gute arbeit - sichere arbeit
DESCRIPTION
Ich will ... gesund arbeiten! Wir machen Belastungen der Arbeitsumgebung zum Thema.TRANSCRIPT
Gute Arbeit – Sichere Arbeit
Wir machenGute Arbeit
Gute Arbeit – Sichere Arbeit
Gemeinsam mit Interessenvertretung und IG BCE:
Mit der IG BCE den Rahmen gestalten:
Die IG BCE gestaltet die staatlichen und berufsgenossen-
schaftlichen Arbeitsschutzregelungen mit. Dies ist beispiels-
weise in all den Feldern wichtig, wo trotz hohem Schutz-
niveau immer noch Menschen berufsbedingt erkranken. Bei
der Entwicklung von neuen Techniken und Produkten nimmt
die IG BCE begleitend Einfluss. Mit der Entwicklung von Pro-
dukten wird auch geprüft, ob die Produkte, Rohstoffe oder
Verarbeitungstechniken gesundheitsgefährdend sein kön-
nen. Geprüft wird, wie diese vermieden oder auf ein tolerab-
les Minimum reduziert werden können.
Betriebsräte bestimmen mit:
Der Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gesund-
heitsgefährdungen gehört zu den Kernkompetenzen der
Betriebsräte. Die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sind
insbesondere dann wirkungsvoll, wenn sie an die betrieb-
lichen Bedingungen angepasst sind. Betriebsräte haben in
diesen Fragen ein Mitbestimmungsrecht. Beispielsweise können
Betriebsordnungen und Verhaltensregeln nur gemeinsam
zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart werden.
Aktivitäten von Betriebsräten:
• Auf Belastungen hinweisen
• Gefährdungsbeurteilungen prüfen
• Betriebliche Anpassungen gestalten
• Regelwerke mitgestalten
Gute Arbeit entsteht also dann, wenn Betriebsräte Regelun-
gen vereinbaren, die im Betrieb tatsächlich vor Belastungen
schützen und von den Beschäftigten als Hilfe angesehen
werden.
Ohne Sie läuft nichts:
Herausgeber: IG BCE – VB 1 Gesamtleitung, Projekt Gute ArbeitKönigsworther Platz 6, D-30167 Hannover
Projektleitung: Yasmin FahimiRedaktion: Rajko Pientka, Stefan WeisKontakt: [email protected]: www.gute-arbeit.igbce.de Fotos: Michael NeugebauerDruck: BWH GmbH Hannover
Ich will . . . gesund arbeiten!
Wir machen Belastungen der Arbeitsumgebung zum Thema.
Die Beteiligung der Beschäftigten ist die Voraussetzung, um
gesunde und damit Gute Arbeit im Betrieb zu sichern.
Ihr Betriebsrat
• nimmt Ihre Beschwerden auf und sorgt mit Ihnen für
Verbesserungen.
• sammelt Ihre Verbesserungsvorschläge und unterstützt
bei individuellen Lösungen oder sucht nach kollektiven
Regelungen.
• gibt Ihnen Rat und schätzt die Erfolgsaussichten für
Verbesserungen ein.
• informiert Sie über gesetzliche Vorgaben.
Um zukünftig für Gute Arbeit stark zu sein, ist Ihr
Beitrag wichtig. Unterstützen Sie den Einsatz für Gute Arbeit
mit Ihrer Mitgliedschaft in der IG BCE oder sprechen Sie uns
an.
Online informieren und beitreten unter:
www.gute-arbeit.igbce.de
Belas- tungen
Umsetzung durch Unter-
nehmen
Reduzierte Belas-
tungen
Lösungsvor-schläge durch
Betriebsrat, Experten und Beschäftigte
=
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Sind Ihre Arbeitsbedingungen gesund?
Lärm, hohe Temperaturen oder schlechtes Raumklima an
Ihrem Arbeitsplatz sind ständige Begleiter? Sie sind Staub,
unangenehmen Gerüchen, Strahlungen oder gesundheits-
schädlichen Stoffen ausgesetzt? Sie kennen die Folgen? Um
Ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten, müssen derartige Belastun-
gen vermieden werden. Sie beeinträchtigen Ihre Leistungs-
fähigkeit und gefährden Ihre Gesundheit.
