einen neuen lebensabschnitt erfolgreich planen - pk-iss.ch iss broschuere fuer pensionierte... ·...
TRANSCRIPT
Inhalt
Vorwort 4
1 Einleitung 6
2 Die Altersvorsorge in der Schweiz 7
2.1 Das 3-Säulen-Prinzip 7
2.2 1. Säule – Staatliche Vorsorge 7
2.3 2. Säule – Berufliche Vorsorge 8
2.4 3. Säule – Private Vorsorge 8
3 Die Pensionskasse von ISS 9
3.1 Die Versicherten der ISS Pensionskasse 9
4 Pensionierung in der Schweiz 10
4.1 Die Teilpensionierung 10
4.1.1 Teilpensionierung – Pro und Kontra 11
4.2 Die Frühpensionierung 12
4.2.1 Frühpensionierung – Pro und Kontra 12
4.3 Kapitalbezug oder Rente 13
4.3.1 Der Kapitalbezug – Pro und Kontra – Steuern 13
4.3.2 Die Rente – Pro und Kontra – Steuern 14
4.3.3 Der Umwandlungssatz 14
4.4 AHV-Rente 15
4.5 Ergänzungsleistungen (EL) 15
5 Einfluss auf Steuern, Versicherungen, 16
Haushaltsbudget und Erbschaft
5.1 Steuern 16
5.1.1 Steuern sparen 16
5.2 Versicherungen 17
5.2.1 Anpassung der Versicherungen 17
5.3 Budget und Vermögen 18
5.3.1 Haushaltsbudget 18
5.3.2 Vermögen 19
5.4 Erbschaften 19
6 Die Pensionierung planen 20
6.1 Die ersten Schritte 20
7 Die Zeit als Pensionierter 21
7.1 Abschied von der Arbeitswelt 21
7.2 Veränderungen im sozialen Umfeld 21
7.2.1 Neue Hobbies 22
7.3 Gesundheit und Fitness 22
7.3.1 Wohnsituation 22
8 Nützliche Quellen 23
8.1 Ansprechpartner bei ISS 23
8.2 Ansprechpartner bei der ISS Pensionskasse 23
8.3 Literatur 24
8.4 Links 25
8.5 Veranstaltungen 25
9 Anhang 26
9.1 Verfügbarkeit dieser Broschüre 26
ISS Schweiz, People & Culture
Zürich, März 2019
Herausgeber
54
Vorwort
„Es ist nicht wenig Zeit, die wir zur Verfügung haben, sondern es ist viel Zeit, die wir nicht nutzen.“
– Lucius Annaeus Seneca, römischer
Philosoph, Dramatiker, Naturforscher, Politiker
Mit den letzten zwei Schuljahren, also im Alter von
ungefähr 14, 15 Jahren, stellt man seine Weichen für
die kommenden 50 Jahre in der Arbeitswelt. Ja, ein
halbes Jahrhundert ist man als Mitarbeitender oder
Unternehmer Teil der Arbeitswelt. Der tägliche Einsatz
unserer Fähigkeiten und unseres Wissens ist gefragt.
Man investiert Zeit und Energie für gute Ergebnisse, für
sich selber, für die Anerkennung von Leistung. Erfolge
werden gefeiert, Misserfolge lehren für die nächsten
Jahre. Und ehe man sich versieht, ist man fast schon
am Ende dieser 50 Jahre angekommen. Der Austritt
aus der Arbeitswelt wird immer mehr ein Thema, je
näher er kommt.
Am letzten Arbeitstag verabschiedet man sich von sei-
nen Arbeitskollegen und tritt aus dem Unternehmen
aus. Und plötzlich ist vieles aus den vergangenen 50
Jahren gar nicht mehr gefragt oder kann nicht mehr
angewendet werden. Gleichzeitig hat man auf einen
Schlag viel mehr Zeit zur Verfügung für das, was man
in seiner Freizeit am liebsten tut oder schon immer mal
tun wollte oder für neue, ganz andere Aufgaben. Doch
welche Aufgaben werden das wohl sein? Wer begleitet
uns? Wird es Spass machen? Und lässt sich das alles
auch wirklich so umsetzen wie man sich das wünscht?
Wie das Zitat von Lucius Annaeus Seneca besagt, ist
eigentlich genügend Zeit da, man muss sie nur nutzen.
In diesem Sinne möchte diese Broschüre Sie dazu mo-
tivieren, sich frühzeitig mit der Zukunft als Pensionier-
ter auseinanderzusetzen und auch diese Weichen zu
stellen, damit Sie den dritten Lebensabschnitt in vollen
Zügen sorgenfrei geniessen können.
Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der besseren Les-
barkeit in den nachfolgenden Texten jeweils auf die ex-
plizite Erwähnung der weiblichen Form verzichtet wird.
Es sind dessen ungeachtet immer beide Geschlechter
gemeint.
Remo WehrliDirektor People & Culture
76
1 Einleitung
Die Zeit der Pensionierung sollte bewusst und vor allem rechtzeitig geplant sein. Mit Hilfe einer umfassenden und frühzeitigen Planung wird vermieden, dass unüberlegte Entscheide getroffen werden, welche sich dann negativ auf die Zeit als Pensionierter auswirken.
In dieser Broschüre finden Sie nützliche Informationen zu den unterschiedlichen Themen bereichen rund um das Thema Pensionierung. Weiter erfahren Sie, welches die möglichen ersten Schritte sein können bei der frühzeitigen Planung Ihrer eigenen Pensionierung.
76
2 Die Altersvorsorge
in der Schweiz
Als kleine Einführung informieren wir Sie in diesem Kapitel über das wichtigste Instrument der Altersvorsorge, wie wir sie in der Schweiz kennen.
