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der Gemeinde Bürmoos 2009

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der Gemeinde Bürmoos 2009

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Prüfbericht der Gemeinde Bürmoos geprüft von Andrea Doppler am 28. und 29. Oktober sowie am 13. November 2009

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Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009

18.1.2010 - 3 -

Inhaltsverzeichnis 1 Tagesabschluss/Liquidität ..................................................................... 4

2 Rücklagen ............................................................................................. 4

3 Finanzlage............................................................................................. 4

3.1 Budgetspitze .....................................................................................................4

3.2 Hochrechnung...................................................................................................7

3.3 Verschuldung ....................................................................................................9

4 Mittelfristiger Finanzplan...................................................................... 12

5 Investitionen ........................................................................................ 12

5.1 Fertigstellung Sanierung Volksschule, Hauptschule und Turnhalle für

Volksschule ...............................................................................................................13

5.2 Ankauf eines Kommunalfahrzeuges................................................................13

5.3 Ankauf eines Feuerwehrfahrzeuges................................................................13

5.4 Sportplatzsanierung ........................................................................................13

5.5 Wasserversorgung..........................................................................................13

5.6 Neubau "Mielekreuzung".................................................................................14

5.7 Straßensanierung............................................................................................14

6 Förderungen aus Bedarfszuweisungsmitteln (GAF) ............................ 14

7 Ausgegliederte Einheiten..................................................................... 16

8 Personal .............................................................................................. 16

9 Sonstige Prüfungsfeststellungen ......................................................... 18

9.1 Unterschrift der Protokolle...............................................................................18

9.2 Häufigkeit der Sitzungen .................................................................................18

9.3 Anschlag an der Gemeindetafel von nicht öffentlichen Sitzungen ..................18

9.4 Installierung von Ausschüssen........................................................................18

10 Zusammenfassung.............................................................................. 19

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Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009

18.1.2010 - 4 -

Am 28. und 29. Oktober sowie am 13. November 2009 wurde in der Gemeinde Bürmoos gemäß den Bestimmungen des § 84 Salzburger Gemeindeordnung eine aufsichtsbehördliche Einschau durchgeführt. Es wurde eine stichprobenartige Einschau in verschiedene formale Angelegenheiten aufgrund des bevorstehenden Amtsleiterwechsels vorgenommen und die finanzielle Situation wie folgt analysiert:

1 Tagesabschluss/Liquidität Der durchgeführte Tagesabschluss ergab einen Kassenbestand in Höhe von + 114.102,20 € und stimmte mit dem Buchbestand überein. Der Kassenbestand wird sich in der Gemeinde Bürmoos auch weiterhin im positiven Bereich bewegen. Für das Jahr 2008 konnte anhand der auf den Girokonten ausgewiesenen Zinsen-abrechnungen eine durchschnittliche Liquidität in Höhe von gerundet + 184.100 € errechnet werden. Die Liquidität der Gemeinde war 2008 immer gegeben. Im Kindergarten und der Krabbelstube der Gemeinde Bürmoos wird eine Handkasse mit 660 € (600 € Kindergarten und 60 € Krabbelstube) geführt. Mit diesem Bargeld werden "Kleineinkäufe" wie Bastelsachen vom Kindergarten getätigt.

2 Rücklagen Der Gemeinde stand per 31.12.2008 eine allgemeine Betriebsmittelrücklage in der Gesamthöhe von 370.034,49 € zur Verfügung.

3 Finanzlage

3.1 Budgetspitze Die Budgetspitze ist die Differenz zwischen den laufenden Einnahmen und den laufenden Ausgaben des ordentlichen Haushaltes. Aus der Budgetspitze ist der frei verfügbare Budgetspielraum ersichtlich, sie stellt die Basis für die Abstimmung der Wirtschaftsführung auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde dar. Aus der Budgetspitze werden einmalige Ausgaben wie z.B. Investitionen, Rücklagenbildungen, Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt, vorzeitige Darlehenstilgungen usw. bestritten. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Budgetspitze (gerundet auf 100 €):

