ihr ansprechpartner für krankenversicherung, unfallversicherung sowie pensionsservice
TRANSCRIPT
Ihr Ansprechpartnerfür Krankenversicherung,Unfallversicherung sowie Pensionsservice
11.04.23 211.04.23 2
Das Management
Präsident Fritz Neugebauer
Blatt – Symbol des Lebens
GeneraldirektorDr. Gerhard Vogel
11.04.23 3
Werte Kundin! Werter Kunde!• weitreichendes Serviceangebot
• Leistungen der KV, der UV und Pensionsservice für Bundesbeamte im Ruhestand
• Nur ein gut informierter Kunde ist ein zufriedener Kunde!
• Service-Center 050405
• www.bva.at
11.04.23 4
Inhaltsverzeichnis
• Allgemeines
• Krankenversicherung
• Unfallversicherung
• Pensionsservice
11.04.23 5
BVAVersicherungsanstalt
öffentlich Bediensteter
• 800.000 Kunden
• Ambulatorien in Wienund Salzburg
• Hauptstelle in Wien
• 7 Landesstellen
• 2 Außenstellen
• 4 Rehabzentren (SKA)
• Pensionsservice
11.04.23 6
Unsere Kunden• B-KUVG: kranken- und unfallversichert
• Personen, in öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis
• Vertragsbedienstete des Bundes
• Vertragsbedienstete der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände
• Arbeitnehmer der Universitäten
• B-KUVG: nur krankenversichert
• Ruhe- oder Versorgungsgenussbezieher mit ordentlichem Wohnsitz im Inland
• Bezieher von Kinderbetreuungsgeld (BVA)
11.04.23 7
Unsere Kunden• B-KUVG nur unfallversichert
• geringfügig Beschäftigte
• ausgenommen von der KV/UV nach dem B-KUVG
• wenn durch Landesgesetz eine Krankenfürsorgeeinrichtung zuständig ist
• Zivildiener
11.04.23 8
Unsere Kunden• Pensionsservice der BVA
• für in den Ruhestand versetzte Bundesbeamte
• Ruhe-, Versorgungsbezüge und Hinterbliebenenleistungen (und eventuell Pflegegeld) werden berechnet und ausbezahlt
11.04.23 9
Ihr Partner in den Bundesländern• Einheitliche Rufnummer
050405
• Hauptstelle in Wien
• Standort Pensionsservice
• Landesstelle für Wien, NÖ und Bgl
• ASt St. Pölten
• ASt Eisenstadt
• LSt für Steiermark
• LSt für Salzburg
• LSt für OÖ
• LSt für Kärnten
• LSt für Tirol
• LSt für Vorarlberg
11.04.23 10
KrankenversicherungDefinition Krankheit
• Übernahme der notwendigen Krankenbehandlung
• muss ausreichend und zweckmäßig sein
• darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten
11.04.23 11
Pflichtleistungen der KV• ärztliche Hilfe
• der ärztlichen Hilfe gleichgestellte Leistungen
• Zahnbehandlung und Zahnersatz
• Geldleistungen
• Medikamente
• Heilbehelfe und Hilfsmittel
• Anstaltspflege
• Mutterschaftsleistungen
11.04.23 12
Leistungen der KV• Vorsorgeuntersuchung = Pflichtleistung
• Med. Rehabilitation = Pflichtaufgabe
• Freiwillige Leistungen
• Maßnahmen der erweiterten Heilbehandlung (zB Kuren)
• an vorherige Bewilligung gebunden
• kein durchsetzbarer Rechtsanspruch
• Fahrtkosten
11.04.23 13
Behandlungsbeitrag• Kostenbeteiligung des Versicherten
• Grundsätzlich 20 % des Vertragstarifes
• Behandlungsbeitrag beispielsweise für
• Ordinationen, Visiten
• ärztliche Diagnose- und Therapiegespräche
• bildgebende Diagnoseverfahren
• Zahnbehandlung, Laboruntersuchungen
• Vorschreibung des BB im Nachhinein
• Anspruchsberechtigte Kinder sind vom BB befreit (außer KIR)
11.04.23 14
Nachsicht des BB• Netz für sozial
Schwache
• finanzielle Lage nach dem Familien-Nettoeinkommen und Zahl der anspruchs-berechtigten Familien-angehörigen (nach Richtlinien)
• formloser Antrag
11.04.23 15
AnspruchsberechtigungMitversicherte Angehörige
• Ehegatte, eingetr. Partner
• Kinder, Enkel
• Haushaltsführer
• Eltern
Voraussetzung
• gewöhnlicher Aufenthalt im Inland
• nicht selbst krankenversichert
11.04.23 16
KV-Schutz für Ihren Urlaub• Im Inland
• e-card
• Im Ausland
• Europäische Krankenversicherungs-karte (EKVK)
in jedem Mitgliedsland der Europäischen Gemeinschaft, des EWR und in der Schweiz
11.04.23 17
KV-Schutz für Ihren Urlaub• Vertragsstaaten
• eigener Betreuungsschein für Länder mit bilateralen Abkommen:
Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Türkei
• Nichtvertrags-Staaten
• Krankenbehandlung zunächst selbst bezahlen
• Betrag rückerstattet, der bei gleicher Behandlung im Inland entstanden wäre
11.04.23 18
Prinzip der freien Arztwahl• Verträge mit Ärzten,
Spitälern, Optikern, Bandagisten, Ambulatorien etc.
