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Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden 1 Produktinformationsblatt Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden Dieses Produktinformationsblatt soll Ihnen einen Überblick zur Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden (Police) von Europ Assistance geben. Der Police liegt ein Gruppenversicherungsvertrag zwischen Europ Assistance S.A. Irish Branch (Versicherer) und der PayPal Pte. Ltd., handelnd durch die Paypal (Europe) Sàrl et Cie, SCA (Versicherungsnehmer) zugrunde. Die Grundlage dieses Gruppenversicherungsvertrages bilden die Versicherungsbedingungen der Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden (Versicherungs-bedingungen). Der Gruppenversicherungsvertrag wurde vom Versicherungsvertreter AON Marketing Directo, S.A.U. zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer vermittelt. Sie erhalten Versicherungsschutz, wenn Sie (1) eine natürliche Person sind, die Inhaber eines deutschen PayPal- Kontos ist, (2) Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und (3) den Versicherungsschutz auf der Web-Platform der AON Marketing Directo, S.A.U (Betreiber) aktivieren. Mit der Aktivierung beantragen Sie beim Versicherungsnehmer Ihre Einbeziehung in den Gruppenversicherungsvertrag, was der Versicherungsnehmer annimmt (Einbeziehungs- vereinbarung). Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Informationen nicht abschließend sind. Maßgeblich für Ihren Versicherungsschutz sind die Angaben, die Ihnen beim Beitritt zur Gruppenversicherung mitgeteilt werden und die sich aus den Versicherungsbedingungen ergeben. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften. 1. WAS BIETEN WIR IHNEN? Mit der Aktivierung des Versicherungsschutzes treffen Sie eine gute Entscheidung. Der Gruppenversicherungsvertrag bietet Ihnen Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie von einer Reise zurücktreten müssen, die Sie über ihr deutsches PayPal-Konto bezahlt haben. 2. WELCHE RISIKEN SIND VERSICHERT? Der Versicherer übernimmt im Versicherungsfall Kosten für Ihre Reise und Unterkunft, die Sie infolge eines Nichtantritts der Reise entsprechend der in den Versicherungsbedingungen festgelegten Gründe (§ 1 Ziffer 3 des Teils 1) von der Reise tragen müssen. Der Versicherungsschutz gilt nur für Reisen mit einer Dauer von maximal 90 Tagen. Die Reise muss von Ihnen während der Laufzeit des Versicherungszertifikats, welches Ihnen der Betreiber ausstellt, mittels Ihres PayPal-Kontos bezahlt worden sein. Der Versicherer erstattet Ihnen die Kosten für den Nichtantritt von einer während der Laufzeit des Versicherungszertifikats gebuchten Reise bis zu einem Betrag von maximal EUR 300. Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus § 1 des Teils 1 der Versicherungsbedingungen. 3. WIE HOCH IST IHR BEITRAG UND WANN MÜSSEN SIE DIESEN ZAHLEN? Sie haben für die Aktivierung des Versicherungsschutzes keinen Beitrag (Versicherungsprämie) an den Versicherer zu zahlen. Die Versicherungsprämie trägt der Versicherungsnehmer. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Beitrittsantrag sowie insbesondere aus § 5 des Teils 1 der Versicherungsbedingungen. 4. WAS IST NICHT VERSICHERT (LEISTUNGSAUSSCHLÜSSE)? Es besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz für Fälle, in denen Sie den Grund für Ihren Nichtantritt der Reise vorsätzlich verursacht haben. Ausgeschlossen ist ferner der Nichtantritt der Reise aufgrund der Verwirklichung bestimmter Gemeingefahren (z.B. Krieg, innere Unruhen, Streik im Zielland Ihrer Reise, etc.). Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus § 3 des Teils 1 und § 2 des Teils 2 der Versicherungsbedingungen.

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Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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Produktinformationsblatt

Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

Dieses Produktinformationsblatt soll Ihnen einen Überblick zur Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden (Police) von Europ Assistance geben. Der Police liegt ein Gruppenversicherungsvertrag zwischen Europ Assistance S.A. Irish Branch (Versicherer) und der PayPal Pte. Ltd., handelnd

durch die Paypal (Europe) Sàrl et Cie, SCA (Versicherungsnehmer) zugrunde. Die

Grundlage dieses Gruppenversicherungsvertrages bilden die Versicherungsbedingungen der Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden (Versicherungs-bedingungen). Der

Gruppenversicherungsvertrag wurde vom Versicherungsvertreter AON Marketing Directo, S.A.U. zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer vermittelt. Sie erhalten Versicherungsschutz, wenn Sie (1) eine natürliche Person sind, die Inhaber eines deutschen PayPal-Kontos ist, (2) Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und (3) den Versicherungsschutz auf der Web-Platform der AON Marketing Directo, S.A.U (Betreiber) aktivieren. Mit der Aktivierung beantragen Sie beim Versicherungsnehmer Ihre Einbeziehung in den Gruppenversicherungsvertrag, was der Versicherungsnehmer annimmt (Einbeziehungs-vereinbarung).

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Informationen nicht abschließend sind. Maßgeblich für Ihren Versicherungsschutz sind die Angaben, die Ihnen beim Beitritt zur Gruppenversicherung mitgeteilt werden und die sich aus den Versicherungsbedingungen ergeben. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften.

1. WAS BIETEN WIR IHNEN?

Mit der Aktivierung des Versicherungsschutzes treffen Sie eine gute Entscheidung. Der Gruppenversicherungsvertrag bietet Ihnen Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie von einer Reise zurücktreten müssen, die Sie über ihr deutsches PayPal-Konto bezahlt haben.

2. WELCHE RISIKEN SIND VERSICHERT?

Der Versicherer übernimmt im Versicherungsfall Kosten für Ihre Reise und Unterkunft, die Sie infolge eines Nichtantritts der Reise entsprechend

der in den Versicherungsbedingungen festgelegten Gründe (§ 1 Ziffer 3 des Teils 1) von der Reise tragen müssen. Der Versicherungsschutz gilt nur für Reisen mit einer Dauer von maximal 90 Tagen. Die Reise muss von Ihnen während der Laufzeit des Versicherungszertifikats, welches Ihnen der Betreiber ausstellt, mittels Ihres PayPal-Kontos bezahlt worden sein. Der Versicherer erstattet Ihnen die Kosten für den Nichtantritt von einer während der Laufzeit des Versicherungszertifikats gebuchten Reise bis zu einem Betrag von maximal EUR 300. Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus § 1 des Teils 1 der Versicherungsbedingungen.

3. WIE HOCH IST IHR BEITRAG UND WANN MÜSSEN SIE DIESEN ZAHLEN?

Sie haben für die Aktivierung des Versicherungsschutzes keinen Beitrag (Versicherungsprämie) an den Versicherer zu zahlen. Die Versicherungsprämie trägt der Versicherungsnehmer. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Beitrittsantrag sowie insbesondere aus § 5 des Teils 1 der Versicherungsbedingungen.

4. WAS IST NICHT VERSICHERT (LEISTUNGSAUSSCHLÜSSE)?

Es besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz für Fälle, in denen Sie den Grund für Ihren Nichtantritt der Reise vorsätzlich verursacht haben. Ausgeschlossen ist ferner der Nichtantritt der Reise aufgrund der Verwirklichung bestimmter Gemeingefahren (z.B. Krieg, innere Unruhen, Streik im Zielland Ihrer Reise, etc.). Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus § 3 des Teils 1 und § 2 des Teils 2 der Versicherungsbedingungen.

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5. WAS IST BEI ANTRAGSSTELLUNG ZU BEACHTEN?

Sie müssen die im Rahmen Ihres Antrags auf Einbeziehung in den Gruppenversicherungs-vertrag geforderten Angaben vollständig und ordnungsgemäß machen. Unvollständige oder unrichtige Angaben können den Versicherungsnehmer berechtigen, Ihre Einbeziehung in den Versicherungsschutz zu versagen, und nach Antragsannahme von der Einbeziehungsvereinbarung zurückzutreten bzw. die Einbeziehungsvereinbarung zu kündigen. Im Falle einer arglistigen Täuschung über vertragserhebliche Tatsachen ist der Versicherungsnehmer außerdem gegebenenfalls zur Anfechtung der Einbeziehung berechtigt.

6. WAS IST WÄHREND DER ZEIT DES VERSICHERUNGSSCHUTZES ZU BEACHTEN?

Während der Zeit Ihres Versicherungsschutzes müssen Sie Änderungen der im Beitrittsantrag gemachten Angaben unverzüglich dem Versicherungsnehmer mitteilen. Ferner müssen Sie jedwede Ihnen zumutbare Sorgfalt walten lassen, um den Eintritt eines Versicherungsfalls zu vermeiden. Die Einzelheiten ergeben sich aus insbesondere aus § 7 des Teils 1 der Versicherungsbedingungen.

7. WAS IST IM VERSICHERUNGSFALL ZU BEACHTEN?

Im Versicherungsfall müssen Sie alles tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten, und den Versicherungsfall spätestens binnen 31 Tagen nach dessen Eintritt gegenüber dem Versicherer anzeigen. Die Anzeige kann dabei online oder per E-Mail erfolgen. Sie sind dazu verpflichtet, dem Versicherer bestimmte Dokumente zukommen zu lassen, die für die Prüfung der Leistungspflicht benötigt werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus insbesondere aus § 8 des Teils 1 und § 3 des Teils 2 der Versicherungsbedingungen.

8. WELCHE FOLGEN KÖNNEN SICH ERGEBEN, WENN SIE DIE VORGENANNTEN OBLIEGENHEITEN NICHT BEACHTEN?

Bitte kommen Sie Ihren vorgenannten Obliegenheiten bei Antragsstellung, während der Zeit des Versicherungsschutzes sowie im Versicherungsfall mit der gebotenen Sorgfalt nach. Bei Nichtbeachtung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Hierbei gilt der Grundsatz, dass vorsätzliche Pflichtverletzungen Ihrerseits die Leistungspflicht des Versicherers ausschließen, während leicht fahrlässige Verletzungen unschädlich sind. Bei grob fahrlässiger Verletzung erfolgt eine anteilige Kürzung des Versicherungsanspruchs. Ihnen bleibt jedoch vorbehalten nachzuweisen, dass Ihre Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles noch für den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich war. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, die vor dem Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen war, kann der Versicherungsnehmer ihren Beitritt zur Gruppenversicherung innerhalb eines Monats ab Kenntnis hiervon fristlos kündigen. Näheres erfahren Sie insbesondere in den §§ 6, 7 und 8 des Teils 1 der Versicherungsbedingungen.

9. WIE LANGE IST DIE DAUER IHRES VERSICHERUNGSSCHUTZES UND WANN ENDET ER?

Der Versicherungsschutz für eine während der Laufzeit des Versicherungszertifikats über Ihr PayPal-Konto bezahlte Reise beginnt grundsätzlich mit deren Buchung. Der Versicherungsschutz endet, sobald Sie die Reise antreten. Näheres ergibt sich aus § 2 des Teils 1 der Versicherungsbedingungen. Die Angaben in diesem Produktinformationsblatt sind Auszüge aus den Versicherungsbedingungen für die Europ Assistance Reiserücktritts-versicherung für PayPal-Kunden (VB EA IB1700305DEBCAN) Den genauen Umfang der Leistungen, Obliegenheiten und Ausschlüsse entnehmen Sie bitte unmittelbar den VB EA IB1700305DEBCAN.

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Versicherungsbedingungen der Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden der Europ Assistance S.A. Irish Branch

Stand: 01/2018 - VB EA IB1700305DEBCAN

GRUNDLAGEN, ALLGEMEINE BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Die Europ Assistance S.A. erbringt durch ihre irische Niederlassung Europ Assistance S.A. Irish Branch (Europ Assistance) im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden (Police) im Versicherungsfall die in den nachstehenden Versicherungsbedingungen im Einzelnen beschriebenen Leistungen. Es gelten die sowohl der Teil 1 der Versicherungsbedingungen der Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden (Allgemeine Versicherungsbedingungen) als auch – ergänzend und bei abweichenden Regelungen vorrangig – der Teil 2 der Versicherungsbedingungen der Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden (Besondere Versicherungsbedingungen).

Teil 1 – Allgemeine Versicherungsbedingungen der Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

Stand: 01/2018 – VB EA IB1700305 DEBCAN – Teil 1

§ 1 – Versicherer, Versicherungsnehmer, Versicherter, Risikopersonen, Gegenstand der Versicherung 1. Die Europe Assistance S.A. Irish Branch (Versicherer) hat mit der PayPal Pte. Ltd, handelnd durch die Paypal (Europe) Sàrl et Cie, SCA, 22-24 Boulevard Royal – L-2449 Luxembourg, R.C.S. Luxembourg B 118 349, (Versicherungsnehmer) einen Gruppen-versicherungsvertrag abgeschlossen. Der Versicherungsvertreter AON Marketing Directo, S.A.U., Sociedad de Agencia de Seguros Vinculada, C/ Rosario Pino, n° 14-16, 28020 Spanien, hat diesen Gruppenversicherungsvertrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer vermittelt. Der Versicherungsnehmer kann natürliche Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die Inhaber eines deutschen PayPal-Kontos sind,

in den Versicherungsschutz aus dem Gruppenversicherungsvertrag einbeziehen (Versicherte). Die Einbeziehung erfolgt dadurch, dass ein Versicherter durch die Aktivierung des Versicherungsschutzes auf der Web-Plattform der AON Marketing Directo, S.A.U. (Betreiber) einen Antrag auf Einbeziehung in den Versicherungsschutz stellt und der Betreiber diesen im Namen des Versicherungsnehmers annimmt (Einbeziehungsvereinbarung).

2. Der Zweck dieser Police besteht darin, Versicherten finanziellen Schutz im Falle eines Nichtantritts für solche Reisen zu bieten, die diese über ihr deutsches PayPal-Konto bezahlt haben. Die Reisen dürfen eine jeweilige Reisedauer von 90 Tagen nicht überschreiten. 3. Versichert ist der Nichtantritt einer Reise im Sinne von § 1 Ziffer 2 von Teil 1 – Allgemeine Versicherungsbedingungen, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil der Versicherte im Sinne von § 1 Ziffer 1 von Teil 1 – Allgemeine Versicherungsbedingungen während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:

a) Tod des Versicherten oder einer Risikoperson;

b) Schwere Unfallverletzung des Versicherten oder einer Risikoperson – Eine Unfallverletzung ist schwer, wenn bei ihrem Vorliegen ein vernünftiger Versicherter auch ohne Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung die Reise abgesagt und die Stornokosten selbst getragen hätte.

c) Erkrankung des Versicherten oder einer Risikoperson, wenn bei ihrem Vorliegen ein vernünftiger Versicherter auch ohne Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung die Reise abgesagt und die Stornokosten selbst getragen hätte und wenn die Krankheit nach Buchung der Reise und Abschluss der Versicherung auftritt. Handelt es sich um eine psychische Erkrankung, muss darüber hinaus ein gesetzlicher oder privater Krankenversicherungsträger eine Psychotherapie genehmigt und ein Facharzt für Psychiatrie diese bestätigt haben.

