Download - Wettbewerbsrecht im Online- Handel Vortrag im Mittelstandszentrum Maximilianshütte am 04.02.2009
Wettbewerbsrecht im Online-Handel
Vortrag im Mittelstandszentrum Maximilianshütte am 04.02.2009
Fernabsatzrecht
Begriff: Geschäft mit Verbrauchern unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, also über:•Telefonvertrieb•Eigener Online-shop•eBay•Yatego, amazon u.a.
UWG
Neufassung zum 01.01.:• Begriff der geschäftlichen Handlung (statt
Wettbewerbshandlung), erfasst auch Vertragsdurchführung
• Geht über RiLi hinaus, weil keine Unterscheidung zwischen Verbrauchern und Unternehmern erfolgt (AGB!)
„Marktverhaltensregelnde Vorschrift“
• Textilkennzeichnungsgesetz• Verbraucherbelehrungsvorschriften• VerpackungsVO• AMG, Heilmittelwerbegesetz• LFGB
Widerrufsbelehrung• Rechtslage bis Frühjahr 2008: Falsches /
unvollständiges Muster• Neuregelung 2008: Umständliches Muster• Kernproblem der mangelnden Verbindlichkeit
nicht gelöst (§ 14 BGB-InfoV)• Neuregelung 2009: Neuregelung der BGB-
Vorschriften, Belehrungsinhalt jetzt in Gesetzesform statt Rechtsverordnung
Neuregelung Belehrungspflichten
• Belehrung in Textform unverzüglich nach Vertragsschluss genügt, wenn vor Vertragsschluss Hinweis in üblicher Form erfolgte -> eBay-Problem gelöst
• Zusätzliche Belehrungspflichten: „Vertragsbestimmungen“, AGB, …
Neuregelung Wertersatz
• Neufassung des § 357 Abs. 3 BGB: analoge Regelung, d.h., Textform unverzüglich nach Vertragsschluss reicht bei vorherigem Hinweis
• Nicht neu geregelt: Versandkostenproblematik (§ 346 BGB) – Fall liegt beim EuGH, neue RiLi in Bearbeitung
Verkaufs-AGB
• Grundsätzliche Abmahnfähigkeit, weil von der Neufassung des UWG erfasst
• Typische Probleme:– Versandkostenklauseln– Freibleibensklauseln– Rügepflichten
Preisangabenrecht
• PAngV, BGB-InfoV (zuk.: Art. 246 EGBGB)• Umsatzsteuer und Hinweis auf Enthalt• Versandkosten (einschl.
Auslandsversandkosten!)• Rücksendekosten bei Ausübung des
Widerrufsrechts (LG Berlin)
Produktbilder
• Auch simple Produktbilder sind nach dem UrhG mindestens für 50 Jahre geschützt
• Belieferung durch Großhändler enthält grds. kein Nutzungsrecht an den Produktbildern
Verpackung
• Lizenzierung bei einem Dualen System grds. Pflicht
• Vorlieferant oder eigene Lizenzierung• Verpflichtung zum Hinweis• Abmahnfähigkeit kraft Gesetzes (§ 1 Abs. 1 S. 2
VerpackV)
Prozessrecht
• Der fliegende Gerichtsstand: ZPO, UWG, Rom-II-VO – grundsätzlich immer gegeben
• Ausnahmen: Wettbewerbsverbände, Kammern usw.
• Missbrauchsfälle (Entscheidung der LG Hamburg und Berlin: Entfernung zum Geschäftssitz)
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Dr. jur. Christian StahlRechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
www.blts.de