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Was Ihnen die CDROM bietet
Mit der Lernsoftware „eTraining Buchhaltung” von lexware könnenSie parallel zum Buch u. a. folgende Themengebiete trainieren:
● Bilanz● Sach- und Personenkonten● Buchungssatz● Buchen der Belege
● Monats- und Jahresabschluss● usw.
Viele Übungen und Tests mit Lösungen geben Ihnen die nötigeSicherheit. Tempo und Lernphasen bestimmen Sie selbst.
Systemvoraussetzungen
Sie brauchen auf Ihrem PC das Betriebssystem Windows 95, 98,2000 an Service Pack 3, einen Pentium-Prozessor, eine VGA-Grafik-karte und einen Festplattenspeicher (mind. 64 MB).
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Bibliographische Information Der Deutschen Bibliothek
Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind im Internet überhttp://dnb.ddb.de abrufbar.
ISBN10: 3448079596 BestellNr. 011420006ISBN13: 9783448079593
1. Auflage 2000 (ISBN 3448040789)2., überarbeitete Auflage 2002 (ISBN 3448051349)3., erweiterte Auflage 2003 (ISBN 3448056324)4., überarbeitete und aktualisierte Auflage 2004 (ISBN 3448064351)5., überarbeitete Auflage 2007
© 2007, Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co. KG,
Zweigniederlassung Planegg bei MünchenRedaktionsanschrift: Postfach, 82142 PlaneggHausanschrift: Fraunhoferstraße 5, 82152 PlaneggTelefon (089) 8 95 17 0Telefax (089) 8 95 17 250www.haufe.de, [email protected]
Lektorat: Dipl.Kffr. Kathrin MenzelSalpietro
Redaktion: Helmut Haunreiter
Alle Rechte, auch die des auszugsweisen Nachdrucks, der fotomechanischenWiedergabe (einschließlich Mikrokopie) sowie der Auswertung durch Datenbankenoder ähnliche Einrichtungen vorbehalten.
DesktopPublishing: Helmut Haunreiter, 84533 MarktlUmschlaggestaltung: 102prozent design, Simone Kienle, 70199 Stuttgart
Druck: Bosch Druck GmbH, 84030 Ergolding
Zur Herstellung der Bücher wird nur alterungsbeständiges Papier verwendet.
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Schnelleinstiegin die Buchführung
von
Dr. Gerhard Fröhlich
5. Auflage
Haufe Mediengruppe
Freiburg · Berlin · München · Würzburg
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Inhaltsverzeichnis
A Elementarwissen 9
1 Kaufmännische Aufzeichnungspflichten 9 2 Beschaffenheit der Buchführung 15 3 Die Bilanz im Mittelpunkt der Buchführung 21
4 Die Inventur als Ausgangspunkt der Buchführung 27 5 Von der Bilanz zum Konto 37 6 Der Buchungssatz 47 7 Das Journal 52 8 Das Schlussbilanzkonto 56 9 Die Gewinn und Verlustrechnung 61 10 Die Umsatzsteuer beim Einkauf und beim Verkauf 74 11 Ein Zwischenergebnis 85
B Buchführung in der Geschäftspraxis 89 1 Die Nummerierung von Konten 89 2 Buchungen im Ein und Verkaufsbereich 100 3 Buchungen im Wechselverkehr 110 4 Buchung von Personalaufwendungen 115
C Jahresabschluss 124
1 Vorbereitende Abschlussbuchungen 124
2 Abschreibung für Anlagegüter/Absetzung für Abnutzung 127 3 Bestände und Verbrauch von Material 133 4 Die Hauptabschlussübersicht 140 5 Abschlussübungen 149
D Abgrenzungsposten und Rückstellungen 155
1 Abgrenzungsposten 156 2 Rechnungsabgrenzung 157 3 Auflösung der Rechnungsabgrenzungsposten 160 4 Rückstellungen 161
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Inhaltsverzeichnis
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E Rücklagen 165
Sonderposten mit Rücklagenanteil 166 F Die Organisation der Buchführung 169
1 Die EDV ist das Instrument der Gegenwart 170 2 Warum der lexware buchhalter ? 174 3 Einführung 176 4 Erste Schritte mit dem lexware buchhalter 176 5 Die Kontokorrentbuchführung mit „offenen Posten“ 180 6 Einsatz des lexware buchhalters zur Vermeidung von
Doppelarbeiten im Unternehmen 184 G Lösungen der Übungsaufgaben 191
Übungsaufgabe 1 191 Übungsaufgabe 2 191 Übungsaufgabe 3 192 Übungsaufgabe 4 193 Übungsaufgabe 5 194
Übungsaufgabe 6 194 Übungsaufgabe 7 195 Übungsaufgabe 8 195 Übungsaufgabe 9 196
Stichwortverzeichnis 198
Die 27 wichtigsten Leitsätze 201
Übersichten und Checklisten 208
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Vorwort
Es ist vielfach nötig, sich die Grundlagen der kaufmännischen Buch-führung anzueignen. Sie müssen z. B. eine Reihe von Buchfüh-rungsaufgaben lösen, wenn Sie die Kaufmannsprüfung bei der In-dustrie- und Handelskammer ablegen. Oder Sie stehen als künftigerHandwerksmeister vor dem Problem, dass Sie Ihren Meisterbrieferst dann bekommen, wenn Sie Grundkenntnisse in der Buchfüh-
rung nachgewiesen haben. Möglicherweise gehören Sie auch zu denvielen Unternehmern, die bisher nie Zeit, Lust oder einen Anlasshatten, Buchführung zu lernen, und nun haben Sie sich entschlos-sen, in kürzester Zeit im Detail verstehen zu wollen, was Ihnen IhrBuchhalter oder Steuerberater zeigt.
Das vorliegende Buch wird Ihnen in jedem Fall den richtigen Ein-stieg liefern. Es ist ebenso umfassend wie kompromisslos praxis-orientiert. Es enthält das gesamte Grundlagen- und das unabdingba-
re Anwenderwissen zum Thema Buchhaltung. Als Maßstab dientedabei das Wissensniveau, das für das Bestehen der kaufmännischenPrüfungen bei der Industrie- und Handelskammer vorausgesetztwird. Das Buch wendet sich an Auszubildende, Berufsschüler, Meis-terschüler ebenso wie an Existenzgründer, Selbstständige und ande-re Einsteiger in das Thema Buchführung.
Häufig zeigt die Praxis, dass beim Erlernen der Buchführung mehr
Verwirrung als Klarheit entsteht und dadurch das gesamte Themaeinen exponierten Platz in der Kategorie der unbeliebten Fächerbekommt.
Das ist schade und völlig unnötig! Buchhaltung kann sehr interes-sant, ja sogar spannend sein und vor allem – sie ist absolut logisch.
Der „Schnelleinstieg in die Buchführung“ ist umfassend und dochlocker fassbar und auch dann noch eingängig, wenn ein harter Tagder Arbeit oder des Studiums hinter dem Leser liegt, der danachsucht, die vielen Details der Buchführung systematisch zu ordnenund damit besser zu verstehen.
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Vorwort
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Ich habe selbst als Buchhalter gearbeitet und bin heute als Dozenttätig. Als Wirtschaftsberater und Inhaber einer Firma für Datenver-
arbeitung und Kontierung unterstütze ich meine Kunden bei derBuchung ihrer laufenden Geschäftsfälle. Als Lehrer habe ich vieleAuszubildende zum Bestehen ihrer Prüfung geführt. Diese langjäh-rigen beruflichen Erfahrungen habe ich jetzt für Sie nutzbar ge-macht: Sie werden sehen, dass 17 wirklich verstandene Geschäftsfäl-le die Basis bilden. Die hier vermittelten „Tipps und Tricks” fürEinsteiger zur Aneignung des Basiswissens der Buchhaltung sind auf
jene Hürden gerichtet, die Neulinge erfahrungsgemäß im Alleingang
schwer meistern. Und gerade die Gründlichkeit, mit der Sie sich dasbuchhalterische Basiswissen aneignen, ist der Schlüssel dazu, dieInformationen des Rechnungswesens zu verstehen. Dadurch kön-nen Sie Entscheidungen schneller treffen, sparen unnötige Steuern –und haben nicht zuletzt auch die Voraussetzungen, um eine ggf.abzulegenden Prüfung zum Thema Buchführung zu bestehen.
Ein Hinweis sei noch gestattet. Das Anliegen des Buches besteht inder Vermittlung von Grundlagen, die langjährigen Bestand haben.Dennoch wurden einige Beispiele nach Fassungen von Steuergeset-zen aufgebaut, die zum angegebenen Zeitpunkt gültig waren, mögli-cherweise aber schon wieder verändert sind oder zur Diskussionstehen. Detailregelungen einiger Gesetze unterliegen in jüngerer Zeiteinem geradezu atemberaubenden Wandel. Für die tägliche Praxisbleibt dem Leser daher nicht erspart, sich über den neuesten Geset-zesstand auf dem Laufenden zu halten.
Ich möchte Sie, lieber Leser, darum bitten, Ihre Anregungen, Fragenund Kritik an die Redaktion zu richten. Ihre Vorschläge könnendann in künftigen Auflagen berücksichtigt werden.
Gerhard Fröhlich
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Vorwort
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Hinweis zur Benutzung
Das Paragraphensymbol am Rand weist auf Zitate aus den für dieBuchführung relevanten Gesetzestexten hin.
Übungen sind durch das links abgebildete Symbol gekennzeichnet.
Sollten Sie sich auf eine Prüfung vorbereiten, finden Sie in den Pas-sagen, die mit dem Ausrufezeichen hervorgehobenen sind, wertvolleHinweise.
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A Elementarwissen
Die Prinzipien der doppelten Buchführung gibt es schon seit ca. 500Jahren. Obwohl sich die äußere Form, in der diese Prinzipien zumAusdruck kommen, immer wieder geändert und den Erfordernissender Zeit angepasst hat, bis hin zur computergeführten Buchführung,ist die Substanz doch immer die gleiche geblieben.
Das Elementarwissen umfasst das Wissen, das für die doppelteBuchführung allgemein gilt. Es sollen die Grundbestandteile – dieElemente – erklärt werden, die über die Jahrhunderte gleich geblie-ben sind. Sie gelten heute weltweit überall dort, wo doppelte Buch-führung praktiziert wird, also zum Beispiel in den USA, in England,Polen oder Russland. Das gründliche Verstehen dieser Elemente istdie wichtigste Voraussetzung, um im nächsten Schritt die komple-xen Vorgänge der täglichen Geschäftspraxis zu erfassen und damitschöpferisch und nicht nur formal umzugehen.
Noch ein wichtiger Hinweis: Das vorliegende Buch wird Sie syste-matisch mit der Buchführung vertraut machen, ausgehend voneinfachen hin zu immer komplexeren Vorgängen. Gründlichkeitbeim Aneignen des buchhalterischen Elementarwissens ist derSchlüssel zum wirklichen Verstehen. In diesem Sinne wünsche ichIhnen spannende Unterhaltung.
1 Kaufmännische AufzeichnungspflichtenWarum ist die Buchführung in der kaufmännischen Praxis so wich-tig? Ist die Aufzeichnungspflicht nur eine lästige Pflicht, der man aufGrund gesetzlicher Bestimmungen nachkommen muss?
Kaufleute haben sich seit jeher zu ihrem eigenen Vorteil der allge-
mein akzeptierten Praxis der Buchführung angeschlossen. So mussz. B. jeder, der in der Wirtschaft tätig ist, nicht nur branchenspezifi-sches Wissen haben, sondern auch über unternehmerischen Sach-
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A Elementarwissen
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verstand verfügen. Dies trifft nicht nur für Unternehmer, sonderngenauso auch für Angestellte zu. Ein Schlüssel zum kaufmännischen
Denken und Handeln ist das Verständnis der Prinzipien der Buch-führung.
Die unternehmerische Tätigkeit ist ein dynamischer Prozess, überden der Unternehmer den Überblick behalten muss. Blindflug ver-bietet sich hier von selbst. Kaum ein Kaufmann kann jedoch allseine Transaktionen im Kopf behalten – er muss sie aufschreiben.
Warum aber darf ich meine Aufzeichnungen nicht so anlegen, wie
ich will, sondern bin engen Regeln unterworfen? Die Buchführungdient nicht nur der eigenen Information, sondern ist auch ein wich-tiges Kommunikationsmittel, und zwar sowohl innerhalb einesBetriebes, als auch nach außen. Wenn aber z. B. Unternehmen,Banken oder Finanzbehörden verschiedene „Sprachen“ sprechen, istdie Kommunikation gestört.
Es steht somit sowohl bei der Frage, warum Buchführung erforder-lich ist, als auch bei der Frage nach dem „Wie“ das Eigeninteressedes Kaufmanns, also Ihr eigenes Anliegen, im Vordergrund.
Was die unternehmerische Vernunft also ohnehin gebietet, hat derGesetzgeber inzwischen zur Pflicht erhoben. Seit dem 19. Dezember1985 gibt es ein ganzes Paket verbindlicher gesetzlicher Vorschrif-ten, in die alle bewährten Prinzipien der Buchführung eingeschlos-sen sind. Auf diese Weise wurde ein einheitlicher Rahmen geschaf-fen. Die Vorschriften sind im Bilanzrichtliniengesetz – BiRiLiG
(Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und AchtenRichtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordi-nierung des Gesellschaftsrechts, veröffentlicht im Bundesgesetzblattam 24.
12. 1985, Teil I Nr. 62) – enthalten. Mit diesem Gesetz wurdeein neues, ein „Drittes Buch” in das Handelsgesetzbuch (HGB)aufgenommen, das den Titel „Handelsbücher” trägt. Dem Kauf-mann wird nunmehr durch Gesetz in klarer Sprache vorgeschrie-ben, was er sowieso tun müsste.
Sehen Sie dazu den § 238 des HGB. Er schreibt u. a. vor:
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Kaufmännische Aufzeichnungspflichten A
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Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seineHandelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsät-
zen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.
Der Gesetzgeber stützt die kaufmännischen Aufzeichnungspflichtenaber nicht nur auf das HGB. Jeder Kaufmann muss „doppelt” den-ken, nämlich außer an das Handelsrecht auch an das Steuerrecht.
Dazu der § 140 der Abgabenordnung:
Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Auf-
zeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutungsind, hat die Verpflichtungen, die ihm nach den anderen Gesetzenobliegen, auch für die Besteuerung zu erfüllen.
Eindeutig ist, dass mit den „anderen Gesetzen” vor allem das HGBgemeint ist. In diesem Falle ist das Handelsrecht maßgeblich für dasSteuerrecht.
Daneben gibt es noch andere Gesetze, die von Angehörigen ver-schiedener Berufs- oder Gewerbegruppen Aufzeichnungspflichtenfordern. Dazu gehören z. B. Bestimmungen aus der Apothekenbe-triebsordnung, dem Fahrlehrergesetz, der Verordnung über dasSchornsteinfegerwesen, um nur einige zu nennen.
Diese außersteuerlichen Aufzeichnungspflichten, die der Gesetzge-ber den „Selbstständigen“ abverlangt, gehen weit über die Pflichtender Buchführung hinaus. Nach § 140 AO sind sie ebenfalls für dieBesteuerung zu erfüllen.
Tipp
Bei Eröffnung eines Betriebes sollten Sie sich stets erkundigen, ob für Ihren Berufs oder Gewerbezweig bestimmte außersteuerrechtliche Aufzeichnungspflichten zu beachten und zu befolgen sind. Auch bei einembestehenden Betrieb sollten Sie immer wieder kontrollieren, ob solchenAufzeichnungspflichten richtig und vollständig nachgekommen wird.
Doch nicht jeder Selbstständige wird von der Buchführungspflichtnach Steuerrecht erfasst. Der § 141 AO nennt die folgenden Krite-
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A Elementarwissen
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rien, nach denen Unternehmer der Buchführungspflicht unterliegen(ab 2004):
● Umsätze von mehr als 350.000 € im Kalenderjahr oder● selbst bewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit
einem Wirtschaftswert von mehr als 25.000 € oder● Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 30.000 € im Wirt-
schaftsjahr oder● Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als 30.000 € im
Kalenderjahr.
Nach dem derzeitigen Stand der Gesetzgebung wird die oben ge-nannte steuerliche Buchführungspflichtgrenze von bisher 350.000EUR auf nunmehr 500.000 EUR angehoben werden. Dies sieht derEntwurf eines Mittelstandentlastungsgesetzes vor, der am 25.4.2006vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Damit können in Zukunftviele Unternehmen von der aufwändigen Erstellung eines Jahresab-schlusses zur Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) wechseln.
Die Einnahmen-Überschussrechnung ist ein beim Finanzamt mitder Steuererklärung abzugebendes Dokument. Diese Berechnungstellt im Grundsatz eine einfache Geldverkehrsrechnung dar. Hierist vorrangig der Zu- und Abfluss von Einnahmen und Ausgabenfestzuhalten. Das Entstehen einer Zahlungsverpflichtung ist dabei inder Regel ohne Bedeutung. Das betrifft Zahlungsziele, die zu Forde-rungen und Verbindlichkeiten führen.
Auch bei der EÜR wird vom Unternehmer verlangt, dem Finanzamt
auf Anforderung die erklärten Betriebseinnahmen zu erläutern undbei den Betriebsausgaben die Höhe und die betriebliche Veranlas-sung darzulegen und ggf. glaubhaft zu machen.
Für diese Nachweisführung hat es sich als zweckmäßig erwiesen,Aufzeichnungen in Kontoform zu führen, also eine vereinfachteBuchführung anzulegen. Damit kann der Unternehmer den Über-blick über die Geschäftstätigkeit behalten und zugleich den Erfor-dernissen des Finanzamtes Rechnung tragen. Gute, moderne Buch-
führungsprogramme ermöglichen diese vereinfachte Rechnungneben dem Betriebsvermögensvergleich (Bilanz, Gewinn- und Ver-lustrechnung).
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Kaufmännische Aufzeichnungspflichten A
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Ergänzend zum Eintragen des Gewinns (Einnahmen-Überschuss) indie entsprechende Anlage zur Einkommensteuererklärung (mit der
Bezeichnung GSE) genügte in der Vergangenheit eine formfreieAufstellung der Einnahmen und Ausgaben bzw. der entsprechendeAusdruck einer Einnahmen-Überschussrechnung mit Hilfe des
jeweiligen Buchführungsprogramms. Für nach dem 31.12.2003beginnende Wirtschaftsjahre muss bei der Einnahmen-Überschuss-rechnung neben der Steuererklärung eine EÜR nach amtlichemVordruck beigefügt werden. Der Vordruck war umstritten, ist heuteaber verpflichtend. Die Standardisierung durch den Vordruck soll
einerseits die Erfüllung der Erklärungspflichten erleichtern, undandererseits der Finanzverwaltung eine vereinfachte Verprobungermöglichen.
Die Anforderungen an die Exaktheit der Aufzeichnungen sind beider EÜR keinesfalls geringer als bei den nach Steuerrecht voll buch-führungspflichtigen Unternehmen. Allerdings – und das spart Ar-beit in den Unternehmen – müssen an das Finanzamt keine Über-sichten zu Beständen an materiellen Gütern und Forderungen undVerbindlichkeiten übergeben werden.
Auch kleinere Unternehmen müssen künftig den Finanzbehördenihre Steuerdaten auf elektronischem Wege übermitteln. Damit kön-nen beim Finanzamt computergestützte Analysen durchgeführtwerden – ähnlich wie bei Jahresabschlüssen der nach Steuerrechtbuchführungspflichtigen Unternehmen. Diese größeren Unterneh-men sind bereits seit 2002 dazu verpflichtet, die „Grundsätze zum
Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“umzusetzen. So sehen diese GDPdU unter anderem vor, dass anSteuerprüfer des Finanzamtes auf Anforderung ein Datenträger mitden steuerrelevanten Daten übergeben werden muss.
Das hat Konsequenzen. Die Steuerprüfer können die Daten mitihrer Prüfsoftware IDEA auswerten. Fragen oder Mängel zur Plausi-bilität innerhalb der Daten fallen sofort auf. Bei den Unternehmernist es noch wenig bekannt, in welch hohem Umfang die Finanzäm-
ter bereits Firmendaten zur Verfügung haben oder darauf zugreifendürfen.
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Jeder kann sich allerdings darüber informieren. So sind solche In-formationen zum Datenzugriff der Finanzbehörden im Internet zu
finden unter www.gdpdu-portal.com.
Dort sind auch weiterführende Links zur Software IDEA vorhanden.Diese Software ist für jedermann zugänglich. Sie ist also öffentlichund kein Monopol der Finanzbehörden. Jedem Unternehmer, demeine Außenprüfung durch das Finanzamt ins Haus steht, ist zu emp-fehlen, sich kundig zu machen.
Eine Konsequenz aus diesen hier skizzierten Vorschriften liegt auf
der Hand. In jedem Unternehmen – selbst einer Ich-AG – sollte denGeschäftsaufzeichnungen eine hohe Priorität beigemessen werden.Sie müssen mindestens in Form einer einfachen Buchführung, be-schränkt auf Geldbewegungen, gestaltet werden.
Unabhängig davon jedoch, was beim Finanzamt abzugeben ist,zeigen alle Erfahrungen, dass der Unternehmer intern eine vollstän-dige Buchführung mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnunganlegen sollte. Daraus können die Daten für die EÜR entnommenwerden. Diese interne Buchführung auch in kleinen Unternehmensichert einen ständigen Überblick über die Geschäftstätigkeit, undalle Auskunftsbegehren des Finanzamtes können problemlos erfülltwerden.
Auf einen ebenso häufigen wie schädlichen Irrtum vieler Unter-nehmer soll an dieser Stelle noch hingewiesen werden. Nicht seltenist zu hören: „Ich muss von Buchführung nichts verstehen, ich habe
sie von A bis Z dem Steuerberater übertragen. Der richtet alles.“Die Härte des Geschäftslebens erfordert aber ständigen Überblicküber die Liquidität und verlangt aktuelle Daten, damit gewinnorien-tierte Entscheidungen getroffen werden können. Der Erfolg einesUnternehmens wird im Rechnungswesen dokumentiert. Damitbietet es Informationen für eine erfolgsorientierte Geschäftsentwick-lung.
Externe Dienstleister übergeben die Buchhaltungsergebnisse jedochhäufig mit einem Zeitverzug von einem Monat und mehr. Ihre Unter-nehmensführung basiert dann auf veralteten Informationen. Das darf
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und muss nicht eintreten. Die modernen Informations- und Kom-munikationstechnologien erleichtern es sehr, mindestens Teilarbeiten
für die Buchführung im eigenen Betrieb durchzuführen.
Tipp
Zurück mit kaufmännischen Aufzeichnungen in den Betrieb!
Damit haben Sie nicht nur einen besseren Überblick, sondern spa-
ren dazu noch Geld. Allerdings gehören dazu die Grundkenntnisse,die Ihnen dieses Buch vermitteln wird.
2 Beschaffenheit der BuchführungEs ist nicht nur eine uralte Praxis, dass kaufmännische Aufzeich-nungen angefertigt werden; auch für das „Wie“ gibt es bewährte
Vorgehensweisen. Vor fast 500 Jahren beschrieb Lucas Paciolo, einitalienischer Mönch, der in der Gegend von Mailand lebte, die Prin-zipien der Bilanz mit der doppelten Buchführung. Er war mit Leo-nardo da Vinci befreundet und schrieb auf dessen Anregung hineine Abhandlung über den Goldenen Schnitt, welche von Leonardoda Vinci illustriert wurde. (Anmerkung: Der Film „Da-Vinci-Code“hat diese Zusammenhänge populär gemacht.)
Paciolos Buch über die Prinzipien der Bilanz stammt aus dem Jahr
1504. Es wird als Grundlage aller seither zu diesem Gebiet geschrie-benen Lehrbücher betrachtet. Die heutige Buchführung stützt sichauf Erfahrung und Tradition. Es ist erstaunlich, dass die altenGrundlagen immer wieder Neues in sich aufnehmen konnten, ohnedie Substanz zu verändern, und sich bis in die heutige Zeit, in derdie manuelle Buchführung fast vollständig durch den Computerersetzt wurde, erhalten haben. Das letzte Kapitel dieses Buches bieteteine Einführung in die Arbeit mit einer Buchführungssoftware.
Dabei wird beispielhaft der lexware buchhalter verwendet.
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Die seit vielen Jahren bestehende kaufmännische Praxis der Buch-führung ist Gesetzesinhalt geworden. Das HGB (Handelsgesetz-
buch) und die AO (Abgabenordnung) schreiben nicht nur vor, dassKaufleute Bücher führen müssen, sondern sie setzen auch einenRahmen dafür, wie das zu geschehen hat. Die entscheidende Vor-schrift enthält § 238 HGB:
Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverstän-digen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über dieGeschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln
kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Ab-wicklung verfolgen lassen.
Mit diesen Sätzen sind Regelungen von erheblicher Tragweite ge-troffen.
Wer ist ein „sachverständiger Dritter“? Es ist nicht nur der Finanzbe-amte, der bei Ihnen im Rahmen einer Außenprüfung die Buchfüh-rung kontrolliert. Sachverständiger Dritter kann auch ein Familienan-gehöriger oder Geldgeber sein, der sich anhand Ihrer Geschäftsbücherdavon überzeugen will, dass sein Geld gut angelegt ist.
Einheitliche Richtlinien innerhalb der Buchführung gewährleisteneine schnelle und inhaltlich klare Verständigung zwischen den je-weiligen Partnern.
Trotz genauer Regeln ist zugleich ein genügend weiter Rahmen fürdie Buchführung gegeben. So kann sie ganz oder auch teilweise „perHand” vorgenommen werden. Mit wenigen Ausnahmen wird je-
doch der Computer genutzt. Dafür sind viele Programme im Ange-bot. Das Buchhaltungsprogramm lexware buchhalter erscheint demAutor als das zweckmäßigste Programm am Markt. Als besondereQualität des Programms ist zu erwähnen, dass der innere Datei-Aufbau für den Anwender sehr gut nachvollziehbar ist. Dennoch,eine gute Software ersetzt keine buchhalterischen Kenntnisse!
Beachten Sie:Nur derjenige, der per Hand die Grundlagen der Buchführung beherrscht,kann den Computer als „dienstbaren Geist“ mit Nutzen einsetzen.
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Beschaffenheit der Buchführung A
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Aus den angeführten Überlegungen zum zitierten § 238 HGB ergibtsich für die betriebliche Praxis, dass nur die doppelte Buchführung
den gesetzlichen Anforderungen genügt. Sie hat sich für die Buch-führung mit der Hand durchgesetzt und liegt ebenfalls jedem FIBU(Finanzbuchführungs-)-Computerprogramm zu Grunde. Für denoben erwähnten lexware buchhalter liegt ein Testat vor, dass die„Grundsätze der ordnungsmäßigen Speicherbuchführung“ gewahrtsind. Die Programmphilosophie beinhaltet die traditionellen undgesetzlich vorgeschriebenen Herangehensweisen.
Wie auch immer im Einzelnen betriebliche Aufzeichnungen gestal-tet werden, sie müssen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buch-
führung (GoB) genügen. Die GoB lassen sich in den zwei Grund-prinzipien Wahrheit und Klarheit zusammenfassen.
Leitsatz:
Wahrheit in der Buchführung bedeutet: Alles muss so gebucht werden, wie es tatsächlich abgelaufen ist. Nichts darf gebucht werden,
was nicht wirklich passiert ist. Scheinbuchungen sind verbotene Fälschungen. Klarheit bedeutet: Alles muss übersichtlich, eindeutig, lesbar, nachvollziehbar und geschützt vor Fälschungen sein.
Der erfahrene Kaufmann erkennt aus Ihrer Buchführung sofort, obSie oder Ihre Angestellten gute Arbeit mit Liebe zum Beruf geleistethaben. Oberflächliche Texte im Journal zum Beispiel, die nur mitGeistesakrobatik zu deuten sind, führen so gut wie jeden Außenprü-fer des Finanzamts dazu, den Verdacht zu schöpfen, dass ohneNachdenken gearbeitet wurde oder gar etwas vertuscht werden soll.Er wird sich die Belege zeigen lassen und genauer prüfen.
Eine sich aus der Forderung nach Wahrheit und Klarheit zwingendableitende Regel lautet, dass keine Buchung erfolgen darf, ohne dassein Beleg vorliegt. Sie sollten sich folgende Grundregel als unab-dingbar einprägen:
Leitsatz:Keine Buchung ohne Beleg!
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Wenn der Beleg nicht aus dem Geschäftsfall direkt entsteht (z. B.Eingangsrechnung, Quittung), ist ein Eigenbeleg anzufertigen (Ko-
pie der Ausgangsrechnung, Lohnbeleg, Materialentnahmeschein,Abschreibungsbeleg usw.). Bei der Anfertigung von Eigenbelegen istvon vornherein zu bedenken, dass sie jeder Revision standhaltenmüssen, besonders auch vor dem Finanzamt.
Tipp
Fast jeder Auszubildende in einem kaufmännischen Beruf wird in sei
nen Prüfungen nach den GoB gefragt. Zumeist muss er auch einen Praxisbericht anfertigen. Darin ist aufzuzeigen, wie die GoB im Ausbildungsbetrieb verwirklicht werden. Die GoB sind ein Regelwerk ausbewährten praktischen Verfahren und gesetzlichen Anforderungen. Nirgendwo in Gesetzen oder in der Literatur sind sie einheitlich und allgemein anerkannt umfassend dargestellt. Für Prüfungen und Berichtekann folgende Gliederung empfohlen werden. Ausbilder können sie ihren Auszubildenden vorgeben. Es kann dann dargestellt werden, dassdie betriebliche Praxis tatsächlich an den Grundsätzen orientiert ist.
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Organisationsgrundsätze der GoB:● Jeder Geschäftsvorfall ist in einem Beleg zu erfassen.● Die Belege sind zeitnah zu erfassen.● Die Geschäftsvorfälle sind zu systematisieren.
Buchungsgrundsätze der GoB:Die Buchungen und Aufzeichnungen müssen● vollständig,● richtig,● zeitgerecht,● geordnet und● verständlich sein.
Wenn Buchungen und Aufzeichnungen verändert worden sind,
muss das erkennbar sein.
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Beschaffenheit der Buchführung A
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International Financial Reporting Standards (IFRS)/International
Accounting Standards (IAS)
Die Begriffe IFRS und IAS tauchen in den letzten Jahren in derFachliteratur zum Rechnungswesen immer häufiger auf. Sie sindverbunden mit dem Bedürfnis nach internationaler Vergleichbarkeitder Rechnungslegung. Bereits 1973 wurde das International Ac-counting Standards Committee (IASC), mit Sitz in London, alsprivatrechtlicher Verein nationaler Verbände von Rechnungslegernund Wirtschaftsprüfern gegründet. Über viele Jahre führte das IASC
ein kaum beachtetes Schattendasein, bis die EU im Jahr 2000 be-schloss, bei der Fortentwicklung von Rechnungslegungsvorschriftenmit dem IASC zusammenzuarbeiten.
Die neuen Rechnungslegungsstandards heißen nunmehr Internati-onal Financial Reporting Standards (IFRS); früher wurden sie alsIAS bezeichnet. Der erste neue Standard wurde im Juni 2003 veröf-fentlicht. Weitere Standards werden laufend verabschiedet. Damitdiese gesetzliche Wirkung entfalten, verabschiedet die Europäische
Union die Standards in einem so genannten Endorsement-Prozess.Eine Überführung in nationales Recht ist nicht erforderlich, da dieEU-Direktiven unmittelbar für alle Beitrittsländer der EuropäischenUnion gelten.
Leser dieses Buches interessieren sich dafür, ob die in Deutschlandgebräuchlichen und vorstehend erläuterten Grundsätze ordnungs-mäßiger Buchführung (GoB) durch die IFRS/IAS ersetzt werden.
Die Antwort vorab: Das ist nicht der Fall. Das gilt in erster Liniedann, wenn die GoB so prinzipiell verstanden werden wie obendargestellt (Forderung nach Klarheit und Wahrheit). Die IFRS/IASsind keine Buchführungsgrundsätze, sondern Vorschriften für dieGestaltung der Abschlüsse (nicht formell, sondern bei der Bewer-tung). Dabei geht es um die Bestimmung des Unternehmensvermö-gens und des Gewinns. Dieses Bilanzrecht allerdings wird weiterinternationalisiert. Die rund 7.000 börsennotierten Unternehmen in
der EU müssen bereits für Geschäftsjahre, die am oder nach dem1.1.2005 beginnen, ihre konsolidierten Abschlüsse nach Maßgabeder IFRS/IAS erstellen.
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A Elementarwissen
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Die wesentlichen Veränderungen, die bei einer Umstellung auf IFRSzu erwarten sind, lassen sich am besten verstehen, wenn man sich
den grundlegenden Unterschied in der Zielsetzung zwischen deut-schem Bilanzrecht und IFRS verdeutlicht. Das deutsche Bilanzrechtist vom Vorsichtsprinzip geprägt. Im Mittelpunkt stehen die Kapi-talerhaltung und der Schutz der Gläubiger. Bei den IFRS dominiertdagegen die Informationsfunktion für Investoren. Dabei steht alsBild des typischen Investors der anonyme Teilnehmer (z. B. alsAktionär oder Anleihegläubiger) der organisierten Kapitalmärkte imVordergrund. Die wesentliche Anforderung an den Jahresabschluss
ist daher die „fair presentation“, die nicht durch Aspekte der Vor-sicht und der Risikovorsorge eingeschränkt werden soll. WeitereInformationen sind im Internet zu erlangen unter www.ifrs-portal.com
Für die große Mehrheit der deutschen Unternehmen (mittlere undkleinere) wird es aber vorrangig darauf ankommen, ihre Buchfüh-rung so zu gestalten, dass sie den Erfordernissen der Steuergesetzge-bung (Steuerbilanz) entspricht. Wenn sich das Steuerrecht weiterinternationalisiert, werden sich zwangsläufig dann auch die Vor-schriften zur Ermittlung des Unternehmensvermögens und desGewinns den internationalen Standards weiter annähern. Ihre län-derübergreifende Vereinheitlichung ist Zukunftsperspektive, für dieTermine nicht absehbar sind.
Sehr skeptisch werden die IFRS von Vertretern des Mittelstandesbeurteilt. Am 3. Juli 2006 vertrat der Geschäftsführer des Bundes-
verbands der Deutschen Industrie (BDI) die Auffassung: „Die inter-nationalen Rechnungslegungsstandards IFRS eignen sich in der
jetzigen Form nicht für KMU.“ Einem Mittelständler könne mandas 2.400 Seiten starke Regelwerk nicht zumuten.
Die großen börsennotierten Unternehmen werden in den nächstenJahren fast immer zwei Abschlüsse erstellen müssen. Einen nachdeutschem Steuerrecht und einen zweiten nach IFRS. Der Steuerbi-lanz-Abschluss wird voraussichtlich zumeist weniger günstig ausse-
hen als der IFRS-Abschluss. In diesem Abschluss können die Ver-mögenswerte und der Unternehmenserfolg im Rahmen der
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Die Bilanz im Mittelpunkt der Buchführung A
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Vorschriften der IFRS so dargestellt werden wie das für die umfas-sende Information der Investoren eingeschätzt wird.
Wenn auch mittlere und kleinere Unternehmen sich für einen sol-chen Weg entscheiden, liegt meist die Hoffnung zu Grunde, vonden Banken bei der Kreditwürdigkeit günstiger eingestuft zu wer-den. Allerdings sind die Mehrkosten für die Erstellung doppelterAbschlüsse nicht zu unterschätzen. Bezeichnenderweise wurden beiden kaufmännischen IHK-Prüfungen viele Fragen in Verbindungmit den GoB und zu Bewertungen nach deutschem Steuerrecht
gestellt. Wir kommen auf die IFRS auf Seite 32 noch einmal zu spre-chen.
3 Die Bilanz im Mittelpunkt der Buchführung
Mit den einführenden Betrachtungen in den beiden ersten Kapiteln
haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir uns jetztpraktisch mit der Buchführung beschäftigen.
Stellen Sie sich vor, Sie gründen ein Unternehmen. Die Größenord-nung erfordert doppelte Buchführung (laut § 141 AO). Das Finanz-amt verlangt eine Eröffnungsbilanz. Was schreiben Sie bloß hinein,wenn Sie noch keine materiellen Gegenstände wie Grundstücke,Gebäude, Maschinen usw. erworben haben? Gibt es eine Bilanz mit„Null“? Ganz abstrakt und hypothetisch könnte man von einer
Bilanz mit Null dann sprechen, wenn jemand nur die Idee zu einemUnternehmensaufbau hat. Praktisch wird allerdings niemand einesolche Bilanz aufstellen. Ideen werden in der Umsetzung materiali-siert und führen zu bewertbarem Vermögen, das entweder mit Ei-gen- oder mit Fremdkapital finanziert wird. Insofern gibt es in derPraxis keine Bilanz mit einer Summe Null.
Sie werden mindestens ein Kontokorrentgeschäftskonto bei einer
Bank eingerichtet haben. Die Höhe des Guthabens geht aus demKontoauszug hervor. Die andere Frage ist aber, wie Sie das Geldbeschafft, Ihr Unternehmen also finanziert haben. Wenn es Ihnen
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A Elementarwissen
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gelungen ist, ohne Fremdkapital auszukommen, kann Ihre Eröff-nungsbilanz folgendermaßen aussehen, wobei alle Angaben in der
Währung € (Euro) erfolgten:
Ingenieurbüro Felix Schlau
Aktiva Bilanz zum 01.01.200X Passiva
Bank 50.000,00 Eigenkapital 50.000,00
Glückstadt, den 01.01.200X Felix Schlau
X steht für das Jahr der Unternehmensgründung
Hätte Felix Schlau anstelle der vollen Eigenkapitalfinanzierung einDarlehen aufgenommen, hätte die rechte Seite, die Passiv-Seite derBilanz, einen anderen Inhalt:
Ingenieurbüro Felix Schlau
Aktiva Bilanz zum 01.01.200X Passiva
Bank 50.000,00 Eigenkapital 35.000,00Darlehen 15.000,00
50.000,00 50.000,00
Glückstadt, den 01.01.200X Felix Schlau
X steht für das Jahr der Unternehmensgründung
Aus diesen ganz einfachen Darstellungen erkennen Sie ein wesentli-ches Grundprinzip:
Leitsatz:
Jede Bilanz hat zwei Seiten.
Die linke Seite enthält die Aktiva, die Positionen der rechten Seite
werden als Passiva bezeichnet.Jede Bilanz ist ausgeglichen – Aktiva und Passiva sind wertmäßigimmer gleich.
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Die Bilanz im Mittelpunkt der Buchführung A
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Für diesen Grundsatz gibt es gute Gründe. Die oben dargestelltenzwei Bilanzen zeigen, dass Sie nur einen Teil der Wahrheit auswei-
sen würden, wenn Sie es bei der Information belassen, dass IhrBankkonto ein Guthaben von 50.000 € ausweist. Ihre Geschäftslagewird erst dann deutlich, wenn der Leser Ihrer Bilanz sieht, ob die50.000 € von Ihnen als Unternehmer selbst aufgebracht wurden,oder ob ein Teil davon geborgt ist, also fremdes Kapital darstellt.
Einerseits hat ein Unternehmen bestimmte Vermögenswerte im Be-sitz, es kann also aktiv darüber verfügen. Das können Grundstücke
sein, Maschinen, Rohstoffe, Außenstände (Forderungen), Bargeld,Guthaben auf Girokonten. Andererseits müssen alle diese Vermö-genswerte finanziert sein – durch eigenes oder durch fremdes Kapital.
Leitsatz:
Die Darstellung der Vermögenswerte – der Aktiva – einerseits unddie Darstellung der Finanzierung – der Passiva – andererseits – dasist Ausgangspunkt der doppelten Buchführung.
Damit haben Sie den Schlüssel zum Verständnis für das Prinzip derdoppelten Buchführung. Scherzbolde behaupten ja, sie sei doppelt,weil es eine Buchführung für das Finanzamt gibt und eine anderemit der Wahrheit – das ist natürlich nicht so.
Sie werden erkannt haben, dass die Bilanz Gleichungen enthält:
Aktiva = Eigenkapital + Fremdkapital
Eigenkapital = Aktiva – Fremdkapital
Fremdkapital = Aktiva – Eigenkapital
Selbst dann, wenn die Schulden noch so hoch sein sollten, gilt: DieBilanz ist immer ausgeglichen. Als Möchtegernkaufmann entlarvtsich jemand, der von einer nicht ausgeglichenen Bilanz spricht. Soetwas gibt es nicht, das wissen Sie nun.
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A Elementarwissen
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Wie können Sie sich die Begriffe „Aktiva“ und „Passiva“ erklären?Aktiva sind solche Vermögensformen, die Sie als Unternehmer „ak-
tiv“ einsetzen können, unabhängig davon, ob Sie diese selbst finan-ziert haben oder nicht. Die Passivseite zeigt die Finanzierung, alsodie Herkunft des Kapitals. Der Kapitalgeber kann die Richtung derGeschäftstätigkeit mitbestimmen, im Vergleich zum Geschäftsführerverkörpert er aber dennoch die passive Seite.
Aussage der beiden Seiten der Bilanz
Aktiva Passiva
Formen des Vermögens.
Wie wurde investiert?
Wie wurden die Mittel eingesetzt?
Herkunft, Quellen der Finanzierung.
Wie wurde finanziert?
Woher stammen die Mittel?
Sie stoßen bei der Aufstellung Ihrer Bilanz vermutlich auf ein weite-res Problem, und das besonders dann, wenn Sie außer über IhrBankguthaben noch über weitere Vermögensteile verfügen. In wel-
cher Detailliertheit müssen Sie diese aufführen – vielleicht gar ein-zeln nach Art, Menge und Wert? Glücklicherweise ist das nicht derFall. Sie können Gruppierungen vornehmen und bestimmte Bilanz-positionen bilden. Früher war die Detailliertheit der Bilanz demKaufmann überlassen – später hatte sich eine Art allgemeiner, ge-sellschaftlicher Übereinkunft herausgebildet.
Jetzt wird auch das durch ein Gesetz geregelt. Es handelt sich um
den § 266, Ziffer 2 des Handelsgesetzbuches (HGB). Die dort ent-haltene Bilanzgliederung sollten Sie sich jetzt anschauen. Sie ist zwarnur für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften vorgeschrieben.In der Praxis hat sich diese Gliederung aber auch für Personenge-sellschaften durchgesetzt, wobei häufig die Positionen noch weiterzusammengefasst werden. Sie sollten aber darauf achten, dass IhreBilanz durch eine zu starke Aggregation einzelner Positionen nichtihren Aussagewert verliert.
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Die Bilanz im Mittelpunkt der Buchführung A
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Gliederung der Bilanz
AktivseiteA. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowieLizenzen an solchen Rechten und Werten;
Geschäfts oder Firmenwert;
geleistete Anzahlungen;
II. Sachanlagen:
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken; technische Anlagen und Maschinen;
andere Anlagen, Betriebs und Geschäftsausstattung;
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;
III. Finanzanlagen:
Anteile an verbundenen Unternehmen;
Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
Beteiligungen;
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
Wertpapiere des Anlagevermögens;
sonstige Ausleihungen.
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte:
Roh, Hilfs und Betriebsstoffe;
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
fertige Erzeugnisse und Waren;
geleistete Anzahlungen;
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
sonstige Vermögensgegenstände;
III. Wertpapiere:
Anteile an verbundenen Unternehmen;
eigene Anteile;
sonstige Wertpapiere;
IV. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank und Postgiroguthaben, Guthaben beiKreditinstituten.
C. Rechnungsabgrenzungsposten
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A Elementarwissen
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Gliederung der Bilanz
PassivseiteA. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital;
II. Kapitalrücklage;
III.Gewinnrücklagen:
gesetzliche Rücklagen;
Rücklage für eigene Anteile;
satzungsmäßige Rücklagen;
andere Gewinnrücklagen;IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.
B. Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;
Steuerrückstellungen;
sonstige Rückstellungen.
C. Verbindlichkeiten
Anleihe davon konvertibel;
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellungeigener Wechsel;
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnisbesteht;
sonstige Verbindlichkeiten,
– davon aus Steuern,– davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
D. Rechnungsabgrenzungsposten
Sie haben gesehen, dass selbst eine ganz einfache Bilanz wichtigeInformationen über ein Unternehmen liefert. Gemäß § 242, Ziffer 1HGB ist deshalb ein Unternehmer dazu verpflichtet, sie aufzustellen:
Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den
Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermö-
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Die Inventur als Ausgangspunkt der Buchführung A
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gens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz,Bilanz) aufzustellen.
Bei genauer Betrachtung wird sich jetzt die Frage stellen, ob es aus-reicht, dass nur einmal im Jahr eine Bilanz aufgestellt wird. Nehmenwir an, Sie prüfen Ende Juni, ob Sie sich an der Firma eines Ge-schäftspartners beteiligen sollten, und Ihnen wird die Schlussbilanzdes Vorjahres vorgelegt. Sie erkennen das Problem: Jede Bilanz isteine Momentaufnahme, eine Fotografie. Die Braut (die Firma), diegeheiratet werden will, ist aber vielleicht längst nicht mehr so
hübsch wie auf der Fotografie am Ende des vergangenen Jahres.Damit wird klar, dass die Buchführung nicht nur daraus bestehenkann, zu bestimmten Zeitpunkten Bilanzen aufzustellen. Das Lebenist nicht statisch, sondern dynamisch, es besteht aus ständiger Bewe-gung. Wie kann diese Bewegung des Geschäftslebens dargestelltwerden?
Bevor wir uns im übernächsten Kapitel eingehend damit befassen,wie von der statischen Bilanz zu einer dynamischen Darstellung der
Geschäftstätigkeit übergegangen werden kann, muss noch eine an-dere Frage beantwortet werden: Wo kommen die Angaben für dieBilanz her? Wie wird gesichert, dass diese Angaben stimmen, dasssie wahr sind? Sehen Sie dazu das nächste Kapitel.
4 Die Inventur als Ausgangspunkt der Buch
führungEine Bilanz wird dem Unternehmer, eventuellen Geldgebern undden Finanzbehörden die notwendigen Informationen nur dannliefern, wenn die darin enthaltenen Werte der Wahrheit entspre-chen. Das wird mit dem Inventar gesichert.
Auch beim Inventar fallen die Informationserfordernisse des Unter-nehmers mit denen äußerer Interessenten zusammen. Der Gläubi-
gerschutz gebietet dem mit Fremdmitteln arbeitenden Kaufmann,dass er sein Vermögen und seine Schulden genau beziffert. Er darfin die Bilanzpositionen nicht einfach irgendwelche geschätzte Werte
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A Elementarwissen
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eintragen. Jeder Wert muss durch das Inventar belegbar sein. Daherwird ihm in § 240 HGB die Pflicht zur Aufstellung eines Inventars
auferlegt:
Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seineGrundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines ba-ren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu ver-zeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenständeund Schulden anzugeben.
