Download - Sonn & Feiertagsarbeit
1) „Allianz für den freien Sonntag“
2) Ver.di
3) Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Warum ein freier Sonntag?
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Hessische Bedarfsgewerbeverordnung ist teilweise nichtig
- Unzulässigkeit der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen:Videotheken, öffentliche Bibliotheken, Callcentern, Lotto- und Totogesellschaften
- Zurückweisung an Verwaltungsgerichtshof: Brauereien, Betriebe zur Herstellung von alkoholfreien Getränken oder Schaumwein, Fabriken zur Herstellung von Roh- und Speiseeis
- Zulässig im Buchmachergewerbe
Was hat das Bundesverwaltungs-gericht entschieden?
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- Verordnung ist nicht mit Arbeitszeitgesetz vereinbar
- Sonntagsruhe hat Vorrang - Freizeitgestaltung steht im Vordergrund
- Verschiebung der Tätigkeiten auf Werktage möglich
- Bundes- und Landesgesetzgeber können Rechtslage durch Rechtsverordnung (RVO) regeln
- Voraussetzungen von § 13 Abs. 1 Nr. 2a ArbZG müssen vorliegen, dh. „Befriedigung täglicher oder an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung“ sind erforderlich
- Erforderlichkeit liegt vor wenn, Unterbleiben der Sonn- und Feiertagsarbeit einen erheblichen Schaden für Bevölkerung darstellt
- Erstellung von Ausnahmekatalog für einzelne Branchen
Entscheidungsgründe…
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- Sofortiges Arbeits- und Beschäftigungsverbot an Sonn-und Feiertagen in Hessen
- Nur Ausnahmen gemäß § 10 Arbeitszeitgesetz zulässig
- Bundesländer überprüfen eigene Regelungen
- Geldbuße bis zu 15.000 Euro bei Verstoß
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bei Gesundheitsgefährdung oder im Wiederholungsfall
Folgen für die Branche:
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Sonntagsarbeit grundsätzlichnicht verboten in …
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Bulgarien
Finnland
Großbritannien
Italien
Irland
Türkei
Portugal
Polen
Luxemburg Tschechische Republik
Spanien
SlowenienFrankreich
BelgienNiederlande
Österreich
• „Dienstleistungsunternehmen mit der Entgegennahme von Aufträgen, der Auskunftserteilung und der Beratung per Telekommunikation“ (Wortlaut § 1 Absatz 1 Nr. 9 Hess. Bedarfsgewerbeordnung)
• Beispiele:
Versandhandel: absolutes Verbot lt. BVerwG
Bankgewerbe: nur Notdienste für Kartensperrung, kein Telefonbanking
Einzelfallbetrachtung notwendig!
Wer ist genau betroffen?
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Quelle: Statistisches Bundesamt, 2015
Erste Branchenzahlen
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Berufsgruppe
Berufe im
Dialogmarketing
(9212)
Insgesamt
In den letzten drei Monaten sonntags gearbeitet, und zwar …
Keine
Sonntags-
arbeit…ständig oder
regelmäßig
…ständig, an
jedem Sonntag
….regelmäßig,
aber nicht an
jedem Sonntag
…unregelmäßig
oder gelegentlich
an einem
Sonntag
Mikrozensus 2013 99.000 19.000 / 19.000 12.000 68.000
Mikrozensus 2012 94.000 20.000 / 19.000 11.000 64.000
Wirtschafts-
gruppe
Callcenter
(822)
Insgesamt
In den letzten drei Monaten sonntags gearbeitet, und zwar …
Keine
Sonntags-
arbeit…ständig oder
regelmäßig
…ständig, an
jedem Sonntag
….regelmäßig,
aber nicht an
jedem Sonntag
…unregelmäßig
oder gelegentlich
an einem
Sonntag
Mikrozensus 2013 92.000 20.000 / 19.000 9.000 63.000
Mikrozensus 2012 85.000 19.000 / 18.000 9.000 57.000
Quelle: CCV, verint
Verbrauchersicht
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Möchten Endverbraucher am Wochenende ein Kundenzentrum kontaktieren?
Ja64%
Nein36%
Bedürfnisse der Verbraucher
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• Keine Erreichbarkeit am Abend und in der Nacht erwartet.
• Telekommunikation und Mobilfunk, TV- und Kabelanbieter, Versandhandel und Reiseindustrie wichtigste Dienstleistungen.
• Telefon, Email und Kontaktformular wichtigste Kontaktkanäle.
Vollständige Studienergebnisse unter bit.ly/Studie_Sonntagsarbeit
Rechtslage in Deutschland
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Arbeitszeit-Richtlinie
Europa
ArbeitszeitgesetzBund Bedarfsgewerbeordnungen
Bundesländer
• Not- und Rettungsdienste (z.B.: EC- und Kreditkartensperrung)
• Gaststätten und andere Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung
• Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und ähnliche Veranstaltungen
• Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, Fremdenverkehr und Museen
• Rundfunk, Tages- und Sportpresse
• Verkehrsbetriebe
Einzelfallprüfung erforderlich
Ausnahmekatalog: § 10 Abs. 1 ArbZG
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- Positionspapier „Kundenservice ist ein Bedürfnis der Bevölkerung“
- Kontakt zu Politik und Verwaltung (LaReg und BMAS)
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Information der Mitglieder
- Gespräche mit anderen Verbänden
- Umfrage im B2C- und B2B-Bereich
Durchsetzung der Verbandsziele gegenüber Politik und Öffentlichkeit
Engagement des CCV
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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FAZ
Frankfurt Neue Presse
Frankfurter Rundschau
dpa
Wiesbadener
Tagblatt
Saarbrücker Zeitung
CCV Positionspapier
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• Erarbeitung im CCV Arbeitskreis Recht & Regulierung
• CCV Vorstandsbeschluss vom 16.12.2014
•Herstellung von Rechtssicherheit
• schnelle, bundeseinheitliche und praxistaugliche Neuregelung der Ausnahmevorschriften
• Primär: einheitliche Bundesregelung
• Sekundär: Änderung der Bedarfsgewerbeverordnungen der Länder
Forderungen des CCV
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Enrico Rennebarth
Leiter Politik & Regulierung, Verbandsjustitiar
Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV)
Tel.: + 49 (030) 2061 328 - 11
Email: [email protected]
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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