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Kernlehrplan für die Sekundarstufe IIslamischer Religionsunterricht
ImplementationsauftaktSoest, 02. März 2015
KLP-Sek.I-Islamischer Religionsunterricht 02.03.2015 Cordula Hartwig, QUA-LiS, AB 4
Agenda
I. Allgemeine Informationen zur Kernlehrplanentwicklung und zum Fach IRU
II. Von der Stofforientierung zur Kompetenzorientierung
III. Kernlehrplan Islamischer Religionsunterricht - Sekundarstufe I: Konstrukt, Struktur und zentrale Elemente
IV. Aufgaben der Lehrkräfte/ Unterstützungsangebot „Lehrplannavigator“
KLP -Sek.I-Islamischer Religionsunterricht 02.03.2015 Cordula Hartwig, QUA-LiS, AB 4
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Cordula Hartwig, QUA-LiS, AB 4 3
I. Allgemeine Informationen zur Kernlehrplanentwicklung und zum Fach IRU
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Die Kernlehrplanentwicklung
• Der Kernlehrplan wurde in Kommissionsarbeit entwickelt und durchlief mehrere Abstimmungsprozesse.
• Im Rahmen der Mitwirkung laut Schulgesetz § 77 erhielten Verbände die Gelegenheit, den Lehrplanentwurf kritisch zu lesen und ihre Stellungnahme hierzu abzugeben.
• Zeitgleich wurden die Schulen informiert und alle Interessierten konnten online auf den Entwurf zugreifen und ebenfalls Stellung nehmen.
• Die Herstellung des Einvernehmens mit dem Beirat für den Islamischen Religionsunterricht erfolgte nach durchgeführter Verbändebeteiligung und Überarbeitung des Entwurfs.
• Die Inkraftsetzung des Kernlehrplans für die Klassen 5, 7 und 9 erfolgte zum 15.09.2014, für alle übrigen Klassen erfolgt sie zum 01.08.2015.
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Das Fach und seine curriculare Grundlage
• Islamischer Religionsunterricht ist ordentliches Unterrichtsfach in NRW, das an Grundschulen und an weiterführenden Schulen eingerichtet werden kann. Das Fach ist somit den anderen Fächern – wie z. B. auch den christlichen Religionslehren – gleichgestellt.
• Der vorliegende Kernlehrplan orientiert sich bezüglich seines Formats an den anderen Kernlehrplänen der aktuellen Lehrplangeneration für die Sekundarstufe I.
• Wesentlich ist, dass es sich wie auch bei den anderen Fächern um einen kompetenzorientierten Lehrplan handelt.
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II. Von der Stofforientierung zur Kompetenzorientierung
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Typisches aus der traditionellen Stoff- bzw. Inhaltsorientierung (etwas überspitzt formuliert):
„Judentum und Christentum“ hatte
ich schon.
Hast du schon „Die sechs Glaubensartikel“ gemacht?
Ich mache in der Sechsten gerade „Nabi und Rasul“ fertig.
Wir müssen noch die Kompetenzen aus dem Kernlehrplan hinter die „Stoffliste“ schreiben.
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durchzunehmender Stoff als unterrichtliches
Angebot
Unterrichtsgestaltung und Arbeitsprozesse
Fokus der Verantwortung
LernergebnisseLernerfolg
Nutzung des Angebots seitens der Schülerinnen
und Schüler
Von der „Stofforientierung“…
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als Steuerungsprinzip und als didaktisches Prinzip
Kompetenzorientierung -
… Denken vom Ergebnis her:
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unterrichtliches Angebot i.S.
inhaltlicher Schwerpunktsetzungen,Lernarrangements,
Problem-, Anwendungsorientierung etc.
Fokus der Verantwortung
LernergebnisseLernerfolg
(langfristig entwickelte Kompetenzen)
Nutzung des Angebots seitens der Schülerinnen
und Schüler
… zur „Kompetenzorientierung“
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Cordula Hartwig, QUA-LiS, AB 4 11KLP -Sek.I-Islamischer Religionsunterricht 02.03.2015 Cordula Hartwig, QUA-LiS, AB 4
Von der „Input-Steuerung“ und „Stofforientierung“
Was soll am Ende eines Bildungsabschnitts durchgenommen und behandelt worden sein?
zur
Ergebnis- bzw. „Output-Steuerung“ und Kompetenzorientierung
Was sollen Schülerinnen und Schüler am Ende eines Bildungsabschnitts können?