Lärm schränkt nicht nur die Kommunikation mit den Ar-
beitskollegen ein, er wirkt auch zulasten der Konzentration
und kann das Gehör auf Dauer schädigen. Ungünstige Kör-
perhaltungen oder das Heben und Tragen von Lasten führen
sowohl zu raschen Ermüdungen als auch zu chronischen
Muskel- und Skeletterkrankungen. Arbeiten mit ätzenden
oder giftigen Arbeitsstoffen kann Organe schädigen und zu
dauerhaften Erkrankungen führen.
Gute Arbeit Gute Arbeit trotz physikalischen und chemischenBelastungsrisiken.
Bereits bei der Konstruktion von Maschinen und Anlagen
können gute Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden.
So müssen alle denkbaren physikalischen oder chemischen
Belastungen von vornherein vermieden werden. Für zahlreiche
Bearbeitungsverfahren existieren in der Zwischenzeit auch oft
Ersatzstoffe mit geringeren gesundheitsschädlichen Risiken.
Dort, wo die Verwendung von gesundheitsschädlichen Stof-
fen nicht vermieden werden kann, müssen effektive Absaug-
anlagen und geeignete Schutzausrüstung (z. B. Schutzanzug
und Atemmaske) dafür sorgen, dass die Stoffe nicht in den
Körper gelangen.
Prüfen Sie daher genau, ob• schweres Heben durch Hebezeuge erleichtert wird.
• Lärm- und Staubentwicklung effektiv reduziert wird.
• bequeme und wirksame Schutzkleidung zur
Verfügung steht.
• Grenzwerte überprüft und eingehalten werden.
Ihr Unternehmen ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurtei-
lung für psychische und physische Belastungen durchzufüh-
ren, die der Betriebsrat prüft. Sollte eine Gefährdungsbeur-
teilung bei Ihnen nicht stattgefunden haben, informieren Sie
bitte Ihren Betriebsrat.
Es gibt Gute Arbeit, wenn wir uns einmischen.
Zur Sicherung der Gesundheit existieren zahlreiche Schutzvor-
schriften in Verordnungen des Arbeitsschutzgesetzes und in
den Regelwerken der Berufsgenossenschaften. Der Arbeits- und
Gesundheitsschutz spielt in den Betrieben eine große Rolle.
Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Werksärzte
sichern die Einhaltung der Regelungen in der Praxis. Arbeitsplät-
ze werden darauf geprüft, ob die Schutzvorschriften tatsächlich
eingehalten werden und ob sie wirkungsvoll sind.
Betriebsräte haben weitgehende Informations- und Über-
wachungsrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ein-
mischen bedeutet also, die Verantwortlichen auf Miss-
stände hinzuweisen und die Anwendung der Schutzvor-
schriften einzufordern.
Was können Sie tun?
Sie wollen herausfordernde Arbeit und nicht belastende Ar-
beit? Sie wollen Ihre Gesundheit fördern und sich vor arbeits-
bedingten Schädigungen schützen?
Ihr Engagement in eigener Sache ist ein wichtiger Baustein.
Sie kennen die Arbeitsbedingungen am besten und sind in
der Lage, kritisch zu überprüfen, ob die Schutzmaßnahmen
tatsächlich wirkungsvoll sind. Es gibt zahlreiche Situationen,
in denen Sie auf Gefährdungen hinweisen und Verbesserun-
gen vorschlagen und fordern können:
• Bei den zuständigen Stellen wie dem Betriebsrat.
• In betrieblichen Zusammenhängen zum Beispiel bei
Sicherheitsunterweisungen, Qualitätszirkeln oder in
Teamgesprächen.
• Im Betrieblichen Vorschlagswesen (BVW).
• Weisen Sie darauf hin, wenn bei Ihnen keine
Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde.
Nutzen Sie die Hilfs- und Beratungsangebote Ihrer Gewerk-
schaft und des Betriebsrates. Bringen Sie sich ein, wenn es
heißt: »Wir machen Gute Arbeit.«
Gute Arbeit – Sichere Arbeit
Oft werden diese Belastungen von den Beschäftigten selbst
unterschätzt. Im Arbeitsalltag scheinen »kleinere Belastun-
gen« akzeptabel, die auf Dauer aber dramatische Auswirkun-
gen haben können.
