höchstspannungsleitung brunsbüttel großgartach; bbpig vorhaben nr. 3 … · 2019-03-01 ·...
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Bundesfachplanung SuedLink Steckbrief – Trassenkorridorsegment 195b
ARGE SuedLink 1 | 11 Steckbrief_TKS_195b © ArgeSL 2019
0 07.02.2019 Kommunikationsunterlage zu den
Unterlagen nach § 8 NABEG SteL, SweP,
VolB WeiH, AlfL OstA
Vers Datum Ausgabe Erstellt Geprüft Freigegeben
Bundesfachplanung SuedLink
A100_ARGESL_P8_SL_B_KOM_1001 Der Inhalt gibt die Ansicht der Vorhabenträger wieder und nicht die Meinung der Eu-
ropäischen Kommission
Höchstspannungsleitung Brunsbüttel – Großgartach;
BBPIG Vorhaben Nr. 3
sowie
Höchstspannungsleitung Wilster bis Grafenrheinfeld; BBPIG Vorhaben Nr. 4
Abschnitt B (von Scheeßel bis Bad Gandersheim / Seesen)
Kommunikationsunterlage zu den Unterlagen nach § 8 NABEG
Steckbrief TKS 195b
Bundesfachplanung SuedLink Steckbrief – Trassenkorridorsegment 195b
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Bundesfachplanung SuedLink
STECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT (TKS) 195B
ÜBERBLICK
Herkunft des TKS: Der südliche Teil des TKS 195 aus den Antragsunterlagen nach § 6 NABEG/
von der Bundesnetzagentur in den Festlegungen nach § 7 Abs. 4 NABEG bestätigt/ geteilt an
dem Gelenkpunkt mit TKS 343.
Länge des Trassenkorridorsegments: 12,2 km
Vorhaben: V3 und V4
Bundesland: Niedersachsen
Landkreis: Heidekreis o Gemeinde Wietzendorf
o Stadt Soltau
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Fußnoten: PotTA1 Erdkabelverbindungslinie2
Übersicht Untersuchungsraum und Trassenkorridor-Netz
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Das Trassenkorridorsegment
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Kurzbeschreibung des Verlaufes
Das Trassenkorridorsegment (TKS) verläuft
o östlich von Oeningen ausgehend in südliche Richtung, vorbei an Wolterdingen und nördlich
vorbei an Soltau,
o weiter in südliche Richtung bis westlich von Wietzendorf, dabei östlich vorbei an Harber und
kleinen Teilflächen des Truppenübungsplatzes Munster Süd sowie westlich vorbei an Suroide,
o weiter in südwestliche Richtung bis Flottwedel.
o Das TKS 195b bildet die Fortführung des von Westen kommenden TKS 195a und läuft bei
Flottwedel westlich von Wietzendorf auf das TKS 53a zu.
Begründung für den Verlauf
o Generell strebt das TKS einen kurzen, gestreckten Verlauf an.
o Das TKS 195b bildet den Fortsatz der nordöstlichen Umgehung der Stadt Soltau. Von Harber
bis zum Gelenkpunkt mit dem TKS 53a bei Flottwedel ist generell ein gestreckter Verlauf des
TKS in der angestrebten Nord-Süd-Richtung möglich.
o Siedlungs- und Industrieflächen befinden sich zwar im TKS (z. B. Wietzendorf), aufgrund ihrer
Anordnung und Ausdehnung verbleibt jedoch ein ausreichend großer Passageraum. Die
Campingplätze nordöstlich von Harber sowie nördlich von Wietzendorf ragen lediglich klein-
flächig in das TKS hinein.
o Der Verlauf des TKS 195b wurde so gewählt, dass nur noch kleine Flächen des Naturschutz-
gebietes „Wietzendorfer Moor“ im TKS liegen. Moorgebiete und avifaunistisch bedeutsame
Brutgebiete ragen randlich bei Suroide und Wietzendorf in das TKS hinein.
o Weiterhin werden feuchte, verdichtungsempfindliche sowie schutzwürdige Böden (Podsol)
und ein Wasserschutzgebiet Zone III gequert. Diese Flächen können aufgrund ihrer großflä-
chigen bzw. langgestreckten Ausdehnung sowie teilweise angrenzender Siedlungsbereiche
nicht umgangen werden.