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Lernziele und Kompetenzerwartungen
Sowohl Lernziele als auch Kompetenzerwartungen geben an, was im Unterricht gelernt werden soll.
Lernziele konzentrieren sich auf einen engen überschaubaren Rahmen, indem sie eine Unterrichtsstunde, ein Unterrichtsvorhaben bzw. eine Projektphase strukturieren.
Kompetenzerwartungen geben die letztlich zu erzielenden Ergebnisse der längerfristigen Lernprozesse an:
-Sie zielen ab auf die Anwendung des Gelernten und auf Handeln.-Sie setzen das Erlernen von Einzelelementen voraus und integrieren sie.-Sie beschreiben übertragbare Fähigkeiten.
Die Kompetenzorientierung der (Kern-)Lehrpläne löst die Lernzielorientierung somit nicht ab, sondern erweitert sie unter der Perspektive klarer Ergebnisvorgaben im Sinne
- langfristiger - zu entwickelnder Kompetenzen.
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Merkmale kompetenzorientierter Kernlehrpläne
• standardorientiert: Kernlehrpläne definieren Standards (zu erreichende Ziele).
• kompetenzorientiert: Kernlehrpläne bestehen in ihrem Kern aus fachbezogenen Kompetenzerwartungen.
• outputorientiert: Kernlehrpläne beschreiben die erwarteten Lernergebnisse.
• verbindlich: Kernlehrpläne beschreiben eine landesweit verbindliche Obligatorik; sie formulieren klare Ergebniserwartungen und keine Wahlmöglichkeiten.
• weitgehend „entdidaktisiert“: Kernlehrpläne beschränken sich auf die Formulierung der zu erreichenden Ergebnisse und treffen keine Aussagen zu Wegen und Verfahren der Zielerreichung. Didaktische Entscheidungen werden in den Schulen – u.a. bei der Erstellung des schulinternen Lehrplans – getroffen.
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Kompetenzerwartungen (in Auszügen)
Jgst. 5/6
Sachkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler- benennen die sechs Glaubensartikel
und erklären in Grundzügen deren inhaltliche Bedeutung (IF 1)
Urteilskompetenz
Die Schülerinnen und Schüler- beurteilen die Bedeutung der
prophetischen Botschaften für das soziale Miteinander (IF 2)
Ende Sek.I
Sachkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler- analysieren ausgewählte Textstellen
aus Koran und Sunna – als den wichtigsten Quellen der Glaubenslehre – im Hinblick auf die sechs Glaubensartikel (IF 1)
Urteilskompetenz
Die Schülerinnen und Schüler- erörtern vor dem Hintergrund
unterschiedlicher Auffassungen des Prophetentums Möglichkeiten zum interreligiösen Dialog (IF 2)
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Kompetenzorientierte Kernlehrpläne machen Vorgaben und lassen den Lehrkräften Freiräume:
Kompetenzerwartungen als Ausgangspunkt für die Unterrichtsplanung: Welche Kompetenzen sollen bis zum Ende des Bildungsabschnitts erworben werden (KLP-Vorgabe) und welche spielen in dem konkreten Unterrichtsvorhaben eine Rolle?
Welche Inhalte (Lehrplanobligatorik, Fachsystematik) sind geeignet, um diese Kompetenzen zu entwickeln? (Wie kann ich die Inhalte miteinander verknüpfen? Welche inhaltlichen Akzentuierungen kann ich vornehmen, bieten sich an mit Blick auf die zu entwickelnden Kompetenzen? …)
Wie müssen die dafür geeigneten Lernsituationen gestaltet sein? (Welche didaktisch-methodischen Zugänge sollte ich wählen? …)
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Kompetenzerwartungen als Ausgangspunkt für die Unterrichtsplanung („Vernetzung“)
Beispiel aus dem Inhaltsfeld „Islamische Religionspraxis“ (IF 5) (Urteilskompetenz, Jgst. 5/6):
Die Schülerinnen und Schüler
erörtern die Bedeutung und praktische Umsetzungsmöglichkeiten
der fünf Säulen für den Einzelnen
wie auch für die Umma in der heutigen Zeit
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• Was kann ein(e) Schüler(in), der/die das kann?
