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Weil Einsatz sich auszahlt! Eingliederungsbericht 2020

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Page 1: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

Weil Einsatz sich auszahlt!

Eingliederungsbericht 2020

Page 2: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

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Eingliederungsbericht 2020

Jobcenter Landkreis München

Page 3: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

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Inhalt 1. Einleitung ...................................................................................................................................... 5

2. Arbeitsmarkt- und Ausbildungssituation 2020 ............................................................................... 6

2.1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ................................................................................ 6

2.2 Arbeitslosigkeit im Landkreis München .................................................................................... 6

2.3 Bedarfsgemeinschaften im Landkreis München ...................................................................... 6

2.4 Ausbildungsstellenmarkt .......................................................................................................... 8

3. Ziele des Jobcenters ................................................................................................................... 10

3.1 Zielerreichung 2020 ............................................................................................................... 10

3.2 Zielvereinbarung 2021 ........................................................................................................... 11

3.2.1 Zielvereinbarung mit dem Bayerischen Staatsministerium .............................................. 11

4. Ressourcen (Finanzen / Personal) .............................................................................................. 14

4.1 Finanzen ............................................................................................................................... 14

4.2 Organisation 2020 ................................................................................................................. 16

5. Arbeitsmarkt- und Integrationsmaßnahmen ................................................................................ 17

5.1 Angebote für integrationsnahe Bewerber*innen ..................................................................... 17

5.1.1 Eingliederungszuschuss (EGZ) und Maßnahmen bei einem Arbeitgeber ........................ 17

5.1.2 Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) .............................................................. 19

5.1.3 Maßnahmen nach § 45 SGB III – Vermittlung in eine sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigung .......................................................................................................................... 20

5.1.4 Arbeitgeberservice im Jobcenter Landkreis München ..................................................... 22

5.1.5 Stellenportal „JobZentrale“ (www.jobzentrale-lkm.de) ..................................................... 23

5.2 Angebote für Bewerber mit mehreren Vermittlungshemmnissen ........................................... 24

5.2.1 Maßnahmen auf dem zweiten Arbeitsmarkt - Arbeitsgelegenheiten (AGH) ..................... 25

5.2.2 Förderung nach §§16e, i SGB II – Umsetzung des Teilhabechancengesetzes ............... 26

5.2.3 Beteiligung an den Maßnahmen des MBQ ...................................................................... 29

5.2.4 Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ........................................................... 29

5.3 Angebote für bestimmte Zielgruppen ..................................................................................... 32

5.3.1 Jugendliche und junge Erwachsene ................................................................................ 32

5.3.2 Selbstständige ................................................................................................................ 33

5.3.3 Menschen mit Migrationshintergrund .............................................................................. 34

5.3.4 Menschen mit Behinderung ............................................................................................. 36

5.3.5 Alleinerziehende ............................................................................................................. 37

5.4 Angebote im Bereich der sozial-integrativen Leistungen ....................................................... 38

6. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ................................................................................................ 39

Page 4: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

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1. Einleitung Das Jahr 2020 war geprägt von den Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Innerhalb eines Jahres ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften von 3.470 auf 3.823

gestiegen, ebenso hat sich die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von 4.646

auf 5.121 erhöht. Die Arbeitslosenquote ist von 0,7 auf einen Wert von 0,8 leicht angestiegen.

Durch die Sozialschutz-Pakete wurde der Zugang zu SGB-II-Leistungen für die Menschen in

Deutschland vereinfacht.

Insbesondere für Freiberufler, Solo-Selbständige und Kleinunternehmer hat sich 2020 die

finanzielle Situation drastisch verschlechtert, weil sie durch die Corona-Krise ihre

Selbständigkeit nicht oder nur teilweise ausüben konnten.

Bei den selbständigen Leistungsempfängern ist die Fallzahl um mehr als das Dreifache

angestiegen. Bis zum Beginn der Corona Pandemie bezogen rund 80 Selbständige SGB-II

Leistungen, diese Anzahl ist auf rund 270 bis Ende 2020 angestiegen.

Für 2021 werden wieder sinkende Fallzahlen bei Selbständigen mit SGB-II-

Leistungsansprüchen erwartet.

Trotz der in 2020 angespannten Situation am Arbeitsmarkt ist bei den Jugendlichen eine

positive Entwicklung zu verzeichnen. Mit einer Quote der Jugendarbeitslosigkeit von 0,5% im

SGB II belegt das Jobcenter Landkreis München bundesweit einen der Spitzenplätze.

Allerdings ist festzustellen, dass Hybrid-Unterricht, fehlende soziale Kontakte sowie fehlende

Angebote der Berufsorientierung Jugendliche stark belasten. Plätze für Schülerpraktika

waren schwer zu finden, da Betriebe und Schulen keine Angebote machen konnten.

Besonders stark waren die Auswirkung der Corona Pandemie am Arbeitsmarkt zu spüren.

Die Firmen waren aufgrund der wirtschaftlichen Einschränkungen gezwungen viele

Mitarbeiter in Kurzarbeit zu schicken bzw. viele Mitarbeiter zu entlassen. Gleichzeit konnten

nur deutlich weniger Personen im Arbeitsmarkt integriert werden.

Gegenüber 2019 mit 1.202 Integrationen konnten 2020 nur 849 Integrationen gezählt werden.

Page 5: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

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2. Arbeitsmarkt- und Ausbildungssituation 2020 2.1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Im Landkreis München wurden zum Stichtag 31.12.2020 insgesamt 242.114

sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gezählt, im Vorjahr waren es 242.536 Beschäftigte.

In diesem Zeitraum ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten um 0,2 %

(422) gesunken. 2.2 Arbeitslosigkeit im Landkreis München Die Zugänge bzw. Abgänge der nach dem SGB II anspruchsberechtigten Personen im

Jobcenter Landkreis München weisen eine große Dynamik auf: 2020 haben sich 1.836

Personen arbeitslos gemeldet, im gleichen Zeitraum konnten 1.674 Personen ihre

Arbeitslosigkeit beenden.

Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, fiel im Landkreis München

im Rechtskreis SGB II im Jahr 2020 mit 0,8 % weiterhin überaus günstig aus. 2.3 Bedarfsgemeinschaften im Landkreis München Das Jobcenter Landkreis München betreute im Jahr 2020 im Durchschnitt 3.719

Bedarfsgemeinschaften mit 4.967 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und 2.272 nicht

erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, davon 2.254 Kinder unter 15 Jahre.

Ø 2019 Ø 2020 Zunahme

von 2019 zu 2020

Bedarfsgemeinschaften 3.640 3.719 79 Personen in BG 7.390 7.352 -38 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 4.906 4.967 61 darunter Alleinerziehende 825 804 -21 darunter Ausländer 2.629 2.538 -91 nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte

2.355 2.272 -83

darunter Kinder unter 15 Jahre 2.329 2.254 -75

Page 6: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

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Einkommen aus Erwerbstätigkeit

Mit Jahresbeginn 2021 waren 1.226 erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder 26,7 %

erwerbstätig. Von den 1.087 abhängig Beschäftigten gingen 68,8 % einer

sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach ohne dadurch ihre Hilfebedürftigkeit

beenden zu können.

Stand Januar 2021 27,7 % der abhängig erwerbstätigen Alg-II-Bezieher im Landkreis München erzielen ein

Erwerbseinkommen von mehr als 1.300 Euro, bayernweit beträgt dieser Anteil 16,5%.

Stand Januar 2021 Das durchschnittliche monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit für eine

Bedarfsgemeinschaft beträgt im Landkreis München 891 Euro, in Bayern sind es 758 Euro,

bundesweit 715 Euro. Somit verfügen die Bedarfsgemeinschaften im Landkreis München wie

auch in den Jahren zuvor im Vergleich über relativ hohe Einkommen aus Erwerbstätigkeit,

allerdings ohne Auswirkung auf die Beendigung des Bezugs von SGB-II-Leistungen.

Demgegenüber steht der ebenso sehr hohe durchschnittliche Bedarf an Leistungen für

Unterkunft und Heizung mit 711 Euro für eine Bedarfsgemeinschaft. Zum Vergleich: im

bayerischen Durchschnitt sind es 466 Euro, bundesweit sind es 445 Euro. Stand Dezember 2020

ausgew ählteRegionen

erw erbsfähigeLeistungs-berechtigte

(ELB)erw erbstätige

ELB 1) Anteil in %

abhängigerw erbstätige

ELB

Sozialversiche-rungspflichtig Beschäftigte Anteil in % in Vollzeit Anteil in %

Deutschland 3.910.814 861.200 22,0 786.980 482.078 61,3 108.176 22,4

Bayern 296.060 67.327 27,1 61.240 39.278 64,1 9.987 25,4

München 5.351 1.226 26,7 1.087 748 68,8 228 30,5

absolut in % an Sp. 3 absolut

in % an Sp. 3 absolut

in % an Sp. 3

Deutschland 3.910.814 861.200 786.980 354.053 45,0 324.445 41,2 108.481 13,8

Bayern 296.060 67.327 61.240 25.150 41,1 25.966 42,4 10.124 16,5

München 5.351 1.226 1.087 416 38,3 370 34,0 301 27,7

ausgew ählte Regionen

erw erbsfähigeLeistungs-berechtigte

(ELB)

erw erbstätigeELB

abhängigerw erbstätige

ELB

dar. nach Höhe des Bruttoerwerbseinkommens 2)

< 450 Euro > 450 - < 1300 Euro > 1300 Euro

Page 7: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

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2.4 Ausbildungsstellenmarkt Die Situation auf dem Münchner Ausbildungsmarkt (Stadt und Landkreis München) hat sich

für Jugendliche weiterhin positiv entwickelt. Erneut gab es mehr freie Ausbildungsplätze als

Bewerber. So wurden der Agentur für Arbeit München vom 01. Oktober 2019 bis zum 30.

