lms und rechtsfragen - folien dr. tobias thelen
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Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungens. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Pilotprojekt zur Einzelerfassung der Nutzung
von Sprachwerken nach § 52a UrhG an der Universität Osnabrück
Dr. Tobias ThelenZentrum für Informationsmanagement und virtuelle Lehre
Universität Osnabrück
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
1. § 52a UrhG1. § 52a UrhG2. Pilotversuch im WS 2014/20153. Ergebnisse4. Alternative Workflows5. Konsequenzen6. Zusammenfassung
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Schranken des Urheberrechts: § 52a UrhG
§ 52a UrhG
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Schranken des Urheberrechts: § 52a UrhG
§ 52a UrhG erlaubt
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Zugänglichmachung veröffentlichter Werke
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§ 52a UrhG erlaubt
Zugänglichmachung veröffentlichter Werke(Buchauszüge < 100 Seiten / < 12 %)
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§ 52a UrhG erlaubt
Zugänglichmachung veröffentlichter Werke(Buchauszüge < 100 Seiten / < 12 %)
zur Veranschaulichung im Unterricht
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Schranken des Urheberrechts: § 52a UrhG
§ 52a UrhG erlaubt
Zugänglichmachung veröffentlichter Werke(Buchauszüge < 100 Seiten / < 12 %)
zur Veranschaulichung im Unterricht
für die Unterrichtsteilnehmenden
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Vergütungspflicht
§52a UrhG(4) Für die öffentliche Zugänglichmachung nach Absatz 1 ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
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Auslegungssache…Frage Position VG Wort Position Länder /
HochschulenRechtsprechung (BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11 – Gesamtvertrag Hochschul-Intranet)
Was sind „kleine Teile eines Werkes“?
10% (max. 100 Seiten) eines Buches
15% (ohne Seitenbegrenzung) eines Buches
10% (max. 100 Seiten) eines Buches
Was ist eine angemessene Vergütung?
12,5 ct / Seite / Teilnehmer
Degressives Stufenmodell (z.B. 4 € bei 51-100 Teilnehmern), oder pauschal: 712.500€/Jahr
Analog Rahmenvertrag zur Kopiervergütung: 0,08 ct / Seite / Teilnehmer
Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang
Keine Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang
Erfassung der Nutzungen
Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort
Pauschalzahlung Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort
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Auslegungssache…Frage Position VG Wort Position Länder /
HochschulenRechtsprechung (BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11 – Gesamtvertrag Hochschul-Intranet)
Was sind „kleine Teile eines Werkes“?
10% (max. 100 Seiten) eines Buches
15% (ohne Seitenbegrenzung) eines Buches
12% (max. 100 Seiten) eines Buches
Was ist eine angemessene Vergütung?
12,5 ct / Seite / Teilnehmer
Degressives Stufenmodell (z.B. 4 € bei 51-100 Teilnehmern), oder pauschal: 712.500€/Jahr
Analog Rahmenvertrag zur Kopiervergütung: 0,08 ct / Seite / Teilnehmer
Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang
Keine Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang
Erfassung der Nutzungen
Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort
Pauschalzahlung Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort
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Auslegungssache…Frage Position VG Wort Position Länder /
HochschulenRechtsprechung (BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11 – Gesamtvertrag Hochschul-Intranet)
Was sind „kleine Teile eines Werkes“?
10% (max. 100 Seiten) eines Buches
15% (ohne Seitenbegrenzung) eines Buches
12% (max. 100 Seiten) eines Buches
Was ist eine angemessene Vergütung?
12,5 ct / Seite / Teilnehmer
Degressives Stufenmodell (z.B. 4 € bei 51-100 Teilnehmern), oder pauschal: 712.500€/Jahr
Analog Rahmenvertrag zur Kopiervergütung: 0,08 ct / Seite / Teilnehmer
Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang
Keine Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang
Erfassung der Nutzungen
Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort
Pauschalzahlung Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort
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Auslegungssache…Frage Position VG Wort Position Länder /
HochschulenRechtsprechung (BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11 – Gesamtvertrag Hochschul-Intranet)
Was sind „kleine Teile eines Werkes“?
