experten-kompass: energieeffizienz in der baupraxis...
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Melita Tuschinski
Energie-Effizienz in der Baupraxis
Neue ChancenDie Spezialisten Ihre Leistungen
Eine Orientierungshilfe für Architekten, Energie-Berater, Planer, Bauherrn, Eigentümer, Sanierer und Verwalter
Expe
rten-
Komp
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Komp
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Experten-Kompass:
Energieeffizienz in der Baupraxis
Die Spezialisten, ihre Leistungen und neue Chancen
Ausgabe: 20 Februar 2015
Orientierungshilfe für Architekten, Energie-Berater und Planer
sowie für Bauherrn, Eigentümer, Sanierer und Verwalter
Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart
www.tuschinski.de | www.EnEV-online.de
Melita Tuschinski (Autorin):
Experten-Kompass: Energieeffizienz in der Baupraxis
Die Spezialisten, ihre Leistungen und neue Chancen
Orientierungshilfe für Architekten, Energie-Berater und Planer
sowie für Bauherrn, Eigentümer, Sanierer und Verwalter
Titelseite: Gestaltung: © Margarete Mattes, KommunikationsDesign, München
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Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin
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Telefon: + 49 (0) 711 / 6 15 49 26
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Melita Tuschinski: Experten-Kompass 1.01 Einleitung
Melita Tuschinski
www.EnEV-online.de
Was ist neu?
1.04 News: Neue Chancen
durch EnEV 2014: Aushang-
Energieausweise für Banken,
Kaufhäuser, Kinos usw. aus-
stellen
20. Februar 2015
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
wer seine Wohnung, Haus oder Nichtwohnbau heute baut oder
modernisiert hat auch stets die künftigen Energiekosten im Blick.
Fördergeld, Energieausweis, EnEV-Nachweis
Wer energieeffizienter baut oder saniert als er gesetzlich ver-
pflichtet ist, hat Chancen auf eine KfW-Förderung. Den Energie-
Nachweis führt ein KfW-anerkannter Sachverständiger.
Wer seinen Altbau energetisch verbessern will, dem hilft ein
Energieberater mit Sanierungsvorschlägen. Die BAFA-geförderte
Vor-Ort-Beratung führen nur anerkannte Energieberater durch.
Bauherrn und Eigentümer benötigen Energieausweise nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV) wenn sie einen Neubau planen
oder eine Wohnung oder Gebäude verkaufen oder neu vermieten.
Auch wer sein Haus oder sonstige Immobilie saniert oder erwei-
tert benötigt ggf. einen Energie-Nachweis von einem Experten.
Energieberater, Sachverständige KfW-Förderanträge, BAFA-
anerkannte Vor-Ort-Berater, Aussteller für Energieausweise, �
Durchblick mit unserem Experten-Kompass
Auftraggeber: Sie suchen Baufachleute für eine energiebezo-
gene Leistung? Finden Sie in der Inhaltsübersicht den Bereich
und informieren Sie sich anhand der Kurzbeschreibung.
Fachleute: Sie wollen sich qualifizieren und Ihr Leistungs-
spektrum erweitern? Sehen Sie sich die gesamte Broschüre an.
Weiterbildungs-Anbieter: Sie bieten Seminare, Kurse, Lehr-
gänge oder Tagungen zur Energieeffizienz in der Baupraxis an?
Sie können Ihre Zielgruppe über diese Broschüre und über
unseren EnEV-Newsletter (über 17.000 Abonnenten) erreichen.
Kontaktieren Sie uns bei Interesse über EnEV-online.
Update: Sie wollen erfahren wenn wir die Broschüre ergänzen?
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Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre und viel Erfolg!
Melita Tuschinski
Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin
Autorin und Herausgeberin www.EnEV-online.de
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 1.02 Inhalt � Seite 1 von 1
1.02 Inhalt Übersicht der Themen Seite
1. EINLEITUNG Editorial: Wie hilft Ihnen diese Broschüre 1.01
Inhalt: Welche Themen umfasst der Experten-Kompass? 1.02
Anlass: Leistungen für energieeffiziente Gebäuden erfolgreich anbieten 1.03
Hinweise: Was gibt es Neues für Energieeffizienz-Experten? 1.04
2. EXPERTEN Spezialisten für energiebezogene Leistungen
2.1 Energie Energieeffizienz in Neubau und Bestand steigern 2.1.01
Energieberatung für Gebäude 2.1.02
2.2 Förderung Vom Bund geförderte energiebezogene Maßnahmen 2.2.01
BAFA: Vor-Ort-Energieberatung im Baubestand 2.2.02
KfW: Effizienzhaus oder Passivhaus bauen od. kaufen (Programm Nr. 153) 2.2.03
KfW: Wohnbestand energieeffizient sanieren (430, 151, 152) 2.2.04
KfW: Wohnbestand sanieren Effizienzhaus Denkmal (151, 152, 430) 2.2.05
KfW: Denkmalgeschützten Nichtwohnbau zu Wohnraum umwidmen (153) 2.2.06
KfW: Baubegleitung Sanierung (431) 2.2.07
2.3 EnEV 2009 Energieeinsparverordnung: Nachweise, Prüfungen und Inspektionen 2.3.01
Energieausweis als EnEV-Nachweis für Neubau 2.3.02
Energieausweis als EnEV-Nachweis für veränderten Bestandsbau 2.3.03
Energieausweis Wohnbestand bei Verkauf oder Neuvermietung 2.3.04
Energieausweis Nichtwohnbestand bei Verkauf, Neuvermietung, Aushang 2.3.05
Prüfung der Luftdichtheit der Gebäudehülle 2.3.06
Inspektion der Klimaanlage im Gebäude 2.3.07
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 1.02 Inhalt � Seite 2 von 2
1.02 Inhalt Übersicht der Themen Seite
3. ANHÄNGE
3.01 Energieberater für Baudenkmale: Auswertung unserer Umfrage 3.01
3.02 Übersicht: KfW-Förderung Denkmal Wohn- und Nichtwohnbestand 3.02
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 1.03 Anlass – Seite 1 von 2
1.03 Anlass Leistungen für energieeffiziente Gebäude erfolgreich anbieten
Eine Bitte Wir führen jeweils nur die männlichen Berufsbezeichnungen auf. Gemeint sind natürlich auch unsere Kolleginnen.
Danke für Ihr Verständnis!
Guter Zeitpunkt
Bieten Sie bereits Dienstleistungen zur Energieeffizienz von Gebäuden an? Dann wissen Sie, dass seit Sommer 2010 die neu gefasste EU-Richtlinie für Gebäude1 gilt.
Sie bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Die künftige Energieeinsparverordnung (EnEV 2012) setzt als ersten Schritt die EU-Gebäuderichtlinie in Deutschland um.2
EPBD 2010
Neue Chancen Wie können Sie sich qualifizieren um ihre Leistungspalette zu erweitern und ihre Chancen im Bereich der Energieeffi-zienz in Gebäuden zukunftsorientiert zu erhöhen?
Lesen Sie einige Fragen von Fachleuten, die sich über unser Fachportal EnEV-online.de an uns gewandt haben:
Weiterbildung
Neubau Ein Ingenieurbüro will sich auf das Planen von Verwaltungs- und Industriegebäuden spezialisieren. Sie wollen künftig auch die Energieausweise als EnEV-Nachweise für Nicht-wohnbauten erstellen.
Sind sie berechtigt diese Energieausweise auszu-stellen? Welche Kurse werden berufsbegleitend angeboten? Welche Software können sie nutzen?
AusstellerEnergieausweise
Neubau
1 EPBD EU-Gebäuderichtlinie 2010: Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Ge-
samtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung), verkündet am 16. Juni 2010 im Amtsblatt der Europäischen Union, Seite L 153/13
bis 153/35. Sie ist seit dem 7. Juli 2010 in Kraft. Internet: www.enev-online.de/epbd/2010
2 EnEV 2012: Informationen zur kommenden Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2012) finden Sie in der kostenfreien
Broschüre der Autorin „EnEV 2012: Was kommt? Schritt für Schritt zur Novelle der Novelle der Energieeinsparverordnung.
Internet: http://service.enev-online.de/bestellen/energieausweis_energiepass_enev.htm
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 1.03 Anlass – Seite 2 von 2
Bestand Ein Diplom-Ingenieur (Fachrichtung Architektur) wird im-mer häufiger von Eigentümern von Nichtwohnbauten ange-sprochen, weil sie einen Energieausweise benötigen bei Verkauf, Neuvermietung oder als öffentlichen Aushang.
Benötigt der Architekt eine zusätzliche Qualifikation wenn er Energieausweise für Wohn- und Nichtwohn-bauten im Bestand ausstellt? Welche Kurse müsste er ggf. erfolgreich absolvieren?
AusstellerEnergieausweis
im Bestand
Energieberatung Ein Absolvent des Bauingenieurstudiums will sich auf die Altbausanierung spezialisieren.
Kann der Bauingenieur auch als Energieberater tätig sein oder benötigt er dafür eine zusätzliche Ausbil-dung? Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es?
BAFA-anerkannteEnergieberater
Energieberatung Ein langjährig angestellter Diplom-Ingenieur in einem Büro für Tragwerksplanung und Bauphysik bearbeitet auch die Wärme- und Schallschutz-Nachweise für Projekte.
Er beabsichtigt als Energieberater tätig zu werden.
Welche Voraussetzung muss der Fachmann erfüllen damit er auch BAFA-geförderte Energieberatungen durchführen kann?
BAFA-anerkannteEnergieberater
KfW-Nachweise Ein Bauingenieur ist seit Jahren überwiegend als Trag-werksplaner tätig. Einem Bauherrn hilft er zurzeit bei der Antragsstellung zur Förderung durch die KfW-Förderbank. Auf dem Formular wird die Unterschrift eines nach EnEV Nachweis-Berechtigten verlangt.
Ist der Bauingenieur berechtigt die Nachweise für KfW-Förderanträge auszustellen, wenn er die Bauvor-lageberechtigung in seinem Bundesland besitzt?
SachverständigeKfW-Förderung
Gute Chancen Die staatliche Förderung der Vor-Ort-Beratung und der Sa-nierung im Bestand ermöglicht Ihnen als qualifizierten Be-rater neue Auftrags-Möglichkeiten.
Die Anwendung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) eröffnet Ihnen vielfache Leistungs-Chancen.
Und nicht zuletzt eröffnen sich Ihnen als kundigem Spezia-listen auch die internationalen Märkte für die Beratung, Planung und Ausstellung von Nachweisen für energieeffi-ziente Architektur im Neubau und Bestand.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Ausblick
M. Tuschinski: Experten-Kompass 1.04 News für Energieeffizienz-Experten � Seite 1 von 9
6. Juli 2013
Was ist neu für Experten und Auftraggeber
für Energieeffizienz-Leistungen am Bau?
Hier erfahren Sie über neue Initiativen und Aktionen
Autorin: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin
6. Juli 2013 Neue Chancen durch EnEV 2014: Aushang-
Energieausweis für Bank, Kaufhaus, Kino usw.
Stellen Sie auch Energieausweise für bestehende
Nichtwohnbauten aus? Die kommende Verordnung (EnEV 2014)
müsste laut europäischen Vorgaben fordern, dass auch in
privatwirtschaftlichen, viel besuchten Gebäude � wie
Kaufhäuser, Banken, Theater, Kinos � künftig ein Energieausweis
aushängt. Allerdings soll dieses nur gelten, wenn bereits ein
gültiger Energieausweis (Bedarf oder Verbrauch) für das
Gebäude vorliegt. Ab wann wird diese neue Forderung der EnEV
2014 voraussichtlich greifen: gleich nach Inkrafttreten der
novellierten Verordnung oder nur nach Ablauf der 'alten'
Energieausweise? Wie Sie wissen, sieht das Muster für den
Aushang-Energieausweis anders aus als die noch geltenden
Energieausweise im Bestand! Eröffnet sich für Sie als Aussteller
ein neuer Markt für Aushang-Energieausweise?
Lesen Sie in EnEV-online unseren Beitrag zu den Themen:
EnEV 2009 und EU-Gebäuderichtlinie
EnEV 2014: Energieausweis vermehrt aushängen?
Welche Bauten sind von der neuen Pflicht betroffen?
Wen wird die Aushangpflicht voraussichtlich betreffen?
Werden 'alte' Energieausweise als Aushang gelten?
Welche Energieausweis-Seiten müssten aushängen?
Müsste der Aushang-Energieausweis neu erstellt werden?
Neue Auftrags-Chancen für Aussteller von Energieausweisen
Quelle: Melita Tuschinski: Bericht in EnEV-online |
Direktlink: www.enev-online.com/news/
13.06.23_enev_2014_aushang_energieausweis_banken_kinos_kaufhaeuser
M. Tuschinski: Experten-Kompass 1.04 News für Energieeffizienz-Experten � Seite 2 von 9
10. Juni 2013 Energieeffizienz-Experten online finden
Das Portal www.energieeffizienz-planer.de
Alle sprechen von der Energiewende. Architekten und Ingenieure
befördern sie � durch qualifizierte energetische Planung und
Energieberatung. Grund genug für die Architektenkammern und
Ingenieurkammern aller Bundesländer ein gemeinsames
Internetportal einzurichten: www.energieeffizienz-planer.de.
Wer einen qualifizierten Energieeffizienzexperten in seiner Nähe
sucht, wird hier fündig wenn es sich um eine energetische
Optimierung im Neubau, beim Umbau oder bei der Sanierung
eines Gebäudes handelt. Potentielle Bauherren können sich auch
gezielt über die Förderbedingungen ihres Bundeslandes
informieren und die richtigen Ansprechpartner finden.
Das gemeinsame Projekt von Bundesarchitektenkammer (BAK)
und Bundesingenieurkammer (BIngK) ist seit September letzten
Jahres online, denn bei der energieeffizienten Sanierung sowie
bei Um-, Aus- oder Neubau eines Gebäudes sind viele wichtige
Entscheidungen zu treffen. �Architekten und Ingenieure stehen
mit ihrer Fachkompetenz zu unterschiedlichsten Fragen des
Planen und Bauens sowie zu Förderprogrammen zur Verfügung.
