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Verdingungsunterl agen zur Ausschreibung des Leaderprojektes zur Erstellung eines Konzepts und Durchführungsplans inkl. Marketingkampagne: Zurück in die Zukunft –Der (Wester)Wald ruft der Leaderregion Westerwald-Sieg bestehend aus: 1_Anschreiben Bewerber 2a_Bekanntmachungsübersicht 2b_Allgemeine Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen 3a_Leistungsverzeichnis 3b_Angebotsübersicht 4_ Anlageerklärung_3_LTTG 5.1_ Eigenerklärung SchwarzarbG 5.2_Information Datenschutzverordnung 5.3_Formblatt 124_LD 6_Aufklebervordruck 7_ Zeitplan

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Verdingungsunterlagen zur

Ausschreibung des Leaderprojektes

zur Erstellung eines Konzepts und

Durchführungsplans inkl. Marketingkampagne:

Zurück in die Zukunft –Der (Wester)Wald ruft

der Leaderregion Westerwald-Sieg

bestehend aus:

1_Anschreiben Bewerber2a_Bekanntmachungsübersicht2b_Allgemeine Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen3a_Leistungsverzeichnis3b_Angebotsübersicht4_ Anlageerklärung_3_LTTG5.1_ Eigenerklärung SchwarzarbG5.2_Information Datenschutzverordnung5.3_Formblatt 124_LD6_Aufklebervordruck7_ Zeitplan

Davon vom Bieter auszufüllen:

3a_Leistungsverzeichnis3b_Angebotsübersicht5.1_ Eigenerklärung SchwarzarbG5.2_Information Datenschutzverordnung5.3_Formblatt 124_LD6_Aufklebervordruck

Steuerungs-ebene:

RegionalmanagementLAG Westerwald-Sieg

Auskunft erteilt:

Lukas Dörrie

Durchwahl: 0 26 81 – 81 21 82Telefax: 0 26 81 – 81 39 04

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E-Mail: [email protected]äude: Parkstraße 1

Altenkirchen, 24. August 2021

Öffentliche Ausschreibung nach der VOL/A- Ausschreibung des Leaderprojektes der Leaderregion Westerwald-Sieg zur Erstellung eines Konzeptes und Durchführungsplanes inkl. Marketingkampagne: Zurück in die Zukunft –Der (Wester)Wald ruft

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beabsichtigen, den Auftrag zu der in dem beigefügten Leistungsverzeichnis näher beschriebenen Leistung zu erteilen. Sie können sich die Unterlagen auf unserer Homepage http://leader-sieg-ww.de/vergabe-der-westerwald-ruft.

Die Angebotspreise bitten wir auf der Angebotsübersicht und in das beigefügte Leistungsverzeichnis einzutragen (Anlagen 3a und 3b).

Wir bitten um Abgabe eines Angebotes bis zum 20. September 2021 – 24:00 Uhr (Bitte auf Vollständigkeit in Bezug auf alle geforderten Unterlagen/Nachweisen und ausgefüllten, unterschriebenen Anlagen achten).

Das anliegende Leistungsverzeichnis sowie die ebenfalls beigefügten Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen sind Bestandteile dieser Ausschreibung und eines späteren Auftrages.

Wichtiger Hinweis:Maßgebliche Voraussetzung für die Durchführung des Auftrages, ist ein positiver Förderbescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier. Der dafür erforderliche Förderantrag kann dort erst eingereicht werden, wenn die voraussichtlichen Kosten auf Basis von eingeholten Angeboten nachgewiesen werden können. Aus diesem Grund wird eine mögliche Auftragsvergabe erst wirksam,

wenn der o. g. Förderbescheid vorliegt. Der potentielle Auftragnehmer wird unverzüglich nach Eingang der Förderentscheidung über das Ergebnis informiert.

Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag:Lukas Dörrie

Anlagen:☒ Bekanntmachungsübersicht ☒ Allgemeine Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen☒ Angebotsübersicht ☒ Leistungsverzeichnis☒ Bietererklärungen LTTG/AentG/ MiloG/ SchwarzbG☒ Aufklebervordruck ☒ Sonstiges☒ Vorzulegende Unterlagen Bewerber

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Öffentliche Ausschreibungder LAG Westerwald Sieg c/o Kreisverwaltung Altenkirchen, Anschreiben gem. § 8 i. V. m. § 12 Abs. 2 Nr. a) – n) VOL/A

a) Auftraggeber

Ansprechpartner während des Vergabeverfahrens/

Einreichen der Angebote bei:

LAG Westerwald-Siegc/o Kreisverwaltung AltenkirchenParkstraße 157610 Altenkirchen

Herr Lukas DoerrieE-Mail: [email protected] (-Fax): 02681/81 2182

siehe Buchstabe o

b) Gewähltes Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung

c) Form der einzureichenden Teilnahmeanträge oderAngebote

Schriftlich und in Papierform.