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d) Unerwartete schwere Verschlechterung bestehender Erkrankungen, vorausgesetzt in den letzten 6 Monaten vor Reisebuchung ist keine Behandlung dieser Erkrankung durch einen Arzt erfolgt. Unerwartet ist die Verschlechterung, wenn sie nach Buchung der Reise und Abschluss der Versicherung erstmals eintritt. Eine Verschlechterung ist schwer, wenn bei ihrem Eintritt ein vernünftiger Versicherter auch ohne Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung die Reise abgesagt und die Stornokosten selbst getragen hätte.

e) Der Diebstahl des Reisepasses oder Personalausweises vor der Reise, vorausgesetzt ein Ersatzdokument kann objektiv nicht rechtzeitig beschafft werden und das Dokument ist für die Reise zwingend erforderlich.

f) Schaden am Eigentum des Versicherten durch Feuer, Explosion, Elementarereignisse oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, vorausgesetzt der Schaden ist erheblich oder die Anwesenheit des Versicherten ist zur Aufklärung erforderlich. Ein Schaden ist erheblich, wenn er insgesamt die Summe von EUR 5.000,-- übersteigt.

g) Unvorhergesehener Stau oder ein Unfall auf dem Weg zum Flughafen, zur Busstation oder zum Bahnhof, vorausgesetzt er führt dazu, dass die Reise nicht angetreten werden kann.

h) Einreichung der Scheidungsklage gegen den Versicherten nach Reisebuchung beim Gericht vor einer gemeinsamen Reise der Ehepartner oder zum Ehepartner.

i) Trennung, vorausgesetzt die Reise sollte gemeinsam mit dem Partner oder zum Partner angetreten werden und die Trennung erfolgt nach Buchung der Reise und Abschluss der Versicherung.

j) Amtliche Ermittlungen gegen den Versicherten, vorausgesetzt, durch diese wird die Reise verhindert und eine Verlegung des Termins war nicht möglich.

k) Schwangerschaft soweit diese noch nicht bei Buchung der Reise bekannt war und Schwangerschaftskomplikationen;

l) Verlust des Arbeitsplatzes des Versicherten, vorausgesetzt es handelt sich um eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung.

m) Unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch den

Versicherten, vorausgesetzt der Versicherte war bei Buchung der Reise arbeitslos gemeldet.

4. Risikopersonen sind neben dem Versicherten

a) die Eltern, Kinder, Stiefeltern, Stiefkinder, Adoptiveltern, Adoptivkinder, Enkelkinder, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegersohn und -tochter, Geschwister, Schwager, Schwägerin sowie der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherten;

b) Betreuungspersonen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige des Versicherten betreuen. Als Angehörige gelten die unter a) genannten Personen;

c) Diejenigen Personen, die mit dem Versicherten eine gemeinsame Reise gebucht haben sowie deren Angehörige, die unter a) aufgeführt sind.

5. Der Versicherungsschutz ist nur wirksam, sofern der jeweilige Versicherte vom Betreiber ein gültiges Zertifikat erhalten hat, das dessen Einbeziehung in den Versicherungsschutz belegt. Das Zertifikat ist für 12 Monate gültig (Zertifikatslaufzeit). Die Zertifikatslaufzeit beginnt mit dem Datum, an dem der Versicherte den Versicherungsschutz auf der Web-Plattform des Betreibers aktiviert hat und das auf dem Zertifikat genannt ist. 6. Der Versicherungsschutz gilt für eine unbestimmte Anzahl an Reisen im Sinne von § 1 Ziffer 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, sofern die Versicherten diese während der Zertifikatslaufzeit gebucht haben. Umfasst ist während der Zertifikatslaufzeit ein einzelner Versicherungsfall pro Versichertem, wobei die Leistung des Versicherers auf maximal EUR 300 begrenzt ist (Deckungssumme). § 2 – Beginn und Ende des Versicherungsschutzes 1. Der Versicherungsschutz für eine Reise beginnt mit der Buchung einer Reise während der Zertifikatslaufzeit. 2. Der Versicherungsschutz für eine gebuchte Reise endet, sobald ein Versicherter diese antritt. § 3 – Allgemeine Einschränkungen des Versicherungsschutzes

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Ein Versicherungsschutz besteht nicht, wenn der Eintritt des Versicherungsfalls verursacht wird durch

a) Kriege, Bürgerkriege, innere Unruhen; b) terroristische Gewalthandlungen,

unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen;

c) aktive Teilnahme an Gewalttätigkeit während einer öffentlichen Ansammlung oder Versammlung;

d) Streik oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen am Zielort der Reise;

e) Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Maßnahmen durch Staatsgewalt, es sei denn, dass hierfür unter diesen Bedingungen ausdrücklich Versicherungsschutz gewährt wird;

f) Kernenergie oder sonstige ionische Strahlung.

§ 4 – Fälligkeit und Auszahlung von Leistungen des Versicherers 1. Leistungen des Versicherers werden fällig, wenn der Versicherte dem Versicherer den Eintritt eines Versicherungsfalles rechtzeitig angezeigt und beim Versicherer alle für die Prüfung der Leistungsplicht erforderlichen Unterlagen eingereicht hat. Das Nähere bestimmt sich nach Maßgabe des § 8 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und § 3 der Besonderen Versicherungsbedingungen 2. Der Versicherer erbringt seine Leistungen durch Auszahlung auf das PayPal-Konto des Versicherten. Die Auszahlung erfolgt in der Währung Euro. Sofern dem Versicherten Kosten in Ländern entstanden sind, in denen der Euro nicht die gesetzliche Währung ist, wird der Versicherer seine Leistung nach dem Wechselkurs in Euro umrechnen, der durch die Europäische Zentralbank für das Datum des Eintritts des Versicherungsfalls festgesetzt worden ist. § 5 – Versicherungsprämie Die Versicherten müssen keine Versicherungsprämie zahlen. Diese wird vom Versicherungsnehmer an den Versicherer entrichtet. § 6 – Allgemeine Obliegenheiten bei Abschluss der Einbeziehungsvereinbarung und Folgen von Obliegenheitsverletzungen

1. Die Versicherten sind verpflichtet, im Antrag auf Einbeziehung in die Police geforderte Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Sofern ein Versicherter irrtümlich fehlerhafte oder unvollständige Angaben gemacht hat, hat er unverzüglich die richtigen bzw. vollständigen Angaben nachzuholen.

2. Wenn der Versicherte gegenüber dem Versicherungsnehmer oder dem Betreiber arglistig falsche Angaben zu vertragserheblichen Tatsachen gemacht hat, kann der Versicherungsnehmer die Einbeziehungsvereinbarung wegen arglistiger Täuschung anfechten oder binnen eines Monats nach Kenntniserlangung von den falschen Angaben fristlos kündigen. § 7 – Allgemeine Obliegenheiten während der Laufzeit des Versicherungsverhältnisses und Folgen von Obliegenheitsverletzungen 1. Der Versicherte ist verpflichtet, dem Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit auftretende Änderungen der bei seinem Antrag zur Einbeziehung gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen.

2. Während der Laufzeit des Versicherungsschutzes hat der Versicherte jede ihm zumutbare Sorgfalt anzuwenden, um den Eintritt eines Versicherungsfalles zu vermeiden. Der zumutbaren Sorgfalt entspricht nur solches Verhalten, das auch ohne Bestehen einer Versicherungsdeckung durch die Police zu erwarten wäre. 3. Verletzt der Versicherte eine dieser vertraglich vereinbarten Obliegenheiten, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherte die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherten entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherte zu beweisen. Außer im Falle der Arglist ist der Versicherer jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit der Versicherte nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.

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§ 8 – Allgemeine Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles und Folgen von Obliegenheitsverletzungen 1. Der Versicherte ist verpflichtet, nach Eintritt des Versicherungsfalles

a) den Schaden möglichst gering zu halten und alles zu vermeiden, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte;

b) unverzüglich, spätestens binnen 31 Tagen nach Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer den Versicherungsfall anzuzeigen;

c) der Anzeige des Versicherungsfalles alle Informationen sowie Nachweise und Belege zum Versicherungsfall beizufügen, die der Versicherer zur Prüfung seiner Leistungspflicht in zumutbarer Weise anfordern kann;

d) dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe ihrer Leistungspflicht zu gestatten und jede hierzu dienliche zumutbare Auskunft zu erteilen.

2. Verletzt der Versicherte eine dieser vertraglich vereinbarten Obliegenheiten, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherte die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherten entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherte zu beweisen. Außer im Falle der Arglist ist der Versicherer jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit der Versicherte nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Der Versicherer ist nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherten durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hat. 3. Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Eintritt eines Versicherungsfalls nicht durch Dokumente nachgewiesen ist, die den Grund für den Nichtantritt der Reise angemessen belegen.

Hinweis: Bitte beachten Sie darüber hinaus die jeweiligen Besonderen Obliegenheiten in den Besonderen Versicherungsbedingungen. § 9 – Verwirkungsgründe, Verjährung

1. Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn

a) der Versicherte den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat;

b) der Versicherte den Versicherer arglistig über Umstände täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder für die Höhe der Leistungspflicht von Bedeutung sind.

2. Ansprüche auf Leistungen des Versicherers im Rahmen der Police verjähren in drei (3) Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem eine Leistung erstmalig verlangt werden kann. § 10 – Ansprüche gegen Dritte Die Ansprüche des Versicherten gegen Dritte wegen des Eintritts des Versicherungsfalles gehen auf den Versicherer im gesetzlichen Umfang über, soweit dieser den Schaden ersetzt hat. Soweit in einem solchen Fall kein gesetzlicher Forderungsübergang erfolgt, ist der Versicherte verpflichtet, seine diesbezüglichen Ansprüche gegen Dritte an den Versicherer abzutreten. § 11 – Anzuwendendes Recht, Vertragssprache, zuständige Gerichte Es gilt deutsches Recht, die Vertragssprache ist Deutsch. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Gruppen-versicherungsvertrag und/oder der Einbeziehungsvereinbarung sind ausschließlich die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig. § 12 Korrespondenz 1. Jede an den Versicherer gerichtete Korrespondenz ist an die unter § 13 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführte Adresse des Versicherers zu senden. 2. Jede vom Versicherer an einen Versicherten gerichtete Korrespondenz wird an die Anschrift gesendet, die der betreffende Versicherte bei Abschluss der Einbeziehungsvereinbarung angegeben hat. 3. Jede Korrenpondenz nach den vorstehenden Ziffern 1 und 2 hat in deutscher Sprache zu erfolgen. § 13 – Versicherer

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Versicherer der PayPal-Reiserücktritts-versicherung ist die Europ Assistance S.A. Irish Branch, 4th Floor, 4-8 Eden Quay, Dublin 1, D01 N5W8, Republik Irland, eingetragen im irischen Firmenregister unter der Nummer 907089.

Teil 2 – Besondere Versicherungsbedingungen der Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

Stand: 01/2018 – VB EA IB1700305DEBCAN – Teil 2

§ 1 – Beschreibung der Versicherungsleistungen 1. Mit Abschluss der Einbeziehungsvereinbarung erlangen Versicherte Versicherungsschutz für Reisen im Sinne von § 1 Ziffer 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Der Versicherungs-schutz ist insbesondere im Hinblick auf die Zertifikatslaufzeit und die Deckungssumme nach Maßgabe des § 1 Ziffern 4 und 5 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen beschränkt. 2. Der Versicherer behält sich vor, den tatsächlichen Eintritt eines Versicherungsfalls im Sinne von § 1 Ziffer 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachzuprüfen, insbesondere auf Grundlage der ihm mit der Anzeige eines Versicherungsfalls übermittelten Unterlagen. § 2 – Einschränkungen des Versicherungsschutzes 1. Ein Versicherungsschutz besteht nicht,

a) soweit ein Versicherungsfall durch den Versicherten vorsätzlich herbeigeführt wurde. Führt der Versicherte den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherten entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

b) soweit der Versicherungsfall durch eine Straftat des Versicherten herbeigeführt wurde.

2. Ein Versicherungsschutz besteht ferner nicht, soweit Leistungen des Versicherers gegen Resolutionen der Vereinten Nationen oder gegen durch die Europäische Union verhängte Handels- oder Wirtschaftssanktionen verstoßen würden. § 3 – Besondere Obliegenheiten nach Eintritt

des Versicherungsfalles (Ergänzung zu § 8 des Allgemeinen Teils) 1. Nach Eintritt des Versicherungsfalles hat der Versicherte diesen nach Maßgabe des § 8 Ziffer 1 b) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen gegenüber dem Versicherer anzuzeigen.

2. Die Anzeige hat entweder

per E-Mail an [email protected] oder online unter www.reiseruecktritt-

sicher.de zu erfolgen.

3. Der Versicherte ist verpflichtet, neben der Schadensmeldung (soweit vorhanden) folgende Dokumente und Informationen an den Versicherer zu übermitteln: a) die Nummer der

Gruppenversicherungspolice (IB1700305 DEBCAN);

b) Informationen über die Identität des

Versicherten; c) Dokumente, die den Grund des

Nichtantritt der Reise belegen (z.B. ärztlicher Befund, Bericht über einen Krankenhausaufenthalt); diese Dokumente sollen Angaben zum Datum des Eintritts der Ursache für den Nichtantritt der Reise, zur Ursache, zu einer gestellten Diagnose, zur medizinischen Vorgeschichte und zur ggf. verordneten Behandlung enthalten;

d) einen Nachweis der Aktivierung des

Versicherungsschutzes/das Zertifikat vom Betreiber;

e) einen Beleg für die Bezahlung der Reise

über PayPal; f) eine Kopie der vom Dienstleister

ausgestellten Rechnung über die Kosten des Nichtantritts der Reise, mitsamt einer Aufschlüsselung von Rechnungsposten und Rechnungsbeträgen (im Falle von Flugtickets eine Aufschlüsselung der Netto-Flugkosten und der Zuschläge);

g) falls der Grund für den Nichtantritt der

Reise der Tod, eine Krankheit oder ein Unfall eines Familienmitglieds aus dem Kreis der Risikopersonen ist, ein Dokument, das die Verwandtschaft zwischen dem Versicherten und dem betreffenden Familienmitglied belegt (z.B. eine Kopie des Stammbuches);

h) Bei einem Nichtantritt der Reise wegen

Trennung kann der Nachweis hierüber durch eine Versicherung an Eides statt erbracht werden. Das entsprechende, von

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Ihnen auszufüllende Dokument erhalten Sie beim Versicherer.

i) sonstige Dokumente, die der Versicherer

für die Prüfung der Leistungsverpflichtung begründeter Weise anfordert.

4. Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten ergeben entsprechend sich aus § 8 Ziffer 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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Verbraucherinformation nach § 1 VVG-InfoV

IDENTITÄT UND LADUNGSFÄHIGE ANSCHRIFT DES VERSICHERERS

Versicherer:

Der Versicherer der Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden ist Europ Assistance S.A. trading as Europ Assistance S.A. Irish Branch

(EAIB) 4th Floor, 4-8 Eden Quay, Dublin 1, D01 N5W8, Republik Irland, eingetragen im irischen Firmenregister unter der Nummer 907089. EAIB ist eine Zweigstelle der Europ Assistance S.A. 1, Promenade de la Bonnette – 92230 Gennevilliers – Frankreich, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Nanterre unter der Nummer 451 366 405. Vertretungsberechtigt für die EAIB ist Marc Butler (CEO).

HAUPTGESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Versicherung von Beistandsleistungen und Versicherung gegen sonstige Risiken in Bezug auf Reisen, Haus und Familie.

AUFSICHTBEHÖRDE

Die für Europ Assistance S.A. Irish Branch zuständige Aufsichtsbehörde ist die Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (ACPR) 61, rue Taitbout, 5436 Paris Cedex 09 – Frankreich.

WESENTLICHE MERKMALE DER VERSICHERUNGSPOLICE

Der Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden liegt ein Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Europ Assistance S.A. Irish Branch (Europ Assistance) und der PayPal Pte. Ltd., handelnd durch die Paypal (Europe) Sàrl et Cie, SCA (PayPal) zugrunde. Dieser Gruppenversicherungsvertrag wurde durch den Versicherungsvertreter AON Marketing Directo, S.A.U. zwischen Europ Assistance und PayPal vermittelt. Sie können, sofern Sie eine natürliche Person sind, die Inhaber eines deutschen PayPal-Kontos ist, und Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, von PayPal

im Rahmen der Versicherungsbedingungen des Gruppen-versicherungsvertrages als versicherte Personen (Versicherter) in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Dies geschieht dadurch, dass Sie den Versicherungsschutz auf der Web-Plattform von AON Marketing Directo, S.A.U. (Betreiber) aktivieren und damit mit PayPal eine Vereinbarung über ihre Einbeziehung in den Versicherungsschutz abschließen. Die Versicherten erhalten vom Betreiber ein Zertifikat über ihre Einbeziehung in den Versicherungsschutz des Gruppenversicherungs-vertrages mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Das Versicherungsverhältnis bestimmt sich neben dem Inhalt dieser Einbeziehungsvereinbarung nach den Angaben dieser Verbraucherinformation, des Produktinformationsblatts, des Merkblatts zur Datenverarbeitung sowie der Versicherungsbedingungen der Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden. Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistungen, insbesondere über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistungen sind im Einzelnen dem Produktinformationsblatt und den Versicherungsbedingungen der Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden zu entnehmen.

ART UND UMFANG DER LEISTUNGEN

Die Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden von Europ Assistance beinhaltet die Übernahme von Kosten für Reise und Unterkunft, die ein Versicherter infolge eines Nichtantritts der Reise entsprechend der in den Versicherungsbedingungen festgelegten Gründe (§ 1 Ziffer 3 des Teils 1) von einer Reise tragen muss. Europ Assistance erstattet pro Versichertem die Kosten für den Nichtantritt von einer über dessen PayPal-Konto bezahlten Reise bis zu einem Maximalbetrag von EUR 300.

FÄLLIGKEIT VON VERSICHERUNGSLEISTUNGEN UND AUSZAHLUNG

Die Versicherungsleistungen werden fällig, wenn Sie uns einen Versicherungsfall rechtzeitig angezeigt und alle für die Prüfung der

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Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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Leistungspflicht erforderlichen Unterlagen bei uns eingereicht haben. Die Auszahlung von Versicherungsleistungen durch Europ Assistance erfolgt durch Auszahlung des fälligen Betrages auf Ihr PayPal-Konto. Sollten Sie Obliegenheiten verletzen, die Sie nach den Versicherungsbedingungen zu beachten haben, kann dies zum Ausschluss oder zur Kürzung von Leistungen führen.

GESAMTPREIS DER VERSICHERUNG (VERSICHERUNGSPRÄMIE), FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG

Sie haben keinerlei Versicherungsprämie zu zahlen. Diese trägt PayPal.

ZUSÄTZLICH ANFALLENDE KOSTEN

Wir erheben keine weiteren Kosten oder Gebühren.

ZAHLUNG UND FÄLLIGKEIT DER VERSICHERUNGSPRÄMIE

PayPal wird die Versicherungsprämie zu den mit Europ Assistance vereinbarten Zeitpunkten auf die Konten von Europ Assistance überweisen.

GÜLTIGKEITSDAUER DER TARIFE

Maßgeblich ist der jeweils bei Antragstellung vom Versicherer allgemein verlangte Preis. Europ Assistance behält sich vor, die Tarife jederzeit für künftige Neuverträge abzuändern.

BEGINN, DAUER UND ENDE DES VERSICHERUNGSVERHÄLTNISSES

Das Versicherungsverhältnis beginnt mit dem Abschluss der Einbeziehungsvereinbarung und mit dem Erhalt Ihres Versicherungszertifikats. Es endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der Gültigkeit des Versicherungszertifikats, also nach einer Laufzeit von 12 Monaten.

ANWENDBARES RECHT, VERTRAGSSPRACHE

Das Versicherungsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Sämtliche Kommunikation im Zusammenhang mit

dem Versicherungsverhältnis erfolgt in deutscher Sprache.

FRAGEN

Sollten Sie Fragen zum Versicherungsschutz haben, können Sie sich gerne unter [email protected] per E-Mail an den Kundenservice des Betreibers wenden.

BESCHWERDEMÖGLICHKEIT

Sollte es einmal zu Unstimmigkeiten kommen, haben sie folgende Beschwerdemöglichkeiten: Beschwerde an Europ Assistance: Bitte wenden Sie sich hierzu schriftlich in deutscher Sprache an die Beschwerdestelle von Europ Assistance unter der Anschrift

INTERNATIONAL COMPLAINTS SERVICEApartado de Correos 36347

28020 MADRID (SPANIEN) oder per E-Mail an: [email protected] Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer Beschwerde nicht zufrieden sein, können sie sich schriftlich wenden an The Compliance Officer Europ Assistance S.A. Irish Branch 4th Floor, 4-8 Eden Quay Dublin 1, D01 N5W8,

Republik Irland Wir werden versuchen, schnellstmöglich eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Beschreitung des Rechtswegs bleibt von den Beschwerdemöglichkeiten unberührt. Wenn Sie Ihre Beschwerde an den für die Europ Assistance S. A. zuständigen Ombudsmann richten möchten, können Sie dies unter der folgenden Anschrift:

BAFIN Bundesanstalt für Finanzdienstleistung Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Deutschland

oder unter

La Médiation de l’Assurance

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Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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TSA 50110 F-75441 Paris Cedex 09 http://www.mediation-assurance.org/

Beschwerde an Aufsichtsbehörde: Sie können sich auch direkt bei der für Europ Assistance zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren. Diese erreichen Sie unter der Anschrift

Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (ACPR) 61, rue Taitbout 75436 Paris Cedex 09 Frankreich

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Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Der versicherten Person wird ein vertragliches Widerrufsrecht in Bezug auf ihren Antrag zur Einbeziehung in den Gruppenversicherungs-vertrag eingeräumt. Die versicherte Person kann ihren Antrag zur Einbeziehung in die Gruppenversicherung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem die versicherte Person die Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung sowie diese Belehrung jeweils in Textform erhalten hat, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312i Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Assistance S.A. Irish Branch (EAIB) 4th Floor, 4-8 Eden Quay Dublin 1, D01 N5W8, Republik Irland Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz. Wir erstatten der versicherten Person in diesem Fall die gezahlte Versicherungsprämie in vollem Umfang, vorausgesetzt, dass sie keine Leistungen aus dem Gruppenversicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung

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Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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Merkblatt zur Datenverarbeitung

SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN Im Einklang mit dem gesamten anwendbaren Datenschutzrecht, insb. ab dem 25. Mai 2018 mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, EU Verordnung 2016/679), setzt der Versicherer (Europ Assistance S.A. Irish Branch, 4th Floor, 4-8 Eden Quay, Dublin 1, D01N5W8, Ireland, zu erreichen auch unter: [email protected]), als die für den Datenbestand Verantwortlichen Sie darüber in Kenntnis, dass alle personenbezogenen Daten, die Sie unmittelbar oder durch den Vermittler zur Verfügung stellen, in einer Datei zusammengefasst werden, um Ihren Versicherungsvertrag zu verwalten, Betrug vorzubeugen und zu ermitteln sowie Risiken zu bewerten und zu bestimmen. Diese Informationen können im Namen des Versicherers von anderen Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen zu Rück- oder Mitversicherungszwecken, oder von Anbietern medizinischer Notfallhilfe und von Schadensregulierern, die von der Versicherung beauftragt wurden und auf Schadensmanagement spezialisiert sind, sowie von weiteren Dienstleistern, derer sich der Versicherer zur Unterstützung bei der Verwaltung des Versicherungsvertrages bedient, genutzt werden. Sämtliche erhaltenen Daten sowie die vorherige Weitergabe und Bearbeitung solcher Daten sind für die Verwaltung der vertraglichen Beziehung erforderlich. Rechtsgrundlage hierfür ist ab dem 25. Mai 2018 Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Insbesondere sind Ihre personenbezogenen Daten in einem vom Versicherer kontrollierten Datenbestand enthalten und werden zum Zwecke der Verwaltung des Versicherungsvertrages und jeglicher mit diesem im Zusammenhang stehenden Ansprüche, Betrugsprävention und -ermittlung und Risikobewertung und -bestimmung verarbeitet. In Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten:

- sieht der Versicherer Ihre personenbezogenen Daten als privat und vertraulich an und wird diese vertraulich behandeln und sie schützen. Hierfür wird der Versicherer, unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Standes der Technik, die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Änderungen, Verlust sowie die Verwendung oder den Zugang zu

solchen Daten durch unbefugte Personen zu vermeiden.

- Ist der Versicherer berechtigt, Daten über Sie gegenüber:

(a) anderen Europ Assistance Unternehmen, oder (b) vom Versicherer beauftrage Dienstleister, oder (c) Aufsichtsbehörden innerhalb sowie außerhalb der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Bereitstellung von versicherungsbezogenen Leistungen für Sie oder wie anderweitig unten aufgeführt offenzulegen. Alle Übermittlungen an Dritte finden im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen statt und sind auf den für die Erbringung der Leistung erforderlichen Umfang begrenzt. Sofern Sie einen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, welcher auch während einer Reisezeit besteht, können diese Dritte sich in von Ihnen bereisten Ländern befinden, die außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes liegen und die nach Ansicht der Europäischen Kommission kein ausreichendes Datenschutzniveau bieten. Sollten Ihre personenbezogenen Daten in solche Länder weitergegeben werden, stellt der Versicherer durch angemessene Schutzmaßnahmen ein ausreichendes Datenschutzniveau sicher. Sie können vom Versicherer Informationen darüber verlangen, wie die Sicherstellung des Datenschutzes in diesen Fällen erfolgt.

- Der Versicherer darf auf Ihre personenbezogenen Daten zugreifen und/oder sie offenlegen, wenn er hierzu gesetzlich verpflichtet ist oder wenn dies zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen erforderlich ist oder dies erforderlich ist, um einem gegen den Versicherer eingeleiteten gesetzlichen Verfahren nachzukommen. Dafür ist ab dem 25. Mai 2018 das einschlägige nationale Recht oder Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO die Rechtsgrundlage.

- Sie können Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit ausüben sowie Löschung oder Einschränkung der

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Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, indem Sie an den Datenschutzbeauftragten unter: Compliance Officer, Europ Assistance S.A. Irish Branch, 4th floor, 4-8 Eden Quay, Dublin 1, D01N5W8, Ireland, eine schriftliche Nachricht senden oder indem Sie eine E-Mail an die folgende Adresse: [email protected], senden. Soweit nach den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen erforderlich, kann der Versicherer vor der Erfüllung seiner Pflichten auf Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der obenstehenden Rechte einen Identitätsnachweis von Ihnen verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde zu.

Der Datenschutzbeauftragte des Versicherers kann unter der folgenden E-Mail-Adresse erreicht werden: [email protected].

Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie

Abwicklung etwaiger daraus bestehender Ansprüche gespeichert. Sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einer Löschung entgegenstehen, werden die Daten danach gelöscht, andernfalls erfolgt die Löschung im Anschluss an den Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist. Zusätzlich kann der Versicherer von Ihnen die Offenlegung weiterer Informationen (z.B. medizinischer Daten) für die in dem Versicherungsvertrag genannten Verarbeitungszwecke verlangen. Sie können der Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten zu den dargelegten Zwecken widersprechen. Falls Sie jedoch der Offenlegung und/oder Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen, kann der Versicherungsvertrag nicht geschlossen werden, da der Versicherer nicht in der Lage sein wird, den Versicherungsvertrag oder im Zusammenhang stehende Ansprüche in Ihrem Namen zu verwalten. Sollte der Versicherer besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten müssen, wird er hierfür Ihr Einverständnis einholen.

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Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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Produktinformationsblatt

Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden Dieses Produktinformationsblatt soll Ihnen einen Überblick zur Premium-Reiserücktritts-versicherung für PayPal-Kunden (Police) von Europ Assistance geben. Durch Vermittlung der Aon Marketing Directo, S.A.U. (Versicherungsvertreter) schließen Sie,

wenn Sie (1) eine natürliche Person sind, die Inhaber eines deutschen PayPal-Kontos ist, und (2) Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, einen Versicherungsvertrag mit der Europ Assistance S.A. Irish Branch ab. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Informationen nicht abschließend sind. Maßgeblich für Ihren Versicherungsschutz sind die Angaben, die Ihnen bei Abschluss des Versicherungsvertrages mitgeteilt werden und die sich aus den Versicherungsbedingungen ergeben. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften.

1. WAS BIETEN WIR IHNEN?

Mit dem Abschluss der Police treffen Sie eine gute Entscheidung. Wir bieten Ihnen Versicherungs-schutz für den Fall, dass Sie von einer Reise zurücktreten müssen, die Sie über ihr deutsches PayPal-Konto bezahlt haben.

2. WELCHE RISIKEN SIND VERSICHERT?

Wir übernehmen im Versicherungsfall Kosten für Ihre Reise und Unterkunft, die Sie infolge eines Nichtantritts der Reise entsprechend der in den Versicherungsbedingungen festgelegten Gründe (§ 1 Ziffer 5 des Teils 1) tragen müssen. Der Versicherungsschutz gilt nur für Reisen mit einer Dauer von maximal 90 Tagen. Die Reise muss von Ihnen während der Laufzeit des Versicherungsvertrags, die aus dem vom Versicherungsvertreter ausgestellten Versicherungsschein hervorgeht, mittels Ihres PayPal-Kontos bezahlt worden sein. Wir erstatten Ihnen die Kosten für den Nichtantritt der Reise entsprechend der in den Versicherungsbedingungen festgelegten Gründe (§ 1 Ziffer 4 des Teils 1) von während der Laufzeit des Versicherungsvertrags gebuchten Reisen bis zu einem Betrag von insgesamt maximal EUR 2.500. Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus § 1 des Teils 1 der Versicherungsbedingungen.

3. WIE HOCH IST IHR BEITRAG UND WANN MÜSSEN SIE DIESEN ZAHLEN?

Die Höhe Ihres Beitrages zur Versicherung (Versicherungsprämie) ergibt sich aus Ihrem Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages. Sie haben die Versicherungsprämie unmittelbar bei Abschluss des Versicherungsvertrages an den Versicherungsvertreter zu zahlen. Dieser leitet die Versicherungsprämie an den Versicherer weiter. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung genießen Sie bis zur Zahlung keinen Versicherungsschutz. Darüber hinaus können wir gegebenenfalls vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Beitrittsantrag sowie insbesondere aus § 5 des Teils 1 der Versicherungsbedingungen.

