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Preisgestaltung Wettbewerb
Markt und Wettbewerb
MarktzutrittMonopoleKartelle
Konkurrenz Wettbewerbsrecht EU-DGrenzüberschreitende Zusammenschlüsse
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 20032
Inhalt• Der Preismechanismus• Marktgleichgewicht und Wohlfahrtsmaximierung• Marktformen und Marktzutritt• Die Bedeutung von Kostenfunktion, Nachfrageverlauf und
Marktverhalten für die Wohlfahrtswirkung der Marktformen• Der vollkommene Markt - der beste aller Märkte!?• Ausblick auf das 3. Semester: Makroökonomie oder wer
glaubt an vollkommenen Markt und Preismechanismus• Einige weitere Gründe für Störungen der Preisbildung• Nationale und internationale Wettbewerbspolitik• Unternehmenszusammenschlüsse
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 20033
Der Preismechanismus
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 20034
Das Basisschema des Preismechanismus
x
p
AngebotNachfrage
x1A
p2
p1
x2N
x3NA
p3
Für p1: Angebot > Nachfrage;Folge: Lageraufbau, Kapazi-tätseinschränkung
Für p2: Angebot < Nachfrage;Folge: Lagerabbau, Kapazi-tätserhöhung
Für p3: Angebot = Nachfrage;Möglichkeit einer stabilenSituation
Mengenanpassung durch Preis-“Tatonnement“; Idealbild: Auktionator
x1N x2A
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 20035
Preisänderung z.B. bei NachfrageerhöhungAusgangspunkt ist ein Marktgleichgewicht in Punkt B
In Folge der Änderung der Nachfragestruktur (NaltNneu z.B. durch Einkommenserhö-hung, Änderung anderer Preise oder der Bedürfnisstruktur) steigt bei p0 die gewünschte Nachfragemenge von xB auf xC. Die Kostenstruktur der Anbieter läßt eine Produktion dieser Menge für p0 nicht zu. Angebotsmenge weiterhin xB.
Der Wettbewerb der Nachfrager führt zur Marktmacht der Anbieter, die den Preis erhöhen können Bewegung zu p1 und xD.
ANalt
Nneu
x
p
B
D
Cp0 =p*alt
XB
p1 =p*neu
XD
Anpassungsgeschwindigkeit von Angebots- und Nachfragemengen hier
XC
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 20036
Preismechanismus
• Der Preismechanismus setzt voraus– eine einheitliche Steuerungsgröße (der
Preis) vorhanden, die Einfluss auf die Mengen von Angebot und Nachfrage, also von beiden Marktseiten, hat,
– dass Ungleichgewichte von Angebots- und Nachfragemengen tendenziell zu einer Preisänderung führen und
– dass auf Preisänderungen tendenziell eine gegenläufige Entwicklung der Angebots- und Nachfragemenge folgt.
So entsteht ein Marktgleichgewicht.
Das beinhaltet noch keine Aussage über •die Geschwindigkeit der Anpassung, •die tatsächliche Flexibilität der Preise, •die Marktgewichte etc.
Aussagen hierzu trifft das Modell des vollkommenen Marktes.
Funktioniert er nicht, so gibt es ein Marktversagen, d.h. die Allokation ist fehlgelenkt
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 20037
Folge des Preismechanismus
• Kann der Preismechanismus auf Güter- und Faktormärkten uneingeschränkt wirken (wenn es sich also um vollkommene Märkte handelt), dann werden– die Märkte geräumt– die Produktionsfaktoren immer bei der rentabel-
sten Produktion eingesetzt (hochpreisige Produkte bei konstanten Kosten verbessern den Gewinn; Produzenten mit überdurchschnittlichen Kosten müssen ausscheiden)
– die Produktionsfaktoren entsprechend ihrer Produktivität entlohnt
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 20038
Gefahren für seine Funktion• Der Preismechanismus ist in seiner
Funktion beeinträchtigt (s.a. 42 ff) bei– stark ungleicher Marktmachtverteilung
(einschließlich nicht preiselastischer Nachfrage)
– nicht internalisierten externen Effekten– öffentlichen Gütern (kein Zwang zur Offenlegung
der Präferenzen vorhanden)
– fehlender Markttransparenz wegen zu hoher Informationskosten
– Transaktionskosten, die Mengen-reaktionen hemmen (Wechselgebühren, Vertragsstrafen etc.).
Die volle Funktionsfähigkeit ist gegeben, wenn die Bedingungen des vollkommenen Marktes erfüllt sind:• Markttransparenz• Hohe Wettbe-werbsintensität• Homogene Güter• Preisflexibilität• sofortige Preis- und Mengenan-passung
Details s. Folie 26 ff
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© Anselm Dohle-Beltinger 20039
Was wäre wenn• der Preismechanismus funktionieren
würde?• Dann wären alle Märkte von sich aus
im Gleichgewicht. Störungen von innen (endogene Nachfrageschocks) wären nicht möglich.
• Störungen des Marktes von außen (einmalige exogene Nachfrageschocks) würden in kürzester Zeit verarbeitet und es träte erneut ein Gleichgewicht ein.
• Nur ständig sich ändernde exogene Schocks könnten eine gleichmäßige Wirtschaftsentwicklung bremsen.
Nur unvorhergesehene Ereignisse außerhalb des Marktes könnten ein Gleichgewicht stören
Gleichgewicht
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© Anselm Dohle-Beltinger 200310
Marktgleichgewicht undWohlfahrtsmaximierung
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200311
Konsumenten- und Produzentenrente
p
x
AngebotNachfrage
Gleichgewichts-preis p*
Preisdruck durch zu hohe Angebotsmengen =
Angebotsdruck
Nachfragedruck= Preissteigerung
durch zu hohe Nachfragemengen
Konsumentenrente
Der Betrag, den sich die das Gut nach-fragenden Haushalte sparen, wenn sie nicht den Preis ihrer Präferenzstruktur, sondern p* bezahlen.
