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Jugendwartdienstversammlu ng am 20.03.2006 Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis München durch den Kreisjungendring München - Land

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Page 1: Jugendwartdienstversammlung am 20.03.2006 Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis München durch den Kreisjungendring München -

Jugendwartdienstversammlung am 20.03.2006

Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit

im Landkreis Münchendurch den

Kreisjungendring München - Land

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Neuerung

• Am 1. Januar 2006 traten die neuen Zuschussrichtlinien zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit in Kraft.

• Der Landkreis München genehmigte das neue Regelwerk Ende Oktober 2005, um die Zuschusspraxis dem wirklichen Bedarf anzupassen.

• Zum Beispiel werden in Zukunft auch einmal pro Jahr Freizeiten, die nur am Wochenende stattfinden, finanziell unterstützt.

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Zuschüsse für Einrichtungen der Jugendarbeit

• Zuschüsse für die Erstausstattung und für die Renovierung von Jugendräumen

• Antrag bis 1. April eines jeden Jahres und vor Baubeginn einzureichen

• Verwendungsnachweis ist 6 Wochen nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen

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• Zuschüsse zu den laufenden Betriebskosten wie Wasserversorgung, Gebäudereinigung, Energiekosten usw.

• Antrag bis 1. November für das laufende Kalenderjahr einreichen

Zuschüsse für Einrichtungen der Jugendarbeit

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Hilfsmittel für die Jugendarbeit

• Jugendeinrichtungen sollen regelmäßig gebrauchte Hilfsmittel kaufen können und deshalb gibt es auch dafür Zuschüsse z. B. für EDV- Geräte

• formloser Antrag unter Vorlage von Belegen spätesten 6 Wochen nach der Anschaffung einzureichen

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Jugendbildungsmaßnahmen

• Der KJR München-Land genehmigt Zuschüsse für die Weiterbildung für Kinder und Jugendliche, allerdings nur, wenn zuvor der Bayerische Jugendring (BJR) einer Förderung zugestimmt hat.

• Antrag des BJR spätestens 6 Wochen nach Ende der Maßnahme einreichen

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• Hin- und Rückbegegnung

• Gemeinsames Bildungs- und Freizeitprogramm (höherer Bildungsanteil)

• mindestens 6 Tage

• mindestens 7 Teilnehmer + 1 Leiter

• 6 € pro Tag oder Fahrkostenzuschuss (50%)

Internationale Jugendbegegnungen

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• Antrag spätestens 6 Wochen vor Beginn stellen

• Verwendungsnachweis spätestens 6 Wochen nach Ende der Veranstaltung vorlegen

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• mindestens 3 Tage (An- und Abreise = 1 Tag)

• einmal pro Jahr ein Zuschuss für eine zweitägige Wochenend – bzw. Kurzfahrt!

• mindestens 7 Teilnehmer + 1 Betreuer

• 6 € pro Tag

• für Betreuer mit gültiger Jugendleitercard 12 €

Gruppenfahrten, Ferienlager

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• Antrag spätestens 6 Wochen nach Ende der Fahrt stellen

• Antrag mit Ausschreibung / Elternbrief, Kurzbeschreibung mit Inhalt und Ablauf

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• Jugendliche aus dem Landkreis München bekommen 10 % Rabatt auf den Übernachtungspreis in den KJR-Einrichtungen Burg Schwaneck und Ferien- und Bildungszentrum Siegsdorf.

• mindestens eine Übernachtung

• 7 Teilnehmer und 1 Betreuer

• kein Antrag

Landkreis - Rabatt

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• Ehrenamtliche Jugendleiter können jedes Jahr einen Zuschuss von bis zu 125 Euro als Auslagenersatz beantragen

• seit Beginn des laufenden Jahres tätig

• mindestens 16 Jahre alt

• Jugendleiterlehrgang (= Jugendwartlehrgang)

Auslagenersatz für Jugendleiter

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• Antrag über KJFW Thomas Wurzer einreichen

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Ansprechpartner

• Kreisjugendring München - LandFrau Susanne Schepp, Rufnummer 089 - 744 140 –22 [email protected]

• KJFW Thomas Wurzer

• FBL Franz Fischer

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weitere Infos

• www.kjr-muenchen-land.de/zuschuesse/