Die Prozedur der Aufstellung des Inventars muss der Kaufmann in
jedem Jahr mindestens einmal durchführen.
Er hat demnächst für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein sol-ches Inventar aufzustellen. Die Dauer des Geschäftsjahres darf zwölf
Monate nicht überschreiten. Die Aufstellung des Inventars ist inner-halb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeitzu bewirken.
Dem Inventar geht die Inventur voraus. Die Inventur ist die men-
gen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensteile undSchulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt.Das Inventar ist das Bestandsverzeichnis , mit dem alleVermögensteile und Schulden eines Unternehmens zu einembestimmten Zeitpunkt nach Art, Menge und Wert ausgewiesenwerden.Die Begriffe Vermögen und Schulden werden nicht nur im kauf-männischen Rechnungswesen, sondern auch, mit zum Teil abwei-chender Bedeutung, in der Umgangssprache verwendet. Deshalb
sollen diese Begriffe hier erklärt werden.
Was ist Vermögen?Vermögen schließt materielle Güter oder Rechtsansprüche (u. a.Forderungen) ein, mit denen der Unternehmer aktiv arbeitet. Er-fasst und zusammengerechnet wird zunächst das Bruttovermögen –das heißt, es wird in dem ersten Schritt dieser Erfassung noch nichtbetrachtet, ob Sie die Vermögenswerte mit Eigenmitteln finanziert,
oder ob Sie Fremdkapital herangezogen haben. Sie inventarisierenalle in Ihrem Besitz befindlichen Vermögenswerte – materiell
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Die Inventur als Ausgangspunkt der Buchführung A
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(Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Material, Bargeld) oder buch-mäßig (Außenstände, Bankguthaben).
Was sind Schulden?Schulden im kaufmännischen Sinn sind nicht nur solche Verpflich-tungen zur Zahlungsleistung, deren Zahlungstermin überschrittenist. Schulden sind ein Sammelbegriff für alle Arten von Verbindlich-keiten (für so genanntes Fremdkapital). In diesem Sinn arbeitet sogut wie jedes Unternehmen mit Schulden. Ein guter Kaufmannentwickelt mehr gewinnträchtige Geschäftsideen als er mit seinem
Eigenkapital finanzieren kann.
Leitsatz:
Die Summe des im Inventar ausgewiesenen Vermögens muss mit derSumme der Aktiva in der Bilanz identisch sein. Wird davon der Wertder Schulden (einzeln im Inventar; zusammengefasst in der Bilanz)abgezogen, ergibt sich ein Wert, der im Inventar als Reinvermögen
und in der Bilanz als Eigenkapital auszuweisen ist.
Inventar und Bilanz weisen Übereinstimmungen aber auch Unter-schiede auf. In der folgenden Übersicht sind sie zusammengefasst:
Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen Inventar undBilanz
Inventar Bilanz
Ausführliche Darstellung der Werte des Vermögens und der Schulden;
Aufführung von Mengen, Einzelwerten,Gruppenwerten und Gesamtwerten;
Darstellung des Vermögens und derSchulden unter- und nacheinander;
Staffelform.
Kurzgefasste Darstellung des Vermögenssowie des Eigen und Fremdkapitals;
Aufführung des Gesamtwertes einzelnerBilanzposten;
Darstellung der Aktiva und der Passivanebeneinander;
Kontoform.
Das Inventar als Bestandsverzeichnis nach Art, Menge und Wertkann nur als Ergebnis einer gründlichen Inventur zusammengestellt
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werden. Die Inventur ist zunächst ein Vorgang des Zählens, Mes-sens, Wiegens und des Aufschreibens. Im nächsten Schritt erfolgt
dann die Bewertung , bei der die tatsächlichen Werte anzusetzensind. Zu hohe Werte würden zu hohem Gewinnausweis und zuhohen Steuern führen – zu niedrige Werte beeinträchtigen IhreVerhandlungspositionen bei Banken und anderen Kreditgebern.
Auf Grund der Bedeutung der Bewertung enthält das Handelsge-setzbuch dazu eine Reihe von Paragraphen (§§ 252 bis 256).
Der Wortlaut des Paragraphen 252 wird im Folgenden wiedergege-
ben; die §§ 253 bis 256 können Sie im Handelsgesetzbuch nachle-sen:
(1) Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermö- gensgegenstände und Schulden gilt insbesondere Folgendes:
1. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahresmüssen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Ge-schäftsjahres übereinstimmen.
2. Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstä-tigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtlicheGegebenheiten entgegenstehen.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschluss-stichtag einzeln zu bewerten.
4. Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehba-ren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstan-den sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahres-abschlusses bekannt geworden sind; Gewinne sind nur zu be-rücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
5. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhän-gig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jah-resabschluss zu berücksichtigen.
6. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Be-wertungsmethoden sollen beibehalten werden.
(2) Von den Grundsätzen des Absatzes 1 darf nur in begründeten Aus-nahmefällen abgewichen werden.
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Die Inventur als Ausgangspunkt der Buchführung A
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In der Wirtschaftspraxis und in kaufmännischen Prüfungen kom-men immer wieder die Begriffe Anschaffungs- und Herstellungskos-
ten vor. Ihr Inhalt sollte jedem Kaufmann bekannt sein.
Anschaffungskosten (AK) eines Wirtschaftsguts sind alle Aufwen-dungen, die geleistet werden, um das Wirtschaftsgut zu erwerbenund in einen dem angestrebten Zweck entsprechenden (betriebsbe-reiten) Zustand zu versetzen.Zu den Anschaffungskosten rechnen außer dem Anschaffungspreisz. B. weiterhin Transport-, Verpackungs- und Montagekosten. Per-
sonalkosten (z.B. für eine Montage) können berücksichtigt werden,wenn sie dem Anschaffungsvorgang unmittelbar zugeordnet werdenkönnen. Dies betrifft z. B. die Löhne für das unmittelbar mit derMontage beschäftigten Personal.
Herstellungskosten (HK) sind die Aufwendungen, die durch denVerbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten fürdie Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterungoder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende
wesentliche Verbesserung entstehen. Dazu gehören die Materialkos-ten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung. Beider Berechnung der Herstellungskosten dürfen auch angemesseneTeile der notwendigen Materialgemeinkosten, der notwendigenFertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermö-gens eingerechnet werden. Vertriebskosten gehören nicht zu denHerstellungskosten.
Bei der Bewertung von Vermögensteilen in der Bilanz ist für Sie als
Kaufmann der folgende Grundsatz von ganz besonderer Bedeutung:
Leitsatz:
Es ist vorsichtig zu bewerten.
Absehbare oder eingetretene dauernde Wertminderungen durchPreisverfall zum Beispiel sollten Sie durch eine vorsichtige Bewer-
tung im Inventar unbedingt berücksichtigen (eventuell außerplan-mäßige Abschreibung!).
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A Elementarwissen
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An dieser Stelle müssen wir noch einmal auf die International Fi-nancial Reporting Standards (IFRS)/International Accounting Stan-
dards (IAS) zu sprechen kommen. Es ist tatsächlich so, dass dieRolle des Vorsichtsprinzips in diesen Standards verringert wird.Verschiedentlich geht man schon so weit zu sagen, das handels-rechtliche Vorsichtsprinzip sei nicht mehr zeitgemäß. Börsennotier-te Unternehmen fühlen sich in jüngster Zeit vor allem dem kurzfris-tigen Aktionärsinteresse verpflichtet (shareholder value). Sie wollenihren Anteilseignern gute Börsenkurse bieten, wobei Bilanzierungs-regeln, die eine vorsichtige Bewertung gebieten und stille Reserven
zulassen, eher hinderlich sind.
Andere Experten argumentieren zurückhaltender: Die Beachtungdes Vorsichtsprinzips, so sagen sie, mag einigen Bilanzkünstlern un-bequem sein, ist jedoch langfristig die einzige Bilanzierungsphiloso-phie, welche die Insolvenzgefahr anzeigt und verringert. Die Bildungstiller Reserven kann die wahre Geschäftslage verschleiern. Die In-ternational Financial Reporting Standards (IFRS)/InternationalAccounting Standards (IAS) sollen das verhindern. Der Kern desVorsichtsprinzips selbst sollte sich auch in der Konkurrenz mitfreizügigen Bilanzierungsphilosophien behaupten können. Der Ein-zelunternehmer denkt in der Regel langfristig und damit vorsichtig;er ist an dem Fortbestand seines Unternehmens interessiert.
Die Aufstellung des Inventars ist kein mechanischer Vorgang, son-dern ist eine kaufmännisch sehr bedeutungsvolle, gut zu organisie-rende Tätigkeit.
An diesem Punkt der Überlegungen wird häufig eine Frage gestellt:Wenn es notwendig ist, aufzuschreiben, welche Bestände an Vermö-gen und Schulden am 31. Dezember eines Jahres existieren, so kannich doch nicht meine Angestellten am Silvestertag in die Firmabestellen.
Dafür sind vom Gesetzgeber Erleichterungen vorgesehen. Es sind„Inventurvereinfachungsverfahren“ zulässig, die es jedem Kauf-
mann ermöglichen, die notwendigen Anforderungen zu erfüllen. Somuss zwar das Inventar per 31.12., 24.00 Uhr, aufgestellt werden,aber die Erfassung muss nicht genau zu diesem Zeitpunkt erfolgen.
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Die Inventur als Ausgangspunkt der Buchführung A
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Sehen Sie bezüglich der Möglichkeiten, den Arbeitsaufwand ratio-nell zu gestalten und dennoch zu den erforderlichen Ergebnissen zu
gelangen, § 241 HGB:
Inventurvereinfachungsverfahren(1) Bei der Aufstellung des Inventars darf der Bestand der Vermögens-
gegenstände nach Art, Menge und Wert auch mithilfe anerkanntermathematisch-statistischer Methoden auf Grund von Stichprobenermittelt werden. Das Verfahren muss den Grundsätzen ordnungsmä-
ßiger Buchführung entsprechen. Der Aussagewert des auf diese Weise
aufgestellten Inventars muss dem Aussagewert eines auf Grund einerkörperlichen Bestandsaufnahme aufgestellten Inventars gleichkommen.
(2) Bei der Aufstellung des Inventars für den Schluss eines Geschäfts- jahres bedarf es einer körperlichen Bestandsaufnahme der Vermögens- gegenstände für diesen Zeitpunkt nicht, soweit durch Anwendung einesden Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechendenanderen Verfahrens gesichert ist, dass der Bestand der Vermögensge-
genstände nach Art, Menge und Wert auch ohne die körperliche Be-standsaufnahme für diesen Zeitpunkt festgestellt werden kann.
(3) In dem Inventar für den Schluss eines Geschäftsjahres brauchenVermögensgegenstände nicht verzeichnet zu werden, wenn
1. der Kaufmann ihren Bestand auf Grund einer körperlichen Be-standsaufnahme oder auf Grund eines nach Absatz 2 zulässigenanderen Verfahrens nach Art, Menge und Wert in einem besonde-ren Inventar verzeichnet hat, das für einen Tag innerhalb der letz-
ten drei Monate vor oder der ersten beiden Monate nach demSchluss des Geschäftsjahres aufgestellt ist, und
2. auf Grund des besonderen Inventars durch Anwendung eines denGrundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechendenFortschreibungs- oder Rückrechnungsverfahrens gesichert ist, dassder am Schluss des Geschäftsjahres vorhandene Bestand der Ver-mögensgegenstände für diesen Zeitpunkt ordnungsgemäß bewertet
werden kann.Sie haben also die Möglichkeit, die Inventur nicht am 31. 12. durch-zuführen, sondern an einem anderen Tag vorher oder nachher. Er
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A Elementarwissen
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sollte möglichst dicht am Jahresende liegen, denn Sie müssen durchZu- und Abrechnungen belegen können, welche Bestände tatsäch-
lich am 31.12. um 24 Uhr vorhanden waren. Wenn Sie die Inventuram 23.12. durchführen, fügen Sie rechnerisch die Wareneingängezu, die aus Eingangsrechnungen hervorgehen. Außerdem müssenSie alle Warenentnahmen abziehen, um zum Bestand per 31.12. zugelangen.
Die äußere Gestaltung des Inventars ist gesetzlich nicht vorge-schrieben. In der allgemeinen Praxis finden sich jedoch überall ähn-
liche Darstellungsweisen, die sich bewährt haben. Es ist sinnvoll,sich daran zu halten, nicht zuletzt auch deshalb, weil man dadurchsignalisiert, dass man sich dieser Praxis anschließt. Nachstehendfinden Sie ein Beispiel für das Deckblatt eines Inventars. „Deckblatt“bedeutet, dass der jeweilige Einzelnachweis (Art, Menge und Wert)für die einzelnen Positionen in den Anlagen zu finden ist.
Inventar zum 31.12.200X
A. VermögenswerteI. Anlagevermögen
Grundstücke und Bauten 430.000 €
Maschinen (Anlage 1) 500.000 €
Betriebs und Geschäftsausstattg. (Anlage 2) 220.000 €
II. Umlaufvermögen
Rohstoffe (Anlage 3) 80.000 €
Hilfsstoffe (Anlage 4) 20.000 €
Betriebsstoffe (Anlage 5) 15.000 €
Unfertige Erzeugnisse (Anlage 6) 30.000 € Fertige Erzeugnisse (Anlage 7) 40.000 €
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen(Anlage 8)
40.000 €
Sonstige Vermögensgegenstände (Anlage 9) 3.000 €
Bankguthaben 74.000 €
Volksbank 14.000 €
Sparkasse 60.000 €
Kassenbestand 2.000 €
1.454.000 €
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Die Inventur als Ausgangspunkt der Buchführung A
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Fortsetzung: Inventar zum 31.12.200X
B. Schulden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
(Anlage 10)
520.000 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen undLeistungen (Anlage 11)
43.000 €
Sonstige Verbindlichkeiten (Anlage 12) 17.000 €
580.000 €
C. Ermittlung des Reinvermögens
Summe der Vermögenswerte 1.454.000 €
./. Summe der Schulden 580.000 €
= Reinvermögen 874.000 €
Beachten Sie, dass das Inventar die Vermögensteile und Schulden
in einer bestimmten Reihenfolge ausweist. Bei den Vermögenstei-len richtet man sich nach dem unterschiedlichen Grad der Flüssig-keit (Geldnähe) und bei den Schulden nach den Terminen der Fäl-
ligkeit. Vereinfacht gesagt: Die Vermögensteile, die Geld sind (Bank,Kasse), werden zuletzt aufgeführt, weiter nach oben wird in derjeni-gen Reihenfolge verfahren, wie sich das Vermögen normalerweisebei Liquidierung des Geschäfts zu Geld machen lassen würde. Sehrweit oben stehen nach dieser Logik die Grundstücke. Bei den Schul-den stehen die langfristig verfügbaren Mittel ganz oben, die kurz-fristig fälligen Verbindlichkeiten an letzter Stelle. Die Aufstellungdes Inventars nach den genannten Prinzipien wiederholt sich bei derBilanz und erleichtert demzufolge die Herstellung des Zusammen-hangs zwischen Inventar und Bilanz.
Tipp
Die Aufstellung des Inventars kann mit Computerhilfe vereinfachtwerden.
Da im Inventar jedes Vermögensteil und jede Schuld einzeln ver-zeichnet werden muss, lohnt sich der Computereinsatz in besonde-rem Maße. Multiplikationen und Additionen sind schneller als
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A Elementarwissen
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manuell möglich. Außerdem: Wenn ein Inventar in irgendeinemJahr einmal als Datei geschrieben wurde, muss es im nächsten Jahr
nur noch durch veränderte Werte überschrieben und meist durchnur wenige Positionen ergänzt werden. Von Jahr zu Jahr ändert sichin der Regel die Grundstruktur des Inventars nicht erheblich.
Am Ende dieses Kapitels noch ein paar abschließende Hinweise:
● Inventare gehören zu den Unterlagen, die zehn Jahre lang aufzu-bewahren sind, und zwar so, dass sie für jede Außenprüfunggriffbereit verfügbar und lesbar sind.
● Inventare werden mit Ort und Datum versehen und unterschrie-ben. Der Unternehmer bestätigt damit die Richtigkeit und Voll-ständigkeit des Verzeichnisses.
● Es kann besondere Anlässe für Inventuren und die Aufstellungdes Inventars geben. So kann das bei Auflösung des Geschäfts,seiner Veräußerung, der Aufnahme neuer Teilhaber, des Wech-sels der Gesellschaftsform oder auch bei Krisensituationen, wieDiebstahlsverdacht oder bei Konkurs, notwendig werden.
Aufgabe 1
Ausgangsdaten:Ein Unternehmen ermittelt mit der Inventur am Jahresende folgen-de Werte
BankguthabenDarlehensverbindlichkeitForderungen an KundenGebäudeMaschinenGrundstückeKassenbestandGeschäftsausstattungVerbindlichkeiten gegenüber FinanzamtVerbindlichkeiten gegenüber Lieferern
Warenbestand
41.000500.000
2.7001.500.000
210.000300.000
7.46070.00010.000
570.000
928.900
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Von der Bilanz zum Konto A
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Ihre Aufgaben:
a) Ordnen Sie die Vermögenswerte nach dem Grad der Flüssigkeit(Geldnähe).
b) Ordnen Sie die Verbindlichkeiten nach den Terminen der Fäl-ligkeit.
c) Ermitteln Sie den Wert des Vermögens.d) Ermitteln Sie den Wert des Anlagevermögens.e) Ermitteln Sie den Wert des Umlaufvermögens.f) Ermitteln Sie den Wert der Schulden.
g) Ermitteln Sie die Höhe des Eigenkapitals.h) Stellen Sie eine Bilanz auf und ermitteln Sie die Höhe der Aktiva.i) Ermitteln Sie aus der Bilanz die Höhe der Passiva.
(Die Lösung finden Sie auf Seite 191.)
5
Von der Bilanz zum KontoSie werden in diesem Kapitel damit vertraut gemacht, wie es mit derdoppelten Buchführung gelingt, aus der Bilanz als Momentaufnah-me eine dynamische Darstellung der Geschäftsfälle zu entwickeln.Das Unternehmen zeigt sich damit als lebendiger Organismus inständiger Veränderung.
Ausgangspunkt ist eine Tatsache, die für die gesamte BuchführungGültigkeit besitzt, und die Sie sich deshalb fest einprägen sollten:
Leitsatz:
Jeder Geschäftsvorgang verändert mindestens zwei Bilanzpositionenin Form einer Mehrung oder Minderung.
Um das zu verdeutlichen, schauen Sie sich bitte die Bilanz des Inge-nieurbüros Schlau, die Sie bereits kennen, noch einmal an.
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A Elementarwissen
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Ingenieurbüro Felix Schlau
Aktiva Bilanz zum 01.01.200X Passiva
Bank 50.000,00 Eigenkapital 35.000,00Darlehen 15.000,00
50.000,00 50.000,00
Glückstadt, den 01.01.200X Felix Schlau
Hier, wie in den nächsten Kapiteln, wird in den Beispielen aus Ver-einfachungsgründen die Umsatzsteuer noch nicht berücksichtigt.Die Aufnahmefähigkeit des Lesers soll nicht überfordert werden.
Wie führt Felix Schlau sein Unternehmen weiter?
Er kauft am 2. Januar eine komplette Computerausrüstung im Wertvon 17.500 €.
Wie verändert sich mit dem Kauf der Computereinrichtung die Bi-lanz? Es muss eine neue Position innerhalb der Aktiva als Betriebs-und Geschäftsausstattung (BGA) eingerichtet werden mit 17.500 €.Zugleich entsteht eine neue Position „Verbindlichkeiten aus Liefe-rungen und Leistungen (LL)“.
Also: Zwei Positionen der Bilanz haben sich verändert, während dasEigenkapital und die Position Darlehen unverändert geblieben sind.
Ingenieurbüro Felix Schlau
Aktiva Bilanz zum 01.01.200X Passiva
Betr. u. Gesch. Ausst. 17.500,00 Eigenkapital 35.000,00
Bank 50.000,00 Darlehen 15.000,00 Verbindlk. LL 17.500,00
67.500,00 67.500,00
Glückstadt, den 01.01.200X
Felix Schlau
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Von der Bilanz zum Konto A
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Beachten Sie bitte, dass sich die Bilanzsumme von 50.000,00 € auf67.500,00 € erhöht hat. Das Eigenkapital (Reinvermögen) blieb je-
doch gleich.
Felix Schlau kauft am nächsten Tag Ware mit einem Wert von5.000,00 € zum Weiterverkauf (Handelsware) auf Ziel (Lieferanten-kredit). Wie lautet die Lösung? Es entsteht eine Position „Handels-ware“ als Aktivum und unter den Passiva eine Position „Verbind-lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (LL)“.
An diesem Tag bezahlt er auch die Computereinrichtung. Das
Bankkonto verringert sich um 17.500,00 €. Auf der anderen Seiteverschwindet auch die Verbindlichkeit in gleicher Höhe.
Felix Schlau verkauft am 3. Januar die Handelswaren an die TechnikGmbH. Da er Beratung und anderen wertvollen Service bietet, er-hält er einen Erlös von 15.000 €. Diesen Erlös fügen Sie bitte derPosition Eigenkapital hinzu.
Für den Erlös hat Felix Schlau auch Aufwendungen in Kauf nehmen
müssen – nämlich den Wert der eingesetzten Handelswaren. DieseAufwendungen ziehen Sie vom Eigenkapital ab.
Zwei weitere Geschäftsfälle finden am 10. Januar statt:
● Schlau bezahlt die Eingangsrechnung für dieHandelsware: 5.000,00 €
● Die Technik GmbH bezahlt Schlaus Ausgangs-rechnung: 15.000,00 €
Bitte versuchen Sie jetzt, auf einem Blatt Papier zu entwickeln, wiedie Bilanz Schlau am Abend des 10. Januar aussieht.
Sicher finden Sie die richtige Lösung. Sie wird Ihnen nachfolgendangeboten. Vielleicht decken Sie diese aber zunächst mit einemStück Papier ab und versuchen selbst zu ermitteln, wie die neueBilanz nach den dargestellten Geschäftsfällen aussieht.
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A Elementarwissen
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Ingenieurbüro Felix Schlau
Aktiva Bilanz zum 01.01.200X Passiva
Betr. u. Gesch. Ausst. 17.500,00 Eigenkapital 45.000,00
Bank 42.500,00 Darlehen 15.000,0060.000,00 60.000,00
Glückstadt, den 01.01.200X Felix Schlau
Die Aufwendungen für die Handelswaren und die Erlöse wurdenüber das Eigenkapital verrechnet. Für die bisher vorliegende einfa-che Aufgabe ist dies möglich. Würden allerdings viele Transaktio-nen auf diese Weise erfasst werden, würde das die Position Eigenka-pital unübersichtlich machen. Das ist nicht erwünscht. Sie werdennoch sehen, dass dieser Nachteil durch das Vorschalten bestimmterKonten verhindert wird.
Davon unberührt bleibt folgendes Prinzip:
Leitsatz:
Aufwendungen verringern das Eigenkapital – Erlöse erhöhen es.
Bevor wir diese Vorgänge noch einmal buchen, und zwar nichtmehr als Bilanzveränderung, sondern auf Konten, fassen wir nocheinmal zusammen: Jeder Geschäftsfall verändert mindestens 2 Po-
sitionen der Bilanz.
Der Buchführungstheoretiker spricht von vier möglichen Arten derBilanzveränderung durch Geschäftsvorfälle:
1. Aktivtausch – zwischen zwei Aktivposten wurde ein Tausch vor-genommen. Das wäre der Fall, wenn eine Barabhebung von derBank stattfinden würde. Der Kassenbestand erhöht sich, dasBankkonto verringert sich.
2. Passivtausch – zwischen zwei Passivposten wird getauscht. Daswürde eintreten, wenn eine kurzfristige Verbindlichkeit in einDarlehen umgewandelt wird.
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Von der Bilanz zum Konto A
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3. Aktiv-Passiv-Mehrung – das trat ein beim Kauf der Handels-ware (Handelsware als Mehrung und ebenso auf der Passivseite
ein Entstehen von Verbindlichkeiten).4. Aktiv-Passiv-Minderung – das trat ein als Schlau seine Rech-
nung für die Handelsware bezahlte (Bank als Minderung undebenso bei der Passivposition „Verbindlichkeiten“).
Erinnern wir uns daran, dass jeder Geschäftsfall die Bilanz verän-dert. Damit würde es durchaus ein reales Bild ergeben, wenn derKaufmann ständig neue Bilanzen aufstellen und sie miteinander
vergleichen würde. Aus Fotografien würde auf diese Weise ein Filmentstehen, der Film des Lebens des Unternehmens. Dieses Vorgehenwäre also denkbar – aber gleichzeitig auch sehr umständlich. Es gibteinen einfacheren Weg.
Dieser einfachere Weg, der auch in der Buchführungspraxis gegan-gen wird, ergibt sich aus der bereits oben erwähnten Tatsache, dass
jeder Geschäftsfall mindestens zwei Bilanzpositionen verändert –aber eben meist auch nicht mehr als zwei oder drei Positionen, wäh-
rend die vielen anderen Positionen der Bilanz unverändert bleiben.Es wäre also sinnvoll, nur die Positionen, die von den Geschäftsvor-gängen betroffen sind, zu verändern, anstatt die gesamte Bilanz neuzu erstellen. Daraus ist der Gedanke entstanden, die Bilanz in Kon-ten aufzulösen und nur die Veränderungen dort einzutragen.
Wie geht das vor sich?
Der Unternehmer Felix Schlau hatte in seiner Eröffnungsbilanz drei
Positionen aufgeführt. Entsprechend richtet er drei Konten ein undträgt Anfangsbestände vor, die er mit den Buchstaben AB (Anfangs-bestand) kennzeichnet. Früher, als die Konten noch in gebundenenBüchern geführt wurden, verwendete man zur Kontendarstellungdas so genannte T-Konto. Die Darstellung ähnelt dem BuchstabenT. Heute hat das Konto ein anderes Aussehen.
Wir werden hier dennoch, nach altbewährter Praxis, mit T-Kontenarbeiten, da sie auch heute noch für das Erlernen der Buchführung
geeigneter sind. Im Vergleich zu der Kontenführung, die heute ge-nutzt wird, sind wesentlich weniger Eintragungen notwendig. Au-ßerdem verwenden selbst versierte Buchhalter die übersichtlicheren
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A Elementarwissen
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T-Konten, um die Auswirkung komplizierter Buchungsvorgängeskizzenhaft überschaubar zu machen. Der Schritt zur zeitgemäßen
Darstellungsform wird, nachdem Sie die Grundlagen verstandenhaben, keine Schwierigkeiten bereiten.
Felix Schlau, den Sie bereits kennen gelernt haben, trägt seine Eröff-nungsbilanz auf folgende Weise in die Konten ein:
Soll Bank Haben
AB 50.000,00
Soll Eigenkapital Haben
AB 35.000,00
Soll Darlehen Haben
AB 15.000,00
Das Vortragen der Anfangsbestände erfolgte nach dem Prinzip:Wenn die Werte in der Bilanz auf der linken Seite (der Aktivseite)standen, kommen sie in die linke Seite des Kontos (bezeichnet alsSoll). Folgerichtig ergibt sich daraus: Die Werte aus der Passivseiteder Bilanz kommen in die rechte Seite des Kontos (Haben).
Leitsatz:
Linke Seite Bilanz – linke Seite Konto, rechte Seite Bilanz – rechteSeite Konto.
Oder:
Aktivseite Bilanz – Sollseite Konto, Passivseite Bilanz – HabenseiteKonto.
Je nachdem, von welcher Seite die Anfangsbestände der Bilanz ent-nommen wurden, werden die Konten als Aktivkonten oder als
Passivkonten bezeichnet.
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Von der Bilanz zum Konto A
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Damit wird sprachlich eine Unterscheidung von Bilanz und Kontovorgenommen. Wird von Aktiva und Passiva gesprochen, handelt es
sich um die Bilanz. Kommen jedoch die Begriffe Soll und Habenvor, sind die beiden Seiten des Kontos gemeint. Konto bedeutet imÜbrigen nichts anderes als „Rechnung“.
Vor einer gefährlichen Falle soll noch gewarnt werden. Viele Ein-steiger suchen hinter den Begriffen Soll und Haben einen tieferenSinn und begehen häufig dabei einen schwer wiegenden Fehler, derdas Verständnis für die Buchführung empfindlich stören kann. Sie
verwechseln „haben“ mit besitzen. So ist das aber keinesfalls ge-meint. Die tatsächliche Bedeutung von Soll und Haben ist eine ganzandere. Ausgangspunkt war die Buchung von Forderungen undVerbindlichkeiten. Die Forderungen wurden getrennt nach Kundenverzeichnet. In die linke Seite des Kontos wurde eingetragen, wasder Kunde bezahlen „soll“ (auf Grund erhaltener Waren). Links
war also die Sollseite des Kontos. Früher wurde anstelle von „Soll“der Begriff „debet“ verwendet. Das heißt „er schuldet“. Noch heutekennen wir die Bezeichnung Debitor als Synonym für „Kunde“.
Was bedeutet „Haben“? Verbindlichkeiten wurden nach einzelnenLieferanten aufgegliedert. Mit der Eintragung auf die rechte Konto-seite wurde dokumentiert: Wir „haben“ zu bezahlen. Dieses Habenheißt „müssen“ und hat mit Besitzen nichts zu tun. Früher hießdiese rechte Kontoseite „credit“, das heißt „er glaubt“. Gemeint ist:Der Lieferant glaubt, dass wir das bezahlen, was wir zu bezahlen„haben“. Rechts ist immer die Habenseite des Kontos. Der Liefe-
rant wird noch heute vom Buchhalter als Kreditor bezeichnet.Oft wird eingewendet: „Auf dem Bankkonto zeigt mir meine Bankals ,Haben’ das, was ich besitze.“ Wie ist es wirklich? In Wirklichkeitgibt Ihnen die Bank einen Kontoauszug aus Banksicht. Sie sagt, dieHabensumme haben wir an Sie, den Bankkunden, zu bezahlen,wenn Sie das fordern. Das Bankkonto, das Sie innerhalb Ihrer eige-nen Buchhaltung aus Ihrer Unternehmenssicht führen, zeigt dasBankguthaben im Soll. Das bedeutet: Ihre Bank soll bezahlen, wenn
Sie das fordern.
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A Elementarwissen
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Achten Sie darauf, wenn Sie jetzt die Geschäftsfälle der Firma Schlauin die Konten eintragen, dass Sie sich nach den folgenden Bu-
chungsregeln richten.
Zunächst: Wohin – Soll oder Haben? Bei Bestandskonten werdenMehrungen auf der Kontenseite eingetragen, die den Anfangsbe-stand zeigen, Minderungen auf der entgegengesetzten Seite. Meh-rungen bei Aktivkonten werden also im Soll gebucht, Minderungenim Haben. Mehrungen bei Passivkonten werden im Haben gebucht,Minderungen im Soll.
Leitsatz:
Aktivkonten: Mehrungen Soll – Minderungen Haben
Passivkonten: Mehrungen Haben – Minderungen Soll
Eine weitere Buchungsregel muss noch berücksichtigt werden. Sieergibt sich aus der Tatsache, dass jede Buchung aus mindestens zweiTeilen besteht, aus einer Eintragung auf der Sollseite eines Kontos
und einer Eintragung auf der Habenseite eines anderen Kontos.Man nennt das Konto und Gegenkonto.
Leitsatz:
Bei jeder Konteneintragung ist immer das Gegenkonto anzugebenund in der Geschäftspraxis das Datum.
In unseren Übungsbeispielen soll aus Gründen der Übersichtlichkeitanstelle des Datums die Nummer des Geschäftsfalls angegeben wer-den.
Folgende Geschäftsfälle hatten Sie kennen gelernt:
1. Schlau kauft Computerausrüstungen im Wert von 17.500,00 €2. Kauf von Handelsware mit einem Wert von 5.000 € auf Ziel
(Lieferantenkredit)3. Bezahlung der Computerausrüstung: 17.500,00 €
4. Ausgangsrechnung an die Technik GmbH: 15.000,00 €5. Die Handelswaren werden als Aufwand erfasst: 5.000,00 €
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Von der Bilanz zum Konto A
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6. Schlau bezahlt die Eingangsrechnung für die Handelsware:5.000,00 €
7. Die Technik GmbH bezahlt Schlaus Ausgangsrechnung:15.000,00 €
Nach den Eintragungen, bei denen Sie die Buchungsregeln beachtethaben, zeigen die Konten folgendes Aussehen:
Soll BGA Haben
1. Verb. 17.500,00
Soll Handelswaren Haben
2. Verb. 5.000,00 5. EK 5.000,00
Soll Forderungen Haben
4. EK 15.000,00 7. Bank 15.000,00
Soll Bank Haben
AB 50.000,00 3. Verb. 17.500,00
7. Ford. 15.000,00 6. Verb. 5.000,00
Soll Eigenkapital Haben
5. Handelswaren 5.000,00 AB 35.000,00 4. Ford. 15.000,00
Soll Darlehen Haben
AB 15.000,00
Soll Verbindlichkeiten Haben
3. Bank 17.500,00 1. BGA 17.500,00
6. Bank 5.000,00 2. Handelswaren 5.00,00
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A Elementarwissen
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Aus den Konten können Sie die Bestände (der einzelnen Bilanzposi-tionen) ablesen. Der Buchhalter nennt das Ermittlung von Salden.
Leitsatz:
Beide Seiten eines Kontos werden addiert. Von der wertmäßig größeren Seite wird der Wert der kleineren Seite abgezogen. Macht dieSollseite den größeren Wert aus, so ist das ein Sollsaldo. Wenn dieHabenseite überwiegt, so ist das ein Habensaldo.
Im Geschäftsleben wird während des Jahres mindestens monatlich
einmal eine Saldenliste aufgestellt, da sie dem Unternehmer denStand seiner Konten, praktisch also eine Zwischenbilanz zeigt. Au-ßerdem zeigt die Gleichheit der Summe in Soll und Haben, dassbeim Eintragen Soll und Haben nicht verwechselt wurden und keineZahlendreher vorgekommen sind (zwei Fehler, die sich rechnerischaufheben, sind äußerst selten).
Saldenliste von Felix Schlau
Konto Sollsaldo HabensaldoBGA
Bank
17.500,00
42.500,00
Eigenkapital
Darlehen
45.000,00
15.000,00
60.000,00 60.000,00
Beim Vergleich der Saldenliste mit der Bilanz, die wir bereits ermit-telt hatten, werden Sie die Übereinstimmung sehen.
Sie haben den Stoff bis zu diesem Punkt durchgearbeitet und ken-nen somit jetzt die elementaren Buchungsgrundlagen für etwa 90Prozent aller in der Praxis auftretenden Geschäftsfälle. Das sind Ein-käufe, Verkäufe, Zahlungsausgänge und Zahlungseingänge. DieGeschäftsfälle sind mit folgenden Belegen dokumentiert: Eingangs-rechnungen (ER), Ausgangsrechnungen (AR), mit Bankauszügenoder Kassenbelegen, also mit Zahlungsausgängen (ZA) oder Zah-
lungseingängen (ZE). Im nächsten Kapitel werden wir uns nochgenauer damit befassen, wie die Buchungsgrundlagen in der Praxisangewendet werden.
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Der Buchungssatz A
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6 Der Buchungssatz
In nahezu allen Berufen werden Fachbegriffe verwendet. DieseFachterminologie gewährleistet eine exakte und effektive Kommu-nikation, da die jeweiligen Begriffe eine ganz spezifische Bedeutunghaben und häufig ein einzelner Begriff Träger einer großen Infor-mationsmenge ist. Das trifft auch für die Buchführung zu. Fachbeg-riffe – richtig eingesetzt – vereinfachen und beschleunigen auch hierdas gegenseitige Verstehen. Ein Beispiel dafür ist der „Buchungs-satz“.
Erinnern wir uns, dass Felix Schlau Computerausrüstungen miteinem Wert von 17.500,00 € gekauft hatte.
Würde man den Buchhalter fragen, wie er diesen Geschäftsfall ge-bucht hat, könnte er Folgendes antworten: Ich habe im Konto„BGA“ im Soll 17.500,00 € eingetragen, davor habe ich als Gegen-konto Verbindlichkeiten geschrieben und als Geschäftsfall die Nr.1.Im Konto Verbindlichkeiten habe ich 17.500,00 € in die Habenseite
geschrieben, davor als Gegenkonto BGA und ebenfalls die laufendeNr. 1.
Tatsächlich wird der Buchhalter anstelle dieser ausführlichen Schil-derung antworten: „Ich habe gebucht: BGA an Verbindlichkeiten17.500,00 €.“
Die Antwort wurde in Form eines Buchungssatzes gegeben. DerAufbau des Buchungssatzes folgt genau festgelegten Regeln, die in
dem folgenden Grundsatz zusammengefasst sind:
Leitsatz:
Der Buchungssatz: Zuerst wird das Konto genannt, auf dem die Sollbuchung vorgenommen wird. Dann folgt das Wörtchen “an” und darauf das Konto, das die Habenbuchung aufnimmt. Vor dem “an” stehtdemzufolge grundsätzlich und immer das Sollkonto. Hinter dem ”an”folgt das Habenkonto.
Früher wurde vor das Sollkonto noch das Wort „per” (lateinisch:für) gesetzt. Der Buchungssatz hätte folgendermaßen gelautet: „per
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A Elementarwissen
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BGA an Bank“. Heute wird aus Gründen der Rationalität das „per”meist weggelassen. Verwenden Sie es, weisen Sie eine gute Ausbil-
dung nach und können bei versierten Fachkräften der älteren GardePluspunkte sammeln.
Die Worte „per” und „an” im Buchungssatz sind altes Kaufmanns-deutsch. Wenn ein Handelshaus Waren an ein anderes lieferte, sowurde das Konto des Kunden belastet, für (lat. per) ihn wurde eineForderung ausgewiesen. Bezahlte er, so erfolgte „an” ihn eine Gut-schrift im wörtlichen Sinne – mit einem Brief an ihn wurde bestä-
tigt, dass die Zahlung eingegangen ist, diese also gutgeschriebenwurde. Dieses Buchungsvorgehen wurde von den Personenkontenauch auf die heute üblichen verschiedenartigen Sachkonten übertra-gen.
Beim Buchungssatz hat das Wort „an” nicht die gleiche Bedeutungwie sonst im Sprachgebrauch, erinnern wir uns an die Begriffe„Soll“ und „Haben“. Bei dem Buchungssatz ist „an” grammatika-lisch ganz inhaltsleer. Es ist nur ein Vokal und ein Konsonant zum
sprachlichen Trennen des Soll- und des Habenkontos. Es ist damitnicht gesagt, dass irgendwelche Geldtransaktionen von einem Kontoan das andere gehen. Wenn z. B. Geld aus der Geschäftskasse zurBank gebracht wird, so wird das gebucht: „Bank an Kasse” – dasSollkonto ist das Bankkonto. Es ist ein Aktivkonto – Mehrungenwerden im Soll gebucht. Dem Kassenkonto wurde Geld entnommen– Minderungen müssen im Haben gebucht werden. „Bank an Kas-se” ist also der richtige Buchungssatz, obwohl Geld aus der Kasse an
die Bank geflossen ist.Demzufolge lautet der Buchungssatz, wenn von der Bank Bargeldabgehoben wird, „Kasse an Bank” (Sollbuchung Kasse, Habenbu-chung Bank). Geld ist vom Bankguthaben an die Kasse geflossen.
Diese beiden Buchungssätze sollten Sie sich genau einprägen. Nichtselten werden Sie so ganz nebenher im Einstellungsgespräch füreinen Job, der kaufmännische Grundkenntnisse erfordert, nach
diesen Buchungssätzen gefragt.Obwohl nach der Buchungslogik die Buchungssätze „Kasse anBank“ (Barabhebung) oder „Bank an Kasse“ (Bareinzahlung) völlig
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Der Buchungssatz A
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einwandfrei sind, wird dennoch in der Praxis in allen Unternehmenmit viel Bewegungen zwischen Kasse und Bank differenzierter ge-
bucht.
Es wird das Konto „Geldtransit“ dazwischen geschaltet. Bei derBarabhebung wird somit gebucht: „Kasse an Geldtransit“ und„Geldtransit an Bank“. Sinngemäß lauten die Buchungssätze beiBareinzahlungen: „Bank an Geldtransit“ und „Geldtransit an Kas-se“.
Wahrscheinlich werden Sie sich jetzt die Frage stellen, warum denn
bloß aus einem klaren Buchungssatz zwei Buchungen gemacht wer-den (warum einfach, wenn es auch umständlich geht?). Die Zwi-schenschaltung des Kontos „Geldtransit“ ist jedoch in Wirklichkeitnicht umständlich, sondern sehr praktisch. Das hilft, Fehler zu ver-meiden, wie das folgende Beispiel zeigt:
Ihnen liegt ein Kassenbeleg über einen Geldeingang durch eineBarabhebung bei der Bank über 1.000 € vor. Die Buchung würdelauten „Kasse an Bank“. Auf dem Kassenkonto erscheint also derGeldeingang von 1.000 € und beim Bankkonto die entsprechendeMinderung. So weit, so gut! Einige Zeit später buchen Sie alle Bank-kontoauszüge. Dort erscheint die Bankabhebung von 1.000 €. Auchhier würden Sie buchen „Kasse an Bank“. Die Kasseneinnahme (dieSollbuchung) hatten Sie aber bereits erfasst. Ebenso hatten Sie schondie Minderung des Bankkontos gebucht. Der Bankauszug hättedemzufolge zu keiner weiteren Buchung mehr führen dürfen. Daswird aber oft vergessen, der gleiche Vorgang wird zweimal gebucht,
es setzt ein großes Wundern ein, warum Kassen-Konto und Kassen-buch und Bank-Konto und Bank-Auszug nicht übereinstimmen.Aufwändige Klärungsarbeiten werden erforderlich.
Die Praxis hilft sich sehr elegant mit dem Konto „Geldtransit“. BeimKassenbeleg wird gebucht „Kasse an Geldtransit“. Die Kassenein-nahme wird richtig erfasst. Die 1.000 € auf dem Geldtransitkontobleiben nur vorübergehend dort, sie befinden sich in einer Art
„Transitraum“ oder Zwischenspeicher. Sie werden ausgeglichen mitder Buchung „Geldtransit an Bank“. Diese Buchung entsteht, wennder Bankauszug zu Buchungen umgewandelt wird. Doppelerfas-
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A Elementarwissen
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sungen sind auf diese Weise nicht mehr möglich. Das Konto „Geld-transit“ muss letztlich immer ausgeglichen sein – der Buchhalter
bezeichnet es als Interimskonto.
Der kurze Exkurs über das Konto „Geldtransit“ zeigt einen weiterenAspekt der Buchführung auf: Sie ist flexibel und anpassungsfähig.Immer, wenn es für den Buchhalter schwierig wird, mit denbekannten Möglichkeiten Ereignisse zu erfassen, die in der Praxisvorkommen, weiß er sich zu helfen – er richtet ein neues Konto ein.Diese Vorgehensweise wird Ihnen in diesem Buch noch häufiger
begegnen.Doch nun zurück zu den Vorgängen bei der Firma von Felix Schlau.Folgende Geschäftsfälle hatten Sie kennen gelernt:
1. Schlau kauft Computerausrüstungen im Wert von 17.500,00 €2. Kauf von Handelsware mit einem Wert von 5.000 € auf Ziel
(Lieferantenkredit)3. Bezahlung der Computerausrüstung: 17.500,00 €4. Ausgangsrechnung an die Technik GmbH: 15.000,00 €5. Die Handelswaren werden als Aufwand erfasst: 5.000,00 €6. Schlau bezahlt die Eingangsrechnung für die Handelsware:
5.000,00 €7. Die Technik GmbH bezahlt Schlaus Ausgangsrechnung:
15.000,00 €
Sie können nun die Geschäftsvorgänge der Firma Schlau in Bu-chungssätze kleiden:
1. BGA an Verbindlichkeiten;2. Handelswaren an Verbindlichkeiten;3. Verbindlichkeiten an Bank;4. Forderungen an Eigenkapital;5. Eigenkapital an Handelswaren;6. Verbindlichkeiten an Bank;7. Bank an Forderungen.
Noch einmal: Zuerst wurde das Sollkonto genannt, dann das Wört-chen „an“ und danach das für den jeweiligen Geschäftsfall erforder-liche Habenkonto.
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Der Buchungssatz A
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Vergewissern Sie sich, bevor Sie weitergehen: Haben Sie die Bu-chungssätze wirklich verstanden? Können Sie die Buchungssätze
selbst bilden? Wenn Ja – dann ist alles gut. Sie sind für die weiterenÜberlegungen bestens gerüstet.
Die rationelle Darstellung der Geschäftsfälle in Gestalt der Bu-chungssätze wird genutzt, um auf jedem der Belege, die im Ge-schäftsleben anfallen, zu vermerken, wie die Buchung erfolgte. Da-mit wird die Forderung des § 238 Ziffer 1, letzter Satz HGB erfüllt.
Leitsatz:
Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.
Die Buchungssätze werden auf den Belegen vermerkt – meist wird dieEintragung in einen Stempelabdruck vorgenommen. Die so genann-ten Buchungsstempel sind im Fachhandel käuflich zu erwerben.
Abgeleitet aus der Logik der Buchungssätze, lassen sich die Buchun-gen auch in Form der folgenden Tabelle darstellen:
Tabelle der Buchungssätze
Lfd. Nr. Sollkonto Habenkonto Sollbetrag Habenbetrag
1
2
3
4
5
6
7
BGA
Handelswaren
Verbindlichk.
Forderungen
Eigenkapital
Verbindlichk.
Bank
Verbindlichk.
Verbindlichk.
Bank
Eigenkapital
Handelswaren
Bank
Forderungen
17.500,00
5.000,00
17.500,00
15.000,00
5.000,00
5.000,00
15.000,00
17.500,00
5.000,00
17.500,00
15.000,00
5.000,00
5.000,00
15.000,00
Wenn die Belege chronologisch sortiert sind (in unseren Beispielennach Nummern, in der Geschäftspraxis dem Datum nach) und danndie auf den Belegen stehenden (vorkontierten) Buchungssätze so wiein der oben stehenden Tabelle zusammengefasst werden, entsteht ein
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Das Journal A
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Leitsatz:
Zuerst werden immer die Geschäftsfälle im Grundbuch erfasst, dannim Hauptbuch. Der Buchstabe G (Grundbuch) kommt im Alphabet vordem H (Hauptbuch); das J (Journal) steht vor dem K (den Konten).
Wie sieht ein Journal aus? Das zeigt folgendes Beispiel:
Journal
Kontierung Beträge
Lfd. Nr. Sollkonto Habenkonto Sollbetrag Habenbetrag
1
2
3
4
5
6
7
BGA
Handelswaren
Verbindlichk.