2.1 Das 3-Säulen-Prinzip
In der Schweiz wird im Zusammenhang mit der Altersvorsorge vom 3-Säulen-Prinzip gesprochen. Dabei unterscheiden
sich diese drei Säulen in ihrem Zweck sowie der Versicherungsart und in welchem Verfahren sie abgerechnet werden. Die
nachfolgende Darstellung stellt die drei Säulen einander gegenüber und gibt Aufschluss über die Unterschiede.
2.2 1. Säule – Staatliche VorsorgeDie 1. Säule ist eine staatlich vorgegebene Vorsorge. Sie dient der Existenzsicherung für Pensionierte und wird monatlich
über den Lohn als AHV/IV-Abzug von Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber abgerechnet. Den Prozentsatz gibt das Bundes-
gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) vom 20. Dezember 1946 vor.
Im Gegenzug zu der 2. und 3. Säule wird die staatliche Vorsorge im Umlageverfahren verrechnet. Dies bedeutet, dass die
Einzahlungen aller Schweizer Arbeitnehmer und Arbeitgeber über sogenannte Ausgleichskassen abgerechnet werden.
Diese Beiträge werden für die anspruchsberechtigten Pensionierten als Rentenanteil benötigt und werden nicht als persön-
licher Sparanteil behandelt.
Quelle: www.vorsorgeexperten.ch
1. SÄULEStaatliche Vorsorge
Existenzsicherung
Umlageverfahren Kapitaldeckungsverfahren Kapitaldeckungsverfahren
AHV/ IV Obligatorische berufliche Vorsorge
(BVG)
Gebundene Vorsorge (Säule 3a)
Ergänzungs-leistung
Überobligato-rische berufli-che Vorsorge
(BVG)
Freie Vorsorge (Säule 3b)
2. SÄULEBerufliche Vorsorge
Fortsetzung der gewohnten Lebenserhaltung
3. SÄULEPrivate Vorsorge
Individuelle Ergänzung
98
2 Die Altersvorsorge
in der Schweiz
2.3 2. Säule – Berufliche Vorsorge
Die 2. Säule ist ebenfalls eine staatlich definierte Vorsorge und ist obligatorisch für alle Personen, welche in einem länger
als drei Monate andauernden Arbeitsverhältnis beschäftigt sind und/oder selbständig erwerbend sind und ein bestimmtes
Mindesteinkommen erzielen. Der Zweck der 2. Säule besteht darin, über die Existenzsicherung hinaus die Fortsetzung des
gewohnten Lebensstandards sicherzustellen. Auch bei dieser Vorsorgeart ist ein Mindestprozentsatz von Gesetzes wegen
definiert. Die Verrechnung erfolgt ebenfalls monatlich über den Lohn als BVG-Beiträge seitens Arbeitnehmer und Arbeit-
geber. Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlen auf die vom Arbeitgeber gewählte Pensionskasse ein. Die sogenannten
Sparbeiträge werden einem persönlichen Versichertenkonto gutgeschrieben und dienen somit dem persönlichen Alters-
sparen des Arbeitnehmers.
2.4 3. Säule – Private Vorsorge
Die 3. Säule ist im Gegensatz zur 1. und 2. Säule eine private Vorsorge, welche von jeder in der Schweiz wohnhaften Per-
son unabhängig eines Anstellungsverhältnisses zu den von Versicherungs- und Bankgesellschaften definierten Konditionen
abgeschlossen werden kann. Die Abrechnung erfolgt auf privater Basis. Das Ziel besteht darin, eine individuelle Ergänzung
zu den ersten beiden Säulen zu ermöglichen.
98
3 Die Pensionskasse
von ISS
Die Pensionskasse von ISS ist eine Stiftung, wie sie das Gesetz vorsieht. Ihr Sitz ist in Zürich. Sie ist die Personalvorsorge der Arbeitnehmer der ISS Facility Services AG. Der Zweck der ISS Pensionskasse besteht darin, die berufliche Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität der versicherten Arbeitnehmer sicherzustellen. Oberster Verantwortungsträger sowie oberste Entscheidungsinstanz innerhalb der ISS Pensionskasse bezüglich Leistungsfällen ist der Stiftungsrat. Dieser besteht aus sechs Arbeitnehmer- sowie sechs Arbeitgebervertretern.
Mit der Eintragung im Register für berufliche Vorsorge des Kantons Zürich verpflichtet sich die ISS Pensionskasse im Übrigen, in jedem Fall mindestens die gesetzlichen Leistungen gemäss dem Gesetz für die Berufliche Vorsorge (BVG) zu erbringen.
3.1 Die Versicherten der ISS Pensionskasse
Sämtliche Mitarbeiter der ISS Facility Services AG sind in der Pensionskasse von ISS versichert, sofern sie den gesetzlichen
Bestimmungen zu Alter, Dauer des Arbeitsvertrages und Mindesteinkommen entsprechen. Die ISS Pensionskasse versi-
chert die Mitarbeiter abhängig von Lohn und Kaderstufe in unterschiedlichen Vorsorgeplänen. Es wird standardmässig
von den Vorsorgeplänen A, B und C gesprochen. Für die Mitarbeiter, welche im Rahmen von Betriebsübernahmen in die
ISS Facility Services AG eingetreten sind, gelten teilweise andere Vorsorgepläne wie beispielsweise E, R und N.
Auf der Webseite www.pk-iss.ch finden Sie umfangreiche Informationen zur Pensionskasse sowie die gültigen Reglemente
und Vorsorgepläne.