September 2020 insgesamt 11.112 Ausbildungsstellen gemeldet, 1.565 weniger als im

Vorjahr (12.677). 1.590 Stellen blieben nach wie vor unbesetzt: 241 mehr als vor einem Jahr.

Zeitgleich gibt es 182 unversorgte Bewerber, 35 mehr als im Vorjahr.

6.994 Bewerber suchten über die Agentur für Arbeit einen Ausbildungsplatz, davon 1.303

aus dem Landkreis München, das waren 466 bzw. 11 weniger als im Vorjahreszeitraum.

Zahl der Ausbildungsstellen: 11.112 Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen: 1.590 Zahl der Bewerber: 6.994 Zahl der unversorgten Bewerber: 182

Die Vermittlung in Ausbildungsstellen für die Bewerber aus dem Rechtskreis SGB II im

Landkreis München wurde der Agentur für Arbeit München durch eine

Verwaltungsvereinbarung übertragen. Die Agentur für Arbeit ist durch ihre originäre Aufgabe

der Berufsorientierung, die bereits in den Schulen beginnt, für die jugendlichen

Schulabgänger die erste Ansprechpartnerin bei der Suche nach einer geeigneten

Ausbildungsstelle, bei der Beratung zum Besuch weiterführender oder berufsbildender

Schulen oder bei der Unterstützung durch berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.

Die jugendlichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die bei der Arbeitsagentur Bewerber

um Ausbildungsstellen sind, erhalten von den Beratern und Vermittlern qualifizierte

Vorschläge von Ausbildungsbetrieben die ihre Ausbildungsstellen dem Arbeitgeberservice

gemeldet haben. Die Vorschläge berücksichtigen die Anforderungen an die Ausbildungsstelle

sowie die Leistungsfähigkeit der Ausbildungssuchenden. Die Unternehmen in München und im Umland wissen, dass die Fachkräftesicherung durch

eigene Ausbildung immer wichtiger, aber auch immer schwieriger wird. Das Angebot an

Ausbildungsplätzen hält sich insgesamt stabil. Die Schere zwischen den betrieblichen

Anforderungen und den sozialen Kompetenzen bzw. auch kognitiven Fähigkeiten der

Page 8: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

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Jugendlichen geht weiter auseinander. Darum ist es besonders wichtig, auch vermeintlich

schwächeren „Kandidaten“ eine Chance zu geben. Unterstützungsangebote wie die

„assistierte Ausbildung (AsA)“ und „ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)“ können hier ein

hilfreiches Instrument sein, um den Ausbildungserfolg für beide Beteiligten (Auszubildende

und Arbeitgeber) zu sichern.

Der Landkreis München hat auf seiner Homepage zudem einen Link bereitgestellt

www.landkreis-muenchen.de/themen/schule-bildung-beruf/berufswelten-im-landkreis-

muenchen/

mit Informationen zu allen Themen der Berufswahl und beruflichen Orientierung.

Neben dem Click auf die Berufsberatung der Agentur für Arbeit München und JiBB haben

Schulabgänger auf dieser Seite auch die Möglichkeit, über den „Berufswahlpass“ ein

persönliches Profil zu erstellen, Berufs- und Studienfelder zu erkunden und

Ausbildungsberufe in der „Azubi-Welt“ kennenzulernen.

Ergänzt wird das Angebot durch den Selbsteinschätzungstest „CheckU“ sowie ein

Bewerbungstraining über bwt.planet-beruf.de.

Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang das Projekt JiBB (Jugend in Bildung

und Beruf), eine Kooperation der Agentur für Arbeit, der Landeshauptstadt München, der

Regierung von Oberbayern sowie dem Landkreis München. Jungen Menschen wird hier eine

zentrale Anlaufstelle geboten, die in allen Fragen rund um Schule, Ausbildung, Beruf,

Studium wie auch in persönlichen Problemlagen kompetent berät und begleitet.

Das Jobcenter Landkreis München ist im JiBB mit einer Fallmanagerin für die Zielgruppe u25

vor Ort vertreten.

Page 9: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

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3. Ziele des Jobcenters Die Leistungsfähigkeit aller Jobcenter in Deutschland wird gemäß § 48 a Abs. 1 SGB II nach

Kennzahlen gemessen. Anhand dieser Kennzahlen werden mit jedem Jobcenter nach § 48

b Abs. 1 SGB II Zielvereinbarungen geschlossen. Der Erfolg eines Jobcenters wird am

Erreichen dreier Ziele gemessen:

Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit.

Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

Jedes Jobcenter versucht diese Ziele auf vielfältige Art und Weise zu erreichen.

3.1 Zielerreichung 2020 Für das Jahr 2020 hatte der Landkreis München mit dem Bayerischen Staatsministerium für

Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) eine Zielvereinbarung nach § 48 b Abs.

1 Nr. 4 SGB II abgeschlossen.

Für das Ziel 1 „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wurde kein konkreter Zielwert, aber

ein Monitoring vereinbart. Im Ergebnis ist 2020 die Summe der Leistungen zum

Lebensunterhalt im Vergleich zum Vorjahr um 2,5% angestiegen.

Für das Ziel 2 „Verbesserung der Integrationen in Erwerbstätigkeit“ wurde vereinbart,

dass die Integrationsquote um maximal 3,0 % im Vergleich zum Vorjahr sinkt. Somit hätte

eine Integrationsquote von 23,6 % erreicht werden sollen. Als Integrationsquote ist nach der

Rechtsverordnung zu § 48 a SGB II die Kennzahl zu verstehen, die das Verhältnis von

Integrationen der letzten zwölf Monate zum durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen

Leistungsberechtigten in dem jeweiligen Zeitraum misst. Mit einer Anzahl von 849

Integrationen im Jahr 2020 wurde eine Integrationsquote von 17,2 % erreicht und die

Zielvorgabe somit verfehlt.

Erfreulich ist allerdings das Ergebnis bei den „nachhaltigen Integrationen“. Nachhaltig ist eine

Integration, wenn eine Person mindestens zwölf Monate nach Aufnahme einer

sozialversicherungspflichtigen Arbeit noch in einer Beschäftigung ist.

Page 10: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

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Nach aktueller Auswertung sind 57,8 % der in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

integrierten Personen nach einem Jahr noch in Beschäftigung.

Für das Ziel 3 „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ wurde vereinbart, dass

der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern im Vergleich zu 2019

gleichbleibend ist.

2020 sank der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern im Vergleich zum

Vorjahr um 4,0 %. Das Ziel wurde erreicht. 3.2 Zielvereinbarung 2021 3.2.1 Zielvereinbarung mit dem Bayerischen Staatsministerium Für das Jahr 2021 hat der Landkreis München mit dem Bayerischen Staatsministerium für

Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) die Zielvereinbarung nach § 48 b Abs.

1 Nr. 4 SGB II wie folgt abgeschlossen:

Ziel 1 Verringerung der Hilfebedürftigkeit. Ziel ist es, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt unabhängig von

der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II aus eigenen Mitteln und Kräften

bestreiten, damit die Hilfebedürftigkeit insgesamt verringert wird.

Für die Nachhaltung der Erreichung dieses Ziels wird im Vergleich zum Vorjahr die

Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt im Rahmen eines Monitorings

beobachtet.

Weiterhin soll im Monitoring die Qualität der Integrationen betrachtet werden. Hierzu wird der

Anteil an bedarfsdeckenden Integrationen beobachtet.

Außerdem wird im Rahmen eines Monitorings besonderes Augenmerk auf die Zahl der

Langzeitleistungsbeziehenden, die seit vier Jahren oder länger als erwerbsfähige

Leistungsberechtigte im Hilfebezug sind, gelegt.

Ziel 2 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit. Ziel ist es, die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu überwinden. Dies soll vor allem durch

Integrationen in Erwerbstätigkeit erfolgen. Zielindikator für dieses Ziel ist die

Integrationsquote.

Page 11: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

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Das Ziel ist im Jahr 2021 erreicht, wenn die Integrationsquote des Jobcenters Landkreis

München um mindestens 20,0 % im Vergleich zum Vorjahr steigt.

Die Integration geflüchteter Frauen und Männer stellt auch im Jahr 2021 eine

Herausforderung dar und soll im Vermittlungsprozess angemessen berücksichtigt werden.

Ziel 3 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug.

Ziel ist die Vermeidung und Verringerung von Langzeitleistungsbezug. Der Prävention und

Beendigung des Langzeitleistungsbezugs bzw. der Langzeitarbeitslosigkeit kommt weiterhin

eine besondere Aufmerksamkeit zu. Die Erreichung dieses Ziels setzt längerfristige

Eingliederungsstrategien und darauf konzentrierte Ressourcen voraus. Um

Langzeitleistungsbezug zu vermeiden, sind mit neuen Leistungsbeziehenden unter

Berücksichtigung des Verlaufs der Pandemie und der bisherigen Tätigkeit einzelfallbezogen

Perspektiven für eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu erörtern und rechtzeitig

entsprechende Strategien zu entwickeln.

