mtv hotel und gaststättengewerbe schleswig holstein 15.04.1994
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Zuschlgen erlschen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach Flligkeit geltend gemacht werden. Alle brigen Ansprche erlschen 3 Monate nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb.
Die Geltendmachung mu whrend oben genannter Fristen gerichtlich erfolgen.
Mitglieder der Tarifvertragsparteien knnen ihre Ansprche innerhalb der gleichen Fristen auch ber die Tarifvertragsparteien oder deren Bevollmchtigte schriftlich geltend machen.
15 Schlubestimmungen
1. Besitzstand
Bereits vereinbarte und gewhrte bessere Lohn-, Gehalts- und
Arbeitsbedingungen drfen nicht verschlechtert werden.
2. Unabdingbarkeit
Im brigen sind alle Bestimmungen dieses Tarifvertrages unabdingbar, sie gelten bis zum Abschlu eines neuen Tarifvertrages.
3. Bekanntmachungspflicht
In jedem Betrieb ist ein Exemplar dieses Tarifvertrages an geeigneter, d.h. jedem AN stndig zugnglicher Stelle
auszulegen bzw. auszuhndigen.
4. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird das fr den Beschftigungsort zustndige Arbeitsgericht vereinbart.
5. Schlichtung von Streitigkeiten
Zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung und Durchfhrung dieses Tarifvertrages ergeben, gibt es eine besondere Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien.
Protokollnotiz zum Manteltarifvertrag 3 Arbeitszeit, vom 15. April 1994
gltig ab: 1. Juli 1994
Zwischen dem
Hotel- und Gaststttenverband DEHOGA Schleswig-Holstein e.V., Kiel
und der
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststtten
Seite 19
1994-04-15
Landesbezirk NORD, Sitz Hamburg
wird folgende Protokollnotiz geschlossen:
Soll die Arbeitszeit nicht in freien Tagen gem. 3 Ziffer 1.2.2.gewhrt werden, so mu dies mit den Beschftigten, mglichstschriftlich, vereinbart werden bzw. mit dem Betriebsrat in einerBetriebsvereinbarung geregelt werden.
Seite 20