Forderungen
Eigenkapital
Verbindlichk.
Bank
Verbindlichk.
Verbindlichk.
Bank
Eigenkapital
Handelswaren
Bank
Forderungen
17.500,00
5.000,00
17.500,00
15.000,00
5.000,00
5.000,00
15.000,00
17.500,00
5.000,00
17.500,00
15.000,00
5.000,00
5.000,00
15.000,00
Die Geschäftsvorfälle der Firma Schlau hatten Sie bereits in eine Ta-belle eingetragen. Genau das ist das Journal. Die Checkliste für dieBuchungen in Bestandskonten soll Ihnen dabei helfen, nichts zuübersehen.
Das Journal enthält immer, neben anderen Informationen, welchesKonto im Soll gebucht werden muss und welches im Haben.
Checkliste für Buchungen in Bestandskonten
Stellen Sie sich folgende Fragen:
Welche Konten sind berührt?
Handelt es sich um Aktiv oder um Passivkonten?
Handelt es sich um Zugänge oder um Abgänge?
Auf welchem Konto erfolgt die Sollbuchung?
Auf welchem Konto erfolgt die Habenbuchung?
Sie wissen:
Bei Aktivkonten – Zugänge im Soll; Minderungen im Haben!Bei Passivkonten – Zugänge im Haben, Minderungen im Soll!
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A Elementarwissen
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Die große Bedeutung des Journals in der Buchhaltungspraxis wirdnoch deutlicher, wenn Sie sich die Arbeitsschritte des Buchhalters
der Firma Schlau, ausgehend vom Beleg, vor Augen führen.
Arbeitsschritte:
1. Vorkontierung des Belegs. Der Buchungssatz wird auf dem Belegangebracht.
2. Übernahme der Buchungssätze – zeitlich geordnet in das Jour-nal.
3. Übernahme der Buchungen aus dem Journal in die Konten.
Bitte prägen Sie sich dazu folgenden Leitsatz ein:
Leitsatz:
Das Journal ist die Buchungsanweisung für die Übertragung aus demGrundbuch in das Hauptbuch.
Diese Anweisung ist unumstößlich und grundlegend. Ihre Bedeu-tung würde es erfordern, sie in Riesenlettern zu setzen. VieleSchwierigkeiten beim Verständnis der Buchführung haben ihrenUrsprung darin, dass diese Regel nicht verinnerlicht wurde. Einweiterer Leitsatz lautet:
Leitsatz:
Die Journalzeile gebietet.
Bei der Buchung erfolgt immer zuerst der Solleintrag, dann der Eintrag im Haben!
Nehmen Sie sich das angegebene Sollkonto vor und schreiben Sie indie Sollseite des Kontos die laufende Nummer ein, dann das Gegen-konto und den Betrag. Dann nehmen Sie sich das Habenkonto vor.Sie vermerken die laufende Nummer, das Gegenkonto und den Be-trag.
Jetzt wissen Sie, wie Sie die im Journal aufgeführten Geschäftsfälle indie Konten (Hauptbuch) eintragen. Zur Vertiefung sollten Sie sich
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Das Journal A
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noch einmal die Konten der Firma Schlau vornehmen. Tragen Siedie Anfangsbestände ein und buchen Sie noch einmal in den Konten
unter Anwendung und genauer Beachtung der aufgeführten Bu-chungsregel.
Das Ergebnis Ihrer Buchungen kennen Sie bereits. Es soll nachste-hend noch einmal aufgeführt werden, damit Sie vergleichen kön-nen. Eventuell arbeiten Sie zunächst selbstständig auf einem BogenPapier und vergleichen danach.
SollBGA
Haben1. Verb. 17.500,00
Soll Handelswaren Haben
2. Verb. 5.000,00 5. EK 5.000,00
Soll Forderungen Haben
4. EK 15.000,00 7. Bank 15.000,00
Soll Bank Haben
AB 50.000,00 3. Verb. 17.500,00
7. Ford. 15.000,00 6. Verb. 5.000,00
Soll Eigenkapital Haben
5. Handelwaren 5.000,00 AB 35.000,00
4. Ford. 15.000,00
Soll Darlehen Haben
AB 15.000,00
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Soll Verbindlichkeiten Haben
3. Bank 17.500,00 1. BGA 17.500,00
6. Bank 5.000,00 2. Handelswaren 5.000,00
Sie haben nun den Weg von der Kontierung des Belegs über dasJournal (Grundbuch) in die Konten (Hauptbuch) kennen gelernt.Der nächste Schritt ist nun, die Konten abzuschließen.
8 Das SchlussbilanzkontoSie wissen jetzt,
● wie eine Bilanz aufgebaut ist und durch die Inventur vorbereitetwird,
● wie die Bilanz in Konten aufgelöst wird,● wie Belege mit der Angabe von Soll und Haben vorkontiert wer-
den,● wie das Journal entsteht,● wie mithilfe der Journal-Angaben in die Konten gebucht wird,● wie Salden erfasst werden.
Unser ursprünglicher Ausgangspunkt war die Eröffnungsbilanz.Wie wir festgestellt hatten, kann die Bilanz als statische Moment-
aufnahme eines Unternehmens nicht den dynamischen Unterneh-mensprozess darstellen. Deshalb wurde die Eröffnungsbilanz ineinzelne Konten aufgelöst. Diese Konten müssen jetzt wieder zu-sammengeführt werden. Das geschieht für die Bestandskonten, dieSie bisher kennen gelernt haben, im Schlussbilanzkonto (SBK).
Vorher noch ein wichtiger technischer Hinweis:
Beachten Sie:
Auf den einzelnen Konten dürfen keine Notizen erfolgen. Auch dieSalden werden dort nicht notiert. Auf den Konten stehen prinzipiell
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Das Schlussbilanzkonto A
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nur die aus dem Journal entnommenen Buchungsanweisungen. DieKonten erfassen nur das, was in Buchungssätzen ausgedrückt ist.
Auch beim Buchen im Schlussbilanzkonto gilt das Prinzip: Erst Journal, dann Konto!
Unsere gegenwärtige Saldenliste sieht folgendermaßen aus:
Saldenliste von Felix Schlau
Konto Sollsaldo Habensaldo
BGA
Bank
17.500,00
42.500,00
Eigenkapital
Darlehen
45.000,00
15.000,00
60.000,00 60.000,00
Im nachfolgenden Journal sind die bisherigen Geschäftsvorfälle derFirma Schlau eingetragen.
Journal
Kontierung Beträge
Lfd. Nr. Sollkonto Habenkonto Sollbetrag Habenbetrag
1
2
3
4
5
6
7
BGA
Handelswaren
Verbindlichk.
Forderungen
Eigenkapital
Verbindlichk.
Bank
Verbindlichk.
Verbindlichk.
Bank
Eigenkapital
Handelswaren
Bank
Forderungen
17.500,00
5.000,00
17.500,00
15.000,00
5.000,00
5.000,00
15.000,00
17.500,00
5.000,00
17.500,00
15.000,00
5.000,00
5.000,00
15.000,00
Die Übernahme der Bestände aus den Aktiv- und Passivkonten indas Schlussbilanzkonto ist eine Bestandsminderung bei den Einzel-konten und eine entsprechende Mehrung im Schlussbilanzkonto. Es
handelt sich um eine Umbuchung von Konto zu Konto. Die Einzel-konten werden durch Minderungen ausgeglichen, und die Bestände
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A Elementarwissen
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werden in das Schlussbilanzkonto übernommen. Weil Buchungenvorgenommen werden, ist es erforderlich, das Journal fortzuführen.
Journal
Kontierung Beträge
Lfd. Nr. Sollkonto Habenkonto Sollbetrag Habenbetrag
8
9
10
11
SBK
SBK
Eigenkapital
Darlehen
BGA
Bank
SBK
SBK
17.500,00
42.500,00
45.000,00
15.000,00
17.500,00
42.500,00
45.000,00
15.000,00
Nun können die Buchungen im Hauptbuch (auf den Konten) erfol-gen.
Soll BGA Haben
1. Verb. 17.500,00 8. SBK 17.500,00
Soll Handelswaren Haben
2. Verb. 5.000,00 5. EK 5.000,00
Soll Forderungen Haben
4. EK 15.000,00 7. Bank 15.000,00
Soll Bank Haben
AB 50.000,00 3. Verb. 17.500,00
7. Ford. 15.000,00 6. Verb. 5.000,00
9. SBK 42.500,00
Soll Eigenkapital Haben
5. Handelwaren 5.000,00 AB 35.000,00
10. SBK 45.000,00 4. Ford. 15.000,00
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Das Schlussbilanzkonto A
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Soll Darlehen Haben
11. SBK 15.000,00 AB 15.000,00
Soll Verbindlichkeiten Haben
3. Bank 17.500,00 1. BGA 17.500,00
6. Bank 5.000,00 2. Handelswaren 5.000,00
Soll SBK Haben
8. BGA 17.500,00 10. EK 45.000,00
9. Bank 42.500,00 11. Darlehen 15.000,00
Sie haben gesehen: Alle Bestände wurden aus den Konten herausge-bucht (bei BGA und Bank mit Habenbuchungen, beim Eigenkapitalund dem Darlehenskonto mit einer Sollbuchung). Die einzelnenKonten wurden ausgeglichen; das Schlussbilanzkonto hat die Be-stände aufgenommen.
Das Schlussbilanzkonto muss die gleichen Bestände aufweisen, zudenen wir auch gelangt sind, als nach jedem Geschäftsgang eineneue Bilanz aufgestellt wurde.
Mithilfe des Schlussbilanzkontos kann nun eine formgerechteSchlussbilanz (gemäß HGB) ausgefertigt werden. Sie steht dann zurAbgabe beim Finanzamt, für Verhandlungen mit Banken, mit Teil-
habern oder für weitere Erfordernisse bereit.
Die Konten bleiben nach dem Erstellen des Schlussbilanzkontosnicht so bestehen, wie sie oben wiedergegeben sind. Es folgt jetzt derformelle Abschluss. Verhindert werden soll, dass nach dem Ab-schlusstermin weitere Eintragungen vorgenommen werden können.Das geschieht durch Unterstreichungen und durch Anbringen derso genannten Buchhalternase. Dabei ist eine bestimmte Reihenfolge
einzuhalten.
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Tipp
Halten Sie sich beim Unterstreichen der Konten an diese Reihenfolge:Das erste Konto, das formell abgeschlossen wird, ist immer undgrundsätzlich das Schlussbilanzkonto. Dann erst folgen alle anderenKonten.
Diese Reihenfolge hat vor allem eine praktische Ursache. Bei vielenBuchungen in Übungen und in der Praxis kann es passieren, dassFehler begangen worden sind. Man merkt sie vielfach erst bei derAddition des SBK, nämlich dann, wenn Soll und Haben nicht diegleiche Summe ergeben. Der Fehler ist zu suchen und zu bereinigen.Wenn Konten schon unterstrichen sind, sehen die Korrekturendann schlimm aus. Das wird verhindert, wenn die richtige Reihen-folge auch beim Unterstreichen der Konten eingehalten wird.
Im nächsten Schritt werden jetzt unsere Konten formell abgeschlos-sen.
Soll BGA Haben1. Verb. 17.500,00 8. SBK 17.500,00
Soll Handelswaren Haben
2. Verb. 5.000,00 5. EK 5.000,00
Soll Forderungen Haben
4. EK 15.000,00 7. Bank 15.000,00
Soll Bank Haben
AB 50.000,00 3. Verb. 17.500,00
7. Ford. 15.000,00 6. Verb. 5.000,00
9. SBK 42.500,00
65.000,00 65.000,00
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Die Gewinn und Verlustrechnung A
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Soll Eigenkapital Haben
5. Handelwaren 5.000,00 AB 35.000,00
10. SBK 45.000,00 4. Ford. 15.000,00
50.000,00 50.000,00
Soll Darlehen Haben
11. SBK 15.000,00 AB 15.000,00
Soll Verbindlichkeiten Haben
3. Bank 17.500,00 1. BGA 17.500,00
6. Bank 5.000,00 2. Handelswaren 5.000,00
22.500,00 22.500,00
SollSBK
Haben8. BGA 17.500,00 10. EK 45.000,00
9. Bank 42.500,00 11. Darlehen 15.000,00
60.000,00 60.000,00
Mit den bis hierher erarbeiteten Schritten beherrschen wir bereitssehr wichtige Grundlagen der Buchführung. Auf Basis der in unse-ren einfachen Beispielen erarbeiteten Systemlogik lassen sich auch
komplizierte Geschäftsfälle bis hin zur ganzen Fülle des Geschäftsle-bens buchhalterisch erfassen. Dies setzt aber voraus, dass wir, trotzder Einfachheit der vorgestellten Geschäftsfälle, die einzelnen Bu-chungsschritte genau einhalten, da nur so die komplexeren Aufga-ben bewältigt werden können.
9 Die Gewinn und VerlustrechnungDer Begriff „Erfolgskonten“ kam in den bisherigen Abschnitten, dieSie durchgearbeitet haben, noch nicht vor. Zwar wurde ein „Erlös“
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A Elementarwissen
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erzielt, also ein „Erfolg“. Dieser wurde direkt auf das Eigenkapital-konto gebucht. Bitte sehen Sie sich das noch einmal in den Tabellen
des Kapitels über den Buchungssatz an. Dieses direkte Hinzufügendes Umsatzerlöses zum Eigenkapital entspricht der Buchungslogikund ist inhaltlich auch völlig korrekt. In diesem Falle war bei denwenigen Geschäftsfällen auch die Übersichtlichkeit gewahrt. In derPraxis gibt es jedoch selbst in kleinen Unternehmen unzählige Ge-schäftsfälle, die Erträge oder Aufwendungen darstellen und damitdas Eigenkapital beeinflussen. Würde immer direkt auf das Eigen-kapitalkonto gebucht werden, wäre das Ergebnis chaotisch und
unübersichtlich. Wie kann das verhindert werden (Forderung nachKlarheit)?
Die Lösung ist einfach. Erträge und Aufwendungen werden nichtdirekt, sondern nur saldiert auf das Eigenkapitalkonto gebucht. Einespezielle Gewinn- und Verlustrechnung mit Erfolgskonten (Auf-wands- und Ertragskonten) wird eingerichtet und dem Eigenkapi-talkonto vorgeschaltet.
Leitsatz:
Aufwands und Ertragskonten sind Erfolgskonten. Sie sind der Sachenach Unterkonten des Eigenkapitals. Bis zu ihrem Abschluss mitdem Eigenkapitalkonto bilden sie eine spezielle Gewinn und Verlustrechnung.
Jetzt müssen nur noch die bisherigen Buchungen angepasst werden.Korrigieren Sie den alten Buchungssatz für die Ausgangsrechnung
des Ingenieurbüros Schlau, der lautete „Forderungen an Eigenkapi-tal“ und ersetzen ihn mit „Forderungen an Umsatzerlöse“. Sie ha-ben also nun mit einem Ertragskonto gearbeitet und dieses demEigenkapitalkonto vorgeschaltet.
Es gibt neben der größeren Übersichtlichkeit noch einen weiterenGrund, warum der Kaufmann nicht alle Erträge und Aufwendungendirekt auf das Eigenkapitalkonto bucht. Gerade bei den Aufwen-
dungen möchte er einzelne Aufwandsarten auf gesonderten Kontenerfassen. Damit kann er die Aufwendungen besser kontrollieren.
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Die Gewinn und Verlustrechnung A
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Die Tatsache, dass die eingekauften Handelswaren eingesetzt wurden,um den Umsatzerlös zu erzielen, führt zu einem neuen Konto „Auf-
wand für Handelswaren“. Außerdem wird die gekaufte Computeran-lage mit 30 % abgeschrieben und wie folgt gebucht: „Abschreibungenan BGA” mit 5.250 €. Dabei wird etwas vereinfacht. Der Abschrei-bungssatz hätte 331/3 % betragen können. Die Abschreibungsproble-matik wird detaillierter in einem besonderen Abschnitt behandelt.
Korrigieren und vervollständigen Sie jetzt das Journal:
JournalKontierung Beträge
Lfd. Nr. Sollkonto Habenkonto Sollbetrag Habenbetrag
1
2
3
4
56
7
8
BGA
Handelswaren
Verbindlichk.
Forderungen
Aufw. HW Verbindlichk.
Bank
Abschreib.
Verbindlichk.
Verbindlichk.
Bank
Umsatzerlöse
HandelswarenBank
Forderungen
BGA
17.500,00
5.000,00
17.500,00
15.000,00
5.000,005.000,00
15.000,00
5.250,00
17.500,00
5.000,00
17.500,00
15.000,00
5.000,005.000,00
15.000,00
5.250,00
Nun können die Buchungen im Hauptbuch (auf den Konten) erfol-gen.
Soll BGA Haben1. Verb. 17.500,00 8. Abschreib. 17.500,00
Soll Handelswaren Haben
2. Verb. 5.000,00 5. Aufw. HW 5.000,00
Soll Forderungen Haben
4. Umsatzerlöse 15.000,00 7. Bank 15.000,00
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A Elementarwissen
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Soll Bank Haben
AB 50.000,00 3. Verb. 17.500,00
7. Ford. 15.000,00 6. Verb. 5.000,00
Soll Eigenkapital Haben
AB 35.000,00
Soll Darlehen Haben
AB 15.000,00
Soll Verbindlichkeiten Haben
3. Bank 17.500,00 1. BGA 17.500,00
6. Bank 5.000,00 2. Handelswaren 5.000,00
Soll Aufwendungen Handelswaren Haben
5. Handelswaren 5.000,00
Soll Abschreibungen Haben
8. BGA 5.250,00
Soll Umsatzerlöse Haben
4. Ford. 15.000,00
Sie haben einen wichtigen Etappensieg errungen. Sie kennen jetzt
alle Arten von Konten, die in der Praxis vorkommen.
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Die Gewinn und Verlustrechnung A
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Es sind vier Arten:
● Aktivkonten,● Passivkonten,● Aufwands- und● Ertragskonten.
Sie wissen auch, zu welcher Art von Konten diejenigen gehören, mitdenen Sie bis jetzt in den Beispielen gearbeitet haben. Prägen Siesich bitte die nachstehend aufgeführte Kontensystematik gut ein.
Kontensystematik (mit Beispielkonten)
Bestandskonten Erfolgskonten
Aktivkonten
Bank
BGA
Passivkonten
Eigenkapital
Aufwandskonten
Abschreibungen
Ertragskonten
Umsatzerlöse
Auch eine weitere Buchungsregel haben Sie in unserem Beispiel
angewendet:
Leitsatz:
Aufwendungen werden im Soll der Aufwandskonten gebucht.
Erlöse werden im Haben der Ertragskonten gebucht.
Diese Buchungsregel ergibt sich daraus, dass die Aufwands- undErtragskonten ihrem Wesen nach Unterkonten des Eigenkapital-
kontos sind. Sie sind ihm vorgeschaltet, um die Übersichtlichkeit zubewahren. Wenn beispielsweise die Information benötigt wird, wieviel Gehalt im Monat März an die Mitarbeiter gezahlt wurde, kannim Gehaltskonto nachgesehen werden. Bei einer Buchung direkt imEigenkapitalkonto würde bei vielen Aufwandsbuchungen und Auf-wandsarten langes und umständliches Suchen notwendig sein. Daswird durch die Einrichtung unterschiedlicher Aufwandskonten ver-mieden.
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A Elementarwissen
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Aufgabe 2
Ausgangsdaten:
1. Zieleinkauf von Rohstoffen auf Lager.2. Die Rechnung für den Zieleinkauf der Rohstoffe wird bezahlt.3. Rohstoffe (aus dem Lager) werden in der Produktion ver-
braucht.4. Kunde erhält Ausgangsrechnung für gelieferte Erzeugnisse.5. Kunde bezahlt die Ausgangsrechnung lt. 4 ohne Skonto-Abzug.6. Bareinkauf von Büromaterial.
7. Finanzamt überweist Vorsteuer zurück.8. Miete wird an Vermieter durch Bank überwiesen.9. Bank bucht Zinsen für Darlehen vom Konto ab.10. Ihre Firma überweist Umsatzsteuer-Zahllast an das Finanzamt.11. Für ein von Ihnen gewährtes Darlehen werden Zinsen überwie-
sen.12. Ihre Firma überweist von Arbeitnehmern einbehaltene
Lohnsteuer an das Finanzamt.
13. Kosten für ein Inserat werden bar bezahlt.14. Rollgeld wird bar an den Spediteur bezahlt.15. Ihre Firma gewährt einem Angestellten einen Vorschuss.16. Sie verkaufen Waren: Sofort werden mit Überweisung bezahlt:
90.000 €; im nächsten Jahr werden bar bezahlt: 20.000 €; Auf-wendungen: 80.000 €.
Ihre Aufgaben:
a) Stellen Sie fest, welche Vorfälle sich auf das Geschäftsergebnis(Gewinn/Verlust) auswirken.
b) Um welche Art der Bilanzveränderung handelt es sich bei denübrigen Vorfällen: Aktivtausch, Passivtausch, Aktiv-Passiv-Mehrung, Aktiv-Passiv-Minderung?
c) Wie hoch ist der Gewinn aus dem Geschäftsvorfall 16?
(Die Lösung finden Sie auf Seite 191.)
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Die Gewinn und Verlustrechnung A
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Aufgabe 3
Ausgangsdaten:
Die 16 Geschäftsfälle der Übungsaufgabe 2:
1. Zieleinkauf von Rohstoffen auf Lager.2. Die Rechnung für den Zieleinkauf der Rohstoffe wird bezahlt.3. Rohstoffe (aus dem Lager) werden in der Produktion ver-
braucht.4. Kunde erhält Ausgangsrechnung für gelieferte Erzeugnisse.
5. Kunde bezahlt die Ausgangsrechnung lt. 4 ohne Skonto-Abzug.6. Bareinkauf von Büromaterial.7. Finanzamt überweist Vorsteuer zurück.8. Miete wird an Vermieter durch Bank überwiesen.9. Bank bucht Zinsen für Darlehen vom Konto ab.10. Ihre Firma überweist Umsatzsteuer-Zahllast an das Finanzamt.11. Für ein von Ihnen gewährtes Darlehen werden Zinsen überwie-
sen.
12. Ihre Firma überweist von Arbeitnehmern einbehalteneLohnsteuer an das Finanzamt.13. Kosten für ein Inserat wurden bar bezahlt.14. Rollgeld wird bar an den Spediteur bezahlt.15. Ihre Firma gewährt einem Angestellten einen Vorschuss.16. Sie verkaufen Waren: Sofort werden bezahlt 90.000 € (mit Ü-
berweisung); im nächsten Jahr werden bar bezahlt 20.000 €;Aufwendungen 80.000 €.
Ihre Aufgabe:
Bilden Sie die Buchungssätze.
(Die Lösung finden Sie auf Seite 192.)
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A Elementarwissen
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Es wäre nahe liegend, die Erfolgskonten (Aufwands- und Ertrags-konten) mit dem Eigenkapitalkonto abzuschließen. Aber auch das
bringt noch nicht die angestrebte und notwendige Übersichtlichkeit.Es wird noch ein weiteres sehr wichtiges Konto zwischengeschaltet,das Gewinn- und Verlustkonto (gebräuchliche Abkürzungen GuVoder G+V).
Die neu entstandenen Schritte erscheinen zunächst kompliziert, hältman sich aber an eine bestimmte schematische Arbeitsweise, wirdalles ganz einfach. Die nachstehend zusammengefasste Vorgehens-
weise beim Jahresabschluss gehört zum Grundwissen des Buchhal-ters. Die einzelnen Schritte sind in allen Fällen gleich, wie umfang-reich und kompliziert die Geschäftsfälle eines Unternehmens auchsein mögen.
Checkliste: Schritte beim Jahresabschluss
Zunächst sind die Erfolgskonten über das Gewinn und Verlustkonto abzuschlie
ßen. Für die Aufwandskonten lautet der Buchungssatz „Gewinn und Verlustkonto an Aufwandskonto”. Der Buchungssatz für den Abschluss von Erlöskonten lautet „Erlöskonto an Gewinn und Verlustkonto”.
Das Gewinn und Verlustkonto ist über das Eigenkapitalkonto abzuschließen.Wenn der Ertrag größer war als der Aufwand (Gewinn), lautet der Buchungssatz„Gewinn und Verlustkonto an Eigenkapital”.
Danach sind alle Bestandskonten (Aktiv und Passivkonten) mit dem Schlussbilanzkonto abzuschließen.
Die sich aus den genannten Schritten ergebenden Buchungen sind„Abschlussbuchungen”.
Die Vorgehensweise beim Jahresabschluss ergibt sich aus den fol-genden Tatsachen:
● Die Erfolgskonten sind deshalb zuerst abzuschließen, weil zu er-mitteln ist, wie sich das Eigenkapital durch Gewinn oder mögli-cherweise Verlust verändert.
● Das Eigenkapitalkonto gehört zu den Bestandskonten. Der Saldo
muss bekannt sein, bevor das Schlussbilanzkonto durch den Ab-schluss der Bestandskonten entstehen kann.
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Die Gewinn und Verlustrechnung A
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Indem Sie konsequent nach den dargestellten Schritten weiterbu-chen, wird sich Ihr Verständnis für die spezifischen Funktionen des
Gewinn- und Verlustkontos, des Eigenkapitalkontos und desSchlussbilanzkontos vertiefen.
Das Journal wird vervollständigt:
Journal
Kontierung Beträge
Lfd. Nr. Sollkonto Habenkonto Sollbetrag Habenbetrag
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
BGA
Handelswaren
Verbindlichk.
Forderungen
Aufw. HW
Verbindlichk.
Bank
Abschreib.
GuV
GuV
Umsatzerlöse
Verbindlichk.
Verbindlichk.
Bank
Umsatzerlöse
Handelswaren
Bank
Forderungen
BGA
Abschreib.
Aufw.Handelsw.
GuV
17.500,00
5.000,00
17.500,00
15.000,00
5.000,00
5.000,00
15.000,00
5.250,00
5.250,00
5.000,00
15.000,00
17.500,00
5.000,00
17.500,00
15.000,00
5.000,00
5.000,00
15.000,00
5.250,00
5.250,00
5.000,00
15.000,00
Buchen Sie jetzt auf Grund des Journals in den Konten. Das Ge-
winn- und Verlustkonto entsteht.
Soll GuVKonto Haben
9. Abschreib. 5.250,00 11. Umsatzerlöse 15.000,00
10. Aufw. Handw. 5.000,00
Das GuV-Konto wird nun mit dem Eigenkapitalkonto abgeschlos-sen. Erst erfolgt die Eintragung im Journal.
12 GuV Eigenkapital 4.750,00 4.750,00
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A Elementarwissen
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Das ist der von Felix Schlau erzielte Gewinn.
Übernehmen Sie auch diese Journaleintragung in Ihre Konten.Schließen Sie jetzt Ihre Konten, in denen noch ein Soll- oder Ha-bensaldo vorhanden ist, mit dem Schlussbilanzkonto ab. Auch indiesem Fall setzen Sie zuerst das Journal fort, bevor Sie in den Kon-ten buchen.
13
14
15
16
SBK
SBK
EK
Darlehen
BGA
Bank
SBK
SBK
12.250,00
42.500,00
39.750,00
15 000,00
12.250,00
42.500,00
39.750,00
15 000,00
Nachdem Sie alles gebucht haben, ist jetzt das Schlussbilanzkontodes Unternehmens Schlau entstanden:
Soll SBK Haben
13. BGA 12.250,00 15. EK 39.750,00
14. Bank 42.500,00 16. Darlehen 15.000,00
54.750,00 54.750,00
Der Inhalt dieses Schlussbilanzkontos ist durch die Abschreibungenauf die BGA gegenüber dem SBK, das Sie früher errechnet hatten,verändert. Ebenfalls das EK. Durch die Abschreibung hat es sich um
5.250,00 € verringert.Für die Arbeit mit den Konten erinnern Sie sich bitte noch einmalan einen bereits behandelten Leitsatz.
Beachten Sie:
Das erste Konto, das formell abgeschlossen wird, ist immer undgrundsätzlich das Schlussbilanzkonto. Dann erst folgen alle anderen
Konten.
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Die Gewinn und Verlustrechnung A
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Vergessen Sie aber nicht, dass gerade bei den Buchungen, die zwi-schen den Geschäftsfällen (bei Firma Schlau bis Buchung 7), den
vorbereitenden und den reinen Abschlussbuchungen (8 bis 16) lie-gen, gründliche Vorarbeiten erforderlich sind (z. B. Ermittlung derAbschreibungen).
Es ging eine Inventur und die Inventaraufstellung per 31. 12. voraus.Der aus dem Bankkonto der eigenen Buchführung ersichtliche Be-stand wurde mit dem Bankauszug verglichen. Bei der Computerein-richtung wurde vor dem Abschluss über das SBK noch einmal ge-
prüft, ob sie tatsächlich einen Zeitwert von 12.250,00 € besitzt.Sie sollten jetzt im Handelsgesetzbuch § 242 nachlesen. Er beziehtsich auf den Jahresabschluss.
(1) Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für denSchluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermö-
gens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz,Bilanz) aufzustellen. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahres-
abschluss geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit siesich auf die Bilanz beziehen.
(2) Er hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Gegenüber-stellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres (Gewinn-und Verlustrechnung) aufzustellen.
(3) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jah-resabschluss.
Wir wissen jetzt, wie die Forderungen des § 242 HGB praktisch zuerfüllen sind.
Noch eine weitere gesetzliche Bestimmung ist jetzt einfach zuverstehen. Es ist der „Gewinnbegriff“ aus dem § 4 Einkommen-steuergesetz. Dabei müssen Sie wissen, dass anstelle des handels-rechtlichen Begriffs des Eigenkapitals im Steuerrecht vom „Betriebs-vermögen“ gesprochen wird.
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Die Gewinn und Verlustrechnung A
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Gliederung der Gewinn und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen
Erzeugnissen3. andere aktivierte Eigenleistungen4. sonstige betriebliche Erträge5. Materialaufwand
Aufwendungen für Roh, Hilfs und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
Aufwendungen für bezogene Leistungen
6. Personalaufwand Löhne und Gehälter
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
davon für Altersversorgung
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögen und Sachanlagen
sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung desGeschäftsbetriebs
auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapital
gesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten8. sonstige betriebliche Aufwendungen9. Erträge aus Beteiligungen
davon aus verbundenen Unternehmen10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens
davon aus verbundenen Unternehmen11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
davon aus verbundenen Unternehmen
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere desUmlaufvermögens13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon an verbundene Unternehmen14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit15. außerordentliche Erträge16. außerordentliche Aufwendungen17. außerordentliches Ergebnis18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag19. sonstige Steuern
20. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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A Elementarwissen
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Sie haben nun ein hervorragendes Fundament für das Verständnisder Gesamtheit der Buchführung gelegt. Vermittelt wurden alle
grundsätzlichen Buchführungsregeln. Alles, was jetzt in Theorie undPraxis zusätzlich auftritt, bedeutet nur eine Nutzanwendung aufweitere Geschäftsvorgänge.
Entscheidend für alle weiteren Spezialfälle ist immer wieder dieFunktion der Konten als Aktiv- und Passivkonten oder als Auf-wands- und Ertragskonten.
10 Die Umsatzsteuer beim Einkauf und beim Verkauf
Wenn Sie zu den bereits praxiserfahrenen Lesern gehören, werdenSie bei bestimmten Buchungen der Firma Schlau etwas vermissthaben: Die Umsatzsteuer wurde nicht berechnet. Das betrifft denKauf der Computereinrichtung, der Handelswaren und die Aus-
gangsrechnung. Das hatte einen Grund. Es sollte die Systemlogikder Buchhaltung vermittelt werden, ohne Sie dabei mit Vorgängenzu belasten, die für das Grundverständnis nicht nötig sind. Inzwi-schen sind die Grundlagen klar, und wir werden, um das Elemen-tarwissen abzuschließen, die Umsatzsteuer in unsere Betrachtungeneinbeziehen. Es gehört zum Grundwissen der Buchführung, die mitder Umsatzsteuer verbundenen Geschäftsvorgänge zu beherrschen.
Da das Gebiet der Umsatzsteuer äußerst komplex ist und die detail-
lierte Darstellung der gesamten Umsatzsteuerproblematik mit allenBesonderheiten des Außenhandels, des Kleinunternehmers, dervereinbarten und vereinnahmten Entgelte usw. den Rahmen desvorliegenden Buches sprengen würde, beschränken wir uns auf das,was für die kaufmännische Berufsabschlussprüfung nötig ist.
Dabei geht es vor allem darum, die Grundprinzipien des Umsatz-steuersystems kennen zu lernen. Mit deren Kenntnis wird uns die
Einbindung der Umsatzsteuer in die Buchführung wesentlich er-leichtert.
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Die Umsatzsteuer beim Einkauf und beim Verkauf A
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Folgende Grundprinzipien des Umsatzsteuersystems sollten Siekennen:
● Die Berechnung und Buchung der Umsatzsteuer ist eine demUnternehmer von außen her durch Gesetz auferlegte Pflicht. DerUnternehmer wurde zum Steuereintreiber für die staatlichen Fi-nanzbehörden gemacht.
● Die Umsatzsteuer kann und darf die Gewinn- und Verlustrech-nung der Unternehmen nicht berühren. Alle damit verbundenenZahlungsein- und -ausgänge werden mit dem Finanzamt ver-
rechnet.● Das Umsatzsteuersystem geht von dem Grundsatz aus, dass letzt-
lich nur der Endkonsument (der private Haushalt) die Umsatz-steuer zu tragen hat. Der Unternehmensbereich trägt keine Um-satzsteuer – er berechnet sie und führt sie an das Finanzamt ab.
Sie sollten nach dem Lesen und Durcharbeiten des Kapitels nocheinmal zu diesen Grundprinzipien zurückkehren. Nachdem Sie mitihnen praktisch gearbeitet haben, werden Sie diese Grundsätze aus
einem erweiterten Blickwinkel verstehen.
Die genannten Grundsätze haben zu einer Reihe von gesetzlichenFestlegungen geführt, von denen die wichtigsten nachfolgend aufge-führt werden:
Der Umsatzsteuer unterliegen die Lieferungen und Leistungen, die einUnternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unterneh-mens ausführt (§ 1 UStG).
Akribisch genau ist im Umsatzsteuergesetz festgelegt, welche Anga-ben Ausgangsrechnungen mindestens enthalten müssen. GeradeUnternehmenseinsteiger machen hier häufig Fehler. Es werden z. B.Eingangsrechnungen gebucht, welche die vorgeschriebenen Anga-ben nicht enthalten. Bei Prüfungen durch das Finanzamt werdendiese Rechnungen nicht anerkannt. Das führt zu Nachteilen für denSteuerpflichtigen.
Wichtig: „Augen auf beim Rechnungslauf!“ Das soll bedeuten: JedeRechnung muss die fachlich zuständigen Abteilungen (Einkauf,Technik, Finanzen) zur sachlichen und rechnerischen Prüfung
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Die Umsatzsteuer beim Einkauf und beim Verkauf A
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1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift desleistenden Unternehmers,
2. das Ausstellungsdatum,3. die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den
Umfang und die Art der sonstigen Leistung und4. das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die
Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den an-zuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung ei-nen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leis-tung eine Steuerbefreiung gilt.
Ein Prinzip der Steuergesetzgebung, dem wir sehr oft begegnen, sollanhand der Regelung zur Kleinbetragsrechnung verdeutlicht wer-den. Es besteht darin, dass zunächst eine grundsätzliche Regel aufge-stellt wird (in diesem Fall: offener Ausweis der Umsatzsteuer inRechnungen), dass zugleich aber für Bagatellfälle Sonderregelungengetroffen werden, um den Kaufmann von Arbeitsaufwand zu entlas-ten, der bei buchstabengetreuer Verwirklichung des Grundprinzipszu leisten wäre, jedoch wegen des geringen Nutzens nicht gerecht-fertigt werden könnte. Die Vereinfachung ist in der Praxis hand-habbar, denn wenn bei den Kleinbetragsrechnungen die Rechnungs-summe einschließlich der Umsatzsteuer und gleichzeitig derSteuersatz bekannt sind, fällt es leicht, die drei Posten Warenwert,Steuerbetrag und Rechnungsbetrag auszurechnen.
B e i s p i e l :
Der Rechnungsbetrag sei 119 €, der Steuersatz ist 19 %.119 € = 119 %. Also 1 % = 1 € × 100 = 100 % = 100 €.
Dann ist der Warenwert 100 €.
Zurück zu den eingangs formulierten Grundprinzipien. Lesen Sie zudem ersten Grundsatz § 18 UStG:
Der Unternehmer hat bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voran-
meldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebe-nem Vordruck abzugeben, in der er die Steuer für den Voranmeldungs-zeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen hat.
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A Elementarwissen
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Beginnend mit dem Jahr 2005 musste sich der Unternehmer daraufeinstellen, den amtlich vorgeschriebenem Vordruck zur Voranmel-
dung der Umsatzsteuerschuld auf elektronischem Weg nach Maß-gabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln.Das später noch vorzustellende Programm lexware buchhalter istbereits darauf eingerichtet.
Im Normalfall entsteht die Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt,wenn der Unternehmer seinen Kunden Umsatzsteuer berechnet hatund der Voranmeldungszeitraum abgelaufen ist (§ 13 UStG). Der
Zeitraum ist zur Zeit wie folgt bestimmt: „Voranmeldungszeitraumist das Kalendervierteljahr. Beträgt die Steuer für das vorangegange-ne Kalenderjahr mehr als 6.136 €, ist der Kalendermonat Voranmel-dungszeitraum. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalen-derjahr nicht mehr als 512 €, kann das Finanzamt den Unternehmervon der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Ent-richtung der Vorauszahlungen befreien.“ Möglicherweise werdendie genannten Begrenzungen (6.136 Euro und 512 Euro) noch ge-ändert, nachdem der Umsatzsteuersatz auf 19 Prozent angehobenwurde.
Die gesetzlichen Regelungen verlangen, dass jeder Unternehmerseinen Kunden Umsatzsteuer zu berechnen und diese an das Fi-nanzamt abzuführen hat. Hätte es der Gesetzgeber dabei belassen,würde die Umsatzsteuer bei jedem Kauf zur Kostenerhöhung füh-ren. Genau das aber sollte nicht eintreten. Deshalb erhält der Unter-nehmer die von Vorlieferanten berechnete Umsatzsteuer zurück.
Genannt wird das Vorsteuer. Diese Rückrechnung der Vorsteuer istdas eigentlich Entscheidende der geltenden Umsatzsteuerregelun-gen. Letztlich führt der Unternehmer nur die Umsatzsteuer an dasFinanzamt ab, die auf seinen betrieblichen Mehrwert (Verkäufeminus Einkäufe) entfällt.
Steuerrechtlich bezeichnet man die Umsatzsteuer als eine Allpha-
sen-Umsatzsteuer, weil sie auf allen Wirtschaftsstufen (Hersteller,Großhändler, Einzelhändler) erhoben wird. Genau genommen ist
sie eine Allphasen-Netto-Umsatzsteuer, weil sie vom Nettoumsatz
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(ohne Umsatzsteuer) berechnet wird. Die Umsatzsteuer bleibt beider Nettopreiskalkulation außer Ansatz.
Die Umsatzsteuer ist für das Unternehmen aufwandsneutral. Dasbedeutet, sie ist ein „durchlaufender Posten“. Weder Umsatzsteuernoch Vorsteuer dürfen in der Gewinn- und Verlustrechnung auf-tauchen.
Das Recht zum Abzug der Vorsteuerbeträge von der Umsatzsteuer-schuld gewährt § 15 UStG:
Der Steuerschuldner kann von der Steuer, die er seinen Kunden be-rechnet hat und die er dem Finanzamt schuldet, Vorsteuerbeträgeabziehen. In der Regel ist das die Umsatzsteuer, die er an seine Liefe-ranten gezahlt hat. Die Höhe der Vorsteuerbeträge muss der Unter-nehmer durch Rechnungen belegen, die ihm seine Lieferanten ausstel-len.
Zusammengefasst ergibt sich folgende Situation:
● Mit jeder Ausgangsrechnung ist dem Abnehmer auch Umsatz-steuer zu berechnen, die dem Finanzamt gehört. Es entsteht eineForderung gegenüber dem Kunden und eine Schuld gegenüberdem Finanzamt.
● In dem Gesamt(Brutto-)betrag einer Eingangsrechnung ist Um-satzsteuer enthalten. Sie ist dem Lieferanten zu bezahlen.Zugleich entsteht eine Forderung des Unternehmens gegenüberdem Finanzamt (genannt Vorsteuer).
Diese rechtlichen Beziehungen zwischen Unternehmen und Finanz-amt würden bedeuten, dass in der Regel monatlich einmal eineÜberweisung der Umsatzsteuerschuld an das Finanzamt erfolgenmüsste und dass durch das Finanzamt der Vorsteuerbetrag zurück-überwiesen wird. Das wäre umständlich. Deshalb muss das Unter-nehmen beide Beträge miteinander verrechnen und überweist nurden Überschuss der Umsatzsteuer über die Vorsteuer an das Fi-nanzamt. Ist die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, erfolgt eine
Rückzahlung durch das Finanzamt. Im Umsatzsteuergesetz hat dasgemäß § 16 (2) UStG zu folgender Festlegung geführt:
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A Elementarwissen
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Von der Umsatzsteuer, die ein Unternehmer seinen Kunden berechnethat, können die in den Besteuerungszeitraum fallenden Vorsteuerbe-
träge abgezogen werden. Nur die Differenz muss an das Finanzamt gezahlt werden.
Der Betrag, der sich aus der Berechnung „Umsatzsteuer minus Vor-steuer“ ergibt, hat in der Praxis die Bezeichnung „Zahllast“ erhal-ten. Da sich diese Schuld gegenüber dem Finanzamt aus Ausgangs-rechnungen ergibt, die von den Kunden zu bezahlen sind, ist dasFinanzamt sehr streng, wenn es um die pünktliche Überweisung
geht. Jeder Verzug führt zu einem Säumniszuschlag von 1 % proMonat (12 % Jahreszinssatz).
Wie wirkt sich die Umsatzsteuer auf die Geschäftsfälle der FirmaSchlau aus?
Für den Kauf der Computeranlage muss eine Eingangsrechnung mitfolgenden Beträgen vorliegen:
Computeranlage
Umsatzsteuer 19 %Rechnungsbetrag
17.500,00
3.325,0020.825,00
Die vom Lieferanten ausgestellte Eingangsrechnung über den Kaufder Handelswaren enthält folgende Beträge:
HandelswarenUmsatzsteuer 19 %
Rechnungsbetrag
5.000,00950,00
5.950,00
Firma Schlau muss eine Ausgangsrechnung mit folgenden Beträgenausstellen:
Gelieferte Waren, erbrachte LeistungUmsatzsteuer 19 %
Rechnungsbetrag
15.000,002.850,00
17.850,00
Die Umsatzsteuer war – aus Vereinfachungsgründen – in den bisheraufgestellten Buchungssätzen und im Journal nicht enthalten. Bitte
ergänzen Sie deshalb jetzt das Journal.Auch in diesem Fall sollten Sie versuchen, selbst zur Lösung zugelangen. Zum Vergleich wird Ihnen diese nachfolgend angeboten:
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Journal
Kontierung Beträge
Lfd. Nr. Sollkonto Habenkonto Sollbetrag Habenbetrag
1
2
BGA
Vorsteuer
Handelswaren
Vorsteuer
Verbindlichk.
Verbindlichk.
17.500,00
3.325,00
5.000,00
950,00
20.825,00
5.950,00
3
4
Verbindlichk.
Forderungen
Bank
Umsatzerlöse
Umsatzsteuer
20.825,00
17.850,00
20.825,00
15.000,00
2.850,00
5
6
7
Aufw. Handw.
Verbindlichk.
Bank
Handelswaren
Bank
Forderungen
5.000,00
5.950,00
17.850,00
5.000,00
5.950,00
17.850,00
Merken Sie sich die folgenden zwei Standardbuchungssätze, die sichauf etwa 40 Prozent aller Geschäftsfälle anwenden lassen:
Leitsatz:
1. Für Eingangsrechnungen:
Handelswaren (oder anderes Wareneinkaufskonto) und Vorsteuer an Verbindlichkeiten;
2. Für Ausgangsrechnungen:
Forderungen an Umsatzerlöse und Umsatzsteuern.
Noch einmal zur Verdeutlichung:
Eingangsrechnung: Das Handelswarenkonto ist ein aktives Be-standskonto. Zugänge werden im Soll gebucht. Auch das Vorsteuer-konto ist ein aktives Bestandskonto. Es weist mit der Sollbuchungeine Forderung gegenüber dem Finanzamt aus. Als Verbindlichkeit(passives Bestandskonto) ist die Bruttosumme zu buchen, die demLieferanten laut Rechnung tatsächlich zu bezahlen ist.
Ausgangsrechnung: Der Kunde muss den Bruttobetrag zahlen. Das
Forderungskonto ist aktives Bestandskonto, das bedeutet Zugang imSoll. Das Konto Umsatzerlöse ist ein Ertragskonto. Das kann nur den
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A Elementarwissen
82
Warenwert (netto ohne USt) aufnehmen. Zugänge werden im Habengebucht. Die vom Kunden zu zahlende Umsatzsteuer gehört dem
Finanzamt, ist also als Schuld (passives Bestandskonto) auszuweisen.
Zu den bisherigen Konten sind Vorsteuer und Umsatzsteuer hinzu-gekommen. Die Beträge in Forderungen, Verbindlichkeiten undBank haben sich geändert. Verändern Sie diese Konten bitte selbst.Auf dem Bankkonto muss jetzt ein Sollsaldo von nur noch 41.300 €verzeichnet sein.
Die beiden neuen Konten haben folgendes Aussehen:
Soll Vorsteuer Haben
1. Verb. 3.325,00
2. Verb. 950,00
Soll Umsatzsteuer Haben
4. Ford. 2.850,00
Die Konten weisen aus, dass die Firma Schlau 4.275 € vom Finanz-amt zu erhalten hat und 2.850 € schuldet. Das ist oft bei Neugrün-dungen so, weil die Einkäufe höher sind als die Verkäufe. Es ergibtsich keine Zahllast, sondern ein Vorsteuerüberhang in Höhe von1.425 €, der vom Finanzamt zurückerstattet wird.
Aufgabe 4Ausgangsdaten (Hinweis: Die Rechnungsbeträge enthalten 19 %
Umsatzsteuer):
Für den Kauf einer Maschine liegt eine Eingangsrechnung vor:Rechnungsbetrag 37.917,63 €.
