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Verkehrskonzept Münchner Norden A) Sachstandsbericht B) Weiteres Vorgehen C) Anträge und Empfehlungen Machbarkeit einer Tunnellösung Empfehlung Nr. 9 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feldmoching-Hasen- bergl am 20.05.2003 Provisorische Anbindung des S-Bahnhofs Fasanerie im südlichen Bereich Antrag Nr. 02-08 / A 01561 von Frau Stadträtin Diana Stachowitz, Herrn Stadtrat Alex- ander Reissl, Frau Stadträtin Constanze Lindner-Schädlich vom 01.04.2004 Verkehrsentwicklung im Münchner Norden BA-Antrags-Nr. 08-14 / B 00833 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 24 Feld- moching-Hasenbergl vom 03.02.2009 Ablehnung der Verlängerung der Augustin-Rösch-Str., Ablehnung der Verlänge- rung der Georg-Zech-Allee, Ablehnung der St 2342 neu, Ablehnung der An- schlüsse an die A92 und A99 Empfehlung Nr. 08-14 / E 00245 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feld- moching-Hasenbergl am 26.03.2009 Informationsveranstaltung der Stadt München über die Straßenplanungen im 24. Stadtbezirk noch vor einem Beschluss des Stadtrates Empfehlung Nr. 08-14 / E 00246 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feld- moching-Hasenbergl am 26.03.2009 Bebilderter Bericht über die großen geplanten oder optionalen Verkehrsprojekte in der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Empfehlung Nr. 08-14 / E 00247 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feld- moching-Hasenbergl am 26.03.2009 Keine Verwendung der als „übergeordnete Grünbeziehungen“ im Flächennut- zungsplan ausgewiesenen Flächen als Vorbehalte für Straßen im Verkehrsent- wicklungsplan Empfehlung Nr. 08-14 / E 00249 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feld- moching-Hasenbergl am 26.03.2009 Verlängerung der Schleißheimer Straße als Alternativuntersuchungen zu den derzeitigen Straßenplanungen Empfehlung Nr. 08-14 / E 00250 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feld- moching-Hasenbergl am 26.03.2009 Verlängerung der U1 bis Fasanerie sowie der U4 bis Englschalking und damit Anbindung an das S-Bahn-Netz Empfehlung Nr. 08-14 / E 00254 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feld- moching-Hasenbergl am 26.03.2009 Gemeinsames Projekt mit den Münchner Universitäten zur Erarbeitung zeitgemä- ßer Alternativen für die Verkehrsplanung im Münchner Norden Empfehlung Nr. 08-14 / E 00255 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feld- moching-Hasenbergl am 26.03.2009 Telefon: 0 233-24165 Telefon: 0 233-24526 Telefax: 0 233-21797 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtentwicklungsplanung PLAN-HAI-32-3

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Verkehrskonzept Münchner NordenA) SachstandsberichtB) Weiteres VorgehenC) Anträge und Empfehlungen

● Machbarkeit einer TunnellösungEmpfehlung Nr. 9 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feldmoching-Hasen-bergl am 20.05.2003

● Provisorische Anbindung des S-Bahnhofs Fasanerie im südlichen BereichAntrag Nr. 02-08 / A 01561 von Frau Stadträtin Diana Stachowitz, Herrn Stadtrat Alex-ander Reissl, Frau Stadträtin Constanze Lindner-Schädlich vom 01.04.2004

● Verkehrsentwicklung im Münchner NordenBA-Antrags-Nr. 08-14 / B 00833 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 24 Feld-moching-Hasenbergl vom 03.02.2009

● Ablehnung der Verlängerung der Augustin-Rösch-Str., Ablehnung der Verlänge-rung der Georg-Zech-Allee, Ablehnung der St 2342 neu, Ablehnung der An-schlüsse an die A92 und A99 Empfehlung Nr. 08-14 / E 00245 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feld-moching-Hasenbergl am 26.03.2009

● Informationsveranstaltung der Stadt München über die Straßenplanungen im 24. Stadtbezirk noch vor einem Beschluss des StadtratesEmpfehlung Nr. 08-14 / E 00246 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feld-moching-Hasenbergl am 26.03.2009

● Bebilderter Bericht über die großen geplanten oder optionalen Verkehrsprojekte in der Bürgerversammlung des 24. StadtbezirkesEmpfehlung Nr. 08-14 / E 00247 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feld-moching-Hasenbergl am 26.03.2009

● Keine Verwendung der als „übergeordnete Grünbeziehungen“ im Flächennut-zungsplan ausgewiesenen Flächen als Vorbehalte für Straßen im Verkehrsent-wicklungsplanEmpfehlung Nr. 08-14 / E 00249 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feld-moching-Hasenbergl am 26.03.2009

● Verlängerung der Schleißheimer Straße als Alternativuntersuchungen zu den derzeitigen StraßenplanungenEmpfehlung Nr. 08-14 / E 00250 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feld-moching-Hasenbergl am 26.03.2009

● Verlängerung der U1 bis Fasanerie sowie der U4 bis Englschalking und damit Anbindung an das S-Bahn-NetzEmpfehlung Nr. 08-14 / E 00254 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feld-moching-Hasenbergl am 26.03.2009

● Gemeinsames Projekt mit den Münchner Universitäten zur Erarbeitung zeitgemä-ßer Alternativen für die Verkehrsplanung im Münchner NordenEmpfehlung Nr. 08-14 / E 00255 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feld-moching-Hasenbergl am 26.03.2009

Telefon: 0 233-24165Telefon: 0 233-24526 Telefax: 0 233-21797

Referat für Stadtplanungund Bauordnung StadtentwicklungsplanungPLAN-HAI-32-3

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● Zukunftsweisende sachgerechte Verkehrsgesamtlösung im Gesamtbereich des Bahnübergangs an der Haltestelle FasanerieBA-Antrags-Nr. 08-14 / B 01019 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 24 Feld-moching-Hasenbergl vom 31.03.2009

● Bahnübergang-Abbau stoppen, Güterverkehr im Gewerbegebiet Lemgostraße/ Detmoldstraße auf die Schiene verlagernAntrag Nr. 08-14 / A 01901 der ÖDP vom 19.10.2010

● Verkehrsplanung im Münchner Norden; Keine Staatsstraße 2342 (neu), keine An-bindung an die AutobahnEmpfehlung Nr. 08-14 / E 00880 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feld-moching-Hasenbergl am 17.03.2011

● Verkehrsentwicklung im Münchner Norden; Ablehnung eines weiteren Anschlus-ses an die A99 im Bereich vom Naturschutzgebiet Nordhaide bis zur Siedlung Ludwigsfeld (Ziffer 1)Empfehlung Nr. 08-14 / E 00881 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feld-moching-Hasenbergl am 17.03.2011

● Verkehrsplanung im Münchner Norden; Keine Verlängerung der Georg-Zech-Al-leeEmpfehlung Nr. 08-14 / E 00882 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feld-moching-Hasenbergl am 17.03.2011

● Fertigstellung und Veröffentlichung der Verkehrskonzeption München Nord bis Ende 2011Empfehlung Nr. 08-14 / E 00885 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 Feld-moching-Hasenbergl am 17.03.2011

● Einberufung einer Bürgerversammlung zur Information über mögliche Problem-lösungen bzgl. künftiger Verkehrsführung im Münchner NordenEmpfehlung Nr. 08-14 / E 00886 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feld-moching - Hasenbergl am 17.03.2011

● Realisierung einer Stadt-Umland-Bahn (Ziffer 2)Empfehlung Nr. 08-14 / E 00879 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feld-moching - Hasenbergl am 17.03.2011

● Verkehrskonzept für den Münchner Norden: Mit der Trambahn fahr' n von der Autobahn!Antrag Nr. 08-14 / A 02393 der ÖDP vom 18.04.2011

Sitzungsvorlagen Nr. 08-14 / V 09317

Anlagen:1. Übersichtsplan im Maßstab 1:25.0002. Lageplan mit Stadtbezirkseinteilung3. Stellungnahmen aus den BA-Anhörungen BA 10 Moosach4. Stellungnahmen aus den BA-Anhörungen BA 11 Milbertshofen - Am Hart 5. Stellungnahmen aus den BA-Anhörungen BA 12 Schwabing - Freimann6. Stellungnahmen aus den BA-Anhörungen BA 24 Feldmoching - Hasenbergl7. StR-Antrag Nr. 02-08 / A 01561

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8. BA-Antrag Nr. 08-14 / B 008339. BA-Antrag Nr. 08-14 / B 0101910. Empfehlung Nr. 911. Empfehlung Nr. 08-14 / E 0024512. Empfehlung Nr. 08-14 / E 0024613. Empfehlung Nr. 08-14 / E 0024714. Empfehlung Nr. 08-14 / E 0024915. Empfehlung Nr. 08-14 / E 0025016. Empfehlung Nr. 08-14 / E 0025417. Empfehlung Nr. 08-14 / E 0025518. Empfehlung Nr. 08-14 / E 0088019. Empfehlung Nr. 08-14 / E 0088120. Empfehlung Nr. 08-14 / E 0088221. Empfehlung Nr. 08-14 / E 0088522. Empfehlung Nr. 08-14 / E 0088623. Empfehlung Nr. 08-14 / E 0087924. StR-Antrag Nr. 08-14 / A 0239325. StR-Antrag Nr. 08-14 / A 01901 26. Gutachten Variantenvergleich (Zusammenfassung)27. Untersuchung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet DE 7735-371

"Heideflächen und Lohwälder nördlich von München" (Zusammenfassung)28. Gutachten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 23.05.2012 (SB)Öffentliche Sitzung

I. Vortrag der Referentin

Das Verkehrskonzept Münchner Norden wurde im Ausschuss für Stadtplanung und Bau-ordnung letztmalig mit dem Beschluss vom 01.06.2011 behandelt. Der Beschluss bein-haltete neben einem Sachstandsbericht die Beauftragung zu Untersuchungen bezüglich einer Straßennetzergänzung und Ausführungen zu diversen Anträgen und Empfehlungen. Aufgrund der erst im Anschluss des Beschlusses durchgeführten Anhörung der Bezirks-ausschüsse wurden die Anträge und Empfehlungen im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung am 01.06.2011 zunächst zur Kenntnis genommen und werden daher in die-sem Beschluss behandelt.

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Die Empfehlungen aus der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Has-nebergl vom 15.03.2012, die sich inhaltlich ebenfalls mit Fragestellungen zum Verkehrs-konzept Münchner Norden befassen, werden zu einem späteren Zeitpunkt in einer geson-derten Beschlussvorlage behandelt.

Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnunggemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 10 der Geschäftsordnung des Stadtrates der LandeshauptstadtMünchen, da die zu behandelnde Angelegenheit nicht auf einen Stadtbezirk begrenzt ist.

A) Sachstandbericht

1. Anlass

Das Verkehrsnetz im Münchner Norden insbesondere im Bereich der A99-Nord und der vorhandenen Anschlussstellen ist bereits heute überlastet. Weitere absehbare Siedlungs-entwicklungen in Stadt und Umland werden zu einer weiteren Zunahme des Verkehrsauf-kommens führen. Dadurch besteht für das vorhandene Straßennetz und das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV-Netz) dringender Bedarf, Netzoptimierungen und -ergänzungen fachlich zu prüfen, um die stadtverträgliche Mobilität im Münchner Nor-den auch mittel- und langfristig aufrecht erhalten zu können.

In der nachfolgenden Grafik sind besonders kritische Knotenpunkte und Netzabschnitte dargestellt.

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Abbildung 1: Analyse 2010

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Sowohl im Stadtgebiet als auch im nördlichen Umland sind weitere Siedlungsentwicklun-gen zu erwarten (siehe Abbildung 2).

