skalierung der abschlussprüfung wp stb rosemarie gergen
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Agenda (1)
1. Einleitung2. Rechtliche Grundlagen3. Relevanz der IDW Prüfungsstandards (IDW PS)4. Gegenstand der Skalierung5. Grundlegende Skalierungsaspekte
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Agenda (2)
6. Skalierte Prüfungsdurchführung im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsansatzes
6.1 Auftragsannahme6.2 Risikoidentifikation6.2.1 Umfeld / IKS / IT6.2.2 Conclusion6.3 Wesentlichkeit6.4 Prüfungsstrategie6.5 Aussagebezogene Prüfungshandlungen6.6 Dokumentation
7. Grenzen der Skalierung8. IDW Prüfungsnavigator
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1. Einleitung (1)
■ „An Audit is an Audit“ oder „An Audit Opinion is an Audit Opinion“?
■ Prüfungspflicht:
Mittelgroße Kapitalgesellschaft
Große Kapitalgesellschaft
Bilanzsumme >4.840.000,00 € >19.250.000,00 €
Umsatzerlöse >9.680.000,00 € >38.500.000,00 €
Jahresdurch-schnitt Arbeitnehmer
>50 >250
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1. Einleitung (2)
■ Skalierung bedeutet ● eine der Größe, der Komplexität und dem Risiko
angemessene Prüfungsdurchführung, ohne die fachlichen Regeln außer Kraft zu setzen
● risikoorientierte Prüfung● Nutzung von Ermessen und Eigenverantwortlichkeit
■ Skalierung betrifft ● nicht nur die Abwicklung der Prüfungsaufträge
(Auftragsannahme, Planung, Durchführung und Dokumentation der Abschlussprüfung)
● sondern auch das Vorhalten eines angemessenen Qualitätssicherungssystems
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1. Einleitung (3)
■ Anwendungsbereich ISA / IDW PS● gesetzliche Abschlussprüfungen ● freiwillige Abschlussprüfungen mit Bestätigungsvermerk
■ In Abgrenzung zu● Prüferischer Durchsicht (IDW PS 900; Negativassurance)● Erstellung von Jahresanschlüssen (IDW S 7)
□ Erstellung ohne Beurteilungen (Ausnahme: Going concern)□ Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen aller oder einzelner
Jahresabschlusspositionen (Auftragsdefinition – Going concen zwingend; entspricht IDW PS 900)
□ Erstellung mit umfassenden Beurteilungen (entspricht Beurteilungsrahmen einer Abschlussprüfung, Verweis auf IDW PS)
□ der Auftragsart entsprechende Bescheinigungen
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2. Rechtliche Grundlagen (1)
■ § 24b Abs. 1 BS WP/vBP (12. Oktober 2012)„WP/vBP haben für eine den Verhältnissen des zu prüfenden Unternehmens entsprechende Prüfungsdurchführung Sorge zu tragen. Dabei hat der WP/vBP Art, Umfang und Dokumentation der Prüfungsdurchführung im Rahmen seiner Eigenverantwortlichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen in Abhängigkeit von Größe, Komplexität und Risiko des Prüfungsmandats zu bestimmen.“
■ WPK Hinweis zur skalierten Prüfungsdurchführung auf Grundlage der ISA„…Hinweis ist darauf ausgerichtet, Hinweise und Anregungen für eine skalierte Prüfungsdurchführung bei gleichbleibender Qualität der Prüfung zur Verfügung zu stellen….“
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2. Rechtliche Grundlagen (2)
■ Zusammenfassung der besonderen ISA-Regelungen zu kleineren Einheiten als Anlage zum WPK Hinweis● in den ISAs vorhandene Regelungen zu KMU sind
herausgearbeitet■ IDW „Hinweise und Beispiele zur Prüfungsdokumentation
bei KMU nach ISA und IDW PS“● Hinweise referenzieren auf ISA, aber stellen auch Bezug
vor allem zu IDW PH 9.100.1 und IDW PS 460 her● Dokumentationsbeispiele als Memorandum oder Tabelle
zu ausgewählten Bereichen u.a. der Prüfungsstrategie und IKS-Prüfung
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3. Relevanz der IDW PS (1)