Meist geht es nicht nur um das energetische Bauen, sondern
auch um Raumprogramme, Barrierefreiheit, Materialeinsatz und
vieles mehr. Der ganzheitliche Blick macht die besondere
Qualität aus.�, sagt BAK-Präsident Sigurd Trommer.
Quelle: Bundesarchitektenkammer e.V., Berlin | www.bak.de
5. Mai 2013 BAFA-geförderte Vor-Ort-Beratung:
Neues Formular �Angaben zum KfW-Effizienzhaus�
Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie über die Förderung der
Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung)
vom 11. Juni 2012 ist die Erstellung eines energetischen
Gesamtkonzepts mit Ausrichtung auf ein von der Kreditanstalt
für Wiederaufbau (KfW) gefördertes Effizienzhausniveau
wesentliche Voraussetzung für die Förderung einer Vor-Ort-
Beratung durch das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Ob das laut Beratungsbericht angestrebte KfW-
Effizienzhausniveau bei Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen
erreichbar ist, kann das BAFA nur auf Plausibilität hin prüfen. Zu
diesem Zweck nutzt das BAFA seit dem 15. April 2013 das von
der KfW im Rahmen der �Online-Bestätigung zum Antrag�
M. Tuschinski: Experten-Kompass 1.04 News für Energieeffizienz-Experten � Seite 3 von 9
bereitgestellte sogenannte �EBS-Prüftool�. Es erlaubt einen
Plausibilitäts-Check hinsichtlich der energetischen
Anforderungen in den KfW-Programmen Energieeffizient Bauen
und Sanieren durchzuführen.
Für das Förderverfahren der Vor-Ort-Beratung benötigt das BAFA
gegenüber der bisherigen Praxis allerdings noch einige
zusätzliche Angaben, um die Plausibilität prüfen zu können.
Hierzu steht ein neues elektronisches Formular �Angaben zum
KfW-Effizienzhaus� zur Verfügung; es wird nach dem Ausfüllen
der Verwendungsnachweiserklärung automatisch generiert,
sofern Ziel der Beratung ein förderfähiger KfW-
Effizienzhausstandard ist. Als Bestandteil des
Verwendungsnachweises ist das Formular in diesem Fall
zwingend auszufüllen und beim BAFA einzureichen. (Die Angabe
der Kennzahlen QP und H`T im Beratungsbericht ist dann
entbehrlich.)
Es empfiehlt sich, dass Berater/-innen auf Basis der von ihnen
berechneten energetischen Kennwerte zuvor selbst den
Plausibilitäts-Check bei der KfW durchführen. Für Fragen zur
Berechnung des KfW-Effizienzhauses ist die KfW
Ansprechpartner; diese bietet auf ihrer Homepage verschiedene
Hilfsinstrumente (beispielsweise Technische FAQ) an; das BAFA
selbst vermag insoweit keine Unterstützung zu leisten.
Webseite: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Partner-der-
KfW/Bankberater/Tools-Rechner/Online-Best%C3%A4tigung/
Die Zusammenfassung der Daten in einem Formular hat Vorteile
für Berater/-innen wie auch für das BAFA. Wenn das Formular
ausgefüllt ist, können Berater/-innen sicher sein, dem BAFA alle
für die Plausibilitätsprüfung relevanten Daten übermittelt zu
haben. Sie laufen dann nicht Gefahr, dass der
Zuwendungsbescheid allein wegen Fehlens bestimmter Daten
widerrufen wird.
Dem BAFA wiederum wird in diesem Punkt die Prüfarbeit
erleichtert; davon profitieren mittelbar aber auch Berater/-
innen, denn eine Datensuche im Beratungsbericht wäre
zeitaufwendig und würde die Bearbeitungsdauer nur unnötig
verlängern.
BAFA-Ansprechpartner: Referat 424 � Vor-Ort-Beratung
Telefon: + 49 (0) 61 96 / 908 � 880
E-Mail: [email protected]
Quelle + Informationen: Energie Aktuell, Informationsdienst des
BAFA, Ausgabe Mai 2013, www.bafa.de | www.kfw.de
M. Tuschinski: Experten-Kompass 1.04 News für Energieeffizienz-Experten � Seite 4 von 9
12. April 2013 BAFA-geförderte Vor-Ort-Beratung: Merkblatt
für Wärme- und Kältespeicher aktualisiert
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
fördert Wärme- und Kältespeicher nach dem Kraft-Wärme-
Kopplungsgesetz (KWKG). Durch die Errichtung von
Wärmespeichern werden KWK-Anlagen in die Lage versetzt,
stärker stromgeführt betrieben zu werden. Somit können diese
Anlagen zeitweise einen Beitrag zum Ausgleich der
schwankenden Einspeisung von erneuerbaren Energien in das
Stromnetz leisten.
Als Orientierungshilfe für Antragsteller gibt das BAFA ein
Merkblatt zu den Zuschlagvoraussetzungen heraus. Das Merkblatt
wurde kürzlich aktualisiert und wird jetzt mit Stand 12. April
2013 neu veröffentlicht. Die wesentlichen Änderungen umfassen
die Klarstellung der technischen Voraussetzungen für die
Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sowie die
Besonderheiten bei Wärmespeichern über 95°C (Druckspeicher).
BAFA-Ansprechpartner: Referat 425 � KWK
Telefon: + 49 (0) 61 96 908 - 421, -941, -502, Fax: -800
E-Mail: [email protected]
Quelle + Informationen: Energie Aktuell, Informationsdienst des
BAFA, Ausgabe April 2013, www.bafa.de | www.kfw.de
21. August 2012 KfW-Effizienzhaus Denkmal - Fördergeld vom Bund
Mit Zuschüssen und Krediten unterstützt der Staat Eigentümer
und Käufer von denkmalgeschützten Häusern und
erhaltenswerter Bausubstanz, wenn sie diese energetisch
sanieren, erstmals erwerben oder zum Wohnen umnutzen
Fördergeld: Zuerst die guten Nachrichten
In einem Baudenkmal zu wohnen hat einen besonderen Charme.
Diesen schätzen sowohl Eigentümer als auch Mieter. Doch wenn
die Heizkosten in die Höhe schnellen, weil die alten Mauern
ungedämmt und die Heizung heillos überaltert sind, überlegt
sich manch einer das Haus energetisch zu sanieren. Allerdings
hat die Denkmalbehörde oder die Kommune das letzte Wort
wenn es darum geht das historisch wertvolle Gemäuer zu
verbessern. Ihre Auflagen und die Kosten für einen
Sachverständigen können das Budget der Saniererungswilligen
weit übertreffen. Damit sie nicht frustriert aufgeben hilft die
KfW Bank ihnen seit Anfang April diese Finanzlücke zu schließen.
Unter der Motto �Energieeffizient Wohnen im Baudenkmal� hat
sie in den ersten drei Monaten bereits 73 Förderungen erteilt mit
einem Volumen von 14,7 Millionen Euro. Im Einzelnen betrachtet
M. Tuschinski: Experten-Kompass 1.04 News für Energieeffizienz-Experten � Seite 5 von 9
umfasst diese Erfolgsbilanz 67 Zusagen für die Sanierung von 286
Wohneinheiten und sechs Förderungen für den Ersterwerb von
sechs sanierten Wohneinheiten. Die Nutznießer dieser
Finanzspritzen sind meistens Eigentümer von historisch
anerkannten Wohnhäusern. Dabei spielt es keine Rolle ob sie
selbst darin wohnen oder es vermieten. Auch wer ein saniertes
KfW-Effizienzhaus erstmals kauft oder als Mieter darin wohnt
kann auf Förderung hoffen. Desgleichen finanziert die KfW auch
Contracting Geber und Eigentümer von historisch anerkannten
Nichtwohnbauten, Letztere wenn sie sie zum Wohnen umnutzen.
Überblick: Wie hilft Ihnen dieser Beitrag?
Soweit die guten Nachrichten. Doch wer sich kundig machen will
und sich auf die Info-Webseiten der KfW begibt wird frustriert
feststellen, dass das Fördersegment �KfW-Effizienzhaus
Denkmal� kein eigenständiges Programm sondern Teil von
verschiedenen KfW-Fördermöglichkeiten ist. Jeder muss sich die
relevanten Informationen mehr oder weniger geduldig
�zusammensuchen�. Hier hilft unser Beitrag: Interessierte
können sich mit der Tabellen-Übersicht in dieser Broschüre
(Anhang 3.02 Übersicht: KfW-Förderung Denkmal Wohn- und
Nichtwohnbestand) sich einen Überblick verschaffen und danach
die weiteren Informationen per Klick im Internet lesen.
Als Einstimmungen beschreibt der Artikel auch einige
interessante Aspekte der neuen KfW-Finanzhilfen. Lesen Sie den
gesamten Artikel in EnEV-online.de
www.kalender.enev-online.de/experten_kompass
7. August 2012 KfW-Effizienzhaus Denkmal:
Wie erfolgreich ist das neue Fördersegment?
Lesen Sie die Antworten, die wir von der KfW auf unsere Fragen
Ende Juli erhielten.
Frage: Wie viele Förder-Anträge und -Bewilligungen zum "KfW-
Effizienzhaus Denkmal" wurden seit dem 1. April dieses Jahres in
Ihren folgenden KfW-Förderprogrammen verzeichnet:
Programm 151 (Kredit - Sanierung - gesamtes Gebäude wird
betrachtet)
Antwort KfW: Bis Ende Juni 2012 haben wir 67 Zusagen zur
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal erteilt, d.h. für
insgesamt 286 Wohneinheiten.
Für den Ersterwerb eines sanierten KfW-Effizienzhauses
Denkmal haben wir sechs Zusagen erteilt, für insgesamt 6
M. Tuschinski: Experten-Kompass 1.04 News für Energieeffizienz-Experten � Seite 6 von 9
Wohneinheiten.
Das Fördervolumen für diese 73 Zusagen beträgt 14,7
Millionen Euro. Antragszahlen veröffentlichen wir nicht.
Programm 152 (Kredit - Sanierung - Einzelmaßnahmen)
Antwort KfW: Einzelmaßnahmen fördern wir auch am
Denkmal, aber für Denkmal und Nicht-Denkmal erstellen wir
keine gesonderte Auswertung.
Programm 430 (Investitionszuschuss - Sanierung - gesamtes
Gebäude oder Einzelmaßnahmen)
Antwort KfW: Wir erstellen keine gesonderte Auswertung für
Denkmal und Nicht-Denkmal.
Programm 153 (Kredit und ggf. Tilgungszuschuss - Förderung
von Baudenkmalen oder sonstiger besonders erhaltenswerter
Bausubstanz - Ausnahmeregelung bei der Herstellung von
neuem Wohnraum durch Umwidmung)
Antwort KfW: Generell ist eine Förderung möglich, aber auch
hier gibt es keine gesonderte Auswertung.
Sofern Wohngebäude als Baudenkmale nach den
Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer oder von den
Kommunen als sonstige besonders erhaltenswerte
Bausubstanz klassifiziert wurden, gelten folgende
Besonderheiten: Sind beim Bau eines KfW-Effizienzhauses 70
(z. B. bei der Umwidmung von zuletzt nicht
wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden) Baumaßnahmen
nur eingeschränkt durchführbar, um Auflagen des
Denkmalschutzes oder zum Erhalt sonstiger besonders
erhaltenswerter Bausubstanz zu erfüllen, ist eine
Antragstellung möglich, wenn das Gebäude die
Anforderungen zum KfW Effizienzhaus 70 nicht erreichen
kann, aber gutachterlich nachgewiesen wird, dass alle
baulichen Maßnahmen unternommen wurden, dieses Ziel zu
erreichen.
Inzwischen ist auch der neue KfW-Förderreport erschienen,
allerdings mit Stichtag Ende März 2012. Da die spezielle KfW-
Förderung von Baudenkmalen erst seit Anfang April 2012 gilt,
sind diese oben genannten Zahlen eine aktuelle Ergänzung.
www.kfw/denkmal | www.kfw.de/foerderreport
26. Juni 2012 Neue Richtlinie zur BAFA-geförderten Vor-Ort-
Beratung im Bundesanzeiger bekanntgemacht
BAFA-anerkannte Vor-Ort-Berater, die am 1. Juli 2012 oder
später einen Antrag für einen Zuschuss beim BAFA einreichen,
M. Tuschinski: Experten-Kompass 1.04 News für Energieeffizienz-Experten � Seite 7 von 9
müssen die geänderte Richtlinie vom 22. Juni 2012
berücksichtigen. Auf den Webseiten des BAFA finden
Interessierte die gesamte Richtlinie als 10-seitigen Volltext im
Pdf-Format.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi): Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in
Wohngebäuden vor Ort � Vor-Ort-Beratung � vom 11. Juni 2012.
Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 25. Juni 2012.
www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/
vorschriften/vob_richtlinie_2012.pdf
25. Juni 2012 Energetische Inspektion von Klimaanlagen -
Pflichten nach EnEV 2009 - Chancen zur Energie-
einsparung und Markt-Potenzial für Fachleute
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) verpflichtet im § 12
(Inspektion von Klimaanlagen) die Betreiber von größeren,
eingebauten Klimaanlagen in Gebäuden, dass sie diese
regelmäßig energetisch durchchecken lassen. Dabei dürfen sie
nur berechtigte Fachleute mit dieser Aufgabe betreuen.
Im Kapitel 2.3.07 dieser Broschüre können Sie nachlesen,
welche Kompetenzen, bzw. Studienabschlüsse und
Berufserfahrung, die berechtigten Inspekteure von
Klimaanalgen nach Energieeinsparverordnung EnEV 2009, § 12
(Inspektion von Klimaanlagen), Absatz (5) vorweisen müssen.
Auf der Veranstaltung des Energiereferats der Stadt Frankfurt
am Main �Energieeffizienz bei Klimaanlagen� im Mai 2012 zeigte
Dipl.-Ing. Claus Händel, Technischer Referent des Fachverbandes
Gebäude-Klima e.V. (FGK), in seinem Vortrag welche Normen
und Richtlinien Fachleute anwenden müssen wenn sie
raumlufttechnische Anlagen untersuchen, welchen Markt sie sich
damit erschließen und welche Energieeinsparpotenziale sich in
der energetischen Inspektion von Klimaanlagen verbergen.
