rechtliche rahmenbedingungen fÜr unternehmen in der schweiz gesellschafts-, steuer- und...
TRANSCRIPT
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR UNTERNEHMEN IN DER SCHWEIZ
Gesellschafts-, steuer- und arbeitsrechtliche Aspekte mit Fokus auf Rechtsfragen bezüglich Ansiedlung oder sonstiger Tätigkeit von HU-Unternehmungen in der Schweiz
© Thommen Consulting Rechtsberatung & Risk Management GmbH 1
Inhaltsverzeichnis___________________________________
1.Rechtliche Rahmenbedingungen 2.Gesellschaftsrecht3.Unternehmensbesteuerung4.Arbeitsrecht5.Fazit
Anhang I: Bürogemeinschaft Thommen Consulting Rechtsberatung & Risk Management GmbH, NotterSchnüriger GmbH und Teamag Immobilien AG
Anhang II: Partnerunternehmen in Ungarn
© Thommen Consulting Rechtsberatung & Risk Management GmbH 2
1. Rechtliche Rahmenbedingungen_______________________________________
• Handels- und wirtschaftsrechtlich freundliches, liberales Rechtssystem gekennzeichnet durch:
- Eigentumsgarantie - Handels- und Wirtschaftsfreiheit - Vertragsfreiheit (auch im Arbeitsrecht) - attraktives Steuersystem
• Grosse Rechtssicherheit
• Funktionierende und verlässliche Verwaltung, sehr wenig Bürokratie; Verwaltung versteht sich und handelt als Dienstleister
• Bilaterale Verträge mit der EU/EFTA-Staaten über freier Personen-, Güter und (noch beschränkt) Dienstleistungsverkehr
© Thommen Consulting Rechtsberatung & Risk Management GmbH 3
2. Gesellschaftsrecht – Formen___________________________________
- Einzelunternehmen - Aktiengesellschaft - Einfache Gesellschaft - Kommanditaktiengesell. - Kollektivgesellschaft - GmbH - Kommanditgesellschaft - Genossenschaft
Personengesellschaften Kapitalgesellschaften
Gesellschaftsformen
© Thommen Consulting Rechtsberatung & Risk Management GmbH 4
2. Gesellschaftsrecht – Gründung___________________________________Die Gründung von Gesellschaften ist ungeachtet der Rechtsform denkbar einfach, relativ kostengünstig und schnell.
Verfahren: öffentliche Beurkundung der Gründungsurkunde und der GesellschaftsstatutenEinzahlung Gesellschaftskapital auf Sperrkontound Anmeldung Gesellschaft beim Handelsregisteramt
Dauer und Kosten: max. 1 Woche (in einigen Kantone innerhalb von 2 Tagen möglich)Notariatskosten, HReg- und Bankgebühren (CHF ca. 4’500 abhängig von Kanton zu Kanton und Gesellschaftsform)
© Thommen Consulting Rechtsberatung & Risk Management GmbH 5
2. Gesellschaftsrecht – Gründung___________________________________Besteht für HU-Unternehmen, die in der CH tätig sein wollen, eine Pflicht, eine Niederlassung oder ein Unternehmen in der CH zu gründen?
NEIN, soweit eine Unternehmung mit Sitz in EU/EFTA-Staaten Arbeitnehmer in die CH entsendet oder selbständig Erwerbende aus EU/EFTA-Staaten in der CH Dienstleistungen erbringen (Achtung: Meldepflicht bei max. 3 Monate und Bewilligungspflicht, wenn länger als 3 Monate!)
JA, sobald eine Unternehmung oder ein selbständig Erwerbender mit Sitz in einem EU/EFTA-Staat dauerhaft in der CH ein kommerziell geführtes Handels-, Fabrikations- oder Dienstleistungsunternehmen betreibt.
© Thommen Consulting Rechtsberatung & Risk Management GmbH 6
3. Unternehmensbesteuerung – Allgemeines_______________________________________• Unternehmen sind Bundes- und Kantons- und
Gemeindesteuerpflichtig.
• Ausser für die MWST werden Personen- und Kapitalgesellschaften unterschiedlich besteuert.
• Es bestehen je nach Kanton massive Unterschiede bezüglich der Steuersätze (Steuerwettbewerb)
© Thommen Consulting Rechtsberatung & Risk Management GmbH 7
3. Unternehmensbesteuerung – Personengesellschaften_______________________________________
Personenunternehmen haben keine eigene Rechtspersönlichkeit d.h. sie sind nicht eigen- und selbständige Steuersubjekte.
Unternehmensgewinne werden daher bei ihren Inhabern bzw. Teilhabern besteuert.
Unternehmensgewinne bzw. Anteile daran werden als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit zusammen mit den übrigen Einkünften besteuert.
© Thommen Consulting Rechtsberatung & Risk Management GmbH 8
3. Unternehmensbesteuerung – Kapitalgesellschaften_______________________________________
Kapitalgesellschaften haben eine eigene Rechtspersönlichkeit und sind somit selbständige Steuersubjekte.
Unternehmensgewinne sind daher durch die Gesellschaft zu versteuern
Gewinnausschüttungen an die Anteilsinhaber führen zu einer erneuten steuerlichen Erfassung
– Anteilsinhaber juristische Person: als Gewinn– Anteilsinhaber natürliche Person: als Vermögensertrag
© Thommen Consulting Rechtsberatung & Risk Management GmbH 9
4. Arbeitsrecht - Allgemeines___________________________________Merkmale und Auswirkungen des CH-Arbeitsrechts:
Dank minimalstem Kündigungsschutz (Vertragsfreiheit), unternehmerische Flexibilität.