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18.1.2010 - 5 -

Rechnungsjahr 2004 2005 2006 2007 2008

lfd. Einnahmen 5.590.200 € 5.808.500 € 6.048.700 € 6.608.800 € 6.968.400 €

lfd. Ausgaben 5.097.700 € 5.173.700 € 5.454.400 € 5.986.700 € 6.196.000 €

Budgetspitze 492.500 € 634.800 € 594.300 € 622.100 € 772 .400 €

% zu lfd.Einnahmen 8,81% 10,93% 9,83% 9,41% 11,08%

Wie aus der Tabelle ersichtlich, war die Budgetspitze in den Jahren 2005 bis 2007 relativ konstant. Die Budgetspitze im Rechnungsjahr 2004 war geringer als die Folgejahre und im Rechnungsjahr 2007 konnte man aufgrund der Mehreinnahmen aus den Bundesabgabenertragsanteilen einen Anstieg der Budgetspitze verzeichnen. 2004 auf 2005: Die Mehreinnahmen aus den Bundesabgabenertragsanteilen, der Kommunalsteuer und der Grundsteuer B sowie die Verbesserung des Gebührenhaushaltes "Abwasser-beseitigung" übertrafen die Mehrausgaben für die Landesumlage, den SAGES, den Sozialhilfebereich, die Gastschulbeiträge und die Leasingrate für das Gemeinde-fahrzeug, sodass es zu einer Erhöhung der Budgetspitze kam. 2005 auf 2006: Trotz Mehreinnahmen aus den Bundesabgabenertragsanteilen und der Kommunalsteuer verschlechterte sich die Budgetspitze da die Mehrausgaben im Sozialhilfebereich, der Straßenbeleuchtung sowie die Verschlechterung der Gebührenhaushalte "Abwasserbeseitigung" und "Kindergarten" höher waren. 2006 auf 2007: Obwohl die Gemeinde Mehrausgaben im Bereich der Sozialhilfe, dem SAGES, der Landesumlage, der Leasingkosten für das Gemeindezentrum und das Feuerwehrgebäude, der Krabbelstube sowie die Verschlechterung der Gebührenhaushalte "Abwasserbeseitigung", "Kindergarten" und "Seniorenwohnhaus" hinnehmen musste, konnte die Budgetspitze aufgrund der Mehreinnahmen aus den Bundesabgabenertragsanteilen sowie aus der Kommunalsteuer leicht erhöht werden. 2007 auf 2008: Obwohl Mehrausgaben für die Seniorenhäuser Oberndorf und Bürmoos, die Gastschulbeiträge, für den SAGES, die Landesumlage sowie das Jugendzentrum aufgebracht werden mussten, konnte die Budgetspitze aufgrund der Mehreinnahmen aus den Bundesabgabenertragsanteilen, der Kommunalsteuer sowie der Verbesserung des Gebührenhaushaltes Kanal verbessert werden. Im folgenden Bild wird dargestellt, in welcher Relation die Budgetspitze zu den laufenden Einnahmen und den laufenden Ausgaben steht. Dadurch, dass die Ausgaben im Bild über die Einnahmen gelegt werden, stellt sich die Dimension der Budgetspitze in

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Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009

18.1.2010 - 6 -

Relation zu den Einnahmen und Ausgaben dar. Mit dem Diagramm erfolgt auch die lineare Darstellung der Entwicklung der Budgetspitze.

Entwicklung Einnahmen - Ausgaben

0 €

1.000 €

2.000 €

3.000 €

4.000 €

5.000 €

6.000 €

7.000 €

8.000 €

Tau

send

e

lfd. Einnahmen 5.590.200 € 5.808.500 € 6.048.700 € 6.608.800 € 6.968.400 €

lfd. Ausgaben 5.097.700 € 5.173.700 € 5.454.400 € 5.986.700 € 6.196.000 €

Budgetspitze 492.500 € 634.800 € 594.300 € 622.100 € 772.400 €

2004 2005 2006 2007 2008

Im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre, von 2004 bis 2008 stiegen die laufenden Einnahmen um 344.550 € oder 6,16 %. Die laufenden Ausgaben sind im gleichen Zeitraum um 274.575 €, das sind 5,39 % angestiegen.

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18.1.2010 - 7 -

Entwicklung Einnahmen (Steuern und Ertragsanteile) zu lfd.Transferzahlungen an das Land

26,56% 26,73% 26,52% 26,58% 25,19%0 €

1.000 €

2.000 €

3.000 €

4.000 €

5.000 €

6.000 €

Tau

send

e

Steuern und Ertragsanteile 3.634.000 € 3.904.000 € 4.116.900 € 4.444.100 € 4.788.800 €

lfd.Transfers an das Land 965.300 € 1.043.500 € 1.092.000 € 1.181.300 € 1.206.200 €

in % der Steuern und EA 26,56% 26,73% 26,52% 26,58% 25,19%

2004 2005 2006 2007 2008

Die Einnahmen aus Steuern und Ertragsanteilen setzen sich zusammen aus

• den eigenen Steuern: Grundsteuer A und B, Kommunalsteuer, Getränkesteuer, Vergnügungssteuer, Gewerbesteuerreste,

• den Ertragsanteilen und den Finanzzuweisungen nach § 23 FAG 2005 (bis 2007),

• den Finanzzuweisungen für finanzschwache Gemeinden nach § 21 FAG 2008 • der Strukturhilfe nach Punkt 13 der GAF-Richtlinien 2008 • und dem Volkszählungs-Härteausgleich nach Punkt 22.3 der GAF-Richtlinien

2006. Die laufenden Transferzahlungen an das Land bestehen aus der Landesumlage sowie aus Beiträgen für Sozialhilfe, Behindertenhilfe, Pflegesicherung, Jugendwohlfahrt und Krankenanstalten. Im Durchschnitt der vergangenen Jahre, von 2004 bis 2008 stiegen die Einnahmen aus Steuern und Ertragsanteilen um jeweils 288.700 € oder 7,94 %. Die durchschnittlichen Ausgaben für laufende Transferzahlungen an das Land betrugen im gleichen Zeitraum jeweils 60.225 €, oder 6,24 %.

3.2 Hochrechnung In der folgenden Grafik werden die Entwicklung der Budgetspitze der letzten drei Jahre und die Hochrechnung für 2009 dargestellt.