Das Institut für Luft- und Kältetechnik (ILK Dresden) hatte im
Herbst 2011 das Energieeinsparpotenzial der Raumlufttechnik in
Deutschland untersucht. Diese Studie hatten das FGK und der
Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte (RLT) beauftragt.
Aus den Erkenntnissen dieses Projektes hier einige Aspekte:
Aufgrund der Erkenntnissen der energetischen Inspektion von
Klimaanlagen könne man mit geringen Investitionen
Maßnahmen durchführen, die etwa 30 Prozent (%) Energie
einsparen könnten, beispielsweise Fehler beseitigen oder den
Betrieb der Anlage optimieren und drosseln. Wenn man eine
Anlage für einen volumstromvariablen Betrieb nachrüste,
M. Tuschinski: Experten-Kompass 1.04 News für Energieeffizienz-Experten � Seite 8 von 9
könne man auch noch mehr Energie einsparen, was für
manche Anlagen allerdings etwas teurer ausfallen könnte.
Eine energetische Inspektion der Klimaanlage könne häufig
auch aufzeigen, dass bei einer grundlegenden Modernisierung
ein Systemwechsel erheblich größere Einsparungen bringe.
Die Autoren der Studie gelangten zu der Schlussfolgerung,
dass aufgrund der ihnen vorliegenden Abschätzungen das
Einsparpotenzial im Bereich der elektrischen Energie 3,5
Terrawattstunden (TWh) deutschlandweit betragen würde.
Quelle: Fachverband Gebäude-Klima e.V. | www.fgk.de
22. Juni 2012 BAFA stellt zum 1. Juli 2012 die Vor-Ort-
Beratersuche auf seinen Webseiten ein
Diese Nachricht betrifft Eigentümer, Mieter oder Pächter von
Altbauten, die eine staatlich geförderte Vor-Ort-
Energiesparberatung anstreben. Auf den Webseiten des
Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) konnten
potenzielle Auftraggeber seit Jahren - zunächst in einer
tabellarischen Liste und später in der Online-Datenbank � einen
BAFA-anerkannten Vor-Ort-Berater finden. Ab 1. Juli müssen Sie
auf den Webseiten der Deutschen Energie-Agentur (dena) in der
Datenbank �Die Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme
des Bundes� nach Fachleuten suchen, die für die Vor-Ort-
Beratung (BAFA) zugelassen sind.
Das BAFA hat alle registrierte Berater per E-Mail über die
wichtigsten Aspekte per E-Mail informiert:
Die Beraterumkreissuche auf den BAFA-Webseiten wird ab 1.
Juli 2012 eingestellt.
Wer als BAFA-anerkannter Berater in die Energieeffizienz-
Expertenliste der dena aufgenommen werden will muss bei
der dena ein separates Eintragungsverfahren durchlaufen.
Nach wir vor können sich in die dena-Liste nur diejenigen
Fachleute eintragen lassen, die vom BAFA als Vor-Ort-Berater
anerkannt wurden.
Damit die dena die Daten abgleichen kann, übermittelt das
BAFA die Vor- und Nachnamen, BAFA-Beraternummer, usw.
der antragsberechtigten Berater, die sich damit
einverstanden erklärt haben. Das BAFA hat ein spezielles
Online-Formular dafür auf seinen Webseiten veröffentlicht.
Das BAFA prüft auch weiterhin wer für das Förderprogramm
Vor-Ort-Beratung antragsberechtigt ist. Dabei spielt es keine
Rolle, ob die Berater sich in die dena-Liste eintragen lassen.
M. Tuschinski: Experten-Kompass 1.04 News für Energieeffizienz-Experten � Seite 9 von 9
Quelle: BAFA: Vor-Ort-Beratung � Aktuelle Informationen zum
Förderprogramm vom 22. Juni 2012.
www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung
2. Juni 2012 Kostenfreier Eintrag in die dena Energieeffizienz-
Expertenliste zu �KfW Effizienzhaus Denkmal� für
anerkannte �Energieberater für Baudenkmale�
Seit dem 1. April dieses Jahres vergibt die KfW-Bankengruppe
(KfW) auch finanzielle Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für
das energetische Sanieren von denkmalgeschützten Wohnhäusern
und für das Umwidmen von besonders erhaltenswerten
Nichtwohnbauten zu Wohnräumen. Als Sachverständige erkennt
die KfW jedoch nur diejenigen Spezialisten an, die in der
Experten-Datenbank der Deutschen Energie-Agentur (dena) mit
der Qualifikation �KfW-Effizienzhaus Denkmal� gelistet sind.
Fachleute, die sich für diese Qualifikation listen wollen müssen
zunächst von der Koordinierungsstelle "Energieberater für
Baudenkmale" anerkannt werden. Wie uns die dena nun auch
schriftlich bestätigte, können sich die anerkannten
�Energieberater für Baudenkmale� kostenfrei in die dena-
Expertendatenbank listen lassen � jedoch nur als Sachverständige
für die Förderprogramme �KfW-Effizienzhaus Denkmal�. Alle
anderen Qualifikations-Hinweise sind nach wie vor
kostenpflichtig.
Quellen und weitere Informationen:
www.kfw.de/denkmal
www.energie-effizienz-experten.de
www.energieberater-denkmal.de
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 2.1.01 Energieeffizienz - Seite 1 von 1
2.1.01 Energieeffizienz in Neubau und Bestand im Blick
Überblick Wer seine Wohnung, Haus oder Nichtwohnbau heute baut
oder modernisiert hat stets auch die künftigen Energiekos-
ten im Blick. Denn während draußen die klimatischen
Wetterbedingungen der Umwelt nach Tages- und Jahreszeit
wechseln, benötigen wir Menschen im Gebäude möglichst
gleichbleibende Bedingungen - Innenlufttemperatur, Frisch-
luft und Luftfeuchte - damit wir uns behaglich fühlen.
Den Ausgleich zwischen dem behaglichen Innenraum und
dem wechselnden Außenklima schaffen wir indem wir unse-
re Gebäude beheizen, lüften und kühlen.
Wie viel Energie wir für das Heizen, Lüften und Kühlen
benötigen hängt davon ab wie das Gebäude und die instal-
lierte Anlagentechnik beschaffen sind und wie effizient sich
ihr Zusammenspiel gestaltet wenn wir das Gebäude nutzen.
Jeder Eigentümer, Mieter oder Pächter wünscht sich dabei
verständlicherweise möglichst geringe Energiekosten.
Energieeffiziente Gebäude sind dermaßen geplant und ge-
baut, dass ihre Bewohner oder Nutzer möglichst geringen
Energiekosten bezahlen müssen und dass sich die Investiti-
onen in spezielle, energiesparende Maßnahmen in mög-
lichst kurzer Zeit amortisieren, d.h. „sich rechnen“.
Experten Auf den nächsten Seiten informieren wir über Fachleuten, die Leistungen zur Steigerung der Energieeffizienz im Neu-bau und Bestand anbieten: Seite
Energieberatung für Gebäude 2.1.02
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 2.1.02 Energieberater - Seite 1 von 3
2.1.02
Energieberater für Gebäude
Experten Wer sind diese Fachleute?
Energieberater für Gebäude sind Architekten, Bauinge-
nieure, Planer, Handwerker, Techniker, die sich darauf
spezialisiert haben Bauherrn und Eigentümer von Gebäu-
den zu beraten wie sie den Energiebedarf in ihren Bau-
ten - für Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und
Beleuchtung - durch bauliche und anlagentechnische
Maßnahmen effizient reduzieren können.
www.enev-online.biz
Auftraggeber Wer benötigt ihre Leistungen?
Bauherren, die sich mit dem Gedanken tragen ein neues
Gebäude zu errichten sind gut beraten sich rechtzeitig
von einem kundigen Energieberater informieren zu las-
sen. Je früher sie die energetischen Belange berücksich-
tigen desto größer sind die Chancen einen energiespa-
renden, bzw. energieeffizienten Neubau zu realisieren.
Bauherrn Neubau
Altbauten � insbesondere Bestandsgebäude, die noch vor
der ersten Wärmeschutzverordnung (WSchVO 1977)
stammen � eröffnen nach wie die größten Potentiale zur
Energieeinsparung durch bauliche und anlagentechnische
Sanierungsmaßnahmen. Eigentümer und Verwalter von
bestehenden Gebäuden benötigen die Leistungen von
Energieberatern, wenn sie die Energiekosten für Hei-
zung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung effizient und
nachhaltig senken wollen.
Eigentümer
Sanierer
Baubestand
Kompetenz Über welches Wissen verfügen diese Fachleute?
Achtung: Die Berufsbezeichnung �Energieberater für
Gebäude� ist nicht geschützt! Das bedeutet, jedermann
kann sich als �Energieberater für Gebäude� ausgeben.
Achtung
Kompetente Energieberater verfügen über Kenntnisse
und Erfahrungen auf folgenden Gebieten:
Grundlagen der Bauphysik, der Wärmelehre und des
ökologischen Planens und Bauens,
Funktionsprinzipien energieeffizienter Gebäude,
Wärmeschutz und Luftdichtheit der Gebäudehülle,
Wärmebrücken und sommerlicher Wärmeschutz,
Zusammenspiel der Bausubstanz mit der Heizung,
Wassererwärmung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung,
Funktionsweise und Effizienz der Anlagentechnik,
Kenntnisse und
Erfahrung
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 2.1.02 Energieberater - Seite 2 von 3
Datenaufnahme von bestehenden Gebäuden,
Energetische Bilanzierung des Gebäudes und von
verschiedenen Sanierungsvarianten,
Berechnung der Wirtschaftlichkeit von energierele-
vanten Maßnahmen in Gebäuden, usw.
Qualifikation Welche Fachleute sind qualifiziert?
Architekten, Bauingenieure und Fachplaner sind in der
Regel auch kundige Energieberater, denn sie müssen bei
der Planung auch die geltenden Anforderungen der Ener-
gieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-
Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) beachten. Bei
größeren Bauvorhaben entwickeln Architekten und Fach-
planer gemeinsam das Energiekonzept für das Gebäude.
Architekten
Planer
Jedoch auch Handwerker und sonstige baunahe Fachleu-
te können sich durch Weiterbildung und Erfahrung auf
die Energieberatung von Gebäuden spezialisieren.
Handwerker
Techniker
Potentielle Auftraggeber sollten nach der Qualifizierung
des Energieberaters fragen sowie nach Referenzen für
bereits erfolgreich durchgeführte Energieberatungen.
Chancen Wie können sich Fachleute qualifizieren?
Auf dem Weiterbildungsmarkt finden interessierte Fach-
leute eine Vielzahl von Tagungen, Seminaren und Lehr-
gängen für die Qualifizierung als �Energieberater für
Gebäude�. Wenn die Ankündigung verspricht, dass ein
Abschluss ihnen verschiedene Berechtigungen eröffnet
sollten Interessierte sich stets vorab schriftlich bestäti-
gen lassen, dass die jeweils gültige Formulierung auf
dem Abschlusszeugnis mit angegeben sein wird.
Energieberater
Kurse
Kontakt Wo finden Auftraggeber die qualifizierten Fachleute?
Die Architektenkammern und Ingenieurkammern der
Bundesländer führen im Internet auch Listen mit Fach-
leuten, die auf Energieberatung spezialisiert sind.
Im Fachportal www.EnEV-online.de finden Auftraggeber
in der Rubrik �Dienstleister� unter �Energie + Bauen /
Energieberatung� Fachleute nach Postleitzahlenbereich
gelistet, die sich nach eigenen Angaben auf die Energie-
beratung von Gebäuden spezialisiert haben.
www.enev-online.biz/e_beratung/
Internet
EnEV-online
Info Wo finden Interessierte Dokumente und Praxishilfen?
Bundesbauministerium: www.bmvbs.de
Fachportal EnEV-online: www.enev-online.org
Internet-Quellen
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 2.2.01 Förderung vom Bund - Seite 1 und 1
2.2.01 Fördergelder vom Bund für Maßnahmen, die die
Energieeffizienz im Neubau und Bestand steigern
Überblick Wer baut, umbaut, anbaut oder modernisiert muss gegebenen-
falls auch die Anforderungen der Energieeinsparverordnung
(EnEV) und parallel dazu des Erneuerbaren-Energien-Wärme-
Gesetzes (EEWärmeG) erfüllen. Wer jedoch noch energieeffizien-
ter baut oder saniert als er verpflichtet ist, wird vom Bund ggf.
mit Fördergeldern belohnt, weil er zum Klimaschutz beiträgt.
Der Bestand eröffnet ein immenses Potential zur Senkung des
Energieverbrauchs zum Heizen, Warmwasser und Beleuchten.
Wer erneuerbaren Energien über Solaranlagen, Wärmepumpen,
usw. nutzt spart die fossilen Ressourcen und schont die Umwelt.
Deshalb belohnt die Bundesregierung vorbildliche Maßnahmen an
Gebäuden. Bundesweite Förderprogramme führen durch:
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) www.bafa.de
die KfW Bankengruppe (KfW) www.kfw.de
Experten Auf den nächsten Seiten informieren wir über Fachleuten, die
Leistungen in Verbindung mit folgenden Förderungen anbieten:
Seite
BAFA: Vor-Ort-Energieberatung im Baubestand 2.2.02
KfW: Effizienzhaus oder Passivhaus bauen oder kaufen
(KfW-Förderprogramm Nr. 153)
2.2.03
KfW: Wohnbestand energieeffizient sanieren (430, 151, 152) 2.2.04
KfW: Wohnbestand sanieren Effizienzhaus Denkmal
(151, 152, 430)
2.2.05
KfW: Denkmalgeschützten Nichtwohnbau zum Wohnen
umwidmen (153)
2.2.06
KfW: Baubegleitung Sanierung (431) 2.2.05
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 2.2.02 BAFA-anerkannte Berater - Seite 1 von 2
2.2.02
Vor-Ort-Berater für die BAFA-geförderte
Energieberatung im Wohn- und Nichtwohnbestand
Experten Wer sind diese Fachleute?