Bitte den Aufklebervordruck nicht vergessen!

Das Angebot muss bis zum 20.09.2021, 24:00 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag bei der ausschreibenden Stelle vorliegen und den beigefügten Aufklebervordruck tragen.

d) Art, Umfang und Ort der Leistung

Erstellung eines Konzepts und Durchführungsplans inkl. Marketingkampagne für das Leaderprojekt: Zurück in die Zukunft - Der (Wester)Wald ruft!

e) Aufteilung in Lose (Anzahl, Größe und Art)

Nein

f) Zulassung von Nebenangeboten

Nein

g) Ausführungsfrist Beginn: 02.01.2022 / Ende: 30.04.2023h) Anforderung oder Einsehen

der Vergabe-unterlagen bis zurAngebotsöffnung

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:LAG Westerwald-SiegHerrn Lukas Doerriec/o Kreisverwaltung AltenkirchenParkstraße 157610 Altenkirchen

E-Mail: [email protected] (-Fax): 02681/81 2182

i) Teilnahme-oder Angebots- und Bindefrist

Angebotsfrist: 20.09.2021, 24:00 UhrBindefrist: 30.11.2021

J) Geforderte Sicherheitsleistungen

keine

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k) Zahlungsbedingungen Siehe Vergabe- und Vertragsunterlagenl) mit dem Angebot oder

Teilnahmeantragvorzulegenden Unterlagen

Siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen

m)

Kostenbeitrag entfällt

n) Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird an das Unternehmen erteilt, das die höchste Punktzahl erzielt. Grundlage für die Berechnung der Punktzahl bildet eine Wertungsmatrix, die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen beigefügt ist (S. 8).

o) Angebote sind zu richten an:

Postalisch an:

Kreisverwaltung AltenkirchenFrau Jennifer SiebertParkstraße 157610 Altenkirchen

p Sprache Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.q Datum, Uhrzeit und Ort der

Eröffnung der Angebote

Zulassung von Bietern und ihren Bevollmächtigten

Am 22.09.2021 – 10:00 UhrKreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen, Zimmer: Raum 23

Nein

r Zuschlags- und Bindefrist endet am: 30.11.2021 (späteste Zuschlagserteilung)

s Vergabeprüfstelle für Beanstandungsverfahren

(Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen,GVBI. S. 123)

Vergabeprüfstelle Rheinland-Pfalzbeim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und WeinbauStiftsstraße 955116, Mainz

Auf die Rügeobliegenheit von Bietern und Bewerbern aus § 10 Abs. 3 der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen vom 26. Februar 2021 weisen wir vorsorglich hin.

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Allgemeine Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen

Ansprechpartner im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung ist:

Fachlich:

Herr Lukas DörrieTel.: 02681/81 21 82Fax: 02681/81 39 04Email: [email protected]

Angebotsabgabe:

Frau Jennifer SiebertTel.: 02681/81 20 89Fax: 02681/81 39 04Email: [email protected]

Alle Fragen, die mit der vorliegenden Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind schriftlich an die o. g. Ansprechpartner zu richten. Die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben werden jeweils allen Bietern schriftlich mitgeteilt.

Das Angebot muss bis zu dem in der Angebotsübersicht angegebenen Zeitpunkt in einem verschlossenen Umschlag bei der ausschreibenden Stelle vorliegen und den der Leistungs- beschreibung anliegenden Aufklebervordruck tragen.

Angebote, die aus Gründen, die der Bieter zu vertreten hat, verspätet eingehen, werden ausgeschlossen. Angebote, deren verspäteter Eingang nachweislich durch Umstände verursacht ist, die vom Bieter nicht zu vertreten sind, gelangen in die Wertung.

Das Angebot muss nach Maßgabe des beigefügten Leistungsverzeichnisses (3a) und des Angebotsübersichtsvordruckes (3b) vollständig ausgefüllt sein. Ansonsten wird das Angebot von der Angebotswertung ausgeschlossen.

Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.

Erfolgt bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag, so ist das Angebot nicht berücksichtigt worden. Dies teilt die ausschreibende Stelle den Bietern nach Zuschlagserteilung auf dessen schriftlichen Antrag mit.

Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.

Berichtigungen und Änderungen zu abgelieferten Angeboten, sowie das Zurückziehen eines Angebotes können bis zum Abgabetermin vorgenommen werden. Diese sind schriftlich mitzuteilen.

Formale Fehler, wie z.B. Ergänzungen oder unterlassene Angaben in den Vergabeunterlagen sowie die Abgabe nicht eindeutiger Angebote, können auf Grund der Formstrenge des Vergaberechts zur Nichtberücksichtigung (Ausschluss) des Angebots führen!

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Beachten Sie deshalb bitte folgende Hinweise:Änderungen des Bieters an seinen Angaben in den Ausschreibungsunterlagen (z. B. durch Korrekturroller) müssen eindeutig und zweifelsfrei erkennbar sein

Angebote in digitaler Form können nicht berücksichtigt werden.

Die geforderten Eintragungen in der Leistungsbeschreibung bzw. in der Angebotsübersicht sind zwingend vollständig vorzunehmen.

Grundlagen für Angebot und Ausführung- die allgemeinen Vertragsbedingungen- die anliegende Leistungsbeschreibung- die VOL, Teil A und B in der jeweils gültigen Fassung- Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen

Auftragsvergaben (LTTG) sowie die des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)

Versicherungsschutz

Für ausreichenden Versicherungsschutz hat jeder Unternehmer selbst zu sorgen.

Auftragsvergabe und Zuschlagserteilung

Der Zuschlag wird an das Unternehmer erteilt, das die höchste Punktzahl erzielt. Grundlage für die Berechnung der Punktzahl bildet die nachfolgende Wertungsmatrix.

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Vertragslaufzeit

Die Laufzeit des Auftrags beträgt 16 Monate. Ein entsprechender verbindlicher Zeitplan ist als Anlage beigefügt.

Vertragsrücktritt

Der Auftraggeber hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrags dadurch in Frage gestellt ist, dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt.

Andere den Vertragsrücktritt regelnde gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

Erfüllungsort / Verpflichtungen des Auftragnehmers

Die Leistung ist dem zu erteilenden Auftrag entsprechend zu erbringen.

Der*Die Auftragnehmer*in ist verpflichtet, nur zuverlässiges Personal zu beschäftigen und die gesetzlichen, sozialversicherungsrechtlichen und tarifrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Datenschutz

Die im Rahmen des Projektes erhobenen Daten dürfen nicht weitergegeben oder anderweitig verwendet werden. Eine anonymisierte Verwendung ist möglich.

Bieteranerkenntnis

Der*Die Bieter*in erklärt,

- dass er*sie die zur Angebotsabgabe vorgelegten Vorbemerkungen mit der Leistungsbeschreibung gelesen und sich über alle den Preis beeinflussenden Umstände unterrichtet hat;

- dass sie*er den Inhalt dieses Dokumentes nur zum Zwecke der Angebotsabgabe bzw. im Auftragsfall zur Erfüllung der entsprechenden Leistungen verwendet;

- dass sie*er durch seine Unterschrift diese Ausschreibung ohne Einschränkung als maßgeblichen Vertragsbestand rechtsverbindlich anerkennt;

- dass sie*er sich verpflichtet, die Leistungen vertrags- und termingerecht zu erfüllen;

- dass er*sie sich über alle Umstände informiert hat, die seine Kalkulation beeinflussen und er dies in dem angebotenen Festpreis berücksichtigt hat.

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Bietererklärung

Der*Die Bieter*in erklärt,

- dass sie*er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt bzw. Kommunen erhobenen Steuern sowie zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist;

- dass es ihm*ihr bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann;

- dass sie*er sich bewusst ist, dass wissentlich falsche Erklärungen zur Folge haben, dass die betreffenden Leistungen durch den Auftraggeber nicht abgenommen werden;

- dass er*sie bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden ist;

- dass Preisabsprachen mit anderen Firmen nicht stattgefunden haben;

- dass sie*er alle Teile des Angebots und der Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und diese anerkennt;

- dass eigene AGB, die auf ihrem*seinem Anschreiben und sonstigen dem Angebot beigefügten Unterlagen, insbesondere auch auf der Rückseite, abgedruckt sind, keine Anwendung finden.

Der*Die Auftragnehmer*in verpflichtet sich weiter, die Regelungen des Landesgesetzes zur Gewähr- leistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) sowie die des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) durch Bestätigung auf dem hierfür vorgesehenen Vordruck (Bietererklärung) anzuerkennen. Entsprechendes gilt für die Regelungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes.

