VON:
MERYEM BENALI, WAJMA AYUBI , NIDA AHMAD, RALF SCHEDELIK, OLIVER DICKEN
Die Entwicklung der MR-Idee seit der Aufklärung
(philosophische Grundlagen)
Gliederung
Definition der MR Definition der MR aus der Sicht der Philosophie MR-Idee in der Antike
Thomas Hobbes Hobbes Menschenbild/Menschenrechte
John Locke/Sein Leben Staatstheorien
Die Menschenrechte bei Jean-Jacque/Biografisches Theorien über die Menschenrechte
Immanuel Kant Menschenrechtsidee nach Kant
Zusammenfassung Diskussionsfrage Quellenangaben
Definition der Menschenrechte
Sie sind universal und individuell
Ihre Quelle ist vorstaatlicher Natur
Forderung auf Anerkennung der
Menschenrechte richtet sich an den Staat.
Indem dessen grundsätzlicher Verzicht auf Eingriffe in
die persönliche Freiheitssphäre verlangt wird
Definition der Menschenrechte aus der Sicht der Philosophie
Unveräußerliche und mit der Würde des Menschen
untrennbar verbundene Rechte auf Anerkennung und
Achtung ihrer wesentlichen Existenzbedingungen
Rechte die allen Menschen in gleicher Weise
zustehen sollen.
Ursprung beruht auf fünf Begriffe:
Freiheit, Gleichheit, Eigentum, Sicherheit und
Widerstand
Definition der Menschenrechte aus der Sicht der Philosophie
Stellt dem sonstigen Recht eine
übergeordnete Art von Rechten da.
Ist lediglich an das Mensch sein gebunden
Einerseits utopisch, unerreichbares ethisches
Ziel
Andererseits in d. Politik umzusetzendes &
einklagbares Gesetz
MR-Idee in der Antike
Keine MR im definierten Sinne
Natürliche Rechte stehen höher als positive
Gesetze
Gott hat alle Menschen frei geschaffen
MR-Idee hat Wurzeln in der
Naturrechtsphilosophie der Stoa
Die Stoiker gestanden jedem Menschen Anteil an
der Weltvernunft, dem Logos, zu und forderten
daraus die Gleichheit aller Menschen.
Thomas Hobbes
5. April 1588 in Westport geboren
Ein englischer Mathematiker, Staatstheoretiker und Philosoph der Neuzeit
Studium der Logik und Physik in Oxford (1603)
Einer der wichtigsten Vordenker der modernen Menschenrechte
4. Dezember 1679 in Hardwick gestorben
Hobbes Menschenbild
Alle Menschen von Natur aus böseDer Mensch ist Egoist und Gierig, strebt nach seinem eigenen Nutzen und will
ungestört seine Interessen verfolgenDas eigenes Wohlergehen ist wichtiger als
das Wohlergehen andererKonkurrenz: „Homo homini lupus“(der
Mensch ist dem Menschen ein Wolf)Naturzustand: Recht auf alles
Menschenrechte
Trotzallem hat der Mensch das natürlichen Wunsch nach Recht und Sicherheit
Menschen besitzen VernunftStaat gründen, nur der Staat kann die Rechte der Menschen
garantierenWenn der Staat den Schutz nicht mehr
gewährleistet, kann der Vertrag gekündigt werden
Rückkehr in den Naturzustand
John Locke
29. August 1632 – 28. Oktober 1704Englischer PhilosophHauptvertreter der britischen Aufklärung und des EmpirismusBegründer des Liberalismus
Sein Leben
Stammte aus einer wohlhabenden Familie (Tuchhandel)1652-56 studierte er klassische Wissenschaften in Oxfordab1665 arbeitete Locke für den Earl of Shaftesbury als
Sekretär, später für die Regierung1668 wurde er Mitglied der Royal Society1690 Veröffentlichung der Zwei Abhandlungen über die
Regierungsein Leben war geprägt von dem politischen Unbruch im
Land; Englischer Bürgerkrieg 1642-49; Parlament vs Monarchie
Beeinflusst wurde er vor allem von René Decartes (französischer Philosoph)
Staatstheorie
Naturrechte: Leben, Freiheit und EigentumStaat hat die Aufgabe diese zu sichern =>
LegitimationRechte des Einzelnen > StaatFordert Gewaltenteilung in Legislative und
Exekutive (später Montesquieu Judikative)
Die Menschenrechte bei Jean-Jacques Rousseau
Biographisches
Geboren am 28.7.1712 in Genf
Schriftsteller, Philosoph, Pädagoge
Geistiger Wegbereiter der französischen Revolution
Biographisches
Mit 16 verlässt er seine Heimatstadt Genf und führtfortan ein bewegtes Wanderleben, arbeitet hierbeiunter Anderem als Musiklehrer, Notargehilfe, Graveur oder Diener
1750 gewinnt er den Preis der Akademie von Dijon für sein Essay „ »Über den Einfluss der schönen Künste auf das Wohl des Staates« und wird quasi europaweit über Nacht berühmt.
