrerInnen, Noten, etc). Schreib diese Sachen dann am besten auf eine Tafel oder ein FlipChart, damit sie nicht verloren gehen.

SV Positionen und Anliegen im SGAIn einer SVV bekommen die SchülerInnen nicht nur Informationen darüber was gerade im SGA passi-ert, sondern können sogar selbst entscheiden welche Position die SchülerInnenvertretung im SGA vertreten soll (z.B. 5 oder 6 Tage Woche). Sollten sich nicht alle SchülerInnen einig sein, entscheidet die einfache Mehrheit, also über 50% der Stimmen.

Projekte der SVDie SchülerInnen haben in einer SVV auch die Möglichkeit die Projekte und Tätigkeiten der SchülerIn-nenvertretung mitzubestimmen. Soll es etwa Workshops an der Schule geben, eine SchülerInnenzei-tung gemacht werden, etc. Hierbei ist es sinnvoll einerseits Vorschläge für Projekte von den SchülerIn-nen einzusammeln, andererseits aber auch die Vorschläge der SchülerInnenvertretung vorzustellen und abzustimmen.

Als Unterstützung für deine KlassensprecherInnensitzungen haben wir eine Checklist zusammengestellt. Sie enthält, was du bei der Vorbereitung und Durchführung unbedingt beachten solltest!

How to:

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{ }65Projekte & Ideen

ChecklistOrganisation einer SVV

Bei einer KlassensprecherInnensitzung müssen die Ziele und der Sinn klar ausgesprochen werden bzw. können Ideen und Vorstellungen gesammelt und abgeglichen werden.

Diskussion und Planung

Was soll besprochen werden?Was muss ich berücksichtigen?

Konzept für die SVV ausarbeiten

DirektorIn um Genehmigung bitten, da SchülerInnenvollversammlungenleider nicht geset-zlich verankert sind.Datum, Zeit und Dauer fixieren (Haben alle Klassen Zeit?)Raum reservieren (Aula oder Turnhalle, mit der Direktion vereinbaren)Hilfsmittel besorgen (Overheadprojektor, Transparente, Mikro)Sitz bzw. Stehplätze einteilenTagesordnung aufhängen (Welche Themen behandelt die SVV)

Anschlag und Rücksprache mit den KlassensprecherInnenEinladungen an die Pinwand und in den Klassenräumen aufhängen Sofern möglich, während dem Unterricht durch alle Klassen gehen

Die Verständlichkeit (Mikrofonanlage) muss gegeben sein, und die TeilnehmerInnen müs-sen klar instruiert werden, ob

- ein Punkt nur zu ihrer Information dient - sie aufgerufen sind, sich zu melden (= zum Mikro zu kommen) - sie aufgerufen sind, abzustimmen.

Organisatorisches

SchülerInnen einladen

Moderation

Checklist

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse sollte ausgehängt werden, damit sie für alle Schül-erInnen frei zugänglich ist.

Protokoll

AbstimmungenWenn Abstimmungen in der SVV eingeplant sind (z.B. zur Frage, wie die SchülerInnenvertretung in einem bestimmten Punkt in der nächsten SGA-Sitzung stimmen soll) muss ein Auszählsystem vorbereitet sein. Hier bietet es sich an, dass jede/r KlassensprecherIn seine/ihre Klasse auszählt und die Ergebnisse dann addiert werden.

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{ Projekte & Ideen }66 SiZ>> 5.3 schülerInnenzeitung SELBST SCHREIBEN STATT VORSCHREIBEN LASSEN!

Medien sind in unserer Gesellschaft fast alleinig für die Infor-mationsaufnahme und -weitergabe zuständig. Wissen wird fast ausschließlich den Medien (Büchern, Zeitungen, Internet, etc.) entnommen. Information die nicht in den Medien publiziert wird, ist praktisch nicht existent und die Weitergabe beschränkt sich auf einen kleinen Kreis dem die Informationen weitergegeben werden können Öffentlichkeit zugänglich zu machen, auf Missstände hin-zuweisen, Initiativen durchzusetzen und vieles mehr.

Auch an Schulen sind Medien ein geeignetes Mittel um Öffentlich-keit zu schaffen, SchülerInnen eine Stimme zu geben, Missstände aufzuzeigen und sich für Verbesserungen einzusetzen. Egal ob unfaires Verhalten von LehrerInnen, Bildungsabbau oder einfach nur ein Test über das Essen des Schulbuffets. Mit SchülerInnen-zeitungen kann mit wenig Aufwand viel erreicht werden.

Außerdem bieten SchülerInnenzeitungen die Möglichkeit für SchülerInnen ihre Meinung zu einem aktuellen Thema kund zu tun und nicht immer nur die anderer lesen zu müssen!

HOW TO ACT? Wenn du Interesse hast eine SchülerInnenzeitung an deiner Schule herauszugeben, ist es zunächst wichtig weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu finden. Dann kann es bereist an die Pla-nung gehen.

In Redaktionssitzungen werden gemeinsam Artikel und Termine festgelegt. Der Druck muss organisiert werden und ein/eine Lay-outerIn gefunden werden.

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{ }67Projekte & Ideen

Feedback

Das sind im groben die Schritte, die zur Umsetzung einer SchülerInnenzeitung not-wendig oder hilfreich sind. Die gesamte Thematik ist allerdings um einiges komplexer. Aus diesem Grund bietet die aks eine SchülerInnenzeitungsbroschüre an, in der du alle Schritte von der 1. Redaktionssitzung bis zu Druck und Sponsoring beschrieben und erklärt findest. Du kannst sie direkt bei der aks bestellen, oder unter www.sz-network.at downloaden, wodu übrigens auch nähere Infos zum SchülerInnenzeitungsnetzwerk der aks findest.

>>5.4 lehrerInnenfeedback

Ein Projekt, das SchülerInnenvertretungen seit vielen Jahren landes- oder bundesweit durchsetzen wollen, das aber im Endeffekt bisher immer nur an einzelnen Schulen wirklich möglich war, ist das LehrerInnenfeedback.

Der Grundgedanke ist folgender: Wenn Schulnoten und Zeugnisse - wie uns perma-nent klargemacht wird - nicht der Auswahl der besten SchülerInnen, sondern der Rück-meldung über die eigene Leistung im Sinne ihrer Verbesserung dienen sollen, warum geht das nicht auch in die andere Richtung? Es gibt keinen Unterricht mit dem metho-disch oder inhaltlich alle SchülerInnen zufrieden wären. Leider werden die Wenigsten um ihre Meinung gefragt. Unterrichtsqualität hat etwas damit zu tun, wie wohl sich alle Beteiligten im Unterricht fühlen. Die meisten LehrerInnen beschweren sich über desinteressierte Klassen, aber kaum jemand hat sich schon einmal genau bei den SchülerInnen umgehorcht, was denn ihre Verbesserungsvorschläge sind. Zugegeben, die infrastrukturellen Engpässe an unseren Schulen machen zeitgemäßen Multimedia-Unterricht schwierig. Aber das ist ja bei weitem nicht alles, was verbessert werden könnte.