Eine vom Lieferanten ausgestellte Eingangsrechnung über den Kauf
der Handelswaren: Rechnungsbetrag 13.841,04 €.Es wurden Waren verkauft: die Ausgangsrechnung lautet über:Rechnungsbetrag 75.643,76 €.
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Die Umsatzsteuer beim Einkauf und beim Verkauf A
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Ihre Aufgaben:
a) Teilen Sie die Rechnungen auf in Nettobetrag, Umsatzsteuerund Rechnungsbetrag.
b) Bilden Sie die Buchungssätze in Form eines Journals.c) Buchen Sie in T-Konten.d) Ermitteln Sie die Umsatzsteuer.e) Ermitteln Sie die Vorsteuer.f) Ermitteln Sie die Zahllast (Verbindlichkeit gegenüber dem Fi-
nanzamt).
(Die Lösung finden Sie auf Seite 193.)
Kehren wir nun zur Übungsfirma Schlau zurück. Sie gibt in derUmsatzsteuervoranmeldung (amtliches Formular) folgende Zahlenan:
Bemessungsgrundlage zum Steuersatz 19 v. H.
Steuer
Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen
Verbleibender Überschuss
15.000,00
2.850,00
4.275,00
./. 1.425,00
Diese gegenseitige Verrechnung zwischen Umsatzsteuer und Vor-steuer wird gebucht:
8 Umsatzsteuer Vorsteuer 2.850,00 2.850,00
Den folgenden Leitsatz sollten Sie sich einprägen:
Leitsatz:
Die Verrechnungsbuchung lautet immer „Umsatzsteuer an Vorsteuer”. Bei der Feststellung des Betrages sind die Salden der beiden Konten zu ermitteln. Der kleinere Betrag wird in den Buchungssatz eingesetzt.
Nach der Verrechnungsbuchung ergibt sich automatisch entwederauf dem Umsatzsteuerkonto der an das Finanzamt zu überweisendeBetrag oder auf dem Vorsteuerkonto der Betrag, der vom Finanz-
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A Elementarwissen
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amt einzufordern ist. Im Fall der Firma Schlau ergibt sich auf demVorsteuerkonto der Saldo von 1.425 €.
Nach der Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung wird dasFinanzamt wenige Tage später den Betrag von 1.425 € auf das Bank-konto der Firma Schlau überweisen.
Der nachfolgende Buchungssatz ergibt sich daraus:
9 Bank Vorsteuer 1.425,00 1.425,00
Das Bankkonto ist jetzt wieder auf den Bestand von 42.500 € ge-langt. An der Schlussbilanz und an der Gewinn- und Verlustrech-nung, die Sie bereits erstellt haben, hat sich nichts geändert. DieUmsatzsteuer, die sich aus Ein- und Ausgangsrechnungen ergibt, isttatsächlich erfolgsneutral und für das Unternehmen ein durchlau-fender Posten.
Eine Frage, die häufig bei Prüfungen gestellt wird, soll am Ende die-ses Kapitels behandelt werden. Ein besonderes Problem taucht beim
Jahresabschluss auf. Es entsteht deshalb, weil die Zahlung an dasFinanzamt aus Umsatzsteuern am Zehnten des folgenden Monats(in Ausnahmefällen am Zehnten des folgenden Quartals) fällig ist.Per 31. 12. besteht in der Regel aus der Umsatzsteuerverrechnungentweder eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt oder eineForderung (wenn die gezahlten Vorsteuern höher sind als die denKunden berechnete Umsatzsteuer).
Es gilt folgende Regel für die Bilanzierung der Beziehungen mit dem
Finanzamt aus der Umsatzsteuer am Jahresende:
Per 31. 12. entfällt die Buchung „Umsatzsteuer an Bank“. Dafür ist
entweder der Saldo des Umsatzsteuer- oder des Vorsteuerkontos indas Schlussbilanzkonto zu übernehmen. In der Sprache der Buch-führung wird das so ausgedrückt:
● Die Umsatzsteuerschuld ist zu passivieren (sie erscheint in derPassivseite der Bilanz).
● Ein eventueller Vorsteuerüberhang ist zu aktivieren (er erscheintin der Aktivseite der Bilanz).
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Ein Zwischenergebnis A
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11 Ein Zwischenergebnis
Sie wissen nun, wie ein kurzer Geschäftsgang von den Anfangsbe-ständen bis zum Schlussbilanzkonto auf T-Konten gebucht wird.Eingeschlossen ist die Gewinn- und Verlustrechnung, die Buchungder anfallenden Umsatzsteuern und Vorsteuern sowie die Verrech-nung mit dem Finanzamt. Damit verfügen Sie über das Elementar-wissen der Buchführung.
Bevor wir zum nächsten Teil des Buches weitergehen, soll Ihnen dasfolgende Beispiel noch einmal Gelegenheit geben, Ihren Wissens-stand zu überprüfen.
Vorgetragen werden folgende Anfangsbestände:
BankEigenkapitalDarlehen
50.00035.00015.000
SollHabenHaben
Journal
Kontierung Beträge
Lfd. Nr. Sollkonto Habenkonto Sollbetrag Habenbetrag
1 BGA
Vorsteuer
Verbindlichk. 17.500,00
3.325,00
20.825,00
2 Handelswaren Vorsteuer
Verbindlichk. 5.000,00950,00
5.950,00
3 Verbindlichk. Bank 20.825,00 20.825,00
4 Forderungen Umsatzerlöse
Umsatzsteuer
17.850,00 15.000,00
2.850,005 Aufw. HW Handelswaren 5.000,00 5.000,00
6 Verbindlichk. Bank 5.950,00 5.950,00
7 Bank Forderungen 17.850,00 17.850,00
8 Umsatzsteuer Vorsteuer 2.850,00 2.850,00
9 Bank Vorsteuer 1.425,00 1.425,00
10 Abschreib. BGA 5.250,00 5.250,00
11 GuV Abschreib. 5.250,00 5.250,00
12 GuV Aufw. HW 5.000,00 5.000,00
13 Umsatzerlöse GuV 15.000,00 15.000,00
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A Elementarwissen
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Journal
14 GuV Eigenkapital 4.750,00 4.750,00
15 SBK BGA 12.250,00 12.250,00
16 SBK Bank 42.500,00 42.500,00
17 Eigenkapital SBK 39.750,00 39.750,00
18 Darlehen SBK 15.000,00 15.000,00
Versuchen Sie bitte, den Geschäftsgang auf dem Papier nachzuvoll-ziehen und zu buchen. Berücksichtigen Sie dabei die folgenden Aus-
führungen. Sollten sich Unsicherheiten ergeben, lesen Sie bitte imentsprechenden Kapitel nochmals nach.
● Prüfen Sie, ob Sie die Buchungssätze 1 bis 7 verstehen!● Übernehmen Sie die Buchungen aus dem Journal in die Konten!● Erinnern Sie sich an die „eiserne Buchungsregel“ und wenden Sie
diese an:Die Journalzeile gebietet. Nehmen Sie sich das angegebene Soll-konto vor und schreiben Sie in die Sollseite des Kontos die lau-
fende Nummer ein, dann das Gegenkonto und den Betrag. Dannnehmen Sie sich das Habenkonto vor. Sie vermerken die laufendeNummer, das Gegenkonto und den Betrag. Bei der Buchung er-folgt immer zuerst der Solleintrag, dann der Eintrag im Haben!
● Verstehen Sie Buchungssatz 8? Sind Ihnen die darin zum Aus-druck kommenden Beziehungen zum Finanzamt klar?
● Übernahme der Journalzeile 8 (ebenso 9 und 10) in die Konten!● Können Sie die Buchungssätze 11 bis 13 aus dem Kontostand ab-
leiten?● Übernehmen Sie diese Buchungssätze in die Konten!● Können Sie den Gewinn anhand des GuV-Kontos errechnen?
Bilden Sie den notwendigen Buchungssatz (14)!● Übernehmen Sie Buchungssatz 14 in die Konten!● Leiten Sie die Buchungssätze 15 bis 18 des Journals aus den Kon-
ten ab!● Übernehmen Sie diese Buchungssätze in die Konten!
● Nehmen Sie den formellen Kontenabschluss vor (mit Unterstrei-chungen und Nasen). Das erste Konto, das unterstrichen wird, istdas Schlussbilanzkonto.
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Ein Zwischenergebnis A
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An dieser Stelle noch einmal ein wichtiger Hinweis:
Beachten Sie:
Befolgen Sie exakt und ganz schematisch die genannten Schritte. AlleErfahrungen zeigen: Nur so ist weiterer Lernerfolg garantiert.
Wenn Sie die empfohlenen Schritte beachten, füllen sich Ihre Kon-ten. Es entsteht beim Abschluss zunächst das Gewinn- und Verlust-konto und später das Schlussbilanzkonto. Alle Konten gleichen sichaus.
Soll BGA Haben
1. Verb. 17.500,00 10. Abschreib. 5.250,00
15. SBK 12.250,00
Soll Handelswaren Haben
2. Verb. 5.000,00 5. Aufw. HW 5.000,00
Soll Forderungen Haben
4. Umsatzerlöse/USt 17.850,00 7. Bank 17.850,00
Soll Bank Haben
AB 50.000,00 3. Verb. 20.825,00
7. Ford. 17.850,00 6. Verb. 5.950,00
9. Vorsteuer 1.425,00 16. SBK 42.500,00
Soll Vorsteuer Haben
1. Verb. 3.325,00 8. Umsatzsteuer 2.850,00
2. Verb. 950,00 9. Bank 1.425,00
Soll Eigenkapital Haben
17. SBK 39.750,00 AB 35.000,00
14. GuV 4.750,00
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A Elementarwissen
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Soll Darlehen Haben
18. SBK 15.000,00 AB 15.000,00
Soll Verbindlichkeiten Haben
3. Bank 20.825,00 1. BGA/VSt. 20.825,00
6. Bank 5.950,00 2. Handelswaren/VSt. 5.950,00
Soll Aufwendungen Handelswaren Haben
5. Handelswaren 5.000,00 12. GuV 5.000,00
Soll Umsatzsteuer Haben
8. Vorsteuer 2.850,00 4. Ford. 2.850,00
Soll Abschreibungen Haben
10. BGA 5.250,00 11. GuV 5.250,00
Soll GuVKonto Haben
11. Abschreib. 5.250,00 13. Umsatzerlöse 15.000,00
12. Aufw. HW 5.000,00
14. EK 4.750,00
Soll Umsatzerlöse Haben13. GuV 15.000,00 14. Ford. 15.000,00
Soll SBK Haben
15. BGA 12.250,00 17. EK 39.750,00
16. Bank 42.500,00 18. Darlehen 15.000,00
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B Buchführung in der Ge
schäftspraxis
Aus den bisher erworbenen Grundlagen soll jetzt ein praktikablesFundament der Buchführung entstehen. Praktikabel in mehrfacherHinsicht. Zum einen soll der Stoff so erweitert werden, dass Sie
ohne weiteres die Buchführungsaufgaben in kaufmännischen Prü-fungen bestehen können. Zum anderen sollen Sie in der Lage sein,mit den hier erworbenen Kenntnissen einen Betrieb sachkundig zuführen – wohl wissend, dass, ähnlich wie in der Fahrschule, be-stimmte Fertigkeiten erst in der täglichen Praxis erworben werdenkönnen. Bevor man sich allerdings in der täglichen Praxis des Stra-ßenverkehrs bewegen kann, muss man erst die Befähigung dazuerlangen, nämlich den Führerschein (um bei der Analogie zu blei-
ben).Die folgenden Kapitel sollen den Leser auf dem Gebiet der Buchfüh-rung genau darauf vorbereiten.
1 Die Nummerierung von KontenStellen Sie sich vor, der Ihnen schon bekannte Felix Schlau hat mit
seinem Ingenieurbüro so gute Erfahrungen gemacht, dass er einkleines, schon bestehendes Unternehmen kauft. Das geschieht am1. Dezember. Er war von Anfang an fest entschlossen, die notwendi-gen Buchführungsarbeiten so weit irgend möglich im eigenen Hauszu erledigen. Er kaufte zur Probe ein Buchführungsprogramm. ImMonat Dezember hat er zunächst die mit Belegen dokumentiertenlaufenden Geschäftsfälle selbst gebucht. Seine kaufmännischenKenntnisse und die mit dem Programm zur Verfügung gestellten
Hilfen boten ihm die Basis. Im nächsten Jahr wird er eine Bürokrafteinstellen, die u. a. grundlegende Geschäftsaufzeichnungen durch-führt. Sie umfassen das Kassenbuch, das Bankbuch, die Erfassung
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B Buchführung in der Geschäftspraxis
90
der Eingangsrechnungen und die Liste der Ausgangsrechnungen.Der Unternehmer Schlau ist fest entschlossen, Belege nicht außer
Haus zu geben, sondern Buchführungsarbeiten weitgehend selbst zuerledigen, mindestens aber die laufenden Geschäftsfälle. Ob er sichauch in der Lage sieht, Abschlussarbeiten selbst zu bewältigen, willSchlau aus den zu sammelnden Praxiserfahrungen ableiten.
Mithilfe des PC-Programms ließ er sich am Computer das Journalausdrucken. Ihm war bekannt, dass er anstelle der vertrauten Kon-tobezeichnungen in der Spalte des Soll- und des Habenkontos nur
noch Nummern vorfinden würde. Allerdings kann er sich jederzeitdarüber informieren, welche Kontobezeichnung sich hinter einerbestimmten Kontonummer verbirgt. Ist nun die Verwendung vonKontonummern ein Vorteil oder ein Problem? Betrachten wir zu-nächst das ausgedruckte Journal.
Journal
Datum Beleg
Nr.
Buchungstext Betrag Soll
Konto
Haben
Konto
01.12. 1 AB Maschinen 100.000,00 0700 8000
01.12. 2 AB Rohstoffe 1.000,00 2000 8000
01.12. 3 AB unfertige Erzeugnisse 7.000,00 2100 8000
01.12. 4 AB fertige Erzeugnisse 2.000,00 2200 8000
01.12. 5 AB Forderungen 7.000,00 2400 8000
01.12. 6 AB Bank 20.000,00 2800 8000
01.12. 7 AB Langfr. Bankverbindlichk. 50.000,00 8000 425001.12. 8 AB Verbindlichkeiten L. L. 4.000,00 8000 4400
01.12. 9 AB Eigenkapital 83.000,00 8000 3000
02.12. 10 ER 1 Rohstoffe 35.700,00 2000 4400
03.12. 11 AR 1 Fertigerzeugnisse 55.930,00 2400 5000
04.12. 12 Privatentnahme von fertigenErzeugnissen, Nettowert 600 €
714,00 3001 5420
05.12. 13 Transportkosten für ER 1/02,Scheckzahlung
595,00 2001 2800
08.12. 14 ER 1, ZA, Abzug 2 % Skonto 34.986,00 4400 2800
08.12. 15 ER 1, 2 % Skontobetrag 714,00 4400 2002
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Die Nummerierung von Konten B
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Journal
10.12. 16 AR 01, ZE, Abzug 2 % Skonto 54.811,40 2800 2400
10.12. 17 AR 01, 2 % Skontobetrag 1.118,60 5001 2400
15.12. 18 Tilgung Darlehen, Abbuchung vonBankkonto
5.000,00 4250 2800
16.12. 19 Rücksendung Rohstoffe an Lieferer
357,00 4400 2000
17.12. 20 Erhalt Rücksendung Fertigerzeugnisse vom Kunden
238,00 5000 2400
18.12. 21 Preisnachlass durch Lieferer fürbeschädigte Rohstoffe, Vorsteueranteil
476,00 4400 2002
19.12. 22 Gutschrift an Kunden wegenanerkannter Mängelrüge
833,00 5001 2400
20.12. 23 Kunde schickt Wechsel zumteilweisen Forderungsausgleich
5.000,00 2450 2400
21.12. 24 Diskontrechnung an Kunden 90Tage, l0 % p. a.
125,00 2400 5730
21.12. 25 Diskontierung des Wechsels beider Bank
5.000,00 2800 2450
21.12. 26 Diskont wird von der Bank verrechnet
112,50 7530 2800
31.12. 27 Gehalt brutto 24.000,00 6300 2910
31.12. 28 Vermögenswirks. LeistungenArbeitgeber
200,00 6320 2910
31.12. 29 Lohnsteuer/Sol. Z./Ki.Steuer 4.294,90 2910 4830
31.12. 30 Sozialversicherungen Arbeitnehmer
4.973,10 2910 4840
31.12. 31 Vermögenswirks. Leistungen AN +AG
740,00 2910 4860
31.12. 32 Gehalt Nettoauszahlung 14.192,00 2910 2800
31.12. 33 Arbeitgeberanteil SV 4.973,10 6400 4840
31.12. 34 Geschäftsmiete, Dauerauftrag 2.000,00 6700 2800
31.12. 35 Kauf von Büromaterial, Scheck
zahlung
580,00 6800 2800
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B Buchführung in der Geschäftspraxis
92
Warum ist es heute Standard, dass in fast allen Unternehmen dieKonten sowohl Bezeichnungen als auch Nummern tragen? Die
Antwort liegt darin, dass die vielen in der Praxis verwendeten Kon-ten nur dann zu finden sind, wenn sie sortiert, also in eine bestimm-te sinnvolle Reihenfolge gebracht werden können. Für die Compu-terbuchführung ist ein solches Erfordernis ganz offenkundig.Nummerierungssysteme von Konten dienen also in erster Linie derSortierung mit dem Ziel des schnellen Auffindens von Informatio-nen.
Es gibt eine Reihe von Nummerierungssystemen von Konten. Indem vorliegenden Band werden wir uns mit dem Nummerierungs-system vertraut machen, das auf dem Industriekontenrahmen (IKR)beruht, der vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)empfohlen wird. Daraus wurde u. a. ein unternehmensneutralerKontenplan abgeleitet, der von den meisten Industrie- und Han-delskammern bei ihren Prüfungen eingesetzt wird.
Aus den Unterlagen der AKA (Aufgabenstelle für kaufmännische
Abschluss- und Zwischenprüfungen) ist das ersichtlich. Diese AKAwurde 1974 von Industrie- und Handelskammern gegründet. Siestellt Prüfungsaufgaben für kaufmännische und kaufmännisch-verwandte Ausbildungsberufe zur gemeinsamen Verwendung durchdie angeschlossenen Kammern zur Verfügung und unterstützt dieorganisatorische Durchführung der Prüfungen
Es ist für jeden Prüfling in einem Kaufmannsberuf nützlich, bei derAKA im Internet zu recherchieren (www..aka-nuernberg.de)
Leitsatz:
Kontenrahmen sind Nummerierungssysteme von Konten. DieserRahmen kann von Unternehmen übernommen und konkretisiert werden. Dann spricht man von einem Kontenplan.
Kontenpläne können mit weniger Konten auskommen als Kontenrahmen; andererseits können in Kontenpläne auch zusätzliche unter
nehmensspezifische Konten aufgenommen werden.
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Die Nummerierung von Konten B
93
Der Kontenplan für den Geschäftsgang der Firma Schlau geht aus derSaldenliste (Seite 97) hervor. Er beruht auf dem vom Bundesverband
der Deutschen Industrie (BDI) empfohlenen Kontenrahmen. Dieserist äußerst rationell und logisch aus dem Handelsgesetzbuch abgelei-tet. Er entspricht sowohl in der Abfolge als auch in den Kontenbe-zeichnungen den im HGB enthaltenen Gliederungsvorschriften derBilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, also dem Jahresab-schluss.
Der Vollständigkeit halber soll noch darauf hingewiesen werden,
dass in der Praxis außer dem Industriekontenrahmen auch Konten-rahmen von DATEV gebräuchlich sind. Sie sollten aber wissen, dassder noch häufig verwendete Spezialkontenrahmen 03 (SKR 03) denneuen Anforderungen immer weniger entspricht und sich als um-ständlich erwiesen hat. Er beruht noch nicht auf dem modernen(dem Jahresabschluss folgenden) Gliederungsprinzip wie zum Bei-spiel der IKR oder auch der SKR 04 von DATEV. Dieser SKR 04ähnelt dem IKR und wird in den Unternehmen am häufigsten ein-gesetzt.
Der Industriekontenrahmen (wie auch der SKR 04) beruht auf demAbschlussgliederungsprinzip. Die Systematik des Jahresabschlusseswurde in die Kontensystematik übernommen. Es wurde festgelegt,dass die Nummern der Sachkonten vierstellig sein sollen.
Leitsatz:
Sachkonten sind diejenigen Konten, die für den Jahresabschluss oderdie Gewinn und Verlustrechnung erforderlich sind.
In vielen Unternehmen werden darüber hinaus Personenkonten verwendet. Das ist erforderlich, wenn mit vielen Kunden und Lieferantengearbeitet wird und die Notwendigkeit besteht, die Forderungen und
Verbindlichkeiten den einzelnen Geschäftspartnern genau zuzuordnen. Das Mahnwesen beruht auf diesen Personenkonten. Diese Personenkonten haben in den Computerprogrammen 5 Stellen.
Aus der ersten Nummer eines Sachkontos geht hervor, zu welcherKontenklasse das entsprechende Konto gehört. Im IKR sind für dieFinanzbuchführung neun Kontenklassen vorgesehen, von 0 bis 8.
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B Buchführung in der Geschäftspraxis
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Die Anfangsnummern korrespondieren beim IKR folgendermaßenmit den Kontenklassen:
● Alle Aktivkonten beginnen in der Nummerierung mit 0, 1 oder 2.● Passivkonten-Nummern beginnen mit 3 oder 4.● Die Nummern der Ertragskonten beginnen mit 5.● Aufwandskonten beginnen mit den Nummern 6 oder 7.● Eröffnungs- und Abschlusskonten beginnen mit 8.
Sehen Sie dazu die folgende Übersicht zur Kontensystematik:
KontenklassenBestandskonten Erfolgskonten
Aktivkonten Passivkonten Ertragskonten Aufwandskonten
Klasse 0, 1, 2 3, 4 5 6, 7
Die Kontenklasse 8 umfasst die Eröffnungs und Abschlusskonten
Betrachten Sie die Summen- und Saldenlisten der Firma Schlau. DieKontonummer z.
B. für Technische Anlagen und Maschinen ist
0700 (gelesen: null sieben null null). Das Rohstoffkonto trägt Num-mer 2000 (gelesen: zwanzig null null). Die Nummer für Besitzwech-sel lautet 2450 (gelesen: vierundzwanzig fünfzig oder noch besser:zwo, vier, fünf, null).
Die folgende etwas konkretere Zuordnung der Nummern zu denKontenklassen sollten Sie sich einprägen:
● Unter den Aktivkonten beginnen die Konten des Anlagenvermö-
gens mit 0 und die Konten des Umlaufvermögens mit 2.● Unter den Passivkonten beginnen die Konten des Eigenkapitals
mit 3 und des Fremdkapitals (Schulden, Verbindlichkeiten)mit 4.
Mithilfe des Systems der Kontonummerierung lässt sich folgendeHierarchie einrichten:
● die erste Stelle der Kontonummer bezeichnet die Kontoklasse als
grobe Unterteilung,● die zweite Stelle der Kontonummer bezeichnet die Kontogruppe
als bereits feinere Unterteilung,
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Die Nummerierung von Konten B
95
● die dritte und vierte Stelle charakterisieren das Konto, wobei nurdie Konten, die mit null enden, in der Bilanz oder in der Gewinn-
und Verlustrechnung auftauchen dürfen.
B e i s p i e l :
So ergibt sich aus der Kontonummer 2450 beispielsweise folgende Aussage:
Kontoklasse 2 = Umlaufvermögen
Kontogruppe 24 = Forderungen
Konto 2450 = Wechselforderungen (Besitzwechsel)
Alle Konten, die entweder im Schlussbilanzkonto oder im Gewinn-und Verlustkonto erscheinen sollen, tragen als vierte Stelle eine 0.Wenn als vierte Stelle eine Zahl größer als null (1, 2 usw.) erscheint,handelt es sich um Unterkonten.
Typische Unterkonten, die Sie auch beim Unternehmen Schlaukennen lernen, sind:
● Konto 3001 Privat als Unterkonto von 3000 Eigenkapital.● Konto 2001 Bezugskosten oder 2002 Nachlässe (oder Lieferan-
tenskonti) als Unterkonto von 2000 Rohstoffe (Bestand).● Konto 5001 Erlösberichtigungen (oder Kundenskonti) als Unter-
konto von 5000 Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse.
Prägen Sie sich bitte folgende Buchungsregel ein:
Leitsatz:
Unterkonten sind im Rahmen der vorbereitenden Abschlussbuchungen mit den übergeordneten Konten abzuschließen. Erst dann erfolgen die Abschlussbuchungen.
Aus dem oben formulierten Leitsatz ergibt sich, dass nach der Bu-chung 35 im Journal von Felix Schlau noch weitere Buchungen erfol-gen müssen, die als vorbereitende Abschlussbuchungen und als Ab-
schlussbuchungen bezeichnet werden. Sie werden das noch kennenlernen. Unterkonten müssen umgebucht, also ausgeglichen werden.Sie dürfen demzufolge im Jahresabschluss keinen Endsaldo aufweisen.
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B Buchführung in der Geschäftspraxis
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Ein Hinweis, der vor allem wichtig ist, wenn Sie eine Prüfung imFach Buchführung ablegen müssen:
Beachten Sie:
Achten Sie unbedingt bei der Prüfung auf den Abschluss der Unterkonten! Sie werden vermutlich in Prüfungshinweisen nicht spezielldarauf aufmerksam gemacht. Das wird von Ihnen vorausgesetzt.
Sie sind sicher bestrebt, Ihre Kenntnisse zu festigen und Ihren Lern-
erfolg zu prüfen. Dazu sollten Sie als Übung das Journal der FirmaSchlau in die bekannten T-Konten übertragen und die Salden zie-hen. Beachten Sie dabei alle Buchungsregeln und die Regeln zumZiehen der Salden. Beginnen Sie beim Vortrag des Anfangsbestan-des für das Konto Maschinen. Bei der Kontenbezeichnung und demEintrag der Buchungssätze arbeiten Sie nunmehr mit Kontonum-mern. Die Vorgehensweise wird nachfolgend am Beispiel der erstenBuchung gezeigt:
Soll 0700 Maschinen Haben
1) 8000 100.000,00
Soll 8000 Eröffnungsbilanzkonto Haben
1) 0700 100.000,00
Wundern Sie sich bitte nicht, wenn Sie sehen, dass die Eintragungenim Eröffnungsbilanzkonto ein Spiegelbild der Eröffnungsbilanzergeben (Aktivkonten im Haben, Passivkonten im Soll). Das ent-spricht der Buchungslogik – das Eröffnungsbilanzkonto ist einHilfskonto, das dazu dient, den Buchungssatz vollständig aufzu-nehmen.
Zu Ihrer eigenen Kontrolle soll nachfolgend auch das Bankkonto
aufgeführt werden. Sicher sind Sie mit Ihren selbstständig vorge-nommen Eintragungen zum gleichen Ergebnis gelangt:
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Die Nummerierung von Konten B
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Soll 2800 Bank Haben
6) 8000 20.000,00 13) 2001 595,0016) 2400 54.811,40 14) 4400 34.986,00
25) 2450 5.000,00 18) 4250 5.000,00
26) 7530 112,50
32) 2910 14.192,00
34) 6700 2.000,00
35) 6800 595,00
In diesem Kapitel wird jede einzelne Buchung des Geschäftsgangsbehandelt und erklärt, wie diese per Hand gebucht wird. Der Zu-sammenhang zu dem mit dem Computer erzeugten Journal wirdhergestellt. Sie können also die Buchungen selbst in die T-Konteneintragen. Blättern Sie zwischendurch immer wieder zu den Bu-chungsregeln zurück!
Nachdem Sie die Buchungen der laufenden Geschäftsfälle erledigthaben, sollten Sie eine Saldenliste aufstellen. Sie können prüfen, ob
Sie zum gleichen Ergebnis gelangt sind wie die nachstehende Lösungzeigt. Diese Saldenliste entspricht dem Stand nach der Buchung derlaufenden Geschäftsfälle. Sie ist zugleich Ihr Kontenplan für dieLösung aller Aufgaben in diesem Abschnitt. In dieser Liste sehen Siesowohl die Nummern als auch die Bezeichnungen der einzelnenKonten.
Saldenliste von Felix Schlau
Nach den laufenden Geschäftsfällen
Saldo per 31.12.2007
Konto Name Sollsaldo Habensaldo
700 Technische Anlagen und Maschinen 100.000,00
2000 Rohstoffe 30.700,00
2001 Bezugskosten 500,00
2002 Nachlässe Rohstofe/Fertigungsmaterial 1.000,00
2100 unfertige Erzeugnisse 7.000,00
2200 fertige Erzeugnisse 2.000,00
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B Buchführung in der Geschäftspraxis
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2401 Forderungen LL 1.054,00
2450 Besitzwechsel
2601 Vorsteuer 19 % 5.643,00
2800 Bank 22.330,90
2910 Verrechnungskonto Lohn/Gehalt
Summe Klasse 2 69.227,90 1.000,00
3000 Eigenkapital Einzelkaufleute 83.000,00
3001 Privatkonto 714,00
Summe Klasse 3 714,00 83.000,00
4250 Langfristige Bankverbindlichkeiten 45.000,00
4401 Verbindl.LL 3.167,00
4801 Umsatzsteuer 19 % 8.694,40
4830 Sonstige Verblk. geg. Finanzbehörden 4.294,90
4840 Verbindlk. gegen. Sozialversicherungstr. 9.946,20
4860 Verblk. aus vermögenswirksamen Leist. 740,00
Summe Klasse 4 71.842,50
5000 Umsatzerlöse f. eigene Erzeugnisse 46.800,00
5001 Erlösberichtigungen 1.640,00
5420 Eigenverbrauch 600,00
5730 Diskonterträge 125,00
Summe Klasse 5 1.640,00 47.525,00
6300 Gehälter und Zulagen 24.000,006320 Sonst. tarifliche o. vertr. Aufwendungen 200,00
6400 AGAnteil Sozialvers. (Lohnbereich) 4.973,10
6700 Mieten, Pachten 2.000,00
6800 Büromaterial 500,00
7530 Diskontaufwendungen 112,50
Summe Klasse 6 und 7 31.785,60
Gesamtsumme 203.367,50 203.367,50
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Die Nummerierung von Konten B
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Die großen Vorteile eines Kontenrahmens nach dem Abschlussprin-zip erkennen Sie anhand der Saldenliste der Firma Schlau. Sie kön-
nen sehr schnell während des Jahres einen Überblick über den Ge-schäftserfolg gewinnen und den Jahresabschluss leichter ableiten.Die nachfolgenden Zahlen stellen ein Zwischenergebnis dar. Siewerden sehen, dass dies durch Abschreibungen und die Inventurnoch modifiziert wird. Der Gewinn wird sich daher noch verändern.Später wird das berechnet werden
Zunächst: Wie hoch ist der vorläufige Gewinn?
Gewinn ist Ergebnis minus Aufwand. Also rechnen Sie:Saldo Kontenklasse 5 minus Saldo Kontenklassen 6 + 7;45.885,00 € – 31.785,60 € = 14.099,40 €
Wie sieht die Bilanz der Firma Schlau (Zwischenergebnis) aus? Aktiva ist Anlagevermögen plus Umlaufvermögen. Also:Summe der Kontenklassen 0 + 2;100.000,00 € + 68.227,90 € = 168.227,90 €
Passiva: Saldo der Kontenklasse 3 plus Gewinn (muss als Abschluss-buchung noch dem Eigenkapital zugefügt werden) plus Kontenklas-se 4 (Fremdkapital). In Zahlen:82.286,00 € + 14.099,40 € + 71.842,50 € = 168.227,90 €.
Sie sehen: Die Summen der Aktiva und der Passiva stimmen überein– so wie es sein muss.
Aufgabe 5
Ausgangsdaten:
16 Geschäftsfälle wie Übungsaufgabe 2:
1. Zieleinkauf von Rohstoffen auf Lager.2. Die Rechnung für den Zieleinkauf der Rohstoffe wird bezahlt.3. Rohstoffe (aus dem Lager) werden in der Produktion ver-
braucht.
4. Kunde erhält Ausgangsrechnung für gelieferte Erzeugnisse.5. Kunde bezahlt die Ausgangsrechnung lt. 4 ohne Skonto-Abzug.6. Bareinkauf von Büromaterial.
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B Buchführung in der Geschäftspraxis
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7. Finanzamt überweist Vorsteuer zurück.8. Miete wird an Vermieter durch Bank überwiesen.
9. Bank bucht Zinsen für Darlehen vom Konto ab.10. Ihre Firma überweist Umsatzsteuer-Zahllast an das Finanzamt.11. Für ein von Ihnen gewährtes Darlehen werden Zinsen überwie-
sen.12. Ihre Firma überweist von Arbeitnehmern einbehaltene
Lohnsteuer an das Finanzamt.13. Kosten für ein Inserat werden bar bezahlt.14. Rollgeld wird bar an den Spediteur bezahlt.
15. Ihre Firma gewährt einem Angestellten einen Vorschuss.16. Sie verkaufen Waren: Sofort werden bezahlt 90.000 €; im nächs-
ten Jahr werden bezahlt 20.000 €; Aufwendungen 80.000 €.
Ihre Aufgaben:
Setzen Sie anstelle der Kontobezeichnungen die Kontonummernein.
(Die Lösung finden Sie auf Seite 194.)
2 Buchungen im Ein und VerkaufsbereichWir werden uns jetzt mit einigen Buchungen, die im Journal vonFelix Schlau eingetragen sind, detaillierter befassen. Zunächst zurBuchung einer Eingangsrechnung (10) und einer Ausgangsrech-nung (11). Die entsprechenden Standardbuchungssätze kennen Siebereits.
Eingangsrechnung: „Rohstoffe und Vorsteuer an Verbindlichkeiten“;Mit Kontonummer: 2000 und 2605 an 4400;
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Buchungen im Ein und Verkaufsbereich B
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Journal
Kontierung Beträge
Lfd. Nr. Sollkonto Habenkonto Sollbetrag Habenbetrag
10 2000 Rohstoffe 4400 Verb. 30.000,00 35.700,00
2605 Vorsteuer 5.700,00
Ausgangsrechnung: „Forderungen an Umsatzerlöse und Umsatzsteuer“;
Mit Kontonummer: 2400 an 5000 und 4805;
Journal
Kontierung Beträge
Lfd. Nr. Sollkonto Habenkonto Sollbetrag Habenbetrag
11 2400 Forder. 5000 Ums.erlös 55.930,00 47.000,00
4805 Umsatzst. 8.930,00
Hier bietet der lexware buchhalter eine wesentliche Vereinfachung.Die Konten 2000 und 5000 wurden als Automatikkonten eingerich-tet. Bei Eintrag der Bruttosumme der Eingangsrechnung von35.70000 € hat der Computer selbstständig gerechnet:
35.700,00 : 119 % = 30.000,00 als Buchung auf das Konto 2000.30.000,00 € ⋅ 19 % = 5.700,00 als Buchung auf das Konto 2605 (Vor-steuer). Die volle Summe 35.700,00 € wurde im Haben des Kontos
4400 (Verbindlichkeiten) gebucht.Das letzte Kapitel befasst sich ausführlicher damit.
Weil vor allem der prinzipielle Vorgang veranschaulicht werdensollte, haben wir zu Gunsten der leichteren Verständlichkeit eineVereinfachung vorgenommen. In Wirklichkeit werden Sie nichtdirekt auf das Konto „Forderungen“ und „Verbindlichkeiten“ bu-chen, sondern Sie werden für die wichtigsten Kunden und Lieferan-
ten spezielle Personenkonten einrichten. Das ist das „Kontokor-rent“. Diese Konten informieren Sie über die so genannten „offenenPosten“, also noch nicht bezahlte Ein- und Ausgangsrechnungen.
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B Buchführung in der Geschäftspraxis
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Die Bedeutung für das Mahnwesen ist offensichtlich. Auch dazumehr im letzten Kapitel über den lexware buchhalter .
Bitte vergegenwärtigen Sie sich jetzt, wie der Computer die Aus-gangsrechnung (2400 an 5000 und 4805) mit dem Konto 5000 alsAutomatikkonto erfasst hat. Sie sehen das im Journal auf Seite 101. An dieser Stelle bietet sich ein Exkurs für diejenigen Leser an, diebereits jetzt damit beginnen möchten, alle Buchungen in den lex-ware buchhalter zu übertragen. Das ist möglich, weil im Journal diecomputergerechte Buchungsweise aufgeführt ist und zugleich nach-
folgend auch immer die Art der Buchung auf T-Konten mit derHand dargestellt ist.
Diese Vorgehensweise ist vor allem bei Prüfungsvorbereitungennotwendig. Wenn Sie also das Computerprogramm verwendenwollen, besteht der erste Schritt darin zu prüfen, ob in dem mitgelie-ferten Programm alle Konten vorhanden sind und ob die Umsatz-steuerautomatik richtig eingestellt ist.
In der Kontenverwaltung des lexware buchhalter können Sie dienicht vorhandenen Konten einrichten und außerdem eingeben,welche Umsatz- oder Vorsteuer zu berechnen ist. Diese Arbeit istnotwendig, damit Sie zu richtigen Ergebnissen gelangen. Die fol-gende Tabelle kann Ihnen helfen.
Kontenplan für die Übung mit dem lexware buchhalter
Kto.Nr. Bezeichnung SteuerAutomatik
0700 Maschinen VSt. 19 %
2000 Rohstoffe VSt. 19 %
2001 Bezugskosten VSt. 19 %
2002 Nachlässe VSt. 19 %
2100 unfertige Erzeugnisse
2200 fertige Erzeugnisse
2400 Forderungen
2450 Besitzwechsel2600 Vorsteuer
2800 Bank
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Buchungen im Ein und Verkaufsbereich B
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Kontenplan für die Übung mit dem lexware buchhalter
Kto.Nr. Bezeichnung SteuerAutomatik
2910 Verrechnungskonto Lohn
3000 Eigenkapital
3001 Privat
4250 Darlehen
4400 Verbindlichkeiten
4800 Umsatzsteuer
4830 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden4840 Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträger
4860 Verbindlichkeiten aus vermögenswirksamen Leistungen
5000 Umsatzerlöse USt. 19 %
5001 Erlösberichtigungen USt. 19 %
5200 Bestandsveränderungen
5420 Eigenverbrauch USt. 19 %
5730 Diskonterträge
6000 Aufwendungen für Rohstoffe6300 Gehälter
6320 AGVwL
6400 AGAnteil Sozialversicherung
6520 Abschreibungen
6700 Mieten, Pachten
6800 Büromaterial VSt. 19 %
7530 Diskontaufwendungen
Im Journal auf Seite 90 folgt jetzt eine Buchung (Zeile 12), die Sievor allem dann kennen sollten, wenn Sie bald eine Prüfung absolvie-ren müssen: Buchung von Eigenverbrauch/unentgeltlicher Wert-
abgabe. Sie kommt in fast jeder Prüfungsaufgabe vor. Es handeltsich um eine Privatentnahme eines vom Unternehmen selbst herge-stellten Erzeugnisses. Es könnte sich auch um eine Leistung han-deln. Der Vorgang ist am einfachsten zu verstehen, wenn Sie ihn
sich wie den Verkauf eines Erzeugnisses durch das Unternehmen anden Unternehmer vorstellen. Das Finanzamt will vom Unternehmerauch dann die Umsatzsteuer, wenn er bestimmte Produkte nicht im
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B Buchführung in der Geschäftspraxis
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Einzelhandel kaufen muss, sondern seinem Betrieb entnehmenkann. Er muss nicht nur den Warenwert (in unserem Falle 600 €)
privat tragen, sondern außerdem noch 19 % Umsatzsteuer (600 € +114 € = 714,00 €).
Die Finanzbehörden verlangen, dass Privatentnahmen gesondertgebucht werden. Das erfolgt im Soll als Minderung des Eigenkapi-tals. Am übersichtlichsten ist die Einrichtung eines Unterkontos(3001) für die Aufnahme der Sollbuchung. Ein weiteres Konto solltein der Kontenklasse Erlöse (beim IKR beginnend mit 5) als Konto
5420 eingerichtet werden (Habenbuchung).Auszuweisen ist außerdem, dass tatsächlich die Umsatzsteuer abge-führt wurde. Das Finanzamt wird zumindest immer prüfen, ob priva-te Telefongespräche vom Geschäftsanschluss und private Fahrtenmit dem Geschäftsfahrzeug wirklich als Eigenverbrauch/unentgelt-liche Wertabgabe mit entsprechender Buchung auf dem Umsatz-steuerkonto erfasst wurden.
Vielleicht stellen Sie sich die Frage, warum geschrieben wurde „Ei-genverbrauch/unentgeltliche Wertabgabe“. Das liegt an der Anpas-sung des deutschen Umsatzsteuergesetzes an die 6. EG-Richtliniezum 1. April 1999. Anstelle des bisher verwendeten Begriffs „Eigen-verbrauch“ wird jetzt im Gesetz von „unentgeltlicher Wertabgabe“gesprochen. Inhaltlich sind beide Begriffe weitgehend deckungs-gleich.
Bei der nächsten Buchung 13 im Journal (Seite 84) handelt es sich
um die Bezugskosten. Felix Schlau hat die bezogenen Rohstoffe abWerk gekauft. Er musste selbst für den Transport bis zu seinemUnternehmen sorgen. Er beauftragte einen Spediteur, der ihm595,00 € berechnete (netto 500,00 € + 19 % Umsatzsteuer). Gebuchtwerden die 500,00 € auf ein Unterkonto des Rohstoffkontos. DieBezugskosten haben den Wert der eingekauften Rohstoffe erhöht.
Im Journal folgen von Nummer 14 bis 18 Buchungen, die Sie imPrinzip bereits kennen, nämlich ein Zahlungsausgang (ZA) und ein
Zahlungseingang (ZE). Als Standardbuchung hatten Sie schon er-fasst:
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Buchungen im Ein und Verkaufsbereich B
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Zahlungsausgang: Verbindlichkeiten an Bank (4400 an 2800);Zahlungseingang: Bank an Forderungen (2800 an 2400).
Bei der einfachen Standardbuchung bleibt es aber in der Praxis häu-fig nicht. Viele Unternehmen gewähren ihren GeschäftsfreundenSkonto, um sie zur schnellen Zahlung zu veranlassen.
Auch Felix Schlau nimmt selbstverständlich den Skonto, der ihmangeboten wird, in Anspruch. Er bezahlt die Eingangsrechnung inHöhe von 35.700,00 €, indem er 34.986,00 € überweist, also 98 %.Die Differenz von 714 € (= 2 %) ist Skonto. Davon wiederum wird
bei ihm ein Betrag von 600 € als Nachlass wirksam (die Gestehungs-kosten der Rohstoffe haben sich von 30.000,00 € um 600,00 € auf29.400,00 € vermindert).
Wo aber verbleibt die weitere Differenz von 114 €? Diese gehörendem Finanzamt. Wäre ohne Skonto bezahlt worden, hätte Schlaumit dem Finanzamt 5.700,00 € Vorsteuer verrechnen können, daaber Skonto abgezogen wurde, sind es 2 % weniger (114 €).
Bei Übersetzung des vom Computer ausgedruckten Buchungssatzesin die Journalschreibweise per Hand ergibt sich:
Journal
Kontierung Beträge
Lfd.Nr Buchungstext Soll Haben Soll Haben
14 ER 1, ZA, Abzug 2 % Skonto 4400 2800
20022605
35.700,00 34.986,00
600,00114,00
Nehmen Sie unbedingt eine Kontrollrechnung vor, d. h. überprüfenSie, dass die Zahlen in Soll und Haben gleiche Summen ergeben. Indem hier gezeigten Journalauszug sehen Sie, wie Sie den Zahlungs-eingang per Hand buchen.
Noch ein Hinweis zum Verständnis von Buchungen des Zahlungs-
ausgangs mit Skontoabzug:
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B Buchführung in der Geschäftspraxis
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Auf dem Konto Vorsteuer werden bei der Erfassung von Eingangs-rechnungen nur Buchungen auf der Sollseite vorgenommen. Es sind
Ansprüche (Forderungen) gegenüber dem Finanzamt.
Skonti stellen von der Sache her Korrekturen der Eingangsrechnun-gen dar. Die Ansprüche gegenüber dem Finanzamt verringern sich.Deshalb müssen Buchungen auf der Habenseite des Kontos Vor-steuern vorgenommen werden.
Das Finanzamt setzt Kontrollen an, um zu sichern, dass Minderun-gen des Wertes der eingekauften Waren auch zu Minderungen der
Vorsteuern führen.
Generell noch zum Skonto. Es gibt den Kaufmannsspruch: „WerSkonto angeboten bekommt und ihn nicht ausnutzt, ist entwederein Dummkopf, ein Schlendrian oder bei niemandem mehr kredit-würdig.“ Wie erklärt sich das?
Wenn die 2 % Skonto auf einer Zahlungsbedingung „zehn Tage 2 %,30 Tage netto“ basieren, muss Schlau 35.700 € für 20 Tage beschaf-
fen, um 600 € Skonto zu gewinnen. Angenommen der Bankzinssatzbeträgt 10 %, und er müsste sich das Geld bei der Bank borgen,würde er 198,33 € Zinsen bezahlen müssen. Das errechnet sich nachder Formel:
Z = (K ⋅ p ⋅ t) ÷ (100 ⋅ 360)
Z = Zinsen, K = Kapital, P = Zinssatz, t = Zeit (Tage)
Wenn Sie in Kürze eine Prüfung zu unserem Thema ablegen müs-sen, noch ein Hinweis: Die Haltung zum Skontoabzug ist oft Prü-fungsthema, vor allem im mündlichen Teil. Sie sollten die kauf-männische Zinsformel kennen und in der Lage sein zu erläutern,dass der Skontoabzug günstig für den Käufer ist.
Die Buchung der Zahlung einer Ausgangsrechnung mit Skontoab-zug können Sie jetzt ebenfalls vornehmen.
Zu Ihrer eigenen Kontrolle nachfolgend der Journalauszug für dieBuchung per Hand:
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Buchungen im Ein und Verkaufsbereich B
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Journal
Kontierung Beträge
Lfd.Nr Buchungstext Soll Haben Soll Haben
17 AR 1, ZE, Abzug 2 % Skonto 2800
5001
4805
2400 54.811,40
940,00
178,60
55.930,00
Ursprünglich hatten Sie auf das Konto 5000 einen Betrag von
47.000,00 € als Erlös gebucht, und zwar auf der Habenseite. IhrKunde hat Skonto erhalten. Damit hat sich Ihr Erlös um 940,00 €verringert (Buchung auf dem Unterkonto 5001 im Soll). Zugleichkönnen Sie die Umsatzsteuer, die Sie dem Finanzamt schuldeten(8.930 €), ebenfalls um 2 % verringern (= 178,60 €). Buchung aufdem Konto 4805 im Soll.