Angesichts der Flächenknappheit und der angespannten Wohnungssituation in München ist eine weitere Innenentwicklung durch Umstrukturierung und Nachverdichtung im Stadt-gebiet sinnvoll und notwendig. Gleichzeitig ist diese Entwicklung aus verkehrlicher Sicht problematisch. Gezeigt hat sich dies beispielsweise beim Verkehrsgutachten zur geplan-ten Nachverdichtung im Bereich Neuherbergstraße / Rockefellerstraße. Bereits bei den im Prognose-Nullfall 2025 berücksichtigten Verkehrszunahmen - also projektunabhängig - wären die Knoten Neuherbergstraße/ Ingolstädter Straße und Neuherbergstraße/ Schleiß-heimer Straße massiv überlastet. Eine weitere Siedlungsentwicklung müsste daher aus verkehrlicher Sicht kritisch betrachtet werden. Dies aber widerspricht den Zielen der drin-gend gebotenen Schaffung von Wohnraum. Aufgrund der Siedlungsentwicklungen sowohl auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München als auch im nördlichen Umland kommt es, wie aus folgender Grafik ersichtlich, in weiten Teilen des Hauptstraßennetzes zu deut-lichen Verkehrszunahmen. Besonders betroffen sind die auch heute schon stark belaste-ten Abschnitte A99, Ingolstädter Straße , Neuherbergstraße, Schleißheimer Straße, Max-Born-Straße, Triebstraße, Moosacher Straße und Frankfurter Ring. Dies hat zur Folge, dass die heute bereits kritischen Knotenpunkte zeitweise überlastet sein werden.

Abbildung 2: Siedlungsentwicklungen

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Abbildung 3: Differenz Analyse 2010 – Prognose 2025 (Bezugsfall)

Verkehrszunahme

Verkehrsabnahme

Verkehrszunahme

Verkehrsabnahme (-)

Verkehrszunahme

Verkehrsabnahme (-)

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In den nachfolgenden Grafiken ist der Quell-Ziel-Verkehr auf den Streckenabschnitten Feldmochinger Straße nördlich der Josef-Frankl-Straße und der Neuherbergstraße west-lich der Ingolstädter Straße für die Prognose 2025 dargestellt.

Die Zahlen in den dargestellten Streckenabschnitten geben an, wie viele Fahrzeuge bei-spielsweise aus der Lerchenauer Straße die Feldmochinger Straße an dem Punkt nördlich der Josef-Frankl-Str. passieren. In diesem Fall sind dies 3.800 Kfz/Tag. Umgerechnet bedeutet das, dass knapp 20% der Fahrzeuge in der Feldmochinger Straße aus der Ler-chenauer Straße kommen.

Aus dieser Grafik ist ersichtlich, dass in dem Bereich der Feldmochinger Straße der größte Teil des Verkehrs Ziel- und Quellverkehr ist, der in dem Gebiet selbst erzeugt wird. Allerdings weist die Tatsache, dass gut 30% der Fahrzeuge, die die Feldmochinger Straße in Richtung Norden durchfahren, aus der südlichen Feldmochinger Straße kom-men, auf einen nicht unerheblichen Durchgangsverkehrsanteil hin.

In der östlichen Neuherbergstraße hingegen handelt es sich zum überwiegenden Teil um Ziel-Quell-Verkehr, d. h. Verkehr, der durch Anwohnerinnen und Anwohner oder Beschäf-tigte in dem Gebiet selbst erzeugt wird.

Der Durchgangsverkehrsanteil ist verhältnismäßig gering. Dies bedeutet allerdings auch, dass eine nennenswerte Entlastung beispielsweise durch eine weiträumige Verlagerung der Verkehrsströme nicht zu erwarten ist.

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Abbildung 4: Herkunftsverteilung Querschnitt Feldmochinger Straße (Bezugsfall 2025)

Verkehrsbelastung

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Abbildung 5: Herkunftsverteilung Querschnitt Neuherbergstraße (Bezugsfall 2025)

Verkehrsbelastung

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Durch weitere Siedlungsentwicklungen im Münchner Norden wird es zu Verkehrszunahm-en kommen, die entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen:

• Der Verkehr wird sich mehr als dies schon heute der Fall ist ins untergeordnete Stra-ßennetz verlagern. Dieses Phänomen ist heute schon spürbar, auch wenn dies mit ver-tretbarem Aufwand nicht quantifizierbar ist.

• Es ist eine Verlängerung der Spitzenstunde zu erwarten, d.h. viele Verkehrsteilnehme-rinnen und Verkehrsteilnehmer werden aufgrund der hohen Reisezeiten in der Spitzen-stunde ihre Fahrt auf einen früheren oder einen späteren Zeitpunkt verlegen.

• Es sind Auswirkungen auf den Modal Split zu erwarten. Im ÖV ist mit einem spürbaren Anstieg der Fahrgastzahlen zu rechnen. Dieser Effekt ist grundsätzlich erwünscht, könnte sich allerdings aufgrund der bereits heute bestehenden hohen Auslastung ins-besondere bei S- und U-Bahn als problematisch erweisen.

• Mit der Verkehrszunahme ist eine Erhöhung der Staukosten und des entsprechenden volkswirtschaftlichen Schadens verbunden.

• Die erhöhten Reisezeiten erhöhen die Schadstoff- und Feinstaubbelastung.

2. Beschlusslage

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 01.06.2011 „Ver-kehrskonzept Münchner Norden“ wurde u.a. beschlossen:

• „Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, zu dieser Beschluss-vorlage zunächst die betroffenen Bezirksausschüsse anzuhören.“ (Ziffer 2 des Antrags der Referentin)

• „Das Direktorium wird zu gegebener Zeit zur Information der Öffentlichkeit in Abstim-mung mit den betroffenen Bezirksausschüssen eine Bürgerversammlung zum Ver-kehrskonzept Münchner Norden durchführen.“ (Ziffer 3 des Antrags der Referentin)

• „Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Stadtrat noch im Jahr 2011 über die Ergebnisse der derzeit laufenden Untersuchung der technischen, naturschutzfachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verlängerung der Schleißheimer Straße mit Anbindung an die A99 zu informieren und eine Handlungs-empfehlung vorzulegen. Das Planungsreferat bleibt beauftragt, die Arbeiten unter Beteiligung des Runden Tisches fortzuführen und die Ergebnisse in die Erarbeitung einer Handlungsempfehlung einzubeziehen.◦ Folgende Varianten werden dabei betrachtet und vergleichend bewertet:

– Planfall 1: Umgehung Feldmoching ohne Autobahnanschluss, Verlängerung Georg-Zech-Allee bis zur Lerchenstraße, Verlängerung Augustin-Rösch-Straße

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– Planfall 2a: Umgehung Feldmoching mit Anschluss an die Autobahn– Planfall 4: Tunnel Hasenbergl, Verbindung zur Feldmochinger Straße mit

Anschluss an die Autobahn– Planfall 5: Verlängerung der Schleißheimer Straße mit Anbindung an die A99“

(Ziffer 4 des Antrags der Referentin)

• „Das Planungsreferat wird beauftragt, mit der BMW AG weiterhin in enger Abstimmung an der optimalen Abwicklung des durch die BMW AG ausgelösten Verkehrs zu arbei-ten. Insbesondere wird das Planungsreferat beauftragt, hinsichtlich einer Verlagerung des werkseigenen Güterverkehrs auf die Schiene, weiterer Maßnahmen des betrieblic-hen Mobilitätsmanagements und einer Optimierung des ÖV-Angebots in den Randzei-ten die jeweils zuständigen Referate und Institutionen fachlich zu unterstützen.“(Ziffer 5 des Antrags der Referentin)

• „Das Planungsreferat wird beauftragt◦ in Kooperation mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft die Angebote des betriebli-

chen Mobilitätsmanagements zu intensivieren◦ in Zusammenarbeit mit der MVG die notwendigen Schritte zur Realisierung der

Tram 23/24 weiter mit Nachdruck zu verfolgen◦ das Potential einer verbesserten Bahn-Anbindung der Region Regensburg an den

München Norden über den DB-Nordring (Personen- und Güterverkehr) darzustel-len, insbesondere die mögliche Entlastungswirkung für das Straßennetz im Münch-ner Norden

◦ Vorschläge zu erarbeiten, wie der DB Nordring, unter Berücksichtigung und Aus-schöpfung der möglichen städtebaulichen Entwicklungspotentialen, in den Nahver-kehrsplan einbezogen werden kann. [...]“

(Ziffer 6 neu des Antrags der Referentin)

• „Das Planungsreferat wird beauftragt, im Zusammenhang mit der unter 4. vorgesehe-nen Stadtratsbefassung Daten vorzulegen, aus denen sich ergibt, woher der für die Planfälle 1, 2a, 4 oder 5 prognostizierte Verkehr kommt (z.B. Planungsgebiete im Umland) und welche Ziele (z.B. Gewerbegebiete) vermutlich erreicht werden sollen.“(Ziffer 7 neu des Antrags der Referentin)

3. Sachstand zur Erledigung der Aufträge

Die Sachstände zu den Aufträgen Anhörung der Bezirksausschüsse und Information der Öffentlichkeit werden unter B) Weiteres Vorgehen und C) Anträge und Empfehlungen dar-gestellt.

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Untersuchung zur Verlängerung der Schleißheimer Straße und VariantenvergleichDie Untersuchung zur Verlängerung der Schleißheimer Straße und der parallel durchge-führte Variantenvergleich war komplexer als zunächst erwartet. Ergänzend wurde Ende 2011 eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zweier Varianten in Auftrag gegeben. Im April 2012 wurde das Gutachten abgeschlossen. Die Ergebnisse werden im Kapitel 4 vorge-stellt.

Verlagerung Güterverkehr auf die Schiene, betriebliches MobilitätsmanagementZu den Themen Verlagerung Güterverkehr auf die Schiene und Betriebliches Mobilitäts-management haben Besprechungen beim Referat für Arbeit und Wirtschaft und bei der Deutsche Bahn AG stattgefunden. Die wesentlichen Ergebnisse sind:• Das Potential zur Verlagerung von mehr Güterverkehr auf die Schiene ist grundsätzlich

vorhanden, die Kosten dafür wären allerdings erheblich. Da weder die DB AG, noch die Wirtschaftsunternehmen die Bereitschaft erkennen lassen, sich an den Kosten zu beteiligen, sind hier keine kurzfristigen Lösungen möglich.

• Das Potential zur Verbesserung des Betrieblichen Mobilitätsmanagements ist vorhan-den. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft, das Kreisverwaltungsreferat und der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) sind hier bereits tätig. Es sind mit-telfristig dadurch spürbare Entlastungseffekte zu erwarten.

Optimierung des ÖV-Angebotes• S-Bahn: Nachdem die S1 im Münchner Norden bereits heute stark ausgelastet ist,

wäre eine Verdichtung des Taktes aus verkehrlicher Sicht in jedem Fall wünschens-wert. Dem steht zum Einen die von Seiten des Freistaates Bayern als Aufgabenträger vorgesehene Beibehaltung der Zweigleisigkeit der Strecke entgegen, zum Anderen ist eine Taktverdichtung ohne einen höhenfreien Ausbau der Bahnübergänge Feldmochin-ger Straße, Lerchenauer Straße und Lerchenstraße kaum realisierbar. Mit einer gewis-sen Entspannung der Auslastungssituation auf der S1 wäre mittelfristig aber mit der im Zuge der Planungen zur 2. Stammstrecke vorgesehenen Taktumstellung vom bisherig-en 20-Minuten-Takt auf einen 15-Minuten-Takt zu rechnen.

• U-Bahn, Tram und Bus: Durch intensive Beobachtungen und regelmäßige Fahrgast-zählungen überprüft die MVG die Nachfrage auf ihren Linien und passt das Angebot im Rahmen der Leistungsprogrammplanung unter Beachtung der Qualitätsstandards des Nahverkehrsplanes erforderlichenfalls an. Konkret prüft die MVG derzeit u. a. die Mög-lichkeiten und die entstehenden Mehrkosten für einen durchgängigen 5-Minuten-Takt auf der U2 bis zum Bahnhof Harthof (Wendeanlage). Die Ergebnisse werden dann im zuständigen interfraktionellen Arbeitskreis „Angebotskoordination Stadtgebiet“ vorge-stellt und im Hinblick auf das nächste Leistungsprogramm diskutiert.