Wenn du dich entschlossen hast, den SchülerInnen eine Möglichkeit zur Mitbestim-mung über den Unterricht zu geben oder zumindest die Chance einer standardisierten, anonymen Rückmeldung, solltest du dir überlegen, wie du das Anliegen an die Lehre-rInnen heranträgst.

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Page 68: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ Projekte & Ideen }68FeedbackDeren Abwehrhaltung ist groß, was das Feedback betrifft. Viele LehrerInnen fühlen sich bedroht und haben Angst, die Ergebnisse könnten veröffentlicht werden und die KollegInnen mit schlechten Rückmeldungen wären ihren Job schnell los. Das ist aber nicht Sinn und Zweck des Feedbacks und es ist zuallererst notwendig, den LehrerInnen diese Angst zu nehmen. Was du vermitteln musst, ist dass es um eine gemeinsame Verbesserung der Unter-richtsqualität – trotz teilweiser miserabler Rahmenbedingungen – geht. Und solange das euer Hauptziel als InitiatorInnen des Feedbacks ist, muss sich niemand fürchten.

Feedback funktioniert grundsätzlich auf verschiedene Arten, am sinnvoll-sten ist und bleibt aber ein standardisierter Feedback-Bogen. Dadurch, dass SchülerInnen hier, wie in dem vorliegenden Beispiel, nicht schreiben, sondern nur ankreuzen müssen, bleibt die Anonymität, die so wichtig für eh-rliche Rückmeldungen ist, auf jeden Fall gewahrt. Empfehlenswert ist, das Feedback zunächst auf freiwilliger Basis einzuführen, um die LehrerInnen nicht zu verschrecken. Erste positive Erfahrungen einzelner Lehrpersonen können schnell ein positives Image in den Lehrkörper bringen und so kann sich die Feedback-Kultur verbreitern.

Es ist aber auch klar, dass du alles Erdenkliche unternehmen musst, damit die ersten Versuche mit dem Feedback gelingen: Kopiert die Feedback-Bögen, bereitet die SchülerInnen in einer möglichst groß angelegten Infor-mations- Kampagne darauf vor, dass das Feedback nicht dazu dient um sich an unbeliebten Lehrpersonen zu rächen, sondern dass es rein um die Qualität der Unterrichtsgestaltung geht. Um ein erfolgreiches Feedback zu ermöglichen, solltet ihr mit den genannten kleinen Schritten anfangen. Nur wenn ihr die Sensibilität für die Chancen, die das Feedback in sich birgt schafft, kann sich eine Rückmeldungs-Kultur, die enorm viel zu einem guten Schulklima beiträgt, durchsetzen.

Den Vorschlag wie ein solches LehrerInnenfeedback aussehen könnte, findest du auf den nächsten Seiten!

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Liebe Schülerin, Lieber Schüler!Mit Hilfe dieses Feedbackbogens kannst du deinem/deiner LehrerIn Rückmeldung über Unterrichts-gestaltung, Leistungsbeurteilung und den Umgang mit der Klasse geben. Wichtig ist, dass du ehrlich und konstruktiv bleibst, damit dein/deine LehrerIn mit Hilfe dieses Fragebogens ihren Unterricht auch wirklich verbessern kann.

Unterricht und Wissensvermittlung

Der/Die LehrerIn gestaltet den Unterricht abwechslungsreich und interessant... trifft sehr zu trifft zu trifft weniger zu trifft nicht zu

Der/Die LehrerIn vermittelt den Unterrichtsstoff verständlich... trifft sehr zu trifft zu trifft weniger zu trifft nicht zu

Der/Die LehrerIn bringt ausreichend Geduld auf, um den Stoff zu erklären und zu üben... trifft sehr zu trifft zu trifft weniger zu trifft nicht zu

Der/die LehrerIn lässt uns Schüler/innen bei der Unterrichtsgestaltung mitbestimmen und mitgestalten... trifft sehr zu trifft zu trifft weniger zu trifft nicht zu

Der/Die LehrerIn fördert eigenständiges Denken und kritische Meinungsbildung... trifft sehr zu trifft zu trifft weniger zu trifft nicht zu

Der/Die LehrerIn kann uns gut motivieren und für seinen/ihren Unterricht/ sein/ihr Fach begeistern... trifft sehr zu trifft zu trifft weniger zu trifft nicht zu

Das hat mir besonders gefallen:

Das fand ich nicht so gut:

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Leistungsbeurteilung

Der/Die LehrerIn beurteilt fair, objektiv und nicht emotional... trifft sehr zu trifft zu trifft weniger zu trifft nicht zu

Der/Die LehrerIn erklärt und begründet die Beurteilung und das Zustandekommen einer Note zufrieden-stellend... trifft sehr zu trifft zu trifft weniger zu trifft nicht z

Der/Die LehrerIn stellt einen realistischen Zeitrahmen für das Lernen auf Schularbeiten, Tests und Prüfun-gen zur Verfügung... trifft sehr zu trifft zu trifft weniger zu trifft nicht zu

Der/Die LehrerIn bevorzugt gewisse Schüler/innen bei der Leistungsbeurteilung... trifft sehr zu trifft zu trifft weniger zu trifft nicht zu

Verhalten im Unterricht

Der/Die LehrerIn äußert sich nicht beleidigend oder verletzend gegenüber Schüler/innen... trifft sehr zu trifft zu trifft weniger zu trifft nicht zu

Der/Die LehrerIn missbraucht teilweise seine/ihre Autorität in der Klasse... trifft sehr zu trifft zu trifft weniger zu trifft nicht zu

Was ich sonst noch sagen möchte:

Ich gehe in die Klasse: Name des/der LehrerIn:

Danke für deine Teilnahme!

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Page 71: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ }71Projekte & Ideen

noten?!

>> 5.5 alternative leistungsbeurteilung Von einer Initiative des Wiener Stadtschulrats ausgehend wurde in der österreichischen Öffentlichkeit über Alternativen in der Leistungsbeurteilung diskutiert. Mit diesen Alterna-tiven wird versucht, die Beurteilung praxisorientierter und schülerInnenfreundlicher zu ge-stalten. Dem eigentlichen Problem, dass Noten oft die Leistung der SchülerInnen behin-dern anstatt sie zu fördern, können diese Alternativen jedoch keine Abhilfe verschaffen. Wir haben uns einen Vorschlag aus diesem Paket, die Zwei-Phasen-Schularbeit, ausge-sucht, um dir die Idee dahinter vorzustellen.

DIE ZWEI-PHASEN-SCHULARBEIT Eine Zwei-Phasen-Schularbeit bedeutet eine Aufteilung der Schularbeit in zwei zeitlich getrennte Teile. Die Aufgabenstellung der Schularbeit bleibt trotz der Aufteilung unverän-dert.