• Welche Inhalte und Methoden dienen zur Entwicklung dieser Kompetenz?
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Operator Anforderungsbereich
Subjektorientierung
Die Schülerinnen und Schüler erörtern die Bedeutung und
praktische Umsetzungsmöglichkeitender fünf Säulen
für den Einzelnen wie auch für die Umma
in der heutigen Zeit
Inhaltliche Dimension
TransferVernetzung hier z.B.: Islamische Religionspraxis (IF 5) u.Der Koran und die Sunna (IF 4)
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Die Schülerinnen und Schüler erörtern die Bedeutung und praktische Umsetzungsmöglichkeitender fünf Säulen für den Einzelnen wie auch für die Umma in der heutigen Zeit
Kompetenzen werden nicht isoliert, sondern im Verbund erworben.
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… erörtern die Bedeutung und praktische Umsetzungsmöglichkeitender fünf Säulen für den Einzelnen wie auch für die Umma in der heutigen Zeit (IF 5, UK)
… erörtern einfache Glaubensfragen und religiöse Überzeugungen und identifizieren religiöse Vorurteile sowie Missverständnisse (IF 1, UK)
… beschreiben eigenständig die fünf Säulen des Islam und die damit zusammen-hängenden Rituale der Glaubenspraxis (z.B. Ritualwaschung (Wudu /Abdest))(IF 5, SK)
… erörtern an ausgewählten Beispielen grundlegende Gemeinsamkei-ten und Unterschiede von Judentum, Christentum und Islam (IF 7, UK)
… bewerten Einstellungen und Verhaltensweisen vor dem Hintergrund von Koran, Sunna und ggf. Idschma‘ und Qiyas (IF 4, UK)
… unterscheiden unter-schiedlich starke Aus- prägungen religiöser Zu- gehörigkeit in ihrem Le- bensumfeld und ordnen ihre eigene religiöse Zugehörigkeit bzw. Bindung ein (IF 5, SK)
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III. Kernlehrplan Islamischer Religionsunterricht – Sekundarstufe I: Konstrukt, Struktur und zentrale
Elemente
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Die Struktur des Kernlehrplans Sek.IKapitel Gliederungspunkt
Vorbemerkungen
1 Aufgaben und Ziele des Faches
2 Kompetenzbereiche, Inhaltsfelder und Kompetenzerwartungen
2.1 Kompetenzbereiche und Inhaltsfelder des Faches
2.2 Kompetenzerwartungen und inhaltliche Schwerpunkte in den Jahrgangsstufen 5/6
2.3 Kompetenzerwartungen und inhaltliche Schwerpunkte bis zum Ende der Sekundarstufe I
3 Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung
Anhang
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Kompetenzbereiche Inhaltsfelder
Kompetenzerwartungen
übergreifende fachliche Kompetenz
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übergreifende fachliche Kompetenz:
religiöse Bildung
Fähigkeit zu einem verantwortlichen Umgang …
- mit islamischem Glauben und seinen Grundlagen
- mit anderen Religionen und Weltanschauungen
- mit der eigenen Religiosität in einer pluralen Welt sowie
Fähigkeit zu verantwortlichem …
- Handeln in Gesellschaft und Gemeinde
(vgl. Kap. 1)
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Kapitel 1: Aufgaben und Ziele des Faches
Aussagen (Auszüge)… Grundsätzliche Aufgabe des IRU ist es, in der Begegnung mit islamischer Glaubensüberzeugung und -praxis zu einer tragfähigen Lebensorientierung beizutragen
… Er trägt zur religiösen Identitätsfindung der Schülerinnen und Schüler bei. …
… Er bietet Raum für die kommunikativ-reflexive Auseinandersetzung mit Glauben und Religion, für das Vertrautmachen mit unterschiedlichen Formen gelebten Glaubens sowie für die Entwicklung einer religiösen Dialog- und Urteilsfähigkeit. …
… Er ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einer eigenen Stellungnahme. …
… der Unterricht nimmt die Fragen und Antwortversuche der SuS ernst, die sich insbesondere in der Umbruchsituation von der Kindheit ins Jugendalter ergeben. …
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Kompetenzbereiche- Sachkompetenz
- Methodenkompetenz
- Urteilskompetenz
- Handlungskompetenz
übergreifende fachliche Kompetenz
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Prozesse