■ IDW PS 200, Tz. 18 ff. (Ziele und allg. Grundsätze)● „Der Abschlussprüfer hat Art und Umfang …. der
Prüfungshandlungen im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen.“
● „Die Zielsetzung der Abschlussprüfung erfordert keine lückenlose Prüfung.“
■ IDW PS 240, Tz. 12 und 13 (Prüfungsplanung)● Umfang der Prüfungsplanung ist abhängig von
□ Größe und Komplexität des Mandats,□ Schwierigkeitsgrad der Prüfung,□ Kenntnisse von Umfeld und IKS und□ Nutzung von Vorjahresinformationen
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3. Relevanz der IDW PS (2)
■ IDW PS 261 n.F.● risikoorientierte Abschlussprüfung● Tz. 70: Ausrichtung der Prüfung auf die Fehlerrisiken● Tz 74 ff.: Nutzung von Vorjahresergebnissen bei
Funktionsprüfungen■ IDW PH 9.100.1 (KMU)
● Größe/Komplexität bestimmt Umfang der Prüfungsplanung und weiteren Dokumentationen
● Dokumentation auch abhängig von Erfahrung des Prüfungsteams□ wesentliche Aspekte dokumentieren
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3. Relevanz der IDW PS (3)
■ IDW PS 460 n.F., Tz. 9 ff. (Arbeitspapiere)● „Der Abschlussprüfer hat die …… Abschlussprüfung in
angemessener Weise ….. zu dokumentieren.“● „Form und Inhalt der Arbeitspapiere stehen im pflicht-
gemäßen Ermessen des Abschlussprüfers. Dabei sind die Arbeitspapiere so anzulegen, dass sich ein erfahrener Prüfer, der nicht mit der Prüfung befasst war, in angemessener Zeit …. ein Bild machen kann.“
● „ … ordnungsgemäße Arbeitspapiere auch dann …, wenn ein Verständnis für Detailaspekte …. erst durch mündliche Erörterung der Arbeitspapiere …. erlangt werden kann.“
● „Die Arbeitspapiere enthalten auch die Überlegungen des Abschlussprüfers zu allen bedeutsamen Sachverhalten.“
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4. Gegenstand der Skalierung (1)
■ Die Skalierung hat zwei Anwendungsbereiche:1. Das Vorhalten eines angemessenen
Qualitätssicherungssystems (VO 1/2006) in Abhängigkeit von der Größe des Prüfungsunternehmens und der Komplexität der Auftragsstruktur (z.B. Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen), um zu gewährleisten, dass der WP seinen Beruf unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und eigenverantwortlich ausübt.
□ momentaner Stand:○ alle Regeln werden noch einmal daraufhin überprüft, ob sie
notwendig sind, um dieses Ziel zu erreichen. ○ praxisorganisatorische Maßnahmen, die diesem Ziel nicht
dienen, sollen gestrichen werden○ kontextunabhängige Umsetzung in Abhängigkeit von Größe
und Struktur der Praxis○ angestrebt wird aktualisierte gemeinsame VO
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4. Gegenstand der Skalierung (2)
□ Qualitätssicherungssystem VO 1/2006
Auftrags-annahme
Informationssammlung Auftrags-durchführung
Bericht-erstattung
Regelungen für die Auftragsabwicklung
Üb e r w
a c h u n g(u.a. N
achschau der allgemeinen Praxisorganisation,
Nachschau der A
uftragsabwicklung
Regelungen zur allgemeinenPraxisorganisation
Ziel: Ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge
Schaffung eines günstigen Qualitätsumfeldes
Feststellung und Analyse qualitätsgefährdender Risiken
Überwachung des Qualitätssicherungssystems
Regelungen zur Qualitätssicherung
Dokumentation und Kommunikation der Regelungenzur Qualitätssicherung
und Planung
Quelle: VO 1/2006, Tz. 28.
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4. Gegenstand der Skalierung (3)
2. Die Abwicklung der Prüfungsaufträge (Auftragsannahme, Auftragsdurchführung und Berichterstattung, Dokumentation)
■ Dieser Vortrag konzentriert sich im Folgenden auf diesen zweiten Aspekt der Skalierung für die Abwicklung der Prüfungsaufträge.