1110
4 Pensionierung
in der Schweiz
In der Schweiz kennen wir unterschiedliche Altersgrenzen, ab denen man sich pensionieren lassen kann. Das ordentliche AHV-Rentenalter für Frauen tritt mit dem vollendeten 64. Altersjahr ein. Bei Männern mit dem vollendeten 65. Altersjahr. Gleichzeitig gibt es auch das Modell der Frühpensionierung. Hierbei spricht man von einer Pensionierung, welche vor dem ordentlichen AHV-Pensionierungsalter erfolgt. Im Weiteren besteht auch die Möglichkeit der Teilpensionierung. Bei der Teilpensionierung spricht man ebenfalls von einer vorzeitigen Pensionierung, jedoch bleibt der Arbeitnehmer weiterhin in einem Teilzeitpensum beschäftigt.
Um die richtige Entscheidung zu treffen, mit welchem Alter man sich pensionieren lassen möchte, bedarf es einer frühzeitigen und umfassenden Abklärung, bevor eine Entscheidung getroffen wird und die Umsetzung geplant werden kann. Bei der Abklärung ist es wichtig, dass Sie auch den bestehenden Arbeitgeber ansprechen und die Möglichkeiten mit ihm überprüfen. Es ist wichtig, dass sämtliche Modelle unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten geprüft werden, um die Zeit als Rentner sorgenfrei geniessen zu können.
Das nachfolgende Kapitel gibt Ihnen wichtige Informationen zu den unterschiedlichen Pensionierungsmodellen und welche finanziellen Themen dabei berücksichtigt werden müssen.
4.1 Die Teilpensionierung
Wie bereits eingangs des Kapitels erwähnt, besteht in der Schweiz unter anderem die Möglichkeit der Teilpensionierung.
Bei der Teilpensionierung wird die Pensionierung vor dem ordentlichen Pensionsalter angetreten, jedoch nicht auf einen
bestimmten Stichtag, sondern Schritt für Schritt. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer sein bisheriges Arbeitspensum
reduziert und somit weiterhin erwerbstätig und beitragspflichtig bleibt. Die Voraussetzung für eine Teilpensionierung ist,
dass der Arbeitgeber eine entsprechende Arbeitsstelle im Teilzeitpensum anzubieten hat.
Bei einer Teilpensionierung als Mitarbeiter von ISS ist es zwingend, dass sich das Arbeitspensum in einem ersten Schritt um
30 Prozent reduziert. Danach können weitere Reduktionen in der Höhe von jeweils 20 Prozent gemacht werden. Der ma-
ximale Anteil der Pensionierung darf 70 Prozent nicht übersteigen. Die Teilpensionierung kann nicht rückgängig gemacht
werden.
1110
4 Pensionierung
in der Schweiz
4.1.1 Teilpensionierung – Pro und Kontra
Pro:
Aus der finanziellen Sicht ist diese Variante sicherlich
die attraktivere als diejenige der Frühpensionierung.
Denn bei der Teilpensionierung werden weiterhin Pen-
sionskassenbeiträge einbezahlt, sodass das Sparkapital
weiter wachsen kann und der Versicherungsschutz be-
stehen bleibt.
Ein weiterer Vorteil dieser Variante ist die gewonnene
Freizeit. Durch die stufenweise Reduktion des Pensums
gewinnt der Arbeitnehmer immer mehr Freizeit. Dies
ermöglicht eine schrittweise «Angewöhnung» an die
zukünftige arbeitsfreie Zeit. Der Arbeitnehmer kann
sich mehr mit seiner Freizeit beschäftigen und beste-
henden Hobbies nachgehen oder sogar neue suchen.
Die Kontaktaufnahme zu anderen (Teil-)Pensionierten
im eigenen Umfeld kann einfacher aufgebaut werden.
Kontra:
Ein besonderes Augenmerk gilt hier dem finanziellen
Aspekt. Durch die Reduktion des Arbeitspensums wird
der Lohn prozentual geringer und somit auch die Bei-
träge an die berufliche Vorsorge. Es besteht jedoch die
Möglichkeit, die Beiträge auf der Basis des bisherigen
Salärs einzubezahlen; dies allerdings nicht mehr paritä-
tisch. Das heisst, der Arbeitnehmer muss die entspre-
chenden Mehrkosten selber tragen. Zudem setzt diese
Pensionierungsvariante voraus, dass der Arbeitgeber
eine Teilzeitstelle anzubieten hat. Es besteht für den Ar-
beitgeber keine Verpflichtung, dieses Pensionierungs-
modell anzubieten.
1312
4 Pensionierung
in der Schweiz
4.2 Die Frühpensionierung
Die Frühpensionierung bedeutet, dass der Arbeitneh-
mer sich eine gewisse Zeit vor dem ordentlichen Pen-
sionierungsalter pensionieren lässt. Diese kann in der
2. Säule frühestens ab dem vollendeten 58. Altersjahr
erfolgen. In der 1. Säule, also bei der AHV, ist ein Vor-
bezug der AHV-Rente um maximal zwei Jahre möglich.
D.h. erst mit 62 bzw. 63 Jahren.
4.2.1. Die Frühpensionierung – Pro und Kontra
Pro:
Ein klarer Vorteil besteht in der Möglichkeit, schnel-
ler aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Dies ist be-
sonders dann attraktiv, wenn man sich sehr auf die
Pensionierung freut und allenfalls schon grosse Pläne
geschmiedet hat. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Ren-
tenbezug von dem jahrelang angesparten Guthaben
schon etwas früher erfolgt.
Kontra:
Hierbei spielt insbesondere die finanzielle Auswirkung
eine grosse Rolle. Denn die vorzeitige Pensionierung
hat konsequenterweise zur Folge, dass keine Pensi-
onskassenbeiträge mehr einbezahlt werden, die Dauer
des Sparens verkürzt wird und somit das Alterskapi-
tal geringer ist als bei der ordentlichen Pensionierung.