Dank Gesamtarbeitsverträgen (GAV), in denen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände gemeinsam Bestimmungen über Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse der beteiligten AG und AN regeln, sozialer Frieden d.h. Streikverbot.
Minimallöhne: hauptsächlich in den GAV geregelt. Unternehmungen mit Sitz in einem EU-/EFTA-Staat, die Arbeitnehmer in die CH entsenden oder selbständig Erwerbende aus EU-/EFTA-Staaten Dienstleistungen in der CH erbringen, müssen die in Bundesgesetzen, Verordnungen und allgemein verbindlich erklärten GAV Minimallöhne (nebst weiteren Bestimmungen) einhalten. Verbot von sog. Dumpinglöhne.
© Thommen Consulting Rechtsberatung & Risk Management GmbH 10
4. Arbeitsrecht - Allgemeines___________________________________ Tiefe Lohnnebenkosten: Das im direktem Zusammenhang mit
dem Arbeitsrecht stehende Sozialversicherungsrecht (Alters- und Hinterlassenen-, Unfall- , Invaliditäts- und Arbeitslosenversicherung sowie berufl. Vorsorge) bewirkt trotz des sehr guten sozialen AN-Schutzes keine übermässigen Lohnnebenkosten.
Sozialversicherungen: zu den obligatorischen SV gehören die Alters- und Hinterlassenen-, die Invaliden-, die Unfall-, die Arbeitslosenversicherung sowie die berufliche Vorsorge. Sofern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer individualvertraglich nichts anderes bestimmen, tragen beide Parteien hälftig bei (je ca. 14% des Bruttolohns).
© Thommen Consulting Rechtsberatung & Risk Management GmbH 11
4. Arbeitsrecht – Entsendung von Arbeitnehmer in die CH_______________________________________Möglichkeit, für Unternehmen mit Sitz in einem EU/EFTA-Staat, Arbeitnehmer in die CH zu entsenden und für selbständig Erwerbende aus einem EU/EFTA-Saat Dienstleistungen in der CH unter folgender Voraussetzung zu erbringen:
1)Je nach Einsatzdauer obligatorische Meldung an und/oder Einholung einer Bewilligung bei der zuständigen kantonalen Behörde. (Achtung: grenzüberschreitender Personalverleih und Vermittlung sind verboten!)
2)Einhaltung folgender gesetzlich oder GAV-vorgeschriebenen Arbeits- und Lohnbedingungen: - Mindestlohn inklusive Zuschläge; - Arbeits- und Ruhezeit sowie Mindestdauer der Ferien; - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz; - Schutz von Schwangeren, Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen; - Nichtdiskriminierung, namentlich Gleichbehandlung von Frau und Mann. - eine am Einsatzort bezüglich Hygiene und Komfort dem üblichen Standard entsprechende Unterkunft
© Thommen Consulting Rechtsberatung & Risk Management GmbH 12
Anhang I: Bürogemeinschaft Thommen Consulting Rechtsberatung & Risk Management GmbH , NotterSchüriger GmbH und Teamag Immobilien AG
_____________________________________________
Patrick Thommen [email protected]: +41 41 378 00 72
Angelika Notter www.notterschnueriger.ch [email protected] Tel: +41 41 375 73 73
Zweisprachiges (D/F) Lizenziat der Rechte an der Universität Fribourg, DAS Risk Management Universität Genf. Über 10 Jahre als Unternehmensjurist und Risikomanager mit Führungsfunktionen in div. Technologie-, Transport- und Versicherungsunternehmen tätig, zuletzt als Stv. Leiter Rechtsdienst eines internationalen Rüstungs- und Technologiekonzerns. Sprachen: D, F, I E.
Dipl. Expertin in Rechnungslegung und Controlling. Tätig 5 Jahre in der Wirtschaftsprüfung bei PWC, in diversen Finanzabteilungen von Dienstleistungsunternehmen zuletzt als CFO. Seit 2012 bei NotterSchnüriger. Sprachen: D, E
© Thommen Consulting Rechtsberatung & Risk Management GmbH 13
Anhang I Bürogemeinschaft Thommen Consulting Rechtsberatung & Risk Management GmbH, NotterSchüriger GmbH und Teamag Immobilien AG
_____________________________________________
B Bruno Schnüriger www.notterschnueriger.ch [email protected] Tel: +41 41 375 73 73
Hansruedi Kopp
www.temag.ch [email protected] Tel: +41 41 377 23 60
Dipl. Wirtschaftsprüfer, 12 Jahre in Finanzabteilung einer Industrieunternehmung zuletzt als CFO, 3 Jahre bei PWC als Wirtschaftsprüfer und seit 2009 bei NotterSchnüriger. Sprachen: D, E.
Dipl. betr. oec. BVS Luzern, Dipl. Technischer Kaufmann (Bauwesen). Über 20 Jahre als Projektleiter und später GF eines Hochbauunternehmens, später GF einer Immobilienverwaltungs-unternehmung. Gründung und GF der Teamag Immobilien im 1998. Sprachen: D, E.
© Thommen Consulting Rechtsberatung & Risk Management GmbH 14
Anhang II: Partnerunternehmen in HU___________________________________
Buzády & Udvari ügyvéd Dr. Csongor BUZÁDY, LLM (Berlin)
H-2040 BudaörsTerraparkPuskás Tivadar út 14C/A épületTel: +36 23 889 145
[email protected] www.bud-legal.hu
AGP Swiss Services BudapestAron G. PappH-2085 PilisvörösvàrVàgòhid köz 12Tel: +36 20 215 07 87papp@s wiss-services.org http://swiss-services.org
© Thommen Consulting Rechtsberatung & Risk Management GmbH 15
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Für Fragen und Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
© Thommen Consulting Rechtsberatung & Risk Management GmbH 16