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Telefon: 233 - 24165 Telefax: 233 - 98924165 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Verkehrsplanung PLAN-HAI-3 Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Parkstadt Schwabing Gemeinsames Mobilitätskonzept von Stadt und Unternehmen ECCENTRIC-Nachfolgeprojekt Move RegioM Neukonzeption Verkehrsfluss Parkstadt Schwabing Antrag Nr. 14-20 / A 02857 von Frau Stadträtin Dorothea Wiepcke und Herrn Stadtrat Johann Sauerer vom 08.02.2017 Bürger ernst nehmen und vor allem Bürger mitnehmen Antrag Nr. 14-20 / A 05141 von Frau Stadträtin Dorothea Wiepcke, Herrn Stadtrat Johann Sauerer vom 27.03.2019 Urbane Mitte für die Parkstadt Schwabing! Antrag Nr. 14-20 / A 05488 von der Frau StRin Renate Kürzdörfer, Herrn StR Klaus Peter Rupp vom 11.06.2019 Zu dritt geht es schneller als allein Antrag Nr. 14-20 / A 05824 von Frau Stadträtin Dorothea Wiepcke, Herrn Stadtrat Johann Sau- erer, Herrn Stadtrat Sebastian Schall und Frau Stadträtin Alexandra Gaßmann vom 21.08.2019 Parkstadt Schwabing/Alte Heide: Parksuchverkehr raus aus den Vierteln – rein in ein Parkhaus über der Autobahn Antrag Nr. 14-20 / A 06196 von Herrn Bürgermeister Manuel Pretzl, Frau Stadträtin Dorothea Wiepcke vom 15.11.2019 Provisorische Abhängung der Herbert-Bayer-Straße sofort verwirklichen Antrag Nr. 14-20 / B 07589 des Bezirksausschusses 12 Schwabing-Freimann vom 04.02.2020 Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße für den motorisierten Verkehr Empfehlung Nr. 14-20 / E 01076 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing- Freimann am 14.07.2016 Parkstadt Schwabing: Keine Beschränkung der Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum für Anwohner Empfehlung Nr. 14-20 / E 02660 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing- Freimann am 27.06.2019 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 00430

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  • Telefon: 233 - 24165Telefax: 233 - 98924165

    Referat für Stadtplanung und BauordnungVerkehrsplanung PLAN-HAI-3

    Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituationin der Parkstadt SchwabingGemeinsames Mobilitätskonzept von Stadt und UnternehmenECCENTRIC-Nachfolgeprojekt Move RegioM

    Neukonzeption Verkehrsfluss Parkstadt SchwabingAntrag Nr. 14-20 / A 02857 von Frau Stadträtin Dorothea Wiepcke und Herrn Stadtrat Johann Sauerer vom 08.02.2017

    Bürger ernst nehmen und vor allem Bürger mitnehmenAntrag Nr. 14-20 / A 05141 von Frau Stadträtin Dorothea Wiepcke, Herrn Stadtrat Johann Sauerer vom 27.03.2019

    Urbane Mitte für die Parkstadt Schwabing! Antrag Nr. 14-20 / A 05488 von der Frau StRin Renate Kürzdörfer, Herrn StR Klaus Peter Rupp vom 11.06.2019

    Zu dritt geht es schneller als alleinAntrag Nr. 14-20 / A 05824 von Frau Stadträtin Dorothea Wiepcke, Herrn Stadtrat Johann Sau-erer, Herrn Stadtrat Sebastian Schall und Frau Stadträtin Alexandra Gaßmann vom 21.08.2019

    Parkstadt Schwabing/Alte Heide: Parksuchverkehr raus aus den Vierteln – rein in ein Parkhaus über der AutobahnAntrag Nr. 14-20 / A 06196 von Herrn Bürgermeister Manuel Pretzl, Frau Stadträtin Dorothea Wiepcke vom 15.11.2019

    Provisorische Abhängung der Herbert-Bayer-Straße sofort verwirklichen Antrag Nr. 14-20 / B 07589 des Bezirksausschusses 12 Schwabing-Freimann vom 04.02.2020

    Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße für den motorisierten VerkehrEmpfehlung Nr. 14-20 / E 01076 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann am 14.07.2016

    Parkstadt Schwabing: Keine Beschränkung der Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum für AnwohnerEmpfehlung Nr. 14-20 / E 02660 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann am 27.06.2019

    Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 00430

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    Anlagen:1. Antrag Nr. 14-20 / A 028572. Antrag Nr. 14-20 / A 051413. Antrag Nr. 14-20 / A 054884. Antrag Nr. 14-20 / A 058245. Antrag Nr. 14-20 / A 061966. BA-Antrag Nr. 14-20 / B 075897. Empfehlung Nr. 14-20 / E 010768. Empfehlung Nr. 14-20/ E 02660 9. Lageplan mit Stadtbezirkseinteilung10. Stellungnahme des BA 12 vom 11.08.2020

    Beschluss des gemeinsamen Mobilitätsausschusses und des Ausschusses für Stadt-planung und Bauordnung vom 23.09.2020 (VB)Öffentliche Sitzung

    I. Vortrag der ReferentinZuständig für die Entscheidung ist die Vollversammlung des Stadtrates gemäß § 4 Nr. 9 b)der Geschäftsordnung des Stadtrates nach Vorberatung im gemeinsamen Mobilitätsaus-schuss und Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung.

    1. AnlassIn den letzten Jahren kam es vermehrt zu Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwoh-nern der Lyonel-Feininger-Straße, der Marianne-Brandt-Straße sowie der Herbert-Bayer-Straße aufgrund zu starken Verkehrsaufkommens in den als Tempo-30-Zone ausgewiese-nen Straßen mit angrenzender Wohnbebauung. Zunehmend kam es auch zu Beschwer-den der ansässigen Firmen, die aufgrund der Überlastung der Parkstadt Schwabing so-wohl im fließenden als auch im ruhenden Verkehr ihre Erreichbarkeit beeinträchtigt sehen.In der Folge wurden mehrere Anträge und Empfehlungen gestellt, die auf Maßnahmen zurVerbesserung der Verkehrssituation in der Parkstadt Schwabing abzielen. Aus diesen An-lässen hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung umfangreiche Verkehrszählun-gen durchgeführt, eine Problemanalyse durchgeführt und hieraus aufbauend gemeinsam mit dem Kreisverwaltungsreferat Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation ab-geleitet.

    Da die an der Kreuzung Lyonel-Feininger-Straße/Anni-Albers-Straße gelegene Platzflächenicht den städtebaulichen Anforderungen an eine lebendige „Urbane Mitte“ für die Park-stadt Schwabing entspricht, gibt es Überlegungen, die Platzfläche auf die Fläche vor dem Motel One zu verlegen. Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauord-nung vom 04.12.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 17078) wurde das Referat für Stadt-planung und Bauordnung beauftragt, nach Vorliegen der Verkehrsuntersuchung zur „Ur-banen Mitte“ in der Parkstadt Schwabing dem Stadtrat umgehend die Prüfergebnisse in einer Beschlussvorlage vorzulegen und das weitere Vorgehen darzustellen. Dies erfolgt inder vorliegenden Beschlussvorlage.

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    Aufgrund der erheblichen Überlastungen des Parkraums im öffentlichen Straßenraum der Parkstadt Schwabing wurde mit dem Beschluss „Parkraummanagement in München – Fortschreibung Sektor V“ (Sitzungsvorlagen-Nr. 14-20 / V 08574) der Vollversammlung des Stadtrats vom 13.12.2017 festgelegt, dass für die Parkstadt Schwabing und den Do-magkpark bedarfsgerecht eine flächendeckende Bewirtschaftung mit einer Parkdauerbe-grenzung mit Parkscheibe und Bereichen mit einer Parkgebührenpflicht eingeführt werdensoll.

    In einem Schreiben vom 24.07.2018 an den Herrn Oberbürgermeister zeigten sich ansäs-sige Unternehmen besorgt über die zukünftige Erreichbarkeit ihrer Unternehmensstandor-te, angesichts der geplanten, flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung.

    Mit Beschluss des gemeinsamen Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung und Kreisverwaltungsausschuss vom 16.10.2018 (Sitzungsvorlagen-Nr. 14-20 / V 12345) wur-de daraufhin die Entscheidung über die vorgeschlagene Einrichtung von „Bewirtschaf-tungsgebieten ohne Bewohnerbevorrechtigung“ für die Parkstadt Schwabing vertagt.

    Am 28.11.2018 hat der Stadtrat die Verwaltung mit dem Beschluss „Parkraummanage-ment in München - Umsetzung Sektor V“ (Vorlagen Nr. 14-20 / V 12345) beauftragt, zu-sammen mit der Politik und den ansässigen Firmen einen Runden Tisch für die Parkstadt Schwabing zu initiieren. Dabei sollte die Akzeptanz für Maßnahmen bei allen Beteiligten gesteigert und Lösungsvorschläge für die Parkstadt Schwabing geschaffen werden. Es sollten gemeinschaftlich innovative Mobilitäts- und Mobilitätsmanagementkonzepte für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter Einbindung der Belange der Bewohnerschaft erarbeitet werden.

    Am 05.02.2019 fand im Referat für Arbeit und Wirtschaft ein erstes Treffen des o.g. Run-den Tisches „Parken in der Parkstadt Schwabing“ mit Vertreterinnen und Vertretern des Münchner Stadtrats, des Bezirksausschusses des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Frei-mann, städtischer Referate, ansässiger Unternehmen, der Bewohnerschaft und der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) statt. In der Folge fanden weitere Treffen statt, de-ren Ziel die gemeinsame Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssi-tuation der Parkstadt Schwabing war. Über das Ergebnis, erste Ansätze eines integrierten und auf Dauer angelegten Mobilitätskonzepts für die Parkstadt Schwabing, wird in dieser Vorlage berichtet.

    Aufgrund einer passenden Ausschreibung des Bundesforschungsministeriums (BMBF) hat die Stadtverwaltung unter Federführung des Kreisverwaltungsreferats gemeinsam mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, dem MVV, der MVG und der Universität der Bundeswehr München sowie dem Landkreis München und der Europäischen Metro-polregion München das mit den Unternehmen entwickelte Konzept in einen größer ange-legten, mehrstufigen Förderantrag integriert. Am 21.11.2019 bewilligte der Fördermittelge-ber dem Kreisverwaltungsreferat insgesamt 100.000 Euro, um mit externer Unterstützung aus der Projektskizze „Mobilitätsverbund Region München“ (MoveRegioM) gemeinsam mit den genannten Partnern einen umfassenden Förderantrag zu erstellen. In diesem Be-schluss wird über die Inhalte des Förderantrags informiert, das weitere Vorgehen vorge-schlagen und der politische Auftrag für die weitere Ausarbeitung erbeten.

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    2. Bestehende VerkehrssituationDerzeit leben in der Parkstadt Schwabing, dem Areal zwischen Schenkendorfstraße (Mittlerer Ring) im Süden, der Domagkstraße im Norden, der Trambahnlinie im Westen und der A9 im Osten, ca. 2.300 Einwohnerinnen und Einwohner. Diese wohnen in der Ma-rianne-Brandt-Straße, der Gunta-Stölzl-Straße, der Lilly-Reich-Straße sowie der Westseiteder Lyonel-Feininger-Straße. Etwa 12.000 Menschen haben derzeit ihren Arbeitsplatz in der Parkstadt Schwabing. Des Weiteren gibt es in dem Areal vier Hotels mit insgesamt 880 Zimmern sowie das Ladenzentrum Parkstadt-Center an der Alfred-Arndt-/Wilhelm-Wagenfeld-Straße mit ca. 2.560 m² Verkaufsfläche.

    Momentan wird die neue ARRI-Zentrale an der Herbert-Bayer-Straße 10 bezogen. Nach der Eröffnung im Sommer 2020 werden dort ca. 600 Arbeitsplätze angesiedelt sein. Die Zufahrt zur Tiefgarage der neuen ARRI-Zentrale erfolgt über die Wilhelm-Wagenfeld-Stra-ße.

    Auf den noch nicht bebauten Flächen südlich der Lilly-Reich-Straße und Anni-Albers-Stra-ße und östlich der Tramlinie 23 sowie nördlich der Anni-Albers-Straße und östlich der Lyo-nel-Feininger-Straße hat sich die Investorin entschieden, an Stelle einer bislang beabsich-tigten Umwandlung der im rechtsverbindlichen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1781 festgesetzten Kerngebietsnutzung in Wohnnutzung nun ihre Grundstücke doch gemäß Bebauungsplan als Kerngebiete zu entwickeln. Die Realisierung von Wohnungsbau soll nur noch im Rahmen der nach Bebauungsplan zulässigen Wohnnutzung weiterbetrieben werden. Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 04.12.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 17078) wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, mit der Investorin Verhandlungen aufzunehmen und ihr noch-mals aufzuzeigen, wie viel Wohnbaurecht im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungspla-nes umgesetzt werden kann.