Gleichzeitig verlängert sich die Dauer, für die das Al-
terskapital ausreichen muss. Eine Faustregel besagt,
dass sich die Rente pro Jahr der vorzeitigen Pensionie-
rung lebenslang um 5 bis 8 Prozent reduziert.
1312
4 Pensionierung
in der Schweiz
4.3 Kapitalbezug oder Rente
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie das angesparte Kapital in der Zeit als Pensionierter bezogen werden kann. Die
eine Variante sieht einen Bezug des Kapitals in Form einer Einmalzahlung vor. Die zweite Möglichkeit sieht den Bezug des
angesparten Kapitals in Form einer lebenslänglichen monatlichen Rente vor. Beide Varianten sind an gesetzliche und ver-
tragliche Bestimmungen geknüpft und bringen sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich.
Ob Sie sich für den Kapitalbezug oder die Rente entscheiden, muss rechtzeitig der ISS Pensionskasse gemeldet werden;
d. h. mindestens sechs Monate im Voraus.
4.3.1 Der Kapitalbezug – Pro und Kontra – Steuern
Beim Kapitalbezug handelt es sich um eine einmalige Auszahlung des angesparten Kapitals. Dem Pensionierten steht somit
einmalig das ganze Geld zur Verfügung.
Pro:
Finanzielle Flexibilität
Chance auf höhere Rendite
Erbvorbezüge können ausgerichtet werden
Restkapital bleibt den Erben erhalten
(Teil-)Amortisation Ihrer Hypothek ist möglich
Kontra:
Verwaltungsaufwand und Risiko bei Kapitalanlagen liegt zu 100 Prozent beim Pensionierten
Verlust der bis zum Lebensende garantierten Rente
Ungewissheit hinsichtlich der Lebenserwartung und des damit verbundenen Kapitalbedarfs
Steuern:
Ein reduzierter Steuersatz wird separat vom Einkommen bei der Auszahlung fällig.
Danach wird die jährliche Vermögenssteuer fällig
Einkommenssteuer auf Kapitalerträge
1514
4 Pensionierung
in der Schweiz
4.3.2 Die Rente – Pro und Kontra – Steuern
Das angesparte Kapital des Arbeitnehmers wird mit-
tels des sogenannten Umwandlungssatzes zur Rente
berechnet. Diese Rente erhält der Pensionierte dann
lebenslänglich als monatliche Zahlung.
Pro:
Gesichertes regelmässiges Einkommen bis ans Lebens-
ende und dadurch transparente Budgetierung möglich
Langzeitprofit – je älter Sie werden, desto grösser
wird die Summe der insgesamt ausbezahlten Renten
Bei Tod erhalten Ihre Hinterbliebenen eine Hinterlas-
senenrente gemäss Ihrem Vorsorgeausweis
Kontra:
Im Todesfall fällt das Kapital, das nicht für Hinter-
lassenenrenten benötigt wird, dem Vorsorgewerk zu
und kann somit nicht vererbt werden
Steuern:
Rente wird zu 100 Prozent als Einkommen versteu-
ert
4.3.3 Der Umwandlungssatz
Für die Höhe der Altersrente ist der Umwandlungs-
satz sehr entscheidend. Ein Umwandlungssatz von 5.8
Prozent bedeutet, dass auf ein Vorsorgekapital von
100’000 Franken eine lebenslängliche Altersrente von
5’800 Franken pro Jahr gezahlt wird. Der Bundesrat
definiert einen Mindestumwandlungssatz, der für das
obligatorische Kapital angewendet werden muss.
1514
4 Pensionierung
in der Schweiz
4.4 AHV-Rente
Der Anspruch auf eine Altersrente besteht, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben und Ihnen mindestens
während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können.
Ein volles Beitragsjahr liegt vor, wenn Sie während insgesamt eines Jahres Beiträge geleistet haben, oder Ihr erwerbstätiger
Ehegatte oder Ihre erwerbstätige Ehegattin mindestens während eines Jahres den doppelten Mindestbeitrag entrichtet hat,
oder Ihnen Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden können.
Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht am ersten Tag des Monats, welcher der Vollendung des ordentlichen Rentenal-
ters folgt und erlischt am Ende des Monats, in welchem der Todesfall eingetreten ist.
Sie sollten die Anmeldung etwa drei bis vier Monate vor Erreichen des Rentenalters einreichen, denn es kann einige Zeit
dauern, bis die Ausgleichskasse die nötigen Unterlagen beschafft und die Höhe der Rente berechnet hat. Das Anmeldefor-
mular «Anmeldung für eine Altersrente» können Sie bei den AHV-Ausgleichskassen und ihren Zweigstellen oder über die
Webseite www.ahv-iv.ch beziehen.
Als Arbeitnehmer müssen Sie sich bei derjenigen Ausgleichskasse anmelden, die vor dem Eintritt des Rentenfalles die Bei-
träge entgegengenommen hat. Ihre Ansprechperson von People & Culture kann Ihnen Auskunft über die Adresse geben.
Sind Sie verheiratet und Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin ist bereits rentenberechtigt, müssen Sie sich bei derjenigen Aus-
gleichskasse anmelden, welche die Rente des Ehegatten oder der Ehegattin auszahlt.
4.5 Ergänzungsleistungen (EL)
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskos-
ten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören
die EL zum sozialen Fundament unseres Staates.