• Realisierung Tram 23/24: Dieses für die künftige ÖPNV-Erschließung des Münchner Nordens wesentliche Projekt soll zunächst im Rahmen des Eckdatenbeschlusses zur Bayernkaserne konkretisiert werden. Auf Basis der vorgesehenen Aufnahme des Pro-

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jektes in die Kategorie „Planung/in Bau“ des Nahverkehrsplans (vgl. Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 16.03.2011) ist dann von Seiten der MVG im Benehmen mit der Verwaltung die bautechnische Machbarkeit vertieft zu untersuchen.

• Stadt-Umland-Bus: Seitens der MVG ist in Abstimmung mit dem MVV die Erstellung einer Vorstudie zur Busbeschleunigung mit einer möglichen Expressbuslinie zwischen Dachau, Karlsfeld und München-Nord vorgesehen. Weiterhin hat die MVG die Einrich-tung einer direkten Busverbindung Dachau – Oberschleißheim – Am Hart vorgeschla-gen. Diese Durchbindung von Dachau nach Am Hart lässt im Münchner Norden ein deutlich höheres Gesamtnachfragepotential (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im FIZ BMW, Helmholz-Zentrum etc.) erwarten als die derzeitigen Einzellösungen Dachau – Oberschleißheim und Am Hart – Garching-Hochbrück. Es wird eine vertiefte Prüfung dieses Vorschlages empfohlen.

• Vorschläge DB-Nordring: Im Rahmen der anstehenden Untersuchungen zur Fort-schreibung des Nahverkehrsplans wird geprüft, inwieweit der DB-Nordring in das künf-tige ÖV-Netz der Landeshauptstadt München integriert werden kann. Hinsichtlich einer denkbaren Führung einer Stadt-Umland-Bahn „Dachau – Moosach – DB-Nordring – Englschalking – Messe Riem“ ist dazu allerdings eine Abstimmung mit den benachbar-ten Aufgabenträgern bzw. Kommunen erforderlich (vgl. Beschluss der Vollversamm-lung des Stadtrates vom 16.03.2011).

4. Ergebnisse der Untersuchungen zur Straßennetzergänzung

Die Kurzfassungen der Gutachten • Variantenvergleich• Untersuchung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet DE 7735-

371 „Heideflächen und Lohwälder nördlich von München““ sind dem Anhang zu entnehmen Anlage 26, 27). Die vollständigen Gutachten

• Variantenvergleich• Variantenvergleich Teilbereich Umwelt• Umweltverträglichkeitsstudie Vorprüfung• Untersuchung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet DE 7735-

371 "Heideflächen und Lohwälder nördlich von München" werden den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung zur Verfü-gung gestellt.Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates werden die Untersuchungsergebnisse nach Beschlussfassung im Internet veröffentlicht.

Allgemeine Hinweise zur WirtschaftlichkeitsuntersuchungDie Ende 2011 ergänzend beauftragte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde mittels der

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Empfehlungen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen an Straßen (EWS), Ausgabe 1997 durchgeführt. Dieses Verfahren kommt in der Regel bei Ortsumgehungen zum Einsatz und stellt eine Entscheidungshilfe bei der Variantenauswahl dar. Im vorliegenden Fall stößt die Berechnungsmethodik an ihre Grenzen. Zum einen, weil der Untersuchungsum-griff ein sehr komplexes innerstädtisches Netz ist und zum anderen, weil das Bestands-netz Kapazitätsengpässe hat.

Aufbauend auf den vorhergehenden Untersuchungen wurden die in der folgenden Grafik dargestellten Planfälle untersucht.

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Abbildung 6: Planfälle einer Straßennetzergänzung

Fel

dm

oc

hin

ger

Str

e

Neuherbergstraße

Frankfurter Ring

A 92

Feldmoching

FrankfurterRing

Fasanerie St 2342

Lerch

enau

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e

Sc

hle

ißh

eim

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traß

e

FFH-GebietNordheide

A 99

Hasenbergl Dülferstraße

Harthof

Am Hart

(5)Verlängerung Schleißheimer Straße

(4)Tunnel Hasenbergl

(1) (2a)St 2342neu

VZA

VAR

Planfall 1St 2342neu ohne Autobahnanschluss + Verlängerung Georg-Zech-Allee (VZA) bis zur Lerchenstraße, Verlängerung Augustin-Rösch-Straße (VAR)

Planfall 2a (Untersuchung 2009) = Planfall 3 (Untersuchung 2011/2012)Planfall 1 + Anschluss an A 92 / A 99= St 2342neu mit Anschluss A 92 / A 99 + VZA + VAR

Planfall 4Tunnel Hasenbergl + Anschluss an A 92 / A 99

Planfall 5Verlängerung Schleißheimer Straße mit Anbindung an die A 99Tunnel kurz: Portal am GoldschmiedeplatzTunnel lang: Portal an der Dülferstraße

Tunnel kurz

Tunnel lang

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4.1. Planfall Verlängerte Georg-Zech-Alle (VZA)Die verlängerte Georg-Zech-Alle (VZA) dient der Höhenfreimachung der Bahnübergänge Lerchenauer Straße und Lerchenstraße. Die Beseitigung der heute beschrankten Bahn-übergänge ist aus verkehrlicher Sicht (Verbesserung Verkehrssicherheit, Wegfall der War-tezeiten) erforderlich. Zudem ist die Beseitigung der beschrankten Bahnübergänge Erschließungsvoraussetzung zur Entwicklung des von Wohnbauflächenpotenzialen Berg-wachtstraße für etwa 2.000 – 2.800 Einwohnerinnen und Einwohner.

Neben der Höhenfreimachung des Bahnübergangs Feldmochinger Straße ist die verlän-gerte Georg-Zech-Alle (VZA) daher bei den weiteren Betrachtungen als Bezugsfall zu Grunde gelegt.

FazitEs wird empfohlen, die verlängerte Georg-Zech-Alle (VZA) als optionale Maßnahme im Verkehrsentwicklungsplan zu belassen. Vor einer Aufstufung in die Kategorie „geplante Maßnahme“ wird eine Beauftragung zur Variantenuntersuchung (verlängerte Georg-Zech-Alle oder 2 bzw. 3 bestandsorientierte Brückenbauwerke in der Lerchenauer Straße und Lerchenstraße) vorgeschlagen. Auf Basis der Ergebnisse kann zu gegebener Zeit ein Planfall als geplante Maßnahme im Verkehrsentwicklungsplan fortgeschrieben werden.Für die Variantenuntersuchung werden Mittel in Höhe von 50.000 € benötigt.

Bergwachtstraße2.000 – 2.800 EW

Schließung BÜübergeordnete Grünbeziehung

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4.2. Planfall 1 St 2342neu ohne Autobahnanschluss + verlängerte Georg-Zech-Al-lee (VZA) + verlängerte Augustin-Rösch-Straße (VAR)

Der Planfall 1 erfüllt die beabsichtigte Verbesserung der Erschließung der Gewerbege-biete im Münchner Norden nur unzureichend. Gegenüber dem Planfall mit Anschluss an die A 92 / A 99 hat er einen deutlich geringeren verkehrlichen Nutzen gegenüber nur geringfügig niedrigeren Kosten. Daher ist dieser Planfall bereits in der Untersuchung 2009 ausgeschieden.

4.3. Planfall 4 Tunnel Hasenbergl + Anschluss A 92 / A 99Der Planfall 4 erfüllt die verkehrlichen Ziele nicht, da die Verkehrsbelastung auf der Feld-mochinger Straße in der Ortslage Feldmoching deutlich steigen würde, die Entlastungen hingegen deutlich geringer ausfallen würde als in den anderen Planfällen. Es wird daher empfohlen, die Lösung trotz Vorteilen bei den Umweltbelangen und beim Naturschutz nicht weiter zu verfolgen.

4.4. Planfall 2a St 2342neu mit Anschluss A 92 / A 99 + verlängerte Georg-Zech-Al-lee(VZA) + verlängerte Augustin-Rösch-Straße (VAR)

Dieser Planfall war Vorzugslösung der Untersuchung 2009. In der damaligen Untersu-chung wurden weitere vertiefende Untersuchungen unter Berücksichtigung weiterer Fach-disziplinen als erforderlich eingeschätzt. In der Untersuchung 2009 hatten sich als wesent-liche Nachteile ,die erhebliche Neuversiegelung von Flächen, die Durchschneidung des regionalen Grünzuges und Eingriffe in Privatgrund ergeben.Der vertiefende Variantenvergleich kommt im Einzelnen zu folgenden Ergebnissen:

Verkehrliche Wirkungen Im Wesentlichen kommt es zu Entlastungen im Ortskern Feldmoching, auf der A99, der Ingolstädter Straße und der Neuherbergstraße. Diesen Entlastungen stehen zum Teil erhebliche Belastungen in der südlichen Feldmochinger Straße und der Lerchenauer Straße gegenüber. Es ist mit einer spürbaren Zunahme des Durchgangsverkehrs zu rech-nen. Die neue Trasse entlang der Bahn und die Verlängerte Augustin-Rösch-Straße wären mit 12.000 bzw. 20.000 – 24.000 Kfz/d belastet.Bei einer Abwägung der Ent- und der Belastungen zeigt sich, dass diese Variante die ver-kehrlichen Ziele der Schaffung einer neuen leistungsfähigen Anbindung des städtischen Straßennetzes an das Fernstraßennetz bei gleichzeitiger Vermeidung der Neubelastung heute gering belasteter Siedlungsgebiete nur unzureichend erfüllt.

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Abbildung 7: Prognose 2025 Differenz Bezugsfall zu Planfall 2a St2342neu mit Anbindung an die A92/A99 + VZA + VAR

Verkehrszunahme

Verkehrsabnahme

Verkehrszunahme

Verkehrsabnahme (-)

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Quell-/ ZielverkehrDie Analyse des Quell-/ Zielverkehrs zeigt, dass eine Realisierung dieser Variante mit einer deutlichen Zunahme des Durchgangsverkehrs in der Feldmochinger Straße verbun-den wäre. Gut 40% des Verkehrs, der aus Richtung Autobahn in das Gebiet strömt, fließt nach Süden wieder aus dem Gebiet ab.

Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und Natur

• Auf weiten Strecken ist aktiver Lärmschutz erforderlich. Damit wäre eine deutliche Belastung des Landschafts- und Ortsbildes fast im gesamten siedlungsnahen Stre-ckenabschnitt verbunden.

• Entwicklungsflächen für die Erholung und wichtige naturschutzfachliche Ausgleichsflä-chenpotentiale sind in erheblichem Maße betroffen

• Die Zerschneidung der Grünzüge und die räumliche Trennwirkung sind ebenfalls als erheblich einzustufen.

• Es ist erheblicher Grunderwerb und ggf. Eingriff in Privatgrund erforderlich.

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Abbildung 8: Prognose 2025Herkunftsverteilung bei Planfall St3242neu mit Anschluss A92/A99 + VZA + VAR

Verkehrsbelastung

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Abbildung 9: Planfall St 2342neu mit Anschluss A 92 / A 99 + VZA + VAR

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Kostenschätzung (Herstellkosten + Grunderwerb): ca. 50 Mio. €

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kommt auf einen stark negativen Nutzen-Kosten-Fak-tor von -6,22. Ein negativer Nutzen-Kosten-Faktor bedeutet, dass durch eine Realisierung der Variante mehr Schaden als Nutzen entstehen würde, was hier in sehr deutlichem Maße der Fall ist. Wirtschaftlich wäre eine Maßnahme bei einem Nutzen-Kosten-Faktor von größer 1,0, erst dann übersteigt der Nutzen die Kosten.