Produzentenrente
Mehrerlös gegenüber der individuellen Angebotsfunktion des Unternehmens
K-rente
Form
P-rente Form Wohlfahrt
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© Anselm Dohle-Beltinger 200312
Das Wohlfahrtsmaximum• Liegt vor, wenn die Summe aus
dem, was die Haushalte gegenüber dem maximal tolerierten Preis sparen zuzüglich
+ dem was die Unternehmen gegenüber dem minimal tolerierten Preis gewinnen
am höchsten ist. • Bei Erreichen des Maximums ist eine
Verbesserung für einzelne HH oder U nur möglich, wenn andere HH und U mindestens gleich viel verlieren.
• Die Wohlfahrt liegt also jenseits des Gleichgewichtspreises unter dem möglichen Maximum
Pareto-Effizienz
Sie beinhaltet noch keine Aussage darüber, ob das Ergebnis „gerecht“ verteilt ist.
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200313
Das Wohlfahrtsmaximum = relatives Maximum von Gewinn und Nutzen
• Liegt p über p*, so würden einige Haushalte das Gut auch noch kaufen (bzw. alle Haushalte, aber in geringeren Mengen je Haushalt). Bei Tausch zu p* entsteht jedoch ein Wohlfahrtsgewinn (= Nutzenerhöhung durch mehr Konsummöglichkeit) derjenigen Haushalte, die jetzt neu als Käufer auftreten können bzw. aller, die bisher schon Nachfrager waren, jetzt aber mit den unverbrauchten Einkommensteilen mehr konsumieren können.
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200314
Das Wohlfahrtsmaximum = relatives Maximum von Gewinn und Nutzen
• Für die Unternehmen (bzw. Teile derselben) wäre umgekehrt auch eine Produktion unterhalb von p* denkbar. Sie maximieren mit p* ihren Gewinn, bzw. können erst jetzt anbieten.
• Bei einer Abweichung vom p* kann u.U. die Rente einzelner Teilnehmer einer Marktseite sogar ansteigen, aber um weniger, als die der anderen Seite fiele. Berücksichtigt man Negativwirkungen wie Verlorene Kosten durch Überproduktion oder „Frustration“ durch die Unmöglichkeit des Konsums zum Marktpreis (alles ausverkauft), so ist die Rendite insgesamt noch deutlicher ermäßigt.Begründung: es gibt weniger Tauschakte, da entweder weniger angeboten oder weniger nachgefragt wird als im Maximum, d.h. auf beiden Marktseiten fallen Marktteilnehmer bzw. Tauschmengen weg.
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200315
AngebotNachfrage
p
x
Gleichgewichtspreis p*
p
Wohlfahrtsgewinn Unternehm.
neuer Preis < p*
x
AngebotNachfrage
Gleichgewichtspreis p*
Maximaler Wohlfahrtsgewinn einzelner Haushalte
Wohlfahrtsverluste anderer Haushalte
Wohlfahrtsverluste der Unternehmen
neuer Preis > p*
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200316
Marktformenund Marktzutritt
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© Anselm Dohle-Beltinger 200317
Marktformen
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200318
Marktform und Preisbildung
• Im Polypol ist die Marktmacht auf Angebots- und Nachfrageseite so stark verteilt, daß kein einzelner den Preis diktieren, sondern jeder nur je nach Kostensituation seine angebotenen bzw. nachgefragten Mengen an den Preis anpassen kann (Preisnehmer bzw. Mengenanpasser)
• Der Monopolist ist in der Lage, nach seinem eigenen Kalkül Preise und/oder Mengen zu beeinflussen.
• Beide maximieren ihren Gewinn nach der Formel Grenzertrag (Preis) = Grenzkosten, aber die Anzahl der Variablen ist unterschiedlich
Polypol: Preis ist Konstante; Menge ist variabel je nach Kostenfunktion;
Wettbewerbsvor-teile für Kosten-führer
Monopol: Preis und Menge sind Variable. Optimaler Mix wird bestimmt aus Nachfrage-funktion (daraus folgt Erlöskurve) und Kosten-funktion
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200319
Oligopol• Die Marktlage in einem Oligopol hängt
von der Wettbewerbsintensität zwischen seinen Mitgliedern ab.
• Sprechen sie sich gegenseitig ab, so besteht eine Näherung an ein Monopol; Ebenso, wenn einer der Primus inter Pares ist und die anderen ihr Verhalten an diesem ausrichten.
• Bei hoher Wettbewerbsintensität ist das Verhalten wie im Polypol. Die Produktions- und Kostenfunktion werden allerdings günstiger verlaufen (Technologie und Fixkostendegression) und deshalb sind niedrigere Preise als im Polypol möglich.
Oligopol bein-haltet Elemente beider Extreme und kann daher nicht einheitlich bewertet werden.