■ Folgende Grundsätze werden im Rahmen einer Prüfungsdurchführung als unverzichtbar angesehen:
● risikoorientierter Prüfungsansatz● Ermittlung der Wesentlichkeitsgrenzen● Prüfungsplanung in sachlicher, personeller und zeitlicher Hinsicht● Prüfungshandlungen zur Erlangung angemessener und
ausreichender Prüfungsnachweise, Dokumentation
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5. Grundlegende Skalierungsaspekte (1)
■ Keine Zweiteilung des Berufsstandes durch unterschiedliche Qualitäten in der Abschlussprüfung
■ Keine Abschlussprüfung „light“■ Gleiche Qualität in der Prüfungsaussage erfordert gleiche
Qualität in der Prüfung („an audit opinion is an audit opinion“)■ Qualitätsdefinition fokussiert „materielle“ Qualität und weniger
„formale“ Qualität (substance over form)■ Eigenverantwortung des Abschlussprüfers rückt wieder in den
Vordergrund (im Rahmen der berufsrechtlichen Verpflichtungen) wie z.B. bei: ● Entscheidung über Nicht - Anwendbarkeit einzelner ISA / IDW PS
oder von Teilen davon● Umsetzung allgemein gehaltener (skalierbarer) Anforderungen
oder Anwendungshinweisen
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5. Grundlegende Skalierungsaspekte (2)
■ Skalierte Prüfungsdurchführung bedeutet jedoch nicht, auf einschlägige ISA / IDW PS – Regelungen zu verzichten, da diese für das zu prüfende Unternehmen „zu aufwendig“ wären.
■ Skalierung heißt, ein dem jeweiligen Risiko des Unternehmens angemessenes Maß an Prüfungshand-lungen zu definieren (roter Faden) und die Jahresabschlussprüfung als individuelle intellektuelle Leistung, bezogen auf die Umstände des Einzelfalles, so zu gestalten, dass ein zutreffendes Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit getroffen werden kann.
■ Skalierung heißt nicht, falsche Kompromisse in der Qualität zu machen, weil wirtschaftliche Gegebenheiten vermeintlich dazu zwingen.
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6. Skalierte Prüfungsdurchführung im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsansatzes
■ Risikoorientierter Prüfungsansatz ■ Umfang der Prüfung wird bestimmt durch ein
angemessenes Verhältnis zu● der unternehmensspezifischen Situation● den Fehlerrisiken des zu prüfenden Abschlusses● bei angemessenem Dokumentationserfordernis
■ Wirksame und effiziente Prüfungsdurchführung● problemorientiert● schwerpunktbezogen● unter Beachtung der Wesentlichkeit ● keine überflüssigen Prüfungshandlungen oder
Dokumentationen, ohne die Sicherheit des Prüfungsurteils zu beeinträchtigen
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6.1 Auftragsannahme (1)
Unabhängigkeit■Dokumentationen zur persönlichen Unabhängigkeit der Mitglieder des Prüfungsteams ■Welche Sachverhalte sind für den KMU Prüfer relevant?■Überprüfung der persönlichen Unabhängigkeit von anderen externen Prüfern und von Sachverständigen, deren Arbeit verwertet wurde■Unabhängigkeit bei Schnittstellen zu anderen Praxen (Netzwerke).
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6.1 Auftragsannahme (2)
Risiken aus demMandantenumfeld■Wirtschaftliches und rechtliches Umfeld■Risikoindikatoren für Verstöße (auch in Zusammenhang mit nahestehenden Personen)■Anhaltspunkte für Going Concern Probleme
Mögliche Gegenmaßnahmen
■ Qualifizierte Info-Beschaffung● Recherche● Gespräch● Besichtigung
■ Auftragsbegleitende Qualitätssicherung
Auftragsannahme und Auftragsrisiken
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6.1 Auftragsannahme (3)
Risiken aus dem Berufsumfeld■ Know How
● fachliche Spezialisierung● Branche
■ Zeitliche Verfügbarkeit● Rotation?
■ KA-Prüfung/Verwertung● Teilbereichsprüfer
Mögliche Gegenmaßnahmen■ Einsatz von Spezialisten■ Konsultation■ Umfangreichere
Prüfungsplanung■ Auftragsbegleitende
Qualitätssicherung■ „Audit Instructions“ ISA
600
Auftragsannahme und Auftragsrisiken
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6.1 Auftragsannahme (4)
Skalierung■Informationsvorteile aufgrund langjähriger Mandantenbeziehung nutzen■Unterjährig durch die Beratungstätigkeit bekannt gewordene Informationen verwenden■Erkenntnisse aus der Vorjahresprüfung berücksichtigen■Kurze Darstellung der Gründe für Unabhängigkeit oder Auftragsrisiken ohne Verwendung von Checklisten■Auf relevante Unabhängigkeitssachverhalte konzentrieren■Umfang der Informationsbeschaffung und Dokumentation in Abhängigkeit von Größe, Komplexität und Risiko■IDW Hinweis zur Prüfungsdokumentation Beispiel 1
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6.1 Auftragsannahme (5)
Unabhängigkeit des Prüfungsteams……………… von Sachverständigen, deren Arbeit verwertet wird……………Gibt es fachliche oder personelle Risikofaktoren im Praxisumfeld?