übergreifende fachliche Kompetenz
Inhaltsfelder
1. Islamische Glaubenslehre2. Die Gemeinschaft des Propheten3. Die Entwicklungsgeschichte des Islam4. Der Koran und die Sunna5. Islamische Religionspraxis6. Verantwortliches Handeln7. Andere Religionen und
Weltanschauungen
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IF systematisieren die Gegenstände/Inhalte; sie sind nicht mit Unterrichtsvorhaben gleichzusetzen
Inhaltsfelder und inhaltliche Schwerpunkte (Auszüge, Jgst. 5/6)
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Inhaltsfeld 1: Islamische Glaubenslehre
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Die sechs Glaubensartikel im Islam
Inhaltsfeld 2: Die Gemeinschaft der Propheten
Inhaltlicher Schwerpunkt:
- Die im Koran genannten Propheten
Inhaltliche Schwerpunkte sind Untergliederungselemente der Inhaltsfelder
Inhaltsfelder und inhaltliche Schwerpunkte (Auszüge, Jgst. 5/6)
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Inhaltsfeld 3: Entwicklungsgeschichte des Islam
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Das Leben des Propheten Muhammads bis zur Auswanderung (Hidschra)
- Die Anfänge des Islam
Inhaltsfeld 4: Der Koran und die Sunna
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Der Koran als Buch und Wort Gottes
- Die Sunna- Worte und Taten des Propheten
Kompetenzbereiche
übergreifende fachliche Kompetenz
Inhaltsfelder
Kompetenzerwartungen
übergeordnete Kompetenzerwartungen
konkretisierte Kom-petenzerwartungen(SK, UK – inhaltsfeldbezogen)
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Kompetenzbereiche- Sachkompetenz
- Methodenkompetenz
- Urteilskompetenz
- Handlungskompetenz
übergreifende fachliche Kompetenz (religiöse Bildung)
Inhaltsfelder
1. Islamische Glaubenslehre2. Die Gemeinschaft des Propheten3. Entwicklung des Islam4. Der Koran und die Sunna5. Islamische Religionspraxis6. Verantwortliches Handeln7. Andere Religionen und
Weltanschauungen
Kompetenzerwartungen(übergeordnet und – SK u. UK – konkretieiert)KLP -Sek.I-Islamischer Religionsunterricht Cordula Hartwig, QUA-LiS,
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Kompetenzerwartungen …
… sind jeweils ausgewiesen
• für das Ende der Jahrgangsstufe 6 und für das Ende der Sekundarstufe I
• als übergeordnete Kompetenzerwartungen für alle Kompetenzbereiche
• als konkretisierte, inhaltsfeldbezogene Kompetenzerwartungen für die Sach- und Urteilskompetenz
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Kompetenzerwartungen …z. B.: Die Schülerinnen und Schüler
- unterscheiden die Lebensgeschichten von bekannten Propheten und stellen diese dar- identifizieren Koranverse, in denen es um die Schöpfung geht- erörtern Chancen und Schwierigkeiten des interreligiösen Dialogs- erörtern Möglichkeiten der Umsetzbarkeit islamischer Ethik vor dem Hintergrund
islamischer Werte
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• Kompetenzerwartungen formulieren Ziele, jedoch keine Wege des Lernens,• sie beschreiben Beobachtbares• dahinter stehen jeweils Haltungen, Einstellungen, Motivationen Alle Kompetenzerwartungen sind im Wortlaut verbindlichKompetenzen decken nicht das Ganze des Religionsunterrichts ab
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Leistungsbewertung (Auszüge, vgl. KLP, Kap. 3)
• Leistungsbewertung orientiert sich an den in Kap. 2 beschriebenen Kompetenzerwartungen
• Kriterien für die Notengebung müssen den SuS transparent sein
• Diagnose des aktuellen Leistungsstandes verbinden mit individuellen Hinweisen für das Weiterlernen … bereits erreichte Kompetenzen herausstellen und die Lernenden … zum Weiterlernen ermutigen
• schriftliche wie auch mündliche Formen der Leistungsüberprüfung kommen zum Tragen, die „sonstigen Leistungen“ von Schülerinnen und Schülern sind in unterschiedlicher Form zu erfassen (mündliche Beiträge, Kurzreferate, Präsentationen, kreative Gestaltungen, kurze schriftliche Übungen usw.)