FazitEntsprechend den Ergebnissen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und der mangelnden verkehrlichen Wirksamkeit wird empfohlen, diesen Planfall nicht weiter zu verfolgen und die Maßnahme St 2342neu als optionale Maßnahme aus dem Verkehrsentwicklungsplan zu streichen. Ebenso sollte die verlängerte Augustin-Rösch-Straße (VAR) nicht weiter-verfolgt und aus dem Verkehrsentwicklungsplan gestrichen werden. Die verlängerte Georg-Zech-Alle (VZA) soll dagegen als optionale Maßnahme im Ver-kehrsentwicklungsplan verbleiben. Hier werden vertiefende Variantenuntersuchungen zur Höhenfreimachung der Bahnübergänge Lerchen- und Lerchenauer Straße empfohlen (siehe Kapitel 4.1).

4.5. Planfall Verlängerung Schleißheimer Straße mit Anbindung an die A 99Als Ergebnis der Untersuchungen aus dem Jahr 2009 und auf Basis der sich anschließen-den politischen Diskussion wurde mit der Verlängerung der Schleißheimer Straße mit Anbindung an die A99 eine weitere Variante untersucht. Aufgrund der erforderlichen Untertunnelung eines FFH-Gebietes waren fundierte natur-schutzfachliche Betrachtungen erforderlich.Aufgrund der Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und Natur und dabei insbeson-dere der Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner der Schleißheimer Straße wurden zwei Tunnelvarianten geprüft. Bei dem „langen“ Tunnel (Variante 5a) befände sich das Portal an der Dülferstraße, bei dem „kurzen“ Tunnel (Variante 5) läge das Portal am Goldschmiedeplatz.

verkehrliche Wirkungen• Im Ortskern Feldmoching ist lediglich in der Josef-Frankl-Straße eine deutliche Entlas-

tung zu erwarten. Im übrigen Gebiet kommt es zu relativ geringfügigen Be- und Entlas-tungen. (siehe Abbildung 10)

• Auf der A99 östlich der Anschlussstelle der Schleißheimer Straße auf der Ingolstädter Straße und auf der Neuherbergstraße wäre mit deutlichen Entlastungen zu rechnen.

• Die Schleißheimer Straße würde zusätzlich stark belastet. Das Gleiche gilt für den

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Abschnitt der A99 zwischen der Anschlussstelle Schleißheimer Straße und dem Auto-bahndreieck Feldmoching. In diesem Bereich wäre insbesondere in der morgendlichen Spitzenstunde mit erheblichen Problemen zu rechnen.

Quell-/ Zielverkehr

• Die Analyse des Quell/-Zielverkehrs zeigt, dass durch eine Realisierung dieser Vari-ante die Schleißheimer Straße in erheblichem Maße mit Durchgangsverkehr belastet werden würde. Ein Teil des Durchgangsverkehrs würde von der Ingolstädter Straße auf die Schleißheimer Straße verlagert werden. Die durch die Verkehrszunahme hervorge-rufene zukünftige deutliche Überlastung der Knoten an der Ingolstädter Straße würde durch die Verlängerung der Schleißheimer Straße allerdings deutlich gemindert.

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Abbildung 10: Prognose 2025Differenz Bezugsfall zu Planfall Verlängerung der Schleißheimer Straße mit Anbindung an die A99

Verkehrszunahme

Verkehrsabnahme

Verkehrszunahme

Verkehrsabnahme (-)

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Abbildung 11: Prognose 2025 Herkunftsverteilung Planfall Verlängerung Schleißheimer Straße mit Anbindung an die A99

Verkehrsbelastung

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Der Planfall 5 Verlängerung der Schleißheimer Straße mit Anbindung an die A99 erfüllt das Ziel, einer neuen leistungsfähigen Anbindung des städtischen Straßennetzes an das Fernstraßennetz bei gleichzeitiger Vermeidung der Neubelastung heute gering belasteter Siedlungsgebiete besser als der Planfall 3.

Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und Natur

• Die projektbedingte Flächenbeanspruchung des LRT 9170 Labkraut-Eichen-Hainbu-chenwald liegt deutlich oberhalb quantitativer und qualitativer Erheblichkeitsschwellen. Von einer erheblichen Beeinträchtigung des Lebensraumtyps ist deshalb auszugehen. Maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes sind dadurch von erheblichen Beein-trächtigungen betroffen. Damit ist das Vorhaben nicht den Zielen des europäischen Gebietsschutzes für dieses FFH-Gebiet verträglich. Durch eine Verlängerung des Tun-nels bis hin zur Dülferstraße könnten wesentliche Beeinträchtigungen minimiert wer-den.

• Aufgrund der Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle ist eine Alternativenprüfung zwingend erforderlich und deren Zumutbarkeit zu prüfen. Da die einzig denkbare Alter-native ein deutlich negatives Nutzen-Kosten-Verhältnis aufweist, ist diese als unzumut-bar einzustufen. Die Voraussetzungen für einen Eingriff in das FFH-Gebiet sind aus rechtlicher Sicht damit grundsätzlich gegeben.

• Da es sich bei dem betroffenen Lebensraumtyp nicht um einen prioritären Typ handelt, können neben den Gründen des § 34 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung oder den maßgeblich günstigen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt) auch weitere Gründe, insbesondere ein bestehendes wirt-schaftliches Interesse oder verkehrliche Gründe bei der Beurteilung der Zulässigkeit eines Eingriffs berücksichtigt werden.

• Bestehen zwingende Gründe des überwiegend öffentlichen Interesses kann eine Aus-nahme von den Verboten des § 34 BNatSchG beantragt werden. Dazu sind zur Siche-rung des Zusammenhangs des Europäischen ökologischen Netzes notwendigen Maß-nahmen vorzusehen.Werden die Eingriffe in privates Eigentum (Planfall 3) gleich gewichtet wie die Eingriffe in den Naturraum, überwiegen die Vorteile des Planfalles 5 bei den anderen Kriterien. Es wird unterstellt, dass dies in einem formellen Verfahren so anerkannt wird.

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Abbildung 12: Planfall Verlängerung Schleißheimer Straße mit Anbindung an die A99

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Kostenschätzung (Herstellkosten + Grunderwerb): je nach Tunnellänge zwischen 77 und 103 Mio. €

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Die ergänzend durchgeführte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass der Planfall 5 einen positiven Nutzen-Kosten-Faktor von 0,61 (kurzer Tunnel) bzw. 0,46 (langer Tunnel) hat. Ein positiver Faktor bedeutet, dass der Nutzen gegenüber den Nachteilen überwiegt. Bei einem Faktor von kleiner 1,0 übersteigen die Kosten den Nut-zen. Das ist hier bei beiden Planfällen der Fall.

FazitAufgrund des bei diesem Planfall geringen Nutzen-Kosten-Faktors und in Abwägung aller positiven und negativen Auswirkungen wird ein weiterer vertiefter Untersuchungsbedarf gesehen. Insbesondere sind die Möglichkeiten für aktiven Lärmschutz in der Schleißhei-mer Straße, die Stickstoffdeposition (Stickstoffeintrag in das Ökosystem) und die Beurtei-lung der FFH-Verträglichkeit detailliert und vertieft zu untersuchen.Es wird empfohlen, auf Basis der Ergebnisse der Bürgerversammlung (siehe Kapitel B) Weiteres Vorgehen) dem Stadtrat 2013 einen Entscheidungsvorschlag über konkrete Untersuchungsaufträge vorzulegen.

5. Zusammenfassung

Die Untersuchungen zur Straßennetzergänzung im Münchner Norden haben ergeben, dass hinsichtlich der verkehrlichen Wirkungen, der Umweltverträglichkeit und der Wirt-schaftlichkeit keine Variante eine optimale Lösung für die verträgliche Bewältigung der zu erwartenden Zunahme des motorisierten Individualverkehrs im Münchner Norden dar-stellt. Des weiteren hat sich gezeigt, dass keine weiteren sinnvollen und untersuchungs-würdigen Trassenalternativen existieren.Der Schwerpunkt für eine Verbesserung der Verkehrssituation im Münchner Norden muss daher insbesondere in den Bereichen Optimierung des ÖV-Angebotes, Mobilitätsmanage-ment, Förderung des Radverkehrs und kleinräumige Verbesserungen bei der Leistungsfä-higkeit des Straßennetzes liegen.

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B) Weiteres Vorgehen

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat am 01.06.2011 beschlossen, zu gegebener Zeit zur Information der Öffentlichkeit in Abstimmung mit den betroffenen Bezirksausschüssen eine Bürgerversammlung zum Verkehrskonzept Münchner Norden durchzuführen.

Die frühzeitige Einbindung der Bürgerinnen und Bürger entspricht den Zielen der Landes-hauptstadt München und ist wesentlich für eine Optimierung der Planungen. Die Orts-kenntnis der Betroffenen und die Kenntnis über die Verkehrssituation mit den entspre-chenden Problemen stellt eine wichtige Basis für eine erfolgreiche Planung dar.Voraussetzung einer solchen Bürgerversammlung, in deren Rahmen die Bürgerinnen und Bürger über die Planungen informiert werden und darüber hinaus die Gelegenheit erhal-ten sollen, die Planungen zu diskutieren und eigene Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssituation im Münchner Norden einzubringen, ist das Vorliegen der Untersu-chungsergebnisse einschließlich einer entsprechenden Information des Stadtrates.Im Vorfeld der Bürgerversammlung sollten die Untersuchungsergebnisse über das Inter-net veröffentlicht werden. Die im Folgenden erläuterten Maßnahmenvorschläge werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt und diskutiert werden.

Für die Öffentlichkeitsbeteiligung werden Mittel in Höhe von 20.000 € benötigt. Die Finan-zierung soll entsprechend der Ziffer 3 des Antrags der Referentin aus dem laufenden Pro-duktkostenbudget des Referates für Stadtplanung und Bauordnung erfolgen und wird dem Produkt Räumliche Entwicklung und Verkehrsplanung (PL Verkehrsplanung) zugeordnet. Die Mittel werden in voller Höhe in 2012 zahlungswirksam.

Die Ergebnisse der gesonderten Bürgerversammlung und Öffentlichkeitsbeteiligung wer-den ausgewertet und dem Stadtrat nach vorheriger Anhörung der Bezirksausschüsse mit einem Entscheidungsvorschlag zum weiteren Vorgehen vorgelegt.

Folgende Punkte werden seitens des Referates für Stadtplanung und Bauordnung zur Behandlung und Diskussion der Verkehrsentwicklung im Münchner Norden im Rahmen der gesonderten Bürgerversammlung vorgeschlagen:

• Die St 2342neu wird aus dem Verkehrsentwicklungsplan gestrichen.

• Zur Verlängerung der Schleißheimer Straße mit einer Anbindung an die A99 besteht weiterer Untersuchungsbedarf (aktiver Lärmschutz in der Schleißheimer Straße, Stickstoffdeposition und Beurteilung der FFH-Verträglichkeit).

• Zur Höhenfreimachung der Bahnübergänge Lerchenauer Straße und Lerchen-straße wird zunächst eine Variantenuntersuchung durchgeführt. Es wird vorge-

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schlagen, in eine Variantenuntersuchung (verlängerte Georg-Zech-Allee oder 2 bzw. 3 bestandsorientierte Brückenbauwerke in der Lerchenauer Straße und Lerchenstraße) einzusteigen.

• Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in Zusammenar-beit mit dem Baureferat, dem Kreisverwaltungsreferat und der Autobahndirek-tion Südbayern Verbesserungsmöglichkeiten im Bestandsnetz zu prüfen.

• Die Realisierung der Tram 23/24 wird als geplante Maßnahme im Nahverkehrs-plan festgeschrieben.