BAFA-anerkannte Vor-Ort-Berater sind kundige Architek-
ten, Ingenieure, Planer, Handwerker und sonstige Bau-
fachleute, die eine kostengünstigere Energieberatung im
Wohnbestand anbieten. Sie können ihre Energieberatung
�kostengünstiger� anbieten, weil sie durch das Bundes-
amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) auf
Antrag einen finanziellen Zuschuss für diese Energiebe-
ratungs-Leistungen erhalten können für die Vor-Ort-
Beratung eines Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhauses mit
mindestens drei Wohnungen sowie zusätzlich für:
Stromeinsparungshinweise,
thermografische Untersuchungen,
normgerechte Luftdichtheitsprüfung der Gebäude-
hülle (beispielsweise Blower-Door Test).
www.bafa.de
Auftraggeber Wer benötigt ihre Leistungen?
Eigentümer, Mieter oder Pächter von bestimmten alten,
unsanierten Wohngebäuden erfahren durch eine Vor-Ort-
Energieberatung, wie sie durch bauliche und anlagen-
technische Sanierungsmaßnahmen in dem Gebäude
Energiekosten für Heizung, Warmwasser und ggf. für den
elektrischen Strom einsparen können.
Eigentümer
Pächter, Mieter
Kompetenz Über welches Wissen verfügen diese Fachleute?
Vor-Ort-Energieberater sind spezialisiert auf die energe-
tische Untersuchung von Bestandsbauten und die Ausar-
beitung von Vorschlägen für die energetische Verbesse-
rung der baulichen und anlagentechnischen Qualitäten.
Bei der Vor-Ort-Beratung untersucht und dokumentiert
der Fachmann den aktuellen Zustand des Bestandsge-
bäudes. In einem zweiten Schritt arbeitet er Vorschläge
für Maßnahmen aus, die zu Energieeinsparungen für Hei-
zung, Warmwasser und Stromverbrauch führen können.
Dabei vergleicht er mehrere Sanierungs-Varianten auch
unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit.
Der Energieberater fasst diese Überlegungen in einem
Beratungsbericht zusammen, den er dem Auftraggeber
zusammen mit zusätzlichen Erläuterungen überreicht.
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 2.2.02 BAFA-anerkannte Berater - Seite 2 von 2
Qualifikation Welche Fachleute sind qualifiziert?
Das BAFA erkennt als �Vor-Ort-Energieberater� folgende
Experten und qualifizierte Fachleute an:
Ingenieure und Architekten, die durch ihre bisherige
berufliche Tätigkeit oder durch zusätzliche Fortbil-
dungsmaßnahmen die für eine Energieberatung not-
wendigen Fachkenntnisse erworben haben.
Absolventen der Lehrgänge der Handwerkskammern
zum geprüften �Gebäudeenergieberater im Hand-
werk (HWK)�.
Absolventen geeigneter Ausbildungskurse, deren
Mindestinhalte und Eingangsvoraussetzungen in An-
lage 3 der Förderrichtlinie festgelegt sind.
BAFA-anerkannte
Vor-Ort-Berater
Chancen Wie können sich Fachleute qualifizieren?
Auf den Webseiten der BAFA finden interessierte Fach-
leute auch eine Liste mit Weiterbildungsangeboten, de-
ren erfolgreicher Abschluss ggf. zur Anerkennung als Vor-
Ort-Berater führt.
www.bafa.de
Kontakt Wo finden Auftraggeber die qualifizierten Fachleute?
Im Fachportal EnEV-online.de finden potentielle Auf-
traggeber unter dem Menüpunkt �Dienstleister� auch
BAFA-anerkannte Vor-Ort-Berater kurz vorgestellt, ins-
besondere unter dem Leistungsbereich �Förderung�.
Internet: Beratersuche in www.EnEV-online.biz
www.enev-online.biz
Die BAFA-anerkannten �Vor-Ort-Energieberater� sind
entweder bereits in der Berater-Liste des BAFA aufge-
führt oder sie müssen im Zuge ihres ersten Förderantrags
nachweisen, dass sie die Kriterien des BAFA erfüllen.
Auf den Webseiten des BAFA finden potentielle Auftrag-
geber unter dem Menü-Punkt �Energiesparberatung�
auch den Unter-Punkt �Beratersuche�. Jeder Berater ist
gelistet mit Angaben zu der Postleitzahl, Ort, Name,
Vorname, Adresse, Telefon-Nummer und E-Mail Adresse.
Internet: Beratersuche auf den BAFA-Webseiten
www.bafa.de
Info Wo finden Interessierte Dokumente und Praxishilfen?
Auf den BAFA-Webseiten im Internet finden Interessierte
unter dem Menü-Punkt �Energiesparberatung� allgemei-
ne Informationen, die Dokumente zu den Förderrichtli-
nien, sowie die Datenbank mit den anerkannten Bera-
tern und die Online-Formulare für die Förderanträge.
www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html
Internetquellen
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 2.2.03 � Sachverständige KfW-Effizienzhaus - Seite 1 von 2
2.2.03
Sachverständige für Energie-Nachweise
für KfW-geförderten Neubau oder Kauf
eines KfW-Effizienzhauses oder Passivhauses
Experten Wer sind diese Fachleute?
Energieberater, Architekten, Bauingenieure und Planer
unterstützen als KfW-anerkannte Sachverständige die
Antragsteller, die eine KfW-Förderung anstreben. Diese
Fachleute bestätigen im Zuge der Antragstellung, dass
das entsprechende Wohngebäude den energetischen
Anforderungen des KfW-Förderprogramms entspricht.
KfW-Programm Nr. 153
Energieeffizient Bauen
www.kfw.de
Auftraggeber Wer benötigt ihre Leistungen?
Wer beabsichtigt ein besonders energieeffizientes
Wohngebäude zu bauen oder zu kaufen wird vom Bund
ggf. über die KfW-Förderung finanziell unterstützt.
Förderanträge können einreichen: Eigentümer einer
Wohnimmobilie als Selbstnutzer oder Vermieter, Wohn-
eigentümergemeinschaften, Contracting-Geber, Gewerb-
liche Unternehmen, Kommunale Unternehmen, Woh-
nungsgesellschaften, Gemeinnützige Organisationen,
Kommunen, Zweckverbände, Eigenbetriebe.
Dabei gilt als Maßstab für die Effizienz das von der Ener-
gieeinsparverordnung (EnEV 2009) geforderte Niveau als
100 Prozent (%). Erreicht das Niedrigenergiehaus beim
Energiebedarf den Standard eines KfW-Effizienzhauses
70, 55 oder 40 oder eines Passivhauses, begünstigt die
KfW den Kredit mit niedrigen Zinsen. Beim KfW-
Effizienzhaus 55 oder 40 bzw. beim Passivhaus gewährt
die KfW zusätzlich auch einen Tilgungszuschuss.
Eigentümer
Selbstnutzer
Vermieter
Kompetenz Über welches Wissen verfügen diese Fachleute?
KfW-anerkannte Sachverständige verfügen über das Wis-
sen und die Erfahrung rechnerisch nachzuweisen, dass
ein Gebäude die energetischen Anforderungen der KfW-
Förderung erfüllt. Zum Nachweis des energetischen Ni-
veaus berechnet der Sachverständige den Jahres-
Primärenergiebedarf (QP) und den auf die wärmeüber-
tragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene
Transmissionswärmeverlust (H�T) des Referenzgebäudes
nach EnEV 2009 Anlage 1 (Anforderungen an Wohnge-
Energiebilanzierung
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 2.2.03 � Sachverständige KfW-Effizienzhaus - Seite 2 von 2
bäude), Tabelle 1 (Ausführung des Referenzgebäudes).
Der Sachverständige bestätigt � als Anlage zum Förder-
antrag - dass das Gebäude dem KfW-Niveau entspricht.
Wer eine Förderung für ein KfW-Effizienzhaus 40 und 55
(inklusive Passivhaus) anstrebt muss die energetische
Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachver-
ständigen verbindlich nachweisen.
Qualifikation Welche Fachleute sind qualifiziert?
Ein Sachverständiger im Sinne der Förderrichtlinien ist
ein im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" oder von der
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zugelassener
Energieberater oder ein nach § 21 EnEV 2009 ausstel-
lungsberechtigter Fachmann. Für die Energieberatung
sowie energetische Fachplanung und Baubegleitung zum
KfW-Effizienzhaus 40 und 55 (inklusive Passivhaus) emp-
fiehlt die KfW die zertifizierten Sachverständigen aus
der Expertenliste für die Bundesprogramme.
BAFA-anerkannte
Vor-Ort-Berater
Energieausweis-
Aussteller
Chancen Wie können sich Fachleute qualifizieren?
Wer sich durch Weiterbildung qualifizieren will findet
die Regelungen in der EnEV 2009 Anlage 11 (Anforde-
rungen an die Inhalte der Fortbildung).
Als Weiterbildung empfehlen sich Lehrgänge und Kurse,
die sich mit den Anforderungen der EnEV im Neubau
befassen (Wärmeschutz der Gebäudehülle, Energieeffi-
zienz, Wärmeschutz und Dichtheit der Gebäudehülle,
Strom aus alternativen Energien anrechnen, Mindest-
luftwechsel, Mindestwärmeschutz und Wärmebrücken,
Heizung, Lüftung) sowie software-gestützte Ausstellung.
Auf der Abschluss-Bescheinigung der Teilnehmer sollte
auch der Hinweis mit abgedruckt sein, dass die Inhalte
des Kurses der EnEV 2009, Anlage 11 entsprechen.
EnEV 2009
Anlage 11
Nr. 1 und 2
Kurse und
Lehrgänge
Abschluss-
Bescheinigung
Kontakt Wo finden Auftraggeber die qualifizierten Fachleute?
BAFA-Liste: www.bafa.de
VZBV: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
EnEV-online: www.enev-online.biz/energieausweis
Dena: www.energie-effizienz-experten.de
Internetquellen
Info Wo finden Interessierte Dokumente und Praxishilfen?
KfW Förderbank: www.kfw.de
EnEV 2009 Anforderungen: www.enev-online.org
Passivhaus Institut: www.passiv.de
Internetquellen
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 2.2.04 Sachverständige KfW-Förderung Sanierung- Seite 1 von 2
2.2.04
Sachverständige für Energie-Nachweise
für KfW-geförderte Sanierung im Wohnbestand
zum KfW-Effizienzhaus oder Passivhaus
Experten Wer sind diese Fachleute?
Energieberater, Architekten, Bauingenieure und Planer
unterstützen als KfW-anerkannte Sachverständige die
Antragsteller, die eine KfW eine Förderung anstreben.
Diese Fachleute bestätigen im Zuge der Antragstellung,
dass das sanierte Wohngebäude den energetischen An-
forderungen des KfW-Förderprogramms entspricht.
KfW-Förderprogramme
Nr. 430, 151 und 152
www.kfw.de
Auftraggeber Wer benötigt ihre Leistungen?
Wer sein eigenes Wohnhaus � sei es selbst genutzt oder
vermietet � oder seine Eigentumswohnung energetisch
saniert kann eine KfW-Förderung erhalten, wenn die
entsprechenden Anforderungen erfüllt sind. Auch wer als
Ersterwerber ein neu saniertes Wohnhaus oder Eigen-
tumswohnung kauft hat ggf. Chancen auf Förderung.
Anträge können die jeweiligen Träger von Investitions-
maßnahmen stellen: Privatpersonen, Wohnungsunter-
nehmen und Wohnungsgenossenschaften, Bauträger,
Eigentümer oder Betreiber von Wohnheimen, Körper-
schaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie
Contracting-Geber (Investoren).
KfW-Förderung
Baubegleitung
kombinierbar
Kompetenz Über welches Wissen verfügen diese Fachleute?
KfW-anerkannte Sachverständige verfügen über das Wis-
sen und die Erfahrung rechnerisch nachzuweisen, dass
ein saniertes Wohngebäude die energetischen Anforde-
rungen der KfW-Förderung erfüllt. Auf Grundlage der
EnEV 2009 fördert die KfW das KfW-Effizienzhaus 55, 70,
85, 100 und 115. Zum Nachweis des energetischen Ni-
veaus berechnet der Sachverständige den Jahres-
Primärenergiebedarf (QP) und den auf die wärmeüber-
tragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene
Transmissionswärmeverlust (H�T) des Referenzgebäudes
nach EnEV 2009 Anlage 1 (Anforderungen an Wohnge-
bäude), Tabelle 1 (Ausführung des Referenzgebäudes).
Der Sachverständige bestätigt � als Anlage zum Förder-
antrag - dass das Gebäude dem angestrebten KfW-
Effizienzhaus-Niveau entspricht.
Architekten
Planer
Energieberater
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 2.2.04 Sachverständige KfW-Förderung Sanierung- Seite 2 von 2
Qualifikation Welche Fachleute sind qualifiziert?
Als Sachverständige für Energie-Nachweise, die Antrag-
steller ihrem Förderantrag beiliegen müssen, erkennt die
KfW folgende Fachleute an:
BAFA-anerkannte Vor-Ort-Berater,
von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
zugelassener Energieberater,
Energieausweis-Aussteller gemäß EnEV 2009, § 21
(Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude),
Für die Energieberatung sowie für die energetische
Fachplanung und Baubegleitung bei einer Sanierung zum
KfW-Effizienzhaus 55 empfiehlt die KfW einen zertifi-
zierten Sachverständigen aus der Expertenliste für die
Bundesprogramme zu beauftragen.
Energieberater
Aussteller
Energieausweis
Chancen Wie können sich Fachleute qualifizieren?
Wer sich durch Weiterbildung qualifizieren will findet
die Regelungen in der EnEV 2009 Anlage 11 (Anforde-
rungen an die Inhalte der Fortbildung).
