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SuedLink: Brunsbüttel – Großgartach und Wilster – Grafenrheinfeld Vorhaben 3 und 4 Bundesbedarfsplangesetz

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SuedLink: Brunsbüttel – Großgartach und Wilster – GrafenrheinfeldVorhaben 3 und 4 Bundesbedarfsplangesetz

Bundesnetzagentur | netzausbau.de/suedlink

TenneT TSO will Planung für SuedLink

an Erdkabelvorrang anpassen

28.07.2015

Koalitionsspitzen legen „Eckpunkte

für eine erfolgreiche Umsetzung der

Energiewende“ fest

01.07.2015

SuedLink-Antrag wird nach Prüfung

der Bundesnetzagentur überarbeitet

18.02.2015

SuedLink-Antrag wird eingereicht

12.12.2014

Bisherige Schritte in der Bundesfachplanung Stand: Dezember 2015

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Bundesnetzagentur | netzausbau.de/suedlink

Steckbrief

Vorhabenträger TenneT TSO, TransnetBW

verfahrensführende Behörde Bundesnetzagentur

Streckenverlaufvon Brunsbüttel nach Großgartach

sowie von Wilster nach Grafenrheinfeld

Spannung500 kV (Stand Antrag aus 2014)

Übertragungskapazität voraussichtlich 4 GW

(pro Verbindung 2 GW)

TechnikGleichstrom

BedarfTransport von Windstrom aus dem

Norden in den verbrauchsstarken Süden

Inbetriebnahme Geplant für das Jahr 2022

Bundesnetzagentur | netzausbau.de/suedlink

SuedLink ist ein gemeinsames Projekt der Über-tragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW. Es besteht aus zwei Höchstspannungsleitungen mit insgesamt rund 800 Kilometern Länge. Vorhaben 3 soll in Brunsbüttel in Schleswig-Holstein beginnen und in Großgartach in Baden-Württemberg enden. Vorhaben 4 soll in Wilster bei Hamburg starten und nach Grafenrheinfeld in Bayern führen.

Beide Vorhaben von SuedLink sollen als Leitungs-neubau in Hochspannungs-Gleichstrom-Übertra-gungstechnik (HGÜ) ausgeführt werden.

Gleichstrom hat den Vorteil, dass große Strom-mengen möglichst verlustarm über weite Strecken transportiert und das Stromnetz flexibler gesteuert werden kann. Das Stromspannungsnetz wird aber überwiegend in Wechselstrom betrieben. Am An-fangs- und Endpunkt der HGÜ-Leitung wird daher je eine Konverterstation erforderlich, die zwischen Gleichstrom und Wechselstrom umwandelt.

Vorhaben 3

Bundesnetzagentur | netzausbau.de/suedlink

Gesetzliche Grundlage für den Bau der beiden Vorhaben ist das Bundesbedarfsplangesetz. Hier werden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf des Vorhabens für die Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebes festgestellt.

Notwendig sind beide Verbindungen, um den on- und offshore erzeugten Windstrom aus den nörd-lichen Bundesländern in den verbrauchsstarken Süden zu transportieren. Wenn die verbliebenen deutschen Kernkraftwerke bis zum Jahr 2022 vom Netz gehen, wird die Nachfrage nach Strom aus anderen Energiequellen in Bayern und in Baden- Württemberg deutlich ansteigen.

Seit Ende 2015 gilt ein Vorrang für Erdverkabelung bei HGÜ-Projekten. Den am 12. Dezember 2014 beantragten Trassenkorridorvorschlag und seine Alternativen hatte der Vorhabenträger TenneT TSO jedoch noch entsprechend der bisherigen Rege-lungen vorrangig als Freileitung entwickelt. TenneT TSO passt die Planungen für SuedLink an. Konkrete räumliche Verläufe sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

Vorhaben 4

Bundesnetzagentur | Stand: Dezember 2015

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