Ebenso stellt der erfolgte Übergang von geflüchteten Personen in den

Langzeitleistungsbezug auch im Jahr 2021 eine Herausforderung dar, die bei der Arbeit des

Jobcenters nach wie vor angemessen zu berücksichtigen ist.

Das Ziel ist im Jahr 2021 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an

Langzeitleistungsbeziehenden des Jobcenters Landkreis München im Vergleich zum Vorjahr

gleichbleibt.

Ziel 4 Gleichstellung von Frauen und Männern Das Prinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für

Arbeitsuchende ist auch in der Zielsteuerung - entsprechend der Vorgabe in § 1 Absatz 2

Satz 3 SGB II - zu verfolgen. Um eine ursachengerechte Analyse zu betreiben, werden die

spezifischen Integrationsquoten von Frauen und Männern in Abhängigkeit vom jeweiligen

Bedarfsgemeinschaftstyp beobachtet.

gleichstellungspolitische Ziele sollen dabei berücksichtigt werden:

a) die Hilfebedürftigkeit von Frauen soll verringert oder überwunden werden,

b) die Integration von Frauen in Erwerbstätigkeit soll verbessert werden.

Das Ziel ist erreicht, wenn sich der Abstand zwischen der Integrationsquote von Frauen und

Männern verringert.

Page 12: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

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Zur Erreichung dieses Zieles ist eine an der Bedarfsgemeinschaft orientierte ganzheitliche

Beratung von Frauen auch mit Blick auf ihre Beteiligung an arbeitsmarktpolitischen

Maßnahme sowie ein besonderes Augenmerk auf Erziehende mit Kindern unter drei Jahren

zu verfolgen.

Page 13: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

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4. Ressourcen (Finanzen / Personal) 4.1 Finanzen Für das Haushaltsjahr 2020 standen dem Jobcenter Landkreis München insgesamt

12.845.921 Euro (2019 waren es 12.998.545 Euro) an Bundesmitteln für die

Eingliederungsleistungen und die Verwaltungsausgaben zur Verfügung. Davon waren für

Eingliederungsleistungen 5.568.472 Euro (2019 waren es 5.762.050 Euro) inkl. Leistungen

nach den §§ 16e, 16f, 16h und 16i SGB II vorgesehen.

Für die Verwaltungskosten standen Bundesmittel in Höhe von 7.277.449 Euro (2019 waren

es 7.236.495 Euro) zur Verfügung. Der kommunale Finanzierungsanteil an den

Verwaltungskosten für das Jobcenter beträgt 15,2 % (§ 46 Abs. 3 SGB II).

Aus dem Eingliederungsbudget wurde 2020 ein Betrag i. H. von 1.000.000 Euro in das

Verwaltungsbudget umgeschichtet.

Budget 2019 Budget 2020 Veränderung zu 2019Eingliederungsleistungen 5.762.050 5.568.472 -193.578Verwaltungskosten 7.236.495 7.277.449 40.954Gesamtbudget 12.998.545 12.845.921 152.624

-2.000.000

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2.000.000

4.000.000

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8.000.000

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12.000.000

14.000.000

Bundesmittel Jobcenter Landkreis München 2019-2020

Eingliederungsleistungen Verwaltungskosten Gesamtbudget

Page 14: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

15

Finanzielle Aufwendungen 2020 Bund

Die folgende Tabelle stellt die Ausgaben des Jobcenters Landkreis München dar, wie sie mit

dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgerechnet und im Rahmen des zur

Verfügung gestellten Budgets erstattet werden.

Ausgaben 2020 IST-Betrag Arbeitslosengeld II 24.797.351,64 € Leistungen zur Eingliederung in Arbeit 2.987.402,47 € Leistungen nach § 16i SGB II (Passiv-Aktiv-Transfer) 178.970,54 € Gesamt 27.963.724,65 € Verwaltungskosten vor Abzug des KFA 9.923.212,67 € Kommunaler Finanzierungsanteil (KFA) 15,2 % 1.508.328,33 € Verwaltungskosten nach Abzug des KFA 8.414.884,34 € Gesamtausgaben nach Abzug des KFA 36.378.608,99 €

Kreis Die Ausgaben für die Kosten der Unterkunft und Heizung betrugen im Jahr 2020 insgesamt

23.447.841,32 Euro. Für einmalig zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung einer

Wohnung, bei Schwangerschaft und Geburt, für Darlehen für Mietkautionen und die

Regulierung von Mietschulden wurden 890.862,18 Euro aufgewendet. Der Landkreis

München trägt die Kosten für die Unterkunft und Heizung. An den oben genannten

Nettoausgaben beteiligte sich der Bund im Jahr 2020 mit 72,1 %, das ist ein Betrag von

16.905.893,59 Euro. Die Ausgaben für Bildung und Teilhabe beliefen sich 2020 auf

759.899,94 Euro.

Page 15: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

16

4.2 Organisation 2020

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Page 16: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

17

5. Arbeitsmarkt- und Integrationsmaßnahmen Auch die Arbeitsmarkt- und Integrationsmaßnahmen waren 2020 maßgeblich von den

Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Auf den ersten Lockdown im März reagierten

die verschiedenen Bildungs- und Sozialträger zunächst mit großer Verunsicherung, was

verschiedentlich dazu führte, dass Angebote vollständig eingestellt wurden. Regelmäßige

telefonische Kontakte durch die Mitarbeitenden des Jobcenters mit den einzelnen Trägern,

die rasche Umstellung auf alternative Lernmethoden und die Einführung wirksamer

Hygienekonzepte beruhigte die Situation jedoch rasch. Vor allem AVGS- und FbW-

Maßnahmen konnten zügig auf virtuelles Lernen umgestellt und durch die fachkundigen

Stellen entsprechend zertifiziert werden. Lediglich Maßnahmen mit hohen praktischen

Anteilen mussten unterbrochen werden. Ebenso konnten Elemente nicht fortgeführt werden,

die vor allem durch gegenseitige persönliche Unterstützung und Stärkung sowie durch

Teamstrategien geprägt waren.

Schwierigkeiten zeigten sich vor allem bei Personen, die nicht über genügend technische

Infrastruktur verfügten und/oder deren Kompetenz zu deren Nutzung zu gering war. Ebenso

herausfordernd zeigten sich die überwiegend digitalen Angebote für Menschen, denen es

nicht leicht fällt, sich eigenverantwortlich und selbstständig Lerninhalte zu erschließen. Bei

diesem Personenkreis genügte auch die virtuelle Unterstützung nicht, um von den Angeboten

zielgerecht profitieren zu können.

Trotz dieser insgesamt für alle Seiten neuen Situation konnten in fast allen Bereichen gute

Auslastungen der Maßnahmen erreicht werden.

5.1 Angebote für integrationsnahe Bewerber*innen 5.1.1 Eingliederungszuschuss (EGZ) und Maßnahmen bei einem Arbeitgeber

Arbeitgeber können zum Ausgleich von Minderleistungen Zuschüsse zum Arbeitsentgelt

erhalten, wenn sie arbeitsuchende Menschen einstellen, deren Vermittlung erschwert ist und

deren Eingliederung deshalb zusätzliche Aufwendungen erfordert. Dies liegt insbesondere

Page 17: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

18

oft bei gesundheitlichen Einschränkungen, geringer Qualifikation, langer Arbeitslosigkeit oder

unzureichenden Deutschkenntnissen vor.

Durch die Reduzierung des finanziellen Risikos auf Seiten der Arbeitgeber erhalten

Menschen mit Vermittlungshemmnissen eine Chance, rasch und direkt wieder in den ersten

Arbeitsmarkt einzusteigen und so ihre Fähigkeiten „on the job“ zu entwickeln. Damit sorgt der

Eingliederungszuschuss für einen effektiven und zügigen Wechsel der Lebensumstände der

erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

2020 wurden 15 Personen mit einem Eingliederungszuschuss gefördert, die Anzahl der

Förderungen ist seit 2012 (68 Personen) bis 2019 (13 Personen) kontinuierlich

zurückgegangen. Dieses niedrige Niveau der Förderinstrumentennutzung ist vor allem auf

die vorherrschende Vollbeschäftigung im Landkreis München zurückzuführen. Menschen, die

in der hiesigen Arbeitsmarktlage keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, weisen oft zahlreiche

und schwerwiegende Vermittlungshemmnisse auf, die mit einem Entgeltzuschuss für den

Arbeitgeber allein nicht ausgeglichen werden können. Umso wertvoller sind daher die

längerfristig teil- und vollgeförderten Beschäftigungsverhältnissen nach den §§16e/i SGB II,

die eine soziale Teilhabe und berufliche Integration für Langleistungsbeziehende bzw.

langzeitarbeitslose Menschen ermöglichen.

Die Entwicklung des Eingliederungszuschusses im Jobcenter des Landkreises München

stellt sich wie folgt dar:

Kalenderjahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

Anzahl der Neu-Förderungen1 68 30 26 32 31 28 30 13 15

Mittelumfang in €2 165.000 74.000 117.811 84.516 155.103 98.026 193.227 116.597 51.448

1 Gezählt werden hier diejenigen Fälle, die im Jahr 2020 neu bewilligt worden sind (ohne Reha). 2 Die Summe bezieht sich auf alle Förderfälle, die im Jahr 2020 ausgezahlt worden sind, inkl. der Förderzusagen der vergangenen Jahre (ohne Reha-Fälle).