Falls ein*e Nachunternehmer*in vorgesehen ist, ist in der Angebotsübersicht mitzuteilen für welche Positionen ein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist. Der*Die Auftraggeber*in kann sich vor Auftragsvergabe den Firmenname und die Adresse des Nachunternehmers durch die Auftragnehmer*in nennen lassen. Der Einsatz von Nachunternehmern bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.

Die öffentliche Auftraggeberin hat das Recht, Einsicht in die Entgeltabrechnungen, Werkverträge, sowie andere Geschäftsunterlagen zu nehmen. Das Einsichtsrecht ermöglicht dem Auftraggeber zu überprüfen, wie Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der für den Auftrag eingesetzten Beschäftigungsverhältnissen waren. Die Beschäftigten sind von den Auftragnehmern über die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen.

Die Auftragnehmer*innen sind verpflichtet, vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Arbeitnehmer*in bereitzuhalten.

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Vertragsbestandteile

Bestandteile des Auftrages/Vertrages werden in nachstehender Reihenfolge:

1. die Leistungsbeschreibung

2. die Ausschreibungs- und Lieferbedingungen (allgemeine Vertragsbedingungen)

3. die "Verdingungsordnung für Leistungen VOL/A Teil A und B in der jeweils gültigen Fassung"

Eigene Vertragsbedingungen des Auftragnehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese vom Auftraggeber im Auftragsschreiben ausdrücklich bestätigt worden sind.

Ferner gelten die einschlägigen, gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, Verordnungen, DIN- und VDE-Normen und die Unfallverhütungsvorschrift der zuständigen Berufsgenossenschaften.

Gerichtsstand ist Altenkirchen.

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Leistungsbeschreibung

Erstellung eines Konzeptes und Durchführungsplanes inkl. Marketingkampagne: Zurück in die Zukunft –Der (Wester)Wald ruft

1.1 Inhalt des VorhabensDer wirtschaftliche Wandel der letzten Jahrzehnte hat ländliche Regionen in Deutschland stark verändert. Auch in der LEADER Region Westerwald-Sieg zeigt sich diese Veränderung durch zurückgegangene Betriebszahlen in der Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Handwerk und innerstädtischen Geschäften. Wo früher Bergbau, Land- und Forstwirtschaft die Basis für eine regional vernetzte Wirtschaft legten, sind viele Wirtschaftszweige bis heute stark zurückgegangen. Die Realität vieler Dörfer sieht so aus:

- der Altersdurchschnitt ist hoch,- große Häuser werden von immer weniger Menschen bewohnt- junge Leute pendeln in die nächsten Städte zur Arbeit.

Gleichzeitig sind aufgrund der Klimaziele in den nächsten Jahrzehnten weitreichende gesellschaftliche Veränderungen zu erwarten. Eine absehbare C02-Steuer auf den Endverbrauch könnte das Leben auf dem Land maßgeblich verteuern. Denn gerade lange Autofahrten und große Häuser wären von solchen steuerlichen Maßnahmen stark betroffen.

Doch obwohl auch in der Region Westerwald-Sieg bereits erste Folgen der Klimakrise in Form von Dürre und Waldsterben deutlich sichtbar sind, bergen ländliche Regionen ebenso ein großes Potential für eine nachhaltige Transformation der Wirtschaft. Damit diese jedoch sozial machbar und ökologisch sinnvoll wird, braucht es Veränderungen an der Basis. Regionale Versorgung, digitale Arbeit und neue Wohnformen haben großes Potential, eine mögliche Erhöhung der Lebenskosten in ländlichen Regionen deutlich zu reduzieren. Gleichzeitig können die vielseitigen Ressourcen ländlicher Regionen sozial und ökologisch genutzt werden. Doch der Wiederaufbau von regionalen Wertschöpfungsketten geht nur solidarisch, wie der Entwicklungsökonom Prof. Dr. Ulf Hahne der Universität Kassel in der dvs-Zeitschrift LandlnForm schreibt: "Solidarität und Professionalität gehören daher zusammen, um eine starke Wettbewerbsposition in der Region zu entfalten." Hier setzt das Projekt "Zurück in die Zukunft Der (Wester)Wald ruft!" an.

Ziel des Vorhabens ist die Konzepterstellung und Vorplanung einer etwa sechs-monatigen "Veranstaltung" inkl. einer Marketingkampagne.