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Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit3
Kombinierte Riegel/ Engstellen4
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis5 Sehr hoch: 0
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Hoch: 0
Riegel6 und Engstellen7 aus der Bautechnik
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Sehr hoch: 0
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Hoch: 0
Riegel und Engstellen aus dem Umweltbericht zur SUP
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Sehr hoch: 0
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Hoch: 3
Riegel und Engstellen aus der RVS
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Sehr hoch: 0
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Hoch: 0
Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – RVS
Raumverträglichkeitsstudie (RVS)
Zweck: Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Umfangs der ggf. unvermeidlichen Konflikte zwischen der Planung und den Erfordernissen der Raumordnung zur Ermittlung eines möglichst raumverträglichen Trassenkorri-dors.
Die nachfolgend dargestellte Konformität stellt die Vereinbarkeit
des Erdkabelvorhabens mit den Zielen und Grundsätzen der
Raumordnung dar8. Die Konformität wird für Gebiete beschrieben,
denen im Rahmen der Bearbeitung ein sehr hohes oder hohes
Konfliktpotenzial zugewiesen wurde. Bereiche mit mittlerem und
geringem Konfliktpotenzial sind mit dem Vorhaben (voraussicht-
lich) immer vereinbar, sodass auf eine ausführliche Beschreibung
verzichtet wird.
Innerhalb des TKS 195b befinden sich keine Bereiche, die in ein
hohes oder sehr hohes Konfliktpotenzial eingestuft worden sind.
Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit (Anzahl)
o Sehr hoch: 0
o Hoch: 0
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Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – RVS
Die folgenden hinreichend verfestigten, raumbedeutsamen Pla-
nungen und Maßnahmen (RPM) wurden im TKS 195b berücksich-
tigt:
o Gewerbliche Bauflächen (Flächennutzungsplan, Bebauungs-
plan Harber Nr. 12 und Nr. 13), Landkreis Heidekreis, Stadt
Soltau, Ortsteil Oeningen, km 0,0-1,2,
o 6-streifiger Ausbau der Bundesautobahn 7 zwischen der An-
schlussstelle (AS) Soltau-Ost und der AS Dorfmark (Entwurfs-
planung), Landkreis Heidekreis, Stadt Soltau, Niedersächsi-
sche Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäfts-
bereich Verden, km 0,0-1,6.
Bei bereits planfestgestellten bzw. gebauten linienhaften RPM ist
eine Unterquerung technisch ohne besondere Maßnahmen mög-
lich, sodass die Konformität erreicht werden kann.
Bei der RPM der kommunalen Bauleitplanung verbleibt ausrei-
chend Passageraum innerhalb des TKS, sodass die Konformität
durch entsprechende Trassierung erreicht werden kann.
Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – SUP
Strategische Umweltprü-fung (SUP)
Zweck: Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltaus-wirkungen des Vorhabens zur frühzeitigen Abschätzung der möglichen Folgen des Vorhabens für die Umwelt
Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit
Im TKS 195b befinden sich drei Bereiche mit eingeschränkter Pla-
nungsfreiheit und hohem Realisierungshemmnis, die durch Um-
welt- und Artenschutzbelange hervorgerufen werden:
o R-U-195b-02 bei km 3,1: Biotop- und Nutzungsstrukturen, Flä-
chen mit eingeschränkter Verfügbarkeit (Gewerbe/ Industrie)
sowie potenzielle Lebensräume von Waldfledermäusen.
o R-U-195b-04 bei km 5,5 bis 5,7: Biotop- und Nutzungsstruktu-
ren , potenzieller Lebensraum des Seeadlers.
o R-U-195b-08 bei km 11,3: Biotop- und Nutzungsstrukturen,
das Naturschutzgebiet „Wietzendorfer Moor“, Lebensräume
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Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – SUP
des Waldwasserläufers und anderer bodenbrütende Waldar-
ten sowie potenzieller Lebensraum des Kranichs.