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18.1.2010 - 8 -

Entwicklung Budgetspitze

0 €

100 €

200 €

300 €

400 €

500 €

600 €

700 €

800 €

900 €

Tau

send

e

Budgetspitze 594.300 € 622.100 € 772.400 € 410.100 €

2006 2007 2008 2009

Die Budgetspitze der Gemeinde Bürmoos betrug im Rechnungsjahr 2008 + 772.400 € oder 11,08 % der bereinigten ordentlichen Einnahmen. Anhand der beschlossenen Jahresrechnung 2008 und in Abstimmung mit der Finanzverwaltung konnte für das Jahr 2009 eine Budgetspitze in Höhe von + 410.100 € errechnet werden, womit sich eine negative Veränderung gegenüber dem Vorjahr abzeichnet. Die Veränderungen beruhen auf folgenden Faktoren Mindereinnahmen aus den Bundesabgabenertragsanteilen - 164.800 € Mindereinnahmen aus der Kommunalsteuer - 170.000 € Mehrausgaben Schuldendienst (Beta-Grundstück) - 16.000 € Mehrausgaben SAGES - 20.000 € Mehrausgaben Sozialhilfebereich - 24.000 € Mehrausgaben Miete VS - 12.000 € Verschlechterung Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung - 40.000 € Minderausgaben Seniorenwohnhäuser + 65.000 € Minderausgaben Landesumlage + 15.000 € Minderausgaben Renaturierung Konkurrenzgewässer + 4.500 € Der finanzielle Spielraum für 2009 mit einer voraussichtlichen Budgetspitze von 410.100 € verringert sich gegenüber dem Vorjahr fast um die Hälfte. Ab 2011 verringert sich der Schuldendienst um 45.000 €, da ein Darlehen der Kategorie 2 wegfällt. Ab 2014 fällt ein weiteres Darlehen der Kategorie 2 in der Höhe von 15.000 €

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Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009

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weg und ab 2015 wird die Schuldendienstbelastung aufgrund des Auslaufens eines Darlehens um weitere 90.000 € geringer. Mittelfristig gesehen wird der Gemeindehaushalt aufgrund der steigenden Ausgaben durch Leasingbelastungen für die Sanierung der Volksschule sowie der Hauptschule und der geplanten Darlehensaufnahmen für die anstehenden Investitionen weiterhin belastet.

3.3 Verschuldung Die Gliederung der Schulden ist in der Voranschlags- und Rechnungsabschluss-verordnung 1997 (kurz VRV 1997) in der Anlage 6 festgelegt. Nach der Bedeckung des Schuldendienstes werden folgende Schuldenkategorien unterschieden: Kategorie 1 Schulden, deren Schuldendienst mehr als zur Hälfte aus allgemeinen Deckungsmitteln getragen wird. Dies bedeutet, dass der Schuldendienst überwiegend den Gemeindehaushalt belastet (z. B. Darlehen für Straßen, Gemeindeamt, Feuerwehr). Kategorie 2 Schulden für Einrichtungen der Gebietskörperschaft, bei denen jährlich ordentliche Einnahmen in der Höhe von mindestens 50 % der ordentlichen Ausgaben erzielt werden (z.B. Darlehen für Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung). Kategorie 3 Schulden, die für andere Gebietskörperschaften aufgenommen worden sind und deren Schuldendienst mindestens zur Hälfte erstattet wird (z.B. Errichtung von Bundesschulen, wofür die Gemeinde die Darlehen aufgenommen hat und der Schuldendienst zum Teil oder zur Gänze vom Bund ersetzt wird). Kategorie 4 Schulden, die von der Gemeinde für sonstige Rechtsträger (physische und juristische Personen) aufgenommen worden sind und deren Schuldendienst mindestens zur Hälfte erstattet wird (dazu zählen u.a. Errichtungsgesellschaften von überörtlichen Infrastrukturmaßnahmen wie z.B. Bäder). Zusätzlich zur Gliederung der Schulden lt. VRV 1997 wird die Summe der Belastungen aus Dauerschuldverpflichtungen (Miete, Pacht und Leasing) unter der Bezeichnung "DSV Jahrestreffnis" angeführt. Die Summe aus den Schuldendiensten inklusive Dauerschuldverpflichtungen (DSV) entwickelte sich folgender Maßen (gerundet auf 100 €):

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Rechnungsjahr 2004 2005 2006 2007 2008

Schuldendienst Kat. 1 141.900 € 265.600 € 644.600 € 74.500 € 51.500 €

Schuldendienst Kat. 2 488.200 € 456.200 € 456.200 € 456.300 € 456.200 €

DSV Jahrestreffnis 375.100 € 400.300 € 418.500 € 440.800 € 754.400 €

Gesamtbelastung 1.005.200 € 1.122.100 € 1.519.300 € 971 .600 € 1.262.100 €

Der Verschuldungsgrad wurde ergänzend zur üblichen Berechnung der Budgetspitze ermittelt. Vorerst geht man davon aus, dass die Gemeinde keine Schuldendienste inkl. Dauerschuldverpflichtungen zu leisten hat und errechnet den Bruttoüberschuss. Der Bruttoüberschuss drückt aus, welche Höhe die frei verfügbaren Mittel ohne Belastung aus den Schulden erreichen würden. In einem weiteren Schritt wird berechnet, welcher Anteil des Bruttoüberschusses durch die Gesamtbelastung gebunden ist. Durch die Darstellung in Prozentangaben wird die Basis für einen Vergleich geschaffen. Je höher dieser Prozentsatz ist, desto höher ist die Verschuldung der Gemeinde. Nach dem Verschuldungsgrad kann man die Gemeinden in folgende vier Gruppen einteilen: Gruppe Jährlicher Schuldendienst in Prozent des