Page 18: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

19

Im Jahr 2020 wurden nur drei der 15 geförderten Arbeitsverhältnisse vorzeitig durch den

Arbeitgeber gekündigt. Damit waren rund 80 % der mit Eingliederungszuschuss geförderten

Personen auch sechs Monate nach Beendigung der Förderung weiterhin in ihren

Beschäftigungsverhältnissen tätig.

5.1.2 Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches

Instrument, um die Beschäftigungschancen derjenigen zu verbessern, deren Vermittlung in

Arbeit bislang vor allem an fehlenden aktuellen beruflichen Fachkenntnissen gescheitert ist.

Zwar haben viele Leistungsbeziehende im Laufe ihrer Berufsbiografie eine Ausbildung

absolviert, doch liegt diese häufig schon länger zurück oder entspricht nicht mehr den

aktuellen Anforderungen. Mit Hilfe einer gezielten Qualifizierung wird das vorhandene Wissen

aktualisiert und den Erfordernissen des Arbeitsmarktes angeglichen.

Dies ist insbesondere zur Vermeidung langfristiger Arbeitslosigkeit von Bedeutung. Darüber

hinaus trägt die Weiterbildungsförderung aktiv zur Bekämpfung des akuten

Fachkräftemangels bei. Gerade auch für den Personenkreis der Berufsrückkehrenden etwa

aufgrund von Erziehungs- oder Betreuungszeiten kann eine Qualifizierungsmaßnahme den

erfolgreichen Wiedereinstieg in Erwerbstätigkeit erheblich erleichtern.

Im Jahr 2020 kam diesem Förderinstrument eine weitere Bedeutung zu: Während manche

Branchen pandemiebedingt massive Rückgänge zu verzeichnen hatten (z.B. Gastronomie,

Messebau, Friseure etc.), meldeten andere Segmente einen anhaltend hohen

Personalbedarf. Die Integrationsfachkräfte beraten selbstverständlich auch immer

marktsensibel und deshalb waren Fortbildungen zum Berufskraftfahrer (17 Förderungen), im

Bereich Betreuungs- und Pflegeberufe (7 Förderungen) und im Bereich der

Sicherheitsdienste (8 Förderungen) besonders beliebt.

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung im Jobcenter Landkreis München hat sich wie

folgt entwickelt:

Page 19: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

20

Kalender-jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Anzahl der Förderungen 109 111 100 100 62 76 49 62 66 Mittel- umfang in € 385.000 499.000 404.960 495.247 353.318 342.023 389.649 251.641 573.038

Erwähnenswert ist ein Weiterbildungsangebot des Trägers Fermida. Über einen Zeitraum von

12 Monaten wird hier intensiv auf die IHK-Prüfung zum Berufskraftfahrer bzw. zum Busfahrer

vorbereitet. Zielgruppe sind vor allem Migrant*innen mit geringen Deutschkenntnissen, die in

regulären Fahrschulen dem Unterricht nicht genügend folgen könnten.

Nach einer Vorschaltmaßnahme mit Eignungsprüfung konnten 12 Teilnehmer mit

Migrationshintergrund für diese am Arbeitsmarkt gefragte Ausbildung gewonnen werden.

Aufgrund der Lockdown-Regelungen konnten jedoch zum Teil praktische Fahrstunden und

Prüfungen nicht durchgeführt werden. Daher musste bei 10 Teilnehmern die Maßnahme um

rund fünf Monate verlängert werden, so dass in 2021 Mehrkosten in Höhe von 43.000 Euro

entstehen werden.

Der Arbeitgeberservice im Jobcenter Landkreis München (siehe auch 5.1.4) unterstützt

Teilnehmende an Fortbildungsmaßnahmen in Form eines Absolventenmanagements.

Diejenigen, die eine Weiterbildung erfolgreich absolviert haben, werden verstärkt zu

Gesprächsterminen eingeladen 2020 vor allem telefonisch und per E-Mail und erhalten

passgenaue, auf die Qualifizierung zugeschnittene Stellenangebote, um sie rasch in

Erwerbstätigkeit zu integrieren und den Erfolg der Weiterbildungsförderung zu garantieren.

5.1.3 Maßnahmen nach § 45 SGB III – Vermittlung in eine sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigung

Jobbüro - Vermittlungsmaßnahme für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit

Nebenverdienst:

Leistungsberechtigte, die bereits einen Nebenverdienst ausüben, konnten durch die

Maßnahme „Jobbüro“ bei dem Träger Peter Schnabl Fort- und Weiterbildung unterstützt

werden. Dieses Förderinstrument verfolgt das Ziel entweder den Nebenverdienst in eine Teil-

bzw. Vollzeitbeschäftigung auszuweiten bzw. parallel oder anstelle der geringfügigen

Beschäftigung die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit zu erreichen. Die

Teilnehmenden werden individuell in Gruppencoachings (diese sind 2020 entfallen) bzw.

Page 20: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

21

Einzelcoachings bei ihrer Arbeitssuche unterstützt. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die

vom Maßnahmenträger zur Verfügung gestellten PCs nach Bedarf für ihre Stellensuche zu

nutzen oder sich z. B. in Office-Anwendungen weiterzubilden.

Die wöchentliche Stundenanzahl variiert bei jeder/m Teilnehmenden. Diese hängt davon ab,

wie viele Stunden pro Woche eine bereits bestehende geringfügige Beschäftigung ausgeübt

wird. Die Maßnahme wird intensiv vom Fallmanagement genutzt und ist unverändert gut

ausgelastet mit einer entsprechend guten Erfolgsquote. Trotz der coronabedingten

Einschränkungen (u.a. Entfall der Gruppenangebote) sank deshalb die Zahl der

Teilnehmenden nur unerheblich von 47 (2019) auf 45 (2020).

Bewerbercenter: Das Bewerbercenter ist als Sofort-Angebot für Neu-Antragstellende eine schnelle und

unbürokratische Unterstützung. Es befindet sich direkt vor Ort im Jobcenter Landkreis

München und wird seit 2012 durch externe Träger betrieben, die u. a. durch PCs

Selbstarbeitsplätze dort anbieten. Im Jahr 2020 wurde diese Maßnahme neu

ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt das Berufliche Fortbildungszentrum der bayerischen

Wirtschaft (bfz), das zum 01.10.2020 diese Aufgabe übernommen hat. Bei der

Neuausschreibung wurde insbesondere Wert auf die unterstützte Begleitung von

Bewerbungsprozessen, auf die Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen, die

Durchführung verschiedener Workshops und eine enge Zusammenarbeit mit dem

Arbeitgeberservice und dem Fallmanagement gelegt. Auch der sogenannte Antragsservice

wurde wie in der vorherigen Ausschreibung wieder eingerichtet. Über diesen Dienst erhalten

Ratsuchende nicht nur eine neutrale Unterstützung bei sämtlichen Anträgen auf

Sozialleistungen, sondern können auch Anliegen zur Niederschrift geben, wenn sie hierbei

Hilfe benötigen. Neu hinzugekommen ist zudem eine mobile Übersetzungshilfe in den

Sprachen Englisch und Arabisch. Diese mobile Übersetzungshilfe soll während der

Öffnungszeiten dabei mithelfen, dass Menschen, die der deutschen Sprache noch nicht

mächtig sind, ihr Anliegen hinreichend klären können.

Da das Bewerbercenter neben den Einzelcoachings vor allem durch die Begleitung in der

offenen Nutzung der zur Verfügung gestellten PCs lebt, wurden die ursprünglich, vor der

Corona-Pandemie angesetzten Teilnehmerzahlen massiv unterschritten. Der Träger hat sein

Angebot ebenfalls auf alternative Coachingformen umgestellt. Durch die pandemiebedingte

Page 21: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

22

Einstellung der persönlichen Präsenz im Landratsamt konnte die Zielgruppe des

Bewerbercenters bestenfalls digital erreicht werden.

5.1.4 Arbeitgeberservice im Jobcenter Landkreis München

Der Arbeitgeberservice des Jobcenters ist der direkte Draht zum Arbeitsmarkt der

Metropolregion München. Zentrale Aufgabe des dreiköpfigen Teams ist die Kontaktpflege zu

den verschiedenen Arbeitgebern. So erfahren die Integrationsfachkräfte unmittelbar, welche

Bedarfe die einzelnen Unternehmen aktuell und perspektivisch haben. Dies schließt die

Erhebung von konkreten Jobangeboten ebenso ein wie den Bedarf an Aus- und

Weiterbildungen. Auf diese Weise kann der Arbeitgeberservice jederzeit das

Fallmanagement des Jobcenters mit tagesaktuellen Stellenangeboten und

Vermittlungsvorschlägen versorgen, aber auch Hinweise geben, welche Bereiche aktuell und

zukünftig einen besonderen Bedarf aufweisen.

Die Pandemie wirkte sich 2020 in verschiedenen Branchen besonders nachteilig auf den

Arbeitsmarkt aus. Zahlreiche Soloselbstständige, Gastronomen, Künstler, Schausteller und

Zirkusleute, Vertreter der Flug- und Reisebranche, Floristen, Gewerbetreibende in den

Bereichen Kosmetik und Friseurwesen, aber auch Angestellte im Messebau, im örtlichen

Einzelhandel oder in Fitness- und Gesundheitssparten mussten ihre Tätigkeiten einstellen.