Unglückliche Kindheit, die er bei seinem unnachgiebigen Onkel verbringt
Biographisches
Seine Abhandlungen, darunter beispielsweise „Über denUrsprung der Ungleichheit der Menschen“ (1753/55),treffen den „Nerv der Zeit“, und werden später in derfranzösischen Revolution aufgegriffen
Wenig Konstanz in den Freundschaften, häufigeÜberwürfnisse
Verheiratet ab 1768 mit der Arbeiterin ThérèseLevasseur, fünf Kinder
Tod am 2.Juli 1778 in Ermenoville
Biographisches
Insgesamt hatten und haben seine Werke einen großen Einfluss auf
Pädagogik und Erziehung („Emile, oder: über die Erziehung“ 1762)
Die Gesellschaft und das Leben in dieser und somitauf die Menschenrechte („Contrat Social“,1761). „Erfinder“ des „Gesellschaftsvertrags“.
Theorien über die Menschenrechte
Rousseaus Menschenrechte
Rousseau ist der erste Aufklärer, der – im Gegensatzzu Locke oder Hobbes – direkt von Menschenrechten spricht
Zunächst:-> Freiheit als Grundlage für das Menschsein
Naturzustand:Alle Menschen sind gleich und frei
Rousseaus Menschenrechte
Freiheitsbegriff wird bei Rousseau unterschieden zwischen
-> natürlicher Freiheit-> bürgerlicher Freiheit-> sittlicher Freiheit
Rousseaus Menschenrechte
Naturzustand:-> Mensch in der natürlichen Freiheit-Beherrscht von Trieben und Egoismus, deswegenist die natürliche Freiheit nur eingeschränkt
Sittliche Freiheit:-> Der Mensch entscheidet sich aus den negativen Erfahrungen der natürlichen Freiheit heraus dazu, sich selbst Gesetze zu geben und nach diesen zu handeln. Daraus resultiert die
Rousseaus Menschenrechte
Bürgerliche Freiheit:->Alle Bürger, die ausgestattet sind mit der sittlichenFreiheit, leben miteinander bürgerlich frei. Sie sind dieBasis der Gesetzgebung („Alle Staatsgewalt geht vom Volkeaus“-> Sie halten sich aus freien Stücken an die selbst gegebenen Gesetze-> Die Menschenrechte sind somit nicht gegenüber dem Staat „einklagbar“
Der Staat selbst ist nur denkbar auf der Grundlage vom Menschenrecht auf Freiheit
Rousseaus Menschenrechte
Hierbei besitzt jeder Einzelne das Recht auf politische Partizipation (-> konträr bspw. zu Ludwig XVI„L‘état, c‘est moi)
Diese freiheitlichen Gedanken, die die Sehnsucht nachgesellschaftlicher und politischer Teilhabe gerade in denunteren Gesellschaftsschichten weckten, wurden in der Französischen Revolution aufgegriffen. Rousseau gilt als geistiger Vorbote der Revolution.
Ausgebaut und festgehalten wurden diese Gedanken vor Allem in Rousseaus „Contract Social“, demGesellschaftsvertrag. (1762)
Immanuel Kant:
22.April.1724 – 12. Februar.1804
Deutscher Philosoph
Königsberg = zentrale Stadt
Hauptwerke:
- Kritik der reinen Vernunft (1781)
- Kritik der praktischen Vernunft (1788)
- Kritik der Urteilskraft (1790)
Menschenrechtsidee nach Kant:
Freiheit ist das
„ursprünglich, jedem Menschen Kraft
seiner Menschheit zustehende Recht“
Freiheit ist das einzige ursprüngliche
Menschenrecht!
aus diesem können weitere
Menschenrechtsprinzipien wie Gleichheit und
Selbstständigkeit abgeleitet werden.
Naturrechtsbegriff:
nach Kant Vernunftrecht ,
Vernunftrecht ist unabhängig von
historischen, kulturellen, sozialen und
religiösen Umständen
gilt universal für alle (Gleichheit)
Das Freiheitsrecht ist von jedem Menschen beschränkt.
Jeder muss auf jeden Rücksicht nehmen.
„die Freiheit eines jeden, müsse mit der Freiheit eines
anderen gemäß einem allgemeinen Gesetz
zusammenwirken können“
Das Freiheitsrecht/ Menschenrecht muss durch den Staat gesichert sein.
Diese Rechte sind das einzige, das den Staat legitimiert.
Rechtstaat Staat hat nur ein Recht
muss dieses Recht sichern
Freiheitsrecht
Gerechtigkeit Selbstständigkeit
Zusammenfassung
Hobbes: Recht auf alles (Naturzustand)Locke: Recht auf Leben, Freiheit und
Eigentum (Naturrechte)Rousseau: Übergang von natürlicher zur
sittlicher Freiheit (Menschenrechte)Kant: Das einzige Menschenrecht ist die
Freiheit. Schutz dieses Freiheitsrechts ist Zweck des Staates.
Diskussionsfrage:
Wären die Menschenrechte auch ohne den 2. Weltkrieg entstanden?
(Empirismus vs Rationalismus)
Quellenangaben
Menke, Christoph/ Pollmann, Arndt: Philosophie der Menschenrechte. Zur Einführung, Hamburg 2007
Franklin Schultheiß, HorstDahlhaus, Wolfgang Maurus: Menschenrechte Heft 4, Historische Entwicklung
Kersting, Wolfgang: Thomas Hobbes; Zur Einführung (2009, 4.Auflage) Junius Verlag
Tarmann, Paul: Menschenrecht, Ethik und Friedenssicherung, der personalphilosophische Ansatz Karl Lugmayers, Peter Lang Verlag