    Die Straßenerschließung des Gebietes wurde in dem seit 10.12.1999 rechtsverbindlichen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1781 festgelegt. Die Parkstadt Schwabing wird in Nord-Süd-Richtung durch die beiden Haupterschließungsstraßen Lyonel-Feininger-Straßeund Walter-Gropius-Straße und in Ost-West-Richtung der Anni-Albers-Straße sowie der Wilhelm-Wagenfeld-Straße/Marcel-Breuer-Straße erschlossen. Als Tempo 30-Zone sind ausgewiesen die Lyonel-Feininger-Straße nördlich der Kreuzung mit der Anni-Albers-Stra-ße, die Lilly-Reich-Straße, die Gunta-Stölzl-Straße, die Marianne-Brandt-Straße und die Herbert-Bayer-Straße. Tempo 30 gilt zudem im Übergangsbereich an der Straßenbahn-trasse in der Anni-Albers-Straße sowie in der Oskar-Schlemmer-Straße, der Hannes-Mey-er-Straße und der Ludwig-Hilberseimer-Straße (siehe Abb. 1). Für die Oskar-Schlemmer-Straße, die Hannes-Meyer-Straße sowie die Ludwig-Hilberseimer-Straße gilt zusätzlich ein Verbot der Einfahrt von Fahrzeugen über 3,5 t, das bereits 2003 aufgrund der Gestal-tung des Fahrbahnbelags angeordnet wurde.

    Grundsätzlich war es die Intention der im Bebauungsplan festgesetzten inneren Straßen-erschließung, den Verkehr von und zu den großen Kerngebietsflächen über die parallel der A9 verlaufende Walter-Gropius-Straße abzuwickeln und die als Tempo-30-Zone aus-gewiesenen Straßen Lyonel-Feininger-Straße, Marianne-Brandt-Straße und Herbert-Bayer-Straße möglichst von gewerblichem Verkehr und Durchgangsverkehr freizuhalten.

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    Abb. 1: Erschließungsstraßennetz und Flächennutzung Parkstadt Schwabing (Quelle: Stadtgrundkarte LHM 2018, eigene Bearbeitung 2018)

    2.1 Verkehrssituation im fließenden Verkehr

    Die Parkstadt Schwabing ist im Süden über die Lyonel-Feininger-Straße direkt an den Mittleren Ring angebunden. Vom Mittleren Ring Ost und von der A9 Nürnberg – München kommend ist eine direkte Einfahrt in die Parkstadt Schwabing über die Lyonel-Feininger-Straße möglich. Über diese Zufahrt fahren gemäß einer im Jahr 2017 durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung durchgeführten Verkehrszählung 42 % der insgesamt ca. 12.000 Einfahrer/Tag in die Parkstadt Schwabing ein. Ebenso ist eine direkte Ausfahrt von der Lyonel-Feininger-Straße auf den Mittleren Ring nach Westen möglich. Um auf denMittleren Ring Richtung Osten zu gelangen, ist ein U-Turn an der Kreuzung Leopoldstraßeerforderlich. Die Ausfahrt über die Lyonel-Feininger-Straße wird von 35 % der Ausfahrer genutzt.

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    Im Norden ist die Parkstadt Schwabing über die Alfred-Arndt-Straße und die Walter-Gropi-us-Straße an die Domagkstraße angebunden. Die Alfred-Arndt-Straße wird von 23 % der Ein- bzw. 22 % der Ausfahrer der Parkstadt Schwabing genutzt. Die Walter-Gropius-Stra-ße wird von mehr Ausfahrern (23 %) genutzt als von Einfahrern (12 %). Zudem kann das Gebiet im Westen von der Leopoldstraße über die Karl-Weinmair-Straßeund im weiteren Verlauf die Anni-Albers-Straße angefahren werden. Diese Zu- und Aus-fahrtsmöglichkeit wird von 23 % der Einfahrer in die Parkstadt Schwabing und von 20 % der Ausfahrer genutzt.Von der Ingolstädter Straße (B13) kommend erfolgt die Anfahrt entweder über die Do-magkstraße (für Ziele in der nördlichen Parkstadt) oder die Karl-Weinmair-Straße (für Zie-le in der südlichen Parkstadt).Vom Föhringer Ring bzw. von der A9 AS Frankfurter Ring kommend kann die Parkstadt Schwabing über die Ungerer Straße und die Domagkstraße erreicht werden.

    Abb. 2: An- und Abfahrtsrouten Parkstadt Schwabing (Quelle: Verkehrszählung LHM 03/2017, eigene Bearbeitung 2018)

    In Abbildung 3 sind der bei der Verkehrszählung im März 2017 erhobene werktägliche Tagesverkehr (DTVw) in Kfz/24h getrennt nach Richtungen sowie die Schwerverkehrsanteile (Lkw > 3,5 t) in % für den jeweiligen Gesamtquerschnitt angegeben. Innerhalb der Parkstadt Schwabing weist die Lyonel-Feininger-Straße südlichder Anni-Albers-Straße mit 8.000 – 9.000 Kfz/24h die höchste Verkehrsbelastung auf. Die Lyonel-Feininger-Straße nördlich der Anni-Albers-Straße hat mit 4.300 Kfz/24h eine höhere Belastung als die Walter-Gropius-Straße mit 3.500 Kfz/24h. Im nördlichen Abschnitt ist die Lyonel-Feininger-Straße mit ca. 3.000 Kfz/24h belastet. Die Marianne-

    Anfahrtsrouten (Anteil der Einfahrer [%]) Abfahrtsrouten (Anteil der Ausfahrer [%])

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    Brandt-Straße weist eine Belastung von 2.600 Kfz/24h, die Herbert-Bayer-Straße eine Belastung von 2.300 Kfz/24h auf.Die höchsten Schwerverkehrsanteile (Lkw > 3,5 t) sind in der Alfred-Arndt-Straße (7,8 %) sowie die Wilhelm-Wagenfeld-Straße (6,7 %) vorzufinden. Dies ist jedoch zum Teilauf die zum Zeitpunkt der Verkehrszählung vorhandene Baustelle der neuen ARRI-Zentrale zurückzuführen. In den übrigen Erschließungsstraßen sind die Schwerverkehrsanteile mit 1,0 % bis 3,0 % niedrig.

    Abb. 3: Verkehrsbelastung Tag DTVw [Kfz/24h] (Lkw > 3,5 t [%]) (Quelle: Verkehrszählung LHM 03/2017, eigene Darstellung 2018)

    In Abbildung 4 ist die in der Morgenspitzenstunde (8:00 – 9:00 Uhr) gezählte Verkehrsbelastung dargestellt. Die höchste Verkehrsbelastung weist wiederum die südliche Lyonel-Feininger-Straße mit ca. 1.000 Kfz/h auf. Nördlich der Kreuzung mit der Anni-Albers-Straße hat die Lyonel-Feininger-Straße eine Belastung von ca. 450 Kfz/h. Weiter nördlich sinkt die Belastung auf 350 Kfz/h. Die Marianne-Brandt-Straße ist in der Morgenspitze mit 300 Kfz/h, die Herbert-Bayer-Straße mit 200 Kfz/h belastet. Die

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    Hauptlastrichtung verläuft in der Lyonel-Feininger-Straße in der Morgenspitze nach Norden. Die Anni-Albers-Straße weist in der Morgenspitze eine Belastung von 550 – 600 Kfz/h auf, was zum großen Teil auf den Quell-Ziel-Verkehr der an der Einmündung Anni-Albers-Straße/Walter-Gropius-Straße liegenden Tiefgarage von Microsoft und der gegenüberliegenden Tiefgarage der Highlight-Towers sowie zu dem provisorischen Microsoft-Parkplatz westlich der Lyonel-Feininger-Straße zurückzuführen ist. Durch die geplante Auflösung des provisorischen Microsoft-Parkplatzes wird sich jedoch die Verkehrsbelastung des westlichen Abschnittes spürbar reduzieren. Die Walter-Gropius-Straße ist mit 300 – 350 Kfz/h vergleichsweise gering belastet.

    Abb. 4: Verkehrsbelastung Morgenspitzenstunde 8:00 – 9:00 Uhr [Kfz/h](Quelle: Verkehrszählung LHM 03/2017, eigene Darstellung 2018)

    Die Abendspitzenstunde (17:00 – 18:00 Uhr) weist insgesamt geringere Belastungen und weniger ausgeprägte Lastrichtungen auf. Die Lyonel-Feininger-Straße ist nördlich der Anni-Albers-Straße mit 300 Kfz/h belastet. Die Marianne-Brandt-Straße und die Herbert-Bayer-Straße weisen noch Belastungen von 200 Kfz/h auf. Die Walter-Gropius-Straße ist mit 300 – 350 Kfz/h gleich hoch belastet wie in der Morgenspitze. Die Anni-Albers-Straße ist mit ca. 400 Kfz/h niedriger belastet als in der Morgenspitze mit Lastrichtung nach

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    Westen (Ausfahrer aus Tiefgaragen über Lyonel-Feininger-Straße zum Mittleren Ring bzw.über Anni-Albers-Straße zur Leopoldstraße).

    Abb. 5: Verkehrsbelastung Abendspitzenstunde 17:00 – 18:00 Uhr [Kfz/h](Quelle: Verkehrszählung LHM 03/2017, eigene Darstellung 2018)

    Die Ergebnisse der durchgeführten Verkehrszählungen und Ortsbesichtigungen zeigen, dass das mit dem Bebauungsplan ursprünglich verfolgte Ziel, die Walter-Gropius-Straße als Haupterschließungsstraße für den gewerblich bedingten Verkehr zu nutzen, nicht voll-ständig erreicht wurde. Die Lyonel-Feininger-Straße nördlich der Anni-Albers-Straße weistz.T. eine höhere Verkehrsbelastung als die Walter-Gropius-Straße auf.

    Fazit

    Vor allem in der Morgenspitzenstunde kommt es in der Lyonel-Feininger-Straße nördlich der Anni-Albers-Straße zu einem relativ hohen Verkehrsaufkommen von 450 Kfz/h in der Morgenspitze mit entsprechenden Lärm- und Abgasbelastungen für die angrenzenden

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    300

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    Gunta-Stölzl-Str.

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    Tram 23

    150

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    Wohngebäude. Die Belastung der Wohnstraßen Herbert-Bayer-Straße und Marianne-Brandt-Straße liegt derzeit mit 200 Kfz/h bzw. 300 Kfz/h noch unter der gemäß der „Richt-linie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)“ für Wohnstraßen als Einsatzgrenze ange-gebenen 400 Kfz/h.

    Zusätzlich zum Quell-Ziel-Verkehr der Hotel- und Gewerbenutzungen in der Lyonel-Fei-ninger-Straße wird die Route über die Lyonel-Feininger-Straße, die Marianne-Brandt-Stra-ße und die Herbert-Bayer-Straße durch Navigationsgeräte als Ausweichroute vorgeschla-gen, mit der der Stau am Mittleren Ring und dem Knotenpunkt Leopoldstraße/Schenken-dorfstraße umfahren wird. Diese Route stellt auch in Gegenrichtung die zeitkürzeste Rou-te von der Wilhelm-Wagenfeld-Straße zum Mittleren Ring nach Westen dar. Hinzu kommt,dass sich bei den Autofahrenden durch die lange Zeit der Öffnung der Georg-Muche-Stra-ße eine Durchfahrtsgewohnheit durch die Lyonel-Feininger-Straße, die Marianne-Brandt-Straße und die Herbert-Bayer-Straße eingestellt hat.

    Die Walter-Gropius-Straße entlang der A9 wird hingegen als Haupterschließungsstraße nicht ausreichend angenommen. Dies liegt an ihrer Lage am Rand der Nutzungen sowie an der aufgrund des Straßenquerschnitts und zusätzlichen Einengungen durch parkende oder in zweiter Reihe haltende Fahrzeuge niedrigen erzielbaren Geschwindigkeit. Zusätz-lich kommt es in der Morgenspitzenstunde vor allem im Bereich der beiden Tiefgaragen-zufahrten an der Einmündung Anni-Albers-Straße/Walter-Gropius-Straße zu deutlichen Rückstauungen und Behinderungen, die eine Durchfahrt erschweren.