Der Teil, der bislang über Kurzarbeit aufgefangen werden konnte, wird von der Agentur für

Arbeit betreut. Bei den Personen die 2020 coronabedingt im Jobcenter Leistungen

beantragen mussten, handelt es sich neben den Selbstständigen auch um Bezieher von

Kurzarbeitergeld.

Auch wenn persönliche Kontakte 2020 nur bedingt möglich waren und der Großteil der

Kommunikation auf digitalem Weg stattfand hat der Arbeitgeberservice rasch auf die

Veränderungen am Arbeitsmarkt reagiert und den anhaltend hohen Fachkräftebedarf des

Großraum Münchens in seinen Veränderungen aufgegriffen. So konnten neben den

klassischen Vermittlungsfeldern v.a. auch Vermittlungen in dem sonst eher schwierigen

Betreuungs- und Pflegebereich und im öffentlichen Nahverkehr erzielt werden. Aber auch im

Lager, im Handel, bei Zustelldiensten oder in Speditionen gelangen Stellenbesetzungen.

Page 22: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

23

Zu den Aufgaben des Arbeitgeberservice gehört auch die Teilnahme an Messe- und

Großveranstaltungen. Einerseits geht es dabei um Kontaktpflege zu Arbeitgebern und um

Bedarfserhebungen. Ein anderer Schwerpunkt ist die Einladung und Vorbereitung

potenzieller Interessenten aus dem Kreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die

direkt von den Kontakten auf Jobmessen und Fachveranstaltungen profitieren können.

In den ersten beiden Monaten des Jahres 2020 konnten so in Zusammenarbeit mit der

Wirtschaftsförderung und dem Bereich Bildung im Landratsamt zwei Ausbildungsmessen im

Landkreis mit einem eigenen Stand begleitet werden. Zudem fand eine Fachveranstaltung zu

Pflege- und Betreuungsberufen statt, die der Arbeitgeberservice ebenfalls für die

Leistungsbeziehenden im Jobcenter des Landkreises München nutze. Die weiteren

geplanten Veranstaltungen mussten coronabedingt ausfallen. 5.1.5 Stellenportal „JobZentrale“ (www.jobzentrale-lkm.de)

Bei der Internetplattform „JobZentrale“ handelt es sich um einen Online-Service für alle

Menschen im Landkreis München, die eine Arbeit suchen oder sich beruflich verändern

wollen. Auf einen Klick werden hier für den gesamten Großraum München alle

veröffentlichten Jobangebote sowie Ausbildungs- und Praktikumsstellen aus Zeitungen,

Firmenhomepages und Online- Stellenbörsen tagesaktuell zusammengetragen und

übersichtlich aufbereitet dargestellt. Die Stellenanzeigen können auch im Original aufgerufen

oder nach Städten und Gemeinden sortiert angezeigt werden. Damit wird für jede Stadt und

jede Gemeinde im Landkreis München innerhalb der JobZentrale ihr Arbeitsmarkt vor Ort

transparent. Darüber hinaus bietet die JobZentrale die Möglichkeit, das ausgewählte

Stellenangebot in mehr als 60 unterschiedlichen Sprachen anzeigen und ausdrucken zu

lassen.

Nachfolgende Grafik zeigt beispielsweise die Top 10 Berufsfelder in welchen Arbeitgeber des

Großraums München in den letzten 24 Monaten Stellen zu besetzen hatten (Stand Februar

2021).

Page 23: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

24

Die JobZentrale ist ein „offener Service“ und kann von allen Bürger*innen und Institutionen

im Landkreises München kostenlos genutzt werden. Mit einer durchschnittlichen monatlichen

Auslastung ca. 2.800 Nutzern erfreut sich die JobZentrale seit ihrer Einführung 2016

anhaltend großer Beliebtheit.

5.2 Angebote für Bewerber mit mehreren Vermittlungshemmnissen Als Vermittlungshemmnis bezeichnet man jede Art von Einschränkung, die eine

Arbeitsaufnahme verhindern kann. Beispiele hierfür sind gesundheitliche Einschränkungen,

die sich auf die Arbeitsleistung auswirken, Suchtprobleme, fehlende Berufskenntnisse,

fehlende Schulbildung bzw. -abschlüsse, Schulden oder auch Sprachprobleme.

Langzeitleistungsbezug mit all seinen negativen Begleiterscheinungen wie dem

Strukturverlust und der sozialen Isolation zählt ebenfalls zu den Vermittlungshemmnissen.

Als langzeitleistungsbeziehend gilt, wer innerhalb des zurückliegenden Zeitraums von 24

Monaten mehr als 21 Monate ununterbrochen Leistungen nach dem SGB II erhalten hat.

Die Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden hat sich im Durchschnitt von 2017 bis 2020

wie folgt entwickelt: 2.861 (2017), 3.117 (2018), 3.154 (2019) und 3.016 (2020). Diese

Personen bilden die Zielgruppe für die in 5.2 dargestellten Maßnahmen.

Page 24: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

25

5.2.1 Maßnahmen auf dem zweiten Arbeitsmarkt - Arbeitsgelegenheiten (AGH) Eine Arbeitsgelegenheit ist eine Maßnahme, in der die Teilnehmenden ausschließlich

zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten ausüben

dürfen. Arbeitsgelegenheiten bieten Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen eine

Möglichkeit, schrittweise an den Arbeitsmarkt herangeführt zu werden. Auch die

Wiederaufnahme einer Tagesstruktur wird durch die Ausübung einer Arbeitsgelegenheit

unterstützt. Im Rahmen der Beschäftigung in einer Arbeitsgelegenheit können ggf.

verlorengegangene soziale und persönliche Kompetenzen im geschützten Rahmen

wiedererworben werden.

Des Weiteren erhalten die Teilnehmenden die Möglichkeit über ihre Tätigkeit

arbeitsmarktrelevante Kenntnisse zu erwerben und dadurch Integrationsfortschritte zu

erzielen. Angesichts der großen Anzahl von arbeitsmarktfernen Personen im Leistungsbezug

gewinnen die Arbeitsgelegenheiten weiterhin an Bedeutung.

Die sogenannte „3-in-5-Regelung“ ermöglicht bei Arbeitsgelegenheiten seit Ende 2016 eine

erneute Zuweisung nach Ablauf des 24-monatigen Zeitraumes um maximal zwölf weitere

Monate.

2020 waren auch die AGH-Plätze von den coronabedingten Einschränkungen betroffen. Zum

ersten Lockdown schlossen einige Träger ihre Einrichtungen vorrübergehend, so dass die

Teilnehmenden keine Möglichkeit hatten, ihre Beschäftigung fortzusetzen. Nach anfänglicher

Unsicherheit und in Rücksprache mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit

und Soziales (StMAS) wurden jedoch rasch wirksame Hygienekonzepte entwickelt, so dass

die betroffenen Maßnahmeteilnehmer nach kurzer Zeit wieder zurückkehren konnten.

Aufgrund der vorliegenden multiplen Vermittlungshemmnisse der Zielgruppe ist

erfahrungsgemäß eine erhöhte Fluktuation zu verzeichnen. Deshalb kann ein

Auslastungsgrad von 100% nur teilweise erreicht werden. Dennoch gelang es 2020 von den

139 zur Verfügung stehenden Plätzen 75 zu besetzen. Damit konnte eine Auslastung von

53,5% erreicht werden. Lediglich Personen, die zur Hochrisikogruppe gehörten, beendeten

ihre Teilnahme.

Page 25: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

26

Als Arbeitsgelegenheiten stehen dem Jobcenter z.B. Stellen im sozialen Einzelhandel, im

Recyclingbereich, als Verwaltungs- und Hausmeisterhelfer zur Verfügung. Größere

Kontingente bieten die nachfolgend aufgelisteten Einrichtungen an:

Name Platzzahl Besetzt (gerundet)

Auslastung (gerundet)

Anderwerk 20 12 60% Bonusmarkt 10 5 50% Packmas 50 34 68% Sauberer Norden 14 11 79% Viva Clara 10 4 40% Weißer Rabe 10 7 70% KBO 10 5 50% Regenbogen Arbeit 4 1 25%

(Stand Januar 2021)

Als Ausgleich für tatsächlich angefallene Mehraufwendungen während der Maßnahme (z.B.

für höhere Verpflegungskosten) erhielten die AGH-Teilnehmenden 2020 pro geleisteter

Stunde 2,00 Euro als sogenannte Mehraufwandentschädigung plus Fahrtkostenersatz bei

Fahrtkosten die die Tarifzone M überschreiten.

5.2.2 Förderung nach §§16e, i SGB II – Umsetzung des Teilhabechancengesetzes

Mit dem Teilhabechancengesetz vom 01.01.2019 hat der Gesetzgeber ein wirksames

Instrument für Personen geschaffen, wo die „klassischen“ Ansätze bislang nicht zum

gewünschten Erfolg geführt haben. Bei der Förderung handelt es sich in erster Linie um

umfangreiche Lohnkostenzuschüsse, die die Möglichkeiten des Eingliederungszuschusses

(EGZ; siehe 5.1.1) wesentlich übersteigen – sowohl finanziell als auch bzgl. der möglichen

Förderhöchstdauer. Neu ist zudem, dass die Förderung an keine nachgewiesene

Minderleistung geknüpft ist. Die Förderung nach §16e SGB II richtet sich an arbeitsmarktferne

Langzeitarbeitslose, die trotz vermittlerischer Unterstützung und unter Einbeziehung der

übrigen Eingliederungsleistungen nach dem SGB II seit mindestens zwei Jahren arbeitslos

sind.