• Die Untersuchung einer Nutzung für den öffentlichen schienengebundenen Per-sonennahverkehr des DB Nordrings wird in den Nahverkehrsplan aufgenom-men.

• Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in Zusammenar-beit mit der MVG die Kosten für eine Taktverdichtung der U2 und für die Ein-richtung einer Direktverbindung Dachau – Oberschleißheim – Am Hart zu ermit-teln.

• Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in Zusammenar-beit mit dem MVV Voraussetzungen für eine Taktverdichtung auf der Linie S1 Nord zu prüfen.

• Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in Zusammenar-beit mit dem RAW, der DB AG und den Unternehmen im Münchner Norden mögliche Maßnahmen zur einer Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene zu prüfen.

• Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bleibt beauftragt, in Kooperation mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft und unter Einbeziehung der im Münchner Norden ansässigen Unternehmen das Mobilitätsmanagement weiter zu intensivieren und zu optimieren.

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C) Anträge und Empfehlungen

Mit Ausnahme des Stadtratsantrag Nr. 08-14 / A 01901 der ÖDP vom 19.10.2010 wurde zu den nachfolgenden Stadtratsanträgen, Anträgen der Bezirksausschüsse und Bürger-versammlungsempfehlungen bereits im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung am 01.06.2011 vorgetragen. Die Stellungsnahmen der Verwaltung wurden ggf. entsprechend des neuen Sachstandes aktualisiert. Gemäß Ziffer 1 des damaligen Antrags der Referen-tin erfolgt eine Entscheidung über diese Anträge erst nach Anhörung der Bezirksaus-schüsse und Information der Öffentlichkeit. Die Anhörung der Bezirksausschüsse ist zwi-schenzeitlich erfolgt.

Eine gesonderte Bürgerversammlung mit allen betroffenen Stadtbezirken ist aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung erst sinnvoll, wenn der nunmehr vorliegende Variantenvergleich im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vorgestellt wurde. Daher wurde dieser Punkt zunächst zurückgestellt und soll, entsprechend Ziffer 3 des Antrages der Referentin, im Anschluss an diese Stadtratsentscheidung erfolgen.

Die Empfehlungen aus der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Ha-senbergl vom 15.03.2012 werden in einer gesonderten Vorlage behandelt.

Die betroffenen Bezirksausschüsse haben sich, wie nachfolgend dargestellt geäußert.

Bezirksausschuss 10 Moosach Stellungnahme vom 20.09.2011: (Anlage 3)Der Bezirksausschuss 10 stimmt der Beschlussvorlage zu. Es werden Bedenken geäu-ßert, dass die geplante Höhenfreimachung des Bahnübergangs an der Feldmochinger Straße nicht ausreichend sei, um die Verkehrsprobleme im Münchner Norden entschei-dend zu beeinflussen.

Stellungnahme der Verwaltung:Die Bedenken, dass eine Höhenfreimachung an dem Bahnübergang Feldmochinger Straße für die Lösung der Verkehrsprobleme nicht ausreichend sei, wird geteilt. Aus die-sem Grund werden im Rahmen des Verkehrskonzeptes Münchner Norden weitere Mög-lichkeiten einer Verbesserung der Verkehrssituation geprüft.

Bezirksausschuss 11 Milbertshofen - Am Hart Stellungnahme vom 16.09.2011: (Anlage 4)Der Bezirksausschuss 11 nimmt die Beschlussvorlage zustimmend zur Kenntnis. Es wird um Prüfung gebeten, ob es möglich sei, die geplante Trambahn in der Knorrstraße ohne eine Wendeschleife zu realisieren.

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Stellungnahme der Verwaltung:Derzeit ist der Verzicht auf eine Wendeschleife nicht möglich, da keine Zwei-Richtungs-Fahrzeuge zur Verfügung stehen. In der weiteren Planung wird dieser Punkt nochmals geprüft.

Bezirksausschuss 12 Schwabing - Freimann Stellungnahme vom 01.09.2011: (Anlage 5)Der Bezirksausschuss 12 stimmt der Beschlussvorlage zu und äußert gleichzeitig den Wunsch nach Angeboten im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr auf dem DB-Nordring.Dieser Wunsch entspricht dem auf Antrag der DIE GRÜNEN/RL-Fraktion aufgenomme-nem Punkt 5 des Beschlusses „Verkehrskonzept Münchner Norden“ vom 01.06.2011.

Stellungnahme der Verwaltung:Eine Realisierung von Personenverkehrsangeboten auf dem DB-Nordring wird im Rah-men der weiteren Fortschreibung des Nahverkehrsplans geprüft werden.

Bezirksausschuss 24 Feldmoching – Hasenbergl Stellungnahme vom 31.10.2011: (Anlage 6)Der Bezirksausschuss 24 lehnt sämtliche zur Untersuchung gestellten Planfälle einer Anbindung des Straßennetzes im Münchner Norden an die A 99 ab. Es wird argumentiert, dass die untersuchten Varianten lediglich für die Firma BMW von Vorteil seien, für andere Großunternehmen wie MAN, MTU, Neoplan u.v.a. wirkungslos sei. Hier könnte lediglich ein Ausbau der Anschlussstelle Ludwigsfeld Abhilfe schaffen.Die Entlastungseffekte durch die Straßennetzergänzung seien nicht ausreichend, es wer-den im Gegenteil eine Zunahme des Durchgangsverkehrs und eine zusätzliche Belastung der Einwohnerinnen und Einwohner befürchtet.Des weiteren weist der Bezirksausschuss 24 auf die durch eine Straßennetzergänzung hervorgerufenen Zerstörungen wertvoller Grünzüge hin.

Der Bezirksausschuss 24 fordert statt einer Straßennetzergänzung eine Förderung des öffentlichen Nahverkehrs, konkret werden folgende Punkte genannt:• Einführung des 10-Minuten-Takts auf der S1• Ausdehnung des Innenraumtarifes des MVV in die Gemeinden Ober- und Unter-

schleißheim• Verdichtung des Taktes der U2 bis zum S-Bahnhof Feldmoching sowie rasche Förde-

rung einer Einrichtung einer leistungsfähigen Verbindung zwischen Fröttmaning und Am Hart

• Realisierung des S-Bahn-Nordringes in Teilstücken

Der Bezirksausschuss 24 fordert außerdem die möglichst umfassende Verlagerung des

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werksinternen Güterverkehrs der BMW-AG auf die Schiene.

Stellungnahme der Verwaltung:Die seitens des Bezirksausschusses 24 genannten Bedenken bezüglich der verkehrlichen Auswirkungen einer Straßennetzergänzung sind in den Untersuchungen betrachtet wor-den und in die Bewertung eingeflossen. Die Argumente werden selbstverständlich in der folgenden Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erneut aufgenommen und diskutiert und damit auch in die abschließende Handlungsempfehlung zur Straßennetzergänzung einflie-ßen.

Zur Verdichtung des Taktes auf der S1 auf 10 Minuten:Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat die zuständige Bayerische Eisenbahn-gesellschaft (BEG) gebeten, die Voraussetzungen einer Taktverdichtung auf der Linie S1 zu prüfen. Bislang liegt hierzu noch keine Antwort der BEG vor.

Die Forderung der Erweiterung des Innenraumtarifs in die Gemeinden Ober- und Unter-schleißheim ist an den MVV herangetragen worden. Seitens des MVV wurde folgende Stellungnahme abgegeben:„Der MVV-Tarif ist, wie jeder Verbundtarif, ein Flächenzonentarif. Dazu ist das Verbundge-biet in 4 Zonen für den Zonentarif gegliedert, die ihrerseits für den Zeitkartentarif noch-mals in je 4 Ringe unterteilt sind.Zonen und Ringe sind entsprechend der Struktur des Großraums München konzentrisch um das Münchner Stadtzentrum als dem gemeinsamen Mittelpunkt angeordnet. Jeder Ring hat eine Breite von etwa 2,5 km, jede Zone damit in der Summe eine solche von etwa 10 km.Bei der Festlegung der Zonen zu Verbundbeginn 1972 war vorgegeben, die Bushaltestel-len in Unterschleißheim und die S-Bahnhaltestelle Lohhof in die Zeitkartenzone 5002, die exakt dem heutigen Zeitkartenring 7 des MVV-Tarifplans entspricht, einzutarifieren. Für die Bushaltestellen in Unterschleißheim, die S-Bahnhaltestellen Unterschleißheim und Lohhof bedeutet dies: sie liegen klar im Ring 7.Der Abstand von der Grenzhaltestelle (Innenraum/Außenraum) Feldmoching zu den S-Bahnhaltestellen Unterschleißheim und Lohhof rechtfertigen die Eintarifierung in Ring 7. Eine Verlegung der Haltestellen Oberschleißheim, Unterschleißheim und Lohhof in Ring 4 bzw. auf die Ringgrenze 4/5 bedeutete daher für diesen Bereich eine tarifsystematisch nicht gerechtfertigte Ausdehnung des Rings 4, was für diesen Abschnitt praktisch eine nicht gerechtfertigte Absenkung der Fahrpreise im Zonen- und Zeitkartentarif auf Null zur Folge hätte. Die damit verbundenen Mindereinnahmen wären von den Verkehrsunterneh-men nicht hinnehmbar, zumal ihnen dieselben Betriebsleistungen wie bisher gegenüber stünden.Aufgrund der Lage der S-Bahnhaltestelle Oberschleißheim im 6. Ring und der S-Bahnhal-testellen Unterschleißheim und Lohhof im 7. Ring, beträgt z. B. der Mehrpreis bei einer

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IsarCard-Monatskarte nach Lohhof (Ring 7), ausgehend ab Marienplatz, derzeit 30,70 €, das sind rd. 0,73 € pro Fahrt bei durchschnittlich 21 Arbeitstagen. Dieser Aufpreis bewegt sich also in einer Größenordnung, die für die effektiv längere Fahrtstrecke auch durchaus angemessen ist.Würde dem Antrag des Bezirksausschusses 24 stattgegeben, so hätte dies sofort weitere Bezugsfälle zur Folge, denen dann ebenfalls entsprochen werden müsste, was zu weite-ren beachtlichen Einnahmeneinbußen führen würde. Bei der finanziellen Situation der im MVV zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sind jedoch Maßnahmen, die Einnah-meneinbußen mit sich bringen, nicht vertretbar.Alles in allem sehen wir daher keine Möglichkeit, dem o. g. Antrag des BA 24 zu befürwor-ten“

Die Fragestellungen eines Ausbaus der Anschlussstelle Ludwigsfeld, einer Verdichtung des Taktes der U2 bzw. der S1, einer Realisierung von Personenverkehrsangeboten auf dem DB-Nordring und einer Verlagerung des werkseigenen Güterverkehrs der BMW-AG werden aufgenommen. Hierzu sind weitere Abstimmungen und Untersuchungen erforder-lich.

1. Stadtratsanträge

Antrag Nr. 08-14 / A 01901 der ÖDP vom 19.10.2010, Bahnübergang-Abbau stoppen, Güterverkehr im Gewerbegebiet Lemgostraße/ Detmoldstraße auf die Schiene verla-gernLaut Verkehrsenwicklungsplan der Landeshauptstadt München sind vorhandene Gleisan-schlüsse in Gewerbe- und Industriegebieten grundsätzlich zu erhalten und die Anlage neuer Gleisanschlüsse anzustreben (Beschluss der Vollversammlung vom 15.03.2006).Ein Einspruch bei einem Freistellungsantrag ist allerdings nur dann möglich, wenn eine konkrete Nutzung und damit ein konkreter Verkehrsbedarf nachweisbar ist oder ein Kon-zept vorliegt. Trotz intensiver Bemühungen seitens der Landeshauptstadt München war es nicht möglich, mit den ansässigen Unternehmen und der DB AG ein tragfähiges Nut-zungskonzept zu entwickeln, so dass die rechtliche Grundlage für eine Ablehnung eines Antrages auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken nicht gegeben ist.Das Anliegen des Antragstellers entspricht der Haltung der Landeshauptstadt München, dennoch kann ihm aus rechtlichen Gründen nicht entsprochen werden.Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird diese Belange weiterhin in die Frei-stellungsverfahren einbringen und beabsichtigt, mit der DB AG gemeinsam Möglichkeiten zum Erhalt von Gleisanlagen zu prüfen.