Wie läuft eine Zwei-Phasen-Schularbeit ab? Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ein realisierbares Modell wäre (bei ein-er einstündigen Schularbeit): 40 Minuten Schularbeit, alle geben ihre Schularbeit ab und bekommen sie nach zwei Stunden noch einmal zurück. Dann dürfen sie ihre Schularbeit noch einmal 10 Minuten lang durchschauen. Dabei ist wichtig, dass die Bearbeitung der Schularbeit in der zweiten Phase mit einem andersfarbigen Stift als in der ersten Phase passieren muss. So wird sichtbar, wie viel innerhalb der 10 Minuten ausgebessert wird. Die Vorteile der Zwei-Phasen Schularbeit liegen auf der Hand:

Emotionale DistanzJedeR weiß, dass es oft unmöglich ist, während der Schularbeit die Fehler zu entdecken. Durch den zeitlichen Abstand der 10-minütigen Korrekturphase ist es möglich, emotional auf Distanz zu gehen. Gerade nervösen SchülerInnen kann so enorm geholfen werden.

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{ Projekte & Ideen }72 rufseminarPraxisnäheMuss in der Praxis ein Text innerhalb von 50 Minuten abgegeben werden? Gerade DeutschlehrerInnen empfehlen bei Hausübungen, eine Rohfassung zu schreiben und diese einen Tag später zu überarbeiten, weil so mehr Fehler entdeckt werden. Dieses aufgeteilte und eingeteilte Arbeiten entspricht viel eher der Alltagsrealität als die kurzfristige, einmalige Arbeit unter striktem Zeitdruck.

Wo wird die Zwei-Phasen-Schularbeit angewendet? Vor allem die Sprachfächer sind geeignet für Zwei-Phasen Schularbeiten. Eine Probephase wäre sicherlich angebracht. Durch das Verwenden einer anderen Farbe beim nachträglichen kontrollieren durch die Schül-erInnen zeigen sich wie schon erwähnt gerade in Sprachen die Vorteile dieser Methode.

Gesetzlich möglich?Laut den Aussagen verschiedener Landesschulräte bewegt sich die erwähnte Alternative zur gängigen Leistungsbeurteilung im gesetzlichen Rahmen. Sie kann jederzeit vom SGA den LehrerInnen empfohlen werden.

>> 5.6 ruf dir doch dein eigenes seminar

Das Wissen, das in der Schule vermittelt wird, ist oft einseitig ausgerichtet. Die Unterrichtseinheiten gle-ichen einander und abwechslungsreiche Elemente fehlen. Wichtige technische Skills wie etwa Rhetorik, Projektmanagement oder Konfliktmanagement werden nur in den wenigsten Schulen unterrichtet. Themen-bereiche wie Gefahren der Globalisierung, Antirassismus oder Frauendiskriminierung gehen oft unter. Auch kommt es leider nicht selten vor, dass LehrerInnen den Stoff langweilig und ohne viel Motivation und Engagement vortragen. Um diese Lücke auch in deiner Schule zu füllen, veranstaltet die aks gratis Kurz-seminare und Diskussionsrunden in ganz Österreich.

Normierter Hilfszettel, Schularbeitsrückgabe ohne Noten, erlaubtes Zusammensprechen während der letzen 5 Minuten bei einer Schularbeit, Portfolio. Wenn du mehr über Alternativen in der Leistungsbeurteilung er-fahren willst, wende dich einfach an die aks.

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Page 73: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ }73Projekte & Ideen

lebensraum

Ruf einfach bei uns an und wir kommen an deine Schule und gestalten den Unterricht ein-mal anders. Ein solches Rufseminar wird meistens von zwei ReferentInnen vorgetragen. Es können auch mehrere Rufseminare parallel an einer Schule angeboten werden.

Falls du Fragen zu den Themenbereichen der Rufseminare oder zur Organisation hast oder ein Rufseminar an deiner Schule möchtest, ruf uns einfach an! Die Kontaktadressen findest du auf Seite 88.

>> 5.7 lebensraum schule Jeden Tag verbringen SchülerInnen 6 Stunden oder mehr in der Schule. Schule wird also für die Hälfte des Tages zu unserem Lebensraum. Grund genug für SchülerInnen die Schule auch nach ihren Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten. Im folgenden sind ein paar Vorschläge zur Gestaltung der Klassen- und Schulräume aufgeführt. Deiner Kreativ-ität soll dadurch aber kein Ende gesetzt sein, denn selbstverständlich gibt es unzählige Möglichkeiten die Schulausstattung zu verbessern und damit auch den Schulalltag ein bisschen angenehmer zu gestalten.

Couchen für die Klassenzimmer Für gemütliches Zusammensitzen in den Pausen können Couchen sicherlich ein geeignetes Hilfsmittel sein. Über Flohmärkte oder Eltern, die alte Wohnungseinrichtungen loswerden möchten, ist es möglich, preisgünstig an Couchen heran zu kommen. Bezahlt werden kann das ganze etwa von der Klassenkasse oder einem kleinen (!) Beitrag den jede/r SchülerIn hinzugibt.

Aufenthaltsraum Besonders in den Pausen ist es angenehm sich mit Schülerinnen und Schülern aus an-deren Klassen treffen und unterhalten zu können. Ein Aufenthaltsraum ist nicht nur hierfür ideal, sondern auch ein Raum, in den SchülerInnen, die gerade Freistunde haben, immer gehen können ohne vorher mühselig nach einer leeren Klasse suchen zu müssen.

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Page 74: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ Projekte & Ideen }74 projekte

Getränke- oder SnackautomatenWer kennt das nicht? Nachmittagsunterricht und das Schulbuffet hat nicht mehr offen. Ein Getränkeautomat oder ein Snackautomat können hier Abhilfe schaffen. Solltest du so einen Automaten an deine Schule holen wollen, ist es am besten sich direkt mit den entsprechenden Firmen in Verbindung zu setzen. In der Regel werden diese gratis aufgestellt und beliefert.

InternetzugangNicht alle Schülerinnen und Schüler haben zu Hause Internet. Sollte es in deiner Schule Internet geben, wäre es sicherlich von Vorteil ein paar Computer für Pausen oder Fre-istunden zur Verfügung zu stellen, damit die SchülerInnen auch Abseits des Unterrichts in der Schule ins Internet gehen können.

All diese Projekte musst du vorher vom SGA absegnen lassen. Sollten die Projekte an finanziellen Engpässen scheitern, ist es sicherlich empfehlenswert, sich wie auch früher schon erwähnt, an den Elternverein zu wenden. Dieser unterstützt in der Regel Projekte, die das Schulklima verbessern und steuert vielleicht auch etwas Geld hinzu.

>> 5.8 more ideas Natürlich haben wir noch weitere Ideen und Projektvorschläge, die wir dir vorstellen wollen.

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Page 75: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ }75Projekte & Ideen

projekte

Pinwand für die SchülerInnenvertretung

Es wäre mühselig, müsstest du, wenn du neue Informationen für die SchülerInnen

hast, jedes Mal durch alle Klassen rennen. Deshalb ist eine Pinwand für SchülerInnen-

vertreterInnen (oder auch SV-Infowall) eine Möglichkeit, Informationen für die Schüler-

Innen zugänglich zu machen. Die Pinwand sollte an einer Stelle angebracht sein, die

den SchülerInnen ins Auge fällt (am besten neben dem Supplierplan). Die Pinnwand

kann sich nur durchsetzen, wenn sie immer mit aktuellen Informationen aufgefüllt wird,

wie z.B.: Infos zu euren Aktivitäten, was sich in der Schule und Umgebung so tut,

Veranstaltungen, Protokolle der KlassensprecherInnensitzung, aktuelle Informationen

der LandesschülerInnenvertretung, usw.