§16i SGB II fördert die Beschäftigung von Langzeitleistungsbeziehenden in regulären

Arbeitsverhältnissen. Voraussetzung für die Förderung ist hier ein mindestens sechs-jähriger

Leistungsbezug innerhalb der letzten sieben Jahre; bei Menschen mit Schwerbehinderung

Page 26: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

27

oder für Bedarfsgemeinschaften mit Kind werden fünf Jahre Leistungsbezug innerhalb der

letzten sieben Jahre zugrunde gelegt.

Neben der finanziellen Förderung zeichnen sich diese neuen Förderinstrumente vor allem

durch ihren ganzheitlichen Ansatz aus. Zentraler Aspekt ist ein verpflichtendes

beschäftigungsbegleitendes Coaching. Über diesen Weg kann die betroffene Person, die den

Wiedereinstieg ins Erwerbsleben realisieren möchte, individuell und gezielt unterstützt

werden – etwa durch die Förderung von Kernkompetenzen oder den Abbau von inzwischen

entstandenen Ängsten und Hemmnissen. Ebenso wird auch der Arbeitgeber gefördert und

dabei unterstützt, Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien oder anderen

Herausforderungen erfolgreich ins Unternehmen einzubinden.

Im Unterschied zu Arbeitsgelegenheiten, die ausschließlich zusätzliche, im öffentlichen

Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten umfassen dürfen, handelt es sich

hierbei um eine Förderung, die auf reguläre Arbeitsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt

gerichtet ist. Personen, die aufgrund ihrer Einschränkungen kaum Möglichkeiten hätten

diesen regulären Arbeitsverhältnissen nachgehen zu können, wird mit dem neuen

Teilhabechancengesetz endlich ein entsprechender Weg eröffnet.

Auf einen Blick – Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten Förderung nach §16e Förderung nach §16i

Langzeitarbeitslose Zielgruppe Langzeitleistungsbeziehende

Seit mindestens 2 Jahren

arbeitslos

Förder-

Voraussetzung

Mindestens 6 Jahre

Leistungsbezug innerhalb der

letzten 7 Jahre bzw. 5 Jahre

Leistungsbezug bei

Schwerbehinderung oder BG

mit Kind

Lohnkostenersatz:

75% im 1 Jahr

50% im 2 Jahr

Förder-Möglichkeiten Lohnkostenersatz:

100% im 1.+ 2. Jahr

90% im 3. Jahr

Page 27: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

28

Coaching:

Während der gesamten

Förderdauer

80% im 4. Jahr

70% im 5. Jahr

Coaching:

Während der gesamten

Förderdauer

Sonstiges:

Weiterbildungskosten bis 3.000

ja Nachbeschäfti-

gungspflicht

nein

Grundsätzlich kann jeder Arbeitgeber die Förderung nach §16e oder i SGB II beantragen. In

der ersten Förderphase haben bislang schwerpunktmäßig gemeinnützige Arbeitgeber und

Wohlfahrtsverbände entsprechende Mittel beantragt. Die geförderten Tätigkeiten lagen im

kaufmännischen Bereich, im Handel, Büro, Gemeindearbeit sowie Kinder- und Altenpflege.

Wurden Teilnehmende 2019 vorwiegend über Informationsveranstaltungen gewonnen,

gelang dies 2020 vor allem durch Einzelgespräche beim Fallmanagement. Zudem wurden

die Interessenten in einer Vorschaltmaßnahme mit intensivem Coaching auf ihre

Arbeitsaufnahme vorbereitet, um Abbruchswahrscheinlichkeiten schon um Vorfeld zu

minimieren.

Konnten im Jahr 2019 über §16e nur 3 Personen erreicht und gefördert werden, gelang dies

2020 bereits bei 8 Personen (+200%).

2019 wurden 35 §16 i Förderbescheide erlassen 2020 kamen weitere 13 Förderfälle hinzu.

Unter Berücksichtigung der Abbrüche (acht in 2019 davon drei wegen Arbeitsaufnahme am

1. Arbeitsmarkt und fünf aus gesundheitlichen Gründen); (sechs in 2020 davon einer wegen

Arbeitsaufnahme am 1. Arbeitsmarkt und fünf wegen erheblicher Fehlzeiten) ergibt sich

daraus eine Nettoteilnehmersteigerung von 27 in 2019 auf 42 in 2020 (+15).

Page 28: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

29

Nachdem das beschäftigungsbegleitende Coaching bislang durch einen beauftragten

externen Dritten umgesetzt wurde, konnte das Jobcenter Landkreis München zum

01.10.2020 einen eigenen Coach einstellen.

Die Summe der aufgewendeten Mittel für diese beiden Förderinstrumente lag 2020 bei

insgesamt 664.949 Euro.

5.2.3 Beteiligung an den Maßnahmen des MBQ Das Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm MBQ ist ein

arbeitsmarktpolitisches Instrument der Landeshauptstadt München mit dem Menschen deren

Beschäftigungsfähigkeit oder Vermittlungschancen beeinträchtigt sind durch geförderte

Projekte unterstützt werden. Ziel ist es, bestehende strukturell bedingte Hemmnisse für eine

Integration am Arbeitsmarkt abzubauen.

Seit 01.12.2012 besteht mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt

München (RAW) ein Kooperationsvertrag, der dem Landkreis München die Möglichkeit

eröffnet, sich am breiten Angebot der Maßnahmen des Münchner Beschäftigungs- und

Qualifikationsprogramms MBQ zu beteiligen. Hierbei besteht für das Jobcenter Landkreis

München keine Verpflichtung, Plätze zu belegen. Vielmehr kann je nach Förderbedarf der

Leistungsberechtigten und je nach Arbeitsmarktsituation die geeignete Maßnahme durch die

Fallmanager ausgewählt und besetzt werden. Diese Flexibilität hinsichtlich der

Teilnehmerzahl und der passgenauen Auswahl von Fördermaßnahmen erhöht die

Integrationswahrscheinlichkeit in den ersten Arbeitsmarkt.

Aufgrund dieser Kooperationsvereinbarung kann die Durchführung eigener kostenintensiver

Ausschreibungsverfahren reduziert werden.

2020 wurden 31 Personen in Maßnahmen des MBQ zugewiesen. 5.2.4 Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) Nach § 16 Abs. 1 SGB II und § 45 Abs. 4 SGB III kann das Jobcenter an geeignete Personen

einen AVGS ausgeben, in dem die Inhalte und Ziele von Maßnahmen festgelegt sind. Die

Leistungsberechtigten wählen den Träger für ihre Maßnahme entsprechend der angebotenen

Leistungsinhalte selbst. Im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens werden sowohl die

Inhalte der angebotenen Maßnahme als auch der Preis geprüft und festgelegt. In

Deutschland gibt es eine Vielzahl von Zertifizierungsstellen, die nach der Anerkennungs- und

Page 29: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

30

Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung (AZAV) seit 01.04.2012 die Maßnahmen der

Anbieter prüfen und zertifizieren.

Die Inanspruchnahme von Aktivierungsgutscheinen stieg bis 2018 kontinuierlich an.

Kalenderjahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

Anzahl der Förderungen 57 113 200 319 376 416 613

232 212

Der Rückgang an eingelösten AVGS im Jahr 2019 gegenüber den Vorjahren ist darauf

zurückzuführen, dass eine besonders intensiv genutzte Maßnahme für Jugendliche ab

diesem Zeitpunkt im Rahmen einer Vergabe neu konzipiert wurde. Der erneute Rückgang in

2020 lässt sich auf die coronabedingten Einschränkungen zurückführen, die es insbesondere

Personen mit geringen Deutsch- und/oder EDV-Kenntnissen erheblich erschwerten von den

alternativen, in der Regel virtuellen Lern- und Betreuungsmethoden zu profitieren.

Coaching und Profiling sind wesentliche Inhalte von AVGS-Maßnahmen. Diese dauern je

nach Inhalt zwischen zwei und fünf Monaten. Besonders häufig wurden im Jahr 2020

folgende AVGS-Maßnahmen von den Leistungsberechtigten in Anspruch genommen:

• Bewerbungscoaching (28 genutzte Gutscheine)

• Beschäftigungssuche nach § 16e/i (28 genutzte Gutscheine)

• Sozialcoaching (12 genutzte Gutscheine)

• Mobile Integrationshilfen für Migranten (28 genutzte Gutscheine)

• Jugendwerkstatt U25 (5 genutzte Gutscheine)

• Schritt für Schritt in Arbeit und Beruf (39 genutzte Gutscheine)

Page 30: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

31

Eingliederungsleistungen

Eingliederungsleistungen 2019 2019 2020 2020 Teilnehmende Eingliederungsquote

(6 Monate nach Ende der

Maßnahme)

Teilnehmer

Eingliederungsquote (6 Monate nach

Ende der Maßnahme)

Förderung der beruflichen Weiterbildung

62 39% 66 37%

Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber

13 82% 15 86%

Arbeitsgelegenheiten 85 von 139 belegt

22% 75 von 139

belegt

21%

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

231 32% 212 32%

Maßnahmen bei beauftragten Trägern

1. Jobbüro 47 58% 45 31% 2. Bewerbercenter 2181 62

Arbeitsaufnahmen 525

bis Sept. 2020

9 Arbeitsaufnahmen

3. Verbundprojekt Arbeit 42 59% 31 47% Förderung nach §16e 3 5 Förderung nach §16i 35 11% 13 23%

Page 31: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

32

5.3 Angebote für bestimmte Zielgruppen 5.3.1 Jugendliche und junge Erwachsene Die Pandemie hatte bisher statistisch betrachtet keine negativen Auswirkungen auf die

Zielgruppe u25. Im Jahresdurchschnitt 2019 wurden 843 erwerbsfähige

Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis 24 Jahren im Jobcenter Landkreis München

betreut, 2020 waren es 799. Die Anzahl der arbeitslosen u25 veränderte sich

unwesentlich: Im Jahresdurchschnitt 2019 waren es 103, der Wert für 2020 lag bei

108.