10% (max. 100 Seiten) eines Buches
15% (ohne Seitenbegrenzung) eines Buches
12% (max. 100 Seiten) eines Buches
Was ist eine angemessene Vergütung?
12,5 ct / Seite / Teilnehmer
Degressives Stufenmodell (z.B. 4 € bei 51-100 Teilnehmern), oder pauschal: 712.500€/Jahr
Analog Rahmenvertrag zur Kopiervergütung: 0,08 ct / Seite / Teilnehmer
Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang
Keine Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang
Erfassung der Nutzungen
Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort
Pauschalzahlung Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort
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Auslegungssache…Frage Position VG Wort Position Länder /
HochschulenRechtsprechung (BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11 – Gesamtvertrag Hochschul-Intranet)
Was sind „kleine Teile eines Werkes“?
10% (max. 100 Seiten) eines Buches
15% (ohne Seitenbegrenzung) eines Buches
12% (max. 100 Seiten) eines Buches
Was ist eine angemessene Vergütung?
12,5 ct / Seite / Teilnehmer
Degressives Stufenmodell (z.B. 4 € bei 51-100 Teilnehmern), oder pauschal: 712.500€/Jahr
Analog Rahmenvertrag zur Kopiervergütung: 0,08 ct / Seite / Teilnehmer
Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang
Keine Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang
Erfassung der Nutzungen
Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort
Pauschalzahlung Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort
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Aktuelle Situation
• Für alle Werkarten außer Sprachwerke gibt es einen Rahmenvertrag zur Pauschalvergütung (Bildwerke, Filmwerke, Musikwerke, …)• Akteure bei Aushandlung zukünftiger Lösung:• VG Wort (für Sprachwerke zuständige Verwertungsgesellschaft)• Kommission Bibliothekstantieme der KMK (für die Länder)
• Pauschalabrechnung bis einschließlich 2016 vereinbart• vorauss. Veränderungen für alle (staatlichen) Hochschulen ab
1.1.2017:• Gesamtvertrag VG Wort und Länder/KMK (derzeit in Aushandlung)• Einzelmeldung von Sprachwerknutzungen gem. §52a UrhG• Vorrangige Verlagsangebote müssen berücksichtigt werden
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2. Pilotversuch im Wintersemester 2014/2015
1. § 52a UrhG2. Pilotversuch im WS 2014/20153. Ergebnisse4. Alternative Workflows5. Konsequenzen6. Zusammenfassung
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Fragestellungen
Evaluation eines technischen und organisatorischen Workflows, der von der VG Wort und der KMK vorgeschlagen wurde:• Integration in das LMS der Hochschule (geringerer Aufwand für
Lehrende, Authentifizierung der Hochschule, Datenschutz durch Pseudonymisierung)• Meldungen der Einzelnutzung durch Bereitsteller der Dateien
(i.d.R. Lehrende oder von Ihnen Beauftragte)• Rückmeldung seitens der VG Wort bei Vorliegen von
vorrangigen Verlagsangeboten
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Universität Osnabrück
ca. 13.000 Studierende ca. 1.300 Lehrende
Schwerpunkte:
Lehrerbildung (30%),BWL, Jura
Keine Ingenieurwiss., keine Medizin
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Lern- und Kursmanagement Stud.IP
• seit September 2003 flächendeckend im Einsatz•Während des Semesters:• 12.000 Nutzer / Woche (bis 10.000/Tag)• ca. 70.000 Kursanmeldungen / Semester• ca. 3.500 Dateien / Woche
ca. 50.000 Dateien / Semester• Besonderheiten:• alle Lehrveranstaltungen abgebildet
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Lizenzauswahldialog in Stud.IP
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Übergebene Daten:Infos über Melder und Kurs sind verschlüsselt. Geschätzte Teilnehmerzahl kann geändert werden.
Meldung bei der VG Wort
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Werkeingabe
Angaben zum Werk:Suche im VLB.Alternativ: manuelle Eingabe der Werksdaten.