    2.2 Verkehrssituation im ruhenden Verkehr

    Aufgrund des Zusammenspiels einer hohen Nutzungsdichte und -mischung mit großen verkehrsintensiven Attraktoren treten in der Parkstadt Schwabing – trotz des planerisch ausreichenden Parkraumangebots auf Privatgrund - erhebliche Überlastungen des Park-raums im öffentlichen Straßenraum auf. Es kommt zu Einschränkungen der Erreichbarkeitfür den Besucher- und Kundenverkehr und durch illegales Parken in Kreuzungsbereichen,auf Gehwegen und an Querungsstellen für den Fußverkehr zu einer massiven Beeinträch-tigung der Verkehrssicherheit v.a. der schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilneh-mer. Diese Situation macht ein Handeln zur Verbesserung der Parksituation in der Park-stadt Schwabing erforderlich.

    Im angrenzenden Neubaugebiet Domagkpark wurde bereits eine Bewirtschaftung in Formeiner Parkscheibenregelung umgesetzt. Aus dem Bereich Domagkpark erreichten uns seitder Einführung keinerlei Beschwerden über die dortige Parkplatzsituation.

    Die Verkehrssituation im ruhenden Verkehr in der Parkstadt Schwabing ist dagegen gleichbleibend angespannt. Die eingerichteten Mobilitätsstationen werden durchgehend zugeparkt, so dass eine Bündelung von z.B. Carsharing-Fahrzeugen nicht auf den vorge-sehenen Stellplätzen möglich ist.

    Dauerhaft abgestellte Wohnwägen, LKWs und Anhänger erhöhen den Parkdruck zusätz-lich. Die Auslastung des öffentlichen Stellplatzangebotes ist gleichmäßig über das gesam-te Gebiet hoch, sowohl in den Wohnbereichen als auch im Gewerbebereich. Zeitlich ist die Nachfrage tagsüber höher als abends und am Wochenende schwächer als unter der Woche.

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    2.3 Bestehende ÖPNV-Erschließung

    Die Parkstadt Schwabing ist durch die Tram 23 (Haltestelle Anni-Albers-Straße) und die U-Bahnlinie U6 (Haltestelle Alte Heide) an das schienengebundene ÖPNV-Netz angebun-den (Abb. 6). Die Tram 23 verkehrt ab der U-Bahnhaltestelle Münchner Freiheit von 7 – 8 Uhr im 4-Minuten-Takt, von 8 – 9 Uhr sowie 16 – 19 Uhr im 5-Minutentakt und in den Ne-benverkehrszeiten im 10-Minuten-Takt. Die U-Bahnhaltestelle Alte Heide befindet sich in ca. 700 bis 1.000 m Entfernung. Die U 6 verkehrt in den Hauptverkehrszeiten im 4-/6-Mi-nuten-Takt, in den Nebenverkehrszeiten im 10-Minuten-Takt.

    Abb. 6: ÖPNV-Erschließung (Quelle: Münchner Verkehrs- und Tarifverbund, eigene Darstellung 2019)

    Zusätzlich ist die Parkstadt Schwabing mit den beiden entlang der Domagkstraße verkeh-renden Buslinien 50 und 150 angebunden (Haltestelle Gertrud-Grunow-Straße). Die Me-trobuslinie 50 verkehrt von Johanneskirchen über den Föhringer Ring, die U-Bahnhalte-stellen Studentenstadt und Alte Heide zur U-Bahnhaltestelle Frankfurter Ring (U2) und weiter zum Olympia-Einkaufszentrum (U1/U7). Die Buslinie 150 verkehrt von der U-Bahn-haltestelle Arabellapark auf dem Isarring durch den Englischen Garten zur U-Bahnhalte-stelle Alte Heide und über die Domagkstraße zur U-Bahnhaltestelle Frankfurter Ring (U2). Die Buslinien 50 und 150 verkehren tagsüber durchgehend im 10-Minuten-Takt.

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    3. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation

    3.1 Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße

    Um für die Straßen mit angrenzender Wohnbebauung Herbert-Bayer-Straße, Marianne-Brandt- Straße und Lyonel-Feininger-Straße nördlich der Anni-Albers-Straße möglichst schnell eine wirkungsvolle Reduktion der Verkehrsbelastung zu erreichen, soll die Her-bert-Bayer-Straße für den Kfz-Verkehr zunächst provisorisch innerhalb eines Verkehrsver-suchs durch bauliche Durchfahrtsperren unterbrochen werden. Nach einem Jahr soll die Maßnahme durch Verkehrszählungen und Verkehrsbeobachtungen evaluiert werden. Soll-te die Maßnahme positiv bewertet werden, soll der Straßenraum als Geh- und Radweg gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) umgebaut werden.

    Durch die Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße kann der Durchgangs- und Schleich-verkehr vollständig unterbunden und die Wohngebiete von gewerblichem Quell-Ziel-Ver-kehr entlastet werden. Es ist davon auszugehen, dass sich die Verkehrsbelastung nach vollständigem Bezug der ARRI-Zentrale und vollständiger Bebauung der restlichen noch nicht bebauten Flächen weiter erhöhen wird. Zudem wäre eine Verkehrsberuhigung in der Herbert-Bayer-Straße vorteilhaft für das dort geplante Familienzentrum und den Kinder-garten. Auch eine im Rahmen des EU-Projektes CIVITAS ECCENTRIC im Auftrag des Kreisverwaltungsreferates durchgeführte Untersuchung zur Verbesserung der Verkehrssi-cherheit in der Parkstadt Schwabing schlägt aus Verkehrssicherheitsgründen eine Unter-brechung der Herbert-Bayer-Straße vor.

    Eine mögliche Anordnung der baulichen Durchfahrtsperren ist in Abbildung 7 dargestellt.Die Durchfahrt für Radfahrende muss weiterhin möglich sein. Ebenso muss die Durchfahrtfür Rettungsdienste und Feuerwehr sichergestellt sein. Durchfahrtsmöglichkeiten für die Müllabfuhr werden geprüft. Die südliche Sperre muss so angeordnet werden, dass die Zu-fahrt zu der Tiefgarage des Mehrfamilienhauses Marianne-Brandt-Straße 22/24 sowie zu dem gegenüber geplanten Familienzentrum und Kindergarten gewährleistet bleiben. Die-se soll als reine Zufahrt zu den Tiefgaragen ausgebildet werden. Zwischen den Durch-fahrtsperren entsteht ein Kfz-freier Bereich für Radfahrende und Zufußgehende, der lang-fristig als Geh- und Radweg gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) umgebaut werden sollte.

    Durch die Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße verändert sich für einen Teil der Fahr-ten die Routenwahl. Alle Ziele bleiben jedoch weiterhin ohne erhebliche Umwegfahrten er-reichbar.

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    Abb. 7: Konzeptskizze Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße (Quelle: StadtgrundkarteLHM 2018, eigene Darstellung 2018)

    Die alternativ geprüfte Einrichtung einer Einbahnstraße in Fahrtrichtung Süden wurde nicht weiterverfolgt, da der kürzeste Weg von dem Einkaufszentrum und den Bürogebäu-den inklusive der neuen ARRI-Zentrale an der Wilhelm-Wagenfeld-Straße zum Mittleren Ring weiterhin durch die Herbert-Bayer-Straße verlaufen und sich dadurch der Verkehr nicht in dem gewünschten Maß reduzieren würde. Zudem bewirkt eine Einbahnstraße er-fahrungsgemäß eine in Tempo 30-Wohnstraßen nicht gewünschte Geschwindigkeitserhö-hung.

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    DurchfahrtsperreGrünfläche

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    Durchfahrtsperre

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    3.2 Weitere verkehrslenkende Maßnahmen

    Einmündung Anni-Albers-Straße/Walter-Gropius-Straße

    Im Bereich der Einmündung Anni-Albers-Straße/Walter-Gropius-Straße, in dem auch die beiden Tiefgaragenzufahrten zu Microsoft und den Highlight Towers liegen, ist im Rahmeneines Verkehrsversuchs die Einrichtung einer abknickenden Vorfahrt geplant.

    Da es in der Morgenspitzenstunde durch die Einfahrer in die beiden Tiefgaragen zu er-heblichen Behinderungen im Verkehrsablauf mit Rückstau bis zur Kreuzung Anni-Albers-Straße/Lyonel-Feininger-Straße kommt, wurde ein Haltverbot für das Straßenrandparken auf der Südseite der Anni-Albers-Straße zwischen der Mies-van-der-Rohe-Straße und der Walter-Gropius-Straße angeordnet und am 23.10.2018 beschildert (Länge ca. 45 m), mit dem Ziel des leichteren Abfließens der Linksabbieger in die Microsoft-Tiefgarage und der Abnahme der Rückstauungen in den Morgenstunden.

    Zudem wurde ein weiteres Haltverbot für die Straßenrandparker im Einmündungsbereich an der östlichen Straßenseite der Walter-Gropius-Straße auf einer Länge von ca. 50 m und an der südlichen Anni-Albers-Straße zwischen der Tiefgaragenein- und -ausfahrt be-schildert mit dem Ziel, das Befahren der Vorfahrtsstraße zu erleichtern und die Übersicht-lichkeit zu verbessern (Abbildung 8).

    Abb. 8: Maßnahmen Einmündung Anni-Albers-Straße/Walter-Gropius-Straße (Quelle: Stadtgrundkarte LHM 2018, eigene Darstellung 2018)

    Zusätzlich wurde in der Anni-Albers-Straße Nordseite zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Umgriff Oskar-Schlemmer-Straße bis zum Beginn der Parkbucht vor Anwesen 10 am 12.03.2020 ein weiteres absolutes Haltverbot angeordnet. Bis zur

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    Ausführung der Beschilderung wird der Bereich momentan baustellenbedingt durch mobile Beschilderung freigehalten.

    Walter-Gropius-Straße

    Um den Verkehrsfluss in der Walter-Gropius-Straße zu verbessern und einen unbehinder-ten Zweirichtungsverkehr zu ermöglichen, wurde das Parken am Straßenrand auf der westlichen Straßenseite südlich der Ludwig-Hilberseimer-Straße auf einer Länge von 25 m durch Aufstellung eines Haltverbotes (ausgeführt am 23.10.2018) unterbunden (Ab-bildung 9).

    Auf der westlichen Straßenseite sollen zudem im Bereich zwischen der Anni-Albers-Stra-ße und der Einmündung Domagkstraße die derzeit ungünstigen Sichtbeziehungen durch Haltverbote in den Bereichen der freizuhaltenden Sichtdreiecke gemäß RASt und EFA verbessert werden. Wo keine Haltverbote möglich sind, soll das Parken nur noch für Pkw erlaubt sein.

    Zusätzlich soll in der Walter-Gropius-Straße die Einrichtung von Ladezonen geprüft wer-den, um das derzeit häufig auftretende Halten in zweiter Reihe bei Anlieferungen der an-liegenden Firmen zu vermeiden. Die Einrichtung der Ladezonen sollte zeitgleich mit der Einführung des geplanten Parkraummanagements erfolgen.

    Oskar-Schlemmer-Straße

    Um den ruhenden Verkehr in der Oskar-Schlemmer-Straße zu ordnen, die Zugänglichkeit des Parkes für Fußgänger*innen von den Bürogebäuden sowie die Schulwegsicherheit zuverbessern, soll das Parken zukünftig nur in den Senkrechtparkplätzen gestattet sein und das Längsparken durch Anordnung eines Zonenhaltverbots für die gesamte Oskar-Schlemmer-Straße unterbunden werden (Abbildung 9). Hierdurch entfallen ca. 35 - 40 Stellplätze.

    Zusätzlich soll geprüft werden, ob die Oskar-Schlemmer-Straße zusammen mit der Lud-wig-Hilberseimer-Straße und der Hannes-Meyer-Straße in eine Einbahnstraße umgewan-delt werden kann. Da mit dem o.g. Zonenhaltverbot eine für eine Einbahnstraße zu breite Fahrbahn vorhanden ist, soll gleichzeitig die Öffnung für den Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung geprüft werden. Ziel ist es, eine beruhigte Straße zu schaffen, die für denRadverkehr attraktiv wird. Dazu gehört auch die Schaffung von neuen Fahrradabstellplät-zen, die in diesem Zuge ebenfalls geprüft wird.

    Da in der Oskar-Schlemmer-Straße immer wieder Lieferungen mit kleineren Fahrzeugen stattfinden, soll dort auch die Einrichtung von Lieferzonen geprüft werden.