Bei der Beratung der jungen Menschen hat sich seit Beginn der Pandemie durchaus

eine Veränderung ergeben. Persönliche Beratungsgespräche müssen durch

telefonische Gespräche, E-Mail-Korrespondenz und in Einzelfällen durch

Videoberatungen ersetzt werden. Bei Personen, wo bereits ein Vertrauensverhältnis

bestand, funktioniert diese Art der Kommunikation durchaus. Bei den jungen

Menschen, die während der Pandemie erstmals SGB II–Leistungen beziehen zeigt

sich, dass es deutlich schwieriger ist, ein tragfähiges Arbeitsbündnis herzustellen. Wie

sich daher die letzten Monate herausgestellt hat, können alternative Kontakt-Formate

persönliche Gespräche durchaus ergänzen, allerdings nicht vollumfänglich ersetzen.

Der konkrete Bedarf an Beratung deckt sich grundsätzlich weiterhin mit den bisherigen

Erfahrungen. Konkret zielt die Beratung insbesondere weiterhin auf folgende Themen

ab: Erwerb eines Schulabschlusses, Verbesserung der Deutschkenntnisse, berufliche

Orientierung, Herstellung von Berufs- und Ausbildungsreife, Heranführung an den

Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, gesundheitliche Stabilisierung, familiäre

Schwierigkeiten, Wohnungsthemen etc.

2020 wurde zusätzlich deutlich, dass ein Teil der jungen Menschen mit der

Gesamtsituation überfordert ist, sich immer mehr zurückzieht, mit den alternativen

Lernmethoden im schulischen Kontext nicht zurechtkommt, zum Teil auch im Bildungs-

sowie Sprachstand zurückfällt.

Nach wie vor gibt es immer wieder junge Menschen, die nicht erreicht werden können,

auf Anrufversuche, E-Mails, Briefe nicht reagieren. Dieses trifft auf ca. 5-10 % der im

Jobcenter Landkreis München betreuten jungen Menschen zu und deckt sich auch mit

den Erfahrungen des Jobcenters der Stadt München. Aufgrund der fehlenden

Möglichkeiten persönlicher Kontaktaufnahme wird deutlich, dass die

Herausforderungen steigen, da in der aktuellen Situation nur bedingt bis gar nicht auf

Page 32: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

33

persönliche Einladungen, Beauftragungen von Außendiensten, etc. zurückgegriffen

werden kann.

Im Jobcenter Landkreis München stehen sieben 7 Fallmanager*Innen ausschließlich

für die Betreuung des u25 Klientel zur Verfügung.

Die Ausbildungsstellenvermittlung ist der Agentur für Arbeit München per

Verwaltungsvereinbarung übertragen.

Hinzu kommt die Kooperation des Landkreis München mit der Jugendberufsagentur

JiBB, die allen ratsuchenden jungen Menschen Unterstützung, nicht nur bei der

Ausbildungssuche anbietet. 2020 war das JiBB pandemiebedingt nicht für persönliche

Vorsprachen geöffnet, ist aber durch die JiBB-Hotline gut erreichbar.

Neben berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, Qualifizierungsangeboten,

Sprachkursen nutzt das Jobcenter Landkreis München auch intensiv individuelle

Einzelcoaching-Angebote, durch die junge Menschen bedarfsorientiert unterstützt und

gefördert werden.

Zusätzlich zu speziellen Angeboten wie Ausbildungsplatzbörsen werden junge

Menschen durch Standardangebote der Jugendhilfe und der Arbeitsagentur bei der

Ausbildungsplatzsuche unterstützt. Hierzu zählen Jugendhilfemaßnahmen sowie die

Jugendsozialarbeit an Schulen, die an allen weiterführenden Schulen im Landkreis

eingerichtet ist. Diese macht es sich zur Aufgabe, Jugendliche im Übergang Schule-

Beruf zu unterstützen und zu begleiten.

Auch die offene Jugendarbeit steht Jugendlichen mit Beratung und Unterstützung zur

Seite.

5.3.2 Selbstständige

Artikel 12 des Grundgesetzes bestimmt das Recht, Beruf Arbeitsplatz und

Ausbildungsstätte frei zu wählen. Somit können auch Selbständige bei entsprechender

Hilfebedürftigkeit SGB-II-Leistungen beziehen und bei Vorliegen der Voraussetzungen

finanzielle und beratende Unterstützung erhalten, siehe § 16c SGB II.

Wenn SGB II-Leistungsberechtigte eine selbstständige Tätigkeit planen werden Sie

zunächst beraten, welche Rahmenbedingungen für die geplante Selbstständigkeit zu

berücksichtigen sind.

Page 33: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

34

Durch die Sozialschutz-Pakete wurde der Zugang zu SGB-II-Leistungen für

Selbständige vereinfacht.

Insbesondere für Freiberufler, Solo-Selbständige und Kleinunternehmer hat sich 2020

die finanzielle Situation drastisch verschlechtert, weil sie durch die Corona-Krise einen

Großteil ihrer Aufträge bzw. die Kunden verloren haben bzw. ihre Selbständigkeit

aufgrund der Pandemie nicht mehr ausüben konnten.

Bei den selbständigen Leistungsempfängern ist die Fallzahl um mehr als das

Dreifache angestiegen. Bis zum Beginn der Corona Pandemie bezogen rund 80

Selbständige SGB-II Leistungen, diese Anzahl ist auf rund 270 bis Ende 2020

angestiegen.

Für 2021 werden wieder sinkende Fallzahlen bei Selbständigen mit SGB-II-

Leistungsansprüchen erwartet.

5.3.3 Menschen mit Migrationshintergrund Im Landkreis München leben viele Bürger mit Migrationshintergrund, die auf

Leistungen des Jobcenters angewiesen sind. Mit Stand Dezember 2020 sind 51,0 %

der erwerbsfähigen Personen im Rechtskreis SGB II Ausländer.

Gemeldete erwerbsfähige Personen im Rechtskreis SGB II (Berichtsmonat Dezember 2020) Jahre 2020 2019 2018 Insgesamt 4.891 4.705 5.326

dar. Deutsche 2.384 2.171 2.427 Ausländer 2.491 2.507 2.866

dar. GIPS-Staaten 242 249 269 EU-8-Staaten 178 169 211 EU-2-Staaten 173 163 182 Kroatien 70 77 83 Balkan und osteurop. Drittstaaten 263 269 311 Nichteuropäische Asylherkunftsländer 1.025 1.047 1.267

GIPS-Staaten umfassen: Griechenland, Italien, Portugal, Spanien. EU-8-Staaten umfassen: Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen.

EU-2-Staaten umfassen: Bulgarien, Rumänien. Balkan und osteuropäische Drittstaaten umfassen: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Serbien, Russische Föderation und Ukraine.

Die nichteuropäischen Asylherkunftsländer umfassen: Afghanistan, Syrien, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Somalia.

Page 34: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

35

Unzureichende Kenntnisse der deutschen Sprache und geringe berufliche

Qualifikation sind oftmals die Ursache für die Hilfebedürftigkeit. Der Landkreis

München als Standort hochqualifizierter Wirtschaftsunternehmen hat kaum Bedarf an

Arbeitnehmern, die sich nicht ausreichend verständigen können und aufgrund

fehlender Bildung, Ausbildung oder beruflicher Kenntnisse nicht den Anforderungen

entsprechen, die von Unternehmen an die potentiellen Arbeitnehmer gestellt werden.

Um diese Zielgruppe auf dem Arbeitsmarkt integrieren zu können, ist der Besuch eines

Integrationskurses unumgänglich. Die Integrationsfachkräfte arbeiten eng mit dem

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie den einzelnen

Sprachkursträgern zusammen. Diese Zusammenarbeit und die Durchführung von

Integrationskursen hat auch während der Pandemie gut funktioniert.

Parallel zur Teilnahme an Deutschkursen werden Leistungsberechtigte zum Beispiel

bei Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse begleitet. Im Falle eines

Nichtbestehens der B1-Prüfung gibt es die Möglichkeit, diese mindestens einmal

kostenfrei zu wiederholen. Vom BAMF ist ein maximales Stundenkontingent von 1.200

Stunden für das Erreichen des B1 Niveaus vorgesehen.

Wurde trotz Ausschöpfung des maximalen Kontingents nicht das B1-Niveau erreicht,

konnte das BAMF alternative Lösungen anbieten wie die Förderung im Rahmen von

berufsbezogenen Sprachkursen. Ziel ist weiterhin das Erreichen eines B1 Niveaus, da

dieses für eine erfolgreiche Arbeitssuche unbedingt erforderlich ist. Auch eine

Förderung der Deutschkenntnisse über das B1-Niveau hinaus ist möglich. Für eine

Berufsausbildung sind Sprachkenntnisse auf mindestens B2-Niveau erforderlich,

damit ein Erreichen eines Berufsabschlusses realisierbar ist. Für einen späteren

Ansatz im akademischen Bereich wäre das Vorliegen von C1-Kenntnissen notwendig.