Zum Verständnis von Skontobuchungen bei Zahlungseingängen: Auf dem Konto Umsatzsteuer werden bei der Erfassung von Aus-
gangsrechnungen zunächst nur Buchungen auf der Habenseite vor-genommen. Es sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt.Skonti stellen von der Sache her Korrekturen der Ausgangsrechnun-gen dar. Die Ansprüche des Finanzamts (die Verbindlichkeiten)verringern sich. Deshalb müssen Buchungen auf der Sollseite desKontos Umsatzsteuer vorgenommen werden.
An den Umsatzsteuer-Korrekturen ist vor allem der Verkäufer inte-ressiert. Er musste Umsatzsteuern an das Finanzamt bereits zu dem
Zeitpunkt abführen, als die Forderung gegenüber dem Kundenentstand. Wenn sich durch Skonti die Erlöse verringern, werdenauch die Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt niedriger.
Als Nächstes folgen mit den Journalzeilen 19 bis 21 Rücksendungen,Nachlässe und Gutschriften. Das sind ebenfalls sehr häufig vor-kommende Geschäftsfälle. Ihre Buchung gehört zum Grundhand-werk eines Kaufmanns.
Die Buchung der genannten Geschäftsfälle geht von folgender Tat-sache aus: Bei Rücksendungen, Nachlässen und Gutschriften han-
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B Buchführung in der Geschäftspraxis
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delt es sich immer um die Korrektur einer ursprünglich vorgenom-menen Buchung für eine Eingangs- oder Ausgangsrechnung.
Aus der Journalzeile 19 entnehmen Sie, dass Sie eine Rücksendungvon Waren an einen Lieferer per Hand folgendermaßen buchenmüssen:
Journal
Kontierung Beträge
Lfd.Nr Buchungstext Soll Haben Soll Haben19 Rücksendung von Rohstoffen an
Lieferanten4400 2000
2605
357,00 300,00
57,00
Wenn Sie von dem Prinzip ausgehen, Rücksendung hat Rückbu-chung zur Folge, bedeutet das: Sie drehen den Standardbuchungs-satz für die Eingangsrechnung einfach um.
Die Journalzeile 20 erfasst den Geschäftsvorgang, dass ein Kunde
Ware zurückgeschickt hat. Auch hier gilt das Prinzip „Rücksen-dung ist Rückbuchung“. Das bedeutet, dass der Standardbuchungs-satz für eine Ausgangsrechnung umgedreht wird.
So muss das handgeschriebene Journal aussehen:
Journal
Kontierung Beträge
Lfd.Nr Buchungstext Soll Haben Soll Haben
20 Erhalt Rücksendg. v. Fertigerzeug. 5000
4805
2400 200,00
38,00
238,00
Je schwieriger die Geschäftslage, umso genauer wird geprüft, ob diegelieferten Waren den vertraglich vereinbarten Merkmalen entspre-chen. Bei geringsten Mängeln wird reklamiert. Allerdings gibt esauch Fälle, in denen der Kunde wertgeminderte Ware behält, wenn
ihn der Lieferant durch einen Preisnachlass für die entstandenenProbleme entschädigt. Der Kaufmann muss solche Geschäftsvor-gänge buchen können, da sie sehr häufig vorkommen.
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Buchungen im Ein und Verkaufsbereich B
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Dem Buchungsprinzip für die Erfassung von Preisnachlässen und
Gutschriften liegen zwei Tatsachen zu Grunde:
● Von Lieferanten gewährter Nachlass mindert den Einkaufswertder Ware; Gutschriften gegenüber Kunden mindern den Umsatz-erlös.
● Viele Unternehmen möchten den Umfang von Nachlässen undGutschriften genau unter Kontrolle halten. Daher erfassen siediese zunächst auf Unterkonten. Bei Kaufmannsprüfungen wirdverlangt, dass Sie diesen Weg einschlagen.
Für die Buchung von Nachlässen und Gutschriften ergibt sich also:
Leitsatz:
Sie drehen den Standardbuchungssatz für Eingangsrechnungen oderAusgangsrechnungen einfach um, verwenden aber anstelle des Kontos Rohstoffe oder Umsatzerlöse jeweils ein entsprechendes Unterkonto.
Der Nachlass durch Lieferanten wird im Journal so erfasst:
Journal
Kontierung Beträge
Lfd.Nr Buchungstext Soll Haben Soll Haben
21 Preisnachlass durch Lieferanten 4400 2002
2605
476,00 400,00
76,00
Wenn Sie einem Kunden eine Gutschrift erteilen mussten, buchenSie wie folgt:
Journal
Kontierung Beträge
Lfd.Nr Buchungstext Soll Haben Soll Haben
22 Gutschrift an Kunden 5001
4805
2400 700,00
133,00
833,00
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B Buchführung in der Geschäftspraxis
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Am Ende dieses Kapitels noch ein Hinweis: Sie sollten bei der Bu-chung von Skonti, Nachlässen und Gutschriften immer daran den-
ken, dass diese Geschäftsvorgänge nicht nur den Wert der bezoge-nen oder gelieferten Waren beeinflussen, sondern immer auch dieBeziehungen mit Ihrem Finanzamt bei der Berechnung und Ver-rechnung von Vorsteuer und Umsatzsteuer. Wenn Sie die angebote-nen Buchungsregeln beachten, müssen Sie Außenprüfungen nichtfürchten.
3 Buchungen im WechselverkehrAus dem Journal von Felix Schlau sehen Sie, dass Wechselgeschäftegetätigt wurden. Der Wechsel ist vor allem aus zwei Gründen eindurchaus gebräuchliches Instrument im Zahlungsverkehr, obwohldas in der Öffentlichkeit kaum bekannt ist. Zu Recht kommen inIHK-Prüfungen Fragen zum Wechsel vor. Einmal bietet der Wech-sel ein höheres Maß an Sicherheit im Vergleich mit einfachen Kredi-
ten, weil das Wechselrecht so streng ist, dass schnell vollstreckbareUrteile gefällt werden können. Zum anderen kann ein Wechselverkauft werden, üblicherweise an die Hausbank.
Wenn zwei Kaufleute, von denen einer Kredit benötigt, zum erstenMal miteinander ins Geschäft kommen wollen, bietet es sich durch-aus an, dass der Kunde seinem Lieferanten einen Wechsel übergibt.Voraussetzung ist natürlich, dass derjenige, der einen Wechsel mitseinem Akzept (Annahmevermerk) versieht, völlig sicher ist, dass eram Verfallstag tatsächlich zahlen kann.
An dieser Stelle soll behandelt werden, welche typischen Buchungenim Zusammenhang mit Wechseln zum kaufmännischen Grundwis-sen gehören.
Bei dem ersten Geschäftsvorfall handelt es sich um die Entgegen-
nahme eines Wechsels von einem Kunden zur Bezahlung einer
Ausgangsrechnung. Sie ersehen aus dem Journal von Felix Schlau,
dass bei einer Zahlung durch Wechsel folgendermaßen gebuchtwurde:
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Buchungen im Wechselverkehr B
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Journal
Kontierung Beträge
Lfd.Nr Buchungstext Soll Haben Soll Haben
23 Kunde schickt Wechsel 2450 2400 5.000,00 5.000,00
Das Konto 2450 trägt die Bezeichnung Besitzwechsel. Mit der Bu-chung wurde dokumentiert, dass aus einer normalen Forderungeine Wechselforderung entstanden ist.
Felix Schlau hat den Wechsel zur Bezahlung einer Forderung, die erbeim Kauf der Firma mit übernommen hatte, entgegengenommen.Der Kunde hat mitgeteilt, dass er gegenwärtig nicht über ausrei-chende Barmittel verfügt; er hat eine Zahlung mit Wechsel vorge-schlagen und Felix Schlau hat dem zugestimmt. Darin sieht er keinunangemessenes Risiko, da die Strenge des Wechselgesetzes dazuführt, dass nur sehr selten Wechsel nicht eingelöst werden. Außer-dem ist er in der Lage, den Wechsel sofort an seine Hausbank wei-
terzuverkaufen.
Zum besseren Verständnis sollen einige Fachbegriffe aus demWechselgeschäft erklärt werden:
● Bezogener: derjenige, der den Wechsel einlösen, also bezahlenmuss.
● Tratte: vom Bezogenen noch nicht unterschriebener Wechsel.● Akzept: ein vom Bezogenen gegengezeichneter (unterschriebe-
ner) Wechsel.● Diskontierung eines Wechsels: Ankauf eines Wechsels mit Aus-
gleich von Zinsen.● Wechselprotest: Vor einem Notar abgegebene Erklärung, dass
ein Wechsel durch den Bezogenen bei Vorlage nicht eingelöstwurde (Voraussetzung für eine Wechselklage).
Aus den im Journal enthaltenen Buchungen 25 und 26 sehen Sie,dass Felix Schlau den Wechsel an die Bank weiterverkauft hat. Da sie
erst nach 90 Tagen vom Bezogenen die 5.000,00 € erhält, berechnetsie an Schlau Kreditzinsen (Diskont) in Höhe von 112,50 €. Schlauwill bei dem Wechselgeschäft keinen Nachteil erleiden und hat bei
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der Inzahlungnahme des Wechsels mit dem Kunden vereinbart,dass diesem ebenfalls Diskontzinsen berechnet werden. Schlau ge-
winnt dabei sogar noch 12,50 €. Er kann von dem Kunden markt-üblichen Zins verlangen, die Hausbank ist Schlau etwas entgegenge-kommen.
Das Konto 5730 trägt die Bezeichnung Diskonterlös. Der Buchungs-satz, den Sie im Journal vorfinden, ist:
Journal
Kontierung Beträge
Lfd.Nr Buchungstext Soll Haben Soll Haben
24 Diskontrechnung an Kunden 2400 5730 125,00 125,00
Der Diskontbetrag wird als normale Forderung behandelt, da er inden meisten Fällen sofort beglichen wird, um denjenigen Aufwandzu ersetzen, der beim Weiterverkauf des Wechsels an die Hausbankentsteht.
Den Verkauf des Wechsels an die Bank können Sie per Hand wiefolgt buchen:
Journal
Kontierung Beträge
Lfd.Nr Buchungstext Soll Haben Soll Haben
25 Diskontierung des Wechsels beider Bank
28007530
2450 4.887,50112,50
5.000,00
Das Konto 7530 trägt die Bezeichnung Diskontaufwendungen. Häu-fig berechnet die Bank außerdem Spesen, die Sie auf das Konto 6750Kosten des Geldverkehrs buchen.
Mit der Habenbuchung auf dem Konto 2450 (Besitzwechsel) wirdnachvollzogen, dass der Wechsel in den Besitz der Hausbank über-
gegangen ist. Die Kreditkosten hat letztlich der Kunde getragen, derden Kredit erhalten hat. Der Lieferant ist sofort an sein Geld ge-
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Buchungen im Wechselverkehr B
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kommen. In Prüfungen werden Sie meist Aufgaben finden, beidenen die Laufzeit 90 Tage beträgt.
Felix Schlau hätte außer der Weitergabe des Wechsels an seineHausbank noch weitere Möglichkeiten gehabt, den Wechsel zuverwenden. Er hätte ihn an einen Lieferanten zur Bezahlung einerEingangsrechnung einsetzen können – das Einverständnis des Liefe-ranten vorausgesetzt. Im Geschäftsgang der Firma Schlau kommtdiese Art der Wechselverwendung nicht vor. Trotzdem sollen Sie diedafür notwendigen Buchungen kennen lernen.
Die Zahlung einer Eingangsrechnung durch Weitergabe einesWechsels wird wie folgt gebucht:
Journal
Kontierung Beträge
Lfd.Nr Buchungstext Soll Haben Soll Haben
Ausgleich ER d. Besitzwechsel 4400 2450 5.000,00 5.000,00
Ihr Lieferant wird Sie vermutlich mit Diskont belasten und verlan-gen, dass ihm der entsprechende Betrag sofort bezahlt wird.
Die Buchung, die sich daraus ergibt, können Sie aus der folgendenJournalzeile ersehen:
Journal
Kontierung Beträge
Lfd.Nr Buchungstext Soll Haben Soll Haben
ER Wechseldiskontzinsen 7530 4400 ....... .......
Eine weitere Frage ist, wie gebucht werden muss, wenn Sie selbsteinen Wechsel akzeptieren (als Bezogener gegenzeichnen), um eineEingangsrechnung zu bezahlen.
Die Zahlung einer Eingangsrechnung durch Akzeptierung einesWechsels wird folgendermaßen gebucht:
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B Buchführung in der Geschäftspraxis
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Journal
Kontierung Beträge
Lfd.Nr Buchungstext Soll Haben Soll Haben
Akzept an Lieferant wegen ER 4400 4500 11.500,00 11.500,00
Das bedeutet, dass aus einer normalen Verbindlichkeit eine Wech-selverbindlichkeit geworden ist. Das heißt aus Ihrer Sicht: Sie habeneinen Schuldwechsel in Umlauf gesetzt.
Ihr Lieferant wird Sie vermutlich mit Diskont belasten und verlan-gen, dass ihm der entsprechende Betrag sofort bezahlt wird. Auchhier soll der einfachen Rechnung wegen ein Diskontsatz von 10 % p. a.angenommen werden. Das sind für 90 Tage = 287,50 €.
Die sich daraus ergebende Buchung ist:
Journal
Kontierung Beträge
Lfd.Nr Buchungstext Soll Haben Soll Haben
Wechseldiskontaufw. 7530 4400 287,50 287,50
Wenn Sie nach 90 Tagen zur Einlösung des Wechsels aufgefordertwerden und Sie die Zahlung geleistet haben, wird folgendermaßengebucht:
Journal
Kontierung Beträge
Lfd.Nr Buchungstext Soll Haben Soll Haben
Einlösung Schuldwechsel 4500 2800 11.500,00 11.500,00
Die Buchungen bei notleidenden Wechseln zu behandeln (es han-
delt sich dabei um Wechsel, die nicht bei Fälligkeit bezahlt werden),verlangte eine Vertiefung des Wechselrechts in einem solchen Um-
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Buchung von Personalaufwendungen B
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fang, dass es unseren Rahmen bei weitem sprengen würde. In demvorliegenden Buch geht es um die Buchführung. Die grundsätzliche
Vorgehensweise bei Wechselbuchungen wurde dargestellt.
4 Buchung von PersonalaufwendungenSie möchten nun wissen, woraus sich im Journal von Felix Schlaudie Buchungszeilen 27 bis 33 ergeben. Die Buchungen hängen mitder Zahlung der Gehälter zusammen. In der Finanzbuchhaltung
wird in jedem Monat zusammengefasst gebucht, welche Auswir-kungen sich auf die Bilanz und auf die Aufwendungen aus Lohn-und Gehaltszahlungen ergeben.
Um unnötig komplizierte Rechnungen zu vermeiden, wurde ange-nommen, dass Schlau zehn Mitarbeiter beschäftigt. Jeder Einzelneerhält eine Vergütung von 2.400,00 € monatlich in Form von Ge-halt. Außerdem leistet Schlau eine Zuzahlung von monatlich 20,00 €
für die vermögenswirksamen Leistungen jedes Mitarbeiters. Wennsich ein Arbeitnehmer für vermögenswirksame Leistungen nurwegen der Arbeitnehmer-Sparzulage (18 Prozent oder 9 Prozent –unterschiedlich nach Sparformen und Höchstbeträgen) entscheidet,ist zu beachten, dass sie einkommensabhängig ist.
Seit 2002 ist die staatliche Förderung nur möglich, wenn das zuversteuernde Einkommen 17.900 € bzw. bei der Zusammenveranla-gung von Ehegatten 35.800 € nicht übersteigt. Aus den Lohnsteuer-
karten der bei der Firma Schlau Beschäftigten ist ersichtlich, dass in jedem Fall die Steuerklasse 1 und eine Religionszugehörigkeit einge-tragen sind, aber keine Freibeträge und auch keine Kinder. Gewähltwurde als Krankenversicherung die Allgemeine Ortskrankenkasse(AOK).
Um die monatlich zusammengefassten Zahlen der Finanzbuchhal-tung zu verstehen, muss auf die Gehaltsabrechnungen zurückgegrif-fen werden. Es gehört zum Handwerk eines Kaufmanns, eine solche
Abrechnung erstellen zu können, wenn die notwendigen Tabellenoder Prozentsätze bekannt gegeben werden.
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B Buchführung in der Geschäftspraxis
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Nachfolgend wird die Gehaltsabrechnung eines Mitarbeiters vonSchlau dargestellt:
Gehaltsabrechnung
Bruttogehalt 2.400,00
Vermögenswirksame Leistungen – Anteil AG 20,00
= Gesamtbrutto (Lohnsteuer u. Sozialversichpfl.) 2.420,00
Abzüge:
Lohnsteuer 378,41
Solidaritätszuschlag 20,81
Kirchensteuer 30,27
Krankenversicherung 181,50
Pflegeversicherung 20,57
Rentenversicherung 240,79
Arbeitslosenversicherung 54,45
Gesamtabzüge 926,80
= Nettoverdienst 1.493,20
./. vermögenswirksame Leistungen insgesamt 74,00
= Überweisungsbetrag 1.419,20
Die Gehaltsabrechnung nach diesem Muster beruht auf dem Stan-dard, den die DATEV (Datenverarbeitungsdienstleister der Steuer-berater) gesetzt hat. Er wurde auch von weiteren Lohnabrechnungs-programmen übernommen.
In kaufmännischen Prüfungen wird die Erstellung einer Lohnab-
rechnung ohne Computerhilfe verlangt. Das oben verwendeteSchema müssen Sie dabei im Gedächtnis haben. Sie sollten Einblickin eine Lohnsteuertabelle nehmen und sich mit dem Ablesen derAbzüge vertraut machen. Beginnen Sie damit, dass Sie bei 2.420,00 €ablesen und dann mit den oben angegebenen Werten vergleichen.
Bei Prüfungen werden die Prozentsätze derjenigen Sozialversiche-rungen genannt, die je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Ar-beitgeber zu tragen sind.
Für 2007 wird für wahrscheinlich gehalten, dass folgende Sätze fest-gelegt werden:
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Buchung von Personalaufwendungen B
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Sozialversicherungswerte
2007Krankenversicherung AOK
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
15,0 %
1,7 %
19,9 %
4,5 %
Für die Lohnabrechnung ist nur mit der Hälfte dieser genanntenProzentsätze zu rechnen, da die andere Hälfte ja der Arbeitgeber zu
tragen hat.Beachten Sie, dass die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag, dieKirchensteuer und auch die gesetzlichen Sozialversicherungen nichtnur von 2.400,00 € (dem Bruttogehalt) berechnet wurden, sondernvon 2.420,00 €. Auch der vom Arbeitgeber gezahlte Anteil der ver-mögenswirksamen Leistung ist steuer- und sozialversicherungs-pflichtiges Arbeitsentgelt.
Für jede Leistung gegenüber Mitarbeitern ist in den Gesetzestextensorgsam nachzulesen, wie sie steuerlich und in der Sozialversiche-rung behandelt werden. Das betrifft die Privatnutzung von Firmen-fahrzeugen, Urlaubsgeld, Gratifikationen, Betriebsveranstaltungen,Kantinenzuschüsse und vieles andere mehr. Kaufmannsprüfungenbelassen es bei ihren Aufgaben aber meist bei den vermögenswirk-samen Leistungen als zusätzlich zum Lohn zu versteuerndes Entgelt.
Mit der Lohnabrechnung ist dokumentiert, dass der Arbeitgeber
seiner gesetzlichen Pflicht nachgekommen ist, von seinen Arbeit-nehmern bestimmte Beträge einzubehalten. Auch in diesem Fall ist,ähnlich wie bei der Umsatzsteuer, der Unternehmer zum Erfül-lungsgehilfen des Staates gemacht worden. Es handelt sich dabei umein Relikt aus früherer Zeit. In den siebziger Jahren des 19. Jahr-hunderts hat der Staat in Gestalt der preußischen Monarchie dieArbeiter als „unmündige Kinder“ eingeschätzt. Ihnen wurde nichtzugetraut, selbst die Steuern zu bezahlen und Altersvorsorge zu
betreiben und sich gegen das Risiko von Krankheiten und der Ar-beitslosigkeit zu versichern.
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Die Abzüge für Steuern und Sozialversicherungen gehören demArbeitgeber nicht – er muss sie an dafür festgelegte Stellen abführen.
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gehen an dasFinanzamt. Die Abzüge wegen Kranken-, Pflege-, Renten- und Ar-beitslosenversicherung werden an die für den Mitarbeiter zuständi-ge Krankenkasse überwiesen.
Das Weiterleiten der Abzüge ist für die Unternehmen mit viel Auf-wand (An- und Abmeldungen, Formularausfüllung, Überweisun-gen) verbunden. Per Hand ist das selbst für einen Kleinbetrieb
kaum zu bewältigen. Hier hilft der Computer. Er hilft auch bei derelektronischen Übermittlung der SV-Meldung. Die bisher üblichenFormulare auf Papier dürfen nicht mehr verwendet werden. Häufigsind die Kleinunternehmer überfordert, weil die Programme jedekleine Ungenauigkeit zurückweisen. Selbstständige externe Dienst-leister können hier eine große Hilfe bieten.
Beim Buchen mit der Hand können Sie einen zusammengesetztenBuchungssatz in folgender Weise bilden:
Journal
Kontierung Beträge
Lfd.Nr Buchungstext Soll Haben Soll Haben
1 Gehalt Monat XYZ 6300 2800 24.000,00 14.192,00
6320 4830 200,00 4.294,90
4840 4.973,10
4860 740,00
2 Arbeitgeberanteil SV Monat XYZ 6400 4840 4.973,10 4.973,10
Sie werden nun auch die im Journal auf den Seiten 89 f. vorgenom-menen Eintragungen verstehen.
Zu den Buchungen ist Folgendes zu erläutern:
● Das Grundgehalt wird im Konto 6300 erfasst, die vermögens-
wirksamen Leistungen unter 6320 (sonstige tarifliche oder ver-tragliche Aufwendungen). Beides sind Aufwandskonten.
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Buchung von Personalaufwendungen B
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● Mit den Habenbuchungen in der Kontenklasse 4 (Konten 4830,4840, 4860) werden Verbindlichkeiten erfasst, die dadurch ent-
stehen, dass Abzüge vorgenommen wurden, die nicht dem Ar-beitgeber, sondern dem Finanzamt und der Krankenkasse gehö-ren oder zu Gunsten des Arbeitnehmers an die Institution zuüberweisen sind, bei der die vermögenswirksame Leistung ange-legt wird.Wenn dann später z. B. die Lohn- und Kirchensteuer an das Fi-nanzamt überwiesen wird, erfolgt der Ausgleich der Verbindlich-keit durch die Buchung 4830 an 2800.
● Die zweite Buchung nimmt den Arbeitgeberanteil für die gesetz-lichen Sozialversicherungen auf. Zunächst wird eine Verbind-lichkeit gegenüber Sozialversicherungsträgern gebucht. Im Nor-malfall ist der AN-Anteil zu den Sozialversicherungen identischmit dem Arbeitgeberanteil. Beide tragen den Gesamtbetrag je-weils zur Hälfte.
Aus den beiden Buchungssätzen erkennen Sie die Höhe der Perso-
nalaufwendungen. Sie setzt sich aus den Summen zusammen, die inKonten der Klasse 6 (betriebliche Aufwendungen) gebucht wurden.Im Beispiel sind es:
24.000,00 € + 200,00 € + 4.973,10 € = 29.173,10 €.
Oft wird dieser Betrag auch als Arbeitgeberbelastung bezeichnet. Sieist tatsächlich weit höher als die vereinbarte Lohn- und Gehalts-summe.
Wenn Sie bereits jetzt den lexware buchhalter mit der Lohnbuchungausprobieren wollen, seien Sie auf das Konto 2910 InterimskontoLohn hingewiesen. Sie finden es auf dem Standard-Kontenrahmennicht vor und müssen es deshalb neu einrichten. Es ist notwendig,um beim Import dem Programm eine solche Datei-Form ohne freieKontonummern in den Zeilen anzubieten, die zuverlässig verarbei-tet wird.
Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass es eine fünfte Pflicht-versicherung gibt. Es handelt sich um die Unfallversicherung. Dieseist vom Arbeitgeber allein zu tragen. Er schließt diese Versicherung
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mit der für ihn zuständigen Unfallversicherung ab. Versicherungs-träger sind die Berufsgenossenschaften, die nach Branchen geglie-
dert sind.
Wenn in kaufmännischen Prüfungen die Frage gestellt wird, an wievielen gesetzlichen sozialen Versicherungen sich der Arbeitgeberbeteiligen muss, so lautet die Antwort: fünf – nämlich Krankenver-sicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosen-versicherung und Unfallversicherung. Diese zuletzt genannte Versi-cherung wird in der Prüfungsaufregung oft vergessen, da sie ja der
Arbeitnehmer auf seinem Lohnzettel nicht sieht.
Tipp
Bei den Lohnbuchungen, die oft sehr viele Konten berühren, ist beider Kontierung immer nachzurechnen, dass die Summe der Sollbuchungen mit der Summe der Habenbuchungen identisch ist.
Vielfach gibt es in den Betrieben eine spezielle Lohn- und Gehalts-buchhaltung, die dem Finanzbuchhalter die notwendigen Datenbereitstellt. Grundkenntnisse auf diesem Gebiet werden jedoch bei
jedem Kaufmann vorausgesetzt.
Bis hierhin wurde der Wissensstand dargestellt, der bei kaufmänni-schen Prüfungen vorausgesetzt wird.
Darüber hinausgehend sollen aber Leser und Nutzer dieses Buchesmit einem weiteren Gebiet der Lohn- und Gehaltsabrechnung ver-traut gemacht werden, das bei Kleinbetrieben regelmäßig eine be-deutsame Rolle spielt. Es handelt sich um das so genannte Umlage-
verfahren.
Ausgangspunkt ist das Lohnfortzahlungsgesetz. Es regelt, dass imFalle der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers der Lohn vomArbeitgeber für einen Zeitraum von sechs Wochen weiterzuzahlenist. Das Umlageverfahren ist im Prinzip eine Lohnfortzahlungsversi-
cherung für Klein- und Mittelbetriebe.
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Buchung von Personalaufwendungen B
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Es gibt zwei Arten von Ausgleichsverfahren:
● Das Ausgleichsverfahren U1 finanziert die Entgeltfortzahlung beiArbeitsunfähigkeit an Arbeiter und an Auszubildende (nicht An-gestellte).
● Das Ausgleichsverfahren U2 erstattet dem Arbeitgeber Aufwen-dungen, die ihm auf Grund des Mutterschutzgesetzes entstehen.An diesem Ausgleichsverfahren nehmen Arbeiter, Auszubildendeund Angestellte teil.
Grundsätzlich nehmen solche Arbeitgeber am Ausgleichsverfahren
teil, die regelmäßig nicht mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen.Die Satzung der Krankenkassen kann die Grenze von 20 auf 30Mitarbeiter anheben.
Getragen wird das Umlageverfahren von den gesetzlichen Orts- undInnungskrankenkassen. Die Höhe der Umlagesätze wird von denKrankenkassen festgelegt und richtet sich nach dem Versicherungs-umfang. So konnte im Jahr 2006 bei der AOK Berlin und Branden-burg bei der Umlage 1 ein Versicherungsschutz von 50 %, 60 %oder 80 % des Lohnfortzahlungsbetrags gewählt werden. Entspre-chend betragen die Umlagesätze 1,2 %, 1,8 % oder 3,6 % vom SV-pflichtigen Arbeitsentgelt.
Bei der Umlage 2 beträgt der Umlagesatz 0,28 %. Von der Pflicht-kasse werden Aufwendungen zu 100 Prozent erstattet, und zwar:
● Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld während der Schutz-frist,
● Mutterschutzlohn auf Grund des Beschäftigungsverbots ein-schließlich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung.
Die Abführung der Umlagen erfolgt monatlich. Einzutragen sinddie Beträge in die von der Krankenkasse bereitgestellten Formulare,die auch als Beitragsnachweis für die SV-Pflichtversicherungendienen. Der Versand auf elektronischem Wege ist möglich, aller-dings ist hohe Genauigkeit und Sachkunde erforderlich.
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B Buchführung in der Geschäftspraxis
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Aufgabe 6
Ausgangsdaten:● Ein Arbeitnehmer erhält 2004 ein Bruttogehalt von 3.433,71 €.● Steuerklasse I, keine Kinder,● Kirchensteuerpflichtig.● Die Lohnsteuer beträgt 702,16 €.● Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer.● Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Lohnsteuer.● Der Beitragssatz für die gewählte Krankenkasse ist 15 %.
Als bundesweit einheitliche Sätze werden angenommen:
Pflegeversicherung = 1,7 %;Rentenversicherung = 19,9 %;Arbeitslosenversicherung = 4,5 %.
Ihre Aufgabe:
Erstellen Sie die Gehaltsabrechnung nach folgendem Schema
● Bruttogehalt● Lohnsteuer● Solidaritätszuschlag● Kirchensteuer● Krankenversicherung● Pflegeversicherung● Rentenversicherung● Arbeitslosenversicherung●
Abzüge● Netto
(Die Lösung finden Sie auf Seite 194.)
Aufgabe 7
Ausgangsdaten:
Die selben Ausgangsdaten wie Übungsaufgabe 6:● Ein Arbeitnehmer erhält für April 2004 ein Bruttogehalt von
3.433,71 €.
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Buchung von Personalaufwendungen B
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● Steuerklasse I, keine Kinder, kirchensteuerpflichtig.● Die Lohnsteuer beträgt 702,16 €.● Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer.● Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Lohnsteuer.● Der Beitragssatz für die gewählte Krankenkasse ist 15 %.
Als bundesweit einheitliche Sätze werden angenommen:
Pflegeversicherung = 1,7 %;Rentenversicherung = 19,0 %;Arbeitslosenversicherung = 4,5 %.
Vermögenswirksame Leistungen werden nicht gezahlt. Das Netto-gehalt wird überwiesen.
Ihre Aufgabe:
Bilden Sie die Buchungssätze in Form eines Journals. Die Umlagen1 und 2 werden von Ihnen nicht berechnet.
(Die Lösung finden Sie auf Seite 195.)
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C Jahresabschluss
Ziel jeder Buchführung ist es, einen Jahresabschluss aus Bilanz undGewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Dieser Jahresabschlussbedarf sorgfältiger Vorbereitung.
1 Vorbereitende AbschlussbuchungenZwischen die Buchung laufender Geschäftsfälle und den Jahresab-schluss treten eine Reihe von vorbereitenden Abschlussbuchungen.Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Wege von der Eröffnungs- zurSchlussbilanz.
Das bisher erarbeitete Journal des Unternehmens Schlau enthält:
● Die Eröffnung der Konten (mithilfe des Saldenvortragskontos),● Buchungen der laufenden Geschäftsfälle auf Grund vorliegender
Belege (Eingangsrechnungen, Kopien der Ausgangsrechnungen,Bankauszüge, Quittungen usw.).
Nun sind die vorbereitenden Abschlussbuchungen zu erledigen.
Allen vorbereitenden Abschlussbuchungen ist gemeinsam, dass sienicht auf Geschäftsfällen beruhen. Die Belege entstehen nicht aus
dem normalen Geschäftsleben. Es müssen Eigenbelege angefertigtwerden.
Die Anzahl der vorbereitenden Abschlussbuchungen ist im Verhält-nis zum gesamten Buchwerk sehr gering. Bei einer Reihe von ihnenhandelt es sich lediglich um reine Umbuchungen. Das ist bei allenUnterkonten (die in der vierten Stelle keine Null aufweisen) derFall. Diese Unterkonten dürfen in der Bilanz nicht vorkommen undwerden daher über die jeweils übergeordneten Konten abgeschlos-
sen. Unkompliziert ist auch die Verrechnung zwischen Umsatzsteu-
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Vorbereitende Abschlussbuchungen C
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er und Vorsteuer (Buchung: Umsatzsteuer an Vorsteuer mit jeweilsdem kleineren Saldo aus beiden Konten).
Für andere vorbereitende Abschlussbuchungen sind gründlicheVorüberlegungen notwendig. Das gilt besonders im Zusammenhangmit der Bewertung des Anlagevermögens, von Materialbeständen,von fertigen und unfertigen Erzeugnissen und weiteren Vermö-genswerten. Von den dazu getroffenen Festlegungen hängt in ho-hem Maß ab, welcher Gewinn ausgewiesen wird und welche steuer-lichen Konsequenzen damit verbunden sind.
Das aus dem Computerjournal abgeleitete Journal für die vorberei-tenden Abschlussbuchungen sieht so aus:
Journal
Kontierung Beträge
Lfd. Nr. Sollkonto Habenkonto Sollbetrag Habenbetrag
37 4805 2605 4.752,00 5.643,00
38 2000 2001 500,00 500,00
39 2002 2000 1.000,00 1.000,00
40 3000 3001 696,00 714,00
41 5000 5001 1.640,00 1.640,00
Das Journal ist so aufgebaut, wie es für den Eintrag in T-Konten perHand benötigt wird.
Zuerst werden die Konten abgeschlossen (ausgeglichen) derenNummern nicht mit einer Null enden.
Es ist für Sie nicht schwierig, diese genannten Buchungen aus dervorliegenden Salden-Liste (Seite 97 f.) abzuleiten. Sie dürfen sie al-lerdings nicht vergessen! Man erwartet gerade bei Prüfungen vonIhnen, dass Sie beim Abarbeiten eines Buchungsgangs diese Bu-chungen ohne besonderen Hinweis vornehmen.
Etwas komplizierter sind die übrigen vorbereitenden Abschlussbu-chungen. Die Journaleintragungen sehen sehr einfach aus, sie sindes jedoch nicht.
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C Jahresabschluss
126
Journal
Kontierung Beträge
Lfd. Nr. Sollkonto Habenkonto Sollbetrag Habenbetrag
36 6520 0700 3.000,00 3.000,00
42 5200 2100 6.000,00 6.000,00
43 2200 5200 28.000,00 28.000,00
44 6000 2000 5.200,00 5.200,00
Bei jeder Buchung wird jeweils ein Bestandskonto und ein Er-folgskonto berührt. Inhaltlich handelt es sich um Korrekturbuchun-gen basierend auf der Inventur mit den sorgsam zu überlegendenBewertungen der einzelnen Vermögensteile.
Durch vorbereitende Abschlussbuchungen ist zu sichern, dass dieBestände der einzelnen Konten mit den Inventurbeständen, also mit
dem Inventar, in Übereinstimmung gebracht werden.
Es hat sich bewährt, eine Tabelle anzulegen, in welche die Buchbe-stände vor den vorbereitenden Abschlussbuchungen und die Inven-turbestände eingetragen werden. Dann sind diese Bestände mitein-ander zu vergleichen.
Für die Buchhaltung der Firma Schlau hat diese Tabelle folgendesAussehen:
Position Buchbestand Inventurbest. Differenz + oder ./.
0700 TA + Masch. 30.000,00 27.000,00 3.000,00 ./.2100 unf. Erzeug. 7.000,00 1.000,00 6.000,00 ./.
2200 fert. Erzeug. 2.000,00 30.000,00 28.000,00 +
2000 Rohstoffe 30.200,00 25.000,00 5.200,00 ./.
Die Plus- und Minuszeichen sollen anzeigen, ob die Differenzbeträ-ge den Buchbeständen hinzuzufügen sind oder von ihnen abgezo-gen werden müssen. Muss etwas in diese Konten hineingebuchtoder von ihnen entnommen werden? Zugänge kommen ins Soll,
Minderungen ins Haben. Vergleichen Sie bitte die Tabelle mit demJournal.
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Abschreibung für Anlagegüter/Absetzung für Abnutzung C
127
Sie sehen: Der Wert der technischen Anlagen und Maschinen mussverringert werden. In die Schlussbilanz gehören die 27.000,00 €.
Analog verhält es sich mit den unfertigen Erzeugnissen und denRohstoffen. Im Unterschied dazu war der Wert der auf Lagerbefindlichen Fertigerzeugnisse am Jahresende größer als am Anfang.Das Unternehmen hat eine über den Umsatzerlös hinausgehendeLeistung, eine Bestandsmehrung, erbracht. Das muss im KontoFertigerzeugnisse seinen Ausdruck finden und darin, dass in derKontenklasse 5 außer den Umsatzerlösen ein weiteres Ertragskonto(Bestandsveränderungen) diese betriebliche Leistung anzeigt.
Da die vorbereitenden Abschlussbuchungen ganz erhebliche Aus-wirkungen auf den zu versteuernden Gewinn besitzen, wurden dieentsprechenden Vorgehensweisen durch zahlreiche Gesetze geregelt.
Ein weiteres wichtiges Thema ist, den Wert der betrieblichen Be-stände in der Buchhaltung ständig richtig auszudrücken. Deshalbwird nachfolgend vertieft behandelt, wie
● die Ermittlung der Abschreibungen erfolgt und wie● die Buchungen im Materialbereich gestaltet werden können.
Kenntnisse zu diesen Gebieten sind zum Bestehen kaufmännischerPrüfungen bei der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen.
2 Abschreibung für Anlagegüter/Absetzung
für AbnutzungAbschreibungen sorgen für eine perioden- und leistungsgerechteVerteilung der Ausgaben für Wirtschaftsgüter. Die Nutzung vielererworbener Wirtschaftsgüter erstreckt sich über mehrere Geschäfts-
jahre. Es wäre also nicht richtig, die dafür angefallenen Anschaf-fungskosten oder Herstellungskosten sofort beim Kauf als Aufwandzu erfassen. Diese Güter sind nicht voll verbraucht. Sie haben amJahresende noch immer einen bestimmten Wert.
Mit den Abschreibungen werden die Anschaffungs- oder Herstel-lungskosten über alle Jahre, in denen das Gut dem Betrieb zur Ver-
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C Jahresabschluss
128
fügung steht, verteilt und in jährlichen Teilbeträgen als Aufwand ge-bucht. Gleichzeitig verringert sich der Wert des Wirtschaftsguts in
der Bilanz um den Abschreibungsbetrag.
Das Handelsgesetzbuch legt mit dem § 253 (2) fest:
Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzungzeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um
planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Der Plan muss die An-schaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, indenen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.
Der Kaufmann selbst muss die voraussichtliche Nutzungsdauereines Anlageguts bei der Anschaffung einschätzen. Er kann sich anTabellen orientieren, die von der Finanzverwaltung veröffentlichtwerden. Es handelt sich dabei um durchschnittliche, betriebsge-wöhnliche Zeiträume. Bei Betriebsprüfungen erfolgen meist keinevertiefenden Rückfragen, wenn die Werte der Abschreibungstabel-len den betrieblichen Abschreibungen zu Grunde gelegt wurden.Weicht der Kaufmann davon ab, muss er das begründen. Fälschli-cherweise wird oft die Annahme vertreten, die so genannten AfA-Tabellen seien verbindliche Festlegungen der Finanzverwaltung.
Im Handelsgesetzbuch ist nicht festgelegt, wie die Anschaffungskos-ten auf die Nutzungsjahre verteilt werden. Geschieht das in gleichenJahresbeträgen oder entsprechend der Nutzung? Antwort daraufgibt das Steuerrecht. Dort wird die Abschreibung als Absetzung für
Abnutzung (AfA) bezeichnet.
Nach § 7 EStG kann sich der Kaufmann zwischen mehreren Ab-schreibungsmethoden entscheiden.
Eine Methode wird als lineare Abschreibung bezeichnet. (DieserAusdruck ist Sprachgebrauch und ist so in keinem Gesetz benannt.)
Das EStG legt dazu fest:
Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den
Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäßauf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils fürein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzuset-
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Abschreibung für Anlagegüter/Absetzung für Abnutzung C
129
zen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamt-dauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt (Absetzung
für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen). Die Absetzung bemisst sichhierbei nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirt-schaftsguts.
Bei der linearen Absetzung für Abnutzung wird die jährliche Ab-schreibung immer mit dem gleichen Prozentsatz und in gleichenJahresbeträgen von den ursprünglichen Investitionskostenberechnet.
Die Abschreibungssumme wird berechnet:
Anschaffungskosten ÷ Jahre der Nutzungsdauer
Der Prozentsatz der Abschreibung wird berechnet:
100 ÷ Jahre der Nutzungsdauer
Eine weitere Abschreibungsmethode wird als degressive Abschrei-
bung bezeichnet.
Im § 7 Abs. 2 EStG ist dazu festgelegt:
Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens kann derSteuerpflichtige statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahres-beträgen die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgenbemessen. Die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen
kann nach einem unveränderlichen Hundertsatz vom jeweiligenBuchwert (Restwert) vorgenommen werden. Die degressive AfAdegressive AfAdegressive AfAdegressive AfA fürWirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird ab 1.1.2006 bis zum31.12.2007 von 20 % auf 30 % angehobenauf 30 % angehobenauf 30 % angehobenauf 30 % angehoben und beträgt maximal das3-fache der linearen AfA.
Die degressive Abschreibung darf für bewegliche Güter des Anlage-vermögens angewendet werden. Diese werden dann in fallendenJahresbeträgen abgeschrieben. Die Abschreibungssumme ist imersten Jahr am höchsten, im letzten Jahr der Abschreibung am ge-
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C Jahresabschluss
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ringsten. Die Abschreibung darf zur Zeit höchstens 20 % des jewei-ligen Buchwerts betragen.
Der Übergang zur linearen Abschreibung ist zulässig. Er bietet sichan, wenn der lineare AfA-Betrag höher ist als der degressive.
Am Beispiel der von Felix Schlau gekauften Maschine können Siesehen, welche Möglichkeiten dem Unternehmer für die Erarbeitungdes Abschreibungsplans offen standen.
Noch ein Hinweis: Wenn nach der planmäßig festgelegten Nut-
zungsdauer eine Maschine noch nicht verschrottet ist, bleibt sie miteinem Euro Erinnerungswert in den Büchern.
Abschreibungstabelle
Anlagegut: Maschine AfASatz
Tag der Anschaffung: 01.01.07 linear degressiv
Nutzungsdauer: 10 Jahre 10 % 30 %
Anschaffungswert: 30.000,00
Jahresende
Restwertlinear
Restwertdegressiv
AfAlinear
AfAdegressiv
Übergangdegressivzu linearAfA Restwert
2007 27.000,00 21.000,00 3.000,00 9.000,00
2008 24.000,00 14.700,00 3.000,00 6.300,00
2009 21.000,00 10.290,00 3.000,00 4.410,00
2010 18.000,00 7.203,00 3.000,00 3.087,00
2011 15.000,00 5.042,10 3.000,00 2.160,90 1.200,50 6.002,50
2012 12.000,00 3.259,47 3.000,00 1.782,63 1.200,50 4.802,00
2013 9.000,00 2.470,63 3.000,00 788,84 1.200,50 3.601,50
2014 6.000,00 1,729,44 3.000,00 741,19 1.200,50 2.401,00
2015 3.000,00 1.210,61 3.000,00 518,83 1.200,50 1.200,50
2016 1,00 847,53 2.999,00 363,08 1.199,50 1,00
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Abschreibung für Anlagegüter/Absetzung für Abnutzung C
131
Warum hat Felix Schlau nicht die degressive Abschreibung gewählt?Er ist davon ausgegangen, dass die Restbuchwerte möglichst dem
tatsächlichen Wert der Maschine entsprechen sollen. Wenn er diedegressive Methode gewählt hätte, wären in den ersten Jahren höhereBeträge in die Aufwendungen gelangt. Der zu versteuernde Gewinnhätte sich verringert. Das wäre zunächst einmal günstig gewesen.
Felix Schlau hat aber weiter in die Zukunft gedacht. Er hätte in denfolgenden Jahren geringere Abschreibungsmöglichkeiten gehabt.Der Gewinn steigt dann möglicherweise in Bereiche mit hohen
prozentualen Steuersätzen – bis fast 50 Prozent. Allerdings: Wenntatsächlich in den ersten Jahren der Nutzung eine Maschine hochbeansprucht wird, sollte degressiv abgeschrieben werden. Genau umden unterschiedlichen Einsatz von Maschinen richtig in den Ab-schreibungen auszudrücken, wurde von der Finanzverwaltung diedegressive Abschreibung zugelassen.
Falls es wirtschaftlich begründbar ist, können die Anschaffungs- undHerstellungskosten entsprechend der Beanspruchung nichtlinear
verteilt werden. Man spricht dann von leistungsgemäßer Abschrei-bung. Die Leistung ist im einzelnen Geschäftsjahr nachzuweisen. BeiLkw oder Bussen ist diese Art der Abschreibung gebräuchlich.
Für Anlagegüter ist es typisch, dass sie dem Betrieb „dauernd“ die-nen. Sie haben eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr. Wür-de man das wörtlich nehmen, müsste jeder Bürolocher oder jedeBüroschere über die Jahre der Nutzungsdauer abgeschrieben wer-den. Das wäre übertriebene Genauigkeit und würde einen nicht zu
rechtfertigenden Arbeitsaufwand erfordern. Daher ist im § 6 Abs. 2EStG die Möglichkeit geschaffen, dass bewegliche Anlagegüter miteinem Wert bis zu 410 € sogleich im Jahr der Anschaffung in vollerHöhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Diese Ab-
schreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) muss aufbesonderen Konten festgehalten werden.
Zusätzlich muss es sich bei dem Wirtschaftsgut um einen bewegli-
chen, abnutzbaren Anlagegegenstand mit der Fähigkeit zur selbst-ständigen Nutzung handeln. Diese liegt nicht vor, wenn das Wirt-schaftsgut Teil eines Ganzen ist oder wenn es nur in Verbindung
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C Jahresabschluss
132
mit anderen Gütern genutzt werden kann (z.
B. Ersatzteile für Ma-schinen oder Leuchtstoffröhren).
Auch Softwareprogramme unter 410 € können wie geringwertigeWirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben wer-den. Geringwertige Wirtschaftsgüter müssen in einem besonderenVerzeichnis oder Buchführungskonto aufgeführt werden.
In bestimmten Fällen darf bzw. muss eine außerplanmäßige Ab-
schreibung vorgenommen werden. Sie muss erfolgen, wenn dasbetreffende Wirtschaftsgut eine dauerhafte Wertminderung erlitten
hat (Abschreibungsgebot in der Handels- und Steuerbilanz). Siekann erfolgen, wenn diese Wertminderung nur vorübergehend ist(Abschreibungswahlrecht in der Handels- und Steuerbilanz).
Außerplanmäßige Abschreibungen können bei allen Vermögens-gegenständen des Anlagevermögens vorgenommen werden. AlsGründe kommen infrage:
● außergewöhnliche technische Wertminderung, z. B. durch Brand
oder Hochwasser;● außergewöhnliche wirtschaftliche Wertminderung, z. B. durch
rasanten technischen Fortschritt;● Sinken des Wiederbeschaffungspreises (Teilwertabschreibung).