Flächen mit eingeschränkter Verfügbarkeit9
In diesem TKS befinden sich mehrere Flächen mit eingeschränkter
Verfügbarkeit:
o Gewerbegebiete liegen zwischen km 0,5 und 1,0 im TKS.
o Eine Abbaustätte für Rohstoffe liegt bei km 1,5.
Im TKS befindet sich eine hohe Anzahl von Flächen mit mittlerem
und geringem Konfliktpotenzial10: Im Vergleich der Korridore sind
in der Regel nur die Stufen hoch und sehr hoch relevant.
Schutzgut11-übergreifendes
Konfliktpotenzial in % der
TKS-Fläche
o Sehr hoch: 56,3 %
o Hoch: 43,2 %
Bereiche mit eingeschränkter
Planungsfreiheit (Anzahl)
o Sehr hoch: 0
o Hoch: 3
Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – Natura 2000
Untersuchungen zur Natura 2000-Verträglichkeit
Zweck: Prüfung eventueller Be-einträchtigungen von Natura 2000-Gebieten durch das Vorha-ben zur frühzeitigen Berücksichti-gung von Vorgaben des Gebiets-schutzes in Bezug auf die Erhal-tungsziele und den Schutzzweck von Natura 2000 Gebieten (FFH = Flora-Fauna-Habitat, VSch-Gebiet = Vogelschutzgebiet)
In diesem TKS liegen keine Natura 2000-Gebiete.
Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – ASE
Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (ASE)
Zweck: Prüfung der Betroffenheit des planungsrelevanten Arten-spektrums durch das Vorhaben unter Berücksichtigung von Ver-meidungs-/ vorgezogenen Aus-gleichsmaßnahmen
Bereiche eingeschränkter
Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis
o Sehr hoch: 0
o Hoch: 3
Arten und Artengruppen:
o Bodenbrütende Waldvögel
o Graureiher
o Kormoran
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Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – ASE
o Kranich
o Seeadler
o Silbermöwe
o Waldfledermäuse
o Wolf
Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – SöpB
Sonstige öffentliche und private Belange (SöpB)
Zweck: frühzeitige Berücksichti-gung und Ermittlung der Betrof-fenheit privater und öffentlicher Belange über den Untersuchungs-rahmen von RVS und SUP hinaus (Vervollständigung des Abwä-gungsmaterials im Verfahren)
Belange der Forstwirtschaft/ Sonder- und Dauerkulturen der Land-
wirtschaft
o Landwirtschaft: 0 % der Fläche des TKS.
o Forstwirtschaft: 54,4 % der Fläche des TKS.
Das TKS wird überwiegend durch zusammenhängende Wald-
bereiche belegt, die sich über die gesamte Breite des TKS er-
strecken (z. B. an AS Soltau-Ost an der BAB 7, bei Suroide,
Meinholz und Wietzendorf). Eine Umgehung dieser Flächen ist
voraussichtlich nicht möglich.
Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – ISE
Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (ISE)
Zweck: Ersteinschätzung immissi-onsschutzrechtlicher Betroffenheit durch Schall, elektrische Feld-stärke und magnetische Fluss-dichte im Bereich der Konverter und der Erdkabelbaustellen
Prognostisch wird von einer Einhaltung aller immissionsschutz-
rechtlichen Vorgaben von Bundesverordnungen sowie Verwal-
tungsvorschriften ausgegangen.
Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen –
Prognose der wasserrechtlichen Zulässigkeit
Prognose der wasserrechtli-chen Zulässigkeit
Fachbeitrag Wasser
Zweck: Ermittlung von Bereichen, die ein Realisierungshemmnis be-züglich der Vorgaben des Was-serhaushaltsgesetztes (WHG) und der EU-Wasserrahmenrichtli-nie aufweisen
Nachfolgend aufgeführt sind Bereiche innerhalb des TKS 195b,
die eine sehr hohe oder hohe spezifische Empfindlichkeit12 aufwei-
sen. Bereiche mit mittlerer und geringer Empfindlichkeit sind mit
dem Vorhaben (voraussichtlich) immer vereinbar, sodass auf eine
ausführliche Beschreibung verzichtet wird.
Wasserschutzgebiete (WSG) der Schutzzonen I und II weisen eine
sehr hohe spezifische Empfindlichkeit auf. Es ist keine
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Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen –
Prognose der wasserrechtlichen Zulässigkeit
wasserrechtliche Zulässigkeit zu erwarten. Für die weiteren
Schutzzonen III, IIIA und IIIB mit mittlerer, hoher und sehr hoher
spezifischer Empfindlichkeit werden im Planfeststellungsverfahren
Anträge auf Befreiung nach § 52 Abs. 1 WHG gestellt. Konflikte
können im Rahmen der Planfeststellung ggf. durch eine geeignete
Trassenführung vermieden werden. Im TKS befinden sich die fol-
genden WSG:
o WSG „Wietzendorf“, Schutzzone I, IIIA, IIIB, die Schutzzonen
IIIA und IIIB weisen eine hohe spezifische Empfindlichkeit auf.
Schutzzonen IIIA/B jeweils flächendeckend im TKS, km 9,0-
12,0, Schutzzone I randlich im TKS, km 9,3-9,4.
Bei vorhandenen Stillgewässern mit einer sehr hohen spezifischen
Empfindlichkeit können Konflikte im nachfolgenden Planungs-
schritt (Planfeststellung) durch eine geeignete Trassenführung
vermieden werden. Im TKS befinden sich die folgenden Stillge-
wässer mit einer sehr hohen spezifischen Empfindlichkeit:
o Es befindet sich ein verhältnismäßig großes Stillgewässer bei
km 2,0. Es sind zahlreiche weitere Stillgewässer im gesamten
TKS vorhanden (km 1,0-3,0; 4,1-4,4; 8,0-10,1).
Innerhalb des TKS befindet sich flächendeckend der Grundwas-
serkörper „Örtze Lockergestein rechts“. Er weist aufgrund seines
schlechten chemischen Zustands eine hohe spezifische Empfind-
lichkeit auf. Eine detaillierte Betrachtung der Grundwasserkörper
wird auf der nachfolgenden Planungsebene der Planfeststellung
durchgeführt.
Bündelungsoptionen13
Das TKS 195b kann im Bereich der bestehenden BAB 7 über ca. 1,0 km gebündelt verlaufen
(zwischen der Anschlussstelle Soltau-Ost und der K 10). Damit kann die Beeinträchtigung von
Waldbereichen voraussichtlich verringert bzw. vermieden werden.