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200320
Der Schutz des eigenen Marktes vor Wettbewerbern
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200321
Die Bedeutung von Kostenfunktion, Nachfrageverlauf und Marktverhalten
für die Wohlfahrtswirkung der Marktformen
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200322
x
p
AN
Marktanteil
x
p
AN
Unterschied Polypol - Angebotsmonopol
• Der Polypolist kann durch sein Angebotsverhalten die Preissetzung und damit die Nachfragemenge nicht steuern, sondern nur seine - bezogen auf die Gesamtmenge - nicht relevante Angebotsmenge.
einzelbetriebliches Gewinn-maximum bei fixem Preis:
• Der Monopolist bestimmt alleine die Angebotsmenge und damit Knappheit und den Preis des Gutes, d.h. er kann den Preis frei wählen
einzelbetriebliches Gewinn-maximum bei variablem Preis:
E
x
K
E,K
Kapazitätsgrenze =Gewinnmaximum
x
Kapazitätsgrenze
GewinnmaximumE K
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200323
Begründung für die Erlöskurve des Angebotsmonopolisten
• Während für den Poly-polisten der relevante Anteil der Nachfrage-funktion nicht eindeutig bestimmbar ist, er sich also nur nach den Bedingungen des Gesamtmarktes richten kann, ist der relevante Anteil des Monopolisten die gesamte Nachfrage-funktion.Während also die Erlösfunktion des Polypolisten lautet
heißt sie beim Monopolisten: (linear) ;* xpE
unktionNachfragef als für
ch)(quadratis
a-bpx
bpapxpE
);(**
EK
G
Nachfragefunktion
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200324
Der Cournot‘sche Punkt
EK
G
Nachfragefunktion
• Der Cournot‘sche Punkt ist der Punkt auf der Nachfragekurve, für den der Angebotsmonopolist sein Gewinnmaximum erreicht.
Cournot‘scher Punkt
CP Koordinaten
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200325
Monopol-Polypol-Vergleiche
• So einleuchtend sie grafisch sein mögen, es gilt mehrere Faktoren zu beachten:– Unterstellung gleicher Kostenfunktion für die
Summe aus der Vielzahl kleiner Unternehmen und das Großunternehmen (Einkaufspreise und Technologie dürften anders sein).
– Unterstellung extremen und damit taktisch unklugen Verhaltens, denn ausgereizte hohe Renditen locken Konkurrenz an
Besser: Errichtung anderer privater Marktschranken und Ausnutzung des öffentlichen Rechteschutzes
Nur ein dummer Monopolist ist ein Lehrbuch-monopolist.
Dauerhafte Marktbeherr-schung erfor-dert begrenzte Nachahmung eines Polypol-marktes.
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200326
Andere Gründe für mehr Wettbewerb
• Bei stärkerem Wettbewerb sind die Anbieter gezwungen, ihre Produkte stärker am Nachfragerinteresse auszurichten. Dies führt insbesondere zu– Kürzeren Innovationszyklen, d.h. Neuerungen werden
schneller umgesetzt– Stärkerer Produktdifferenzierung, d.h. mehr Designvielfalt etc.– Wettbewerb um Kundenzufriedenheit mit Garantie, Service
etc.
• Selbst wenn also der Preis der gleiche wäre wie im Wettbewerbsfall, dann wäre immer noch der Grad der Bedürfnisbefriedigung niedriger.
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200327
E‘
NI
E‘K‘p
x
K‘
p1
E‘K‘p
x
K‘p2
NA
E‘
Regionale oder internationale Preisdifferenzierung
• Die Nachfrage nach den Gütern des Monopolisten ist regional unterschiedlich, hier im Ausland preiselastischer als im Inland. Dies drückt bei gleicher Marktmacht den Preis.
Inland Ausland
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200328
Der beste aller Märkte!?
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200329
Wozu einen idealen Markt• Viele Konflikte in der Wirtschaftspolitik
resultieren aus einem unterschiedlichen Verständnis dessen, was Märkte leisten können.
Der optimale Markt wäre einer, der selbsttätig immer für ein Wohlfahrtsoptimum sorgt, also für ein Marktgleichgewicht.
• Das Muster ist der vollkommene Markt mit– Markttransparenz– Homogenität der Güter– Unendlich großer Reaktionsgeschwindigkeit der
Preis- und Mengenanpassung– dauerhaftem polypolistischem Wettbewerb und– freier Preisfindung
Ziel ist ein Markt, der sich selbst im Gleichgewicht hält
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200330
Die Information• In einer vollkommenen Welt wissen Anbieter
und Nachfrager, zu welchen Konditionen sie Geschäfte tätigen können.– Zunächst einmal kenne sie ihre eigenen
Produktions- bzw. Nachfragefunktionen– Sie wissen aber auch, zu welchen Konditionen
die Gegenseite bereit ist, ein Geschäft abzuschließen.
– Im Ergebnis kennen die Marktpartner die aktuellen Angebots- und Nachfragemengen auf den jeweiligen Märkten.
– Mengenungleichgewichte (= Preisände-rungssignale) und die Preisreaktionen darauf werden also festgestellt, jede Mengenänderung findet Beachtung.
– Auch sonstige preisbildende Faktoren werden erkannt
• Die Volkswirte nennen das Markttransparenz.
Markttransparenz = vollständige Infor-mation über die aktuellen Preise und Mengen,Vorausschau auf die Richtung von PreisänderungenKenntnis der Produkteigenschaf-ten
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200331
Die Produktbeurteilung• Die Kunden schauen nur auf das Produkt
und seine technischen Eigenschaften. – Wenn es nächste Woche billiger wird, dann
warten sie noch mit dem Kauf. – Wenn ein Verkäufer besonders die Kunden
umgarnt, dafür aber einen höheren Preis will, dann kaufen sie dort wo es billiger ist. Umgekehrt kein Spezl-Rabatt.
– Wenn die eine Zigarette mit Bistrotischen und die andere mit Lagerfeuern wirbt, dann ist das für den Kaufinteressenten egal. Er fragt nur nach Nikotin und Kondensat sowie Filter (= Sachkriterien) und Preis.
– Für ein Schnäppchen fährt der Kunde meilenweit.
• Der Volkswirt nennt das Homogenität von Gütern
Homogenität von Gütern:- keine zeitlichen - keine persönlichen - keine (un)sachlichen - keine räumlichenPräferenzen
Präferenzen würden aus subjektiv empfun-denen Nutzenunter-schieden resultieren.
Bei Homogenität sind zwei Güter völlig ersetzbar, stiften gleichen Nutzen.
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200332
Die Reaktionen• Anbieter und Nachfrager reagieren auf
Mengenungleichgewichte (wegen Transparenz bekannt) sofort mit dem Preis. – Wenn ein Anbieter wegen zu hoher Produktion mit dem
Preis herunter geht, dann werden sofort alle Nachfrager nur noch von ihm kaufen wollen solange bis andere Anbieter nachziehen.
– Wegen der Homogenität (Zeit und Raum spielt keine Rolle) warten alle, die nicht sofort mit ihrer Nachfrage zum Zuge kommen einfach ab.
– Umgekehrtes gilt für Preissenkungsvorstellungen eines einzelnen Nachfragers. Ohne Angebotsüberhang keine Belieferung!
• Auf Preisänderungen reagieren Angebots- und Nachfragemengen sofort (keine Verzögerungen bei der Verfügbarkeit von Gütern).
Unendlich große Reaktionsgeschwin-digkeit der Mengen (und der Preise)
Deshalb kann sich nur ein einheitlicher Preis auf jedem einzelnen Markt bilden.
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200333
Keine Preislenkung• Es wird weder hingenommen, dass jemand
Höchst- oder Mindestpreise direkt festlegt (weder Staat noch Kartelle), noch dass Produkte durch willkürliche Preisaufschläge (Steuern) wettbewerbsunfähig werden.
Der Preis soll sich nur bewegen als Reaktion auf die Kosten der Unternehmen oder die Präferenzen der Haushalte, also einzig und allein von Angebot und Nachfrage gesteuert werden.
• Ausnahme: wenn die betriebswirtschaftlichen Kosten der Produktion von den volkswirtschaftlichen abweichen (z.B. Unternehmen zahlen nichts für die Folgen der Klimaerwärmung durch ihre Abgase), dann sollen diese durch Erhöhung oder Subventionierung der Preise angeglichen werden.
Freie Preisbildung
Unbezahlte ± Nutzenänderung = externer Effekt (hat nichts mit dem Konsum von Gütern zu tun).
Ausgleich der Nutzenänderung = Internalisierung externer Kosten und Erträge
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200334
Konkurrenz
• Das Vorhandensein von Konkurrenz sorgt für stabile und faire Preise. Ein Monopol auf Angebots- oder Nachfrageseite führt zu einer Machtballung, die die Preisfindung von Kosten und Präferenzen unabhängig macht.
• Deshalb muss es auf jedem Markt viele Anbieter und Nachfrager geben = Polypol.
• Der Marktzutritt für neue Anbieter oder Nachfrager darf nicht erschwert sein. Dadurch wird sichergestellt, dass auch bei ungünstigen Verhältnissen (z.B. wegen der Präferenzen der Haushalte Preis so niedrig, dass es nur einen Anbieter gibt, der ausreichend niedrige Kosten für ein Angebot hat) der Konkurrenzdruck gewahrt bleibt.
Polypol als gewünschte Wett-bewerbssituation muss zumindest problemlos erreich-bar sein:
Folge: es wird überall nur eine „normale“ Rendite auf das Eigen-kapital erzielt. „Übermäßige“ Monopolgewinne locken Konkurrenz an und beseitigen die hohen Gewinne.
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200335
Das Ergebnis• Wir haben Märkte, auf denen bei
gleichen Produkteigenschaften nur der Preis zählt.
• Markenbildung und Werbung sind sinnlos (Transparenz).
• Der Wettbewerb richtet sich einzig auf die Kostenseite und die technische Beschaffenheit der Produkte. Emotionale Produkt-komponenten (Design, Image) spielen keine Rolle.
• Preisentwicklungen sind vorhersehbar
Wir haben einen Markt mit vollständiger Konkurrenz. Alle Möglichkeiten, Preise zu differenzieren oder zu verschleiern sind aufgehoben. Es zählt nur noch das Preis-/Leistungs-verhältnis.
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200336
Sollen wir uns das wünschen?• Die Vollkommenheit hat ihre Tücken:
– Es fehlt für die Unternehmen der Anreiz zur Individualisierung der Produkte (farbige Handyschalen, Toaster im 50er-Jahre-Design), da die Produkte sachlich gesehen als homogen betrachtet werden. Trotzdem höherer subjektiver Nutzen für Verbraucher bei Differenzierung Wohlfahrtseinbuße durch vollkommenen Markt
– Polypolisten sind relativ kleine Produzenten. Sie können deshalb nicht immer die effizienteste Technologie einsetzen und produzieren auch nicht immer im Bereich verschwindender Fixkosten je Stück.In einem wettbewerbsintensiven Markt mit wenigen großen Anbietern = Oligopol können Waren billiger hergestellt und verkauft werden als in einem Polypolmarkt. Wohlfahrtseinbuße durch vollkommenen Markt
• Ergebnis: vollkommener Markt ist eine gute Referenzsituation um Marktergebnisse bei unterschiedlich starker Konkurrenz zu vergleichen, aber kein um jeden Preis anzustrebendes Ideal.
Nutzeneinbußen v.a. durch Homo-genität und schlechtere Tech-nologie bzw. geringere Fixkostendegres-sion im Polypol
Oligopol
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200337
Börse als Näherung an den vollkommenen Markt
• Kursmakler als Person mit völliger Markttransparenz; durch Arbitrage verschwinden Preisdifferenzen zwischen Börsen; Aktien eines Unternehmens haben keine Qualitätsunterschiede; Anonymität der handelnden Personen etc.
• Aufgabe des Maklers: Preisfestlegung so, daß jeweils die größtmögliche Anzahl an Papieren gehandelt werden kann
Stück Preis
3 257,00 DM6 256,50 DM2 256,00 DM5 255,00 DM3 254,75 DM6 bestens
5 billigst2 256,50 DM9 256,00 DM3 255,25 DM
12 254,00 DM15 253,50 DM
Verkaufsaufträge
Kaufaufträge
16
16
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200338
Ausblick auf das 3. Semester:
Makroökonomie oder Da glauben die doch selbst nicht dran
Gibt es diesen Referenzmarkt denn irgendwo?
Dunkelblauer Text gibt eine neoklassische Sichtweise wieder, grüner eine keynesianische.
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200339
Teils - teils• Alle Volkswirtschaftler sind sich darin einig,
dass ein solcher Markt in der Praxis kaum zu finden ist. Am nächsten kommt dem vielleicht noch der Kapitalmarkt, auf dem Aktien, Geldanlagen und Kredite zwischen Banken gehandelt werden.
• Unterschiedliche Auffassungen gibt es zu den Ursachen für die Differenz zwischen Theorie und Praxis:– Eine Denkschule besagt, dass es dem Staat an
Willen gebricht, einen solchen Markt durchzusetzen. Ansonsten wäre er gut zu erreichen. Diese wird oft als „angebotsorientiert“ bezeichnet.
– Eine andere meint, dass das Ideal nie erreichbar ist. Diese Denkschule bezeichnet man als „nachfrageorientiert“.
Angebots- und nachfrageorien-tierte Sicht-weise
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200340
Angebotsorientierte Sichtweise• Es lässt sich nachweisen, dass bei voller
Funktion der Märkte, das heißt in einem vollkommenen Markt, Marktstörungen von außen (Kriege, Terrorakte, Produktions- und Lieferengpässe) selbsttätig rasch beseitigt werden und eine Marktstörung von innen unmöglich ist.
• Selbst auf unvollkommenen Märkten zeigt sich auf lange Sicht (10-30 Jahre), dass die Marktkräfte so stark sind, dass Unvollkommenheiten überwunden werden und ein Gleichgewicht entsteht.
• Es gilt also Marktbedingungen abzubauen, die Unvollkommenheiten festschreiben, also die Märkte zu deregulieren.
• Das ist Aufgabe des Staates.
Externe Störungen: (exogene Schocks) nicht durch Angebot und Nachfrage ver-ursachtInterne Störungen: durch Eigenheiten von Angebot und Nachfrage verur-sachte Ungleich-gewichte
Deregulierung: Staat muss freies Spiel von Angebot und Nachfrage herstel-len.Z.B. bei Post: Ende des staatlich geneh-migten Monopols und freie Preise
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200341
Nachfrageorientierte Sichtweise• In der Theorie haben die Anhänger der
angebotsorientierten Sichtweise Recht. Deshalb schadet es nicht, das Ziel vollkommener Märkte vor Augen zu haben. Aber in der Praxis gibt es keine vollkommenen Märkte und diese können auch nicht geschaffen werden.
• Zugleich sind 10-30 Jahre für eine Selbstreparatur eine unzumutbar lange Zeit. Deshalb muss aktiv an einer Verkürzung gearbeitet werden.
• Das geeignete Mittel ist nicht in erster Linie die Deregulierung, da vollkommene Märkte praktisch nicht geschaffen werden können. Effizienter wirkt eine Marktsteuerung durch Erhöhung und Ermäßigung der Nachfrage.
• Das ist eine Aufgabe des Staates.
Vollkommene Märkte sind nicht erreichbar.
Unvollkommen-heiten der Märkte (Ungleichgewichte) muss der Staat durch Mengensteu-erung beseitigen.
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200342
Der Unterschied
• Eine Kategorie der Theorien scheint also davon auszugehen, dass die Märkte von selbst ins Gleichgewicht kommen, eine andere gegenteiliger Ansicht zu sein. Deshalb nennen wir sie Gleichgewichts- und Ungleichgewichtstheorien.
• Sie unterscheiden sich einmal darin, ob sie daran glauben, dass die Märkte in sich stabil sind und zum zweiten darin, welche Arten von Störungen sie für besonders wichtig halten, um Ungleichgewichte zu erklären.
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200343
Einige weitere Gründe für Störungen der Preisbildung
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200344
Externe Effekte• Externalitäten sind nutzenrelevante Effekte auf Person 2
(oder die Gesellschaft) bei Gebrauch oder Herstellung eines privaten Gutes durch Person 1 ohne, dass Person 2 dafür entschädigt würde (negative ~ Person 2 hat externe Kosten) oder dafür bezahlen müsste (positive ~ externe Erträge).– Beispiel positive externe Effekte:
• Durch die Kartenkäufer kommt ein open-air Konzert zustande. Die Besitzer der umliegenden Häuser laden Fans aus dem Bekanntenkreis, von den Fenstern aus umsonst zuzusehen. Die Schwarzhörer haben die Zahler nicht entschädigt. Dito Obstbauer und Bienenzüchter. Hier werden externe Erträge erzielt.
– Beispiel negative ~:
• Im Benzinpreis ist keine Prämie für die Belastungen Dritter durch Pseudokrupp etc. enthalten. Die finanziellen Belastungen aus Emissionen sind externe Kosten.