Lärm
Gefahr-stoffe
Strahlen
Klima
Lasten
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Sind Ihre Arbeitsbedingungen gesund?
Lärm, hohe Temperaturen oder schlechtes Raumklima an
Ihrem Arbeitsplatz sind ständige Begleiter? Sie sind Staub,
unangenehmen Gerüchen, Strahlungen oder gesundheits-
schädlichen Stoffen ausgesetzt? Sie kennen die Folgen? Um
Ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten, müssen derartige Belastun-
gen vermieden werden. Sie beeinträchtigen Ihre Leistungs-
fähigkeit und gefährden Ihre Gesundheit.
Lärm schränkt nicht nur die Kommunikation mit den Ar-
beitskollegen ein, er wirkt auch zulasten der Konzentration
und kann das Gehör auf Dauer schädigen. Ungünstige Kör-
perhaltungen oder das Heben und Tragen von Lasten führen
sowohl zu raschen Ermüdungen als auch zu chronischen
Muskel- und Skeletterkrankungen. Arbeiten mit ätzenden
oder giftigen Arbeitsstoffen kann Organe schädigen und zu
dauerhaften Erkrankungen führen.
Gute Arbeit Gute Arbeit trotz physikalischen und chemischenBelastungsrisiken.
Bereits bei der Konstruktion von Maschinen und Anlagen
können gute Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden.
So müssen alle denkbaren physikalischen oder chemischen
Belastungen von vornherein vermieden werden. Für zahlreiche
Bearbeitungsverfahren existieren in der Zwischenzeit auch oft
Ersatzstoffe mit geringeren gesundheitsschädlichen Risiken.
Dort, wo die Verwendung von gesundheitsschädlichen Stof-
fen nicht vermieden werden kann, müssen effektive Absaug-
anlagen und geeignete Schutzausrüstung (z. B. Schutzanzug
und Atemmaske) dafür sorgen, dass die Stoffe nicht in den
Körper gelangen.
Prüfen Sie daher genau, ob• schweres Heben durch Hebezeuge erleichtert wird.
• Lärm- und Staubentwicklung effektiv reduziert wird.
• bequeme und wirksame Schutzkleidung zur
Verfügung steht.
• Grenzwerte überprüft und eingehalten werden.
Ihr Unternehmen ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurtei-
lung für psychische und physische Belastungen durchzufüh-
ren, die der Betriebsrat prüft. Sollte eine Gefährdungsbeur-
teilung bei Ihnen nicht stattgefunden haben, informieren Sie
bitte Ihren Betriebsrat.
Es gibt Gute Arbeit, wenn wir uns einmischen.
Zur Sicherung der Gesundheit existieren zahlreiche Schutzvor-
schriften in Verordnungen des Arbeitsschutzgesetzes und in
den Regelwerken der Berufsgenossenschaften. Der Arbeits- und
Gesundheitsschutz spielt in den Betrieben eine große Rolle.
Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Werksärzte
sichern die Einhaltung der Regelungen in der Praxis. Arbeitsplät-
ze werden darauf geprüft, ob die Schutzvorschriften tatsächlich
eingehalten werden und ob sie wirkungsvoll sind.
Betriebsräte haben weitgehende Informations- und Über-
wachungsrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ein-
mischen bedeutet also, die Verantwortlichen auf Miss-
stände hinzuweisen und die Anwendung der Schutzvor-
schriften einzufordern.
Was können Sie tun?
Sie wollen herausfordernde Arbeit und nicht belastende Ar-
beit? Sie wollen Ihre Gesundheit fördern und sich vor arbeits-
bedingten Schädigungen schützen?
Ihr Engagement in eigener Sache ist ein wichtiger Baustein.
Sie kennen die Arbeitsbedingungen am besten und sind in
der Lage, kritisch zu überprüfen, ob die Schutzmaßnahmen
tatsächlich wirkungsvoll sind. Es gibt zahlreiche Situationen,
in denen Sie auf Gefährdungen hinweisen und Verbesserun-
gen vorschlagen und fordern können:
• Bei den zuständigen Stellen wie dem Betriebsrat.
• In betrieblichen Zusammenhängen zum Beispiel bei
Sicherheitsunterweisungen, Qualitätszirkeln oder in
Teamgesprächen.