Als Weiterbildung empfehlen sich Lehrgänge und Kurse,
die sich mit den Anforderungen der EnEV im Wohnbe-
stand befassen (Aufnahme der Gebäudedaten im Be-
stand, baulicher Wärme- und Feuchteschutz der Außen-
bauteile und der Gebäudehülle, Wärmebrücken und
Grundlagen und Sanierung der Anlagentechnik zum Hei-
zen, Erwärmen des Trinkwassers und Lüften, Einsatz von
erneuerbaren Energien sowie wirtschaftliche Bewertung
von Sanierungsvarianten, Gutachten und Nachweise nach
EnEV 2009 ausstellen). Auf der Abschluss-Bescheinigung
sollte auch hingewiesen sein, dass die Kurs-Inhalte der
EnEV 2009, Anlage 11, Nr. 1 und 2 entsprechen.
EnEV 2009
Anlage 11
Nr. 1 und 2
Kurse und
Lehrgänge
Abschluss-
Bescheinigung
Kontakt Wo finden Auftraggeber die qualifizierten Fachleute?
BAFA-Liste: www.bafa.de
VZBV: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
EnEV-online: www.enev-online.biz/energieausweis
Dena Expertenliste für Bundesprogramme:
www.energie-effizienz-experten.de
Internetquellen
Info Wo finden Interessierte Dokumente und Praxishilfen?
KfW Förderbank: www.kfw.de
EnEV 2009 Anforderungen: www.enev-online.org
Internetquellen
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 2.2.05 - Baubegleiter KfW-Förderung - Seite 1 von 2
2.2.07
Baubegleiter für KfW-geförderte
energetische Sanierung im Wohnbestand
Experten Wer sind diese Fachleute?
Diese Sachverständigen sind Architekten, Planer oder
Energieberater, die einen Bauherrn während einer KfW-
geförderten energetischen Sanierung eines bestehenden
Wohngebäudes professionell begleiten. Die KfW bezu-
schusst die Kosten der Baubegleitung.
KfW-Förder-
Programm
Nr. 431
www.kfw.de
Auftraggeber Wer benötigt ihre Leistungen?
Eine KfW-bezuschusste Baubegleitung können Eigentü-
mer von Wohngebäuden oder auch Mieter mit der Zu-
stimmung des Vermieters wahrnehmen, wenn sie eine
KfW-geförderte Modernisierung durchführen.
Förderanträge können stellen: Privatpersonen, Woh-
nungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften,
Bauträger, Eigentümer und Betreiber von Wohnheimen,
Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Nur in Kombination
mit KfW-Förderung
Wohnbausanierung
Kredit (151 und 152)
Zuschuss (430)
Kompetenz Über welches Wissen verfügen diese Fachleute?
Die Sachverständigen erbringen folgende Leistungen
bzw. bestätigen, dass sie fachgerecht erbracht wurden:
energetisches Niveau auf KfW-Formular bestätigen;
Luftdichtheitskonzept und beim Einbau einer Lüf-
tungsanlage das Lüftungskonzept erarbeiten bzw.
bei Heizungssanierung die Parameter aus der Ener-
giebedarfsrechnung an Heizungsplaner vorgeben;
vor Putzarbeiten bzw. bei Verschließen eventueller
Bekleidungen mindestens einmal die Baustelle bege-
hen und die wärmebrückenminimierten Ausführung
überprüfen sowie ggf. der Umsetzung des Luftdicht-
heits- und Lüftungskonzepts einschließlich der Luft-
dichtheitsprüfung;
die Übergabe der energetischen Haustechnik beglei-
ten und kontrollieren, gegebenenfalls mit ergänzen-
der technischer Einweisung in die Haustechnik sowie
gegebenenfalls Prüfung des Nachweises des hydrauli-
schen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage;
die Umsetzung des geförderten Vorhabens auf dem
entsprechenden KfW-Formular bestätigen.
Siehe KfW-Leitfaden
zur Baubegleitung
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 2.2.05 - Baubegleiter KfW-Förderung - Seite 2 von 2
Qualifikation Welche Fachleute sind qualifiziert?
Als Sachverständige für die geförderte Baubegleitung
erkennt die KfW folgende Fachleute an:
BAFA-anerkannte Vor-Ort-Berater,
Energieausweis-Aussteller gemäß EnEV 2009, § 21
(Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude),
für die Bundesprogramme "Energieeffizientes Bauen
und Sanieren" zugelassener Experten.
Für die energetischen Fachplanung und Baubegleitung
können unterschiedliche Sachverständige mitwirken.
Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal (KfW-
Fördersegment seit 1. April 2012) und bei der Sanierung
von Baudenkmalen sind ausschließlich die in der Exper-
tenliste für die Bundesprogramme geführten "Energiebe-
rater für Baudenkmale" als Sachverständige zugelassen.
.
Chancen Wie können sich Fachleute qualifizieren?
Wer sich durch Weiterbildung qualifizieren will findet
die Regelungen in der EnEV 2009 Anlage 11 (Anforderun-
gen an die Inhalte der Fortbildung).
Als Weiterbildung empfehlen sich Lehrgänge und Kurse,
die sich mit den Anforderungen der EnEV im Bestand
befassen: Aufnahme der Gebäudedaten im Bestand,
baulicher Wärme- und Feuchteschutz der Außenbauteile,
Wärmebrücken und Grundlagen und Sanierung der Anla-
gentechnik zum Heizen, Trinkwasser-Erwärmen und Lüf-
ten, Einsatz von erneuerbaren Energien, wirtschaftliche
Bewertung von Sanierungsvarianten, Gutachten und
EnEV-Nachweise ausstellen. Die Abschluss-Bescheinigung
sollte auch darauf hinweisen, dass die Inhalte des Kurses
der EnEV 2009, Anlage 11 entsprechen.
EnEV 2009
Anlage 11
Nr. 1 und 2
Kurse und
Lehrgänge
Abschluss-
Bescheinigung
Kontakt Wo finden Auftraggeber die qualifizierten Fachleute?
BAFA-Liste: www.bafa.de
EnEV-online: www.enev-online.biz/energieausweis
Dena Expertenliste für die Bundesprogramme:
www.energie-effizienz-experten.de
Internetquellen
Info Wo finden Interessierte Dokumente und Praxishilfen?
KfW Förderbank: www.kfw.de
EnEV 2009 Anforderungen: www.enev-online.org
Internetquellen
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 2.3.01 EnEV 2009 - Seite 1 von 1
2.3.01 Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) erfüllen - Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
Überblick Wer heute ein Haus, ein Bürogebäude, einen Gewerbebau oder eine sonstige Immobilie plant, baut, umbaut, erwei-tert oder saniert hat stets auch die künftigen Kosten im Blick für die Heizung, das Warmwasser, die Beleuchtung und gegebenenfalls auch für die Klimatisierung.
Die künftigen Energiekosten hängen u. a. auch von der Beschaffenheit der Gebäudehülle und der Effizienz der Anlagentechnik ab. Die Energieeinsparverordnung (kurz: EnEV) fordert, dass Bauten dermaßen geplant und gebaut werden, dass das energetische Zusammenspiel ihrer ther-mischen Hülle und der installierten Anlagentechnik zu ener-gieeffizienten Gebäuden führt.
www.enev-online.org
Experten Sie finden auf den nächsten Seite Informationen zu Fach-
leuten, die Leistungen in Verbindung mit den Anforderun-
gen der EnEV 2009 anbieten:
www.enev-online.org
Seite
Energieausweis als EnEV-Nachweis für Neubau 2.3.02
Energieausweis als EnEV-Nachweis für veränderten Be-
standsbau
2.3.03
Energieausweis Wohnbestand bei Verkauf oder Neuvermie-
tung
2.3.04
Energieausweis Nichtwohnbestand bei Verkauf, Neuvermie-
tung oder Aushang
2.3.05
Prüfung der Luftdichtheit der Gebäudehülle 2.3.06
Inspektion der Klimaanlage im Gebäude 2.3.07
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 2.3.02 - Aussteller Energieausweis Neubau - Seite 1 von 2
2.3.02
Energieausweis nach EnEV für Neubau
Aussteller für öffentlich-rechtlichen Nachweis gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für neu errichtete Bauten
Experten Wer sind diese Fachleute? www.enev-online.biz
Aussteller von Energieausweisen für neu erbaute Gebäude
sind in der Regel diejenigen Fachleute, die auch Bauanträ-
ge nach dem jeweiligen Landesbaurecht unterschreiben. In
der Regelt sind es bestimmte Architekten und Ingenieure.
Es gibt jedoch auch Bundesländer in denen auch andere
Baufachleute für bestimmte Gebäudearten und �größen die
Bauanträge unterzeichnen.
Auftraggeber Wer benötigt ihre Leistungen?
Eigentümer von neu gebauten Wohnhäusern, Industriebau-
ten oder ein sonstigen Gebäuden, die unter die Energieein-
sparverordnung (EnEV 2009) fallen, müssen sicherstellen,
dass ihnen ein gültiger Energieausweis ausgestellt wird,
nachdem der Neubau fertig errichtet ist.
Die Eigentümer benötigen den Energieausweis, damit sie
ihn den Baubehörden vorlegen, wenn diese ihn verlangen.
Sie weisen damit nach, dass das Gebäude die Anforderun-
gen der jeweils geltenden EnEV erfüllt.
Bauherren
Eigentümer
Neubauten
EnEV 2009
§ 16 (1)
Kompetenz Über welches Wissen verfügen diese Fachleute?
Ein Aussteller von Energieausweisen für Neubau kennt so-
wohl die Anforderungen der geltenden EnEV für neu errich-
tete Gebäude als auch die Berechnungs-Methoden für den
Energieausweis als EnEV-Nachweis.
Der Fachmann erstellt den Energieausweis auf der Grundla-
ge des Energiebedarfs und der energetischen Eigenschaften
des fertig erbauten Gebäudes sowie gemäß dem Muster,
das die EnEV in ihren Anlagen bereitstellt.
EnEV 2009
2. Neubau
4. Technik
5. Energieausweis
Anlagen 1 und 2
Anlagen 6 bis 9
Qualifikation Welche Fachleute sind qualifiziert?
Die EnEV 2009 ist eine bundesweite Regelung, jedoch die
einzelnen Bundesländer sind dafür zuständig wie sie in der
Praxis umgesetzt wird. So bestimmen auch die Bundeslän-
der jeweils selbst wer die Energieausweise für neue errich-
tete Bauten ausstellt. Etliche Bundesländer haben auch
spezielle Durchführungsverordnungen zur EnEV erlassen.
Landesbaurecht
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 2.3.02 - Aussteller Energieausweis Neubau - Seite 2 von 2
Chancen Wie können sich Fachleute qualifizieren?
Zunächst sollten interessierte Fachleute klären, welche
formalen Bedingungen sie gemäß des Baurechts des ent-
sprechenden Bundeslandes erfüllen müssen, damit sie be-
rechtigt sind die Energieausweise als EnEV-Nachweise für
neu erbaute Gebäude auszustellen.
In einem zweiten Schritt sollten sie prüfen ob sie mit den
fachlichen Anforderungen zur EnEV-Praxis vertraut sind.
Angesichts der Tatsache, dass die EnEV 2009 unterschiedli-
che Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude stellt,
sollten interessierte Fachleute sich auch überlegen, ob sie
sich auf Wohn- oder Nichtwohnbau spezialisieren wollen.
Als Weiterbildung empfehlen sich Lehrgänge und Kurse, die
sich mit den Anforderungen der EnEV im Neubau befassen
(Energieeffizienz, Wärmeschutz und Dichtheit der Gebäu-
dehülle, Strom aus alternativen Energien anrechnen, Min-
destluftwechsel, Mindestwärmeschutz und Wärmebrücken,
Heizung, Lüftung, Klimatisierung und für Nichtwohngebäu-
de auch die eingebaute Beleuchtung) sowie mit den soft-
ware-gestützten Nachweis-Berechnungen nach EnEV.
Formale
Bedingungen
erfüllen
Wohnbau oder
Nichtwohnbau
Kurse und
Lehrgänge
Kontakt Wo finden Auftraggeber qualifizierte Fachleute?
Die beruflichen Verbände (Architektenkammern, Ingenieur-
kammern) der Bundesländer führen auf ihren Webseiten
üblicherweise Listen mit berechtigten Fachleuten, die
Energieausweise als EnEV-Nachweis für Neubau ausstellen.
Im Fachportal www.EnEV-online.de finden Auftraggeber in
der Rubrik �Dienstleister� unter �Energieausweis / Neubau
und Sanieren� Fachleute nach Postleitzahlenbereich ge-
listet, die schriftlich erklärt haben, dass sie berechtigt sind
Energieausweise für neu errichtete Gebäude auszustellen.
www.enev-online.biz/energieausweis/
Internet
EnEV-online.biz
Info Wo finden Interessierte Dokumente und Praxishilfen?
Bundesbauministerium: www.bmvbs.de
BBSR: www.bbsr-energieeinsparung.de
Bundeswirtschaftsministerium: www.bmwi.de
Fachportal EnEV-online: www.enev-online.org
Dena: www.dena.de
Internet-Quellen
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 2.3.03 - Aussteller Energieausweis geänderter Baubestand - Seite 1 von 2
2.3.03
Energieausweis nach EnEV für geänderten Bestand
Aussteller für öffentlich-rechtlichen Nachweis gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für geändertes Gebäude �
nach Anbau, Ausbau, Umbau oder Sanierung der Gebäudehülle
Experten Wer sind diese Fachleute? www.enev-online.biz
Aussteller von Energieausweisen für geänderte Bestands-
bauten sind in der Regel diejenigen Fachleute, die auch
Bauanträge nach dem jeweiligen Landesbaurecht unter-
schreiben. In der Regelt sind es bestimmte Architekten und
Ingenieure. Es gibt jedoch auch Bundesländer in denen
auch andere Baufachleute für bestimmte Gebäudearten
und �größen die Bauanträge unterzeichnen.
Auftraggeber Wer benötigt ihre Leistungen?