Die Pinwand für die SchülerInnenvertretung ist ein Mindeststandard für die Arbeit als

SchülerInnenvertreterIn.

>> Kummerbriefkasten Eine Schülerin wird von einem Lehrer unter Druck gesetzt, traut sich aber nichts sagen und will anonym bleiben. Hier kann der Kummerbriefkasten hilfreich sein. So kannst du gewährleisten, dass SchülerInnen Beschw-erden anonym in den Postkasten werfen können. Vor allem für schüchterne oder junge SchülerInnen ist das eine wichtige Möglichkeit, ihren Proble-men Raum zu geben. Wie bei der Pinwand darf der Kummerbriefkasten nicht im Abstellkammerl angebracht sein. Du solltest den Kummerbriefkas-ten entsprechend bewerben (z.B. bei einer KlassensprecherInnensitzung oder auf einem Infoblatt) damit die SchülerInnen wissen, wo er zu finden ist und wozu sie den Briefkasten nutzen können. Der Briefkasten ist nicht nur für Probleme da, sondern steht auch für Anregungen bzw. Feedback zu deiner Arbeit zur Verfügung.

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Page 76: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ Projekte & Ideen }76 projekte

SV-Wallpaper Um die SchülerInnen deiner Schule über die Arbeit der SchülerInnenvertretung zu informieren, könnt ihr ein Schül-erInnenvertretungs-Wallpaper herausgeben. Auf diesem Wallpaper können Ereignisse der Schule, Ergebnisse der KlassensprecherInnensitzung oder des Schulgemein-schaftausschusses oder Infos über Projekte der SchülerIn-nenvertretung zu finden sein. Ein SV-Wallpaper bedeutet keinen hohen Aufwand. Einfach im Word oder einem Text-verarbeitungsprogramm auf einer A4 Seite im Querformat eure Infos schreiben, ausdrucken und dann vergrößert auf A3 kopieren. Das SV-Wallpaper kannst du dann in den Klassen und an anderen geeigneten Plätzen aufhängen. Bei mehreren Ausgaben ist es sinnvoll, die Farben des A3 Papiers zu wechseln, damit die SchülerInnen merken, wenn eine neue Ausgabe erscheint.

Die „Light“ Version des SV-Wallpapers ist das Infoblatt, das auf

A4 ausgedruckt wird und aufgehängt bzw. verteilt wird.

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SchülerInnenvertretungssprechstunde SchülerInnen haben Probleme mit einem/einer LehrerIn, die Beschw-erde dringt aber nicht zu dir durch, weil die SchülerInnen nicht direkt zu dir kommen. Du könntest eine SchülerInnenvertretungssprechs-tunde einrichten, die monatlich nach der offiziellen Unterrichtszeit oder in der Mittagspause stattfindet. Du brauchst dafür einen Raum, in den man ungestört sprechen kann und eine entsprechende Bew-erbung (Infoblatt oder eine Ankündigung bei der KlassensprecherIn-nensitzung) der SchülerInnenvertretungssprechstunde. Die Schüler-Innen müssen wissen, wo, wann und in welchen Angelegenheiten sie zu dir kommen können. Die Sprechstunde bietet die Möglichkeit über Rechtsfragen, LehrerInnenbeschwerden, Hausordnung und Anregungen und Anliegen der SchülerInnen zu reden.

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Page 77: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ }77Projekte & Ideen

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>> Unterschriftenaktion Drei Stimmen können einiges erreichen, mit hunderten Stimmen im Rücken könnt ihr aber noch viel mehr machen. Eine Unterschriftenaktion kann dazu dienen, den Forderungen der SchülerInnenvertretung beispielsweise nach einem billigeren Buffet, Rückhalt zu verleihen. Die Forderung und eine Tabelle zum Ausfüllen ist schnell zu Papier gebracht und kopiert. Um zu gewährleisten, dass ihr eine Menge Unterschriften bekommt, lohnt es sich durch die Klassen zu gehen, die Listen auszuteilen und selbst wieder einzusammeln. Erfahrungen haben gezeigt, dass bei einer Unterschriftenaktion, die über die KlassensprecherInnen du-rchgeführt wird, leider oft viele Listen verloren gehen.Auch die aks oder die LandesschülerInnenvertretungen führen des öfteren landes- und bundesweite Unterschriftenaktionen durch, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Du kannst solche Aktionen aktiv unterstützen.

>> Umfrage Eine Umfrage kann hilfreich sein, um die Meinung der SchülerInnen zu einem Thema in Erfahrung zu bringen. Die Umfrage kann, wie eine Unterschriftenaktion, die Forderungen der SchülerInnenvertretung untermauern. Die Durchführung erfolgt ähnlich wie bei einer Unterschriftenaktion, nur dass eine Umfrage mehr Aufwand bedeutet. Eine Umfrage muss ausgewertet werden. Wie lange eine Auswertung dauert, hängt natürlich von der/den Frag-estellung/en ab. (Ja/Nein-Fragen mit Antwort zum Ankreuzen machen die Auswertung oft einfacher). Themenbeispiel für eine Umfrage: Diskussion zwischen Fünf- oder Sechstage-woche oder welche Freigegenstände eingeführt werden sollen.

>> Schulfotoaktion Die Schulfotoaktion kommt fast auf jede SchülerInnenvertretung zu. Schulfotos sind meist beliebt, sei es zur Erinnerung an die Schulzeit oder als Verwendung für Jahresberichte. In den meisten Schulen organisiert die SchülerInnenvertretung eineN SchulfotografIn. Es lohnt sich, verschiedene Angebote einzuholen, denn die Preise zwischen den FotografInnen variieren beträchtlich. Hat man eineN FotografIn im Auge, klärt man im SGA bzw. mit der Direktion ab, wie die Fotoaktion ablaufen soll. Wenn euch der/die AdministratorIn bei der Einteilung hilft, wann welche Klassen fotografieren gehen, ist das eine im-mense Arbeit-serleichterung. Um zu viel Stress und andauerndes Auffordern zum Zahlen zu vermeiden, solltet ihr den Klassen die Fotos erst geben, wenn alle bezahlt haben.

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Page 78: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ Projekte & Ideen }78projekte

Viele FotografInnen bieten der SchülerInnenvertretung eine Provi-sion an. Auf der einen Seite kann die Provision als Lohn für die Or-ganisation der Fotoaktion gesehen werden. Auf der anderen Seite ist die Tätigkeit des/der SchülerInnenvertreterIn eine ehrenamtli-che Tätigkeit, und in diesem Sinne wäre es sinnvoll, das Geld für Projekte der SchülerInnenvertretung zu verwenden.