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    Abb. 9: Maßnahmen Oskar-Schlemmer-Straße/Walter-Gropius-Straße(Quelle: Stadtgrundkarte LHM 2018, eigene Darstellung 2018)

    Mies-van-der-Rohe-Straße

    Da die Mies-van-der-Rohe-Straße, insbesondere der nordöstliche Straßenabschnitt, sehr eng und beidseitig beparkt ist, soll eine Einbahnregelung Richtung Anni-Albers-Straße ein-gerichtet werden. Um nicht zu sehr in die bestehenden Fahrbeziehungen einzugreifen undunter Berücksichtigung von bestehenden Zufahrten kommt eine Einbahnregelung erst ab Höhe der Einfahrt zu den Highlight-Towers in Betracht.

    25 m

    25 m

    20 m

    20 m

    20 m

    25 m

    20 m

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    25 m

    Haltverbot

    Entfallende Stellplätze Zonenhaltverbot

    Zu- und Ausfahrtsbereich Zonenhaltverbot

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    Wilhelm-Wagenfeld-Straße / Alfred-Arndt-Straße

    Zur Verbesserung der Fußgängersicherheit im Zusammenhang mit dem sehr hohen Fuß-gängeraufkommen wurde der Einmündungsbereich Alfred-Arndt-Straße / Wilhelm-Wagen-feld-Straße baulich umgestaltet und am 19.12.2019 ein Fußgängerüberweg eingerichtet. In Abhängigkeit von der Entwicklung des Fußgängerverkehrs wird die Schaffung einer si-cheren Querungsmöglichkeit auch über die Wilhelm-Wagenfeld-Straße, ggf. als Fußgän-gerüberweg, geprüft.

    Überprüfung der Einführung von Tempo 30

    Grundsätzlich soll durch das Kreisverwaltungsreferat geprüft werden, ob die Einführung von Tempo 30 auf weiteren Straßen in der Parkstadt Schwabing aus Gründen der Ver-kehrssicherheit sinnvoll und rechtlich möglich erscheint, z.B im Zusammenhang mit der Schulwegsicherheit und der Verbesserung der Sicherheit für die Radfahrenden, denen in der Parkstadt Schwabing keine baulichen Radwege oder Radfahrstreifen zur Verfügung stehen.

    3.3 Parkraummanagement

    Zunächst wurde als Lösung für die Parkstadt Schwabing eine Parkraumbewirtschaftung ähnlich der im Domagkpark bzw. der Messestadt Riem umgesetzten Lösung vorgesehen. Im Laufe des Prozesses des Runden Tisches und der Informationsveranstaltung für An-wohnerinnen und Anwohner wurde festgestellt, dass die Ansprüche und Voraussetzungenin dem Gebiet Parkstadt Schwabing andere als in den Vergleichsquartieren sind.

    In der Parkstadt Schwabing gibt es für Anwohnerinnen und Anwohner keine Möglichkeit einer Buchung eines Tiefgaragenstellplatzes für Besucherinnen und Besucher bzw. keinenInformationsaustausch über vorhandene Stellplatzkapazitäten in benachbarten Wohnblö-cken.

    Der Vorschlag zur Verbesserung der Situation im ruhenden Verkehr ist nun ein Vorgehen wie es z.B. am Ackermannbogen oder Bavariapark erfolgen soll. Die Gebietsgrenzen des Parklizenzgebietes Alte Heide werden um den Umgriff der Parkstadt Schwabing erweitert. Die Parkstadt Schwabing stellt somit eine Gebietserweiterung des Parklizenzgebietes AlteHeide dar. Die referatsübergreifende Projektgruppe hat dazu zunächst alle Instrumente der Park-raumbewirtschaftung mit ihren Handlungsspielräumen, Wirkungen und Beispielen zusam-mengestellt. Dabei wird der Handlungsspielraum, gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO)und VwV-StVO, ausgelotet und geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen Lösungs-konzepte (z.B. eine Bevorrechtigung für Bewohnerinnen und Bewohner mittels Parklizenz)für den ruhenden Verkehr eingeführt werden können. Dabei ist jedoch immer eine kritische Abwägung zwischen dem Nutzen der Maßnahmen, dem Aufwand zur Umsetzung und Überwachung sowie den Auswirkungen im Umfeld durchzuführen. In der Umsetzung und dem Betrieb ist vor allem die Vergabe von Parkli-zenzen in dem Teil der Parkstadt Schwabing kritisch zu prüfen.

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    Der neue Umgriff der Alten Heide soll folgende Straßen umfassen: Domagkstraße - Ungererstraße – Mittlerer Ring - Trasse der Trambahnlinie 23

    Die bisherigen Planungen der Parkregelungen in der Alten Heide bleiben unverändert.

    Folgende Parkregelungen sollen in der Parkstadt Schwabing umgesetzt werden:

    • Gebührenpflichtiges Parken (mit einer Parkgebühr von 1,00 € / h und 6,00 € / 24 h Tagesgebühr): Georg-Muche-Straße, Lyonel-Feininger-Straße, Wilhelm-Wagenfeld-Straße

    • Parkdauerbegrenzung mit Parkscheibe (Maximale Parkdauer von 2h): Anni-Albers-Straße (westlich der Lyonel-Feininger -Straße), Domagkstraße, Gun-ta-Stölzl-Straße, Herbert-Bayer-Straße, Lilly-Reich-Straße, Marianne-Brandt-Stra-ße

    • Straßen ohne gesonderte Parkregelungen (ausgenommen Haltverbote, Lieferzo-nen, Taxi): Anni-Albers-Straße (östlich der Lyonel-Feininger -Straße), Mies-van-der-Rohe-Straße, Walter-Gropius-Straße, Oskar-Schlemmer-Straße, Hannes-Meyer-Straße, Ludwig-Hilberseimer-Straße, Marcel-Breuer-Straße

    3.4 Maßnahmen zur Verbesserung der ÖPNV-Erschließung

    Im Folgenden werden die von der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) geplanten und z.T. bereits umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der ÖPNV-Erschließung be-schrieben.

    Schiene:Die Tramlinie 23 verkehrt seitdem in den Hauptverkehrszeiten von 7:00 bis 10:00 Uhr und 16:00 bis 20 Uhr jeweils im 5 Minuten Takt. Voraussichtlich ab 2024 erfolgt eine neue zu-sätzliche Durchbindung von Schwabing Nord über Parzivalstraße zum Scheidplatz mit An-schluss zur U2 Richtung München Hauptbahnhof, die weitere Linienführung bleibt noch offen. Ab Mitte der 2020er Jahre ist ein sukzessiver Einsatz größerer Fahrzeuge einge-plant. Ab Mitte/Ende der 2020er Jahre erfolgt die Verlängerung der Strecke von Schwa-bing Nord bis Kieferngarten (Anschluss zur U-Bahnlinie 6) mit optionalem Verknüpfungs-punkt zu einem möglichen S-Bahnnordring.Die U-Bahnlinie 6 wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2020 zur HVZ im Takt 5 bis Garching verkehren. Damit wird eine gleichmäßigere Fahrgastverteilung auf alle Fahrten der U6 ermöglicht, welche Stand heute ungleichmäßig jeweils bis Garching oder Fröttma-ning erfolgen. Ab Mitte der 2020er Jahre wird der Takt nochmals verdichtet: 3 1/3 Minuten bis Alte Heide in der HVZ, sowie ein durchgängiger Einsatz des Fahrzeugtyps C2 (damit mehr Kapazität) eingeplant.

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    Bus:Neben dem bereits festen Angebot der Expressbuslinie X35 Alte Heide – Moosach (ehe-mals X50), welche die Verbindung zu den U-Bahn-Haltestellen der U2, U3 und U6 her-stellt, wurde die Expressbuslinie X36 eingeführt, welche weiter einen Anschluss zur S-Bahn in Allach ermöglicht. Weiter wird das Gebiet der Parkstadt Schwabing durch den Li-nienbusverkehr der Linien 50 und 150 tangential entlang der Domagkstraße erschlossen. Dort besteht ein attraktiver 5-Minuten-Takt, mit Verbindungen Richtung Arabellapark und Johanneskirchen. MVG Service on Demand (ParkstadtTiger):Der MVG ParkstadtTiger ist ein On-Demand-Verkehr, welcher seit dem 17.12.2019 in ebendiesem Gebiet jeweils werktags von 6:00 bis 20:00 Uhr zur Verfügung steht. In dieserBetriebszeit sind durchschnittlich 3 Fahrzeuge im Gebiet Parkstadt Schwabing verfügbar. Die Gebietsgrenzen umrahmen dabei die Parkstadt, sodass sowohl die Anbindung zu denX-Bussen an der Domagkstraße besteht, als auch die Tram 23 und die 3 Haltepunkte der U6 (Nordfriedhof, Alte Heide, Studentenstadt P+R) eingebunden sind. Im Hinblick auf die straßenverkehrliche Gestaltung des Gebiets ist relevant, dass es sich bei dem Angebot um ein digitales Produkt (App-basiert) handelt, welches mittels Algorith-mus individuelle Anfragen verarbeitet und Start-Ziel-Verbindungen anbietet. Diese Verbin-dungen bedingen ein Haltestellennetz, welches sich aus MVG Haltestellen sowie virtuel-len Haltepunkten im definierten Gebiet zusammensetzt. Bei einer Sperrung der Herbert-Bayer-Straße ist zunächst lediglich ein virtueller Haltepunkt betroffen, welchen die MVG deaktivieren müsste. Das Haltestellennetz ist jedoch so dicht gestaltet, dass dem Fahr-gast kein Nachteil entsteht. Bei einer Sperrung bzw. dem Umbau der Anni-Albers-Straße / Lyonel-Feininger-Straße ergibt sich eine sogenannte Diagonalsperrung. Das Gebiet Park-stadt Schwabing kann in weiterer Folge dann nur noch über die Domagkstraße, Mittleren Ring und Leopoldstraße erschlossen werden. Dies widerspricht dem Wunsch der Landes-hauptstadt München sowie den örtlichen Unternehmen, die aufgrund der schlechten An-bindung sich eine Feinerschließung durch den MVG ParkstadtTiger gewünscht haben. Nicht zuletzt wurde daher auch das Angebot durch die Landeshauptstadt München über eine Betrauung finanziell unterstützt, um einen zeitnahen Beitrag zur Verkehrssituation zu-sichern zu können. Die Diagonalsperrung würde eine Verschlechterung für diese Erschlie-ßung bedeuten, da für eine optimale Routenführung und den sogenannten Poolinggedan-ken des Angebots jeweils auf die großen Straßen (Domagkstraße etc.) ausgewichen wer-den müsste. Neben den längeren Strecken (Direktverbindung durch Anni-Albers-Straße nicht mehr möglich) entsteht dem Fahrgast durch eine erhöhte Fahrzeit somit ein erhebli-cher Nachteil, weshalb dieses bauliche Vorhaben einen erheblichen Einfluss auf die At-traktivität und betriebliche Durchführbarkeit des ParkstadtTigers hat.Der Umsetzung einer Diagonalsperrung über die Anni-Albers-Straße / Lyonel-Feininger-Straße kann die MVG folglich nicht zustimmen. Der geplante Angebotsausbau in den Sparten U-Bahn, Bus und Tram erfolgt in den kom-menden Jahren unter Vorbehalt von Fahrzeug- und Personalverfügbarkeit sowie der Fi-nanzierung.

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    3.5 Gemeinsames Mobilitätskonzept von Stadt und Unternehmen

    Das Referat für Arbeit und Wirtschaft veranstaltete am 05.02.2019 das erste Treffen eines runden Tisches von Vertreterinnen und Vertretern der Unternehmen der Parkstadt Schwabing, der lokalen Bewohnerschaft (Nachbarschaftstreffs) , des Bezirksausschusses 12 (Schwabing-Freimann) sowie der Stadtverwaltung und der MVG. Folgende Unterneh-men waren beteiligt:

    • Amazon Development Center Germany GmbH• ARGENTA GmbH• Ed. Züblin AG• Fujitsu Technology Solutions GmbH• MAN Financial Services GmbH• MAN Truck & Bus Deutschland GmbH• MAN Truck & Bus AG• Microsoft Deutschland GmbH• Osram GmbH• Rio / TB Digital Services GmbH

    Es stellte sich schnell heraus, dass die komplexe Interessen- und Sachlage und der hohe Problemdruck nach einem umfassenden, integrierten und dauerhaft angelegten Mobili-tätskonzept für die südliche Parkstadt Schwabing und die angrenzenden Gebiete verlangt.

