praxisleitfaden grenzüberschreitende lieferungen

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Robert Jung Praxisleitfaden Grenzüberschreitende Lieferungen Export & Import – leicht gemacht Praxisleitfaden mit leicht verständlichen Erläuterungen, Mustern & Beispielen 4., aktualisierte und überarbeitete Auflage

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Page 1: Praxisleitfaden Grenzüberschreitende Lieferungen

robert Jung

PraxisleitfadenGrenzüberschreitende

Lieferungen

export & import – leicht gemacht

Praxisleitfaden mit leicht verständlichenerläuterungen, Mustern

& beispielen

4., aktualisierte und überarbeitete auflage

Page 2: Praxisleitfaden Grenzüberschreitende Lieferungen

Zitiervorschlag: Jung, Grenzüberschreitende Lieferungen [Seite]

VLB – Verzeichnis Lieferbarer BücherEin Titelsatz für diese Publikation ist bei dem VLB Verzeichnis Lieferbarer Bücher erhältlich.

4., aktualisierte und überarbeitete Auflage

Titel der ersten drei Auflagen:„Praxistipps für grenzüberschreitende Lieferungen“

© Verlag Kitzler Ges.m.b.H.Uraniastraße 41010 WienTelefon: (01) 713 53 34-0Fax: (01) 713 53 34-85Mail: [email protected]: www.kitzler-verlag.at

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgend einer Weise (Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet oder vervielfältigt werden.

Der Autor hat dieses Werk mit höchster Sorgfalt erstellt. Dennoch ist eine Haftung des Autors oder des Verlags ausgeschlossen.

Umschlaggestaltung: Mag. Christine Horn I esterer und horn I visuelle gestaltung, 1070 WienSatz: zauberformel I Mag. Karlheinz Hoffelner, 1130 WienHerstellung: Druckerei Berger, 3580 Horn

Printed in Austria 2017

ISBN: 978-3-902586-77-3

Page 3: Praxisleitfaden Grenzüberschreitende Lieferungen

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Vorwort zur 4. Auflage

Export- und Importbestimmungen ändern sich regelmäßig und Leitfäden wie dieser müssen ständig angepasst werden. Vor allem diese Jahre stehen im Zeichen großer Umbrüche durch Inkrafttreten des Unionszollkodex mit 1. Mai 2016. Das vorliegende Werk informiert in den relevanten Bereichen über diese Änderungen.

Viele Unternehmen sind bei erstmaligen Auslandsgeschäften unsicher, insbesonde-re im Umgang mit notwendigen und unbekannten Dokumenten. In diesem Arbeits-behelf werden Exportfälle dargestellt und die üblichen „Standard-Exportdoku-mente“ beschrieben, welche der Exporteur in Eigenverantwortung erstellen muss.

Um die trockene Materie lebendiger zu gestalten, begleiten wir die Firma Hans Müller GmbH aus Linz bei ihren Exportaktivitäten. Unser Unternehmen ist Erzeu-ger von Haushaltswaschmaschinen und liefert diese an Händler (Unternehmen) in der EU, in der Schweiz und in den USA. Die Transporte werden von der Spediti-on Turbo Trans durchgeführt. Die Zahlungsabwicklung führt die Erste Exportbank durch.

Der Kitzler Verlag, dem ich für die Herausgabe dieses Arbeitsbehelfs dankbar bin, hat als weiterführende Literatur das Buch „Export & Import für die Praxis“ im Pro-gramm, in dem auf einzelne Fragestellungen genauer und tiefer eingegangen wird. Die Formulare und die verwendete Ausfüllhilfe (Software) sind ebenfalls über den Kitzler Verlag erhältlich.

Besonders bedanken möchte ich mich bei Gerhard Stöger von der Wirtschafts-kammer Oberösterreich für die hervorragende Vorleistung in Form der Erstellung der ersten drei Auflagen und bei Mag. (FH) Thomas Albrecht von der Wirtschafts-kammer Salzburg für die zahlreichen Fachgespräche. Danken möchte ich auch meiner Frau Elke, die mich immer wieder motiviert, neue Dinge zu beginnen.

Widmen möchte ich dieses Buch Mag. Horst Wallner, Direktor der Wirtschafts-kammer Tirol, der leider viel zu früh bei einem Lawinenunglück ums Leben kam.

Robert Jung

Page 4: Praxisleitfaden Grenzüberschreitende Lieferungen

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Danksagung

Unser aufrichtiger Dank gilt dem Autor der ersten drei Auflagen dieses Buches, des damals so betitelten Praxisleitfadens „Praxistipps für grenzüberschreitende Liefe-rungen“: Gerhard STÖGER (Linz) vom Service-Center der Wirtschaftskammer Oberösterreich.