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1 Eingeschränkter Planungsraum = Vorschlag einer potenziellen Trassenachse (potTA), um die Querbarkeit eines Bereichs eingeschränkter Planungsfreiheit mit sehr hohem Realisierungshemmnis (rot) prüfen zu können; ggf. wird auch die konkrete Bauweise angenommen. 2 Erdkabelverbindungslinie = Verbindet zwei Bereiche mit eingeschränktem Planungsraum (potTA). Die Linie liegt grundsätzlich mittig im Trassenkor-ridor und orientiert sich an der kürzesten Verbindung. Sie bildet den Ausgangspunkt, um zusammen mit der lokalen Öf-fentlichkeit eine raumverträgliche Leitungsführung im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens zu finden. 3 Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit = Riegel und Engstellen aus Flächen sehr hoher Bewertung in den Einzelunterlagen oder kombiniert aus allen Unterlagen. 4 Kombinierte Riegel/ Engstellen = Riegel/Engstellen verschiedener Belange (Umweltbelange SUP, N2000, ASE + Technik bzw. RVS), die räumlich eng beieinander liegen, so dass eine gemeinsame Betrachtung zur Querung des Bereichs erfolgen muss. 5 Realisierungshemmnis = Sehr hoch: Der Riegel/ die Engstelle kann auch unter Berücksichtigung von Maßnahmen und Vorkehrungen nicht ge-quert werden. Hoch: Der Riegel/ die Engstelle kann nur unter Berücksichtigung von Maßnahmen und Vorkehrungen (z.B. Abstimmung mit dem Betreiber/ Eigentümer der Fläche im Rahmen des nächsten Planungsschrittes) gequert werden. 6 Riegel = Durchgehender Bereich im Korridor, gebildet durch mindestens ein Kriterium mit sehr hohem spezifischen Restriktionsni-veau/ Empfindlichkeit oder Lücken zwischen einem oder mehreren Kriterien mit sehr hohem spezifischen Restriktionsni-veau/ Empfindlichkeit mit einem Passageraum von ≤ 50 m (Stammstrecke = beide Vorhaben werden unmittelbar parallel verlegt) bzw. ≤ 30 m (Normalstrecke = nur ein Vorhaben). 7 Engstelle = Engstelle bzw. Lücke zwischen einem oder mehreren Kriterien mit sehr hohem spezifischen Restriktionsniveau/ Emp-findlichkeit mit einem Passageraum ≤ 150 m (Stammstrecke = beide Verbindungen werden unmittelbar parallel verlegt) bzw. ≤ 100 m (Normalstrecke = nur eine Verbindung). 8 RVS – Konformität = Die Prüfung der Konformität mit den entsprechenden Zielen und Grundsätzen der Raumordnung erfolgt basierend auf dem spezifischen Restriktionsniveau und dem ermittelten Konfliktpotenzial für die Konflikte in jedem Trassenkorridorseg-ment. Entsprechend sind für die Bewertung der Konformität die gleichen Bedingungen (Bauweise und Bündelungsop-tion) anzunehmen wie für die Einstufung des Konfliktpotenzials. 9 Flächen mit eingeschränkter Verfügbarkeit = Zu den Flächen mit eingeschränkter Verfügbarkeit gehören Windkraftanlagen und Windparks, Solaranlagen, Gewerbe- und Industriegebiete sowie Flughäfen, militärische Anlagen, Ver- und Entsorgungsanlagen, Deponien und Altlasten so-wie Tagebaue. 10 SUP – Konfliktpotenzial = Grad der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen des Umweltschutzes. Das Konfliktpotenzial wird auf der Grundlage der spezifischen Empfindlichkeit in Verbindung mit der konkreten Bauweise (bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkun-gen, geschlossen/ offen) ermittelt. 11 Schutzgüter = Zu den betrachteten Schutzgütern (SG) gehören gemäß § 2 UVPG: 1. SG Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. SG Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. SG Boden und Fläche, 4. SG Wasser, 5. Schutzgüter Luft und Klima, 6. SG Landschaft, 7. SG Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter, 8. Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern. 12 Allgemeine/ spezifische Empfindlichkeit = Empfindlichkeit der betrachteten Kriterien gegenüber den möglichen Wirkungen des Vorhabens. Man unterscheidet zwi-schen der theoretischen „allgemeinen Empfindlichkeit“ und der „spezifischen Empfindlichkeit“, welche die konkrete Aus-prägung der SUP-Kriterien im festgelegten Untersuchungsraum beschreibt. 13 Bündelungsoptionen = Zu den potenziellen Bündelungsoptionen für das Erdkabelvorhaben zählen vorhandene Hoch- und Höchstspannungslei-tungen ab 110 kV, Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen, erdverlegte Infrastrukturen, Bahnstrecken und Bahnstrom sowie vorhandene Infrastrukturen in Waldbereichen.