>> Podiumsdiskussion Stundenkürzungen und Bildungseinsparungen sind The-men, die die Schule und SchülerInnen massiv betreffen. Die SchülerInnenvertretung kann zu brisanten Themen wie diesen eine Podiumsdiskussion organisieren. Zu dieser Veranstaltung sind alle SchulpartnerInnen (LehrerInnen, Eltern und SchülerIn-nen) eingeladen, um über dieses Thema mehr zu erfahren. Auf dem Podium können ExpertInnen, PolitikerInnen und VertreterIn-nen der jeweiligen SchulpartnerInnen sitzen. Eine Podiumsdiskus-sion benötigt eine Moderation und eine geeignete Räumlichkeit (im Idealfall stehen Mikros zur Verfügung). Veranstaltungen wie Podiumsdiskussionen werden meist gerne von LehrerInnen, die Politische Bildung unterrichten, unterstützt.

>> Schulfest Ein Schulfest kann Abwechslung zum einfärbigen Schulalltag sein. Sie sind jedoch mit einem hohen organisatorischen Aufwand verbunden. Bei einem Projekt wie dem Schulfest kommt es auf Teamwork, Time-Management und das richtige Organisieren an. Wer etwas Größeres im Sinn hat, kann versuchen, mit SchülerIn-nenvertretungen anderer Schulen ein Mega-Schulfest zu organi-sieren. Schulfeste können auch unter ein Motto gestellt werden, z.B. Rock against Racism oder Tanz der Toleranz ...

Wie man Pro-jekte erfolgreich organisiert, kannst du dir auf unseren Semin-aren aneignen. Im Workshop „Projektmanage-ment & Kreativität“ lernst du, Projekte im Team zu orga-nisieren und dabei dein kreatives Potential und das deines Teams voll auszuschöpfen.

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Page 79: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

Wie man Pro-jekte erfolgreich organisiert, kannst du dir auf unseren Semin-aren aneignen. Im Workshop „Projektmanage-ment & Kreativität“ lernst du, Projekte im Team zu orga-nisieren und dabei dein kreatives Potential und das deines Teams voll auszuschöpfen.

Nachhilfe kann teuer sein. Um diesem Problem Abhilfe zu verschaffen, könnte ein Nach-

hilfeservice von SchülerInnen für SchülerInnen eingerichtet werden. Ihr sammelt Angebote

für Nachhilfeunterricht (vorzugsweise von SchülerInnen in den höheren Klassen) für die

jeweiligen Fächer ein und hängt diese mit Telefonnummern und Klasse an eine Pinwand.

Dieses Angebot kann (und wird!) von den SchülerInnen jederzeit wahrgenommen werden.

Oder du brauchst Hilfe bei der Umsetzung deiner Ideen. Kontaktiere uns, wir stehen jederzeit bereit dich zu unterstützen. Aber um unser Service weiter auszubauen, sind wir auch auf deine Erfahrung bei der Umsetzung von Projekten an-gewiesen. Innovative Projekte sind immer gefragt. Wir verbreiten deine Idee, damit möglichst viele SchülerInnenvertreterInnen wie SchülerInnen davon profitieren können.

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Überschulische Vertretung

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Überschulische Vertretung

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{ Überschulische Vertretung }82

Dieses Kapitel gibt dir einen Überblick über die überschulische SchülerInnenvertre-tungen, ihre Aufgaben und ihren Aufbau. Die Landes- wie die BundesschülerInnen-vertretung können Projekte starten, Vorschläge einbringen und mit professioneller Pressearbeit Druck auf die politischen EnscheidungsträgerInnen ausüben. Leider kann die überschulische SchülerInnenvertretung bei Entscheidungen letztendlich nur beraten. Du allerdings bist im SGA mit Sitz und Stimme vertreten und kannst an deiner Schule real mitbestimmen!

>> 6.1 landesschülerInnenvertretung (lsv) Wusstest du, dass es nicht nur auf Schulebene eine SchülerInnenvertretung gibt? Jedes Bundesland hat eine LandesschülerInnenvertretung (LSV). Die LSV besteht aus drei Bereichen: AHS, BMHS und Berufschulen, wobei jeder Bereich – je nach Bundesland – vier bis acht Mitglieder hat. Die Aufgabe der LSV ist es zum einen, die Interessen der Schülerinnen und Schüler vor dem Landesschulrat zu vertreten und zum anderen, die einzelnen SchülerInnenvertretungen in ihrer Arbeit zu unter-stützen.

WIE WIRD DIE LSV GEWÄHLT? Am Ende jedes Schuljahres wählen die SchulsprecherInnen des jeweiligen Be-reiches die LandesschülerInnenvertretung. Sollten sie verhindert sein, können st-attdessen die StellvertreterInnen wählen – allerdings nur mit einem Bescheid, der von dem/der SchulsprecherIn und des/der DirektorIn unterschrieben wurde. Für die LandesschülerInnenvertretung können die ersten drei SchülerInnenvertreter-Innen jeder Schule kandidieren (sofern sie nicht bereits in der letzten Schulstufe sind). LandesschulsprecherIn wird der Kandidat/die Kandidatin mit den meisten Punkten.

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{ }83Überschulische Vertretung

AUFGABEN DER LSVDie LandesschülerInnenvertretung hat laut Gesetz folgende Aufgaben:Beratung der Schulbehörden in grundsätzlichen Fragen des Unterrichts und der ErziehungErstattung von Vorschlägen zur Erlassung von Gesetzen und VerordnungenAbgabe von Stellungnahmen zu Gesetz- und VerordnungsentwürfenErstattung von Vorschlägen in Angelegenheiten von Schulbauten und deren Ausst-attung;Beratung in Angelegenheiten der SchülerInnenzeitungenBeratung in Fragen der überregionalen Koordination von schulbezogenen Veran-staltungen, Schulveranstaltungen und in Fragen der Durchführung von Veranstal-tungen der SchulbahnberatungHerausgabe von Rundschreiben und von Informationsblättern in schulischen An-gelegenheitenPlanung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für SchülerInnenver-treterInnenVorbringen von Anliegen und Beschwerden.

FÜR EINE AKTIVE LSV! Inwieweit diese Möglichkeiten ausgeschöpft werden, hängt natürlich von den jew-eils handelnden Personen ab und ist daher von Bundesland zu Bundesland und von Jahr zu Jahr verschieden.

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{ Überschulische Vertretung }84

SCHÜLERiNNENPARLAMENT - POWER TO THE PUPILS Die LandesschülerInnenvertretung wird immer für das nächste Schuljahr gewählt, nicht also von den SchulsprecherInnen, die gerade aktiv sind. Damit aber gerade diese die Arbeit und Projekte der LSV mitbestimmen können, haben einige LSVen auf Initiative der AKS das SchülerInnenparlament eingerichtet. Auf einem SchülerIn-nenparlament werdet ihr nämlich nicht nur laufend über die Arbeit der LSV informiert, sondern könnt sie aktiv mitgestalten. Welche Projekte, Themen dann von der LSV behandelt werden, entscheiden dann nicht die LSVlerInnen im stillen Kämmerchen, sondern die SchülerInnenvertreter und SchülerInnenvertreterinnen auf dem Schüler-Innenparlament. Somit wird gewährleistet, dass Demokratie in der SchülerInnenver-tretung nicht nur ein Schlagwort ist!