Eigentümer von bestehenden Wohnhäusern, Industriebau-
ten oder ein sonstigen Gebäuden, die unter die Energieein-
sparverordnung (EnEV 2009) fallen, müssen sicherstellen,
dass ihnen ein gültiger Energieausweis ausgestellt wird,
wenn ein Gebäude in einer bestimmten Art und Weise ge-
ändert wurde und der planende Fachmann die Nachweis-
Berechnungen für das gesamte Gebäude durchgeführt hat.
Die Eigentümer benötigen den Energieausweis, damit sie
ihn den Baubehörden vorlegen, wenn diese ihn verlangen.
Sie weisen damit nach, dass das geänderte Gebäude die
Anforderungen der geltenden EnEV 2009 erfüllt.
Eigentümer geänderter
Bestandsbauten
EnEV 2009
§ 16 (1)
EnEV 2009
§ 9 (1)
Kompetenz Über welches Wissen verfügen diese Fachleute?
Die Aussteller von Energieausweisen für geänderte Be-
standsbauten kennen sowohl die Anforderungen der gelten-
den EnEV 2009 für geänderte Gebäude als auch die Berech-
nungs-Methoden für den Energieausweis als EnEV-Nachweis.
Sie stellen jeweils einen Energieausweis auf der Grundlage
des Energiebedarfs und der energetischen Eigenschaften
des fertig geänderten Gebäudes aus.
EnEV 2009
Abschnitt 2. Bestand
4. Anlagentechnik
5. Energieausweis
Anlagen 3 - Bestand
Anlagen 6 bis 9
Qualifikation Welche Fachleute sind qualifiziert?
Die EnEV ist zwar eine bundesweite Regelung, jedoch die
einzelnen Bundesländer sind dafür zuständig wie sie in der
Praxis umgesetzt wird. So bestimmen auch die Bundeslän-
der jeweils selbst wer diese Energieausweise ausstellt.
Landesbaurecht
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 2.3.03 - Aussteller Energieausweis geänderter Baubestand - Seite 2 von 2
Einige Länder haben Durchführungsverordnungen erlassen.
Chancen Wie können sich Fachleute qualifizieren?
Zunächst sollten interessierte Fachleute klären, welche
formalen Bedingungen sie gemäß des Baurechts des ent-
sprechenden Bundeslandes erfüllen müssen, damit sie be-
rechtigt sind die Energieausweise als EnEV-Nachweise für
geänderte Bestandsgebäude auszustellen.
In einem zweiten Schritt sollten sie prüfen ob sie mit den
fachlichen Anforderungen zur EnEV-Praxis vertraut sind.
Angesichts der Tatsache, dass die EnEV 2009 unterschiedli-
che Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude stellt,
sollten interessierte Fachleute sich auch überlegen, ob sie
sich auf Projekte für Wohn- oder Nichtwohngebäude spezia-
lisieren wollen.
Als Weiterbildung empfehlen sich Lehrgänge und Kurse, die
sich mit den Anforderungen der EnEV im Bestand befassen
(Wärmeschutz der Gebäudehülle, Energieeffizienz, Wärme-
schutz und Dichtheit der Gebäudehülle, Strom aus alterna-
tiven Energien anrechnen, Mindestluftwechsel, Mindest-
wärmeschutz und Wärmebrücken, Heizung, Lüftung, Klima-
tisierung und für Nichtwohngebäude auch die eingebaute
Beleuchtung) sowie mit den Software-gestützten Nachweis-
Berechnungen nach EnEV.
Formale
Bedingungen
erfüllen
Wohnbau oder
Nichtwohnbau
Kurse und
Lehrgänge
Kontakt Wo finden Auftraggeber qualifizierte Fachleute?
Die Architektenkammern und Ingenieurkammern führen auf
ihren Webseiten auch Listen mit Fachleuten, die Energie-
ausweise für geänderte Bestandsbauten ausstellen.
Im Fachportal www.EnEV-online.de finden Auftraggeber in
der Rubrik �Dienstleister� unter �Energieausweis / Neubau
und Sanieren� Fachleute nach Postleitzahlenbereich ge-
listet, die schriftlich erklärt haben, dass sie berechtigt sind
Energieausweise für geänderte Gebäude auszustellen.
www.enev-online.biz/energieausweis/
Internet
EnEV-online.biz
Info Wo finden Interessierte Dokumente und Praxishilfen?
Bundesbauministerium: www.bmvbs.de
BBSR: www.bbsr-energieeinsparung.de
Bundeswirtschaftsministerium: www.bmwi.de
Fachportal EnEV-online: www.enev-online.org
Internet-Quellen
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 2.3.04 - Aussteller Energieausweis wohnbestand - Seite 1 von 2
2.3.04 Energieausweis nach EnEV für Wohnbestand Aussteller für Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung
(EnEV 2009) für ein Wohnhaus oder ein Wohngebäude, das unver-ändert verkauft oder neu vermietet werden soll
Experten Wer sind diese Fachleute?
Aussteller von Energieausweisen für bestehende Wohnhäu-ser und Wohngebäude sind bestimmte Architekten, Ingeni-eure, Planer, Energieberater, Techniker und Handwerker.
ErfahreneFachleute
Auftraggeber Wer benötigt ihre Leistungen?
Eigentümer von bestehenden Wohnungen, Wohnhäusern oder Wohngebäude benötigen einen Energieausweis wenn sie diese verkaufen oder neu vermieten wollen.
Den Energieausweis müssen die Verkäufer oder Vermieter ihren potenziellen Käufern oder Neumietern zeigen, spätes-tens wenn diese ihn verlangen.
VerkäuferNeuvermieterWohnbestand
EnEV 2009§ 16 (2)
Kompetenz Über welches Wissen verfügen diese Fachleute?
Die Aussteller von Energieausweisen für Wohnbestand ken-nen die Bestimmungen der EnEV 2009 zur Ausstellung von Energieausweisen, zur Aufnahme von Daten und zur Be-rechnung der Energiekennwerte sowohl auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs als auch des gemessenen Energieverbrauchs eines Wohngebäudes.
Die Fachleute stellen die Energieausweise nach dem Muster in der Anlage EnEV 2009 aus und empfehlen – wenn möglich – auch kostengünstige Modernisierungen.
EnEV 2009Abschnitt 5.
Energieausweis
Anlage 3Anlage 6
Anlage 10
Qualifikation Welche Fachleute sind qualifiziert?
Die EnEV 2009 regelt bundesweit wer die Energieausweise für unveränderte Wohnhäuser im Bestand ausstellt:
Hochschulabsolventen von relevanten Fachgebieten, die sich die speziellen Kenntnisse über das Studium, Berufserfahrung, Weiterbildung gemäß EnEV 2009 oder als vereidigte Sachverständige angeeignet haben;
Bestimmte Handwerker oder Techniker, die eine Wei-terbildung gemäß EnEV erfolgreich absolviert haben oder als Sachverständige vereidigt sind;
Fachleute, die gemäß Landesbaurecht für neue Wohn-häuser energiesparrechtliche Nachweise ausstellen;
EnEV 2009§ 21§ 29
Anlage 11Nr. 1 und 2
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 2.3.04 - Aussteller Energieausweis wohnbestand - Seite 2 von 2
Bestimmte vom BAFA-anerkannte Energieberater;
Bestimmte Fachleute, als Energieberater des Hand-werks (HWK) oder Energiefachberater im Baustoff-Fachhandel oder in der Baustoffindustrie qualifiziert.
Diese qualifizierten Fachleute sind nicht verpflichtet sich in eine zentrale Datenbank einzutragen. Sie sollten jedoch jederzeit anhand der entsprechenden Dokumente nachwei-sen können, dass sie ausstellungsberechtigt sind. Im Fach-portal EnEV-online zeigt ihnen der Experten-Kompass Schritt für Schritt ob Fachleute ausstellungsberechtigt sind.
kalender.enev-online.de/aussteller_energieausweise/ Experten-Kompassin EnEV-online.de
Chancen Wie können sich Fachleute qualifizieren?
Wer sich durch Weiterbildung qualifizieren will findet die Regelungen in der EnEV 2009 Anlage 11 (Inhalte der Fort-bildung) unter Nr. 1 (Zweck der Fortbildung) und Nr. 2 (Fortbildung Wohnbestand).
Als Weiterbildung empfehlen sich Lehrgänge und Kurse, die sich mit den Anforderungen der EnEV im Bestand befassen (Wärmeschutz der Gebäudehülle, Energieeffizienz, Wärme-schutz und Dichtheit der Gebäudehülle, Strom aus alterna-tiven Energien anrechnen, Mindestluftwechsel, Mindest-wärmeschutz und Wärmebrücken, Heizung, Lüftung) sowie mit den software-gestützten Energieausweis-Ausstellung.
Auf der Abschluss-Bescheinigung der Teilnehmer sollte auch der Hinweis mit abgedruckt sein, dass die Inhalte des Kur-ses der EnEV 2009, Anlage 11 entsprechen.
EnEV 2009Anlage 11
Nr. 1 und 2
Kurse undLehrgänge
Abschluss-Bescheinigung
Kontakt Wo finden Auftraggeber qualifizierte Fachleute?
Im Fachportal www.EnEV-online.de finden Auftraggeber in der Rubrik „Dienstleister“ unter „Energieausweis / Wohn-bestand“ Fachleute nach Postleitzahlenbereich gelistet, die schriftlich erklärt haben, dass sie berechtigt sind Energie-ausweise für unveränderten Wohnbestand auszustellen.
www.enev-online.biz/energieausweis/
EnEV-online.biz
Info Wo finden Interessierte Dokumente und Praxishilfen?
Bundesbauministerium: www.bmvbs.de
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung: www.bbsr-energieeinsparung.de
Fachportal EnEV-online: www.enev-online.org
Internet-Quellen
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 2.3.05 - Aussteller Energieausweis Nichtwohnbestand - Seite 1 von 2
2.3.05 Energieausweis für Nichtwohnbestand Aussteller für Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung
(EnEV 2009) für Bürogebäude, Industriebauten oder sonstige be-
stehendes Nichtwohngebäude, die unverändert verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden
Experten Wer sind diese Fachleute?
Aussteller von Energieausweisen für Nichtwohnbauten im Bestand sind erfahrene Architekten, Ingenieure und Planer.
ErfahreneFachleute
Auftraggeber Wer benötigt ihre Leistungen?
Eigentümer von bestehenden Büroimmobilien, Industrie-bauten oder sonstigen Nichtwohngebäuden benötigen einen Energieausweis wenn sie diese verkaufen oder neu vermie-ten wollen. Den Energieausweis müssen die Verkäufer oder Vermieter ihren potenziellen Käufern oder Neumietern zeigen, spätestens wenn diese ihn verlangen.
VerkäuferNeuvermieterWohnbestand
EnEV 2009 16 (2)
Kompetenz Über welches Wissen verfügen diese Fachleute?
Die Aussteller von Energieausweisen für Nichtwohnbestand kennen die Bestimmungen der EnEV 2009 zur Ausstellung von Energieausweisen, zur Aufnahme von Daten und zur Berechnung der Energiekennwerte sowohl auf der Grundla-ge des berechneten Energiebedarfs als auch des gemesse-nen Energieverbrauchs eines Nichtwohngebäudes.
Die Fachleute stellen die Energieausweise nach dem Muster in der Anlage EnEV 2009 aus und empfehlen – wenn möglich – auch kostengünstige Modernisierungen. Diese Empfehlun-gen sollen den Eigentümer anregen, seine Immobilie ener-getisch zu sanieren.
EnEV 2009Abschnitt 5.
EnergieausweisAnlage 3
Anlage 7Anlage 8Anlage 9
Anlage 10
Qualifikation Welche Fachleute sind qualifiziert?
Die EnEV 2009 regelt bundesweit wer die Energieausweise für unveränderte Nichtwohngebäude im Bestand ausstellt:
Hochschulabsolventen von relevanten Fachgebieten, die sich die speziellen Kenntnisse über das Studium, Berufserfahrung, Weiterbildung gemäß EnEV 2009 oder als vereidigte Sachverständige angeeignet haben;
Fachleute, die gemäß Landesbaurecht für bestimmte neue Nichtwohngebäude energiesparrechtliche Nach-weise ausstellen.
EnEV 2009§ 21§ 29
Anlage 11
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 2.3.05 - Aussteller Energieausweis Nichtwohnbestand - Seite 2 von 2
Diese qualifizierten Fachleute sind nicht verpflichtet sich in eine zentrale Datenbank einzutragen. Sie sollten jedoch jederzeit anhand der entsprechenden Dokumente nachwei-sen können, dass sie ausstellungsberechtigt sind. Im Fach-portal EnEV-online zeigt der Experten-Kompass Schritt für Schritt ob Fachleute ausstellungsberechtigt sind.
kalender.enev-online.de/aussteller_energieausweise/
Chancen Wie können sich Fachleute qualifizieren?
Zunächst sollten interessierte Fachleute klären, welche formalen Bedingungen sie gemäß bereits gemäß EnEV 2009 erfüllen und welche Optionen ihnen offenstehen, damit sie sich für die Ausstellung von Energieausweisen qualifizieren. In einem zweiten Schritt sollten sie prüfen ob sie mit den fachlichen Anforderungen zur EnEV-Praxis vertraut sind.
Die EnEV 2009 regelt in der Anlage 11 (Inhalte der Fortbil-dung) unter Nr. 1 (Zweck der Fortbildung) und Nr. 2 (Fort-bildung Wohnbestand) und Nr. 3 (Nichtwohnbestand).
Als Weiterbildung empfehlen sich Lehrgänge und Kurse, die sich mit den Anforderungen der EnEV im Bestand befassen (Wärmeschutz der Gebäudehülle, Energieeffizienz, Wärme-schutz und Dichtheit der Gebäudehülle, Strom aus alterna-tiven Energien anrechnen, Mindestluftwechsel, Wärmebrü-cken, Heizung, Lüftung) sowie mit den Software-gestützten Ausstellung. Auf der Abschluss-Bescheinigung sollte auch der Hinweis mit abgedruckt sein, dass die Inhalte des Kur-ses der EnEV 2009, Anlage 11 entsprechen.