• Im Betrieblichen Vorschlagswesen (BVW).
• Weisen Sie darauf hin, wenn bei Ihnen keine
Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde.
Nutzen Sie die Hilfs- und Beratungsangebote Ihrer Gewerk-
schaft und des Betriebsrates. Bringen Sie sich ein, wenn es
heißt: »Wir machen Gute Arbeit.«
Gute Arbeit – Sichere Arbeit
Oft werden diese Belastungen von den Beschäftigten selbst
unterschätzt. Im Arbeitsalltag scheinen »kleinere Belastun-
gen« akzeptabel, die auf Dauer aber dramatische Auswirkun-
gen haben können.
Lärm
Gefahr-stoffe
Strahlen
Klima
Lasten
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Sind Ihre Arbeitsbedingungen gesund?
Lärm, hohe Temperaturen oder schlechtes Raumklima an
Ihrem Arbeitsplatz sind ständige Begleiter? Sie sind Staub,
unangenehmen Gerüchen, Strahlungen oder gesundheits-
schädlichen Stoffen ausgesetzt? Sie kennen die Folgen? Um
Ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten, müssen derartige Belastun-
gen vermieden werden. Sie beeinträchtigen Ihre Leistungs-
fähigkeit und gefährden Ihre Gesundheit.
Lärm schränkt nicht nur die Kommunikation mit den Ar-
beitskollegen ein, er wirkt auch zulasten der Konzentration
und kann das Gehör auf Dauer schädigen. Ungünstige Kör-
perhaltungen oder das Heben und Tragen von Lasten führen
sowohl zu raschen Ermüdungen als auch zu chronischen
Muskel- und Skeletterkrankungen. Arbeiten mit ätzenden
oder giftigen Arbeitsstoffen kann Organe schädigen und zu
dauerhaften Erkrankungen führen.
Gute Arbeit Gute Arbeit trotz physikalischen und chemischenBelastungsrisiken.
Bereits bei der Konstruktion von Maschinen und Anlagen
können gute Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden.
So müssen alle denkbaren physikalischen oder chemischen
Belastungen von vornherein vermieden werden. Für zahlreiche
Bearbeitungsverfahren existieren in der Zwischenzeit auch oft
Ersatzstoffe mit geringeren gesundheitsschädlichen Risiken.
Dort, wo die Verwendung von gesundheitsschädlichen Stof-
fen nicht vermieden werden kann, müssen effektive Absaug-
anlagen und geeignete Schutzausrüstung (z. B. Schutzanzug
und Atemmaske) dafür sorgen, dass die Stoffe nicht in den
Körper gelangen.
Prüfen Sie daher genau, ob• schweres Heben durch Hebezeuge erleichtert wird.
• Lärm- und Staubentwicklung effektiv reduziert wird.
• bequeme und wirksame Schutzkleidung zur
Verfügung steht.
• Grenzwerte überprüft und eingehalten werden.
Ihr Unternehmen ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurtei-
lung für psychische und physische Belastungen durchzufüh-
ren, die der Betriebsrat prüft. Sollte eine Gefährdungsbeur-
teilung bei Ihnen nicht stattgefunden haben, informieren Sie
bitte Ihren Betriebsrat.
Es gibt Gute Arbeit, wenn wir uns einmischen.
Zur Sicherung der Gesundheit existieren zahlreiche Schutzvor-
schriften in Verordnungen des Arbeitsschutzgesetzes und in
den Regelwerken der Berufsgenossenschaften. Der Arbeits- und
Gesundheitsschutz spielt in den Betrieben eine große Rolle.
Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Werksärzte
sichern die Einhaltung der Regelungen in der Praxis. Arbeitsplät-
ze werden darauf geprüft, ob die Schutzvorschriften tatsächlich
eingehalten werden und ob sie wirkungsvoll sind.
Betriebsräte haben weitgehende Informations- und Über-
wachungsrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ein-
mischen bedeutet also, die Verantwortlichen auf Miss-
stände hinzuweisen und die Anwendung der Schutzvor-
schriften einzufordern.
Was können Sie tun?