Bruttoüberschusses Verschuldungsgrad

1 0 – 20 % geringe Verschuldung

2 21 – 50 % mittlere Verschuldung

3 51 – 80 % starke Verschuldung

4 über 80 % Voll- oder Überverschuldung

Diese Kennzahl dient auch zur Ermittlung der Tragbarkeit von Darlehensaufnahmen, zur Beurteilung der Kreditfähigkeit der Gemeinde und als Gradmesser für die Beurteilung der allgemeinen Finanzlage der Gemeinde.

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Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009

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Verschuldungsgrad

0 €

200 €

400 €

600 €

800 €

1.000 €

1.200 €

1.400 €

1.600 €

Taus

ende

54%

56%

58%

60%

62%

64%

66%

68%

70%

72%

74%

Gesamtbelastung 1.005.200 € 1.122.100 € 1.519.300 € 971.600 € 1.262.100 €

Budgetspitze (HH) 492.500 € 634.800 € 594.300 € 622.100 € 772.400 €

Verschuldungsgrad in % 67,12% 63,87% 71,88% 60,97% 62,03%

2004 2005 2006 2007 2008

Gemessen am Bruttoüberschuss ist der aktuelle Verschuldungsgrad der Gemeinde Bürmoos mit rd. 62,0 % in der Gruppe 3 (= starke Verschuldung) einzustufen. Obwohl im Rechnungsjahr 2005 die Gesamtbelastung aus den Schuldendiensten aufgrund der vorzeitigen Tilgung höher ist als im Vorjahr, sinkt der Verschuldungsgrad. Verantwortlich dafür ist der Anstieg der Budgetspitze von 2004 auf 2005. Der starke Anstieg des Verschuldungsgrades von 2005 auf 2006 ist durch die vorzeitige Tilgung und den zusätzlichen Rückgang der Budgetspitze 2006 begründet. Da sich im Rechnungsjahr 2007 die Gesamtbelastung aus dem Schuldendienst stark reduziert hat und zusätzlich die Budgetspitze leicht angestiegen ist, kommt es im Rechnungsjahr 2007 zu einer Verringerung des Verschuldungsgrades. Die Begründung für den Anstieg des Verschuldungsgrades im Rechnungsjahr 2008 liegt in der höheren Gesamtbelastung aus den Schuldendiensten. In der dargestellten Grafik zum Verschuldungsgrad finden Transferzahlungen (z.B. an Reinhalteverbände) keine Berücksichtigung. Diese Transferzahlungen dienen aber auch der Abdeckung von Schuldendiensten. Daher werden die Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt, so wie auch vorzeitige Tilgungen in der nachstehenden Tabelle dargestellt.

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Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009

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Rechnungsjahr

2004

2005

2006

2007

2008

Belastung aus KAT 1, KAT 2 und DSV

1.005.200 €

999.900 €

973.500 €

971.600€

1.262.100 €

vorzeitige Tilgung

122.200 *€

545.800 ** €

Transferzahlungen an RHV

163.500 €

156.000 €

237.600 €

232.300 €

257.900 €

Transferzahlungen Verwaltungsgemein-schaft

27.400 €

38.200 €

21.200 €

18.200 €

120.200 €

GESAMTSUMME

1.196.100 €

1.316.300 €

1.778.100 €

1.222.100 €

1.640.200 €

% der bereinigten Ausgaben

23,46%

25,44%

32,59 %

20,41 %

26,47 %

* vorzeitige Rückzahlung von Grundankauf Flächenwidmungsplan ** vorzeitige Rückzahlung von Grund Winkler-Berger Die Gemeinde Bürmoos wendete während des Beobachtungszeitraumes durch-schnittlich 25,72 % der bereinigten Ausgaben zur Abdeckung des Schuldendienstes auf.

4 Mittelfristiger Finanzplan Gemäß den Bestimmungen des § 49a Salzburger Gemeindeordnung besteht die Verpflichtung zur Erstellung eines mittelfristigen Finanzplanes. Der mittelfristige Finanzplan stellt ein Steuerungsinstrument zur Abstimmung der laufenden Wirtschaftsführung und der Investitionstätigkeit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde dar. Damit soll der frei verfügbare Budgetrahmen bzw. das Haushaltsgleichgewicht abgesichert werden. Die Gemeinde Bürmoos wird mit der Erstellung des Voranschlages 2010 auch wieder den mittelfristigen Finanzplan den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen und um ein weiteres Jahr fortschreiben.

5 Investitionen Die im Folgenden angeführten Investitionen basieren auf den Darstellungen im mittelfristigen Finanzplan der Gemeinde und einer aktuellen Abstimmung mit der Gemeinde vor Ort. Es werden die Investitionen, das Investitionsvolumen, der Realisierungszeitraum und das Finanzierungskonzept beschrieben.