Gibt es Risikofaktoren im Mandantenumfeld?……………
Dokumentationsbeispiel
Nehme ich den Auftrag an? ja/nein
Sind besondere qualitätssichernde Maßnahmen zu berücksichtigen? In Prüfungsstrategie/-planung dokumentieren
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6.2 Risikoidentifikation
Logik risikoorientierter Prüfung nach IDW PS 261 n.F.
Verständnis für Unternehmen und Umfeld
Verständnis vomrechnungslegungsbezogenen IKS
Risikobeurteilung
Analyse des Fehlerrisikos
Risikoklassifikation
Festlegung von PH als Reaktion auf Risikobeurteilung
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6.2.1 RisikoidentifikationUmfeld / IKS / IT (1)
Manage-ment-risiken
Markt-risiken
Finanzwirtschaftliche Risiken
Wertschöpfungsstruktur
Auftrags-beschaffung
Kalkulation Einkauf/Versorgung
Produktion
Finanzierung/ Liquidität
Kosten-struktur
Kapital-struktur
Vermögens-struktur
Führungs-profile
Steuerungs-instrumente
Organisations-struktur
Personal-struktur
Marktbe-schaffenheit
Wettbewerbs-struktur
Produkt-portfolio
Kunden-struktur
Risiko-potential
Umfeld
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6.2.1 RisikoidentifikationUmfeld / IKS / IT (2)
IKS■Prozessbeurteilung oder Prozessaufnahme (soweit keine schriftliche Dokumentation vorliegt)
● Absatz● Beschaffung● Produktion / Logistik● Personal
■Prüfung der Einhaltung der Funktions- und Kompetenztrennung – insbesondere in den Schnittstellen■Beurteilung des Risikos aus der IKS-Prüfung
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6.2.1 RisikoidentifikationUmfeld / IKS / IT (3)
Aufbauprüfung:(Abläufe und) Kontrollen
IKS auf Unternehmensebene(5 Komponenten)
IT Systeme und generelle ITKontrollen
Buchführungs- und Abschlussprozess
RechnungslegungsrelevanteProzesse inkl. integrierter IT Kontrollen
Prüfungsumfang
Erst- oder Folgeprüfung?
Immer (Neuaufnahme/Update?)
Immer (Neuaufnahme/Update?)
Immer (Neuaufnahme/Update?)
Wesentlicher Prozess?(Neuaufnahme/Update?)
Risiken Unternehmensebene
Aussageebene
Schwächen? Risikoeher auf Unternehmens-ebene
Schwächen? Risiko bezüglich Ordnungsmäßig-keit der Buchführung
Schwächen? Risiko auf Aussageebene
IKS Strategie
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Prozessintegrierte Überwachungs-maßnahmen
Interne Revision
Sicherstellung und Beurteilung der Wirksamkeit des IKS
Überwachung des internen Kontrollsystems
Organisationshandbücher Rechnungslegungssystem Richtlinien, Notizen etc.
Methoden und Unterlagen um Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen und zu berichten
Information und Kommunikation
Richtigkeit, Vollständigkeit undGenehmigung von Vorgängen
Sicherung von Vermögenswertenund Aufzeichnungen
Funktionstrennung
Grundsätze und Verfahren um sicherzustellen, dass Entscheidungen der UL beachtet werden
Kontrollaktivitäten
Neue Produkte, schnelles Wachstum Umstrukturierungen Neue gesetzliche Regelungen
Erkennung, Analyse und Beurteilung von Risiken durch UL
Risikobeurteilung
Integrität und ethische Werte Bedeutung fachlicher Kompetenz Führungsstil (AR)-Überwachungstätigkeit
Grundeinstellung und Verhalten der Unternehmensleitung (UL) in Bezug auf IKS (“tone at the top”)
Kontrollumfeld
HauptpunkteBeschreibung5 Komponenten
IKS Was ist der angemessene Umfang der Dokumentation?