• Vorlage der e-card
• ohne Vorfinanzierung Ihrerseits
• Wahlarzt und Wahleinrichtung
• Kostenerstattung
11.04.23 19
e-card• Chipkarte
• Leistungen papierlos zugänglich
• Überweisungsscheine erforderlich
• e-card-Serviceline050124 33 11
• Einheitliche BVA-Rufnummer050405
11.04.23 20
Ersatzleistungen• Kosten nach Prüfung
rückerstattet
• Betrag den BVA bei vergleichbarem Vertragspartner bezahlen würde, abzüglich Selbstbehalte
• Originalrechung + Einzahlungsbeleg
• Antrag spätestens 42 Monate nach Inanspruch-nahme der Leistung
11.04.23 21
Gesundheitsvorsorge• Vorsorgeuntersuchung
• Anspruch auf Vorsorgeuntersuchung (1x im Jahr)
• kein Behandlungsbeitrag (ausgen. Folgebehandlungen)
• Pneumokokken-Impfung
• Zuschuss von EUR 7,00 für
• Personen über 60 Jahre
• chronisch erkrankte Personen
• immungeschwächte Personen
• gänzliche Kostenübernahme für Kinder
11.04.23 22
Gesundheitsvorsorge• FSME-Impfung
• in der Satzung festgesetzter Zuschuss(aktuell EUR 16,00)
• Humangenetische Untersuchungen
• genetische Familienberatung
• pränatale Diagnostik
• zytogenetische Untersuchungen
11.04.23 23
Ärztliche Hilfe• Vertragsarzt/Gruppenpraxis
• Ambulatorium der BVA in Wien
• Vertragseinrichtungen(zB Spitäler, Ambulatorien)
• den Ärzten gleichgestellte Vertragspartner (ärztl. Zuweisung erforderlich!)
• Einrichtungen, die keinen Vertrag haben
11.04.23 24
Ärztliche Hilfe• gleichgestellte Leistungen
• Physiotherapie(zB Heilgymnastik)
• Heilmassage
• Ergotherapie
• Logopädie
• klinische Psychologie
• Psychotherapie
11.04.23 25
Medikamente (Heilmittel)• Kassenrezept
• direkt in der Apotheke einlösen
• 1 Monat ab Ausstellungsdatum gültig
• Privatrezept
• bei Wahlärzten ohne Rezeptbefugnis
• direkt in der Apotheke einlösen, wenn aus grünem Bereich des Erstattungskodex
• bewilligungspflichtige Präparate an Landes- oder Außenstelle zur Bewilligung senden
11.04.23 26
Medikamente (Heilmittel)• Befreiung von der Rezeptgebühr
• Rezeptgebührenobergrenze
• über Antrag befreit
• Bewilligung durch den Chefarzt
• seit 1.1.2005 „Erstattungskodex“
• Großteil der bisher bewilligungspflichtigen Medikamente frei verschreibbar
• Ärzte-Bewilligung auf elektronischem Weg einholen
11.04.23 27
Heilbehelfe und Hilfsmittel• Heilbehelfe
• zur Heilung oder Linderung einer Krankheit
• zB Brillen, Bandagen
• Hilfsmittel
• Funktion fehlender Körperteile übernehmen
• Beeinträchtigungen mildern oder beseitigen
11.04.23 28
Anstaltspflege• ohne zeitliche Beschränkung, wenn
Gesundheitszustand dies erfordert
• öffentliche und private landesfonds-finanzierte Krankenanstalten, private Vertragskrankenanstalten
• private Krankenanstalten ohne Vertrag, Sonderklasse in öffentlichen Krankenanstalten bzw. in privaten Vertragskrankenanstalten
11.04.23 29
Zahnbehandlung• konservierende und
chirurgische Zahnbehandlung
• Untersuchung des Zustandes der Zähne und des Mundes
• daraus resultierende Behandlungen (wie Zahnfüllungen, Wurzelbehandlung)
11.04.23 30
Zahnbehandlung• kieferorthopädische Behandlung
• Verhütung schwerer Gesundheitsschädigungen
• Beseitigung berufsstörender Verunstaltungen
• abnehmbare Geräte