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5.1 Fertigstellung Sanierung Volksschule, Hauptschu le und Turnhalle für Volksschule

Die Volksschulsanierung wurde bereits 2009 abgeschlossen. Die Turnhalle war zum Zeitpunkt der Prüfung bereits bis auf die Innenarbeiten fertiggestellt. Ein Antrag um GAF-Mittel wurde bereits gestellt und auch zugesichert. Laut Auskunft des Bürger-meisters kommt es aber zu einer Kostenerhöhung um ca. 25 Prozent. Die Gemeinde wird deshalb nachträglich nochmals um Fördermittel ansuchen. Voraussichtliche Gesamtkosten: ca. 3.500.000 bis 4.000.000 € Realisierungszeitraum: 2009 bis 2010 Finanzierungskomponenten: Förderung und Leasing

5.2 Ankauf eines Kommunalfahrzeuges Der Unimog in der Gemeinde ist bereits über 30 Jahre alt. Die Gemeinde wird einen Kommunaltraktor mit Salzsilo und Schneepflug ankaufen. Voraussichtliche Gesamtkosten: 180.000 € Realisierungszeitraum: 2010 Finanzierungskomponenten: Darlehen

5.3 Ankauf eines Feuerwehrfahrzeuges Der Mannschaftstransporter ist bereits sehr reparaturanfällig und muss ausgetauscht werden. Voraussichtliche Gesamtkosten: 80.000 € Realisierungszeitraum: 2010 Finanzierungskomponenten: Förderung Feuerwehrverband und Darlehen

5.4 Sportplatzsanierung Die Gemeinde Bürmoos hat derzeit drei Sportplätze. In Zukunft sollte es nur mehr zwei Sportplätze geben. Ein Sportplatz sollte mit einem Kunstrasen sowie mit neuen Umkleideräumlichkeiten und einer kleinen Kantine sowie einer Flutlichtanlage ausgestattet werden. Eine Kostenschätzung wird seitens der Gemeinde im Jahre 2010 eingeholt werden. Sobald diese bekannt ist, wird die Gemeinde um Fördermittel ansuchen. Im Rechnungsjahr 2010 soll die Planung eingeleitet werden. Voraussichtliche Planungskosten: 30.000 € Realisierungszeitraum der Planung: 2010 Finanzierungskomponenten: Zuführung

5.5 Wasserversorgung Die Gemeinde Bürmoos wird in Zukunft das Wasser vom Wasserverband Salzburger Becken erhalten. Die Bewilligungen wurden bereits alle positiv erledigt. Voraussichtliche Gesamtkosten für Ortsleitungen: 150.000 € Realisierungszeitraum: 2010 Finanzierungskomponenten: Darlehen

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5.6 Neubau "Mielekreuzung" Seitens des Landes wurde der Gemeinde Bürmoos im Bereich der Firma Miele eine zusätzliche Spur vorgeschrieben. Voraussichtliche Gesamtkosten: 700.000 € (inklusive Wasser- und Kanalerneuerungen) davon entfallen auf den reinen Straßenbereich 420.000 netto. Die Gemeinde hat bereits um Förderung angesucht. Realisierungszeitraum: 2010 Finanzierungskomponenten: Förderung und Darlehen

5.7 Straßensanierung Verschiedene Straßenzüge sind im Ortsgebiet zu sanieren. Ein GAF-Antrag wurde bereits gestellt. Voraussichtliche Gesamtkosten: 130.000 € Realisierungszeitraum: 2009 und 2010 Finanzierungskomponenten: Förderung und Zuführung Die Gemeinde Bürmoos wird darauf hingewiesen, dass gem. § 52 Abs 3 Salzburger Gemeindeordnung Vorhaben, deren Kosten aus Mitteln des außerordentlichen Haushaltes zu decken sind, nur insoweit begonnen und fortgeführt werden dürfen, als außerordentliche Mittel vorhanden oder gesetzmäßig und tatsächlich gesichert sind.

6 Förderungen aus Bedarfszuweisungsmitteln (GAF) In der nachfolgenden Darstellung wird ein Gesamtüberblick über die beantragten GAF-Mittel gegeben. In dieser Auflistung sind alle Förderungszusagen der letzten 5 Jahre aus dem GAF enthalten. Die Übersicht beinhaltet die Projektkosten, die genehmigten Förderungen und die noch verfügbaren GAF-Mittel, die noch nicht abgerechnet wurden. Aus dieser Liste sind auch der tagesaktuelle Status der Bearbeitung von offenen Förderungsanträgen ersichtlich

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Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009

18.1.2010 - 15 -

Die Gemeinde erhielt im Rahmen des laufenden Schulbauprogramms XII (2009-2012) für die Schulbauprojekte "Sanierung Volksschule und Neubau Turnhalle" sowie "Sanierung Hauptschule" Förderungszusagen aus dem Gemeindeausgleichsfonds (siehe Gemeindestatus GAF). Bei der Sanierung der Volksschule kommt es zu Baukostenerhöhungen. Aus den mittlerweile vorliegenden Erfahrungswerten ist auch bei der Sanierung der Hauptschule (2010/2011) mit Mehrkosten zu rechnen. Bei Umsetzung des nunmehr überarbeiteten Sanierungskonzeptes für die Volks- und Hauptschule (inkl. Erweiterungsbaumaßnahmen) muss mit einem Investitionsvolumen von netto € 3,5 Mio. bis € 4 Mio. gerechnet werden. Für die weitere Bearbeitung sind von der Gemeinde folgende Unterlagen zu übermitteln:

• GAF- Anträge für Baukostenerhöhungen bei Volks- und Hauptschule (inkl. Erweiterungsbaumaßnahmen bei der HS)

• Planungsunterlagen sowie Nutzflächenaufstellung (Raum- und Funktionsprogramm)

• Baukostenaufstellung inkl. detaillierte Begründung der Baukostenerhöhungen Der GAF-Antrag der Gemeinde Bürmoos für Straßenbau 2009/2010 (Miele-Kreuzung, Straßensanierungen) wird derzeit bearbeitet.