Wir danken Gerhard STÖGER für die Konzeption des Buches, die herausragende Autorenschaft und die äußerst angenehme Zusammenarbeit!

Weiters danken wir sehr herzlich dem neuen Autor des Buches, Robert JUNG (Innsbruck), der sich zur weiteren Autorenschaft dieses Buches bereit erklärte und seine langjährigen beruflichen Erfahrungen vollinhaltlich in die Autorenschaft ein-brachte.

Möge dieser Praxisleitfaden auch weiterhin ein wertvoller Ratgeber für die öster-reichische Export- und Importwirtschaft sein.

Der Verlag

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1. Unterschied Inlandsgeschäft/Auslandsgeschäft

Um diese Frage zu beantworten, muss man sich einmal überlegen, welche Organi-sationen oder Partner an so einem Geschäft beteiligt sind.

Frächter

SPED.Partner

SPED. EXPORTEUR

StatistikBehörde

StatistikBehörde

BANK

BANK

Steuerberater

IMPORTEUR

Finanz- und Steuerbehörde

Finanz- undSteuerbehörde

Grenze

Zollbehörde imExportland

Zollbehörde imTransitland

Zollbehörde imImportland

Diese Abbildung gibt einen Überblick darüber, wie viele öffentliche Einrich-tungen oder private Organisationen eingebunden werden müssen, damit die ge-wünschte Ware, in der vereinbarten Zeit und in der verlangten Qualität beim Kun-den ankommt und der Exporteur den Exporterlös auf seinem Konto gutgeschrieben bekommt.

Dieses Bild ließe sich natürlich beliebig um andere Dienstleister (Prüfinstitute, Handelsabteilungen ausländischer Botschaften, Transportversicherer usw.) erwei-tern.

2. Die richtige Exportfaktura

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2. Ohne richtige Exportfaktura geht gar nichts

2.1 Grundsätzliches

Leider sehen die meisten Fakturen so wie nachstehendes Beispiel aus. Es sind zwar alle Angaben, die kaufmännisch notwendig sind, enthalten, aber bei einer Liefe-rung oder bei einem Export in ein anderes Land sind Personen und Verwaltungen beteiligt, die mehr Informationen benötigen als bei einem Inlandsgeschäft.

Die Faktura, die nur der Verkäufer erstellen kann, bildet z.B. die Grundlage für eine Verzollung oder für die Erstellung der Transportdokumente. Sie soll daher alle notwendigen Daten enthalten.

Mit einer vollständigen Faktura ist sowohl die Ausfuhr aus dem Lieferland als auch die Einfuhr in das Bestimmungsland meist ohne Probleme möglich. Es sind fast alle Informationen enthalten, die für einen reibungslosen Transport zum Kun-den notwendig sind. Es fehlen jedoch Informationen für die Zollabwicklung. Jeder Export hat auch einen Import zur Folge. Es ist daher sinnvoll, auch für diese Vor-gänge Informationen auf der Faktura anzubringen. Ist dies nicht der Fall, kommt zwar die Ware in der Regel ohne Probleme zum Bestimmungsort, bleibt aber oft-mals bei der Zollabfertigung hängen oder diese wird verzögert.

Praxistipp zur Exportfaktura

Wie Sie zuvor gesehen haben, beschäftigt sich eine Vielzahl von Beteiligten damit, den Export erfolgreich abzuwickeln.

Es ist eine alte Scherzfrage: Was macht den Unterschied zwischen 1 kg Blei und 1 kg Bettfedern aus?

Die sonst übliche Antwort spare ich mir. Im Normalfall ist es das Volumen. Es macht bei einem allfälligen Speditionsauftrag an die Firma Turbo Trans natürlich Sinn, neben dem Gewicht = Masse auch die Abmessungen anzugeben, da natürlich 1 kg Bettfedern mehr Stauraum brauchen als 1 kg Blei.

Beispiel:Aus der Produktpalette der Hans Müller GmbH:

Easytronic GS 2410 STG Exklusiv Edition, 99 kg, EUR 1.200,-. Ohne Insider zu sein, kann man nicht feststellen, um welches Produkt es sich tatsächlich handelt. Es ist daher sinnvoll eine Sprache und Bezeichnung zu wählen, welche allen Partnern geläufig ist und möglichst viele Informationen zur Ware enthält.