    In den folgenden eineinhalb Jahren entwickelte sich aus der konfrontativen Ausgangssitu-ation eine intensive, konstruktive und fruchtbare Zusammenarbeit mit erheblichem Einsatzder beteiligten Unternehmen und der Stadtverwaltung. Die Firma MAN Truck & Bus Deutschland GmbH fungiert als zentrale Ansprechpartnerin für die Gruppe der Parkstadt-unternehmen, war Gastgeberin für eine Reihe weiterer Treffen und setzt sich personell stark für die laufende Zusammenarbeit im Rahmen des runden Tisches ein.

    Gemeinsam wurden folgende Ziele vereinbart:• Der von Berufspendlern ausgehende Parkdruck in Wohnbereichen der Parkstadt

    soll reduziert werden.Die Erreichbarkeit der Unternehmen soll verbessert werden.• Berücksichtigung der wichtigsten übergeordnete Zielstellungen der Stadt:

    ◦ Verbesserung der Erreichbarkeit der Stadt und der Leistungsfähigkeit des Ver-kehrssystems für alle Verkehrsteilnehmer, Verbesserung der Verkehrssicher-heit

    ◦ Verringerung der Emissionen (Stickoxide, CO2, Feinstaub und Lärm)

    Im Ergebnis entstanden erste Ansätze eines Mobilitätskonzepts für die südliche Parkstadt Schwabing mit den angrenzenden Gebieten. Als dessen Teil werden die unter 3.1 bis 3.4 genannten Maßnahmen von den Unternehmen im Grundsatz begrüßt und akzeptiert.

    Die folgende Abbildung zeigt die von Stadt und Unternehmen gemeinsam ins Auge ge-fassten Maßnahmen.

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    Abb. 10: Maßnahmen Mobilitätskonzept Parkstadt Schwabing

    Einige Maßnahmen sind bereits in der Umsetzung, z. B. die erheblichen Verbesserungen im ÖPNV im Zuge der Fahrplanumstellung am 15.12.2019, wie z.B. der IsarTiger, der seit-her im Gebiet erprobt wird und die Taktverdichtung auf der Tram 23.

    Die Umsetzung weiterer Maßnahmen steht unmittelbar im Jahr 2020 bevor, wie z.B. der Bau einer weiteren Mobilitätsstation als Maßnahme des „Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung der Elektromobilität in München“ im Rahmen des EUProjekt ECCENTRIC, die Umsetzung der unter 3.1 bis 3.3 genannten Maßnahmen der Verkehrsordnung und der Verbesserung der Fahrradabstellanlagen.

    Die am runden Tisch beteiligten Firmen haben unter der Federführung von MAN Truck & Bus Deutschland gemeinsam einen Mobilitätsberater beauftragt, der unternehmensseitig Maßnahmen identifizieren soll, die schnell und kostengünstig umgesetzt werden. Hierzu zählt das bessere Management der unternehmenseigenen Tiefgaragenstellpätze, das eine deutlich bessere Auslastung der Tiefgaragen und eine Entlastung des oberirdischen Parkraums erwarten lässt. Geprüft wird die stärkere Förderung von Jobtickets und Dienst-fahrrädern alternativ zu Dienst-Pkw, die Errichtung von Fahrradabstellanlagen auf Be-triebsgrund und bessere Informations- und Serviceangebote für die Belegschaften. Eine stärkere Kooperation mit der MVG zur verbesserten Anbindung der Unternehmensstand-orte an die umliegenden ÖPNV-Haltestellen, z.B. auch durch E-Scooter, ist ebenfalls an-gestrebt.

    Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass das städtische Förderprogramm "München emobil" die Errichtung von bis zu elf Ladepunkten in Unternehmen fördert (muenchen.de/emobil). Das Förderprogramm "Laden in München" fördert großvolumige Ladeinfrastrukturab elf Ladepunkten im Stadtgebiet Münchens (muenchen.de/lim).

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    Darüber hinaus sind aber auch Maßnahmen angedacht und notwendig, für die ein länge-rer Planungs- und Umsetzungszeitraum angesetzt werden muss. Dazu zählt z.B. die Idee von High-Occupancy-Vehicle (HOV) -Lanes, also Fahrspuren, auf denen vorrangig Busse,Taxis und Fahrzeuge, die mit mehreren Personen besetzt sind, fahren dürfen. Sie könntenbeispielsweise für die Pendler aus dem Norden auf der A9 in die Stadt und auf Stadtge-biet ins Gebiet der Unternehmen hineingeführt werden. Hierzu liegt auch der im Betreff aufgenommene Stadtratsantrag „Zu dritt geht es schneller als allein“ (Antrag Nr. 14-20 / A 05824) vor. Auch in dem vom Freistaat gemeinsam mit Stadt und Umland betriebenen Verkehrspakt Großraum München sind HOV-Lanes Thema.

    Die genannten Maßnahmen sind Ergebnis eines relativ kurzfristigen und sehr pragmati-schen Miteinanders von Stadt und Unternehmen. Die Resultate übersteigen die zunächst in den runden Tisch gesetzten Erwartungen. Es waren weder Zeit noch Ressourcen vor-handen, um sorgfältige planerische Analysen durchzuführen. Die bisher beschriebenen Maßnahmen werden voraussichtlich auf Dauer nicht ausreichen.

    Um noch zielgerichtetere, weiter in die Zukunft reichende, innovativere und wirksamere Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, ist ein auf sauberen Analysen und einen sauberen Planungsprozess aufgesetztes, im Detail ausgearbeitetes und stringent umge-setztes Mobilitätskonzept unabdingbar. Auch durch die Entscheidung der Firma ARGEN-TA, ihre Grundstücke im Süden der Parkstadt im Bereich Lyonel-Feininger- / Anni-Albers- /Lilly-Reich-Straße nun entsprechend dem rechtsgültigen Bebauungsplan als Kerngebiete zu entwickeln, wird sich die Situation absehbar weiter verschärfen. Notwendig sind weite-re Maßnahmen aus allen Bereichen der Verkehrsplanung und des Verkehrsmanage-ments, aber auch des betrieblichen Mobilitätsmanagements, um die Pendlerströme auf den Umweltverbund zu verlagern.

    Es wird daher vorgeschlagen, dass das Kreisverwaltungsreferat in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, dem Referat für Arbeit und Wirtschaft und den Unternehmen folgende Analyseschritte mit Hilfe externer Unterstützung durchführt:

    • Erhebung der Wohnstandorte der Beschäftigten der Parkstadt Schwabing (anony-misiert, räumlich aggregiert) als Grundlage für die Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen.

    • Weiterentwicklung, Anpassung und Anwendung eines Instruments zur softwarege-stützten Analyse der Wohnstandorte und verkehrsmittelspezifischen Reisezeiten der Pendler*innen. Nur so können Maßnahmen bewertet, in ihrer Wirksamkeit ab-geschätzt und entsprechend passgenau entwickelt werden.

    • Analyse der Parkraumsituation in den Tiefgaragen zur Optimierung der Auslastungmithilfe eines verbesserten Stellplatzmanagements

    • Erreichbarkeitsanalyse und Analyse von Hemmnissen und Barrieren im unmittel-baren Standortumfeld insbesondere für Rad- und Fußverkehr

    • Personalbefragung der Belegschaften der beteiligten Unternehmen zur Ermittlung des individuellen Mobilitätsverhaltens, aber auch von Motiven und von Verbesse-rungsvorschlägen aus Sicht der betroffenen Pendler*innen

    Mit dem gemeinsam zwischen Stadt und Unternehmen entwickelten Mobilitätskonzept schreitet ein Pilotprojekt voran, das als Prototyp für weitere ähnliche Gebiete in München dienen kann. Um bereits im Jahr 2020 mit den weiterführenden Analysen beginnen zu können, schlägt das Kreisverwaltungsreferat vor, diese weitergehenden Untersuchungs-

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    schritte aus dem Budget der Nahmobilitätspauschale zur Verfügung zu stellen. Damit kön-nen die nötigen Leistungen zeitnah in 2020 in Auftrag gegeben werden. Insgesamt wer-den für die Untersuchungen 140.000 Euro veranschlagt.

    Das Referat für Arbeit und Wirtschaft hat in den Jahren 2016 und 2017 folgende der am runden Tisch beteiligten Firmen in einer Runde des städtischen Förderprogramms „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ (BMM) speziell für die Parkstadt Schwabing betreut: Fujitsu Technology Solutions, MAN Truck & Bus Deutschland, OSRAM und Ed. Züblin.

    Im Rahmen des EU-Projektes CIVITAS Eccentric und des vom Referat für Arbeit und Wirtschaft koordinierten Klimapakts der Münchner Wirtschaft sind die genannten Firmen am Projekt JobRide zur Förderung von Fahrgemeinschaften beteiligt. Aus dem Klimapakt engagieren sich die Unternehmen Allianz, BMW, Giesecke & Devrient, Knorr-Bremse und MTU Aero Engines, um auf Grundlage einer gemeinsamen Mitfahr-App die Bildung von Fahrgemeinschaften zu fördern. Aufgrund von Unsicherheiten, auf die weder die Stadt noch die Unternehmen Einfluss hatten, konnte an dem Projekt im Jahr 2019 nicht weiter gearbeitet werden. Im Februar 2020 wurde der Faden bei Job-Ride erneut aufgenommen und die Partner arbeiten wieder an einer gemeinsamen Mitfahrlösung.Das Referat für Arbeit und Wirtschaft steht in Kontakt zu Betrieben, die neu in die Parkstadt Schwabing gezogen sind (z.B. ARRI) bzw. sich bald dort ansiedeln werden (z.B.die Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Alpenvereins, Teilnehmerbetrieb der BMM-Runde 2018). Diese Betriebe werden vom Referat für Arbeit und Wirtschaft über den runden Tisch informiert und nach Rücksprache mit den bereits beteiligten Firmen eingeladen, sich am lokalen Mobilitätsmanagement in der Parkstadt Schwabing zu beteiligen.

    3.6 ECCENTRIC-Nachfolgeprojekt MoveRegioM

    Die südliche Parkstadt Schwabing lag bislang im Laborgebiet des europäischen Förder- und Forschungsprojektes ECCENTRIC und profitiert davon z.B. durch zwei neue Mobili-tätsstationen. ECCENTRIC läuft jedoch 2020 aus.

    Eine passenden Ausschreibung des Bundesforschungsministeriums (BMBF) bot die Mög-lichkeit für die Parkstadt Schwabing ein Folgeprojekt als begleitende Forschungs- und Förderplattform zu akquirieren.

    Diese Chance hat die Stadtverwaltung unter Federführung des Kreisverwaltungsreferats gemeinsam mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, dem MVV, der MVG und der Bundeswehruniversität sowie dem Landkreis München und der Europäischen Metro-polregion München genutzt und das mit den Unternehmen in Grundzügen entwickelte Konzept in einen größer angelegten mehrstufigen Förderantrag integriert.

    Der Förderantrag setzte sich im bundesweiten Wettbewerb durch. Am 21.11.2019 bewillig-te der Fördermittelgeber dem Kreisverwaltungsreferat insgesamt 100.000 Euro, um mit externer Unterstützung aus der Projektskizze gemeinsam mit den genannten Partnern in 2020 einen umfassenden Förderantrag für eine dreijährige intensive Umsetzungsphase ab 2021 zu erstellen.

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    Die Projektskizze heißt „Mobilitätsverbund Region München“ (MoveRegioM). Ziel des Pro-jekts ist die nachhaltige Verbesserung der (individuellen) Mobilität in Stadt und Region München durch eine systemische Optimierung der Leistungsfähigkeit, Sicherheit, Stabili-tät, der Umwelt- und Sozialverträglichkeit sowie der Wirtschaftlichkeit. Dies wird durch eine Qualitätssteigerung des Angebots im Umweltverbund mit drei Ansatzpunkten erreicht:

    • Bestehende Mobilitätsdienstleistungen werden mit dem ÖPNV im Zentrum sinnvollund stärker vernetzt (physisch und digital).

    • Neue innovative Technologien und Dienste, wie z.B. der IsarTiger oder E-BikeSha-ring werden integriert.

    • Flankierende Maßnahmen zur Optimierung des Umweltverbunds, wie eine besse-re digitale Datenplattform, eine gezielte Partizipation und Kommunikation, Betrieb-liches Mobilitätsmanagement oder auch innovative Formen der Parkraumbewirt-schaftung werden eruiert und umgesetzt.

    Dabei ist das gemeinsam mit den Unternehmen entwickelte Mobilitätskonzept für die süd-liche Parkstadt Schwabing eine von zahlreichen exemplarischen aufeinander abgestimm-ten Einzelmaßnahmen eines zu erarbeitenden regionalen Mobilitätskonzepts - dem inte-grierten regionalen Mobilitätsverbund München.