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7 Ausgegliederte Einheiten Gemeinden können aus verschiedenen Beweggründen einzelne Bereiche in Gesellschaften ausgliedern (wie z.B. Kommanditgesellschaften – KG, GesmbH). Die Gemeinde Bürmoos hat keine ausgegliederten Einheiten gegründet.

8 Personal Die Höhe des Personalaufwandes zeigt in den letzten Jahren folgende Entwicklung (gerundet auf 100 €):

2004 2005 2006 2007 2008

Personalaufwand 1.098.700 € 1.152.500 € 1.223.000 € 1.295.500 € 1.390.800 €

Die Entwicklung der Personalkosten im Beobachtungszeitraum 2004 bis 2008 verlief, unter Bedachtnahme auf Vorrückungen, Beförderungen, Abfertigungszahlungen und dergleichen, grundsätzlich kontinuierlich.

Entwicklung Personalaufwand

19,65% 19,84% 20,22% 19,60% 19,96%0 €

1.000 €

2.000 €

3.000 €

4.000 €

5.000 €

6.000 €

7.000 €

8.000 €

Taus

ende

lfd.Einnahmen 5.590.200 € 5.808.500 € 6.048.700 € 6.608.800 € 6.968.400 €

Personalaufwand 1.098.700 € 1.152.500 € 1.223.000 € 1.295.500 € 1.390.800 €

in % der lfd.Einnahmen 19,65% 19,84% 20,22% 19,60% 19,96%

2004 2005 2006 2007 2008

Im Vergleich mit den laufenden, bereinigten Einnahmen zeigt sich, dass die Gemeinde Bürmoos für den Zeitraum 2003 bis 2007 jeweils knapp 20% für Personal aufwenden musste. Mit diesem Anteil liegt Bürmoos in Relation zu Gemeinden vergleichbarer Größe und Struktur im eher unteren Feld, wobei aber ua zu berücksichtigen ist, dass die Gemeinde Bürmoos ihr Seniorenwohnhaus im Rahmen einer

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Prüfbericht Gemeinde Bürmoos 2009

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Verwaltungsgemeinschaft gemeinsam mit der Stadtgemeinde Oberndorf gegen Refundierung der anteiligen Personalkosten betreibt. Die Bewertung sowie die Anzahl der Bediensteten entsprechen den geltenden Richtlinien für die Erstellung der Stellenpläne der Gemeinden im Land Salzburg. Die derzeit geltende Dienstzeitregelung ist - ua hinsichtlich der Festlegung der Rahmenzeiten (sehr frühes Enden!) sowie der derzeit fehlenden Mitberücksichtigung von inkludierten zeitlichen Mehrleistungen von Funktionszulagenempfänger/innen -überarbeitungsbedürftig. Außerdem steht die elektronische Dienstzeiterfassung mit den Vorgaben der Dienstordnung aus 2002 nicht überall im Einklang (zB: Rahmenzeitende Montag bis Donnerstag laut EDV um 16:30 Uhr, lt Dienstordnung um 17:30 Uhr; Dienstzeit Montag bis Donnerstag laut EDV: 8,5 Stunden, Freitag: 6 Stunden, lt Dienstordnung 8,75 bzw 5 Stunden.) In einem Fall wurde eine von den Rahmenzeiten abweichende Dienstzeit bewilligt. Derartige Ausnahmen sind nicht tunlich und werden inzwischen auch nicht mehr gewährt. Laut Dienstordnung sind für die Dienstgänge Arbeitsaufzeichnungen zu führen. Für Überstunden sind gesonderte Aufzeichnungen zu führen. Diese Festlegungen sind umzusetzen. Urlaubsverwaltung: Die schriftlichen Urlaubs- bzw. Fehlzeitbelege enthalten teilweise nachträgliche, vom Dienstvorgesetzten nicht abgezeichnete Korrekturvermerke. Zudem sind die Aufzeichnungen in diesen Belegen mit den Fehlzeiten der elektronischen Dienstzeiterfassung nicht immer stimmig. Seit dem 23. Juni 2009 besteht nun eine interne dienstliche Mitteilung der Amtsleitung, wonach alle Urlaubsanträge dem Amtsleiter bzw. dem Bürgermeister (Urlaubsanträge des Amtsleiters) vorzulegen und von diesem zu genehmigen sind. Der Bürgermeister erhält vom Amtsleiter die erforderlichen Informationen über Urlaubszeiten der Mitarbeiter/innen. In einem Fall wurden bis ins Jahr 2007 zurückreichende Urlaubsguthaben festgestellt, wofür gewichtige dienstliche Gründe geltend gemacht wurden. Unbeschadet dessen sind hohe Urlaubsguthaben in Anwendung des § 43 Gem-VBG – bei sonstigem Verfall – raschestmöglich abzubauen bzw in Zukunft tunlichst zu vermeiden. Überstundenabrechnung: Betreffend den Zeitraum ab Frühjahr 2008 wurde im Amtsbereich mehrmals eine hohe Anzahl an Überstunden abgerechnet, wobei nicht in allen Fällen die Genehmigung des Vorgesetzten ersichtlich war. In Zukunft ist jeweils auf das Vorliegen einer Anordnung zu achten, wobei derartige Anordnungen stets möglichst zurückhaltend zu erfolgen haben. Die bis dato nicht erfolgte Mitberücksichtigung von in der Funktionszulage enthaltenen zeitlichen Mehrleistungen wurde zwischenzeitlich in zwei von drei Fällen bereits rückwirkend veranlasst. Sie ist im noch ausständigen Fall betreffend denselben Zeitraum nachzuholen.