6.2.1 RisikoidentifikationUmfeld / IKS / IT (4)
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6.2.1 RisikoidentifikationUmfeld / IKS / IT (5)
IT■häufige Abhängigkeit von der IT (z.B. IT-gesteuerte Produktion, Rechnungslegung, sonstiger Kommunikation)
● US Studie: 80 % aller Unternehmen, mit einem totalen IT-Crash waren innerhalb der nächsten zwei Jahre insolvent
■Vortrag Kollege Holger Klindtworth
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6.2.2 RisikoidentifikationConclusion (1)
■ Umfang der aussagebezogenen Prüfungshandlungen korrespondiert mit der Beurteilung der Fehlerrisiken in Abhängigkeit vom Ergebnis der IKS Prüfung (IDW PS 261 n.F., Tz. 80).
■ Unabhängig vom Fehlerrisiko sind zumindest in wesentlichen Prüffeldern, d.h. Arten von Geschäftsvorfällen, Kontensalden und Abschlussinformationen, aussagebezogene Prüfungshandlungen in gewissem Umfang vorzunehmen (IDW PS 261 n.F., Tz. 83).
■ Einzelfallprüfungen nur, wenn analytische Prüfungshandlungen keine ausreichende Prüfungssicherheit bieten● mehr analytische Prüfungshandlungen nutzen
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6.2.2 RisikoidentifikationConclusion (2)
■ Stets durchzuführende aussagebezogene Prüfungshandlungen, u.a.● Abstimmung JA mit zugrunde liegender Buchführung● Prüfung wesentlicher Journal- und Abschlussbuchungen● Gesamtwürdigung des Jahresabschlusses
■ Wenn Posten/Angaben quantitativ unwesentlich und ohne Risiko sind, keine weiteren Prüfungshandlungen
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6.3 Wesentlichkeit (1)
■ Prüfungsurteil: „der Jahresabschluss ist mit hinreichender Sicherheit frei von wesentlichen Fehlern“
■ Konzept der Wesentlichkeit:● Mit welcher Basis arbeite ich?
□ Umsatzerlöse, Bilanzsumme, Ergebnis, Posten,…□ Unternehmenssituation?□ Entscheidungsrelevanz?
● Wie ist die Einschätzung des Prüfungsrisikos insgesamt und für einzelne Aussagen/Prüffelder? Skalierung =
Beschränkung auf angemessene, erforderliche Prüfungshandlungen und deren Dokumentation um mit hinreichender Sicherheit zu gewährleisten, dass der Gegenstand der Prüfung frei von wesentlichen Fehlern ist
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6.3 Wesentlichkeit (2)
■ Abschlussbezogene Wesentlichkeit● adressatenorientiert● ab welcher Höhe beeinflusst ein Fehler im Abschluss die
wirtschaftliche Entscheidung?■ Spezifische Wesentlichkeit
● adressatenorientiert● ab welcher Höhe beeinflusst ein Fehler bei bestimmten
Transaktionen, Kontensalden oder Abschlussangaben die wirtschaftliche Entscheidung?□ optional, wenn ein solcher Einfluss zu erwarten ist (z.B.
Gesellschafterwechsel)
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6.3 Wesentlichkeit (3)
■ Toleranzwesentlichkeit● prüferorientiert● Betrag unter der abschlussbezogenen bzw. der
spezifischen Wesentlichkeit● reduziert das Risiko, dass die Summe aus nicht
korrigierten und nicht aufgedeckten Fehlern die Gesamtwesentlichkeit übersteigt.