>>6.2 bundesschülerInnenvertretung (bsv) Die BundesschülerInnenvertretung setzt sich aus den 3 LandesschulsprecherInnen jedes Bundeslandes und aus 2 VertreterInnen der Zentrallehranstalten (Schulen, die rechtlich keinem Landesschulrat sondern direkt dem Bildungsministerium unterstellt sind) zusammen. Die 29 Mitglieder wählen am Anfang des Schuljahres intern den/die BundesschulsprecherIn und 3 BereichssprecherInnen (AHS Bereich, BMHS Bereich, Berufschulbereich), die auch gleichzeitig die StellvertreterInnen des/der BundesschulsprecherIn darstellen.

Die BundesschülerInnenvertretung hat vom Gesetz her vor allem die Aufgabe die Interessen der SchülerInnen vor dem Bildungsministerium und den diversen Kam-mern zu vertreten. Mit engagierten VertreterInnen ist es auch hier möglich innovative Projekte zu verwirklichen.

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{ }85Überschulische Vertretung

>> 6.3 direktwahl der landes- und bundesschülerInnenvertretungDie Tatsache, dass der/die BundesschulsprecherIn nur noch von 29 SchülerInnengewählt wird, obwohl er/sie hunderttausende vertritt, wirft die Fragenach fehlender Demokratie auf. Hinzu kommt noch, dass die LandesschulsprecherInnen(weil sie auch gleichzeitig die BundesschülerInnenvertretungdarstellen) einer Doppelbelastung ausgesetzt sind und somit ihre Zeit aufteilenmüssen.Demokratie heißt, sich in eigene Anliegen einmischen zu können!Würde die Landes- und BundesschülerInnenvertretung voneinander abgekoppeltwerden und direkt von den Schülerinnen und Schülern gewählt werden,würde das nicht nur ihre Schlagkraft stärken, sondern auch die obenerwähnte Doppelbelastung aufheben. Demokratie muss erlernt werden unddie Schule ist ein idealer Rahmen dafür. Wenn wir aber nicht einmal unsereeigene Interessenvertretung direkt wählen können, ist Demokratie für unshöchstens ein theoretisches Konstrukt, das wir beim nächsten Test erklärenmüssen – mehr aber nicht. Die Direktwahl von LSV und BSV ist also ein wichtigerSchritt, Demokratie praktisch zu erleben und für das spätere Lebenbereits in der Schule Erfahrungen zu sammeln.

400.000 OberstufenschülerInnen

1.000 SchulsprecherInnen(und deren VertreterInnen)

27 LandesschulsprecherInnen und 2 VertreterInnen derZentralllehranstalten (und 116 weitere LSVlerInnen)

1 BundesschulsprecherInund 3 StellvertreterInnen

verhandeln mit: Bildungsministerium, Nationalrat,Eltern- und LehrerInnenvertreterInnen auf Bundesebene

verhandeln mit: Landesschulrat, Landta-gen, Eltern- und LehrerInnenvertreterIn-nen auf Landesebene.

verhandeln mit Direktion, Leh-rerInnen, Eltern, Schulgemein-schaftsausschuss

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{ Nützliches }88

AKS BurgenlandPermayerstraße 27000 [email protected]://www.aks-burgenland.at

AKS LinzKaisergasse 14a4020 [email protected]://www.aks-linz.at

AKS OberösterreichLandstraße 364020 [email protected]://www.aks-ooe.at

AKS VorarlbergViehmarktstr. 36650 [email protected]://vorarlberg.aks.at

AKS BundAmthausgasse 41050 WienTel.: (01) 523 12 43Fax: (01) 523 1243 [email protected]@aks.athttp://www.aks.athttp://www.frauen.aks.at

AKS WienSchmerlingplatz 21050 [email protected]://wien.aks.at

AKS NiederösterreichKastelicgasse 23100 St. Pö[email protected]://www.noe.aks.at

AKS Kärtnen10.-Oktober-Straße 289020 Klagenfurt

[email protected]://kaernten.aks.at

AKS SalzburgParis-Lodron-Str. 8b5020 Salzburgsalzburg.aks.athttp://salzburg.aks.at

AKS [email protected]://steiermark.aks.at

AKS TirolViaduktbogen 1156020 InnsbruckTel.: (0512) 57 28 73Fax: (0512) 57 03 [email protected]://tirol.aks.at

kontakt

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{ Nützliches }89Schulbehörden

In jedem Landesschulrat stehen so genannte Schulservicestellen für deine Anfragen zur Verfügung. Leider handelt es sich bei den Kontaktpersonen um weisungsgebundene BeamtInnen. Trotzdem können sie in den meisten Fällen gut weiterhelfen.

Schulservicestelle im Landesschulrat für Burgenland7000 Eisenstadt, Kernausteig 3Tel.: (02682) 710 152Mo-Do: 7.30-16.00 Fr: 7.30-13.00Edda Fü[email protected]://www.lsr-bgld.gv.at

Schulservicestelle im Landesschulrat für Kärnten9020 Klagenfurt, 10.-Oktober-Straße 24Postfach 607Tel.: (0463) 5812 313Mag. Roland [email protected]://www.landesschulrat-kaernten.at

Schulservicestelle im Landesschulrat für Niederösterreich3109 St. Pölten, Rennbahnstrasse 29Tel.: (02742) [email protected]://www.lsr-noe.gv.at

Schulservicestelle im Landesschulrat für Salzburg5020 Salzburg, Mozartplatz 10Postfach 530Tel.: (0662) 8042 2071www.landesschulrat.salzburg.at

Schulservicestelle im Landesschulrat für Steiermark8011 Graz, Körblergasse 23Tel.: (0316) [email protected]: 7.00-15.00 Fr: 8.00-15.00http://www.lsr-stmk.gv.at

Schulservicestelle im Landesschulrat für Tirol6020 Innsbruck, Innrain 1Tel.: (0512) 520 33 113Mo-Do: 8.00-17.00; Fr: 8.00-12.00http://www.lsr-t.gv.at

Schulrat

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{ Nützliches }90

Schulservicestelle im Landesschulrat für Oberösterreich4040 Linz, Sonnensteinstraße 20Tel.: (0732) 7071 DW 9121 od. [email protected]://www.lsr-ooe.gv.at

Schulservicestelle im Landesschulrat für Vorarlberg6900 Bregenz, Bahnhofstraße 12Tel.: (05574) 49600Mo-Do: 8.00-16.00; Fr: [email protected]://www.lsr-vbg.gv.at

Schulservicestelle im Stadtschulrat für Wien1010 Wien, Wipplingerstraße 28Tel.: (01) 525 25/77561 bis 77567Mo, Mi, Do, Fr: 8.00 -15.00 Di: 8.00 [email protected]

Darüber hinaus gibt es auch eine Schulberatung des Bundesministeriums für Unterricht Kunst und Kultur (kurz BMUKK) die telefonisch zum Ortstarif von ganz Österreich unter (0810) 205220 erreichbar ist. Die Homepage des Bundesministeriums für Bildung ist www.bmukk.gv.at.