Tipp
Die bisherige Vereinfachungsregelung für bewegliche Wirtschafts
güter des Anlagevermögens, voller AfABetrag bei Anschaffung in derersten Jahreshälfte und hälftiger AfABetrag bei Anschaffung in derzweiten Jahreshälfte, fällt für die Anschaffung oder Errichtung vonWirtschaftsgütern seit Ablauf des 31.12.2003 weg. Für diese Wirtschaftsgüter sind die AfABeträge jetzt monatsgenau zu ermitteln.Dabei soll der Monat der Anschaffung oder Herstellung voll bei derAfABerechnung berücksichtigt werden.
B e i s p i e l :
Eine Maschine wird am 15.3. angeschafft. Die Nutzungsdauerdieser Maschine beträgt 5 Jahre.
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Bestände und Verbrauch von Material C
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Für die AfABerechnung im Anschaffungsjahr sind die MonateMärz bis Dezember anzusetzen, also volle 10 Monate. Bezogen
auf die Nutzungsdauer von 60 Monaten beträgt somit die AfAim Anschaffungsjahr 210/60 = 1/6 der Anschaffungskosten.Bisher war auf Grund der Vereinfachungsregelung die volle JahresAfA = 1/5 anzusetzen.
Eine Schlussfolgerung: Der Unternehmer selbst sollte aktiv seineAbschreibungspolitik gestalten. Häufig werden die steuerlich zuläs-sigen Höchstsätze ausgeschöpft, nur um den ausgewiesenen Gewinnzu mindern. Das aber macht nur Sinn bei einem hohen Gewinn, der
versteuert werden müsste. Bei schwachem Gewinn in Anlaufjahreneines Unternehmens oder gar Verlusten ist es ratsam, die Abschrei-bungen so gering wie möglich anzusetzen. Das belässt Möglichkei-ten, in Jahren mit hohem Gewinn noch Abschreibungen in die Auf-wendungen buchen zu können. Unternehmen mit hohen Gewinnenweisen oft wegen der steuerlichen Vorteile ihre Abschreibungenhöher aus als der tatsächliche Verschleiß ist; umgekehrt neigen wirt-schaftlich schwächere Unternehmen häufig dazu, die Abschrei-
bungsfristen auszudehnen. Beides wirkt sich auf den Ausweis desAnlagevermögens in den Aktiva aus. Bilanzfachleute haben die Re-gel aufgestellt: „Gute Unternehmen sind besser als ihre Bilanz,schlechte Unternehmen noch schlechter.“
3 Bestände und Verbrauch von Material
Unter den vorbereitenden Abschlussbuchungen (Seite 126), die Sieim Journal des Unternehmens Felix Schlau vorgefunden haben, isteine Buchung noch nicht genauer untersucht worden. Es ist folgen-de:
Journal
Kontierung Beträge
Lfd. Nr. Sollkonto Habenkonto Sollbetrag Habenbetrag
44 6000 2000 5.200,00 5.200,00
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C Jahresabschluss
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Gebucht wurde „Aufwendungen für Rohstoffe an Bestand an Roh-stoffen“. Wie erklären sich die 5.200,00 €? Nachdem die Unterkon-
ten auf das Konto 2000 (Rohstoffe) übernommen wurden, errech-nete sich ein Buchbestand von 30.200,00 €. Die durchgeführteInventur ergab einen Bestand von 25.000,00 €. Also musste noch einVerbrauch von 5.200,00 € gebucht werden, um beim Buchbestandund dem Inventurbestand den gleichen Betrag zu erhalten.
Leitsatz:
In jedem Falle ist durch vorbereitende Abschlussbuchungen zu sichern, dass die in der Bilanz erscheinenden Buchbestände mit den Inventurbeständen übereinstimmen.
Wenn Sie Prüfungsaufgaben lösen müssen, kontrollieren Sie unbedingt abschließend, ob in Ihrer Lösung diejenigen Endbestände erscheinen, die in der Aufgabenstellung aufgeführt sind.
Die Vorgehensweise bei der Verbrauchsbuchung für Rohstoffe im
Buchwerk von Felix Schlau trifft für alle Materialarten zu.Material wird zumeist unterteilt in Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe,Fremdbauteile und Handelswaren:
● Rohstoffe sind nach der Be- oder Verarbeitung als Hauptbe-standteile des Fertigerzeugnisses zu erkennen.
● Hilfsstoffe sind Nebenbestandteile eines Erzeugnisses, wie Far-ben, Nägel, Nähfäden.
● Betriebsstoffe dienen der Fertigung mittelbar, wie Schmieröl,Brenn- und Treibstoffe.
● Fremdbauteile sind von Fremdfirmen bezogene Erzeugnisse, dieals Vorprodukte zur Herstellung eines Endprodukts notwendigsind, wie Elektromotoren, Schlösser, Steuerungen.
● Handelsware wird im Einzelhandel verkauft oder von Hand-werksbetrieben als Zubehör, wie Sitzbezüge durch eine Kfz-Reparaturwerkstatt oder Waschmaschinen durch einen Installa-teurbetrieb.
In jedem Fall ist bei der Buchung von Beständen und Verbrauchvon Material von folgendem Zusammenhang auszugehen:
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Bestände und Verbrauch von Material C
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Anfangsbestand + Zugang – Verbrauch = Endbestand
Die genannte Gleichung läßt sich auch umformen:
Anfangsbestand + Zugang – Endbestand = Verbrauch
Der Anfangsbestand sowie der Endbestand werden durch die Inven-tur erfasst und im Inventar dokumentiert. Das erfolgt mengen- und
wertmäßig. Die Bestände laut Inventar müssen in der Eröffnungs-und in der Schlussbilanz enthalten sein und demzufolge auch in denentsprechenden Konten.Die Zugänge an Material müssen anhand von Eingangsrechnungennachweisbar sein.
Der Verbrauch an Material (Materialaufwand) muss der Größeentsprechen, die aus den oben aufgeführten Gleichungen hervor-geht.
Der Zusammenhang zwischen Anfangsbestand, Zugang, Verbrauchund Endbestand wird nachfolgend an Beispielen veranschaulicht. Eshandelt sich um einen Exkurs, der in den Buchungsgang Schlaunicht eingearbeitet wurde. Verwendet werden runde Zahlen, um dieRechenwege gut überblicken zu können.
Folgende zwei Beispiele sollen das veranschaulichen, wobei derMaterialverbrauch die gesuchte Größe darstellt:
Anfangsbestand lt.Inventur
Zugänge lt.Eingangsrechnung
Endbestandlt. Inventur
Bestandsveränderung
Materialverbrauch
1. Beispiel 100.000,00 700.000,00 120.000,00 +20.000,00 680.000,00
2. Beispiel 100.000,00 700.000,00 60.000,00 40.000,00 740.000,00
Die beiden Beispiele wurden so gewählt, dass im ersten Fall derEndbestand größer ist als der Anfangsbestand. Das wird als Be-
standsmehrung bezeichnet.Beim zweiten Beispiel ist eine Bestandsminderung gezeigt (Endbe-stand kleiner als Anfangsbestand).
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C Jahresabschluss
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Aus der Tabelle sind weitere zwei Rechenwege ersichtlich:
Zugänge lt. Eingangsrechnungen./. Bestandsmehrung (–
(700.000)20.000)
= Materialverbrauch (= 680.000)
Zugänge lt. Eingangsrechnungen+ Bestandsminderung (+
(700.000)40.000)
= Materialverbrauch (= 740.000)
Diese zwei Rechenwege sind wichtig. Sie werden für die Ableitungvon Buchungen für den Materialverbrauch noch benötigt.
Folgende Varianten für die Erfassung der Zugänge an Material
und für den Verbrauch sind in der Praxis gebräuchlich:
1. Variante: Buchung der Eingangsrechnungen auf Bestandskonten.Die Materialausgabe erfolgt nur auf der Grundlage von Material-entnahmescheinen. Die Buchung des damit belegten Verbrauchserfolgt in den Aufwandskonten.
Folgende Buchungen würden beim Beispiel 1 (siehe oben) vorge-nommen werden:
Journal
Kontierung BeträgeLfd. Nr. Sollkonto Habenkonto Sollbetrag Habenbetrag
1 Rohstoffe Eröffnungsbilkt. 100.000,00 100.000,00
2 Rohstoffe Verbindlichk. 700.000,00 700.000,00
3 Aufw. f. Rohst. Rohstoffe 680.000,00 680.000,00
4 Schlussbilanzkt. Rohstoffe 120.000,00 120.000,00
Vorausgesetzt wird hier, dass in der Materialbuchführung die auf-
grund von Belegen (Anfangsbestand, Eingangsrechnungen, Materi-alentnahmescheine) ermittelten Sollbestände mit den Istbeständen
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Bestände und Verbrauch von Material C
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der Schlussinventur übereinstimmen. Sollten sich nicht erklärbareMinusdifferenzen ergeben, muss ein Eigenbeleg angefertigt und die
Differenz als Verbrauch nachgebucht werden. Es kann sich nur umeinen vergessenen Materialentnahmeschein oder Diebstahl handeln.Beides ist Materialaufwand.
2. Variante: Buchung der Eingangsrechnungen auf Bestandskonten,Inventur des Endbestands und Errechnung des Verbrauchs nachdem Muster:
Anfangsbestand + Zugang – Endbestand = Verbrauch
Diese Variante ist dann üblich, wenn zwar ein verschlossenes Lagerexistiert, jedoch keine Materialentnahmescheine ausgeschrieben oderdiese nicht gesondert in einer Materialbuchführung gebucht werden.Der Bestand wird also nur rechnerisch ermittelt und gebucht.
Beim zweiten Beispiel sieht die Buchung folgendermaßen aus:
Journal
Kontierung Beträge
Lfd. Nr. Sollkonto Habenkonto Sollbetrag Habenbetrag
1 Rohstoffe Eröffnungsbilkt. 100.000,00 100.000,00
2 Rohstoffe Verbindlichk. 700.000,00 700.000,00
3 Aufw. f. Rohst. Rohstoffe 740.000,00 740.000,00
4 Schlussbilanzkt. Rohstoffe 60.000,00 60.000,00
3. Variante: Buchung der Eingangsrechnungen auf die jeweiligenAufwandskonten (Aufwand für Rohstoffe, für Hilfsstoffe oder fürBetriebsstoffe) und Korrekturbuchung nach dem Vergleich deswertmäßigen Anfangsbestands mit dem Endbestand.
Eine solche Variante wird dann gewählt, wenn die Beziehungen zu
den Lieferern nach dem Prinzip „just in time” gestaltet sind. Dasbedeutet: Die Zulieferungen erfolgen fertigungssynchron. Einge-hendes Material geht sofort in die Produktion. Es existiert kein
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C Jahresabschluss
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Materiallager. Materialbestände befinden sich in geringem Umfangnur in den Fertigungsabteilungen. Diese Bestände sind allerdings
mit der Inventur zu erfassen.
Buchung beim Beispiel 1: Beachten Sie, dass in diesem Fall die Be-standsmehrung als eine Art Korrektur gebucht werden muss. Die700.000 € Rohstoffe, die eingekauft wurden, waren zunächst imKonto „Aufwendungen für Rohstoffe” verbucht. Sie wurden abernicht tatsächlich verbraucht, da der Endbestand höher war als derAnfangsbestand. Mit einem Teil der eingekauften Rohstoffe wurden
die Bestände aufgestockt.
Journal
Kontierung Beträge
Lfd. Nr. Sollkonto Habenkonto Sollbetrag Habenbetrag
1 Rohstoffe Eröffnungsbilkt. 100.000,00 100.000,00
2 Aufw. f. Rohst. Verbindlichk. 700.000,00 700.000,00
3 Rohstoffe Aufw. f. Rohst. 20.000,00 20.000,00
4 Schlussbilanzkt. Rohstoffe 120.000,00 120.000,00
Bei Bestandsmehrungen von Material sollten Sie den folgendenHinweis beachten:
Tipp
Bei Bestandsmehrung von Material ist im Bestandskonto der entsprechende Betrag dem Anfangsbestand hinzuzubuchen. Das Gegenkontoist „Aufwendungen für Rohstoffe“ (bzw. ein anderes Materialkonto).
Buchung beim Beispiel 2: Auch hier wurde wieder in Höhe derBestandsveränderung eine Korrekturbuchung durchgeführt.Durch die Buchung wurde das Rohstoffbestandskonto vermin-dert. Der Rohstoffverbrauch war höher als der Rohstoffeinkauf, da
die Bestände vermindert wurden.
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Bestände und Verbrauch von Material C
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Journal
Kontierung Beträge
Lfd. Nr. Sollkonto Habenkonto Sollbetrag Habenbetrag
1 Rohstoffe Eröffnungsbilkt. 100.000,00 100.000,00
2 Aufw. f. Rohst. Verbindlichk. 700.000,00 700.000,00
3 Aufw. f. Rohst. Rohstoffe 40.000,00 40.000,00
4 Schlussbilanzkt. Rohstoffe 60.000,00 60.000,00
Bei Bestandsminderungen ist der entsprechende Betrag aus demMaterialbestandskonto herauszubuchen (durch eine Habenbu-chung) und dem Aufwandskonto hinzuzufügen.
Aufgabe 8
Ausgangsdaten:
Ihnen liegen folgende Daten aus der laufenden Buchführung vor:
Rohstoffe Hilfsstoffe
Anfangsbestand 113.566,12 10.632,11
Eingangsrechnungen einschl. USt 599.684,56 50.166,48
Verbrauch 35.841,52
Endbestand 40.388,41
Ihre Aufgaben:
● Ermitteln Sie den Verbrauch an Rohstoffen● Ermitteln Sie den Endbestand von Hilfsstoffen● Stellen Sie Mehr- oder Minderbestand bei Rohstoffen fest● Stellen Sie Mehr- oder Minderbestand bei Hilfsstoffen fest
(Die Lösung finden Sie auf Seite 195.)
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C Jahresabschluss
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4 Die Hauptabschlussübersicht
Ein in der Praxis sehr bedeutungsvolles Arbeitsinstrument, das auchhäufig in kaufmännischen Prüfungen gefordert wird, ist die „Haupt-abschlussübersicht“. Anstelle des Begriffs Hauptabschlussübersichtsind auch die Bezeichnungen● Abschlusstabelle,● Abschlusstableau,● Bilanzübersicht,● Abschlussblatt oder
● Abschlussbogengebräuchlich.
Was ist die Hauptabschlussübersicht? Sie ist eine Tabelle, die meistmit einem selbstrechnenden Tabellenkalkulationsprogramm aufge-stellt wird. Ausgehend von den Summen und Salden der einzelnenKonten werden in einer besonderen Spalte die vorbereitenden Ab-schlussbuchungen als tabellarische Umbuchungen und anschlie-ßend die Konten, getrennt in Spalten als Bestandskonten und Er-
folgskonten, aufgeführt. Das Schlussbilanzkonto und das Gewinn-und Verlustkonto werden auf diese Weise in Tabellenform sichtbar.
Die Hauptabschlussübersicht bietet durch den tabellarischen Auf-bau einen hervorragenden, einfachen Überblick über das Zustande-kommen des Gewinns in Zusammenhang mit den vorbereitendenAbschlussbuchungen. Sie ist so aussagefähig, dass das zuständigeFinanzamt berechtigt ist, dieses Tableau als Bestandteil des
Jahresabschlusses zu verlangen.Weil mit den vorbereitenden Abschlussbuchungen der Gewinn inhohem Maße beeinflusst werden kann, empfiehlt es sich in der Pra-xis, dass der Unternehmer die Auswirkungen dieser Buchungen aufden Gewinn (und damit auf die Steuer) zunächst tabellarisch aus-probiert, ehe die endgültige Buchung in den Konten erfolgt.
Die entscheidende Bedeutung der Hauptabschlussübersicht liegt infolgender Möglichkeit:
Mit dem selbstrechnenden Tableau kann eine Reihe von „Was-wäre-wenn-Rechnungen“ durchgeführt werden, bis der Abschluss
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Die Hauptabschlussübersicht C
141
so gestaltet ist, dass alle gesetzlichen Möglichkeiten der Gewinn-und Steuergestaltung ausgeschöpft sind. Das ist „Bilanzpflege“.
Experten lassen sich dafür sehr teuer bezahlen.
Tipp
Schöpfen Sie mithilfe der Hauptabschlussübersicht alle gesetzlichenMöglichkeiten der Gewinn und Steuergestaltung aus.
Meist wird dieses Hauptanliegen nur am Rande behandelt und inden Vordergrund wird die Möglichkeit einer Prüfung der rechneri-schen Richtigkeit der Buchführung gestellt. Das ist auch ein Effekt,aber ein – willkommener – Nebeneffekt.
Die Hauptabschlussübersicht dient also
● der anschaulichen Darstellung der Entwicklung des Vermögens,der Schulden, der Aufwendungen und Erträge im laufenden Ge-schäftsjahr, von der Eröffnungs- bis zur Schlussbilanz, die in denstatischen Werten der Bilanz nicht mehr ersichtlich ist, und
● als Entscheidungsgrundlage für bilanztaktische Umbuchungenunter Ausnutzung der von Handels- und Steuerrecht eingeräum-ten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte vor dem endgülti-gen Abschluss der Konten.
Die Prüfungsfragen zu Hauptabschlussübersichten sind von denIndustrie- und Handelskammern meist sehr praxisgerecht gestaltet.
Wie im Geschäftsalltag auch liegt zunächst die Summen- und Sal-denliste vor, die nach der Buchung der Geschäftsfälle entstanden ist.
Sie sollten dies anhand der Hauptabschlussübersicht der FirmaSchlau verfolgen. Vergessen Sie nicht, dass Sie die Unterkonten ab-zuschließen haben. Bedenken Sie auch, wie Sie die Verrechnungzwischen Umsatz- und Vorsteuer nach dem im Buch geschildertenVerfahren vornehmen müssen.
Anstelle der Buchungen in Konten wird der vorläufige Abschluss inder Hauptabschlussübersicht in Tabellenform vorgenommen.
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C Jahresabschluss
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Summenbilanz Saldenbilanz 1 Umbuchungen
Soll Haben Soll Haben Soll Haben
700 Maschinen 100.000,00 100.000,00 3.000,00
2000 Rohstoffe 31.000,00 300,00 30.700,00 500,00 6.200,00
2001 Bezugskosten 500,00 500,00 500,00
2002 Nachlässe 1.000,00 0,00 1.000,00 1.000,00
2100 unfertige Erzeugnisse 7.000,00 7.000,00 6.000,00
2200 Fertige Erzeugnisse 2.000,00 2.000,00 28.000,00
2400 Forderungen 63.055,00 62.001,00 1.054,00
2450 Besitzwechsel 5.000,00 5.000,00 0,00
2600 Vorsteuer 5.890,00 247,00 5.643,00 5.643,002800 Bank 79.811,40 57.480,50 22.330,90
3000 Eigenkapital 83.000,00 83.000,00 714,00
3001 Privat 714,00 714,00 714,00
4250 Darlehen 5.000,00 50.000,00 45.000,00
4400 Verbindlichkeiten 36.533,00 39.700,00 3.167,00
4800 Umsatzsteuer 349,60 9.044,00 8.694,40 5.643,00
4830 Verb.Fin.Behörde 4.294,90 4.294,90
4840 Verb.SVTräger 9.946,20 9.946,20
4860 Verb.VwL 740,00 740,00
5000 Umsatzerlöse 200,00 47.000,00 46.800,00 1.640,00
5001 Erlösbericht. 1.640,00 1.640,00 1.640,00
5200 Bestandsveränderungen 6.000,00 28.000,00
5420 Eigenverbrauch 600,00 0,00 600,00
5730 Diskonterträge 125,00 0,00 125,00
6000 Aufwand Rohstoffe 5.200,00
6300 Gehälter 24.000,00 24.000,00
6320 AGVwL 200,00 200,006400 AGAnt.SV 4.973,10 4.973,10
6520 Abschr. 3.000,00
6700 Mieten/Pachten 2.000,00 2.000,00
6800 Büromaterial 500,00 500,00
7530 DiskontAufwand 112,50 112,50
370.478,60 370.478,60 203.367,50 203.367,50 50.788,00 50.788,00
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Die Hauptabschlussübersicht C
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Saldenbilanz 2 Inventurbilanz Erfolgsbilanz
Soll Haben Aktiva Passiva Aufw. Erträge
700 Maschinen 97.000,00 97.000,00
2000 Rohstoffe 25.000,00 25.000,00
2001 Bezugskosten
2002 Nachlässe
2100 unfertige Erzeugnisse 1.000,00 1.000,00
2200 Fertige Erzeugnisse 30.000,00 30.000,00
2400 Forderungen 1.054,00 1.054,00
2450 Besitzwechsel
2600 Vorsteuer2800 Bank 22.330,90 22.330,90
3000 Eigenkapital 82.286,00 82.286,00
3001 Privat
4250 Darlehen 45.000,00 45.000,00
4400 Verbindlichkeiten 3.167,00 3.167,00
4800 Umsatzsteuer 3.051,40 3.051,40
4830 Verb.Fin.Behörde 4.294,90 4.294,90
4840 Verb.SVTräger 9.946,20 9.946,20
4860 Verb.VwL 740,00 740,00
5000 Umsatzerlöse 45.160,00 45.160,00
5001 Erlösbericht.
5200 Bestandsveränderungen 22.000,00 22.000,00
5420 Eigenverbrauch 600,00 600,00
5730 Diskonterträge 125,00 125,00
6000 Aufwand Rohstoffe 5.200,00 5.200,00
6300 Gehälter 24.000,00 24.000,00
6320 AGVwL 200,00 200,006400 AGAnt.SV 4.973,10 4.973,10
6520 Abschr. 3.000,00 3.000,00
6700 Mieten/Pachten 2.000,00 2.000,00
6800 Büromaterial 500,00 500,00
7530 DiskontAufwand 112,50 112,50
216.370,50 216.370,50 176.384,90 148.485,50 39.985,60 67.885,00
27.899,40 27.899,40
176.384,90 176.384,90 67.885,00 67.885,00
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C Jahresabschluss
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Bei dem Unternehmen Schlau entstehen die vorbereitenden Ab-schlussbuchungen, die Sie bereits kennen. Sie sollten diese als Jour-
nal aufschreiben. Aus den Abschreibungen und den Endbeständen(Inventurbestände) entstehen die weiteren vorbereitenden Ab-schlussbuchungen, die Ihnen bereits erläutert wurden.
Die Umbuchungen sehen, als Journal zusammengefasst, wie folgtaus:
Journal
Kontierung Beträge
Lfd. Nr. Sollkonto Habenkonto Sollbetrag Habenbetrag
4805 2605 5.643,00 5.643,00
2000 2001 500,00 500,00
2002 2000 1.000,00 1.000,00
3000 3001 714,00 714,00
5000 5001 1.640,00 1.640,00
6520 0700 3.000,00 3.000,00
5200 2100 6.000,00 6.000,00
2200 5200 28.000,00 28.000,00
6000 2000 5.200,00 5.200,00
Sie verwenden dieses Journal bei diesem Arbeitsstand noch nichtdazu, die Buchungssätze in die Konten des Hauptbuchs zu übertra-gen (das geschieht später), sondern Sie tragen zuerst einfach die
Soll- und Habenbeträge in die Tabelle ein (Spalte Umbuchungen).Selbstverständlich erfolgt auch die tabellarische Erfassung nach demPrinzip der Doppelbuchung: Demzufolge muss die Summe derSpalte „Umbuchungen“ in Soll und Haben identisch sein. Erst dannkönnen Sie mit der Arbeit an Ihrer Tabelle fortfahren.
Die übrigen Spalten ergeben sich rechnerisch wie von allein. Rech-nen Sie bitte selbst nach, wie die Saldenbilanz II aus der Saldenbi-lanz I und den Umbuchungen errechnet wurde. Prüfen Sie jetzt, ob
die als Endbestände der Inventur angegebenen Zahlen tatsächlich inder Saldenbilanz II erscheinen.
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Die Hauptabschlussübersicht C
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Das Auseinanderrechnen der Abschlusskonten (Bestands- und Er-folgskonten) ist dann tatsächlich ein Kinderspiel. Allerdings ist das
Ergebnis frappierend. Ihre Bilanz und Gewinn- und Verlustrech-nung sind als Tabelle fertig gestellt.
Sie sollten sich noch einmal die Spalte Umbuchungen ansehen. Eskönnen viel mehr Informationen aus dieser Spalte hervorgehen alsbei unserem einfachen Beispiel:
● Abgrenzung zwischen Betriebs- und Privatsphäre, z. B. Umbu-chung von Spenden, des Eigenverbrauchs, der Kosten für die pri-
vate Nutzung eines betrieblichen Pkw oder eines betrieblichenTelefons auf das Privatkonto, Buchung einer Privatentnahme fürMiete, sofern der Unternehmer ein betriebliches Gebäude odereine betriebliche Wohnung bewohnt;
● Angleichung der Sollbestände an die Istbestände laut Inventur;einschließlich Abwertung der Güter des Anlage- und Umlauf-vermögens auf den Markt-, Börsen- oder Zeitwert am Bilanz-stichtag, Buchung der Mehrbestände, z. B. „unfertige Erzeugnisse
an Bestandsveränderungen“ oder Minderbestände, z. B. „Be-standsveränderungen an fertige Erzeugnisse“;
● Buchung der Abschreibungen auf Sachanlagen, immaterielleVermögensgegenstände und Forderungen;
● periodengerechte Abgrenzung der Aufwendungen und Erträgedurch die Buchung von Rückstellungen, sonstigen Forderungen,sonstigen Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten;
● Ermittlung der Zahllast oder des Vorsteuerüberhangs gegenüber
dem Finanzamt;● Abschluss der Salden auf den Konten für Bezugskosten und für
Skontoerträge sowie für andere Nachlasskonten zu den Konten„Wareneinkauf“ bzw. „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“;
● Umbuchung der Erlösberichtigungen auf das Konto „Umsatzer-löse“.
Alle oben genannten Punkte sind in der Hauptabschlussübersichtübersichtlich zusammengestellt und durch Eigenbelege nachzuwei-
sen. Der Kaufmann kann daraus wertvolle Informationen entneh-men. Dem Finanzamt sollten Sie natürlich immer nur diejenige
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C Jahresabschluss
146
Hauptabschlussübersicht zur Verfügung stellen, zu der Sie sich letzt-lich durchgerungen haben – nicht etwa auch die mehr oder minder
vielen Probetableaus. Diese Vorarbeiten in Tabellenform sind sehrwichtige, vertrauliche interne Unterlagen Ihres Unternehmens.
Nachdem Sie sich bei den vorbereitenden Abschlussbuchungenmithilfe der Hauptabschlussübersicht zu einer Variante durchge-rungen haben, die Sie tatsächlich Ihrem Jahresabschluss zu Grundelegen wollen, vollziehen Sie die Abschlussbuchungen – aber wirklicherst dann.
Zuerst werden die Erfolgskonten über das Gewinn- und Verlustkon-to abgeschlossen. Dieses Konto sieht dann folgendermaßen aus:
Soll 8020 Gewinn und Verlustkonto Haben
6000 Aufw. Rohstoffe 5.200,00 5000 Umsatzerlöse 45.160,00
6300 Gehälter 24.000,00 5200 Bestandsveränd. 22.000,00
6320 AGVwL 200,00 5420 Eigenverbrauch 600,00
6400 AGAnt.SV 4.973,10 5730 Diskonterträge 125,00
6520 Abschr. 3.000,00 6700 Mieten/Pachten 2.000,00
6800 Büromaterial 500,00
7530 DiskontAufw. 112,50
3000 27.899,40
67.885,00 67.855,00
Das Gewinn- und Verlustkonto wird über das Eigenkapitalkonto
abgeschlossen.
Soll 3000 Eigenkapital Haben
3001 714,00 8000 83.000,00
8010 110.185,40 8021 27.899,40
110.899,40 110.899,40
Nun erfolgt der Abschluss der Bestandskonten. Sie gelangen zum
Schlussbilanzkonto.
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Die Hauptabschlussübersicht C
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Soll 8010 Schlussbilanzkonto Haben
700 Maschinen 97.000,00 3000 Eigenkapital 110.185,402000 Rohstoffe 25.000,00 4250 Darlehen 45.000,00
2100 unfert. Erzeug. 1.000,00 4400 Verbindlichkeiten 3.167,00
2200 fertige Erzeug. 30.000,00 4800 Umsatzsteuer 3.051,40
2400 Forderungen 1.054,00 4830 Verb.Fin.Behörde 4.294,90
2800 Bank 22.330,90 4840 Verb.SVTräger 9.946,20
4860 Verb.VwL 740,00
176.384,90 176.384,90
Aufgabe 9
Ausgangsdaten:
Folgende Angaben aus der Summen- und Saldenliste liegen vor
SummenbilanzKto. Bezeichnung Soll Haben
510 Beb. Grundstücke 50.000
530 Betriebsgebäude 250.000
700 Te. Anl. u. Ma. 120.000
800 BGA 60.000
2000 Rohstoffe 23.500
2020 Hilfsstoffe 8.500
2100 Unf. Erzeugnisse 11.500
2200 Fert. Erzeugn. 20.000
2400 Ford. a. LL 220.000 198.500
2600 Vorsteuer 23.400 22.700
2800 Bankguthaben 330.000 305.600
2880 Kasse 154.200 148.5003000 Eigenkapital 452.800
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C Jahresabschluss
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Summenbilanz
3001 Privat 18.500
4400 Verb. aus LL 105.000 121.400
4800 Umsatzsteuer 58.600 63.500
5000 Umsatzerlöse 693.000
5001 Erl.Berichtig. 21.500
5200 Best.Veränder.
5410 Provisionsertr. 9.400
6000 A. Rohstoffe 118.500
6001 Bezugskosten 3.000
6020 A. Hilfsstoffe 56.500
6200 Löhne 146.000
6300 Gehälter 190.000
6770 Rechtskosten 20.700
6900 Versicherung 5.000
6940 Sonst. Aufw. 500
6960 Verlust aus Abgang von Vermögensgegenst.
500
2.015.400 2.015.400
Die Inventur ergibt:
● Mehrbestand an unfertigen Erzeugnissen 35.000● Minderbestand an fertigen Erzeugnissen 8.000● Mehrbestand an Rohstoffen 25.000● Minderbestand an Hilfsstoffen 5.000
Sie entscheiden sich für folgende Abschreibungen:● Betriebsgebäude 5.000● TA und Maschinen 24.000
● Andere Anlagen, BGA 6.000
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Abschlussübungen C
149
Ihre Aufgaben:
● Stellen Sie die Hauptabschlussübersicht auf.● Machen Sie sich danach noch einmal die Auswirkungen der Um-
buchungen auf die Bilanz und die G+V-Rechnung klar.● Sehen Sie sich die Konten-Nummerierung an mit der Aufnahme
in die Inventur- und Erfolgsbilanz.
(Die Lösung finden Sie auf Seite 196 und 197.)
5 AbschlussübungenEine Analyse vieler Prüfungen für Kaufleute vor Industrie- undHandelskammern hat gezeigt, dass die Prüfung aus Standardvor-gängen zusammengestellt wird. Es sind genau die Vorgänge, dieIhnen in diesem Buch am Beispiel des Unternehmens Schlau nahegebracht wurden.
Mit dem bis hierher erarbeiteten Wissen haben Sie, das belegen alleErfahrungen, die besten Voraussetzungen für das Bestehen der Prü-fung. Gleichzeitig haben Sie alle Grundlagen, die Sie im geschäftli-chen Alltag brauchen, erworben.
Zusammenfassend können Sie das Gelernte anhand der folgendenÜbungsvorschläge noch einmal wiederholen und festigen:
● Nehmen Sie das nachstehend abgedruckte Journal der Firma
Schlau sowie den Kontenplan zur Hand. Das Journal ist in die-sem Fall so geschrieben, wie es Ihnen bei Prüfungen begegnenwird.
● Decken Sie die Soll- und Habenkonto-Spalten mit einem StückPapier ab und versuchen Sie, die Kontierung eigenständig mithil-fe des Kontenplans vorzunehmen.
Kontrollieren Sie dann die Lösung:
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C Jahresabschluss
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Journal
Datum Bl.Nr.
Buchungstext Sollkonto
Habenkonto
BetragSoll
BetragHaben
01.12. 1 AB Maschinen 100.000,00 700 8000 100.000,00 100.000,00
01.12. 2 AB Rohstoffe 1.000,00 2000 8000 1.000,00 1.000,00
01.12. 3 AB unfertige Erzeugnisse
7.000,00
2100 8000 7.000,00 7.000,00
01.12. 4 AB fertige Erzeugnisse
2.000,00
2200 8000 2.000,00 2.000,00
01.12. 5 AB Forderungen 7.000,00 2400 8000 7.000,00 7.000,00
01.12. 6 AB Bank 20.000,00 2800 8000 20.000,00 20.000,00
01.12. 7 AB Langfr. Bankverb.
50.000,00
8000 4250 50.000,00 50.000,00
01.12. 8 AB Verbindlichkeiten L.L.
4.000,00
8000 4400 4.000,00 4.000,00
01.12. 9 AB Eigenkapital 83.000,00 8000 3000 83.000,00 83.000,00
02.12. 10 ER 1 Rohstoffe 35.700,00
einschl. USt.
2000 4400 30.000,00 35.700,00
2605 5.700,00
03.12. 11 AR 01 Fertigerzeugn.
55.930,00 Rechngs.Betr.
2400 5000 55.930,00 47.000,00
4805 8.930,00
04.12. 12 Privatentn. v. fertigen
Erzeugn. Nettow. 600 €
3001 5420 714,00 600,00
4805 114,00
05.12. 13 Transportkosten für
ER 1, Scheckzahlung
580,00 € einschl. USt.
2001 2800 500,00 595,00
2605 95,00
08.12. 14 ER 1, ZA, Abz. 2 % Sko.
(ER siehe Beleg 10)
4400 2800 35.700,00 34.986,00
15 ER 1 Skto. Betr. 2002 600,00
2605 114,00
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Abschlussübungen C
151
Journal
10.12. 16 AR 1, ZE, Abz. 2 % Sko.
(AR siehe Beleg 11)
2800 2400 54.811,40 55.930,00
10.12. 17 AR 1, 2 % Skontobetrag 5001 940,00
4805 178,60
15.12. 18 Tilgung Darl., Abbuchung
von Bankkonto 5.000,00
4250 2800 5.000,00 5.000,00
16.12. 19 Rücksendung Rohstoffe an
Lieferer 348,00 brutto
4400 2000 357,00 300,00
2605 57,00
17.12. 20 Erhalt Rücksendung Ferti
gerzeug. vom Kunden 200
€ ohne Ust.
5000 2400 200,00 238,00
4805 38,00
18.12. 21 Preisnachl. durch Lieferer
für beschädigte Rohstoffe
464 € einschl. USt.
4400 2002 476,00 400,00
2605 76,00
19.12. 22 Gutschr. an Kunden wg.
anerkannter Mängelrüge
812 € einschl. USt.
5001 2400 700,00 833,00
4805 133,00
20.12. 23 Kunde schickt Wechsel
zum teilw. Ford. –
ausgleich 5.000,00
2450 2400 5.000,00 5.000,00
21.12. 24 Diskontrechnung an
Kunden 90 Tage, l0 % p. a.
(Wechselsumme 5.000)
2400 5730 125,00 125,00
21.12. 25 Diskontierung des Wech
sels bei der Bank
2800 2450 4.887,50 5.000,00
21.12. 26 Diskont wird von der Bank
verrechnet
7530 2800 112,50 112,50
31.12. 27 Gehalt brutto (24.000,00) 6300 2910 24.000,00 24.000,00
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C Jahresabschluss
152
Journal
31.12. 28 vermögenswirks. Leistungen
Arb.geber 200,00 €
6320 2910 200,00 200,00
31.12. 29 Lohnsteuer/Sol. Z./
Ki.Steuer (4.443,50)
2910 4830 4.294,90 4.294,90
31.12. 30 Sozialversicherungen
Arbeitnehmer (5.227,20)
2910 4840 4.973,10 4.973,10
31.12. 31 vermögenswirks. Leist. AN
+ AG (740,00)
2910 4860 740,00 740,00
31.12. 32 Gehalt Nettoauszahlung
(zu errechnen)
2910 2800 14.192,00 14.192,00
31.12. 33 Arbeitgeberanteil SV
(zu errechnen)
6400 4840 4.973,10 4.973,10
31.12. 34 Geschäftsmiete, Dauerauf
trag (2.000,00)
6700 2800 2.000,00 2.000,00
31.12. 35 Kauf v. Büromat. mit
Scheck (580 € brutto)
6800 2800 500,00 595,00
2605 95,00
31.12. 36 Abschr. auf Masch. 30 %
(zu errechnen, ebenso bis
44 nach den Buchungen)
6520 700 3.000,00 3.000,00
31.12. 37 Verrechnung zw. Vorsteuer
und Umsatzsteuer
4805 2605 5.643,00 5.643,00
31.12. 38 Abschluss Bezugskosten 2000 2001 500,00 500,00
31.12. 39 Abschluss Nachlässe 2002 2000 1.000,00 1.000,00
31.12. 40 Abschluss Privatkonto 3000 3001 714,00 714,00
31.12. 41 Abschluss des Unterkont.
Erlösberichtigungen
5000 5001 1.640,00 1.640,00
31.12. 42 Bestandsminderungen
unfertige Erzeugnisse
5200 2100 6.000,00 6.000,00
31.12. 43 Bestandsmehrungen
fertige Erzeugnisse
2200 5200 28.000,00 28.000,00
31.12. 44 Verbrauch von Rohstoffen 6000 2000 5.200,00 5.200,00
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Abschlussübungen C
153
Sollten Ihnen Fehler unterlaufen sein, können Sie noch einmal inden Kapiteln nachlesen, in denen die einzelnen Geschäftsvorfälle
mit ihren Buchungen ausführlich erläutert wurden.
Es kann sein, dass Ihnen zur Prüfung die Aufgabe gestellt wird:„Buchen Sie nur im Grundbuch!“. Dann müssen Sie aus den Textendie Kontierung entwickeln können, und zwar mit Kontonummern.Es sind tatsächlich nur 17 Buchungssätze, auf die in Prüfungenimmer wieder zurückgegriffen wird (von Nr. 10 bis 27, wenn dieGehaltsbuchung als ein Buchungssatz verstanden wird).
Eine weitere Übung ist sehr effektiv und deshalb zu empfehlen.Decken Sie die Spalte mit dem Buchungstext ab und versuchen Sieanhand der Kontierung herauszufinden, um welchen Geschäftsvor-gang es sich handelt.
Jetzt sollten Sie den ganzen Geschäftsgang auf T-Konten buchen.Die Prüfungsanweisung würde lauten: „Buchen Sie im Hauptbuch!“Nach der Buchung der Geschäftsfälle sind die vorbereitenden Ab-
schlussbuchungen zu erledigen.Dann kommt der Abschluss der Erfolgskonten über das Gewinn-und Verlustkonto an die Reihe. Darauf wird der Gewinn auf dasEigenkapitalkonto übertragen.
Letztlich werden die Bestandskonten über das Schlussbilanzkontoabgeschlossen. Sie werden sehen, dass die Inhalte der Abschlusskon-ten (GuV, SBK) und der Inhalt der Hauptabschlussübersicht de-
ckungsgleich sind.Abschließend sollten Sie sich noch einmal die Reihenfolge der Bu-chungsarbeiten vor Augen führen. Ein korrektes Schlussbilanzkontokann nur erreicht werden, wenn die Buchungsvorgänge in einerlogisch richtigen Reihenfolge vollzogen werden. Das gilt in ersterLinie für die vorbereitenden Abschlussbuchungen und die Ab-schlussbuchungen.
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C Jahresabschluss
154
Reihenfolge der Buchungsarbeiten
Die Abfolge der Buchungen sollte genau nach den folgenden Schritten gestaltetwerden:
1. Eröffnung der Konten. Die Anfangsbestände sind vorzutragen. Wenn die Aufgabedas vorschreibt, ist das Eröffnungsbilanzkonto (bei manchen Kontenrahmen wirddas sehr zutreffend als Saldenvortragskonto bezeichnet) zu verwenden.
2. Kontierung und Buchung der Geschäftsfälle. Zuerst werden alle Buchungssätze indas Journal (Grundbuch) eingetragen. Dann erfolgt die Übernahme in das Hauptbuch (in die Konten). Dabei ist zu beachten: Zuerst die Sollbuchung (Konto ist aus
zuwählen, dann eintragen: Nummer des Geschäftsfalls, das Gegenkonto und derBetrag) – dann die Habenbuchung (Konto auswählen, Nummer des Geschäftsfallseintragen, dann Gegenkonto und Betrag).
3. Erledigung der vorbereitenden Abschlussbuchungen: Dabei ist als Reihenfolge zuempfehlen:
Abschreibungen,
Verrechnung der Umsatzsteuer und der Vorsteuer (daraus ergibt sich die Aktivierung eines eventuellen Vorsteuerüberhangs oder die Passivierung einer Umsatzsteuerzahllast),
Erledigung des Abschlusses der Unterkonten (beim modernen Industriekontenrahmen weisen die Nummern von Unterkonten in der vierten Stelle eine Zahl abweichend von Null aus, wie z. B. beim Privatkonto 3001),
Verbrauchsbuchungen aufgrund der Inventur (Bestandsveränderungen an fertigenund unfertigen Erzeugnissen, Nachbuchungen von Aufwendungen an Material).
Auch bei den vorbereitenden Abschlussbuchungen ist die Reihenfolge zu beachten: erst Journal – dann Konten!
4. Aufstellung der Saldenliste. Eventuell ist als Nebenrechnung das Ergebnis (Gewinnoder Verlust) zu ermitteln. Zu beachten ist, dass in dieser Phase prinzipiell auf denKonten keine Notizen (Summierungen oder Salden angebracht werden dürfen).
5. Abschluss aller Erfolgskonten über das Gewinn und Verlustkonto (erst Journal,dann Konten).
6. Abschluss des Gewinn und Verlustkontos über das Eigenkapitalkonto (erst Journal,dann Konten).
7. Abschluss aller Bestandskonten über das Schlussbilanzkonto (erst Journal, dannKonten).
8. Formeller Abschluss des Schlussbilanzkontos und aller übrigen Konten (Unterstreichungen, Nasen). Dann sind alle anderen Konten formell abzuschließen – niemals
darf anders verfahren werden.
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155
D Abgrenzungsposten und Rück
stellungen
Unternehmer sind verpflichtet, den wirtschaftlichen Erfolg (imSteuerrecht und umgangssprachlich als „Gewinn“ bezeichnet) bezo-gen auf die Periode eines Jahres darzulegen. Für die Finanzbehörde
wird dabei fast immer die Jahresperiode mit dem Kalenderjahrgleichgesetzt. Deshalb wird vom Wirtschaftsjahr gesprochen.
Ein Problem besteht darin, dass Zahlungseingänge und -ausgänge invielen Fällen nicht zeitgleich mit Erlös oder Aufwand erfolgen. Sozum Beispiel ist der Zeitpunkt der Zahlung einer Rechnung füreinen Rohstoff oder eine Maschine nicht identisch mit dem Auf-wand. Wie solche „Normalfälle“ behandelt werden, haben Sie be-reits bei den Buchungen im Ein- und Verkaufsbereich und bei den
Abschreibungen kennen gelernt.
In der kaufmännischen Praxis treten Geschäftsfälle auf, die über diebisher dargestellten Normalfälle noch hinausgehen. So geht es u. a.um Vorgänge, wie
a) Die Dezembermiete für einen Geschäftsraum wird von uns ver-tragsgerecht erst im Januar des nächsten Jahres überwiesen.
b) Für ein vergebenes Darlehen zahlt der Kunde die Jahreszinsen imJanuar des folgenden Jahres.
c) Für einen Lagerraum zahlt unser Unternehmen im Dezember dieMiete für das erste Vierteljahr des Folgejahres.
d) Unser Mieter zahlt – wie im Vertrag vorgesehen – im Dezemberfür das erste Halbjahr des Folgejahres die Miete im Voraus.
e) Mehrere Kunden haben gelieferte Waren reklamiert. Die Höhe
des Schadens wurde noch nicht genau geklärt. Verhandlungenlaufen. Es ist sicher, dass Schadenersatz geleistet werden muss.
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D Abgrenzungsposten und Rückstellungen
156
Sie sehen sicher, dass Sie sich nicht um sachgerechte Lösungen he-rumdrücken können.
Im Fall a) möchten wir gern den Mietaufwand für das Geschäftsjahrverrechnen, in dem der Raum tatsächlich genutzt wurde. Sonstwürde ein zu hoher Gewinn mit zu hohen Steuern entstehen.
Bei b) sind die Zinsen dem Inhalt nach Erträge des Geschäftsjahresobwohl die Zahlung erst später erfolgt.
Bei c) wird das Finanzamt sicher nicht damit einverstanden sein,
wenn die Miete den zu versteuernden Gewinn des Wirtschaftsjahresmindern würde.
Im Fall d) haben wir Geld erhalten, obwohl wir die Leistung nochnicht erbracht haben. Also möchten wir den Betrag auch nicht als zuversteuernden Gewinn ausweisen.
Ähnlich ist es im Fall e). Es ist eindeutig klar, dass wir für Schadenaufkommen müssen, der im abzurechnenden Geschäftsjahr ent-standen ist, obwohl die Klärung erst im nächsten Jahr möglich ist.
Natürlich wurden in der Buchhaltungspraxis und in der Gesetzge-bung geeignete Wege gefunden, um die skizzierten Komplikationenbuchhaltungstechnisch einwandfrei zu lösen.
1 Abgrenzungsposten
Eine erste grobe Systematisierung der möglichen Fälle weist denWeg zur Lösung. Es ist zu unterscheiden, ob
● erfolgte Einnahmen oder Ausgaben in das künftige Geschäftsjahrhinübergehen sollen (auf transitorische Weise) oder
● ob noch nicht getätigte Ausgaben oder Einnahmen noch für daslaufende Geschäftsjahr wirksam gemacht also vorweggenommen(antizipiert) werden sollen.
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Rechnungsabgrenzung D
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Erfolgten also Zahlungen oder noch nicht? Folgendes Schema zurUnterscheidung transitorischer und antizipativer Posten kann hilf-
reich sein:
Transitorische Posten Antizipative Posten
Hinübergehen von Einnahmen oderAusgaben
Vorwegnahme von Ausgaben oder Einnahmen
des abgelaufenen Geschäftsjahres des künftigen Geschäftsjahres
Aufwand oder Ertrag des künftigenGeschäftsjahres
Aufwand oder Ertrag des laufenden Geschäftsjahres
Der Begriff „transitorisch“ hilft dem Verständnis mit der bildlichenVorstellung, dass bestimmte Beträge im alten Jahr in eine Art Tran-sitraum verwiesen werden, aus dem sie im neuen Jahr wieder her-vorgeholt werden („transire“ heißt hindurchgehen).