Damit die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund mit und ohne

Fluchthintergrund auf dem ersten Arbeitsmarkt gelingen kann, bedarf es weit mehr als

die Suche nach einem geeigneten Integrationskurs. Die Fallmanager erarbeiten die

individuellen Handlungsbedarfe gemeinsam mit den Leistungsberechtigen und

begleiten sie bei den erforderlichen Schritten. Bei einem Teil der Zielgruppe ist die

Förderung einer Weiterbildung ausreichend für eine erfolgreiche Integration auf dem

Arbeitsmarkt. Bei der Festlegung eines möglichen Zielberufes spielen die aktuellen

Bedarfe an Arbeitskräften auf dem Arbeitsmarkt eine entscheidende Rolle. Eine

Weiterbildung ist nur in einem Berufsfeld sinnvoll, in dem ein Bedarf an Arbeitskräften

Page 35: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

36

besteht. Die Fallmanager arbeiten intensiv mit dem Arbeitgeberservice zusammen.

5.3.4 Menschen mit Behinderung Im Jobcenter Landkreis München sind vier Fallmanager auf die Betreuung von

Menschen mit Behinderung spezialisiert. Zwei Fallmanager sind ausschließlich für die

soziale und berufliche Eingliederung von Rehabilitanden sowie für Menschen mit

einem Grad der Behinderung von 50 % oder mehr zuständig.

2020 betreuten sie 233 schwerbehinderte bzw. den schwerbehinderten gleichgestellte

Personen und Reha-Fälle sowie 114 Leistungsberechtige mit einem Grad der

Behinderung von unter 50 %.

Neben der regulären individuellen Beratungsarbeit in allen Lebenslagen kommt dem

Aufbau und der Pflege eines besonderen Netzwerkes an möglichen

Kooperationspartnern eine große Bedeutung zu. Ziel ist die Ausschöpfung aller

Möglichkeiten der beruflichen Reintegration für die betroffenen Personen. Die

Fallmanager kennen aufgrund der unterschiedlichen Vermittlungshemmnisse und den

damit verbundenen Herausforderungen entsprechende Hilfsangebote, um diese den

Betroffenen adäquat unterbreiten zu können.

Neben individuellen Einzelcoaching durch die Maßnahmeträger DAA und den

Integrationsfachdienst (IFD) gibt es eine gute Zusammenarbeit mit den IWL-

Werkstätten. Alle drei Fördermaßnahmen verfolgen das Ziel, die betroffenen

Menschen individuell und passgenau zu unterstützen. Hierbei kommt insbesondere

auch die Vermittlung in Praktika zum Einsatz. Betroffene Menschen erhalten dadurch

eine Chance, sich in der Praxis zu erproben um vorhandenen Potentiale zu erkennen

und zu nutzen.

In Fällen, in denen die körperliche oder auch psychische Leistungsfähigkeit massiv

beeinträchtigt ist können Rehabilitationsmaßnahmen angezeigt sein. Die

Notwendigkeit einer beruflichen Rehabilitation stellt i.d.R. die Bundesagentur oder der

Rententräger fest. Sollte eine Reha-Eigenschaft bei einem Leistungsberechtigten

festgestellt werden, wird nach Erst- und Wiedereingliederung unterschieden. Im

Dezember 2020 wurden im Jobcenter 68 Leistungsberechtigte Rehabilitanden betreut.

Page 36: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

37

Die Verantwortung für die berufliche Ersteingliederung liegt bei der Bundesagentur für

Arbeit. Für eine Wiedereingliederung ist das Jobcenter Landkreis München zuständig.

Hierbei ist eine intensive Zusammenarbeit des Landkreises mit der Agentur für Arbeit

von erheblicher Bedeutung.

Der betroffene Personenkreis erhält ein individuelles, bedarfsorientiertes

Unterstützungs- und Beratungsangebot, um eine berufliche Eingliederung in den

Arbeitsmarkt langfristig zu sichern. Für die Erreichung dieses Ziels stehen

rehaspezifische Maßnahmen, wie die berufliche Reintegration psychisch Kranker

(BeRePK) sowie betreute berufliche Umschulung (bbU) zur Verfügung. Beide

Maßnahmen erfreuen sich einer hohen Akzeptanz bei den Teilnehmern und zeichnen

sich als adäquate Wiedereingliederungsmaßnahmen in den ersten Arbeitsmarkt aus.

5.3.5 Alleinerziehende Im Dezember 2020 waren bundesweit 637.637 alleinerziehende

Bedarfsgemeinschaften auf SGB-II-Leistungen angewiesen. Das entspricht einem

Anteil von 16,3 % an allen Bedarfsgemeinschaften.

Im Landkreis München waren zu diesem Zeitpunkt 818 Bedarfsgemeinschaften

alleinerziehend, was einem prozentualen Anteil von 21,4 % entspricht.

Die Gründe hierfür sind neben der Individualität des Einzelfalls vor allem die stetig

weiter steigenden Lebenshaltungskosten im Landkreis München. Da Alleinerziehende

häufig nur in Teilzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und zudem vielfach

Frauen mit Berufen betroffen sind, in denen geringere Einkommen erzielt werden, ist

der Bezug von SGB-II-Leistungen unvermeidlich.

Um auf die besonderen Bedürfnisse der Alleinerziehenden gezielt eingehen zu

können, kümmert sich ein Team von vier Fallmanagern ausschließlich um diese

Zielgruppe.

Die Integrationsquote bei Alleinerziehenden ist 2020 mit 15,0 im Vergleich zum Vorjahr

mit 21,7 erheblich gesunken.

Page 37: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

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Die Beratung und Unterstützung der Alleinerziehenden durch die Fallmanager konnte

im Jahr 2020 ausschließlich telefonisch bzw. web-basierend durchgeführt werden. Die

Alleinerziehenden waren von pandemiebedingten Schließungen der

Kinderbetreuungseinrichtungen besonders betroffen mit der Folge dass eine

Integration am ersten Arbeitsmarkt aussichtslos wurde.

5.4 Angebote im Bereich der sozial-integrativen Leistungen

Der Landkreis München stellt ein umfangreiches Angebot an flankierenden

Eingliederungsleistungen zur Verfügung. Diese haben ihre Grundlage §16a SGB II,

darüber hinaus gibt es freiwillige Leistungen.

Folgende Leistungen werden im Landratsamt München angeboten:

• Betreuung minderjähriger Kinder durch Übernahme von Kosten für

Tageseinrichtungen und für die Kindertagespflege durch das Sachgebiet

Sozialhilfe und Wohnungswesen

• Fachstelle für pflegende Angehörige des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes

• Schuldnerberatung der Caritas und durch den Verein Regenbogen e.V.

• Suchtberatung z.B. durch die Caritas Fachambulanz, das Blaue Kreuz

• Wohnungsnotfallhilfe – FOL der Arbeiterwohlfahrt

• Migrationsberatung der Inneren Mission und der Caritas

• Psychosoziale Betreuung durch die Beratungsstelle für werdende Eltern und

Eltern mit Kleinkindern bis 3 Jahre (AndErl)

• Psychosoziale Betreuung durch die Eltern- und Jugendberatungsstelle am

Orleansplatz mit Außenstellen in Haar, Kirchheim und im Isartal sowie durch

Vertreter des sozialen Außendienstes

• Interventionsstelle Landkreis München (ILM), die Fachstelle zur Hilfe und

Prävention bei häuslicher Gewalt

• Schwangerenberatung durch das Gesundheitsamt

• Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule zur Unterstützung bei der

Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse des Jugend-

migrationsdienstes

Page 38: Eingliederungsbericht 2020 Jobcenter Landkreis München

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6. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Jobcenters Landkreis München ist unter

Berücksichtigung der Medienlandschaft des Wirtschaftsraums in die allgemeine

Pressearbeit des Landratsamtes München integriert. Weiterhin wird sich das

Jobcenter Landkreis München an der Präsentation von Themen, die den Bereich des

SGB II im Landkreis München tangieren, beteiligen (z. B. Verbandstagungen,

Podiumsdiskussionen etc.). Der Bereich 0.0.3, Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit

des Landratsamtes München, übernimmt hier die Funktion des Ansprechpartners und

der Vertretung nach außen:

Landratsamt München

Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit

Mariahilfplatz 17

81541 München

E-Mail: [email protected]

Abkürzungen: AGH Arbeitsgelegenheit („1-Euro-Job“) EGZ Eingliederungszuschuss VB Vermittlungsbudget VGS Vermittlungsgutschein MAT Maßnahme beim Träger AVGS Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein VPA/MBQ Verbundprojekt Arbeit/Münchner Beschäftigungs-/Qualifizierungsprogramm FBW Förderung beruflicher Weiterbildung ESG Einstiegsgeld §16 c Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen abH ausbildungsbegleitende Hilfen BaE Berufsausbildung außerhalb von Einrichtungen EQ Einstiegsqualifizierung Jugendlicher, auslaufend FAV Förderung von Arbeitsverhältnissen KoA-VV Kommunalträgerabrechnungsverwaltungsvorschrift

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Eingliederungsbericht 2020

2021

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