elterngeld und elternzeit. für geburten ab 1. januar 2007 tritt das elterngeld an die stelle des...
TRANSCRIPT
Elterngeld und Elternzeit
Für Geburten ab 1. Januar 2007 tritt das
Elterngeld an die Stelle des bisherigen
Erziehungsgeldes.
Elterngeld
Elterngeld5.4 „Elterngeld als Zukunftsinvestition“
“Ein einkommensabhängiges Elterngeld hat aus Sicht der
Familienberichtskommission
die gleiche Bedeutung wie die Fortbildung für den Beruf, denn es ist eine Freistellung
von der Erwerbsarbeit zur Unterstützung der Entwicklung von Humanvermögen und
Humankapital einer Wissensgesellschaft. „Im Sinne einer nachhaltigen Familienpolitik
handelt es sich damit um eine Zukunftsinvestition einer Gesellschaft.(…) Die
ausführliche Diskussion einer an das individuelle Erwerbseinkommen geknüpften
Transferleistung während der frühesten Kinderphase hat vermutlich, wenn man die
nordeuropäischen Länder hinsichtlich der Zahl der Mehrkinder-Familien mit der
Bundesrepublik vergleicht, auch einen positiven demographischen Effekt. Diese
Leistungen ermöglichen, sich für ein weiteres Kind zu entscheiden, da nicht befürchtet
werden muss, dass mit einer Person mehr in der Familie jener Achterbahneffekt des
Einkommens eintritt, der auch eine auf Dauer angelegte Reduktion des Einkommens
nach sich zieht.“
Elterngeld
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter,
-> die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
-> nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
-> mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
-> einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt inDeutschland haben.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Elterngeld
Umfang
Das Elterngeld beträgt 67 % des früheren Nettogehalts (Maßgebend ist das
Einkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes) bzw.
maximal 1.800 Euro pro Monat. Es gilt für Beschäftigte und Selbstständige ebenso wie
für Auszubildende und Studierende mit Nebenjob. Der Mindestbetrag von 300 Euro
wird unabhängig von einer vorherigen Erwerbstätigkeit gezahlt. Bei Geringverdienern
erhöht sich die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent. ( pro 2 Euro, die das
Nettoeinkommen unter 1.000 Euro liegt, erhöht sich die Leistung um 0,1
Prozentpunkte)
Elterngeld
Dauer
Elterngeld kann während der ersten 14 Lebensmonate
des Kindes in Anspruch genommen werden.
Ein Elternteil kann dabei für höchstens 12 Monate Elterngeld beantragen.
Zwei weitere Monate gibt es, wenn auch der Partner Elterngeld beantragt
und dadurch Erwerbseinkommen wegfällt. Ein Monatsbetrag lässt sich
auf die doppelte Zeit strecken, dann wird die monatliche Leistung halbiert.
Elterngeld
Elterngeld für Alleinerziehende
Alleinerziehende können allein für die vollen 14 Monate Elterngeld erhalten,
wenn dass das Kind allein bei dem Elternteil in der Wohnung lebt, dem die elterliche
Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht.
=> das Gleiche gilt bei gemeinsamem Sorgerecht, wenn die Person, die das Elterngeld
beantragt, das alleinige Aufenthalstbestimmtungsrecht hat
=> entscheident ist immer, die tatsächliche Lebenssituation
Elterngeld
Elterngeld bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge usw.)
=> das Elterngeld erhöht sich monatlich um je 300 Euro für jedes weitere Kind.
Das bedeutet:
Zusätzlich zum Elterngeld in Höhe von mindestens 67 Prozent des wegfallenden
Erwerbseinkommens oder zum Mindestbetrag von 300 Euro werden für jedes weitere
Mehrlingskind monatlich jeweils 300 Euro gezahlt. Pro Kind sind grundsätzlich jeweils
bis 300 Euro anrechnungsfrei, sie werden also zusätzlich zu anderen Sozialleistungen gezahlt.
Elterngeld
Elterngeld für Geschwisterkinder
=> für Familien mit mehr als einem Kind gibt es einen Geschwisterbonus erhalten
=> Das vohandene Elterngeld wird um zehn Prozent, mindestens aber um 75 Euro im
Monat erhöht
=> wer also den Mindestbetrag von 300 Euro erhält, bekommt nun 375 Euro
Zu Beachten sind die Altersgrenzen:
- bei zwei Kindern im Haushalt, bis das ältere Geschwisterkind drei Jahre alt ist
- bei drei und mehr Kindern im Haushalt genügt es, wenn mindestens zwei Kinder noch
nicht sechs Jahre alt sind;
- bei einem behinderten Geschwisterkind im Haushalt, bis das Kind vierzehn Jahre alt ist
Elterngeld
Elterngeld bei Teilzeitarbeit nach der Geburt
=> bis zu 30Std. in der Woche sind zulässig und das erwirtschaftete Gehalt wird bei der
Berechnung des Elterngeldes mit berücksichtigt.