Im Gegensatz zu den Beratungsstellen der Landes- und Stadtschulräte sind die Kinder- und Jugendan-waltschaften mit weisungsfreien JuristInnen besetzt, was öfters sehr hilfreich ist. Ziel der dieser Institution ist es, Kinder- und Jugendliche über ihre Rechte zu informieren. Die Bundesseite der Kinder- und Jugen-danwaltschaft ist http://www.kija.at Von dort kommst du dann zu den jeweiligen Kinder- und Jugendan-waltschaften der jeweiligen Bundesländer.

KINDER- UND JUGENDANWALTSCHAFT

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{ Nützliches }91

Zusätzlich wurde im Wiener Stadtschulrat eine Forderung der AKS realisiert: Der/die Om-budsmann/Ombudsfrau für SchülerInnen und Eltern. Dabei handelt es sich um eine/n Juris-tIn, der/die sich ausschließlich um die Inter-essen von SchülerInnen und Eltern in Schul-rechtsfragen kümmert. Im Moment nimmt Dra. Monika Schillhammer, diese Funktion wahr. Sie ist dienstags und donnerstags‚ zwis-chen 9 und 15 Uhr unter (01) 52525 77802 erreichbar, persönliche Termine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

OMBUDSMANN/FRAUSCHÜLERiNNENANWALT / SCHÜLERiNNENANWÄLTIN

Wenn du dich nicht Paragraphen herumschla-gen willst oder du in einer Frage Auskunft von SchülerIn zu SchülerIn benötigst, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten.Zunächst stehen dir unter der SchülerInnen-notruf-Nummer 01/52312-43 erfahrene AKS SchülerInnenvertreterInnen mit Rat und Tat zur Seite, ebenfalls sind wir unter erreichbar. Auch die AKS Landesorganisationen (siehe Seite 88) können dir weiterhelfen.Dann gibt es natürlich auch noch deine LandesschülerInnenvertretung (LSV) in deinem Bundesland und die BundesschülerInnenver-tretung (BSV). Kontaktadressen erhältst du bei uns oder in den Landes- bzw. Stadtschulrat.

DEINE ÜBERSCHULISCHE INTERESSENSVERTRETUNG

Bundesministerium für so

ziale Sicherheit, Infos über

Beihilfen, Download von Formulare:

http://www.bmukk.g

v.at

Ebenfalls Infos über Beihilfen, spezieller Servic

e:

Beihilfenrechner und noch mehr: http://www.arbe-

iterkammer.at

SCHÜLERiNNENBEIHILFEN

Beratung

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{ Nützliches }92

Die Finanzierung eines Projektes kann oft zum Problem werden. Diverse Landesjugendreferate bieten Unter-stützungen für SchülerInnenzeitung aber auch für andere Bereich an.Landesjugendreferat Burgenland: http://www.ljr.atLandesjugendreferat Kärnten: http://www.jugend.ktn.gv.atLandesjugendreferat Niederösterreich: http://www.noe.gv.at/soziales/jugend.htmLandesjugendreferat Oberösterreich: http://www.landesjugendrefer.atLandesjugendreferat Salzburg: http://www.akzente.netLandesjugendreferat Steiermark: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/574396/DEJugendarbeit des Landes Tirol: http://www.tirol.gv.at/themen/gesellschaftundsoziales/kiju/jure/jugend.shtmlLandesjugendreferat Vorarlberg: http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/jugend_senioren/jugend/jugend/start.htmLandesjugendrefrat Wien: http://www.lajuwien.at

LANDESJUGENDREFERAT

Asylkoordination Österreich, neben uns Kontaktadresse Nr. 1 für Antira-Engagierte. Fak-ten, Projekte, etc.: http://www.aysl.at

Entwicklungspolitsche Bildungs- und Schulstelle BAOBAB. Im Mittelpunkt steht „globales Lernen“, d.h. alle Arten von Projekten, die „die EINE Welt fördern. Mit online-Mediathek, der erwähnten Schulprojektdokumentation, ReferentInnenvermittlung etc.: http://www.baobab.at

Schulservice Politische Bildung zweite Anlaufstelle neben BAOBAB – besonders auch für LeherInnen; will Engagierte konkrete Angebote für den Schulunterricht bieten und auch beratend zur Seite stehen.: http://www.politische-bildung.at

Unterrichtsreihe, konkrete Projekte etc. die nicht nur in Deutschland durchführbar sind.: http://www.schule-fuer-toleranz.de

ANTI-RASSISMUS-KONTAKTADRESSEN

Jugendrat

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{ Nützliches }93

SCHULBERATUNGSSTELLEN FÜR AUSLÄNDERiNNENUND MIGRANTiNNEN BEI LANDES-/STADTSCHULRÄTEN.

BurgenlandGerhard VitorelliLSR für das BurgenlandKernaustieg 3, Zimmer 1127001 EisenstadtTel.:(02682) 710 121Fax.:(02682) 710 [email protected]

NiederösterreichErnst FiglLSR für NÖRennbahnstraße 293109 St.PöltenTel.:(02742) 280 48 12Fax.:(02742) 280 [email protected]

Kärntenderzeit nicht besetztLSR für Kärnten10.-Oktober-Straße 249010 KlagenfurtTel.:(0463) 5812 414Fax.:(0463) 5812 [email protected]

OberösterreichMag. Dr. Selçuk HergüvencBSR Linz-Stadt

Pfarrgasse 74020 LinzTel.:(0732) 7070/1437Fax.:(0732) 7070/[email protected]

SalzburgShaban TopalliLSR für SalzburgMozartplatz 8-105010 SalzburgTel.:(0662) 8042 3013Fax.:(0662) 8042 2199

VorarlbergDr. Sevki EkerLSR für VorarlbergBahnhofstraße 12, Zimmer 4136900 BregenzTel.: (05574) 4960/612Fax.:(05574) 4960/[email protected]

WienSchulinfo für MigrantInnenAuerspergstraße 15/1.Stock1080 WienTel.:(01) 525 25/ 77 859 oder 869Fax.:(01) 525 25 / 99 77 859 od. 868 od. 869

[email protected]@[email protected]@ssr-wien.gv.at

SteiermarkDr. G. W. KerschbaumerLSR für SteiermarkKörblergasse 23, Zimmer 514, Postfach 6638011 GrazTel.:(0316) 345 198Fax.:(0316) 345 [email protected]

TirolDaniela DuporAzade TuncerLSR für TirolInnrain 1/1.Stock, Zimmer 1056010 InnsbruckTel.:(0512) 52033/ 114 oder 115Fax.:(0512) 52033 [email protected]@lsr-t.gv.at

Beratung

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Page 94: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ Nützliches }94

REBAS 15Regionale Beratungsstellefür den 7. und 15. BezirkGasgasse 8-10/4/1 Zimmer 1341150 WienTel.:(01) 89 134 15-361 oder 362Fax.:(01) 89 134 99 15 [email protected]

B.I.KMagistrat SalzburgOSR Gertrude SchönauerWolf Dietrichstraße 125020 SalzburgTel.:(0662) 80 72 29 [email protected]

Beratung

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Page 95: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ Nützliches }95

Aktion Kritischer SchülerInnen.