Das Vorhaben navigiert zwischen Wirtschaftsförderung 4.0, Netzwerk-Bildung und Standort-Marketing. Stark vereinfacht soll “Der Westerwald ruft” Menschen aus Stadt und Land zusammenbringen, die im Sommer 2023 gemeinsam zukunftsweisende Projekte auf den Weg bringen.

"Der Westerwald ruft" ist inspiriert durch den "Summer of Pioneers", ein Produkt des Berliner Unternehmens "KoDorf': 20 Digitalarbeiter*innen aus Städten wie Hamburg, Berlin oder Zürich leben und arbeiten für die Dauer von sechs Monaten in herrlicher Umgebung auf dem Land. Alle Teilnehmer*innen erhalten ein Rundum-Sorglos-Paket, bestehend aus vergünstigtem möbliertem Wohnraum mit Internet, sowie Zugang zu einem eigens dafür eingerichteten Coworking Space. Umgesetzt wurde und wird der Summer of Pioneers bislang in den Gemeinden Homberg, Wittenberge und Altena - allesamt Gemeinden, die sich durch eine extrem hohe Lebensqualität, viel intakte Natur und attraktivem Gebäude-Leerstand auszeichnen . Das maßgebliches Ziel der Initiative, die Städter*innen durch ein attraktives "Leben und Arbeiten auf Zeit" zum Bleiben zu bewegen, konnte in den meisten Fällen erreicht werden.

Die Standortfaktoren der Region Westerwald-Sieg sind allerdings andere - und ebenso ist es

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unsere Zielsetzung: Bei uns geht es nicht vorranglich um "das schöne Leben auf dem Land",sondern um die Entwicklung von Ideen, die einen echten Unterschied machen. Wir rufen proaktiv lnnovationstreiber*innen und Sozialunternehmer*innen dazu auf, ihr Wirken und Schaffen in den Westerwald zu tragen: Hier werden neue Ideen dringend benötigt - und von der Region mit offenen Armen empfangen. Für kreative Weltverbesserer*innen entsteht so eine Spielwiese, auf der sie sich nach Lust und Laune austoben können. Und die Region wird zur Region mit innovativem Modellcharakter, aufgeschlossen gegenüber neuen Impulsen und Ideen. Ziel des Projekts ist die Entwicklung von Prototypen, die dem Westerwald dienen - und die, unter Umständen, auch auf andere Standorte übertragbar sind. Unbedingter Bestandteil des Projekts ist dabei auch die Identifizierung und Vernetzung mit den richtigen Finanzierungs- und Umsetzungspartnern, regional und überregional, aus Zivilgesellschaft oder Privatwirtschaft. Dafür sollen den Pionier*innen von Beginn an erfahrene Mentor*innen und Coaches aus der Start Up Szene zur Seite stehen, die die Projekte in Zusammenarbeit mit den Macher*innen und starken Partnern aus der Region "aufs Gleis" setzen - vom Social Start Up, über die App für Handwerker*innen bis hin zur SoLaWi für die Region. Denkbar ist auch eine Zusammenarbeit mit RURASMUS, einer Initiative für ein europäisches "Aufs-Land-Semester".

"Der Westerwald Ruft" wird ein Ideeninkubator und Accelerator, der innovative Ideen dahin trägt, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Das Grundgerüst des "Summer of Pionieers" - kostenfreier Wohnraum und Arbeitsfläche für 6 Monate – soll dabei erhalten bleiben. Idealerweise entsteht über die Zeit ein enges Netzwerk und eine gute Partnerschaft zwischen unterschiedlichen Akteur*innen, regional wie überregional, die ein Interesse daran haben, die Region mit ihrem Modellcharakter "fit für die Zukunft" zu machen (Lokale Aktionsgruppe Westerwald-Sieg, Kommunen, Wirtschaftsförderung, Unternehmen, Kulturelle Orte usw.) - und dazu sozial verträgliche, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Ideen ermöglicht. Die nächste LEADER Förderperiode (ab 2024) bietet einen zusätzlicher Anreiz für die gezielte Entwicklung von Ideen für die Region.