4. WAS IST NICHT VERSICHERT (LEISTUNGSAUSSCHLÜSSE)?

Es besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz für Fälle, in denen Sie den Grund für Ihren Reisenichtantritt vorsätzlich verursacht haben. Ausgeschlossen ist ferner der Nichtantritt der Reise aufgrund der Verwirklichung bestimmter Gemeingefahren (z.B. Krieg, innere Unruhen, Streik im Zielland Ihrer Reise, etc.). Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus § 3 des Teils 1 und § 2 des Teils 2 der Versicherungsbedingungen.

5. WAS IST BEI ANTRAGSSTELLUNG ZU BEACHTEN?

Sie müssen die im Rahmen Ihres Antrags Abschluss des Versicherungsvertrages geforderten Angaben vollständig und ordnungsgemäß machen. Unvollständige oder unrichtige Angaben können uns berechtigen, Ihnen den Versicherungsschutz zu versagen und nach Antragsannahme vom Versicherungsvertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Im Falle einer arglistigen Täuschung über vertragserhebliche Tatsachen sind wir außerdem gegebenenfalls zur Anfechtung des Versicherungsvertrages berechtigt.

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Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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6. WAS IST WÄHREND DER ZEIT DES VERSICHERUNGSSCHUTZES ZU BEACHTEN?

Während der Zeit Ihres Versicherungsschutzes müssen Sie uns Änderungen der im Versicherungsantrag gemachten Angaben unverzüglich mitteilen. Ferner müssen Sie jedwede Ihnen zumutbare Sorgfalt walten lassen, um den Eintritt eines Versicherungsfalls zu vermeiden. Die Einzelheiten ergeben sich aus insbesondere aus § 7 des Teils 1 der Versicherungsbedingungen.

7. WAS IST IM VERSICHERUNGSFALL ZU BEACHTEN?

Im Versicherungsfall müssen Sie alles tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten, und den Versicherungsfall spätestens binnen 31 Tagen nach dessen Eintritt uns gegenüber anzeigen. Die Anzeige kann dabei online oder per E-Mail erfolgen. Sie sind dazu verpflichtet, dem uns bestimmte Dokumente zukommen zu lassen, die für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigt werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus insbesondere aus § 8 des Teils 1 und § 4 des Teils 2 der Versicherungsbedingungen.

8. WELCHE FOLGEN KÖNNEN SICH ERGEBEN, WENN SIE DIE VORGENANNTEN OBLIEGENHEITEN NICHT BEACHTEN?

Bitte kommen Sie Ihren vorgenannten Obliegenheiten bei Antragsstellung, während der Zeit des Versicherungsschutzes sowie im Versicherungsfall mit der gebotenen Sorgfalt nach. Bei Nichtbeachtung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Hierbei gilt der Grundsatz, dass vorsätzliche Pflichtverletzungen Ihrerseits unsere Leistungspflicht ausschließen, während leicht fahrlässige Verletzungen unschädlich sind. Bei grob fahrlässiger Verletzung erfolgt eine anteilige Kürzung des Versicherungsanspruchs. Ihnen bleibt jedoch vorbehalten nachzuweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer

vertraglichen Obliegenheit, die vor dem Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen war, können wir den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis hiervon fristlos kündigen. Näheres erfahren Sie insbesondere in den §§ 6, 7 und 8 des Teils 1 der Versicherungsbedingungen.

9. WIE LANGE IST DIE DAUER IHRES VERSICHERUNGSSCHUTZES UND WANN ENDET ER?

Der Versicherungsschutz für eine während der Laufzeit des Versicherungsvertrags über Ihr PayPal-Konto bezahlte Reise beginnt grundsätzlich mit deren Buchung. Der Versicherungsschutz für die jeweilige Reise endet, sobald Sie diese antreten. Näheres ergibt sich aus § 2 des Teils 1 der Versicherungsbedingungen. Die Angaben in diesem Produktinformationsblatt sind Auszüge aus den Versicherungsbedingungen für die Europ Assistance Premium-Reiserücktritssversicherung für PayPal-Kunden (VB EA IB1700305DEPCAN. Den genauen Umfang der Leistungen, Obliegenheiten und Ausschlüsse entnehmen Sie bitte unmittelbar den VB EA IB1700305DEPCAN.

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Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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Versicherungsbedingungen der Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden der

Europ Assistance S.A. Irish Branch

Stand: 01/2018 – VB EA IB1700305DEPCAN

GRUNDLAGEN, ALLGEMEINE BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Die Europ Assistance S.A. erbringt durch ihre irische Niederlassung Europ Assistance S.A. Irish Branch (Europ Assistance) im Rahmen der Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden (Police) im Versicherungsfall die in den nachstehenden Versicherungsbedingungen im Einzelnen beschriebenen Leistungen. Es gelten die sowohl der Teil 1 der Versicherungsbedingungen der Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden (Allgemeine Versicherungsbedingungen) als auch – ergänzend und bei abweichenden Regelungen vorrangig – der Teil 2 der Versicherungsbedingungen der Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden (Besondere Versicherungsbedingungen).

Teil 1 – Allgemeine Versicherungsbedingungen der Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

Stand: 01/2018 – VB EA IB1700305DEPCAN – Teil 1

§ 1 – Versicherer, Versicherungsnehmer, Risikopersonen, Gegenstand der Versicherung 1. Die Europe Assistance S.A. Irish Branch (Versicherer) schließt mit natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die Inhaber eines deutschen PayPal-Kontos sind (Versicherungsnehmer), einen Versicherungsvertrag zur Absicherung der unter § 1 Ziffer 4 der Allgemeinen Versicherungs-bedingungen beschriebenen Versicherungsfälle. 2. Der Vertragsschluss erfolgt dadurch, dass der Versicherungsnehmer auf der Web-Plattform der AON Marketing Directo, S.A.U., Sociedad de Agencia de Seguros Vinculada, C/ Rosario Pino, n° 14-16, 28020 Spanien, (Versicherungs-vermittler) einen Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages stellt und der

Versicherungsvertreter diesen Antrag im Namen des Versicherers annimmt.

3. Der Zweck dieser Police besteht darin, dem Versicherungsnehmer im Falle eines Nichtantritts der Reise finanziellen Schutz für solche Reisen zu bieten, die dieser über sein deutsches PayPal-Konto bezahlt hat. Die Reisen dürfen eine jeweilige Reisedauer von 90 Tagen nicht überschreiten. 4. Versichert ist der Nichtantritt einer Reise im Sinne von § 1 Ziffer 3 von Teil 1 – Allgemeine Versicherungsbedingungen, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil der Versicherungsnehmer im Sinne von § 1 Ziffer 1 von Teil 1 – Allgemeine Versicherungsbedingungen während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:

a) Tod des Versicherungsnehmers oder einer Risikoperson;

b) Schwere Unfallverletzung des Versicherungsnehmers oder einer Risikoperson – Eine Unfallverletzung ist schwer, wenn bei ihrem Vorliegen ein vernünftiger Versicherungsnehmer auch ohne Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung die Reise abgesagt und die Stornokosten selbst getragen hätte.

c) Erkrankung des Versicherungsnehmers oder einer Risikoperson, wenn bei ihrem Vorliegen ein vernünftiger Versicherungsnehmer auch ohne Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung die Reise abgesagt und die Stornokosten selbst getragen hätte und wenn die Krankheit nach Buchung der Reise und Abschluss der Versicherung auftritt. Handelt es sich um eine psychische Erkrankung, muss darüber hinaus ein gesetzlicher oder privater Krankenversicherungsträger eine Psychotherapie genehmigt und ein Facharzt für Psychiatrie diese bestätigt haben.

d) Unerwartete schwere Verschlechterung bestehender Erkrankungen, vorausgesetzt in den letzten 6 Monaten vor Reisebuchung ist keine Behandlung

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Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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dieser Erkrankung durch einen Arzt erfolgt. Unerwartet ist die Verschlechterung, wenn sie nach Buchung der Reise und Abschluss der Versicherung erstmals eintritt. Eine Verschlechterung ist schwer, wenn bei ihrem Eintritt ein vernünftiger Versicherungsnehmer auch ohne Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung die Reise abgesagt und die Stornokosten selbst getragen hätte.

e) Der Diebstahl des Reisepasses oder Personalausweises vor der Reise, vorausgesetzt ein Ersatzdokument kann objektiv nicht rechtzeitig beschafft werden und das Dokument ist für die Reise zwingend erforderlich.

f) Schaden am Eigentum des Versicherungsnehmers durch Feuer, Explosion, Elementarereignisse oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, vorausgesetzt der Schaden ist erheblich oder die Anwesenheit des Versicherungsnehmers ist zur Aufklärung erforderlich. Ein Schaden ist erheblich, wenn er insgesamt die Summe von EUR 5.000,-- übersteigt.

g) Unvorhergesehener Stau oder ein Unfall auf dem Weg zum Flughafen, zur Busstation oder zum Bahnhof, vorausgesetzt er führt dazu, dass die Reise nicht angetreten werden kann.

h) Einreichung der Scheidungsklage gegen den Versicherungsnehmer nach Reisebuchung beim Gericht vor einer gemeinsamen Reise der Ehepartner oder zum Ehepartner.

i) Trennung, vorausgesetzt die Reise sollte gemeinsam mit dem Partner oder zum Partner angetreten werden und die Trennung erfolgt nach Buchung der Reise und Abschluss der Versicherung.

j) Amtliche Ermittlungen gegen den Versicherungsnehmer, vorausgesetzt, durch diese wird die Reise verhindert und eine Verlegung des Termins war nicht möglich.

k) Schwangerschaft soweit diese noch nicht bei Buchung der Reise bekannt war und Schwangerschaftskomplikationen;

l) Verlust des Arbeitsplatzes des Versicherungsnehmers, vorausgesetzt es handelt sich um eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung.

m) Unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch den Versicherungsnehmer, vorausgesetzt der

Versicherungsnehmer war bei Buchung der Reise arbeitslos gemeldet.

5. Risikopersonen sind neben dem Versicherungsnehmer

a) die Eltern, Kinder, Stiefeltern, Stiefkinder, Adoptiveltern, Adoptivkinder, Enkelkinder, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegersohn und -tochter, Geschwister, Schwager, Schwägerin sowie der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers;

b) Betreuungspersonen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige des Versicherungsnehmers betreuen. Als Angehörige gelten die unter a) genannten Personen;

c) Diejenigen Personen, die mit dem Versicherungsnehmer eine gemeinsame Reise gebucht haben sowie deren Angehörige, die unter a) aufgeführt sind.

6. Der Versicherungsschutz wird für den Versicherungsnehmer unter der Voraussetzung wirksam, dass er vom Versicherungsvertreter einen gültigen Versicherungsschein erhalten hat, der den Abschluss des Versicherungsvertrages belegt. Der Versicherungsvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten (Laufzeit). Die Laufzeit beginnt mit dem Datum, an dem der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag auf der Web-Plattform des Betreibers abgeschlossen hat und das auf dem Versicherungsschein genannt ist. 7. Der Versicherungsschutz gilt für eine unbestimmte Anzahl an Reisen im Sinne von § 1 Ziffer 3 der Allgemeinen Versicherungs-bedingungen, sofern der Versicherungsnehmer diese während der Laufzeit gebucht hat. Umfasst ist während der Laufzeit eine unbestimmte Anzahl von Versicherungsfällen, wobei die Leistung des Versicherers auf insgesamt maximal EUR 2.500 begrenzt ist (Deckungssumme). § 2 – Beginn und Ende des Versicherungsschutzes 1. Der Versicherungsschutz für eine Reise beginnt mit der Buchung einer Reise durch den Versicherungsnehmer während der Laufzeit, sofern der Versicherungsnehmer die anfallende Versicherungsprämie gezahlt hat. 2. Der Versicherungsschutz für eine gebuchte Reise endet, sobald der Versicherungsnehmer diese antritt. Als Antritt der Reise gilt spätestens

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Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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der Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsnehmer am Abflugterminal oder zum Check-in am Flughafen erscheinen müsste. In jedem Fall gilt der Zeitpunkt als Anritt der Reise, an dem gegenüber dem Versicherungsnehmer erstmalig vertraglich geschuldete Leistungen erbracht werden. § 3 – Allgemeine Einschränkungen des Versicherungsschutzes Ein Versicherungsschutz besteht nicht, wenn der Eintritt des Versicherungsfalls verursacht wird durch

a) Kriege, Bürgerkriege, innere Unruhen; b) terroristische Gewalthandlungen,

unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen;

c) aktive Teilnahme an Gewalttätigkeit während einer öffentlichen Ansammlung oder Versammlung;

d) Streik oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen am Zielort der Reise;

e) Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Maßnahmen durch Staatsgewalt, es sei denn, dass hierfür unter diesen Bedingungen ausdrücklich Versicherungsschutz gewährt wird;

f) Kernenergie oder sonstige ionische Strahlung.

§ 4 – Fälligkeit und Auszahlung von Leistungen des Versicherers 1. Leistungen des Versicherers werden fällig, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Eintritt eines Versicherungsfalles rechtzeitig angezeigt und beim Versicherer alle für die Prüfung der Leistungsplicht erforderlichen Unterlagen eingereicht hat. Das Nähere bestimmt sich nach Maßgabe des § 8 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und des § 4 der Besonderen Versicherungsbedingungen. 2. Der Versicherer erbringt seine Leistungen durch Auszahlung auf das PayPal-Konto des Versicherungsnehmers. Die Auszahlung erfolgt in der Währung Euro. Sofern dem Versicherungsnehmer Kosten in Ländern entstanden sind, in denen der Euro nicht die gesetzliche Währung ist, wird der Versicherer seine Leistung nach dem Wechselkurs in Euro umrechnen, der durch die Europäische Zentralbank für das Datum des Eintritts des Versicherungsfalls festgesetzt worden ist.

§ 5 – Fälligkeit und Zahlung der Versicherungsprämie

Der Versicherungsnehmer hat die Versicherungsprämie unmittelbar bei Abschluss des Versicherungsvertrages an den Versicherungsvertreter zu entrichten. Der Versicherungsvertreter hat diese auf die vom Versicherer angegeben Bankkonten und zu den vom Versicherer vorgegebenen Zeitpunkten zu zahlen. Zahlungsort hierfür ist der eingetragene Geschäftssitz des Versicherers (4-8 Eden Quay, Dublin 1, D01 N5W8, Republik Irland). § 6 – Allgemeine Obliegenheiten bei Abschluss der Einbeziehungsvereinbarung und Folgen von Obliegenheitsverletzungen 1. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die in seinem Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages geforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Sofern der Versicherungsnehmer irrtümlich fehlerhafte oder unvollständige Angaben gemacht hat, hat er unverzüglich die richtigen bzw. vollständigen Angaben nachzuholen.