Die Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Sie bestehen aus zwei Kategorien:
Jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden
Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
Wenn bei Ihrer provisorischen Berechnung die Ausgaben höher sind als die Einnahmen, oder wenn die Einnahmen die Aus-
gaben leicht überschreiten, dann sollten Sie sich für die Ergänzungsleistungen anmelden. Die Gemeindezweigstelle Ihres
Wohnortes wird Ihnen beim Ausfüllen des EL-Anmeldeformulars gerne behilflich sein. Sie können das Berechnungsblatt
auch Ihrer kantonalen Ausgleichskasse schicken, die Ihnen dann ein EL-Anmeldeformular zustellen wird.
1716
5 Einfluss auf Steuern, Versicherungen, Haushaltsbudget
und Erbschaft
Eine Pensionierung, unabhängig davon für welche Variante Sie sich entscheiden, wird automatisch zu einem finanziellen Thema. Der neue Lebensabschnitt ist mit anderen Kosten verbunden und bedarf deshalb der sorgfältigen Berücksichtigung der sich ändernden Kosten im Bereich Steuern, Versicherungen, Haushaltsbudget und Erbschaft.
5.1 Steuern
Auch als Pensionierter bleibt man in der Schweiz weiterhin steuerpflichtig. Die Renten aus der AHV und der Pensionskasse
sind zu 100 Prozent als Einkommen zu versteuern. Hingegen wird der Kapitalbezug zu einem reduzierten Steuersatz bei
der Auszahlung besteuert und unterliegt danach der jährlichen Vermögenssteuer.
5.1.1 Steuern sparen
Als Pensionierter besteht weiterhin die Möglichkeit Steuern zu sparen. Es bieten sich grundsätzlich die gleichen Möglich-
keiten wie sie ein Lohnempfänger auch hat. Diesbezüglich ist es empfehlenswert, mit den bestehenden Versicherungen
und Banken Kontakt aufzunehmen, um die Situation als Pensionierter neu zu überprüfen und allfällige veränderte Kosten
im neuen Budget zu berücksichtigen.
1716
5.2 Versicherungen
Als Pensionierter besteht weiterhin die Möglichkeit Steuern zu sparen. Es bieten sich grundsätzlich die gleichen Möglich-
keiten wie sie ein Lohnempfänger auch hat. Diesbezüglich ist es empfehlenswert, mit den bestehenden Versicherungen
und Banken Kontakt aufzunehmen, um die Situation als Pensionierter neu zu überprüfen und allfällige veränderte Kosten
im neuen Budget zu berücksichtigen.
Bei den Versicherungen gilt es zu beachten, dass in der Zeit als Arbeitnehmer einige Personenversicherungen über die
Anstellung bei ISS erfolgten. Dies sind die Folgenden:
Berufsunfallversicherung
Nichtberufsunfallversicherung (ab acht Arbeitsstunden pro Woche)
Krankentaggeldversicherung
Neben diesen über ISS laufenden Personenversicherungen haben Sie auch privat verschiedene Sach- und Personenversiche-
rungen abgeschlossen. Dies können beispielsweise Folgende sein:
Privathaftpflicht
Hausrat
Rechtsschutz
Lebensversicherungen unterschiedlichster Art
5.2.1 Anpassung der Versicherungen
Die unter Punkt 5.2 aufgeführten Personenversicherungen müssen als Pensionierter angepasst werden, da sie mit dem
Austritt bei ISS wegfallen, teilweise aber noch benötigt werden.
Berufsunfallversicherung
Diese wird als Pensionierter nicht mehr notwendig sein, da keine Berufsunfälle mehr passieren können.
Nichtberufsunfallversicherung
Diese wird ein Monat nach Austritt bei ISS erlöschen und muss über die private Krankenkasse weitergeführt werden.
Krankentaggeldversicherung
Diese wird mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei ISS erlöschen.
Bei einer Weiterbeschäftigung über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus ist der Mitarbeiter nur noch während 180
Tagen bei ISS versichert und nicht mehr 730 Tage.
Bei den privat abgeschlossenen Sach- und Personenversicherungen ist es lohnenswert, diese periodisch zu überprüfen, um
sicherzustellen, dass keine Unter- oder Überversicherung besteht.
1918
5 Einfluss auf Steuern, Versicherungen, Haushaltsbudget
und Erbschaft
5.3 Budget und Vermögen
Im Alltag fallen viele unterschiedliche Kosten an, die beglichen werden müssen. Dies sind beispielsweise Kosten aus festen
Verpflichtungen (Miete, Leasinggebühren etc.), Lebensmittel, Kleidung, Arztkosten, Ferien oder Unvorhergesehenes. Da
es sich dabei um notwendige Auslagen handelt, ist man sich vielleicht nicht bewusst, wieviel Geld effektiv dafür benötigt
wird. Um sich ein klares Bild darüber zu verschaffen, wieviel der eigene Lebensunterhalt kostet und diese Kosten auch im
Überblick zu behalten, ist es hilfreich, ein Haushaltsbudget zu erstellen. Hat man dies unter Umständen vor einigen Jahren
schon mal gemacht, empfiehlt es sich, dieses nochmals zu überprüfen und allfällige Anpassungen vorzunehmen. Beachten
Sie dabei Folgendes: Mehr Freizeit kann dazu führen, dass auch mehr Zeit zum Ausgeben des Geldes zur Verfügung steht,
auf der anderen Seite beispielsweise aber die Fixkosten für den Arbeitsweg wegfallen. Solche und andere Umstände gilt
es zu berücksichtigen.
5.3.1 Haushaltsbudget
Nachfolgende Auflistung soll eine Idee geben, welche regelmässigen Kosten in einem Haushaltsbudget berücksichtigt
werden sollten:
Sofern noch kein Budget erstellt wurde, lohnt es sich, die Belege für sämtliche Ausgaben innerhalb von drei Monaten zu
sammeln und darauf basierend eine Hochrechnung der Kosten für ein ganzes Jahr zu erstellen. Beachten Sie jedoch, dass
einzelne Versicherungen (Hausrat-, Auto-, Gebäudeversicherung etc.) oftmals für ein ganzes Jahr im Voraus geschuldet sind
und somit allenfalls separat berücksichtig werden müssen.
