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Nachteilsausgleich /Dr. Greve/MK 1
Nachteilsausgleich
1. Was ist Nachteilsausgleich?2. Was soll mit Nachteilsausgleich erreicht
werden?3. Welche Formen von Nachteilsausgleich gibt es?
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Was ist Nachteilsausgleich? Form zur Wahrung der
Chancengleichheit Angebot zur Verhinderung von
Benachteiligung verankert im Grundgesetz, im
Behindertengleichstellungsgesetz in der Schule ein Instrument zur
Leistungsunterstützung
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SGB IX, § 126(1) Die Vorschriften und Hilfen für
behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen (Nachteilsausgleich) werden so gestaltet, dass sie unabhängig von der Ursache der Behinderung der Art oder der Schwere der Behinderung Rechnung tragen.
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Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt
§ 8 Benachteiligungsverbot(1)Menschen mit Behinderung haben einen
Anspruch auf eine ungehinderte Entfaltung ihrer Persönlichkeit im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung. Sie dürfen nicht benachteiligt werden.
(2)Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf die Verhinderung und die Beseitigung von benachteiligenden Maßnahmen und Regelungen.
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Schüler, für die diese Begriffsbestimmung zutrifft, sind Kinder und Jugendliche mit
Funktionsbeeinträchtigungen (z.B. Armbruch)
Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben, Rechnen
Schüler mit Behinderungen
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Grundsatz:Was nicht gleich ist, kann nicht gleich
behandelt werden.
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Was soll mit Nachteilsausgleich (NA) erreicht werden? Anwendung von Nachteilsausgleich ist
keine Form der Förderung, sondern eine Unterstützung der vorhandenen Leistungsmöglichkeit
NA Bestandteil eines barrierefreien Unterrichts
NA soll Einschränkungen durch Behinderungen oder Beeinträchtigungen ausgleichen oder verringern
NA soll Zugang zur Aufgabenstellung und damit die Möglichkeit ihrer Bearbeitung gewährleisten
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mittels Nachteilsausgleich sollen Schüler mit besonderen
Lernbedürfnissen ihre Leistungsfähigkeit ausschöpfen
sollen Bedingungen entstehen, die die Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen lässt
werden die inhaltlichen Leistungsanforderungen nicht grundlegend verändert
erbrachte Leistungen gelten als gleichwertig
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Für Anwendung von NA gilt: eine mit Nachteilsausgleich erbrachte
Leistung ist eine zielgleiche Leistung NA ist stets auf den Einzelfall abzustimmen bei gleichen Erscheinungsformen nicht
immer gleiche Formen des Formen des NA angemessen
Festlegungen zur Form notwendig Festlegungen zum Anwendungszeitraum Festlegungen regelmäßig prüfen
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Formen von Nachteilsausgleich mehr Zeit zum Erfassen und zum
Bearbeiten von Aufgaben Nutzung apparativer Hilfen oder von
Assistenz akustische Unterstützung (Vorlesen, ggf.
mit Betonung, statt elektronischer Sprache-menschliche Sprache)
Hervorheben wesentlicher Wortmarken andere Aufgabenanordnung
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weitere Formen: größere Schrift dickeres Papier Querformat statt Hochformat Punktschrift statt Schwarzschrift Textadaption schriftlich statt mündlich und
umgekehrt zeitweilige „Befreiung vom
Notendruck“
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weitere Formen: Bereitstellen oder Zulassen spezieller
technischer oder didaktischer Hilfs- oder Arbeitsmittel (z.B. Wörterbuch, Computer, Recorder,…)
differenzierte Aufgabenstellung (z.B. Reduktion des Aufgabenbereichs)
unterrichtsorganisatorische Veränderungen (z.B. individualisierte Pausen, Arbeitsplatzorganisation, Verzicht auf Mitschriften,…)
differenzierte Hausausgabenstellung
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d.h. Nachteilsausgleich hat einen Rechtsanspruch kann eingeklagt werden ist zu gewähren, nur die Formen sind
individuell anzupassen wird beantragt wird durch Klassenkonferenz
beschlossen ist nach Beschluss verbindlich für alle
Lehrkräfte