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200345
Internalisierung externer Kosten • In einem marktwirtschaftlichen System besteht die
Forderung, daß private und volkswirtschaftliche Kosten und Erträge übereinstimmen sollen.– Die umweltrelevanten externen Kosten führen zu
Beeinträchtigungen von Umwelt und Wirtschaft:• Die Preise umweltschädigender Güter sind, bezogen auf ihre
tatsächlichen gesellschaftlichen Kosten, zu niedrig.• Wegen überhöhter Nachfrage (einzel-/betriebswirt-schaftlicher
Angebotspreis niedriger als gesamtwirt-schaftlicher Gleichgewichtspreis) kommt es zur gesteigerten Produktion umweltbelastender Güter.
• Verzerrung der Produktionsstruktur führt zu Folgekosten für die Gesellschaft, z.B. für die Instandsetzung größerer Umweltschäden (z. B. Bannwaldsanierung in den Alpen)
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200346
Rechenbeispiel
FehlkalkulationDer Staat “muß”
hier eingreifen
Die Aufgabe des Staates ist es, durch eine geeignete Umweltpolitik die externen Kosten zu internalisieren, d. h. entsprechende Maßnahmen zu treffen, daß sämtliche Kosten in das Kalkül des Produzenten eingehen, das Marktversagen zu korrigieren.
Mögliche Korrekturmaßnahme: z.B. Steuer auf die Produktion eines Gutes.Steuern erhöhen den Produktionspreis Rückgang der Nachfrage Rückgang der Produktion des Gutes Verminderung der Umweltzerstörung
ME: Mengeneinheit
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200347
Öffentliche Güter• Aufgrund ihrer Eigenart nur vom Staat anzubietende
Güter zur Befriedigung privater Bedürfnisse (z.T Ergebnis eines: „Ich weiß besser für Dich was gut ist“, also einer elitären Vorgabe)
• Eigenschaften– Nutzen des Gutes kann ohne Zusatzkosten von weiteren
Personen in Anspruch genommen werden = Nicht-RivalitätBeispiel: uncodiertes werbefreies Radioprogramm: privater Preis = Grenzkosten wäre 0 kein privates Angebot möglich
– Nutzerausschluß ist zumeist technisch oder wirtschaftlich nicht möglich. Wo aber keine Präferenz offenbart werden muss, dort kann der Markt auch keinen Preis finden. (Schwarzfahrer-Problem unterbindet Angebot im privaten Bereich)
• Anders: Meritorische GüterSie sind private Güter (Rivalität und Ausschließbarkeit liegen vor, Preis ist vom Markt bestimmbar), die vielfach wegen gewollter Nachfrageerhöhung vom Staat subventioniert angeboten werden.
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200348
Uneinheitliche Preise bei homogenen Gütern und die Wirkung auf die
Einkommens- und Vermögensverteilung
• Bei einer Situation ungleicher Einkommens- und Vermögensverteilung verstärkt sich diese Entwicklung ohne regulierende Eingriffe = Umverteilung.
• Die Ineffizienz beruht u.a. darauf, daß die Anlagerenditen für Kapital jeder Art mit steigendem Anlagebetrag wachsen ≙ Zutrittsbeschränkungen und Inhomogenität von Gütern.
Beispiel: Anleger mit hohen Beträgen bekommen höhere Zinsen als Kleinanle-ger.
Großkunden erhalten Kredite etc. günstiger als kleinere Nachfrager.
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200349
Nationale und internationale Wettbewerbspolitik
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200350
Institutionelle Teilung• Mit zunehmender Größe der Unternehmen in einem
globalisierten Markt wird das Wettbewerbsrecht immer mehr zu einer länderübergreifenden Aufgabe. Deshalb sollen hier die wichtigsten Punkte des EU-Wettbewerbsrechtes dargestellt werden.
• Parallele Tatbestände von nur regionaler oder bundesweiter Bedeutung bearbeiten das Bundeskartellamt bzw. die Kartellbehörden der Länder.
• Was fehlt ist ein mehrere Wirtschaftsräume umspannendes, internationales Wettbewerbsrecht. Bei Fusionen Europa-USA wird nur jeder Teilmarkt (aber nicht einheitlich) geprüft;
• Gar nicht geprüft wird die Wirkung auf Drittmärkte.
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200351
Das Bundeskartellamt (www.bundeskartellamt.de)
• Aufgaben des Bundeskartellamtes• Der Wettbewerb ist der Motor der Marktwirtschaft. Sein Schutz
gehört zum Fundament der Wirtschaftsordnung in Deutschland. Zuständig für den Wettbewerbsschutz ist das zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie gehörende Bundeskartellamt. Grundlage seiner Tätigkeit ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das seit dem 1. Januar 1958 gilt und bisher sechsmal novelliert wurde.
• Daneben kann das Bundeskartellamt europäisches Wettbewerbsrecht anwenden, soweit die Europäische Kommission nicht selbst tätig wird.
• Die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes erstreckt sich auf alle Wettbewerbsbeschränkungen, die sich in Deutschland auswirken. Reicht die wettbewerbsbeschränkende Wirkung nicht über ein Bundesland hinaus, so ist die jeweilige Landeskartellbehörde zuständig.
• Fusionsfälle werden jedoch ausschließlich vom Bundeskartellamt geprüft.
• Die Entscheidungen des Amtes werden in einem justizähnlichen Verfahren von elf Beschlussabteilungen getroffen, deren Zuständigkeit nach Wirtschaftszweigen abgegrenzt ist.
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200352
Wettbewerbserhebliche Tatbestände• Kartelle (s.u.)
• Fusionen (s.u.)
• Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Prüfung ab ca. 30% Marktanteil bzw. bei starker Zersplitterung der Wettbewerber
Ziel: Intensivierung des Wettbewerbes als– Verbraucher- und Lieferantenschutz vor
Ausbeutungsmissbrauch sowie – Konkurrenzschutz:
• Machtausdehnung ohne Zusatzleistung zum Nachteil der Wettbewerber
• unbillige Behinderung und Diskriminierung
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200353
Wettbewerbspolitik der EU § 81 ff (Privatwirtschaft) und 87 ff. (staatliche Beihilfen) EGV
• PrivatwirtschaftDie Kommission wird in allen Fällen tätig, in denen die Tätigkeit eines in Europa ansässigen oder hier Geschäfte treibenden Unternehmens mehr als ein Land betrifft. (Ausnahmen möglich, wenn Bedeutung ganz überwiegend für nur einen Mitgliedsstaat vgl. Aral-BP; www.bundeskartellamt.de).Die Regelungen und Probleme sind ähnlich wie im nationalen Recht:– Kartellverbot (Unterschied abgestimmtes und Parallel-Verhalten) =
horizontale Wettbewerbsbeschränkungen– vertikale Wettbewerbsbeschränkungen z.B. durch Exklusivvertrieb
mittels Drittfirmen (Gruppenfreistellung für PKW-Firmen darf diese nur gegen Verkauf an nicht autorisierte Wiederverkäufer schützen, nicht aber vor Verkauf an EU-Bürger anderer Länder)
– Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung: z.B. Koppelungsgeschäfte (Microsoft), Behinderung von Absatz, Produktion und Entwicklung. Problem: wann marktbeherrschend (evtl schon unter 50 % Marktanteil)
– Monopole im öffentlichen Sektor
Preisgestaltung Wettbewerb
© Anselm Dohle-Beltinger 200354
EU-Wettbewerbspolitik (Forts.)• Beihilfen
Dies ist ein anderer Begriff für Subventionen, d.h. alle Maßnahmen, die ansonsten von einem Unternehmen zu tragende Belastungen verringert. Die Kommission muss sie verbieten, sofern der grenzüberschreitende Handel beeinträchtigt wird, eine Annahme, die beim immer intensiver werdenden internationalen Wettbewerb fast immer erfüllt sein wird. Generelle Ausnahmen gelten bei– Transfers an Verbraucher, wie Sozialhilfe– Hilfen bei Naturkatastrophen– Aufbau Ost
Eingeschränkte Ausnahmen (Abwägungsfälle):– regionale Strukturförderung– Förderung von europäischen Schlüsselvorhaben (Airbus, CERN)– Kulturförderung– vom Rat zu beschließende Beihilfearten (z.B. Schiffsbau)
Preisgestaltung Wettbewerb
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Zwischenstaatlicher Wettbewerb in der EU Art. 14 II EGV
• Warenverkehrsfreiheit Art 23 ff. EGV (Gilt für materielle Güter, deren letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung in der EU stattfand.)
Der Europäische Gerichtshof entschied in einem 1978 angestrengten Prozess der REWE AG gegen die Bundesrepublik Deutschland, dass Rewe „Cassis de Dijon“ mit einem Alkoholgehalt von 15-20 Vol.-% mit der Bezeichnung „Johannisbeerlikör“ in Verkehr bringen darf obwohl in Deutschland für alle in- und ausländischen Fruchtliköre mindestens 25 Vol.-% vorgeschrieben waren.
Begründung: Was im EU-Herkunftsland erlaubt ist, kann nicht vom EU-Bestimmungsland verboten werden. „Cassis de Dijon-Formel“ oder Herkunftslandprinzip.Ausnahmen: wegen öffentlicher Sitte, Ordnung, Sicherheit, Gesundheit, Leben (Mensch, Tier und Pflanze), nationales Kulturgut, Eigentumsschutz.
Harmonisierungsrichtlinien gehen vor nationalem Recht!
Preisgestaltung Wettbewerb
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Grundsätze der EU-Wirtschaftspolitik– Arbeitnehmerfreizügigkeit Art. 39 EGV (Gilt für alle Perso-
nen, die in einem weisungsgebundenen Abhängigkeitsverhältnis für Dritte arbeiten und dafür ein Entgelt unabhängig von dessen Höhe beziehen, soweit das Gemeinwohl dem nicht entgegen steht. Nicht für Praktikanten und öffentlichen Dienst! Alle benötigen Aufent-haltserlaubnis o.ä., diese muss aber bei Arbeitsnachweis erteilt werden; Studenten: Sondererlaubnis für die Dauer des Studiums)
– Niederlassungsfreiheit Art. 43 ff. EGV (Natürliche und juristische Personen der EU dürfen frei ihren dauerhaften Mittelpunkt des Berufes/Gewerbes wählen. Gemeinwohlvorbehalt. Problem ist teilweise die Rechtsform von Gesellschaften)
– Dienstleistungsfreiheit Art. 49 ff. EGV (wie vor für vorübergehenden Aufenthalt)
– Kapitalverkehrsfreiheit Art. 56 ff.EGV [Schützt Austausch von Geld- und Sachkapital mit (Zahlungsverkehr) und ohne Gegenleistung (Kapitalverkehr)]
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Preisgestaltung Wettbewerb
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Unternehmenszusammenschlüsse
Preisgestaltung Wettbewerb
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Formen
Kartelle
Z ie l: W ettb ew erb sb esch rä n ku n gs . sep ara te r Text
Arbeitsgem einschaften(A rg en /K on sortien )
Z ie l: Z ie l K on zen tra tion von K rä f-ten zu r B ew ä ltig u n g e iner A u fg ab e
Unternehm ensverbände(z .B . B D I, D IH T)
Z ie l: K oord in a tion , In fo rm ation ,L ob b y in P o lit ik u n d Ö ffen tlich ke it
Joint Venture(G em ein sch a ftsu n te rn eh m en )
D au erh a fte B ü n d e lu n g von Te ilen d erK om p eten z zw e ie r od er m eh rere r U n t.