    Die südliche Parkstadt Schwabing liegt genau in der Mitte des Projektgebiets zwischen der Innenstadt, den Innenstadtrandgebieten, der Stadtgrenze und dem Umland und ist so-wohl räumlich als auch in der exemplarischen Zusammenarbeit und den vielen Teil- und Untermaßnahmen mit den Münchner Unternehmen Bindeglied im Herzen des Projektes.

    Abb. 11: Untersuchungsgebiet MoveRegioM

    Die folgende Abbildung zeigt die Verkehrsträger verknüpfenden und räumlich zusammen-wirkenden Maßnahmen, die neben dem Mobilitätskonzept für die Parkstadt Schwabing (M6) viele weitere Maßnahmen enthalten, für die bereits politische Prüfaufträge vorliegen und die in einer integrierten Betrachtung zusammengefasst werden.

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    Abb. 12: Projektstruktur MoveRegioM

    Die bereits gewährten 100.000 Euro werden zu 70% für die Finanzierung eines kommuna-len Projektkoordinators in 2020 eingesetzt. Dies entspricht einer Förderquote von 100%, so dass kein Eigenfinanzierungsbeitrag erforderlich ist.

    30.000 Euro werden im Jahr 2020 für externe wissenschaftliche Unterstützung verwendet.

    Bis zum 30.11.2020 muss gemeinsam mit dem Konsortium ein vertieftes Untersuchungs-design für MoveRegioM entwickelt und beim BMBF eingereicht werden.

    Sollte das BMBF dies positiv prüfen, wird die LHM aufgefordert werden, einen formellen Förderantrag zu stellen. Der genaue Gesamtumfang kann erst nach detaillierter Auspla-nung der Maßnahmen benannt werden. Anvisiert wird ein Förderbudget von 3 – 5 Mio. Euro. Kommunen bekommen eine Förderquote von 100%. Der Umsetzungszeitraum für die beantragten Maßnahmen reicht vom 01.04.2021 bis zum 31.12.2023. Sollte auch die-se Phase positiv vom BMBF evaluiert werden, kann eine weitere Förderung für weitere zwei Jahre zur Verstetigung der Maßnahmen und zu ihrem Transfer beantragt werden.

    Die oben genannten Analysen werden in die wissenschaftliche Begleitung des Projekts in-tegriert.

    Mit dieser Beschlussvorlage bittet die Verwaltung um Einverständnis mit dem geschilder-ten Ansatz und der beschriebenen Vorgehensweise. Im Referentenantrag wird konkret derpolitische Auftrag formuliert, das gemeinsam mit den Unternehmen entwickelte Mobilitäts-konzept für die Parkstadt Schwabing in MoveRegioM zu integrieren, das Projekt auszupla-nen, am 30.11.2020 beim BMBF einzureichen und im Falle einer positiven Rückmeldung die Förderung der Umsetzung ab 01.04.2021 zu beantragen.

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    Zudem soll MoveRegioM in die Inzell-Initiative und in den Verkehrspakt Großraum Mün-chen eingebracht werden.

    Die Prüfung der HOV-Lanes soll als Maßnahme für den Verkehrspakt Großraum Münchenebenso vorgeschlagen werden, wie als Teil des Projektes MoveRegioM. Darüber hinaus beobachtet die Verwaltung weitere nationale und internationale Förderprogramme und stellt ggf. entsprechende Förderanträge.

    4. Sachstand und weiteres Vorgehen Platzumgestaltung im Kreuzungsbereich Lyonel-Feininger-Straße/Herbert-Bayer-Straße („Urbane Mitte“)

    4.1 Ausgangslage

    Die bestehende Platzfläche im Kreuzungsbereich Anni-Albers-Straße/Lyonel-Feininger-Straße im Süden der Parkstadt Schwabing wurde so, wie sie sich heute präsentiert, 2010 fertiggestellt.

    Abb. 13: Luftbild Bestandssituation Kreuzungsbereich Lyonel-Feininger-Straße/Anni-Albers-Straße (Quelle: GeoInfoWeb LHM, 2020)

    Im Rahmen der ursprünglichen Planungsabsichten der Firma ARGENTA, ihre Kernge-bietsflächen westlich und nördlich der bestehenden Platzfläche zu einem attraktiven Wohngebiet zu entwickeln, war ein Ziel die Ausbildung einer neuen „Urbanen Mitte“ im Kreuzungsbereich Anni-Albers-/ Lyonel-Feininger-Straße. Hier sollte im Zusammenspiel mit den bestehenden und zukünftigen erdgeschossigen Nutzungen der Bereich der Stra-ßenkreuzung und des bestehenden Platzes zu einem neuen lebendigen städtischen Schwerpunkt umgestaltet werden. Auch mit einem Wegfall der Konversion von Kernge-bietsnutzung in Wohnen bleibt dieses Ziel nach wie vor bestehen und soll auf Wunsch derInvestorin, des Bezirksausschusses 12 und der Politik weiterverfolgt werden.

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    Angeregt durch den Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 12 Schwabing-Freimann, der eine entsprechende Umgestaltung der Platzfläche wiederholt eingefordert hat (BA-Antrag Nr. 14-20 / B 02666 vom 26.07.2016, Stellungnahme BA zum Aufstellungsbeschluss-Ent-wurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2123 vom 26.07.2017, Vorlage Nr. 14-20 / V 09082) wurde im Auftrag der Investorin eine Projektstudie zur Platzumgestaltung durchgeführt.

    Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 04.12.2019 (Sit-zungsvorlage Nr. 14-20 / V 17078) wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, nach Vorliegen der Verkehrsuntersuchung zur „Urbanen Mitte“ in der ParkstadtSchwabing dem Stadtrat umgehend die Prüfergebnisse in einer Beschlussvorlage vorzu-legen und das weitere Vorgehen darzustellen.

    Zur Urbanen Mitte wurde darüber hinaus von Frau StRin Kürzdörfer und Herrn StR Rupp der Antrag Nr. 14-20 / A 05488 „Urbane Mitte für die Parkstadt Schwabing!“ vom 11.06.2019 gestellt, der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung am 04.12.2019 noch nicht geschäftsordnungsmäßig behandelt werden konnte.

    4.2 Projektstudie „Urbane Mitte“

    Die Projektstudie Urbane Mitte sieht eine Verlegung der Platzfläche nach Norden und eineNeuführung der Anni-Albers-Straße entlang der südlichen Platzkante vor (Abb. 14).Folgende städtebaulichen Verbesserungen sollen gegenüber der bestehenden Situation erreicht werden:

    • großzügigere, attraktivere und direktere Anbindung und Übergang der Urbanen Mitte in den im östlichen Bereich nach Norden hin angrenzenden zentralen öffentlichen Park

    • bessere Besonnung und dadurch attraktivere Nutzbarkeit der Urbanen Mitte• Verbesserung der Erschließungssituation für das bestehende Hotel auf der Nordseite

    (Vorfahrt, Bus, Taxi)• Lage der Urbanen Mitte innerhalb der Blickachsen der Straßenverläufe und dadurch

    Schaffung eines identitätsstiftenden Schwerpunkts für die Parkstadt Schwabing mit Aufenthaltsqualität

    Insbesondere in Verbindung mit den, an der Platzfläche liegenden öffentlichkeitswirksa-men Nutzungen in der Erdgeschosszone, wie beispielsweise eines Freischankbereiches des nördlichen Hotels, könnte es zu einer Belebung der neuen Urbanen Mitte kommen, von der das Wohnumfeld und die örtliche Arbeitsbevölkerung profitieren würden.Die von einer Neugestaltung betroffenen Straßen und Platzflächen sind im Bebauungs-plan als große, zusammenhängende Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Eine Neuord-nung der Straßenverläufe, ihrer Knoten sowie der Platzflächen mit all ihren Funktionen, wie sie die Projektstudie zeigt, kann innerhalb der festgesetzten Straßenbegrenzungslini-en vorgenommen werden.

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    Abb. 14: Projektstudie „Urbane Mitte“ (Quelle: Hautum Infrastruktur, 2019)

    4.3 Verkehrliche Prüfung der Platzverlegung

    Durch die Verlegung der Anni-Albers-Straße nach Süden löst sich die heutige vierarmige Kreuzung Lyonel-Feininger-Straße/Anni-Albers-Straße in zwei dreiarmige Einmündungen auf. Die heutigen Geradeausfahrer auf der Anni-Albers-Straße werden dadurch jeweils zu Rechts- und Linksabbiegern. Die Abwickelbarkeit des Verkehrs an den zwei entstehendenEinmündungen wurde in einer verkehrstechnischen Untersuchung durch Leistungsfähig-keitsberechnungen untersucht.

    Verkehrsbelastung

    Die anzusetzende Verkehrsbelastung wurde aus der Summe der Bestandsbelastung, den zusätzlichen Verkehren der Arri-Zentrale (ca. 600 Mitarbeiter) sowie den zusätzlichen Verkehren der noch nicht bebauten Flächen an der Anni-Albers-Straße West und Lyonel-Feininger-Straße Nord ermittelt. Für diese wurde konservativ eine rein gewerbliche Nutzung der ca. 87.000 qm Geschossfläche angesetzt. Insgesamt wurde ein Neuverkehrsaufkommen von ca. 4.000 Kfz-Fahrten/24 h ermittelt. Zusätzlich wurden die Fahrten zum Microsoft-Interimsparkplatz abgezogen (ca. 900 Kfz-Fahrten/24 h).

    Es wurde sowohl der Fall ohne Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße (Planfall 1) als auch mit Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße (Planfall 2) untersucht. Die sich ergebenden Verkehrsbelastungen in der Morgen- und Abendspitzenstunde sind in Abbildung 15 dargestellt.

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    Abb. 15: Verkehrsbelastung Spitzenstunden (Quelle: Inovaplan, 2020)

    Leistungsfähigkeitsberechnungen

    Die Leistungsfähigkeitsberechnungen für den Bestand sowie für den Prognosenullfall (Prognoseverkehre und vierarmiger Knoten wie Bestand) zeigen, dass der vierarmige Knotenpunkt in allen Fällen leistungsfähig ist. Für den Bestand ergibt sich in der maßgeblichen Morgenspitzenstunde für den Verkehrsablauf die Qualitätsstufe B (kurze Wartezeiten, kein Rückstau). Im Prognosenullfall ergibt sich durch die Erhöhung der Verkehrsbelastung eine Verschlechterung auf Qualitätsstufe C (spürbare Wartezeiten, Rückstau in südlicher Zufahrt Lyonel-Feininger-Straße).

    Für die Planfälle mit Platzverlegung wurden die beiden Fälle• Einmündung mit Vorfahrtsbeschilderung und• lichtsignalisierte Steuerung

    untersucht.

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    Die Verkehrsströme sind über zwei unsignalisierte Einmündungen mit Vorfahrtsbeschilde-rung nicht leistungsfähig abwickelbar. Es ergibt sich die schlechteste Qualitätsstufe F und in der südlichen Zufahrt der Lyonel-Feininger-Straße Rückstaulängen bis zum Mittleren Ring. Zusätzlich ergibt sich die Problematik der Fußgängerquerung, die ab einer Belas-tung von über 750 Kfz/h nicht mehr unsignalisiert möglich ist. Eine unsignalisierte Ausbil-dung ist daher aus Verkehrssicherheits- und Leistungsfähigkeitsgründen nicht möglich.

    Die Berechnung mit Lichtsignalsteuerung unter Ansatz von vier Fahrspuren im Versatzbe-reich sowie eines zusätzlichen Fahrstreifens in der westlichen Zufahrt der Anni-Albers-Straße (s. Abb. 16) ergibt, dass eine leistungsfähige Verkehrsabwicklung in Teilströmen nicht möglich ist. Insbesondere für die Linksabbieger von Süden nach Westen sowie die Linksabbieger von Osten nach Süden ergeben sich lange Rückstaus.

    Abb. 16: Knotenpunktsausbildung und Leistungsfähigkeit mit LSA (Quelle: Inovaplan, 2020)

    Unterbrechung der Durchfahrt im Platzbereich

    Da eine leistungsfähige Abwicklung des Vorschlages der Konzeptsstudie nicht möglich ist,wurden geprüft, ob die Platzumgestaltung bei Unterbrechung der Durchfahrt des Platzbe-reiches (Abbildung 17) möglich gemacht werden könnte. Diese Variante hat zur Folge, dass die Wohngebiete, die Hotels an der Lyonel-Feininger-Straße sowie die Neubauflä-chen an der Anni-Albers-Straße West und Lyonel-Feininger-Straße Nord nur noch über die Leopoldstraße erreichbar wären und somit erhebliche Umwegfahrten entstünden. Ohne Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße wäre mit einer deutlichen Zunahme der

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    Verkehrsbelastung in den Straßen mit angrenzender Wohnbebauung zu rechnen. Aus die-sen Gründen wird diese Variante nicht weiterverfolgt.