=> Mann / Frau erhält dann 67 Prozent der Differenz zwischen dem durchschnittlichen
Einkommen vor der Geburt und dem voraussichtlich durchschnittlich erzielten
Einkommen nach der Geburt. (auch hier mindestens 300 Euro monatlich)
=> geht man ein Beschäftigungsverhältniss ein während man Elterngeld bezieht, muss dies
der Elterngeldstelle umgehend mitgeteilt werden und u.U. Wird dann das Elterngeld neu
berechnet. Die Monate ohne die Teilzeitarbeit und die Monate mit Teilzeitarbeit werden
dann gesondert berechnet
Elterngeld
Elterngeld für Studierende und Auszubildende
=> Auszubildende und Studierende können Elterngeld erhalten ohne ihr Studium oder die Ausbildung zu unterbrechen.
=> zudem ist es unabhängig von den Wochenstunden, die für die Ausbildung bzw. das Studium nötig sind
=> sie erhalten dann den Mindestsatz von 300€ monatlich
Elterngeld für Adoptiveltern
=> Für adoptierte Kinder und mit dem Ziel der Adoption aufgenommene Kinder kann ebenfalls Elterngeld beantragt werden.
=> Die 14-Monats-Frist beginnt, wenn das Kind in den Haushalt aufgenommen wird.
=> Für Kinder,die das achte Lebensjahr vollendet haben, besteht kein Anspruch mehr!!!
Elterngeld
Elterngeld für ausländische Eltern
Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der EU und der Schweiz haben ebenso wie Deutsche nach dem Recht der EU in der Regel dann einen Anspruch auf
Elterngeld, wenn sie in Deutschland erwerbstätig sind oder, falls sie nicht erwerbstätig sind, in Deutschland wohnen.
Andere Ausländerinnen und Ausländer haben einen Anspruch, wenn ihr Aufenthalt in
Deutschland nach der Art ihres Aufenthaltstitels und ihre erlaubte Erwerbstätigkeit
voraussichtlich dauerhaft ist.
Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, erfüllt diese Voraussetzungen.
Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann diese Anspruchsvoraussetzungen nur dann
erfüllen, wenn er oder sie auch zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt ist oder hier
schon erlaubt gearbeitet hat.
Wer eine Aufenthaltserlaubnis in Härtefällen, zum vorübergehenden Schutz, bei Aussetzung
der Abschiebung oder wegen des Bestehens von Ausreisehindernissen besitzt, kann
Elterngeld erst nach einem Aufenthalt in Deutschland von drei Jahren und bei Bestehen
eines Arbeitsverhältnisses erhalten.
Elterngeld
Kein Elterngeld erhalten ausländische Eltern, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der
Ausbildung oder in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis nur für einen Höchstzeitraum
besitzen. Bei diesen Personen wird von einem nur vorübergehenden Aufenthalt
ausgegangen. Das Gleiche gilt bei Personen, die als Asylbewerber eine
Aufenthaltsgestattung besitzen oder sich nur geduldet im Bundesgebiet aufhalten. Auch eine
erlaubte Erwerbstätigkeit führt in diesen Fällen nicht zu einem Anspruch auf Elterngeld.
Elterngeld
Elterngeldregelungen im Gesetz:
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit(Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG)
vom 5. Dezember 2006, BGBl. I S. 2748 ff.
Abschnitt 1 regelt das Elterngeld:
Im § 1 werden die Berechtigten festgelegt
Im § 2 ist die Höhe des Elterngeldes geregelt
Im § 3 ist die Anrechnung anderer Leistungen geregelt
Im § 4 ist der Bezugszeitraum festgesetzt
§ 5 klärt das Zusammentreffen von Ansprüchen
Im § 6 ist die Auszahlungs und Verlängerungsmöglichkeit geregelt
Elterngeld
§ 7 regelt die Antragsstellung
Im § 8 sind die Auskunftspflichten und Nebenbestimmungen geregelt
Im § 9 sind der Einkommens- und Arbeitszeitnachweis sowie die Auskunftspflicht des
Arbeitgebers geregelt
Der § 10 gibt das Verhältnis zu anderen Sozialleistungen an
Der § 11 regelt die Unterhaltspflichten
Im § 12 sind die Zuständigkeit; Aufbringung der Mittel geregelt
Der § 13 gibt den Rechtsweg vor
Im § 14 ist die Bußgeldvorschrift enthalten
Elternzeit
„Die Elternzeit gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich ihrem
Kind zu widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf aufrechtzuerhalten. Durch den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit erhalten
verstärkt auch Väter die Chance, sich an der Erziehung ihres Kindes zu beteiligen.“
bmfsfj
Elternzeit
Die Elternzeit ermöglicht den Eltern für 3 Jahre nach der Geburt ihres Kindes ihre
Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses ruhen zu lassen.