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Meldung erfolgreich:Fenster / Tab kann geschlossen werden.
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Erfolgsbestätigung in Stud.IP
Meldung erfolgreich:Erst nach erfolgreicher Meldung kann die Datei von Studierenden heruntergeladen werden.
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Vorrangiges Verlagsangebot
Vorrangiges Verlagsangebot:Melder muss abwarten, ob er innerhalb von 3-Tages-Frist ein angemessenes Angebot von Verlag erhält
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3. Ergebnisse1. § 52a UrhG2. Pilotversuch im WS 2014/20153. Ergebnisse4. Alternative Workflows5. Konsequenzen6. Zusammenfassung
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Relevanz von Literatur in Stud.IP
gar keine sehr große0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
4% 6%10%
25%
55%
Eine wie große Rolle spielte die Bereitstellung von Literatur zum Download über Stud.IP in Ihrem Studium
bislang? (n= 393 Studierende der UOS)
gar keine sehr große
-10%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
7%12%
17%
30%34%
Ein wie große Rolle spielt die Bereitstellung von Literatur zum Download über Stud.IP für Ihre Lehre?
(n= 176 Lehrende der UOS)
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Hochgeladene Dokumente mit Lizenzangabe
80.39%
6.05%
6.46%
5.58% 1.53%
37843 Dokumente insgesamt
Eigene Werke: 80,39%Lizenz liegt vor: 6,05%freie Lizenz: 6,46%meldepflichtige Sprachwerke § 52a UrhG: 5,58%§ 52a UrhG (Abbildungen, Musik etc.) 1, 53%
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Semestervergleich
Studierende Lehrende Studierende Lehrende Studierende Lehrende Studierende Lehrende Studierende LehrendeWS 2010/11 WS 2011/12 WS 2012/13 WS 2013/14 WS 2014/15
0
5000
10000
15000
20000
25000
30000
8807
19598
9593
23636
10165
26572
11665
27901
15838
22855
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Meldungen
49%
32%
19%
1%
Gemeldete Werkstypen (n = 1.029 Meldungen)
Teile aus Büchern
Einzelne Beiträge aus Büchern
Zeitschriftenbeiträge
Sonstiges
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Meldungen in den Fachbereichen
FB 1: Sozialwissenschaften
FB 2: Kultur-& Geowissenschaften
FB 3: Erziehungs-& Kulturwiss.
FB 4: Physik
FB 5: Biologie/Chemie
FB 6: Mathematik/Informatik
FB 7: Sprach-& Literaturwiss.
FB 8: Humanwissenschaften
FB 9: Wirtschaftswissenschaften
FB 10: Rechtswissenschaften
0 50 100 150 200 250 300 350
117
163
207
28
0
30
287
182
7
4
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Gesamtergebnisse
ca. 4.000 Texte
Nutzung §52aWintersemester 2013/2014
ca. 1.000 Texte
Meldungen Wintersemester 2014/2015
Gründe für Rückgang:
Verzicht auf Bereitstellung
Schwierigkeiten bei der Einordnung (Eigene Werke, Internetquellen)
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Gesamtergebnisse
ca. 4.000 Texte
Nutzung §52aWintersemester 2013/2014
ca. 1.000 Texte
Meldungen Wintersemester 2014/2015
Gründe für Rückgang:
Verzicht auf Bereitstellung
Schwierigkeiten bei der Einordnung (Eigene Werke, Internetquellen)
Aufwand für Studierende deutlich erhöht
sehr viel geringerer Aufwand
geringerer Aufwand
gleicher Aufwand
höherer Aufwand
sehr viel höherer Aufwand
1%5%
32%36%
26%
Wie hat sich Ihr Aufwand für Literaturbeschaffung geändert?
(n=393 Studierende)
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Entwicklungsaufwand LMS• Programmier- und Test-
Aufwand ca. 3 PM• Schwierige Frage: Wie kommt
das in die Release-Versionen?