Antrag Nr. 02-08 / A 01561 vom 01.04.2004, Provisorische Anbindung des S-Bahn-hofs Fasanerie im südlichen Bereich (StRin Diana Stachowitz, StR Alexander

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Reissl, StRin Constanze Lindner-Schädlich)Zur Sicherung der Verbindung der Trollblumenstr. bzw. der Borsigstr. an den S-Bahnhof:Diese Frage wird im Planungsverfahren zur Höhenfreimachung des Bahnübergangs an der Feldmochinger Straße behandelt werden. Ein Beschluss des Bauausschusses zur Einleitung der weiteren Planungsschritte liegt mittlerweile vor (Beschluss des Bauaus-schusses vom 14.02.2012). Dem Anliegen des Antrags wird damit entsprochen.

Antrag Nr. 08-14 / A 02393 vom 18.04.2011; Verkehrskonzept für den Münchner Nor-den: Mit der Trambahn fahr' n von der Autobahn (ÖDP)Im Rahmen des Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrates zum Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt München am 16.03.2011 wurden die Ergebnisse einer Untersu-chung zur Verbesserung der ÖPNV-Erschließung des Münchner Nordens vorgestellt. Demnach konnte nur für eine Verlängerung der Tramlinie 23 zum Kieferngarten in Verbin-dung mit einer neuen tangentialen Tramlinie 24 zwischen der U2 „Am Hart“ und der U6 „Kieferngarten“ ein positives Bewertungsergebnis erreicht werden. Für die im VEP 2006 als „geplante Maßnahme“ und im NVP 2003 als „in Untersuchung“ enthaltene Verlänge-rung der Tramlinie 23 über den derzeitigen Endpunkt „Schwabing Nord“ hinaus bis zum Goldschmiedeplatz hat sich ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von nur 0,3 ergeben. Hauptur-sache war der im Vergleich zum gesamtwirtschaftlichen Nutzen sehr hohe Kapitaldienst für neue Infrastruktur, der sich bei einer weiteren Verlängerung der Tramlinie 23 bis zur A 99 noch erhöhen würde. Da gleichzeitig aber kaum neue Erschließungswirkungen (Ein-wohner und Arbeitsplätze) gegeben wären und P&R-Anlagen grundsätzlich nur einen sehr begrenzten Einfluss auf die verkehrliche Tragfähigkeit von ÖPNV-Verkehrsmitteln haben, erscheint ein positives Bewertungsergebnis für den Fall einer über den Goldschmiede-platz hinausgehenden Verlängerung der Tramlinie 23 bis zur A 99 in keinem Fall erreich-bar. Die gleiche Einschätzung gilt für die alternativ vorgeschlagenen Verlängerungen der Tramlinie 24 ab „Am Hart“ (U2) und der Tramlinie 27 ab „Petuelring“ (U3), zumal diese auch noch parallel und großenteils im Einzugsbereich der U2-Nord verlaufen würden. Dem Anliegen des Antragsstellers kann somit nicht entsprochen werden.

2. Bezirksausschussanträge

Antrag Nr. 08-14 / B 00833 vom 03.02.2009 Verkehrsentwicklung im Münchner Nor-den (Bezirksausschuss 24)1. Zur Ablehnung von Durchgangsstraßen und Autobahnanschlüssen im 24. Stadtbezirk

sowie im Raum westlich der Schleißheimer Str. bis zur Ingolstädter Str. einschließlich einer verlängerten Heidemannstr. und einer Verbindung der A92 mit der Landshuter Al-lee:Eine Verlängerung der Heidemannstr. und eine Verbindung der A92 mit der Landshu-ter Allee sind nicht Bestandteil des Verkehrsentwicklungsplans und damit auch nicht

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Gegenstand der Untersuchungen. In diesem Punkt wird dem Anliegen der Antragstel-ler entsprochen.Zur Frage der Durchgangsstraßen und Autobahnanschlüsse siehe Punkt 2

2. Zur Streichung der Trassen verlängerte Georg-Zech-Alle, verlängerte Augustin-Rösch-Str., St2342 aus dem Verkehrsentwicklungsplan:Die verlängerte Georg-Zech-Alle (VZA) dient der Höhenfreimachung der Bahnübergän-ge Lerchenauer Straße und Lerchenstraße. Die Beseitigung der heute beschrankten Bahnübergänge ist aus verkehrlicher Sicht (Verbesserung Verkehrssicherheit, Wegfall der Wartezeiten) erforderlich. Zudem ist die Beseitigung der beschrankten Bahnüber-gänge Erschließungsvoraussetzung zur Entwicklung des von Flächenpotenzialen Bergwachtstraße für etwa 2.000 – 2.800 Einwohnerinnen und Einwohner Bezüglich einer Streichung dieser Trasse aus dem Verkehrsentwicklungsplan kann dem Anliegen des Antragsstellers nicht entsprochen werden.Entsprechend den vorstehenden Ausführungen wird empfohlen, eine Realisierung der Trassen verlängerte Augustin-Rösch-Str. und St2342 neu nicht weiter zu verfolgen. In diesem Punkt kann dem Anliegen des Antragsstellers entsprochen werden.

3. Zur Ertüchtigung der Max-Born-Str., Frankfurter Ring/ Moosacherstr., A99 und Ingol-städter Str.Die Möglichkeiten zur Ertüchtigung der genannten Straßenabschnitte wurden bereits geprüft, teilweise im Rahmen von Forschungsprojekten. Hier wird kein nennenswerter Spielraum für eine Steigerung der Leistungsfähigkeit gesehen, die spürbare Entlas-tungswirkung hätte. Dem Anliegen der Antragsteller nach einer weiteren Ertüchtigung der genannten Straßenabschnitte kann somit nicht entsprochen werden.

4. Zur Frage der Ausdehnung des Innenraumtarifs bis nach Unterschleißheim und Lohhof wird auf die Ausführungen zur Stellungnahme des Bezirksausschusses 24 verwiesen. Danach sieht der MVV keine Möglichkeit, dem o. g. Antrag des BA 24 zu entsprechen.

5. Zur Verdichtung des Taktes auf der S1 auf 10 Minuten:Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat die zuständige Bayerische Eisen-bahngesellschaft (BEG) gebeten, die Voraussetzungen einer Taktverdichtung auf der Linie S1 zu prüfen. Bislang liegen noch keine Aussagen der BEG vor.

6. Zur Verlängerung der U-Bahn nach Ober- und Unterschleißheim:Bei einer Verlängerung der U2 über den U-Bahnhof Feldmoching hinaus Richtung Unterschleißheim würde schon allein aufgrund des existierenden S-Bahnangebotes der Nutzen-Kosten-Faktor extrem gering ausfallen so dass auch hier eine Aufnahme in den Nahverkehrsplan ausgeschlossen ist.

7. Zur Schaffung einer leistungsfähigen Verbindung zwischen Harthof und Fröttmanning:Diese Varianten wurde im Rahmen des Gutachtens der Firma Intraplan vom Dezember 2008 untersucht. Die Verlängerung der Tram 23 ist Bestandteil der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Die Untersuchung zur Verbesserung der ÖPNV-Erschließung des Münchner Nordens wurde dem Stadtrat am 16.03.2011 (Nahverkehrsplan der Landes-hauptstadt München) ausführlich dargestellt. Damit wird dem Anliegen der Antragstel-

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ler Rechnung getragen.8. Zur Verdichtung des Taktes der U2 bis Feldmoching:

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird diesen Wunsch mit der MVG mbH unter der Maßgabe der Wirtschaftlichkeit prüfen.

Antrag Nr. 08-14 / B 01019 vom 31.03.2009, Zukunftsweisende sachgerechte Ver-kehrsgesamtlösung im Gesamtbereich des Bahnübergangs an der Haltestelle Fasa-nerie (Bezirksausschuss 24) Dem Anliegen des Bezirksausschusses wird durch die Machbarkeitsstudie zur Höhenfrei-machung des Bahnübergangs entsprochen, (Beschluss des Bauausschusses vom 01.03.2011 zur Machbarkeitsstudie Höhenfreimachung des Bahnüberganges an der Feld-mochinger Straße).

3. Bürgerversammlungsempfehlungen

Empfehlung Nr. 9 am 20.05.2003 Machbarkeitsprüfung einer Tunnellösung im Be-reich der Fasanerie (Stadtbezirk 24)Der Empfehlung wird durch die Machbarkeitsstudie zur Höhenfreimachung des Bahnüber-gangs entsprochen (Beschluss des Bauausschusses vom 01.03.2011 zur Machbarkeits-studie Höhenfreimachung des Bahnüberganges an der Feldmochinger Straße).

Empfehlung Nr. 08-14 / E 00245 am 26.03.2009, Ablehnung der Verlängerung der Au-gustin-Rösch-Str., Ablehnung der Verlängerung der Georg-Zech-Allee, Ablehnung der St 2342 neu, Ablehnung der Anschlüsse an die A92 und A99 (Stadtbezirk 24)Die Planfälle Planfall 1: Umgehung Feldmoching ohne Anschluss an die Autobahn, Ver-längerung Georg-Zech-Allee bis zur Lerchenstraße, Verlängerung Augustin-Rösch-Stra-ße, Planfall 2a: Umgehung Feldmoching mit Anschluss an die Autobahn, Planfall 4: Tun-nel Hasenbergl, Verbindung zur Feldmochinger Straße mit Anschluss an die Autobahn wurden im Zuge eines Gutachtens mit dem Planfall 5 einer Verlängerung der Schleißhei-mer Straße verglichen. Zur Streichung der Trassen verlängerte Georg-Zech-Alle, verlängerte Augustin-Rösch-Str., St2342 aus dem Verkehrsentwicklungsplan:Die verlängerte Georg-Zech-Alle (VZA) dient der Höhenfreimachung der Bahnübergänge Lerchenauer Straße und Lerchenstraße. Die Beseitigung der heute beschrankten Bahn-übergänge ist aus verkehrlicher Sicht (Verbesserung Verkehrssicherheit, Wegfall der War-tezeiten) erforderlich. Zudem ist die Beseitigung der beschrankten Bahnübergänge Erschließungsvoraussetzung zur Entwicklung des von Flächenpotenzialen Bergwachtstraße für etwa 2.000 – 2.800 Einwohnerinnen und Einwohner Bezüglich einer Streichung dieser Trasse aus dem Verkehrsentwicklungsplan kann dem Anliegen des Antragsstellers nicht entsprochen werden.

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Entsprechend den vorstehenden Ausführungen wird empfohlen, eine Realisierung der Planfälle 1, 2a und 4 nicht weiter zu verfolgen.In diesem Punkt kann dem Anliegen des Antragsstellers entsprochen werden.Eine abschließende Entscheidung bezüglich eines Autobahnanschlusses an die A99 über die verlängerte Schleißheimer Straße ist erst nach erfolgter Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.In diesem Punkt kann dem Anliegen des Antragsstellers nicht entsprochen werden.

Empfehlung Nr. 08-14 / E 00246 am 26.03.2009, Informationsveranstaltung der Stadt München über die Straßenplanungen im 24. Stadtbezirk noch vor einem Beschluss des Stadtrates (Stadtbezirk 24)Im Rahmen der Einwohnerversammlung am 25.03.2010 wurde den Bürgerinnen und Bür-gern eine generelle Information über die Inhalte und den Stand der Planungen gegeben. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist vorgesehen. Der BV-Empfehlung kann somit entspro-chen werden.