Kooperationfreiw illige Z u sam m en arb e it von U n te rn eh m en zu m Z w eck d er V orte ilse rz ie lu n g b e i unverän-
derter w irtschaftlicher Selbständigkeit
Konzentrationfreiw illig oder unfreiw illig e in g eg an g en e Z u -
sam m en arb e it, b e i d e r m in d es ten s e in P art-n er d ie w irtschaftliche Selbständigkeit verliert
U nternehm enszusam m enschlüsse
Preisgestaltung Wettbewerb
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Arten von Kartellen• abgestimmte Verhaltensweisen (in D zulässig, soweit keine mündlich
oder schriftliche vertragliche Bindung existiert)
• Angebots- und Kalkulationsschemakartell (Ziel: Vereinheitlichung von Leistungsbeschreibungen und Preisaufgliederungen bei Ausschreibungen; zulässig in D, aber anmeldepflichtig)
• Einkaufskartell (Ziel: Ausnutzung von Mengenrabatten durch gemeinsamen Einkauf; z.B. Musterring für Möbel, Intersport für Sportartikel; in D zulässig, soweit keine Abnahmeverpflichtung der Kartellmitglieder besteht, die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer und mittlerer Unternehmen dadurch gefördert wird und keine übermäßige Marktmacht konzentriert wird)
• Exportkartell [Ziel: Durch Festlegung eines Konditionsrahmens (Grundpreis, Rabatte, Absatzquoten) sollen Güter, die miteinander im Wettbewerb stehen aus dem Preiswettbewerb herausgenommen werden; in D zulässig aber anmeldepflichtig, soweit der Inlandsmarkt nicht berührt wird; anderenfalls genehmigungspflichtig]
• Frühstückskartell und Gentlemans Agreement (bindende mündliche Absprachen zur Wettbewerbsbeschränkung; in D unzulässig)
Preisgestaltung Wettbewerb
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Arten von Kartellen (2)• Konditionenkartell (Ziel: einheitliche Vereinbarungen über Allgemeine
Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen; zulässig, soweit keine Preisbestandteile berührt sind sowie die Abnehmer und Lieferanten gehört wurden; Widerspruchsmöglichkeit für Kartellamt)
• Normen- und Typenkartell (ist in D anmeldepflichtig)
• Preiskartell und Submissionskartell (Submission: Preisangebot bei der Beteiligung an der Ausschreibung z.B. einer Bauleistung der öffentlichen Hand; in D unzulässig)
• Quotenkartell (Ziel: Verteilung von Aufträgen oder Beschränkung der Angebotsmengen; in D unzulässig)
• Rabattkartell (Ziel: Festlegung einheitlicher Funktions- (Großhandel), Mengen- und Umsatzrabatte; in D anmeldepflichtig mit Widerspruchsrecht des Kartellamtes)
• Spezialisierungskartell (Ziel: Aufteilung der Erstellung von Gütern und Dienstleistungen auf bestimmte Firmen, die jeweils ein Teilgebiet abdecken; anmeldepflichtig mit Widerspruchsrecht)
• Syndikat (Ziel: Durch eine gemeinsame Firma werden wesentliche preisgestaltende Funktionen, wie Einkauf, Absatz zentral für alle angeschlossenen Unternehmen wahrgenommen; in D unzulässig)
Preisgestaltung Wettbewerb
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Formen (2)
Kooperationfre iw illige Z u sam m en arb e it von U n te rn eh m en zu m Z w eck d er V orte ilse rz ie lu n g b e i unverän-
derter w irtschaftlicher Selbständigkeit
Variante 1Liquidation d es ü b ern om m en en U n te rn eh -
m en s u n d "Ü b ertrag u n g " d es V erm ö g en sau f d as au fn eh m en d e (M an n esm an n )
Variante 2Ü b ertrag u n g d u rch G esam trechtsnachfolge
en tw ed er d u rch A u fn ah m e d er ü b ern om m en enF irm a od er d u rch N eu g rü n d u n g (N ovart is .. .)
Fusion(V ersch m e lzu n g )
N ach d em Z u sam m en sch lu ß b ild en d ieU n te rn eh m en e in e rech tlich e E in h e it
W irtschaftlicher Verbund(K on zern /G ru p p e)
ke in e rech tlich e E in h e it, son d ern n u r w irtsch a ft-lich er V erb u n d d u rch F rem d b es tim m u n g
Konzentrationfre iw illig oder unfreiw illig e in g eg an g en e Z u -
sam m en arb e it, b e i d e r m in d es ten s e in P art-n er d ie wirtschaftliche Selbständigkeit verliert
U nternehm enszusam m enschlüsse
Mittel (zugleich Kriterien für Bezeichnung als „verbundene U.“
- Stimmrechts-Mehrheit - bestimmender Einfluß auf die Wahl der Organmitglieder- beherrschender Einfluß (Daimlerchrysler-Mitsubishi 34 %)
Fusionskontrollev.a. bei horizon-taler Konzentra-tion Prüfung auf marktbeherr-schende Stel-lung
Preisgestaltung Wettbewerb
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BeteiligungsquotenJe nach Gesellschaftsvertrag/ Satzung des Unternehmens können die Grenzen der einzelnen Kategorien abweichen. Die gesetzlichen Regelungen in D sehen nebenstehendes Schema vor, falls keine abweichenden Vereinbarungen bestehen.
Ab dieser Quote kann der Ertrag einer Tochtergesellschaft von der Gewerbeertrag-steuer freigestellt werden (=Schachtelprivileg). Ähnliches für internationale Dividenden-besteuerung. Ohne Quote im nationalen Körperschaftssteuerrrecht.