FESTE VERPFLICHTUNGEN:
HAUSHALT:
RÜCKSTELLUNGEN:
TASCHENGELD:
Miete, Nebenkosten, Heizung
Strom, Gas
Steuern
Krankenkasse
Versicherungen (Hausrat etc.)
Fahrkosten (Bus, Bahn etc.)
Telefon, Radio, Fernsehen
Beiträge, Zeitschriften etc.
Ernährung
Diverses wie Waschmittel, Drogerie etc.
Frau
Mann
Zahnarzt, Arzt-Selbstbehalt
Kleider, Wäsche, Schuhe
Auto (Betrieb und Unterhalt)
Auto (Amortisation)
Ferien, Reserve
Freizeit, Geschenke
Reparaturen, Neuanschaffungen
Unvorhergesehenes
1918
5 Einfluss auf Steuern, Versicherungen, Haushaltsbudget
und Erbschaft
5.3.2 Vermögen
In einem weiteren Schritt raten wir Ihnen in Ergänzung zum Haushaltsbudget auch eine Vermögensaufstellung zu machen,
um sich einen (erneuten) Überblick zu verschaffen, wieviel Geld aus welchen Quellen zur Verfügung steht und mit welchen
Auszahlungen aus Versicherungen, Beteiligungen etc. in nächster Zukunft gerechnet werden kann.
Nachfolgende Auflistung gibt eine Idee, welche Posten in einer Vermögensauflistung sinnvoll sind:
Post- und Bankkonto
Obligationen und deren Ablauf
Lebensversicherungen und deren Ablauf
Aktien
Fondsanlagen
Eigenheim
Ferienwohnung
Geschäft
Beteiligungen
Liegenschaften (Mietshaus etc.)
Freizügigkeitsleistungen
Edelmetalle
Weitere Vermögenswerte
5.4 Erbschaften
Obschon das Thema bei vielen Menschen Unbehagen auslöst und gerne etwas hinausgezögert wird, ist es sehr wichtig,
sich diesem Thema frühzeitig vor der Pensionierung anzunehmen. Die zukünftigen Pensionierten sollen sich Gedanken
darüber machen, ob sie zeitnah ein Testament abfassen wollen oder ob ein Vermögensvertrag erstellt wird. In die gleiche
Thematik fallen Abklärungen hinsichtlich Schenkungen oder Erbvorbezügen.
Zu diesem Thema wird der Beizug einer professionellen Beratung empfohlen. Damit schützen Sie sich selber, aber auch Ihre
Partnerin und Ihre Nachkommen vor Fehlern und Streitigkeiten.
2120
6 Die
Pensionierung planen
Wie bereits eingangs des Kapitels erwähnt, ist es wichtig, dass Sie die Planung Ihrer Pensionierung frühzeitig starten. Experten sind der Meinung, dass eine erste Planung im Sinne einer weiten Voraussicht bereits zehn Jahre im Voraus erfolgen sollte. Die konkrete Planung, bei der persönliche Wünsche in Bezug auf die finanziellen Möglichkeiten überprüft werden, erfolgt sinnvollerweise etwa fünf bis sechs Jahre vor der ordentlichen Pensionierung.
6.1 Die ersten Schritte
Um eine umfassende Übersicht über die gesetzlichen Bestimmungen, persönlichen Wünsche und finanziellen Möglichkei-
ten zu erhalten, empfehlen wir, das notwendige Fachwissen bei den richtigen Ansprechpartnern abzuholen.
Sie können sich jederzeit an Ihre Ansprechpartner bei der ISS Pensionskasse wenden. Die Kontaktangaben finden Sie im
Kapitel 8.2 dieser Broschüre. Weiter ist es wichtig, dass Sie mit Ihren persönlichen Ansprechpartnern bei Ihren Versicherun-
gen und Banken Kontakt aufnehmen und einen Termin zur Besprechung Ihrer Vorsorgemöglichkeiten vereinbaren. Diese
Gespräche dienen dem vertieften Einblick in die persönlichen Möglichkeiten und wie Sie diese aufgleisen und optimal
ausschöpfen können. Treffen Sie hierbei keine voreiligen Entscheidungen und prüfen Sie jeweils mehrere Optionen bzw.
mehrere Anbieter.
Es ist wichtig, sich auf solche Gespräche vorzubereiten und sich mit den verschiedenen Themenbereichen der Pensionie-
rung vertraut zu machen. In den Kapiteln 4.1 bis 5.4 finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.
Als kleine Hilfestellung für die Gespräche mit Ihren Ansprechpartnern finden Sie nachfolgend ein paar Fragen, welche es
sich lohnt zu stellen:
Kann ich meine Vorsorge optimieren – beispielsweise in steuerlicher Hinsicht?
Muss ich Vorsorgelücken schliessen, um meinen Lebensstandard langfristig zu sichern?
Wann ist eigentlich der ideale Zeitpunkt für meine Pensionierung?
Wie könnte ich eine frühzeitige Pensionierung finanzieren?
Soll ich das Geld aus der Pensionskasse als Rente oder als Kapital beziehen?
Muss ich meine Anlagestrategie überdenken?
Weitere Möglichkeiten bestehen darin, den Besuch einer Informationsveranstaltung zum Thema Pensionierung in Erwä-
gung zu ziehen (z.B. bei der Pro Senectute) oder sich mit Freunden und Bekannten auszutauschen. Diese Option empfehlen
wir Ihnen als zusätzliche Informationsquelle.