2. Wenn der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsvertreter oder dem Versicherer arglistig falsche Angaben zu vertragserheblichen Tatsachen gemacht hat, kann der Versicherer den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten oder binnen eines Monats nach Kenntniserlangung von den falschen Angaben fristlos kündigen. § 7 – Allgemeine Obliegenheiten während der Laufzeit des Versicherungsverhältnisses und Folgen von Obliegenheitsverletzungen 1. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer während der Vertragslaufzeit auftretende Änderungen der bei seinem Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen.

2. Während der Laufzeit des Versicherungsschutzes hat der Versicherungsnehmer jede ihm zumutbare Sorgfalt anzuwenden, um den Eintritt eines Versicherungsfalles zu vermeiden. Der zumutbaren Sorgfalt entspricht nur solches Verhalten, das auch ohne Bestehen einer Versicherungsdeckung durch die Police zu erwarten wäre. 3. Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser vertraglich vereinbarten Obliegenheiten, so ist der

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Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Außer im Falle der Arglist ist der Versicherer jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. § 8 – Allgemeine Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles und Folgen von Obliegenheitsverletzungen 1. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Eintritt des Versicherungsfalles

a) den Schaden möglichst gering zu halten und alles zu vermeiden, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte;

b) unverzüglich, spätestens binnen 31 Tagen nach Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer den Versicherungsfall anzuzeigen;

c) der Anzeige des Versicherungsfalles alle

Informationen sowie Nachweise und Belege zum Versicherungsfall beizufügen, die der Versicherer zur Prüfung seiner Leistungspflicht in zumutbarer Weise anfordern kann;

d) dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe ihrer Leistungspflicht zu gestatten und jede hierzu dienliche zumutbare Auskunft zu erteilen.

2. Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser vertraglich vereinbarten Obliegenheiten, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Außer im Falle der Arglist ist der Versicherer jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den

Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Der Versicherer ist nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hat. 3. Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Eintritt eines Versicherungsfalls nicht durch Dokumente nachgewiesen ist, die den Grund für den Nichtantritt der Reise angemessen belegen.

Hinweis: Bitte beachten Sie darüber hinaus die jeweiligen Besonderen Obliegenheiten in den Besonderen Versicherungsbedingungen. § 9 – Verwirkungsgründe, Verjährung 1. Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn

a) der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat;

b) der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Umstände täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder für die Höhe der Leistungspflicht von Bedeutung sind.

2. Ansprüche auf Leistungen des Versicherers im Rahmen der Police verjähren in drei (3) Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem eine Leistung erstmalig verlangt werden kann. § 10 – Ansprüche gegen Dritte Die Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen Dritte wegen des Eintritts des Versicherungsfalles gehen auf den Versicherer im gesetzlichen Umfang über, soweit dieser den Schaden ersetzt hat. Soweit in einem solchen Fall kein gesetzlicher Forderungsübergang erfolgt, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, seine diesbezüglichen Ansprüche gegen Dritte an den Versicherer abzutreten. § 11 – Anzuwendendes Recht, Vertragssprache, zuständige Gerichte Es gilt deutsches Recht, die Vertragssprache ist Deutsch. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Versicherungsvertrag sind ausschließlich die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Versicherungsnehmer

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Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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kann Klagen auch an dem Gericht erheben, in dessen Bezirk er zu diesem Zeitpunkt seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 215 des Versicherungsvertragsgesetztes). § 12 Korrespondenz 1. Jede an den Versicherungsvertreter gerichtete Korrespondenz ist an die folgende Adresse zu senden: Aon Marketing Directo, S.A.U.

Sociedad de Agencia de Seguros Vinculada

C/ Rosario Pino, n° 14-16 28020 Madrid – Spanien

Sollten Sie Fragen zum vermittelten Versicherungsschutz haben, können Sie sich gerne unter [email protected] per E-Mail an den Kundenservice des Versicherungsvertreters wenden. 2. Jede an den Versicherer gerichtete Korrespondenz ist an die unter § 13 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführte Adresse des Versicherers zu senden. 3. Jede Korrespondenz, die der Versicherungsvertreter an den Versicherer richtet, hat die gleiche Wirkung wie vom Versicherungsnehmer an den Versicherer gerichtete Korrespondenz, außer wenn der Versicherungsnehmer einen anderweitigen Willen geäußert hat. 4. Jede vom Versicherer an einen Versicherungsnehmer gerichtete Korrespondenz wird an die Anschrift gesendet, die der Versicherungsnehmer bei der Geltendmachung eines Versicherungsanspruchs gegenüber dem Versicherer benennt. § 13 – Versicherer Versicherer der Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden ist die Europ Assistance S.A. Irish Branch, 4th Floor, 4-8 Eden Quay, Dublin 1, D01 N5W8, Republik Irland, eingetragen im irischen Firmenregister unter der Nummer 907089.

Teil 2 – Besondere Versicherungsbedingungen der Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

Stand: 01/2018 – VB EA IB1700305DEPCAN – Teil 2

§ 1 – Beschreibung der Versicherungsleistungen 1. Mit Abschluss der Einbeziehungsvereinbarung erlangt der Versicherungsnehmer Versicherungs-schutz für Reisen im Sinne von § 1 Ziffer 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Der Versicherungsschutz ist insbesondere im Hinblick auf die Laufzeit und die Deckungssumme nach Maßgabe des § 1 Ziffern 5 und 6 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen beschränkt. 2. Der Versicherer behält sich vor, den tatsächlichen Eintritt eines Versicherungsfalls im Sinne von § 1 Ziffer 4 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachzuprüfen, insbesondere auf Grundlage der ihm mit der Anzeige eines Versicherungsfalls übermittelten Unterlagen. § 2 – Einschränkungen des Versicherungsschutzes 1. Ein Versicherungsschutz besteht nicht,

a) soweit ein Versicherungsfall durch den Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt wurde. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

b) soweit der Versicherungsfall durch eine Straftat des Versicherungsnehmers herbeigeführt wurde.

2. Ein Versicherungsschutz besteht ferner nicht, soweit Leistungen des Versicherers gegen Resolutionen der Vereinten Nationen oder gegen durch die Europäische Union verhängte Handels- oder Wirtschaftssanktionen verstoßen würden. § 3 – Selbstbehalt Der Versicherungsnehmer hat für den ersten während der Laufzeit geltend gemachten Versicherungsfall einen Selbstbehalt von EUR 30 zu tragen, wenn der geltend gemachte Ersatzanspruch EUR 300 übersteigt. § 4 – Besondere Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles (Ergänzung zu § 8 des Allgemeinen Teils)

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Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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1. Nach Eintritt des Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer diesen nach Maßgabe des § 8 Ziffer 1 b) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen gegenüber dem Versicherer anzuzeigen.

2. Die Anzeige hat entweder

per E-Mail an [email protected] oder

online unter www.reiseruecktritt-sicher.de zu erfolgen.

3. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, neben der Schadensmeldung (soweit vorhanden) folgende Dokumente und Informationen an den Versicherer zu übermitteln:

a) die Nummer der Versicherungspolice (IB1700305DEPCAN);

b) Informationen über die Identität des Versicherungsnehmers;

c) Dokumente, die den Grund des Nichtantritts der Reise belegen (z.B. ärztlicher Befund, Bericht über einen Krankenhausaufenthalt); diese Dokumente sollen Angaben zum Datum des Eintritts der Ursache für den Nichtantritt der Reise, zur Ursache, zu einer gestellten Diagnose, zur medizinischen Vorgeschichte und zur ggf. verordneten Behandlung enthalten;

d) den Versicherungsschein vom Versicherungsvertreter über den Abschluss des Versicherungsvertrages;

e) einen Beleg für die Bezahlung der Reise über PayPal;

f) eine Kopie der vom Dienstleister ausgestellten Rechnung über die Kosten des Nichtantritts der Reise, mitsamt einer Aufschlüsselung von Rechnungsposten und Rechnungsbeträgen (im Falle von Flugtickets eine Aufschlüsselung der Netto-Flugkosten und der Zuschläge);

g) falls der Grund für den Nichtantritt der Reise der Tod, eine Krankheit oder ein Unfall eines Familienmitglieds aus dem Kreis der Risikopersonen ist, ein Dokument, das die Verwandtschaft zwischen dem Versicherungsnehmer und dem betreffenden Familienmitglied belegt (z.B. eine Kopie des Stammbuches);

h) Bei dem Nichtantritt der Reise wegen Trennung kann der Nachweis hierüber durch eine Versicherung an Eides statt erbracht werden. Das entsprechende, von Ihnen auszufüllende Dokument erhalten Sie beim Versicherer.

i) sonstige Dokumente, die der Versicherer für die Prüfung der Leistungsverpflichtung begründeter Weise anfordert.

4. Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten ergeben entsprechend sich aus § 8 Ziffer 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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Verbraucherinformation nach § 1 VVG-InfoV

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Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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IDENTITÄT UND LADUNGSFÄHIGE ANSCHRIFT DES VERSICHERERS

Versicherer: Der Versicherer der Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden ist Europ Assistance S.A. trading as Europ Assistance S.A. Irish Branch (EAIB) 4th Floor, 4-8 Eden Quay, Dublin 1, D01 N5W8,

Republik Irland, eingetragen im irischen Firmenregister unter der Nummer 907089. EAIB ist eine Zweigstelle der Europ Assistance S.A. 1, Promenade de la Bonnette – 92230 Gennevilliers – Frankreich, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Nanterre unter der Nummer 451 366 405. Vertretungsberechtigt für die EAIB ist Marc Butler (CEO).

HAUPTGESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Versicherung von Beistandsleistungen und Versicherung gegen sonstige Risiken in Bezug auf Reisen, Haus und Familie.

AUFSICHTBEHÖRDE

Die für Europ Assistance S.A. Irish Branch zuständige Aufsichtsbehörde ist die Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (ACPR), 61, rue Taitbout, 75436 Paris Cedex 09 – Frankreich.

WESENTLICHE MERKMALE DER VERSICHERUNGSPOLICE

Durch Vermittlung der Aon Marketing Directo, S.A.U. (Versicherungsvertreter) schließen Sie als natürliche Person, die Inhaber eines deutschen PayPal-Kontos ist und Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat (Versicherungsnehmer), einen Versicherungs-vertrag mit der Europ Assistance S.A. Irish

Branch ab. Sie erhalten vom Versicherungsvertreter einen Versicherungsschein über Ihren Versicherungsschutz mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Das Versicherungsverhältnis bestimmt sich neben dem Inhalt des Versicherungsvertrages nach den Angaben dieser Verbraucherinformation, des Produktinformationsblatts, des Merkblatts zur Datenverarbeitung sowie der Versicherungsbedingungen der Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden. Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistungen, insbesondere über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistungen sind im Einzelnen dem Produktinformationsblatt und den Versicherungsbedingungen der Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden zu entnehmen.

ART UND UMFANG DER LEISTUNGEN

Die Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden von Europ Assistance beinhaltet die Übernahme von Kosten für Reise und Unterkunft, die ein Versicherter infolge eines Nichtantritts der Reise entsprechend der in den Versicherungsbedingungen festgelegten Gründe (§ 1 Ziffer 4 des Teils 1) von einer Reise tragen muss. Europ Assistance erstattet die Kosten für den Nichtantritt von Reisen, die Sie über Ihr PayPal-Konto bezahlt haben, bis zu einem Maximalbetrag von insgesamt EUR 2.500.

FÄLLIGKEIT VON VERSICHERUNGSLEISTUNGEN UND AUSZAHLUNG

Die Versicherungsleistungen werden fällig, wenn Sie uns einen Versicherungsfall rechtzeitig angezeigt und alle für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlichen Unterlagen bei uns eingereicht haben. Die Auszahlung von Versicherungsleistungen durch Europ Assistance erfolgt durch Auszahlung des fälligen Betrages auf Ihr

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Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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PayPal-Konto. Sollten Sie Obliegenheiten verletzen, die Sie nach den Versicherungsbedingungen zu beachten haben, kann dies zum Ausschluss oder zur Kürzung von Leistungen führen.

GESAMTPREIS DER VERSICHERUNG (VERSICHERUNGSPRÄMIE), FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG

Die genaue Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie ergibt sich aus Ihrem Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages. Sie haben die Versicherungsprämie unmittelbar bei Abschluss des Versicherungsvertrages an den Versicherungsvertreter zu zahlen. Diese Zahlung hat für Sie befreiende Wirkung. Der Vertreter leitet seinerseits die Versicherungsprämie an uns weiter

ZUSÄTZLICH ANFALLENDE KOSTEN

Wir erheben keine weiteren Kosten oder Gebühren.

ZAHLUNG UND FÄLLIGKEIT DER VERSICHERUNGSPRÄMIE

Der Versicherungsvertreter wird die von Ihnen vereinnahmte Versicherungsprämie zu den mit uns vereinbarten Zeitpunkten auf unsere Konten überweisen.

GÜLTIGKEITSDAUER DER TARIFE

Maßgeblich ist der jeweils bei Antragstellung vom Versicherer allgemein verlangte Preis. Wir behalten uns vor, die Tarife jederzeit für künftige Neuverträge abzuändern.

BEGINN, DAUER UND ENDE DES VERSICHERUNGSVERHÄLTNISSES

Das Versicherungsverhältnis beginnt mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages und mit dem Erhalt Ihres Versicherungsscheins. Es endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Auslaufen des Versicherungs-vertrages, also nach einer Laufzeit von 12 Monaten.

ANWENDBARES RECHT, VERTRAGSSPRACHE

Das Versicherungsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.

BESCHWERDEMÖGLICHKEIT

Sollte es einmal zu Unstimmigkeiten kommen, haben sie folgende Beschwerdemöglichkeiten: Beschwerde an Europ Assistance: Bitte wenden Sie sich hierzu schriftlich an die Beschwerdestelle von Europ Assistance unter der Anschrift

INTERNATIONAL COMPLAINTS SERVICE Apartado de Correos 36347 28020 MADRID (SPANIEN)

oder per E-Mail an: [email protected]

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Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer Beschwerde nicht zufrieden sein, können sie sich schriftlich wenden an The Compliance Officer Europ Assistance S.A. Irish Branch

4th Floor, 4-8 Eden Quay Dublin 1, D01 N5W8,

Republik Irland Wir werden versuchen, schnellstmöglich eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Beschreitung des Rechtswegs bleibt von den Beschwerdemöglichkeiten unberührt. Wenn Sie Ihre Beschwerde an den für die Europ Assistance S. A. zuständigen Ombudsmann richten möchten, können Sie dies unter der folgenden Anschrift:

BAFIN Bundesanstalt für Finanzdienstleistung Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Deutschland

oder unter

La Médiation de l’Assurance TSA 50110 F-75441 Paris Cedex 09

http://www.mediation-assurance.org/ Beschwerde an Aufsichtsbehörde: Sie können sich auch direkt bei der für Europ Assistance zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren. Diese erreichen Sie unter der Anschrift

Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (ACPR) 61, rue Taitbout 75436 Paris Cedex 09 Frankreich

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312i Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Europ Assistance S.A. Irish Branch 4th Floor, 4-8 Eden Quay, Dublin 1, D01 N5W8 Republik Irland Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen die gezahlte Prämie in vollem Umfang, sofern Sie keine Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben. Die Erstattung erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.