    Abb. 17: Unterbrechung der Durchfahrt im Platzbereich (Quelle: Hautum Infrastruktur, 2019; eigene Darstellung, 2020)

    4.4 Fazit und weiteres Vorgehen

    Folgende städtebaulichen Verbesserungen sollen gegenüber der bestehenden Situation erreicht werden:

    • großzügigere, attraktivere und direktere Anbindung und Übergang der Urbanen Mitte in den im östlichen Bereich nach Norden hin angrenzenden zentralen öffentlichen Park

    • bessere Besonnung und dadurch attraktivere Nutzbarkeit der Urbanen Mitte• Verbesserung der Erschließungssituation für das bestehende Hotel auf der

    Nordseite (Vorfahrt, Bus, Taxi)• Lage der Urbanen Mitte innerhalb der Blickachsen der Straßenverläufe und

    dadurch Schaffung eines identitätsstiftenden Schwerpunkts für die Parkstadt Schwabing mit Aufenthaltsqualität

    Zur Umsetzung dieser Ziele stehen drei Varianten zum Knotenpunktsumbau zur Auswahl. Ein unsignalisierter Umbau mit rechts vor links, eine Sperrung des Kreuzungsbereichs, mitnur mehr diagonalen Fahrtmöglichkeiten von Südwest / Nordost und die Auflösung des vierarmigen Knotens ins zwei dreiarmige.

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    Der Umbau in eine Rechts vor links Situation ist keinesfalls leistungsfähig und zudem nicht verkehrssicher, mit der Sperrung des Platzes können wichtige Fahrbeziehungen nicht mehr aufrechterhalten werden. Diese beiden Varianten können daher nicht empfoh-len werden.

    Die Vorzugsvariante ist damit der Umbau der Kreuzung in zwei dreiarmige Knoten.

    Die ersten verkehrlichen Untersuchungen hierzu haben ergeben, dass hier mit Ver-schlechterungen der Leistungsfähigkeit in den Spitzenstunden zu rechnen ist. Bei einigen untergeordneten Strömen müsste mit Überlastungen gerechnet werden.

    Durch die Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße wird sich eine Veränderung der Ver-kehrsströme am Knotenpunkt Lyonel-Feininger-Straße/Anni-Albers-Straße ergeben, u.a. ist mit einer Verminderung des Durchgangsverkehrs in der Lyonel-Feininger-Straße zu rechnen. Hierdurch könnte sich die Möglichkeit ergeben, die Vorzugsvariante zu optimie-ren.

    Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung soll daher beauftragt werden, nach Evalu-ierung der Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße erneut die Durchführbarkeit einer Platzumgestaltung zu untersuchen.

    5. Anträge und EmpfehlungenNeukonzeption Verkehrsfluss Parkstadt SchwabingAntrag Nr. 14-20 / A 02857 von Frau Stadträtin Dorothea Wiepcke und Herrn Stadtrat Johann Sauerer vom 08.02.2017 (Anlage 1)

    Mit dem o.g. Antrag wird eine Unterbrechung der Durchfahrtsmöglichkeit durch die Herbert-Bayer-Straße gefordert, sowie eine Durchbindung der im Bebauungsplan vorgesehenen Grünfläche über die Herbert-Bayer-Straße hinweg. Den mit Schreiben vom 21.03.2017, 24.11.2017 und 18.04.2018 beantragten Fristverlängerungen wurde nicht widersprochen. Der mit Schreiben vom 06.02.2020 beantragten Fristverlängerung wurde widersprochen.

    Dem Antrag Nr. 14-20 / A 02857 „Neukonzeption Verkehrsfluss Parkstadt Schwabing“ vom08.02.2017 wird nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen.

    Bürger ernst nehmen und vor allem: Bürger mitnehmen!Antrag Nr. 14-20 / A 05141 von Frau Stadträtin Dorothea Wiepcke, Herrn Stadtrat Johann Sauerer vom 27.03.2019 (Anlage 2)

    Der Antrag fordert die Verwaltung dazu auf, für die Bürgerinnen und Bürger der Parkstadt Schwabing eine Informationsveranstaltung zur geplanten Parkraumbewirtschaftung durchzuführen. Der mit Schreiben vom 17.06.2019 beantragten Fristverlängerung wurde nicht widersprochen.

    Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

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    Der Vorschlag wurde von Seiten des Referats für Stadtplanung und Bauordnung aufge-griffen und führte dazu, dass die von der Maßnahme betroffenen Anwohnerinnen und An-wohner der Parkstadt Schwabing am 08.07.2019 zu einer Informationsveranstaltung ein-geladen wurden. In dieser wurde von Seiten der Verwaltung das geplante Konzept zur Be-wirtschaftung vorgestellt. Außerdem wurde aus Sicht der betroffenen Firmen der ParkstadtSchwabing durch einen Vertreter der Firmen zur Situation zum ruhenden Verkehr vorge-tragen. Im Anschluss an die Vorträge hatten die Anwohnerinnen und Anwohner die Mög-lichkeit Ihre Fragen zu stellen und Ideen einzubringen. In der Folge hat sich die Verwaltung dazu entschieden, von der ursprünglichen Form der reinen Bewirtschaftung abzurücken und den Umgriff der Parkstadt Schwabing (Umgriff Domagkstraße-Walter-Gropiusstraße-Mittlerer Ring - Trasse der Trambahnlinie 23) in das Parklizenzgebiet Alte Heide zu integrieren. Somit ist es möglich, dass Bewohnerinnen undBewohner des o.g. Bereiches der Parkstadt Schwabing nach Prüfung durch das Kreisver-waltungsreferat die Möglichkeit haben, in Ausnahmefällen eine Parklizenz zu erhalten.

    Dem Antrag Nr. 14-20 / A 05141 „Bürger ernst nehmen und vor allem: Bürger mitnehmen!“von Frau StRin Dorothea Wiepcke und Herrn Stadtrat Johann Sauerer vom 27.03.2019 wird damit nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen.

    Urbane Mitte für die Parkstadt Schwabing! Antrag Nr. 14-20 / A 05488 von der Frau StRin Renate Kürzdörfer, Herrn StR Klaus Peter Rupp vom 11.06.2019 (Anlage 3)

    In dem Antrag wird dargestellt, dass der Parkstadt Schwabing die „Urbane Mitte" fehle. Außer den Gehsteigen zwischen den Wohnzeilen gebe es in der Parkstadt Schwabing keinen attraktiven städtischen Ort/Platz mit Aufenthaltsqualität. In der vorliegenden Projektstudie für eine urbane Mitte werde der Verkehr im Kreuzungsbereich Anni-Albers- und Lyonel-Feininger-Straße durch die frühzeitige Verschwenkung der Anni-Albers-Straßeflüssig in die Walter-Gropius-Straße parallel zur A9 geleitet. Dadurch entstehe eine groß-zügige Platzsituation südlich des Hotelkomplexes. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzbarkeit dieses Konzeptes zu überprüfen und nach positiver Beurteilung im Zusammenhang mit der Neubebauung der angrenzenden Baufelder, für die sich der Bebauungsplan in Vorbereitung befindet, zu realisieren.

    Am 19.07.2019 wurde die SPD-Fraktion zwischenzeitlich darüber informiert, dass die geschäftsordnungsgemäße Frist für die Erledigung nicht gehalten werden kann. Es wurde deshalb um Fristverlängerung bis Februar 2020 gebeten. Der beantragten Fristverlänge-rung zur Erledigung des Antrags Nr. 14-20 / A 05488 wurde nicht widersprochen.

    Der Antrag Nr. 14-20 / A 05488 vom 11.06.2019 „Urbane Mitte für die Parkstadt Schwabing!“ wird aufgegriffen. Eine endgültige Entscheidung über die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Lyonel-Feininger-Straße/Anni-Albers-Straße kann erst nach Evaluierung des einjährigen Verkehrsversuchs der Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße und erneuter verkehrlicher Untersuchung erfolgen (ca. 2 Jahre nach Beginn des Verkehrsversuchs).

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    Zu dritt geht es schneller als alleinAntrag Nr. 14-20 / A 05824 von Frau Stadträtin Dorothea Wiepcke, Herrn Stadtrat Johann Sauerer, Herrn Stadtrat Sebastian Schall und Frau Stadträtin Alexandra Gaßmann vom 21.08.2019 (Anlage 4)

    Mit dem o.g. Antrag wird die Prüfung der Einführung sog. HOV Lanes als Sonderfahrstrei-fen für Fahrgemeinschaften sowie Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrieben (E Mobilität, Brennstoffzelle) im Berufsverkehr auf Busspuren beantragt.

    Ergänzend zu den Ausführungen in dieser Beschlussvorlage wird auf die Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 18418, behandelt am 29.04.2020 im Verwaltungs- und Personalausschuss als Feriensenat, hingewiesen. Das Thema HOV-Lanes wird seitens der Verwaltung dem-nach auch im Zusammenhang mit der IAA geprüft. Zudem werden geeignete Forschungs-projekte genutzt, um weitere Erkenntnisse für eine verkehrssichere Umsetzung zu erhal-ten. Das Kreisverwaltungsreferat hat sich etwa im April kurzfristig an einem Projektantrag für ein Forschungsprojekt beim BMVI (Nachfolgeprojekt Easyride) beteiligt und eine Pro-jektskizze eingereicht. Die Förderung würde 100% betragen, so dass auf den städtischen Haushalt bei erfolgreichem Projektantrag keine Kosten zukämen. Projektbeginn ist vor-aussichtlich frühestens Q4 2020 oder 01.01.2021. Über den Förderantrag wurde noch nicht entschieden.

    Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Freigabemöglichkeit des Bussonderfahrstreifensfür mehrfach besetzte Personenkraftwagen – im Zuge der Beratungen im Bundesrat – ausder am 28.04.2020 in Kraft getretenen StVO-Novelle gestrichen wurde.

    Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Intention des Stadtratsantrags seitens der Ver-waltung im Sinne einer modernen, multimodalen und zukunftsorientierten Mobilität bereits verfolgt wird.

    Dem Antrag Nr. 14-20 / A 05824 vom 21.08.2019 „Zu dritt geht es schneller als allein“ wirdnach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen.

    Parkstadt Schwabing/Alte Heide: Parksuchverkehr raus aus den Vierteln – rein in ein Parkhaus über der AutobahnAntrag Nr. 14-20 / A 06196 von Herrn Bürgermeister Manuel Pretzl, Frau Stadträtin Dorothea Wiepcke vom 15.11.2019 (Anlage 5)

    Der o.g. Antrag bittet die Verwaltung in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zu prüfen, inwieweit eine Überbauung der Autobahn A9 mit einem Parkhaus im Bereich der Parkstadt Schwabing/Alte Heide möglich ist. Hierbei sind auch private Investorenmodelle miteinzubeziehen. In der Begründung wird angeführt, dass die Verkehrssituation in der Parkstadt Schwabing/Alte Heide auch durch die Parkplatzsuchenden, die in den dortigen Firmen arbeiten, sehr angespannt ist. Um die Situation für die Anwohner in den dort befindlichen Wohnsiedlungen zu entschärfen und den Parksuchverkehr aus den Vierteln fernzuhalten, sollte die Überbauung der A9 mit einem Parkhaus geprüft werden. Als Beispiel wird das Messe-Parkhaus in Stuttgart angeführt, das aus Flächennot über der Autobahn platziert wurde.

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    Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

    In der Parkstadt Schwabing wurden die Stellplätze gemäß der Stellplatzrichtlinie der Landeshauptstadt München errichtet. Den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den dortBeschäftigten steht somit ein planerisch ausreichendes Angebot an Stellplätzen auf Privatgrund zur Verfügung.

    Die Errichtung zusätzlicher Stellplätze in einem Parkhaus über der Autobahn A9 für die Beschäftigten und Besucher der in der Parkstadt Schwabing ansässigen Firmen wird als nicht notwendig und zielführend erachtet. Die Schaffung zusätzlichen Parkraumes über das gemäß Stellplatzrichtlinie geforderte Maß hinaus würde zusätzlichen Verkehr anziehen. Zusätzliche Verkehre sind durch das umgebende, in weiten Teilen heute schon überlastete Straßennetz im Norden der Stadt nicht abwickelbar. Ziel einer nachhaltigen Verkehrsplanung muss es vielmehr sein, die Verkehrsbedarfe so weit wie möglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mit dem Fahrrad abzuwickeln und die Kfz-Fahrten in die Parkstadt Schwabing auf das notwendige Maß zu reduzieren. Dieses Ziel soll durch das indieser Vorlage dargestellte, durch die Firmen der Parkstadt Schwabing und die Landeshauptstadt München gemeinsam entwickelte und weiter zu vertiefende Mobilitätskonzept erreicht werden.