2120
7 Die Zeit als
Pensionierter
Beim Gedanken an die bevorstehende Pensionierung kommen womöglich gemischte Gefühle auf. Es mag erfreulich sein, einen intensiven Lebensabschnitt hoffentlich gesund abzuschliessen und sich auf einen neuen Lebensabschnitt, weg von der Arbeitswelt zu freuen. Gleichzeitig kann dieser Gedanke an die Zukunft auch ein Gefühl der Unsicherheit auslösen. Vielleicht befürchten Sie, einen wichtigen Pfeiler in Ihrem Leben zu verlieren, da die täglichen Kontakte zu Arbeitskollegen, Vorgesetzten und Kunden oder auch die Herausforderungen und die Bestätigung gebraucht zu werden, wegfallen.
Machen Sie sich deshalb Gedanken bezüglich Ihres Abschieds von der Arbeitswelt, den anstehenden Veränderungen im sozialen Umfeld, dem Ausüben von neuen Hobbies sowie zu Ihrer Fitness und Gesundheit. In diesem Kapitel geben wir Ihnen gerne einige Inputs zu diesen Themen.
7.1 Abschied von der Arbeitswelt
Grundsätzlich ist es Ihre Entscheidung, wie Sie den Abschied aus dem Unternehmen gestalten.
Stellen Sie sich dazu beispielsweise folgende Fragen:
Was gibt es vor der Pensionierung noch zu erledigen oder zu klären?
Wie soll ich den Abschied aus dem Unternehmen gestalten?
Mit wem möchte ich diesen feiern?
Gibt es Leute, mit denen ich in Kontakt bleiben möchte?
Wie gelingt es mir, mit diesen Personen in Kontakt zu bleiben?
7.2 Veränderungen im sozialen Umfeld
Sie werden fortan mehr Zeit haben, um beispielsweise mit Ihrem Partner gemeinsam etwas unternehmen zu können oder
um mit Ihren (vielleicht auch bereits pensionierten) Freunden intensivere Kontakte zu pflegen. Diese Beziehungen sind wich-
tig, um gemeinsame positive Erlebnisse zu teilen, aber auch um in schwierigen Zeiten Partner für einen Austausch zu haben.
Folgende Fragen sind wichtig:
Wie sieht es mit meinen familiären Verpflichtungen aus? Stehen Veränderungen an? Wie löse ich das in Zukunft?
Welche Tätigkeiten möchte ich (weiterhin) alleine ausüben?
Woran möchte ich meine Partnerin / meine Freunde teilhaben lassen?
Wie gestalten wir in der Partnerschaft den Alltag, wenn plötzlich beide ständig zu Hause sind?
Welche Möglichkeiten habe ich, um mit Menschen in Kontakt zu bleiben?
Was muss ich dafür tun?
2322
7.2.1 Neue Hobbies
Es stehen Ihnen unzählige Möglichkeiten offen, um sich für Kurse anzumelden oder in Vereinen aktiv zu werden. Es ist nie
zu spät, sich einem neuen Hobby anzunehmen. Denken Sie in einer ruhigen Minute über folgenden Fragen nach:
Was wollte ich schon immer tun und hatte bisher nie die Zeit dafür?
Würde ich gerne das Spielen eines bestimmten Instrumentes erlernen?
Soll ich mir nun das Haustier anschaffen, das ich gerne schon vor ein paar Jahren gehabt hätte?
Gibt es Sportkurse, Kreativkurse oder andere Themenkurse, die mich reizen?
Gibt es eine Sprache, die ich gerne lernen würde?
Gibt es einen Verein, bei dem ich gerne aktiv dabei wäre?
Welche Aktivitäten empfiehlt meine Wohngemeinde für Pensionierte?
Gibt es eine Reise, die ich immer mal machen wollte?
Egal für welche neuen Aktivitäten Sie sich entscheiden, vergessen Sie nicht, sich auch einfach einmal auszuruhen und das
süsse Nichtstun zu geniessen. Gönnen Sie sich auch ruhige und entspannte Tage.
7.3 Gesundheit und Fitness
Um den dritten Lebensabschnitt möglichst lange beschwerdefrei geniessen zu können, ist es von entscheidender Wichtig-
keit auf seine Gesundheit und Fitness zu achten. Denken Sie über die für Sie richtige Sportart nach und scheuen Sie sich
nicht, diese aktiv zu betreiben. Denken Sie daran; es geht dabei um die Bewegung, nicht um den Sieg. Vielleicht unterneh-
men Sie in Zukunft gemeinsame Wanderungen in einer Seniorengruppe oder es ist ganz einfach Ihr Garten, welcher Sie fit
hält. Der Anspruch muss lauten: ausreichend Bewegung!
Neben adäquater Bewegung ist es wichtig, sich auch gesund und ausgewogen zu ernähren. Umso besser, wenn Sie dies
schon immer getan haben. Falls nicht, wäre dies sicherlich einfach zu lernen mit dem richtigen Kochkurs oder den passen-
den Kochbüchern, frei nach dem Motto «learning by doing».
7.3.1 Die Wohnsituation
Im Zusammenhang mit der Pensionierung ist es sinnvoll, sich Gedanken zu machen, wo man gerne alt werden möchte.
Vielleicht sind Sie vor Jahren von Ihrer Heimat weggezogen und denken nun über eine Rückkehr nach? Überlegen Sie sich
genau, wo sie die nächsten Jahre leben möchten. Vielleicht werden Sie auf Hilfe aus der Familie oder von Hilfsstrukturen
wie ein Alters- oder Pflegeheim angewiesen sein. Möglicherweise werden auch die öffentlichen Verkehrsmittel wichtiger
für Sie, weil Sie sich mit dem Auto auf der Strasse nicht mehr wohl fühlen. Treffen Sie diese Entscheidung nicht zu voreilig
und wägen Sie das Pro und Kontra betreffend Wohnort sorgfältig ab.