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Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung

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Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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Merkblatt zur Datenverarbeitung

SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN Im Einklang mit dem gesamten anwendbaren Datenschutzrecht, insb. ab dem 25. Mai 2018 mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, EU Verordnung 2016/679), setzt der Versicherer (Europ Assistance S.A. Irish Branch, 4th Floor, 4-8 Eden Quay, Dublin 1, D01N5W8, Ireland, zu erreichen auch unter: [email protected]), als die für den Datenbestand Verantwortlichen Sie darüber in Kenntnis, dass alle personenbezogenen Daten, die Sie unmittelbar oder durch den Vermittler zur Verfügung stellen, in einer Datei zusammengefasst werden, um Ihren Versicherungsvertrag zu verwalten, Betrug vorzubeugen und zu ermitteln sowie Risiken zu bewerten und zu bestimmen. Diese Informationen können im Namen des Versicherers von anderen Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen zu Rück- oder Mitversicherungszwecken, oder von Anbietern medizinischer Notfallhilfe und von Schadensregulierern, die von der Versicherung beauftragt wurden und auf Schadensmanagement spezialisiert sind, sowie von weiteren Dienstleistern, derer sich der Versicherer zur Unterstützung bei der Verwaltung des Versicherungsvertrages bedient, genutzt werden. Sämtliche erhaltenen Daten sowie die vorherige Weitergabe und Bearbeitung solcher Daten sind für die Verwaltung der vertraglichen Beziehung erforderlich. Rechtsgrundlage hierfür ist ab dem 25. Mai 2018 Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Insbesondere sind Ihre personenbezogenen Daten in einem vom Versicherer kontrollierten Datenbestand enthalten und werden zum Zwecke der Verwaltung des Versicherungsvertrages und jeglicher mit diesem im Zusammenhang stehenden Ansprüche, Betrugsprävention und -ermittlung und Risikobewertung und -bestimmung verarbeitet. In Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten:

- sieht der Versicherer Ihre personenbezogenen Daten als privat und vertraulich an und wird diese vertraulich behandeln und sie schützen. Hierfür wird der Versicherer, unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Standes der Technik, die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Änderungen, Verlust sowie die Verwendung oder den Zugang zu

solchen Daten durch unbefugte Personen zu vermeiden.

- Ist der Versicherer berechtigt, Daten über Sie gegenüber:

(a) anderen Europ Assistance Unternehmen, oder (b) vom Versicherer beauftrage Dienstleister, oder (c) Aufsichtsbehörden innerhalb sowie außerhalb der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Bereitstellung von versicherungsbezogenen Leistungen für Sie oder wie anderweitig unten aufgeführt offenzulegen. Alle Übermittlungen an Dritte finden im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen statt und sind auf den für die Erbringung der Leistung erforderlichen Umfang begrenzt. Sofern Sie einen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, welcher auch während einer Reisezeit besteht, können diese Dritte sich in von Ihnen bereisten Ländern befinden, die außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes liegen und die nach Ansicht der Europäischen Kommission kein ausreichendes Datenschutzniveau bieten. Sollten Ihre personenbezogenen Daten in solche Länder weitergegeben werden, stellt der Versicherer durch angemessene Schutzmaßnahmen ein ausreichendes Datenschutzniveau sicher. Sie können vom Versicherer Informationen darüber verlangen, wie die Sicherstellung des Datenschutzes in diesen Fällen erfolgt.

- Der Versicherer darf auf Ihre personenbezogenen Daten zugreifen und/oder sie offenlegen, wenn er hierzu gesetzlich verpflichtet ist oder wenn dies zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen erforderlich ist oder dies erforderlich ist, um einem gegen den Versicherer eingeleiteten gesetzlichen Verfahren nachzukommen. Dafür ist ab dem 25. Mai 2018 das einschlägige nationale Recht oder Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO die Rechtsgrundlage.

- Sie können Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit ausüben sowie Löschung oder Einschränkung der

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Premium-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, indem Sie an den Datenschutzbeauftragten unter: (Compliance Officer, Europ Assistance S.A. Irish Branch, 4th floor, 4-8 Eden Quay, Dublin 1, D01N5W8, Ireland, eine schriftliche Nachricht senden oder indem Sie eine E-Mail an die folgende Adresse: [email protected], senden. Soweit nach den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen erforderlich, kann der Versicherer vor der Erfüllung seiner Pflichten auf Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der obenstehenden Rechte einen Identitätsnachweis von Ihnen verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde zu.

Der Datenschutzbeauftragte des Versicherers kann unter der folgenden E-Mail-Adresse erreicht werden: [email protected].

Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie Abwicklung etwaiger daraus bestehender

Ansprüche gespeichert. Sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einer Löschung entgegenstehen, werden die Daten danach gelöscht, andernfalls erfolgt die Löschung im Anschluss an den Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist. Zusätzlich kann der Versicherer von Ihnen die Offenlegung weiterer Informationen (z.B. medizinischer Daten) für die in dem Versicherungsvertrag genannten Verarbeitungszwecke verlangen. Sie können der Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten zu den dargelegten Zwecken widersprechen. Falls Sie jedoch der Offenlegung und/oder Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen, kann der Versicherungsvertrag nicht geschlossen werden, da der Versicherer nicht in der Lage sein wird, den Versicherungsvertrag oder im Zusammenhang stehende Ansprüche in Ihrem Namen zu verwalten. Sollte der Versicherer besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten müssen, wird er hierfür Ihr Einverständnis einholen.

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Familien-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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Produktinformationsblatt

Familien-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

Dieses Produktinformationsblatt soll Ihnen einen Überblick zur Familien-Reiserücktritts-versicherung für PayPal-Kunden (Police) von Europ Assistance geben. Durch Vermittlung der Aon Marketing Directo, S.A.U. (Versicherungsvertreter) schließen Sie,

wenn Sie (1) eine natürliche Person sind, die Inhaber eines deutschen PayPal-Kontos ist, und (2) Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, einen Versicherungsvertrag mit der Europ Assistance S.A. Irish Branch ab. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Informationen nicht abschließend sind. Maßgeblich für Ihren Versicherungsschutz sind die Angaben, die Ihnen bei Abschluss des Versicherungsvertrages mitgeteilt werden und die sich aus den Versicherungsbedingungen ergeben. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften.

1. WAS BIETEN WIR IHNEN?

Mit dem Abschluss der Police treffen Sie eine gute Entscheidung. Wir bieten Ihnen und bestimmten Mitgliedern Ihrer Familie (Versicherte) Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie von einer Reise zurücktreten müssen, die Sie über ihr deutsches PayPal-Konto bezahlt haben.

2. WELCHE RISIKEN SIND VERSICHERT?

Wir übernehmen im Versicherungsfall Kosten für Ihre Reise und Unterkunft, die Versicherte infolge eines Nichtantritts der Reise entsprechend der in den Versicherungsbedingungen festgelegten Gründe (§ 1 Ziffer 5 des Teils 1) von der Reise tragen müssen. Der Versicherungsschutz gilt nur für Reisen mit einer Dauer von maximal 90 Tagen. Die Reise muss von Ihnen während der Laufzeit des Versicherungsvertrags, die aus dem vom Versicherungsvertreter ausgestellten Versicherungsschein hervorgeht, mittels Ihres PayPal-Kontos bezahlt worden sein. Wir erstatten den Versicherten die Kosten für den Nichtantritt von während der Laufzeit des Versicherungsvertrags gebuchten Reisen bis zu einem Betrag von insgesamt maximal EUR 2.500. Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus § 1 des Teils 1 der Versicherungsbedingungen.

3. WIE HOCH IST IHR BEITRAG UND WANN MÜSSEN SIE DIESEN ZAHLEN?

Die Höhe Ihres Beitrages zur Versicherung (Versicherungsprämie) ergibt sich aus Ihrem Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages. Sie haben die Versicherungsprämie unmittelbar bei Abschluss des Versicherungsvertrages an den Versicherungsvertreter zu zahlen. Dieser leitet die Versicherungsprämie an den Versicherer weiter. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung genießen die Versicherten bis zur Zahlung keinen Versicherungsschutz. Darüber hinaus können wir gegebenenfalls vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Beitrittsantrag sowie insbesondere aus § 5 des Teils 1 der Versicherungsbedingungen.

4. WAS IST NICHT VERSICHERT (LEISTUNGSAUSSCHLÜSSE)?

Es besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz für Fälle, in denen die Versicherten den Grund für Ihren Nichtantritt der Reise vorsätzlich verursacht haben. Ausgeschlossen ist ferner der Nichtantritt der Reise aufgrund der Verwirklichung bestimmter Gemeingefahren (z.B. Krieg, innere Unruhen, Streik im Zielland Ihrer Reise, etc.). Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus § 3 des Teils 1 und § 2 des Teils 2 der Versicherungsbedingungen.

5. WAS IST BEI ANTRAGSSTELLUNG ZU BEACHTEN?

Sie müssen die im Rahmen Ihres Antrags auf Abschluss des Versicherungsvertrages geforderten Angaben vollständig und ordnungsgemäß machen. Unvollständige oder unrichtige Angaben können uns berechtigen, Ihnen den Versicherungsschutz zu versagen und nach Antragsannahme vom Versicherungsvertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Im Falle

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Familien-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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einer arglistigen Täuschung über vertragserhebliche Tatsachen sind wir außerdem gegebenenfalls zur Anfechtung des Versicherungsvertrages berechtigt.

6. WAS IST WÄHREND DER ZEIT DES VERSICHERUNGSSCHUTZES ZU BEACHTEN?

Während der Zeit Ihres Versicherungsschutzes müssen Sie uns Änderungen der im Versicherungsantrag gemachten Angaben unverzüglich mitteilen. Ferner müssen Sie jedwede Ihnen zumutbare Sorgfalt walten lassen, um den Eintritt eines Versicherungsfalls zu vermeiden. Die Einzelheiten ergeben sich aus insbesondere aus § 7 des Teils 1 der Versicherungsbedingungen.

7. WAS IST IM VERSICHERUNGSFALL ZU BEACHTEN?

Im Versicherungsfall müssen Sie alles tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten, und den Versicherungsfall spätestens binnen 31 Tagen nach dessen Eintritt uns gegenüber anzeigen. Die Anzeige kann dabei online oder per E-Mail erfolgen. Sie sind dazu verpflichtet, dem uns bestimmte Dokumente zukommen zu lassen, die für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigt werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus insbesondere aus § 8 des Teils 1 und § 4 des Teils 2 der Versicherungsbedingungen.

8. WELCHE FOLGEN KÖNNEN SICH ERGEBEN, WENN SIE DIE VORGENANNTEN OBLIEGENHEITEN NICHT BEACHTEN?

Bitte kommen Sie Ihren vorgenannten Obliegenheiten bei Antragsstellung, während der Zeit des Versicherungsschutzes sowie im Versicherungsfall mit der gebotenen Sorgfalt nach. Bei Nichtbeachtung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Hierbei gilt der Grundsatz, dass vorsätzliche Pflichtverletzungen Ihrerseits unsere Leistungspflicht ausschließen, während leicht fahrlässige Verletzungen unschädlich sind. Bei grob fahrlässiger Verletzung erfolgt eine anteilige Kürzung des Versicherungsanspruchs. Ihnen bleibt jedoch vorbehalten nachzuweisen, dass die

Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, die vor dem Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen war, können wir den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis hiervon fristlos kündigen. Näheres erfahren Sie insbesondere in den §§ 6, 7 und 8 des Teils 1 der Versicherungsbedingungen.

9. FÜR WELCHE DAUER GILT IHR VERSICHERUNGSSCHUTZ UND WANN ENDET ER?

Der Versicherungsschutz für eine während der Laufzeit des Versicherungsvertrags über Ihr PayPal-Konto bezahlte Reise beginnt grundsätzlich mit deren Buchung. Der Versicherungsschutz für die jeweilige Reise endet, sobald die Versicherten die Reise antreten. Näheres ergibt sich aus § 2 des Teils 1 der Versicherungsbedingungen. Die Angaben in diesem Produktinformationsblatt sind Auszüge aus den Versicherungsbedingungen für die Europ Assistance Familien-Reiserücktritssversicherung für PayPal-Kunden (VB EA IB1700305DEFCAN Den genauen Umfang der Leistungen, Obliegenheiten und Ausschlüsse entnehmen Sie bitte unmittelbar den VB EA 09/2017.

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Familien-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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Versicherungsbedingungen der Familien-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden der

Europ Assistance S.A. Irish Branch

Stand: 01/2018 - VB EA IB1700305DEFCAN

GRUNDLAGEN, ALLGEMEINE BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Die Europ Assistance S.A. erbringt durch ihre irische Niederlassung Europ Assistance S.A. Irish Branch (Europ Assistance) im Rahmen der Familien-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden (Police) im Versicherungsfall die in den nachstehenden Versicherungsbedingungen im Einzelnen beschriebenen Leistungen. Es gelten sowohl der Teil 1 der Versicherungsbedingungen der Familien-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden (Allgemeine Versicherungsbedingungen) als auch – ergänzend und bei abweichenden Regelungen vorrangig – der Teil 2 der Versicherungsbedingungen der Familien-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden (Besondere Versicherungsbedingungen).

Teil 1 – Allgemeine Versicherungsbedingungen der Familien-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

Stand: 01/2018 – VB EA IB1700305DEFCAN – Teil 1

§ 1 – Versicherer, Versicherungsnehmer, Versicherter, Risikopersonen, Gegenstand der Versicherung 1. Die Europe Assistance S.A. Irish Branch (Versicherer) schließt mit natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die Inhaber eines deutschen PayPal-Kontos sind (Versicherungsnehmer), einen Versicherungsvertrag zur Absicherung der unter § 1 Ziffer 4 der Allgemeinen Versicherungs-bedingungen beschriebenen Versicherungsfälle. 2. Der Vertragsschluss erfolgt dadurch, dass der Versicherungsnehmer auf der Web-Plattform der AON Marketing Directo, S.A.U.,Sociedad de Agencia de Seguros Vinculada, C/ Rosario Pino, n° 14-16, 28020 Spanien, (Versicherungsvertreter) einen Antrag auf

Abschluss des Versicherungsvertrages stellt und der Versicherungsvertreter diesen Antrag im Namen des Versicherers annimmt.

3. Der Zweck dieser Police besteht darin, dem Versicherungsnehmer im Falle eines Nichtantritts finanziellen Schutz für solche Reisen zu bieten, die er über sein deutsches PayPal-Konto bezahlt hat. Die Reisen dürfen eine jeweilige Reisedauer von 90 Tagen nicht überschreiten. 4. Der Versicherungsschutz gilt dabei sowohl für den Versicherungsnehmer selbst als auch für dessen Familienmitglieder, welche er bei Abschluss des Versicherungsvertrages angegeben hat (Versicherte). Der Versicherungsnehmer kann neben ihm selbst als Versicherte entweder

einen zusätzlichen Erwachsenen, der sein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner ist und bis zu drei (3) Kinder unter 18 Jahren, die die Söhne oder Töchter der Erwachsenen sind, oder

bis zu vier (4) Kinder unter 18 Jahren, die Söhne oder Töchter des Versicherungsnehmers sind,

angeben. 5. Versichert ist der Nichtantritt von einer Reise im Sinne von § 1 Ziffer 3 von Teil 1 – Allgemeine Versicherungsbedingungen, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil der Versicherungsnehmer / der Versicherte im Sinne von § 1 Ziffer 1 von Teil 1 – Allgemeine Versicherungsbedingungen während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:

a) Tod des Versicherungsnehmers / des Versicherten oder einer Risikoperson;

b) Schwere Unfallverletzung des Versicherungsnehmers, des Versicherten oder einer Risikoperson – Eine Unfallverletzung ist schwer, wenn bei ihrem Vorliegen ein vernünftiger Versicherungsnehmer / ein vernünftiger Versicherter auch ohne Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung die Reise abgesagt und die Stornokosten selbst getragen hätte.