• Im Verlaufe der Sekundarstufe I ist durch geeignete Vorbereitung sicherzustellen, dass eine Anschlussfähigkeit für die Überprüfungsformen der gymnasialen Oberstufe gegeben ist.
• Leistungsbewertung im Religionsunterricht erfolgt unabhängig von der Glaubensentscheidung der SuS
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Cordula Hartwig, QUA-LiS, AB 4 34
IV. Aufgaben der Lehrkräfte/Unterstützungsangebot
„Lehrplannavigator“
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Anforderungen an die Schulen
… angesichts kompetenzorientierter (Kern-)Lehrpläne
z.B.:
• Festlegung des Umfangs von Kompetenzerwartungen im KLP, lerngruppen-adäquate Umsetzung und Konkretisierung ist Aufgabe der Lehrkräfte
• Aussagen zur Leistungsförderung und -bewertung im KLP, Vereinbarungen und Absprachen über Kriterien in den Schulen
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Rechtlicher Rahmen
SchulG §29
Unterrichtsvorgaben
(1) Das Ministerium erlässt in der Regel schulformspezifische Vorgaben für den Unterricht (Richtlinien, Rahmenvorgaben, Lehrpläne).[…]
(2) Die Schulen bestimmen auf der Grundlage der Unterrichtsvorgaben nach Absatz 1 in Verbindung mit ihrem Schulprogramm schuleigene Unterrichtsvorgaben.
(3) Unterrichtsvorgaben nach den Absätzen 1 und 2 sind so zu fassen, dass für die Lehrerinnen und Lehrer ein pädagogischer Gestaltungsspielraum bleibt.
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Rechtlicher Rahmen
SchulG §70
Fachkonferenz, Bildungsgangskonferenz
(3) Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung.
(4)Die Fachkonferenz entscheidet in ihrem Fach insbesondere über
1.Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit.
2.Grundsätze zur Leistungsbewertung,
3.Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln
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Beispiele und praktische Übung
Wie lässt sich der Kernlehrplanplan umsetzen?Wie kommen wir von den Kompetenzerwartungen und Inhaltsfeldern (mit den jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkten) des Kernlehrplans zu konkreten Unterrichtsvorhaben?
Erläuterungen an einem ausgewählten Beispiel (separates Material)
anschließende Gruppenarbeitsphase
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Cordula Hartwig, QUA-LiS, AB 4 39
Unterstützung
Unterstützungsangebot „Lehrplannavigator“
http://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/lehrplannavigator-s-i/
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Cordula Hartwig, QUA-LiS, AB 4 40
Bitte melden Sie sich, wenn Sie Fragen haben:
Kontaktdaten:
Cordula Hartwig
Qualitäts- und Unterstützungsagentur (QUA-LiS) – Landesinstitut für Schule NRW
Arbeitsbereich 4: Unterrichtsentwicklung der allgemeinbildenden und der Förderschulen – Standardentwicklung
(Lehrpläne)
Tel.: 02921 683-4020
Dr. Ahmet Ünalan
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW
Referat 321: Politische Bildung, Erinnerungskultur, Kirchen- und Religionsgemeinschaften
Tel.: 0211 5867-3678
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