• Vertragsleistungen
• festsitzende Geräte
• außervertragliche Leistungen
11.04.23 31
Zahnersatz• Kunststoffprothesen
• Metallgerüstprothesen mit Klammerzahnkronen
• Zahnkronen, Brücken, Stiftzähne, Implantate
• abnehmbarer Zahnersatz
• festsitzender Zahnersatz
11.04.23 32
Medizinische Hauskrankenpflege• Ersatz für die Spitalspflege
• Krankenhausaufenthalte ersetzen oder verkürzen
• vom Arzt verordnet
• länger als vier Wochen = bewilligungspflichtig
11.04.23 33
Mutterschaftsleistungen• Anspruch auf
• Beistand durch einen Arzt, eine Hebamme oder Kinderkrankenschwester
• Medikamente und Heilbehelfe
• Pflege in einem Spital
• Wochengeld
• für weibliche Vertragsbedienstete
• Mutter-Kind-Pass
• Kinderbetreuungsgeld
11.04.23 34
Reise- und Fahrtkosten• Kosten werden übernommen, wenn die
Entfernung vom Wohnort zur nächsten Behandlungsstelle mehr als 20 km beträgt.
• eigenes Formular
• Kosten innerhalb eines Stadtgebietes werden nicht übernommen.
• kein Rechtsanspruch
11.04.23 35
Transportkosten• Kosten für medizinisch
notwendigen Transport für gehunfähige Patienten werden übernommen
• Arzt muss verordnen
• Vertragspartner beauftragen
• kein Vertragspartner: Ersatzleistung
11.04.23 36
Arbeitsunfähigkeit• infolge Krankheit
• Vertragsbedienstete: zeitlich begrenzter Entgeltfortzahlungs-anspruch
• Krankengeld im Sinne des ASVG
• Meldung der Arbeitsunfähigkeit
• am ersten Tag
11.04.23 37
Ende der Arbeitsunfähigkeit• vor dem ärztlich bestätigten voraussichtlichen
Ende
• formlose Meldung an Ihre LSt oder ASt
• am angenommenen Tag
• keinerlei Meldung erforderlich
• nach dem ärztlich bestätigten voraussichtlichen Ende
• ärztlich bestätigte Verlängerung
11.04.23 38
Krankengeld• Ausmaß des Krankengeldes
• Bemessungsgrundlage
• 1/30 der um 1/6 erhöhten Beitragsgrundlage
• tägliches Krankengeld
• 50 % der Bemessungsgrundlage
• ab dem 43. Tag 60 % der Bemessungsgrundlage
• Antrag auf Krankengeld
• zur Bemessung benötigt die BVA eine Arbeits- und Entgeltbestätigung
11.04.23 39
Krankengeld• Dauer des Krankengeldanspruches
• ab dem vierten Kalendertag
• kann auch ruhen oder versagt werden
• für 26 Wochen wird geleistet
• unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 78 Wochen
• Auszahlung von Krankengeld
• für längstens vier Wochen im Nachhinein
11.04.23 40
Unterstützung in Notfällen• wenn durch Krankheit oder
Gebrechen erhebliche Kosten entstehen
• Pflichtleistungen decken nur unzureichend ab
• Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds
11.04.23 41
Rehabilitation und EH• Medizinische Rehabilitation (Pflichtaufgabe)
• Unterbringung in Rehabilitationseinrichtungen
• Gewährung von Körperersatzstücken,orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln
• Gesundheitsfestigung
• Gesundheitszustand optimieren
• zB Kuren und Unterbringung in Erholungsheimen
11.04.23 42
Rehabilitation und EH• Erweiterte Rehabilitation
• Maßnahmen zur beruflichen Ausbildung
• Gewährung von orthopädischen Behelfen und Hilfsmitteln
• behindertengerechte Arbeitsplatz- bzw. Wohnungsadaptierung
11.04.23 43
Rehabilitation und EH• Rehabilitationsaufenthalt, Kuraufenthalt bzw.