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Familien-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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c) Erkrankung des Versicherungsnehmers, des Versicherten oder einer Risikoperson, wenn bei ihrem Vorliegen ein vernünftiger Versicherungsnehmer / vernünftiger Versicherter auch ohne Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung die Reise abgesagt und die Stornokosten selbst getragen hätte und wenn die Krankheit nach Buchung der Reise und Abschluss der Versicherung auftritt. Handelt es sich um eine psychische Erkrankung, muss darüber hinaus ein gesetzlicher oder privater Krankenversicherungsträger eine Psychotherapie genehmigt und ein Facharzt für Psychiatrie diese bestätigt haben.

d) Unerwartete schwere Verschlechterung bestehender Erkrankungen, vorausgesetzt in den letzten 6 Monaten vor Reisebuchung ist keine Behandlung dieser Erkrankung durch einen Arzt erfolgt. Unerwartet ist die Verschlechterung, wenn sie nach Buchung der Reise und Abschluss der Versicherung erstmals eintritt. Eine Verschlechterung ist schwer, wenn bei ihrem Eintritt ein vernünftiger Versicherungsnehmer / ein vernünftiger Versicherter auch ohne Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung die Reise abgesagt und die Stornokosten selbst getragen hätte.

e) Der Diebstahl des Reisepasses oder Personalausweises vor der Reise, vorausgesetzt ein Ersatzdokument kann objektiv nicht rechtzeitig beschafft werden und das Dokument ist für die Reise zwingend erforderlich.

f) Schaden am Eigentum des Versicherungsnehmers / des Versicherten durch Feuer, Explosion, Elementarereignisse oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, vorausgesetzt der Schaden ist erheblich oder die Anwesenheit des Versicherungsnehmers / des Versicherten ist zur Aufklärung erforderlich. Ein Schaden ist erheblich, wenn er insgesamt die Summe von EUR 5.000,-- übersteigt.

g) Unvorhergesehener Stau oder ein Unfall auf dem Weg zum Flughafen, zur Busstation oder zum Bahnhof, vorausgesetzt er führt dazu, dass die Reise nicht angetreten werden kann.

h) Einreichung der Scheidungsklage gegen den Versicherungsnehmer / den Versicherten nach Reisebuchung beim

Gericht vor einer gemeinsamen Reise der Ehepartner oder zum Ehepartner.

i) Trennung, vorausgesetzt die Reise sollte gemeinsam mit dem Partner oder zum Partner angetreten werden und die Trennung erfolgt nach Buchung der Reise und Abschluss der Versicherung.

j) Amtliche Ermittlungen gegen den Versicherungsnehmer / den Versicherten, vorausgesetzt, durch diese wird die Reise verhindert und eine Verlegung des Termins war nicht möglich.

k) Schwangerschaft soweit diese noch nicht bei Buchung der Reise bekannt war und Schwangerschaftskomplikationen;

l) Verlust des Arbeitsplatzes des Versicherungsnehmers / des Versicherten, vorausgesetzt es handelt sich um eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung.

m) Unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch den Versicherungsnehmer / den Versicherten, vorausgesetzt der Versicherungsnehmer / Versicherte war bei Buchung der Reise arbeitslos gemeldet.

6. Risikopersonen sind neben dem Versicherungsnehmer / dem Versicherten

a) die Eltern, Kinder, Stiefeltern, Stiefkinder, Adoptiveltern, Adoptivkinder, Enkelkinder, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegersohn und -tochter, Geschwister, Schwager, Schwägerin sowie der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers / des Versicherten;

b) Betreuungspersonen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige des Versicherungsnehmers / des Versicherten betreuen. Als Angehörige gelten die unter a) genannten Personen;

c) Diejenigen Personen, die mit dem Versicherungsnehmer / dem Versicherten eine gemeinsame Reise gebucht haben sowie deren Angehörige, die unter a) aufgeführt sind.

7. Der Versicherungsschutz wird für alle Versicherten unter der Voraussetzung wirksam, dass der Versicherungsnehmer vom Versicherungsvertreter einen gültigen Versicherungsschein erhalten hat, der den Abschluss des Versicherungsvertrages belegt. Der Versicherungsvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten (Laufzeit). Die Laufzeit beginnt mit dem Datum, an dem der Versicherungsnehmer den

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Familien-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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Versicherungsvertrag auf der Web-Plattform des Betreibers abgeschlossen hat und das auf dem Versicherungsschein genannt ist. 8. Der Versicherungsschutz gilt für eine unbestimmte Anzahl an Reisen im Sinne von § 1 Ziffer 3 der Allgemeinen Versicherungs-bedingungen. Er umfasst während der Laufzeit eine unbestimmte Anzahl von Versicherungsfällen, wobei die Leistung des Versicherers hinsichtlich aller Versicherten auf maximal EUR 2.500 begrenzt ist (Deckungssumme). § 2 – Beginn und Ende des Versicherungsschutzes 1. Der Versicherungsschutz für eine Reise beginnt mit der Buchung einer Reise durch einen Versicherten während der Laufzeit, sofern der Versicherungsnehmer die anfallende Versicherungsprämie gezahlt hat. 2. Der Versicherungsschutz für eine gebuchte Reise endet, sobald die Versicherten diese antreten. Als Antritt der Reise gilt spätestens der Zeitpunkt, zu dem die Versicherten am Abflugterminal oder zum Check-in am Flughafen erscheinen müssten. In jedem Fall gilt der Zeitpunkt als Anritt der Reise, an dem gegenüber den Versicherten erstmalig vertraglich geschuldete Leistungen erbracht werden. § 3 – Allgemeine Einschränkungen des Versicherungsschutzes Ein Versicherungsschutz besteht nicht, wenn der Eintritt des Versicherungsfalls verursacht wird durch

a) Kriege, Bürgerkriege, innere Unruhen; b) terroristische Gewalthandlungen,

unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen;

c) aktive Teilnahme an Gewalttätigkeit während einer öffentlichen Ansammlung oder Versammlung;

d) Streik oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen am Zielort der Reise;

e) Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Maßnahmen durch Staatsgewalt, es sei denn, dass hierfür unter diesen Bedingungen ausdrücklich Versicherungsschutz gewährt wird;

f) Kernenergie oder sonstige ionische Strahlung.

§ 4 – Fälligkeit und Auszahlung von Leistungen des Versicherers 1. Leistungen des Versicherers werden fällig, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Eintritt eines Versicherungsfalles rechtzeitig angezeigt und beim Versicherer alle für die Prüfung der Leistungsplicht erforderlichen Unterlagen eingereicht hat. Das Nähere bestimmt sich nach Maßgabe des § 8 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und des § 4 der Besonderen Versicherungsbedingungen 2. Der Versicherer erbringt seine Leistungen durch Auszahlung auf das PayPal-Konto des Versicherungsnehmers. Die Auszahlung erfolgt in der Währung Euro. Sofern dem Versicherungsnehmer Kosten in Ländern entstanden sind, in denen der Euro nicht die gesetzliche Währung ist, wird der Versicherer seine Leistung nach dem Wechselkurs in Euro umrechnen, der durch die Europäische Zentralbank für das Datum des Eintritts des Versicherungsfalls festgesetzt worden ist. § 5 – Fälligkeit und Zahlung der Versicherungsprämie Der Versicherungsnehmer hat die Versicherungsprämie unmittelbar bei Abschluss des Versicherungsvertrages an den Versicherungsvertreter zu entrichten. Der Versicherungsvertreter hat diese auf die vom Versicherer angegeben Bankkonten und zu den vom Versicherer vorgegebenen Zeitpunkten zu zahlen. Zahlungsort hierfür ist der eingetragene Geschäftssitz des Versicherers (4-8 Eden Quay, Dublin 1, D01 N5W8, Republik Irland). § 6 – Allgemeine Obliegenheiten bei Abschluss der Einbeziehungsvereinbarung und Folgen von Obliegenheitsverletzungen 1. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die in seinem Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages geforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Sofern der Versicherungsnehmer irrtümlich fehlerhafte oder unvollständige Angaben gemacht hat, hat er unverzüglich die richtigen bzw. vollständigen Angaben nachzuholen.

2. Wenn der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsvertreter oder dem Versicherer arglistig falsche Angaben zu vertragserheblichen Tatsachen gemacht hat, kann der Versicherer den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten oder binnen eines Monats

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Familien-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

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nach Kenntniserlangung von den falschen Angaben fristlos kündigen. § 7 – Allgemeine Obliegenheiten während der Laufzeit des Versicherungsverhältnisses und Folgen von Obliegenheitsverletzungen 1. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer während der Vertragslaufzeit auftretende Änderungen der bei seinem Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen.

2. Während der Laufzeit des

Versicherungsschutzes haben die Versicherten jede ihnen zumutbare Sorgfalt anzuwenden, um den Eintritt eines Versicherungsfalles zu vermeiden. Der zumutbaren Sorgfalt entspricht nur solches Verhalten, das auch ohne Bestehen einer Versicherungsdeckung durch die Police zu erwarten wäre. 3. Verletzt der Versicherungsnehmer / der Versicherte eine dieser vertraglich vereinbarten Obliegenheiten, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer / der Versicherte die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers / des Versicherten entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer / der Versicherte zu beweisen. Außer im Falle der Arglist ist der Versicherer jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit der Versicherungsnehmer / der Versicherte nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. § 8 – Allgemeine Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles und Folgen von Obliegenheitsverletzungen 1. Die Versicherten sind verpflichtet, nach Eintritt des Versicherungsfalles

a) den Schaden möglichst gering zu halten und alles zu vermeiden, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte;

b) unverzüglich, spätestens binnen 31 Tagen nach Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer den Versicherungsfall anzuzeigen;

c) der Anzeige des Versicherungsfalles alle Informationen sowie Nachweise und Belege zum Versicherungsfall beizufügen, die der Versicherer zur Prüfung seiner Leistungspflicht in zumutbarer Weise anfordern kann;

d) dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe ihrer Leistungspflicht zu gestatten und jede hierzu dienliche zumutbare Auskunft zu erteilen.

2. Verletzt der Versicherungsnehmer / der Versicherte eine dieser vertraglich vereinbarten Obliegenheiten, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer / der Versicherte die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers / des Versicherten entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer / der Versicherte zu beweisen. Außer im Falle der Arglist ist der Versicherer jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit der Versicherungsnehmer / der Versicherte nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Der Versicherer ist nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer / den Versicherten durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hat. 3. Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Eintritt eines Versicherungsfalls nicht durch Dokumente nachgewiesen ist, die den Grund für den Nichtantritt der Reise angemessen belegen.

Hinweis: Bitte beachten Sie darüber hinaus die jeweiligen Besonderen Obliegenheiten in den Besonderen Versicherungsbedingungen. § 9 – Verwirkungsgründe, Verjährung 1. Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn

a) ein Versicherter den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat;

b) ein Versicherter den Versicherer arglistig über Umstände täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder für die Höhe der Leistungspflicht von Bedeutung sind.

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2. Ansprüche auf Leistungen des Versicherers im Rahmen der Police verjähren in drei (3) Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem eine Leistung erstmalig verlangt werden kann. § 10 – Ansprüche gegen Dritte Die Ansprüche der Versicherten gegen Dritte wegen des Eintritts des Versicherungsfalles gehen auf den Versicherer im gesetzlichen Umfang über, soweit dieser den Schaden ersetzt hat. Soweit in einem solchen Fall kein gesetzlicher Forderungsübergang erfolgt, sind die Versicherten verpflichtet, ihre diesbezüglichen Ansprüche gegen Dritte an den Versicherer abzutreten. § 11 – Anzuwendendes Recht, Vertragssprache, zuständige Gerichte Es gilt deutsches Recht, die Vertragssprache ist Deutsch. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Versicherungsvertrag sind ausschließlich die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Versicherungsnehmer kann Klagen auch an dem Gericht erheben, in dessen Bezirk er zu diesem Zeitpunkt seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 215 des Versicherungsvertragsgesetztes). § 12 Korrespondenz 1. Jede an den Versicherungsvertreter gerichtete Korrespondenz ist an die folgende Adresse zu senden: Aon Marketing Directo, S.A.U.

Sociedad de Agencia de Seguros Vinculada

C/ Rosario Pino, n° 14-16 28020 Madrid – Spanien

Sollten Sie Fragen zum vermittelten Versicherungsvertrag haben, können Sie sich gerne unter [email protected] per E-Mail an den Kundenservice des Versicherungsvertreters wenden. 2. Jede an den Versicherer gerichtete Korrespondenz ist an die unter § 13 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführte Adresse des Versicherers zu senden. 3. Jede Korrespondenz, die der Versicherungsvertreter an den Versicherer richtet, hat die gleiche Wirkung wie vom Versicherungsnehmer an den Versicherer

gerichtete Korrespondenz, außer wenn der Versicherungsnehmer einen anderweitigen Willen geäußert hat. 4. Jede vom Versicherer an einen Versicherungsnehmer gerichtete Korrespondenz wird an die Anschrift gesendet, die der Versicherungsnehmer bei der Geltendmachung eines Versicherungsanspruchs gegenüber dem Versicherer benennt. 5. Jede Korrespondenz nach den vorgehenden Ziffern 1 bis 4 hat in deutscher Sprache zu erfolgen. § 13 – Versicherer Versicherer der Familien-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden ist die Europ Assistance S.A. Irish Branch, 4th Floor, 4-8 Eden Quay, Dublin 1, D01 N5W8, Republik Irland, eingetragen im irischen Firmenregister unter der Nummer 907089.

Teil 2 – Besondere Versicherungsbedingungen der Familien-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden

Stand: 01/2018 – VB EA IB1700305DEFCAN – Teil 2

§ 1 – Beschreibung der Versicherungsleistungen 1. Mit Abschluss der Einbeziehungsvereinbarung erlangen Versicherte Versicherungsschutz für Reisen im Sinne von § 1 Ziffer 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Der Versicherungs-schutz ist insbesondere im Hinblick auf die Laufzeit und die Deckungssumme nach Maßgabe des § 1 Ziffern 6 und 7 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen beschränkt. 2. Der Versicherer behält sich vor, den tatsächlichen Eintritt eines Versicherungsfalls im Sinne von § 1 Ziffer 5 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachzuprüfen, insbesondere auf Grundlage der ihm mit der Anzeige eines Versicherungsfalls übermittelten Unterlagen. § 2 – Einschränkungen des Versicherungsschutzes 1. Ein Versicherungsschutz besteht nicht,

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a) soweit ein Versicherungsfall durch den Versicherungsnehmer / den Versicherten vorsätzlich herbeigeführt wurde. Führt der Versicherungsnehmer / der Versicherte den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers / des Versicherten entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

b) soweit der Versicherungsfall durch eine Straftat des Versicherungsnehmers / des Versicherten herbeigeführt wurde.

2. Ein Versicherungsschutz besteht ferner nicht, soweit Leistungen des Versicherers gegen Resolutionen der Vereinten Nationen oder gegen durch die Europäische Union verhängte Handels- oder Wirtschaftssanktionen verstoßen würden. § 3 – Selbstbehalt Die Versicherten haben für den ersten während der Laufzeit geltend gemachten Versicherungsfall einen Selbstbehalt von EUR 30 zu tragen, wenn der geltend gemachte Ersatzanspruch EUR 300 übersteigt. § 4 – Besondere Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles (Ergänzung zu § 8 des Allgemeinen Teils) 1. Nach Eintritt des Versicherungsfalles haben die Versicherten diesen nach Maßgabe des § 8 Ziffer 1 b) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen gegenüber dem Versicherer anzuzeigen.

2. Die Anzeige hat entweder

per E-Mail an [email protected] oder online unter www.reiseruecktritt-sicher.de

zu erfolgen. 3. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, neben der Schadensmeldung (soweit vorhanden) folgende Dokumente und Informationen an den Versicherer zu übermitteln:

a) die Nummer der Versicherungspolice ( IB1700305DEFCAN);

b) Informationen über die Identität des Versicherten;

c) Dokumente, die den Grund des Nichtantritts der Reise belegen (z.B. ärztlicher Befund, Bericht über einen Krankenhausaufenthalt); diese Dokumente sollen Angaben zum Datum des Eintritts der Ursache für den Nichtantritt, zur Ursache, zu einer

gestellten Diagnose, zur medizinischen Vorgeschichte und zur ggf. verordneten Behandlung enthalten;

d) den Versicherungsschein vom Versicherungsvertreter über den Abschluss des Versicherungsvertrages;

e) einen Beleg für die Bezahlung der Reise über PayPal;

f) eine Kopie der vom Dienstleister ausgestellten Rechnung über die Kosten des Nichtantritts der Reise, mitsamt einer Aufschlüsselung von Rechnungsposten und Rechnungsbeträgen (im Falle von Flugtickets eine Aufschlüsselung der Netto-Flugkosten und der Zuschläge);

g) falls der Grund für den Nichtantritt der Reise der Tod, eine Krankheit oder ein Unfall eines Familienmitglieds aus dem Kreis der Risikopersonen ist, ein Dokument, das die Verwandtschaft zwischen dem Versicherungsnehmer / den Versicherten und dem betreffenden Familienmitglied belegt (z.B. eine Kopie des Stammbuches);

h) Bei dem Nichtantritt der Reise wegen Trennung kann der Nachweis hierüber durch eine Versicherung an Eides statt erbracht werden. Das entsprechende, von Ihnen auszufüllende Dokument erhalten Sie beim Versicherer.

i) sonstige Dokumente, die der Versicherer für die Prüfung der Leistungsverpflichtung begründeter Weise anfordert.

4. Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten ergeben entsprechend sich aus § 8 Ziffer 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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Verbraucherinformation nach § 1 VVG-InfoV

IDENTITÄT UND LADUNGSFÄHIGE ANSCHRIFT DES VERSICHERERS

Versicherer:

Der Versicherer der Familien-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden ist Europ Assistance S.A. trading as Europ Assistance S.A. Irish Branch (EAIB) 4th Floor, 4-

8 Eden Quay, Dublin 1, D01 N5W8, Republik Irland, eingetragen im irischen Firmenregister unter der Nummer 907089. EAIB ist eine Zweigstelle der Europ Assistance S.A. 1, Promenade de la Bonnette – 92230 Gennevilliers – Frankreich, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Nanterre unter der Nummer 451 366 405. Vertretungsberechtigt für die EAIB ist Marc Butler (CEO).

HAUPTGESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Versicherung von Beistandsleistungen und Versicherung gegen sonstige Risiken in Bezug auf Reisen, Haus und Familie.

AUFSICHTBEHÖRDE

Die für Europ Assistance S.A. Irish Branch zuständige Aufsichtsbehörde ist die Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (ACPR) 61, rue Taitbout, 75436 Paris Cedex 09 – Frankreich.

WESENTLICHE MERKMALE DER VERSICHERUNGSPOLICE

Durch Vermittlung der Aon Marketing Directo, S.A.U. (Versicherungsvertreter) schließen Sie als natürliche Person, die Inhaber eines deutschen PayPal-Kontos ist und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat (Versicherungsnehmer), einen Versicherungs-

vertrag mit der Europ Assistance S.A. Irish Branch ab. Sie erhalten vom Versicherungsvertreter einen Versicherungsschein über Ihren Versicherungsschutz mit einer Laufzeit von 12 Monaten.

Das Versicherungsverhältnis bestimmt sich neben dem Inhalt des Versicherungsvertrages nach den Angaben dieser Verbraucherinformation, des Produktinformationsblatts, des Merkblatts zur Datenverarbeitung sowie der Versicherungsbedingungen der Familien-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden. Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistungen, insbesondere über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistungen sind im Einzelnen dem Produktinformationsblatt und den Versicherungsbedingungen der Familien-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden zu entnehmen.

ART UND UMFANG DER LEISTUNGEN

Die Familien-Reiserücktrittsversicherung für PayPal-Kunden von Europ Assistance beinhaltet die Übernahme von Kosten für Reise und Unterkunft, die ein Versicherter infolge eines Nichtantritts entsprechend der in den Versicherungsbedingungen festgelegten Gründe (§ 1 Ziffer 5 des Teils 1) von einer Reise tragen muss. Europ Assistance erstattet die Kosten für den Nichtantritt von Reisen, die Sie über Ihr PayPal-Konto bezahlt haben, bis zu einem Maximalbetrag von insgesamt EUR 2.500.

FÄLLIGKEIT VON VERSICHERUNGSLEISTUNGEN UND AUSZAHLUNG

Die Versicherungsleistungen werden fällig, wenn Sie uns einen Versicherungsfall rechtzeitig angezeigt und alle für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlichen Unterlagen bei uns eingereicht haben. Die Auszahlung von Versicherungsleistungen durch Europ Assistance erfolgt durch Auszahlung des fälligen Betrages auf Ihr PayPal-Konto. Sollten Sie Obliegenheiten verletzen, die Sie nach den Versicherungsbedingungen zu beachten haben, kann dies zum Ausschluss oder zur Kürzung von Leistungen führen.

GESAMTPREIS DER VERSICHERUNG (VERSICHERUNGSPRÄMIE), FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG

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Die genaue Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie ergibt sich aus Ihrem Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages. Sie haben die Versicherungsprämie unmittelbar bei Abschluss des Versicherungsvertrages an den Versicherungsvertreter zu zahlen. Diese Zahlung hat für Sie befreiende Wirkung. Der Vertreter leitet seinerseits die Versicherungsprämie an uns weiter.

ZUSÄTZLICH ANFALLENDE KOSTEN

Wir erheben keine weiteren Kosten oder Gebühren.

ZAHLUNG UND FÄLLIGKEIT DER VERSICHERUNGSPRÄMIE

Der Versicherungsvertreter wird die von Ihnen vereinnahmte Versicherungsprämie zu den mit uns vereinbarten Zeitpunkten auf unsere Konten überweisen.

GÜLTIGKEITSDAUER DER TARIFE

Maßgeblich ist der jeweils bei Antragstellung vom Versicherer allgemein verlangte Preis. Wir behalten uns vor, die Tarife jederzeit für künftige Neuverträge abzuändern.

BEGINN, DAUER UND ENDE DES VERSICHERUNGSVERHÄLTNISSES

Das Versicherungsverhältnis beginnt mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages und mit dem Erhalt Ihres Versicherungsscheins. Es endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Auslaufen des Versicherungs-vertrages, also nach einer Laufzeit von 12 Monaten.

ANWENDBARES RECHT, VERTRAGSSPRACHE

Das Versicherungsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Sämtliche Kommunikation im Zusammenhang mit dem Versicherungsverhältnis erfolgt in deutscher Sprache.

BESCHWERDEMÖGLICHKEIT

Sollte es einmal zu Unstimmigkeiten kommen, haben sie folgende Beschwerdemöglichkeiten: Beschwerde an Europ Assistance: Bitte wenden Sie sich hierzu schriftlich in deutscher Sprache an die Beschwerdestelle von Europ Assistance unter der Anschrift

INTERNATIONAL COMPLAINTS SERVICE Apartado de Correos 36347 28020 MADRID (SPANIEN)

oder per E-Mail an: [email protected] Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer Beschwerde nicht zufrieden sein, können sie sich schriftlich wenden an The Compliance Officer Europ Assistance S.A. Irish Branch

4th Floor, 4-8 Eden Quay Dublin 1, D01 N5W8,

Republik Irland Wir werden versuchen, schnellstmöglich eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Beschreitung des Rechtswegs bleibt von den Beschwerdemöglichkeiten unberührt. Wenn Sie Ihre Beschwerde an den für die Europ Assistance S. A. zuständigen Ombudsmann richten möchten, können Sie dies unter der folgenden Anschrift:

BAFIN Bundesanstalt für Finanzdienstleistung Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Deutschland

oder unter

La Médiation de l’Assurance TSA 50110 F-75441 Paris Cedex 09 http://www.mediation-assurance.org/

Beschwerde an Aufsichtsbehörde: Sie können sich auch direkt bei der für Europ Assistance zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren. Diese erreichen Sie unter der Anschrift

Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (ACPR) 61, rue Taitbout

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75436 Paris Cedex 09 Frankreich

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Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312i Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Europ Assistance S.A. Irish Branch 4th Floor, 4-8 Eden Quay, Dublin 1, D01 N5W8 Irland

Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen die gezahlte Prämie in vollem Umfang, sofern Sie keine Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben. Die Erstattung erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung

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Merkblatt zur Datenverarbeitung

SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN Im Einklang mit dem gesamten anwendbaren Datenschutzrecht, insb. ab dem 25. Mai 2018 mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, EU Verordnung 2016/679), setzt der Versicherer (Europ Assistance S.A. Irish Branch, 4th Floor, 4-8 Eden Quay, Dublin 1, D01N5W8, Ireland, zu erreichen auch unter: [email protected]), als die für den Datenbestand Verantwortlichen Sie darüber in Kenntnis, dass alle personenbezogenen Daten, die Sie unmittelbar oder durch den Vermittler zur Verfügung stellen, in einer Datei zusammengefasst werden, um Ihren Versicherungsvertrag zu verwalten, Betrug vorzubeugen und zu ermitteln sowie Risiken zu bewerten und zu bestimmen. Diese Informationen können im Namen des Versicherers von anderen Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen zu Rück- oder Mitversicherungszwecken, oder von Anbietern medizinischer Notfallhilfe und von Schadensregulierern, die von der Versicherung beauftragt wurden und auf Schadensmanagement spezialisiert sind, sowie von weiteren Dienstleistern, derer sich der Versicherer zur Unterstützung bei der Verwaltung des Versicherungsvertrages bedient, genutzt werden. Sämtliche erhaltenen Daten sowie die vorherige Weitergabe und Bearbeitung solcher Daten sind für die Verwaltung der vertraglichen Beziehung erforderlich. Rechtsgrundlage hierfür ist ab dem 25. Mai 2018 Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Insbesondere sind Ihre personenbezogenen Daten in einem vom Versicherer kontrollierten Datenbestand enthalten und werden zum Zwecke der Verwaltung des Versicherungsvertrages und jeglicher mit diesem im Zusammenhang stehenden Ansprüche, Betrugsprävention und -ermittlung und Risikobewertung und -bestimmung verarbeitet. In Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten:

- sieht der Versicherer Ihre personenbezogenen Daten als privat und vertraulich an und wird diese vertraulich behandeln und sie schützen. Hierfür wird der Versicherer, unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Standes der Technik, die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Änderungen, Verlust sowie die Verwendung oder den Zugang zu

solchen Daten durch unbefugte Personen zu vermeiden.

- Ist der Versicherer berechtigt, Daten über Sie gegenüber:

(a) anderen Europ Assistance Unternehmen, oder (b) vom Versicherer beauftrage Dienstleister, oder (c) Aufsichtsbehörden innerhalb sowie außerhalb der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Bereitstellung von versicherungsbezogenen Leistungen für Sie oder wie anderweitig unten aufgeführt offenzulegen. Alle Übermittlungen an Dritte finden im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen statt und sind auf den für die Erbringung der Leistung erforderlichen Umfang begrenzt. Sofern Sie einen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, welcher auch während einer Reisezeit besteht, können diese Dritte sich in von Ihnen bereisten Ländern befinden, die außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes liegen und die nach Ansicht der Europäischen Kommission kein ausreichendes Datenschutzniveau bieten. Sollten Ihre personenbezogenen Daten in solche Länder weitergegeben werden, stellt der Versicherer durch angemessene Schutzmaßnahmen ein ausreichendes Datenschutzniveau sicher. Sie können vom Versicherer Informationen darüber verlangen, wie die Sicherstellung des Datenschutzes in diesen Fällen erfolgt.

- Der Versicherer darf auf Ihre personenbezogenen Daten zugreifen und/oder sie offenlegen, wenn er hierzu gesetzlich verpflichtet ist oder wenn dies zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen erforderlich ist oder dies erforderlich ist, um einem gegen den Versicherer eingeleiteten gesetzlichen Verfahren nachzukommen. Dafür ist ab dem 25. Mai 2018 das einschlägige nationale Recht oder Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO die Rechtsgrundlage.

- Sie können Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit ausüben sowie Löschung oder Einschränkung der

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Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, indem Sie an den Datenschutzbeauftragten unter: Compliance Officer, Europ Assistance S.A. Irish Branch, 4th floor, 4-8 Eden Quay, Dublin 1, D01N5W8, Ireland, eine schriftliche Nachricht senden oder indem Sie eine E-Mail an die folgende Adresse: [email protected], senden. Soweit nach den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen erforderlich, kann der Versicherer vor der Erfüllung seiner Pflichten auf Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der obenstehenden Rechte einen Identitätsnachweis von Ihnen verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde zu.

Der Datenschutzbeauftragte des Versicherers kann unter der folgenden E-Mail-Adresse erreicht werden: [email protected].

Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie

Abwicklung etwaiger daraus bestehender Ansprüche gespeichert. Sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einer Löschung entgegenstehen, werden die Daten danach gelöscht, andernfalls erfolgt die Löschung im Anschluss an den Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist. Zusätzlich kann der Versicherer von Ihnen die Offenlegung weiterer Informationen (z.B. medizinischer Daten) für die in dem Versicherungsvertrag genannten Verarbeitungszwecke verlangen. Sie können der Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten zu den dargelegten Zwecken widersprechen. Falls Sie jedoch der Offenlegung und/oder Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen, kann der Versicherungsvertrag nicht geschlossen werden, da der Versicherer nicht in der Lage sein wird, den Versicherungsvertrag oder im Zusammenhang stehende Ansprüche in Ihrem Namen zu verwalten. Sollte der Versicherer besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten müssen, wird er hierfür Ihr Einverständnis einholen.