2. Die richtige Exportfaktura

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2.2 Muster: Exportfaktura steuerrechtlich (Vorsteuerabzug) korrekt, zollrechtlich mangelhaft

VerkäuferHans Müller GmbHHasengasse 44020 Linz

UID NummerATU12345678

Rechnungsnummer (fortlaufend)666/2012

Ausstellungsdatum22.09.2016Lieferdatum22.09.2016

KäuferUrs SchneiderKirchenfeldstraße 77/793000 Bern 6

Empfänger(wenn nicht mit Käufer ident)

VersendungslandÖsterreich AT

UrsprungslandEuropäische Union EU

HandelslandÖsterreich AT

BestimmungslandSchweiz CH

Versandmarkierungen Zeichen und NummernAnzahl und Art - Gesamt

1 Stück lose

LieferbedingungenDAP Bern, gem. INCOTERMS 2010

Zahlungsbedingungen10 Tage 2 % Skonto, 30 nettoBankverbindungErste ExportbankBLZ: 32165KTNR: 241060BIC/SWIFT:EXPLATZL2

Pos. handelsüblicheBezeichnung

01 Easytronic GS 2410STG Exklusiv Edition

Menge

1 Stk. 99 kg

Einzelpreis

EUR 1.200,00

Gesamtpreis

EUR 1.200,00

Made in AustriaGesamtpreisEUR 1.200,00

Steuerfrei gem. § 6(1) USTG

Die grau unterlegt dargestellten Bezeichnungen sind Pflichtfelder nach den in Österreich geltenden Steuervorschriften.

Seit 2011 sind „neue“ INCOTERMS in Kraft. Neuerungen der INCOTERMS 2010 im Überblick:

DAT – Delivered at Terminal und DAP – Delivered at Place ersetzen DDU, DAF, DEQ und DES.

Neuer Kosten- und Gefahrenübergang bei FOB, CFR & CIF. Einfachere Systematik durch Ausgliederung der „Seeklauseln“. Sicherheitsrelevante Anforderungen. Neue Anwendungshinweise & Definitionen.

2. Die richtige Exportfaktura

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Praxistipp zu den INCOTERMS 2010

Sie können nach wie vor ältere Versionen verwenden, da diese ihre Gültigkeit nicht verlieren. Wir empfehlen Ihnen aber, die INCOTERMS 2010 zu verwenden, da diese den aktuellen Geschäfts- und Logistikanforderungen besser entsprechen.

Weitere Infos finden Sie hier: http://www.icc-austria.org/

Mängel in dieser Rechnung

Easytronic GS 2410 STG Exklusiv Edition

Diese Warenbezeichnung ist nur den Geschäftspartnern bekannt.

Es handelt sich dabei um einen Waschvollautomaten – Frontlader mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 6 kg oder weniger – Frontlader mit der Warennummer 8450 11 11 / EU.

Made in Austria

Ist keine Ursprungsbezeichnung und führt auch nicht zu der vom Käufer gewünschten Zollfreiheit in der Schweiz.

Für die Zollfreiheit wäre in diesem Fall die Ursprungserklärung notwendig gewesen.

2. Die richtige Exportfaktura

Page 9: Praxisleitfaden Grenzüberschreitende Lieferungen

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2.3 Muster: Exportfaktura steuerrechtlich und zollrechtlich korrekt

VerkäuferHans Müller GmbHHasengasse 44020 Linz

UID NummerATU12345678

Rechnungsnummer (fortlaufend)666/2012

Ausstellungsdatum22.09.2016Lieferdatum22.09.2016

KäuferUrs SchneiderKirchenfeldstraße 77/793000 Bern 6

Empfänger(wenn nicht mit Käufer ident)

VersendungslandÖsterreich AT

UrsprungslandEuropäische Union EU

HandelslandÖsterreich AT

BestimmungslandSchweiz CH

Versandmarkierungen Zeichen und NummernAnzahl und Art - Gesamt

1 Stück lose

LieferbedingungenDAP Bern, gem. INCOTERMS 2010

Zahlungsbedingungen10 Tage 2 % Skonto, 30 nettoBankverbindungErste ExportbankBLZ: 32165KTNR: 241060BIC/SWIFT:EXPLATZL2

Pos. handelsübliche Bezeichnung

01 Easytronic GS 2410 STG Exklusiv EditionWaschvollautomaten – Frontlader mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 6 kg oder weniger – Frontlader

Zolltarifnummer 8450 11 11/EU

Menge/Gewicht

1 Stk. 99 kg

Einzelpreis

EUR 1.200,00

Gesamtpreis

EUR 1.200,00

Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligungs-Nr). der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte EU Ursprungswaren sind.