Kurkostenbeitrag, Genesungs(Präventions)aufenthalt
• Antragsformular
• Ihre Zuzahlung
• vom monatlichen Bruttoerwerbseinkommen abhängig
11.04.23 44
Rehabilitation und EH• Kuraufenthalt und
Kurkostenbeitrag
• innerhalb von fünf Kalenderjahren zwei Kuren
• Ansuchen frühestens 18 Monate nach Beendigung der letzten Kur
• Dauer: 21 Tage
11.04.23 45
Therapie- und Kurzentren
• RehabilitationszentrumEngelsbad
• Therapiezentrum Rosalienhof
• Rehabilitationszentrum Austria
• Therapiezentrum Buchenberg
Case Management• Umfassendes Betreuungskonzept durch Case
Manager der BVA
• Hilfe in schwierigen Lebenssituationen (zB nach Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebserkrankungen)
• Beratung, Betreuung, Vermittlung, Führung durch das Gesundheitssystem
11.04.23 46
11.04.23 47
Unfallversicherung• Versicherungsfälle
• Dienstunfall
• Berufskrankheit
• Aufgaben
• alle Mittel und Maßnahmen werden gesetzt, damit der Betroffene wieder wie vor dem Unfall seine bisherige Tätigkeit ausüben kann
11.04.23 48
Dienstunfall• örtlicher, zeitlicher und ursächlicher
Zusammenhang mit der Berufsausübung
• Wegunfälle
• auf direktem Weg zwischen Wohnung und Dienststelle
• auf dem Weg zu einer ärztlichen Untersuchung, wenn gemeldet
• den Dienstunfällen gleichgestellte Unfälle
11.04.23 49
Berufskrankheit• Erkrankung, die durch
berufliche Tätigkeit verursacht wird,
und in
• Berufskrankheitenliste (Anlage 1 zum ASVG) enthalten
11.04.23 50
Meldung eines Dienstunfalls• Dienstgeber muss der
BVA melden
• jeden Dienstunfall
• jede Berufskrankheit,
wenn Dienstnehmer mehr als drei Tage arbeitsunfähig bzw. getötet wurde
• binnen 5 Tagen
11.04.23 51
Unfallheilbehandlung• mit allen geeigneten Mitteln
• Körperschädigung sowie Minderung der Erwerbsfähigkeit beseitigen
• ärztliche Hilfe
• Beistellung von Heilmitteln
• Versorgung mit Heilbehelfen und Hilfsmitteln
• Anstaltspflege (UKH)
11.04.23 52
Rehabilitation• bei schwerer körperlichen
Schädigung
• Gesundheitszustand wiederherstellen
• Erlernen der Handhabung von Körperersatzstücken
• versehrtengerechte Adaptierung
• jeder Einzelfall wird individuell behandelt
11.04.23 53
Keine Kostenbeteiligung• für alle Leistungen, die von
der Unfallversicherung bezahlt werden
• Kosten auf Antrag von der BVA zurück
11.04.23 54
Versehrtenrente• Minderung der Erwerbsfähigkeit mind. 20 %
• aufgrund eines Dienstunfalls oder einer Berufskrankheit
• über drei Monate nach Eintritt des Versicherungsfalles
• Höhe abhängig von:
• Bemessungsgrundlage
• Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit
11.04.23 55
Anfall der Versehrtenrente• mit dem Tag nach Wegfall
der Arbeitsunfähigkeit
• spätestens nach Ablauf des dritten Monates nach Eintritt des Versicherungs-falls
11.04.23 56
Bemessung der Versehrtenrente• zwei Kriterien
• Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit
• Bemessungsgrundlage
• Vollrente
• BMG um 1/3 reduzieren
• Teilrente
• Teil der Vollrente, der dem Grad der MdE entspricht
11.04.23 57
Schwerversehrte• Minderung der Erwerbsfähigkeit mind. 50 %
• Zusatzrente
(Ausmaß: zusätzlich 20% der Rente)
• Minderung der Erwerbsfähigkeit mind. 70 %
• Zusatzrente
(Ausmaß: zusätzlich 50 % der Rente)
• gegebenenfalls Kinderzuschüsse
11.04.23 58
Kinderzuschuss• für jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
• Ausmaß: 10 % der gebührenden Rente + Zusatzrente (höchstens € 76,31 je Kind)
• in Ausbildung stehende Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres: Antrag
• studierende Kinder: Studiennachweis
11.04.23 59
Witwen(Witwer)beihilfe• Witwe eines
Schwerversehrten