2 Rechnungsabgrenzung
2.1 Rechnungsabgrenzung der transitorischen Posten
In der Gesetzgebung ist die Rechnungsabgrenzung der transitori-schen Posten im Handelsgesetzbuch (§ 250 HGB) wie auch im Ein-kommensteuergesetz (§ 5 Abs. 5 EStG) geregelt.
Der § 250 HGB lautet:(1) Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgabenvor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für einebestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. ....
(2) Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Ein-nahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag füreine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.“
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D Abgrenzungsposten und Rückstellungen
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Tipp
Eine Rechnungsabgrenzung muss immer dann erfolgen, wenn Zahlungen (Einnahmen oder Ausgaben) geleistet worden sind, die denGeschäftserfolg des abgelaufenen Jahres nicht beeinflussen.
Wie erfolgen die Rechnungsabgrenzungen? Es gibt 2 Arten solcherAbgrenzungen: die aktive Rechnungsabgrenzung und die passiveRechnungsabgrenzung
Zu den aktiven Rechnungsabgrenzungen (ARA):Sie werden immer dann gebildet, wenn Ausgaben vor dem Bilanz-stichtag geleistet werden, die Aufwendungen erst für das folgendeGeschäftsjahr darstellen. Ein Beispiel dafür ist der Fall c) bei deneinleitend genannten Vorgängen. Für einen Lagerraum zahlt (Aus-gabe) unser Unternehmen im Dezember die Miete für das ersteVierteljahr des Folgejahres (Aufwendung).
Wie erfolgt die Buchung?
2900 Aktive Rechnungsabgrenzung an 2800 Bank
Die Kontennummerierung zeigt, dass der entsprechende Betrag alsUmlaufvermögen in den Jahresabschluss eingeht und nicht schonals Aufwendung. Es wird zum Ausdruck gebracht, dass lediglich eineAusgabe als Vorauszahlung für eine noch zu erhaltende Leistungerfolgte. Es wäre falsch, die Mietzahlung schon im alten Jahr alsMietaufwand zu buchen.
Zu den passiven Rechnungsabgrenzungen (PRA):Sie werden immer dann gebildet, wenn Einnahmen vor dem Bilanz-stichtag erfolgen und einen Ertrag erst nach dem Bilanzstichtagbringen. Beispiel dafür ist Fall d). Der Mieter zahlt – wie im Vertragvorgesehen – im Dezember für das erste Halbjahr des Folgejahresdie Miete im voraus.
Wie erfolgt die Buchung?
2800 Bank an 4900 Passive Rechnungsabgrenzung
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Rechnungsabgrenzung D
159
Die Kontennummerierung zeigt, dass der entsprechende Betrag alseine besondere Art von Verbindlichkeit in den Jahresabschluss ein-
geht. Es wird zum Ausdruck gebracht, dass eine Geldeinnahme alsVorauszahlung für eine noch zu erbringende Leistung zu verzeich-nen ist. Es wäre falsch, den Eingang des Geldes schon als Erlös ausVermietung im alten Jahr zu erfassen.
2.2 Rechnungsabgrenzung der antizipativen Postenals sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten
Sonstige Forderungen oder Verbindlichkeiten werden für Erträgeund Aufwendungen gebildet, die wirtschaftlich in das abzuschlie-ßende Geschäftsjahr gehören, aber erst im Folgejahr als Einnahmenoder Ausgaben anfallen.
Bei der aktiven oder passiven Rechnungsabgrenzung sind im altenJahr Zahlungen erfolgt, bei den sonstigen Forderungen und Ver-bindlichkeiten nicht.
Der Fachbegriff „antizipative Vorgänge“ bezeichnet: Erlöse undAufwendungen werden antizipiert (vorweggenommen), ohne dassschon Zahlungen erfolgt sind. Sie dürfen weder in der Handels-noch in der Steuerbilanz als Rechnungsabgrenzungsposten ausge-wiesen werden. Diese Fälle sind meist davon gekennzeichnet, dasskeine speziellen Rechnungsdokumente vorliegen, sondern rechts-verbindliche Verträge mit Zahlungsklauseln vorliegen.
Zu den sonstigen Forderungen:Sie werden immer dann gebildet, wenn Leistungen im alten Jahrerbracht wurden, die Zahlung aber erst im neuen Jahr erfolgt. Bei-spiel dafür ist der Fall b). Für ein vergebenes Darlehen zahlt derKunde die Jahreszinsen erst im Januar des folgenden Jahres.
Wie erfolgt die Buchung (im alten Geschäftsjahr)?
2690 Übrige sonstige Forderungen an 5710 Zinsertrag
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D Abgrenzungsposten und Rückstellungen
160
Die Kontennummerierung zeigt, dass inhaltlich richtig ein Ertragvorweggenommen wird, der sich Gewinn erhöhend auswirkt. Es wäre
falsch, die Zinseinnahme erst im Folgejahr als Ertrag zu erfassen.
Zu den sonstigen Verbindlichkeiten:Sie werden immer dann gebildet, wenn Leistungen im alten Jahr inAnspruch genommen wurden, die Zahlung aber erst im neuen Jahrerfolgt. Beispiel dafür ist der Fall a) Die Dezembermiete für einenGeschäftsraum wird von uns vertragsgerecht im Januar des nächstenJahres überwiesen.
Wie erfolgt die Buchung?
6700 Mietaufwendungen an 4890 übrige sonstigeVerbindlichkeiten
Die Kontennummerierung zeigt, dass inhaltlich richtig ein Aufwandvorweggenommen wird, der sich Gewinn mindernd auswirkt. Eswäre falsch, die Mietzahlung erst im Folgejahr als Aufwand zu erfas-sen.
3 Auflösung der Rechnungsabgrenzungsposten
Wie werden die Rechnungsabgrenzungsposten sowie die sonstigenForderungen und Verbindlichkeiten aufgelöst? Es bietet sich an, die
„sonstigen Verbindlichkeiten“ als Beispiel zu verwenden.Zunächst einmal – das wissen Sie – muss das Konto 4890 in derSchlussbilanz des alten Jahres gleich lautend mit den gleichen Beträ-gen in der Eröffnungsbilanz des neuen Jahres auftauchen. Wenn dieZahlung dann im neuen Jahr erfolgt, wird die sonstige Verbindlich-keit aufgelöst.
Wie erfolgt die Buchung?
4890 übrige sonstige Verbindlichkeiten an 2800 Bank
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Rückstellungen D
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Das Konto 4890 wird im neuen Jahr durch die Zahlung ausgegli-chen. Die entsprechende Verbindlichkeit ist getilgt.
Es wird Ihnen als aufmerksamer Leser dieses Buches gewiss nichtschwer fallen, in Analogie zu diesem Beispiel selbst zu erkennen, wieaktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten oder sonstigeForderungen, die im alten Geschäftsjahr gebildet wurden, im neuenJahr wieder aufgelöst werden.
Tipp
Rechnungsabgrenzungsposten, sonstige Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten sind unter aufmerksame Kontrolle zu nehmen. Spätestens bei Aussagen über den Geschäftserfolg im kommenden Wirtschaftsjahr ist zu prüfen, ob die alten Positionen aufgelöst werdenmüssen, weil inzwischen die Zahlungen oder Leistungen getätigtwurden.
4 RückstellungenDas Handelsgesetzbuch schreibt im § 249 vor:
(1) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für dro-hende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Ferner sindRückstellungen zu bilden für
1. im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung,die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, oder für
Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt wer-den,
2. Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht wer-den.
Rückstellungen dürfen für unterlassene Aufwendungen für Instandhal-tung auch gebildet werden, wenn die Instandhaltung nach Ablauf derFrist nach Satz 2 Nr. 1 innerhalb des Geschäftsjahrs nachgeholt wird.
(2) Rückstellungen dürfen außerdem für ihrer Eigenart nach genauumschriebene, dem Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr
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D Abgrenzungsposten und Rückstellungen
162
zuzuordnende Aufwendungen gebildet werden, die am Abschlussstich-tag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder des
Zeitpunkts ihres Eintritts unbestimmt sind.
(3) Für andere als die in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Zweckedürfen Rückstellungen nicht gebildet werden. Rückstellungen dürfennur aufgelöst werden, soweit der Grund hierfür entfallen ist.“
Merke:
• Rückstellungen haben zur Voraussetzung im abgelaufenen Geschäftsjahr verursachte wirtschaftliche Vorgänge, die mit hoherWahrscheinlichkeit zu Aufwendungen führen.
• Ausgaben fallen erst in künftigen Geschäftsjahren an.
• Die Höhe der Ausgaben ist unbestimmt, kann aber geschätztwerden
• Der Termin der Ausgaben ist unbestimmt.
Der einleitend zu diesem Kapitel unter d) genannte Fall ist ein Bei-spiel dafür, wann Rückstellungen zwingend zu bilden sind: MehrereKunden haben gelieferte Waren reklamiert. Die Höhe des Schadenswurde noch nicht genau geklärt. Verhandlungen laufen. Es ist si-cher, dass Schadenersatz geleistet werden muss. Auszugehen ist voneinem drohenden Verlust. Er ist am Abschlussstichtag wahrschein-lich oder sicher, aber hinsichtlich der Höhe oder des Zeitpunkts desEintretens noch unbestimmt.
Wie ist zu buchen?
6981 Aufwand für Gewährleistungen an 3910 Rückstellungen fürGewährleistungen
Rückstellungsgründe sind in der Praxis außerordentlich vielfältig. Ineinem ABC der Rückstellungen sind 103 mögliche Gründe aufge-führt. Einige Beispiele daraus sind: Abbruchverpflichtungen, Auf-wendungen für Abfall- oder Abraumbeseitigung, Bürgschaftsver-
pflichtungen, Garantieleistungen, Instandhaltungsaufwendungen,Aufwendungen für die Anfertigung des Jahresabschlusses, Produkt-
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Rückstellungen D
163
haftung, Prozessrisiken, Aufwendungen für die Anfertigung vonSteuererklärungen, zu erwartende Steuernachzahlungen.
Aus den vielen Rückstellungsarten sei die Gewerbesteuerrückstel-
lung hervorgehoben. Überlegungen dazu sind in allen Unterneh-men mit einem positiven Geschäftserfolg (Gewinn) erforderlich.Der bilanzierende Gewerbetreibende hat die Pflicht, für die Gewer-besteuer nicht nur die rückständigen Vorauszahlungen als Schuld inder Bilanz auszuweisen, sondern es ist auch für eine sich ergebendeAbschlusszahlung eine Rückstellung zu bilanzieren.
Etwas kompliziert ist es, die Höhe der Gewerbesteuer zu ermitteln.Das liegt an folgendem Grund: Die Gewerbesteuer entsteht einer-seits aus der Ertragskraft des Gewerbebetriebs, andererseits belastetdiese Realsteuer auch direkt den Betrieb. Die Gewerbesteuer istdamit eine abzugsfähige, Gewinn mindernde Betriebsausgabe.
Es besteht daher zwischen der Gewerbesteuerschuld und dem Ge-werbeertrag eine wechselseitige Wirkung. Die aus dem Gewerbeer-trag berechnete Gewerbesteuer ist aus einem Gewerbeertrag ent-standen, bei dem die Gewerbesteuer noch nicht als Betriebsausgabeberücksichtigt wurde. Die Gewerbesteuer ist dementsprechend zuhoch und muss auf ihren tatsächlichen Betrag zurückgeführt wer-den.
Die Gewerbesteuerrückstellung kann zu ihrer Errechnung schät-zungsweise mit 5/6 des Betrages der Gewerbesteuer in der Bilanzangesetzt werden, die sich ohne Berücksichtigung der Gewerbesteu-
er als Betriebsausgabe ergeben würde. Dies gilt auch entsprechendfür den Ansatz etwaiger Erstattungansprüche aus überzahlter Ge-werbesteuer. Die 5/6-Methode führt immer dann zu richtigen Er-gebnissen, wenn der Hebesatz der Gemeinde 400 % beträgt und dievolle Steuermesszahl von 5 % erreicht wird. Bei einem niedrigerenHebesatz ergibt sich eine zu niedrige, bei einem höheren Hebesatzals 400 % eine zu hohe Gewerbesteuer als Rückstellung. Praxiserfah-rungen zeigen, das für eine genauere Ermittlung der Gewerbesteuer-
rückstellung die steuerliche Beratung durch dazu bevollmächtigtePersonen unabdingbar ist.
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D Abgrenzungsposten und Rückstellungen
164
Merke:
Rückstellungen sind Passivposten. Die Bildung oder Erhöhung einerRückstellung führt zu einer Gewinnminderung, die Auflösung zu einerGewinnerhöhung. Betriebswirtschaftlich nehmen Rückstellungenkünftigen Aufwand vorweg.
Die Rückstellungen sind von anderen Passivposten zu unterschei-den:
● von den Verbindlichkeiten dadurch, dass sie für ungewisse Ver-
bindlichkeiten gebildet werden,● von den passiven Rechnungsabgrenzungsposten dadurch, dass
ihre Bildung nicht von dem Erfordernis der Bestimmung eineskonkreten Termins des Aufwandes abhängig ist und nicht derAbgrenzung des Aufwands auf mehrere Wirtschaftsjahre dient.
Tipp
Rückstellungen sind geeignet, steuerbilanzpolitisch eingesetzt zuwerden. In Zeiten guter Ertragslage kann mit ihnen der Steuerbilanzgewinn gedrückt werden. In Zeiten schlechter Ertragslage kann derZwang, Rückstellungen zu bilden, unerwünscht sein.
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165
E Rücklagen
Rücklagen sind Bestandteile des Eigenkapitals eines Unternehmens.Sie entstehen in der Regel durch die Einbehaltung von Gewinnenund dienen als Reserve bzw. als Risikoausgleich eines Unterneh-mens. Rücklagen sind zum Teil in den Unternehmensbilanzen offenausgewiesen, zum Teil sind es stille Reserven. Soweit Rücklagen
offen ausgewiesen werden, sind sie als Eigenkapital erfasst.
Bei Einzelkaufleuten und Personengesellschaften sind solche Rück-lagen direkt im Konto „Eigenkapital“ enthalten.
Bei Kapitalgesellschaften sind offene Rücklagen speziell mit beson-deren Positionen ausgewiesen. Gut ist das im Industriekontenrah-men (s. Anhang) zu erkennen, so z. B. in der Kontengruppe 32.
Diese Art des Ausweises liegt daran, weil Kapitalgesellschaften einbestimmtes Stammkapital besitzen. Alles, was an Nettovermögendarüber hinaus vorhanden ist, wird als Rücklage speziell ausgewie-sen.
Stille Rücklagen (stille Reserven) hingegen sind aus der Bilanz nichtersichtlich. Sie sind auf unterlassene Aktivierungen, Unterbewer-tungen von Vermögensteilen oder Überbewertung von Passivazurückzuführen. Es handelt sich um verborgenes Eigenkapital.
Die Motive zur Bildung stiller Reserven sind nachvollziehbar. EinUnternehmer wird zum Beispiel häufig seinen Maschinenpark sohoch wie möglich abschreiben, um Aufwendungen abrechnen zukönnen, die den zu versteuernden Gewinn mindern. Gesetzlich istdas möglich. Nicht immer aber wird die Maschine so stark verschlis-sen sein wie sie noch zu Buche steht.
Ein Problem entsteht allerdings dann, wenn stille Rücklagen anläss-
lich eines Veräußerungs- oder sonstigen Realisierungsvorgangsaufgedeckt werden. Dann entsteht ein steuerlich relevanter Ertrag.
Dazu ein Beispiel:
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E Rücklagen
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Eine Maschine wird zum Preis von 7.500 € + 19 % Umsatzsteuerverkauft und per Banküberweisung sofort bezahlt.
Der Anschaffungspreis der Maschine betrug 20.000 €. Sie war biszum Verkaufstag mit 15.000 € abgeschrieben. Somit betrug derBuchwert noch 5.000 €. Wie ist zu buchen?
2800 Bank 8.925 €
an 0700 Maschinen 5.000 €
an 4800 Umsatzsteuer 1.425 €
an 5800 außerordentliche Erträge 2.500 €
Die Tatsache, dass profitabel arbeitende Unternehmer fast in allenFällen stille Reserven bilden, hat zu folgendem Spruch geführt, dereine Lebensweisheit ausdrückt: Profitable Betriebe stehen in Wirk-lichkeit noch besser da als in der Bilanz ausgewiesen. Betrieben mitwirtschaftlichen Problemen geht es schlimmer als die Bilanz vermu-ten lässt. Sie verfügen nicht über stille Reserven, sondern haben ihr
Vermögen oft überbewertet.
Sonderposten mit RücklagenanteilSpezielle Rücklagen können darüber hinaus Steuern sparen undwerden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Gewinn min-dernd gebildet und Gewinn erhöhend aufgelöst. Besonders interes-
sant ist die Ansparabschreibung. Bis zu 40 % der voraussichtlichenAnschaffungs- oder Herstellungskosten künftiger Investitionen inneue bewegliche Wirtschaftsgüter (fabrikneu) des Anlagevermögenskönnen in eine steuerfreie Rücklage eingestellt werden (vgl. § 7gEStG).
Zu dem begünstigten Personenkreis gehören alle bilanzierendenSteuerpflichtigen. Allerdings darf das Betriebsvermögen bei Gewer-betreibenden oder Selbstständigen zum Schluss des vorangegange-
nen Wirtschaftsjahres 204.517 € nicht übersteigen.
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Rückstellungen E
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Die mit der Rücklage vorgesehene Investition muss bis zum Endedes zweiten, auf die Rücklagenbildung folgenden Wirtschaftsjahrs
bewirkt sein. Dies bedeutet, dass der Unternehmer zum Zeitpunktder Rücklagenbildung noch nicht in allen Einzelheiten nachweisenmuss, was genau investiert werden soll. Das Angebot eines Lieferan-ten ist nicht erforderlich.
Die Bildung und die Auflösung der Rücklage müssen sich in derBuchführung verfolgen lassen. Die Höhe der Rücklage nach § 7 gAbs. 3 EStG ist pro Betrieb des Steuerpflichtigen auf 154.000 € be-
grenzt. Die Rücklage ist, sobald für das begünstigte WirtschaftsgutAbschreibungen vorgenommen werden können, Gewinn erhöhendaufzulösen. Folgendes Beispiel zeigt, wie Sie buchen müssen: Sieplanen, im nächsten Jahr eine neue Maschine für 60.000 € (ge-schätzt) zu kaufen.
Buchung im Jahr der Anschaffungsplanung
6560 Ansparabschreibung 24.000 €
an 3550 Rücklage für Ansparabschreibung 24.000 €
Buchungen im Jahr der Anschaffung der Maschine
1.)0700 Technische Anlagen und Maschinen 60.000 €und2600 Vorsteuer 9.600 €
an 2800 Bank 69.600 €
2)3550 Rücklage für Ansparabschreibung 24.000 €
an 5199 Ertrag aus der Auflösungder Rücklage für Ansparabschreibung 24.000 €
3.)6560 Sonder-AfA § 7g EStG (20 %) 12.000 €
und6560 AfA (degr. AfA 20 %) 12.000 €
an 0700 technische Anlagen und Maschinen 24.000 €
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E Rücklagen
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Was haben Sie erreicht? Schon im Jahr der Anschaffungsplanunghaben Sie den zu versteuernden Gewinn um 24.000 € gemindert.
Das haben Sie bewirkt, um Steuern zu sparen. Diese 24.000 € habenSie im Folgejahr nach der Anschaffung tatsächlich an Aufwandgebucht. Dagegen erhöht sich Ihr zu versteuernder Gewinn durchdie Auflösung der Ansparabschreibung.
Eine weitere interessante Möglichkeit kann die Ansparabschreibungfür Existenzgründer sein. Diese kann unter erheblich erleichtertenBedingungen und mit einem erweiterten Begünstigungsrahmen
geltendgemacht werden (§ 7g Abs. 7 EStG). Sinn der Vorschrift istes, Existenzgründungen anzuregen und damit neue Arbeitsplätze zuschaffen. Die Ansparabschreibung ist dann ein geeignetes Mittel,wenn sich ein neu gegründeter Betrieb in einer guten Gewinnsitua-tion befindet.
Die Begünstigungen für Existenzgründer bestehen darin, dass
● das begünstigte Wirtschaftsgut nicht schon zum Ende des zwei-ten, sondern erst zum Ende des fünften auf die Bildung derRücklage folgenden Wirtschaftsjahres angeschafft oder hergestelltsein muss (§ 7g Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 EStG),
● sich der betriebsbezogene Höchstbetrag von 154.000 € (bis VZ2001: 300.000 DM) auf 307.000 € (bis VZ 2001: 600.000 DM) er-höht (§ 7g Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 EStG),
● die Rücklage nicht schon am Ende des zweiten, sondern erst amEndes des fünften auf die Bildung folgenden Wirtschaftsjahres
aufgelöst werden muss,
● ein Gewinnzuschlag nach § 7g Abs. 5 EStG (Verzinsung) unter-
bleibt.
Auf diese Weise haben viele Existenzgründer die Möglichkeit, in denAufbaujahren zwar Gewinn zu erwirtschaften aber keine oder gerin-ge Steuern bezahlen zu müssen.
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F Die Organisation der Buchfüh
rung
Eine gut organisierte Buchführung bringt dem Unternehmer hohenNutzen, verursacht aber zugleich auch Aufwand, der vor allem vonFirmen-Neugründern zunächst häufig unterschätzt wird. Der Nut-
zen besteht in erster Linie darin, dass den gesetzlichen Anforderun-gen – insbesondere für die Besteuerung – Rechnung getragen wird,und dass die für geschäftliche Entscheidungen notwendigen Grund-lagen bereitgestellt werden. Die vorausgegangen Kapitel haben dasdemonstriert.
Nun aber zum Aufwand für die Buchführung – vor allem zur Frage:„Wie kann der Aufwand so gering wie möglich gehalten werden?“Die Antwort erfordert intensives Überlegen und kann sehr unter-
schiedlich ausfallen, je nachdem wie groß das Unternehmen ist, undwelche Ausbildung die beschäftigten Bürokräfte besitzen.
Den meisten Einsteigern in die Buchführung erscheinen zunächsteinmal die Anforderungen und Aufwendungen immens. Ihnen alsLeser dieses Buches wird es möglicherweise ebenso ergangen sein.Sie haben sicher selbstständig die Übungsaufgabe 4 gelöst und imAbschnitt 11 des Kapitels „Elementarwissen“ überprüft, ob Sie dasnotwendige Basiswissen beherrschen.
Sie haben damit kennen gelernt, auf welche Art und Weise seit lan-ger Zeit Aufzeichnungen in der Buchführung vollzogen wurden.Das Journal (Tagebuch) wurde erfasst und auf die Konten übertra-gen. Diese wurden abgeschlossen und zu einer Schlussbilanz zu-sammen geführt. Die später praktizierten Durchschreibeverfahrenund die Anwendungen von elektromechanischen Schreib- undDruckmaschinen haben am hohen Zeitaufwand nur wenig geändert.
Sie haben die Aufgaben per Hand und auf Papier gelöst. Nur dreiGeschäftsfälle waren in der Aufgabe 4 auf T-Konten zu buchen.
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Vermutlich haben Sie etwa eine halbe Stunde Zeit für diese Aufgabebenötigt. Sie können sich vorstellen, wie viel Arbeitsaufwand beim
Buchen „per Hand“ wohl notwendig ist, wenn bei einer Firma mitvielleicht 3 Mitarbeitern etwa 300 Geschäftsfälle je Monat entstehen– und bei größeren Unternehmen noch sehr viel mehr.
Diese „Schritt-für-Schritt-Abfolge“ per Hand ist heute nicht mehrnotwendig und damit auch nicht mehr der hohe Zeitaufwand.
1 Die EDV ist das Instrument der GegenwartJeder Praktiker weiß es, dass heute durch Einsatz der elektronischenDatenverarbeitung (EDV) viel rationeller als früher gearbeitet wird.Die elektronische Buchführung ist das Arbeits-Instrument der Ge-genwart und wird immer mehr perfektioniert.
In vier Richtungen können Potenziale der EDV für die Buchführunggenutzt werden:
1. Schnelles Erfassen von Daten,2. sicheres Speichern der Daten mit ständigem Zugriff,3. Verarbeiten der Daten mit Automatisierung von Routine-
Arbeiten,4. Verwenden von Daten, die bereits in elektronischer Form exis-
tieren.
Die ersten drei Richtungen werden in großem Umfang bereits ge-
nutzt. Sie sind, wie oft gesagt wird, weitgehend „ausgereizt“. In dervierten Richtung dagegen bestehen noch riesige Reserven. Das sollspäter gezeigt werden.
Zunächst: Worin zeigt sich der Nutzen der genannten Richtungen„eins bis drei“?
In die verfügbaren Buchführungs-Programme können die Ge-schäftsfälle in Gestalt von Buchungssätzen mit so genannter Mas-
kenerfassung (dies wird später im Detail gezeigt) eingegeben wer-den. Das ist das heute am meisten gebräuchliche Verfahren.
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Die EDV ist das Instrument der Gegenwart F
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Automatisch erfolgt dann
● der Aufbau des Journals,● die Übertragung der Daten auf die einzelnen Konten,
● die Erfassung der Umsatzsteuer,
● das Errechnen der Salden,
● der Aufbau einer Summen- und Saldenliste,
● die Fertigstellung einer vorläufigen Gewinn- und Verlustrech-nung,
●
das Erstellen eine Bilanzübersicht (vorläufig).Die genannten automatisierten Funktionen erledigen mit großemZeitgewinn solche Routine-Arbeiten, die früher – ohne EDV – sehrzeitaufwändig waren.
Die praktischen Erfahrungen zeigen, dass eine sehr versierte Buch-haltungskraft es mithilfe eines modernen Buchführungsprogrammsbei hoher Arbeitskonzentration schaffen kann, einen Geschäftsfallmit einem Zeitaufwand von etwa einer Minute aus einem Belegheraus in das Programm einzugeben. Bei einer Kleinfirma mit etwa300 Geschäftsfällen je Monat ergibt sich also ein Arbeitsaufwandvon mindestens fünf Stunden. Im letzten Abschnitt dieses Kapitelswird gezeigt, die dieser Aufwand noch wesentlich weiter reduziertwerden kann.
Tipp
Auf eine wichtige praktische Erfahrung ist immer wieder zu verweisen:
Die Voraussetzung dafür, dass verwertbare Ergebnisse erzielt werden,ist und bleibt das richtige Bilden und Eingeben der Buchungssätze indas Programm.
Die Konsequenz daraus ist:
Die heute angebotenen modernen Buchführungsprogramme könnennur dann in der Praxis sinnvoll eingesetzt werden, wenn der Anwen
der die Grundlagen der traditionellen Buchführung beherrscht.
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Jetzt nun die Frage: Wieso liegen riesige Reserven darin, dass esmöglich ist, Daten, die bereits in elektronischer Form existieren, in
die Buchführungsprogramme einzuspielen ohne sie noch einmal zuerfassen?
Der Schlüssel zur Beantwortung liegt darin, dass nicht nur in derBuchführung die elektronische Datenverarbeitung eingesetzt wird,sondern für fast alle Büro- und Verwaltungsarbeiten. So werdenRechnungen mit Warenwirtschaftsprogrammen automatisch er-stellt; aus den online-Banking-Programmen heraus können elektro-
nische Tabellen über eingehende und ausgehende Zahlungen gene-riert werden; immer mehr verbreitet sich das Führen vonelektronischen Kassenbüchern.
Gegenwärtig werden fast alle diese Daten in den Unternehmen odervon auswärtigen Dienstleistern (Steuerberatern oder selbstständigenBuchhaltern) an Hand der Original-Belege (meist in Papierform)noch einmal erfasst. Das aber ist unnötig. Es ist eine aufwändige undteure Doppelarbeit. Noch wenig ist bekannt, wie das vermieden
werden kann. Deshalb soll sich der letzte Abschnitt dieses Kapitelsauf praktisch erprobte, bewährte Verfahren zur Aufbereitung vonelektronischen Daten, die im Unternehmen bereits zur Verfügungstehen, für die Buchführung konzentrieren. Die Grundrichtung ist:Vermeiden von überflüssigen Doppelarbeiten.
Das Einsparpotenzial wird an folgendem Praxisbeispiel deutlich:
Eine kleine Firma erstellt mit einem EDV-Programm pro Monat 30
Ausgangsrechnungen. Das Erfassen der Original-Belege (in Papier-Form) mit dem Computer wird in 30 Minuten erledigt. Wird abernun aus dem EDV-Programm, das die Rechnungen schreibt, dieverfügbare elektronische Daten-Tabelle übernommen und in Bu-chungssätze umgeformt, sind höchstens noch fünf Minuten not-wendig. Mindestens 80 Prozent des Arbeitsaufwands wird einge-spart.
Genauso ist es bei den Zahlungsvorgängen mit Bank und Kasse und
bei den eingehenden Rechnungen. Das Vorgehen wird später genaubeschrieben werden, und Sie können entscheiden, was Sie anwen-
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Die EDV ist das Instrument der Gegenwart F
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den wollen und vor allem, mit welchen externen Dienstleister künf-tig zusammen gearbeitet wird.
Zunächst soll aber ein Buchführungsprogramm vorgestellt und ge-zeigt werden, wie damit üblicherweise in der Praxis gearbeitet wird.Sie als Unternehmer können daraus bereits eine wichtige Überle-gung ableiten, nämlich, ob Sie die Buchführung ganz oder teilweiseim eigenen Haus erledigen wollen und können, oder ob Sie miteinem externen Dienstleister (Steuerberater oder selbständigemBuchhalter) in geeigneter Weise kooperieren.
Für größere Unternehmen ist es selbstverständlich, dass die Buch-führung im eigenen Hause erfolgt. Dank der EDV-Programme istdas heute auch bei mittleren und kleinen Unternehmen möglich.Voraussetzung ist, dass die notwendige Sachkunde vorhanden ist.Oft wird das bei einer am Computer ausgebildeten Büro-Allround-Kraft der Fall sein.
Die Erledigung der Buchführung im eigenen Hause ist von großemVorteil. Gesichert wird der ständige Überblick über die Liquidität,die Verfügbarkeit aller Daten für gewinnorientierte Entscheidungen,die ständige Zugriffsmöglichkeit auf die Belege (Eingangsrechnun-gen usw.). Nicht zuletzt ist dies meist auch kostengünstig.
In vielen Fällen werden alle Belege an einen Steuerberater gegeben,der sie bucht und die notwendigen Auswertungen zurückgibt. Dasist ein sehr teures Verfahren. Darüber hinaus entsteht dabei dasProblem, dass Sie Belege aus dem Haus geben und oft ziemlich
lange auf Auswertungen (u. a. betriebswirtschaftliche Auswertun-gen) warten müssen. Das beeinträchtigt die operative Geschäftstä-tigkeit. Letztlich ist das sehr uneffektiv.
Um eine Vorstellung über die entstehenden Kosten zu vermitteln,sei aus einer Internet-Anzeige eines Buchführungsbüros zitiert:
„Von uns wird das Verbuchen Ihrer laufenden Geschäftsvorfällekompetent und zeitnah erledigt.
Buchung Ihrer lfd. Geschäftsvorfälle (chronologisch sortiert): 0,93 €pro Buchung
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Buchung Ihrer lfd. Geschäftsvorfälle (unsortiert): 1,28 € pro Bu-chung“
In der Praxis hat es sich für kleinere Firmen bewährt, bei der Buch-führung eine rationelle Arbeitsteilung zwischen dem eigenen Unter-nehmen und einem externen Dienstleister (Steuerberater oderselbstständiger Buchhalter) zu organisieren. Prinzip sollte sein, allesdas im eigenen Haus zu erledigen, wofür die Sachkunde ausreichtund eine Bürokraft verfügbar ist.
Nunmehr wenden wir uns einem sehr guten EDV-Buchführungs-
programm zu.
2 Warum der lexware buchhalter ?Als Unternehmensberater habe ich viele Buchführungsprogrammegeprüft, um meinen Mandanten ein wirksames Instrument zu emp-fehlen. Aus vielen Gründen halte ich den lexware buchhalter (Lexwa-
re GmbH, Freiburg) am geeignetsten für Freiberufler, Handwerker,Kleinbetriebe und auch mittlere Betriebe.
Warum empfehle ich dieses Programm? Es gibt dafür viele guteGründe:
● Der lexware buchhalter ist für jeden, der mit der traditionellenBuchführung einigermaßen vertraut ist, praktisch ohne Hand-buch einzusetzen, das Programm ist in hohem Maße „selbst er-
klärend“. Der Computer fordert das ab, was auch auf Papier ein-getragen werden müsste. Routinearbeiten werden vomProgramm „im Hintergrund“ erledigt. Die vom lexware buchhal-ter angebotenen Auswertungen (das, was am Ende heraus-kommt) sind noch viel aussagefähiger als Journale oder Konten,die per Hand erzeugt werden können. Die Auswertungen ent-sprechen weitgehend den Ansprüchen von Mandanten, die bis-her DATEV-Auswertungen vom Steuerberater erhielten.
● Die Anbieter des lexware buchhalter s stapeln sogar mit der Angabeder Leistungsfähigkeit etwas tief. Ich betreue Mandanten, deren
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Warum der lexware buchhalter? F
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Journal im Jahr etwa 7000 Zeilen (Buchungssätze) aufweist. Das sindschon mittlere Betriebe mit Umsätzen von 1 Million € und mehr.
● Sehr nützlich ist die Möglichkeit der Datenausgabe wahlweise aufPapier, auf dem Bildschirm und als Datei. Journale und Kontenkönnen zum Beispiel im Excel-Textformat ausgegeben werden,was dem Anwender ein weites Feld von wichtigen Auswertungs-möglichkeiten eröffnet sowie den Einsatz von Sortier- und Such-funktionen.
● Nicht zuletzt ist die Datensicherung mit dem ZIP-Format elegantgelöst und funktioniert stabil.
● Der Anbieter, die Firma Lexware, pflegt das Programm hervorra-gend. Updates nach neuestem Stand sind rechtzeitig erhältlich. Eswird hervorragender Support bei der Lösung von Problemen gebo-ten.
● Die vielen Anwendervorteile sind verbunden mit einem Preis desProgramms, der zunächst verblüfft. Ich habe Reaktionen erlebt:„Wenn es so billig ist, kann es nicht gut sein.“ Tatsächlich ist aberdas Preis-Leistungs-Verhältnis optimal.
Zu den genannten Vorteilen, die der lexware buchhalter bietet, kamfür mich persönlich noch etwas dazu. Endlich erfüllte sich meinlange gehegter Wunsch, ein am Markt angebotenes Buchführungs-programm so einzusetzen, dass betriebliche Doppelarbeiten beimErfassen von Daten vermieden werden können.
Wie funktioniert das? Mithilfe automatisierter, selbstrechnender Ta-bellen (Tools) auf der Basis des verbreiteten Programms Excel. Es
handelt sich um● das Kassenbuch mit automatischer Berechnung des Kassenbe-
stands,● das Bankbuch auf Basis der Bankauszüge (gedruckt oder electro-
nic banking),● die Liste der Ausgangsrechnungen (gekoppelt mit einem Faktura-
Programm),● die Liste der Eingangsrechnungen (gekoppelt mit dem Postein-
gangsbuch).
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Mit den Excel-Tabellen entstehen solche Dateien, die leicht in Bu-chungssätze umgeformt und dann unmittelbar in den lexware buch-
halter eingegeben werden können. Eine nochmalige Erfassung vonDaten in den Buchungsmasken ist mithilfe des Import-Moduls deslexware buchhalter s nicht mehr erforderlich.
Im letzten Kapitel dieses Buches wird Ihnen der Einsatz des lexwarebuchhalters zur Vermeidung von Doppelarbeiten genau erklärt.
3 EinführungDer lexware buchhalter ist, sofern Grundkenntnisse in der Buchfüh-rung vorhanden sind, wegen seiner Bedienerfreundlichkeit intuitiveinzusetzen. Wenn wirklich Fragen auftauchen, gibt es wie bei fastallen Programmen, die auf Windows basieren, eine sehr gute Hilfe-funktion. Wer die Hilfe nicht über den Bildschirm sucht, sondernlieber mit Büchern arbeitet, kann das von Lexware als Bestandteil
des Pakets gelieferte Anwenderhandbuch und ein kleines Lehrbuchfür Buchführung nutzen.
„Entscheidend ist, was am Ende hinten herauskommt!“ lautet einbekannter Ausspruch. Bezogen auf Buchhaltungsprogramme bedeu-tet das: Wenn der Input noch so effektiv gestaltet ist, der Outputaber nicht das liefert, was der Unternehmer benötigt, ist das Pro-gramm untauglich. Beim lexware buchhalter ist dieses Zusammen-spiel hervorragend gelöst. Genau diese Zusammenhänge möchte ich
Ihnen in klaren Arbeitsschritten und Funktionen nahe bringen, undSie können mithilfe dieses Kapitels viele eigene Versuche und Irr-tümer vermeiden.
4 Erste Schritte mit dem lexware buchhalter Der einfachste und effektivste Weg, den lexware buchhalter kennen
zu lernen, ist die Eingabe eines einfachen Geschäftsvorgangs und dasanschließende Betrachten der Auswertung auf dem Bildschirm. Wiekönnte ein solcher Geschäftsgang aussehen?
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Erste Schritte mit dem lexware buchhalter F
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● Das Unternehmen beginnt mit einem Bankguthaben von 47.600 €;das ist zugleich der Anfangsbestand des Eigenkapitals.
● Für diese 47.600 € wird Handelsware (netto 40.000 € + 7.600 €Umsatzsteuer) gekauft und sofort per Bank bezahlt.
● Die Handelsware wird für 119.000 € gegen Ziel verkauft (Waren-wert 100.000 € + 19.000 € Umsatzsteuer).
Es ist auf den ersten Blick klar, dass ein Gewinn von 60.000 € erzieltwurde, der in den Auswertungen erscheinen muss. Aufgrund derKenntnisse aus den vorangegangenen Kapiteln können Sie die
Schlussbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung vor Ihremgeistigen Auge entstehen lassen. Bestätigt der lexware buchhalter IhreAuffassung? Selbstverständlich, ja!
Tipp:
Diese kleine Aufgabe hat sich generell zum Testen von BuchführungsSoftware bewährt. Es wird deutlich wie die Programme bei der Verar
beitung der Daten bis hin zu den Auswertungen reagieren.
Doch der Reihe nach. Zunächst installieren Sie das Programm. Sieerhalten mit dem Programmpaket ein Anwenderhandbuch. Darinist die Installation erläutert. Auch dann, wenn Sie einfach nur dieCD aktivieren, macht es Ihnen die Bedienerführung leicht, denlexware buchhalter auf Ihre Festplatte zu bekommen.
Als erste eigenständige Arbeit müssen Sie den „Firmenassistenten“
einsetzen. Auf der Seite eins von fünf bezeichnen wir unseren Man-danten mit „Probe“. Dann ist die Gewinnermittlungsart einzutra-gen. Wir entscheiden uns für den Betriebsvermögensvergleich umzu sehen, welche Art von Bilanz das Programm liefert.
Auf Seite 2 des Firmenassistenten tragen wir das laufendeBuchungsjahr ein. Seite 3 fragt nach dem Kontenrahmen, den wirnutzen wollen. Sie wählen bitte den Kontenrahmen für die Indus-
trie, der Ihnen ja schon bekannt ist. Er wurde in diesem Buch ver-wendet, weil er neben seiner Zweckmäßigkeit den meisten kauf-
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männischen Prüfungen bei Industrie- und Handelskammern zuGrunde liegt.
Die Seiten 4 und 5 werden in unserem Beispiel so gelassen wie vomProgramm empfohlen. Dann kann gespeichert werden.
Jetzt gehen Sie in das Menü „Buchen“ und verwenden „Stapelbu-chen“. Das hat, im Unterschied zum Dialogbuchen, den Vorteil,dass Sie vor dem Buchen auf Konten noch Fehler korrigieren kön-nen.
Buchen Sie nun:2800 (Bank) an 9000 (Saldovorträge) 47.600 €.
Am besten ist es, Sie bringen im Menü „Ansichten“ den Kontenplanauf den Bildschirm und klicken zur Angabe des Soll- bzw. des Ha-benkontos nur die Konten an.
Dann wird gebucht:9000 (Saldovorträge) an 3000 (Eigenkapital) 47.600 €.
Bei diesem Buchungsschritt sehen Sie auf der Erfassungsmaske, dassauf dem Konto 9000 schon eine Habenbuchung (erkennbar durchdas Minuszeichen) vorhanden ist. Diese Aussage auf dem Bild-schirm ist für Bestandkonten sehr nützlich.
Nächster Buchungsschritt:Handelsware an Bank 47.600 €.
Hier stehen Sie möglicherweise vor einer Schwierigkeit. Im mitgelie-
ferten Kontenrahmen werden Sie unter den Bestandskonten vergeb-lich das Konto 2080 (Bestand an Handelswaren) suchen. DiesesKonto müssten Sie dann einrichten, wenn Sie „über Lager“ buchen.Wir verschieben das Einrichten von Konten auf später und buchendirekt in den Verbrauch auf das Konto 6080. Sie sehen übrigensneben dem Betrag die beiden Buchstaben „B“ und „N“. Das gibtIhnen die Möglichkeit, den Betrag brutto (mit Umsatzsteuer) odernetto einzutragen. Sie sehen, dass das Programm selbst die Tren-
nung in den Warenwert und die Umsatzsteuer vornimmt.Nun buchen Sie den Warenverkauf:Forderungen an Umsatzerlöse für Waren mit 119.000 €.
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Erste Schritte mit dem lexware buchhalter F
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Die Eingabe in die Buchungsmaske bereitet Ihnen schon keineSchwierigkeit mehr.
Jetzt verlassen Sie mit einem Klick in das untere Kreuz rechts obendas Buchungsmenü, öffnen dieses Menü neu und rufen „Stapelausbuchen“ auf. Bei der Buchung per Hand entspricht das demVorgang „Übernahme der Buchungssätze aus dem Journal in dieKonten“. Die Arbeitsersparnis beim Computerbuchen wird hierbesonders deutlich. Der Computer kann diese reine Routinearbeitautomatisiert erledigen.
Sie haben nun die vier Buchungen auf den Konten erfasst. AlleAuswertungen (siehe Menü) sind möglich.
Am spannendsten wird es sein, unter „Auswertungen“ „Bilanz“nachzusehen. Es öffnet sich ein Fenster mit einer Art Kartei. ÖffnenSie die mittlere und haken Sie alles an, was möglich ist. Sie werdensehen, welch hervorragende Auswertung am Bildschirm erscheint.Sie könnte so beim Finanzamt abgegeben werden. Natürlich er-scheinen die 60.000 € Gewinn.
Sie sollten sich nun die Summen- und Saldenliste ansehen, dann dieeinzelnen Konten und schließlich auch die betriebswirtschaftlicheAuswertung (BWA). Sie werden sehen, es bleibt kein Wunsch offen.Noch einmal sei daran erinnert: Sie können alle Auswertungen amBildschirm ansehen, eine Druckerausgabe vornehmen und Dateienim Textformat erzeugen.
Dieser einfache Buchungsvorgang mit Auswertungen demonstriert
bereits die Bedienerfreundlichkeit. Sie sehen außerdem, dass Aus-wertungen automatisch erzeugt werden, die genau dem entspre-chen, was Sie für Ihre Geschäftsführung benötigen.
Im nächsten Schritt sollen Konten eingerichtet werden.
Sie erinnern sich, dass im mitgelieferten Kontenplan das Konto2080 (Bestand an Handelswaren) fehlte, das Sie benötigt hätten,wenn Sie „über Lager“ gebucht hätten. Der Aufwand musste dann
über Materialentnahmescheine erfasst werden.
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Mit dem Menüpunkt „Verwaltung“ und „Kontenplan“ kommen Siein den Kontenassistenten. Noch schneller geht es, wenn Sie den
Kontenplan geöffnet haben und oben in das Icon mit dem Pluszei-chen klicken. In fünf Schritten werden Sie zur Einrichtung des Kon-tos geführt.
Dazu einige Praxistipps für das Einrichten von Konten:
Tipp
Achten Sie auf die Umsatzsteuerautomatik! Füllen Sie weiter die Zuordnung im Jahresabschluss sorgsam aus. Nur so kommen Sie zu einwandfreien Ergebnissen. Weil mancher Anwender recht oberflächlicharbeitet, behauptet er später: „Der Computer spinnt.“ Das entsprichtaber nicht der Wahrheit.
Sie sollten sich jetzt oder später auf alle Fälle unter „Auswertungen“den Auswertungsaufbau ansehen und den mitgelieferten Vorschlagihren Bedürfnissen anpassen.
Wenn Sie das neu eingerichtete Konto 2080 als das Konto einsetzenwollen, über das Sie die Eingangsrechnungen für Handelswaren buchen, dann dürfen Sie nicht vergessen, das Korrespondenzkonto 6080(Aufwendungen an Handelswaren) so einzurichten, dass bei der Buchung von Materialentnahmescheinen nicht versehentlich Vorsteuergebucht wird.
In der Praxis werden Sie für manche Aufwandsarten zwei Automatikkonten benötigen. Das ist u. a. bei Repräsentationsaufwendungen derFall. Gemahlenen Kaffee kaufen Sie z. B. mit 7 % Vorsteuer ein, Ge
bäck aber mit 19 %.
5 Die Kontokorrentbuchführung mit„offenen Posten“
Als Sie die Standardbuchungen für Ein- und Ausgangsrechnungenkennen gelernt haben, wurden Sie auf eine Vereinfachung hingewie-sen, die dem Erlernen der Grundlagen diente, die aber nunmehraufgehoben werden soll. Diese Vereinfachung bestand darin, dassEin- und Ausgangsrechnungen direkt auf das Konto „Forderungen“
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Die Kontokorrentbuchführung mit „offenen Posten“ F
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und „Verbindlichkeiten“ gebucht wurden. In der Praxis werdendiese beiden Konten als Sammelkonten (vom Computer automa-
tisch ohne Ihr Zutun) geführt, und für die wichtigsten Kunden undLieferanten werden spezielle Personenkonten eingerichtet. Die Ge-samtheit der Personenkonten bildet das „Kontokorrent“. Im Rah-men des Kontokorrents ist es erforderlich, sehr detailliert zu arbei-ten, bis hin zur Aussage über die noch nicht bezahlten Ein- undAusgangsrechnungen. Diese Rechnungen werden als „offene Pos-ten“ bezeichnet. Der Ausweis dieser offenen Posten ist u. a. dieGrundlage für das Mahnwesen und ermöglicht Ihnen die Reaktion
auf Mahnungen von Lieferanten.