22.09.2016

Ingrid HuberIngrid HuberExportsachbearbeiterin

GesamtpreisEUR 1.200,00Steuerfreie Ausfuhrlieferung gem. § 6(1) USTG

Die grau hinterlegten Daten machen die Rechnung zur gewünschten Exportrechnung.

2. Die richtige Exportfaktura

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2.4 Proforma Rechnung als Sonderform der Exportrechnung

Vielfach wird in Verträgen von „kostenlosen Ersatzteillieferungen“ gesprochen.

Auf welche Kosten bezieht sich „kostenlos“? Die Materialkosten? Die Herstel-lungskosten? Die Transportkosten? Die Verzollungskosten? Die Einfuhrverzol-lungskosten?

Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte man allgemeine Bezeichnungen wie „ko-stenlos“ vermeiden und in seinen Exportverträgen genau beschreiben, was unter kostenlos zu verstehen ist.

Wie der Name zeigt, handelt es sich bei Proforma Rechnungen um Rechnungen, die nur formellen Zwecken dienen (der Form halber). Diese unterscheiden sich von Handelsrechnungen durch das Fehlen einer Rechnungsnummer (bei Bedarf kann auch ein eigener Nummernkreis außerhalb der Debitorenbuchhaltung geführt wer-den) und der Zahlungsverbindungen. Alle anderen Daten, die für eine reibungslose Verzollung notwendig sind, müssen enthalten sein (insbesondere Warenbezeich-nung, Menge und Wert bzw. Lieferklausel). Zusätzlich kann auch der Hinweis „for customs purposes“ angeführt werden.

Für eine Verzollung ist es unerheblich, ob eine Ware verkauft oder kostenlos ge-liefert wird. In manchen Ländern stellt die Proforma Rechnung rechtlich eine Auftragsbestätigung dar und wird daher aus diesem Grund vom Kunden verlangt. Sollte nachträglich und zusätzlich zu einer Proforma Rechnung auch noch eine Handelsrechnung ausgestellt werden, ist unbedingt darauf zu achten, dass keine abweichenden Angaben in den beiden Dokumenten gemacht werden.

Proforma Rechnung für eine kostenlose Lieferung über die Zollgrenze. Proforma Rechnung für Importlizenzen und Bewilligungen. Proforma Rechnung für die Eröffnung eines Akkreditivs oder als Vorabversion

einer später folgenden Handelsrechnung. Proforma Rechnung als Auftragsbestätigung.

Bei der Ausstellung von Proforma Rechnungen stellt sich häufig die Frage der Wertangabe für die zu liefernde Ware. Da üblicherweise keine Forderungen an den Kunden gestellt werden, gibt es auch keinen Transaktionswert. Dennoch muss für die Berechnung der Einfuhrabgaben der korrekte Warenwert angeführt werden.

Nach dem Zollwertrecht ist zunächst stets der Transaktionswert (tatsächliche Kauf-preis) der Ware maßgeblich. Sollte mangels Transaktion (kein Kaufgeschäft) ein solcher Wert nicht festgestellt werden können, ist der Transaktionswert gleicher

2. Die richtige Exportfaktura

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Waren heranzuziehen (also der Wert, zu dem diese Waren üblicherweise gehandelt werden).

Beispiel:Die Firma Hans Müller liefert Waschmaschinen mit EU Präferenzursprung in die Schweiz. Die komplette Waschmaschine hat EU Ursprung und ist beim Import in die Schweiz mit der Ursprungserklärung auf der Rechnung auf Grund des Präferenzabkommens EU – Schweiz zollfrei.

Da innerhalb der Garantiezeit die Steuerung – diese stammt aus Japan – defekt wird, sendet Müller diese vereinbarungsgemäß kostenlos nach Bern. Da es sich um japanische Ware handelt, wird in der Schweiz zur Einfuhrumsatzsteuer von 8 % noch CHF 53,-/100 kg Zoll berechnet.

1. Einfuhrsteuer: EUR 60 davon 8 % = EUR 4,80 = CHF 5,762. Zoll: 2,5 kg (1 kg = CHF 0,53) = CHF 1,333. Summe = CHF 7,09 bekommt der Kunde in Rechnung gestellt = EUR 5,90!

Meist kann sich der Schweizer Kunde die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Der Einfuhrzoll in Höhe von CHF 1,33 ist nicht viel und die Firma Müller kann diesen Betrag bestimmt bei der nächsten Sendung als Rabatt berücksichtigen.