EnEV 2009§ 21§ 29
Nichtwohnbestand
Kurse undLehrgänge
EnEV 2009Anlage 11
Nr. 1 und 2
Kontakt Wo finden Auftraggeber qualifizierte Fachleute?
Im Fachportal www.EnEV-online.de finden Auftraggeber in der Rubrik „Dienstleister“ unter „Energieausweis / Nicht-wohnbestand“ Fachleute nach Postleitzahlen, die schrift-lich erklärt haben, dass sie berechtigt sind Energieausweise für unveränderten Nichtwohnbestand auszustellen.
www.enev-online.biz/energieausweis/
EnEV-online.biz
Info Wo finden Interessierte Dokumente und Praxishilfen?
Bundesbauministerium: www.bmvbs.de
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung: www.bbsr.bund.de
Fachportal EnEV-online: www.enev-online.org
Internet-Quellen
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 2.3.06 – Prüfer Gebäude-Luftdichtheit - Seite 1 von 2
2.3.06
Prüfer der Luftdichtheit der Gebäudehülle Anforderungen gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
Experten Wer sind diese Fachleute?
Prüfer der Luftdichtheit der Gebäudehülle sind qualifi-
zierte Fachleute, die sich auf Messungen spezialisiert
haben anhand deren der Bauherr oder Eigentümer nach-
weisen kann, dass die Gebäudehülle dermaßen luftdicht
ausgeführt ist es wie die anerkannten Regeln der Tech-
nik fordern. Diese Fachleute verfügen über die notweni-
ge technische Ausrüstung um zu überprüfen ob die Ge-
bäudehülle Lecks aufweist, durch die Luft und die Hei-
zungswärme nach Außen verlorengehen kann.
www.EnEV-online.biz
Auftraggeber Wer benötigt ihre Leistungen?
Bauherren, die einen Neubau, eine Bausanierung, einen
Anbau oder Ausbau im Bestand planen sind gut beraten
einen Luftdichtheitstest für die Gebäudehülle durchzu-
führen, denn über undichte Gebäudehüllen geht viel
Wärme verloren. Deshalb fordert die EnEV 2009, dass die
wärmeübertragende Umfassungsfläche von neu geplan-
ten und fertig gebauten Gebäuden dauerhaft luftun-
durchlässig ausgeführt ist, gemäß den anerkannten Re-
geln der Technik. Für außenliegende Fenster und Türen
fordert die EnEV 2009 dass ihre Fugendurchlässigkeit den
Anforderungen der Norm DIN EN 12 207 (Fenster und
Türen - Luftdurchlässigkeit - Klassifizierung) entspricht.
Bauherren
Sanierer
Wenn die Luftdichtheit der gesamten Gebäudehülle
messtechnisch überprüft wird – beispielsweise anhand
eines Blower-Door-Tests – und das Gebäude den Anforde-
rungen der EnEV 2009 entspricht, darf der Fachmann bei
der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs diese
Tatsache berücksichtigen.
Kompetenz Über welches Wissen verfügen diese Fachleute?
Die Luftdichtheit des Gebäudes überprüft der Fachmann
gemäß EnEV 2009 ggf. bei einer Differenz von 50 Pascal
(Pa) zwischen dem Luftdruck im Inneren des Gebäudes
und der umgebenden Außenluft. Den Volumenstrom
muss er dabei gemäß der entsprechenden Norm DIN EN
13829 (Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden -
Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden -
Differenzdruckverfahren) messen. Als Maßstab gilt dabei
wie häufig das gesamte beheizte oder gekühlte Luftvo-
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 2.3.06 – Prüfer Gebäude-Luftdichtheit - Seite 2 von 2
lumen im Gebäude stündlich durch frische Außenluft
ersetzt wird. Dafür legt die EnEV 2009 die Höchstwerte
fest. Dabei unterscheidet sie zwischen Gebäuden mit
oder ohne raumlufttechnische Anlagen.
Qualifikation Welche Fachleute sind qualifiziert?
Es gibt keine offiziellen Anforderungen an die Qualifizie-
rung der Prüfer der Luftdichtheit der Gebäudehülle.
Theoretisch können alle Fachleute, die sich das entspre-
chende Know-how aneignen und über eine geeignete
Mess-Ausrüstung verfügen diese Dienstleistung anbieten.
Der Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V. (FliB),
Berlin, hat sich zum Ziel gesetzt die Auftraggeber zu
unterstützen indem sie die Luftdichtheitsmesser prüfen
und ihnen ggf. bescheinigen das sie „zertifizierte Prüfer
der Gebäude-Luftdichtheit im Sinne der Energieeinspar-
verordnung“ sind.
www.flib.de
Auch der eingetragene Verein Zertifizierung Bau e.V.,
Berlin, bietet u. a. auch eine „Personalzertifizierung
Luftdichtheitsprüfung“ an.
www.zert-bau.de
Chancen Wie können sich Fachleute qualifizieren?
Auf dem Weiterbildungsmarkt finden interessierte Fach-
leute auch Seminare in denen sie Kenntnisse für die
Luftdichtheitsmessungen in Gebäuden erwerben.
www.flib.de
Kontakt Wo finden Auftraggeber die qualifizierten Fachleute?
Im Fachportal www.EnEV-online.de finden Auftraggeber in der Rubrik „Dienstleister“ unter „Luftdichtheit“ Fach-leute nach Postleitzahlenbereich gelistet, die Luftdicht-heitsmessungen der Gebäudehülle anbieten. www.enev-online.biz/luftdichtheit/
Der Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V. (FLiB)
bietet auf seinen Webseiten auch eine Datenbank mit
FLiB-Mitgliedern, die sich als Sachverständige betätigen.
www.flib-plzsuche.de
EnEV-online
FLiB
Info Wo finden Interessierte Dokumente und Praxishilfen?
Bundesbauministerium: www.bmvbs.de
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung: www.bbsr-energieeinsparung.de
Fachportal EnEV-online: www.enev-online.org
FLiB: www.flib.de
Internet-Quellen
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 2.3.07 � Inspektion von Klimaanlagen - Seite 1 von 2
2.3.07
Inspektion der Klimaanlagen in Gebäuden
Anforderungen gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
Experten Wer sind diese Fachleute? www.enev-online.biz
Inspektoren für Klimaanlagen in Gebäuden sind Fachleute
mit Hochschulabschluss einer bestimmten technischen
Fachrichtung und mit beruflicher Erfahrung. Sie haben
Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausrüstung
(TGA), Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik
oder Bauingenieurwesen oder andere technische Fachrich-
tungen mit Ausbildungsschwerpunkt in der Versorgungs-
technik oder der Technischen Ausrüstung (TGA) studiert.
Auftraggeber Wer benötigt ihre Leistungen?
Betreiber von Klimaanlagen verpflichtet die EnEV 2009
diese regelmäßig inspizieren zu lassen wenn:
die Klimaanlage im Gebäude eingebaut ist und
ihre Nennleistung (Kältebedarf) 12 Kilowatt übersteigt.
Die Betreiber müssen sich bei der Inspektion der Klimaanla-
gen an die zeitlichen Vorgaben der EnEV 2009 halten und
nur entsprechend qualifizierte Fachleute beauftragen. Die
Bescheinigungen der Klimaanlagen-Inspektionen müssen sie
der zuständigen Landesbehörde auf Verlangen vorlegen.
Betreiber von
Klimaanlagen
in Gebäuden
EnEV 2009
§ 12 (1) (3) (4)
Kompetenz Über welches Wissen verfügen diese Fachleute?
Inspektoren von Klimaanlagen in Gebäuden kennen ihre
Funktionsweise und können überprüfen, ob die Klimatisie-
rung auch energieeffizient abläuft. Sie kennen den Einfluss
der einzelnen Komponenten auf den Wirkungsgrad der An-
lage und können nachvollziehen inwieweit die Anlage dem
aktuellen Kühlbedarf des Gebäudes tatsächlich entspricht.
Zu diesem Zweck prüft der Fachmann bei der Inspektion,
ob die Einstellung der Klimaanlage den Sollwerten für die
Luftmengen, Temperatur, Feuchte, Betriebszeit sowie To-
leranzen entspricht. Insbesondere wenn ein Raum inzwi-
schen anders genutzt wird oder anders belegt ist, wird der
Fachmann die Klimaanlage überprüfen. Er fasst die Ergeb-
nisse seiner Inspektion schriftlich zusammen, fügt kurze,
fachliche Ratschläge für die Verbesserung der energeti-
schen Qualität der Klimaanlage hinzu und übergibt den
Bericht dem Betreiber. In diesem Inspektionsbericht gibt er
auch seinen Namen, Anschrift und Berufsbezeichnung an.
Klimatechnik
EnEV 2009
§ 12 (2)
Melita Tuschinski: Experten-Kompass 2.3.07 � Inspektion von Klimaanlagen - Seite 2 von 2
Qualifikation Welche Fachleute sind qualifiziert?
Die EnEV 2009 regelt bundesweit welche Fachleute Klima-
anlagen inspizieren. Diese berechtigten Inspektoren haben
einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben
und Praxis-Erfahrung gesammelt im Bereich der Planung,
Bau, Betrieb und Prüfung von raumlufttechnischen Anlagen.
Je nachdem welche Fachrichtung sie jeweils studiert ha-
ben, fordert die EnEV 2009 dass die Inspektoren von Klima-
anlagen auch berufliche Erfahrung gesammelt haben:
Studierte Fachrichtung Berufserfahrung
Versorgungstechnik oder
Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
mindestens
1 Jahr
Maschinenbau, Elektrotechnik,
Verfahrenstechnik oder Bauingenieurwesen
mindestens
3 Jahre
andere technische Fachrichtungen mit
Ausbildungsschwerpunkt bei der Versorgungs-
technik oder Technische Ausrüstung (TGA)
mindestens
3 Jahre
EnEV 2009
§ 12 (5)
Chancen Wie können sich Fachleute qualifizieren?
Spezielle Seminare für qualifizierte Fachleute, die sich auf
die Inspektion von Klimaanlagen spezialisieren wollen bie-
tet beispielsweise der Bundesindustrieverband Technische
Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA) in Kooperation mit dem
Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK) an.
www.btga.de
Kontakt Wo finden Auftraggeber qualifizierte Fachleute?
Der BTGA plant eine Datenbank mit inspektionsberechtig-
ten Fachleuten zu veröffentlichen.
www.enev-online.biz/kuehlung/
www.btga.de
EnEV-online.biz
Info Wo finden Interessierte Dokumente und Praxishilfen?
EnEV-online: www.enev-online.org
BTGA: www.btga.de
FGK: www.energetische-inspektion.de
Internet-Quellen
Melita Tuschinski: EnEV 2012 � was kommt? Anhang 3.01 Online-Umfrage: Auswertung Antworten � Seite 1 von 5
23. Mai 2012
Energieberater für Baudenkmale und sonstige
besonders erhaltenswerte Bausubstanz
Was meinen Fachleute zu dieser Experten-Liste?
Autorin: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin
Anlass Seit dem 1. April 2012 fördert die KfW-Bankengruppe (KfW) die
energetische Sanierung von denkmalgeschützten Wohnhäusern
sowie die Umnutzung von anerkannten, erhaltenswerten Nicht-
wohnbauten in Wohnraum. (siehe Übersicht in Anlage 3.02)
Als Sachverständige für dieses neue Fördersegment erkennt die
KfW allerdings nur diejenigen Fachleute an, die sich als �Ener-
gieberater für Baudenkmale� qualifizieren.
Hierzu verweist die KfW auf die Liste der Energie-Effizienz-
Experten der Deutschen Energie-Agentur (dena) sowie auf die
Koordinierungsstelle �Energieberater für Baudenkmale� die im
Internet eine neue Erstliste von Experten veröffentlicht hat.
Koordinierungsstelle �Energieberater für Baudenkmale�
www.energieberater-denkmal.de
Übersicht in
Anlage 3.02
Experten
Online-Umfrage Ende April fragten wir die Leser unseres Portals EnEV-online.de
u.a. was sie zu dieser Expertenliste �Energieberater für Bau-
denkmale und sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz� meinen.
Fachleute, die sich für einen Eintrag in diese Liste qualifizieren
wollen müssen folgende Bedingungen erfüllen:
Studium der Architektur, Bauingenieurwesen, TGA oder Bau-
physik erfolgreich abgeschlossen;
relevante Weiterbildung oder Studium mit anerkanntem
Schwerpunktbereich absolviert;
Ausstellungsberechtigt für Energieausweise im Bestand bei
Verkauf, Neuvermietung oder Aushang nach Energieeinspar-
verordnung (EnEV 2009), § 21 (Ausstellung und Verwendung
von Energieausweisen);
Wirtschaftlich unabhängig sein;
Erfahrung anhand von Referenzen zu drei Projekten aus den
letzten drei Jahren belegen zu ausgeführten Beratungen für
Gebäude gemäß EnEV 2009, § 24 (Ausnahmen).
Konditionen
Melita Tuschinski: EnEV 2012 � was kommt? Anhang 3.01 Online-Umfrage: Auswertung Antworten � Seite 2 von 5
Online-Umfrage Argumente der Teilnehmer
Welche Gründe haben die Planer für Ihre jeweilige Meinung an-
gegeben? Im Folgenden finden Sie einige beispielhafte Antwor-
ten, die wir kommentarlos wiedergeben.
Pro + Contra
Experten-Liste:
Energieberater
für Baudenkmale
Was spricht dafür?
PRO!
Auf Grund der sehr speziellen Fragestellungen bei Denkmä-
lern und der erforderlichen speziellen Kompetenzen und Er-
fahrungen ist die Einführung der Liste sehr zu begrüßen.
Diese Liste finde ich gut. Die Anforderungen sind hoch, aber
die Thematik ist auch sehr speziell und besonders schadens-
anfällig, wenn nicht genug Wissen vorhanden ist.