Allgemeinbildende Höhere Schulen, auch Gymnasien genannt.

Anti-Rassismus. Einer der Themenschwerpunkte der aks.

Berufsbildende Mittlere und Höhere Schulen. Also alle Berufsbilden Fachschulen und Schulen wie: BHAK(Bundeshandelsakademie), HBLA (Höhere Bundeslehranstalt) für wirtschaftliche Berufe, HTL (Höhrere Technische Lehranstalt) oder BAKIP (Bundesakad-emie für Kindergartenpädagogik)

Bildungsdokumentationsgesetz

Bildungspolitik

Bundesministerium für Bildung, Unterricht, Kunst und Kulutr Der/die BildungsministerIn ist für die Bildungspolitik verantwortlich

BundesschülerInnenvertretung. Höchste Vertretung der SchülerInnen

Leistungsbeurteilungsverordnung. Regelt die Notengebung, also die Beurteilung von Leistungen der SchülerInnen.

LandesschülerInnenvertretung. Vertretung der SchülerInnen auf Landesebene.

Landesschulrat. Der/die amtsführende PräsidentIn führt dieses Amt. Ist die Schulbehörde erster Instanz. Spielt eine Rolle für Berufungen und bei gröberen Beschwerden.

Regionale SchulsprecherInnen Treffen. Auch SchulsprecherInnen-Cafe genannt. Treffen der aks oder der LSV direkt in deiner Schulstadt.

>> 7.2 glossar

Fährst du mit auf das SIP? Auf was?Du wirst in deiner Tätigkeit als SchülervertreterIn oft vielen Abkürzungen begegnen. Dieser Überblick soll zeigen, was diese Abkürzungen bedeuten, um dir den Einstieg zur Erleichtern.

aks

AHS

Anti-Ra

BMHS

BiDoGe

BiPol

BMUKK

BSV

LB-VO

LSV

LSR

RSV-Treffen

Glossar

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{ Nützliches }96

Schulunterrichtsgesetz. Wichtigstes gesetzliches Regelwerk für die Schule.

Schulorganisationsgesetz. Regelt die organisatorischen Rahmenbedingungen der Schule.

Schuldemokratie.

SchülerInnenparlament. Eine wichtige Veranstaltungen der LandesschülerInnenver-tretung bei der die SchülervertreterInnen die Arbeit der LSV mitbestimmen können.

Schulverordnungsverordnung. Behandelt Bereiche wie Erziehungsmittel.

SchülerInnenvertretung.

SchülerInnenvertretungskongress der aks. Findet zu Beginn des zweiten Semesters an. Lass dir dieses Seminar nicht entgehen

SchülerInnenvollversammlung.

SchülerInnenzeitung. Auch SZ genannt.

Wandzeitung mit aktuellen Informationen. Kann in jeder Klasse aufgehängt werden.

Wöchentliches AktivistInnen Meeting. Treffen für SchülerInnen die sich in der aks engagieren wollen.

SchUG

SchOG

SD

SIP

SO-VO

SV

SVK

SVV

SIZ

Wallpaper

WAM

Glossar

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Page 97: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ Nützliches }97AKS GRUNDSATZPROGRAMMWer sind wir eigentlich? Wo stehen wir? Wir beziehen Stellung zu Fragen aus Schule, Gesellschaft, Bildung und Politik.

GETACTIVE-BROSCHÜREWie mache ich ein Projekt? Was muss ich bei einer Rede beachten? Wie kann ich möglichst viel aus meinem Team herausholen? Und was ist sonst alles zu tun? Get active!

SIZ-BROSCHÜREWie mache ich eine SchülerInnenzeitung? Was muss ich bei einer Redaktionssitzung beachten? Wie layoutiere ich am besten? Und was ist sonst alles zu tun? Die SZ-Broschüre hilft dir weiter.

SYNTAXAlle zwei Monate wird die österreichweite AKS-Zeitung “Syntax” an alle Schulen und Interessierten verschickt. Von bildungs- bis gesellschaftspolitischen Artikeln, über Kultur und alle möglichen Termintipps, ist für jede/n etwas dabei. Bestell einfach dein kosten-loses Abo!

ANTIRASSISMUS-BROSCHÜREDie Broschüre gegen Vorurteile und Ras-sismus mit inhaltlichen Infos sowie Ideensam-mlungen um das eigene Umfeld aufzuwecken und zum Nachdenken anzuregen

SCHUG-BROSCHÜREIn den “123 Fragen an das SchUG” (Schulunterrichts-gesetz) findest du Antworten auf die häufigst gestellten Anfragen und anderes Wissenswertes über das Schulrecht.

Ich bin SchülerIn SIZ-RedakteurIn SGA-Mitglied SchulsprecherIn SV-Mitglied

An dieAktion Kritischer SchülerInnenAmtshausgasse 41050 Wien

kleb mir eine

wenn du kannst

VornameNachnameAdressePLZ

OrtTelefonMobilEmailSchuleKlasseGeb.Datum

AKS-Stuff

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Page 98: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

{ Nützliches }98Infos zu euren FrauenaktivitätenInfos zur AntirassismusInfos zu Globalisierung und GATSInfos zu sozialer SelektionInfos zu HomophobieInfos zu eurer aktuellen Kampagne

Die “SIZ”-BroschüreDie “Frauen”-BroschüreDie “Antirassismus”-Broschüre Die “123 Fragen an das SchUG”-BroschüreDie “Get Active”-BroschüreDas AKS Grundsatzprogramm

Das “Frauen”- T-ShirtDas “Homophobie”- T-ShirtDen “Cross the Borders”- Pulli

Infos über eure laufenden AktivitätenEin “Syntax”-AboEin Seminar in meiner Schule oder KlasseAn einem AKS-Seminar teilnehmenIn der AKS aktiv werden - ruft mich an!Mitglied werden

PULLOVER & T-SHIRTSPassend zu den jeweiligen Kampagnengibt’s auch Pullover und T-Shirts - denAntirassismus-Kaputzenpulli gibt’s um15 Euro, die T-Shirts um jeweilszehn. Und die Planentasche um 15 Euro. Für nähere Infos kontaktiere uns einfach: [email protected]

FRAUENINITIATIVE -FRAUEN.AKS.ATDie aks befasst sich durchgehend mit dem Thema Frausein und Genderfragen im Allgemeinen. In der Frauenbroschüre haben wir zentrale Informationen rund um Sex, Frausein, Verhütung, Abtreibung, Rollenbilder und die wichtigsten Kontaktadressen zusammen getragen. W

enn du dich für das Thema speziell interessierst, wende dich an frauen@

aks.at

AKS-Stuff

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Page 99: Toolbook für Schüler_innenvertretungen

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Mit finanzieller

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