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9 Sonstige Prüfungsfeststellungen Die Einschau konzentrierte sich neben der Entwicklung der Finanzlage und der geplanten Investitionstätigkeit noch auf die stichprobenartige Überprüfung in verschiedenen Sachgebieten. Dazu wurden folgende Prüfungsfeststellungen getroffen:

9.1 Unterschrift der Protokolle Nach Durchsicht der Protokolle der Gemeindevorstehung muss festgehalten werden, dass Protokolle der Gemeindevorstehung (z.B. 13.11.2008, 7.7.2009) nicht unterzeichnet waren. Die Protokolle der Gemeindevorstehung sind vom Bürgermeister als auch vom Schriftführer zu unterfertigen.

9.2 Häufigkeit der Sitzungen Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen hat die Gemeinde mindestens vierteljährlich eine Sitzung der Gemeindevorstehung bzw. Gemeindevertretung einzuberufen. Die erste Sitzung der Gemeindevorstehung im Jahre 2009 fand aber erst am 26.5.2009 statt. Die Gemeinde wird ersucht, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

9.3 Anschlag an der Gemeindetafel von nicht öffentl ichen Sitzungen Die Sitzungen der Gemeindevorstehung sind prinzipiell nicht öffentlich. Nach Durchsicht der Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevorstehung war ersichtlich, dass diese Einladungen mit Bekanntgabe der Tagesordnung ortsüblich kundgemacht werden. Diese Vorgangsweise entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gemeinde kann eine nicht öffentliche Sitzung kundmachen. Dabei ist aber darauf zu achten, dass die einzelnen Tagesordnungspunkte nicht bekanntgegeben werden. Die Gemeinde wird ersucht, in Zukunft die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen.

9.4 Installierung von Ausschüssen In der 2. Sitzung der Gemeindevertretung vom 22. April 2004 wurde unter dem Tagesordnungspunkt 3 die Bildung von Ausschüssen abgehandelt. Seitens aller Fraktionen wurde festgehalten, dass man neben dem verpflichtenden "Überprüfungsausschuss" noch folgende Ausschüsse einrichtet:

• Ausschuss für Bau und Raumordnung; • Ausschuss für Natur- und Umweltangelegenheiten • Ausschuss für Wirtschaftsangelegenheiten, • Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familienangelegenheiten, welcher auch

die Kultur-Vereins- und Jugendarbeit mit Wohnungsvergabe und Vergabe im Sozialbereich beinhaltet.

Da die Gemeinde Bürmoos ihre Ausschüsse zu diesem Zeitpunkt in der Geschäftsordnung genau festgeschrieben hatte, hätte man nur die Namen der einzelnen GemeindevertreterInnen für die einzelnen Ausschüsse beschließen müssen. Von zwei Fraktionen wurden die Namen bereits in dieser Sitzung schriftlich mitgeteilt, welche auch dem Protokoll angeschlossen sind. Von zwei anderen Fraktionen wurde

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mitgeteilt, dass die Namen nachgereicht werden. Deshalb konnte es in dieser Sitzung der Gemeindevertretung keinen Beschluss geben. Die 3. Sitzung der Gemeindevertretung wurde am 18. Mai 2004 abgehalten. In dieser Sitzung wurde unter Punkt 1 "Änderung der Geschäftsordnung" beschlossen, dass die Gemeinde keine ständigen Ausschüsse einrichtet. Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung der Gemeindevertretung unter Punkt 7 "Berichte des Bürgermeisters" berichtet, dass am 27. Mai 2004 die Konstituierung der Ausschüsse (außer Überprüfungsausschuss), welche in der letzten Gemeindevertretungssitzung (22. April 2004) genannt wurden, stattfindet. Die Konstituierung der Ausschüsse hätte am 27. Mai 2004 aus zwei Gründen nicht stattfinden dürfen. Der erste Grund dafür ist, dass bis zu diesem Zeitpunkt seitens der Gemeindevertretung kein Beschluss für die namentliche Besetzung der Ausschüsse erfolgte. Der zweite Grund liegt darin, dass die Gemeindevertretung am 18.5.2004 beschlossen hat, keine ständigen Ausschüsse nach § 33 Abs 1 einzurichten. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 29. Juni 2004 wurde unter dem Tages-ordnungspunkt 1 wiederum die "Beschlussfassung über die Bildung der Ausschüsse" behandelt. Bei dieser Sitzung wurde durch einen Beschluss der Gemeindevertretung die Einrichtung von ständigen Ausschüssen abgelehnt. Dieser Tagesordnungspunkt wäre nicht notwendig gewesen, da bereits in der vorhergehenden Sitzung der Gemeindevertretung in der Geschäftsordnung festgelegt wurde, dass es zur keiner Bildung von Ausschüssen kommt .