Eine kostenlose Einfuhr des Ersatzteils im Rahmen eines Garantieaustausches ist leider nicht möglich. Damit der Schweizer Kunden die Einfuhrabgaben aber nicht doppelt bezahlen muss, kann er das mangelhafte Teil zum Verkäufer nach Österreich zurücksenden und dabei die (anteilige) Rückerstattung der Schweizer Einfuhrabgaben beim Schweizer Zoll beantragen.

2. Die richtige Exportfaktura

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Auszug aus dem schweizerischen Zolltarif (http://www.tares.ch).

Praxistipp zur Proforma Rechnung

Die Bezeichnung Proforma Rechnung führt in vielen Ländern zu Verwirrungen, weil man annimmt, dass die Proforma Werte bei den Preisangaben nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. Besser ist daher, auf die Zwecke der Verzollung hinzuweisen durch die Ergänzung: Wertangabe nur für Verzollungszwecke (prices for customs pur-poses only).

2. Die richtige Exportfaktura

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2.4.1 Muster: Proforma Rechnung für eine kostenlose Ersatzteillieferung

VerkäuferHans Müller GmbHHasengasse 44020 Linz

UID NummerATU12345678

Rechnungsnummer Proforma Rechnung(oder eigener Nummernkreis)

Ausstellungsdatum22.09.2016Lieferdatum22.09.2016

KäuferUrs SchneiderKirchenfeldstraße 77/793000 Bern 6

Empfänger(wenn nicht mit Käufer ident)

VersendungslandÖsterreich AT

UrsprungslandJapan JP

HandelslandÖsterreich AT

BestimmungslandSchweiz CH

Versandmarkierungen

UrSch - CH

Zeichen und NummernAnzahl und Art - Gesamt

1 Karton

LieferbedingungenDAP Bern, gem. INCOTERMS 2010

ZahlungsbedingungenkostenlosBankverbindungErste ExportbankBLZ: 32165KTNR: 241060BIC/SWIFT:EXPLATZL2

Pos. handelsübliche Bezeichnung

01 Elektronische Steuerung und AntriebTeile für Waschvollautomaten – Frontlader mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 6 kg oder weniger – Frontlader

Zolltarifnummer 8537 1099/EU

Menge/Gewicht

1 Stk. 2,5 kg

Einzelwert

EUR 60,00

Gesamtwert

EUR 60,00

Proforma Rechnung – Wertangabe nur für Verzollungszwecke GesamtwertEUR 60,00

Die grau hinterlegten Daten unterscheiden diese Proforma Rechnung von einer Exportfaktura.

2. Die richtige Exportfaktura

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2.4.2 Proforma Rechnung als Angebot

Im Normalfall leiten sich Rechnungen aus dem Grundgeschäft (Exportvertrag) ab. Eine Sonderform ist aber eine Proforma Rechnung in Form eines Angebots.

Beispiel:Die Firma Huber hat Geschäftsbeziehungen zu der amerikanischen Firma Household Machines Corp in Huntington Beach aufgenommen. Als Zahlungsbedingung wurde ein unwiderrufliches Akkreditiv vereinbart (irrevocable letter of Credit L/C).

Zur Eröffnung eines Akkreditivs hilft dem Käufer eine Proforma Rechnung, die er bei seiner Bank vorlegen kann. Je ausführlicher und präziser der Verkäufer sei-ne Vorstellungen bzw. die mit dem Käufer vorher getroffenen Vereinbarungen in der Proforma Rechnung festhält, desto sicherer ist das Geschäft abzuwickeln. Das Akkreditivgeschäft ist eine sichere Zahlungsform. Es bedarf allerdings einer sehr guten Vorbereitung. Die Proforma Rechnung ist in diesem Falle ein Vertragsvor-schlag, der alle Bedingungen enthalten soll, die die beteiligten Banken zur Auszah-lung eines bestimmten Betrages veranlassen.

2.5 Exkurs: Zahlungsbedingungen im Außenhandel

Die wichtigsten und gebräuchlichsten Zahlungsbedingungen lassen sich in den fol-genden Konditionen zusammenfassen:

Begriff deutsch Begriff englisch

Vorauskassa advance payment, prepayment

Dokumenten-Akkreditiv letter of credit, L/C

Kassa gegen Dokumente documents against payment, D/P oder cash against documents, CAD

Dokumente gegen Akzept documents against acceptance, D/A

Nachnahme cash on delivery, COD

Offenes Zahlungsziel open terms

2. Die richtige Exportfaktura