Weitere Probleme:• Campuslizenzen
(Gefahr der Doppelbezahlung)• Vorrangige Verlagsangebote
inkl. 3-Tage-Regelung
Aufwände Meldungen
Aufwände
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Abrechnung in der Hochschule
• Meldungen verursachen Kosten• Durchschnittliche Meldung: ca. 3 €• Denkbare Extremfälle liegen bei 500-1.000€ pro Meldung (100
Seiten über ~1.000 Teilnehmer)• Wie wird das abgerechnet?• Modell 1: Hochschule zahlt Rechnung der VG Wort zentral• Modell 2: Informationen über Melder liegen auch intern vor ->
Aufteilen der Rechnung auf Fakultäten / Fächer / Institute / Lehrstühle / Personen• Modell 3: Einsatz von Prepaid-Guthaben
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4. Alternative Workflows1. § 52a UrhG2. Pilotversuch im WS 2014/20153. Ergebnisse4. Alternative Workflows5. Konsequenzen6. Zusammenfassung
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Alternative Workflows
LMS•Werkunabhängige Metadaten vorhanden•Wichtigster Bereitstellungsort•LMS muss angepasst werden
VG-Wort-Portal
•Authentifizierung über verwaltete Accounts oder Shibboleth•Werkunabhängige Metadaten nur z.T. vorhanden•Kein technischer Aufwand für Hochschule
Andere Anwendung•Werkunabhängige Metadaten z.T. vorhanden•Evtl. einfachere technische Anpassung
Zentralstelle
•Prüfung und Meldung über Zentralstelle, z.B. Bibliothek•Geringere Belastung der Lehrenden•Prüfung von Campuslizenzen etc. möglich•Zusätzlicher Personalaufwand
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5. Konsequenzen1. § 52a UrhG2. Pilotversuch im WS 2014/20153. Ergebnisse4. Alternative Workflows5. Konsequenzen6. Zusammenfassung
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Vereinfachungsvorschlag
• Meldepflicht bleibt grundsätzlich erhalten.• Meldevorgang soll deutlich vereinfacht werden.
Aufwände Meldungen
wird geringer
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Was passiert, wenn…
Was passiert, wenn eine Hochschule die Einzelmeldungen nicht umsetzt?
§ 52a UrhG kann für Buchauszüge nicht mehr genutzt werden
Bereitstellung von Buchauszügen über LMS / Intranet nur aufgrund anderer ggf. zu erwerbender Lizenzen möglich
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6. Zusammenfassung1. § 52a UrhG2. Pilotversuch im WS 2014/20153. Ergebnisse4. Alternative Workflows5. Konsequenzen6. Zusammenfassung
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Zusammenfassung
• §52a UrhG erlaubt Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials für den Unterricht in begrenztem Umfang• Ab 1.1.2017 wird die Vergütung für Sprachwerknutzungen an (staatlichen)
Hochschulen nicht mehr pauschal erfolgen, sondern auf Einzelmeldungen beruhen• Ein Pilotversuch mit Einzelmeldungen hat ergeben:
• Technisch machbar, im Detail aber auch aufwendige Workflows• Geringe Akzeptanz bei Lehrenden• Konsequenz für Studierende: Aufwand für Literaturbeschaffung steigt• Erfassungs- und Verwaltungsaufwand für Hochschulen höher als anfallende Kosten
• Ein Vereinfachungsvorschlag soll die Akzeptanz- und Aufwandsprobleme verringern:• Meldevorgang wird vereinfacht• Alle andere Probleme/Aufwände bleiben unberührt
Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungens. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Projekt-URL
http://www.virtuos.uni-osnabrueck.de/Projekte/Pilot52a(Detaillierter Abschlussbericht abrufbar)
Kontakt:[email protected] | Tel. +49 541 969-6502
ELAN e.V. – Technische, didaktische und rechtliche Fragen des E-Learnings
http://www.elan-ev.de
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
… Diskussion und Fragen
http://www.flickr.com/photos/snejb/4484330071 CC-BY-SA
Vielen Dank!