• Tod nicht die Folge des Dienstunfalls oder Berufskrankheit
• einmalig das Sechsfache der Bemessungs-grundlage
11.04.23 60
Pflegegeld• Bezieher einer Vollrente
(100 % MdE)
• Pflegebedürftigkeit mehr als 50 Stunden im Monat
• Pflegebedürftigkeit kausal
• Dienstunfall
• Berufskrankheit
11.04.23 61
Bestattungskosten und U-Fonds• Teilersatz der Bestattungskosten
• in der Höhe der Bemessungsgrundlage
• Überführung des Leichnams
• auf Antrag: Zuschuss zu den Begräbniskosten aus dem U-Fonds
• Unterstützung (U-Fonds) in Notfällen
• in besonders berücksichtungswürdigen Fällen können Zuwendungen beantragt werden
11.04.23 62
Hinterbliebenenrenten• bei Dienstunfällen oder Berufskrankheiten mit
tödlichem Ausgang
• Waisenrenten
• Halbwaise: 20 % der Bemessungsgrundlage
• Vollwaise: 30 % der Bemessungsgrundlage
• Witwen(Witwer)renten
• Witwe und Witwer: 20 % oder 40 % der Bemessungsgrundlage
11.04.23 63
Pensionsservice• mit 1.1.2007 bei BVA
• Pensionsbehörde erster Instanz für Bundesbeamte
• Entscheidungsträger nach dem Bundespflegegeld-gesetz und Kriegsge- fangenenentschädigungs-gesetz
11.04.23 64
Ruhestandsversetzung• durch Erklärung des Beamten gegenüber der
Aktivdienstbehörde
• bei Vorliegen des gesetzlichen Pensionsalters
• bei Inanspruchnahme der „Hacklerregelung“
• bei Inanspruchnahme des „Pensionskorridors“
• mit Bescheid der Aktivdienstbehörde
• bei Vorliegen von dauernder Dienstunfähigkeit
• bei Inanspruchnahme des „Lehrermodells“ und der „Schwerarbeiterregelung“
11.04.23 65
Bemessung Ruhegenuss• Daten werden übermittelt
• vorschussweise Auszahlung
• endgültige Bemessung erfolgt nach den jeweils maßgeblichen Bestimmungen des Pensionsgesetzes 1965
11.04.23 66
Auszahlung• monatlich
• unbar
• auf Pensionskonto
• bei Kreditinstitut im Gebiet der EU
• für Überweisungen im EU-Ausland Formular erhältlich beim Pensionsservice
11.04.23 67
Hinterbliebenenversorgung• Versorgungsgenuss Höhe bis zu 60 % des
Ruhegenusses des verstorbenen Beamten
• bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gebührt Kindern Versorgungsbezug
• ab dem vollendeten 18. Lebensjahr nur auf Antrag
• für Halbwaise 24 % und für Vollwaise 36 % des Ruhegenusses
11.04.23 68
Pflegegeld• Anspruchsvoraussetzung
• ständiger behinderungsbedingter Pflegebedarf der mindestens 6 Monate andauert
• gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich oder in einem EU(EWR)Staat bzw. in der Schweiz
11.04.23 69
Pflegegeld• Wer hat einen Anspruch?
• Bezieher einer Grundleistung nach bundesgesetzlichen Bestimmungen
• Bezieher einer Grundleistung nach landesgesetzlichen Bestimmungen
• Personen, die keine der angeführten Leistungen beziehen (zB mitversicherte Angehörige)
11.04.23 70
Pflegegeld• Wo ist der Antrag einzubringen?
• Bezieher einer Vollrente (DU oder BK)
• beim jeweiligen Unfallversicherungsträger
• Bezieher einer Pension aus der SV
• beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger
• Bezieher eines Beamtenruhe- oder Versorgungsgenusses
• bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
11.04.23 71
Pflegegeld• Wo ist der Antrag einzubringen?
• Bezieher einer Leistung aus der Kriegsopfer- und Heeresversorgung
• beim Bundessozialamt und seinen Landesstellen
• Bezieher einer Leistung nach der Bundesbahn-Pensionsordnung 1966 oder Bundesbahn-Pensionsgesetz
• bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
• Bezieher deiner Leistung nach dem Opferfürsorgegesetz
• bei der Pensionsversicherungsanstalt
• Anträge sind schriftlich bei der zuständigen Stelle einzubringen
11.04.23 72
Österreichweit einheitliche Rufnummer
050405
Besuchen Sie uns im Internet
www.bva.at