Empfehlung Nr. 08-14 / E 00247 am 26.03.2009, Bebilderter Bericht über die großen geplanten oder optionalen Verkehrsprojekte in der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes (Stadtbezirk 24)Im Rahmen der Einwohnerversammlung am 25.03.2010 wurde den Bürgerinnen und Bür-gern eine generelle Information über die Inhalte und den Stand der Planungen gegeben. Dem Anliegen der BV-Enpfehlung wurde Rechnung getragen.

Empfehlung Nr. 08-14 / E 00249 am 26.03.2009, Keine Verwendung der als „überge-ordnete Grünbeziehungen“ im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen als Vorbehalte für Straßen im Verkehrsentwicklungsplan (Stadtbezirk 24)Die Grünbeziehungen sind größtenteils daraus entstanden, dass diese Trassen für Stra-ßen offen gehalten wurden. Damit ist der Vorwurf eines Etikettenschwindels so nicht zu-treffend. In jedem Fall spielt die Frage der Überplanung von Grünbeziehungen bei einem Vergleich der Varianten eine bedeutende Rolle und ist selbstverständlich Gegenstand der Abwägung. Der BV-Empfehlung kann somit nur im Rahmen dieser Ausführungen entsprochen werden.

Empfehlung Nr. 08-14 / E 00250 am 26.03.2009, Verlängerung der Schleißheimer Straße als Alternativuntersuchungen zu den derzeitigen Straßenplanungen (Stadt-bezirk 24)Die Planfälle Planfall 1: Umgehung Feldmoching ohne Anschluss an die Autobahn, Ver-längerung Georg-Zech-Allee bis zur Lerchenstraße, Verlängerung Augustin-Rösch-Stra-ße, Planfall 2a: Umgehung Feldmoching mit Anschluss an die Autobahn, Planfall 4: Tun-nel Hasenbergl, Verbindung zur Feldmochinger Straße mit Anschluss an die Autobahn wurden im Zuge eines Gutachtens mit der Variante einer Verlängerung der Schleißheimer

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Straße (Planfall 5) verglichen. Der BV-Empfehlung ist somit entsprochen worden.

Empfehlung Nr. 08-14 / E 00254 am 26.03.2009, Verlängerung der U1 bis Fasanerie sowie der U4 bis Englschalking und damit Anbindung an das S-Bahn-Netz (Stadtbe-zirk 24)Die Verlängerung der U1 bis Fasanerie wurde im Rahmen des Gutachtens von Intraplan untersucht. Es hat sich allerdings ein sehr geringer Nutzen-Kosten-Faktor ergeben, so dass keine Förderung und damit auch keine Realisierung zu erwarten ist.

Wie bereits im Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 24.03.2010 zur "Ertüch-tigung des Bahnknotens München: Schienenanbindung des Flughafens" ausgeführt, soll die Verlängerung der U4 nach Englschalking im Rahmen der Fortschreibung des Nahver-kehrsplans untersucht werden. In diesem Zusammenhang ist auch eine alternative Ver-längerung der Straßenbahn nach Englschalking bzw. nach Johanneskirchen (Alternativ-maßnahmen im VEP) zu betrachten. Aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bau-ordnung sollte eine mögliche Verlängerung von U-Bahn oder Straßenbahn über die S8 hinaus nach Osten mit untersucht werden, sofern das Siedlungspotential eine derartige Erschließung sinnvoll erscheinen lässt. Die Maßnahme verbleibt in der Kategorie "Planung/im Bau".Der BV-Empfehlung kann somit nur nach Maßgabe oben stehender Ausführungen ent-sprochen werden.

Empfehlung Nr. 08-14 / E 00255 am 26.03.2009, Gemeinsames Projekt mit den Münchner Universitäten zur Erarbeitung zeitgemäßer Alternativen für die Verkehrs-planung im Münchner Norden (Stadtbezirk 24)Die Verkehrssituation im Münchner Norden ist Gegenstand mehrerer Untersuchungen durch externe Gutachter gewesen. Außerdem haben sich die Forschungsprojekte arrive und MOBINET mit der Verkehrssituation im Münchner Norden befasst. Diese Forschungs-projekte sind unter intensiver Mitwirkung durch die Universitäten durchgeführt worden. Weiterer Forschungsbedarf ist derzeit nicht ersichtlich. Eine Zusammenarbeit mit den Uni-versitäten erfolgt allerdings auch weiterhin laufend, z.B. in Form von gemeinsam be-treuten Diplomarbeiten. Auch Forschungen anderer Universitäten, deren Ergebnisse auf den Münchner Norden übertragbar wären und die relevant sein könnten, werden selbst-verständlich laufend verfolgt. Der BV-Empfehlung kann somit nicht entsprochen werden.

Empfehlung Nr. 08-14 / E 00880 am 17.03.2011, Verkehrsplanung im Münchner Nor-den; Keine Staatsstraße 2342 (neu), keine Anbindung an die Autobahn (Stadtbezirk 24)Die Planfälle Planfall 1: Umgehung Feldmoching ohne Anschluss an die Autobahn, Ver-längerung Georg-Zech-Allee bis zur Lerchenstraße, Verlängerung Augustin-Rösch-Stra-ße, Planfall 2a: Umgehung Feldmoching mit Anschluss an die Autobahn, Planfall 4: Tun-

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nel Hasenbergl, Verbindung zur Feldmochinger Straße mit Anschluss an die Autobahn wurden im Zuge eines Gutachtens mit dem Planfall 5 einer Verlängerung der Schleißhei-mer Straße verglichen. Entsprechend den vorstehenden Ausführungen wird empfohlen, eine Realisierung der Planfälle 1, 2a und 4 nicht weiter zu verfolgen.In diesem Punkt kann dem Anliegen des Antragsstellers entsprochen werden.Eine abschließende Entscheidung bezüglich eines Autobahnanschlusses an die A99 über die verlängerte Schleißheimer Straße ist erst nach erfolgter Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.In diesem Punkt kann dem Anliegen des Antragsstellers nicht entsprochen werden.

Empfehlung Nr. 08-14 / E 00881 am 17.03.2011, Verkehrsentwicklung im Münchner Norden; Ablehnung eines weiteren Anschlusses an die A99 im Bereich vom Natur-schutzgebiet Nordhaide bis zur Siedlung Ludwigsfeld (Ziffer 1) (Stadtbezirk 24)Die Planfälle Planfall 1: Umgehung Feldmoching ohne Anschluss an die Autobahn, Ver-längerung Georg-Zech-Allee bis zur Lerchenstraße, Verlängerung Augustin-Rösch-Stra-ße, Planfall 2a: Umgehung Feldmoching mit Anschluss an die Autobahn, Planfall 4: Tun-nel Hasenbergl, Verbindung zur Feldmochinger Straße mit Anschluss an die Autobahn wurden im Zuge eines Gutachtens mit dem Planfall 5 einer Verlängerung der Schleißhei-mer Straße verglichen. Entsprechend den vorstehenden Ausführungen wird empfohlen, eine Realisierung der Planfälle 1, 2a und 4 nicht weiter zu verfolgen.In diesem Punkt kann dem Anliegen des Antragsstellers entsprochen werden.Eine abschließende Entscheidung bezüglich eines Autobahnanschlusses an die A99 über die verlängerte Schleißheimer Straße ist erst nach erfolgter Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.In diesem Punkt kann dem Anliegen des Antragsstellers nicht entsprochen werden.

Empfehlung Nr. 08-14 / E 00882 am 17.03.2011, Verkehrsplanung im Münchner Nor-den; Keine Verlängerung der Georg-Zech-Allee (Stadtbezirk 24)Eine Verlängerung der U2 zwischen dem U-Bahnhof Am Hart und dem U-Bahnhof Frött-manning wurde im Rahmen des Gutachtens “Untersuchung zur Verbesserung der ÖPNV-Erschließung“ durch die Firma Intraplan untersucht. Aufgrund des geringen Nutzen-Kos-ten-Faktors konnte diese Variante nicht als geplante Maßnahme in den Nahverkehrsplan aufgenommen werden. Bei einer Verlängerung der U2 über den U-Bahnhof Feldmoching hinaus Richtung Unter-schleißheim würde schon allein aufgrund des existierenden S-Bahnangebotes der Nut-zen-Kosten-Faktor extrem gering ausfallen so dass auch hier eine Aufnahme in den Nah-verkehrsplan ausgeschlossen ist.

Die verlängerte Georg-Zech-Alle (VZA) dient der Höhenfreimachung der Bahnübergänge Lerchenauer Straße und Lerchenstraße. Die Beseitigung der heute beschrankten Bahn-

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übergänge ist aus verkehrlicher Sicht (Verbesserung Verkehrssicherheit, Wegfall der War-tezeiten) erforderlich. Zudem ist die Beseitigung der beschrankten Bahnübergänge Erschließungsvoraussetzung zur Entwicklung des von Flächenpotenzialen Bergwachtstraße für etwa 2.000 – 2.800 Einwohnerinnen und Einwohner Dem Anliegen des Antragsstellers kann nicht entsprochen werden.

Empfehlung Nr. 08-14 / E 00885 am 17.03.2011, Fertigstellung und Veröffentlichung der Verkehrskonzeption München Nord bis Ende 2011 (Stadtbezirk 24)Weite Teile des Verkehrskonzept München Nord werden in dieser Beschlussvorlage dar-gestellt. Im Anschluss ist eine Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse und eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Der BV-Empfehlung kann somit entsprochen wer-den.

Empfehlung Nr. 08-14 / E 00886 am 17.03.2011, Einberufung einer Bürgerversamm-lung zur Information über mögliche Problemlösungen bzgl. künftiger Verkehrsfüh-rung im Münchner Norden (Stadtbezirk 24)Hierzu hat der Oberbürgermeister entschieden, dass zu gegebener Zeit eine Bürgerver-sammlung zum Verkehrskonzept Münchner Norden stattfinden soll. Der BV-Empfehlung kann somit entsprochen werden.

Empfehlung Nr. 08-14 / E 00879 am 17.03.2011 Realisierung einer Stadt-Umland-Bahn (Ziffer 2) (Stadtbezirk 24)Der Antrag fordert die Realisierung einer Stadt-Umland-Bahn zwischen Dachau – Moosach -Nordring - Englschalking - Messestadt Riem in Anlehnung an eine Vorzugsvari-ante der MVV-Untersuchung zur Stadt-Umland-Bahn aus dem Jahr 2003. Hierzu ist dar-auf hinzuweisen, dass der Planungsvorschlag bereits im Rahmen des Stadtratsbeschlus-ses zum Nahverkehrsplan vom 16.03.2011 als „zu untersuchende Maßnahme“ aufgenom-men wurde. Eine inhaltliche Bearbeitung soll daher im Rahmen der anstehenden Arbeiten zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Landeshauptstadt München erfolgen. Der BV-Empfehlung kann nur nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden.

Die jeweiligen Fachthemen betreffend wurden Abstimmungen mit der Autobahndirektion Südbayern, der DG AB, der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV), der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG), dem Baureferat, dem Direktorium, dem Kreisverwaltungsreferat und dem Referat für Arbeit und Wirtschaft durchgeführt.

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Beteiligung der BezirksausschüsseAuf die Ausführungen zu den bereits vorliegenden Stellungnahmen der Bezirksaus-schüsse 10,11,12 und 24 unter Buchstabe C) wird verwiesen.Mit der heutigen Beschlussvorlage nimmt der Stadtrat von dem Sachstand zum Verkehrs-konzept Münchner Norden zunächst Kenntnis und behandelt Stadtratsanträge, Anträge des Bezirksausschusses und Empfehlungen aus Bürgerversammlungen. Die betroffenen Bezirksausschüsse werden im weiteren Verfahren nach Durchführung der Öffentlichkeits-beteiligung mit der dann geplanten Beschlussvorlage mit einem Entscheidungsvorschlag zum weiteren Vorgehen angehört.

Die Bezirksausschüsse 10 - 12 und 24 haben Abdrucke der Vorlage erhalten.

Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Schwartz, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

II. Antrag der Referentin

Ich beantrage Folgendes:

1. Der Stadtrat nimmt den Bericht zur Verkehrssituation im Münchner Norden, zu den im Zusammenhang mit der weiteren Siedlungsentwicklung mittel- und langfristig zu erwar-tenden Verkehrsentwicklung sowie zum Sachstand der Erarbeitung von Handlungsvor-schlägen im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes für den Münchner Norden insbesondere hinsichtlich einer• Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene• Verstärkung des betrieblichen Mobilitätsmanagements• Optimierung des ÖV-Angebotes• Ertüchtigung des vorhandenen Straßennetzes • sowie ggf. einer Ergänzung des Hauptstraßennetzeszur Kenntnis.

2. Der Stadtrat nimmt die Untersuchungsergebnisse der neuen Gutachten „Verkehrspla-nung im Münchner Norden zusätzliche Anbindung an die A 99/ A 92“: • Variantenvergleich• Untersuchung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet

DE 7735-371 "Heideflächen und Lohwälder nördlich von München"Wirtschaftlichkeitsuntersuchung“zu Kenntnis.Wesentliche Ergebnisse dieser Untersuchungen sind:

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• Planfall: St 2342 neu mit Anschluss A92/A99 + verlängerte Georg-Zech-Allee (VZA) + Ver-längerte Augustin-Rösch-Straße° Die Variante erfüllt die verkehrlichen Ziele der Schaffung einer neuen leistungs-

fähigen Anbindung des städtischen Straßennetzes an das Fernstraßennetz bei gleichzeitiger Vermeidung der Neubelastung heute gering belasteter Siedlungs-gebiete nur unzureichend.

∘ Auf weiten Strecken ist aktiver Lärmschutz erforderlich. Damit wäre eine deutli-che Belastung des Landschafts- und Ortsbildes fast im gesamten siedlungsna-hen Streckenabschnitt verbunden.

∘ Entwicklungsflächen für die Erholung und wichtige naturschutzfachliche Aus-gleichsflächenpotentiale sind in erheblichem Maße betroffen

∘ Die Zerschneidung der Grünzüge und die räumliche Trennwirkung sind eben-falls als erheblich einzustufen.

∘ Es ist erheblicher Grunderwerb und ggf. Eingriff in Privatgrund erforderlich∘ negativer Nutzen-Kosten-Faktor (der Schaden überwiegt gegenüber dem

Nutzen)

• Planfall:Tunnel Hasenbergl + Anschluss A92/ A99∘ hohe Kosten ∘ geringe verkehrlicher Wirksamkeit

aus diesen Gründen wurde die Variante bereits im Vorfeld der Nutzen-Kos-ten-Untersuchung ausgeschlossen

• Planfall:Verlängerung der Schleißheimer Straße mit Anbindung an die A99∘ deutliche Entlastung der Anschlussstelle Neuherberg und der Ingolstädter

Straße bei geringer Entlastung des Ortskerns Feldmoching und starker Belas-tung der Schleißheimer Straße

∘ massive Eingriffe in das FFH-Gebiet erforderlich∘ Lärmschutzmaßnahmen entlang der Schleißheimer Straße in erheblichem Maß

erforderlich∘ geringer Nutzen-Kosten-Faktor.

3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Direktorium eine gesonderte Bürgerversammlung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Im Rahmen dieser Bürgerversammlung sollen folgende Eckpunkte eines Verkehrskonzeptes für den Münchner Norden zur Diskussion gestellt werden:

• Die St 2342neu wird aus dem Verkehrsentwicklungsplan gestrichen.

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• Zur Verlängerung der Schleißheimer Straße mit einer Anbindung an die A99 besteht weiterer Untersuchungsbedarf (aktiver Lärmschutz in der Schleißheimer Straße, Stickstoffdeposition und Beurteilung der FFH-Verträglichkeit).

• Zur Höhenfreimachung der Bahnübergänge Lerchenauer Straße und Lerchen-straße wird zunächst eine Variantenuntersuchung durchgeführt. Es wird vorge-schlagen, in eine Variantenuntersuchung (verlängerte Georg-Zech-Allee oder 2 bzw. 3 bestandsorientierte Brückenbauwerke in der Lerchenauer Straße und Ler-chenstraße) einzusteigen.

• Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Baureferat, dem Kreisverwaltungsreferat und der Autobahndirektion Süd-bayern Verbesserungsmöglichkeiten im Bestandsnetz zu prüfen.

• Die Realisierung der Tram 23/24 wird als geplante Maßnahme im Nahverkehrsplan festgeschrieben.

• Die Untersuchung einer Nutzung für den öffentlichen schienengebundenen Per-sonennahverkehr des DB Nordrings wird in den Nahverkehrsplan aufgenommen.

• Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der MVG die Kosten für eine Taktverdichtung der U2 und für die Einrichtung einer Bus-Direktverbindung Dachau – Oberschleißheim – Am Hart zu ermitteln.

• Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem MVV Voraussetzungen für eine Taktverdichtung auf der Linie S1 Nord zu prüfen.

• Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem RAW, der DB AG und den Unternehmen im Münchner Norden mögliche Maßnahmen zur einer Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene zu prüfen.

• Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bleibt beauftragt, in Kooperation mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft und unter Einbeziehung der im Münchner Norden ansässigen Unternehmen das Mobilitätsmanagement weiter zu intensivie-ren und zu optimieren.

Die erforderlichen Mittel (z.B. für Vorbereitung, Veröffentlichung, Raummiete, Auswer-tung, etc.) in Höhe von 20.000 € stehen beim Referat für Stadtplanung und Bauord-nung zur Verfügung. Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung wird einer Veröffentlichung der Langfassungen der Gutachten im Internet zugestimmt.

4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Ergebnisse der gesonderten Bürgerversammlung und Öffentlichkeitsbeteiligung auszuwerten und dem Stadtrat nach vorheriger Anhörung der Bezirksausschüsse mit einem Entscheidungs-vorschlag zum weiteren Vorgehen vorzulegen.

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5. Die Stadtratsanträge • Nr. 02-08 / A 01561, Provisorische Anbindung des S-Bahnhofs Fasanerie im südli-

chen Bereich der Stadträte Frau Diana Stachowitz, Herr Alexander Reissl, Frau Constanze Lindner-Schädlich vom 01.04.2004

• Nr. 08-14 / A 02393, Verkehrskonzept für den Münchner Norden: Mit der Trambahn fahr' n von der Autobahn der ÖPD vom 18.04.2011 und

• Nr. 08-14 / A 01901, Bahnübergang-Abbau stoppen, Güterverkehr im Gewerbege-biet Lemgostraße/Detmodlstraße auf die Schiene verlagern der ÖDP vom 19.10.2010

sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

6. Die Empfehlungen

• Nr. 9, Machbarkeitsprüfung einer Tunnellösung im Bereich der Fasanerie der Bür-gerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching - Hasenbergl am 20.05.2003

• Nr. 08-14 / E 00245, Ablehnung der Verlängerung der Augustin-Rösch-Straße, Ablehnung der Verlängerung der Georg-Zech-Allee, Ablehnung der St 2342 neu, Ablehnung der Anschlüsse an die A92 und A99 der Bürgerversammlung des 24 Stadtbezirkes Feldmoching - Hasenbergl am 31.03.2009

• Nr. 08-14 / E 00246, Informationsveranstaltung der Stadt München über die Stra-ßenplanungen im 24. Stadtbezirk noch vor einem Beschluss des Stadtrates der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching - Hasenbergl am 31.03.2009

• Nr. 08-14 / E 00247, Bebilderter Bericht über die großen geplanten oder optionalen Verkehrsprojekte der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching - Hasenbergl am 26.03.2009

• Nr. 08-14 / E 00249, Keine Verwendung der als „übergeordnete Grünbeziehungen“ im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen als Vorbehalte für Straßen im Verkehrsentwicklungsplan der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmo-ching - Hasenbergl am 26.03.2009

• Nr. 08-14 / E 00250, Verlängerung der Schleißheimer Straße als Alternativuntersu-chungen zu den derzeitigen Straßenplanungen der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching - Hasenbergl am 26.03.2009

• Nr. 08-14 / E 00254, Verlängerung der U1 bis Fasanerie sowie der U4 bis Engl-schalking und damit Anbindung an das S-Bahn-Netz der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching - Hasenbergl am 26.03.2009

• Nr. 08-14 / E 00255, Gemeinsames Projekt mit den Münchner Universitäten zur

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Erarbeitung zeitgemäßer Alternativen für die Verkehrsplanung im Münchner Nor-den der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching - Hasenbergl am 26.03.2009

• Nr. 08-14 / E 00880, Verkehrsplanung im Münchner Norden; Keine Staatsstraße 2342 (neu), keine Anbindung an die Autobahn der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching - Hasenbergl am 17.03.2011

• Nr. 08-14 / E 00881, Verkehrsentwicklung im Münchner Norden; Ablehnung eines weiteren Anschlusses an die A99 im Bereich vom Naturschutzgebiet Nordhaide bis zur Siedlung Ludwigsfeld (Ziffer 1) der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching - Hasenbergl am 17.03.2011

• Nr. 08-14 / E 00882, Verkehrsplanung im Münchner Norden; Keine Verlängerung der Georg-Zech-Allee der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching - Hasenbergl am 17.03.2011

• Nr. 08-14 / E 00885, Fertigstellung und Veröffentlichung der Verkehrskonzeption München Nord bis Ende 2011 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feld-moching - Hasenbergl am 17.03.2011

• Nr. 08-14 / E 00886, Einberufung einer Bürgerversammlung zur Information über mögliche Problemlösungen bzgl. künftiger Verkehrsführung im Münchner Norden der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching - Hasenbergl am 17.03.2011

• Nr. 08-14 / E 00879, Realisierung einer Stadt-Umland-Bahn der Bürgerversamm-lung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching - Hasenbergl am 17.03.2011

sind damit gemäß Art. 18 Abs. 4 GO behandelt.

7. Die Bezirksausschuss-Anträge

• Nr. 08-14 / B 00833, Verkehrsentwicklung im Münchner Norden des Bezirksaus-schusses des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching - Hasenbergl vom 03.02.2009

• Nr. 08-14 / B 01019, Zukunftsweisende sachgerechte Verkehrsgesamtlösung im Gesamtbereich des Bahnübergangs an der Haltestelle Fasanerie des Bezirksaus-schusses des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching - Hasenbergl vom 31.03.2009

sind damit nach Art. 60 Abs. 4 GO behandelt.

8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

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III. Beschluss

nach Antrag

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München

Der Vorsitzende Die Referentin

Ober-/Bürgermeister Prof. Dr.(I) MerkStadtbaurätin

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IV Abdruck von I. mit III.über den Stenographischen Sitzungsdienstan das Direktorium Dokumentationsstellean das Revisionsamtan die Stadtkämmereimit der Bitte um Kenntnisnahme.

V. WV Planungsreferat SG 3zur weiteren Veranlassung.

zu V.1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift

wird bestätigt.2. An das Direktorium HA II-V 3. An das Direktorium HA II-BA (14x) 4. An die Bezirksausschüsse 10-12, 24 5. An das Baureferat 6. An das Kommunalreferat 7. An das Kreisverwaltungsreferat 8. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft 9. An das Referat für Gesundheit und Umwelt 10. An die Stadtwerke München GmbH 11. An die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) 12. An den Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) 13. An das Planungsreferat HA I, I/01-BVK, I/1, I/3, I/32-3 14. An das Planungsreferat HA II 15. An das Planungsreferat HA III 16. An das Planungsreferat HA IV 17. An das Planungsreferat SG 3

mit der Bitte um Kenntnisnahme.

18. Mit Vorgang zurück zum Planungsreferat HA I/32-3 zum Vollzug des Beschlusses.

Am Planungsreferat SG 3