10 Zusammenfassung Liquidität: Die Liquidität in der Gemeinde Bürmoos war im Rechnungsjahr 2008 stets gegeben. Rücklagen: Die Gemeinde verfügt per 31.12.2008 über eine allgemeine Betriebsmittelrücklage in der Höhe von 370.034,49 €. Budgetspitze: Die Budgetspitze im Rechnungsjahr 2004 fiel mit 492.500 € geringer aus, als jene Budgetspitze in den Folgejahren 2005 bis 2007. In diesen Jahren war die Budgetspitze relativ konstant und lag jeweils um die 600.000 €. . Die Verbesserung der Budgetspitze im Rechnungsjahr 2008 auf 772.400 € ist auf die Mehreinnahmen aus den Bundesabgabenertragsanteilen zurückzuführen. Hochrechnung 2009: Im Rechnungsjahr 2009 wird sich die Budgetspitze mit 410.100 € aufgrund der zum Zeitpunkt der Einschau bekannten Faktoren gegenüber dem Rechnungsjahr 2008 stark

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zurückentwickeln und somit den finanziellen Spielraum der Gemeinde Bürmoos für die Zukunft stark einschränken. Obwohl in den Jahren 2011, 2014 und auch 2015 Darlehensbelastungen aufgrund des Auslaufens von Darlehen wegfallen wird der Gemeindehaushalt aufgrund der steigenden Leasingausgaben für die Volks- und Hauptschule sowie der Darlehensaufnahmen für die geplanten anstehenden Investitionen weiterhin stark belastet werden. Verschuldung: Der Verschuldungsgrad der Gemeinde Bürmoos liegt bei rund 62,34 % und ist in der Gruppe 3 (starke Verschuldung) einzustufen. Die Gemeinde Bürmoos hatte im Beobachtungszeitraum 2004 bis 2008 durchschnittlich 25,72 % der bereinigten Ausgaben zur Abdeckung des eigenen Schuldendienstes aufzubringen. Mittelfristiger Finanzplan: Die Gemeinde hatte bereits mit dem Voranschlag 2009 einen mittelfristigen Finanzplan erstellt. Dieser wurde im ordentlichen als auch im außerordentlichen Haushalt ausgeglichen dargestellt. Die Gemeinde wird mit der Voranschlagserstellung 2010 einen neuen mittelfristigen Finanzplan erstellen, welcher den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst ist und um ein weiteres Jahr ergänzt wird. Investitionen/GAF: Im Rahmen des laufenden Schulbauprogramms XII (2009-2012) wurden für die Schulbauprojekte "Sanierung Volksschule und Neubau Turnhalle" sowie "Sanierung Hauptschule" Baukosten in Höhe von 2.780.000 € genehmigt. Bei Umsetzung des nunmehr überarbeiteten Sanierungskonzeptes für die Volks- und Hauptschule (inkl. Erweiterungsbaumaßnahmen) muss mit einem Investitionsvolumen von netto € 3,5 Mio. bis € 4 Mio. gerechnet werden. Personal: Die Personalkostenentwicklung weist keine besonderen Auffälligkeiten auf. Der Gemeindestellenplan entspricht den einschlägigen Richtlinien. Die oben zu Pkt 8 (Personal) gemachten Vorgaben betreffend Dienstzeitregelung, Urlaubsverwaltung und Überstundenabrechnung sind zu beachten. Sonstige Prüfungsfeststellungen: Unter Hinweis auf die unter Punkt 9 aufgezeigten Prüfungsfeststellungen wird die Gemeinde Bürmoos auf die korrekte Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen der Salzburger Gemeindeordnung 1994 Sorge tragen und die dazu erforderlichen Maßnahmen treffen.

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Ausblick: Aufgrund der Mindereinnahmen aus den Bundesabgabenertragsanteilen sowie des Rückganges der Einnahmen aus der Kommunalsteuer kommt es in der Gemeinde Bürmoos im Rechnungsjahr 2009 fast zu einer Halbierung der Budgetspitze gegenüber dem Rechnungsjahr 2008. Ab dem Rechnungsjahr 2010 kommt in der Gemeinde Bürmoos noch die Leasingbelastung aufgrund der Sanierung der Volks- und Hauptschule und des Turnhallenbaues hinzu. Weiters wird es aufgrund der geplanten Investitionen, welche durch Darlehensaufnahmen bedeckt werden, zu einer weiteren Reduktion der Budgetspitze kommen. Die Gemeinde hat in den nächsten Jahren mit einer sehr umsichtigen und leistbaren Investitionspolitik für die Stabilisierung der Haushaltssituation Sorge zu tragen. Salzburg, am 13.01.2010 Für die Landesregierung Mag. Heinz Hundsberger eh. Andrea Doppler eh. Referatsleiter Gemeindeprüferin