Um zu verstehen, wie im lexware buchhalter die Kontokorrentbuch-führung organisiert ist, schlage ich Ihnen vor, auf der Basis des ers-ten Buchungsgangs einen zweiten einzurichten. Er soll vom erstenBeispiel ausgehen, aber für die Ein- und Ausgangsrechnung um eineRücksendung von 10 % der gelieferten Waren und um eine Bezah-lung mit 2 % Skonto ergänzt werden.
Es soll also folgendermaßen gebucht werden:
Das Unternehmen beginnt mit einem Bankguthaben von 47.600 €;das ist zugleich der Anfangsbestand des Eigenkapitals.
1. Für diese 47.600€ wird Handelsware (netto 40.000 € + 7.600 €Umsatzsteuer) gekauft. Die Eingangsrechnung wird auf ein Per-sonenkonto gebucht.
2. Rücksendung von 10 % der Waren.
3. Bezahlung der Eingangsrechnung mit 2 % Skonto.4. Die Handelsware wird für 119.000 € gegen Ziel verkauft (Waren-
wert 100.000 € + 19.000 € Umsatzsteuer).5. Der Kunde schickt 10 % der Waren zurück.6. Der Kunde zahlt unter Abzug von 2 % Skonto.
Es ist kaum noch möglich, auf den ersten Blick die Höhe des Ge-winns zu erkennen oder sofort herauszulesen, wie hoch die Umsatz-steuerverbindlichkeit oder die Vorsteuerforderung gegenüber dem
Finanzamt ist. Sehen Sie das Journal:
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F Die Organisation der Buchführung
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Journal
Datum Bel.Nr.
Buchungstext Betrag Soll Haben
22.06.2007 1 Bank, Anfangsbestand 47.600,00 2800 9000
22.06.2007 2 Eigenkapital, Anfangsbestand 47.600,00 9000 3000
22.06.2007 500 Lieferant, Eingangsrechnung500
47.600,00 6080 70000
22.06.2007 500 Lieferant, Rücksendung 4.760,00 6080 70000
22.06.2007 500 Lieferant, ZA, ER500 47.600,00 70000
Zahlungsbetrag 41.983,20 280022.06.2007 Lieferant, ZA, ER500, Skonto 856,8 6080
22.06.2007 100 Kunde, Ausgangsrechnung 119.000,00 2401 5100
22.06.2007 100 Kunde, Rücksendung 11.900,00 2401 5100
22.06.2007 100 Kunde, ZE, AR100 107.100,00 10000
Zahlungsbetrag 104.958,00 2800
22.06.2007 Kunde, ZE, AR100, Skonto 2.142,00 5100 2401
Zu dem vorliegenden Journal noch einige Erklärungen:● Es wurde ein Konto 70000 eingerichtet mit der Bezeichnung „Lie-
ferant“. In Ihrer Geschäftspraxis werden Sie die genaue Firmenbe-zeichnung eingeben mit allen Angaben, die der Kontenassistent er-möglicht. Sie gelangen so zu einer elektronischen Lieferantenkartei.
● Sinngemäß wurde ein Konto „Kunde“ mit der Nummer 10000eingerichtet.
● Sie müssen jetzt „Dialogbuchen“ verwenden. Mit der Buchung
der Eingangsrechnung entsteht der offene Posten.● Die Rücksendung wurde mit einer Rückbuchung erfasst. Glückli-
cherweise lässt das Programm Buchungen mit Minusvorzeichen zu.Sie könnten auch eine Umkehrbuchung verwenden. Nun lösen Siedie Erfassung nicht mit „Buchen“ aus, sondern mit OP. Das Pro-gramm erkennt, dass der offene Posten noch 41.760 € beträgt undfragt, ob Sie diese Summe als offenen Posten weiterführen wollen, obSie den Buchungsbetrag an die Summe der gewählten offenen Pos-
ten angleichen wollen oder ihn als Minderung ausbuchen möchten.In unserem Fall soll der offene Posten weitergeführt werden.
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Die Kontokorrentbuchführung mit „offenen Posten“ F
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● Bei der Zahlung der Eingangsrechnung wird in die Buchungs-maske der Zahlbetrag eingegeben. Wir verlassen uns darauf, dass
die Vorsteuerberichtigung bei der Skontozahlung erfolgt. UnserAufwand für die Handelswaren hat sich durch den Skonto ver-mindert – also muss gegenüber dem Finanzamt auch Vorsteuerzurückgerechnet werden. Ein Problem besteht noch darin, wohinder Skonto gebucht werden soll – manchmal wird ein Konto„Liefererskonto“ verwendet. Das ist aber ungünstig, weil damitdie Anschaffungskosten auf den Sachkonten verfälscht werden.Der Skonto soll als Habenbuchung auf dem Konto 6080 „Auf-
wendungen für Handelsware“ erscheinen.● Zu den Buchungsvorgängen im Zusammenhang mit der Aus-
gangsrechnung sind keine weiteren Erläuterungen notwendig. Sieerkennen selbst die Analogie zur Eingangsrechnung.
Sie sollten sich jetzt die Summen- und Saldenliste auf den Bild-schirm holen. Sie hat folgenden Inhalt:
Summen und Saldenliste
Konto Name Summe per 31.12.07 Saldo per 31.12.07
EB Soll EB Hab. Soll Haben Soll Haben
2400 Forderungen LL 107.100,00 107.100,00
2605 Vorsteuer 19 % 6.840,00 136,80 6.703,20
2800 Bank 47.600,00 104.958,00 41.983,20 110.574,80
3000 Ek. Einzelkaufl. 47.600,00 47.600,00
4400 Verbind. LL 42.840,00 42.840,00
4805 Umsatzst. 16 % 342,00 17.100,00 16.758,00
5100 Umsatzerl. für Wa. 1.800,00 90.000,00 88.200,00
6080 Aufw. für Waren 36.000,00 720,00 35.280,00
9000 Saldovorträge
10000 Kunde 107.100,00 107.100,00
70000 Lieferant 42.840,00 42.840,00
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Sie erkennen, dass der Umsatzerlös 88.200 € beträgt und die Auf-wendungen 35.280 €. Es ergibt sich ein Gewinn von 52.920 €. Wenn
Sie später die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung betrachten,finden Sie diesen Betrag ebenfalls.
In der Summen- und Saldenliste finden Sie auch korrekte Zahlenfür die Umsatz- und Vorsteuer. Die Forderungen und Verbindlich-keiten, die Debitoren und Kreditoren und auch die offenen Postensind ausgeglichen.
Den Einsteigern in die Buchführung, die den lexware buchhalter tat-
sächlich „in den Griff“ bekommen möchten, sei empfohlen, jetzt diein Kapitel C 5 dargestellte Abschlussübung mit dem Computer zumachen. Dazu müssen Sie wieder einen neuen Mandanten, viel-leicht als „Abschlussübung“, einrichten. Sie können die Ergebnissemit der richtigen Lösung vergleichen. Verwenden Sie zum Vergleicham besten die Summen- und Saldenliste.
6 Einsatz des lexware buchhalters zur Vermeidung von Doppelarbeiten im Unternehmen
Im letzten Kapitel nun die schon angekündigte Einführung in dasVerfahren zur Vermeidung von Doppelerfassungen.
Wenn das Kassenbuch elektronisch geführt wird, warum müssen
dann eigentlich die Beträge und die Texte noch einmal eingetipptwerden? Das Gleiche gilt für Bankbuchungen. Gängig ist heute dasElectronic Banking. Auch in diesem Falle sind in Dateien Zahlenüber Geldeingänge und Ausgänge sowie Angaben zum Verwen-dungszweck vorhanden. Ausgangsrechnungslisten liegen als elekt-ronische Dateien vor. Das nochmalige Eintippen in den Computerist unnötige Arbeit, Zeit- und Geldverschwendung.
Prüfen Sie selbst, wie es in Ihrem Unternehmen bestellt ist. WennSie folgende Fragen mit „Ja“ beantworten müssen, können Sie den-
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lexware Buchhalter zur Vermeidung von Doppelarbeiten F
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noch positiv in die Zukunft schauen, denn Sie verfügen über erheb-liche Reserven.
● Wird das Kassenbuch mit der Hand geführt und mit dem Ta-schenrechner aufgerechnet?
● Geben Sie all Ihre Belege an einen Dienstleister, der sie einzelnerfasst und zur Buchführung verarbeitet?
● Sind Sie schon einmal in Schwierigkeiten gekommen, weil Belegebeim Steuerberater waren, Sie aber die Unterlagen für Geschäfts-gespräche benötigt hätten?
●
Werden die Angaben des Kassenbuchs in die Buchführung überBuchungsmasken eingetippt?● Werden Ausgangsrechnungen, die mit einem Computer-
Programm erstellt wurden, noch einmal einzeln in der Buchfüh-rung erfasst?
● Werden Eingangsrechnungen im Posteingangsbuch und doppeltmit dem Buchführungsprogramm erfasst?
● Werden die Angaben aus Bankauszügen per Hand einzeln in dieBuchführung eingegeben?
Ich möchte eine Schlussfolgerung vorwegnehmen: das ungünstigsteVerfahren besteht darin, alle Belege komplett außer Haus zu gebenund die Buchführung vollständig extern durchführen zu lassen.
Dieses Verfahren ist geprägt von einer aufwändigen und damit teu-ren Datenerfassung und Datenübermittlung. Schlimmer noch: derUnternehmer wiegt sich in der trügerischen Hoffnung, er müssesich um steuerliche Belange nicht kümmern. Bald aber merkt er,
dass unerwartete, von ihm nicht nachvollziehbare Steuerforderun-gen und Rechnungen für Beraterhonorare ins Haus flattern. Außer-dem kann ein auswärtiger Steuerberater oft nicht alle steuersparen-den Möglichkeiten erkennen, da das Wissen über künftigeGeschäftsstrategien voraussetzt. Er fragt in der Regel nur dann da-nach, wenn er mit einem teuren Vollmandat ausgestattet ist. GroßeUnzufriedenheit mit der skizzierten Praxis ist bei vielen Unterneh-mern anzutreffen. Oft wird kein Ausweg gesehen.
Genau die traditionelle und noch immer überwiegend praktizierteArbeitsteilung zwischen kleineren Unternehmern und Steuerberater
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beinhaltet eine unrationelle Doppelarbeit bei der Erfassung vonDaten und ist teurer als notwendig. Es ist möglich, sowieso im Un-
ternehmen vorhandene elektronische Dateien so umzuformen, dasssie in die Finanzbuchführung eingelesen werden können.
Der lexware buchhalter verfügt über ein ausgefeiltes Modul „Impor-tieren“ – erreichbar über das Menü „Dateien“. Mit diesem auf Zu-kunftserfordernisse orientierten Importmodul können Buchungsda-ten sowie Angaben zu Kreditoren und Debitoren von außeneingelesen werden. Voraussetzung ist eine kompatible Dateistruk-
tur. Dazu wird im Programm ein Importprofil angelegt. Wenn eineDatei im Excel-Format „Textdatei (Tabs getrennt)“ vorhanden ist,kann ein sinnvolles Importprofil erzeugt werden.
Bei Buchungsdaten sollte das Importprofil folgendermaßen aufge-baut sein.
A B C D E F
Belegdat. Bel.Nr. Buchungstext Betrag Soll Haben
Die Großbuchstaben stehen für die Spaltenbezeichnung bei Excel.Bei der Herstellung des Importprofils im lexware buchhalter mussder Betrag (Spalte D) dem „Buchungsbetrag €“ zugeordnet werden.
In fast allen kleinen und mittleren Unternehmen gibt es vier Listen,mit denen fast vollständig alle Geschäftsfälle als Primärdaten erfasstwerden:
●
das Kassenbuch,● das Bankbuch (Kontoauszüge, Daten aus Electronic Banking),● die Liste der Ausgangsrechnungen,● die Liste der Eingangsrechnungen.
Wenn diese Listen mit Excel elektronisch im Unternehmen erfasstwerden, wird sie jeder in Excel ausgebildete Datenverarbeiter imFormat „Textdatei (Tabs getrennt)“ abspeichern und zu einer Bu-chungsliste vereinigen können. Wenn die Fachkräfte des Unter-
nehmens die Soll- und Habenkonten nicht selbst eintragen können,ist sicher ein Dienstleister als Kontierer zu finden.
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lexware Buchhalter zur Vermeidung von Doppelarbeiten F
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Nachdem die Buchungsliste aufgebaut ist, kann es dem Computerüberlassen werden, die Datenerfassung vorzunehmen. Ein Neuein-
tippen wird überflüssig. Die Belege können im Unternehmenverbleiben, was sich als nützlich für die Geschäftstätigkeit erweist.
Probieren Sie es selbst! Die Buchungsliste für den Import müsste fürden zuletzt gebuchten Geschäftsgang folgendes Aussehen haben:
Buchungsliste für den Import
A B C D E F
Datum Bel. Nr. Buchungstext Betrag Soll Haben
22.06. 1 Bank, Anfangsbestand 47.600,00 2800 9000
22.06. 2 Eigenkapital,Anfangsbestand
47.600,00 9000 3000
22.06. 500 Lieferant,Eingangsrechnung 500
47.600,00 6080 4401
22.06. 500 Lieferant, Rücksendung 4.760,00 6080 4401
22.06. 500 Zahlungsbetrag 41.983,20 4401 2800
500 Lieferant, ZA, ER 500,Skonto
856,80 4401 6080
100 Kunde,Ausgangsrechnung
119.000,00 2401 5100
22.06. 100 Kunde, Rücksendung 11.900,00 2401 5100
22.06. 100 Zahlungsbetrag 104.958,00 2800 240122.06. 100 Kunde, ZE, AR 100,
Skonto2.142,00 5100 2401
Sie sollten diese Liste in Excel „Textdatei (Tabs getrennt)“ vorberei-ten, abspeichern, schließen und diese dann in den lexware buchhal-ter so importieren, wie das im Importmodul Schritt für Schritt vonIhnen verlangt wird. Der Import gelingt und die Auswertungen mit
Konten, Summen- und Saldenliste, Bilanz usw. stehen Ihnen zurVerfügung.
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Die Erfassung in Excel und der Import verlaufen, wenn das Import-profil erst einmal erstellt ist, viel schneller als die Erfassung über die
Buchungsmaske. Bewährtes wird durch noch Besseres ersetzt undauf ein neues Niveau gehoben, so wie heute die einmal sehr fort-schrittliche Durchschreibebuchführung per Hand kaum noch prak-tiziert wird.
Das Einsparpotenzial bei Anwendung der vorgestellten Tabellenmittels des Importmoduls liegt bei etwa 80 Prozent. Das bedeutet:Im Vergleich zur weiter oben ebenfalls beschriebenen „Maskenerfas-
sung“ wird nur noch ein Arbeitsaufwand von etwa 20 Prozent benö-tigt. Der Hauptgrund der Zeitersparnis liegt in der Vermeidung vonDoppelarbeit bei der Datenerfassung. Es werden bereits vorhandeneDaten verwendet und in das Buchführungsprogramm importiert.
Es entsteht gewiss die Frage, warum die Einsparpotenziale nochnicht allgemein genutzt werden. Praktische Erfahrungen und wis-senschaftliche Untersuchungen zeigen, dass der Hauptgrund darinbesteht, dass noch verbreitet Kenntnisse fehlen, um bei Tabellenkal-
kulationsprogrammen fortgeschrittene Funktionen anwenden zukönnen. Es handelt sich um Formeln, Makro-Befehle, die Funktio-nen „Suchen“, „Ersetzen“ usw.
Da diese Funktionen oft nicht beherrscht werden, beruhigen dieSteuerberater und viele selbstständige Buchhalter ihre Mandantendamit, es würde ja die EDV eingesetzt, alles funktioniere stabil, undVeränderungen würden Risiken beinhalten.
Klar ist jedoch, dass sich die progressiven Dienstleister am Marktdurchsetzen werden, wenn es sich weiter herum spricht, dass Klein-firmen (Ich-AG usw.) nicht mehr 300 Euro je Monat für die externgeführte Buchführung bezahlen müssen, sondern höchstens noch150 Euro je Monat. Nicht wenige Steuerberater arbeiten bereits inKooperation mit selbstständigen Buchhaltern, die zugleich EDV-Experten sind.
Eine Veränderung der Arbeitsweise ist bei der Verwaltung der so
genannten „offenen Posten“ notwendig. Es handelt sich um dienoch nicht bezahlten Ausgangs- und Eingangsrechnungen, also um
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lexware Buchhalter zur Vermeidung von Doppelarbeiten F
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Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Debitoren undKreditoren.
Ein Problem entsteht allerdings: Die Erfassung und Löschung vonoffenen Posten sind nicht mehr in der Weise möglich, wie es denProgrammierern des lexware buchhalter s und vieler anderer Buch-führungsprogramme aus der bisherigen Praxis heraus vorgeschwebthat.
Die Lösung besteht darin, die Konten Forderungen und Verbind-lichkeiten oder Debitoren und Kreditoren als Excel-Datei zu expor-
tieren und dann die Buchungen nach den einzelnen Kunden oderLieferern so zu sortieren, dass sichtbar wird, wie sich Rechnungenund Zahlungen ausgleichen oder auch nicht. Die Offene-Posten-Übersicht (nicht ausgeglichene Rechnungen) wird gesichert, nur aufandere Weise als bisher – nach meinen Erfahrungen jedoch sicherer,übersichtlicher und schneller.
Die Wechselwirkung zwischen der Buchführung und der Verwen-dung dezentral im Unternehmen erfasster Daten ohne ein Übermaßan Doppelarbeiten ist heute – wie nachgewiesen – bei sachkundigemEinsatz moderner EDV möglich und mit hohem Nutzen verbunden.Im modernen Rechnungswesen eines Unternehmens erfolgt so gutwie keine Buchung mehr unmittelbar in der Finanzbuchführung.
Die Datenerfassung für die Buchführung erfolgt vielmehr nur nochin der Lohn- und Gehaltsabteilung, in der Materialwirtschaft, in derFakturierung, in der Anlagenbuchführung etc. Mit neuen Verfahren
ist zu organisieren, dass die Erfassungen aus den dezentralen Abtei-lungen ohne Neu- und Doppelarbeit in die Buchführungsdateiengelangen. Das wird zu einer substanziellen Veränderung der Buch-führungspraxis führen.
Es gibt leider Buchhalter, die meinen, die Doppelarbeit (Neueinga-be) von Buchungen im Bereich der Finanzbuchhaltung sei unver-meidbar. Tatsächlich aber eröffnet der lexware buchhalter mit derMöglichkeit des Imports sowieso in dezentralen Abteilungen vor-
handener Daten einen neuen, effektiven zukunftsträchtigen Weg.
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F Die Organisation der Buchführung
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Tipp
Wenn Sie als Unternehmer die Buchhaltung in Ihrem eigenen Betriebselbst durchführen, sollten Sie das so organisieren, dass Sie mithilfedes Moduls „Import“ im lexware buchhalter künftig Doppelerfassungen vermeiden und Zeit und Kosten sparen.
Wenn Sie die Buchführung durch einen auswärtigen Dienstleister(Steuerberater, Buchführungshelfer) durchführen lassen, sollten Sievereinbaren, dass Sie einfache Erfassungsarbeiten für Kassen undBankbewegungen sowie für Ein und Ausgangsrechnungen mithilfevon EXCELDateien selbst durchführen. Der auswärtige Dienstleister
kann diese Dateien zu Buchungssätzen aufbereiten und in sein Buchführungsprogramm importieren. Zumeist müssen Sie dann auch keineBelege mehr außer Haus geben. Der Arbeitsaufwand wird viel geringer. Ihre Rechnung fällt niedriger aus.
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G Lösungen der Übungsaufgaben
Übungsaufgabe 1Sie finden die Aufgabe 1 auf Seite 36.
a) Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Geschäftsausstattung, Wa-renbestand, Forderungen an Kunden, Bankguthaben, Kassenbe-stand.
b) Darlehensverbindlichkeit, Verbindlichkeiten gegenüber Liefe-rern, Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt
c) Der Wert des Vermögens beträgt 3.060.060d) Der Wert des Anlagevermögens beträgt 2.080.000e) Der Wert des Umlaufvermögens beträgt 980.060
f) Der Wert der Schulden beträgt 1.080.000g) Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 1.980.060h) In der Bilanz beläuft sich die Höhe der Aktiva auf 3.060.060i) In der Bilanz beläuft sich die Höhe der Passiva auf 3.060.060
Übungsaufgabe 2
Die Übungsaufgabe finden Sie auf Seite 66.a) Auf das Geschäftsergebnis wirken sich aus: 3, 4, 6, 8, 9, 11, 13,
14, 16b) 1 = A-P-Mehrung
2 = A-P-Minderung5 = Aktiv-Tausch7 = Aktiv-Tausch10 = A-P-Minderung
12 = A-P-Minderung15 = A-Tausch
c) Der Gewinn aus Geschäftsvorfall 16 beträgt 30.000 €.
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G Lösungen der Übungsaufgaben
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Übungsaufgabe 3
Die entsprechende Übungsaufgabe finden Sie auf Seite 67.
Lfd. Nr. Soll Haben
1 Rohstoffbestand an Verbindlichkeiten
2 Verbindlichkeiten an Bank
3 Rohstoffverbrauch an Rohstofflager
4 Forderungen an Umsatzerlöse
5 Bank an Forderungen
6 Büromaterial an Kasse
7 Bank an Vorsteuer
8 Mietaufwand an Bank
9 Zinsaufwand an Bank
10 Umsatzsteuer an Bank
11 Bank an Zinsertrag
12 Verb.FA an Bank13 Werbekosten an Kasse
14 Eing.fracht an Kasse
15 Ford.Arb.N. an Kasse
16 Forderungen an Umsatzerlöse 110.000
Bank an Forderungen 90.000
Kasse an Forderungen 20.000
HandelswarenAufwand an
BestandHandelswaren 80.000
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Lösungen der Übungsaufgaben G
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Übungsaufgabe 4
Die Aufgabe 4 finden Sie auf Seite 82.
a)
Nettobetrag Umsatzsteuer Rechnungsbetrag
1 31.863,55 6.054,08 37.917,63
2 11.631,13 2.209,71 13.841,04
3 63.566,18 12.077,58 75.643,76
b) Die Buchungssätze lauten
Sollkonto Habenkonto Sollbetrag Habenbetrag
1 Maschinen Verbindlichk. 31.863,55 37.917,63
Vorsteuer 6.054,08
2 Handelswaren Verbindlichk. 11.631,13 13.841,04
Vorsteuer 2.209,91
3 Forderungen Umsatzerlöse 75.643,76 63.566,18
Umsatzsteuer 12.077,58
d) Die Umsatzsteuer beträgt: 12.077,58
e) Die Vorsteuer beträgt 8.263,99
f) Die Zahllast beträgt 3.813,59
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G Lösungen der Übungsaufgaben
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Übungsaufgabe 5
Die Übungsaufgabe 5 finden Sie auf Seite 99.
Lfd. Nr. Soll Haben
1 2000 an 4400
2 4400 an 2800
3 6000 an 2000
4 2400 an 5000
5 2800 an 2400
6 6800 an 2880
7 2800 an 2600
8 6700 an 2800
9 7510 an 2800
10 4800 an 2800
11 2800 an 5710
12 4830 an 2800
13 6870 an 2880
14 6001 an 2880
15 2650 an 288016 2400 an 5000
2800 an 2400
2880 an 2400
Übungsaufgabe 6Auf Seite 122 finden Sie die Aufgabe 6.
Bruttogehalt 3.433,71
Lohnsteuer 702,16
Solidaritätszuschlag 38,62
Kirchensteuer 56,17
Krankenversicherung 257,53
Pflegeversicherung 29,19
Rentenversicherung 341,65
Arbeitslosenversicherung 77,26Abzüge 1.502,58
Netto 1.931,13
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Lösungen der Übungsaufgaben G
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Übungsaufgabe 7
Die Übungsaufgabe 7 finden Sie auf Seite 122.
Kontierung Beträge
Lfd.Nr Buchungstext Soll Haben Soll Haben
1 Gehalt Monat XYZ 6300 2800 3.433,71 1.931,13
4830 796,95
4840 705,63
2 Arbeitgeberanteil SVMonat XYZ
6400 4840 705,63 705,63
Übungsaufgabe 8Auf Seite 139 finden Sie die entsprechende Aufgabe.
Rohstoffe Hilfsstoffe
Verbrauch an Rohstoffen 590.147,16
Endbestand an Hilfsstoffen 18.037,56
Minderbestand an Rohstoffen 73.177,71
Mehrbestand an Hilfsstoffen 7.405,45
Lösungsweg
Anfangsbestand 113.566,12 10.632,11
Eingangsrechnungen einschl.USt 599.684,56 50.166,48
ohne Ust 516.969,45 43.246,97
Verbrauch 590.147,16 35.841,52
Endbestand 40.388,41 18.037,56
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G Lösungen der Übungsaufgaben
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Übungsaufgabe 9
Die Übungsaufgabe 9 finden Sie auf Seite 147.
Summenbilanz Saldenbilanz I Umbuchungen
Kto. Bezeichnung Soll Haben Soll Haben Soll Haben
510 Beb. Grundstck. 50.000 50.000
530 Betriebsgeb. 250.000 250.000 5.000
700 Te. Anl. u. Ma. 120.000 120.000 24.000
800 BGA 60.000 60.000 6.000
2000 Rohstoffe 23.500 23.500 25.000
2020 Hilfsstoffe 8.500 8.500 5.0002100 Unf. Erzeugnisse 11.500 11.500 35.000
2200 Fert. Erzeugn. 20.000 20.000 8.000
2400 Ford. a. LL 220.000 198.500 21.500
2600 Vorsteuer 23.400 22.700 700 700
2800 Bankguthaben 330.000 305.600 24.400
2880 Kasse 154.200 148.500 5.700
3000 Eigenkapital 452.800 452.800 18.500
3001 Privat 18.500 18.500 18.500
4400 Verb. aus LL 105.000 121.400 16.4004800 Umsatzsteuer 58.600 63.500 4.900 700
5000 Umsatzerlöse 693.000 693.000 21.500
5001 Erl.Berichtig. 21.500 21.500 21.500
5200 Best.Veränder. 8.000 35.000
5410 Provisionsertr. 9.400 9.400
6000 A. Rohstoffe 118.500 118.500 3.000 25.000
6001 Bezugskosten 3.000 3.000 3.000
6020 A. Hilfsstoffe 56.500 56.500 5.000
6200 Löhne 146.000 146.0006300 Gehälter 190.000 190.000
6520 Abs. a. S.Anl. 35.000
6770 Rechtskosten 20.700 20.700
6900 Versicherung 5.000 5.000
6940 Sonst. Aufw. 500 500
6960 Verl.Abg. Verm. 500 500
2.015.400 2.015.400 1.176.500 1.176.500 151.700 151.700
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Lösungen der Übungsaufgaben G
197
Saldenbilanz II Inventurbilanz Erfolgsbilanz
Kto. Bezeichnung Soll Haben Aktiva Passiva Aufwand Ertrag
510 Beb. Grundstck. 50.000 50.000
530 Betriebsgebäude 245.000 245.000
700 Te. Anl. u. Ma. 96.000 96.000
800 BGA 54.000 54.000
2000 Rohstoffe 48.500 48.500
2020 Hilfsstoffe 3.500 3.500
2100 Unf. Erzeugnisse 46.500 46.500
2200 Fert. Erzeugn. 12.000 12.000
2400 Ford. a. LL 21.500 21.500
2600 Vorsteuer
2800 Bankguthaben 24.400 24.400
2880 Kasse 5.700 5.700
3000 Eigenkapital 434.300 434.300
3001 Privat
4400 Verb. aus LL 16.400 16.400
4800 Umsatzsteuer 4.200 4.200
5000 Umsatzerlöse 671.500 671.500
5001 Erl.Berichtig.
5200 Best.Veränder 27.000 27.000
5410 Provisionsertr. 9.400 9.400
6000 A. Rohstoffe 96.500 96.500
6001 Bezugskosten
6020 A. Hilfsstoffe 61.500 61.500
6200 Löhne 146.000 146.000
6300 Gehälter 190.000 190.000
6520 Abs. a. S.Anl. 35.000 35.000
6770 Rechtskosten 20.700 20.700
6900 Versicherung 5.000 5.000
6940 Sonst. Aufw. 500 500
6960 Verl.Abg. Verm. 500 500
1.162.800 1.162.800 607.100 454.900 555.700 707.900
152.200 152.200
607.100 607.100 707.900 707.900
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198
Stichwortverzeichnis
Abgrenzungsposten und Rückstellungen155, 156
Abschlussbuchungen 68, 95Abschlussgliederungsprinzip 93Abschreibung 127, 128
degressive 129geringwertiger Wirtschaftsgüter 131leistungsgemäße 131lineare 128
Abschreibungsgebot 132Abschreibungstabelle 130Abschreibungswahlrecht 132Absetzung für Abnutzung 128, 129AfA 128Aktiva 22Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA) 158
Aktivkonten 42, 65AktivPassivMehrung 41AktivPassivMinderung 41Aktivtausch 40Akzept 111AllphasenNettoUmsatzsteuer 78AllphasenUmsatzsteuer 78Anfangsbestand 41Angaben in Rechnungen 76Anschaffungskosten 31Ansparabschreibung 166, 168
Antizipativ 159ARA 158ArbeitnehmerSparzulage 115Aufgabe 147Auflösung der
Rechnungsabgrenzungsposten 160Aufwandskonten 61Aufwendungen 39Aufzeichnungspflichten
kaufmännische 11Ausgangsrechnung 81, 101Ausgleichsverfahren 121Außerplanmäßige Abschreibung 132
AußersteuerlicheAufzeichnungspflichten 11
Automatikkonten 101
Berufsgenossenschaft 120Beschaffenheit der Buchführung 15
Besitzwechsel 111, 112Bestände von Material 133Bestandskonten 44Betriebsstoffe 134Betriebsvermögen 72Bewertung 30Bewertung von Vermögensteilen 31Bezogener 111Bezugskosten 104Bilanz 21, 22Bilanzgliederung 25, 26Buchführungspflicht
Kriterien 11Buchhalternase 59Buchung
Eigenverbrauch 103Einkaufsbereich 100Personalaufwand 115, 116
Verkaufsbereich 100Wechselverkehr 110, 111
Buchungsgrundsätze der GoB 18
Buchungssatz 47BuchungssätzeTabelle 51
Checklistefür Buchungen in Bestandskonten 53,
214Schritte beim Jahresabschluss 213
credit 43
DATEV 116debet 43
Debitor 43Degressive Abschreibung 131Diskontaufwendungen 112
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Stichwortverzeichnis
199
Diskontierung (Wechsel) 111Durchlaufender Posten 79
Eigenkapital 29Eigenverbrauch
Buchung 103Eingangsrechnung 81, 100Erfolgskonten 61Erlöse 39Ermittlung von Salden 46Eröffnungsbilanz 21Ertragskonten 62, 65
Finanzierung 23
Fremdbauteile 134Gehaltsabrechnung 116Geldtransit 49Geringwertige Wirtschaftsgüter
Abschreibung 131Geschäftsjahr 26, 28, 30, 33, 71, 127,
141, 156, 161Gewerbesteuerrückstellung 163Gewinn und Verlustkonto 68, 69Gewinn und Verlustrechnung 61, 63
Gliederung 73Gewinnbegriff 71Gewinngestaltung 141Gliederung der Bilanz 25GoB 17Grundbuch 52Grundprinzipien des
Umsatzsteuersystem 75Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung 17Gutschrift 109
GuV 61Gliederung 73
Haben 43Habensaldo 46Habenseite 43Handelsrecht 11Handelswaren 134Hauptabschlussübersicht 140, 141Hauptbuch 52Herstellungskosten 31
Hilfsstoffe 134
Industriekontenrahmen (IKR) 92Interimskonto 50
Inventar 27Inventur 28
Inventurvereinfachungsverfahren 32Jahresabschluss 68, 124, 125Journal 52, 53
Kaufmännische Aufzeichnungspflichten9, 10
Kirchensteuer 117Klarheit in der Buchführung 17Konten abschließen 60Kontenklasse 93Kontenplan 92
Kontenrahmen 92Kontensystematik 65Konto Geldtransit 49Konto und Gegenkonto 44Kontokorrentbuchführung 180Kontonummern 92Kreditor 43Kriterien der Buchführungspflicht 12
Leistungsgemäße Abschreibung 131Leitsätze 202, 203, 204
lexware 174, 175lexware buchhalter 169Lineare Abschreibung 128Lohnbuchung 119Lohnsteuer 117Lösungen
der Übungsaufgaben 191Lucas Pacciolo 15
Material 134Bestände 134
Verbrauch 134Zugänge 135Materialbereich 127MaterialBestände 133Mehrung 37Minderung 37
Nummerierung von Konten 89, 90, 92Nummerierungssysteme 92
Offene Posten 181Organisationsgrundsätze der GoB 18
Passiva 22Passive Rechnungsabgrenzung (PRA)
158
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Stichwortverzeichnis
200
Passivkonten 42, 65Passivtausch 40
Personenkonten 93Pflichtversicherung 119PRA 158Preisnachlass 109Prüfungen
Auszubildende 18, 31, 74, 84, 89, 92,96, 103, 106, 109, 110, 113, 116,117, 120, 125, 127, 134, 141, 149,153, 178, 209
RechnungAngaben 76
Rechnungen über Kleinbeträge 76Rechnungsabgrenzung der
transitorischen Posten 157Rechnungsabgrenzungsposten 159Rechnungsangaben 76Regelung zur Kleinbetragsrechnung 77Reinvermögen 29Rohstoffe 134Rücklagen 165, 166Rückstellungen 155, 156
Sachkonten 93Sachverständiger Dritter 16Saldenliste 97, 141Saldo
Ermittlung 46Säumniszuschlag 80Schlussbilanzkonto 56Schulden 29Selbstständige 11Skonto 105
Skontoabzug 105Solidaritätszuschlag 117Soll 43Sollsaldo 46Sollseite 43Sonderposten mit Rücklagenanteil 166Sozialversicherungswerte 117Standardbuchungssätze 81SteuerdatenÜbermittlungsverordnung
78
Steuergestaltung 141Steuerrecht 11, 71, 78
Stille Reserven 165Stille Rücklagen 165
Tabelle der Buchungssätze 51TKonto 41Transitorisch
Begriff 157Tratte 111
Übereinstimmung Inventar Bilanz 29Übungen 8, 60Übungsaufgaben 36, 66, 67, 82, 99,
122, 139, 147Lösungen 191 ff.
Umlageverfahren 120Umsatzsteuer 74, 75Umsatzsteuersystem, Grundprinzipien
75Umsatzsteuervoranmeldung 83Unfallversicherung 119Unterkonten 95Unterkonten des Eigenkapitals 62Unterschiede Inventar Bilanz 29Unterstreichungen 59
Verbrauch von Material 134 Vereinfachungsregel 132 Vermögen 28 Vermögenswerte 23 Vermögenswirksame Leistungen 115 Voranmeldung der Umsatzsteuer 78 Vorbereitende Abschlussbuchungen
124, 125, 126, 127
Wahrheit in der Buchführung 17Wechsel 110Wechselforderung 111Wechselgesetz 111Wechselprotest 111Wechselverkehr 110, 111Wertminderungen durch Preisverfall 31
Zahllast 80
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201
Die 27 wichtigsten Leitsätze
Auf den folgenden Seiten sind alle Leitsätze des Buches für Sie zu-sammengefasst. Wenn Sie einzelne Themen noch einmal vertiefenmöchten, sollen Ihnen die Angaben der Seitenzahlen helfen, die
jeweiligen Stellen im Buch schnell zu finden.
1Wahrheit in der Buchführung bedeutet: Alles muss sogebucht werden, wie es tatsächlich abgelaufen ist. Nichtsdarf gebucht werden, was nicht wirklich passiert ist.Scheinbuchungen sind verbotene Fälschungen. Klarheit bedeutet: Alles muss übersichtlich, eindeutig, lesbar,nachvollziehbar und geschützt vor Fälschungen sein.(S. 17)
2 Keine Buchung ohne Beleg!(S. 17)
3Jede Bilanz hat zwei Seiten.
Die linke Seite enthält die Aktiva, die Positionen derrechten Seite werden als Passiva bezeichnet.
Jede Bilanz ist ausgeglichen – Aktiva und Passiva sindwertmäßig immer gleich.(S. 22)
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Die 27 wichtigsten Leitsätze
202
4
Die Darstellung der Vermögenswerte – der Aktiva –
einerseits und die Darstellung der Finanzierung – derPassiva – andererseits, das ist Ausgangspunkt der dop-pelten Buchführung.(S. 23)
5
Die Summe des im Inventar ausgewiesenen Vermögens
muss mit der Summe der Aktiva in der Bilanz identischsein. Wird davon der Wert der Schulden (einzeln imInventar; zusammengefasst in der Bilanz) abgezogen,ergibt sich ein Wert, der im Inventar als Reinvermögenund in der Bilanz als Eigenkapital auszuweisen ist.(S. 29)
6 Es ist vorsichtig zu bewerten.(S. 31)
7 Jeder Geschäftsvorgang verändert mindestens zwei Bi-lanzpositionen in Form einer Mehrung oder Minderung.
(S. 37)
8 Aufwendungen verringern das Eigenkapital – Erlöseerhöhen es.(S. 40)
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Die 27 wichtigsten Leitsätze
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9
Linke Seite Bilanz – linke Seite Konto, rechte Seite Bilanz
– rechte Seite Konto.
Oder:
Aktivseite Bilanz – Sollseite Konto, Passivseite Bilanz –Habenseite Konto.(S. 42)
10 Aktivkonten: Mehrungen Soll – Minderungen HabenPassivkonten: Mehrungen Haben – Minderungen Soll(S. 44)
11Bei jeder Konteneintragung ist immer das Gegenkontoanzugeben und in der Geschäftspraxis das Datum.(S. 44)
12 Beide Seiten eines Kontos werden addiert. Von der wert-mäßig größeren Seite wird der Wert der kleineren Seiteabgezogen. Macht die Sollseite den größeren Wert aus,so ist das ein Sollsaldo. Wenn die Habenseite überwiegt,so ist das ein Habensaldo.(S. 46)
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Die 27 wichtigsten Leitsätze
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13
Der Buchungssatz: Zuerst wird das Konto genannt, aufdem die Sollbuchung vorgenommen wird. Dann folgt
das Wörtchen „an“ und darauf das Konto, das die Ha-benbuchung aufnimmt. Vor dem „an“ steht demzufolgegrundsätzlich und immer das Sollkonto. Hinter dem„an“ folgt das Habenkonto.(S. 47)
14Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehungund Abwicklung verfolgen lassen.(S. 51)
15 Das Journal (Grundbuch) erfasst die Geschäftsvorfällein ihrer zeitlichen (chronologischen) Abfolge. Das
Hauptbuch (das Kontenwerk) beruht auf der sachlichenOrdnung der Bilanz.(S. 52)
16 Zuerst werden immer die Geschäftsfälle im Grundbucherfasst, dann im Hauptbuch. Der Buchstabe G (Grund-
buch) kommt im Alphabet vor dem H (Hauptbuch); dasJ (Journal) steht vor dem K (den Konten).(S. 53)
17 Das Journal ist die Buchungsanweisung für die Übertra-gung aus dem Grundbuch in das Hauptbuch.
(S. 54)
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Die 27 wichtigsten Leitsätze
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18
Die Journalzeile gebietet.
Bei der Buchung erfolgt immer zuerst der Solleintrag,dann der Eintrag im Haben!(S. 54)
19 Aufwands- und Ertragskonten sind Erfolgskonten. Siesind der Sache nach Unterkonten des Eigenkapitals. Biszu ihrem Abschluss mit dem Eigenkapitalkonto bildensie eine spezielle Gewinn- und Verlustrechnung.(S. 62)
20Aufwendungen werden im Soll der Aufwandskonten
gebucht.
Erlöse werden im Haben der Ertragskonten gebucht.(S. 65)
21Wichtige Buchungssätze
1. Für Eingangsrechnungen:Handelswaren (oder anderes Wareneinkaufskonto)und Vorsteuer an Verbindlichkeiten;
2. Für Ausgangsrechnungen:Forderungen an Umsatzerlöse und Umsatzsteuern.
(S. 81)
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Die 27 wichtigsten Leitsätze
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22
Die Verrechnungsbuchung lautet immer „Umsatzsteuer
an Vorsteuer”. Bei der Feststellung des Betrages sind dieSalden der beiden Konten zu ermitteln. Der kleinereBetrag wird in den Buchungssatz eingesetzt.(S. 83)
23 Kontenrahmen sind Nummerierungssysteme von Kon-ten. Dieser Rahmen kann von Unternehmen übernom-
men und konkretisiert werden. Dann spricht man voneinem Kontenplan.
Kontenpläne können mit weniger Konten auskommenals Kontenrahmen; andererseits können in Kontenpläneauch zusätzliche unternehmensspezifische Konten auf-genommen werden.(S. 92)
24 Sachkonten sind diejenigen Konten, die für den Jahres-abschluss oder die Gewinn- und Verlustrechnung erfor-derlich sind.
In vielen Unternehmen werden darüber hinaus Perso-
nenkonten verwendet. Das ist erforderlich, wenn mitvielen Kunden und Lieferanten gearbeitet wird und dieNotwendigkeit besteht, die Forderungen und Verbind-lichkeiten den einzelnen Geschäftspartnern genau zuzu-ordnen. Das Mahnwesen beruht auf diesen Personen-konten. Diese Personenkonten haben in denComputerprogrammen 5 Stellen.(S. 93)
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Die 27 wichtigsten Leitsätze
207
25
Unterkonten sind im Rahmen der vorbereitenden Ab-
schlussbuchungen mit den übergeordneten Kontenabzuschließen. Erst dann erfolgen die Abschlussbuchun-gen.(S. 95)
26 Buchung bei Nachlässen oder Skonto: Sie drehen denStandardbuchungssatz für Eingangsrechnungen oder
Ausgangsrechnungen einfach um, verwenden aber an-stelle des Kontos Rohstoffe oder Umsatzerlöse jeweilsein entsprechendes Unterkonto.(S. 109)
27 In jedem Falle ist durch vorbereitende Abschlussbu-
chungen zu sichern, dass die in der Bilanz erscheinendenBuchbestände mit den Inventurbeständen übereinstim-men.
Wenn Sie Prüfungsaufgaben lösen müssen, kontrollierenSie unbedingt abschließend, ob in Ihrer Lösung diejeni-gen Endbestände erscheinen, die in der Aufgabenstel-lung aufgeführt sind.(S. 134)
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Übersichten und Checklisten
Wie ist die Gewinn und Verlustrechnung gegliedert?
1. Umsatzerlöse2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen3. andere aktivierte Eigenleistungen
4. sonstige betriebliche Erträge5. Materialaufwand
Aufwendungen für Roh, Hilfs und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
Aufwendungen für bezogene Leistungen6. Personalaufwand
Löhne und Gehälter soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
davon für Altersversorgung7. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagensowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs
auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten
8. sonstige betriebliche Aufwendungen9. Erträge aus Beteiligungen
davon aus verbundenen Unternehmen10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
davon aus verbundenen Unternehmen
11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon aus verbundenen Unternehmen12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon an verbundene Unternehmen14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit15. außerordentliche Erträge16. außerordentliche Aufwendungen17. außerordentliches Ergebnis18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
19. sonstige Steuern20. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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Übersichten und Checklisten
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Wie ist die Bilanz gegliedert?
Aktivseite
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowieLizenzen an solchen Rechten und Werten;
Geschäfts oder Firmenwert;
geleistete Anzahlungen;II. Sachanlagen:
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auffremden Grundstücken;
technische Anlagen und Maschinen;
andere Anlagen, Betriebs und Geschäftsausstattung;
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;III. Finanzanlagen:
Anteile an verbundenen Unternehmen; Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
Beteiligungen;
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
Wertpapiere des Anlagevermögens; sonstige Ausleihungen;B. Umlaufvermögen
I. Vorräte: Roh, Hilfs und Betriebsstoffe;
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
fertige Erzeugnisse und Waren;
geleistete Anzahlungen;II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen; Forderungen gegen verbundene Unternehmen; Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
sonstige Vermögensgegenstände;III. Wertpapiere:
Anteile an verbundenen Unternehmen;
eigene Anteile;
sonstige Wertpapiere;IV. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank und Postgiroguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten;C. Rechnungsabgrenzungsposten
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Übersichten und Checklisten
210
Wie ist die Bilanz gegliedert?
Passivseite
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital;
II. Kapitalrücklage;
III. Gewinnrücklagen:
gesetzliche Rücklagen;
Rücklagen für eigene Anteile; satzungsmäßige Rücklagen;
andere Gewinnrücklagen;IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag;
B. Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;
Steuerrückstellungen;
sonstige Rückstellungen;C. Verbindlichkeiten
Anleihe davon konvertibel;
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen; Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung
eigener Wechsel;
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnisbesteht;
sonstige Verbindlichkeiten;– davon aus Steuern
– davon im Rahmen der sozialen SicherheitD. Rechnungsabgrenzungsposten
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Übersichten und Checklisten
213
Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?
Führt ein Unternehmer steuerpflichtige Lieferungen oder Leistungen für einen anderen Unternehmer aus, so ist er verpflichtet, Rechnungen auszustellen, in denen dieSteuer gesondert ausgewiesen ist (§ 14 UstG).
Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistendenUnternehmers und des Leistungsempfängers,
2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oderdie ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte UmsatzsteuerIdentifikationsnummer,
3. das Ausstellungsdatum,4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur
Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergebenwird (Rechnungsnummer),
5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist,
7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselteEntgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist und
8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallendenSteuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dassfür die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
Eine Sonderregelung beinhaltet § 33 UStDVO: „Rechnungen über Kleinbeträge “.
Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 100 Euro nicht übersteigt, muss mindestensfolgende Angaben enthalten:
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
2. das Ausstellungsdatum,
3. die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Artder sonstigen Leistung und
4. das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstigeLeistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einerSteuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistungeine Steuerbefreiung gilt.
7/25/2019 [Haufe] (Schnelleinstieg) Schnelleinstieg in die Buchführung (2007).pdf
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Übersichten und Checklisten
Reihenfolge der Buchungsarbeiten
Eröffnung der Konten. Die Anfangsbestände sind vorzutragen. Wenn die Aufgabe dasvorschreibt, ist das Eröffnungsbilanzkonto (bei manchen Kontenrahmen wird dassehr zutreffend als Saldenvortragskonto bezeichnet) zu verwenden.
Kontierung und Buchung der Geschäftsfälle. Zuerst werden alle Buchungssätze indas Journal (Grundbuch) eingetragen. Dann erfolgt die Übernahme in das Hauptbuch(in die Konten). Dabei ist zu beachten: Zuerst die Sollbuchung (Konto ist auszuwählen, dann eintragen: Nummer des Geschäftsfalls, das Gegenkonto und den Betrag) –dann die Habenbuchung (Konto auswählen, Nummer des Geschäftsfalls eintragen,dann Gegenkonto und Betrag)