    Dem Antrag Nr. 14-20 / A 06196 „Parkstadt Schwabing/Alte Heide: Parksuchverkehr raus aus den Vierteln – rein in ein Parkhaus über der Autobahn“ vom 15.11.2019 wird nicht entsprochen.

    Provisorische Abhängung der Herbert-Bayer-Straße sofort verwirklichen BA-Antrag Nr. 14-20 / B 07589 vom 21.02.2020 (Anlage 6)

    Mit dem Antrag beantragt der Bezirksausschuss 12 Schwabing-Freimann die Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße in der Parkstadt Schwabing durch eine vorläufige Maßnahme so schnell wie möglich und unabhängig von den anderen geplantenMaßnahmen in der Parkstadt Schwabing wie betriebliches Mobilitätsmanagement, Parkraumbewirtschaftung, Platzgestaltung etc. umzusetzen. Zur Entlastung der Wohnbevölkerung der Lyonel-Feininger-Straße und der Marianne-Brandt-Straße von Durchgangsverkehr sei es geboten, etwas zu unternehmen und zwar unabhängig von den übrigen Maßnahmen. Sollten die Ergebnisse der anderen Maßnahmen vorliegen und die Abhängung der Herbert-Bayer-Straße tatsächlich nicht mehr notwendig sein, könnten die vorläufigen Maßnahmen in der Herbert-Bayer-Straße ohne Aufwand entfernt werden.

    Dem BA-Antrag Nr. 14-20 / B 07589 „Provisorische Abhängung der Herbert-Bayer-Straße sofort verwirklichen“ vom 21.02.2020 wird nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungenentsprochen.

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    Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße für den motorisierten VerkehrEmpfehlung Nr. 14-20 / E 01076 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann am 14.07.2016 (Anlage 7)

    In o.g. Empfehlung wurde beantragt, die Herbert-Bayer-Straße für den motorisierten Verkehr zu unterbrechen. Mit Schreiben vom 11.11.2016, 21.11.2017 und 05.04.2018 sindfür die Empfehlung aus der Bürgerversammlung jeweils Zwischennachrichten an die Antragstellerin ergangen.

    Der Empfehlung Nr. 14-20 / E 01076 „Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße für den motorisierten Verkehr“ vom 14.07.2016 wird nach Maßgabe der vorstehenden Ausführun-gen entsprochen.

    Parkstadt Schwabing: Keine Beschränkung der Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum für AnwohnerEmpfehlung Nr. 14-20 / E 02660 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann am 27.06.2019 (Anlage 8)

    Die o.g. Empfehlung beantragt, dass es in der Parkstadt Schwabing keine weiteren Einschränkungen der derzeitigen Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum für Anwohner der Parkstadt Schwabing geben soll. Die Nutzung bestehender Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum solle für Anwohner insbesondere nicht zeitlich beschränkt oder von Zahlungen abhängig sein.

    Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

    Der Vorschlag wurde von Seiten des Referats für Stadtplanung und Bauordnung aufge-griffen und führte u.a. dazu, dass die Parkstadt Schwabing (Umgriff Domagkstraße-Wal-ter-Gropiusstraße-Mittlerer Ring - Trasse der Trambahnlinie 23) in das Parklizenzgebiet Alte Heide integriert wird. Somit ist es möglich, dass Bewohner des o.g. Bereiches der Parkstadt Schwabing nach Prüfung durch das Kreisverwaltungsreferat die Möglichkeit ha-ben, in Ausnahmefällen eine Parklizenz zu erhalten. Außerdem werden innerhalb des künftigen Parklizenzbereiches u.a. die beiden Straßen Walter-Gropius-Straße und Oskar-Schlemmer-Straße ohne jegliche Parkbeschränkung geplant.

    Der Empfehlung Nr. 14-20 / E 02660 „Parkstadt Schwabing: Keine Beschränkung der Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum für Anwohner“ des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann vom 27.06.2019 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entspro-chen werden.

    Beteiligung des BezirksausschussesDer betroffene Bezirksausschuss des Stadtbezirkes12 Schwabing-Freimann wurde ge-mäß § 9 Abs. 2 und 3 (Katalog des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, Ziffer 5) Bezirksausschuss-Satzung angehört und hat die in Anlage 10 beigefügte Stellungnahme abgegeben.

    Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung und das Kreisverwaltungsreferat nehmen dazu wie folgt Stellung:

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    zu 1. Oskar-Schlemmer-Straße:Mit Antragspunkt 6 des Antrages der Referentin wird das Kreisverwaltungsreferat/Mobili-tätsreferat beauftragt, eine Einbahnregelung der Oskar-Schlemmer-Straße zu prüfen; die-se wird nicht durch den Beschluss festgesetzt. Die Bedenken des Bezirksausschusses werden in die Prüfung miteinfließen, zum Teil wurde dies schon im Beschlusstext (unter Punkt 3.2 Oskar-Schlemmer-Straße) aufgegriffen. Die Fahrradabstellplätze und Lieferzo-nen sollen die Fahrbahn einschränken und überhöhten Geschwindigkeiten entgegen wir-ken. Das Ziel für die Oskar-Schlemmer-Straße ist laut Beschlussvorlage, "eine beruhigte Straße zu schaffen, die für den Radverkehr attraktiv wird."

    zu 2. Mies-van-der-Rohe-Straße:Die Prüfung der Öffnung der zukünftigen Einbahnstraße Mies-van-der-Rohe-Straße für Radfahrer wurde in den Antragspunkt 6 des Antrages der Referentin übernommen.

    zu 3. Fußgängerübergang Wilhelm-Wagenfeld-Straße:Der BA-Antrag bzw. das Schreiben der Bürgerin wurde bereits im Mai 2020 durch das Kreisverwaltungsreferat beantwortet. Zudem wird das Kreisverwaltungsreferat/Mobilitäts-referat durch den Beschluss ohnehin mit dem Antragspunkt 6 mit der Prüfung von siche-ren Querungsmöglichkeiten in der Wilhelm-Wagenfeld-Straße beauftragt. Das Kreisver-waltungsreferat strebt allerdings an, die Einrichtung eines Zebrastreifens in der Wilhelm-Wagenfeld-Straße unmittelbar westlich der Einmündung Alfred-Arndt-Straße zu prüfen, dadort die Fahrbahn wesentlich breiter ist und es auch dort Fußgängerbeziehungen vom öst-lichen Eingang des Parkstadt-Centers in den Bereich südlich Wilhelm-Wagenfeld-Straße/Marcel-Breuer-Straße gibt. Im Bereich des südlichen Eingangs des Parkstadt-Centers an der Wilhelm-Wagenfeld-Straße soll dennoch vorab im Zuge der geplanten Herstellung derParkbucht und des Gehwegs eine Aufstellfläche für Fußgänger*innen (ohne Zebrastreifen)hergestellt werden. Dies erleichtert in jedem Fall die Querung der Fahrbahn, da Fußgän-ger*innen dann besser gesehen werden und selbst die Fahrbahn besser einsehen kön-nen.

    zu 4. Parklizenzierung:Den Anwohnerinnen und Anwohnern wird es möglich sein, für das Parklizenzgebiet Alte Heide/Parkstadt Schwabing einen Bewohnerausweis zu beantragen. Die Voraussetzun-gen für den Erhalt eines Bewohnerausweises sind dabei identisch zu den anderen Parkli-zenzgebieten. Allerdings wird die Prüfung der Voraussetzungen zur Ausstellung eines Be-wohnerparkausweises gerade in Neubauquartieren besonders kritisch hinsichtlich der Fra-ge nach vorhandenen privaten Stellplätzen/Tiefgaragenstellplätzen durchgeführt. Inhabern von Bewohnerparkausweisen ist es möglich, jederzeit auf den bewirtschafteten Parkflächen gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt zu parken. Die ursprüngliche Planung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung zur Bewirt-schaftung der Parkstadt Schwabing hatte "Mischparken mit Parkschein" in den Straßen Walter-Gropius-Straße, Oskar-Schlemmer-Straße, Anni-Albers-Straße, Mies-van-der-Ro-he-Straße, Hannes-Meyer-Straße, Marcel-Breuer-Straße und Ludwig-Hilberseimer-Straßevorgesehen. Aufgrund der Bedenken der ansässigen Firmen wurde in Gesprächen am Runden Tisch zusammen mit Vertretern von in der Parkstadt Schwabing ansässiger Fir-men, des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, des Kreisverwaltungsreferates, des Bezirksausschusses des 12. Stadtbezirks und der MVG ein Kompromissvorschlag er-arbeitet, der vorsah, die genannten Straßen vorerst aus der Bewirtschaftung herauszu-nehmen.

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    Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, die Bewirtschaftung wie im Beschluss beschriebeneinzurichten und das Gebiet einschließlich der oben genannten - noch nicht bewirtschafteten Straßen - durch die Kommunale Verkehrsüberwachung für die Dauer eines Jahres beobachten zu lassen. Sollte es hier weiterhin zu verkehrlichen Problemen kommen, so werden die Straßen nachträglich in die Bewirtschaftung mit aufgenommen und mit "Mischparken mit Parkschein" geregelt.

    zu 5. Temporeduzierung:Der Prüfauftrag an das Kreisverwaltungsreferat/Mobilitätsreferat auf Einführung von Tempo 30 in weiteren Straßen bzw. Ausweitung der Tempo-30-Zone in Antragspunkt 6 bedeutet nicht, dass damit Tempo 50 in einzelnen Straßen per se ausgeschlossen ist. Ausgeschlossen ist allerdings, bestehende Tempo 30 Regelungen (z.B. in der Walter-Gropius-Straße) wieder aufzuheben. Bei der Lyonel-Feininger-Straße und Anni-Albers-Straße ist ohnehin fraglich, ob bei Realisierung der "Urbanen Mitte" Tempo 50 überhaupt realistisch und vor allem vertretbar ist.

    zu 6. „Urbane Mitte“:Gemäß Antragspunkt 2 des Antrags der Referentin wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung/Mobilitätsreferat beauftragt, ein Jahr nach Umsetzung der provisorischen Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße Verkehrszählungen und eine Evaluierung des Verkehrsversuchs durchzuführen, um auf dieser Basis die Durchführbarkeit einer Platzumgestaltung im Kreuzungsbereich Lyonel-Feininger-Straße/Anni-Albers-Straße weiter zu verfolgen.Hierbei liegt die Zielsetzung selbstverständlich in der städtebaulichen Verbesserung des Platzbereiches. Gleichzeitig muss jedoch eine Lösung gefunden werden, bei der eine Überstauung der angrenzenden Straßen vermieden wird. Insbesondere muss aus Ver-kehrssicherheitsgründen ein Rückstau in der Lyonel-Feininger-Straße bis zum Mittleren Ring vermieden werden. Ein überstauter Platzbereich ist jedoch aus städtebaulicher Sicht nicht erstrebenswert. Die Durchführung von Leistungsfähigkeitsberechnungen auf der Grundlage der nach Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße veränderten Verkehrsströ-me ist daher unabdingbar.

    Das Kreisverwaltungsreferat, das Baureferat, das Referat für Arbeit und Wirtschaft und das Referat für Gesundheit und Umwelt haben der Sitzungsvorlage zugestimmt.

    Der Korreferent des künftigen Mobilitätsreferats Herr Stadtrat Schuster, und der zuständi-ge Verwaltungsbeirat für Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herr Stadtrat Hammer, ha-ben je einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten.

    Der Korreferent des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, Herr Stadtrat Bickelba-cher, und die zuständige Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Kainz, haben je einen Ab-druck der Sitzungsvorlage erhalten.

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    II. Antrag der ReferentinIch beantrage Folgendes:

    1. Das Baureferat wird gebeten, in Absprache mit dem Kreisverwaltungsreferat/ab 01.01.2021 dem Mobilitätsreferat die Unterbrechung der Herbert-Bayer-Straße durch provisorische bauliche Durchfahrtsperren zeitgleich mit der vom Kreisverwaltungsre-ferat angeordneten entsprechenden Beschilderung so schnell wie möglich innerhalb eines Verkehrsversuchs umzusetzen.

    2. Das Referat fü