Nach dieser Zeit wird ihnen gesetzlich ermöglicht, in ihren Beruf zurück zu kehren.
Elternzeit
Ab dem 01.01.07 gelten Neuregelungen für die Elternzeit.
Diese Neuregelungen gelten jedoch auch für Eltern, deren Kinder vor dem 01.01.07
geboren sind.
Elternzeit
Anspruch:
● Eltern in einem Arbeitsverhältnis● Andere Familienmitglieder bei Krankheit der Eltern
● Lebenspartner● Eltern mit aufgenommenen Pflegekindern
Elternzeit
Andere Ansprüche:
● Der Berechtigte - lebt mit dem Kind im selben Haushalt
● …betreut und erzieht überwiegend selbst● …arbeitet nicht mehr als 30 Stunden in der Woche
„Der Anspruch auf Elternzeit besteht unabhängig vom Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Anspruchsberechtigten, sofern das bestehende
Arbeitsverhältnis deutschem Arbeitsrecht unterliegt.“
Elternzeit
Die Elternzeit kann in jedem Arbeitsverhältnis genommen werden
zum Beispiel auch von:
Auszubildende, Umschüler, Teilzeitarbeiter…
Auch bei befristeten Verträgen…(verlängern sich dadurch jedoch nicht)
Elternzeit
Die Elternzeit kann von beiden Elternteilen jeweils bis zu 3 Jahren gleichzeitig, oder auch abwechselnd in Anspruch genommen werden.
Bei gemeinsamer Inanspruchnahme der Elternzeit, kann jedoch nur eines der beiden Elternteile mit einer Unterstützung durch die
Sozialhilfe rechnen.(Nachrang der Sozialhilfe)
Elternzeit
Mit der Zustimmung des Arbeitgebers ist es auch möglich bis zu 12 Monate der Elternzeit
zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes in Anspruch zu nehmen.
Vom BMFSFJ wird empfohlen zunächst 2 Jahre der Elternzeit zu beantragen, um somit das 3.
Jahr flexibel gestalten zu können.
Elternzeit
Die Elternzeit muss bis spätestens 7 Wochen vor der Anspruchnahme schriftlich beim
Arbeitgeber beantragt werden, damit dieser genügend Zeit für die Suche einer Ersatzkraft
zur Verfügung hat.
Elternzeit
Die Eltern müssen sich für 2 Jahre ab Beginn der Elternzeit festlegen, damit diese flexibel
bleibt, aber auch eine genügende Planungssicherheit seitens des Arbeitgebers
gewährleistet ist.
Falls vom Arbeitgeber genehmigt, ist auch eine andere Aufteilung der Elternzeit möglich.
Elternzeit
Ist eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit erwünscht, sollte dies frühzeitig
signalisiert werden, sonst besteht die Gefahr, dass dieser Wunsch aufgrund “dringender
betrieblicher Gründe “ abgelehnt wird.
In einem Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch auf eine
Teilzeiterwerbstätigkeit. (15-30 Stunden)
Elternzeit
Kündigungsschutz in der Elternzeit:
„Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Elternzeit angemeldet worden ist, frühestens jedoch 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit
sowie während der Elternzeit, darf die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Nur in
besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Die Klärung der Zulässigkeit erfolgt
durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle.“
Elternzeit
Elternzeitregelungen im Gesetz:
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit(Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG)
vom 5. Dezember 2006, BGBl. I S. 2748 ff.
Abschnitt 2 regelt die Elternzeit:
Im § 15 wird der Anspruch auf die Elternzeit festgelegt
Im § 16 wird die Inanspruchnahme der Elternzeit geregelt
Im § 17 wird der Urlaub geregelt
Im § 18 ist der Kündigungsschutz festgesetzt
§ 19 klärt die Kündigung zum Ende der Elternzeit
§ 20 handelt über die zur Berufsbildung Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte
§ 21 regelt die befristeten Arbeitsverträge im Zusammenhang mit der Elternzeit
Elterngeld und Elternzeit
Thesen zur Diskussion:
Zwei Jahre bisheriges Erziehungsgeld , nun 14 Monate Elterngeld, positiv oder negativ?
Impuls für den Arbeitsmarkt??
Steigt der Mut zum Kind auch bei Normal oder Geringverdienern??
Besser für eine schnelle Wiederaufnahme des Berufes oder spart der Staat einfach nur
Geld?
Elterngeld und Elternzeit
Quellen:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 11018 Berlin
Dezember 2006 www.bmfsfj.de
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,,OID6558796,00.html