■ Nichtaufgriffsgrenze (optional)● darunter keine Zusammenstellung von Fehlern● Fehler nicht auf der Liste der nicht korrigierten
Prüfungsdifferenzen
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6.3 Wesentlichkeit (4)
■ Es gibt keine konkreten Vorgaben für die Festlegung.■ Ableitung unter Berücksichtigung von Mandantenumfeld
und -situation, Risikoeinschätzung und anderen Faktoren■ Begründung der Festlegung■ Bestandteil des praxisindividuellen Prüfungsansatzes
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6.3 Wesentlichkeit (5)
Skalierung■Systematik der Festlegung der Wesentlichkeit im Prüfungsansatz grundsätzlich verankern■Die Höhe der Toleranzwesentlichkeit beeinflusst den Prüfungsumfang.■Entsprechend der festgelegten Wesentlichkeiten prüfen■IDW: Fragen und Antworten zur Festlegung der Wesentlichkeit (IDW Homepage, Mitgliederbereich)■Bei Zusatzaufträgen (z.B. Erläuterungsteil) ggf. höhere Genauigkeit erforderlich
● d.h.: Wesentlichkeit ist ggf. geringer
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bedeutsameRisiken
sonstigewesentliche
Risiken
Will ich mich auf die Wirksamkeitder Kontrollen abstützen?Funktionsprüfung
jährlich
Aussagebezogene Prüfungshandlungen in Abhängigkeit von der zuvor erlangten Prüfungssicherheit
* wenn keine Änderung der Kontrollen, mindestens einige Tests jährlich
nein
Risiken, bei denenAPH nicht ausreichen
mind. alle 3 Jahre*
Aufbauprüfung
Pflicht Pflicht
mind. alle 3 Jahre*
ja
6.4 Prüfungsstrategie (1)
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Dokumentation Aufnahme des rechtlichen und wirtschaftlichen UmfeldsRisiko 1Risiko 2……….
Dokumentation eines Grundver-ständnisses vom IKS und der AufbauprüfungRisiko 3Risiko 4………
Risiken aufUnternehmens-ebeneRisiko 1Risiko 2
Risiken aufAussageebeneRisiko 3Risiko 4Risiko 5………..
Ausprägung des Risikos
Für jedes Risiko beur-teilen, ob
bedeutsam
nur APH nicht ausreichend
wesentlich
Auf welche Aussage wirkt das Risiko?
• Vollständigkeit• Bewertung• Perioden- abgrenzung• Genauigkeit• Vorhandensein• Zurechnung• Ausweis
Test der Kontrollen
Bezogen auf jedes Risiko, ob und in welchem Umfangeine Funktions-prüfung vorgenommenwurde
und mit welchemErgebnis
.
Analytische Prüfungshand-lungen
bei Risiken aufAussagebene
für jedes Risiko,bezogen auf diebetroffene Aus-sage
Einzelfall-Prüfungen
bei Risiken aufAussagebene
für jedes Risikobezogen auf diebetroffene Aus-sage
Allgemeine Reaktionenauf Risiken auf Unternehmensebene
Funktionsprüfung allg Reaktionen/aussagebezogene PH
Risikoidentifikation
Risikoanalyse Reaktionen
6.4 Prüfungsstrategie (2)
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6.4 Prüfungsstrategie (3)
Skalierung (1)■IDW PS 261 n.F., Tz. 70
● „Der Abschlussprüfer hat seine Prüfungshandlungen auf die von ihm erfassten und beurteilten Fehlerrisiken auszurichten.“
■IDW PS 240, Tz. 14 ff. zu Prüfungsstrategie● Grundsatzentscheidung über die prinzipielle Richtung der
Abschlussprüfung□ zeigt Ansatz der Prüfung und erwartetes Ausmaß der
Prüfungshandlungen□ kritische, weniger kritische Prüfungsfelder□ risikoorientiertes Vorgehen
● Daraus folgt: Erstellung eines Prüfungsprogramms
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6.4 Prüfungsstrategie (4)
Skalierung (2)■Erfahrungen des Vorjahres und unterjährige Informationen bei der Klassifizierung der Risiken beachten■Dokumentation knapp und aussagefähig halten■Genaue Definition von Risiken und betroffenen Aussagen der Rechnungslegung erleichtert die Zuordnung von entsprechenden Prüfungshandlungen und relevanten Kontrollen■sinnvolle, am Mandanten orientierte Beurteilung der Auswirkungen der Risiken (bedeutsam oder nicht?)■Ist WP allein vor Ort, ist keine Anleitung des Prüfungsteams erforderlich■Brauche ich Checklisten?■Roter Faden muss erkennbar sein!■Dokumentation der Kernaspekte der Strategie
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6.4 Prüfungsstrategie (5)
Skalierung (3)■Risiken und betroffene Aussagen der Rechnungslegung erfassen■Klare Entscheidung, wo Funktionsprüfungen erforderlich oder sinnvoll sind■Klare Dokumentation, wo die Prüfungsschwerpunkte liegen (Intensität der Prüfung)■Wesentlichkeit bei der Festlegung des Prüfungsumfangs beachten■Strategie übersichtlich dokumentieren■Mut haben, Konsequenzen aus der Risikobeurteilung und der Güte des IKS zu ziehen
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Prüfungsphasen Zielsetzung
6.5 Aussagebezogene PH (1)
■ Planung
■ Durchführung
■ Abschließende Prüfungsaussage
■ Identifikation potentieller Risikobereiche
■ Verringerung Entdeckungs-risiko
■ Überprüfung der bisher gewon-nenen Schluss-folgerungen, An-passung Prüf-programm
Einfluss auf die Prüfungsstrategie
Reduzierung Einzel-fallprüfungen, Wirt-schaftlichkeitsprinzip!
AbschließendePlausibilisierung derPrüfungsergebnisse
Analytische Prüfungshandlungen (IDW PS 312, Tz. 16 ff.)
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6.5 Aussagebezogene PH (2)
Einzelfallprüfungen■Welche Prüfungshandlung für welche „Aussage“?■Stichproben
● statistische Verfahren● Verfahren der bewussten Auswahl● Nach welchen Kriterien wähle ich aus?
■Grundsatz: Aktiva auf zu hohen Ausweis, Passiva auf zu niedrigen Ausweis prüfen■Welche Auswirkungen haben die Ergebnisse der IKS-Prüfung und der analytischen PH auf die Einzelfallprüfung?
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6.5 Aussagebezogene PH (3)
Skalierung (1)■Umfang der aussagebezogenen PH korrespondiert mit der Beurteilung der Fehlerrisiken in Abhängigkeit von der Funktionsfähigkeit des IKS (IDW PS 261 n.F., Tz. 80)■Aufgrund immanenter Grenzen des IKS sind unabhängig vom Fehlerrisiko zumindest in wesentlichen Prüffeldern aussagebez. PH in gewissem Umfang vorzunehmen (IDW PS 261 n.F., Tz. 83).■Stets durchzuführende aussagebezogene PH (IDW Praxishandbuch zur Qualitätssicherung M 7)■Bei wesentlichen Posten/Angaben ohne besondere Risiken nur wenige weitere Prüfungshandlungen (z.B. Funktionsprüfung und analytische Prüfungshandlungen) durchführen■Einzelfallprüfungen durchführen, wenn analytische PH keine ausreichende Prüfungssicherheit bieten
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6.5 Aussagebezogene PH (4)
Skalierung (2)■Keine Vollprüfung■Funktionsprüfungen nur, wenn erforderlich oder sinnvoll, ansonsten aussagebezogen prüfen■So viel wie möglich analytisch prüfen■Risikoorientiert arbeiten, risikoarme Prüffelder weniger intensiv prüfen (gilt auch für Schätzwerte, nahestehende Personen, Fortführung)■Ist Umsatzrealisation immer bedeutsam?■Prüfungssicherheit durch IKS Prüfung konsequent für den Umfang aussagebezogener Prüfungshandlungen nutzen■Prüfungssicherheit aus analytischen Prüfungshandlungen für den Umfang von Einzelfallprüfungen nutzen
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6.6 Dokumentation (1)
■ IDW PS 460 n.F. Arbeitspapiere des Abschlussprüfers, ■ Dokumentation in angemessener Zeit abschließen
● Abschluss der Auftragsdokumentation zeitnah (i.d.R. nicht mehr als 60 Tage) nach Datum des BV
Durchführungund Dokumentation der Abschluss-prüfung
Datum desBestätigungsvermerks
Abschluss der Auftragsdokumentation
Aufbewahrungsfrist
max. 60 Tage
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6.6 Dokumentation (2)
■ Dokumentationspflichten bei Abweichen von einem Prüfungsstandard in Ausnahmenfällen ● Erreichung des Ziels durch andere Prüfungshandlungen● Grund für Abweichung
■ Erfahrener Prüfer, der nicht mit der Prüfung befasst war, muss sich in angemessener Zeit ein Bild über die Abwicklung der Prüfung machen können.
■ Umfang der Arbeitspapiere wird bei Prüfung kleinerer Unternehmen im Allgemeinen geringer sein
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6.6 Dokumentation (3)
■ Angabe der Prüfungshandlung, von wem diese durchgeführt und wann abgeschlossen wurden; Prüfungsergebnis
■ Angabe, von wem und wann Dokumentation durchgesehen wurde
■ Festhalten der Gespräche mit Management, Aufsichtsorgan oder anderen Personen über bedeutsame Sachverhalte
■ Keine Aufbewahrungspflicht für überholte Informationen■ Arbeitspapiere müssen während der gesamten
Aufbewahrungsfrist verfügbar und zugänglich sein ■ Aufbewahrungsfrist 10 Jahre
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6.6 Dokumentation (4)
Skalierung (1)■Dokumentation auf relevante Sachverhalte und Grundlagen fokussieren■Keine Kopien bei Belegprüfungen (aber Identifikation der Originalbelege muss möglich sein)■An Größe, Komplexität und Risikolage des Mandanten und Größe der Prüfungsteams angepasste Dokumentation■Aktualisierung von Vorjahresmemoranden und Arbeitspapieren■Memos statt Checklisten■Strukturiert und angemessen kurz dokumentieren Zusammenhänge zeigen■Ermessensentscheidungen und Gründe dokumentieren■Einsatz von Prüfungssoftware?
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6.6 Dokumentation (5)
Skalierung (2)■Klare Vorgaben bezüglich der Struktur der AP machen
● Beispiel für ein Prüffeld:□ Ergebnisblatt enthält
○ Risiken aus Strategie○ Prüfungsprogramm○ zusammenfassendes Ergebnis und Feststellungen
□ Kontenzusammenstellung□ geordnete Dokumentation der Prüfungshandlungen
■Überflüssigen Ballast abwerfen■Stichprobenumfänge dokumentieren■Prüfzeichen immer erläutern
Eine klare und geordnete Dokumentation spart Zeit!
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7. Grenzen der Skalierung
■ PH, die immer durchzuführen sind:● Befragung GF und Aufsichtsorgan● Analytische Prüfungshandlungen im Rahmen der
Prüfungsplanung und zum Ende der Prüfung● Prüfungshandlungen zu Fraud, Schätzwerten, nahest.
Personen, Going Concern● Vollständigkeitserklärung● PH zur Risikoidentifikation und zum Verständnis des
rechnungslegungsrelevanten IKS● Abstimmung des Jahresabschlusses mit der zugrunde
liegenden Buchhaltung Skalierungsmöglichkeiten?
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8. IDW Prüfungsnavigator (1)
■ Konkrete Hilfestellung: IDW Prüfungsnavigator (1)● Ziele:
□ Verbesserung der Prüfungsqualität (+)□ Steigerung der Prüfungseffizienz (+)□ Weitere Anwendungsnutzen
■ Der IDW Prüfungsnavigator ist● in einer Grundversion abrufbar unter www.idw.de ● Bestandteil der 8. Auflage des IDW Praxishandbuchs zur
Qualitätssicherung
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8. IDW Prüfungsnavigator (2)
■ Verbesserung der Prüfungsqualität (+)● Hilfe bei effektiver Organisation/Steuerung der Prüfung● erleichtert „Weg durch den Prüfungsprozess“● verbessert Sicherheit der Prüfungsentscheidungen● für jede Prüfungsphase Erläuterung der Kernaktivitäten
□ Schlüsselüberlegungen und zu treffende Entscheidungen
□ notwendige Schritte zu deren Umsetzung□ effiziente Prüfung
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8. IDW Prüfungsnavigator (3)
■ Verbesserung der Prüfungsqualität (+) (Fortsetzung)● bei Bedarf zusätzliche Informationen/Guidance in der
gewünschten Detailtiefe□ Graphische Prozessdarstellungen□ relevante Normen und Standards□ vertiefende Skalierungsaspekte□ Links zu weiteren Hilfsmitteln (z.B. Arbeitshilfen und
weiterführende Erläuterungen des IDW Praxishandbuchs zur Qualitätssicherung, Praxishinweise, Fragen und Antworten)
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8. IDW Prüfungsnavigator (4)
■ höhere Prüfungseffizienz (+)● schlanke Dokumentation
□ Transparenz hinsichtlich Mindestanforderungen□ Was muss dokumentiert werden?□ Links auf empfohlene Arbeitshilfen des IDW
■ weitere Anwendungsnutzen● Grundlage für Entwicklung effizienter Prüfungssoftware
durch Softwareanbieter ● Schulungsgrundlage für risikoorientierte Prüfung● fachlicher Austausch mit Spezialisten