Zeitplan und UmsetzungDie auslaufende LEADER Förderperiode dient den Vorbereitungen, die nötig sind, um das Konzept auf fruchtbaren Boden fallen zu lassen. Projektträgerin ist die LAG Westerwald-Sieg, die insbesondere als Vernetzerin und "Ermöglicherin" dient. Die Hauptarbeit, hier genannt das praktische "Konzept" sowie die Kommunikationsstrategie, wird in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro erstellt, das idealerweise die Gegebenheiten vor Ort kennt, mit der Social Start-Up Szene vernetzt ist und die Do's and Don'ts der digitalen Kommunikation beherrscht. Unbedingte Partner sind darüber hinaus in der Region verankerte Akteure mit politischer und wirtschaftlicher Breitenwirkung, die um das Potenzial der Idee wissen und als starke Partner auftreten.

Das von Ihnen zu erarbeitende Konzept hat folgende Leistungen zu beinhalten:

- Identifizierung und Akquise geeigneter finanzieller und inhaltlicher Partner*innen(Januar 2022 bis Juni 2022),

- Identifizierung und Akquise geeigneter Wohn- und Arbeitsflächen für eine noch zu bestimmende Anzahl von Pionier*innen (abhängig vom vorhandenen Angebot in der Region); (Januar 2022 bis August 2022)

- Konkretisierung von mindestens 4 möglichen Cases zusammen mit den Partner*innen aus der Region. Beispiel: Die Gründung einer solidarischen Bäckerei. (Juni 2022 bis August 2022)

- Kommunikation mit der Öffentlichkeit, LAG Westerwald-Sieg, Landkreis Altenkirchen und den sich beteiligenden Verbandsgemeinden zur Sicherstellung der finanziellen Durchführbarkeit (kontinuierlich)

- Kreation einer geeigneten Kommunikationsstrategie für Presse, Social Media,Website, Storytelling & Aufruf (Juni 2022 bis September 2022)

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- Durchführung einer groß angelegten Social Media Kampagne (siehe Leistungsverzeichnis) zum Startpunkt der Bewerbungsphase im November 2022.

- Öffentliche Vorstellung des erarbeiteten Konzepts auf einer Abschluss-(und KickOff-Veranstaltung zu "Der (Wester)Wald ruft!"(Anfang November)

- Fortführung der Bewerbungsphase und gemeinsame Auswahl der Bewerbungen zusammen mit der LAG Westerwald-Sieg (bis März 2023)

Sollten sich im Förderzeitraum keine oder nicht ausreichend geeigneten Partner*innen, Unterkünfte oder Flächen für Co-Working oder Co-Living identifizieren lassen, wird eruiert, ob und wie sich die Umsetzung des Konzepts weiter in die Zukunft verlegen lässt. Die bereits geleistete Arbeit soll in diesem Fall nicht verolren gehen, sondern befruchtet den laufenden LEADER-Prozess.

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Anlage 3aLeistungsverzeichnis

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Anlage 3b

Altenkirchen, 24. August 2021

ANGEBOTSÜBERSICHT(bitte vollständig ausfüllen)

LeistungKonzepterstellung

Abgabe des Angebotes: Termin: 20. September 2021Uhrzeit: 24:00 UhrOrt: Kreisverwaltung AltenkirchenZimmer: Raum 23

Zuschlags- und Bindefrist: 30.11.2021

Gesamtpreis € (inkl. MWSt.):

Nachunternehmereinsatz

[ ] ja Firma, Anschrift:

[ ] nein

Der Angebotspreis ist ein Festpreis einschl. der jeweils gültigen MwSt. incl. aller Nebenkosten. Alle Rechnungen dürfen nur durch den Bieter eingereicht werden. Sämtliche Rechtsansprüche von Subunternehmen können nur beim Bieter geltend gemacht werden. Dieser ist verpflichtet, dieForderungen seiner Subunternehmen in gleichem Maße zu erfüllen, wie seine Gesamtforderungen erfüllt werden.

Hinweis:Die letzte Seite der Vergabeunterlagen enthält einen Aufklebervordruck.

Dieser ist auszuschneiden und auf den verschlossenen Briefumschlag, in demsich Ihr Angebot befindet, aufzukleben.

Steuerungs-ebene:

RegionalmanagementLAG Westerwald-Sieg

Auskunft erteilt:

Lukas Dörrie

Durchwahl: 0 26 81 – 81 21 82Telefax: 0 26 81 – 81 39 04E-Mail: [email protected]äude: Parkstraße 1

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Die beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Angebots.Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile der Verdingungsunterlagen (AllgemeineVertragsbedingungen und Leistungsverzeichnis). Hierdurch werden die Verdingungsunterlagenals alleinverbindlich anerkannt.