Ich finde es gut, dass sich nur Spezialisten eintragen können,
die ihr Handwerk verstehen. Wenn man die "Verschandelung"
jeglicher Art von Altbauten (mit Charakter) in gesichtslose,
aber energieeffizient sanierte Gebäude ansieht, so gehört so
manchem Sanierungsplaner nachhaltig die Hände gebrochen,
damit er so was nie wieder macht. Da werden Bauhaus-, Ju-
gendstil-, 60-er Jahre-, Fachwerk- Bauten derart deformiert,
dass es wirklich für die ganze Branche eine Schande ist! Ich
erhoffe mir von dieser Liste eine Crew von einfühlsamen,
gewissenhaften, materialverbundenen Planern, die die "Ar-
tenvielfalt" unserer Städte nachhaltig sichern.
Für die Liste spricht die Hervorhebung der Besonderheit des
Denkmalschutzes durch eine eigene Liste.
Da hier die konkrete Kompetenz der eingetragenen Experten
für Baudenkmale überprüft wird, ist es ein deutlicher Schritt
zur Qualitätssteigerung. Dies ist für diesen Bereich beson-
ders wichtig, da hier sowohl die Aspekte des Denkmalschut-
zes, als auch die besonderen bauphysikalischen Schwierigkei-
ten bei Sanierungen hohe Anforderungen an den Sachver-
stand stellen. Die Überprüfung einer entsprechenden beson-
deren Sachkunde kann nur vernünftig sein!
Diese Liste ist hilfreich, wenn sie gepflegt und aktuell ist.
Diese Liste ist sicher gut, ich erkenne darin einige kompe-
tente Kollegen.
Dafür spricht der Qualitätsnachweise und die Referenzen.
Es sollte nicht zu viele Listen geben aber Denkmale sind
schon ein Spezialgebiet.
Notwendig als Expertenliste.
Argumente
Melita Tuschinski: EnEV 2012 � was kommt? Anhang 3.01 Online-Umfrage: Auswertung Antworten � Seite 3 von 5
Der Qualifikationsnachweis spricht für diese Liste.
Sehr wichtig, besondere Qualifikationskombination.
Bei der Sanierung von Baudenkmälern bestehen erhöhte An-
forderungen an die bauphysikalische Beratung. Aus diesem
Grund halte ich eine spezielle Liste mit Fachleuten, die die-
se Erfahrung besitzen und nachweisen können, als sinnvoll.
Diese Liste halte ich für gut, da man hier einen Fachmann
suchen kann und nicht auf die Werbeintensität des einzelnen
angewiesen ist.
Es ist gut, dass die besonderen Belange des Dankmalschutzes
einfacher Berücksichtigung finden.
Gut Idee, eine Liste von Spezialisten zu führen.
Gute Sache für Denkmalsbesitzer als spezielle Klientel.
Spricht für Speziallisten mit speziellen Qualifikationen.
Die fachliche Qualitätsprüfung spricht für diese Liste.
Gut, dass es die Liste mit Fachleuten für Baudenkmäler gibt.
In dieser Liste würde ich nach Experten suchen.
Der Qualifizierungsnachweis und der Aufwand für die Bean-
tragung sieben Experten heraus, die für den Umgang mit die-
ser Bausubstanz notwendig sind.
Eine Spezifizierung der Energieberater in verschiedene Be-
reiche ist sinnvoll. Nicht jeder kann das Wissen über Denk-
mäler, Industriebauten, Wohnhäuser etc. haben.
Finde ich gut als Spezialgebiet für eine kleine Gruppe.
Die Spezialisierung der Wissenschaftlich-Technische Arbeits-
gemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege
(WTA) finde ich sinnvoll.
Spezielle Fachleute sind hier schnell auffindbar.
Scheint sinnvoll weil das Thema doch sehr speziell ist.
Sehr gut, das spezielle Thema erfordert hohes Wissen.
Passender Spezialist zu alten Gebäuden mit Erfahrung des
Machbaren und Kontakten zur Baudenkmalbehörde.
Hier suchen möglicherweise Interessenten die sich selber
schon mit dem Thema befasst haben.
Eine gute Sache für die gezielte Suche nach Spezialisten.
Melita Tuschinski: EnEV 2012 � was kommt? Anhang 3.01 Online-Umfrage: Auswertung Antworten � Seite 4 von 5
Experten-Liste:
Energieberater
für Baudenkmale
Was spricht dagegen?
CONTRA!
Ich kenne mich mit historischer Bausubstanz wenig aus und
würde einen solchen Auftrag nicht annehmen. Wenn alle Kol-
legen sich so verhalten, wäre eine solche Liste nicht nötig.
Vor lauter Listen wird die Verwirrung immer größer.
Kosten und kompliziertes Aufnahmeverfahren.
Der Nachweis, spontan drei Objekte zu referieren finde ich
für mich übertrieben. Der Markt gibt schon für viele die jähr-
liche BAFA-Förderung nicht her, noch seltener ist die Bear-
beitung von Baudenkmalen. Wenn ab 2013 noch extra Prü-
fungen kommen kann man es sein lassen und ausgrenzen.
Jeder kann auf seiner Homepage seine Qualifikation darle-
gen und seine Fortbildung dokumentieren, einschließlich sei-
ner Objekte, die er bereits gebaut hat.
Auch diese Liste ist eigentlich überflüssig wenn die Listen
der Architekten- und Ingenieurkammern ihre Aus- und Fort-
bildung gewissenhaft wahrnehmen.
Bisher gibt es (kaum) Architekten bzw. Energieberater, die
beide Leistungen anbieten können. Ich habe 1 Projekt been-
det, bin bei 1 Projekt beratend tätig (viele Eigenleistungen)
und sehe einen Berg von Hindernissen, in die Liste eingetra-
gen zu werden, obgleich mir eine neue Anfrage vorliegt. Ein
Folgeprojekt, das ich so nicht mehr durchführen kann....
Wozu eine weitere Spezialisierung mit einem Begriff, der
nicht geschützt ist? Reine Geldmacherei. Die Zertifizierungs-
hysterie bedeutet die Wiedereinführung der Zünfte durch die
Hintertür, da ständig mehr und mehr bestimmte Personen
für bestimmte Tätigkeiten Monopolstellungen erhalten und
sie dazu gehörigen Verbände die Regeln dafür bestimmen.
Das ist nichts anders als das Zunftsystem. Und verstößt ge-
gen den Grundsatz der Gewerbefreiheit.
Kleine Spezialnische, zersplittert allgemeine Übersicht gro-
ßer Listen, verwirrt unerfahrene Bauherren
Die Listenvielfalt verwirrt, sollte nur in der dena-Liste für
Energieeffizienz-Experten enthalten sein.
Die Anforderung der Ausbildung ist für die Alltagsarbeit des
Nachweisführenden in großen Teilen irrelevant. Anforderung
der KfW-Förderung nur auf Qp ist zu gering, verdeckte
Denkmalschutzförderung, Abwicklung durch notwendige Stel-
lungnahme zu bürokratisch und dadurch Verzögerung der An-
tragsstellung um vier bis sechs Wochen.
Argumente
Melita Tuschinski: EnEV 2012 � was kommt? Anhang 3.01 Online-Umfrage: Auswertung Antworten � Seite 5 von 5
Es sollte keine separate Liste angelegt werden. Das muss in
einer Liste mit Unterkategorien angelegt werden. Ansonsten
wird es unübersichtlich und im Laufe der Zeit kommen sicher
noch mehr Spezialangebote hinzu, die abgedeckt werden
müssen, die nicht jeder machen kann.
Zu viele Listen mit Detailqualifikationen verwirren nur.
Noch eine Liste mehr. Die Berechnung ist die gleiche wie bei
anderen Gebäuden. Da bei Baudenkmälern in der Regel Ar-
chitekten (auf Denkmäler spezialisiert) und immer das
Denkmalamt involviert ist, ist hier die Anforderung zu hoch
geschraubt, offensichtlich zurzeit ein Insiderschutz. Noch
keine Schulung auf dem Markt verfügbar. Hier wurde über
das Ziel hinausgeschossen, da ein KfW-Programm mit nur
wenigen Experten wenig Sinn macht.
Ich glaube nicht dass viele Kunden hier einen Berater su-
chen. Sie suchen eher bei der Dena oder BAFA.
Die weitere Aufteilung der einzelnen Fachkompetenzen in
eine Energieberaterliste Denkmal halte ich für unnötig. Die
Sanierung denkmalgeschützter Gebäude ist / sollte immer in
Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde er-
folgen. Der Energieberater mit der entsprechenden Ausbil-
dung setzt sich mit dem vorhandenen Gebäude und Baustof-
fen auseinander um fachgerechte Ergebnisse zu erzielen.
Halte diese Liste für unnötig, da sich jeder anerkannte Ar-
chitekt mit Baudenkmalen beschäftigt!
Noch eine weitere Klein-Klein-Liste, des Weiteren wird auch
im Denkmalschutz "nur" mit Wasser gekocht, d.h. diese Ge-
bäude lassen sich auch von Ingenieuren sanieren, die das
noch nicht mehrfach gemacht haben. Insbesondere wenn es
"nur" um eine Sanierung des Heizungssystems geht, lässt sich
nicht erklären, warum das auf diese Spezialliste reduziert
werden soll.
Da wird es jedoch wieder eine Dopplung zur dena geben.
Also sollte die dena-Liste auf diese Liste verweisen.
Online-Umfrage Herzlichen Dank an alle Teilnehmer!
Wir danken nochmals recht herzliche allen Fachleuten / EnEV-
online Leser, die an unserer Umfrage teilgenommen haben.
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EnEV-online
Melita Tuschinski: EnEV 2012 � was kommt? Anhang 3.02 KfW-Förderung Baudenkmal � Seite 1 von 2
21. August 2012
Förderung: KfW-Effizienzhaus Denkmal
Seit 1. April 2012 gewährt der Bund Kredite und kos-
tengünstige Zuschüsse für die Sanierung und den Kauf
von denkmalgeschützter Wohnhäusern und für die
Umnutzung von Nichtwohnbauten in Wohnraum
Übersicht: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin
Quelle: KfW, Frankfurt am Main und Berlin, www.kfw.de
WOHNBESTAND ENERGIEEFFIZIENT SANIEREN
(Gesamtes Gebäude oder einzelne Sanierungsmaßnahmen betrachten)
KREDIT (Darlehenslimit pro Wohneinheit ist für Effizienzhaus höher als für Einzelmaßnahmen)
Programm 151 �Energieeffizient Sanieren� � das gesamte Haus betrachten
KfW-Effizienzhaus Denkmal für denkmalgeschütztes Wohnhaus
KfW-Effizienzhaus Denkmal für Wohnhaus als erhaltenswerte Bausubstanz anerkannt
Links zu KfW-Informationen:
Allgemeine Informationen KfW: Technische Anforderungen
KfW: Merkblatt KfW: Bestätigung Denkmal und Bausubstanz
Programm 152 �Energieeffizient Sanieren� � Einzelmaßnahmen betrachten
Bauliche Maßnahmen: Dämmen Außenwände, Dach oder Decken
Anlagetechnik: Heizung erneuern oder optimieren, Lüftungsanlage einbauen
Links KfW-Informationen:
Allgemeine Informationen KfW: Technische Anforderungen
KfW: Merkblatt KfW: Bestätigung Denkmal und Bausubstanz
ZUSCHUSS zur Investition (Zuschuss für das Effizienzhaus ist höher als für Einzelmaßnahmen)
Programm 430 � das gesamte Haus oder Einzelmaßnahmen betrachten
KfW-Effizienzhaus Denkmal für denkmalgeschütztes Wohnhaus
KfW-Effizienzhaus Denkmal für Wohnhaus als erhaltenswerte Bausubstanz anerkannt
Bauliche Maßnahmen: Dämmen Außenwände, Dach oder Decken
Anlagetechnik: Heizung erneuern oder optimieren, Lüftungsanlage einbauen
Links zu KfW-Informationen:
Allgemeine Informationen KfW: Allgemeine Bestimmungen
KfW: Merkblatt KfW: Bestätigung Denkmal und Bausubstanz
KfW: Technische Anforderungen
Melita Tuschinski: EnEV 2012 � was kommt? Anhang 3.02 KfW-Förderung Baudenkmal � Seite 2 von 2
21. August 2012
Förderung: KfW-Effizienzhaus Denkmal
Seit 1. April 2012 gewährt der Bund Kredite und kos-
tengünstige Zuschüsse für die Sanierung und den Kauf
von denkmalgeschützter Wohnhäusern und für die
Umnutzung von Nichtwohnbauten in Wohnraum
Übersicht: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin
Quelle: KfW, Frankfurt am Main und Berlin, www.kfw.de
WOHNBESTAND ENERGIEEFFIZIENT SANIEREN
(Gesamtes Gebäude oder einzelne Sanierungsmaßnahmen betrachten)
ZUSCHUSS zur Baubegleitung � nur in Kombination mit KfW-Förderung �Energieeffizient Sanieren�
Programm 431 �Baubegleitung� � energetische Fachplanung und Baubegleitung durch Experten
Leistungen zur Detailplanung
Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung
Kontrolle der Bauausführung
Abnahme und Bewertung Ihrer Sanierung
Links zu KfW-Informationen:
Allgemeine Informationen KfW: Online-Formular Antrag Zuschuss
KfW: Merkblatt KfW: Bestimmungen Investitionszuschüsse
KfW-Liste: Förderfähige Kosten
SANIERTEN WOHNBESTAND KAUFEN ODER NICHTWOHNBESTAND UMNUTZEN:
Energieeffizient Bauen (Ersterwerb oder Umnutzung von Nichtwohnbauten in Wohnraum)
KREDIT UND GGF. TILGUNGSZUSCHUSS (Letzteres nur für KfW-Effizienzhaus 40 oder 55)
Programm 153 �Energieeffizient Bauen� � das gesamte Haus betrachten
KfW-Effizienzhaus Denkmal (nicht KfW-gefördert) oder Eigentumswohnung in
KfW-Effizienzhaus-Denkmal (nicht KfW-gefördert) als erster Eigentümer erwerben
KfW-Effizienzhaus Denkmal für die Umnutzung sonstiger besonders erhaltenswerter
Bausubstanz (Nichtwohngebäude) in Wohnraum
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Allgemeine Informationen KfW: Technische Anforderungen
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