7 Die Zeit als
Pensionierter
2322
8 Nützliche
Quellen
Nachfolgend finden Sie die Übersicht der Ansprechpersonen seitens ISS wie auch seitens der Pensionskasse. Im Weiteren finden Sie eine Auflistung von nützlichen Quellen in Bezug auf das Thema Pensionierung.
8.1 Ansprechpartner bei ISS
ISS Facility Services AG
Abteilung People & Culture
Vulkanplatz 3
8048 Zürich
Tel. +41 (0)58 787 80 00 oder Ihre bisherige Ansprech-
person innerhalb der Abteilung People & Culture,
www.iss.ch oder das ISS Intranet
8.2 Ansprechpartner bei der ISS Pensionskasse
Kundenbetreuung Deutschschweiz, Tessin
und Romandie
AXA Pension Solutions AG
Tel. +41 (0)58 215 31 73
http://www.pk-iss.ch
2524
8 Nützliche
Quellen
8.3 Literatur
Pensionierung richtig planen
«Pensionierung richtig planen. Die Gestaltung der dritten Lebensphase ist eine grosse Chance. Dieser Ratgeber zeigt alle
Aspekte auf – von der Planung über die Finanzierung bis zum Auskosten der neu gewonnenen Freiheit. »
Erscheinungsdatum: 29.06.2015
ISBN: 978-3-906774-72-5
CHF 35.90 im Orell Füssli-Onlineshop (www.orellfuessli.ch)
Glücklich pensioniert – so gelingt’s! Zusammenleben, Wohnen, Geld und Recht in der neuen Lebensphase.
«Erleben Sie aktiv Ihren Wechsel vom Arbeitsleben in den (Un-)Ruhestand: Wie und wo möchten Sie wohnen? Haben Sie
Ihr Budget im Griff? Wollen Sie neue Beziehungen knüpfen, alte wiederbeleben und lang gehegte Träume verwirklichen?
Viele praktische Tipps und persönliche Erlebnisberichte machen diesen Ratgeber zu einem wertvollen Begleiter bei der
Gestaltung Ihrer neu gewonnenen Freiheit.»
Erscheinungsdatum: 08.2014
ISBN: 978-3-85569-850-9
CHF 42.90 im Orell Füssli-Onlineshop (www.orellfuessli.ch)
Aktiv in den Ruhestand – Ein praktischer Wegweiser für den neuen Lebensabschnitt
„Der Abschied vom Berufsleben ist ein Meilenstein in unserer Biografie – eine Zeit der Veränderung und Anpassung, die
viele Chancen bietet, aber auch von Unsicherheit geprägt ist. Dieser praktische und motivierende Ratgeber hilft, sich auf
den Übergang in die neue Lebensphase vorzubereiten und ihn aktiv nach den eigenen Bedürfnissen zu gestalten.
Auf Grundlage wissenschaftlicher Studien vermittelt, „Aktiv in den Ruhestand“ anschaulich wertvolle Strategien, um dem
Leben neue Orientierung zu geben und einen erfüllten Ruhestand zu geniessen.“
Erscheinungsdatum: 29.09.2016
ISBN: 978-3-8310-3133-7
CHF 28.90 im Orell Füssli-Onlineshop (www.orellfuessli.ch)
2524
8 Nützliche
Quellen
8.4 Links
Die Homepage der AXA Stiftung Generationendi-
alog biet auch Seminare zu diesem Thema an:
http://www.generationen-dialog.ch/engagements
Eine Homepage zur kostenlosen Dienstleistung
der VermögensPartner AG:
https:/ /www.123-pensionierung.ch/de /pensionie-
rungsplanung
Eine Homepage von Pro Senectute für das Alter:
https://pensionierungskurse.ch/ueber-uns.html
Die häufigsten Fragen mit den Antworten zum
Thema Pensionierte von der SVA Zürich:
https://www.svazurich.ch/internet/de/home/private/
lebenssituation/alter.html
Auch im Alter können Sie sich an der Uni
einschreiben:
http://www.seniorenstudium.ch/zuerich.html
8.5 Veranstaltungen
Prüfen Sie in Ihrem Wohnkanton, Ihrer Wohngemeinde
oder bei Ihren Banken und Versicherungen, ob diese In-
formationsveranstaltungen zum Thema Pensionierung
durchführen.
2726
9 Anhang
9.1 Verfügbarkeit dieser Broschüre
Die Mitarbeitenden von ISS erhalten diese Broschüre jederzeit auf Verlangen beim zuständigen Manager People &
Culture oder beim Personalservice. Eine Version als PDF ist in WikISS und auf der Homepage der ISS Pensionskasse
(www.pk-iss.ch) abrufbar.
ISS bedankt sich für Ihr grosses Engagement und wünscht Ihnen schon heute eine tolle Zeit nach Abschluss Ihrer
Tätigkeit bei ISS!
People & Culture, März 2019
NP28
ISS Facility Services AG
Vulkanplatz 3
Postfach
8010 Zürich
Tel. 058 787 80 00
Fax 058 787 80 11
www.iss.ch
Weitere Niederlassungen
St. Gallen
Unterentfelden
Winterthur
Zug
Basel
Bern
Chur
Davos
Dietikon
Luzern
Schaan (FL)
Schaffhausen
Corcelles
Fribourg
Genf (Le Lignon)
La-Chaux-de-Fonds
Renens
Sion
Bellinzona
Lugano
Manno