__ Ort und Datum Firmenstempel rechtsverbindl. Unterschrift

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Anlageerklärung 4

nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Ge- währleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auf- tragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334)

Auftragsnummer:

Vergabestelle:

Leistung:

Der Bieter/Bewerber hat alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftrags- vergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen.

Der Bieter/Bewerber erklärt hierzu folgendes:

Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,

- meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem AEntG unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung (ab 1.1.2019: 9,19 €; ab 1.1.2020: 9,35 €; ab 1.1.2021: 9,50 €; ab 1.7.2021: 9,60 €; ab 1.1.2022: 9,82 €; ab 1.7.2022: 10,45 € brutto je Zeitstunde) zu zahlen.

- Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt, ei- nen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäf- tigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen;

- Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote da- raufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kal- kuliert sein können;

- im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunterneh- men, Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauf- tragten Nachunternehmens die Verpflichtungen nach § 4 LTTG sicherzustellen und dem

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öffentlichen Auftraggeber Mindestentgelt- und Tariftreuerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher vorzulegen.

Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU- Mitgliedstaat beschäftigt sind;

- vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereit- zuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.

Datum, Firma, Name Erklärender im Sinne des § 126 b BGB

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Anlage 5.1

Eigenerklärung

Gemäß Artikel 4a und 21a des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (MEG II) vom 7. September 2007

(Stand: 06.05.2008)

Firma:

Sitz:

Anschrift:

Rechtsform

Nummer der Eintragung in einemöffentlichen Register oderGeschäftsnummer derGenehmigungsbehörde

Registergericht oderGenehmigungsbehörde

Firmensitz:

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht

- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder

- gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind."

(Ort, Datum) (Unterschrift)

Stand: 06/2010

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Anlage 5.2

Informationen zur Datenerhebunggem. Artikel 13 und 14 DSGVO Bitte ausfüllen!

Name des Bewerbers /der Bewerbergemeinschaft:

1. VerantwortlicherVerantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das Regionalmanagement der LAG Westerwald Sieg, vertreten durch den Geschäftsführer, Lukas Dörrie, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen.

Behördlicher Datenschutzbeauftragter der LAG Westerwald / Sieg:02681 81 [email protected]

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der VerarbeitungWir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Kontakt- und Kommunikationsdaten, Vertrags- und Abrechnungsdaten, für die Bearbeitung der Anfrage oder des Auftrags notwendige weitere Informationen sowie alle weiteren im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens bzw. Wettbewerbsverfahrens abgefragten Informationen) primär zur Begründung (z.B. Angebotserstellung, Bearbeitung einer Anfrage), Durchführung und Beendigung von Wettbewerbs- und Vergabeverfahren. Insbesondere verarbeiten wir Ihre Daten zu Zwecken der Erfüllung unserer (vor-) vertraglichen Pflichten, der Kommunikation(z.B. mit Ihnen, unseren Vertragspartnern, anderen Beteiligten wie Behörden, Fachplanern oder Unternehmen) sowie zu Zwecken der Rechnungstellung und Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von rechtlichen Ansprüchen. Die Verarbeitung erfolgt nur in dem für diese Zwecke erforderlichen Umfang. Soweit Sie uns Ihre personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, wird ein Vertrag i.d.R. nicht abgeschlossen werden können, da wir in diesem Fall unseren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen können. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung zu vertraglichen Zwecken ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Soweit nicht Sie, sondern Ihr Arbeit- oder Auftraggeber unser Vertragspartner ist, erfolgt die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse ergibt sich aus der Notwendigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten zu vorgenannten Zwecken.

Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, insbesondere steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten in dem hierfür erforderlichen Umfang. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. der jeweiligen gesetzlichen Vorschrift.

3. EmpfängerEine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt grundsätzlich nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist (z.B. Weitergabe an Behörden oder andere Unternehmen, die an der Planung oder Bauausführung beteiligt sind wie Fachplaner oder beteiligte Unternehmen und Berater). Im Rahmen unserer Leistungserbringung beauftragen wir zudem Auftragsverarbeiter, die bei ihrer Tätigkeit Zugriff auf personenbezogene Daten haben können, z.B. Rechenzentrums- oder EDV-Dienstleister. Die Beauftragung solcher Dienstleister erfolgt nur im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Im Übrigen erfolgt keine Datenweitergabe.