Sie wollen herausfordernde Arbeit und nicht belastende Ar-
beit? Sie wollen Ihre Gesundheit fördern und sich vor arbeits-
bedingten Schädigungen schützen?
Ihr Engagement in eigener Sache ist ein wichtiger Baustein.
Sie kennen die Arbeitsbedingungen am besten und sind in
der Lage, kritisch zu überprüfen, ob die Schutzmaßnahmen
tatsächlich wirkungsvoll sind. Es gibt zahlreiche Situationen,
in denen Sie auf Gefährdungen hinweisen und Verbesserun-
gen vorschlagen und fordern können:
• Bei den zuständigen Stellen wie dem Betriebsrat.
• In betrieblichen Zusammenhängen zum Beispiel bei
Sicherheitsunterweisungen, Qualitätszirkeln oder in
Teamgesprächen.
• Im Betrieblichen Vorschlagswesen (BVW).
• Weisen Sie darauf hin, wenn bei Ihnen keine
Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde.
Nutzen Sie die Hilfs- und Beratungsangebote Ihrer Gewerk-
schaft und des Betriebsrates. Bringen Sie sich ein, wenn es
heißt: »Wir machen Gute Arbeit.«
Gute Arbeit – Sichere Arbeit
Oft werden diese Belastungen von den Beschäftigten selbst
unterschätzt. Im Arbeitsalltag scheinen »kleinere Belastun-
gen« akzeptabel, die auf Dauer aber dramatische Auswirkun-
gen haben können.
Lärm
Gefahr-stoffe
Strahlen
Klima
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Gute Arbeit – Sichere Arbeit
Wir machenGute Arbeit
Gute Arbeit – Sichere Arbeit
Gemeinsam mit Interessenvertretung und IG BCE:
Mit der IG BCE den Rahmen gestalten:
Die IG BCE gestaltet die staatlichen und berufsgenossen-
schaftlichen Arbeitsschutzregelungen mit. Dies ist beispiels-
weise in all den Feldern wichtig, wo trotz hohem Schutz-
niveau immer noch Menschen berufsbedingt erkranken. Bei
der Entwicklung von neuen Techniken und Produkten nimmt
die IG BCE begleitend Einfluss. Mit der Entwicklung von Pro-
dukten wird auch geprüft, ob die Produkte, Rohstoffe oder
Verarbeitungstechniken gesundheitsgefährdend sein kön-
nen. Geprüft wird, wie diese vermieden oder auf ein tolerab-
les Minimum reduziert werden können.
Betriebsräte bestimmen mit:
Der Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gesund-
heitsgefährdungen gehört zu den Kernkompetenzen der
Betriebsräte. Die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sind
insbesondere dann wirkungsvoll, wenn sie an die betrieb-
lichen Bedingungen angepasst sind. Betriebsräte haben in
diesen Fragen ein Mitbestimmungsrecht. Beispielsweise können
Betriebsordnungen und Verhaltensregeln nur gemeinsam
zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart werden.
Aktivitäten von Betriebsräten:
• Auf Belastungen hinweisen
• Gefährdungsbeurteilungen prüfen
• Betriebliche Anpassungen gestalten
• Regelwerke mitgestalten
Gute Arbeit entsteht also dann, wenn Betriebsräte Regelun-
gen vereinbaren, die im Betrieb tatsächlich vor Belastungen
schützen und von den Beschäftigten als Hilfe angesehen
werden.
Ohne Sie läuft nichts:
Herausgeber: IG BCE – VB 1 Gesamtleitung, Projekt Gute ArbeitKönigsworther Platz 6, D-30167 Hannover
Projektleitung: Yasmin FahimiRedaktion: Rajko Pientka, Stefan WeisKontakt: [email protected]: www.gute-arbeit.igbce.de Fotos: Michael NeugebauerDruck: BWH GmbH Hannover
Ich will . . . gesund arbeiten!
Wir machen Belastungen der Arbeitsumgebung zum Thema.
Die Beteiligung der Beschäftigten ist die Voraussetzung, um
gesunde und damit Gute Arbeit im Betrieb zu sichern.
Ihr Betriebsrat
• nimmt Ihre Beschwerden auf und sorgt mit Ihnen für
Verbesserungen.
• sammelt Ihre Verbesserungsvorschläge und unterstützt
bei individuellen Lösungen oder sucht nach kollektiven
Regelungen.
• gibt Ihnen Rat und schätzt die Erfolgsaussichten für
Verbesserungen ein.
• informiert Sie über gesetzliche Vorgaben.
Um zukünftig für Gute Arbeit stark zu sein, ist Ihr
Beitrag wichtig. Unterstützen Sie den Einsatz für Gute Arbeit
mit Ihrer Mitgliedschaft in der IG BCE oder sprechen Sie uns
an.
Online informieren und beitreten unter:
www.gute-arbeit.igbce.de
Belas- tungen
Umsetzung durch Unter-
nehmen
Reduzierte Belas-
tungen
Lösungsvor-schläge durch
Betriebsrat, Experten und Beschäftigte
=
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Gute Arbeit – Sichere Arbeit
Wir machenGute Arbeit
Gute Arbeit – Sichere Arbeit
Gemeinsam mit Interessenvertretung und IG BCE:
Mit der IG BCE den Rahmen gestalten:
Die IG BCE gestaltet die staatlichen und berufsgenossen-
schaftlichen Arbeitsschutzregelungen mit. Dies ist beispiels-
weise in all den Feldern wichtig, wo trotz hohem Schutz-
niveau immer noch Menschen berufsbedingt erkranken. Bei
der Entwicklung von neuen Techniken und Produkten nimmt
die IG BCE begleitend Einfluss. Mit der Entwicklung von Pro-
dukten wird auch geprüft, ob die Produkte, Rohstoffe oder
Verarbeitungstechniken gesundheitsgefährdend sein kön-
nen. Geprüft wird, wie diese vermieden oder auf ein tolerab-
les Minimum reduziert werden können.
Betriebsräte bestimmen mit:
Der Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gesund-
heitsgefährdungen gehört zu den Kernkompetenzen der
Betriebsräte. Die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sind
insbesondere dann wirkungsvoll, wenn sie an die betrieb-
lichen Bedingungen angepasst sind. Betriebsräte haben in
diesen Fragen ein Mitbestimmungsrecht. Beispielsweise können
Betriebsordnungen und Verhaltensregeln nur gemeinsam
zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart werden.
Aktivitäten von Betriebsräten:
• Auf Belastungen hinweisen
• Gefährdungsbeurteilungen prüfen
• Betriebliche Anpassungen gestalten
• Regelwerke mitgestalten
Gute Arbeit entsteht also dann, wenn Betriebsräte Regelun-
gen vereinbaren, die im Betrieb tatsächlich vor Belastungen
schützen und von den Beschäftigten als Hilfe angesehen
werden.
Ohne Sie läuft nichts:
Herausgeber: IG BCE – VB 1 Gesamtleitung, Projekt Gute ArbeitKönigsworther Platz 6, D-30167 Hannover
Projektleitung: Yasmin FahimiRedaktion: Rajko Pientka, Stefan WeisKontakt: [email protected]: www.gute-arbeit.igbce.de Fotos: Michael NeugebauerDruck: BWH GmbH Hannover
Ich will . . . gesund arbeiten!
Wir machen Belastungen der Arbeitsumgebung zum Thema.
Die Beteiligung der Beschäftigten ist die Voraussetzung, um
gesunde und damit Gute Arbeit im Betrieb zu sichern.
Ihr Betriebsrat
• nimmt Ihre Beschwerden auf und sorgt mit Ihnen für
Verbesserungen.
• sammelt Ihre Verbesserungsvorschläge und unterstützt
bei individuellen Lösungen oder sucht nach kollektiven
Regelungen.
• gibt Ihnen Rat und schätzt die Erfolgsaussichten für
Verbesserungen ein.
• informiert Sie über gesetzliche Vorgaben.
Um zukünftig für Gute Arbeit stark zu sein, ist Ihr
Beitrag wichtig. Unterstützen Sie den Einsatz für Gute Arbeit
mit Ihrer Mitgliedschaft in der IG BCE oder sprechen Sie uns
an.
Online informieren und beitreten unter:
www.gute-arbeit.igbce.de
Belas- tungen
Umsetzung durch Unter-
nehmen
Reduzierte Belas-
tungen
Lösungsvor-schläge durch
Betriebsrat, Experten und Beschäftigte
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