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4. QuellenIn der Regel verarbeiten wir nur personenbezogene Daten, die Sie uns bereitgestellt haben. Für die Erbringung unserer vertraglichen Leistungen kann es jedoch erforderlich sein, dass wir personenbezogene Daten verarbeiten, die wir von anderen Unternehmen oder sonstigen Dritten (z.B. Ihrem Arbeitgeber, Geschäftspartnern oder Behörden) zulässigerweise zu den genannten Zwecken erhalten haben. Weiterhin verarbeiten wir ggf. personenbezogene Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen, z.B. aus Internetauftritten, die wir zulässigerweise zu den genannten Vertragszwecken nutzen.

5. SpeicherdauerWir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur solange, wie dies für die Erreichung des jeweiligen Verarbeitungszwecks und Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen betragen i.d.R. sechs oder zehn Jahre (vgl. insbesondere § 147 AO). Eine längere Speicherung Ihrer Daten kann im Einzelfall mit Blick auf gesetzlichen Verjährungsfristen, insbesondere nach §§ 195 ff. BGB oder § 64 UrhG, erforderlich sein. In Einzelfällen kann also eine Aufbewahrung von Daten, die für die Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung rechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit unserer Leistung notwendig sind, von bis zu dreißig Jahren oder – in Bezug auf urheberrechtlich relevante Daten – bis zu siebzig Jahren nach dem Tode des Urhebers in Betracht kommen. Nach dem Ablauf der vorgenannten Fristen werden Ihre Daten gelöscht, es sei denn, Sie haben einer längeren Speicherung zugestimmt.

6. BetroffenenrechteIm Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie folgende Rechte:

- Nach Maßgabe von Art. 15 DSGVO können Sie unentgeltlich Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten verlangen. Gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO haben Sie das Recht, eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Die Einschränkungen des Art. 15 Abs. 4 DSGVO,§ 34 BDSG sind zu beachten.

- Wenn Sie der Auffassung sind, dass die über Ihre Person gespeicherten Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie gem. Art. 16 DSGVO jederzeit die unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten verlangen.

- Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Das Recht auf Löschung unterliegt den Einschränkungen gem. Art. 17 Abs. 3 DSGVO, § 35 BDSG.

- Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.

- Personenbezogene Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, können Sie unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO in einem strukturierten, gängigen oder maschinenlesbaren Format von uns erhalten oder verlangen, dass wir diese Daten, soweit dies technisch machbar ist, einem Dritten übermitteln (Recht auf Datenübertragbarkeit).

- Als betroffene Person haben Sie unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

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-Anlage 5.3Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren

Vergabenummer:

Vergabeart:[x] Öffentliche Ausschreibung[ ] Offenes Verfahren[ ] Beschränkte Ausschreibung[ ] Nichtoffenes Verfahren[ ] Verhandlungsvergabe[ ] Verhandlungsverfahren[ ] Internationale NATO-Ausschreibung[ ] Wettbewerblicher Dialog

MaßnahmeZurück in die Zukunft –Der (Wester)Wald ruft

LeistungKonzepterstellung

[ ] Bewerber[ ] Bieter[ ] Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft[ ] Nachunternehmer[ ] anderes Unternehmen

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen

Jahr: Euro:

Jahr: Euro:

Jahr: Euro:

Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.

Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme und Ausführungszeitraum bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Angaben zu Arbeitskräften

Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.

Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich benennen.

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Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes[ ] Ich bin nicht zur Eintragung in ein Berufsregister verpflichtet.

[ ] Ich bin eingetragen bei:

Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.

Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation

[ ] Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlichgeregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnungnicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht inLiquidation befindet.

[ ] Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.

Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt

Ich/Wir erkläre(n), dass[ ] für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB

vorliegen[ ] ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu

einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind

[ ] für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt.[ ] zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir

jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde

Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu- schlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundes amt für Justiz anfordern.

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

[ ] Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorlegen.

Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

[ ] Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.

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Name der Genossenschaft:

[ ] Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.

(Ort, Datum, Unterschrift)

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Anlage 6:

Wichtig:

Schneiden Sie dieses Etikett aus und kleben es anschließend auf den Briefumschlag in dem sich Ihr Angebot befindet.

ANGEBOT - NICHT ÖFFNEN!

Angebotsabgabe:Kreisverwaltung AltenkirchenFrau Jennifer SiebertParkstraße 157610 Altenkirchen

Vergabe-Nr.: 1-2021

Leistung:

Erstellung Konzept und Durchführungsplan inkl. MarketingkampagneZurück in die Zukunft –Der (Wester)Wald ruft -

Ort der Leistung: Leaderregion Westerwald-Sieg

Ablauf der Angebotsfrist:

Datum: 20.09.2021Uhrzeit: 24:00 Uhr

Firmenname/-stempel: